Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Abschaffung des Staatsbeitrages an die Arbeitslosenversicherung) (Nr. 22/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort und kommen zu Traktandum 30: Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Abschaffung des Staatsbeitrages an die Arbeitslosenversicherung).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 22/2014 und steht zur Diskussion. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Zweckmässig und vertretbar - mit diesen zwei Begriffen lässt sich der Vorschlag der Regierung dazu beschreiben, wie die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung künftig ohne Staatsbeitrag auskommen können. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Mit der Vorlage kann in meinen Augen mit bestimmten Sicherungsmassnahmen erreicht werden, dass die Arbeitslosenversicherung ohne Staatsbeitrag auskommt.
Zuerst zur Vertretbarkeit: Nach einer ersten Fassung der Vorlage mit Vernehmlassung im Frühling gab es noch Kritik. Die Vorlage wurde als zu wenig solide angesehen, um auf Negativentwicklungen der Kasse adäquat reagieren zu können. Hier hat die Regierung nachgebessert. Befriedigend ist es zu erleben, dass die Teilnahme an Vernehmlassungen mit konstruktiver Kritik zu substanziellen Verbesserungen führen kann. Die Arbeit lohnt sich also. Die Freie Liste hat sich an beiden Vernehmlassungen beteiligt und dabei die erste Vorlage zur Abschaffung des Staatsbeitrages noch abgelehnt, die zweite, bei der substanzielle Verbesserungen vorgenommen wurden, dagegen positiv kommentiert. Die Verbesserungen, die Änderungen sind vertretbar. Vor allem sind drei substanzielle Verbesserungen zum Eigenkapital der Kasse zu erwähnen: Erstens die gesetzten Sicherheitsmassnahmen bei negativer Entwicklung des Eigenkapitals - hierbei begrüsse ich vor allem die Massnahme, bei zu geringem Eigenkapital als ersten Schritt die beitragspflichtige Lohnobergrenze aufzuheben und damit bei schlechter konjunktureller Lage die Solidarität der Menschen mit Einkommen von über CHF 126'000 einzufordern, bis die Reserve von CHF 25 Mio. wieder erreicht ist. Als zweite substanzielle Verbesserung sind die im Bericht dargestellten solide erstellten Prognosen über die Eigenkapitalentwicklung an sich zu erwähnen. Und als dritte substanzielle Verbesserung: Um der Kasse nicht zu viel aufzubürden, übernimmt der Staat generell die Kosten für die arbeitsmarktlichen Massnahmen im Rahmen der öffentlichen Arbeitsmarktvermittlung. Es scheint angebracht und vertretbar, dass der Staat diese Aufgabe weiterhin finanziert.
Das letzte Sicherheitsnetz ist weiterhin der Staat: Die Regierung schlägt vor, dass bei einem tiefer greifenden konjunkturellen Einbruch die Gewährung eines staatlichen Darlehens die Liquidität der Kasse sicherstellen muss.
Dann zur Zweckmässigkeit: Die erwähnten Sicherheitsmassnahmen müssten greifen und die ALV auch dann sichern, wenn wieder so tief in die Arbeitslosenkasse gegriffen werden müsste wie im Krisenjahr 2009, als vor allem die Kurzarbeitsentschädigungen die Kasse in kurzer Zeit leerräumten und der Staat einspringen musste. Solche Situationen dürfen nicht ausgeblendet werden, da sie wieder eintreten könnten, und müssen für das Erstellen von Szenarien herangezogen werden, mit denen die Kasse eben wieder einmal konfrontiert sein könnte. Trotzdem müssen die Sicherheitsmassnahmen zweckmässig sein. Diese Szenarien hat die Regierung erstellt. Die Zweckmässigkeit wird anhand dieser Szenarien gut nachvollziehbar. Die Notwendigkeit einer starren, dafür aber klaren nominalen Eigenkapitaluntergrenze nehme ich so, wie von der Regierung ausgeführt, zur Kenntnis und erachte sie ebenfalls als zweckmässig.
Eine Anmerkung und ein Verbesserungsvorschlag zum Art. 71, welcher aber ein Detail betrifft, nenne ich hier nur kurz, um später beim betreffenden Artikel darauf zurückkommen zu können:
Art. 71, Abs. 1: Der Beitragssatz könnte gestaffelt werden, damit die vergleichsweise drastische Massnahme für die Arbeitnehmenden, nämlich die Erhöhung der Abgabe um 50%, abgefedert werden könnte. Vielleicht gibt es aber auch Gründe, die einer solchen Staffelung entgegenstehen, und die Regierung kann dazu Ausführungen machen. Wie gesagt, werde ich in der Lesung bei diesem Artikel darauf zurückkommen.
Insgesamt erachte ich die vorgeschlagene Gesetzesänderung, wie ich hoffentlich darlegen konnte, als zweckmässig und vertretbar. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich danke der Regierung auch für diesen Vorschlag. Vor allem sind die Szenarien A bis D interessant, welche die Regierung hier aufzeigt. Wir haben ja heute ungefähr einen Aufwand von CHF 17 Mio. bis CHF 18 Mio. und Überschüsse von knapp CHF 6 Mio. Und wenn man das aber dann in diesen Szenarien sieht, dann wird sich das in Bälde auch wieder kehren, wenn man eben diese Grenzgängerverpflichtungen betrachtet, die wir hier eingehen mit dieser EU-Verordnung, dass dann für Grenzgänger, die in die Arbeitslosigkeit fallen, Liechtenstein verpflichtet ist, zwischen drei und fünf Monaten den Lohnausfall zu begleichen.
Da möchte ich jetzt gerade noch einen kleinen Abstecher machen, und zwar: Das ist genau auch ein Grund. Es hat mich wesentlich gestört, dass man dann im Rahmen der Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich genau solche Mehrkosten, die wir tragen, eben nebst infrastrukturellen Kosten nicht einbezieht. Das ist genau ein Punkt, den man dahingehend auch einbeziehen muss. Das ist hier auch eine Verlagerung, wo man dann sagt: Okay, wir hatten in der Besteuerung nicht nur das Wohnsitzprinzip, sondern eben auch das Erwerbsortsprinzip mehr gewichtet. Das nur eine Randbemerkung, die man hier berücksichtigen soll.
Ich kann auch aus der heutigen Sicht des Staatshaushaltes hier zustimmen, dass auf ein Staatsbeitrag verzichtet wird. Ich kann auch eingehen, dass man über diese Beitragspflicht von einem Jahreslohn über CHF 126'000 dann eine Ein-Prozent-Beitragssumme einbehält, wenn eine Kapitalunterdeckung von diesen CHF 25 Mio. gegeben ist. Es ist aber auch so, dass in diesen Szenarien auch aufgezeigt wird, dass das auch schnell gehen kann. Es ist klar, auch die Regierung tut sich da schwer, die Prognosen für Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit usw. zu stellen. Darum denke ich, dass diese Szenarien A bis C, diese Aufstellungen eben auch gut gemacht sind und auch einen guten Überblick verschaffen. Ich denke, das könnte gerade auch ein Gesetz sein, bei dem man sich dann Gedanken machen würde. Wir haben über Bürokratieabbau auch schon eine Aktuelle Stunde gehabt. Da sind auch schon Diskussionen gekommen, wo man sagt: Ja, man könnte eigentlich auch hier dieses Gesetz so verabschieden, dass es eine Zeitlimite hat, da es gerade auch wichtig ist in diesen Thematiken, dass man dann wieder gezwungen ist, darüber zu diskutieren, wie sich die Situation darstellt. Ich könnte mir vorstellen, dass hier die Lebigkeit dieses Gesetzes vielleicht auf vier, fünf Jahre beschränkt wird, dass man dann auch wieder bewusst an dieses Thema herangeht und sich die Entwicklung rückwärts wie auch vorwärts anschaut. Ich bin für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Auch ich danke der Regierung für diese Vorlage. Es wird jetzt ja ein Punkt des Massnahmenpakets, nämlich die Abschaffung des Staatsbeitrages von CHF 3 Mio., umgesetzt und dabei müssen verschiedene Parameter berücksichtigt werden:- Die Arbeitslosenkasse muss sich selber finanzieren.
- Sie muss Zahlungen von bis zu CHF 14 Mio. an die Schweiz und Österreich leisten können.
- Konjunktureinbrüche sollten aufgefangen werden.
- Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein soll immer noch erhalten bleiben. Dazu gehören tiefe Lohnnebenkosten.
Die Regierung möchte in einem ersten Schritt das Eigenkapital der Arbeitslosenversicherung von der Zielgrösse CHF 160 Mio. auf durchschnittlich CHF 25 Mio. senken. Sollte das Eigenkapital im Durchschnitt von drei Jahren unter CHF 25 Mio. sinken, so sind verschiedene Sanierungsmassnahmen möglich. Diese wurden erwähnt. Die Regierung präsentiert uns in der Vorlage vier verschiedene Szenarien. Von optimistisch bis sehr pessimistisch. Sie geht davon aus, dass eine Reduktion der Eigenkapitaluntergrenze unter CHF 25 Mio. nicht zielführend ist und erachtet diese Grenze als optimal. Das Szenario A gilt als das zutreffendste und man glaubt, dass aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Öffnung der Lohnobergrenze verzichtet werden kann.
Die dargelegten Szenarien erscheinen durchdacht und plausibel. Grundsätzlich wäre mir aber wohler, wenn etwas mehr Reserven in der Kasse lägen. Denn selbst beim optimalsten Szenario wird die Eigenkapitaluntergrenze von CHF 25 Mio. das erste Mal im Jahr 2020 unterschritten. Wir kennen die Auswirkungen der Zahlen aufgrund der EU-Richtlinie VO 883 nicht. Diese sind noch mit einigen Unsicherheiten behaftet. Diese Auswirkungen gilt es abzuwarten. Ich würde es begrüssen, wenn uns die Regierung über die Entwicklung der Kasse auf dem Laufenden halten würde, denn der Landtag sollte nicht erst im 2020 reagieren können oder müssen. In dem Sinne gefällt mir auch der Vorschlag des Abg. Batliner mit einer Zeitlimite. Dann könnte man vielleicht vorher einmal darüber diskutieren und schauen, wie es der Kasse geht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ja, besten Dank den drei Abgeordneten für die einleitenden Voten. Insbesondere für das Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze möchte ich danken, das mich persönlich auch gefreut hat, weil viel Arbeit in dieser Vorlage steckt und wirklich versucht wurde, den Bedenken und Anregungen in der Vernehmlassung so weit wie möglich entgegenzukommen, und ich glaube auch, dass uns das geglückt ist.
Zu Ihrer Frage betreffend die Staffelung kann ich vielleicht jetzt schon etwas sagen, aber wir kommen dann in Art. 71 noch dazu: Das ist sicher alles denkbar und möglich, nur die Frage ist einfach: Von der Komplexität her sind solche Umstellungen auch für die Behörden, die das dann abzuwickeln haben, nicht einfach umzusetzen. Das bedeutet jeweils Umstellungen in den ganzen EDV-Systemen usw. In der Schweiz haben wir analoge Ansätze, wenn wir da jetzt eine Sonderlösung bei uns etablieren, dann würde das natürlich viel mehr Aufwand generieren. Also so eine Staffelung müsste sehr gut begründet sein, denke ich, damit sie wirklich auch Sinn macht und den Aufwand, den sie generieren würde, rechtfertigen würde. Aber wir können dann ja sonst bei Art. 71 noch kurz darüber sprechen.
Zum Votum des Abg. Manfred Batliner, dass es störend sei, dass beim DBA mit Österreich das nicht eingeflossen sei: Ja, das kann ich jetzt nicht gross kommentieren. Ich denke, wir müssen uns bewusst sein, dass wir bisher schon etwas nach Österreich aufgrund einer bilateralen Vereinbarung bezahlt haben, dass jetzt diese bilaterale Vereinbarung abgelöst wird durch diese Verordnung 883 und dass sich die Zahlungen nach Österreich eigentlich im ähnlichen Rahmen bewegen. Also da hat sich jetzt nicht so viel verändert. Wir wissen allerdings, wie wir das ja auch dargestellt haben, noch nicht genau, wie sich die Zahlen entwickeln. Also kann es sein, dass es eben mehr wird. Das wird dann erst die Erfahrung mit diesen Werten zeigen. Insofern ist es schwierig, quasi solche Dinge in DBA-Verhandlungen einzubringen, wenn noch Ungewissheit besteht, wie gross die Summen sich verändern oder ob sie sich überhaupt verändern.
Betreffend die Zeitlimite, die erwähnt wurde: Ich verstehe das Anliegen, aber ich glaube, was wir hier in diesem Gesetzesentwurf eigentlich vorschlagen, ist nichts anderes als eine Art Zeitlimite. Wir haben einfach einen sogenannten Trigger, also einen Auslöser, definiert. Wenn dieser Auslöser eintritt, dann ist das Gesetz durch den Landtag neu zu beraten und zu überarbeiten. Und sonst, wenn das nicht passiert, wenn dieser Trigger, dieser Auslöser, nicht ausgelöst wird, dann macht es auch keinen Sinn, über eine Wiedereinführung des Staatsbeitrages nachzudenken. Ich glaube, wir wollen ja nicht Geld vom Staat in die Arbeitslosenkasse hinüberschieben, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Und darum glaube ich: Der Ansatz hier ist eine Art Zeitlimite und quasi eine Laufzeitbeschränkung - einfach verknüpft mit einem Auslösemechanismus. Und das finde ich in diesem Fall hier auch eigentlich sinnvoll. Aber ich verstehe das Anliegen.
Zur Abg. Judith Oehri betreffend die Frage, wie viel Reserven, ob man hier jetzt CHF 30 Mio. als Untergrenze definiert oder CHF 25 Mio.: Das haben wir ausführlich und auch lange getestet mit verschiedenen Modellen. Wir haben hier EDV-Modelle eingerichtet mit Excel-Tabellen und das alles durchgespielt. Es hat sich einfach gezeigt, dass diese 25-Millionen-Grenze sinnvoll und realistisch ist. Natürlich könnte man mehr Reserven einbauen. Man könnte auch mehr Risiko eingehen und tiefer hinuntergehen. Das hat sich jetzt einfach aufgrund der ganzen Berechnungen so als optimale Lösung, als Vorschlag, entwickelt. Und ich kann Ihnen jetzt auch nicht genau sagen, warum wir nicht CHF 27 Mio. nehmen oder CHF 23 Mio. Diese Zahl hat sich einfach aufgrund der Erfahrungswerte in der Vergangenheit als optimal herausgestellt.
Also insofern bedanke ich mich für Ihre Voten und hoffe, dass wir auf die Vorlage eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich danke auch dem Herrn Regierungsschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Beim DBA geht es mir einfach darum, dass man sich hier bewusst ist, dass das auch einen Zusammenhang hat: Steter Tropfen höhlt den Stein. Und weil die Mühlen auch nicht immer so schnell gehen, ist es eben wichtig, dass man das auch bei jeder Gelegenheit wieder erwähnt, wenn es einen Zusammenhang hat.
Zum Thema Trigger und dazu, dass die Finanzierung ja so systematisch funktioniert: Das ist richtig. Das ist auch gut abgesichert durch diese Lösung. Trotzdem kennen wir die Situation im Staatshaushalt und in der Arbeitslosenkasse in vier, fünf Jahren nicht, und da geht es eigentlich nur darum, dass man auch dann dieses Verhältnis untereinander wieder bewerten könnte. Es ist mir vielleicht schon klar, dass Sie das nicht wollen, aber es gibt vielleicht auch Gesichtspunkte, die dann auch wieder die Meinungen ändern könnten, wo sich der Staat wie mit Transferleistungen beteiligt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich denke, die Arbeitslosenkasse und deren finanzielle Situation sind ja transparent, sind auch öffentlich bekannt. Von daher - wenn der Landtag dann vorzeitig das Gefühl hat, wir müssen etwas ändern, stehen ja auch die parlamentarischen Instrumente zur Verfügung. Wenn man dann das Gefühl hat, das kommt nicht gut und das, was im Gesetz jetzt als Auslösemechanismus vorgesehen ist, kommt zu spät oder aus irgendwelchen politischen Gründen kann man jederzeit natürlich entsprechende Vorstösse machen.
Vielleicht noch zur Reservenhöhe, was ich noch anfügen wollte: Wenn der Staatsbeitrag dann abgeschafft wird, also mit der Budgetwirksamkeit 2015, wird die Kasse gemäss Prognosen schon CHF 40 Mio. Reserve haben. Also haben wir da ein gewisses Polster und das muss man vielleicht einfach auch noch einkalkulieren. Und diese CHF 25 Mio. sind einfach der durchschnittliche Aufwand in den letzten sieben Jahren. Das ist ein sogenannter Konjunkturzyklus und daher kommt diese Zahl. Und diese haben wir getestet. Und wenn man diese Reserve plus die laufenden Jahreseinnahmen nimmt, dann kann auch eine Krise wie 2009 aus eigener Kraft bewältigt werden. Das war eigentlich die Motivation und die Begründung dafür, wie diese Kapitalgrenze berechnet und kalkuliert wurde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem sich alle Votanten für Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen haben, ist Eintreten unbestritten und wir können zur 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf schreiten. Art. 4 Abs. 2 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 62a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 62a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 62a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, wir haben schon darüber gesprochen. Vielleicht kann die Regierung einfach bis zur 2. Lesung die Argumente, die gegen eine Staffelung sprechen, noch kurz aufführen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich würde diese Staffelung auch eher als problematisch betrachten. Ich denke, die Prämien und die Kosten dafür, die zu bezahlen sind, beziehen sich ja auf den eigenen Lohn und der ist ja auf CHF 126'000 maximal festgelegt. Rein die Lohnhöhe selbst ist ja schon eine Staffelung, und ich denke nicht, dass man hier noch irgendein Umlageverfahren machen müsste, sondern das ist eine Versicherungskasse. Dieses Prozent ist ja an und für sich schon ein Solidaritätsbeitrag, passt auch nicht ganz in die Versicherungskasse, aber man kann aus der Schweiz sehen, dass es erprobt und auch akzeptiert ist, so dass man das hinnehmen kann. Also man sollte dann an und für sich diese Struktur eben als Versicherung dann auch so behandeln. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich sehe das so wie Herr Batliner. Ich wäre auch nicht für eine Staffelung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich danke Ihnen für die Voten, die bereits die Antworten auch ein bisschen geliefert haben. Aber ich denke, wir werden trotzdem auf die 2. Lesung dem Wunsch der Abg. Helen Konzett Bargetze nachkommen und noch einmal im Lichte auch der Debatte heute darstellen, was pro und contra eine solche Staffelung sprechen würde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 71a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung in 1. Lesung beraten. Damit haben wir Traktandum 30 erledigt.
-ooOoo-