Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (Nr. 34/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 34/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Wolfgang Marxer
Herr Präsident, danke für das Wort. In dieser Gesetzesvorlage geht es im Kern um die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG, mit der die Entwicklung eines Marktes für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge gefördert und belebt werden soll. Öffentliche Auftraggeber und bestimmte andere Betreiber, wie z.B. auch private Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Strasse, sind fortan verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Transportfahrzeuge die Auswirkungen auf Energieverbrauch, CO2-Emissionen und andere Schadstoffemissionen zu berücksichtigen. Diese Richtlinie unterstützt die europäischen Ziele einer verbesserten Energieeffizienz und geringeren Schadstoffemission im Verkehrssektor. Die Faktoren umfassen mindestens Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Emissionen von Stickstoffoxiden, Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen und Partikeln.
Eintreten auf diese Vorlage ist unsererseits unbestritten, dennoch zwei Anmerkungen - und ich hoffe jetzt, dass ich niemandem auf den Zehen trete. Im Protokoll der Finanzkommission 4/14 lese ich in der Diskussion zu dieser Vorlage: «Ein Mitglied möchte wissen, ob man sich bei der Umsetzung der Richtlinie auf das verlangte Minimum beschränkt habe, und die Regierung bejaht dies.» Ich weiss zwar nicht, wie viel Spielraum überhaupt bezüglich Umsetzung dieser Richtlinie bestand, was ich mich allerdings beim Lesen dieses Protokollauszuges fragte: Was für eine Einstellung, was für eine Geisteshaltung, steckt dahinter, bei einer so unbestrittenen Massnahme, welche, weil EU-weit eingeführt, zu keinen Wettbewerbsnachteilen führt und keine Konsequenzen hat, auf das verlangte Minimum zu pochen? Und zweitens: Diese Richtlinie ist (leider) ein Beispiel dafür, welchen positiven Einfluss unsere EWR-Mitgliedschaft bzw. zu übernehmende EU-Richtlinien auf bestimmte Entwicklungen - hier im Umweltbereich, an anderer Stelle z.B. im Arbeitsrecht usw. - auch in Liechtenstein haben. Entwicklungen, zu welchen wir aus eigenem Antrieb nicht in der Lage oder nicht willens sind. Und die Postulatsbeantwortung in Sachen Motorfahrzeugsteuer lässt grüssen.
Aber nochmals, Eintreten ist unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Beim vorliegenden Bericht und Antrag geht es, wie der Abg. Marxer gesagt hat, um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese scheint auch seitens der Verbände unbestritten zu sein.
Was mich etwas irritiert hat, ist die Tatsache, dass die Vernehmlassung bereits im Sommer 2011 erfolgte, der Bericht und Antrag dem Landtag aber erst jetzt vorgelegt wird. Nachdem es ja kaum Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung gab, habe ich mich einfach gefragt, warum es drei Jahre dauerte, bis diese Vorlage jetzt in den Landtag kam.
Bisher wurden die Vergabevermerke den Offertstellern und den Berufsverbänden zugestellt. Neu sollen die Vergabevermerke mit Ausnahme der Direktvergaben in den amtlichen Publikationsorganen publiziert werden.
Weiter wurde bisher vierteljährlich eine Statistik über die vergebenen Aufträge erstellt und den Berufs- und Wirtschaftsverbänden zugestellt. Auf die Erstellung der Statistik soll inskünftig verzichtet werden, da die Vergabevermerke in den amtlichen Publikationsorganen bekannt gemacht werden.
Meine Fragen hierzu: Versteht man unter amtlichen Publikationsorganen auch die Homepage der Landesverwaltung? Falls nein, wäre es denkbar, dass man dann auch dort eine Veröffentlichung vornimmt? Denn man kann es vielleicht nicht nachvollziehen, wenn man die Zeitungen verpasst.
Zur Begründung, dass die Statistik nicht mehr erstellt wird, da die Vergabevermerke ja publiziert werden, habe ich mich gefragt, ob diese bei den Direktvergaben auch greift. Ich meine nicht. Weiter ist dann die Frage aufgetaucht, wie dann die Berufs- und Wirtschaftsverbände eine Einsicht haben können in die Direktvergaben. Denn, wie ich es verstanden habe, hatten sie bisher eine Einsicht.In dem Sinne würde ich die Veröffentlichung der Direktvergaben im Sinne der Transparenz begrüssen, allerdings würde mir dann eine Veröffentlichung auf der Homepage reichen. Ich bin auch für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich wundere mich über die Bemerkung des Abg. Wolfgang Marxer, dass er sich so aufregt über diese Formulierung. Ich habe diese Forderung in der Finanzkommission nicht vorgenommen, hätte dies aber gerne gemacht. Das hat ein anderes Mitglied. Weil ich voll dahinterstehe, möchte ich dies nochmals erwähnen. Wieso müssen wir überreglementieren? Das war ja die Frage, dass man das erfüllt, aber nicht über Forderungen hinausgeht. Und das macht auch Sinn, denke ich, gerade bei diesen europäischen Übernahmen Richtung Brüssel.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe nur eine kleine Verständnisfrage: In diesem Bericht wird auf Seite 9 geschrieben: Über öffentliche Verkehrsdienste auf Schiene und Strasse in ihrem Anwendungsbereich usw. Und weiter unten dann: Private Unternehmen, Vergaberecht usw. Mir geht es darum: Wie ich das lese, betrifft das alle öffentlichen Personenverkehrsdienste. Ist davon auch z.B. ein Schulbus betroffen? Ist davon auch z.B. der Bus für den Schwimmbadbesuch betroffen, wenn unsere Schule im Schellenberg das Schwimmbad in Eschen besucht und einen Bus engagiert, der da jede Woche kommt? Oder ist da ein Schulausflug - das ist auch öffentlicher Auftrag - betroffen? Dazu hätte ich gerne noch eine Antwort. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich versuche, die Fragen zu beantworten. Zuerst die Fragen der Abg. Judith Oehri: Es ist natürlich vorgesehen, dass diese Publikation im E-Amtsblatt erfolgt. Das ist ganz klar und somit ist es auch für jeden elektronisch einsehbar.
Sie haben die Einsicht in die Direktvergaben angesprochen. Soweit ich informiert bin, werden diese Direktvergaben nicht offengelegt. Es geht nur um die anderen Aufträge, die ab einer gewissen Schwelle dann auch ausgeschrieben werden. Also hier gibt es eigentlich keine Änderung, was die Direktvergaben betrifft.
Zum Abg. Peter Büchel: Hier geht es ja um die Beschaffung - und wenn die Schwellenwerte überschritten werden, die vorgegeben sind, dann kommt natürlich dieses Verfahren zum Zug. Das heisst, konkret wird es sicher die LIEmobil betreffen, wenn sie ihre Flotte entsprechend ersetzt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Eintreten wurde von niemandem bestritten. Somit können wir mit der 1. Lesung der Regierungsvorlagen beginnen. Art. 1a Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1a Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 1 Ziff. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 Ziff. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 20a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 20a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren. Art. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 32a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 32a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 Abs. 1 und 3 Bst. b und c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 Abs. 1 und 3 Bst. b und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 erledigt.
-ooOoo-