Abänderung des Steuergesetzes (Nr. 15/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung des Steuergesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 15/2014 und steht zur Diskussion. Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Unser neues Steuergesetz ist 2011 in Kraft getreten und hat uns seither nicht mehr wirklich losgelassen. Schon vor die letzten Übergangsfristen Ende 2013 abgelaufen sind, wurde über allenfalls notwendige Korrekturen debattiert. In der Landtagssitzung vom vergangenen September hat die Regierung zwei substanzielle Anpassungen beantragt, nämlich die Entkoppelung des Eigenkapitalzinsabzugs vom Sollertrag und die Erhöhung der Mindestertragssteuer auf 1900 Franken. Die Entscheidung über beide Vorschläge hat der Landtag damals mit grossmehrheitlichem Beschluss vertagt.
In Bezug auf die Entkoppelung des EK-Zinsabzugs vom Sollertrag wurde die Regierung beauftragt, den schon im Rahmen des Massnahmenpakets II tagenden runden Tisch mit Experten und Wirtschaftsvertretern wieder einzuberufen. Der runde Tisch sollte eine Lösung finden, wie die von der Regierung errechneten CHF 15 Mio. Unternehmenssteuereinnahmen einbringlich gemacht werden können, ohne das Steuersystem bereits wieder in Grundzügen zu verändern.
In Bezug auf die Mindestertragssteuer vertraute der Landtag auf die Prognose des Branchenverbands, dass nach Ablauf der Übergangsfrist per 31.12. letzten Jahres 70 Prozent aller Stiftungen und Sitzgesellschaften in den Ertragssteuermodus wechseln und daraus ein Steueraufkommen in Höhen generiert werden könne, welches eine Anhebung der Mindestertragssteuer unnötig mache. Der Landtag beschloss letzten September, dass dies Mitte 2015 wieder überprüft werde.
Nun ist festzustellen, dass der runde Tisch keine Lösung gefunden hat, welche die besagten 15 Mio. kompensiert, sondern lediglich eine solche, welche über einen Abzug von 6 Prozent der Aktiven vom Eigenkapital 12 statt 15 Mio. einbringt. Im Weiteren ist festzustellen, dass die Prognose des Branchenverbands, wonach rund 70 Prozent aller Stiftungen und Sitzgesellschaften in den Ertragsbesteuerungsmodus wechseln und im Umkehrschluss nur 30 Prozent den PVS-Status mit Entrichtung der Mindestertragssteuer beantragen, bei Weitem nicht eingetroffen ist. Gemäss den derzeit verfügbaren Zahlen haben deutlich über 40 Prozent aller Rechtsträger den PVS-Status erhalten. Wie hoch die steuerlichen Einnahmen aller ordentlich besteuerten Sitzgesellschaften/Stiftungen ausfallen, werden wir Mitte 2015 noch nicht wissen, denn bis dahin dürften die rund 20'000 zusätzlich zu kontrollierenden Steuererklärungen bei meines Wissens unveränderter Zahl an Revisoren in der Steuerverwaltung wohl kaum abgearbeitet sein. Gerne hätte ich von der Regierung eine Einschätzung, inwieweit die Steuerverwaltung überhaupt in der Lage sein wird, dieses enorme Mehr an Steuererklärungen juristischer Personen innert jeweils nützlicher Frist zu verarbeiten.
Etwas kompensatorischen Charakter hat für mich der Vorschlag der Regierung, Kleinunternehmen mit einer Bilanzsumme bis CHF 500'000 im Durchschnitt der letzten drei Jahre der Mindestertragssteuerpflicht zu unterstellen.
Viele weitere Elemente der vor uns liegenden Steuergesetzrevision zielen aus meiner Sicht in die richtige Richtung - auch wenn es sich wie beispielsweise bei der Absteuerungspflicht für Altreserven um einma-lige Sondereffekte handelt, welche aber durchaus willkommen sind, die gemäss aktueller und bekannter Finanzplanung der Regierung schwierigen Jahre 2014 und 2015 zu meistern, bevor dann ab 2016 zumindest wieder Hoffnung auf schwarze Nullen besteht und das Finanzvermögen des Staates und damit seine Reserven auf 1200 Mio. stabilisiert werden können.
Im Rahmen der weiteren Debatte bzw. anlässlich der darauffolgenden 1. Lesung der gegenständlichen Steuergesetzrevision werden verschiedene Mitglieder unserer Fraktion zu der insgesamt begrüssenswerten Vorlage weitere Diskussionsbeiträge leisten und konkrete Anträge stellen.
Wie schon eingangs erwähnt, ist das Steuergesetz seit 2011 in Kraft und hat uns seither nicht mehr losgelassen. Nicht nur im Rahmen des Massnahmenpakets III hat sich der letztes Jahr neu gewählte Landtag damit befasst, sondern mit der anlässlich der Landtagssitzung vom März dieses Jahres beschlossenen Steueramnestievorlage bereits Gesetzesänderungen vorgenommen, und wir tun es mit der gegenständlichen Vorlage erneut. Insgesamt sollte das Steuergesetz jedoch eine stabile Materie sein, welche Privaten und Unternehmen langfristige Rechts- und Planungssicherheit gibt.
Ich begrüsse und unterstütze die gegenständliche Vorlage mit gewissen Anpassungen und habe Verständnis für die Bemühungen der Regierung, dass sie an verschiedensten Stellschrauben des Steuergesetzes versucht, Einnahmen für den Staat zu generieren. Es besteht aber die Gefahr, dass unser Steuergesetz auf die Länge zu einem Flickwerk wird. Davon, dass die Steuererklärung auf einen Bierdeckel passen sollte, entfernen wir uns wohl zwangsläufig immer weiter. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung wurde in Zusammenhang mit der notwendigen Steuerrevision, insbesondere im Bereich der Unternehmen, beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Entkoppelung des Sollertrags und des Eigenkapitalzinsabzugs in Verbindung mit einer Senkung des Eigenkapitalzinsabzugs zu erarbeiten, bei welcher ab dem Jahr 2015 bezugnehmend auf das Steuerjahr 2014 mit erheblichen Einnahmen von CHF 15 Mio. gerechnet werden kann.
Der Regierung wurde die Option offengelassen, mit Vertretern der Wirtschaftsverbände eine alternative Lösung zu erarbeiten, jedoch mit der Prämisse, dass unter dem Strich die gleich hohe Einnahmesumme für den Staatshaushalt resultiert. Der Alternativvorschlag erfüllt diese Prämisse jedoch nicht. Bei der nun von der Regierung vorgeschlagenen Bemessungsgrundlage resultieren mit der Festlegung eines 6-prozentigen Abzugs bei den Vermögenswerten nur CHF 12 Mio. Erhöht man den Abzug um 1 Prozent von 6 auf 7, ergäbe dies Einnahmen in Höhe von CHF 14 Mio. Doch treffen diese Massnahmen wiederum in erhöhtem Masse die Bankinstitute. Zudem bringt dieser Vorschlag der Bemessungsgrundlage für Unternehmen und Banken für die Steuerverwaltung beträchtlichen Mehraufwand.
Weniger Einnahmen von CHF 3 Mio. und ein damit verbundener Mehraufwand bei der Steuerverwaltung ist für mich in keinster Weise die Lösung und erfüllt die Vorgaben nicht. Aus meiner Sicht ist somit, da die Alternativlösung die Zielsetzung aus Staatshaushaltssicht und aufgrund des Handlings nicht zu erfüllen vermag, die ursprüngliche Entkoppelungsvariante zu realisieren, mit dem Ergebnis - 20 Prozent höhere Einnahmen und
- geringerer Aufwand bei der Steuerverwaltung.
Zu einem zweiten Thema - Art. 62 Abs. 3 - möchte ich folgende Ausführungen machen. Was für mich nicht infrage kommt, ist die Gesetzesmodifikation, dass die Mindestertragssteuer für alle Ertragssteuerpflichtigen eingeführt wird, dass ungeachtet der Grösse eines Unternehmens und ungeachtet des Ertrags- und Gewinnausweises oder gar Verlustes, z.B. bei Kleinbetrieben bis hin zu einem Einmann- oder Einfraubetrieb, generell die Mindestertragssteuer von heute CHF 1'200 zu entrichten ist. Das ist sehr fragwürdig und für mich nicht vertretbar.
Dann zu Art. 16. Ich spreche mich gegen die Streichung des 30-prozentigen Freibetrages auf Renten und Kapitalleistungen der betrieblichen Personalvorsorge aus. Die Rentner und Senioren unseres Landes sind - wie übrigens auch Familien - von zahlreichen Sparmassnahmen betroffen und werden in Zukunft weiterhin von weiteren Massnahmen betroffen sein. Die Kostenerhöhung wie zum Beispiel der Krankenkassenprämien, der Busabos, der Strassenverkehrssteuer, die geplante Erhöhung der Steuerschätzwerte älterer Liegenschaften, dann ist die 13. AHV im Visier. In der Summe gibt dies für diese ältere Generation doch beträchtliche finanzielle Mehrbelastungen im täglichen Lebensunterhalt.
Regierung und Landtag sollen zuerst bei der Generierung von Einnahmequellen bei anderen Steuerpotenzialen die Aufgaben erfüllen. Grossunternehmen stehen heute beispielsweise bei dieser Steuergesetzesänderung auf unserer Agenda. Es gibt auch weitere Potenziale, die zuerst ausgeschöpft werden müssen. Ich spreche mich somit aus diesen Gründen für die Beibehaltung des 30-prozentigen Freibetrages auf Renten für unsere Seniorinnen und Senioren aus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die Regierung hat vom Landtag den Auftrag gefasst, ich zitiere, «eine Gesetzesvorlage zur Entkoppelung des Sollertrags und des Eigenkapitalzinsabzugs, in Verbindung mit einer Senkung des Eigenkapitalzinsabzugs mit Wirkung ab 2015, Steuerjahr 2014, oder Alternativmassnahmen in der Bemessungsgrundlage zum Eigenkapitalzinsabzug mit mindestens vergleichbarer Wirkung vorzulegen». Ja, das mutet kompliziert an.
Zwar stehen in diesem Auftrag keine Zahlen, aus der sich eine Wirkung ableiten liesse, und Sollertrag sowie EK-Zinsabzug sind ja keine festen Grössen, sondern werden jährlich vom Landtag festgelegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass von einer Senkung des EK-Zinsabzugs auf 1,5 Prozent oder von einem Mehrertrag in der Höhe von CHF 15 Mio. die Rede ist: 13 Mio. aus dem Massnahmenpaket II und weitere 2 Mio. aus dem Massnahmenpaket III.
Diesem Auftrag des Landtags wird die Regierung mit den vorgeschlagenen Anpassungen nicht gerecht. Im vorliegenden Bericht und Antrag wird unterschlagen, dass die alternative Massnahme mindestens vergleichbare Wirkung zeigen sollte. Der Vorschlag der Regierung sieht Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 12 Mio. vor, also nur 80 Prozent dessen, was vom Landtag als Untergrenze festgelegt wurde. Es ist zwar löblich, wenn die Regierung auch weitere Massnahmen prüft, doch die zusätzlichen Einnahmen, die die Regierung vorschlägt, treffen eine teilweise andere Gruppe von Unternehmen und sie entsprechen deshalb nur bedingt dem Auftrag. Zudem erscheint es der Fraktion der Freien Liste zweifelhaft, dass mit der vorgeschlagenen Modifizierung des Eigenkapitals, auf den der EK-Zinsabzug geltend gemacht werden kann, auch tatsächlich Mehreinnahmen in der von der Regierung ausgewiesenen Höhe erwartet werden dürfen. Die Annahmen, die die Regierung treffen muss, um mit der vorgeschlagenen Massnahme diese CHF 12 Mio. Mehreinnahmen zu generieren, erscheinen der Freie- Liste-Fraktion unrealistisch. Klar ist, dass im Beispiel, das die Regierung auf Seite 39 des Berichts und Antrags aufzeigt, der Effekt der vorgeschlagenen Modifizierung des Eigenkapitals nicht annähernd dem Effekt einer Senkung des EK-Zinsabzugs auf 1,5 Prozent entspricht. Wenn Sie nachrechnen, werden Sie feststellen, dass, sofern überhaupt entsprechende Gewinne vorliegen, bei einer Senkung des EK-Zinsabzugs auf 1,5 Prozent die Mehreinnahmen fast dreimal so hoch liegen wie bei einer Modifizierung des Eigenkapitals um 6 Prozent der Aktiven, wenn der neu eingefügte Abs. 3 nicht berücksichtigt wird, wären die Mehreinnahmen mehr als viermal so hoch.
Deshalb wurden zur Berechnung der Mehreinnahmen einige Fragen in die Finanzkommission eingebracht. Diese wurden aber nicht erwartungsgemäss beantwortet. Aus diesem Grund möchte ich selbst etwas rechnen und die Regierung um eine Stellungnahme zu dieser Rechnung bitten.
Es gilt folgende Ausgangslage: Es sollen Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 12 Mio. generiert werden. Diese sollen zustande kommen, indem das Eigenkapital, auf das ein EK-Zinsabzug geltend gemacht werden kann, um 6 Prozent vom Betriebsvermögen reduziert wird. Auf dieses modifizierte Eigenkapital wird dann der EK-Zinsabzug in der Höhe von 4 Prozent angewendet.
Nach meiner Rechnung müsste das Betriebsvermögen der liechtensteinischen Betriebe mindestens 40 Mia. Franken betragen. Bei einem Betriebsvermögen in der Höhe von CHF 40 Mia. wird das Eigenkapital, auf das der EK-Zinsabzug angewendet wird, um CHF 2,4 Mia. reduziert. 6 Prozent von CHF 40 Mia. sind CHF 2,4 Mia. Der EK-Zinsabzug wird dann um CHF 96 Mio. verkleinert. 4 Prozent von CHF 2,4 Mia., um die das Eigenkapital reduziert wird, sind CHF 96 Mio. Der für die Berechnung der Steuer ausgewiesene Gewinn wird folglich um eben diese CHF 96 Mio. erhöht. Bei einem um CHF 96 Mio. höheren Gewinn werden die Steuereinnahmen um 12,5% davon - also um CHF 12 Mio. - ansteigen.
Bei manchen Unternehmen wird die Massnahme wahrscheinlich zu keinen Mehreinnahmen führen, nur zu einem rechnerisch kleineren Verlust. Deshalb wird das Betriebsvermögen aller Betriebe zusammengerechnet noch höher ausfallen müssen.
Ein Betriebsvermögen, das mindestens CHF 40 Mia. beträgt, erscheint der Fraktion der Freien Liste als zu hoch gegriffen. Deshalb nochmals die Aufforderung an die Regierung, folgende Frage bitte zu beantworten: - Wie werden die vermuteten Mehreinnahmen durch die Modifizierung des Eigenkapitals berechnet - und auf welchen Annahmen oder Daten beruhen diese Berechnungen?
Wie bereits erwähnt, bitte ich die Regierung insbesondere Stellung zur Rechnung zu nehmen, gemäss der das Betriebsvermögen mindestens CHF 40 Mia. betragen müsste.
Zweifel bestehen auch bezüglich der Wirkung einer Senkung des EK-Zinsabzugs auf 1,5%. Allerdings scheinen die Mehreinnahmen eher tief angesetzt. Deshalb auch dazu eine Frage an die Regierung: - Auf welcher Grundlage wird wie berechnet, dass eine Reduktion des EK-Zinsabzugs von 4 auf 1,5% Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 15 Mio. generiert?
Ich bitte die Regierung, dazu auch einige Daten zu liefern, insbesondere, um wie viel die Gewinne der Unternehmen durch den EK-Zinsabzug geschmälert worden sind in jenem Jahr, auf dessen Basis die Regierung den Mehrertrag errechnet hat.
Interessant wäre im Übrigen zu erfahren, wie es mathematisch möglich ist, dass bei einer Senkung des EK-Zinsabzugs von 4 auf 2 Prozent, wie im Massnahmenpaket II vorgeschlagen, Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 13 Mio. resultieren sollen, bei einer weiteren Senkung des EK-Zinsabzugs auf 1,5 Prozent, wie im Massnahmenpaket III vorgesehen, der Staat jedoch nur weitere CHF 2 Mio. mehr einnehmen sollte. Die Steuereinnahmen steigen also mit sinkendem EK-Zinsabzug weniger stark. Zu erwarten wäre ein anderer Effekt, da immer mehr Unternehmen in die steuerliche Gewinnzone gelangen, je tiefer der EK-Zinsabzug ist. Herausfallen werden jedoch keine Unternehmen.
Wie hoch die tatsächlichen Einnahmen sind, wird sich erst in der Praxis zeigen. Bereits in der Theorie ist aber klar, unter welchen Annahmen welche Mehreinnahmen resultieren. Anders als der Regierungschef in einem «Volksblatt»-Interview vom 26. Februar suggeriert, hat sich nicht erst in der Praxis gezeigt, dass der Eigenkapitalzinsabzug von 4 Prozent dazu führt, dass Unternehmen, die beispielsweise über ein Eigenkapital von CHF 500 Mio. verfügen, selbst dann nur die Minimalsteuern bezahlen, wenn sie CHF 20 Mio. Gewinn erzielen. Das ist genau jener Effekt, der sich in der Theorie erwarten lässt. Im gegenständlichen Fall ist nun fraglich, wie Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 12 Mio. generiert werden sollen, wenn das Betriebsvermögen kleiner ist als CHF 40 Mia.
Es wäre nicht das erste Mal, dass sich die Erwartungen bezüglich des Beitrags der Wirtschaft als zu optimistisch herausstellen. Bei der Behandlung des Massnahmenpakets III wurde in Aussicht gestellt, dass Ende 2013 bzw. Anfang 2014 zwei Drittel oder gar 70 Prozent der Privatvermögensstrukturen in die ordentliche Besteuerung überführt sein sollten und entsprechende Mehreinnahmen generiert würden. Wie die Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abg. Elfried Hasler im März-Landtag ergab, waren es zu diesem Zeitpunkt nur 57%, die der ordentlichen Besteuerung unterstehen. Wie viel Steuern diese juristischen Personen zahlen, ist noch offen.
Ausserdem erscheint der Freie-Liste-Fraktion diese Modifikation des Eigenkapitals, auf das der EK-Zinsabzug angewendet wird, als eine relativ willkürliche Massnahme. Im Bericht und Antrag fehlt eine Begründung - trotz Aufforderung der Freien Liste in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung, weshalb ein Unternehmen, das zu einem grösseren Teil fremdfinanziert ist, auf einen kleineren Anteil des Eigenkapitals einen EK-Zinsabzug geltend machen können sollte als ein Unternehmen, das zu einem grösseren Teil eigenfinanziert ist. Gerade weil der EK-Zinsabzug eingeführt wurde, um Fremd- und Eigenkapital steuerlich gleich zu behandeln, ist dies ein Eingriff in das System, der gut begründet werden sollte.
Es erscheint mir sogar weniger gravierend als eine Entkoppelung des EK-Zinsabzugs vom Sollertrag. Der EK-Zinsabzug erscheint auch vielmehr ein technisches Instrument, während der Sollertrag, der wesentlich die Höhe der Vermögenssteuer bestimmt, politisch bestimmt werden muss.
Deutlich wird die Willkür, wenn die Anpassung im Steuergesetz leicht umgangen werden kann. Diese Kritik hat die Freie Liste ebenfalls im Rahmen der Vernehmlassung geäussert. Die Regierung geht im Bericht und Antrag auf diese Anmerkung jedoch nicht gebührend ein. Sie führt aus, Steuervermeidungsstrategien würden nicht begünstigt. Die Begründung dazu ist zumindest sehr verkürzt. Deshalb möchte ich nochmals kurz ausführen, wie die Steuerlast reduziert werden könnte.
Ein steueroptimierendes Unternehmen wird versuchen, das Betriebsvermögen in der Buchhaltung möglichst gering zu halten. Denn bei einem geringen Betriebsvermögen wird das Eigenkapital, auf das ein EK-Zinsabzug geltend gemacht werden kann, um einen geringeren Betrag reduziert. Folglich wird auch der Gewinn, auf den Steuern abzuführen sind, reduziert.
Ein steueroptimierendes Unternehmen möchte jedoch selbstverständlich weiter über das Betriebsvermögen verfügen, auch wenn es in der Bilanz nicht mehr aufscheint. Das ist einfach möglich, indem das Unternehmen das Betriebsvermögen verkauft und dann zurückleast. Das Unternehmen könnte ein Tochterunternehmen gründen, das mit dem minimalen Eigenkapital ausgestattet wird. Dieses Tochterunternehmen könnte mit Fremdkapital das Betriebsvermögen kaufen und an das Mutterunternehmen verleasen. Wenn dieses Tochterunternehmen die Betriebsanlagen zu den Selbstkosten verleast und es keinen Gewinn macht, wird es nur die Mindestertragssteuer zahlen. Das Mutterunternehmen wird zudem auf das Eigen-kapital, das sie zur Gründung des Tochterunternehmens aufwenden muss, keinen EK-Zinsabzug mehr geltend machen können. Diesen höheren Steueraufwänden steht eine Steuerersparnis entgegen, die je nach Höhe des Betriebsvermögens, das ausgelagert werden kann, unterschiedlich hoch ausfällt.
Zusammengefasst heisst das, dass ein steueroptimierendes Unternehmen versuchen wird, das Eigenkapital und den Gewinn bei einer Gesellschaft zu konzentrieren, um auf möglichst viel Eigenkapital den EK-Zinsabzug geltend machen zu können, während das Betriebsvermögen bei einem anderen Unternehmen konzentriert wird. Denn bei einem rechnerisch negativen EK-Zinsabzug wird die Steuerlast nicht zunehmen. Deshalb die Frage an die Regierung:- Was hindert ein Unternehmen daran, das betriebsnotwendige Kapital an ein Tochterunternehmen zu verkaufen und zurückzuleasen, um das modifizierte Eigenkapital und damit den EK-Zinsabzug möglichst gross zu halten und die Steuerlast zu minimieren?
Die Regierung wird dazu hoffentlich eine befriedigende Antwort liefern und nicht nur ausführen, dass sich dieses Vorgehen für ein Unternehmen nicht lohnt, da der administrative Aufwand für eine geringe Steuerersparnis viel zu hoch ist. Es wäre immerhin möglich, dass die Steuerersparnis deshalb so gering ist, weil die Massnahme auch nicht zu den erwarteten Mehrerträgen führen wird.
Ausserdem bitte ich die Regierung, die eingangs erwähnte Frage zu beantworten: - Weshalb sollte ein Unternehmen, das zusätzlich mehr Fremdkapital einsetzt, auf einen geringeren Anteil des Eigenkapitals einen EK-Zinsabzug geltend machen können?
Kritisch zu sehen ist auch der Vorschlag der Regierung, die Mindestertragssteuer für alle Ertragssteuerpflichtigen einzuführen. Um die Wirkung der Massnahme abschätzen zu können, wären einige Angaben der Regierung, vor allem zur Zusammensetzung der Unternehmen, die neu der Mindestertragssteuer unterliegen sollen, hilfreich. Für Gewerbetreibende beispielsweise, die neben einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit einen kleinen Zusatzverdienst erwirtschaften, wird eine Mindestertragssteuer in der Höhe von CHF 1'200 oder in Zukunft vielleicht CHF 1'900 deutlich ins Gewicht fallen. Es wäre zu erwarten, dass ein bedeutender Anteil dieser Personen die Nebentätigkeit aufgibt, in die Schattenwirtschaft verlagert oder nur noch als Hobby betreibt. Bei erwarteten Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 1,5 Mio. durch die Einführung der Mindestertragssteuer für alle Ertragssteuerpflichtigen müssten mindestens rund 1'250 Unternehmen betroffen sein. Es wird also eine ganze Reihe solcher Kleinstunternehmen in Zukunft die Mindestertragssteuer entrichten, darunter möglicherweise vielversprechende Startups, die es sich in Zukunft einmal mehr überlegen, sich selbstständig zu machen. Deshalb ist es mehr als fraglich, ob diese Massnahme zweckdienlich ist.
Zu rechtfertigen ist eine Mindestertragssteuer als eine Art Gebühr. Doch wenn grosse Unternehmen genau die gleich grosse Gebühr für einen viel grösseren Aufwand des Staates entrichten, kann kaum von Fairness gesprochen werden. Es ist ja nicht so, dass ein Kleinstunternehmer keine Steuern zahlen muss. Er muss auf sein Einkommen Einkommenssteuern bezahlen. Der negative Effekt auf die Gründungstätigkeit von Kleinstunternehmen ist meines Erachtens als schwerwiegender einzuschätzen als die zu erwartenden Mehreinnahmen. Deshalb werde ich dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen.
Insgesamt sind die vorgeschlagenen Anpassungen aufseiten der Wirtschaft aus Sicht der Freie-Liste-Fraktion durchaus als kritisch zu bewerten und bedürfen einiger Klärungen. Aufseiten der natürlichen Personen erscheint demgegenüber die Anpassung als sehr sinnvoll. Insbesondere ist es begrüssenswert, dass die Anregungen aus der Vernehmlassung aufgenommen wurden und der 30-Prozent-Freibetrag bei den Auszahlungen der Pensionskasse abgeschafft werden soll. Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb auf die Leistungen der AHV weiterhin ein Abzug geltend gemacht werden können soll. Da die Leistungen der AHV nicht so breit gefächert sind wie jene der Pensionskassen, ist sicher der grösste Missstand beseitigt. Doch wäre es konsequent, auch diese Abzugsmöglichkeit abzuschaffen. Viel sinnvoller als ein anteilsmässiger Abzug wäre es, einen festen Freibetrag bei den Bezügen von Rentenleistungen einzuführen.
Die Lösung zur Beschränkung der Einkäufe in die Pensionskasse erscheint praktikabel. Wird die Obergrenze auf ein absolutes Mass reduziert, bis zu welcher die Sparanstrengungen der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner als förderungswürdig erscheinen, sollte der Missbrauch zur Steueroptimierung vermindert werden, ohne Sparern mit geringeren Einkommen die Chance zu nehmen, von dieser Förderung zu profitieren. Bis zu welchem Betrag eine Rente als förderungswürdig eingestuft werden sollte, könnte sicher gestritten werden. Sicherlich ist sie nicht zu tief angesetzt. Schliesslich werden gemäss Vorschlag der Regierung die laufenden Beiträge bis zu 12 Prozent des Einkommens auch dann vom steuerlichen Erwerb abgezogen, wenn diese Grenze überschritten ist. Beschränkt wird nur die Förderungswürdigkeit der einmaligen, nicht der laufenden Beiträge.
Ich bitte die Regierung, die Höhe des Freibetrags im Lichte dieser Ausführungen nochmals zu überdenken. Dann werde ich dann im Laufe der Lesung noch zu den Artikeln Stellung nehmen.
Jetzt möchte ich noch ganz kurz einige kleine Ausführungen machen zur Reduktion des EK-Zinsabzugs von 4 auf 1,5%. Auf der «Volksblatt»-Front vom 26.3.2014 wurde eine Zusammenstellung der Gewinne der liechtensteinischen Banken publiziert. Ich möchte einfach ganz kurz einmal vorrechnen, wie sich dies mit dem EK-Zinsabzug so verhält. Die Zahlen können Sie sich besorgen, wenn Sie dann wollen, ich lege es einfach einmal so dar.
Die LGT hat ein Eigenkapital von 3,2 Mia. Wenn wir jetzt den EK-Zinsabzug von 4% errechnen, gibt das 128 Mio., die die LGT abziehen darf. Die LGT hat im Jahr 2013 einen Gewinn von 139,2 Mio. gemacht. Das heisst, der steuerbare Gewinn würde bei 11,2 Mio. zu liegen kommen. 12,5% davon sind ein Steuerbetrag von 1,4 Mio. Jetzt rechnen wir diese Geschichte mit 1,5% EK-Zinsabzug durch, 1,5% vom Eigenkapital sind 48 Mio., der steuerbare Ertrag kommt dann bei 91,2 Mio. zu liegen und die Steuer würde folglich 11,4 Mio. betragen. Das Zehnfache.
Bei der VPB - ich rechne es nicht noch einmal durch, Sie können das für sich selbst machen: Sie verfügt über ein Eigenkapital von 0,9 Mia., also CHF 900 Mio. Mit einem EK-Zinsabzug von 4% müsste die VPB CHF 337'000 Steuern bezahlen, mit einem EK-Zinsabzug von 1,5% wären es 3,15 Mio. Ungefähr das Zehnfache.
Bei der LLB verhält es sich ein bisschen anders. Die LLB hat ein Eigenkapital von 1,8 Mia., 4% davon sind 72 Mio. Die LLB macht 53,8 Mio. Gewinn. Bei einem EK-Zinsabzug von 4 Prozent fallen keine Steuern an. Sie wird die Mindestertragssteuer bezahlen. Bei einem EK-Zinsabzug von 1,5 Prozent darf die LLB 27 Mio. von ihrem Gewinn abziehen. Das bedeutet: ein steuerbarer Gewinn von 26,8 Mio. Und die LLB müsste dann 3,35 Mio. an Steuern abliefern.
Der Effekt ist also schon massiv. Und ich frage mich allen Ernstes, ob eine Reduktion des modifizierten Eigenkapitals um 6 Prozent denselben Effekt hat? Ich stelle das sehr stark infrage. Ich habe das auch schon beim Massnahmenpaket III gesagt. Ich halte das für absolut unrealistisch.
Ich bedanke mich dann für die Beantwortung meiner einigen Fragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete. In meinem Votum möchte ich zuerst auf allgemeine Punkte eingehen und anschliessend zwei konkrete Punkte zum vorliegenden Gesetzesentwurf zur Diskussion stellen.
Grundsätzlich finde ich es richtig, dass versucht wird, die Steuergesetzgebung zu verbessern. Vereinfachung wäre auch ein anstrebenswertes Ziel. Dies kann ich aber im zu beratenden Vorschlag nicht finden.
Mit dem vorliegenden Vorschlag werden einige Punkte verbessert und gerechter ausgestaltet. So finde ich es gut, dass zum Beispiel der Einkauf in eine Pensionskasse steuerlich nicht mehr so attraktiv ist. Allerdings ist der Vorschlag der Regierung in seiner Umsetzung recht problematisch. Es müssten noch Vereinfachungen gefunden werden.
Begrüssenswert ist, dass grössere Firmen wieder gerechteren Steuern zugeführt werden sollen und ihren Teil leisten. Ich hoffe, dies gelingt.
Im Bericht und Antrag wird kurz auf die Neufestlegung der Steuerwerte auf Immobilien eingegangen. Ich finde es sinnvoll, dass der aktuellen Steuererklärung ein Formular beigelegt ist, auf dem entsprechende Informationen angegeben werden können. Es sollen die Versicherungswerte angegeben werden. Zukünftig kann so eventuell die Bewertung der Immobilien vorgenommen werden. Aktuell dienen sie zur Datenaufbereitung. Ich glaube, es ist wichtig zu sagen, dass kein Steuerpflichtiger Angst haben muss betreffend Verwendung dieser Daten. Es ist ja auch nicht klar, wie eine eventuelle Steuer ausgestaltet werden sollte. Ein Vorschlag von mir wäre, dass der Erstwohnsitz anders bewertet werden würde wie Zweitwohnsitz oder Renditeobjekte. Vielleicht könnte dies mittels eines Faktors erreicht werden. Die Diskussion wird aber sicher später geführt werden müssen.
Weiters ist mir in der Vorlage aufgefallen, dass wieder eine einmalige Steuer abgeschöpft wird. Ich bin absolut nicht dagegen, dass wir die Altreserven absteuern. Nach der Steueramnestie ist dies aber in kurzer Zeit die zweite einmalige Quelle, die für das Land an Land gezogen werden soll. Es liegt auf der Hand, dass so kein strukturelles Problem behoben werden kann. Dass wir immer noch grosse strukturelle Probleme haben, ist offensichtlich. Aus dem Grund war ich auch dafür, dass wir ein viertes Massnahmenpaket vorgelegt bekommen, und ich bin auch heute noch der Meinung, dass dies nötig wäre.
Zum Schluss möchte ich noch zwei konkrete Anpassungen zum vorliegenden Bericht und Antrag vorschlagen. Dass die Mindestertragssteuer für alle gelten soll, kann ich nicht nachvollziehen. Dass die Steuer auch von Unternehmen bezahlt werden soll, die eine Bilanzsumme unter CHF 500'000 im Durchschnitt der zurückliegenden drei Jahre aufweisen, empfinde ich als falsch. Das bedeutet, dass junge, kleine oder schwächelnde Firmen auch eine Steuer bezahlen müssen, auch wenn sie jeden Franken brauchen, um das Überleben zu sichern, oder wenn sie sich erst in der Startphase befinden. Ich weiss nicht, wie man jemandem, der Elan hat, noch bei schlechtem Geschäftsgang eine Strafe in der Höhe der Mindestertragssteuer aufbürden kann.
Dagegen würde ich die Mindestertragssteuer erhöhen, und zwar auf CHF 1'900. Begründen kann ich dies folgendermassen: Bei der Diskussion zum Sparpaket III hat der Landtag beschlossen, die Mindestertragssteuer nicht zu erhöhen, bis vorliegt, wie viele Stiftungen ordentlich besteuert werden. Uns wird nun mitgeteilt, dass dies bis zu 70 Prozent sein werden. Davon sind wir aber offensichtlich noch weit weg, und es müssen Massnahmen gesetzt werden. Und wie es aussieht, werden wir nie dahin kommen. Gemäss den heutigen Zahlen haben mehr wie 40 Prozent den PVS-Status erhalten. Weitere Ausführungen dazu hat mein Kollege Wenaweser bereits gemacht. Ich habe mit etlichen Vertretern aus der betroffenen Branche gesprochen. Alle sagten mir, dass dies kein Problem sei und niemand aus dem Grund mit einer Stiftung unser Land verlassen werde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte zuerst noch eine kleine Replik geben zu den Ausführungen des Abg. Lageder. Bei diesen ganzen Berechnungen und Zahlen schaut es wahrscheinlich so aus, dass gewisse Zahlen eben auch verwechselt worden sind. Ich meine, wenn man von einem Konzernergebnis redet, dann ist das nicht unbedingt das Ergebnis, das hier im Land anfällt, sondern eben das Konzernergebnis. Das heisst, es fallen auch Gewinne im Ausland an. Da muss man immer sehr vorsichtig sein, welche Zahlen man anschaut.
Zum Beispiel hat die Landesbank im letzten Jahr ein Konzernergebnis tatsächlich von etwa CHF 53/54 Mio. erwirtschaftet. Die Landesbank selbst aber weist im Land einen Bruttogewinn von CHF 87 oder 88 Mio. aus.
Das Eigenkapital wird stimmen. Das würde einen Abzug von etwa 72 Mio. geben. Gut, im letzten Jahr wird ein Gewinn von der Liechtensteinischen Landesbank im Land von etwa 87 Mio. ausgewiesen. Ist natürlich sehr, sehr bescheiden - auch in meinen Augen. Auf der anderen Seite habe ich, wie gesagt, auch die Geschichte mit diesem modifizierten Eigenkapitalzinsabzug angeschaut. Und da ist es tatsächlich so, dass diese vorgeschlagene Änderung ja ganz spezifisch auf die Banken und die Versicherungen abzielt. Und da spielt eine sehr grosse Rolle, wie die Aktivseite der Bilanz ausschaut. Und die Aktivseite der Bilanz bei Banken ist sehr viel grösser als das eigentliche Eigenkapital. Das heisst, wenn ich diesen 6-Prozent-Abzug mache, dann wirkt sich das bei den Banken ganz gewaltig aus und die Steuern steigen auch gewaltig an. Das ist so.
Ich habe dann auch noch nachgerechnet, was passiert, wenn man jetzt dieses modifizierte Eigenkapital bei den Banken berechnet. Also wie gesagt, die Steuern steigen so weit an, wie man wahrscheinlich etwa mit 1,5% Eigenkapitalzinsabzug hinkäme. Wenn man dann zusätzlich noch den Eigenkapitalzinsabzug senken würde, dann würde sich das allerdings bei den Banken und Versicherungen nur noch marginal auswirken. Das heisst also, man kommt schon mit diesen Änderungen auf beträchtlich höhere Steuereinnahmen bei den Banken und Versicherungen.
Dann noch ein paar andere Dinge in diesem Zusammenhang: Mit diesem Bericht und Antrag schlägt die Regierung verschiedene Massnahmen vor, um die Steuereinnahmen des Landes zu erhöhen. Unter anderem schlägt sie vor, dass die Steuern von beschränkt Steuerpflichtigen, die im Land einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen, vollständig dem Land zufallen sollen. Als beschränkt Steuerpflichtige gelten zum Beispiel ausländische Lehrpersonen, die an einer Primarschule in Liechtenstein unterrichten. Die Löhne dieser Personen werden je hälftig von Land und Gemeinden bezahlt. Wenn die Regierung nun angibt, dass solche beschränkt Steuerpflichtigen kaum einen Bezug zur Gemeinde des Arbeitgebers hätten oder dort kaum Infrastruktur benützten, dann entspricht das nach meiner Auffassung nicht den Tatsachen. Die Begründung der Regierung ist fadenscheinig, denn der wahre Grund liegt wohl eher darin, dass das Land einfach mehr Geld benötigt und dies zum x-ten Mal bei den Gemeinden holen will. Es ist auch nicht einzusehen, dass das Land die Steuern der beschränkt Steuerpflichtigen vereinnahmen will, die Arbeit der Steuererhebung aber weiterhin den Gemeinden aufbürden will. Im Übrigen ist auch nicht einzusehen, warum eine Regelung, die sich in der Vergangenheit bewährt hat, ohne Weiteres über den Haufen geworfen werden soll.
Im letzten Jahr hat der Landtag beschlossen, dass die Regierung nach einer alternativen Lösung für die angestrebte Entkoppelung des Sollertragszinses und des Eigenkapitalzinsabzugs suchen solle. Ich habe ebenfalls dafür gestimmt. Die Regierung hat nun eine Lösung präsentiert, die dem Land Steuereinnahmen von ca. CHF 12 Mio. jährlich bringen soll anstelle von CHF 15 Mio. bei einer Entkoppelung des Eigenkapitalzinsabzugs und des Sollertragszinses.
Bei der vorgeschlagenen Massnahme soll zukünftig ein zusätzlicher Abzug von 6 Prozent auf allen Vermögenswerten erfolgen. Betroffen von dieser Massnahme sind somit in erster Linie Banken und Versicherungen, die unter dieser neuen Regelung wieder deutlich mehr Steuern bezahlen werden als vorher. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden; und auch die Banken scheinen mit dieser neuen Regelung einverstanden zu sein. Nichtsdestotrotz ist dies eine Scheinlösung, denn sie bringt nur der Staatskasse und jenen Gemeinden, in denen Banken und Versicherungen angesiedelt sind, in erster Linie also Vaduz, Steuermehreinnahmen. Andere Gemeinden, in denen vornehmlich grosse Industriebetriebe angesiedelt sind, werden von dieser Lösung überhaupt nicht profitieren. Der Vorschlag der Regierung ist daher einseitig und berücksichtigt die Interessen der Gemeinden nicht ausreichend. Ich bin daher der Ansicht, dass die vorgeschlagene Regelung keine nachhaltige Lösung ist, sondern es ist Flickwerk und es bleibt Flickwerk. Ich bin überzeugt, dass wir schon in sehr kurzer Zeit über diese Problematik neu befinden werden müssen.
Als Abgeordnete sind wir angehalten, die vorgeschlagenen Massnahmen im Interesse aller Landesbürger und auch der Gemeinden zu betrachten. Mit der vorgeschlagenen Zuweisung der Steuereinnahmen der beschränkt Steuerpflichtigen möchte die Regierung den Gemeinden insgesamt CHF 3 Mio. wegnehmen. Mit der alternativen Lösung zur Entkoppelung des Sollertragszinses und des Eigenkapitalzinsabzugs profitieren nur das Land und eine oder zwei Gemeinden. Es handelt sich hier also um keine ausgewogene Lösung, die ich im Interesse der übrigen Gemeinden nicht befürworten kann.
Im Übrigen hat die Regierung im Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagen, die Einkäufe in die 2. Säule massiv zu beschränken. Von dieser massiven Beschränkung ist sie aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren nun abgekommen und sie möchte den Einkauf auf die zehnfache minimale AHV-Rente beschränken. Hier hätte ich von der Regierung in der Stellungnahme zu diesem Bericht und Antrag gerne erfahren, wie die entsprechenden Regelungen in der Schweiz, insbesondere in den Kantonen St. Gallen und Graubünden, aussehen.
Ausserdem hat die Regierung den Vorschlag allzu gerne aufgenommen, den 30-prozentigen Steuerfreibetrag bei der Auszahlung der Renten aufzuheben. Damit wird grundsätzlich ein Systemfehler behoben, der dazu geführt hat, dass ein Teil des Einkommens überhaupt nicht besteuert wird. Damit werden nun anstelle der ursprünglich vorgesehenen CHF 250'000 Steuereinnahmen solche von CHF 900'000 generiert. Allerdings bezahlen bei dieser Lösung alle Rentner diese Steuererhöhungen.
Bekanntermassen beabsichtigt die Regierung auch, die Immobilien neu zu bewerten. Damit werden zusätzliche Lasten auf die Rentner zukommen. Wenn die Regierung die Neubewertung der Immobilien tatsächlich durchsetzen möchte, dann - das möchte ich bereits hier und jetzt anbringen - wird sie sich entsprechende Begleitmassnahmen überlegen müssen. Insbesondere denke ich hier an die Einführung eines entsprechenden Vermögensfreibetrages, der nach meiner Auffassung in der Höhe eines aktuellen Wertes eines Einfamilienhauses liegen muss. Ansonsten, denke ich, wird das Heufuder definitiv überladen. DankeLandtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Vorlage des aktuell zu besprechenden Berichts und Antrags. Es wurde bereits erwähnt, das Steuergesetz scheint nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen zu sein. Wenn wir da die Änderungen der letzten Jahre betrachten - einmal natürliche Personen, wieder einmal eine Steueramnestie, auch etliche weitere Anpassungen waren erforderlich -, muss man einfach feststellen: Man war zu gutgläubig damals. Zumindest jene Damen und Herren, die dieses Gesetz verabschiedet haben. Wenn ich dann aber am 15.3. im «Wirtschaft regional» noch lese, dass einer der Mitersteller dieses Gesetzes verkündet, dass man davon ausgehe, dass die G20-Staaten erhebliche Steuereinnahmensteigerungen bewerkstelligen werden, dann muss ich einfach feststellen, dass war bei unserem Gesetz dann wohl oder übel definitiv nicht der Fall. Genau das Gegenteil ist eingetreten. Und da kann man auch nicht davon sprechen, dass man hier nur eine Feinjustierung vornehmen würde betreffend den Eigenkapitalzinsabzug. Im Weiteren sind die G20-Staaten ja auch nicht gerade dafür bekannt, dass es Tiefsteuerländer sind. Man sagt hier explizit, nein, sogar diese Hochsteuerländer wollen ihre Steuereinnahmen erheblich steigern. Bei uns waren die Steuern schon relativ tief und wurden noch einmal zusätzlich gesenkt.
Im Weiteren, denke ich mir, stehen die nächsten Revisionen an. Wenn wir da die Zeitung betrachten, gibt es schöne Ausführungen, zum Beispiel betreffend die Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerungen, die sogenannte BEPS-Diskussion. Hier dürften dann gerade die nächsten Revisionen ins Haus stehen betreffend unser gutes Steuergesetz.
Dann kommen wir zu dieser Vorlage: Es wurde bereits mit dem vierten Massnahmenpaket gewunken in dieser Debatte. Da dürfen wir uns natürlich nicht wundern: Wenn wir das dritte Massnahmenpaket mit dieser Effizienz umsetzen wie mit dieser Vorlage, dann werden wir mitunter sogar noch ein fünftes Massnahmenpaket brauchen. Ich wäre der Regierung dann schon auch für Ausführungen dankbar, wie sie dies sieht. Explizit geht es mir um den Punkt: Wir wollten einmal 15 Mio. Wenn wir die Seite 10 betrachten, führt die Regierung das hier selbst aus - es wurde ja bereits auch von diversen Vorrednern erwähnt - und jetzt gehen wir zurück auf 12 Mio. Und wenn wir dann eben noch die Fragen zur Finanzkommission betrachten - der Abg. Johannes Kaiser hat es bereits erwähnt: Wir werden nicht nur 20% weniger Einnahmen haben, nein, wir werden auch noch einen zusätzlichen Aufwand haben - IT, eTax-Lösung -, und zwar nicht nur aufseiten der Steuerverwaltung, sondern - es ist nachzulesen in diesen Fragebeantwortungen - auch aufseiten des Steuerpflichtigen. Und da frage ich mich halt schon: Kann das so sein?
Ich habe es in der Finanzkommission übrigens auch gefordert, ich möchte das Berechnungsbeispiel aufgrund der Landesbank. Das sehe ich halt leider auch nicht in diesen Antworten. Dann hätten wir ein konkretes Beispiel und wüssten jetzt, ob der Abg. Thomas Lageder die Wahrheit erzählt hat oder nicht. Das wäre noch interessant. Bei Ihren Ausführungen bin ich nicht ganz schlüssig: Sind Sie hier schon vom modifizierten Eigenkapital ausgegangen? Nicht. Das habe ich noch gedacht. Dann wäre es zumindest ein bisschen besser ausgefallen. Aber ich befürchte einfach auch, dass wir nicht auf das kommen, wenn es auch der Abg. Erich Hasler anders sieht.
Und ich frage mich auch: Betreffend die 15 Mio., die die Regierung hier ausführt, gibt es hier ein Beispiel, wie es in den Fragen zur Finanzkommission ausgeführt wurde, was haben diese Institutionen mit dem alten Steuergesetz, sprich Steuergesetz 2010, bezahlt, was bezahlen sie aktuell? Dass man einmal diese Differenz sieht. Persönlich gehe ich davon aus, dass hier noch eine ganz andere Summe fehlt. Ich möchte nur daran erinnern: Bei den natürlichen Personen haben wir mehr oder weniger nicht nur einen Spitzensteuersatz eingeführt, eine zusätzliche Stufe, das ist alles okay, aber wir haben auch für den Mittelstand die Steuern wieder auf das alte Steuergesetz angehoben. Und hier wieder auf 3 Mio. zu verzichten, da habe ich mehr als Bauchschmerzen. Wenn wir den Vergleich nehmen zum Wohnbauförderungsgesetz und zur Abschaffung der Kindersubvention, müssen Sie etwa fünf bis sechs solcher Gesetze abändern, bis Sie diese 3 Mio. hereingeholt haben. Und da habe ich persönlich Mühe. Konkret, ich möchte diese CHF 15 Mio. sehen auf die 2. Lesung. Sonst habe ich hier einfach Mühe. Und wie gesagt, parallel von einem vierten Massnahmenpaket zu sprechen, das ist dann schon zu viel des Guten. Das möchte ich jetzt schon festhalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke Herr Präsident. Ich habe Anmerkungen zu drei Themen:
1. Entkoppelung Sollertrag und Eigenkapitalzinsabzug (Art 54. Abs. 2): Hier unterstütze ich das Votum des Abg. Thomas Lageder.
Die Senkung der Berechnungsbasis (Eigenkapital) um 6 Prozentpunkte und die Belassung des Eigenkapitalzinses bei 4% soll geschätzte Einnahmen von CHF 12 Mio. ausmachen. Von der Massnahme betroffen sind vorwiegend Unternehmen mit einer niedrigeren Eigenkapitalquote. Die wirksamere Lösung wäre, wie ursprünglich vorgeschlagen wurde, den Eigenkapitalzinsabzug massiv zu senken oder ganz abzuschaffen. Erst dadurch wäre die geplante Entkoppelung des 4-prozentigen Eigenkapitalzinses vom Sollertragssteuersatz von 4% bei den natürlichen Personen vollzogen gewesen. Da die neue Lösung (ohne Entkoppelung) mit den Wirtschaftsverbänden als Interessensvertreter erarbeitet wurde, konnte kein anderes Ergebnis erwartet werden. Dass viele Grossbetriebe und Finanzinstitute aufgrund des neuen Steuergesetzes keine Steuern bezahlen, ist höchst bedenklich. Meines Erachtens ist eine Entkoppelung Sollertrag und Eigenkapitalzinsabzug unumgänglich.
2. Zuweisung Erträge beschränkt Steuerpflichtiger an das Land (Art. 75 Abs. 1): Hier unterstütze ich das Votum des Abg. Erich Hasler.
Die Zuweisung der Erträge beschränkt Steuerpflichtiger an das Land hat zur Folge, dass die Gemeinden mehr Personal einstellen müssen, um den Veranlagungsaufwand bewältigen zu können, und dafür noch weniger Einnahmen bekommen. Dies bedeutet im Klartext: Die Gemeinden bewältigen die Arbeit - den Ertrag daraus kassiert das Land. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar und sollte ganzheitlich betrachtet werden. Das heisst, wenn das Land von weiteren Steuereinnahmen profitiert, soll auch das Land die Arbeit machen müssen. Eine Verflechtung erachte ich als nicht zielführend und nicht praktikabel.
3. Mindestertragssteuer für alle Ertragssteuerpflichtigen, Streichung des Art.62 Abs. 3:
Zu diesem Artikel heisst es im Bericht und Antrag: «Der geltende Abs. 3 sieht vor, dass Steuerpflichtige, deren Zweck ausschliesslich auf den Betrieb eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes gerichtet ist und deren Bilanzsumme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre 500'000 Franken nicht überschreitet, die Mindestertragssteuer nicht zu entrichten haben.» Die Streichung des Artikels führt zu Problemen bei Kleinstbetrieben und Jungunternehmen. Eine Schwächung des Gewerbes und der Dienstleister ist die Folge. Eine Steuergleichheit für alle ist nicht gegeben. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Einige kurze Ausführungen: Ich erkenne schon eine Sinnhaftigkeit des EK-Zinsabzugs. Denn es geht grundsätzlich darum, Fremdkapital und Eigenkapitel gleich zu gewichten. Nur, 4 Prozent ist halt eben massiv zu hoch im gegenwärtigen Marktumfeld.
Dann vielleicht zuerst kurz zu den Ausführungen des Abg. Wendelin Lampert: Ich habe eben nur einen Vergleich gemacht: Was wäre die Steuerlast beim 4-prozentigen EK-Zinsabzug ohne irgendwelche Modifikation des Eigenkapitals und was ist der Effekt bei 1,5%? Und die Differenz ist eben Faktor 10. Und deshalb bezweifle ich stark, dass der Effekt, wenn das Eigenkapital um 6 Prozent reduziert werden kann, derselbe ist.
Dann zu den Ausführungen des Abg. Erich Hasler: Mir ist vollkommen bewusst, dass es sich hier um Konzernresultate handelt. Es geht um die Grössenordnung. Und da bin ich dann nicht mehr mit Ihnen einig. Ich denke eben nicht, dass der Effekt so massiv ist. Denn die Regierung beziffert ihn ja mit CHF 12 Mio. Und da sind alle Banken, alle anderen Unternehmen ja schon eingerechnet. Es mag schon sein, dass es auf eben hochkapitalisierte Unternehmen den grössten Einfluss hat. Das mag sein. Ist etwas schwierig zu beurteilen ohne eine fundierte Datenlage. Aber ich bezweifle, dass der Effekt derselbe ist, wenn man das Eigenkapital um 6 Prozent reduziert und wenn der EK-Zinsabzug von 4 auf 1,5% reduziert wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Wir haben interessante Voten gehört und wir müssen aufpassen, dass wir eben Begrifflichkeiten wie Nachhaltigkeit, Systematik und Bürokratie hier nicht aus dem Fokus verlieren. Wir müssen aufpassen, wie wir die Verteilung machen zwischen Land und Gemeinden, und wir müssen aufpassen, welche Einnahmen wir jetzt und kurzfristig und zu welchen Kosten generieren wollen.
Ich komme da gleich einmal zu Art. 62 Abs. 3: Da hat es bei der Einführung des Steuergesetzes geheissen, die Verfassung verlangt ja, dass das Steuersystem für eine gerechte Besteuerung unter Freilassung des Existenzminimums mit einer stärkeren Heranziehung höherer Vermögen oder Einkommen sorgt. Das liechtensteinische Steuersystem soll darüber hinaus eine Gleichbehandlung der Landesangehörigen in Bezug auf gleiche Sachverhalte gewährleisten sowie Personen mit einer über den Veranlagungszeitraum hinaus gleichen Leistungsfähigkeit auch gleich belasten. Das waren die Grundlagen für die Einführung. Nun soll das nicht mehr gelten.
Bei den juristischen Personen würde man eben diese Mindestertragssteuer einführen. Und diese Gleichstellung bei den natürlichen Personen, die würde jetzt gerade gekippt. Das sind von den Grundzügen einfach ganz andere Voraussetzungen. Und bei der Einführung der Gesetzgebung wurde auch ganz klar gesagt, im Bereich der juristischen Personen setze die Steuerreform das Kriterium der Entscheidungsneutralität voraus. Und da gilt eben auch die Rechts- und Organisationsform. Und dass wir dann einfach eine Differenzierung machen zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen - und wie wir schon gehört haben, bei 1250 Betrieben -, das finde ich dann eigentlich schon ein starkes Stück.
Das Gleiche ist natürlich auch die Thematik in Art. 158, die Absätze 3 und 4 - das haben wir auch schon gehört - betreffend die Absteuerung der Altreserven. Ich denke, das ist natürlich auch eine schwierige Situation. Bei der Einführung des Gesetzes hat man das an und für sich nie thematisiert. Und dass jetzt eine Zwangsabsteuerung erfolgen muss, und das noch bei einem Zeitpunkt bis Ende 2015, ist dann auch schon schwierig, ob man das erstens vom Zeitraum her schafft, und weil es auch nie thematisiert worden ist, schon eher kritisch. Ich finde natürlich die Argumentation der Regierung, dass sie sagt, ja, wenn das irgendwann einmal auch liquidiert wird, dann kommt es ja auch zum Tragen, also das hat was. Aber diese kurzfristigen Zeitpunkte und die Zwangsabsteuerung sind doch kritisch zu betrachten.
Ich denke, eben diese Punkte, wie wir das gehört haben, betreffend die nachhaltige Regelung zwischen den beschränkt Steuerpflichtigen und diese Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden, diese Mindereinnahmen und der Mehraufwand, das muss einbezogen werden wie auch die Bürokratiekosten betreffend diese Ersatzregelung der Entkoppelung hier mit der Umsatzreduktion. Das müssen wir schon in Betracht ziehen und schauen, dass wir dann auch bei der Bürokratiethematik nicht ein Ei legen und einfach kurzfristig Einnahmen generieren und hier keine nachhaltige Lösung haben. Ich denke, dass es noch wichtig sein wird, dass dann eben diese Berechnungen, die hier angestellt werden, auch gegengeprüft werden. Sie scheinen auf den groben Blick sehr plausibel. Da werden wir gespannt sein, was das auf die 2. Lesung bringt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte eigentlich nur drei ganz grundsätzliche Bemerkungen machen.
Erstens eine Bemerkung zum Bericht und Antrag selber: Auf den Seiten 13 und 14 werden sogenannte diverse Anpassungen aufgelistet. Ich hätte mir gewünscht, dass einige Ausführungen zu diesen Anpassungen gemacht werden. So muss man selber recherchieren, was hier ganz genau damit gemeint ist. Ich finde das sehr aufwendig. Natürlich gehört das zu unserer Arbeit. Aber es wäre «abgeordnetenfreundlich», wenn hier einige praktische Ausführungen gemacht werden könnten.
Zweitens: Das Nachfragen hat ergeben, dass früher beim alten Steuergesetz (es ist mir bewusst, dass die Vergleiche zum alten Steuergesetz mit dem neuen Steuergesetz schwierig sind) Banken und Industriebetriebe etwa CHF 100 Mio. Steuern abgegeben haben. Heute reden wir über 12 oder 15 Mio. Es würde mich einfach interessieren: Wo sind diese 80 Mio. hin verschwunden? Hat das jetzt mit dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld zu tun? Hat das damit zu tun, dass die Frankenstärke und der Eurokurs so einen starken Einfluss haben? Mir ist das nicht ganz klar. Kann man das mit diesen Argumenten begründen oder wurden hier Geschenke, Anpassungen gemacht? Ich hätte hier gerne mehr Informationen dazu.
Dann wurde mir zugetragen, dass die Streichung des Freibetrags, so wie er jetzt in diesem Bericht und Antrag vorkommt, nicht im Vernehmlassungsbericht war. Stimmt das? Ich habe das nicht kontrolliert. Das muss ich ganz ehrlich sagen. Aber ich würde hier gerne noch eine Antwort dazu haben.
Dann muss ich sagen, das Votum des Abg. Thomas Lageder hat mich zu einer Umwandlung eines Slogans der Freien Liste bewegt: «12 Mio. hemmer - 15 Mio. wemmer.» Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie geben mir gerade ein Stichwort. Ich kann dazu nur sagen, dass die Streichung des 30-prozentigen Freibetrages nicht in der Vernehmlassungsvorlage war. Und im Rahmen der Vernehmlassung wurde das als Kompensationsgeschäft jetzt vorgeschlagen, und zwar als Kompensationsgeschäft, um die Streichung der Abzugsfähigkeit des Einkaufs in Vorsorgeeinrichtungen zu verhindern. Und diesbezüglich gibt es ja im Vernehmlassungsbericht eine sehr interessante Erklärung, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Was hat es mit dieser Abzugsfähigkeit des Einkaufs in Vorsorgeeinrichtungen auf sich? Es heisst hier im Vernehmlassungsbericht: «Mit der Einführung des neuen Steuergesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, einmalige Zahlungen an Vorsorgeeinrichtungen, beispielsweise zur Schliessung besonderer Vorsorgelücken, vollumfänglich abzuziehen.» Nun kommt es faustdick: «Wie sich nun in der Praxis zeigt, wird diese Möglichkeit insbesondere von sehr gut verdienenden Steuerpflichtigen zur Steueroptimierung genutzt.» Genau diese Möglichkeit zur Steueroptimierung soll nun geschützt werden zulasten der Abzugsfähigkeit von Renten. Ich möchte an die Regierung den Antrag stellen, davon die Hände zu lassen. Bleiben Sie bei Ihrer Vernehmlassungsvorlage. Vielleicht wird man sagen, das ist systemfremd. Ich habe die Antwort darauf auch schon beieinander. Für mich ist es systemfremd, wenn wir die Einkom-mensschere zwischen sehr gut Verdienenden und normal Verdienenden weiter öffnen. So weit meine Anmerkung hierzu.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Also nochmals zurückkommend auf diese 12 Mio: Ich habe mir die Sache, wie gesagt, sehr genau angeschaut. Ich habe Gespräche geführt, auch mit einem Finanzchef einer grossen Bank. Und eben auch die Banken waren im Kontakt mit der Steuerverwaltung, und diese Lösung wurde an und für sich zusammen gefunden. Und es ist tatsächlich so in der Praxis, genau bei dieser Bilanzstruktur mit einer sehr grossen Aktivseite, ich sage mal, wo das Eigenkapital doch dann wiederum sehr viel kleiner ist, wirkt sich dieses modifizierte Eigenkapital sehr stark aus. Andererseits ist es bei einem normalen Betrieb mit einer normalen Bilanzstruktur so, dass diese 4% mal 6% dann im Prinzip einen effektiven Eigenkapitalzinsabzug von 3,76% ergeben. Da wird dieser Eigenkapitalzinsabzug also nicht viel kleiner.
Vielleicht noch ein Punkt: In der Schweiz ist ja auch die Rede davon, dass man diesen Eigenkapitalzinsabzug einführen möchte. Soviel ich aber gelesen habe, verfolgen die Schweizer eigentlich einen leicht anderen Ansatz. Also sie nehmen andere Bezugsgrössen, als wir in Liechtenstein gewählt haben. Mich würde auch interessieren, ob sich die Regierung einmal schlaumachen und vielleicht auch in der Stellungnahme noch etwas dazu schreiben könnte, wie die Schweiz das grundsätzlich anpacken will.
Was die Absteuerung der Altreserven angeht, dazu möchte ich auch noch etwas sagen. Ich persönlich betrachte das als einen Eingriff in das Eigentumsrecht. Ich meine, man hat diese Option schon einmal geboten. Die meisten haben davon Gebrauch gemacht. Und die, die jetzt halt eben keinen Gebrauch gemacht haben: Ich denke, dass man jemanden jetzt zwingt, etwas zu machen, was er vielleicht gar nicht will - das hat er ausgeschlagen -, das schaue ich als nicht richtig an. Und das ist für mich ein Eingriff ins Eigentumsrecht.
Und zuletzt noch zu dieser Mindestertragssteuer: Mit diesem Vorschlag, dass künftig alle diese zu entrichten hätten, kann ich mich eigentlich auch nicht anfreunden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich möchte die Diskussion nicht in die Länge treiben. Ich glaube, die Vorredner haben verschiedene Knackpunkte und verschiedene Hindernisse und verschiedene Probleme aufgezeigt und auch versucht, dies mit Zahlen zu hinterlegen. Für mich als Semi-Laien mit Zahlen waren einfach auch die Vernehmlassung, der Vernehmlassungsbericht und auch der Bericht und Antrag nicht ausreichend. Mir fehlen Vergleiche, mir fehlen Zahlen, und das war auch einer der Kritikpunkte von DU: Wenn man CHF 15 Mio. sucht mit höheren Steuereinnahmen, dann muss man das schon ein bisschen mehr mit Zahlen hinterlegen, dass man das auch wirklich beleuchten und durchleuchten kann. Ich kann die verschiedensten Kritiken, die hier aufgebracht wurden, unterstützen und ich bekomme das Gefühl, dass wir ein Massnahmenpaket IV sehr bald in Betracht ziehen müssen. Aber wir werden sehen, was wir hier rauskriegen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur ganz kurz auf das weitere Vorgehen eingehen, bevor der Regierungschef dann später Stellung nimmt, damit er hierzu Ausführungen machen kann. Wir haben jetzt ja gesehen, dass verschiedene Berechnungen, ich sage einmal, private Berechnungen, gemacht wurden; und dies eben zwangsweise, weil - da kann ich mich den Vorrednern anschliessen - von mir aus gesehen in der Regierungsvorlage doch zu wenig Material vorhanden ist, dass man auch die verschiedenen Alternativen wirklich gegeneinander abwägen kann. Am Beispiel dieser CHF 15 Mio. und CHF 12 Mio.: Der Landtag hat einen Auftrag an die Regierung erteilt, hier sind die CHF 15 Mio. eigentlich klar postuliert gewesen. Wir haben jetzt in diesem Bereich hier einen Vorschlag auf dem Tisch mit CHF 12 Mio. Der Alternativvorschlag wurde bekanntlich mit den Wirtschaftsverbänden ausgearbeitet. Ich möchte schon beliebt machen, gerade auf die 2. Lesung, dass dann nicht jeder mit seinen eigenen Berechnungen kommt und der eine sagt dann: Statt 6% Abzug bei den Vermögenswerten möchte ich 7% oder 8%. Der andere sagt: Statt Eigenkapitalabzug 4 möchte ich 2 oder 1,5 oder was auch immer, ohne dass wir dann wirklich die Grundlage haben, um diese Alternativen bewerten zu können. Es gibt, das wurde aufgezeigt, Branchen wie Banken und Versicherungen. Die haben schon von Gesetzes wegen eine bestimmte Kapitalstruktur und müssen sie haben oder bzw. es gibt gesetzliche Erfordernisse. Das ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll im Sinne der Sicherheit für eine ganze Volkswirtschaft usw. Ich muss das Thema hier nicht weiter ausführen. Es gibt verschiedene Ansätze hier, die es sicher zu berücksichtigen gilt. Und mein Anliegen ist schon, dass man auch auf die 2. Lesung, wenn man solche Alternativen ausleuchtet, das mit den Wirtschaftsverbänden wieder im Sinne auch einer Ausgewogenheit diskutiert und nicht, dass wir hier womöglich dann Lösungen beschliessen mit Konsequenzen, die wir teilweise dann nicht beabsichtigt haben. Das ist mir ein Anliegen und sonst befürchte ich, dass es eben in einen Basar ausartet, hinter dem man dann nicht wirklich stehen kann oder der eben Ergebnisse produziert, deren Auswirkungen wir vielleicht nicht beabsichtigen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ja, die Diskussion in die Länge ziehen, ich denke: Wenn nicht bei diesem Thema, bei welchem dann? Ich finde diese Diskussion sehr interessant. Auch die Berechnungen, die man hier versucht, helfen schon, sich selbst ein Bild über die Situation zu machen. Ich muss gestehen, auch mir geht dieses ganze Bild noch nicht ganz auf, wo die Steuereinnahmen hin sind bezüglich der Ertragssteuer.
Ich möchte nur auf zwei Themen eingehen: Das eine bezüglich der Pensionisten und des Freibetrags und das zweite bezüglich der Ertragssteuer. Es wurde schon einiges ausgeführt. Es gibt sehr interessante Berechnungen, die sicherlich, ich sage mal, einen gewissen Fehlerbalken haben, aber in der Grössenordnung ergeben sich daraus schon auch Fragen. Ich habe noch eine andere Betrachtungsweise: Wenn ich mir die Steuerlast oder das Einkommen der Ertragssteuer ansehe von 2008 bis 2012, dann waren es 2008 und 2007 gut CHF 200 Mio. Wenn ich mir aber 2012 ansehe, dann waren es CHF 137 Mio. Und 2011 waren es CHF 167 Mio. und in der mutmasslichen Rechnung 2013 CHF 120 Mio. Nun gab es da verschiedene Effekte, die man immer ins Feld geführt hat. Wenn ich mir aber jetzt einfach ein Dienstleistungsunternehmen rausnehme und die Kennzahlen von 2008 bis 2012 betrachte, so war der Bruttoerfolg eher steigend in dieser ganzen Zeit, auch der Konzerngewinn. Nun wäre die Frage: Ist es wirklich nur ausserhalb unseres Landes? Aber auch der Eigenkapitalanstieg ist klar zu erkennen. Wenn das nur bei einem Unternehmen ist, dann müsste es bei den anderen Unternehmen konträr aussehen. Wenn die Tendenz vergleichbar mit anderen ist, verstehe ich nach wie vor nicht, wieso sich die Ertragssteuer so stark negativ bewegt, ausser wir haben in einem sehr grossen Mass Steuergeschenke hier produziert, ohne zu wissen, wie die komplette Mechanik funktioniert. Es wurde schon mehrfach angesprochen und auch ich möchte beliebt machen, dass man sich vielleicht doch auch im Landtag hier ein wenig mehr Zahlenmaterial geben lassen könnte, vor allem auch in dieser Betrachtungsspanne von den Grosszahlen. Meinetwegen 2008 bis heute. Ich denke mir, früher gab es die Zahl «die 100 Unternehmen machen etwa 80 Prozent aus». Dann müsste man schon ein Gefühl dafür kriegen, was wirklich passiert ist. Ich für mich tue mich da nach wir vor schwer, auch in diesen Diskussionen. Also generell möchte ich das unterstützen: Ein wenig mehr Zahlenmaterial, um auch zu verstehen, was passiert ist. Das würde vielleicht helfen, hier gewisse Entscheidungen zu treffen.
Dann zu dieser Thematik bezüglich Pensionisten. Es gab ja auch da Rückmeldungen. Ich denke, dazu wird es einige geben. Ich bin hier vielleicht eher ein Vertreter der noch Jüngeren. Was sicherlich in der Vorgehensweise nicht gerade förderlich war, ist, dass es keine Vernehmlassung dazu gibt und wie wir das jetzt hier behandeln. Das, denke ich, kann man durchaus anerkennen. Wenn ich aber Argumente höre, dass die Pensionisten oder die Rentner durch die Erhöhung der Krankenkassen, durch angekündigte Steuerschätzwerterhöhungen, durch Belastungen im AHV-Bereich usw. überproportional belastet werden, so muss ich da einfach auch feststellen, dass das nicht nur für die Rentner gilt, sondern auch für den grossen Teil der Gesellschaft im gleichen Masse. Und ich denke, auch in dem Punkt sollte man das ein wenig differenziert betrachten, auch bei diesem 30-prozentigen Freibetrag. Ich denke, es ist ein Unterschied, wenn ein Rentner ein Einkommen von an die CHF 100'000 macht, dann finde ich einen Freibetrag von 30 Prozent nicht mehr so gerechtfertigt, als wenn er ein Rentnereinkommen von der Hälfte hat. Ich kann es nicht ganzheitlich beantworten. Ich denke auch, das, was die Regierung ausgearbeitet hat, erfüllt nicht für jede Gruppe dasselbe, das heisst, es gibt sicherlich Rentnergruppen, bei denen dieser 30-prozentige Freibetrag gerechtfertigt wäre, aber es gibt sicherlich auch Rentnergruppen, wo dieser 30-prozentige Freibetrag für mich nicht mehr zeitgemäss ist. Ich denke, es gibt sehr unterschiedliche Klassen von Rentnern, auch Rentner, die jetzt gerade in die Rente einziehen und nicht mehr das Bild verkörpern, das man vielleicht noch im Kopf hat, so eine minimale AHV-Rente, kaum eine Pensionskasse, die man hier hat, und auch keinerlei Vermögenswerte. Auch wird in vielen Fällen das Vermögen ins Feld geführt. Nur, wenn das natürlich nicht bewertet wird, so kann es durchaus sein, dass sehr vermögende Rentner auch noch in den Genuss von Freibeträgen kommen, und ich glaube, ganz richtig ist das auch nicht. Der Wunsch meinerseits an die Regierung ist, dieses Thema nicht einfach fallen zu lassen, wie es hier einige gefordert haben, aber es vielleicht ein wenig differenzierter zu betrachten, um hier vielleicht zu überprüfen, ob es doch im einen oder anderen Fall angezeigt wäre, Anpassungen zu machen. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich möchte gerade bei den Aussagen von Gerold Büchel einhängen und ein Beispiel wiederholen, das ich Rahmen der Diskussion des Massnahmenpakets schon einmal gebracht habe. Aber, ich denke, das kann man zwei-, dreimal hören. Das ist ein Beispiel aus Ruggell, meiner Gemeinde. Da habe ich mir die Zahlen geben lassen: Eine Familie mit zwei Kindern, die im Alter von zehn und zwölf Jahren sind, ein Einkommen von CHF 100'000 hat, die bezahlte 2012 CHF 1'100 Steuern, im Jahr 2013 waren es CHF 1'900. Ein Rentnerehepaar, das gemeinsam auch auf ein Einkommen von CHF 100'000 kam, also AHV und Pensionskasse, bezahlte im Jahr 2012 CHF 350 - man vergleiche die Familie mit CHF 1'100 - und im Jahr 2013 CHF 400 und die Familie CHF 1'900. Ich bin überzeugt, es gibt Rentner, bei denen man einen Freibetrag machen muss, die keine Pensionskasse haben, die nicht so ein hohes Einkommen haben, aber es gibt auch gut verdienende oder nicht mehr verdienende, aber vermögende Rentner. Und wenn man die demografische Entwicklung anschaut - und die kennen wir alle: Die Zahl der Rentner steigt, die Zahl der jüngeren Leute sinkt, und es kann nicht sein, dass auf dem Buckel der Jüngeren - ich sage es jetzt ganz krass - die vermögenden älteren Personen eigentlich keine Steuern mehr bezahlen und die Familien, die eh schon einen wahnsinnigen Druck haben, trotzdem noch viel Steuern bezahlen. Also ich möchte da auch für eine differenzierte Betrachtungsweise plädieren. Die Altersgrenze kann nicht das Kriterium sein, warum jemand mehr oder weniger Steuern bezahlt, sondern das Vermögen und das Einkommen müssen herhalten, aber nicht, weil man irgendein Alter erreicht hat. Das kann es nicht sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Die Ausführungen der Abg. Oehri kann ich durchaus nachvollziehen und unterstützen. Wir haben nun einiges gehört über Eigenkapitalzinsabzug und grosse Zahlen. Ich lebe wie viele Einwohner da mehr mit den kleinen Zahlen, darum möchte ich hier auch noch etwas für den kleinen Einwohner anbringen. Beim alljährlichen Ausfüllen der Steuererklärung habe ich mir ein paar Punkte notiert, die meines Erachtens auch in eine Überarbeitung des Steuergesetzes einfliessen sollten. Wenn wir schon das Steuergesetz nachbessern, sollten wir dies auch für den normalen Steuerpflichtigen nachbessern.
Punkt 1: Vermögen. Unter «bewegliches Vermögen» gibt es in der Steuererklärung nur noch einen Freibetrag für Hausrat und Fahrzeuge. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass es einen generellen Freibetrag in einer bestimmten Höhe pro Person geben sollte und nicht nur einen Freibetrag für Hausrat und Fahrzeuge. Wie soll ich einem jungen Erwachsenen erklären, dass er sein Erspartes von CHF 30'000 versteuern muss, wenn er sich aber davon ein Auto kauft, dies mit CHF 25'000 abziehen kann? Die Regierung sollte bitte prüfen, wieweit wir wieder generelle Vermögensfreibeträge einführen können.Dann noch etwas zum Sollertrag: Dass ich nun für mein bald vierzigjähriges Haus noch einen Sollertrag von 4 Prozent versteuern muss, finde ich nicht erfreulich. Ich kann es auch nicht ändern. Mein Einkommen habe ich versteuert, mit dem Rest davon die täglichen Ausgaben bestritten und die Hypothek abbezahlt; und jetzt darf ich dazu noch mein Haus per Sollertrag versteuern. Einen Ertrag generiere ich aus meinem Haus nicht. Vermögen ansammeln sollte volkswirtschaftlich Sinn machen und nicht sofort wieder mit einem Sollertrag besteuert werden. Darum denke ich, ein gewisser genereller Freibetrag beim Vermögen sollte wieder eingeführt werden.
Dann habe ich noch etwas zu den Ausbildungskosten für die Kinder: Die Ausbildungskosten für Kinder in einer Hochschule in der Schweiz und Österreich sind in den letzten Jahren auch gestiegen. Zahlen Sie einmal eine Wohnung in Bern oder in Zürich. In der Zwischenzeit ist dies eine sehr teure Angelegenheit für jede Familie geworden, die Studenten hat. Ich denke, es ist angebracht, den Abzug für Ausbildung zu erhöhen im Hinblick darauf, dass wir in der Vergangenheit den Stipendienbezug eingeschränkt haben. Das Stipendiengesetz wurde im Zuge der Sparmassnahmen 2012 überarbeitet. Dazumal wurde, glaube ich, nicht daran gedacht, dass die Eltern nun einiges aus eigener Tasche für die Ausbildung des Nachwuchses finanzieren müssen. Auch der freie Erwerb eines Studenten sollte aus meiner Sicht erhöht werden. Ich denke, wenn ein Auszubildender versucht, sein Leben so gut wie möglich selbst zu finanzieren, sollte dies auch honoriert werden. Ich denke, wir sind es vor allem den Familien schuldig, dass wir bei den Ausbildungskosten die Freibeträge erhöhen.
Ich möchte diese Vorschläge gerne der Regierung mitgeben und hoffe, dass diese auch in die Überarbeitung des Steuergesetzes einfliessen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte einfach noch das Votum des Abg. Gerold Büchel unterstützen - eben nach Zahlenmaterial. Er hat vorgeschlagen, dass man die Zahlen von den 100 Firmen bekommt, die vielleicht 80 Prozent dieser Steuereinnahmen generieren, aber meiner Ansicht nach wäre es sicher gut, dass man da wenigstens gepoolte Daten hätte, die allerdings nach Branchen aufgeschlüsselt sein müssten. Denn ansonsten, wenn ich alle Branchen zusammenmische, ist das wiederum nicht sehr aufschlussreich. Und dazu wären eben Vergleichszahlen über die Jahre schon sehr nützlich. Und als Abgeordnete sollten wir Entscheidungen treffen, und dazu brauchen wir klare, handfeste Informationen. Solange diese nicht vorliegen, bewegen wir uns irgendwo in einem Nebel und wir wissen überhaupt nicht, was da rauskommt, wenn wir da an irgendeiner Stellschraube drehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Votum vom Abg. Peter Büchel: Ihre Vorschläge, die Sie hier einbringen, sind schon berechtigt. Ich habe auch Verständnis, aber wir müssen zuerst sehen, dass der Herr Finanzminister zu Geld kommt, bevor er wieder die Familien, die Kleinen, entlasten kann. Deshalb müssen wir eben dafür sorgen, dass diese CHF 15 Mio. hereinkommen. Und wenn die Zahlen stimmen, die die Abg. Gerold Büchel und Eugen Nägele bereits erwähnt haben, dass wir im Vergleich zum alten Steuergesetz eine massive Reduktion in Kauf nehmen, wenn wir auf diese CHF 15 Mio. zurückgehen, dann frage ich mich schon: Können wir uns erlauben, noch auf CHF 12 Mio. zurückzugehen? Diese CHF 3 Mio. werden wir irgendwo holen müssen. Das vierte Sparpaket wurde erwähnt. Ich habe das Beispiel gebracht mit dem Kinderabzug bei der Wohnbauförderung. Es ist etwa fünfmal dieses Gesetz, das wir anpassen müssen, bis wir diese CHF 3 Mio. haben. Die Kleinen sind sehr wohl von diesen grossen Zahlen betroffen, die wir hier diskutieren. Und betreffend die CHF 15 Mio. - das habe ich noch vergessen zu sagen: Die hätte ich dann gerne netto. Wenn wir bei der Steuerverwaltung wieder massive Mehraufwendungen haben, die endlose Debatte wegen Personal, dann muss ich sagen, dann brauche ich vielleicht CHF 16 Mio., damit CHF 15 Mio. auch effektiv bleiben, die wir dann eben wieder beim Kleinen weniger einsparen können, um es auf den Punkt zu bringen. Deshalb ist diese Grosszahlendiskussion sehr zentral. Der Finanzminister kann nur das ausgeben, was er hat. Wenn er keines hat, kann er nichts ausgeben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nun glaube ich, ist es Zeit für den Herrn Regierungschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Im Massnahmenpaket III zur Sanierung des Staatshaushalts wurden verschiedene Massnahmen auf der Einnahmenseite vorgeschlagen. Im Bereich der Steuern betrifft dies die Zuweisung der Steuern von beschränkt Steuerpflichtigen an das Land, die Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 sowie die Entkoppelung des Sollertrags vom Eigenkapitalzinsabzug. Hierbei sollte der Zinssatz für den EK-Zinsabzug bei 1,5 Prozent festgelegt werden. In den ergänzenden Massnahmen wurde weiters ausgeführt, dass die steuerlichen Abzüge im Bereich der natürlichen Personen überprüft werden sollten. Konkret sollten die derzeit hohen Freibeträge auf Rentenleistungen sowie die steuerlichen Anreize in Bezug auf die betriebliche Vorsorge hinterfragt werden. Das stand im Massnahmenpaket III.
Bei der Steuergesetzesänderung im Jahr 2013 wurden vor allem Massnahmen verabschiedet, welche die natürlichen Personen betrafen. So wurde der Tarif im unteren sowie im mittleren Bereich angepasst und eine weitere Tarifstufe mit 8 Prozent eingeführt. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen nun verschiedene Massnahmen realisiert werden, welche insbesondere die juristischen Personen betreffen. Im Kern der Vorlage geht es um die Alternative zur Entkoppelung des Sollertrags vom Eigenkapitalzinsabzug. Der Landtag hat anlässlich der Behandlung des Massnahmenpakets III die Regierung beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Entkoppelung oder alternative Massnahmen in der Bemessungsgrundlage zum EK-Zinsabzug vorzulegen. Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen traf sich in der Folge mit Vertretern der Wirtschaftsverbände. Gemeinsam wurde eine alternative Lösung erarbeitet, welche eine Korrektur bei der Bemessungsgrundlage vorsieht. Bei der Ermittlung des modifizierten Eigenkapitals soll zusätzlich zu den übrigen Abzügen ein Abzug in Höhe von 6 Prozent aller Vermögenswerte vorgenommen werden. Diese alternative Lösung entspricht dem Anliegen der Wirtschaftsverbände, die Koppelung aufrechtzuerhalten. Allerdings gilt es festzuhalten, dass diese Korrektur bei der Bemessungsgrundlage etwas aufwendiger wird. Dies ist jedoch der Preis für die Beibehaltung der Koppelung dieser beiden Zinssätze. Diese Korrektur führt nach dem Abbau bestehender Verlustvorträge zu geschätzten Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 12 Mio. gegenüber dem Finanzplan. Damit kann das Ziel von CHF 15 Mio., mit welchen bei einer Entkoppelung zu rechnen gewesen wäre, nicht ganz erreicht werden. Zusätzlich wird vorgeschlagen, dass die Mindestertragssteuer für alle Ertragssteuerpflichtigen eingeführt wird. Juristische Personen, deren Gewerbebewilligung ruhend gestellt ist, sind davon ausgenommen. Diese Massnahme führt zu Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 1,5 Mio. Als weitere Massnahme schlägt die Regierung im Bereich der juristischen Personen vor, diese zu verpflichten, bis 2015 ihre Altreserven abzusteuern. Hierfür sprechen finanzielle wie auch administrative Gründe.
Im Massnahmenpaket III schlug die Regierung im Bereich der natürlichen Personen eine Umverteilung der Steuereinnahmen zwischen Land und Gemeinden vor. Im Massnahmenpaket war noch vorgesehen, dass die Steuern aller beschränkt Steuerpflichtigen zur Gänze dem Land zufliessen sollen. Eine nochmalige Prüfung dieser Massnahme hat ergeben, dass dies lediglich bei einem Teil der beschränkt Steuerpflichtigen sachlich gerechtfertigt ist. Aufgrund der Zuweisung der Steuereinnahmen dieser beschränkt Steuerpflichtigen ist beim Land mit Mehreinnahmen in der Höhe von rund CHF 3 Mio. zu rechnen.
Im Rahmen der Vernehmlassung schlug die Regierung weiters vor, die Einkaufsmöglichkeiten für Einkäufe in Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge zu streichen, nachdem sich in der Praxis gezeigt hat, dass insbesondere sehr gut verdienende Personen diese Möglichkeit zur Steueroptimierung genutzt haben. In der Vernehmlassung sprach sich ein Grossteil der Teilnehmer gegen eine Streichung aus. Es wurde jedoch unter anderem vorgeschlagen, zur Reduzierung der Optimierungsmöglichkeiten den 30-prozentigen Freibetrag bei der Besteuerung der Leistungen der Pensionskassen gänzlich zu streichen. Die Regierung hat sodann diese Anregung aufgenommen und schlägt die Streichung des 30-prozentigen Freibetrags vor. Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Einmaleinlagen soll beibehalten werden, wobei die Angemessenheit der daraus resultierenden Altersleistungen jedoch neu definiert werden soll. Neben diesen Änderungen, welche zur Erhöhung der Steuereinnahmen des Landes beitragen sollen, werden in der Vorlage verschiedene kleine Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, diese Vorlage ist ein weiterer Schritt in Richtung eines ausgeglichenen Staatshaushalts. Ich bitte Sie um Eintreten und positive Behandlung der Gesetzesvorlage.
Ich möchte nun auf die einzelnen Voten, soweit es mir möglich ist, kurz eingehen:
Der Abg. Christoph Wenaweser hat die Frage gestellt, wie denn die Steuerverwaltung mit diesen zusätzlich 20'000 Gesellschaften umgeht. Es ist in der Tat so, dass dies die Steuerverwaltung vor grosse Herausfor-derungen, auch grosse Probleme stellt, und derzeit laufen Abklärungen, wie diese Mehrbelastung überhaupt bewältigt werden kann. Es wird sicher auch die Frage sein, mit welchen Instrumenten man unter Umständen die ganze Prüfung unterstützen kann, ob man gewisse Aufgaben auch automatisieren kann. Und sicher muss auch die Prüfungstiefe diskutiert werden. Ich möchte mich auch bei Ihnen bedanken, dass Sie die Vorlage in dieser Form begrüsst haben.
Der Abg. Johannes Kaiser hat insbesondere die Thematik aufgebracht, dass der Alternativvorschlag die Prämisse des Landtages nicht erfüllt. Das haben diverse andere Abgeordnete ebenfalls kritisiert. Mir ist dieser Kritikpunkt absolut bewusst. Er ist auch gerechtfertigt. Das haben wir auch gewusst, als wir mit dieser Vorlage in den Landtag gekommen sind. Ich möchte einfach nochmals einen Schritt zurückgehen: Im Massnahmenpaket III hat sich die Regierung für eine Entkoppelung ausgesprochen, weil mit den Branchenverbänden keine valable Lösung erreicht werden konnte. Der Landtag hat sich dann auf den Standpunkt gestellt, dass man nochmals mit den Verbänden zusammensitzen soll und eine gemeinsame Lösung ausarbeitet. Dies haben wir gemacht und sind dann zu diesem Alternativvorschlag gekommen, der im Prinzip der einzig realisierbare Alternativvorschlag ist, der auch einigermassen vernünftig, das heisst mit vernünftigem administrativen Aufwand, realisiert werden kann. Es wurde von einigen Abgeordneten ausgeführt, insbesondere vom Abg. Erich Hasler, welche Branche speziell von dieser Lösung, von diesem Alternativvorschlag, betroffen ist. Dem kann ich zustimmen. Sie haben vollkommen Recht, was diese Aussage anbelangt. Eine weitere Erhöhung dieses Abzugssatzes ist absolut nicht möglich, weil dann für gewisse Betriebe der Eigenkapitalzinsabzug praktisch inexistent wird; und dann wird es auch nicht mehr getragen. Was ebenfalls nicht möglich ist, ist eine Branchenlösung einzuführen. Das ist gemäss Steuergesetz, gemäss Verfassung nicht möglich. Also von daher muss sich der Landtag nun die Frage stellen: Will man diese Alternativlösung in dieser Form umsetzen oder möchte man eine Entkoppelung? Das ist die grosse Frage, die sich stellt, und für diese Frage brauche ich eine Antwort für die 2. Lesung.
Ein zweites Thema war die Mindestertragssteuer für alle juristischen Personen, die auch von mehreren Abgeordneten kritisiert wird. Hier kann ich vielleicht noch ein, zwei Zahlen liefern. Wie gesagt, geht die Regierung davon aus: Wenn bei allen juristischen Personen die Mindestertragssteuer erhoben wird, hat das eine Konsequenz von rund CHF 1,5 Mio. Mehreinnahmen. Heute betrifft es rund 1'300 juristische Personen, die keine Mindestertragssteuer bezahlen. Wenn man nun z.B. die Bilanzsumme, diesen Grenzwert, von CHF 500'000 auf CHF 100'000 reduzieren würde, dann hätte das Mehreinnahmen von rund CHF 0,7 Mio. zur Folge und würde bedeuten, dass rund 720 Gesellschaften die Mindestertragssteuer zahlen würden und 580 juristische Personen nach wie vor keine Mindestertragssteuer zu zahlen hätten. Hier stellt sich für mich also auch die Frage, für die ich gerne eine Antwort des Landtages hätte: Ist diese Schwelle ein Thema? Kann man die Schwelle der durchschnittlichen Bilanzsumme der vergangenen drei Jahre von CHF 500'000 auf CHF 100'000 reduzieren und damit doch etliche Unternehmen in diese Abgeltung der Mindestertragssteuer einbeziehen? Oder möchte man die generelle Regelung, die aktuelle Regelung beibehalten?
Der nächste Punkt betrifft die Streichung des 30-prozentigen Freibetrags. Der wird auch von verschiedenen Abgeordneten kritisiert. Und der Abg. Nägele hat auch gefragt, ob das im Vernehmlassungsbericht enthalten war oder nicht. Ich kann bestätigen: Es war nicht enthalten, wurde aber von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern eingebracht. Und ich denke, die Regierung nimmt auch andere Vorschläge immer wieder auf, die aus der Vernehmlassung eingebracht werden, und hat auch diesen Vorschlag aufgenommen. Und er ist auch absolut begründet. Die Abg. Judith Oehri hat ein sehr schönes Beispiel geliefert, und ich habe ebenfalls noch gewisse Zahlen rechnen lassen und möchte Ihnen diese natürlich auch nicht vorenthalten. Ein Beispiel betrifft Alleinstehende: Gehen wir davon aus, wir haben Rente 1. Säule rund CHF 30'000 und Rente 2. Säule CHF 36'000. Das ergibt einen totalen Erwerb von rund CHF 66'000 in Liechtenstein. Wenn man gewisse Abzüge macht, die man steuerlich geltend machen kann, und die Freibeträge noch rechnet, 70% auf die AHV, 30% auf die Pensionskasse, gibt das einen steuerpflichtigen Erwerb von CHF 30'000. Also wie gesagt, Erwerb total CHF 66'000, steuerpflichtiger Erwerb CHF 30'000. Das gibt dann mit einem Gemeindesteuerzuschlag von 160% eine Steuerbelastung von CHF 920. Wenn man die gleiche Rechnung in der Schweiz macht, konkret in Buchs, dann hat diese Person einen steuerpflichtigen Erwerb von CHF 63'000, also praktisch keine Abzüge, und bezahlt CHF 10'200 Steuern. Also in Liechtenstein sind es jetzt CHF 920 - Sie haben das Beispiel gebracht mit einer Familie - und in Buchs CHF 10'200. Mit der Anpassung, die die Regierung vorschlägt, das heisst Streichung dieser 30%, würde die Steuerbelastung von CHF 920 auf CHF 1'800 steigen, das heisst knapp CHF 900 mehr. Man kann das Ganze auch noch mit einem höheren Einkommen rechnen, z.B. mit CHF 90'000 Bruttoerwerb. Dann haben wir in Liechtenstein heute für diesen Rentner eine Steuerbelastung von CHF 2'400, nach dem neuen Modell sind es CHF 4'300 und in der Schweiz CHF 17'000. Nur damit Sie einmal die Dimensionen sehen.
Dann zum Abg. Thomas Lageder: Die Thematik Alternativlösung habe ich bereits erklärt. Sie haben diverse Fragen gestellt. Auch hier möchte ich, soweit es geht, auf diese Fragen eingehen. Sie haben gefragt, wie die Höhe der erwarteten Mehreinnahmen berechnet wird usw. Die erwarteten Mehreinnahmen wurden anhand der konkreten Jahresrechnungen der einzelnen Steuerpflichtigen für das Jahr 2011 ermittelt. Das heisst, der Abzug von 6 Prozent auf die Aktiven wurde auf die Zahlen 2011 angewendet und man hat mit diesen konkreten Zahlen gerechnet. Sie haben aufgrund einer Rückrechnung ein Betriebsvermögen von CHF 40 Mrd. ermittelt und haben das als unrealistisch hoch bezeichnet. Allein die Banken weisen gemäss Bankenstatistik per Ende 2012 Vermögenswerte von fast CHF 56 Mrd. aus. Das zeigt also, dass diese Zahlen eben doch realistisch sind. Wie eingangs erwähnt, basieren die Detailberechnungen auf den konkreten Steuererklärungen 2011, und wäre dieser 6-prozentige Abzug bereits im 2011 zur Anwendung gelangt, wären die Einnahmen rund CHF 10 Mio. höher ausgefallen. In dieser Zahl ist auch berücksichtigt, dass viele steuerpflichtige Gesellschaften trotz dieses Abzugs im 2011 kein steuerpflichtiges Ergebnis ausweisen würden und somit keine Steuern zu zahlen hätten. Mehreinnahmen von rund CHF 2 Mio. ergeben sich aus den Einschätzungen des Finanzplans, welcher die wichtigsten Steuerzahler einzeln berücksichtigt. Und aufgrund der erhaltenen Informationen wird sich die Ertragslage bedeutender Unternehmer ganz klar verbessern, weshalb sich das in Zukunft dann auch positiv auf die Steuereinnahmen auswirken wird.
Die gleiche Frage haben Sie gestellt, auf welcher Grundlage wie berechnet wird, dass eine Reduktion des EK-Zinsabzugs von 4% auf 1,5% Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 15 Mio. generiert. Also auch das ist identisch. Auch hier haben wir natürlich mit den konkreten Daten gerechnet und sind dann auf diese Mehreinnahmen von CHF 15 Mio. gekommen.
Sie haben dann gefragt, wie viel Eigenkapital die in Liechtenstein steuerpflichtigen Unternehmen ausweisen, um wie viel der steuerbare Gewinn aller Unternehmen zusammen durch den EK-Zinsabzug verringert wird, auf wie viel Eigenkapital der EK-Zinsabzug in Höhe von 4 Prozent vollständig geltend gemacht werden kann bzw. über wie viel Eigenkapital diejenigen Unternehmen verfügten, die eine Rendite von 4 Prozent oder mehr auf das Eigenkapital erwirtschaftet haben. Für die Ermittlung des EK-Zinsabzugs ist nicht das Eigenkapital, sondern das modifizierte Eigenkapital massgebend. Das ist ein ganz wichtiger Unterschied. Im Steuerjahr 2011 betrug das modifizierte Eigenkapital aller Ertragssteuerpflichtigen CHF 10,6 Mrd. und der EK-Zinsabzug macht dann somit CHF 424 Mio. aus. Der EK-Zinsabzug wurde auf ein modifiziertes Eigenkapital von CHF 4,6 Mrd. vollumfänglich geltend gemacht.
Dann haben Sie gefragt, was ein Unternehmen daran hindert, das betriebsnotwendige Kapital an ein Tochterunternehmen zu verkaufen und zurückzuleasen und damit die Steuerlast zu minimieren. Hier kann ich nur sagen, dass grundsätzlich festzuhalten ist, dass der in Diskussion stehende Abzug von 6 Prozent auf definierte Aktiven die Steueroptimierung weder begünstigt noch verhindert. Ein Verkauf von Vermögenswerten hat keinen Einfluss auf das Eigenkapital und somit auf den EK-Zinsabzug. Durch den Verkauf erfolgt höchstens beim Verkäufer eine Umschichtung der Vermögenswerte. So werden z.B. aus Maschinen Forderungen. Aber auf das Eigenkapital hat das keinen Einfluss.
Dann wollten Sie noch wissen, weshalb ein Unternehmen, das zusätzlich mehr Fremdkapital einsetzt, auf einen geringeren Anteil des Eigenkapitals einen EK-Zinsabzug geltend machen kann. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, stellen die 6 Prozent eine Pauschalgrösse dar, die auf der Erfahrung beruht, dass jede Gesellschaft in einem gewissen Umfang nichtbetriebsnotwendiges Vermögen ausweist. Und der EK-Zinsabzug soll nur auf das betrieblich investierte Kapital gewährt werden, weshalb beim nichtbetriebsnotwendigen Vermögen eine vollständige Eigenfinanzierung angenommen wird. Dies führt dann dazu, dass sich dieser Abzug bei Gesellschaften mit einer geringeren Eigenkapitalquote relativ stärker auswirkt. Das ist ganz klar. Möchte man diesen Effekt eliminieren, dann müsste zusätzlich das konkrete Finanzierungsverhältnis der Gesellschaft berücksichtigt werden, und dies würde dann die Umsetzung wirklich nochmals deutlich verkomplizieren.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen so weit beantwortet habe und sonst werde ich dann für die 2. Lesung das nochmals entsprechend ergänzen.
Dann haben Sie noch den Bankenvergleich in der Zeitung angeführt. Ich glaube, auch diese Frage ist somit beantwortet. Ich denke, man kann nicht mit offiziellen Zahlen und Konzernzahlen operieren. Der Abg. Erich Hasler hat auch darauf hingewiesen. Man muss dann schon mit entsprechenden Steuerwerten der konkreten Gesellschaften operieren. Das ist dann relevant.
Der Abg. Erich Hasler hat - besten Dank - eine gute Erklärung abgegeben betreffend Systematik betreffend EK-Zinsabzug. Ich denke, Sie haben das auf den Punkt gebracht. Wo ich nicht ganz einverstanden bin, ist mit Ihren Ausführungen betreffend die beschränkt Steuerpflichtigen. Ich denke, dieses Thema wurde anlässlich der Behandlung des Massnahmenpakets III im Landtag schon diskutiert und ist eigentlich positiv aufgenommen worden. Deshalb haben wir es jetzt auch entsprechend in die Vorlage eingepackt. Es ist nicht eine einseitige Lösung für das Land. Ich meine, es gibt wirklich viele Personen, viele unselbstständig Angestellte, die natürlich die Gemeinden überhaupt nicht belasten. Es ist auch kein Flickwerk, wie Sie das gesagt haben, sondern das Land muss, denke ich, wirklich auch überlegen, wo entsprechend mehr Steuereinnahmen generiert werden können. Und die Gemeinden sind heute wirklich noch in einer ausgezeichneten Lage, wenn man diese ganzen Gemeinderechnungen anschaut. Und dass man jetzt natürlich auch hingeht und versucht, gewisse Einnahmen dem Land zuzuhalten, ist, glaube ich, absolut legitim.
Die Thematik «Liegenschaften fair besteuern» möchte ich hier nicht näher erläutern. Wir haben im Bericht und Antrag kurz ausgeführt, auf welchem Weg wir sind. Sie wissen auch, dass wir im Rahmen der Steuererklärung ein Beiblatt mitgeschickt haben, um eben entsprechendes Datenmaterial zu sammeln, damit wir auch entsprechende Modellrechnungen durchführen können.
Der Abg. Wendelin Lampert hat noch auf die Fragen der Finanzkommission hingewiesen. Hier kann ich nur den Verweis machen auf Seite zwei des Protokolls. Dort wurden einfach beispielhaft gewisse Zahlen aufgeführt. Es sind fünf Fälle, die man dargestellt hat: Wie sind die Steuereinnahmen gemäss altem Steuergesetz, gemäss dem aktuellen Steuergesetz und welche Auswirkungen hat der Vorschlag der Regierung. Und man sieht doch, dass hier eine deutliche Einnahmensteigerung resultiert.
Der Abg. Frank Konrad hat noch gesagt, dass bei der Thematik der beschränkt Steuerpflichtigen eine Mehrarbeit bei den Gemeinden entsteht. Dem ist natürlich nicht so. Die Gemeinden haben keine Mehrarbeit, sie haben einfach weniger Ertrag. Aber die Arbeit wird heute schon bei den Gemeinden gemacht, da sehe ich keine Mehrarbeit. Auf der anderen Seite haben wir im Bericht und Antrag auch ausgeführt, dass auch das Land gewisse Arbeiten macht und die Gemeinden dann davon profitieren. Ich denke also, es ist heute ein Geben und Nehmen. Wenn man wirklich anfangen möchte, jeden Punkt hier einzeln zu verrechnen, kann das aus meiner Sicht eben nicht zielführend sein.
Der Abg. Eugen Nägele hat gesagt, dass die diversen Anpassungen, die vorne erwähnt sind, nicht erläutert sind. Das ist falsch. Also, wenn Sie den Bericht und Antrag gelesen haben, dann werden Sie sehen, dass die einzelnen Artikel hinten konkret erwähnt sind. Vorne ist einfach eine Zusammenfassung mit diesen übrigen Anpassungen, aber hinten sind dann die einzelnen Artikel konkret präzisiert. Meistens geht es um Präzisierungen, um die Anpassung von Verweisen usw.
Betreffend Streichung des 30-prozentigen Freibetrags habe ich bereits Ausführungen gemacht. Und Sie haben dann noch die Frage gestellt betreffend die Entwicklung der Ertragssteuer, die Ursachen für den Einbruch. Ich denke, die Zahlen wurden - jetzt bin ich nicht mehr sicher, ob es der Abg. Gerold Büchel war - genannt, die ganze Entwicklung seit 2008. Diese Zahlen sind korrekt. Und hier muss man einfach festhalten, dass das neue Steuergesetz nur ein Aspekt ist. Das grosse Problem für viele Unternehmen waren ganz klar die Finanz- und Wirtschaftskrise und der starke Franken. Wir haben uns mit grossen Industrieunternehmen unterhalten und die haben uns auch bestätigt, dass natürlich in dieser Zeit zum Teil grosse Verluste angefallen sind, die jetzt auch noch vorgetragen werden können, und deshalb, obwohl vielleicht das Unternehmen in der Handelsbilanz oder im Konzerergebnis Gewinne ausweist, immer noch Verlustvorträge hat, die steuerlich angerechnet werden können, und deshalb die Steuereinnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt dann wieder fliessen werden.
Was aber klar ist - das liegt an der neuen Systematik -, ist, dass das Ergebnis viel volatiler ist. Wir hatten früher die sogenannte Kapitalsteuer. Das war ein Sockel. Der ist dem Staat zugeflossen, unabhängig davon, ob ein Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat. Diese Kapitalsteuer gibt es nicht mehr. Wir haben heute nur eine Flat Tax von 12,5% und das führt natürlich - je nach Unternehmensergebnis - auch zu volatilen Ergebnissen, was die Steuereinnahmen anbelangt. Das Ganze wird verschärft durch diesen Eigenkapitalzinsabzug. Das darf man ganz klar in dieser Form so festhalten.
Dann muss ich dem Landtagspräsidenten doch klar widersprechen. Diese Anmerkung betreffend Streichung der 30% ist so nicht richtig. Es ist nicht so, dass man die bestehende Lösung beibehält und damit ermöglicht, dass Steueroptimierung betrieben werden kann. Wir haben die mögliche Einkaufssumme gegenüber der aktuellen Regelung massiv reduziert im Vorschlag. Diese Türe haben wir also ganz klar zugemacht. Man kann sicher über die Höhe diskutieren, aber diese Türe ist zu. Und nichtsdestotrotz sind wir zum Schluss gekommen, dass eben genau bei diesen Pensionskassen eine dreifache Bevorzugung besteht. Auf der einen Seite kann man es bei der Einzahlung steuerlich geltend machen, zweitens müssen während der ganzen Zeit keine Vermögenssteuern respektive kein Sollertrag gerechnet werden, und drittens kommt man dann nochmals in den Genuss, wenn das Geld ausbezahlt wird mit dem 30-prozentigen Freibetrag. Dreifache Begünstigung. Das war uns einfach ein bisschen zu viel.
Es wurde von mehreren Abgeordneten auch ausgeführt, dass zu wenig Zahlenmaterial vorhanden ist. Ja, meine Damen und Herren, hier muss ich einfach darauf hinweisen, dass es auch ein Geschäftsgeheimnis gibt. Ich meine, wir können nicht die ganzen Steuerdaten dem Landtag zur Verfügung stellen. Auch ich habe diese Liste nicht, weil ich auf die Daten der Steuerverwaltung vertraue. Und ich meine, wir haben die Diskussion im Gesundheitswesen geführt. Da hat der Kollege Pedrazzini schon ausgeführt, dass nicht einmal Umsatzzahlen der Ärzte publiziert werden, und Sie möchten hier detaillierte Zahlen von den Unternehmen haben - das geht aus meiner Sicht einfach nicht. Man kann sicher in der Finanzkommission gewisse Fragen nochmals diskutieren, vielleicht gewisse weitere Zahlen liefern, aber dass man hier eine Liste mit den grössten Unternehmen einfach dem Landtag zur Verfügung stellt, ich glaube, das geht nicht. Uns ist es ein Anliegen, dass diese Ausgewogenheit, die vom Abg. Alois Beck angesprochen wurde, gewährleistet ist. Darum auch die Abstimmung mit den Verbänden. Die aktuelle Lösung, die wir haben, wird von den Verbänden getragen. Wie ich schon einleitend gesagt habe, stellt sich wirklich die Frage: Will der Landtag auf die Alternativlösung setzen oder möchte er die Entkoppelung? Damit habe ich auch die Frage des Abg. Gerold Büchel noch beantwortet betreffend «Wurden Steuergeschenke produziert?». Ich habe ausgeführt, weshalb diese Steuereinnahmen entsprechend eingebrochen sind.
Ja und dann vielen Dank, Frau Abg. Oehri, für Ihr Beispiel. Das zeigt eben auch genau, wo zum Teil die Probleme liegen. Und den Input des Abg. Peter Büchel nehme ich grundsätzlich gerne entgegen, aber ich glaube, der Abg. Wendelin Lampert hat hier die passende Antwort bereits geliefert. Und damit wäre ich so weit durch. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Anmerkungen. Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu Ihrem Vergleich mit Buchs bezüglich einer bestimmten Gruppierung von Steuerpflichtigen. Die war sehr eindrücklich, muss ich zugeben. Die ist äusserst eindrücklich. Die ist so eindrücklich, dass ich mir sogar auf die 2. Lesung wünschen würde, diesen Vergleich für alle Steuerpflichtigen zu haben, Unternehmen etc. Ich glaube, Sie wären dann als Finanzminister sämtliche Sorgen los, vermute ich. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das noch nachliefern könnten.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich habe das Wort Flickwerk in den Mund genommen und ich stehe nach wie vor dazu, weil ich glaube, dass wir mit diesem Eigenkapital, mit dieser Lösung vom modifizierten Eigenkapital immer noch nicht die richtige Lösung gefunden haben. In Bezug auf die Gemeinden: Ich habe mich dagegen ausgesprochen, dass die Steuereinnahmen von den beschränkt Steuerpflichtigen dem Land zugesprochen werden, gerade im Hinblick auf dieses modifizierte Eigenkapital. Nach meiner Ansicht führt das genau in diesen Gemeinden, wo eben grosse Industriebetriebe angesiedelt sind, gerade nicht zu Steuermehreinnahmen. Und dann wird diesen Gemeinden - ich denke, z.B. Eschen ist eine solche Gemeinde - auch noch etwas weggenommen. Und da bin ich einfach nicht einverstanden. Ich habe bereits früher einmal bei einer anderen Gelegenheit auch den Vorschlag gemacht, ob man sich nicht überlegen könnte, einen abgestuften Eigenkapitalzinsabzug einzuführen. Zum Beispiel, dass man sagt, bis zu einem Eigenkapital von CHF 3 Mio. ist der Eigenkapitalzinsabzug 4%, darüber - zwischen drei und sechs ist er noch 3% usw. - abgestuft und ab CHF 10 Mio. ist es einfach nur noch 1% Eigenkapitalzinsabzug. Damit könnte man eventuell auch ein grosses Problem erschlagen. Ganz persönlich bin ich natürlich der Meinung, dass das Konzept eines Eigenkapitalzinsabzugs von 4 Prozent insgesamt total daneben ist. Das ist ganz klar. Ich meine, wenn man die Literatur liest und das auch im Detail betrachtet, auch was in anderen Ländern passiert ist: Alle Länder, die einen Eigenkapitalzinsabzug jemals eingeführt hatten, haben stark zurückgekrebst oder sind ganz davon abgekommen. Also da ist einfach dieses ganze Steuerkonzept, das jetzt auf dem Reissbrett, sage ich, entstanden ist, einfach zu wenig praxisorientiert. Aber ich denke, wir müssen uns das vielleicht nochmal ein Jahr anschauen, und das ist auch so vereinbart worden, dass man spätestens, glaube ich, im nächsten Jahr darüber befinden muss. Was ich vielleicht doch noch einmal anregen möchte, ist: Könnte die Regierung nicht doch einfach das Konzept, das die Schweiz jetzt ins Auge fasst, mit dem Eigenkapitalzinsabzug noch einmal ganz kurz anschauen? Denn nach meiner Ansicht ist die Lösung, die jetzt in der Schweiz diskutiert wird, doch in wesentlichen Punkten anders. Es ist auch ein Eigenkapitalzinsabzug, aber eben die Bezugsgrössen sind andere. Das würde mich schon sehr interessieren, was da der Unterschied ist. Der 30-Prozent-Abzug auf die 2. Säule, ich denke, das ist auch ein Punkt, zu dem ich grundsätzlich auch stehen kann, respektive wurde es auch von der DU-Fraktion eigentlich so formuliert. Und wenn man jetzt die Zahlen anschaut und die Vergleiche, dann müsste man sagen, das ist tolerabel. Und vor allem, schliesst man eben dieses Schlupfloch, dass man im Prinzip eine Waschmaschine generiert, wo man quasi Geld einzahlt und das Geld wieder rausholt und dann natürlich nur 70% darauf Steuern bezahlt hat. Das, denke ich, ist ein Systemfehler, den man wahrscheinlich schon korrigieren muss. Auch wenn man die Schweiz anschaut, da gibt es ja auch diese Einkaufsmöglichkeit, da wäre ich interessiert zu erfahren, wo die Grenzen in der Schweiz sind. Aber insgesamt wird ja das ganze Einkommen besteuert. Es stellt sich nur die Frage, in welcher Periode. Ich meine, wenn ich jetzt einen Einkauf mache, klar werden die Steuern erniedrigt in dieser Periode, in der ich mich einkaufe, aber in späteren Jahren werden ja wiederum Steuern anfallen. Und insgesamt über die ganze Zeit ist das eine vertretbare Lösung und der Staat sollte da ja nicht zu kurz kommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Sie haben den Landtag praktisch rückgefragt, ob er bei der aktuellen Lösung bleiben möchte oder eher die Entkoppelungsvariante wünscht oder bei dieser bleibt. Der Auftrag im 2014 war, dass mit der Entkoppelung diese Summe von CHF 15 Mio. erreicht würde. Und damit war auch der Auftrag verbunden, dass die Alternativlösung an diese Summe herankommt, und wie wir sehen, fällt sie doch um 20 Prozent geringer aus. Und mit dem vorliegenden Alternativorschlag mit dieser Bemessungsgrundlage entgeht uns ein Steuersubstrat von CHF 3 Mio. Zudem - das ist eben das Problem, das ich auch noch habe - gibt es bei der Steuerverwaltung mehr Aufwand, einen erheblich grösseren Aufwand, das heisst wahrscheinlich auch Personalaufwand, und damit gibt es wieder Ausgabekosten. Das heisst, diese CHF 12 Mio. werden nochmals verringert, wenn man das so ansieht. Wenn ich jetzt noch das Bild vor Augen führe, das der Abg. Eugen Nägele in den Raum gestellt hat, den Vergleich mit dem alten Steuergesetz - er sprach von CHF 100 Mio. und jetzt reden wir von CHF 12 oder 15 Mio. -, bestärkt mich das doch, dass wir eigentlich bei diesen CHF 15 Mio. bleiben sollten, dass man also von dieser Erwartungshaltung ausgehen sollte und darf. Das war auch ein zentraler Punkt der Finanzkommission. Das wurde sehr intensiv besprochen.
Meine Frage an Sie, Herr Regierungschef, ist: Haben Sie genügend Feedback von den Abgeordneten in diesem Raum, bei welcher Variante sie nun bestehen bleiben möchten? Einzelne haben klar votiert, dass diese CHF 15 Mio. nicht nur wünschenswert sind, sondern hereingeholt werden sollten. Sie haben sich auch klar für die Entkoppelungsvariante ausgesprochen, aber ich weiss nicht, ob das jetzt für Sie für die 2. Lesung ausreichend ist. Denn Sie haben diese Frage an den Landtag gestellt, der Landtag müsse Ihnen das mitteilen. Und deshalb müssen sich entweder noch mehrere dazu äussern oder Sie müssen sagen, Sie brauchen dieses Feedback.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Verschiedene Punkte: Zum Ersten bezüglich der Mindestertragssteuer und Ihrer Frage. Ich möchte da einfach noch eine Bemerkung bezüglich der Bilanzsummengrenze von CHF 500'000 versus die CHF 100'000 machen. Ich glaube, man muss vorsichtig sein, das einfach linear zu rechnen. Wenn man eine Mindestertragssteuer für Unternehmen, die CHF 100'000 als Bilanzsumme haben, auferlegen würde, würde ich erwarten, dass einige Unternehmungen verschwinden werden, weil es einfach nicht mehr Sinn macht, diese Unternehmung weiterzubetreiben, weil die kostet de facto, egal was rauskommt, CHF 1'000. Und ich möchte davor warnen, da etwas zu erwarten, weil ich denke, einiges würde da wegbrechen. Ich wäre vorsichtig generell bei diesem Thema. Die Frage, die Sie gestellt haben, würde ich zu einem späteren Zeitpunkt auch noch einmal konkret beantworten wollen.
Zum Zweiten habe ich noch eine kurze Frage bezüglich Referenzjahr 2011: Ist es das Referenzjahr bezüglich des Geschäftsjahres der Unternehmen oder ist es das Referenzjahr für den Finanzhaushalt des Landes? Ist es, was beim Staat 2011 reingekommen ist, oder ist das bei den Steuern, was auf Basis des Geschäftsjahres 2011 angefallen ist?
Dann zum Dritten bezüglich Steuerreform: Also für mich gibt es einen Grundsatz oder eigentlich zwei Grundsätze. Der erste, die Steuerbelastung der Unternehmen oder auch generell der Gesellschaft sollte meinem Verständnis nach in einer vergleichbaren Grössenordnung liegen, wie das schon früher der Fall war. Das war für mich das Verständnis, als man ein neues Steuersystem geschaffen hat. Nun, dieses neu geschaffene Steuersystem erscheint mir, diesen Grundsatz nicht zu erfüllen, und da geht es nicht nur um CHF 15 Mio. Und der zweite Grundsatz, der meines Erachtens besteht, ist, dass wir als Gesetzgeber Stabilität gewährleisten müssen. Das heisst, wir sind hier an einem kritischen Punkt. Wir wollen Anpassungen machen und «trial and error» können wir uns nicht erlauben. Und da erlauben Sie mir den Kommentar: Ich bin noch nicht voll und ganz davon überzeugt, dass mit dieser Anpassung, die im Moment diskutiert wird, dieser erste Grundsatz wirklich erfüllt wird, auch wenn es den Unternehmen gut geht. Das ist für mich das Problem. Entsprechend, wenn ich heute antworten müsste, und das fordern Sie ja eigentlich auch ein, dann ist die Entkoppelung für mich das einfachere Vehikel als der Vorschlag der Verbände. Nun, das ist die Krux an der Sache, es ist Zahlenmaterial, und Sie haben das Beispiel des Gesundheitswesens aufgeführt, wir haben dasselbe Problem hier. Ich für mich muss sagen, wenn ich nicht nachvollziehen kann, wie wir zu dieser Situation kommen, dann werde ich das Vehikel wählen, das mir am ehesten erlaubt, so direkt wie möglich zuzugreifen zu dem, was der Staat auch haben sollte. Nämlich ein Steuersubstrat, wie es auch früher der Fall war, wenn es den Unternehmen entsprechend gut geht. Wenn Sie sagen, Sie haben da ein Vertrauen in die entsprechenden Stellen, so habe ich das zum einen auch. Zum anderen muss ich auch feststellen: Wir hatten schon eine Steuerreform und da wurden auch gewisse Aussagen getroffen, was wir erwarten können, nämlich etwas Vergleichbares wie früher oder gar mehr. Und wenn ich jetzt eben, ich sage einmal, 2007 und 2008 hernehme, dann waren das bei der Ertragssteuer gut CHF 200 Mio. Wenn ich das Jahr 2012/2013 nehme, dann sind das noch irgendwo zwischen 120 und 130. Nehme ich 2011 auch noch dazu oder nehmen wir nur 2011, dann bin ich bei CHF 167 oder bei CHF 170 Mio. Das heisst, mir fehlen über 20 Prozent. Jetzt ist die Frage: Geht es den Unternehmen wirklich soviel schlechter? Und da komme ich zurück zu meinem Beispiel: Ich habe hier einen Dienstleister herausgepickt. Da sehe ich einfach vom Bruttoerfolg und vom Konzerngewinn und vom Eigenkapital gegenüber dem Basisjahr 2008 und 2009 einfach steigende Zahlen, und zwar bei allen Parametern. Und da werde ich einfach stutzig. Nicht nur wegen der CHF 15 Mio., sondern wo sind diese CHF 40 Mio. Und wenn das jetzt wirklich nur der Verlustvortrag ist, dann würde ich zumindest etwas erwarten: Bis wann ist die dominante Grösse Verlustvortrag, wenn das Geschäft einigermassen weiterläuft wie heute, abbezahlt und was kommt danach. Alle Hochrechnungen der Regierung waren bis dato: Mehr, als jetzt reinkommt, kommt nie mehr rein, bös gesagt, ausser diesen CHF 12 Mio. oder CHF 15 Mio. Aber mir fehlen irgendwo, zumindest bei der Ertragssteuer, diese CHF 30 Mio., ausser die Unternehmen sind alle am schrumpfen. Das ist für mich das Grundproblem. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich freue mich über diese interessante und tief greifende Debatte zu diesem wichtigen Thema. Ich möchte dem Herrn Regierungschef danken für die Beantwortung unserer Fragen und auch seine Fragen beantworten. Für die Freie-Liste-Fraktion kann ich sagen, dass unsere Antwort zur Entkoppelung Sollertrag und EK-Zinsabzug lautet: Ja, wir möchten diese Entkoppelung, auch mit diesem Ziel, mindestens CHF 15 Mio. Mehreinnahmen zu erreichen. Das möchten wir. Und für uns ist es sinnvoll und tragbar, ab dieser Schwelle von CHF 100'000 Bilanzsumme eine Ertragssteuerpflicht zu haben. Ja, das möchten wir auch.
Ich möchte noch sagen, dass ich persönlich glaube, dass wir wieder mehr Steuereinnahmen haben werden, Ertragssteuern, weil die Wirtschaft jetzt wieder besser läuft. Ich hoffe - da bin ich ein bisschen optimistischer als als meine Vorredner -, dass es hier auch eine Verbesserung mit dem jetzt bestehenden System gibt, aber wie Sie bin ich skeptisch, dass wir wieder dort hinkommen, wo wir einmal waren. Und ich glaube auch, dass wir nachbessern müssen. Da bin ich mit Ihnen einig. Aber ich glaube nicht, dass wir jetzt auf diesem tiefen Niveau verharren. Da bin ich ein bisschen optimistischer. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ja, der Abg. Frank Konrad hat in seinem Votum gesagt, ihn wundere es nicht wirklich, dass diese Lösung zustande gekommen sei und die Verbände entsprechend ja gesagt haben zu dieser Lösung. Die Verbände vertreten Interessen. Das ist ihr legitimes Recht. Und wir hier drinnen müssen das Volk vertreten. Das ist unser Recht. Deshalb möchte ich die Verbände hier auch nicht kritisieren, aber es fehlt Geld, und das haben wir jetzt klar festgestellt. Es ist auch Gift für die Wirtschaft, wenn wir dieses Steuergesetz die ganze Zeit abändern müssen. «Trial and error», ich denke mir, das war das passende Beispiel. Ja, wir diskutieren hier ins Blaue hinaus, da uns schlicht und einfach die Zahlen fehlen. Die Zahlen haben uns in der Vergangenheit gefehlt. Das Gesundheitswesen ist der passende Vergleich. Es ist einfach schwierig, eine sachliche Entscheidung zu treffen, wenn das Zahlenmaterial fehlt. Und der Abg. Erich Hasler hat ja nicht Namen gefordert. Er hat im Prinzip auch anonymisierte Daten gefordert. Er hat sogar gesagt, ihm würde es reichen, wenn er es branchenmässig gepoolt hätte, um die Vorschläge beurteilen zu können. Entsprechend würden vielleicht solche Zahlen, wie gesagt, anonymisiert und branchenmässig im Prinzip ausreichen. Dann sehen wir auch eher die Konsequenzen davon, was wir mit diesem Gesetz dann beschliessen werden. Wie gesagt, die ganze Zeit ändern, das ist doch für Wirtschaftstreibende auch keine gute gesetzliche Grundlage.
Wir wissen schlicht und einfach nicht, was die Konsequenzen des neuen Steuergesetzes sind, denn die Regierung sagt uns die ganze Zeit: Ja, da war noch eine Wirtschaftskrise, da war noch die Euro-Franken-Wechselkursdebatte. Wir sollten einfach einmal wissen, was das neue Steuergesetz verursacht hat, wenn man eben die beiden Effekte Wirtschaftskrise und noch die Wechselkursdebatte einmal ausklammert, dann wüssten wir auch, dass auf der Ertragssteuerseite von diesen CHF 30 Mio. CHF 20 Mio. fehlen wegen des neuen Steuergesetzes und CHF 10 Mio. wegen der Wirtschaftskrise und noch irgendein Betrag wegen des Wechselkurses. Mir ist schon klar, diese Fragen sind schwierig zu beantworten. Man wird sie sicher nie im letzten Detail beantworten können, aber wenn wir einmal eine Grössenordnung wüssten, dann könnten wir auch eher beurteilen, sind diese CHF 15 Mio. hier drinnen berechtigt, ja oder nein. Ich gehe davon aus, sie sind mehr als nur berechtigt, und deshalb fordere ich auch nicht nur 12, ich fordere netto diese 15. Und wenn Sie, Herr Regierungschef, sagen, an diesem Art. 54 Abs. 2 Bst. d, das sind die 6 Prozent, da lässt sich nichts ändern, dann muss ich sagen: Ja gut, in diesem Fall bevorzuge ich auch die Entkoppelung. Der Abg. Johannes Kaiser hat es gesagt, der Auftrag war CHF 15 Mio. CHF 15 Mio. sind anscheinend nicht erreichbar, wenn man an diesen 6 Prozent nichts ändern kann. Ich dachte, man kann dann mitunter auf die 2. Lesung noch ein wenig an diesen 6 Prozent schrauben, aber Sie sagen Nein. Dann muss ich sagen: Ja, in dem Fall bevorzuge ich die Entkoppelung, damit wir zumindest diese CHF 15 Mio. erhalten. Wie gesagt, es wäre schon interessant, wenn wir einmal wüssten: Was sind die Konsequenzen des neuen Steuergesetzes und was waren die Konsequenzen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen? Und interessant wäre auch noch vonseiten der Regierung zu wissen, wie sie es mit dem vierten Massnahmenpaket sieht. Ist das vonnöten? Mitunter kommen wir auch dann hier drinnen eher einmal ans Ziel dieser Debatte.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte mich hier noch einmal den Vorrednern in dem Sinn anschliessen, dass ich schon auch glaube, dass der Landtag unbedingt eine bessere Datengrundlage braucht bei solchen Vorlagen, und ich denke sehr wohl, dass das möglich sein muss - in anonymisierter Form, in gepoolter Form oder was auch immer. Es ist auch so, dass die einzelnen Erfolgsrechnungen und Bilanzen beim Handelsregister von jedermann eingesehen werden können. Also auch da ist eine gewisse Öffentlichkeit der Daten ohnehin schon vorhanden, aber dort, wo es nicht möglich ist, gibt es auch immer die Variante, dass man mit fiktiven Beispielen in so einem Bericht und Antrag arbeitet und die Systematik aufzeigt, was es eben heisst, wenn eine Gesellschaft ein höheres Eigenkapital hat oder ein tieferes Eigenkapital, und dann grafisch oder was immer auch aufzeigt, was die Zusammenhäng sind. Und so etwas wäre schon sehr wichtig und das ist sehr aufwendig, wenn man sich das selber zusammenbasteln muss.
Dann zu den konkreten Fragen des Regierungschefs: Für mich persönlich ist es also nicht so, ich würde hier nicht vorschnell jetzt die Systematik des Steuergesetzes über den Haufen werfen. Ich würde grundsätzlich eher den Alternativvorschlag, der auch abgestimmt ist, bevorzugen. Aber es geht mir wie sehr vielen Vorrednern hier auch darum: Letztendlich müssen unten CHF 15 Mio. rauskommen, sonst wäre es dann für mich keine Alternative.
Und die zweite Frage betreffend Mindestertragssteuer, dazu habe ich noch zu den Berechnungen die Frage: Wurde da auch berücksichtigt, dass davon auszugehen ist, dass vor allem Nebenerwerbsunternehmer und Kleinstunternehmer, wenn sie dann eben diese Mindestertragssteuer zu bezahlen hätten, dann wahrscheinlich ausweichen würden auf die Form eines Einzelunternehmens und ihr Gewerbe in Zukunft in dieser Form betreiben würden? Dadurch wären ja wohl die Steuereinnahmen eben tiefer. Ist das in diesen Zahlen von CHF 1,5 Mio. auch schon berücksichtigt? Ansonsten könnte ich mir auf Ihre Frage hin schon vorstellen, dass man auch diesen Schwellenwert auf CHF 100'000 verschieben könnte. Das wäre für mich eine Alternative.Zu guter Letzt noch: Ich denke, dass sich die Diskussion generell jetzt langsam etwas erschöpft und im Kreis dreht - sehr viele Voten sind jetzt zu den einzelnen Artikeln gekommen. Ich würde beliebt machen, dass wir uns langsam auf die einzelnen Artikel stürzen und nicht die Eintretensdebatte so in die Länge ziehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe noch zwei Redner auf der Rednerliste. Vielleicht ergibt es sich von selbst.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, meine Damen und Herren, im Dunkeln ist gut munkeln. Das ist eben das Problem. Wir, die Fraktion der Freien Liste, haben eine Interpellation gestellt zum Vergleich altes/neues Steuergesetz. Die Antwort war dürftig bis inexistent. Ich habe das in meinem Votum bei der Beantwortung deutlich bemängelt. Ich lese einfach noch einmal die ersten zwei Kernfragen vor:
Frage 1: Wie hoch lägen die mutmasslichen Steuererträge der einzelnen Steuerarten im Jahr 2012, wenn noch das alte Steuergesetz von vor 2011 in Kraft wäre, verglichen mit den tatsächlichen Erträgen im Jahr 2012 ohne Sondereffekt aufgrund der Änderungen in der Steuergesetzgebung, insbesondere Mehreinnahmen aufgrund der Übergangsfrist bei der Abschaffung der Coupon-Steuer und der Selbstanzeigen durch die Steuer-Amnestie? Wie hoch wäre heute das strukturelle Defizit, wenn in Liechtenstein noch das alte Steuergesetz von vor 2011 in Kraft wäre?
Frage 2: Wer profitiert in der Gruppe der natürlichen Personen von den Änderungen im Steuergesetz? Welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf die Verteilung von Einkommens- und Vermögenszuwächsen?
Ja, es ist leider die Antwort gekommen: «Wir können das nicht eruieren.» Das nehme ich so zur Kenntnis. Nun, aufgrund dieser Datenlage müssen wir aber jetzt eben auch entscheiden, was wir machen wollen, und das ist für mich sehr unbefriedigend.
Dann noch ein kleiner Hinweis: Die Generationenbilanz, die, wie ich denke, allen vorliegt, gibt schon einen kleinen Aufschluss darüber, was die Auswirkungen des Steuergesetzes anscheinend gewesen sind. Vielleicht eine gute Idee, da noch einmal nachzuschauen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, auch ich möchte mich an und für sich für die Beibehaltung der aktuellen Systematik aussprechen und würde daher beliebt machen, einen Nettoertrag von CHF 15 Mio. mit eben diesen Wirtschaftsverbänden abzusprechen. Netto deswegen, weil hier auch der Zusatzaufwand der Steuerverwaltung enthalten sein muss. Ansonsten plädiere ich klar für eine Entkoppelung. Und ebenfalls erwähnen möchte ich die Aussagen des Abg. Elfried Hasler zum Thema «Verfügbarkeit der Daten». Ich denke, wenn es jedem möglich ist, diese Informationen beim Handelsregister einzusehen, und es nicht möglich ist für die Regierung, diese Daten zu bekommen, dann sind wir hier 25 Abgeordnete, jeder holt sich vier Bilanzen, trägt die in eine Excel-Tabelle ein und wir haben die Informationen auch, die wir brauchen, und zwar namentlich, nicht anonym und möglicherweise sogar über die letzten fünf Jahre. Aber ich möchte mir diese Arbeit jetzt nicht antun. Ich denke, es müsste für Sie möglich sein - zumindest die Steuerlast, denn darum geht es ja. Nicht unbedingt das Wieso und Warum, sondern die grössten Unternehmen haben schon länger Bestand, wir kennen sie. Ich denke, alleine die Entwicklung der Steuerlast über die letzten Jahre wird uns bereits Aufschluss geben, ob es nur an der Krise, ob es nur an der Währung oder ob es eben auch zu einem Teil am Steuergesetz liegen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Es wurde danach gefragt, wie man sich jetzt das weitere Vorgehen vorstellt. Also ich persönlich bin auch dafür, dass man an der jetzigen Systematik festhält. Im Moment bin ich also immer noch gegen eine Entkoppelung des Eigenkapitalzinsabzugs vom Sollertragszins und entsprechend denke ich, dass man den eingeschlagenen Weg, der auch mit den Verbänden abgesprochen ist, weiterführen sollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich mache es kurz, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich nehme den Input des Abg. Erich Hasler gerne nochmals mit Ihrer Variante auf, die Sie angezogen haben betreffend den abgestuften EK-Zinsabzug oder das Konzept Schweiz.
Dann zur Frage des Abg. Gerold Büchel: Das Referenzjahr ist das Steuerjahr 2011.
Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert betreffend das vierte Massnahmenpaket: Diese Frage kann ich Ihnen im Herbst beantworten. Im Herbst, wenn wir das Budget und die Finanzplanung gemacht haben, sehen wir, wo wir landen. Wir haben immer noch einige Unwegbarkeiten, einige Unsicherheiten, insbesondere auf der Einnahmenseite, und zum jetzigen Zeitpunkt ist es für mich noch zu früh, hier eine konkrete Aussage zu machen.
Dann hat der Abg. Elfried Hasler noch gefragt, ob bei der Frage der Mindestertragssteuer für alle juristischen Personen das Ausweichen berücksichtigt worden ist. Nein, man hat effektiv auf den aktuellen Daten gerechnet und diese Schwellen dann eingezogen. Genauso wie man auch diese CHF 15 Mio. auf den aktuellen Daten berechnet hat und die zukünftige positive Entwicklung in dieser Form nicht berücksichtigt hat. Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass wir mit gewissen Unternehmen, vor allem auch Industrieunternehmen, Gespräche geführt haben. Dort haben wir sehr positive Rückmeldungen erhalten, was die Steuereinnahmen für die nächsten Jahre anbelangt. Also von daher bin ich auch eher zuversichtlich, dass wir wirklich entsprechende Mehreinnahmen werden realisieren können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Aufgrund der vielen und zum Teil auch kritischen Voten lasse ich jetzt über Eintreten abstimmen.
Wer für Eintreten auf das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden. Bevor wir nun mit der Lesung beginnen, machen wir eine kurze Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:50 bis 17:22 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns bei Traktandumg 21: Abänderung des Steuergesetzes. Nachdem wir Eintreten beschlossen haben, können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 9 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Gemäss Art. 9 Abs. 3 kann eine Vermögensstruktur eigenständig der Vermögenssteuer unterstellt werden. Sie kann stellvertretend für den Begünstigten die Steuer entrichten. Mir stellt sich da die Frage: Wie wird der Steuersatz ermittelt? Werden gegebenenfalls mehrere Vermögensstrukturen gemeinsam betrachtet, damit die Progression nicht umgangen werden kann? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich werde diese Frage für die 2. Lesung vorbereiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Art. 14 Abs. 2 Bst. dbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 Bst. dbis steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage: Es sind zwar Verwaltungsrats-, Stiftungsratsmitglieder hier aufgeführt, aber ich gehe jetzt davon aus, es geht um die Sitzungsgelder hier. Wenn jetzt z.B. in der Wirtschaftskammer Interessenvertreter im Vorstand drinsitzen, ich sage jetzt einmal, im Autogewerbe, sind diese Sitzungsgelder auch betroffen oder wird das der beruflichen Funktion als Einkommen zugerechnet? Denn ich würde das noch wichtig finden, dass man da die Leute findet, und das könnte ein Hinderungsgrund sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, im Prinzip geht es in diesem Artikel darum, dass wir eine Gleichbehandlung für beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige herbeiführen und das Ganze dann gleich handhaben mit dieser Quellensteuer. Auf die effektive Steuerbelastung sollte es eigentlich keine Auswirkungen haben. Aber ich werde das entsprechend auch nochmals abklären lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 15 Abs. 2 Bst. o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 Bst. o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 und Bst. d sowie Abs. 3 Bst. e Einleitungssatz und Ziff. 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 und Bst. d sowie Abs. 3 Bst. e Einleitungssatz und Ziff. 1 stehen zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Ich möchte einfach noch einmal an diesem Rechenbeispiel des Regierungschefs betreffend die Streichung des 30-prozentigen Abzugs oder Freibetrags auf Pensionskassenrenten anknüpfen. Das war, denke ich, eindrücklich, ich würde aber dennoch beliebt machen, dass auf die 2. Lesung hier derartige Rechenbeispiele noch einmal klar aufzeigen, wie stark jetzt Rentner mit sehr kleinen Renten betroffen wären. Einfach, dass man das transparent macht.
Dann zu Bst. e. Hier wird gesagt: «die Beiträge und Prämien an anerkannte Pensionskassen, Pensionsfonds und ähnliche Einrichtungen ...» Jetzt gehe ich einmal davon aus, dass mit diesen «ähnlichen Einrichtungen» auch Sperrkonti bei Banken und Versicherungen gemeint sind. Also diese Konti, wenn jemand ein Unternehmen verlässt, sich beispielsweise selbstständig macht, dann muss er ja sein Pensionskassengeld beziehen und das muss er, solange er es nicht in eine neue Pensionskasse transferiert, auf ein Sperrkonto legen, wo er es auch lassen kann. Ich gehe davon aus, dass unter «ähnliche Einrichtungen» auch diese Sperrkonti gemeint sind, und wenn dem so ist, dann stellt sich natürlich die Frage bei Ziffer 1, wie hier die Einzahlung begrenzt werden würde. Denn hier gibt es ja keine Altersleistungen, die quantifiziert werden können. Und da würde mich dann auf die 2. Lesung einfach interessieren, wie das hier gehandhabt wird, wo eben keine Altersleistungen bezifferbar sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Dass die steuerliche Absetzbarkeit von Einmaleinlagen in die Pensionskassen limitiert werden soll, begrüsse ich ausserordentlich. Allerdings erachte ich jedoch die von der Regierung vorgeschlagene Lösung als nicht oder nur unter massivstem administrativem Aufwand fehlerhaft umsetzbar und befürchte Rechtsungleichheiten.
Die steuerlich absetzbare Einkaufssumme richtet sich gemäss dem Vorschlag der Regierung nach einer bei Pensionierung daraus resultierenden Altersleistung. Um diese Einkaufssumme zu ermitteln, wäre in jedem einzelnen Fall eine von der Pensionskassenverwaltung zu erstellende Modellrechnung erforderlich und der Steuererklärung beizulegen. Oder sollte es gar die Steuerverwaltung übernehmen, diese Modellrechnungen pro Einmaleinlage eines in Liechtenstein Steuerpflichtigen zu erstellen? Diese Modellrechnungen hätten im Minimum die Zinsen und Zinseszinsen auf den einbezahlten Betrag und die ab Einzahlung bis zum Rentenbezug verbleibenden Versicherungsjahre zu berücksichtigen.
Doch, wie werden die verbleibenden Versicherungsjahre gerechnet? Wie werden flexible Pensionierungsmodelle mit vorzeitigem oder aufgeschobenem Altersrücktritt berücksichtigt, die von Personalvorsorge-einrichtung zu Personalvorsorgeeinrichtung variieren können? Mit welcher angenommenen Verzinsung wird die Einkaufssumme hochgerechnet? Diese hängt wesentlich von den Anlageerträgen, den daraus zu finanzierenden Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung und dem Deckungsgrad ab. Wie wir wissen, kann auch das sehr stark variieren. Wie gedenkt man, mit der Situation umzugehen, dass mit dem Beitrags- und dem Leistungsprimat auch heute noch zwei unterschiedliche Systeme vorhanden sind, in denen sich die Berechnungsweise von Altersleistungen deutlich unterscheidet?
Ich ersuche die Regierung daher zu prüfen, ob es aus der Summe des Geschilderten nicht sinnvoll wäre, den dem Antrag im Ergebnis angenäherten Vorschlag des Pensionskassenverbands zu übernehmen, den AHV-pflichtigen Lohn als Bemessungsgrundlage zu verwenden und die Einkaufssumme in Prozenten dessen festzulegen.
Mit einer Anlehnung an das AHV-pflichtige Gehalt wäre der Vollzug des Artikels einfach, verständlich und würde gleiche Voraussetzungen für alle schaffen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich wollte nur noch einmal anmerken, dass meine Anmerkungen aus dem Eintretensvotum zu diesen Artikeln gelten in Bezug auf die Absetzbarkeit der AHV-Einkünfte und auch in Bezug auf Ziffer 1, die lautet: «... das Zehnfache der minimalen Altersrente, Alters- und Hinterlassenenversicherung betragen.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich nehme diese Anregungen gerne nochmals auf und werde diese Vorschläge auch prüfen.
Dann noch kurz zur Frage des Abg. Elfried Hasler: Dieser Einleitungssatz unter Abs. 3 Bst. e entspricht also bereits dem heutigen Steuergesetz. Es gibt also dort keine Änderung. Heute ist in Ziffer 1 einfach geregelt: «... sofern die resultierenden Altersleistungen angemessen sind ...» Neu würde man diese ja markant beschränken, indem das Zehnfache der minimalen Altersrente der AHV als Rente möglich wäre. Aber ich kann diese Frage sicher auch nochmals aufnehmen, dass es wirklich dann explizit geklärt ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Das führt mich gerade noch zu einer Frage, die ich noch vergessen habe in diesem Zusammenhang. Man könnte sich ja auch auf den Standpunkt stellen, dass es gar keine Gesetzesänderung braucht, weil ja heute im Gesetz steht, die Altersleistungen müssen angemessen sein, und das wird dann auf Verordnungsebene definiert. Jetzt hätte man sich auf den Standpunkt stellen können, diese Neuregelung hier mit dem Zehnfachen der minimalen Altersrente, das wäre eigentlich die Sache einer Verordnungsänderung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Sie haben grundsätzlich recht. Weil es eben eine markante Änderung ist zum heutigen Zustand, sind wir davon ausgegangen, dass es Sinn machen würde, dies auch im Gesetz entsprechend zu verankern. Aber es wäre natürlich auch möglich, das in der Verordnung zu regeln. Nur bei dieser markanten Änderung oder Kürzung ist dann die Frage, ob es dann wieder Diskussionen gibt, inwieweit das wirklich zulässig ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte hier den Herrn Regierungschef schon unterstützen. Ich denke auch, dass es, wenn die Regierung hier plötzlich via eine Verordnungskompetenz doch relativ massiv eingreift, dann wieder zu entsprechenden Gerichtsverfahren führen könnte. Und wenn wir als Gesetzgeber hier eine Hürde, eine Grenze, einbauen, ist das sicherlich besser geregelt als lediglich mit einer Verordnung. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir lesen weiter. Art. 18 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 2 Einleitungssatz sowie Abs. 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 Einleitungssatz sowie Abs. 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 3 Bst. l und Abs. 4 Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 3 Bst. l und Abs. 4 Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Abs. 1 Bst. f sowie Abs. 2 Bst. c und d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 1 Bst. f sowie Abs. 2 Bst. c und d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann es mir und uns nicht ganz ersparen, jetzt nochmals über das Thema «Koppelung oder Entkoppelung» zu sprechen. Unter Bst. d ist dieser Abzug von 6 Prozent aller Vermögenswerte, also die Modifizierung des Eigenkapitals, festgeschrieben mit 6 Prozent. Nun diskutiert man immer über Koppelung und Entkoppelung. Und ich glaube aber vielfach, dass man einfach meint 4 Prozent Eigenkapitalzinsabzug. Wenn man nun jetzt irgendwann mal hingeht und sagt, wir reduzieren den Sollertrag auf 3 Prozent oder erhöhen ihn auf 5 Prozent, was passiert dann mit diesen 6 Prozent, die in Art. 54 festgehalten sind? Wie werden diese 6 Prozent dann wieder angepasst? Ist das dann auch wieder der runde Tisch, der wieder tagen soll oder wie? Denn dann haben wir einfach wieder eine zusätzliche Schraube, an der gedreht werden muss. Die Änderung des Sollertrags bedingt auch gleich hier wieder eine Änderung. Diese 6 Prozent kamen an einem runden Tisch zustande. Da wäre ich froh, wenn man sich das einmal anschauen könnte.
Und dann habe ich noch eine Zusatzfrage: Wir reden jetzt immer von einem Sollertrag von hier 4 Prozent und einem Eigenkapitalzinsabzug in gleicher Höhe minus diese Modifizierung des Eigenkapitals. Wäre es mit verhältnismässigem Aufwand denn überhaupt möglich festzustellen, was es z.B. an Steuereinnahmen ausmachen würde, wenn man den Sollertrag auf 3 Prozent festlegen würde und damit auch einen Eigenkapitalzinsabzug von 3 Prozent festlegen würde? Es ist klar, es gäbe wahrscheinlich Verschiebungen zwischen den natürlichen und juristischen Personen, aber es wäre für mich auch einmal interessant zu erfahren, wie die Steuereinnahmen mit 3 Prozent Sollertrag gekoppelt mit 3 Prozent EK-Zinsabzug aussehen. Wäre vielleicht auch interessant, wenn das möglich wäre auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Ich möchte beim Abg. Wenaweser anschliessen: Man sollte Berechnungen haben. Bei 1,5 Prozent, wenn es entkoppelt ist, oder 2 Prozent, dass man da wirklich die Alternativen auch vorliegen hat, bevor in der 2. Lesung entschieden wird. Es wurde auch schon diskutiert, dass das Problem von Abs. 2 lit. c, das nicht betriebsnotwendige Vermögen, auch bürokratisch sehr aufwendig ist, die ganze Berechnung. Es hat auch schon Ideen gegeben, bei denen man sagt, man soll das Eigenkapital gar nicht modifizieren, sondern wir werden es ein bisschen tiefer ansetzen und dann über das ganze Eigenkapital berechnen. Also, dass man auch hier ein Verhältnis hat, wie das ausschauen würde. Das wäre natürlich interessant für die Entscheidungsfindung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, das Thema ist natürlich: Wenn wir koppeln, ist davon auszugehen, dass dieser Zinssatz bei diesen 4 Prozent bleiben wird, weil es eben gegenläufige Auswirkungen hat. Eine Reduktion, wie Sie richtig ausgeführt haben, führt dazu, dass bei den natürlichen Personen die Steuern zurückgehen, das heisst die Einnahmen dann zurückgehen für den Staat, und auf der anderen Seite dann die Abzüge natürlich verringert werden bei den Unternehmen und umgekehrt. Und deshalb ist es bei der Beibehaltung der Koppelung sicher kein Problem, diese 6 Prozent im Gesetz festzuschreiben. Falls dann dieser Satz wirklich einmal angepasst werden sollte, werden diese 6 Prozent natürlich fix drin bleiben im Gesetz. Also ich gehe nicht davon aus, dass man dann diese Gesetzesbestimmung entsprechend anpasst. Man kann also sicher einmal kalkulieren, was es mit 3 Prozent bedeuten würde. Ich glaube, es sollte möglich sein aufgrund der Datenlage, die wir haben, dass man ausweisen kann, welche Einbussen es bei den natürlichen Personen gibt, und welche Mehrerträge bei den juristischen Personen, und dass man dann die Auswirkung sieht. Das sollte möglich sein.
Bei der Entkoppelung schaut es natürlich anders aus. Dann hat man wirklich zwei verschiedene Zinssätze und diese 4 Prozent sind auch zu sehen im Zusammenhang mit dem alten Steuergesetz, als man noch eine sogenannte Vermögenssteuer hatte. Die wurde ja so etwa mit 5 Prozent gerechnet vom Verhältnis her zur Erwerbssteuer. Ich denke also, dass es jetzt wirklich darum geht, dass man auf der einen Seite die Vermögen nach wie vor steuerlich belasten kann, weil sonst natürlich der Effekt wäre, dass nur noch das Einkommen besteuert wird und die hohen Vermögen natürlich günstiger wegkommen. Und ob das dann wirklich im Interesse des Landtages ist, das kann ich mir kaum vorstellen. Ich glaube, wir brauchen hier einen Sollertrag in dieser Grössenordnung, um auch diese Belastung zum alten Steuergesetz entsprechend aufrechterhalten zu können. Wenn man entkoppelt, sind wir frei, was die Unternehmen anbelangt. Dann kann man wirklich auch kalkulieren, was es bedeuten würde, wenn man jetzt auf 1,5 Prozent geht, auf 2 Prozent geht, und dieser Satz wäre dann wahrscheinlich auch irgendwo in einer gewissen Zeitspanne eher variabel. Aber wir werden diese Modellrechnungen, soweit die Datenlage vorhanden ist, einmal für die 2. Lesung vorbereiten und ich denke, dass man dann doch ein bisschen mehr Fleisch am Knochen hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich habe hier eine Verständnisfrage betreffend c) und d): Wie ich das Gesetz jetzt verstehe, ist einmal unter d) ein Abzug von 6 Prozent aller Vermögenswerte vorgesehen, aber daneben zusätzlich noch allenfalls dann auch das nicht betriebsnotwendige Vermögen abziehbar. Jetzt, wenn ich das Schreiben an die Finanzkommission anschaue, auf Seite 3 ist ja ein Beispiel, ein anonymisiertes Beispiel, drin von einem Unternehmen. Und in diesem Beispiel ist es so, dass unter bisher hier gesagt wird, dass rund CHF 686'000 nicht betriebsnotwendiges Vermögen bestand und jetzt neu im Vorschlag der Regierung 6 Prozent der Aktiven abgezogen werden können mit CHF 909'000, aber nicht mehr zusätzlich noch dieses nicht betriebsnotwendige Vermögen, sondern, wie ich das hier sehe, anstatt des betriebsnotwendigen Vermögens. Das wäre vielleicht noch interessant, wenn man das auf die 2. Lesung erläutern könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte nur kurz daran erinnern, dass ich letztes Jahr eine Kleine Anfrage gestellt habe, in der die Frage lautete: Wie hoch sind die Steuerausfälle, wenn der Sollertragszins eben 3 Prozent, 2 Prozent oder 1,5 Prozent beträgt? Und ich glaube, bei 1,5 Prozent wären die Ausfälle für das Land CHF 7 Mio. gewesen. Aber eben, ich denke, diese Zahlen sind eigentlich bereits vorhanden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir können weiterlesen. Art. 57 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 Abs. 4 und 9 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 4 und 9 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 62 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte beliebt machen, Art. 62 Abs. 3 unverändert zu belassen, sodass keine Mindestertragssteuerpflicht für kleine Unternehmen mit einer Bilanzsumme kleiner als CHF 500'000 im Durchschnitt der letzten drei Jahre anfällt. Hingegen fordere ich die Regierung auf zu prüfen, Abs. 2 desselben Artikels anzupassen und die Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 zu erhöhen, nachdem die Prognose des Branchenverbandes, dass 70 Prozent aller Sitzgesellschaften und Stiftungen nach Ablauf der Übergangsfrist per 1. Januar 2014 in die ordentliche Besteuerung übergehen, klar verfehlt worden ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch, dass Art. 62 Abs. 3 wie bisher belassen wird. Gleichzeitig wäre zu klären, was ein «nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe» bedeutet. Dass, wenn ein Jahr kein Umsatz gemacht wird, ob dann eine Mindestertragssteuer trotzdem fällig ist oder ob das dann korrigiert wird. Hier gibt es unterschiedliche Handhabungen und Erfahrungen in diesem Bereich. Oder wenn auch z.B. im Register der Steuerverwaltung nicht registriert ist, dass eine Unternehmung ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe ist. Also wir haben auch noch die Thematik, dass wir hier verschiedene Register haben, auf die wir uns dann beziehen, ob dann die Mindestertragssteuer fällig ist oder nicht. Und grundsätzlich würde ich sowieso empfehlen, diesbezüglich das Handelsregister heranzuziehen und nicht, dass immer noch die einzelnen Verwaltungen die verschiedenen Register führen und aufgrund dessen dann auch Veranlagungen durchführen. Hier wäre also auch gut, wenn man Licht ins Dunkel bringen würde, um eine Gleichbehandlung zu erfahren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ja, wir nehmen diese Anregung sehr gerne auf. Betreffend den Antrag des Abg. Christoph Beck möchte ich einfach nochmals ausführen, dass der Landtag im Rahmen des Massnahmenpakets III beschlossen hat, die Frage der Erhöhung der Mindestertragssteuer erst in der zweiten Hälfte der Legislatur erneut zu thematisieren. Also sehe ich mich im Moment nicht in der Lage, dieses Thema jetzt aufzunehmen, anonsten möchte ich doch einen klaren Auftrag des Landtags haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Art. 65 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 65 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 101 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 101 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 158 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 158 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, hätte ich gerne doch abgeklärt bekommen, ob diese Verpflichtung, diese Altreserven abzusteuern, nicht als ein Eingriff in die Eigentumsrechte betrachtet werden kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze hier die Frage des Abg. Erich Hasler und möchte dann auch noch den Zeitfaktor geklärt haben in diesem Zusammenhang, weil doch relativ schnell Dezember 2015 ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 21 erledigt.
-ooOoo-