Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe und der Kommissionen (Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter) (Nr. 53/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe und der Kommissionen (Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 53/2014. Er steht zur Diskussion.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der vorliegenden Vorlage möchte die Regierung eine gesetzliche Grundlage für eine einheitliche, nachvollziehbare Entschädigungsregelung der nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter schaffen. Das begrüsse ich. Hier gibt es tatsächlich Handlungsbedarf. Bis jetzt wurden diese Bezüge immer über Landtagsbeschluss festgesetzt und eine gesetzliche Vorlage oder ein gesetzlicher Rahmen, der das vereinheitlicht, ist daher dringend notwendig. Das bestehende System wurde in der Praxis zum Teil ja auch ausgereizt.
Inhaltlich habe ich zum Teil aber starkes Bauchweh in einzelnen Punkten. Aber ich kann schon vorwegnehmen, ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Aber ich bitte die Regierung, hier auf die 2. Lesung hin das System nochmals zu überdenken.
Der erste Punkt: Auf Seite 8 führt die Regierung aus, dass die Kommissionen nicht Gegenstand dieser Vorlage sind oder nicht erfasst sind, da deren Mitglieder keine Richter im Sinne der Landesverfassung sind. Aber das beisst sich meines Erachtens. Denn Art. 1 der Vorlage sagt ja, das Gesetz regelt auch Bezüge der Mitglieder der vom Landtag oder von der Regierung bestellten Kommissionen. Ich weiss jetzt nicht, warum man das ausgenommen hat. In der Vernehmlassung war das miteinbezogen. Mir ist klar, es geht primär um die Richter. Aber es sollte eigentlich das Endziel sein, dass wir auch für die Kommissionen, für alle einen einheitlichen Rahmen haben und dass das erfasst ist. Und da bitte ich die Regierung, dies auf die 2. Lesung hin nochmals zu prüfen.
Und der zweite Punkt - und das ist mein zentraler Punkt - ist die Entschädigung. Die besteht aus vier Komponenten: Das ist eine Präsidialpauschale, eine Fallentschädigung, Sitzungsgeld und Auslagenersatz. Das sind die vier Komponenten. Mit der Präsidialpauschale habe ich eigentlich kein Problem, auch mit dem Sitzungsgeld nicht, grundsätzlich auch nicht mit dem Auslagenersatz. Aber mit der Fallpauschale, da habe ich ein grosses Problem oder habe ich grosse Bedenken.
Da gibt es zwei Systeme: Das eine ist die Fallpauschale, die war bis jetzt gang und gäbe oder wurde angewandt, und neu wird nun eine Fallentschädigung auf Stundenbasis vorgeschlagen. Die Regierung oder der Landtag spricht einen Kredit. Es ist dann die Sache des Präsidenten des jeweiligen Gerichts, Fallentschädigung bzw. Sitzungsgeld mit Verfügung festzusetzen. Er muss da unterscheiden zwischen Schwierigkeitsgrad, Bedeutung der Rechtssache, Umfang, Fachkunde des zuständigen Richters, muss da eine Verfügung erlassen und das Ganze wird dann anfechtbar. Da befürchte ich schon, dass das einen massiven administrativen Mehraufwand generieren wird. Und irgendwo widerspricht das auch der ständigen Forderung, dass man Deregulierung möchte, dass man die Sachen vereinfachen möchte. Und ich denke, für die Kollegialgerichte, vor allem die Präsidenten, wird das einfach einen beträchtlichen Mehraufwand nach sich ziehen.
Das Ziel der Vorlage ist ein einheitliches, nachvollziehbares, transparentes, vergleichbares und gerechtes Entschädigungssystem. Einheitlich ist es. Nachvollziehbar - da habe ich schon meine grossen Zweifel. Klar, wenn ich das Gesetz lese, die Stundensätze usw. sind definiert. Aber nachvollziehbar? Die Abrechnungen müssen dann ja auch nachvollziehbar sein. Und wie kann ich das nachvollziehen, wer wie viel Stunden aufgewendet hat? Vorbereitungszeit usw., wenn jemand ein Referat macht, das ist dann Erfahrungssache. Jemand, der routinemässig Entscheidungen macht, der ist effizienter, schneller, braucht weniger Stunden. Andere haben längere Vorbereitungszeit usw. Da wird das dann einfach schon schwierig. Da muss man dem jeweiligen Richter einfach glauben, was er da abrechnet. Das ist dann einfach so. Wenn es nicht nachvollziehbar ist, dann wird es für mich auch schwierig mit der Transparenz. Und die Vergleichbarkeit: Wie wollen wir das effektiv vergleichen oder jemandem sagen, das ist jetzt zu viel oder dass er zu viel Stunden aufgewendet hat? Das öffnet einfach eine Tür. Und es ist schlussendlich auch nicht gerecht. Wenn jemand effizienter arbeitet, dann verdient er weniger als jemand, der ineffizient arbeitet, weil er mehr Stunden aufschreiben kann. Das ist dann fast schon ein Anreiz, weniger effizient zu arbeiten.
Das Ziel durch das System: Es soll ein konfliktfreies, kollegiales Arbeitsklima schaffen. Und da habe ich wirklich Bedenken. Ich glaube, das bewirkt genau das Gegenteil. Denn so ein System kann auch zu Unzufriedenheit führen. Wenn das System wirklich funktioniert, dann müsste ja der Präsident des Gerichtes seine Richterkollegen einschränken, Stunden zusammenstreichen. So hat z.B. ein Richter das Gefühl, dass der betreffende Fall ein schwieriger Fall mit grosser Bedeutung ist, der Präsident andererseits aber nicht usw. Der Präsident muss dann, wenn es keine Einigkeit gibt, Verfügungen erlassen, die dann anfechtbar sind. Und das birgt für mich den Keim einer Unzufriedenheit. Der Oberste Gerichtshof hat hierauf auch hingewiesen. Ich mahne davor, gerade auch im Hinblick auf die Kosten und die Transparenz der Abrechnungen, dass wir hier grösste Vorsicht walten lassen.
Bis heute hat das Sitzungsgeld auch die Vorbereitungszeit beinhaltet und man hatte eine Fallpauschale. Ein Richter hat ein Referat geschrieben und wusste haargenau, was er pro Referat erhält. Ich habe das acht Jahre beim Verwaltungsgerichtshof mitgemacht. Und das System hat für mich persönlich absolut gepasst. Neu kriegt man ein Sitzungsgeld. Das ist einfach die Zeit, die man an den Verhandlungen dabei ist. Und die Fallentschädigung setzt sich zusammen aus Aktenstudium, Vorbereitung der Sitzung, Durchführung der Referate, Ausfertigung von Entscheidungen, Verschlagwortung von Leitsätzen usw. Die Vorbereitung von Sitzungen - das habe ich gesagt - war vorher im Sitzungsgeld inkludiert. Die Berechnungen der Regierung beruhen, soweit ich das verstanden habe, rein auf dem Durchschnitt, von dem man ausgeht, um ein Referat zu machen. Jetzt macht jemand ein Referat, versendet den Entscheidungsentwurf und vier andere Richter aus dem Kollegialgericht müssen sich damit auseinandersetzen und beginnen Stunden aufzuschreiben. Das generiert pro Fall einen Mehraufwand. Ich mache jetzt einfach ein Beispiel: Staatsgerichtshof - Fallpauschale CHF 3000. Zehn bis zwölf Stunden, davon geht man aus. Wie gesagt, eine Frage der Effizienz. Gewisse Fälle brauchen massiv mehr als zehn bis zwölf Stunden. Die Vorbereitung der anderen vier Richter ist nicht inkludiert. Dann ist die Frage, was für Informationen ein Richter haben muss. Kriegt er den ganzen Akt aus den unteren Instanzen, wenn er sich seriös vorbereitet? Beim Verwaltungsgerichtshof war es so, dass man Kopien der wesentlichen Aktenstücke gekriegt hat. Dann studiert das jeder. Wenn man mit dem Entscheidungsentwurf nicht einverstanden ist oder Bedenken hat, dann macht man selber rechtliche Abklärungen. Das macht dann aber jeder einzelne Richter wieder für sich selber. Und das war bis anhin alles im Sitzungsgeld inkludiert. Gemäss dem vorgeschlagenen System wird hierfür ein Stundenaufwand vergütet. Wir können danach einem Richter doch nicht sagen, das hätte er nicht machen dürfen. Wenn er sich seriös vorbereitet, muss er ja auch dafür bezahlt sein. Bis anhin war das alles wie erwähnt in der Sitzungspauschale drin. Aber das neue System kann man in so Sachen einfach ausreizen. Ich weiss nicht, was für Gegenargumente wir da hätten, wenn das ausgereizt wird. Auf Seite 36 führt die Regierung aus, dass es jedem Gerichtshof selbst belassen ist, ob Zwischenentscheide separat abgerechnet werden usw. Das sehe ich eigentlich auch nicht ein. Also heute ist es nach meinem Kenntnisstand so: Der Verwaltungsgerichtshof, wenn eine Beschwerde kommt, hat eine Aktenzahl, da ist alles inkludiert. Ein Richter macht das Referat, kriegt die Pauschalentschädigung, verfahrensleitende Beschlüsse sind da inkludiert. Selbst wenn das an den Staatsgerichtshof hochgeht und wieder runterkommt, weil es aufgehoben wurde und eine zweite Entscheidung braucht, ist das in derselben Aktenzahl beinhaltet. Der Staatsgerichtshof hat diesbezüglich ein anderes System: Wenn diese einen Beschluss erlassen, z.B. über die aufschiebende Wirkung - das sind Standardentscheidungen, die oftmals anfallen - dann wird das separat entschädigt und fällt die doppelte Pauschale an. So kann man das System tatsächlich ausreizen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es da unterschiedliche Ansätze. Da gibt es sicher Handlungsbedarf. Aber das sollte man eigentlich nicht den Gerichten überlassen, sodass das einheitlich gehandhabt wird. Ich habe einfach Angst, dass wir mit dieser Fallentschädigung ein Tor öffnen und dass wir, wenn wir das einmal gemacht haben, nicht mehr einfach zurückkrebsen können, und dass das dann zu massiver Unzufriedenheit führen wird, wenn man das macht. Ein anderer Ansatz wäre dann höchstens noch eine Professionalisierung der Kollegialgerichte, dass man bei Verwaltungsgerichtshof oder Staatsgerichtshof vollamtliche Präsidenten einsetzt.
Die Unzufriedenheit, die tönt heute eigentlich im Bericht und Antrag schon durch. Auf Seite 31 wird der Oberste Gerichtshof zitiert. Der orientiert sich an den Stundenansätzen der Rechtsanwälte und äussert sich auch schon dahingehend, dass zehn bis zwölf Stunden nicht realistisch sind. Wenn es solche Signale schon gibt, dann habe ich einfach Angst, dass man im Zweifel nicht gegen sich selber entscheiden wird oder gegen seinen Richterkollegen. Ich will niemandem etwas unterstellen, das möchte ich klar gesagt haben, aber es ist irgendwo einfach menschlich, im Zweifel wird das zulasten des Staates ausfallen. Ich habe keine Kenntnis, dass eine grosse Unzufriedenheit herrscht. Das wurde bis anhin noch nicht an mich herangetragen. Auch aus eigener Erfahrung, aus meinen acht Jahren im Verwaltungsgerichtshof, habe ich das nie mitgekriegt. Und wenn keine grosse Unzufriedenheit herrscht, wenn die Leute wissen, was sie kriegen, dann sollten wir da eigentlich, wenn das nicht dringend erforderlich ist, nichts ändern. Das kann einen kontraproduktiven Effekt haben. Vergleichsweise könnte man z.B. das Steuergesetz heranziehen. Die Vermögenssteuer war für alle okay. Jetzt redet man von Sollertragssteuer und jeder sagt: Oh, diesen Ertrag erhalte ich nicht. Jetzt wird das auf einmal als teuer empfunden. Und das könnte hier analog auf diese Situation übertragen werden. Mit der Fallpauschale sind heute alle zufrieden. Und wenn es Stundenaufwand gibt, dann rechnet jeder nur noch in Stunden. Auf einmal ist es einfach nicht mehr genug und möchte man mehr. Davor habe ich - wie gesagt - Angst. Und wenn dieser Fall eintritt, dann wird es teuer. Die Regierung führt die Berechnungen auf Seite 58 auf, die Regierung kann das auch nicht ganz greifen, sie versucht, es zu berechnen, so gut es geht, aber sie bringt auch Vorbehalte an. Sie sagt auch ganz klar, die Gerichte werden nicht eingeschränkt. Wenn ein Mehraufwand erforderlich ist, dann kommen Nachtragskredite. Wir haben das dann schlichtweg nicht in der Hand, weil dann argumentiert wird mit der Unabhängigkeit der Justiz, die Justiz ist wichtig usw. Da habe ich Angst.
Wie möchte die Regierung - das ist meine zentrale Frage - das kontrollieren? Wie möchte die Regierung kontrollieren, dass die einzelnen Gerichtshöfe das einheitlich handhaben? Welche Fälle sind schwierig? Welche sind bedeutend? In Prozentsätzen? Das ist schlussendlich Ermessenssache der jeweiligen Präsidenten. Die müssen ja auch die Höchstsätze haben - wir haben ja keine Deckelung nach oben, dass ein Fall so und so viel maximal kosten darf -, das sind ja nur Höchststundensätze bei der Fallentschädigung. Die müsste man wieder nach unten korrigieren. Ich glaube nicht, dass es da einen einheitlichen Rahmen gibt. Und das meine ich jetzt nicht im Witz - aber ich möchte nicht, dass wir hier über WZW-Verfahren bei den Gerichten zu diskutieren beginnen, wenn das dann überbordet.
Es gibt zwei Systeme: Eines ist Fallpauschale und eines ist Entschädigung auf Stundenbasis. Auf Seite 7 führt die Regierung aus, dass sie die Vernehmlassung 2009 entgegengenommen und weiterentwickelt hat. Aber wenn ich die Vernehmlassung aus 2009 anschaue - auf Seite 8 wird klar ausgeführt: Im Rahmen der Vernehmlassung sprachen sich der Staatsgerichtshof, der Oberste Gerichtshof sowie verschiedene Beschwerdekommissionen dezidiert gegen den Vorschlag der Regierung einer Entschädigung der effektiv aufgewendeten Stunden aus. Das war eine ganz klare Haltung im Jahr 2009. Ich frage mich jetzt schon: Wir wollen ja das kollegiale Arbeitsklima, auch die Zufriedenheit fördern - das ist auch ein Ziel - und ein neues Entschädigungssystem implementieren, gegen das sich vor vier Jahren alle dezidiert ausgesprochen haben. Ich bezweifle, dass wir hier die Zufriedenheit fördern. Ich bin gespannt, was für eine Auffassung die anderen Abgeordneten hier haben, aber vor allem interessiert mich vonseiten der Regierung, worauf dieser Meinungsumschwung basiert und wie man das kontrollieren möchte, wenn das ausufern sollte, und was wir hier für Handlungsmöglichkeiten haben. Ich bitte die Regierung, sich das nochmals eingehend zu überlegen und auf die 2. Lesung hin zu prüfen. Aber ich bin mit Ihnen einig, Herr Regierungschef-Stellvertreter, es gibt Handlungsbedarf, wir müssen das regeln. Und deshalb bin ich auch für Eintreten und sicher nicht für Nichteintreten oder so. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Um eine einem Rechtsstaat entsprechende Judikative garantieren zu können, ist Liechtenstein darauf angewiesen, ausgewiesene Fachleute einzubeziehen, welche nebenamtlich in den verschiedenen Instanzen tätig sind. Diese anspruchsvolle und zeitaufwendige richterliche Tätigkeit ist angemessen zu entschädigen. Dasselbe gilt für Verrichtungen von Ad-hoc-Richtern, welche im Falle einer wesentlichen Funktionsbeeinträchtigung eines Gerichtes bestellt werden.
Ausgehend von den bestehenden Entschädigungssätzen und den aus der Vergangenheit gezogenen Erfahrungswerten wird mit der gegenständlichen Vorlage eine neue Entschädigungsregelung geschaffen, welche bestehenden Ungleichheiten und Ungereimtheiten Abhilfe leisten soll. Damit wird einem langjährigen Regelungsbedürfnis in diesem Bereich entsprochen.
Konkret hat die Regierung bereits im Jahr 2001 eine entsprechende Vorlage erarbeitet, welche aufgrund der starken Opposition seitens der betroffenen Richter noch vor deren Behandlung im Landtag zurückgezogen worden ist. Weitere Anläufe unternahm die Regierung mit einer internen Vernehmlassung im Jahre 2007 sowie einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren im Jahre 2009. Aufgrund der in diesem Vernehmlassungsverfahren ergangenen kritischen Stellungnahmen hat die Regierung verschiedene alternative Lösungsansätze weiterverfolgt.
Schliesslich hat es die jetzige Regierung geschafft, mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage eine Kompromisslösung aufzuzeigen. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen, um diesen Vorschlag als besonderen Verdienst des Herrn Justizministers hervorzuheben. Es ist ihm gelungen, ein einheitliches, nachvollziehbares und transparentes Entschädigungssystem vorzuschlagen, welches die Besonderheiten sämtlicher liechtensteinischer Gerichte mitberücksichtigt. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus und bedanke mich beim Herrn Justizminister ausdrücklich dafür, dass er es geschafft hat, eine diskussionswürdige, diskussionsreife Grundlage für eine hoffentlich interessante Landtagsdebatte zu schaffen. Ich erlaube mir, im Falle eines Eintretens, im Rahmen der 1. Lesung einige Bemerkungen zu machen, selbst auf die Gefahr hin, dass es solche sind, die die Bemerkungen des Kollegen Batliner aus seinem Eintretensvotum wiederholen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Anwesende. Mit der gegenständlichen Vorlage soll die bisher nur unbefriedigend geregelte Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter umfassend geregelt werden. Der von der Regierung vorgeschlagene Weg, den Präsidenten beziehungsweise Vorsitzenden der Gerichte aufzutragen, den Aufwand für die Erledigung eines Geschäftsfalls zu beurteilen, scheint gangbar. Es stellt sich aber doch die Frage, inwieweit «rosinenpicken» einzelner Richter früher möglich war oder bisher möglich war, oder ob es eher zufällig dazu gekommen ist, dass eine pauschale Entschädigung zu Ungerechtigkeiten bei der Entlohnung geführt hat. Dazu bitte ich die Regierung um eine Stellungnahme. Ausserdem bitte ich die Regierung kurz auszuführen, wie die mehr als deutlichen Unterschiede bei der Entlohnung der Richter der verschieden Gerichte gerechtfertigt werden können. Zwar ist nachvollziehbar, dass die Gerichtshierarchie zu berücksichtigen ist, ein Faktor 4 - wie man den Ausführungen bzw. der Tabelle auf Seite 59 des Berichts und Antrags entnehmen kann - scheint aber doch sehr hoch angesetzt. Insgesamt begrüsse ich die Vorlage und bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich möchte mich beim Herrn Justizminister recht herzlich für die Ausarbeitung dieser Vorlage bedanken. Ich kann mich grundsätzlich meinen Vorrednern anschliessen. Ich habe in Bezug auf den Stundenansatz auch gewisse Bedenken. Ich denke, sie wäre - ich sage jetzt einmal - missbrauchsanfällig bzw. weiss nicht, ob es wirklich der richtige Anreiz ist. Es ist einfach so, dass da halt schlimmstenfalls derjenige eigentlich belohnt wird, der bei einer Entscheidung etwas länger braucht als der andere. Aber ich denke, dass es da sicherlich Möglichkeiten gibt, um dem Einhalt zu gebieten. Ich wäre einfach dankbar, wenn Sie Ausführungen dazu machen könnten, allenfalls auch auf die 2. Lesung, wie man der Problematik entgehen kann, dass eine Person möglicherweise für Entscheidungen zu viele Stunden aufschreibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Danke für die wohlwollenden Eintrittsvoten und auch für die kritischen Worte, auf die ich dann nach einer allgemeinen Einführung gerne eingehe.
Wie bereits hier in diesem Hohen Haus mehrfach erwähnt wurde, plant die Regierung ein umfassendes Justizreformpaket mit mehreren Teilen, welches aus verschiedenen Einzelprojekten und in einem dynamischen Verbesserungsprozess hin zu einem noch effizienteren und gut funktionierenden, qualitativ hochstehenden Gerichtswesen bestehen und führen soll. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll einem schon seit mehr als 10 Jahren bestehenden Bedürfnis und immer lauterem Ruf nach Vereinheitlichung der für die einzelnen Gerichte bestehenden unterschiedlichen Entschädigungsregelungen, endlich entsprochen werden.
Vorhandenen Ungleichheiten und Ungereimtheiten soll dabei mit der Schaffung einer transparenten, nachvollziehbaren und gerechten Entschädigungsregelung abgeholfen werden. Diese Stichworte «gerecht» und «nachvollziehbar» werden wir dann nachher eben noch in der Diskussion vertiefen können.
Konkret soll eine Entflechtung und Neustrukturierung der bestehenden Entschädigungen stattfinden, sodass für die nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter künftig folgende Bezügebestandteile bestehen - es wurde bereits aufgezählt: Präsidialpauschale, Fallentschädigung, Sitzungsgelder und Auslagenersatz. Die Präsidialpauschalen dienen dazu, die repräsentativen und administrativen Aufwendungen der nebenamtlich tätigen Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte sowie von deren Stellvertretern zu entschädigen. Der Anspruch auf eine Präsidialpauschale steht künftig somit dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs, dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichtshofes und dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes sowie den entsprechenden Stellvertretern zu. Die konkrete Höhe der jeweiligen Präsidialpauschale soll im Gesetz festgelegt sein und sich an der Jahrespauschale des Landtagspräsidenten orientieren.
Im Gegensatz dazu sollen die Entschädigungssätze der Fallentschädigungen sowie der Sitzungsgelder künftig von den Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens mittels Verfügung festgesetzt werden. Dies darum, da seitens gerichtsexterner Personen nur schwer beurteilt werden kann, welche Entschädigung im Einzelfall als angemessen erscheint. Die Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte können dagegen aufgrund ihrer spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen die Besonderheiten der unterschiedlichen Tätigkeiten am besten beurteilen und dementsprechend angemessene Entschädigungen festlegen. Dies kann generell in Form eines internen Reglements als auch einzelfallbezogen erfolgen. Im Gesetz werden hierzu künftig Höchstbeträge vorgegeben.
Die Regierung verspricht sich von dieser Regelung eine Stärkung der Position der Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte, was im Sinne der Ausgestaltung der Gerichte als eigene Justizverwaltungskörper besonders wichtig erscheint. Die alljährliche Festlegung des finanziellen Rahmens wird auch weiterhin dem Landtag aufgrund seiner Funktion als Träger der Budgethoheit obliegen. Wie bisher wird sich der von der Regierung alljährlich zu erstellende Entwurf für den Voranschlag zuhanden des Landtages, an den von den Gerichten eingereichten Budgetvorschlägen orientieren. Eine Erhöhung der Budgets ist aufgrund der gegenwärtigen finanziellen Situation des Staatshaushaltes zwar nicht beabsichtigt, es handelt sich - aber das möchte ich hier noch einmal betonen - bei der gegenständlichen Vorlage jedoch nicht um eine Massnahme zur Sanierung des Staatshaushalts, sondern um eine überfällige, längst überfällige Klärung von unübersichtlichen und intransparenten Prozessen in der Justizverwaltung.
Während die Fallentschädigungen den Bearbeitungsaufwand für Fallerledigungen abgelten und nach Schwierigkeit, Bedeutung und Umfang der zu behandelnden Rechtssachen abgestuft sein sollen, werden die sich nach Fachkunde der jeweiligen Richter bestimmenden Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen der Gerichte entrichtet. Mit der Fallentschädigung werden insbesondere das Aktenstudium, die Sitzungsvorbereitung, die Durchführung des Referats, die Entscheidungsausfertigung sowie im Falle von letztinstanzlichen und rechtskräftigen Entscheidungen, die Verschlagwortung und die Erstellung von Leitsätzen abgegolten. Im Sinne der Gewährleistung einer einheitlichen, in sich geschlossenen und qualitativ befriedigenden Anonymisierung, soll die Aufgabe, eben die Anonymisierung, künftig vom Amt für Justiz wahrgenommen werden und die Gerichte davon entlastet werden.
Auslagen, welche indirekt im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit als nebenamtlicher Richter oder Ad-hoc-Richter stehen, werden auch weiterhin ersetzt. Das betrifft im Besonderen: Auslagen für auswärtige Verpflegung, Übernachtung und Dienstfahrten, die geschäftliche Verwendung privater Telefongeräte etc.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht besonders hervorzuheben ist, dass im Sinne des verfassungsmässig geschützten Rechts zur Beschwerdeführung eine Anfechtungsmöglichkeit gegen die Festsetzung der Entschädigungssätze der Sitzungsgelder sowie der Fallentschädigungen durch die Präsidenten oder Vorsitzenden der Gerichte eingeführt werden soll. Konkret soll ein sich aus den Richtern des jeweiligen Gerichts bildender Beschwerdesenat endgültig über das Rechtsmittel gegen eine Verfügung eines Präsidenten oder Vorsitzenden entscheiden. Dieser Vorschlag ist eine qualitativ entscheidende Änderung auch im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.
Wie bereits eingangs erwähnt, soll mit der Schaffung einer einheitlichen und nachvollziehbaren Entschädigungsregelung einem langjährigen Regelungsbedürfnis in diesem Bereich entsprochen werden. Konkret soll der Einsatz an Aufwendungen für das Justizwesen an Zielgerichtetheit und Effizienz gewinnen. So kann den betroffenen Richtern mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen erhöhte Rechtssicherheit gewährleistet werden. Das gesteigerte Mass an Transparenz dient insbesondere der Reputation Liechtensteins und ist mit Blick auf künftige Evaluationsberichte der Gruppe gegen die Korruption des Europarates (GRECO) - ich habe heute ja schon dazu ausgeführt - über Liechtenstein zwingend notwendig. Auch garantiert ein einheitliches, nachvollziehbares, transparentes, vergleichbares und gerechtes Entschädigungssystem ein kollegiales Arbeitsklima innerhalb der Gerichte. Auch dieser Punkt wurde bereits erwähnt und ich werde noch genauer darauf eingehen.
Zu den Ungleichheiten und Ungereimtheiten der bestehenden Regelungen und dem Reformbedarf möchte ich noch einmal etwas ausführen. Den konkret zur Anwendung gelangenden Entschädigungssätzen der Gerichte fehlt es heute an einer Systematik, welche die gerichtliche Hierarchie berücksichtigt. Die bestehende unterschiedliche Abrechnungspraxis, zum Teil wurde monatlich abgerechnet, zum Teil jährlich, kann insbesondere der frühzeitigen Erkennung allfälliger Kreditüberschreitung hinderlich sein. Das hat auch die Praxis gezeigt. Die Entschädigung der Ad-hoc-Richter ist nirgends eigens geregelt, sodass für potenzielle Kandidaten diesbezüglich heute keine Rechtssicherheit besteht. Die Unklarheiten, die bestanden haben, können zu Streitigkeiten unter der Richterschaft führen. Ich kann hier jetzt keine konkreten Beispiele anführen. Es ist aber dem Ministerium bekannt, dass durchaus unter den Richtern und in den Gerichten bestimmte Stimmungslagen - sagen wir es mal so - vorgefallen sind, insofern, dass eben auch Rückmeldungen dahingehend gemacht wurden. Beim bisherigen System mit Fallpauschalen werden Schwierigkeit, Bedeutung und Umfang der zu behandelnden Rechtssache im Sinne einer Einzelfallgerechtigkeit nicht mitberücksichtigt. Ein zeitintensiver Fall wird somit gleich wie ein unterdurchschnittlich aufwendiger Gerichtsfall entschädigt. Insofern lässt sich das bestehende Entschädigungssystem als starr und schematisch bezeichnen. Natürlich hat das auch Vorteile. Es ist einfacher. Aber es obwiegt eben auch der Anreiz, hohe Fallzahlen zu erreichen und nicht die Qualität und die gerechte Entschädigung in den Vordergrund zu stellen.
Einzelne Richter beziehen heute eine Jahrespauschale, die damit abgedeckte Anzahl jährlicher, zu erledigenden Akten, erreichen sie dann aber nicht. Und es gab zum Beispiel auch Fälle, bei denen dann ein besonders grosser Fall, insbesondere beim Staatsgerichtshof, mehrere Fallpauschalen für den gleichen Fall abgerechnet wurden, mit der Erklärung: Dieser Fall war so komplex, dass eine Fallpauschale nicht reicht, wir zahlen hier drei Fallpauschalen. Das kann natürlich auch nicht die Idee einer Fallpauschalenlösung sein. Das zeigt, dass auch das Modell der Fallpauschale durchaus anfällig für Korrekturmassnahmen ist. Da müsste man - wenn man das System eben anders definiert, so wie es der Abg. Batliner darstellt - solche Dinge aber auch klar regeln, ansonsten ändern wir das Problem eben nicht.
Ich gebe Ihnen noch ein paar konkrete Beispiele aus der heutigen Situation. Im Gegensatz zum Verwaltungsgerichtshof sind beim Staatsgerichtshof in der Präsidialpauschale, neben der Entschädigung für Repräsentationen, sämtliche Sitzungsgelder enthalten. Während der Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsgerichtshofes nach bisheriger Regelung eine Präsidialpauschale erhält, ist für den Stellvertreter des Präsidenten des Staatsgerichtshofes derzeit keine Präsidialpauschale vorgesehen. Beim Obersten Gerichtshof erhalten Liechtensteiner grundsätzlich ein niedrigeres Sitzungsgeld als ausländische Richter. Die Anfahrtszeit nach Liechtenstein wird beim Obersten Gerichtshof heute zur Sitzungszeit dazugerechnet. Beim Verwaltungsgerichtshof ist im Gegensatz zum Staatsgerichtshof etwa die Anonymisierung von der Fallpauschale erfasst. Während beim Staatsgerichtshof bislang CHF 50 pro Stunde für die Erledigung von Sekretariatsarbeiten entrichtet wurden, sind es beim Obersten Gerichtshof CHF 80 pro Stunde oder CHF 5 pro Seite.
Die Vorteile einer am Bearbeitungsaufwand orientierenden Fallentschädigung gegenüber einer Fallpauschale kann ich auch noch wie folgt erklären. Für eine Abkehr vom bisherigen System mit der fixen Fallpauschale sprechen aus Sicht der Regierung im Weiteren folgende Punkte: Mit der stundenweisen Fallentschädigung kann dem tatsächlich geleisteten Bearbeitungsaufwand besser entsprochen werden. Eine solche Regelung ist leistungs- und aufwandgerechter und trägt dem erledigten Geschäftsfall besser Rechnung als die bisherige pauschale Entschädigung, die eben immer wieder zu Problemen, auch bei der Kontrolle, geführt hat. Dementsprechend werden Geschäftsfälle mit niedrigem Bearbeitungsaufwand künftig auch weniger hoch entschädigt werden. Eine sich nach dem Bearbeitungsaufwand bemessene Entschädigung schafft insbesondere Gleichheit und Gerechtigkeit unter der Richterschaft. Dass ein Richter eine grosse Anzahl leichterer Fälle erledigt und damit höher entschädigt wird, als ein Richter, der weniger, dafür jedoch schwerere und zeitintensivere Fälle erledigt, wird es künftig nicht mehr geben. Ausserdem wird es in Zukunft nicht mehr so sein, dass ein Richter eine Jahrespauschale bezieht, jedoch die damit abgedeckte Anzahl jährlich zu erledigender Akten bei Weitem nicht erreicht. Die mit der Einführung der stundenweisen Fallentschädigung verbundenen Steigerung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit beugt, im Gegensatz zum bisherigen uneinheitlichen System, allfälligen Streitigkeiten unter der Richterschaft, die man sicher nicht ganz ausschliessen kann, aber aus Sicht der Regierung eben besser, vor.
Mit der Orientierung an einer stundenweisen Fallentschädigung kann einem schon seit Langem im Bereich der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter bestehenden Bedürfnis nach Kontrolle - und hier spreche ich nicht von der Kontrolle durch die Richter selbst, sondern auch von der Kontrolle durch die Verwaltung, insbesondere die Finanzkontrolle, und auch das Amt für Personal und Organisation, die dann eben diese Abrechnungen im Sinne der Landesrechnungserstellung usw. kontrollieren müssen - viel besser entsprochen werden.
Die Präsidenten oder Vorsitzenden der Gerichte erfahren eine Stärkung ihrer Position, indem ihnen die Festsetzung der konkreten Entschädigungssätze sowie die Verantwortung über die Abrechnungen der einzelnen Richter übertragen wird. Das ist eine Stärkung ihrer Verantwortung. Natürlich ist es auch mehr Aufwand. Aber das ist in vielen Ländern eine Aufgabe eines Gerichtspräsidenten, die durchaus üblich ist. Und das wird auch dem Erfahrungsschatz und der besonderen Position des Vorsitzenden eben gerecht. Dies geht auch in die Richtung der Ausgestaltung der Gerichte als eigener Justizverwaltungskörper, was besonders mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit dann wieder positiv zu werten ist. Indem sich die Präsidenten oder Vorsitzenden der Gerichte bei Verteilung der Geschäfte vermehrt an der Belastung der einzelnen Richter orientieren können, lässt sich eine ausgeglichene Verteilung der Arbeit auch besser gewährleisten. Auch dieser Aspekt wurde von den Richtern in verschiedenen Gesprächen gegenüber dem Ministerium eingebracht. Und der Anreiz, hohe Fallzahlen zu erreichen, weicht eben dem Interesse, qualitativ hochwertige Entscheidungen zu fällen.
Dann werde ich noch auf ein paar Aspekte eingehen, die erwähnt wurden. Zum Beispiel hat der Abg. Christian Batliner die Frage betreffend die Beschwerdekommission erwähnt. Die Beschwerdekommissionen haben gemäss Stellungnahme des Verwaltungsgerichtshofes zwar einen den Gerichten analogen Aufgabenbereich und werden als Gerichte im Sinne von Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention durchaus anerkannt, dies ändert aber eben nichts an der Tatsache, dass die Mitglieder der Beschwerdekommissionen keine Richter sind. Andernfalls könnte sich die Frage aufdrängen, ob dann nicht auch die Mitglieder der Regierung - Gott behüte - anstelle der Beschwerdekommissionen entscheiden und dann eben auch als Richter gelten würden. Und das, denke ich, ist auch nicht im Sinne der Regierung.
Merkmale eines Richters sind neben seiner Wahl durch den Landtag gemäss Art. 96 der Verfassung sowie seiner Ernennung durch den Landesfürsten, Art. 11 der Verfassung, insbesondere seine Rekrutierung durch das Richterauswahlgremium. Das unterscheidet den Richter stark von einem Beschwerdekommissionsmitglied. Die Beschwerdekommissionen werden übrigens sowieso nicht von der gegenständlichen Vorlage erfasst, da die Regierung zuerst überprüfen möchte, welche Kommissionen im Rahmen der Verwaltungsreformen beizubehalten sind, aufzulösen sind oder zusammenzuführen sind. Dieser Prozess ist im Moment im Gange. Wir wollten mit dieser Vorlage auch deshalb nicht vorgreifen, um diesen Prozess nicht mittendrin zu unterbrechen oder zu stören. Die Zuständigkeit für diesen Prozess betreffend die ganzen Beschwerdekommissionen liegt im Übrigen beim Geschäftsbereich Präsidium und Finanzen - also beim Ministerium des Regierungschefs.
Zu den Fragen, ob diese neue Methode nicht zu höherer Unzufriedenheit führt, habe ich bereits ausgeführt: Die Regierung ist der Meinung, dass das heutige System, das komplett intransparent ist und in jeder Instanz eine unterschiedliche Regelung kennt - und das ist den Richtern durchaus bewusst, denn die unterschiedlichen Instanzen wissen ziemlich gut, was in anderen Instanzen vor sich geht -, eben auch zu Unzufriedenheit führt. Ich glaube, ein einheitliches, klares System, das sich am Aufwand orientiert, ist für Unzufriedenheit weniger anfällig als ein Fallsystem mit Fallpauschalen, wo dann eben die Fallzahl entscheidet und nicht die Schwierigkeit der Fälle.
Zur Unabhängigkeit der Justiz habe ich mir auch im Vorfeld schon Gedanken gemacht, ob das nicht eine Problematik sein könnte. Und die Entschädigung der Richter fällt eben als Richterdienstsache in den Bereich der Justizverwaltungsangelegenheiten und stellt eine Verwaltungsangelegenheit dar. Die Richter sind im Rahmen der Besoldungspolitik der Einflussnahme durch den Landtag und durch die Regierung ausgesetzt, sodass in diesem Bereich eben keine richterliche Unabhängigkeit besteht. In diesem Zusammenhang sei auf Art. 26 des Richterdienstgesetzes verwiesen, wonach die Entschädigung nebenamtlicher Richter und Ad-hoc-Richter durch besondere gesetzliche Regelung oder durch Beschluss des Landtags erfolgt. Und damit komme ich auch zu dieser Frage betreffend die Kontrolle des Abg. Batliner. Wir haben uns das auch überlegt. Es ist in dieser Vorlage vorgesehen, dass die Präsidenten und Vorsitzenden der Gerichte inskünftig diese Abrechnungen dann auch dem Amt für Personal vorlegen müssen und die Finanzkontrolle kann das auch noch kontrollieren. Und das Amt für Personal wird dann zusammen mit dem Präsidenten die Plausibilität und Stichhaltigkeit, und auch die Budgetkonformität überprüfen. Ansonsten - Sie haben das richtig dargestellt -, wenn der Kredit nicht eingehalten werden kann, eine Kreditüberschreitung nötig ist, wird man auch Erfahrungen sammeln und wird dann auch merken, ob hier Anpassungsbedarf besteht. Ich schliesse nicht aus, dass wir nach einer bestimmten Zeit der Erfahrung mit diesem neuen System vielleicht gewisse Anpassungen machen müssen. Aber es ist ein Riesenfortschritt von einem intransparenten, völlig uneinheitlichem System zu diesem System hier. Auch gerade im Sinne der Ausführungen des GPK-Vorsitzenden zum Thema Finanzkontrolle, denke ich, ist das wirklich ein grosser Fortschritt.
Sie haben noch die Vernehmlassung 2009 und die Reaktion der Gerichte darauf erwähnt. Darauf muss ich Ihnen antworten: Ja, das stimmt. Die Vernehmlassungsvorlage 2009 hat massive Kritik ausgelöst und die Vorlage ist dann auch in der Schublade verschwunden. Ich habe die Vorlage wieder herausgenommen, habe sie noch einmal portiert und habe dann intensive Gespräche mit den Gerichten geführt. Ich habe mit allen Gerichten Gespräche geführt, habe die Situation noch einmal sondiert und habe herausgehört und gemerkt, dass insbesondere auch an der Vernehmlassungsvorlage 2009 kritisiert worden war, dass die Sätze zu tief seien, dass das System noch nicht richtig ausgegoren sei, und dass das im Vergleich zum alten System nicht gerecht wäre, wenn diese Anpassung so extrem wäre. Wir haben dann im Gespräch mit den Gerichten versucht, eine neue Lösung, eine Anpassung der Vorlage, zu finden, die Sie heute im Bericht und Antrag sehen. Diese Vorlage - soweit mir bekannt und aufgrund der Rückmeldungen der Gerichte - wird jetzt von den betroffenen Instanzen mitgetragen. Es sind nicht alle nur total glücklich damit, das kann ich auch verstehen, aber die Vorlage wird weitgehend von den Gerichten und vor allem von den Vorsitzenden oder den entscheidenden Richtern in diesen Gremien auch mitgetragen.
Einen Nebenaspekt möchte ich noch erwähnen: Es hat auch Gespräche mit dem Richter am EFTA-Gerichtshof, Prof. Baudenbacher, gegeben, der Liechtenstein vertritt. Er hat insbesondere auf eine Europarats-Richtlinie hingewiesen, die auf das Thema Richterentschädigung Bezug nimmt. Diese Richtlinie geht nicht konkret auf das Thema Fallpauschalen ein, aber nach Auffassung des Vorsitzenden des EFTA-Gerichtshofs widerspricht eine Lösung mit Akkordlohn den Europarechts-Richtlinien. Und eine Fallpauschalenlösung, so wie wir sie heute kennen, widerspricht nach Auffassung der Regierung eben auch deshalb dieser Europarats-Richtlinie, weil das eine Akkordlohnlösung ist.
Ich möchte aber noch ergänzen, dass ich diese Aspekte und Fragen, die Sie aufgeworfen haben, auch für die 2. Lesung sicher noch einmal aufnehme. Ich werde auch diesen Vorschlag des Abg. Batliner, dieses System nochmals zu überdenken und das vielleicht doch mit einer Fallpauschalenlösung zu lösen - vielleicht mit einer angepassten Fallpauschalenlösung, die auf den Schwierigkeitsgrad eingeht, zum Beispiel verschiedene Fallpauschalen für verschiedene Schwierigkeitsgrade - und hier ein bisschen eine differenziertere Lösung mit Fallpauschalen zu sehen, gerne noch einmal prüfen. Ich werde schauen, ob wir da auch eine Lösung erreichen könnten, die Ihren Bedenken gerecht wird. Aber Sie merken aus meinen heutigen Ausführungen, dass ich im Moment von der Vorlage, wie sie hier ist und wie sie wirklich intensiv mit den Gerichten in den vergangenen Monaten diskutiert wurde, schon ziemlich überzeugt bin, dass das der richtige Weg ist. Aber ich verschliesse mich Ihren Argumenten nicht völlig und werde das auch gerne für die 2. Lesung aufnehmen.
Ich glaube, die wesentlichen Punkte habe ich damit erwähnt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen. Sie haben jetzt sehr viele Punkte angeschnitten. Es wird schwierig, da auf alles zu erwidern. Eines bin ich einig: Ich rede nur vom System. Und auch bei der Fallpauschale bin ich mit Ihnen komplett einig und deshalb bin ich auch für Eintreten. Das muss vereinheitlicht werden. Ich bevorzuge einfach ein anderes System. Und dann ist es eben auch einheitlich nachvollziehbar und transparent, weil der einzelne Richter weiss, was er erhält.
Zu der Einzelfallgerechtigkeit: Klar gibt es Fälle, die ab und zu einen Mehraufwand generieren. Aber das ist so. Der Sommer 2003 ging bei mir bachab, weil ich einen Fall, ein Urteil mit 130 Seiten, mit zig komplizierten Rechtsfragen verfassen musste. Das war so. Wegen dem war ich nicht unzufrieden. Auf der anderen Seite gibt es wieder Entscheide, die schneller von der Hand gehen. Das ist eine Mischrechnung. Man kann nicht immer alles auf jeden Franken genau machen. Weil schlussendlich hat man auch andere Vorteile, wenn man in einem solchen Kollegialgericht ist: Man sammelt Erfahrung, man hat Zugang zu Rechtsprechung usw. Das muss man alles auch miteinbeziehen lassen.
Das Argument, einfach hohe Fallzahlen zu generieren, das kann ich nicht gelten lassen. Weil wenn jemand diese Intention hat, dann hat er nachher die Intention, einfach hohe Stundenzahlen zu generieren, weil dann geht es ums Cash. Das ist auch ein bisschen Berufsethik, die da mitschwingt. Und dann sind wir mit den Fallpauschalen bestimmt auf der sicheren Seite, weil wir dann wissen, was wir bezahlen müssen. Wir kennen auch einen konstanten Anfall von Beschwerdefällen bei den jeweiligen Instanzen. Es kann mal Ausreisser geben. Klar, kann man auch dann eine Regelung bei der Fallpauschale schaffen. Ich sage jetzt ein Beispiel: Marktmissbrauch. Im Jahr 2003, 2004 sind zig Fälle gekommen. Das war neu. Da braucht es einmal einen Leading Case und der Rest ist dann von der rechtlichen Argumentation her Copy-and-paste. Weil der Sachverhalt war jedes Mal derselbe. Es gibt da Möglichkeiten, das auch mit Fallpau-schale zu vereinheitlichen oder Ausreisser nach unten und nach oben zu korrigieren. Aber heute ist der Fall - und da bin ich mit Ihnen: Wenn ein Präsident das Gefühl hat, dass das jetzt ein schwieriger Fall war und darum geben wir die dreifache Fallpauschale, das kann ich nicht nachvollziehen. Das finde ich absolut inkorrekt. Weil wenn es einmal ein einfacher Fall ist, wird das eben nicht gemacht. Das finde ich ehrlich gesagt eine Sauerei, das möchte ich jetzt so deutsch und deutlich sagen. Denn das ist schlussendlich so Handgelenk mal Pi und jetzt ein bisschen weniger, und da wird dann auf die eigene Tasche geschaut. Da bimmeln bei mir alle Alarmglocken.
Kollegiales Klima, die Geschäftsverteilung usw. wurden erwähnt. Wenn das heute effektiv ein Problem ist, dass das zu einem schlechten Arbeitsklima innerhalb des Kollegialgerichtes führt, dann frage ich mich wirklich, wenn es Sache des Vorsitzenden ist, den Kollegen einzuschränken und Stunden zusammenzuschreiben usw., wie förderlich das für ein Klima ist, wenn man es nicht einmal schafft, die Fälle einigermassen gerecht zu verteilen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich ein gravierendes Problem ist, weil sonst hätte man sich im Jahr 2009 nicht dezidiert gegen eine Abrechnung auf Stundenbasis ausgesprochen. Da wäre ich froh, wenn Sie auf die 2. Lesung hin - ich gehe jetzt nicht davon aus, dass Sie das aus dem Stehgreif können - darlegen können, was damals die Argumente waren, warum man sich dezidiert gegen die Stundenentschädigung ausgesprochen hat. Wenn ich die Vorlage anschaue, wurde da der Stundenansatz erhöht. Also der Staatsgerichtshof hat 3000, in der Vorlage waren es 3500, da ist man ja eigentlich noch hochgefahren. Aber so, wie ich Sie jetzt verstanden habe, war das zu wenig. Wenn wir mit Stundenbasis arbeiten - der Staatsgerichtshof hat 280 Franken pro Stunde, da bewegen wir uns auf Anwaltsniveau - und das immer noch zu wenig war, dann müssen wir wirklich Angst haben, dass das ausgereizt wird. Und es wurde ausgereizt, heute schon, wenn das zwei- bis dreifache der Fallpauschale bei schwierigen Fällen abgerechnet wurde. Da wurde einfach eigenmächtig abgerechnet. Und da bitte ich wirklich, das ernst zu nehmen.
Zu den Kommissionen: Wenn ich in Art. 1 lese «Mitglieder der vom Landtag oder von der Regierung bestellten Kommissionen» - das Gesetz regelt übrigens auch die Bezüge der Regierung, da gibt es ein Spesenreglement - macht das für mich keinen Sinn. Wenn ich das Gesetz, den Geltungsbereich anschaue - und Art. 3 regelt ja Sitzungsgeld, Ausfertigungsarbeiten, Stundenentschädigung bei den Kommissionen usw. -, weiss ich nicht, warum man da Unterschiede macht. Beschwerdekommissionen usw., das sind Kommissionen, die von der Regierung oder vom Landtag bestellt wurden, und sonst ist der Artikel hier falsch. Aber das kann man sicher nochmals prüfen. Und wenn da Kommissionen zusammengelegt werden usw., kann man das in diesem Rahmen auch anschauen. Es ist auch keine Frage der Zuständigkeit des Ministeriums, weil wir heute diese Vorlage behandeln. Und wenn man es vereinheitlichen kann, dann müssen halt die Ministerien zusammenarbeiten und das einfliessen lassen.
Dann noch zur Stärkung des Präsidenten: Ich glaube nicht, nur weil er jetzt eine Funktion hat, Abrechnungen machen muss usw. und im Streitfall rechtsmittelfähige Verfügungen machen muss, dass das wirklich erforderlich ist und der Präsident deshalb gestärkt wird, weil schlussendlich laufen bei einem Präsidenten die Fäden zusammen. In der Regel fertigt er die meisten Entscheidungen aus, ist am längsten dabei, hat am meisten Erfahrung und hat auch eine natürliche Autorität. Also glaube ich nicht, dass der Präsident das hierfür wirklich benötigt. Die Autorität hat er.
Das war es so in etwa. Ich habe sicher noch vieles auf die Schnelle vergessen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Nein, im Wesentlichen habe ich die Anregungen jetzt aufgenommen und ich denke, wir werden diese Argumente auf die 2. Lesung auch nochmals prüfen und vielleicht noch einmal eine Variante studieren und - wie gesagt - auch die Systematik, wie man eben dieser Fallschwierigkeit etc. mit einem Pauschalsystem gerecht werden könnte. Erste Überlegungen dazu gibt es schon. Wir haben ja am Anfang nicht nur eine Variante gehabt, sondern am Schluss zielt man dann auf eine Lösung hin. Aber anfangs prüft man auch mehrere Wege. Also es gibt dazu schon Überlegungen. Wir werden das nochmals hervorziehen und diese Variante auch noch einmal vertiefen und vielleicht auch darstellen. Und die anderen Punkte werde ich auf die 2. Lesung noch einmal darlegen. Wir werden sehen, was sich da ändern oder anpassen lässt. Insofern habe ich sonst keine weiteren Anregungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann können wir jetzt über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen.
Somit können wir die 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf vornehmen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. «Der bisherige Art. 1 wird neu zu Art. 2.» Der bisherige Art. 1 regelt in Abs. 1: «Die Mitglieder der Regierung haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, welche ihnen aus der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen im Ausland erwachsen.»
Macht das hier Sinn? Da gibt es doch ein Spesenreglement. Kann man das nicht einfach streichen? Kann man vielleicht auf die 2. Lesung hin prüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Batliner hat hier tatsächlich eine Stelle entdeckt, wo eine Ungereimtheit da ist. Ist uns im Vorfeld auch aufgefallen. Es hat aber nicht mehr gereicht, um das hier noch anzupassen. Es gibt hier betreffend die Spesen der Regierung eine Lücke. Wir müssen noch schauen, wie wir das lösen können. Dazu werden wir dann auf die 2. Lesung noch Ausführungen machen. Die betreffen nicht direkt die Thematik hier, aber es gibt hier eine Inkonsistenz, die wir klären müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen zu Art. 2?
Das ist nicht der Fall. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6b steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier wird ausgeführt - und dasselbe auch in Art. 6c -, dass der Präsident seine Entscheidungen mit Verfügung festsetzt. Auf Seite 22 wird dann auch von der Möglichkeit des Erlasses eines internen Reglements gesprochen. Mir stellt sich die Frage, ob wir hier nicht eine Rechtsgrundlage schaffen müssten, dass das aufgenommen werden muss, dass der jeweilige Gerichtshof ein entsprechendes Reglement erlassen und dann den Rahmen des Reglementes festsetzen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Das ist sicher eine Möglichkeit, dass wir das noch explizit erwähnen. Wir hatten bisher die Meinung, dass es nicht unbedingt notwendig ist. Aber der Klarheit halber kann ich das auf die 2. Lesung prüfen und dann eventuell aufnehmen. Ich denke, das sollte kein Problem darstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Also mir geht es vor allem darum, dass nicht irgendwann, wenn es zu einem Rechtsfall kommt, argumentiert wird, dass sich ein Präsident, wenn wir jetzt Ihrem System folgen sollten, auf ein internes Reglement stützt, das dann nicht rechtskonform erlassen wurde und keine Grundlage im Gesetz hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 6c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6d steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 3 habe ich die Frage: Sekretariatsarbeiten können mit einem Stundensatz von CHF 50 vergütet werden. Wenn ich das nun zur Fallentschädigung gemäss Art. 6c im Vergleich setze - ein Richter des Kriminalgerichtes, der die schwersten Verbrechen oder Straffälle zu behandeln hat, hat einen Anspruch auf CHF 70 pro Stunde -, steht es für mich irgendwo schräg in der Landschaft. Denn er hat ein abgeschlossenes Studium und eine hohe Verantwortung. Im Vergleich zu Sekretariatsarbeiten - ich möchte das jetzt nicht irgendwie abschätzig werten - sind mir die Beträge zu nah. Optisch steht das schräg in der Landschaft. Das ist - wie soll ich sagen - nicht gerade eine Wertschätzung für die Arbeit der Kriminalrichter. Und wenn man das hochsetzt, dann haben wir auf der Kostenseite wieder ein Problem. Mir stellt sich die Frage, ob man die Sekretariatsarbeiten nicht mit einem pauschalen Satz vergüten könnte. Aber ich bitte die Regierung, das vielleicht nochmals zu überprüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Wir werden diese Anregung auf die 2. Lesung prüfen. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Stundenpauschale bis jetzt CHF 150 war und im Vergleich zu den anderen Gerichten jeweils zu hoch eingeschätzt wurde. Und von diesen CHF 50 der Sekretärinnen bleibt nicht alles übrig. Denn diese CHF 50 sind brutto. Da kommen die ganzen Auslagen für Infrastruktur, Computeranlagen, Büro, Archiv, etc. noch dazu. Die CHF 50 bleiben also nicht direkt bei der Sekretärin. Das kann man nicht als Stundensatz für die Sekretärin sehen, sondern das ist die Entschädigung für die gesamte Sekretariatsarbeit inklusive Infrastrukturaufwand etc. Der Verwaltungsgerichtshof hat bisher CHF 35 pro Stunde für das Sekretariat vorgesehen. Es wäre dann vielleicht eine Möglichkeit, dass man beim Sekretariat ein bisschen tiefer runtergeht, damit die Diskrepanz zu diesen CHF 70 beim Kriminalgericht nicht so gross ist. Aber man kann das nicht direkt vergleichen, das wollte ich einfach hier schon anmerken. Ich werde es auf die 2. Lesung noch darstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine laienhafte Frage eines Bürgers, der mit den Gerichten noch nicht so viel oder eigentlich gar nichts zu tun gehabt hat. In Abs. 2 steht: «Vollamtliche Richter, die zusätzlich als nebenamtliche Richter oder als Ad-hoc-Richter tätig sind». Ich frage mich: Wie kann ein vollamtlicher Richter - der übt ja eine 100-Prozent-Tätigkeit aus -, darüber hinaus noch nebenamtlich tätig sein?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Das ist eine Praxis, die es heute schon gibt, dass vollamtliche Richter, zum Beispiel Landrichter, im Obergericht noch nebenamtlich tätig sind. Vollamt heisst nicht das Gleiche wie 100-Prozent-Einsatz. Und Vollamt heisst natürlich, dass wenn er im Nebenamt noch andere Aktivitäten erfüllt, dass er das mit seinem Pensum - auch sein Tag hat nur 24 Stunden -, in Einklang bringen muss. Das hat auch schon zu Diskussionen geführt. Das ist bekannt. Und mit der Gerichtsorganisationsreform beim Obergericht wird sich dieses Problem deutlich entschärfen, weil dann werden wir praktisch keine Landrichter mehr haben oder nur noch in seltenen Fällen, in denen ein vollamtlicher Richter nebenbei noch als Ad-hoc-Richter oder nebenamtlicher Richter tätig ist. Dieser Fall wird in Zukunft sowieso praktisch nur noch sehr selten auftreten. Und das ist auch eines der Nebenziele der Reorganisation im Bereich Obergericht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 6e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6e steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Art. 6e enthält Aussagen über die Höhe der Pauschalen. Ich habe noch eine Frage, ob nicht irgendwo festgehalten werden sollte oder ob das üblich ist, dass man auch den Auszahlungszeitpunkt und die Auszahlungsart irgendwo definiert. Gibt es darunterliegend noch eine Richtlinie oder bedeutet das, dass das Geld einfach einmal im Jahr en bloc, zur Mitte, im Nachhinein oder in Zwölfteln oder wie auch immer bezahlt wird? Ist das dann den Gerichten überlassen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Das kann ich jetzt spontan nicht beantworten. Das werde ich auf die 2. Lesung noch darstellen, wie der Auszahlungsmodus gedacht ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 6f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Es tut mir jetzt leid. Mir ist noch eine Frage durch die Lappen gegangen. Das bezieht sich jetzt nicht auf das. Ich möchte jetzt nicht - wir sind kurz vor der Sommerpause - einen Rückkommensantrag stellen. Ich stelle jetzt einfach ergänzend eine Frage zu Art. 6 b Abs. 3, dass Selbstständigerwerbende Anspruch auf um einen Drittel höhere Sitzungsgelder haben. Und da ist ja mit den Sozialversicherungen ein Zusammenhang, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber in der Praxis wird das ja abgerechnet. Da werden Arbeitgeberbeiträge abgezogen. Da bitte ich die Regierung, das nochmals zu prüfen. Was in der Praxis nicht gemacht wird sind Pensionskassenbeiträge. So war das bei meinen Abrechnungen. Ich bitte Sie, das zu prüfen und dann auch richtig einzuordnen im Protokoll.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Abg. Batliner, dass Sie das noch angeregt haben, weil, ich glaube auch, es ist gut, wenn wir es dann für die 2. Lesung aufnehmen können. Nach meinen Informationen stützt sich diese Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden und Unselbstständigerwerbenden auf eine Ansicht des Amtes für Personal und Organisation. Die nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter seien hinsichtlich ihrer Sozialleistungen zwar als Angestellte des Staates behandelt worden, aber nur, weil dem Amt für Personal und Organisation keine Hinweise auf den Berufsstand der betroffenen Personen vorgelegen hätten. Es gab dann auch betreffend diese Frage eine Korrespondenz mit den AHV--IV-FAK-Anstalten. Die haben die Meinung mitgeteilt, dass nebenamtliche Richter und Ad-hoc-Richter immer als Unselbstständigerwerbende zu gelten haben. Weitere Details dazu gibt es dann noch und die werde ich auf die 2. Lesung darstellen, damit man das genau studieren kann. Wir haben das auch geprüft und da gab es Korrespondenz dazu. Also wir haben dazu einige Informationen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe und der Kommissionen in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 29 erledigt.
Bevor wir die Beantwortung der Kleinen Anfragen konsumieren, machen ich eine kurze Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:50 bis 19:05 Uhr).
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