Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht) (Nr. 46/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Umstrukturierung beim Kriminal- und Obergericht).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 46/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Im Jahr 2008 wurde das Gerichtsorganisationsgesetz schon einmal total revidiert. Damals wurde vor allem beim Obergericht ein dritter Senat eingeführt. Was damals ausser Acht gelassen wurde, war die Zusammensetzung der Senate. Die bestehen aus zehn Richtern: einem Vorsitzenden und stellvertretendem Vorsitzenden, vier Oberrichtern und vier stellvertretenden Oberrichtern. Und das ist schlichtweg zu gross und führt auch zu einer massiven Mehrbelastung des Richterauswahlgremiums. Beim Kriminalgericht gibt es diesbezüglich auch Verbesserungspotenzial. Die Vorlage zielt auf eine Umstrukturierung des Kriminalgerichtes und des Obergerichtes ab. Die Organisationsstruktur soll verschlankt werden. Es sollen insbesondere am Obergericht vollamtliche Beisitzer eingeführt werden. Es soll ein Dreiersenat bestehen. Was sehr zu begrüssen ist, ist, dass die rechtskundigen Richter innerhalb des Kollegialgerichtes überwiegen sollen und dadurch eine Steigerung der Qualität in der Entscheidungsfindung herbeigeführt wird. Und das finde ich ausserordentlich wichtig, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Obergericht oftmals letztinstanzlich entscheidet und danach nur noch ein Rechtsmittel an den Staatsgerichtshof möglich ist, gerade z.B. in Rekursverfahren, wenn es konforme Entscheidungen sind. Und auch beim Kriminalgericht sollen die stellvertretenden Kriminalrichter von sechs auf drei reduziert werden.
Das Ziel ist zusammengefasst, die Ausgestaltung und Zusammensetzung des Obergerichtes und Kriminalgerichtes zu optimieren. Und das ist zu begrüssen. Was allerdings zu erwähnen ist: Die Vorlage ist mit Mehrkosten verbunden. Die Regierung schätzt diese auf CHF 150'000 bis 170'000, aber sie führt auch zu Recht aus, dass das keine Massnahme ist, die vor dem Hintergrund der Sanierung des Staatshaushaltes zu sehen ist, sondern vielmehr die Qualität steigern soll. Das begrüsse ich und ich bin daher für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich halte den vorliegenden Bericht und Antrag, welcher auf die Vornahme einer Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht abzielt, für ein äusserst zukunftsweisendes Projekt.
So ist etwa von der Schaffung der Institution des vollamtlichen Beisitzers für das Obergericht eine Steigerung der Qualität und Effektivität der Rechtsprechung zu erwarten, was mir besonders aus Reputationsgründen wichtig erscheint. Zu begrüssen ist dabei, dass die Senate des Obergerichtes künftig in der Be-setzung mit zwei vollamtlichen Richtern entscheiden sollen, damit eine eingehende Beratung und ein Austausch über den Entscheidungsstoff stattfinden kann.
Ebenso erachte ich es für sinnvoll, dass die Regierung die organisatorischen Gegebenheiten beim Kriminal- und auch beim Obergericht überprüft hat und mit dieser Vorlage dem Landtag einen Vorschlag zur Anpassung der Gerichtsstrukturen an die bestehenden Erfordernisse unterbreitet hat. Wie die weiteren Änderungsvorschläge trägt auch diese Massnahme besonders zur Entlastung der am Richterbestellungsprozess Beteiligten bei.
Da ich den gegenständlichen Regierungsvorschlag als einen ersten grossen Schritt hin zu einem zukunftsträchtigen Gerichtssystem sehe, spreche ich mich für ein Eintreten auf diese Vorlage aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Liechtenstein wurde immer wieder zu Recht international wegen zu langer Gerichtsverfahren kritisiert. Bei der Verfahrenslänge liegt im Liechtensteiner Justizsystem wirklich einiges im Argen.
Es ist daher sehr zu begrüssen, dass nun Berichte und Anträge mit Massnahmen vorliegen, die die Verfahren vereinfachen und beschleunigen werden. Mit den im Zuge der Gerichtsrevision vorgeschlagenen oder bereits umgesetzten Umstrukturierungsmassnahmen lässt sich als gute Begleiterscheinung auch Geld sparen, was allerdings mit den vorgeschlagenen Massnahmen im vorliegenden Bericht und Antrag nicht der Fall ist. Es würden Mehrkosten von rund CHF 150'000 bis 170'000 pro Jahr entstehen. Dies trotz einer Verschlankung des Obergerichts, von der sich die Regierung verspricht, dass sie die Organisation des Obergerichts weniger schwerfällig macht. Neu sollen die Senate des Obergerichts nicht mehr aus einer Fünfer-, sondern aus einer Dreierbesetzung bestehen: Entscheide würden künftig von einem Senatsvorsitzenden, einem Beisitzer und einem Oberrichter getroffen. Wie bei den übrigen höherinstanzlich tätigen Gerichten wird damit das Übergewicht bei der Besetzung der Senate des Obergerichtes nicht mehr auf der Seite der Laienrichter, sondern auf der Seite der rechtskundigen Richter liegen. Die Regierung schreibt, dass dies garantiere, dass erstinstanzliche Entscheidungen künftig von einer Mehrheit an Richtern mit grösserer Erfahrung und besonderem Rechtsverständnis überprüft würden. Eine Stärkung des Obergerichts sei insbesondere auch deshalb angezeigt, da es teilweise letztinstanzliche Entscheide treffe, und dabei - im Gegensatz zum Landgericht - schwerpunktmässig Rechtsfragen zu beurteilen habe. Die Regierung macht gut glaubhaft, dass die bestehende Senatszusammensetzung schwerfällig ist, und verweist auf die gut funktionierenden Dreiersenate in Österreich. Ich begrüsse diese Verschlankung grundsätzlich, möchte aber darauf hinweisen, dass ich den Einsatz von Laienrichtern dennoch als äusserst wertvoll empfinde, weil diese gesellschaftliche Rechtsvorstellungen in die Entscheidungen einfliessen lassen, was eine breitere Akzeptanz dieser fördert. Neu müssten zwei Richter im Senat rechtskundig sein, ein Richter dürfte rechtsunkundig sein. Es liegt zukünftig in der Hand des Richterauswahlgremiums, ob Laienrichter weiterhin fest im Senat des Obergerichts vertreten sein sollten. Deshalb kann ich der Regierungsvorlage zustimmen.
Bleiben Laienrichter im Senat vertreten, kann dies auch dazu beitragen, die Bedenken wegen einer weiteren Massnahme zu zerstreuen: Neu sollen Richter mit schweizerischer oder österreichischer Staatsangehörigkeit, die eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als vollamtlicher Richter in Liechtenstein ausgeübt haben, Liechtensteiner Richtern gleichgestellt werden. In der Schweiz würde diese Forderung für Aufruhr sorgen, die Skepsis, dass die «fremden Richter» angemessen über Schweizer Verhältnisse urteilen können, wäre gross. Nach fünfjähriger Tätigkeit in Liechtenstein ist ein Richter sicher mit den Liechtensteiner Eigenheiten bereits recht gut vertraut. Ein Austausch mit Liechtensteiner Laienrichtern ermöglicht diesen Richtern aber dennoch - zusätzlich zum Austausch mit rechtskundigen Liechtensteiner Richtern - einen vertiefenden Einblick in Liechtensteiner Wertvorstellungen. Dass neu zwei statt nur ein Richter beim Obergericht über Aktenkenntnis verfügen und somit auch eine rechtliche Diskussion über den Entscheidungsstoff ausreichend ermöglicht werden kann, ist eine plausibel dargelegte Professionalisierung. Ich begrüsse diese Massnahme, die wohl letztlich zu einer besseren Qualität der Rechtsprechung beim Obergericht führen wird, das teilweise auch letztinstanzliche Entscheidungen trifft. Diese Massnahme führt zwar zu den eingangs erwähnten Mehrkosten. Diese lassen sich durch weitere Massnahmen im Justizreformpaket mehr als nur kompensieren. Wir sind für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte ich mich beim Herrn Justizminister für die Erarbeitung dieser für das Justizwesen sehr wegweisenden Vorlage bedanken. Des Weiteren möchte ich mich auch bei sämtlichen Personen bedanken, die an der Erarbeitung dieser Vorlage beteiligt waren.
Mit der gegenständlichen Vorlage sollen das Gerichtsorganisationsgesetz sowie das Besoldungsgesetz abgeändert werden. Das Ziel der Vorlage ist insbesondere, bei der Rechtsprechung eine Qualitätssteigerung zu erlangen. Des Weiteren soll die Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Diese Ziele sollen insbesondere dadurch erreicht werden, dass beim Obergericht eine Professionalisierung stattfindet. Derzeit bestehen die drei Senate des Obergerichts aus jeweils fünf Richtern. Drei dieser fünf Richter sind Laienrichter. Des Weiteren besteht das Obergericht aus einem vollamtlichen Vorsitzenden sowie aus einem nebenamtlichen Richter. Neu sollen die Senate verkleinert werden: Es sollen nur noch drei Richter in einem Senat Einsitz nehmen. Von diesen drei Richtern sind zwei vollamtliche rechtskundige Richter. Zusätzlich zu diesen vollamtlichen Richtern kommt noch ein Laie hinzu. Mit den zwei vollamtlichen Richtern soll insbesondere erreicht werden, dass die vollständige Aktenkenntnis bei den Richtern erhöht wird. Des Weiteren soll durch eine Stärkung des Vier-Augen-Prinzips die Qualität einer Entscheidung erhöht werden. Weiters sollen mit dieser Vorlage auch beim Kriminalgericht Änderungen vorgenommen werden. Sämtliche Änderungen sind meines Erachtens sehr zu begrüssen und es ist wirklich erfreulich, dass es dem Justizminister gelungen ist, dieses über viele Jahre andauernde Projekt nun zum Abschluss zu bringen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte lediglich noch zur Seite 43 im Regierungsbericht etwas aufbringen. Die Mehrkosten wurden ja bereits angesprochen. Im Zuge dieser Umstrukturierungsmassnahmen erwartet die Regierung ja Mehrkosten im Bereich von CHF 150'000 bis 170'000. Allerdings sollen durch andere geplante Massnahmen im ganzen Justizbereich diese Mehrkosten mehr als kompensiert werden, und wir hoffen, dass die Regierung das richtig einschätzt und die Zukunft diese Kompensation auch bringt. Wir wissen natürlich auch aus anderen Gebieten, dass man das natürlich zuerst realisieren muss. Hier würde mich noch interessieren, wie die Regierung den zeitlichen Fahrplan bei den anderen Massnahmen in diesem Reformpaket sieht - insbesondere auch bei der Verfahrenshilfe, die ja schon vielfach in diesem Hohen Hause angesprochen wurde: Wie steht es dort konkret und wann kann der Landtag mit einer Befassung rechnen? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für die positive Aufnahme dieser sehr wichtigen Vorlage. Im Sinne einer positiven Weiterentwicklung der Justiz unseres Landes plant die Regierung verschiedene Reorganisationsprojekte im Bereich der Justizverwaltung. Das Ziel ist ein noch effizienteres, noch besser funktionierendes und qualitativ hochstehendes Gerichtswesen. Der vorliegende Bericht und Antrag ist Teil dieser umfassenden Justizreformbemühungen und zielt auf eine Verbesserung der organisatorischen Gegebenheiten beim Kriminalgericht und auch beim Obergericht ab. Konkret sollen die Organisationsstrukturen der genannten Gerichte verschlankt und damit den bestehenden Erfordernissen angepasst werden. Die Anzahl Richterstellen lässt sich reduzieren, ohne dass es dabei zu Einbussen bei der Erledigung der Geschäftsfälle dieser beiden Gerichte kommen wird. An der Beteiligung von Laienrichtern soll trotz verschlankter Gerichtsstrukturen festgehalten werden. Dies, da juristisch ungeschulte Personen gesellschaftliche Wertevorstellungen in die richterliche Entscheidungsfindung einfliessen lassen, was dem allgemeinen Gerechtigkeitssinne dient und eine breite Akzeptanz der Entscheidung fördert. Das Obergericht soll bei dieser Gelegenheit professionalisiert werden, indem dessen Entscheidungen künftig unter Beteiligung von einem vollamtlichen Beisitzer gefällt werden. Damit kann einem in der Praxis bestehenden Bedürfnis nach einer vertieften rechtlichen Diskussion über den Entscheidungsstoff entsprochen werden. Im Sinne des Vier-Augen-Prinzips lässt sich nämlich gewährleisten, dass inskünftig jeweils zwei Richter bei der Entscheidungsfindung des Obergerichtes über vollständige Aktenkenntnis verfügen. Dies kommt wiederum der Einheitlichkeit der Rechtsprechung beim Obergericht zugute. Allfälligen Engpässen bei der Rekrutierung von Richterkandidaten soll nicht durch die Verschlankung der Organisationsstrukturen beim Kriminal- und beim Obergericht vorgebeugt werden, sondern auch mithilfe einer Gleichstellung bestimmter ausländischer Richter. So sollen Richter mit schweizerischer oder österreichischer Staatsangehörigkeit, die eine mindestens fünfjährige ununterbrochene Tätigkeit als vollamtliche Richter in Liechtenstein ausgeübt haben, liechtensteinischen Richtern gleichgestellt werden. Indem in Zukunft vermehrt auf berufserfahrene ausländische Richter bei der Besetzung der ordentlichen Kollegialgerichte zurückgegriffen werden kann, erhöht sich der Handlungsspielraum des für die Rekrutierung geeigneter Richterkandidaten zuständigen Richterauswahlgremiums. Auch lassen sich mit dieser Änderung unnötige Ad-hoc-Richterbestellungen verhindern, was insbesondere mit Blick auf künftige Evaluationsberichte der Gruppe gegen Korruption des Europarates, GRECO, über Liechtenstein wichtig erscheint.
Zusammengefasst lässt sich mit der gegenständlichen Vorlage eine Optimierung der Ausgestaltung und Zusammensetzung des Kriminalgerichts und auch des Obergerichts erreichen. Die damit gewonnene und erhöhte Rechtsprechungsqualität dient vor allem der Rechtssicherheit des Einzelnen sowie der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein, weshalb das vorliegende Projekt zu den zentralen und wichtigen Massnahmen im Rahmen der angestrebten Justizreformen gehört.
Ich möchte noch kurz auf die Bemerkungen in der Eintretensdebatte eingehen. Zu den Mehrkosten kann ich Ihnen Folgendes ausführen - der Abg. Lageder und der Abg. Alois Beck haben ja insbesondere diesen Punkt angesprochen: Die zu erwartenden Mehrkosten von jährlich CHF 150'000 bis 170'000 lassen sich mit der Realisierung der im Rahmen der Justizreformen geplanten Massnahmen mehr als kompensieren. Davon ist die Regierung überzeugt. Es liessen sich allein schon mit der geplanten Straffung des Strafverfahrens durch Verkürzung des Rechtszuges auf zwei Instanzen geschätzte rund CHF 160'000 einsparen. Zudem verspricht sich die Regierung von der geplanten Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes Mehreinnahmen in der Höhe von 10 bis 20% der bisherigen Gerichtsgebühren - konkret somit zumindest CHF 300'000 pro Jahr. Darüber hinaus soll eine Reform der Verfahrenshilfe zu Einsparungen in diesem Bereich in der Höhe von mindestens 10 Prozent der bisherigen Kosten, das heisst mindestens CHF 200'000 pro Jahr, führen.
Bei der ebenfalls heute zur Diskussion stehenden Vorlage - erlauben Sie mir, das schon zu bemerken - zur Neuregelung des Entschädigungssystems der nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter handelt es sich zwar um keine Massnahme zur Sanierung des Staatshaushalts - auch dort nicht, sondern auch um eine Qualitätsmassnahme -, dort soll aber die Anonymisierung der Gerichtsentscheidungen künftig vom Amt für Justiz wahrgenommen werden. Und damit sollen sich weitere CHF 65'000 pro Jahr einsparen lassen. Die geplanten Reorganisationsprojekte - Sie haben das richtig festgestellt - sollen in erster Linie zu einer Erhöhung der Rechtsprechungsqualität und einer Verbesserung der Gerichtsstrukturen führen. Gleichzeitig ist die Regierung trotzdem sicher auch sehr bemüht, die bestehenden Kosten zu minimieren. Da die Justizreformen schrittweise angegangen werden sollen, müssen Prioritäten nach Dringlichkeit der einzelnen Projekte vergeben werden. Die heute zur Diskussion stehenden Vorlagen stellen lediglich einen ersten wichtigen Schritt im Rahmen der geplanten Justizreformen dar und sind infolge der Neubestellung der ordentlichen Gerichte per 1. Januar 2015 eben vordringlich und prioritär zu behandeln.
Der Abg. Alois Beck hat noch nach dem Fahrplan gefragt. Ich kann Ihnen hier so viel verraten, dass wir bei der Verfahrenshilfe bereits sehr weit fortgeschritten sind und viele konkrete Ansatzpunkte gefunden haben, was man verbessern könnte. Ich werde aber auch bei der Beantwortung zur Kleinen Anfrage betreffend den Fall Hermann auch noch darauf hinweisen, dass auch die Analyse dieses Falls, mit der wir begonnen haben, sicher noch zusätzliche Informationen zur Problematik der Verfahrenshilfe liefern wird, und die möchten wir noch mitnehmen. Also wir denken, dass wir die Vorlage zur Verfahrenshilfe noch dieses Jahr in die Vernehmlassung werden geben können, aber den genauen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nicht sagen. Auch die Straffung des Instanzenzuges im Strafrecht hat durch die Analyse des Falls Hermann sicher noch einmal zusätzliche Brisanz bekommen, und dort erwarten und erhoffen wir uns auch zusätzliche Erkenntnisse, die wir noch einbauen möchten, damit wir dann nicht später noch zusätzliche Reformpakete bringen sollen. Auch dort gehe ich davon aus, dass wir schon weit sind. Also sind die Vorlagen - in der Form, wie ich sie kenne - schon weit fortgeschritten, aber wir sind noch nicht ganz so weit, dass wir hier schon eine Vernehmlassung starten können. Eben hier haben die ganzen Analysen und Aufarbeitungen aufgrund des Vorfalls im April sicher noch dazu beigetragen, dass wir die Fragen sogar noch ausgeweitet haben und neue Inputs und Aspekte mitnehmen möchten, damit wir hier wirklich alle Synergien nutzen können.
Ja, noch zum Votum des Abg. Thomas Lageder betreffend Laien: Da kann ich Ihnen völlig zustimmen. Die Laienrichter sind wichtig, die wollen wir auch nicht abschaffen. Aber Sie haben das richtig ausgeführt, eine Reduktion im Laienrichtertum bei einer Rechtsmittelinstanz ist sicher richtig. Wir wollen sie nicht gänzlich wegbringen, aber - ich glaube - im Sinne der Effizienz und der Qualitätssteigerung ist eine Reduktion von Laien bei Rechtsmittelinstanzen sicher der richtige Ansatz. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir können die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gerichtsorgansiationsgesetzes durch Artikelaufruf vornehmen. Art. 2 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte hierzu einfach äussern, dass ich diesem mit so einer Anpassung kaum zustimmen werde, weil ich eben meine, dass bei Kollegialgerichten die Mehrheit immerhin noch Liechtensteiner sein sollen. Da bin ich der festen Überzeugung. Ich glaube auch nicht, dass sich dann ein Richter bewährt, sobald er fünf Jahre bei uns war, egal welcher Staatsbürgerschaft er angehört hat, dass man das dann quasi als Liechtensteiner Staatsbürgerschaft anerkennen soll. Da bin ich ein Gegner, weil ein Metzger auch nicht Liechtensteiner wird, wenn er fünf Jahre in einer Metzgerei gearbeitet hat. Es geht um die Staatsbürgerschaft in dem Moment und das ist für mich ein wichtiger Aspekt. Auch im Hinblick, dass das im Sinne von Korruption problematisch sein kann, das kann ich mir schlicht und einfach nicht vorstellen. Korruption kann auch vom Ausland importiert werden. Danke vielmals.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Zu Ihnen, Herr Rehak: Ich persönlich begrüsse diese Bestimmung. Ich denke, sie ist im Moment zwingend erforderlich, um wirklich zu gewährleisten, dass wir auch genügend Oberrichter haben. Die Richter, die wir derzeit haben, die Schweizer und die Österreicher Richter, leisten sehr, sehr gute Arbeit. Im Obergericht ist es derzeit so, dass meistens Landrichter anschliessend zu Oberrichtern gewählt werden. Ich bin jedoch der Ansicht, dass beim Landgericht vermehrt geschaut werden soll, dass Liechtensteiner zum Zug kommen. Dies ist ja neu jetzt auch gewährleistet durch die neue Richteramtsanwärterausbildung. Ich halte diese Bestimmung derzeit eigentlich für notwendig und habe auch in die österreichischen und Schweizer Richter, die wir derzeit haben, wirklich vollstes Vertrauen. Und für die Zukunft hoffe ich, dass wir beim Landgericht dann möglichst viele Liechtensteiner wieder anstellen. Somit halte ich es für gerechtfertigt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Ich habe jetzt in diesem Zusammenhang nur eine Frage. Ich meine, wenn wir das auf Nationalitäten einschränken, dann haben wir ja auch eine Art Diskriminierung. Ich meine, das könnte ja oder müsste meiner Ansicht nach gegen EWR-Recht verstossen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, mir sind die Erläuterungen auf den Seiten 16 und 17 schon auch aufgefallen. Hier wird wenig Positives berichtet. Ich möchte die Regierung doch bitten, zu erläutern, wieso wir denn hier diesen Missstand haben. Denn gerade die Ausführungen auf Seite 17 geben mir zu denken. Aber ich möchte eigentlich wissen: Wieso haben wir das Problem, dass wir hier keine liechtensteinischen Richter finden?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Rehak, ich kann Ihnen hier wirklich nicht folgen, ich kann ihre Bedenken verstehen, ich kann sie auch akzeptieren, aber ich teile sie nicht. Und ich finde, wenn Sie das Beispiel mit dem Metzger bringen, ist das vielleicht schon ein bisschen speziell. Ich glaube, ein Metzger und ein Richter beim Obergericht sind schon zwei unterschiedliche Kategorien. Nichts gegen die Metzger. Und wenn ich das so salopp noch erwähnen darf: Wenn ich einen sehr guten Schweizer oder Österreicher Metzger hier in Vaduz kenne, gehe ich trotzdem zu ihm, auch wenn er den ausländischen Pass hat, und ich gehe nicht einfach zu einem Liechtensteiner Metzger, wenn das Fleisch dort schlechter wäre. Also die Qualität kommt bei mir hier deutlich vor der Staatsangehörigkeit. Das ist einfach im Justizwesen, denke ich, eine ganz wichtige Prämisse. Und der Abg. Thomas Vogt hat es ja schon auf den Punkt gebracht - und sprechen Sie vielleicht auch mit Ihrem Kollegen Pio Schurti, der im Richterauswahlgremium sitzt. Der wird Ihnen das sicher auch bestätigen können. Wir haben hier auch Massnahmen getroffen, damit dieses Problem, das auch der Abg. Lampert angesprochen hat, entschärft wird, und das funktioniert mit diesen Richteramtsanwärterbestellungen. Wir haben endlich viel mehr liechtensteinischen Nachwuchs. Das wollen wir alle, das ist auch gut so. Aber wir haben einfach nicht auf einen Schlag eine grosse Anzahl gut ausgebilderter Liechtensteiner Richter. Das ist einfach nicht die Realität. Das ist eine Aufwuchssystematik. Das ist ein Thema, das man erst vor ein paar Jahren angegangen ist und das jetzt noch eine gewisse Zeit dauert. Im Moment sind wir einfach noch nicht so weit. Wir brauchen immer wieder diese ausländischen Richter und um die sind wir sehr dankbar und auch froh, gerade weil sie auch Fachkenntnisse aus österreichischem oder schweizerischem Recht mitbringen. Sie wissen alle, das Liechtensteiner Recht ist sehr stark rezeptionsabhängig vom ausländischen Recht. Das Know-how dieser ausländischen Richter ist für unsere Justiz ebenfalls sehr wichtig und eine Qualtiätsverbesserung. Also ich bitte Sie hier wirklich, diese Bestimmung so zu akzeptieren. Das ist ganz wichtig für die Qualität unseres Justizsystems.
Und zum Thema GRECO und zu den Begründungen, warum das dort ein Problem sein könnte, kann ich dann gerne auf die 2. Lesung noch mehr Ausführungen in der Stellungnahme der Regierung anbringen. Das kann ich jetzt spontan nicht aus dem Ärmel schütteln. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Vizeregierungschef für seine Ausführungen. Ja, ich habe eigentlich auf den Seiten 16 und 17 keine Antworten gefunden und jetzt leider auch nicht in Ihren Ausführungen. Was ist denn das Dilemma, dass wir die liechtensteinischen Richter nicht finden? Auf den Seiten 16 und 17 wird nur klar gesagt, wir haben das Problem, aber der Grund für das Problem, das wäre die Gretchenfrage. Sonst werden wir das Problem ja nie lösen. Sie sagen jetzt, mit dem neuen Rekrutierungsprozess wird das dann besser. Dann frage ich mich natürlich: Brauchen wir dann diese Bestimmung überhaupt noch, wenn das zukünftig schon so viel besser wird? Aber die Gretchenfrage ist: Warum haben wir dieses Problem?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das Problem liegt in den Anforderungen, die an Rechtsmittelrichter gestellt werden, an professionelle, vollamtliche Rechtsmittelrichter gestellt werden. Das sind Richter, die gemäss den Anforderungen des Richterauswahlgremiums auch bereits Erfahrungen haben sollten, die Erfahrungen mit der Rechtsprechung in solchen Rechtsmittelinstanzen haben sollten. Im Unterschied zur ersten Instanz, wo es vor allem auch um Sachverhaltsfeststellungen geht, geht es eben bei den Rechtsmittelinstanzen um juristisch anspruchsvolle Wertungen. Es geht teilweise auch um letztinstanzliche Entscheidungen, und dort will man international, nicht nur in Liechtenstein, Richter einsetzen, die bereits Erfahrung in diesem Beruf haben. Und damit ein Richter in diesem Beruf Erfahrung hat, bewährt es sich, dass er entweder im Ausland oder im Inland schon in einer Erstinstanz gearbeitet hat oder auch schon in einer höheren Instanz gearbeitet hat. Und dieser Nachwuchs an Liechtensteiner Richtern, den wir jetzt ausbilden und bereits die ersten Erfolge erzielt haben, der kommt natürlich zuerst in der ersten Instanz, sprich beim Landgericht, zum Einsatz und muss sich dann dort auch zuerst bewähren, bevor er zur Verfügung steht nach oben. Das ist einfach ein bisschen ähnlich wie beim Fussball: Die Junioren steigen auch nicht sofort in die Super League auf. Das ist eine Frage der Erfahrung. Und das Richterauswahlgremium stellt einfach immer wieder fest, dass wir hier im Moment noch nicht die nötige Auswahl haben und dass wir eben sehr froh und dankbar um diese Möglichkeit sind, dass wir eben auch ausländische Richter in einem vertretbaren Ausmass - das möchte ich noch betonen - einsetzen können. Und das soll auch in Zukunft möglich sein, auch wenn wir, wie gesagt, bestrebt sind, ein gewisses besseres Mass an Liechtensteiner Richtern zu bekommen. Aber ich möchte auch betonen: Wir werden auch in Zukunft bestrebt sein, nicht nur liechtensteinische Richter einzusetzen. Ich habe es erwähnt, es geht auch um das Wissen und das Know-how aus den insbesondere österreichischen und schweizerischen Rechtsmaterien, weil wir eben sehr stark von diesen Rechtssystemen rezipieren und diese Erfahrungen auch benötigen.
Liechtenstein hat gute Erfahrungen mit ausländischen Richtern gemacht, aber wir sind der Meinung, wir sollten den Liechtensteiner Nachwuchs fördern und noch mehr Liechtensteiner Richter zum Einsatz bringen. Aber die genaue Auswahl und Zusammensetzung der Gerichte liegt im Richterauswahlgremium. Da kann ich jetzt auch nicht dafür sprechen. Der Vorsitzende ist bekanntlich der Erbprinz und die Zusammensetzung des Richterauswahlgremiums ist Ihnen ja auch bekannt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Richter und Metzger seien schon nicht das Gleiche. Also das sind zwei Klassen. Welche Berufe gehören zu den Richterberufen und welche zu den Metzgerberufen? Gibt es da eine Trennung? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich werde mich jetzt nicht gleich dem anschliessen, obwohl es mir ja vielmehr um die Staatsbürgerschaft gegangen ist. Ich meine, ein Metzger wird nicht Liechtensteiner, wenn er fünf Jahre in der Metzgerei arbeitet. Das war meine Aussage und an dem werde ich auch festhalten. Für mich geht es hier darum: Exportieren wir diese Rechtsprechung oder finden wir nicht auch Richter und intelligente Menschen bei uns im Land, die das auch zur Zufriedenheit machen könnten? Vielleicht haben wir heute ein Problem, das kann ich nicht beurteilen. Dann muss man das irgendwo lösen, das verstehe ich. Aber für mich wäre das dann eine temporäre Lösung, welche mit Ausnahmen zu regeln wäre und nicht, indem man das so ins Gesetz schreibt. Das stimmt für mich einfach nicht. Auch wenn wir dann jetzt diese Ausnahme - für mich ist es eine Ausnahme - gewähren, dann würde ich mir wenigstens wünschen, dass diese Richter auch eine Auslanderfahrung haben, sodass man sagen kann: Die sind einige Jahre im Ausland gewesen, die haben dort Recht gesprochen, die kommen nach Liechtenstein, arbeiten fünf Jahre beim Landgericht und können dann ins Obergericht wechseln. Dann könnte ich noch eher damit leben. Aber ich weiss ja nicht, diese Voraussetzungen stehen ja nirgends geschrieben. Ich habe aber schon das Vertrauen, dass das Richterauswahlgremium hier richtig wählt. Aber nichtsdestotrotz ist das für mich zu wenig klar und ich für mich möchte das einfach hier gesagt haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Rehak, ich glaube, wir sind nicht so weit auseinander. Wir wollen beide das Gleiche, aber wir haben jetzt einfach eine gewisse Zeit, wo wir Engpässe haben könnten. Sagen wir es einmal so. Aber ich denke, mit der neuen Richteramtsanwärterausbildung ist sicherlich gewährleistet, dass vermehrt Personen, die hier aufgewachsen sind und die liechtensteinische Staatsbürgerschaft haben, hier die Möglichkeit haben, auch Richter zu werden. Also von dem her haben wir sicherlich die gleiche Zielsetzung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich finde es noch gefährlich, wie man das jetzt ausgedrückt hat. Da wird nicht jemand nach fünf Jahren Liechtensteiner, sondern er wird gleichgestellt. Das hat jetzt getönt, wie man automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten würde - und dem ist ja nicht so. Und ich denke, wir müssen dann schon sprachlich korrekt bleiben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, danke, Frau Abg. Oehri, Sie haben mir ein Teil meines Votum jetzt weggenommen. Das wollte ich jetzt gerade auch betonen. Noch einmal: Es geht um Qualität vor Staatsbürgerschaft. Es geht darum, dass wir hier Engpässe vermeiden. Es geht darum, dass wir unnötige Ad-hoc-Richterbestellungen, die immer wieder Kritik international auslösen, vermeiden können.
Und zum Abg. Herbert Elkuch kann ich nur sagen: Diese Frage können Sie sich wahrscheinlich selbst schon beantworten. Sie werden selbst auch gut wissen, wo Sie lieber zum Kurpfuscher gehen und wo Sie lieber zum Arzt gehen und wo Sie lieber ein «Sälbeli» oder Antibiotika nehmen und wo Sie lieber zum Metzger oder zum Richter gehen. Also die Frage, wo man Qualität und in welchem Umfang erwartet, das spürt man ja selbst auch. Ich kann nur sagen: Ich denke, dass ich bei der Justiz, wenn es um Leben und Tod, wenn es um Gerechtigkeit geht, höchste Qualität erwarte. Und da spielt bei mir die Staatsangehörigkeit des Richters eine bestimmte Rolle, weil ich ein gewisses Verständnis erwarte für unser Land, für unser System. Und das bringt jemand nach fünf Jahren Richtertätigkeit sicher mit und er kennt dafür auch die ganzen Rechtsgrundlagen, die wir aus dem Ausland rezipiert haben. Und irgendwann ist mir die Staatsangehörigkeit dann nicht mehr so wichtig, sondern eben die Qualität des Urteils. Und darum ist das eben hier so gewertet mit diesen fünf Jahren. Aber ich möchte hier die Debatte jetzt nicht mehr verlängern. Ich schlage vor, ich werde in der Stellungnahme hierzu noch einmal die Argumente ausführlich aufführen und darstellen, auch aus dieser Debatte, und ich hoffe, dass Sie der Regierung bei diesem wichtigen Punkt dann auch folgen können - vielleicht mit einzelnen Ausnahmen. Aber ich hoffe doch, dass sich eine Mehrheit findet, die dem Richterauswahlgremium und dem Justizminister hier folgen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich mache das jetzt auch kurz: Vielen Dank auch an den Abg. Thomas Vogt. Das stimmt, wir sind uns, glaube ich, schon ziemlich nahe. Aber noch eine kurze Replik, Herr Regierungsrat: Im Art. 2 steht eben: «In Kollegialgerichten muss die Mehrheit der Richter die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen.» Und ich glaube in dem Moment, es steht klar und deutlich drin, dass es um die Liechtensteiner Staatsangehörigkeit geht. Aber ich verstehe Ihre Argumente, ich habe auch lieber einen Richter, der vielleicht auch einen ausländischen Pass hat, der die Qualität erfüllt, der den Anforderungen entspricht, welche wir uns wünschen. Und deshalb danke für Ihre Ausführungen, ich habe das verstanden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir weiterlesen. Art. 4 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 1 Bst. b und d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 Bst. b und d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Besoldungsgesetzes. Art. 31 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, es tut mir leid, schon wieder ich. Ich habe vielleicht noch eine Verständnisfrage. Hier steht: «Die ordentliche Höchstbesoldung der Beisitzer beim Obergericht beträgt 96%.» Ich habe zwar vorne schon gesehen, wovon, aber vielleicht wäre es noch sinnvoll, wenn man hier dann gerade auch die Lohnklasse anfügt, oder vielleicht wäre es aber auch übertrieben, weil das hier überhaupt nicht nötig ist. Ich weiss nicht: Steht das irgendwo sonst? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, das ist an einer anderen Stelle geregelt und nachschlagbar. Wenn man da geübt ist, findet man das also sofort. Ich kann aber in der Stellungnahme kurz den Hinweis erklären, wie man das lesen muss und wo man das findet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 27 erledigt.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:25 bis 15:45 Uhr).
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