Durch die Reorganisation des Amtes für Bevölkerungsschutz notwendige Gesetzesänderungen (Nr. 35/2014); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Durch die Reorganisation des Amtes für Bevölkerungsschutz notwendige Gesetzesänderungen.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 35/2014 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Bei diesem Geschäft geht es darum, dass das Rüfe- und Gewässeramt, welches früher einmal beim Tiefbauamt angesiedelt war, durch die Umstrukturierung nun dem Amt für Bevölkerungsschutz zugewiesen wurde. Es geht jetzt einzig und allein um gewisse Amtsbezeichnungen, die angepasst werden müssen und deshalb ist für mich Eintreten unbestritten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, werden wir über Eintreten befinden.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich erlaube mir doch noch kurz ein paar Ausführungen dazu. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag wird die organisatorisch bereits abgeschlossene Integration der Abteilung Rüfen und Gewässer in das Amt für Bevölkerungsschutz auch in rechtlicher Hinsicht zum Abschluss gebracht, indem die entsprechenden Bestimmungen in den massgebenden Gesetzen angepasst werden. Damit werden die seit der Reorganisation geltenden Zuständigkeiten, wonach das Amt für Bevölkerungsschutz auch für den Gewässerbau und -unterhalt, den Hochwasserschutz sowie für den Unterhalt, die Erneuerung und die Weiterentwicklung von Rüfeschutzbauten verantwortlich ist, auch rechtlich abgebildet. Da sich die durch die Zusammenführung notwendigen Gesetzesänderungen auf die Anpassungen der Amtsbezeichnungen beschränken und keine Änderungen inhaltlicher Natur vorgenommen werden, handelt es sich um einen sehr kurzen Bericht, weshalb die Regierung die abschliessende Behandlung der Vorlage beantragt. Weitere Anpassungen werden auf Verordnungsstufe erforderlich sein.
Lassen Sie mich noch kurz ein paar Ausführungen zu der erfolgten Reorganisation machen.
Die Neuausrichtung des Amtes für Bevölkerungsschutz war 2010 nach der Pensionierung des damaligen Amtsleiters und vor dem Hintergrund der allgemeinen Verwaltungs- und Regierungsreform initiiert worden. Nach Prüfung verschiedener Varianten war beschlossen worden, die Abteilung Rüfen und Gewässer, die damals beim Tiefbauamt angesiedelt war, dem Amt für Bevölkerungsschutz zuzuordnen. Aus organisatorischer wie auch aus sachtechnischer Sicht wurden damit zwei Aufgabengebiete zusammengeführt, die sich an demselben Ziel, nämlich dem Schutz der Bevölkerung, orientieren. Somit erfolgen die Interventionsplanung und der Einsatz der Mittel heute unter einem Dach, wodurch die Arbeitsabläufe deutlich vereinfacht wurden. Mit der damals gewählten Variante wurde die Innen- und Aussenwirkung des Bevölkerungsschutzes und speziell des Hochwasserschutzes in den Vordergrund gestellt. Die wachsende Bedeutung sicherheitsrelevanter Themen bestätigt diese Gewichtung auch aus heutiger Sicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir können zur 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes durch Artikelaufruf schreiten. Art. 66 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen abschliessende Behandlung beschlossen und wir können mit der 2. Lesung beginnen. Art. 66 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Somit haben wir die Gesetzesvorlage auch in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung.
Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 25 erledigt. -ooOoo-