Abkommen vom 27. Juni 2013 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Nr. 25/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Abkommen vom 27. Juni 2013 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 25/2014 und steht zur Diskussion.
Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das Abkommen vom 27. Juni 2013 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Singapur zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und der Steuerverkürzungen auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen liegt uns heute vor. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich an den geltenden OECD-Standards. Es bietet einen attraktiven Rechtsrahmen für gegenseitige Investitionen. Für die liechtensteinische Wirtschaft ergeben sich dadurch Entwicklungsmöglichkeiten im gesamten asiatischen Raum. Das Abkommen stellt sicher, dass die liechtensteinischen Vermögensstrukturen und Fonds in Singapur steuerlich anerkannt werden. Ein Schlüsselthema war die Sicherstellung der Abkommensberechtigung der liechtensteinischen Fonds, der Vermögenstrukturen und der Gesellschaften. Die Ansässigkeit von Trusts wurde gesondert geregelt. Ein besonderes Merkmal dieses Abkommens ist, dass das Abkommen sich nur auf Steuern von Einkommen bezieht, da Singapur keine Vermögensteuer kennt und auch nicht beabsichtigt, eine solche in naher Zukunft einzuführen.
Die Vereinbarung von niedrigen Quellensteuersätzen bei den Zinsen und Lizenzgebühren ist ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, der sich aus dem DBA mit der Republik Singapur ergibt. Für die Umsetzung und Anwendung des Abkommens ist die Steuerverwaltung zuständig und dies erfolgt auf der Basis des Steueramtshilfegesetzes. Bei dieser Gelegenheit danke ich den liechtensteinischen Verhandlungsdelegationen und der Regierung für die grossen Fortschritte und Erfolge bei den zwei uns heute vorliegenden DBA und den zwei noch folgenden TIEA. Ich beantrage hiermit die Zustimmung zu diesem bilateralen DBA zwischen Liechtenstein und Singapur, nachdem die APK in ihrer Sitzung vom 14. April das DBA einhellig zur Kenntnis genommen und gutgeheissen hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und auch den eingegangenen internationalen Verpflichtungen. Diese Abkommensstrategie sieht ja vor, dass primär der Auf- und Ausbau eines DBA-Netzwerkes verfolgt wird. Es entspricht, wie wir von der Vorrednerin gehört haben, dem internationalen Standard der OECD. Das Abkommen ist also grundsätzlich positiv zu bewerten, insbesondere ist auch auf die Anerkennung der liechtensteinischen Strukturen und Gesellschaften hinzuweisen. Dividendenzahlungen können unter dem neuen DBA quellensteuerfrei erfolgen.
Ein Wermutstropfen ist bei den Zinsen und Lizenzgebühren. Hier konnte eine Reduktion der Sätze ausgehandelt werden, jedoch nicht in dem Ausmass wie bei anderen europäischen Staaten. Singapur hat in diesem Zusammenhang auf die fehlende Reziprozität hingewiesen und auch darauf, dass Liechtenstein im Gegensatz eben zu anderen europäischen Staaten noch kein langjähriger Vertragspartner sei. Aber insgesamt ist dieses Doppelbesteuerungsabkommen, wie gesagt, sehr positiv für unsere Wirtschaft zu bewerten, und ich werde deshalb hier die Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort? Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, für diese positive Aufnahme der Vorlage. Ich möchte noch ganz kurz eine Ergänzung anbringen, die wir auch in der Aussenpolitischen Kommission kurz angesprochen haben. Es ging da genau um das Thema, das der Abgeordnete Alois Beck angeführt hat: die Reduktion der Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzen auch im Vergleich mit anderen Staaten. Liechtenstein hat ja bei den Zinsen die Quellensteuer von 15% auf 12% reduzieren können. Natürlich wollte man einen tieferen Zinssatz erreichen, dies wurde aber, wie bereits ausgeführt, von Singapur nicht akzeptiert. Ich möchte einen kurzen Vergleich machen: Bei Luxemburg ist es so, dass bei den Zinsen ein Satz von 10% besteht, ebenfalls bei den Lizenzen. Bei Österreich sind es sowohl bei den Zinsen als auch bei den Lizenzen 5%. Bei der Schweiz sind es mit der Revision von 2011 ebenfalls je 5%, beim Vereinigten Königreich sind es je 10% und bei Guernsey 12% bei den Zinsen und 8% bei den Lizenzen. Also es zeigt sich, dass im Prinzip noch Potenzial nach unten vorhanden wäre, wir im Moment aber auf dem Niveau vom Vereinten Königreich und Guernsey sind. Das noch als Ergänzung.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. So können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 27. Juni 2013 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen seine Zustimmung erteilen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 25 abgeschlossen. -ooOoo-