Abkommen vom 27. September 2013 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung Maltas zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 26/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Abkommen vom 27. September 2013 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung Maltas zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 26/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Wir behandeln nun das zweite DBA, das Abkommen vom 27. September 2013 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Malta zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und der Steuerverkürzungen auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen. Das Abkommen zwischen Liechtenstein und Malta orientiert sich stark am Aufbau des OECD-Musterabkommens und an denjenigen Abkommen, die Liechtenstein sowie Malta in der jüngeren Vergangenheit mit anderen Ländern abgeschlossen haben. Gleichzeitig wurden den wirtschaftlichen Beziehungen und Bedingungen sowie den daraus erwachsenen Bedürfnissen und Wünschen der beiden Vertragsstaaten Rechnung getragen. Ein Schlüsselthema war die Sicherstellung der Abkommensberechtigung der liechtensteinischen Fonds, der Vermögensstrukturen und der Gesellschaften. Die Ansässigkeit von Trusts wurde gesondert geregelt. Ein wesentlicher Erfolg dieses Abkommen ist, dass sowohl Liechtenstein als auch Malta bilateral auf Quellensteuern, auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die grenzübergreifend zwischen Malta und Liechtenstein fliessen, verzichten. Als Besonderheit hervorzuheben ist eine Schiedsklausel mit welcher sichergestellt wird, dass im Rahmen eines vorgegebenen Verfahrens Auslegungs- und Anwendungsunterschiede einer für beide Staaten verbindlichen Lösung zugeführt werden, was die Rechtsicherheit erhöht. Das Abkommen enthält zudem eine Klausel zum steuerlichen Informationsaustausch gemäss dem internationalen Standard. Für die Umsetzung und Anwendung des Abkommens ist ebenfalls die Steuerverwaltung zuständig und dies erfolgt auf der Basis des Steueramtshilfegesetzes. Die Aussenpolitische Kommission hat an ihrer Sitzung das DBA einhellig zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Landtag die Zustimmung, was ich hiermit beantrage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort? Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 27. September 2013 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung Maltas zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen seine Zustimmung erteilen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen einhellig die Zustimmung gegeben und wir haben Traktandum 26 abgeschlossen.
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