HERABSETZUNG DES STIMM- UND WAHLRECHTSALTERS UND DES MÜNDIGKEITSALTERS (ÄNDERUNG DER VERFASSUNG, DES VOLKSRECHTEGESETZES, DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS UND WEITERER GESETZE) (NR. 98/1999), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 31 unserer Tagesordnung: Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters und des Mündigkeitsalters. Der Bericht und Antrag Nr. 98/1999 der Regierung steht zur Diskussion:
Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Liechtensteins Jugend ist leistungswillig. Die Partizipationsbereitschaft der Jugendlichen ist generell hoch. Das ist unter anderem das Ergebnis der liechtensteinischen Jugendstudie, welche die Regierung in diesem Jahr herausgegeben hat. Dabei wollen sich die Jugendlichen weniger stark in Organisationen einbinden lassen, sondern sie ziehen es eher vor, punktuell aktiv zu werden. Die Herabsetzung des Wahl- und Mündigkeitsalters auf 18 Jahre wird gemäss der Studie von mehr Jugendlichen befürwortet als die Beibehaltung der jetzigen Altersgrenze von 20 Jahren. Die Jugendstudie zeichnet generell ein erfreuliches Bild über die junge Generation in unserem Lande. Ich denke, ein gewichtiger Grund mehr für unser Land, mit Optimismus in die Zukunft zu blicken, denn die Jugend ist das wichtigste Kapital eines Landes.Die älteren Bevölkerungsgruppen haben die Aufgabe, der Jugend Perspektiven und Leitbilder zu geben. Daher müssen wir uns immer wieder fragen: Was leben wir den jugendlichen Menschen vor? Welchen Wertvorstellungen in unserem täglichen Leben sind wir verpflichtet? Sind es die Selbstverwirklichungswerte oder die Pflichtwerte, denen wir nachleben? Ich denke, unsere Jugend ist durchaus bereit, sich für die Gemeinschaft einzusetzen. Wir müssen bereit sein, ihr den Spielraum zu geben, den sie braucht, um rechtzeitig die Erfahrungen jenseits der materiellen Werte zu sammeln.Die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters und des Mündigkeitsalters erweitert diesen Freiraum und schafft die Möglichkeit, unsere Jugendlichen rechtzeitig in die politische Meinungs- und Willensbildung einzubeziehen. Ich stimme der Aussage im Regierungsbericht zu, wenn dort festgestellt wird, dass die Jugendlichen dann Interesse für die Politik zeigen, wenn ihre Mitsprachemöglichkeit in zeitlich naher Zukunft liegt. Wir haben die Aufgabe, unseren Jugendlichen immer wieder Mut zu machen zu Selbständigkeit, zu Unternehmungsgeist und Verantwortungsbereitschaft.Es ist die Aufgabe der Politik, Empfindungen der Jugend in die aktive Politik hineinzutragen, junge Menschen für die Politik zu interessieren und Wege zum politischen Engagement zu eröffnen. Die Herabsetzung des Wahlalters ist eine der Voraussetzungen dafür. Es ist für mich unbestritten, dass das Mündigkeitsalter gleich festgesetzt sein muss. Alledem vorausgehen muss, dass die Jugendlichen auch in Zukunft die Chance haben, ihre Jugendzeit erfolgreich zu erleben. In der Jugend werden Entscheidungen getroffen, welche Wertvorstellungen und Ideen für das weitere Leben geben. Ich denke, es gibt in unserem Land überhaupt keinen Grund, den jungen Menschen eine pessimistische Grundhaltung in Zukunftsangst vorzugeben. Vielmehr müssen wir den Jugendlichen klarmachen, dass der Staat mit der Jugend gemacht werden muss. Die Jugend verkörpert die Zukunft unseres Landes. Politik mit den jungen Menschen ist daher Politik für die Zukunft. Die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters bietet den jungen Menschen die Möglichkeit, sich früher für die Politik zu interessieren und sich in der Politik zu engagieren. Der Staat als Gemeinschaft lebt von den Ideen, der Ungeduld, der Begeisterung und dem persönlichen Einsatz sowie der Kritik der jungen Menschen. Er braucht auch die Bereitschaft der Jugend zu politischem und gesellschaftlichem Engagement und zur aktiven Mitgestaltung des Gemeinwesens. Von Bedeutung erscheint mir auch in diesem Zusammenhang, darauf hinzuweisen, wie wichtig das politische Interesse der jungen Menschen für die Parteien ist, weil dort die politische Willensbildung stattfindet. Die politischen Parteien sind nicht Selbstzweck, sondern sie erfüllen einen staatspolitischen Auftrag. Sie fördern das verantwortungsvolle Engagement für Liechtenstein und sind bestrebt, vor allem auch die jungen Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner für die politische Mitarbeit und Verantwortung zu gewinnen.Als weitere wesentliche Begründung für die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters kann die politische Reife und Selbstständigkeit der heutigen Jugend angeführt werden. Wenn wir die rechtliche Situation in den mitteleuropäischen Ländern betrachten, stellen wir fest, dass Liechtenstein als einziges Land noch ein Wahlrechtsalter von 20 Jahren kennt. Die Regierung zeigt in ihrem Bericht und Antrag in umfassendem Sinne die Auswirkungen auf, welche die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters sowie des Mündigkeitsalters auf unsere Rechtsordnung mit sich bringt, und schlägt dementsprechend Anpassungen in den angesprochenen Rechtsbereichen vor. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen folgen dem Grundsatz, dass Mündigkeit mehr Unabhängigkeit bedeutet, die Herabsetzung des Mündigkeitsalters aber keine Verschlechterung des sozialen Schutzes mit sich bringen darf. Ich stimme diesem Grundsatz voll und ganz zu und spreche für Eintreten auf die von der Regierung vorgelegten Gesetzesabänderungsvorlagen.
Abg. Gebhard Hoch:
Der vorliegende Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters ist ganz im Sinne der von der Fraktion der Bürgerpartei eingereichten Motion vom Mai 1990, welche 1991 zum Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters und des Mündigkeitsalters und 1992 zur entsprechenden Volksabstimmung führte. Die Fraktion der Bürgerpartei vertritt, wie damals, nach wie vor die Meinung, dass die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters der Forderung entspricht, eine jugendgerechtere Politik zu betreiben und die Anliegen junger Menschen wirklich aufzunehmen.Im Weiteren spricht auch die Altersstruktur der Bevölkerung für eine Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters, da die ältere Bevölkerungsschicht immer grösseres Gewicht erhält. Neu wurde mit dem Jugendparlament eine Institution ins Leben gerufen, die es der jüngeren Generation ermöglicht, politische Verantwortung wahrzunehmen und ihre Anliegen zu artikulieren. Die 18-Jährigen erwarten zu Recht, dass sie ernst genommen werden und ihre Ideen, Hoffnungen und konkreten Vorschläge nicht auf taube Ohren stossen.Das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 ist ein wichtiger Schritt zu einer vollständigen Teilhabe der Jugendlichen an Politik und Gesellschaft. Mit der Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 wird diesen Anliegen und nicht zuletzt auch europäischen und internationalen Gegebenheiten Rechnung getragen. Das Volk ist in jüngster Zeit zu Gesetzesrevisionen, welche u.a. auch die politischen Rechte tangieren - beispielsweise betreffend die erleichterte Einbürgerung - nicht konsultiert und um seine Meinung befragt worden. Daher will die Fraktion der Bürgerpartei diese Vorlage der Volksabstimmung unterwerfen. In der gleichen Frage war nämlich das Volk noch vor sieben Jahren mit der Verwerfung der Regierungsvorlage ganz klar anderer Meinung als der Landtag. Anlässlich der Behandlung im Landtag 1991 forderten beide Parteien in Fragen der Ausübung der politischen Rechte, das Volk zu befragen. Es schiene uns deshalb nicht richtig, wenn sich der Landtag nach einer relativ kurzen Zeit von sieben Jahren über die damals klare Meinungsäusserung des Volkes hinwegsetzte, indem er von sich aus und ohne Volksbefragung die entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesanpassungen beschliessen würde. Die Fraktion der Bürgerpartei wird daher zu gegebener Zeit Antrag stellen, eine Volksabstimmung abzuhalten.Wir sind überzeugt, dass mit der Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters und des Mündigkeitsalters den Anliegen der jüngeren Generation besser entsprochen werden kann. Es befähigt sie, politische Verantwortung wahrzunehmen, Ideen zu vertreten und eigene Anliegen einzubringen. Die jungen Erwachsenen sollen die Geschicke und die Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Landes frühzeitig mitbestimmen und formen können. Die Fraktion der Bürgerpartei unterstützt daher die Herabsetzung der politischen Mündigkeit ohne jede Einschränkung.
Abg. Paul Vogt:
Demokratie lebt davon, dass alle mitmachen. Sie lebt vom Glauben und Vertrauen darauf, dass man nicht nur das individuelle Leben gestalten kann, sondern dass man auch gesellschaftliche Prozesse beeinflussen kann. In diesem Sinn kann Demokratie auch eine Lebensschule sein, bereits junge Leute können lernen, wie man Konflikte bewältigen kann. Ich denke, in diesem Sinne könnte auch das, was hier im Landtag jeweils passiert, ein Vorbild sein. Um gleich beim letzten Punkt anzuknüpfen, den mein Vorredner aufgegriffen hat, möchte ich sagen, dass diese Vorlage unbestritten ist; ich erwarte keinerlei Opposition. Sie war auch das letzte Mal im Landtag unbestritten. Die Argumente für diese Vorlage sind mehr oder weniger vollständig im Bericht und Antrag der Regierung aufgelistet. Ich unterstütze diese Argumente praktisch ausnahmslos. Aus diesen Gründen halte ich eine Volksabstimmung nicht für nötig, auch wenn bis heute praktisch alle Gesetze, die in die Volksrechte eingegriffen haben, einer Volksabstimmung zugeführt wurden. Ich denke, wir sollten vor allem umstrittene Vorlagen einer Volksabstimmung zuführen. Ein wesentlicher Grund, den ich herausstreichen möchte für die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters, ist die europäische Rechtsentwicklung. Liechtenstein ist ein Teil von Europa. Wir sollten uns auch an diesen Normen orientieren und wir sollten mitarbeiten, wenn ein einheitlicher europäischer Rechtsraum geschaffen wird. Im Bericht und Antrag wird darauf hingewiesen, dass praktisch überall in Europa das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre festgesetzt wurde. Alle Staaten haben damit gute Erfahrungen gemacht, es kam zu keinerlei nennenswerten Problemen. Etwas betrübt bin ich darüber, dass die Jugend für diese Vorlage kein besonderes Interesse zeigt. Ich möchte das nicht schönreden, in Diskussionen mit jungen Leuten kommt man immer wieder zum Ergebnis: Wenn uns das gegeben wird, dann sind wir natürlich auch dafür. Im Prinzip möchten wir es gerne haben, aber wir werden nicht gross darum kämpfen. Ich stelle da immer wieder ein bedauerliches Desinteresse für die Politik fest. Ich stelle mir die Frage: Wieso ist das so? Es stimmt einfach etwas nicht, wie unsere Politik heute funktioniert. Warum stehen so viele junge Leute politisch abseits? Ich habe keine Antworten auf diese Fragen, ich könnte höchstens einige Vermutungen formulieren, möglicherweise fehlt der Glaube in die Demokratie, möglicherweise fehlt der Glaube daran, dass man als Einzelner wirklich Einfluss nehmen kann auf die Politik. Vielleicht ist es aber auch so, dass die Politik schlecht kommuniziert wird, dass die Politik vielen zu kompliziert erscheint, dass sie sich überfordert fühlen. Auch dann wären wir aufgerufen zu überprüfen, wie man Politik transparenter machen kann. Eine andere Möglichkeit ist die, dass sich junge Leute andere Ziele setzen, dass sie vor allem das eigene Leben gestalten möchten und sich darauf konzentrieren. Ich denke, so oder so sind wir aufgerufen, kritisch zu hinterfragen, wieso ein so grosses politisches Desinteresse vorhanden ist.Schliesslich möchte ich noch einen letzten Punkt aufgreifen, und zwar das Ausländer-Stimm- und Wahlrecht. Ausländer zahlen Steuern, sie haben die gleichen Pflichten wie die Liechtensteiner, sie haben aber nicht die gleichen Rechte. Viele Ausländer leben seit Jahrzehnten hier, sie interessieren sich für dieses Land, sie sehen Liechtenstein als ihre Heimat und würden gerne am politischen Geschehen hier teilnehmen. Ich möchte deshalb die Regierung auffordern, die Einführung eines Stimm- und Wahlrechts, zumindest auf Gemeindeebene, zu prüfen.
Abg. Norbert Bürzle:
Herr Präsident. Vieles wurde zu diesem Thema jetzt gesagt. Ich möchte das nicht nochmals wiederholen, sondern dieses Thema aus Sicht der politischen Bildung ansprechen. Eine Demokratie ist um so lebendiger, je mehr Bürgerinnen und Bürger aktiv am Staatswesen teilnehmen. Mit diesem Satz, entnommen aus dem Bericht der Regierung, möchte auch ich für die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters und des Mündigkeitsalters votieren. Ich bescheinige der heutigen Jugend die notwendige Reife, die sie befähigt, verantwortlich eigene Entscheidungen zu treffen. Ich bin überzeugt, dass Jugendliche bereits im Alter von 18 Jahren auch das entsprechende Interesse an der Politik zeigen, wenn ihnen auch eine Mitsprachemöglichkeit in Form des Stimm- und Wahlrechtes zugestanden wird. Bereits auf der Sekundarstufe unserer Schulen werden die Jugendlichen zu selbständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und ihnen wird eine möglichst umfassende und gute Information über unser Land vermittelt und so die Beziehung zu unserem Staat gestärkt. Ziel der politischen Bildung soll ja nicht nur Institutionenkunde, wie die Darstellung der verschiedenen Staatsorgane, deren Aufgaben und die Rolle des Bürgers im Staate, sein, sondern politische Bildung soll auch einen Beitrag zur Meinungsbildung und damit zur Vorbereitung von Entscheidungen leisten, die Jugendlichen mit aktuellen Konflikten und Problemen konfrontieren und sie schlussendlich motivieren, sich an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Sicher dürfen wir dabei nicht übersehen, dass politische Bildung, gerade in Konfrontation mit der manchmal enttäuschenden Wirklichkeit, gewisse Schüler nicht interessiert. Resignation kann dieses Desinteresse noch verstärken. Aber, wie ich meine, ist dies nicht ein Problem der Jugend, sondern ein gesellschaftliches. Das Interesse, sich politisch zu engagieren, wird in Wohlstandsjahren bei vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht geweckt. Aber trotzdem, viele Jugendliche in diesem Alter übernehmen heute in vielen gesellschaftlichen Bereichen Verantwortung und Pflichten, darum sollten wir ihnen auch das Recht zugestehen, sich wie in nahezu allen Staaten Europas bereits mit 18 Jahren auch an der politischen Gestaltung unseres Landes aktiv zu beteiligen, denn das Engagement eines jeden Bürgers für den Staat ist ein Beitrag zu dessen Zukunftsgestaltung.
Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, zu den materiellen Punkten wurde von den Vorrednern alles gesagt. Ich stehe selbstverständlich auch mit vollem Herzen hinter der Vorlage. Ich möchte einige Gedanken zum von der FBPL angekündigten Antrag einer freiwilligen Volksabstimmung äussern. Ich bin aus prinzipiellen Gründen gegen eine zu häufige freiwillige, d.h. vom Landtag beschlossene Volksabstimmung, da dieses Mittel nur bei wirklich heiss umstrittenen Vorlagen in Anwendung gebracht werden sollte. Ich bin da einer Meinung mit dem Kollegen Vogt. Wenn wir in diesem Zusammenhang nicht restriktiv vorgehen, besteht die Gefahr einer gewissen Verwässerung des Referendumsrechtes gemäss unserer Verfassung. Vor den Preis einer Volksabstimmung hat unsere Verfassung im Regelfall den Fleiss des Sammelns von Unterschriften gesetzt.
Abg. Gabriel Marxer:
Es geht mir auch genau um diesen Punkt, warum ich mich hier jetzt noch gemeldet habe. Ich bin der gegenteiligen Meinung als mein Vorredner Peter Sprenger. Ich finde eben, man kann nicht davon sprechen, dass diese Vorlage völlig unumstritten ist, wenn vor sieben Jahren eine Volksabstimmung genau eine Vorlage des gleichen Inhalts verworfen hat und es im Volk dafür keine Mehrheit gegeben hat. Da können wir uns im Landtag noch so einig sein; man kann sicher nicht von einer unumstrittenen Vorlage sprechen, wenn es eine Volksabstimmung gegeben hat vor erst sieben Jahren, die diesem Gesetz, oder einem Gesetz genau gleichen Inhaltes, nicht zugestimmt hat. Ich finde es auch eine gute Tradition und Respekt vor dem Volk, dass, wenn man in die politischen Rechte Landesangehöriger eingreift, dass dann eigentlich eine Volksabstimmung hierüber stattfinden soll. Ich werde diesen Vorschlag also selbstverständlich unterstützen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Danke für die positiven Voten zur Vorlage. Ich glaube, inhaltlich ist mehr oder weniger alles gesagt worden. Grundsätzlich ist die Frage der Volksabstimmung sicher Sache des Landtages, die Haltung der Regierung habe ich in der Öffentlichkeit mehrfach dargelegt. Wir sind der Meinung, dass es hierzu keine Volksabstimmung benötigt. Die verschiedenen Gründe, nämlich einerseits, weil eben nicht, wie es immer wieder behauptet worden ist, bei all diesen Fragen eine Volksabstimmung anberaumt worden ist. Zum Beispiel im Jahre 1969 hat man das Wahl- und Stimmrecht, genau so wie das Mündigkeitsalter, von 21 auf 20 Jahre herabgesetzt, ohne Volksabstimmung. Und zum Zweiten auch - ich unterstreiche das Votum des Abg. Paul Vogt - namentlich die tiefe Stimmbeteiligung, die historisch tiefste Stimmbeteiligung, die wir zu dieser Frage hatten, nämlich mit 36,5%. Die zweittiefste Stimmbeteiligung war dann bei der Justizreform mit rund 50%, also doch eine sehr viel tiefere Stimmbeteiligung, was zumindest zeigt, dass dies nicht ein Thema ist, das geradezu unter den Nägeln brennt.Auch der Abg. Peter Sprenger hat ein für mich doch gewichtiges Argument eingebracht. Wir haben das Referendumsrecht, das steht selbstverständlich offen. Ich bin auch der Meinung, dass wir an sich das Referendumsrecht eher aufweichen, wenn der Landtag von sich aus Vorlagen Volksabstimmungen unterstellt. Ich glaube, dass die Bürger und Bürgerinnen im Land durchaus das Recht haben, dass der Landtag Verantwortung selbst übernimmt und dass dann, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern zu schnell geht, wenn sie das Gefühl haben, das ist eine Lösung des Landtages, die wir nicht unterstützen, dann steht das Recht des Referendums offen. Wenn es ihnen zu langsam geht, dann der Initiative.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Diese Argumente gegen eine Volksabstimmung im vorliegenden Fall haben alle etwas für sich. Sie haben nur einen Schönheitsfehler, auf den der Abg. Gabriel Marxer hingewiesen hat, nämlich dass der Landtag aus der genau gleichen Situation heraus vor sieben Jahren eine solche Volksabstimmung von sich aus anberaumt hat, die dann - Stimmbeteiligung hin oder her - ein überraschend ausserordentlich deutlich negatives Resultat für die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 erbracht hat. Da meine ich, sollte man es sich schon nicht zu leicht machen bei der Entscheidung über einen Antrag auf Unterstellung eines entsprechenden Landtagsbeschlusses unter die Volksabstimmung. Ich glaube, dass die Überlegung allein, dass es im Landtag im Rahmen der classe politique unbestritten ist, diese Herabsetzung vorzunehmen, das allein scheint mir nicht ausreichend zu sein als Gegenargument. Aber wir werden das dann bei der 2. Lesung bzw. nach der Schlussabstimmung uns noch einmal überlegen können.Nachdem Eintreten unbestritten ist, können wir mit der Lesung beginnen. Eine kleine Formalbemerkung noch zum Voraus. Ich würde es schätzen, wenn bei solchen Vorlagen der Regierung, die mehrere Gesetzesvorlagen enthalten, in diesem Fall sind es 12 Stück, dies auch im Rahmen des Berichtes und Antrages irgendwo übersichtlich aufscheinen würde, sei es im Inhaltsverzeichnis oder sonst wo. Das ist hier nicht der Fall. Es werden zwar zu allen 12 Vorlagen kurze Bemerkungen im Rahmen der Erläuterungen gemacht, aber wie viele es sind und welche es sind, das muss man sich erst zusammensuchen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir beginnen mit der Lesung.Art. 29 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 110bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 110bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. Inkrafttreten, steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesung dieses Verfassungsgesetzes beendet.GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSÜBUNG DER POLITISCHEN VOLKSRECHTE IN LANDESANGELEGENHEITEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur 2. Vorlage betreffend das Volksrechtegesetz.
Art. 1 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen jetzt zur 3. Vorlage über die Abänderung des PGR.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir auch die 1. Lesung dieser Abänderung des PGR absolviert.GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur 4. Vorlage über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches.Sachüberschrift vor § 173 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Sachüberschrift vor § 173 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. § 174 aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 174 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 175 aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 175 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 247 aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 247 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 569 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 569 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ARBEIT IN INDUSTRIE, GEWERBE UND HANDEL
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Vorlage 5: Abänderung des Arbeitsgesetzes.Art. 29 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STRAFGESETZBUCHES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Vorlage 6: Abänderung des Strafgesetzbuches.§ 74 Ziff. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 74 Ziff. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES RECHTSPFLEGERGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Vorlage 7: Abänderung des Rechtspflegergesetzes.Art. 17 Abs. 2 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN ERWERB UND VERLUST DES LANDESBÜRGERRECHTES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Vorlage 8: Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes. Wir lesen die soeben neu verteilte Fassung des Regierungsantrages. § 5a Abs. 4 bis 8 aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 5a Abs. 4 bis 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 6 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 6 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 9: Abänderung des IVG.Art. 14ter Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14ter Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 34 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a und Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 38 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 44 Sachüberschrift, Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a und b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 44 Sachüberschrift, Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a und b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 47 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 47 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 50 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt kommen wir zu Vorlage 10: Ergänzungsleistungen-Gesetz. Hier lesen wir auch die heute verteilte Neufassung der Regierungsvorlage.Art. 1 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Diese CHF 17'090 habe ich eigentlich darüber geschrieben. Ich weiss nicht, ob das der Antrag der Regierung ist. Herr Regierungsrat, können Sie das bestätigen?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Das kann ich bestätigen. Ja.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann streichen wir die CHF 16'660 durch.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion sonst nicht gewünscht wird, können wir weiterlesen.II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON BLINDENBEIHILFEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Vorlage 11: Abänderung des Gesetzes über die Blindenbeihilfen.Art. 3 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE OBLIGATORISCHE UNFALLVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Und zum Abschluss noch Vorlage 12: Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung.Art. 30 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung der 12 Vorlagen dieses Regierungsantrages absolviert.
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