GESETZ ÜBER DIE ERHALTUNG UND SICHERUNG DES LANDWIRTSCHAFTLICH NUTZBAREN BODENS (LGBL. 1992 NR. 41) (NR. 94/1999), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Wir setzen die Eintretensdebatte zu Traktandum 29: Abänderung des Gesetzes über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens fort. Das Wort hat der Abg. Elmar Kindle.
Abg. Elmar Kindle:
Ich möchte mich noch kurz zu Wort melden. Ich bin für Eintreten und auch für diese Änderung des Gesetzes. Die Bedenken, die meine Vorredner hatten, kann ich nicht teilen, zumal bisheriges Recht Gültigkeit hat. Und hier steht bei Art. 4 Abs. 3: "Abweichungen bedürfen der Bewilligung der Regierung. Soweit möglich, ist eine andere Fläche als Ausgleich der Landwirtschaftszone zuzuordnen". Somit ist gewährleistet, dass, wenn die 30% nicht mehr gegeben sind, hier Ausgleichsflächen gegenübergestellt werden müssen. Dann noch kurz: Solche Projekte, wie sie hier erstellt werden können, können nur dann realisiert werden, wenn 30% der landwirtschaftlichen Nutzfläche überhaupt vorhanden sind. Ansonsten können die Projekte gar nicht durchgeführt werden.
Abg. Donath Oehri:
Ich bin auch für Eintreten auf diese Vorlage und ich möchte gerne dem Abg. Egon Matt die Frage stellen, ob jetzt er für den Bau des Egelsees in Mauren ist und ob nach seinem Eintretensvotum es seiner Ansicht nach so wäre, dass die Gemeinde Mauren für die Fläche des Egelsees Reservezone oder übriges Gemeindegebiet praktisch 1:1 einbringen müsste?
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich muss ebenfalls dem Abg. Egon Matt drastisch widersprechen. Und zwar möchte ich ihn auf eine Praxis hinweisen. Wenn der Abg. Egon Matt mit seinem Antrag oder mit seinem Wunsch durchdringen würde, würde das Folgendes bedeuten: Er geht davon aus, dass eine Gemeinde übriges Gemeindegebiet oder Reservezone zurückzonieren müsste, damit solche Revitalisierungsmassnahmen zum ökologischen Ausgleich ermöglicht würden. Was heisst das konkret? Das heisst, dass private Grundbesitzer, deren Grundstücke rückzoniert würden, gegen diese Zonierung Einsprache erheben könnten und das sicherlich auch tun würden. Im Endeffekt bedeutet das nichts anderes, als dass die ganze Revitalisierung gar nicht mehr durchführbar sein wird und somit dem ökologischen Ausgleich ein Bärendienst erwiesen wäre. Dieses Gesetz ist ausgewogen und gut durchdacht. Die Landwirtschaftszone von 30% muss erhalten bleiben. Diese Landwirtschaftszone ist bekanntlich in allen Gemeinden - mit Ausnahme, glaube ich, von Triesenberg - bereits auszoniert. Und somit heisst dies, dass die Landwirtschaftszone gesichert ist. Mit diesem Gesetz wird es aber ermöglicht, wenn mehr als 30% in der Landwirtschaftszone liegen, dass eben ökologische Ausgleichsflächen dann geschaffen werden können. Wenn wir das wirklich wollen, und das in der Praxis auch durchführbar sein soll, dann heisst das nichts anderes, als dass dieses Gesetz angenommen werden muss. Jeder, der dieses Gesetz nicht akzeptiert, wird in der Praxis erleben, dass die Gemeinden sich aus Praktikabilitätsgründen nicht mehr für die Ausgleichsflächen einsetzen können und auch nicht mehr einsetzen werden.
Abg. Alois Beck:
Das glaube ich nicht. Aber noch eine Bemerkung: Es wurde gesagt, dass im bestehenden Gesetz Art. 4 Abs. 3 vorgesehen sei, dass Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Das ist eben nicht der Fall. Es heisst hier wörtlich, "soweit möglich, ist eine andere Fläche als Ausgleich der Landwirtschaftszone zuzuordnen". Das ist nur ein Möglichkeit, eine Kann-Bestimmung, wenn man so will, und keine Verpflichtung.
Abg. Egon Matt:
Mir geht es bei diesem Gesetz irgendwie so, wie wenn jemand mich fragen würde: Wen willst du schützen, deine Frau oder deine Kinder? Ich will beide schützen, ich will die Landwirtschaftszone schützen und ich will die Gewässer schützen, und beide sind mir gleichwertig. Und ich bin tatsächlich dafür, wenn Sie mich so fragen, dass in Mauren, wenn der Egelsee gebaut wird, dass dafür Reservezone in Landwirtschaftszone einzoniert wird. Das wird schwierig sein, das ist mir auch klar. Aber wenn ein öffentliches Interesse besteht, ist es meiner Meinung nach auch möglich, dass die öffentliche Hand Land erwirbt in der Reservezone und dann in die Landwirtschaftszone einzoniert. Ich bin dagegen, dass z.B. für ein Projekt wie den Egelsee Landwirtschaftszone, wertvolles Ackerland dafür hingegeben wird und geopfert wird.
Abg. Marco Ospelt:
Ich habe eine Frage an den Abg. Karlheinz Ospelt. Meines Wissens wurde in Vaduz vor einiger Zeit eine Fläche renaturiert, ich nehme an, sie war in der Landwirtschaftszone. Ich weiss jetzt nicht genau. Wie war es damals, wie war es für die Gemeinde Vaduz, wie wurde dort vorgegangen? Wurde dort über das Gemeindegebiet zur Landwirtschaftszone rückzoniert oder wie war die Regelung für Vaduz dann?
Abg. Rudolf Lampert:
Das ist genau der springende Punkt. Abg. Karlheinz Ospelt, Sie sagen, um diesen Egelsee zu bauen, müsste dieses Gesetz angenommen werden, und dem ist einfach nicht so. Sie wissen haargenau, dass die Gemeinde Vaduz für die Renaturierung des Irkales-Baches sowie für den Weiherverbund etliche Aaren landwirtschaftlichen Boden nutzte, und musste für diesen landwirtschaftlich nutzbaren Boden keine Ersatzflächen bringen, das wissen Sie haargenau. Und ich bin der Ansicht, dass es dieses Gesetz rein formell nicht braucht, denn der Art. 4 Abs. 2 Bst. a lässt uns genügend Spielraum, um eben beispielsweise dieses Projekt Egelsee durchzuführen. Aber um diesen Krieg zwischen der Regierung und der Gemeinde Mauren zu beenden, und um niemanden das Gesicht verlieren zu lassen, bin ich für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage, ganz einfach, damit diesem Projekt nichts mehr im Wege steht. Denn die Stadt Feldkirch, als Nachbar von Mauren, wartet darauf, hier dieses Renaturierungsprojekt durchzuziehen. Und das ist der einzige Grund, warum ich diesem Gesetz zustimmen werde.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Der Abg. Marco Ospelt hat mich gefragt, was die verschiedenen Revitalisierungsprojekte in der Gemeinde Vaduz betrifft, ob hier die Landwirtschaftszone dafür verwendet wurde? Das ist richtig. Und zwar ist es folgendermassen: Wir hatten das Dilemma, dass einerseits das Gewässerschutzgesetz Vorschriften macht, andererseits das Landwirtschaftsgesetz bzw. diese Erhaltung der Landwirtschaftsfläche. Diese beiden Gesetze stehen diametral gegenüber. Jetzt hätte die Gemeinde Vaduz, wenn sie das Gesetz einhalten hätte wollen und damit die Landwirtschaftszone nicht schmälern hätte können, auf dieses Revitalisierungsprojekt verzichten müssen, ganz einfach. Das sind die Tatsachen. Die Gemeinde Vaduz hat für dieses Revitalisierungsprojekt - also nur für eines davon, ich rede jetzt nur vom letzten - ein Budget von 800'0000 Franken vorgesehen gehabt, wobei die Regierung dieses ja mit 50% subventioniert. Und nur mit dieser Möglichkeit, dass eben hier kein Ausgleich stattfinden musste - was jetzt mit diesem Gesetz eben auch geregelt werden soll - konnte dieses Projekt überhaupt realisiert werden. Wir haben ganz einfach zwei Gesetze, die sich diametral gegenüberstehen, beide können wir nicht einhalten. Und diesen Konflikt können wir lösen, indem wir dieser Regierungsvorlage folgen.
Abg. Rudolf Lampert:
Abg. Karlheinz Ospelt, genau dieselbe Situation stellt sich in Mauren dar, und das wissen Sie haargenau. Und bei Ihnen, Sie wissen das auch, dass Art. 4 Abs. 2 Bst. a zum Tragen kam. Nämlich dort steht, dass Abweichungen zulässig sind für Land, bei dem die öffentlichen Interessen an einer Auszonierung das Anliegen dieses Gesetzes überwiegen. Und genau dieser Paragraph wurde bei Ihnen angewandt. Nur hat es die Regierung dann unterlassen, eben diese Ausnahme auch bei Mauren anzuwenden. Und deshalb sprechen wir hier über dieses Gesetz. Und das ist der einzige Grund, warum dieses Gesetz auf dem Tisch liegt.
Abg. Marco Ospelt:
Ja, das hätte mich schon interessiert, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage denn dieses Dilemma zwischen Gewässerschutzgesetz und dem Gesetz über den landwirtschaftlichen Boden in Vaduz gelöst werden konnte. Da muss doch auch irgendein Gesetz herangezogen worden sein. Vaduz kann ja auch nicht im luftleeren Raum sein Revitalisierungsprojekt verwirklicht haben. Es ist schade, dass Sie nicht ausgeführt haben, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen Sie damals diese Revitalisierung durchführen konnten.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Das ist ganz einfach: Es ist im Interesse der öffentlichen Hand, dass diese Revitalisierungsmassnahmen durchgeführt werden. Das dient ja nicht zuletzt auch der Ökologie, und zwar ganz massgeblich. Und wenn Gemeinden dazu bereit sind, solche Projekte durchzuführen, dann ist es einfach - wenn zwei Gesetze sich gegenüberstehen - eine Frage der Verhältnismässigkeit, was nun richtig ist, und welches Gesetz nun bevorzugt werden soll. Wobei - und das muss man schon betonen - bei uns ging es primär darum, bestehende Bachbette wieder zu bewässern, und das war der mit Abstand grösste Teil des gesamten Projektes. Dazu sind zwei Weiheranlagen gekommen, und diese zwei Weiheranlagen haben im Verhältnis zum gesamten Bachbett natürlich eine sehr kleine Fläche aufgewiesen. So, dass also von daher eine ganz andere Verhältnismässigkeit gegeben ist, als dies beim Maurer-Projekt der Fall ist, wo ja nichts anderes gemacht wird, als eine sehr grosse Fläche von der Landwirtschaftszone in einen See zu verwandeln. Und diese Unterschiede, die führten - so nehme ich an - dazu, dass man aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip eine andere Praxis anwenden musste.
Abg. Marco Ospelt:
Aber prinzipiell scheint mir das, wenn ich das so höre, nun doch nichts anderes zu sein. Auch hier wird ein öffentliches Interesse wahrgenommen, indem ein Gewässer revitalisiert wird, indem die Gewässerqualität verbessert wird, indem ein Schutz vor Überschwemmungen realisiert wird. Ich kann da nicht ganz verstehen, weshalb dieses Projekt nun anders bewertet werden soll als jenes. Ich denke, wenn es da ging, wird es auch dort gehen. Und ich denke, wenn es dort nicht gehen soll, dann hätte es auch da nicht gehen sollen. Also ich denke, da kann sich doch die Gemeinde Mauren für ihr Projekt auf dieselben Bestimmungen, auf dieselbe Ausnahmeregelung berufen. Das wäre für mich eigentlich ganz normal.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht im Rahmen der Eintretensdebatte? Wünscht die Regierung das Wort?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete, Sie haben richtig festgestellt, dass es sich bei diesem Bericht und Antrag und bei der Lösung dieses Problems um einen Zielkonflikt handelt. Einerseits stehen die Anliegen der Landwirtschaft, der Erhalt einer möglichst grossen Landwirtschaftszone, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutzfläche, und andererseits die Revitalisierung und Renaturierungsmassnahmen im Lande sich diametral entgegen. Die Landwirtschaftszone, die wurde mit dem Gesetz Anfang der 90er Jahre in Schutz genommen. Darin ist festgehalten, dass 30% der Gesamtzonenfläche, d.h. die Gemeindezonenfläche - ohne den Wald - geschützt werden müssen. Die Ausscheidung dieser Zonen hat mittlerweile fast vollständig stattgefunden. Im Falle der Gemeinde Planken musste eine Ersatzvornahme vorgenommen werden. Bei den Gemeinden Triesen und Triesenberg laufen noch die entsprechenden Vorhaben, diese Landwirtschaftszone endgültig auszuscheiden. Die restlichen acht Gemeinden entsprechen den Vorgaben dieses Gesetzes. Man muss sehen, dass die Landwirtschaftszone von allen Seiten angeknabbert wird. Diesbezüglich haben wir eine ähnliche Situation, wie es sich vor 100 Jahren zugetragen hat, als die Landwirtschaft sich auf Kosten des Waldes, aber auch auf Kosten der Gewässer ausgebreitet hat. Und damals hat man mit dem Waldgesetz, mit der Waldordnung den Schutz des Waldes erreicht. Mittlerweile hat auch die Fläche des Waldes in Liechtenstein sehr stark zugenommen und etwa 46% der gesamten Landesfläche sind jetzt Wald. Eine ähnliche Situation erlebt im Moment die Landwirtschaftszone, dass aufgrund von Bautätigkeiten - seien es Siedlungen oder Strassen oder seien es Sportanlagen, also Freizeitbeschäftigungen - dass hier die Landwirtschaftszone unter Beschuss gerät und sich auf allen Seiten wehren muss. Deshalb das Gesetz, um hier einen Schutz zu haben. Und wenn man die Zahlen anschaut, hat das Gesetz doch einiges erreicht. Wenn man die landwirtschaftliche Nutzfläche betrachtet, so haben doch einige Gemeinden - ich denke an Ruggell - fast 60% ausgeschieden, Balzers auch über 50%, Schaan und Vaduz ca. 40% usw. Also dem Anliegen des Gesetzes wurde Rechnung getragen, und es gilt jetzt, diesen hohen Stand möglichst zu halten.Aber gleichzeitig haben auch Entwicklungen im Umweltbereich stattgefunden. Ich denke auch an die heute schon erwähnte Konvention zur Biodiversität, wo es darum geht, dass man der Natur auch Raum gibt, dass man Biotope bildet, dass man diese Biotope vernetzt und so den Pflanzen und Lebewesen auch eine Lebensgrundlage bietet. Diesbezüglich gibt es Untersuchungen, die sagen, dass ca. 10 bis 15% der Fläche für solche Naturschutzanliegen zur Verfügung gestellt werden sollten, also Windschutzstreifen, Vernetzungen von Biotopen und dergleichen. Und hier kommen wir jetzt in diesen Zielkonflikt, dass einerseits die Anliegen der Landwirtschaft, wo eine möglichst grosse landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung gestellt werden sollte, und andererseits den Naturschutz-Anliegen und auch gesetzlichen Vorgaben und Rahmenkonventionen Rechnung getragen werden muss.Wir sind uns bewusst, dass, als das Gesetz zum Erhalt des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens geschaffen wurde, Art. 4 Abs. 2 a, wo es heisst: "für Land, bei dem die öffentlichen Interessen an einer Auszonierung das Anliegen dieses Gesetzes überwiegen", dass diese Bestimmung eine sehr hohe Hürde sein soll. Deshalb sind wir auch mit diesem Bericht und Antrag an den Landtag gelangt, weil wir eben in diesem Zielkonflikt sind und nicht 100-prozentig sicher sind, wie es mit diesen ökologischen Massnahmen aussieht, ob die unter diesen Buchstaben a subsummiert werden können oder sollen, oder ob es nicht besser wäre, wenn man hier eine definitive gesetzliche Grundlage schaffen würde, damit ganz klar ist, diese Massnahmen im Sinne der Revitalisierung, Renaturierung usw. widersprechen nicht den Buchstaben dieses Gesetzes. Diese Entwicklung, wie es richtig bemerkt wurde, wurde ausgelöst - ich möchte nicht sagen nur, aber auch von diesen zwei angesprochenen Projekten, sei es das Projekt in Vaduz, Irkales oder auch das Projekt in Mauren, der Egelsee. Aufgrund dieser Tatsache hat die Regierung auch einen Grundsatzbeschluss gefällt, wo es heisst: "Für Renaturierungsmassnahmen, die den Bestand der gesetzlich gesicherten Landwirtschaftszone tangieren, ist grundsätzlich Realersatz zu leisten. Dies entspricht dem gesetzlichen Auftrag. Renaturierungsmassnahmen, die sich innerhalb der Parzellengrenzen öffentlicher Gewässer abwickeln, fallen nicht unter die Bestimmung betreffend die Ersatzzonierung von landwirtschaftlichem Boden, auch wenn Teilbereiche der Gewässerparzelle bislang landwirtschaftlich genutzt werden". Und weiter unten: "Die Anlage von Teichen oder von in der Landwirtschaftszone mäandrierenden Bächen oder andere Renaturierungsmassnahmen im Bereich der Landwirtschaftszone hingegen vermindern die landwirtschaftliche Nutzfläche und sind daher durch gleichwertigen Ersatzboden zu kompensieren". Die Regierung interpretiert also das Gesetz so, wie es vorliegt, entsprechend den Diskussionen, auch im Landtag. Wenn man die Landtagsprotokolle liest, es gibt ja verschiedene Berichte, Stellungnahmen und auch eine Landtagskommission wurde gebildet. Also, hier sind sehr viele Grundlagen, die eine klare Aussage in dieser Hinsicht machen. Deshalb, um eben diese Revitalisierungsmassnahmen durchführen zu können, sind wir der Auffassung, dass wir den Art. 4 in diesem Gesetz abändern müssen. Und deshalb sind wir auch hier vor den Landtag gelangt. Ich denke, man muss die Praxis hier in diesem Zusammenhang auch berücksichtigen. Es wäre sicher wünschenswert, wie auch die LGU in ihrer Stellungnahme geschrieben hat, es wäre wünschenswert, sowohl die Landwirtschaftszone zu erhalten, als auch diese Revitalisierungsmassnahmen durchführen zu können. Aber der Bürgermeister von Vaduz hat es vorhin aus der Sicht der Gemeinde geschildert, wie schwierig es ist, solche Vorhaben, solche Projekte zu realisieren, wenn zuerst Boden aus dem ÜG oder der Reservezone in die Landwirtschaftszone gebracht werden muss. Deshalb steht man hier vor einer Wahl. Ich denke, man kann nicht beides haben, man kann nur beides wollen. Aber die Sicht der Regierung ist die Folgende: Wir sind in diesem Zusammenhang mit diesem Bericht und Antrag an den Landtag gelangt sind, um eben diese Revitalisierungsmassnahmen im Bereich der Gewässer, im Bereich der Gehölze durchführen zu können. Ich denke, dies trägt den Grundgedanken der Abgeordneten, die damals dieses Gesetz verabschiedet haben, Rechnung, indem man bei diesem Buchstaben a des Art. 4 Abs.2, bei diesem Artikel die Hürden sehr hoch ansetzt. Was ich noch ausführen möchte, es wurde erwähnt, dass man auch für Strassenbauprojekte sehr leicht Land für diese Vorhaben zur Verfügung stellen könnte. Wenn wir diese Gesetzesänderung vorschlagen, dann kommt ganz klar zum Ausdruck, dass erstens Revitalisierungsmassnahmen gemäss diesem Gesetz möglich sind. Es kommt auch zum Ausdruck, dass dieser Buchstabe a eine sehr hohe Hürde darstellt und deshalb, da ja diese Strassenbauvorhaben nicht irgendwie eine erleichterte oder kleinere Hürde haben, dementsprechend stärker gefordert sind, betreffend öffentliche Anliegen oder betreffend Ersatzboden einzubringen. Vielleicht noch eine Bemerkung zu der Grösse dieses Projektes. Projekt Egelsee z.B. beträgt ca. 5 Hektar, wobei ca. 2 Hektar auf liechtensteinischem Boden wären. Wir bereiten momentan die Postulatsbeantwortung betreffend Ersatzstrassen zuhanden des Landtags vor. Da gehen die Schätzungen davon aus, dass man ca. 5 bis 6 Hektar Land von der Landwirtschaftszone für diese Strassenbauvorhaben verwenden müsste. Ich denke, das ist vielleicht hilfreich für die Diskussionen, dass man hier die Grössenordnungen dieser Projekte sieht. Vielleicht noch eine dritte Grössenordnung. Die landwirtschaftliche Nutzfläche, die ein typischer Landwirtschaftsbetrieb bei uns im Land hat: Also viele haben über 20 Hektar - 20, 30 Hektar. Dies damit man eine ungefähre Grössenordnung hat, wenn man diese verschiedenen Projekte und Vorhaben miteinander vergleicht.Ich denke, diese Gesetzesänderung macht Sinn, wenn man diese Revitalisierungsmassnahmen wirklich durchführen möchte und wir haben ja verschiedene Projekte. Ich denke an das Landschaftsentwicklungskonzept, wo es um diese Vernetzungsmöglichkeiten geht, dass hier die Grundlagen geschaffen werden, dass diese Projekte auch realisiert werden können. Ich bin deshalb für Eintreten, wie Sie sicher nicht anders erwartet hätten, und hoffe, dass Sie gleicher Ansicht sind.
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat Marxer, Sie haben ausgeführt, dass diese zwei Projekte mit Auslöser waren für diese Gesetzesvorlage, sind es aber schuldig geblieben zu erklären, weshalb in Vaduz das bereits erledigt ist und weshalb in Mauren die Bewilligung nicht erteilt wurde. Dazu haben Sie noch keine Äusserungen gemacht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Lorenz Heeb:
Ich möchte noch kurz dieses Problem aus der Sicht der Gemeinde Schaan schildern, weil ich da einen relativ guten Einblick habe. Die Gemeinde Schaan hat genügend Landwirtschaftszone nach dem Landwirtschaftsgesetz, und zwar ausnahmslos sehr gutes Ackerland. Die Bauzone reicht bis an dieses landwirtschaftlich sehr gute Ackerland. Das übrige Gemeindegebiet befindet sich ausschliesslich auf sogenanntem "aufwärtigem Land", Landwirtschaftsboden zweiter Klasse, Grasland. Ersatz aus dem ÜG würde also keinen vollwertigen Ersatz für Landwirtschaftszone bedeuten. Eine Reservezone kennt Schaan nicht. Die Konsequenz daraus wäre: Bei gleichwertigem Landwirtschaftsbodenersatz müsste die Bauzone rückzoniert werden. Ich glaube, das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Aussagen von Schaaner Politikern zufolge würde durch dieses Gesetz - bei der Handhabung, wie es auch bei der Begründung des Bewilligungsgesuches des Egelsees stattgefunden hat - würde der Renaturierungswille der Gemeinde Schaan gänzlich verschwinden. Ich kenne einige Projekte, sehr schöne Projekte, auch im Schaaner Riet, wo solche Vernetzungsbiotope geschaffen werden sollen, wo die Gemeinde auch bereit ist, zu investieren. Ich bin überzeugt, dass diese Projekte - und das würde ich wirklich schade finden und als Rückschritt beurteilen - diese Projekte würden ohne dieses Gesetz nicht realisiert.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Der Abgeordnete Rudolf Lampert hat noch eine konkrete Frage gestellt betreffend dieser zwei Projekte. Ich glaube, in diesem Zusammenhang muss man erstens die zeitliche Dimension betrachten, dass das Erste eine erste Entscheidung war und uns die Problematik sichtbar gemacht hat. Und zweitens ist auch die Grössenordnung dieser zwei Projekte zu berücksichtigen. Beim zweiten Projekt ist bedeutend mehr Fläche für diese Massnahmen zur Verfügung zu stellen. Dann noch eine letzte Bemerkung, die ich klarstellen möchte. Wenn es hier darum geht, ökologische Massnahmen in der Landwirtschaftszone zu ermöglichen, heisst das nicht, dass die Landwirtschaftszone in ihrer Fläche vermindert wird. Es heisst, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt vermindert wird. Also die Landwirtschaftszone selber wird nicht angetastet. Auch bei der Erarbeitung dieses Gesetzes ist man immer von der Nettofläche ausgegangen. Also Landwirtschaftszone minus die Wege, minus die Weiher, minus die Bäche und minus auch Gehölzstreifen. Das noch eine letzte Bemerkung, wenn das nicht klar gewesen wäre.
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat, Sie haben richtig erkannt, ich habe eine Frage gestellt, nämlich schon zweimal. Sie haben sie allerdings immer noch nicht beantwortet, weshalb Vaduz die Bewilligung bekommen hat und Mauren diese Bewilligung nicht bekommen soll. Nur, weil die zeitliche Dimension, weil Vaduz eben früher gewesen ist, das kann einfach nicht die Erklärung sein. Deshalb hätte ich doch konkret die Begründung erwartet, weshalb Mauren nicht bewilligt wurde.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das war auch nicht die einzige Begründung, Herr Abgeordneter Lampert, sondern die Begründung war, dass die Grössenverhältnisse ganz unterschiedlich waren. Dass beim Antrag aus Mauren eine wesentlich grössere Fläche an Landwirtschaftszone dafür hätte Verwendung finden müssen.
Abg. Paul Vogt:
Ihre letzte Bemerkung, Herr Regierungsrat Marxer, hat mich doch etwas verwirrt. Ich gehe doch davon aus, dass bei diesem Gesetz immer von der landwirtschaftlichen Nettonutzfläche die Rede war, dass die auf 30% angesetzt ist. Also das, was Sie zuletzt aufgeführt haben, das hat mich eher verwirrt.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Um die Frage des Abgeordneten Rudolf Lampert noch einmal klar zu beantworten: Es gibt drei Gründe, die wurden jetzt schon mehrfach erwähnt. Aber damit Sie es auf einen Blick noch einmal haben:Erstens: Die zeitliche Begründung. Zweitens: Die Dimension, die Verhältnismässigkeit. Und drittens: Ich habe es ausdrücklich erwähnt, bei uns ging es primär um die Wiederbewässerung eines Bachbettes. Und dieses Bachbett hat eine wesentlich grössere Fläche eingenommen als diese zwei Weiher, die dazu gehörten, um eben die Fliessgeschwindigkeit und die Absetzbecken, die es braucht, damit diese vom Unterhalt her sinnvoll genutzt werden können, ebenfalls zu erstellen. Dass heisst, primär war der Wunsch da, diese Bachbette wieder zu bewässern und die beiden Weiher waren ein Teil dieses Projektes, welche einfach notwendig waren, um den Unterhalt zu reduzieren. Drei Gründe, die beim anderen Projekt eben nicht da sind bzw. nicht in dem Verhältnis da sind. Und ich glaube, Sie sollten jetzt zur Kenntnis nehmen, dass dem einfach kein Vergleich standhält, und dass Sie nicht einfach auf parteipolitischer Grundlage diese Diskussion führen sollten.
Abg. Rudolf Lampert:
Nun hören Sie doch auf, Abgeordneter Karlheinz Ospelt. Es geht hier um sachliche Dinge. Die zeitliche Dimension kann ganz einfach keine Rolle spielen, da es sich um denselben Gesetzesbestand handelt. Wir haben sowohl beim Vaduzer Antrag als auch beim Maurer Antrag dieselbe Gesetzesgrundlage, deshalb kann die zeitliche Dimension absolut keine Rolle spielen. Also, wenn Sie das so ins Lächerliche ziehen wollen, dann hören wir einfach auf damit.Aber noch eine andere Frage. In Mauren geht es um 2 Hektaren. In Vaduz war diese Renaturierung des Baches, dieser Bach war in der Landwirtschaftszone. Um welche Fläche genau ging es in Vaduz, wenn wir diesen Irkales-Bach und den Weiherverbund zusammennehmen? Sie sprechen immer von unterschiedlichen Dimensionen. Ich möchte jetzt die Masse wissen. In Mauren ging es um 2 Hektare.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe gedacht, wir sprechen über Eintreten auf eine Gesetzesvorlage.
Abg. Egon Matt:
Der Abgeordnete Lampert möchte Masse wissen und ich möchte den Artikel wissen. Den Artikel welchen Gesetzes, auf das Sie sich gestützt haben bei diesem Entscheid.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Herr Abgeordneter Lampert, also ich weiss nicht, was Sie jetzt wollen. Es geht Ihnen ja wirklich hier nur noch um die Herausstreichung dieser unterschiedlichen Behandlung in Vaduz und Mauren. Ich habe das objektiviert. Ich habe Ihnen drei konkrete Gründe genannt, und wenn Sie die nicht verstehen, dann tut es mir einfach leid.
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Präsident, Sie haben gefragt, es geht um Eintreten oder Nichteintreten. Es geht schon darum. Es geht nämlich darum, ob dieses Gesetz notwendig ist oder nicht. In Vaduz war diese Gesetz nicht notwendig und in Mauren soll dieses Gesetz plötzlich notwendig sein. Genau deshalb geht es doch um Eintreten oder Nichteintreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
So wie ich die Voten bisher verstanden habe, aber ich habe sonst keine Kenntnisse von diesem Vorgang ausser dem, was ich in der Zeitung schon gelesen habe, hat die Regierung offenbar das Projekt in Vaduz auf der Basis des existierenden Art. 4 Abs. 2 lit. a genehmigt. Anders kann ich es mir zumindest nicht vorstellen. Was anderes habe ich bisher auch nie gehört. Wird das Wort noch gewünscht vor der Entscheidung über Eintreten oder Nichteintreten?
Abg. Marco Ospelt:
Ja, mich interessiert schon noch die Frage nach der Dimension. Nachdem es hiess, dass es um ganz andere Dimensionen geht, möchte ich gerne wissen, wie war den die Dimension bei der ersten Entscheidung?
Abg. Egon Matt:
Und ich hätte das noch gerne von der Regierung bestätigt gehabt, dass das wirklich Art. 4 Abs. 2 lit. a war.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte Ihnen vielleicht noch eines sagen, dass das Projekt in Vaduz bereits seit über zehn Jahren ein Thema war, das auch beim Amt für Umweltschutz bekannt war. Es ging darum, die Abklärungen zu treffen, woher dieses Wasser am besten genommen werden kann, und obwohl das seit zehn Jahren auf dem Programm war, konnte man das dann erst im letzten Jahr realisieren. Es ist also nicht so, dass das Projekt in Vaduz völlig unbekannt war, sondern diese Vorabklärungen gingen schon weit zurück und wir haben es einfach jetzt umgesetzt und realisiert, indem wir noch einmal uns konkret mit dem Programm beschäftigt haben. Es geht auch nicht - und das möchte ich schon klar herausstreichen, allein um die Fläche, obwohl die in Vaduz wesentlich kleiner ist. Das werden Sie, ich nehme an, der Regierungsrat hat diese Zahlen, das werden Sie auch noch hören, dass diese zwei Weiher in Vaduz wesentlich kleiner waren. Aber viel wichtiger ist noch ein anderer Aspekt und den haben Sie offensichtlich nicht aufgenommen. Nämlich, dass diese zwei Weiher nur ein kleiner Bestandteil dieses Projektes waren. Und beim wesentlich grösseren Teil des Projektes ging es darum, dass ein bestehendes Bachbett wieder bewässert wird. Und das ist ein grosser Unterschied. Den sollte man nicht vergessen.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich habe den Regierungsbeschluss, der diese Möglichkeit für die Gemeinde Vaduz ermöglicht hat, natürlich nicht bei mir. Ich bin aber sicher, dass die Ausnahmebewilligung, wie der Herr Landtagspräsident das ausgeführt hat, auf Art. 4 Abs. 2 Bst. a zurückzuführen ist. Wegen der präzisen Verhältnisse was die Fläche anbelangt, möchte ich keine Zahl nennen, weil ich hier nicht ganz sicher bin. Ich möchte aber, wie der Bürgermeister ausgeführt hat, auch sagen, dass es um ein Gesamtprojekt gegangen ist, bei dem dieser Weiher ein kleiner Teil davon ist. Beim Egelsee sieht das nicht so aus. Da wäre eben der grösste Teil dieser Weiher und ein kleiner Teil, ich denke 0,2 Hektar, wäre noch Gehölzfläche, was bei diesem Projekt noch zu realisieren wäre. Aber ich denke, diese Diskussion zeigt auch, dass wir hier in einem ganz schwierigen Gebiet sind und das hat die Regierung unter anderem dazu bewogen, mit dieser Gesetzesänderung an den Landtag zu gelangen, weil es sehr schwierig ist, zu sagen, dieses Projekt fällt noch unter diesen Buchstaben a, das liegt im öffentlichen Interesse oder nicht. Wenn wir hier eine ganz klare gesetzliche Regelung haben, die so lautet, wie es der Vorschlag der Regierung ist, dass eben diese Revitalisierungsmassnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit von Gewässern oder eben auch von Gehölzflächen möglich sind, dass, wenn wir diese Regelung haben, dann haben wir diese Diskussionen, die wir jetzt führen, alle nicht.
Abg. Lorenz Heeb:
Vielleicht stiftet meine Frage noch mehr Verwirrung. Aber ich stelle sie trotzdem. Ich glaube gehört zu haben, dass die Renaturierung des Irkales-Baches auf einer sogenannten "Grabenparzelle" realisiert wurde. Gehört diese Grabenparzelle jetzt zur Nettolandwirtschaftsfläche oder nicht? Wenn nicht, dann wurde tatsächlich von der Landwirtschaftsfläche nur für diese Weiherbildung Landwirtschaftsboden verwendet.
Abg. Rudolf Lampert:
Es handelte sich um Landwirtschaftsfläche. Das wissen sowohl der Herr Bürgermeister von Vaduz als auch der Herr Regierungsrat. Nur die Argumente, die eingebracht wurden, sind deshalb so schwierig, weil eben unterschiedliche Kriterien bzw. unterschiedliche Gewichtungen angewendet wurden. Sie sprechen als Argument die Dimensionen an. Sie kennen die Dimensionen aber nicht. Und das ist schon irgendwie ein sonderbares Vorgehen. Aber ich möchte das jetzt beenden und bin für Eintreten auf diese Gesetzeslage, nur damit wir endlich unseren Egelsee in Mauren bekommen.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Um die Frage des Abgeordneten Lorenz Heeb noch zu beantworten. Es ist natürlich richtig, dass dieser Bach oder dieses Bachbett zwar in der Landwirtschaftszone war, aber nicht landwirtschaftlich genutzt wurde. Das ist doch eindeutig klar. Und hier geht es um die landwirtschaftlich nutzbare Fläche und der ganze Bachbereich, dieses Bachbett gehört nicht dazu, einzig diese beiden Weiher.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab über Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Wer dafür ist, dass auf diese Gesetzesvorlage eingetreten wird, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit können wir mit der ersten Lesung beginnen.Bitte um etwas Ruhe, sonst versteht man den Gesetzestext nicht.Art. 4 Abs. 2 Bst.c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 Abs. 2 Bst.c steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Nun, da wir eingetreten sind, möchte ich die Regierung noch fragen oder zumindest bis zur zweiten Lesung abklären lassen, die Anregung der Vereinigung bäuerlicher Organisation im Bericht genau zu studieren; da heisst es, dass eine eingehende Überprüfung des jeweiligen Projektes erfolgen muss, man muss auch die Landwirtschaft miteinbeziehen. Plant die Regierung den Erlass von detaillierten Bodenschutzrichtlinien für den Bau und die Rekultivierung? Ich bin doch der Ansicht, dass aus dem Eintretensvotum deutlich geworden sein dürfte, dass bei einer Gesetzesänderung, wie wir sie jetzt in Angriff genommen haben, das geplante Projekt eben im Sinne einer Gesamtbeurteilung nach wie vor gemacht werden muss. Ich befürchte, dass sonst die Interessen der Landwirtschaft völlig untergehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die erste Lesung beendet. Wir unterbrechen jetzt unsere Sitzung und setzen morgen um 9.00 Uhr fort.
DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 21:00 UHR)
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