Abänderung des Finanzbeschlusses über die Ausrichtung von Beiträgen an die Bürgergenossenschaft Balzers für die Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes (Nr. 65/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Finanzbeschlusses über die Ausrichtung von Beiträgen an die Bürgergenossenschaft Balzers für die Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 65/2014 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Wie die Regierung in ihrem heute zur Beratung und Verabschiedung anstehenden Bericht und Antrag richtig feststellt, hat sich der Landtag bereits drei Mal mit der finanziellen Unterstützung des Holzheizwerks Balzers befasst. Heute nun geht es in eine weitere Runde, in eine vierte Runde, in eine technokratische Ehrenrunde.
Die EFTA-Aufsichtsbehörde ESA hat festgestellt, dass die Subventionen in der gemäss Bericht und Antrag am 4. September 2013 vom Landtag beschlossenen Formulierung nicht den EWR-rechtlichen Vorgaben zu 100% genügen. Daraufhin wurde an den Vaduzer und Brüsseler Schreibtischen emsig nach Lösungen gesucht, und es konnte eine Vorlage erstellt und unterbreitet werden, die den Bestimmungen des Art. 61 des EWR-Abkommens entsprechen. Der Entscheid 171/14/COL der ESA vom 24. April 2014 bestätigt, dass der nun vorliegende Finanzbeschluss-Antrag mit den staatlichen Beihilferegelungen nach Art. 61 konform ist.
Materiell ändert sich rein gar nichts. Es mussten lediglich kleinere Anpassungen im Finanzbeschluss und in der Vereinbarung mit der Holzheizwerk AG vorgenommen werden, die weder die Höhe der Förderbeträge noch andere essentielle Punkte betreffen. Es reicht die zusätzliche schriftliche Feststellung, dass die Waldbewirtschaftung eine Dienstleistung im allgemeinen Interesse gemäss EU-Verordnung Nr. 360/2012 darstellt.
Ich danke der Regierung und der Stabsstelle EWR für ihre Bemühungen, dass es ihnen gelungen ist, die bei der EFTA-Überwachungsbehörde ESA aufgekommenen Zweifel auszuräumen, und dass uns heute ein EWR-konformer Antrag vorliegt.
Zu gratulieren ist den Initianten des Holzheizwerks, die Nägel mit Köpfen gemacht haben, vor einigen Tagen zum ersten Mal einfeuern konnten und schon in diesen Tagen mit der Lieferung von Wärme beginnen. Brüssel alleine würde nämlich noch lange frieren. Ich stimme dem vorliegenden Finanzbeschluss zu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Den schönen Ausführungen meiner Vorrednerin, die sehr detailliert die Situation erklärt hat und auch die Änderungen aufgeführt hat, möchte ich nichts hinzufügen und stimme diesem Antrag auch zu. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch einmal daran erinnern: Mit dem Bau eines Holzheizwerkes wird die Abhängigkeit von importiertem Erdöl und Erdgas reduziert. Das wäre so weit in Ordnung - aber nur, wenn das Holzheizwerk Gebäude mit Wärme versorgen würde, die noch keinen Gasanschluss haben. Das Heizwerk in Malbun erfüllt diese Anforderung. Anstatt Öl wird Holz verbrannt, ohne dass deshalb eine Infrastruktur der Allgemeinheit abgewertet werden muss. In Balzers trifft dies nicht zu. Das Holzheizwerk Balzers erschliesst Bauwerke, die bereits mit Erdgas versorgt sind. Dazu stehen noch im Bereich des Versorgungsgebietes der Dampfleitung ein subventioniertes Blockheizkraftwerk und eine Holzschnitzelfeuerung, deren Zukunft ungewiss ist. Mit der Subventionierung dieses Holzheizwerkes wird einer mit hohen Staatsbeiträgen aufgebauten, sich in Topzustand befindlichen Infrastruktur, unter anderem der Gasleitung mit den Übergabestationen, deren Funktion teilweise entzogen. Die Effizienz der Infrastruktur wird schlechter und für diese LGV-Infrastruktur muss eine Wertberichtigung nach unten gemacht werden. Dazu kommt: Diese Infrastruktur muss, auch wenn sie nutzlos an diesen Gebäuden vorbeizieht, trotzdem periodisch kontrolliert werden und verursacht Kosten, welche die verbleibenden Gasbezüger belasten. Das Holzheizkraftwerk müsste an einem Ort zu stehen kommen, an dem entweder noch keine Gasversorgung vorhanden ist, oder dort, wo grössere Industriebetriebe neu gebaut werden und die Infrastruktur noch fehlt. Ich werde diesem Finanzbeschluss wie letztes Jahr nicht zustimmen, weil es mir zuwiderläuft, mit den Steuergeldern geförderte, noch jahrelang bestens funktionierende Infrastruktur wiederum mit Steuergeldern ohne zwingenden Grund abzuwerten, ja sogar die Kosten für die Gasbezüger mit dem Einsatz von Staatsbeiträgen zu erhöhen und der LGV zudem noch einen Verlust zuzufügen. Nicht gerecht in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Holzheizwerk in Balzers subventioniert werden soll, hingegen das Holzheizwerk in Malbun nicht. Aus Sicht einer umfassenden Effizienzbeurteilung müsste dies gerade umgekehrt sein oder unter Einbezug einer Gleichbehandlung am einfachsten gar keine Subvention für Holzheizwerke zu sprechen. Diese beiden Holzheizwerke sind ein typisches Beispiel, dass private Unternehmen gegenüber öffentlichen oder halböffentlichen Institutionen wirtschaftlicher sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich teile die Ansicht meines Vorredner nicht. Ich möchte noch in gekürzter Form kurz Hintergründe und Argumente zusammenfassen, aber nicht mehr ausholen, weil meine Vorrednerin Karin Rüdisser-Quaderer das schon sehr gut gemacht hat.
Um den EWR-rechtlichen Vorgaben zu genügen, muss der Finanzbeschluss vom September 2013 geringfügig angepasst werden: In Art. 2 Abs. 2 des Finanzbeschlusses muss neu explizit erwähnt werden, dass die Waldbewirtschaftung eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne der EU-Verordnung Nr. 360/2012 der Kommission darstellt - wir haben es schon gehört. Diese Verordnung wiederum regelt die Anwendung der Art. 109 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen.
Erst wenn die ESA, EFTA-Überwachungsbehörde, einen positiven Entscheid zur Konformität des Finanzbeschlusses mit den staatlichen Beihilferegelungen nach Art. 61 EWR-Abkommen gefällt hat, kann der vom Landtag gefasste Finanzbeschluss in Kraft treten, sprich, der vom Landtag im September 2013 gefällte Finanzbeschluss trat bisher nicht in Kraft. Auch in die Vereinbarung der Regierung mit der Bürgergenossenschaft Balzers musste dieser Zusatz zur «Erbringung einer Dienstleistung im allgemeinen Interesse» aufgenommen werden. Dies wurde bereits veranlasst. An den bestehenden Kosten ändert sich nichts.
Mittlerweile liegt die formelle positive Entscheidung der ESA vor und so kann der angepasste Finanzbeschluss nach dem Landtagsbeschluss am Tage nach der Kundmachung in Kraft treten.
Die FL-Fraktion wird diesem Finanzbeschluss zustimmen. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Herbert Elkuch ebenfalls ausdrücklich unterstützen. Ich werde diesem Finanzbeschluss nicht zustimmen - aus den gleichen Gründen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für die wohlwollenden Voten und die positive Aufnahme der Vorlage. Ich danke auch für die kritischen Voten, auf die ich an dieser Stelle ganz kurz eingehen möchte. Beim Konflikt Erdgas/Holzheizwerk, der schon in der letzten Legislaturperiode offensichtlich wurde, möchte ich einfach darauf hinweisen, dass sich beim Holzheizwerk Balzers und bei der Förderung desselben der Fokus auf erneuerbare einheimische Energie richtet - im Gegensatz zum importierten Erdgas.
Dann zum Holzheizwerk Malbun, das denselben Fokus hat, möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Heizwerk in Malbun nach dem Energieeffizienzgesetz gefördert wurde. Das Holzheizwerk Balzers war schon in der vergangenen Legislaturperiode ein ausgiebig diskutiertes Thema im Landtag. Im September 2013 kam es dann zu dem gemeinsamen, von Regierung und Landtagsvertretern ausgearbeiteten Finanzbeschluss, welchem der Landtag seine Zustimmung erteilte. Die Abg. Karin Rüdisser-Quaderer hat ausführlich den Werdegang beschrieben. Ich werde das nicht wiederholen. Es geht heute bei der Abänderung des Finanzbeschlusses primär lediglich um formelle Änderungen, wie die Klarstellung, dass die Waldbewirtschaftung eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse gemäss EU-Verordnung Nr. 360/2012 darstellt. Zu guter Letzt hat sich trotz oder vielleicht auch wegen der grossen Zahl von beteiligten Mitarbeitern - es waren die Stabsstelle EWR, die Stabsstelle Finanzen, der Rechtsdienst der Regierung, das Ministerium, die Landtagsabgeordneten und die ESA-Fachleute beteiligt - es haben sich sehr viele Menschen damit beschäftigt und zu guter Letzt hat sich trotz der grossen Anzahl von beteiligten Mitarbeitern noch ein Fehler bei der Inkrafttretensbestimmung eingeschlichen, welche nach einem Hinweis aus dem Landtag jedoch noch vor der Landtagssitzung korrigiert werden konnte. Richtigerweise wird mit der heutigen Vorlage neben den bereits erwähnten Änderungen auch der Inkrafttretensartikel 3 vom September 2013 abgeändert, da es nun keines Vorbehalts der ESA-Zustimmung mehr bedarf. Nach dieser erfolgten Abänderung aber ist bei «II. Inkrafttreten» des heutigen Beschlusses, ein Verweis auf den alten Beschluss nicht mehr nötig. Das Inkrafttreten kann am Tag nach der Kundmachung erfolgen.
Mit dem heutigen Finanzbeschluss setzen Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, den Schlusspunkt unter einen langen und steinigen Weg zur Errichtung eines Holzheizkraftwerks. Eine umweltpolitische Massnahme, welche zur CO2-Reduktion im Inland beitragen wird und zugleich die Pflege und Bewirtschaftung unserer heimischen Wälder fördert. Ich danke Ihnen an dieser Stelle, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, und allen Beteiligten, die sich hier aktiv um eine Lösung bemüht haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit können wir abstimmen.
Wer mit dem vorliegenden Finanzbeschluss einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben dem Antrag mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 19 erledigt.
Bevor wir uns den Gesetzeslesungen zuwenden, machen wir eine kleine Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:20 bis 10:50 Uhr).
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