Abänderung des Steuergesetzes (Nr. 15/2014); [1. Lesung: 10. April 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 66/2014); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung des Steuergesetzes.
Diese Vorlage wurde am 10. April 2014 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 66/2014.
Wir können mit der Lesung beginnen.Art. 9 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte zuerst die Lesung der kompletten Gesetzesartikel verlangen und dann möchte ich zuerst auf Art. 5 zu sprechen kommen, da wir dazu einen Abänderungsantrag haben.
Art. 5, in dem die Festsetzung des Sollertrags geregelt wird, stellt die Regierung nicht zur Debatte, denn die Regierung will an der Koppelung des Sollertrags an den Eigenkapital-Zinsabzugs festhalten. Möchte der Landtag dies ändern, sollte aufgrund der Systematik wohl auch die Festsetzung des EK-Zinsabzugs unter der Überschrift «Allgemeines» geregelt werden. Die Freie Liste schlägt vor, Art. 5 und Überschrift folgendermassen anzupassen:
«Standardisierter Vermögensertrag und Eigenkapital-Zinsabzug
Die Höhe des Zinssatzes zur Ermittlung des standardisierten Vermögensertrages (Sollertrag) sowie die angemessene Verzinsung des modifizierten Eigenkapitals (Eigenkapital-Zinsabzug) werden jährlich durch das Finanzgesetz bestimmt.»
Entsprechende Anpassungen wären dann auch in Art. 16, Art. 45 und Art. 54 vorzunehmen. Die Unterlagen dazu beziehungsweise die Änderungsanträge haben Sie erhalten. Es geht im Wesentlichen darum, den Begriff «Sollertrag» durch «Eigenkapital-Zinsabzug» zu ersetzen. Wir werden an den entsprechenden Stellen darauf zurückkommen.
Zur Begründung: Über den EK-Zinsabzug bzw. eine Entkoppelung des EK-Zinsabzugs vom Sollertrag oder alternative Massnahmen, um denselben Effekt für den Staatshaushalt zu erzielen, wurde in der 1. Lesung bereits ausführlich diskutiert. Neue Argumente dazu bringt die Regierung nicht. Dass die wirtschaftliche Entwicklung ausschlaggebend dafür ist, wie sich eine Steuergesetzänderung auf die Staatseinnahmen auswirkt, dürfte bekannt sein. Weshalb die Regierung nun einbringt, die tatsächlichen zusätzlichen Steuereinnahmen würden in Zukunft aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung höher ausfallen als die geschätzten Mehreinnahmen bezogen auf das Basisjahr, ist nicht nachvollziehbar. Wenn die tatsächlichen Auswirkungen im Fokus stünden, müssten auch die tatsächlichen Mehreinahmen einer Entkoppelung des EK-Zinsabzugs in Verbindung mit einer Senkung des EK-Zinsabzugs auf 1,5% betrachtet werden. Es geht darum, dass eine alternative Massnahme denselben Effekt haben soll wie eine Senkung des EK-Zinsabzugs, und nicht darum, dass eine alternative Massnahme in Zukunft zu denjenigen Mehreinnahmen führen sollte, die eine Senkung des EK-Zinsabzugs in der Vergangenheit eingebracht hätte. Zudem ist es mehr als fraglich, ob die Massnahme der Entkoppelung mit dem richtigen Betrag beziffert ist. Uns interessiert ein ausgeglichener Staatshaushalt über mehrere Jahre hinweg. Das heisst, es gilt, ein strukturelles Budgetdefizit zu bekämpfen. Wir müssen auch bedenken, dass die Staatseinnahmen volatiler geworden sind. Für einen ausgeglichenen Haushalt müssen deshalb bei guter Konjunktur die Staatseinnahmen deutlich ansteigen und über den Ausgaben liegen.
Die Ausführungen der Regierung zeigen sogar auf, dass die alternative Lösung noch weniger die geforderte gleiche Wirkung erzielt als beim Bericht und Antrag ausgewiesen. In der Stellungnahme auf Seite 11 ist nun die Rede davon, dass eine Senkung des EK-Zinsabzugs auf 1,5% nicht CHF 15 sondern CHF 17 Mio. Mehreinnahmen generieren sollte. Diese neue Zahl ist mathematisch auch leichter nachvollziehbar. Denn der letzte halbe Prozentpunkt sollte mindestens gleich viel an Mehreinnahmen bringen wie die vorangehenden halben Prozentpunkte. Weshalb in dieser Stellungnahme allerdings mit den Zahlen für das Steuerjahr 2012 operiert wird, ist nicht klar.
Ich möchte die Argumente hier nochmals stichwortartig zusammenfassen. Für eine Entkoppelung und Senkung des EK-Zinsabzugs sprechen hauptsächlich folgende Punkte:
Ein EK-Zinsabzug in der Höhe von 1,5% entspricht eher den Marktverhältnissen und wird der Zielsetzung, Eigen- und Fremdkapital gleich zu behandeln, eher gerecht.
Zudem ist diese Massnahme in der Praxis wesentlich einfacher handhabbar als die vorgeschlagene Alternative. Und schliesslich werden damit die geforderten Mehreinnahmen generiert.
Für eine Modifizierung des Eigenkapitals spricht einzig, dass diese Lösung von den Verbänden mitgetragen wird. Deshalb die Frage an die Regierung, ob mit den Verbänden nochmals das Gespräch gesucht wurde und welche Reaktionen die Verbände zur Landtagsdebatte zeigten. Zudem könnte die Regierung ausführen, weshalb die Entkoppelung des EK-Zinsabzugs vom Sollertrag in Verbindung mit einer Senkung des EK-Zinsabzugs auf 1,5% von den Verbänden nicht mitgetragen werden sollte und welche Konsequenzen aus einer Gesetzesänderung, die nicht ihrem Sinn entspricht, folgen würden. Dass die Gesetzesänderung erst auf das Steuerjahr 2015 angewendet werden kann, dürfte wohl auch damit zusammenhängen, dass der EK-Zinsabzug im Finanzgesetz geregelt werden müsste. Dazu hätte ich ebenfalls gerne eine Stellungnahme der Regierung.
Zusammengefasst steht für mich beim jetzigen Kenntnisstand ausser Frage, dass die Argumente für eine Entkoppelung von Sollertrag und EK-Zinsabzug in Verbindung mit einer Senkung des EK-Zinsabzugs sprechen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ihren Antrag auf Gesetzeslesung habe ich zur Kenntnis genommen.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ja, Herr Abg. Lageder, diese Frage wurde in der Vergangenheit schon sehr intensiv diskutiert. Es sind zwei unterschiedliche Ansätze, ob man eine Koppelung will oder nicht will. Ursprünglich hat die Regierung im Massnahmenpaket III eine Entkoppelung ins Auge gefasst, und der Landtag hat dann ganz klar der Regierung den Auftrag gegeben, mit den Verbänden erneut zusammenzusitzen und eine Alternativlösung zu erarbeiten. Wir haben das gemacht, haben dann auch intensiv mit den Verbänden diskutiert. Wie gesagt, liegt jetzt eine Lösung vor, die mit den Verbänden abgestimmt ist und von diesen auch getragen wird. Und zwar nicht nur von wenigen Verbänden, sondern praktisch von allen Verbänden. Die Verbände unterstützen diese Lösung auch explizit.
Ebenfalls ist klar - und das betrifft auch Ihre Frage betreffend Inkrafttreten -, dass die Verbände mit dieser Lösung rechnen. Wir haben das schon anfangs dieses Jahres diskutiert, und deshalb ist es auch möglich, dass bereits für das Steuerjahr 2014 diese Lösung umgesetzt werden kann. Wenn nun eine Entkoppelung angestrebt wird oder kommen sollte, dann ist es eine neue Ausgangslage und aus unserer Sicht eben nicht zielführend und nicht konform, wenn man das auf das Jahr 2014 bereits anwenden würde. Deshalb ist hier eine Inkrafttretensbestimmung auf 2015 anzustreben. Wir haben die Frage in der Regierung intensiv diskutiert und es stellt sich einfach auch die Frage: Will man eine dynamische Betrachtung oder eine statische Betrachtung? Diese ursprüngliche Aussage im Massnahmenpaket III basierte auf den Zahlen von 2011. Das war eine statische Betrachtung: Was wäre wenn? Und wir haben in der Zwischenzeit auch die Zahlen von 2012 hergezogen, haben diese Berechnungen neu gemacht und dort schon festgestellt, dass erhöhte Steuereinnahmen mit dieser Massnahme möglich wären. Das zeigt sich auch für beide Massnahmen. Das heisst auch für die Entkoppelung, die Sie angesprochen haben.
Ich denke, es ist wichtig und auch Sinne der Unternehmen, dass die wirtschaftliche Entwicklung auch in Zukunft in Betracht gezogen wird, wenn man gewisse Massnahmen setzt, das heisst, wenn man gewisse Anpassungen am Steuergesetz vornimmt. Mit dieser Alternativlösung bewegen wir uns im bestehenden Rahmen, in der bestehenden Systematik des Steuergesetzes, und deshalb hat sich die Regierung auch klar dafür ausgesprochen, an dieser Systematik festzuhalten. Ebenfalls hat die Regierung ausgeführt, dass im Vergleich zu den Unsicherheiten, die wir bei den anderen Themen haben - z.B. die ehemaligen Sitzgesellschaften, die in die ordentliche Besteuerung wechseln -, dass dort viel grössere Unsicherheiten bestehen, was das zukünftige Steueraufkommen ausmacht, und deshalb hier nicht zu sehr auf diese einzelnen Beträge, ob es nun CHF 15, 14 oder 16 Mio. sind, abgestellt werden sollte, wenn man ins System eingreift. Entscheidend ist für die Regierung auch, dass diese vorgeschlagene Lösung für die Unternehmen eine gewisse Rechtsicherheit und Planbarkeit gibt. Es ist klar, dass diese Koppelung dazu führt, dass nicht jedes Jahr im Finanzgesetz ein neuer Sollertrag und ein EK-Zinsabzug fixiert werden, weil es gegensätzliche Bewegungen auslöst. Wenn entkoppelt wird, dann ist die Frage, wie reagiert der Landtag, und dann kann genau passieren, dass jedes Jahr Diskussionen stattfinden wie in einem türkischen Bazar. Ob das dann für die Unternehmen zielführend ist, das wage ich zu bezweifeln. Und aus diesen Gründen, wie gesagt, hat sich die Regierung dafür ausgesprochen, dass man an dieser Koppelung jetzt noch festhält. Ich kann nicht sagen, was die Zukunft bringen wird. Dort gibt es ganz andere Entwicklungen, die wir auch berücksichtigen müssen, aber unter der heutigen Ausgangslage sprechen wir uns für die Beibehaltung der Koppelung aus, weil diese Lösung breit abgestützt ist und auch entsprechend akzeptiert wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen zu der von der Freien Liste beantragten Änderung des Art. 5?Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ebenfalls ein Dankeschön an den Regierungschef für seine Ausführungen, die ich grundsätzlich unterstütze. Die Freie Liste schlägt eine Entkoppelung des Eigenkapital-Zinsabzugs vom Sollertragszins vor, was eine grundsätzliche Änderung des Steuergesetzes bewirken würde. Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass der Landtag das Thema Entkoppelung von Eigenkapital-Zinsabzug und Sollertragszins bereits mehrfach und im Detail diskutiert hat. Das Ergebnis dieser Beratungen war, dass im jetzigen Moment von einer Entkoppelung des Eigenkapital-Zinsabzugs und des Sollertragszinses abgesehen wird und die Regierung einen alternativen Vorschlag vorlegen solle, der vergleichbare Einnahmen generiert. Dies hat die Regierung mit dem zu behandelnden Bericht und Antrag gemacht. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten nach wie vor zu diesen Beschlüssen steht und dem Änderungsantrag der Freien Liste damit eine klare Absage erteilt wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Aus den dargelegten Gründen halten wir an unserem Abänderungsantrag fest, und ich möchte betonen, dass wir schon bei der Behandlung des Massnahmenpakets III für eine Entkoppelung waren. Wir handeln also konsistent. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann werden wir über Ihren Antrag abstimmen. Ich bitte Sie, ihn nochmals zu verlesen.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Der Antrag zu Art. 5 lautet: Die Überschrift ist:
«Standardisierter Vermögensertrag und Eigenkapital-Zinsabzug»
Der Text lautet: «Die Höhe des Zinssatzes zur Ermittlung des standardisierten Vermögensertrages (Sollertrag) sowie die angemessene Verzinsung des modifizierten Eigenkapitals (Eigenkapital-Zinsabzug) werden jährlich durch das Finanzgesetz bestimmt.»
Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht zugestimmt.
Wir fahren mit der Lesung fort. Ich bitte aber den Parlamentsdienst, Art. 9 Abs. 3 vollumfänglich zu lesen. Art. 9 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 3 steht zur Diskussion. Gibt es hierzu Wortmeldungen?
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Wie Sie unseren Unterlagen entnehmen konnten, haben wir auch hierzu einen Abänderungsantrag:
In der Stellungnahme der Regierung heisst es zu Art. 9 Abs. 3, dass Vermögensstrukturen, die stellvertretend für die Begünstigten die Vermögenssteuer abführen, nicht zusammengerechnet werden. Mit Vermögensstrukturen kann also die Progression umgangen werden. Die Begründung für diese Steueroptimierungsmöglichkeit in der Stellungnahme ist erklärungsbedürftig: Dort heisst es, dass bei wertmässig nicht bestimmbaren Begünstigungen eine Zusammenrechnung mangels Nichtbestimmbarkeit - hier sollte es wohl «mangels Bestimmbarkeit» oder «aufgrund von Nichtbestimmbarkeit» heissen - nicht möglich sei. Da frage ich mich, wie vorgegangen wird, wenn die Begünstigten nicht für eine stellvertretende Besteuerung optieren. Diese Option ist ja möglich und deshalb muss es auch möglich sein, verschiedene Begünstigungen - wertmässig bestimmbare und nichtbestimmbare - zusammenzurechnen bzw. einem Begünstigten zuzuordnen. Und wenn aufgrund unterschiedlicher Vermögensstrukturen unterschiedliche Progressionsstufen zur Anwendung kommen, kann wohl auch nicht von Gleichbehandlung gesprochen werden. Deshalb möchte ich die Regierung bitten, diese Steueroptimierungsmöglichkeit etwas besser zu begründen und auszuführen, wo allenfalls an anderer Stelle Steuern anfallen, die für einen Ausgleich sorgen. Die Bezeichnung «stellvertretend» ist im Übrigen in diesem Zusammenhang irreführend. Denn, wie es im Gesetz heisst, unterstehen die fraglichen Vermögensstrukturen eigenständig der Vermögenssteuer. Anstelle der Vermögenssteuer, die ein Begünstigter zu tragen hätte, wird eine Steuer erhoben, die aufgrund der Progression aber wesentlich tiefer ausfallen dürfte, wenn nicht Ausgleichsmassnahmen greifen.
Sollte diese Option von der Regierung nicht hinreichend begründet werden können, stellt die Freie-Liste-Fraktion den Antrag, diesen Absatz und folglich auch den Abs. 4, der eigentlich nicht zur Debatte steht, zu streichen.
Der Änderungsantrag würde also konkret lauten:
«Art. 9 Abs. 3 und 4:
3) Aufgehoben
4) Aufgehoben»
Wird diese Anpassung vorgenommen, dann müssten weitere Anpassungen in anderen Artikeln vorgenommen werden. Auf diese kommen wir gegebenenfalls an der entsprechenden Stelle zurück. Im Wesentlichen geht es darum, die Konsequenzen dieser Option bei den entsprechenden Artikeln zu streichen.
Die Aufhebung der Option, eine Vermögensstruktur anstelle des Begünstigten eigenständig der Vermögenssteuer zu unterstellen, ist nicht die einzige für die Freie Liste tragbare Möglichkeit. Alternativ könnte bei Vermögensstrukturen eine Art Verrechnungssteuer oder Abgeltungssteuer erhoben werden. Damit die Begünstigten mit der Errichtung von Vermögensstrukturen die Progression nicht umgehen können, sollte in jedem Fall der höchste Tarif zur Anwendung kommen. Wenn die Begünstigten die Steuerlast als zu hoch empfinden, können sie ihr Gesamtvermögen offenlegen und damit zeigen, ob sie tatsächlich in einer niedrigeren Tarifstufe einzuordnen sind. Zwar wäre es zu begrüssen, wenn Begünstigte ihr Gesamtvermögen offenlegen müssen. Wie ohne diese Offenlegung sichergestellt werden kann, dass Begünstige sich keine Sozialleistungen erschleichen - weil sie sich als einkommensschwach ausweisen können, aber tatsächlich beispielsweise über ein Wohnrecht verfügen, das ihre Fixkosten deutlich senkt -, wäre zum Beispiel abzuklären. Zudem wären die tatsächlichen Vermögensverhältnisse für statistische Erhebungen, insbesondere über die Einkommens- und Vermögensverteilung, interessant. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es hierzu Wortmeldungen?Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich gehe dahingehend mit den Antragstellern einig, dass diese Möglichkeit der Umgehung der Progression tatsächlich störend ist. Es ist für mich aber jetzt zum heutigen Zeitpunkt nicht zielführend, jetzt aus der Hüfte geschossen hier nun bereits Anpassungen zu fixieren. Dazu fehlt eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Ich würde beliebt machen, dass die Antragsteller ein entsprechendes Postulat einbringen, und dann könnte auf der Basis einer sauberen Postulatsbeantwortung auf diese Problematik eingegangen werden. Aus heutiger Sicht würde ich dabei auf die Variante zwei tendieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für Ihre Rückmeldung, Herr Abg. Elfried Hasler. Ich verwehre mich natürlich des Ausdruckes «aus der Hüfte geschossen», da Sie über unsere Anträge informiert wurden. Ich interpretiere Ihr Wort allerdings richtig und anerkenne, dass es durchaus noch weitere Möglichkeiten gibt, hier zu intervenieren. Der Antrag bleibt allerdings bestehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Werte Abgeordnete. Ich möchte meinen Fraktionskollegen, den Abg. Hasler, unterstützen in seinem Anraten, hier ein Postulat vorzubringen - nicht, weil ich glaube, dass der heutige Antrag, wie er sagte, aus der Hüfte geschossen kam. Ich denke, Sie haben sich sicherlich einiges dazu überlegt. Ich bin ebenfalls dafür, dass man diese Thematik betrachten sollte. Allerdings hätte ich gerne auch weiter gehende Informationen, was solch eine Änderung für den Finanzplatz Liechtenstein bedeuten würde. Wir haben ja nicht nur diese Strukturen für hier ansässige Einwohner, sondern auch für ausländische Personen bzw. für Kunden. Ich denke, wir sollten eine Selbst- und Fremdbildreflexion hier auch zulassen, rein steuerlich, um dann die Vor- und Nachteile abwägen zu können. Aus diesem Grund kann ich Ihnen jetzt schon versichern, dass ich sicherlich ein Postulat in diese Richtung persönlich unterstützen werde. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich kann mich eigentlich den Worten der Vorredner Elfried Hasler und Christine Wohlwend vollumfänglich anschliessen. Es geht ja darum, dass wir gerade in diesem Bereich eine zweigliedrige Betrachtungsweise haben: Wir haben eine steuerrechtliche Betrachtungsweise und wir haben eine zivilrechtliche Betrachtungsweise. Und ich weiss nicht, ich kann die Folgen für den Moment einfach nicht absehen, wenn wir diese steuerrechtliche Betrachtungsweise gemäss Antrag der Freien Liste jetzt einfach über die zivilrechtliche Betrachtungsweise drüberziehen. Deswegen könnte ich mich sehr damit anfreunden, wenn die Regierung beauftragt würde, den Progressionsbruch wohl zu eliminieren, aber sicherzustellen, dass wir uns nicht auf anderen Ebenen Probleme einhandeln, die jetzt nicht absehbar sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Aus Sicht der Regierung teile ich die Voten der Abg. Elfried Hasler, Christine Wohlend und Christoph Wenaweser. Ich möchte wirklich beliebt machen, dass wir diese Frage im Detail abklären können. Es braucht etwas Zeit. Das Anliegen der Freien Liste kann ich sehr gut nachvollziehen, und wir würden das gerne wirklich im Detail abklären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit schreiten wir zur Abstimmung.
Wer dem Antrag der Freien Liste betreffend Art. 9 - Abs. 3 «Aufgehoben»; Abs. 4 «Aufgehoben» - die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
4 Stimmen. Damit wurde dem Antrag nicht zugestimmt. Wir stimmen jetzt über Art. 9 Abs. 3 gemäss Regierungsvorlage ab.
Wer Art. 9 Abs. 3 die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Erlauben Sie mir, noch kurz auf Art. 13 Abs. 2 zu sprechen zu kommen. Ich möchte hiermit Verwirrung vorbeugen.Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben das Wort.Abg. Thomas Lageder
Danke. Dieser Artikel steht eigentlich nicht zur Debatte, und er hätte angepasst werden sollen, wäre unser Abänderungsantrag zu Art. 9 bezüglich der Vermögensstrukturen angenommen worden. Ich möchte der Protokollierung halber kurz den Abänderungsantrag, der nun gegenstandslos geworden ist, verlesen.
Art. 13 Abs. 2 hätte dann heissen müssen:
«2) Bei späteren Änderungen der Verhältnisse, die zum Wegfall einer anderweitig fortbestehenden Vermögenssteuerpflicht von Begünstigungen oder Anteilen führen, ist Abs. 1 entsprechend anzuwenden.»
Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 14 Abs. 2 Bst. dbis wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 Bst. dbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 Abs. 2 Bst. o wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 Bst. o steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte noch kurz auf Art. 14 Abs. 2 Bst. k der Ordnung halber zurückkommen und unseren nun gegenstandslosen Abänderungsantrag zu Protokoll geben. Dies bezieht sich wieder auf die Vermögensstrukturen. Ich lese ihn kurz vor.
Art. 14 Abs. 2 Bst. k hätte heissen sollen:
«2) Zum Erwerb gehören insbesondere:
k) Zuwendungen, die der Steuerpflichtige als Begünstigter erhält, soweit die Begünstigung nicht nach Art. 12 Abs. 1 Bst. d oder e der Vermögenssteuer unterliegt;»
Dieser Antrag ist aber nun gegenstandslos geworden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich finde die Vorgehensweise der Freien Liste jetzt doch etwas speziell, dass man gegenstandslose Anträge zu Protokoll gibt. Ich frage mich, ohne mir das jetzt bis ins letzte Detail überlegt zu haben, ob das überhaupt zulässig ist, und ich würde hier dafür tendieren, dass Sie, Herr Landtagspräsident, solche gegenstandslosen Voten nicht zulassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich kann dazu sagen, dass wir uns im Vorfeld, zusammen auch mit der Regierung, auf dieses Vorgehen geeinigt haben. Ich habe ein gewisses Verständnis, wenn eine Partei Anträge stellt, dass sie auch diese publik machen möchte, auch wenn sie infolge einer vorausgegangenen Abstimmung obsolet geworden sind.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Ich möchte um Verständnis beim Abg. Christian Batliner werben. Ansonsten werden wir die Abänderungsanträge einfach für richtig durchpauken. Das ist die Alternative.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir zur Abstimmung über Art. 15 Abs. 2 Bst. o schreiten.
Wer diesem Artikel zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir können weiterlesen. Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 und Bst. d sowie Abs. 3 Bst. e werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 und Bst. d sowie Abs. 3 Bst. e stehen zur Diskussion. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Die Regierung hat hier noch zwei kleine Abänderungsanträge formeller Natur:
Erstens: Der Einleitungssatz von Abs. 2 Bst. b ist zu ergänzen. Bei der Formulierung der Regierungsvorlage wurde auf die ursprüngliche Version dieser Bestimmung abgestellt. Es wurde übersehen, dass mit LGBl. 2012 Nr. 303 diese Bestimmung um einen Zusatz ergänzt wurde. Der Einleitungssatz lautet korrekt wie folgt:
«Vom Erwerb nach Art. 14 Abs. 2 Bst. a, sofern die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs aufgrund der Jahresrechnung erfolgt, sowie vom Erwerb nach Art. 14 Abs. 2 Bst. b und c.»
Also der erste Teil des Satzes ist hier leider weggefallen und der würde ergänzt werden.
Und der zweite Abänderungsantrag betrifft Abs. 3 Bst. e. Der Verweis auf Art. 14 Abs. 2 ist um die Bst. a und b zu ergänzen, nämlich: «selbständiger Ewerb aus Landwirtschaft» - Bst. a; «selbständiger Erwerb aus Gewerbe, Handel und Industrie» - Bst. b. Diese beiden Buchstaben sind leider untergegangen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich möchte zuerst vordergründig zur Kenntnis bringen, dass, wäre der Landtag der Entkoppelung von Sollertrag und EK-Zinsertragabzug gefolgt, Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 heissen müsste:
«2. eine angemessene Verzinsung des im Betrieb eingesetzten eigenen Kapitals in Höhe des Eigenkapital-Zinsabzugs nach Massgabe von Art. 5, Art. 12 Abs. 3 und Art. 54 Abs. 2 gelten entsprechend;»
Dieser Antrag ist nun aber gegenstandslos. Jedoch haben wir einen Abänderungsantrag zu Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 und Bst. d sowie Abs. 3 Bst. e.
Hierzu: Es ist zu begrüssen, dass die Regierung daran festhält, den Abzug auf Leistungen aus Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge abzuschaffen. Die Beispielrechnungen zeigen, dass bei sehr niedrigen Einkommen die Steuerbelastung tragbar ist. Unverständlich ist, weshalb die Regierung argumentiert, dass nicht das Alter, sondern Einkommen und Vermögen entscheidend für die Höhe der Steuerlast sein sollen, gleichzeitig aber an den Abzugsmöglichkeiten auf Leistungen der AHV festhalten will. Für mich ist das ein Widerspruch. Deshalb bitte ich die Regierung, hierzu nochmals Stellung zu beziehen und auszuführen, womit der Abzug auf Leistungen der AHV und der IV gerechtfertigt werden kann. Wenn damit Altersarmut oder Armut von Bezügern einer IV-Rente vorgebeugt werden soll, dann wären entweder die Freibeträge zu niedrig oder hätten Rentenbezüger ein höheres Existenzminimum, weil sie höhere Kosten zu tragen haben als andere. Dazu hätte ich gerne eine Stellungnahme der Regierung.
Nicht zu begrüssen ist die vorgenommene Anpassung in Abs. 3. Gemäss geltendem Gesetz können Einmaleinlagen in eine Pensionskasse vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden, sofern die resultierenden Rentenleistungen angemessen sind. Der Regierung ist es jedoch nicht gelungen, wie im Gesetz vorgesehen, die Angemessenheit in der Verordnung zu definieren. Nun zeigt sich, dass der eingeschlagene Weg zu kompliziert ist. Die vorgeschlagene Alternative, die laufenden Beiträge zu erhöhen, läuft jedoch der Intention der Gesetzesänderung, die Möglichkeit der Steueroptimierung für reiche Personen einzuschränken, entgegen. Deshalb schlägt die Freie Liste eine einfache, pragmatische Lösung vor. Unser Änderungsantrag zu Art. 16 Abs.3 Bst. e würde also lauten:
«3) Vom steuerpflichtigen Erwerb dürfen nach Berücksichtigung der Ermittlungsvorschriften nach Abs. 1 und 2 abgezogen werden:
e) die Beiträge und Prämien an anerkannte Pensionskassen, Pensionsfonds und ähnliche Einrichtungen der beruflichen Vorsorge:
1. einmalige Beiträge und Prämien in vollem Umfang, sofern das resultierende Alterskapital nicht höher liegt, als wenn beginnend mit dem 16. Lebensjahr pro Jahr CHF 10'000 gespart worden wären. Zinsen werden nicht berücksichtigt;
2. laufende Beiträge und Prämien höchstens bis 12% des steuerpflichtigen Erwerbseinkommens des Steuerpflichtigen oder der gemeinsam zu veranlagenden Ehegatten;»
Ich möchte das auch noch begründen: Die Regierung hat bereits im Bericht und Antrag festgestellt, dass diese Einmaleinlagen eine untergeordnete Rolle spielen. Trotzdem hat die Freie Liste die steuerliche Begünstigung von höheren Einmaleinlagen unterstützt, da sie im Sinne der Vorbeugung gegen Altersarmut zweckmässig sein können. Wenn beispielsweise ein Mann, der lange Zeit mit Familienarbeit beschäftigt und deshalb nicht erwerbstätig war, später wieder in den Beruf einsteigt, könnte er bei einer Erbschaft eher dazu animiert werden, einen Teil davon in die Altersvorsorge zu stecken, wenn er nicht nur in Zukunft weniger Vermögenssteuer, sondern direkt beim Einzahlen weniger Erwerbssteuer entrichten müsste. Beim Vorschlag der Freien Liste würde ein maximales Alterskapital in der Höhe von CHF 490'000 resultieren, was bei einem Umwandlungssatz von 6% einer monatlichen Rente in der Höhe von CHF 2'450 entspricht. Die resultierende Rente liegt also nicht allzu hoch. Deshalb schiesst diese Lösung auf jeden Fall nicht übers Ziel hinaus. Und wenn toter Buchstabe im Gesetz geschaffen wird, weil die Bestimmung nicht genutzt wird, hält sich die Verschwendung von Papier auch in Grenzen. Sicher ist ein absoluter Frankenbetrag nicht unbedingt die ideale Lösung. Aufgrund der Inflation müsste dieser Betrag irgendwann angepasst werden. Doch dieser Weg ist dafür sehr einfach. Jedenfalls wird die Freie Liste die nun vorliegende Lösung einer steuerlichen Begünstigung von höheren laufenden Beiträgen und Prämien nicht unterstützen. Die steuerliche Begünstigung von höheren Einkommen ist genügend attraktiv ausgestaltet und wird bei einer noch günstigeren Ausgestaltung als Instrument zur Steueroptimierung genutzt, das nichts zum zentralen Ziel beiträgt, Altersarmut vorzubeugen.
Zu den möglichen Abzügen habe ich noch eine Frage: Gemäss geltendem Gesetz dürfen für Sparen über die betriebliche Personalvorsorge maximal 12% des steuerpflichtigen Erwerbseinkommens des Steuerpflichtigen vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden. Beim Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge werden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zusammengerechnet. Gemäss dieser Logik müssten auch im Steuergesetz beide Beiträge zusammen gemeint sein. Zudem bestünde Missbrauchspotenzial, wenn Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge nicht zusammengerechnet werden. Wollte ein Arbeitnehmer mehr als 12% steuergünstig über die Pensionskasse für das Alter zurücklegen, könnte er mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, den Bruttolohn zu senken und dafür den Arbeitgeberanteil an der Pensionskasse anzuheben. Für den Arbeitgeber ist dies interessant, da sich weitere Lohnnebenkosten nach dem Bruttolohn richten und er dadurch seine Lohnkosten senken kann. Der Arbeitnehmer kann Steuern sparen, wenn er das Risiko in Kauf nimmt, bei Arbeitslosigkeit niedriger eingestuft zu werden. Zu diesen Ausführungen hätte ich ebenfalls gerne eine Stellungnahme der Regierung. Insbesondere bitte ich Sie, die Frage zu beantworten, ob in diesem Artikel nur der Arbeitnehmeranteil gemeint ist. Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich die Regierung auszuführen, wie dies in die Systematik passt und wie das Missbrauchspotenzial einzuschätzen ist. Wenn die Frage mit Nein beantwortet wird, bitte ich die Regierung zu erklären, wie der Arbeitgeberanteil ermittelt wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich stelle einen Antrag betreffend die Beibehaltung des 30-prozentigen Freibetrages der betrieblichen Personalvorsorge im Art. 16 Abs. 2 Bst. d mit der Wiederaufnahme der Ziff. 2 des Steuergesetzes vom 23. September 2010. Die Begründung dazu:
Die ältere Generation und Senioren leisteten und leisten durchaus ihren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes und wollen dies auch. Die Problematik ist die Summierung der Massnahmen, bei denen die Senioren allmählich zur Kasse gebeten werden und worden sind. Das sind finanzielle Mehrbelastungen im täglichen Leben, die in der Summe einschneidend sind. Die Senioren und die ältere Generation sind und waren bei folgenden Sachen betroffen betreffend die Sparmassnahmen: - Die Erhöhung der Krankenkassenprämien in den letzten Jahren, 2014 insbesondere.
- Die KVG-Revisionsabsichten stehen ins Haus, und diese werden die ältere Generation insbesondere ebenfalls stark betreffen.
- Die angekündigte Steuerschätzwerterhöhung der älteren Liegenschaften. Dies betrifft primär auch wiederum die ältere Generation. Die wohnen meistens in älteren Liegenschaften.
- Latent im Raum steht die Streichung der 13. AHV.
- Die Erhöhung der Strassensteuer. Auch diese betrifft die ältere Generation, die Senioren.
Und nun soll auch dieser Freibetrag gestrichen werden. Es geht hier wirklich um die Summierung und die laufende, wiederholte Betroffenheit der älteren Generation, der Senioren, immer der gleichen Bevölkerungsgruppe. Diese Sparmassnahmen sind in dieser Häufung doch in der Summe einschneidend, und deshalb stelle ich diesen Antrag. Zudem sind die in den Tabellen aufgeführten Zahlenbeispiele der Regierung zum Teil tendenziös und täuschen auch. Es wird von einer PK z.B. von CHF 50'000 ausgegangen. Wer hat schon eine solche? Leute, die eine PK von CHF 50'000 haben, gehören zu einer privilegierten Bevölkerungsschicht. Also man schürt auch hier ein bisschen Neid. Es sind beileibe nicht alle Senioren, die eine so hohe Pensionskasse erhalten. Zudem sind auch die Vergleiche mit den Familien nicht ganz fair. Man spielt hier Senioren mit Familien aus. Ich glaube, Senioren und Familien gehören in das gleiche Umfeld. Was hier bei den Senioren gemacht wird, davon profitieren auch die Familien. Und zudem sind dort auch die Zahlen ebenfalls tendenziös. Dort sind bei diesen Fallbeispielen nicht alle Abzüge enthalten. Also, wenn Tabellen gemacht werden - aber das ist die Krux mit diesen Zahlenspielen, dass man die Zahlen so hinbekommen kann, wie man das gerne möchte und wie es einem dann auch dienlich ist. Also ich würde grösste Vorsicht bei diesen Zahlenbeispielen vorausgeben. Diese müssen, wenn, dann auch korrekt aufgemacht werden. Das würde beim Änderungsantrag konkret heissen: Beim Art. 16 Abs. 2 Bst. d müsste die Ziff. 2 wieder aufgenommen werden, wo es heisst: «30% bei den übrigen Einkünften.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe den Argumenten des Abg. Johannes Kaiser aufmerksam zugehört. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Ich habe trotzdem einen noch etwas modifizierteren Antrag, und zwar könnte ich mich mit der Streichung der 30% bei den übrigen Einkünften, also Art. 16 Abs. 2 lit. d, einverstanden erklären. Allerdings bin ich für die Beibehaltung des ursprünglichen Bst. e, und zwar aus folgenden Gründen: Bezüglich Einkauf in die zweite Säule war die ursprüngliche Intention der Regierung, eine Steuerumgehung zu vermeiden. Schliesslich war es eigentlich möglich, dass man Einzahlungen in die zweite Säule machen konnte, also Einmaleinlagen, und diese dann beim Eintritt in das Pensionsalter wieder beziehen konnte und dabei nur 70% versteuern musste. Um dies zu vermeiden, war ja der ursprüngliche Vorschlag der Regierung, den Einkauf in die zweite Säule massiv zu beschränken. In der Vernehmlassung hat die DU-Fraktion darauf hingewiesen, dass anstelle einer Beschränkung des Einkaufs in die zweite Säule gescheiter die Ursache der Steuerumgehung behoben würde. Diese besteht nämlich darin, wie ich gesagt habe, dass Auszahlungen aus der zweiten Säule nur 70% besteuert werden. Die Regierung hat damals diesen Vorschlag sehr bereitwillig aufgenommen, weil dadurch noch höhere Steuereinnahmen generiert werden können als durch eine Beschränkung des Einkaufs in die zweite Säule. Jetzt liegt allerdings ein Vorschlag auf dem Tisch, der sowohl eine volle Besteuerung der Auszahlungen aus der zweite Säule als auch eine massive Beschränkung des Einkaufs in die zweite Säule vorsieht. Dies geht der DU-Fraktion ganz klar zu weit. Wenn schon Besteuerung der Pensionsleistungen der zweite Säule zu 100%, dann muss ein Einkauf in die zweite Säule jederzeit noch möglich sein, um bestehende Lücken in der Vorsorge zu schliessen. Mit der vollen Besteuerung der Pensionsleistungen aus der zweiten Säule wird das Einkommen auf jeden Fall einmal besteuert. Das heisst, es geht dem Land überhaupt kein Steuersubstrat verloren. Lediglich fallen die Steuern zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt an.
Der Freien Liste sind insbesondere schon lange die sogenannten Besserverdienenden ein Dorn im Auge. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die Besserverdienenden den Grossteil der Steuerlast bereits jetzt schultern. Wie wir alle wissen, bezahlen 25% der liechtensteinischen Haushalte überhaupt keine Steuern respektive bezahlen 50% der Haushalte CHF 1'000 oder weniger. Ausserdem wurde vor nicht allzu langer Zeit der maximale Steuersatz auf 8% angehoben, was bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 200% zu einem maximalen Steuersatz von 24% führt. In der vorliegenden Stellungnahme hat die Regierung auf Seite 22 auf die schweizerische Regelung bezüglich Abzugsfähigkeit von Einmalzahlungen Stellung genommen. Darin heisst es, dass Einkäufe grundsätzlich in vollem Umfang abgezogen werden können, um Lücken in der Altersvorsorge zu schliessen. Konkret heisst dies, dass Einkäufe im Umfang der Differenz zwischen dem aufgrund des aktuellen Einkommens maximal möglichen Vorsorgeguthaben und dem tatsächlich vorhandenen Guthaben möglich sind. Grundlage der Einkaufsberechnung ist der AHV-Lohn. Eine Einschränkung besteht lediglich darin, dass die aus den Einkäufen resultierten Leistungen nicht innerhalb der nächsten drei Jahre in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden können. In Liechtenstein haben wir die Situation - dies im Unterschied zur Schweiz -, dass Unternehmer, die bei der eigenen Firma angestellt sind, nicht obligatorisch in der zweiten Säule versichert sein müssen. Solchen Personen muss es nach meiner Auffassung erlaubt und ermöglicht sein, sich zu einem späteren Zeitpunkt in die zweiten Säule einzukaufen.
Überhaupt sollte vonseiten des Staates ein Interesse daran bestehen, dass Personen Vorsorge für das Alter treffen, auch wenn es besserverdienende Personen sind. Auch ein Herumhacken auf den Besserverdienenden, wie das die Freie Liste gerne praktiziert, finde ich persönlich nicht angebracht. Zu bedenken ist auch noch, dass Kaderleute, die von hiesigen Firmen eingestellt werden, möglicherweise eine Altersvorsorge im Rahmen der zweiten Säule erst noch aufbauen müssen. Eine restriktive Regelung, wie von der Regierung jetzt vorgeschlagen, ist nach meiner Ansicht auch im Standortwettbewerb mit der angrenzenden Schweiz nicht von Vorteil. Ich plädiere daher dafür, dass die jetzige Formulierung des Art. 16 Abs. 3 lit. e in der ursprünglichen Form beibehalten wird. Dabei hat die Regierung ja die Möglichkeit, in einer Verordnung zu definieren, was unter Angemessenheit zu verstehen ist. In der Schweiz wird das so gehandhabt, dass Rentenleistungen, also AHV plus Pensionsleistungen aus der zweiten Säule, zusammengefasst 70% des - ich weiss nicht genau, ob ein Durchschnittseinkommen der letzten fünf Jahre angenommen wird - des Einkommens betragen dürfen. Ich möchte daher nochmal betonen, dass mit der beabsichtigten Besteuerung von 100% der Auszahlungen aus der zweiten Säule dem Land überhaupt kein Steuersubstrat verloren geht. Wenn die Mehrheit der Landtagsabgeordneten sich jedoch dennoch für eine Beschneidung der Rückkaufsmöglichkeiten in die zweiten Säule aussprechen sollte, dann frage ich mich schon, was Liechtenstein denn als liberalen Wirtschaftsstandort noch auszeichnen soll. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich finde eine gewisse Beschränkung gut. Was ich schade finde: Es gibt doch viele Selbständige, die sich für die Selbständigkeit die Pensionskasse ausbezahlen lassen und dann vielleicht in einem späteren Zeitpunkt wieder einbezahlen. Und ich hätte mir gewünscht, dass man zumindest den Betrag, den man ausbezahlt bekommt, wieder einbezahlen darf und nicht darüber hinaus. Das ist, wenn ich das jetzt richtig verstehe, nicht mehr möglich mit dieser Vorlage. Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch - und Sie können hierzu noch Ausführungen machen. Das wäre vielleicht noch ein Anreiz gewesen, um wirklich wieder eine Pensionskasse aufzubauen.
Dann zu den Aussagen von Johannes Kaiser: Nachvollziehbar auf der einen Seite, auf der anderen Seite tue ich mich schwer mit dem Giesskannenprinzip. Ich glaube, es gibt sehr vermögende ältere Personen, die gerne auch einen Beitrag leisten und sagen, so können sie auch Familien entlasten. Und dann gibt es wirklich die älteren Personen, für die wir sorgen müssen, bei denen der Freibetrag Sinn macht. Aber das Giesskannenprinzip, das finde ich - egal, bei welcher Altersgruppe - schwierig. Aber das sind andere Ansichten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich habe eine Anmerkung zum Bst. d: Ich denke, die Besteuerung sollte grundsätzlich nicht nach Alter, sondern nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sprich Einkommen und Vermögen, erfolgen. Die von der Regierung hierzu gelieferten Zahlenbeispiele zeigen klar auf, dass mit der vorgeschlagenen Lösung bei tiefen, mittleren und normalen Renteneinkommen die Besteuerung weiterhin minimal ist oder sogar null beträgt und nur bei sehr seltenen, ausserordentlich hohen Renteneinkommen eine massvolle Steuererhöhung von einem sehr tiefen Niveau ausgehend erfolgen würde. Ein Steuersatz von z.B. nur 2,3% bei einem ausserordentlich hohen und seltenen hohen Renteneinkommen von CHF 110'000 ist sicher alles andere als unangemessen und international wohl einmalig.
Dann eine Verständnisfrage zu Bst. e: Dort werden die Einkünfte definiert und hier werden eben «Einkünfte gemäss Art. 14 Abs. 2 Bst. c, d und f» erwähnt. Und hier meine Frage: Weshalb wird hier Bst. b ausgenommen? Bst. b ist Erwerb aus selbständiger Tätigkeit in Gewerbe, Handel und Industrie, und dieser würde ausgenommen. Und eben Erwerb aus anderer selbständiger Tätigkeit, der wäre aber eingeschlossen. Was ist hier die Logik?
Dann noch eine Anmerkung zum Vorschlag der Freien Liste. Dieser Ansatz zum Bst. e hat meines Erachtens den Nachteil oder das Problem, dass Leistungsprimatkassen, von denen es zwar nicht mehr viele, aber immer noch welche gibt, hier nicht erfasst werden, und damit wäre dieser Vorschlag meines Erachtens hier nicht umsetzbar. Und der zweite Punkt: Weshalb soll hier mit den Berechnungen ab Alter 16 begonnen werden? Der Sparprozess beginnt ja bekanntlich am 1. Januar nach Vollendung des 23. Lebensjahres. Wieso man jetzt plötzlich hier eine neue Grösse einführt, Alter 16, ist für mich auch nicht wirklich nachvollziehbar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich zu beiden Anträgen kurz äussern. Zuerst zum Antrag des Kollegen Hasler. Sie haben richtig bemerkt, wenn man die zweite Säule zu 100% versteuern würde, so wäre eigentlich - theoretisch zumindest - das Steuersubstrat für Liechtenstein gesichert. Allerdings muss man vielleicht kurz zurückgehen und die Historie betrachten, weshalb wir überhaupt über die Einkaufsmöglichkeit in die Pensionskasse heute noch einmal sprechen. Die ursprüngliche Idee war eben diese, dass man solchen, die zurückgehen ins Berufsleben, bzw. Selbständigen, die erneut eine Pensionskasse aufbauen wollen, die Möglichkeit gibt, auch diese zweite Säule wieder aufzubauen, möglicherweise in besonderen Lebenssituationen, wenn sie Vermögen geerbt haben und diese Chance haben. Nun, es ist so, dass nach eingehender Überprüfung leider - muss ich sagen - dieses doch eigentlich sehr gute Ziel nicht wahrgenommen wurde, weil die Mehrheit der Leute oder die Mehrheit der Betroffenen, die von diesen Einkaufsmöglichkeiten Gebrauch gemacht haben, nicht diese, ich sage jetzt, Bedürftigen sind, sondern sehr, sehr vermögende Personen, die mehrere einhunderttausend Franken pro Jahr auf diese Weise - in dem Sinne durch Progressionsbruch, um vielleicht nochmals dieses Stichwort aufzunehmen - an den Steuern vorbeigeführt haben. Aus diesem Grund ist diese Einkaufsmöglichkeit nun, wie sie bereits vor 2010 bestanden hat, wieder eingeführt worden und ist sie nun auch auf 18% erhöht worden und bereits grosszügiger, als es vorher der Fall war. Ich muss sagen, ich werde aus diesem Grund dem Antrag von Herrn Hasler nicht nachkommen, zumal ich es nicht einsehe, dass dann auf diese grossen Vermögenssummen eine Pensionskasse auch noch die reguläre Verzinsung von beispielsweise 2% entrichten muss jährlich, was einem Standardbürger nicht möglich ist nach den aktuellen Bankenkonditionen.
Zum Antrag meines Fraktionskollegen Kaiser: Ich muss Ihnen leider in allen Punkten widersprechen. Sie haben selbst ausgeführt, dass die Beispiele irreführend sind. Nun, es ist eigentlich nicht das Regierungsbeispiel, das irreführend ist, sondern vielmehr das Beispiel der Senioren. Hier möchte ich auch ein wenig ausholen. Das Steuergesetz ist immer wieder Teil der Diskussionen hier im Hohen Haus, und es ist auch klar, dass es das die nächsten Jahre auch noch sein wird. Immerhin ist das Steuersubstrat das einzige Einkommen des Staates Liechtenstein; und wenn wir den Staatshaushalt sanieren wollen, müssen wir selbstverständlich das Steuergesetz von hinten nach vorne durchleuchten und etwaige Sonder-, Luxus- oder historische Lösungen schlicht und einfach aufheben. Es ist bekannt, dass alle ihren Beitrag leisten müssen. Manche trifft das subjektiv mehr als andere. Die von Ihnen genannten Massnahmen, Herr Kaiser, wie beispielsweise die Teuerung der MFK-Steuer betrifft meines Erachtens nicht nur insbesondere die Senioren, sondern natürlich auch Familien mit Kindern. Und aus diesem Grund kann ich diese Massnahmen nur teilweise nachvollziehen. Und wenn man zurückschaut, dann hat sich insbesondere der Seniorenbund bzw. die Vereinigung der Senioren stark und aktiv gemacht für die Verteidigung gewisser Sonderstatus. Man konnte beispielsweise auch im April dieses Jahres in einem der liechtensteinischen Medienblättern lesen, dass also die geplanten Massnahmen die Senioren besonders treffen. Im April dieses Jahres äussern sie auch in einem Leserbrief, dass es besonders schwerwiegende Konsequenzen sind, weil beispielsweise 60% der Senioren nur über eine AHV-Rente verfügen und über gar keine Pensionskasse. Hier vielleicht bereits der Nebensatz: Wir sprechen heute nicht über eine Kürzung der Steuerbeträge im Bereich der AHV, sondern ausschliesslich im Bereich der Pensionskassen. Also sind diese 60% der Rentner schon einmal gar nicht betroffen. Aufgrund aktuellster Zahlen der Regierung ist es sogar so, dass praktisch 80% der Rentner über eine maximale AHV-Rente verfügen, auch Ehepaare, und diese sind, wie gesagt, nicht von dieser Kürzung betroffen.
Weiter kann man im August den erstmaligen Vergleich sehen zwischen dem alten und dem nun geplanten neuen Steuergesetz - mit diesen eben etwas verwirrenden Zahlen, Herr Abg. Kaiser. Die stammen wohl nicht von der Regierung, sondern vom Seniorenbund. Und ich verstehe, dass das Zitat auch damals und auch das Titelblatt eines Mediums vor wenigen Tagen zur Verwirrung bei der Bevölkerung geführt hat, insbesondere wenn man sich das Zitat des Seniorenbunds vielleicht noch einmal vor Augen führt: «Es ist uns sehr wohl bewusst, dass die in den Beispielen (CHF 110'000 Einkommen eines verheirateten Rentenpaares) in der Tabelle aufgeführten Steuerzahler trotz hoher steuerlicher Mehrbelastung nicht in die Bedürftigkeit abrutschen würden.» Meine Damen und Herren, also ich frage mich, wenn die mit CHF 1'000 mehr in die Bedürftigkeit abrutschen, dann sollten wir uns heute nicht über die Rentner unterhalten, sondern über die Familien, die nachweislich ein geringeres Einkommen zur Verfügung haben, für zwei, drei Kinder zu sorgen haben und die Zukunft unserer AHV und unseres Staates bewirken und beeinflussen. Wenn also die Bedürftigkeit mit einer geringen Mehrbelastung bereits gegeben ist, dann frage ich mich wirklich, ob wir uns nicht besser um die Familien und die Familienförderung Gedanken machen müssten. Diese beispielhaften Zahlen mit CHF 110'000 Einkommen, wie gesagt, haben zu grossem Unmut in der Bevölkerung geführt, zumal es schlicht und einfach keine Realitätsgrundlage für solch hohe Einkommen gibt. Es ist leider so, dass nachweislich der grösste Teil - und das sind über 80% - der Rentner über eine maximale zweite Säule, eine maximale Pensionskasse, von CHF 20'000 pro Jahr verfügen.
Mein letztes Rechenbeispiel - das basiert, glaube ich, auf realistischen Zahlen: Nehmen wir einmal an, ein verheiratetes Rentnerehepaar, kinderlos bzw. ohne weitere Verpflichtungen, beide beziehen die AHV-Maximalrente, das heisst: volle Beitragsjahre, über 40 Jahre, beide - was ebenfalls nicht bei allen Rentnern der Fall ist. Dann beziehen sie aus der AHV CHF 60'000. Man nehme noch die CHF 18'000 bis CHF 20'000 Pensionskasse, die über 80% der Rentner widerspiegelt, dann sind wir bei einem maximalen Einkommen von CHF 80'000. Besteuert werden nach Abzügen, nach Pauschalabzügen ohne sonderliche Krankeitsfälle, davon maximal CHF 30'000 steuerbarer Erwerb, und ich kann Ihnen sagen, was dies in Steuern ausmacht: Null Franken. Ich frage mich also, ob das hier nicht ein bisschen ein Angst schüren ist, und ich muss Ihnen nochmals sagen, also wenn man bei CHF 200 oder CHF 300 mehr Steuern in die Bedürftigkeit abrutscht, dann haben wir ein Problem mit unseren Familien und nicht mit unseren Rentnern. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte zuerst kurz Stellung nehmen zu den Ausführungen des Abg. Elfried Hasler, warum wir das Alter 16 gewählt haben. Ja, der Grund ist ganz einfach: So wird die Summe ein bisschen grösser und es ist ein bisschen attraktiver, sich einzukaufen. Wenn Sie bei 24 anfangen, dann fallen einfach fünfmal CHF 10'000 weg, aber man kann auch da anfangen. Dann wird es entsprechend unattraktiver.
Dann zu den Ausführungen des Abg. Erich Hasler. Also erstens ist einmal klar: Sie können so viel Geld, wie Sie wollen, in die Pensionskasse einbezahlen. Es ist einfach nur ein gewisser Beitrag steuerfrei. Das ist einmal der erste Punkt. Auf die höheren Beiträge müssen Sie einfach ein paar Franken Steuern entrichten. Und dann möchte ich schon sagen, also wenn der Abg. Erich Hasler behauptet, dass 75% der Bevölkerung keine Steuern entrichten würden, dann ist das schon ein starkes Stück. Da hat er ein, zwei kleine Steuern - wie Mehrwertsteuer, Motorfahrzeugsteuer, Mineralölsteuer, Hundesteuer, Biersteuer und noch sieben, acht, neun Steuern, die ich jetzt vergessen habe - einfach einmal kurz ignoriert. Es ist schon ein starkes Stück, wenn man behauptet, 75 % der Bevölkerung würden keine Steuern zahlen. Aber bei DU ist das eben so üblich.
Dann möchte ich noch etwas zum Begriff des Reichen-Bashing sagen: Ja, wenn es eben Reichen-Bashing ist, wenn ein Rentnerehepaar CHF 110'000 Einkommen hat und dann CHF 1'383 an Steuern bezahlt, was 1,2% entspricht, dann bin ich bekennender Reichen-Basher. Denn das empfinde ich schon als, ich würde sagen, angemessen. Und wenn es dann so ist, dass ein alleinstehender Rentner bei einem Einkommen von CHF 110'000 CHF 2'508 Steuern bezahlen muss - ich möchte sagen, das sind 2,1% -, wenn das zu viel ist, dann bin ich bekennender Reichen-Basher. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich zuerst bei der Regierung dafür bedanken, dass sie den Art. 16, den Bst. e, modifiziert hat. Das ist systemisch auf einen Antrag von mir zurückzuführen. Dass es jetzt 18% sind, das ist offensichtlich auch mit dem Pensionskassenverband auch so abgesprochen. Ich erachte das als massvoll und werde den Regierungsvorschlag unterstützen.
Dann vielleicht zur Diskussion über die Vergleichszahlen betreffend das Rentnerehepaar und das Ehepaar mit zwei Kindern. Ich denke, diesen Zahlen ist sehr viel abzugewinnen. Ich hätte vielleicht einfach eine kleine Anmerkung: Wenn man das Ehepaar mit zwei Kindern aufführt, dann müsste man dort vielleicht auch noch die Kinderzulage dagegenhalten. Das sind auch wieder Einnahmen von fast CHF 8'000. Aber auch dann ist das verfügbare Gehalt eines Ehepaars mit zwei Kindern gegenüber jenem eines Rentnerehepaars deutlich geringer. Das nur als Ergänzung von meiner Seite.
Zum Vorschlag der Freien Liste, die maximale Einkaufsumme auf einen Betrag von CHF 490'000 festzulegen: Ja, ich habe auch in den Voten des Kollegen Lageder gehört, dass man grundsätzlich ein bisschen ein Unwohlbefinden hat, wenn man absolute Zahlen einsetzt. Absolute Zahlen haben es einfach an sich, dass sich dann jemand zu einer moralischen Instanz allenfalls aufschwingen muss und eine Zahl festlegt, die dann anständig oder nicht mehr anständig ist. Das ist ein Stück weit das Problem. Ja klar, es ist begründet, warum es CHF 490'000 sein könnten. Ich hätte aber da vielleicht auch noch andere Zahlen. Wenn man in die Schweiz schaut, da gibt es vom BVG Statistiken: Der 65-jährige Mann mit einer vollen Versicherungskarriere kommt - diese Tabellen kann man im Internet abrufen - im Durchschnitt auf CHF 305'000 BVG-Alterskapital. Nicht das Überobligatorische, nur das BVG. Und die gleich alte Frau - hier sind offensichtlich gemäss BVG-Statistik die Frauen einmal voraus -, die kommt auf CHF 317'000 bei einer vollen Versicherungskarriere. Das möchte ich nur als Beispiel erwähnen. Ich finde, die Zahl CHF 490'000 ist wohl begründet mit einer Formel mit Rentenumwandlungssatz usw., aber dennoch etwas willkürlich. Ich möchte lieber auch noch darauf zu sprechen kommen, dass man im Rahmen des Steuergesetzes vielleicht irgendwann einmal prüfen sollte, analog der Schweiz die Säule 3a, die private zweckgebundene Vorsorge, etwas genauer zu betrachten. Das wäre es. Danke
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich wurde von meinem Kollegen noch darauf aufmerksam gemacht, dass der Regierungschef bei seinen Korrekturen bei «Einkünfte gemäss Art. 14 Abs. 2» auch den Bst. b erwähnt hat, und damit ist meine Frage hier hinfällig.
Dann noch ein Punkt zum Vorschlag der Freien Liste: Wenn Sie sagen, dass Sie mit 16 Jahren hier beginnen wollen, damit es einfach einen grösseren Betrag gibt, ist das ja auch nicht zwingend. Man könnte einfach auch den Betrag erhöhen. Aber den anderen Punkt haben Sie noch nicht beantwortet, nämlich dass Ihr Vorschlag für Leistungsprimatkassen gar nicht umsetzbar wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gerne möchte ich auch noch eine Replik machen zu gewissen Aussagen zu meinem Antrag. Es geht hier nicht, das können Sie mir glauben, um Angstschürerei. Oder ich glaube auch nicht, dass die Senioren in die Bedürftigkeit hinabrutschen, wenn wir diesen Freibetrag herausstreichen. Es geht darum und das ist auch das Anliegen des Seniorenbundes, sie sagen ja auch, dass sie sich nicht gegen Sparmassnahmen sträuben, dass sie diese Sparmassnahmen zur Gesundung des Staatshaushaltes auch mittragen möchten. Nur, das müssen wir auch sehen, dass sie in der Betroffenheitskarte natürlich viel mehr drankommen. Erstens - habe ich gesagt - bei der Krankenkassenprämie, die älteren Leute sind etwas älter, brauchen mehr den Arzt und müssen diesen auch mehr aufsuchen, und mit der KVG-Revision werden sie auch wahrscheinlich mehr zum Handkuss kommen, da sie, wenn sie älter werden, auch anfälliger für Krankheiten werden und auch diesen Dienst mehr beanspruchen müssen. Die angekündigte Steuerschätzwerterhöhung der älteren Liegenschaften betrifft auch im höheren Masse die ältere Generation, um das einmal zu wiederholen. Und die 13. AHV betrifft auch nicht die Jungen, sondern auch die ältere Generation. Das ist ja sehr naheliegend. Und das summiert sich - und jetzt sind wir dann beim Freibetrag. Es geht um die Summierung dieser Massnahmen, die immer die gleiche Bevölkerungsgruppe betreffen. Um das geht es mir und nicht um das Abrutschen in eine Bedürftigkeit. Da bin ich bei Ihnen.
Ich glaube, das Giesskannenprinzip, das die Frau Abg. Judith Oehri aufgeführt hat, da müssen wir aufpassen. Da passen wir auf. Es geht darum, wie gesagt, dass man das wirklich reduziert, und hier kommt wirklich die ältere Generation immer wieder bei der Betroffenheitskarte zum Zuge, und um das geht es. Und wenn wir bei den Zahlen sind - ich habe die Tabelle da, die gestern im «Liechtensteiner Volksblatt» veröffentlicht wurde. Unten steht «Quelle Regierung». Ich will die Senioren mit den Ehepaaren und Kindern nicht ausspielen, aber hier sind bei der rechten Tabelle, beim Zahlenspiel, keine Gewinnungskosten drin, keine Kinderabzüge, und das sind doch frappante Zahlen. Ich bin dafür, dass man Zahlen publiziert. Wenn, dann aber die Richtigen: Das ist meine Meinung. So weit zu den Ausführungen. Wie gesagt, es geht um die wiederholte Betroffenheit. Und ich bin überzeugt, dass die Senioren, wenn der Antrag jetzt nicht durchgeht, weiter bestehen werden und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Da hätte ich keine Angst. Sie haben vieles für dieses Land geleistet und für sich geleistet und in dem Sinne schaffen sie auch das. Da bin ich überzeugt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich versuche jetzt, hier das letzte Wort bezüglich dieses Antrags zu haben, Herr Kaiser. Es ist so - Herr Abg. Wenaweser, Sie haben richtig bemerkt -, man müsste theoretisch diese CHF 8'000 bis CHF 9'000 Kindergeld dazurechnen. Dann hätte die Familie CHF 10'000 mehr Bruttoeinkommen abzüglich der anderen Abzüge. Nur, ich habe bisher noch niemanden getroffen, der mir gesagt hat: Ich kann mit CHF 300 pro Monat wirklich ein Kind grossziehen. Insofern müsste man das eigentlich gerade schon wieder abziehen, und die Diskrepanz, weil wir hier von einem kinderlosen Rentnerehepaar sprechen, ist wahrscheinlich in Realität frappant grösser. Des Weiteren ist es so, dass Familien zwar die Kinder oder Kinderkosten grösstenteils abziehen können. Herr Kaiser, Sie haben angeführt, dass alte Menschen vermehrt Krankheitskosten zu tragen haben. Das ist richtig, aber auch diese können steuerlich geltend gemacht werden. Ich denke einmal, das hält sich dann etwas die Waage. Und die Drohung mit der 13. AHV steht wohl im Raum, aber darüber, wie die ausgestaltet werden soll, ob das beispielsweise eine kontinuierliche Lösung sein wird, die erst in Zukunft greifen wird und aktuelle Rentner gar nicht betrifft, was ja auch schon diskutiert worden ist, spricht hier keiner. Ich denke, man müsste hier alleine schon aufgrund des Schutzes der bestehenden Rentner eine zukünftige Lösung finden für Rentner, die beispielsweise abgestuft die nächsten paar Jahre in Rente gehen. Dass es in 30 Jahren keine 13. AHV mehr geben wird, das traue ich mich heute beinahe schon fest zu behaupten. Ich hoffe, dass es, wenn ich in Rente gehe, überhaupt noch eine tragbare AHV geben wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Entschuldigung, Herr Abg. Elfried Hasler, Ihre Frage bezüglich des Leistungsprimats habe ich in der Tat zu kommentieren vergessen. Sie haben in der Tat recht. Die Formulierung, wie sie hier festgelegt ist, funktioniert nicht für das Leistungsprimat in dem Sinne, dass es eben wie vorher wäre. Auch bei den 12% würde es bleiben, wie es im jetzigen Gesetz ist. Einkaufssummen sind für das Leistungsprimat gegenwärtig nicht geregelt, denke ich, oder?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, vielen Dank für diese sehr interessante Diskussion. Der Regierung war es bewusst, dass diese Bestimmung durchaus ein bisschen Sprengstoff beinhaltet. Grundsätzlich diskutieren wir über zwei Punkte: Einerseits geht es um den Einkauf in die Pensionskasse, wie soll dieser geregelt werden. Auf der anderen Seite steht die Streichung des Freibetrags auf Renten der zweiten Säule zur Diskussion. Die Regierung hält an ihrem Antrag bzw. an ihrem Vorschlag fest, dass der Einkauf in die zweite Säule entsprechend dieser Bestimmung geregelt werden soll. Wir sind der Meinung, dass wir die Diskussion anlässlich der 1. Lesung aufgenommen haben und nun eine einfache Lösung mit diesem 18-prozentigen Abzug auf den steuerbaren Erwerb präsentieren können. Das erlaubt auch, entsprechend zusätzliches Kapital zu bilden, nebst den ordentlichen Beiträgen und ist für alle, die davon betroffen sind, einfach zu handhaben. Also sowohl für den Bürger selbst wie auch für die Steuerverwaltung.
Ich möchte noch kurz auf einige Punkte eingehen. Der Abg. Lageder hat gefragt, warum der Abzug bei der AHV bleibt, jedoch bei der Pensionskasse gestrichen werden soll. Wir haben uns dafür entschieden, wie wir es ausgeführt haben im Bericht und Antrag, dass wir nur die Pensionskasse anschauen, weil hier doch deutlich weniger Personen betroffen sind, die Beträge auch deutlich weiter auseinandergehen und wir diesen Punkt ja auch im Rahmen der Vernehmlassung als Input erhalten haben. Wir wollten bewusst hier nicht die Rentner zusätzlich belasten, indem auch bei der AHV entsprechend die Freibeträge gestrichen werden.
Weiters wurde gefragt, ob man hier von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen spricht. Das kann ich klar verneinen. Es geht nur um den Arbeitnehmerbeitrag bei unselbständig Erwerbenden, der im Prinzip abgezogen werden kann - massgebend ist hier der Lohnausweis. Ich meine, auf dem Lohnausweis haben Sie die entsprechenden Daten aufgeführt, und dieser ist massgebend für die Steuerrechnung.
Dann zum Abg. Johannes Kaiser: Ich bin doch etwas überrascht, mit welchen Vorwürfen Sie hier gegenüber der Regierung argumentieren. Sie werfen der Regierung vor, mit den Zahlen tendenziös umzugehen. Die Regierung hat in ihrem Bericht und Antrag auf Seite 18 absolut «normale» Zahlen dargelegt und dabei auch aufgezeigt, dass z.B. ein verheiratetes Rentnerehepaar mit einer AHV von CHF 40'000 und einer zweiten Säule von CHF 24'000, das heisst insgesamt einer Rente von CHF 64'000, sowohl im jetzigen wie auch im zukünftigen Steuergesetz keine Steuern bezahlen wird. Ein zweites Beispiel mit insgesamt CHF 76'000 gesamte Rente zeigt dann auf, dass heute auch null Franken anstehen würden und dass es mit der Streichung des 30-prozentigen Freibetrags CHF 268 wären.
Diese Zahlen, die Sie angesprochen haben, die kommen vom Seniorenbund - das wurde bereits von der Abg. Christine Wohlwend ausgeführt - und hier hat der Seniorenbund einen Forumsbeitrag gemacht und genau diese hohen Zahlen publiziert. Und ich war auch überrascht, wie der Seniorenbund dazu kommt, mit solch hohen Renten zu argumentieren. Für mich ist das genau kontraproduktiv. Und dass man jetzt der Regierung vorwirft, wir hätten hier tendenziös gearbeitet, das muss ich doch entschieden zurückweisen. Wir haben lediglich diese Zahlen genommen, haben sie überprüft, ob das in sich konsistent ist. Das ist es, wenn man mit diesen Basisdaten arbeitet, und wir haben zusätzlich dann eine Familie mit gleichem Bruttoeinkommen dazu genommen. Und hier kommt der zweite Vorwurf von Ihrer Seite, dass wir hier nicht alles berücksichtigt hätten. Ich kann Ihnen versichern, dass die gesamten Gewinnungskosten und Kinderabzüge berücksichtigt sind. Sonst wären nämlich die Steuern noch höher.
Dann zum Abg. Erich Hasler. Sie haben auch die Thematik Einkauf in die Pensionskasse angesprochen. Aus meiner Sicht ist das keine massive Beschränkung, die wir hier vornehmen. Wir sprechen ja von 18% des steuerbaren Erwerbs. Das ist eine schöne Summe, die man entsprechend auch einzahlen kann - zusätzlich zu den laufenden Beiträgen. Wie bereits vom Abg. Lageder ausgeführt, ist es ja an sich überhaupt keine Beschränkung. Sie können ja auch viel mehr einzahlen. Die Frage ist einfach: Was ist steuerlich abzugsfähig und was nicht? Das Ziel der Regierung war hier, eine einfache Lösung umzusetzen, die, wie gesagt, jeder direkt im Rahmen der Steuererklärung auch umsetzen kann.
Die Abg. Judith Oehri hat dann die Frage gestellt, wie es ist, wenn jemand in die Selbständigkeit geht und dann wieder eine Pensionskasse aufbauen möchte. Also hier gibt es natürlich eine Möglichkeit, dass das Geld auf ein Sperrkonto übernommen wird und dann in die neue Pensionskasse einbezahlt wird. Dann ist es überhaupt kein Problem. Wenn jemand das Geld bezieht und dann für irgendwelche Investitionen verwendet, dann ist klar: Er muss die Pensionskasse wieder neu aufbauen, und dann gelten natürlich diese Regeln, die wir im Gesetz vorgeschlagen haben.
Der Abg. Elfried Hasler hat dann noch betreffend Bst. b die Frage gestellt und entsprechend auch bereits wieder korrigiert. Ich habe diesen Abänderungsantrag ja bereits eingebracht. Es geht nicht nur um den Bst. b, sondern um die Bst. a und b. Beide müssen dort ergänzt werden.
Dann möchte ich der Abg. Christine Wohlwend für ihre Klarstellungen und Ausführungen ganz herzlich danken.
Der Abg. Christoph Wenaweser hat angeregt, dass man in Zukunft prüfen könnte, wie man mit der Säule 3a in der Schweiz in Liechtenstein umgehen könnte. Ich denke, man kann es durchaus einmal anschauen, ob es da allenfalls einen Handlungsbedarf gibt.
Wie gesagt: Wir haben hier ein Spannungsfeld. Ich denke, die Daten liegen vor. Die Regierung hält natürlich an diesen Anträgen respektive an diesen Vorschlägen fest. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Nochmals besten Dank für das Wort. Ich möchte jetzt doch nochmals kurz auf die Anmerkung des Abg. Elfried Hasler zurückkommen. Da es sich ja jetzt herausgestellt hat, dass nur die Arbeitnehmerbeiträge bezeichnet sind, erachte ich 12% pro Jahr als mehr als ausreichend. Und auch jemand im Leistungsprimat wird damit gut auskommen können.
Dann zum Zweiten: Ja, ich bin schon erstaunt: 18% Arbeitnehmerbeiträge. Wer kann sich das leisten? Für mich weiterhin nichts als ein Tool zur Steueroptimierung. Die Zahl ist wesentlich zu hoch, wenn es sich nur um Arbeitnehmerbeiträge handelt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Art. 16 hat es in sich. Wir haben drei Anträge. Ich werde in der Reihenfolge, wie sie gestellt wurden, darüber befinden lassen. Da es sich bei den einzelnen Anträgen nur um einzelne Absätze handelt, ist es, glaube ich, wichtig, dass wir zuerst dies bereinigen, um dann über Art. 16 als Gesamtes befinden zu können. Es ist aber wichtig, dass wir die Unteranträge zuerst bereinigen.
Der erste Antrag wurde von der Freien Liste gestellt. Er betrifft Art. 16 Abs. 3 Bst. e Ziff. 1. Und da schon eine ganze Zeit vergangen ist, seit wir ihn gehört haben, möchte ich Sie bitten, ihn nochmals vorzutragen.
Es gibt noch eine Meldung des Herrn Abg. Christoph Wenaweser.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident für das Wort. Ich habe nur eine Frage wegen des Vorgehens. Wir haben jetzt ein paar Mal diskutiert, ob es sich beim Abs. 3 Bst. e um arbeitnehmerseitige oder arbeitgeber- und arbeitnehmerseitige Beiträge handelt. Ich stelle einfach die Frage: Sollte man dann nicht im Gesetzesartikel präzisieren, was gemeint ist, für alle Zukunft? Ich weiss nicht, ob ich diesen Antrag jetzt stellen soll, dass beim Bst. e «einmalige und laufende arbeitnehmerseitige Beiträge» explizit drinsteht.Landtagspräsident Albert Frick
Also ich denke schon, dass Sie den Antrag jetzt stellen müssten, damit wir darüber befinden könnten.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Ich weiss nicht, soll ich vorlesen oder möchte der Herr Regierungschef noch zuerst?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich denke, Bst. b ist ausreichend definiert. Wir sprechen hier von «höchstens 18% der Einkünfte gemäss Art. 14 Abs. 2 Bst. a, b, c, d und f des Steuerpflichtigen oder der gemeinsam zu veranlagenden Ehegatten». Also aus meiner Sicht ist das ausreichend spezifiziert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich möchte nochmal zur Replik des Abg. Lageder zurückkommen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dieser Vorschlag nicht funktionieren würde im Leistungsprimat, weil im Leistungsprimat das resultierende Alterskapital nicht einfach so bestimmt werden kann. Dort gibt es eine Freizügigkeitsleistung, und darum denke ich doch, dass es hier einen Unterschied gibt und dass unklar wäre, wie diese Bestimmung im Leistungsprimat umzusetzen wäre. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Ich nehme noch kurz Stellung und dann werde ich vorlesen. Nein, ich glaube nicht, dass Sie recht haben. Denn im Leistungsprimat ist ja ein Prozentsatz des Lohnes ausschlaggebend für die Leistung, die Sie dann haben. Sagen wir 45% des letzten Lohnes. Nun, wenn Sie eine Lohnerhöhung erhalten, wie funktioniert dann die Nachzahlung? Ja, die Beiträge steigen an. Solange diese Beiträge unter 12% sind, was sie nach menschlichem Ermessen sein werden, weil Sie sonst eine wahnsinnige Pensionskasse haben, dann können Sie das steuerfrei abziehen. Also denke ich, es funktioniert. Natürlich wird es sich nicht einkaufen über die Einzahlung einer Summe, aber das ist nicht relevant, denke ich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Eine letzte Wortmeldung. Ich bin einfach der Meinung, dass es in diesem Leistungsprimat dieses resultierende Alterskapital in dem Sinn nicht gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ja, aber es sind ja laufende Beiträge und Prämien bis höchstens 12% des steuerbaren Erwerbs trotzdem steuerfrei. Also beisst es sich nicht, denke ich.
Dann lese ich vor: Ziff. 1 müsste laut unserem Abänderungsantrag lauten:
«1. einmalige Beiträge und Prämien in vollem Umfang, sofern das resultierende Alterskapital nicht höher liegt, als wenn beginngend mit dem 16. Lebensjahr pro Jahr CHF 10'000 gespart worden wären. Zinsen werden nicht berücksichtigt;»Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 6 Stimmen nicht stattgegeben.
Wir kommen zum Antrag des Abg. Johannes Kaiser, der da lautet: Art. 16 Abs. 2 Bst. d, die Wiederaufnahme der Ziff. 2, die lautet: «30% bei den übrigen Einkünften.»
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht zugestimmt.
Wir kommen zum Antrag des Abg. Erich Hasler. Sein Antrag lautet, Art. 16 Abs. 3 Bst. e in der ursprünglichen Form beizubehalten. Ist dies richtigt formuliert, Herr Abg. Hasler?Abg. Erich Hasler
Ja, das wäre richtig formuliert. Wie gesagt, wäre dann in lit. d Ziff. 2 gestrichen. Ich möchte noch eine ganz kurze Anmerkung machen, weil jetzt ja gesagt wurde, dass diese 18% des steuerpflichtigen Erwerbseinkommens zu hoch seien. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind das ja die ordentlichen Beiträge plus, was man sonst noch nachschiessen könnte. Ich möchte einfach daran erinnern, dass in der Schweiz eine leicht andere Regelung herrscht, wo man progressiv mehr einzahlt im Alter. Und wo ich mir jetzt nicht ganz sicher bin: Welcher Prozentsatz abgezogen wird vom Einkommen, wenn ein Arbeitnehmer 55 Jahre und älter ist. Ich denke, es sind 16%. Ja, ich denke schon. Ich meine, wir haben ja in der Schweiz keine Regelung wie in Liechtenstein mit 4% und 4%, sondern die Pensionskassenbeiträge steigen ja immer noch in Zehnjahresschritten an. Und ich weiss jetzt nicht genau, sind wir bei 12% mit 55 Jahren oder ist sind es 14%. Ich kann es nicht genau sagen. Aber ich meine, man muss das alles ein bisschen relativieren, dass also diese Nachschusspflicht, wenn jemand etwas aufbauen möchte, dann doch sehr viel eingeschränkter ist, als was da jetzt einfach im Plenum gesagt wurde. Vielleicht kann der Herr Regierungschef das ja aufklären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich gebe das Wort vorab noch dem Herrn Abg. Thomas Lageder.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Ja, ich möchte gleich dazu Stellung nehmen. Man darf auf keinen Fall den Koordinationsabzug vergessen. Denn es ist nicht der ganze Lohn versichert. Der Koordinationsabzug in der Schweiz ist mehr als doppelt so hoch, als er in Liechtenstein ist mit der minimalen AHV-Rente. Also die 18% beziehen sich nur auf den versicherten Lohn; und auf den Nettolohn bezogen ist es dann natürlich wesentlich weniger.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich gehe davon aus, Herr Abg. Hasler, dass Sie von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberabzug oder -beitrag sprechen, sonst kommen Sie niemals auf diese Zahl. Ich glaube kaum, dass jemand in der Schweiz 16% Arbeitnehmerbeiträge zahlt. Stellen Sie sich einmal vor, was dann der Arbeitgeber auch zahlen würde. Bei 50:50 wären das dann 32% des Lohnes, der nur für die Pensionskasse bezahlt würde. Also das sind dann Zahlen, die ich mir kaum vorstellen kann. Wenn wir die Regelung anschauen, 4 und 4 minimal bei uns, das heisst insgesamt 8%, und dann kann es in der Schweiz erhöht werden, je älter man wird. Aber es sind immer dann beide Beträge. Und hier sprechen wir aus Sicht des Steuerpflichtigen. Das heisst, jene Beiträge, die er bezahlt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Ich kann das leider jetzt nicht aus dem Stegreif beantworten. Ich weiss nur und das wissen wir auch, dass in der Schweiz ältere Arbeitnehmer ein bisschen benachteiligt sind, indem sie eben teurer sind, weil sie höhere Beiträge in die zweite Säule einzahlen müssen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Also ich bin schon überzeugt, dass wir da in der Grössenordnung von 12% liegen - pro Partei natürlich und nicht zusammen. Ich meine, das würde auch keinen Sinn ergeben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Die Einzahlungen in der Schweiz für die letzten zehn Arbeitsjahre sind 18%, paritätisch also neun und neun. Sie können das nachsehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Erich Hasler. Der würde lauten, bei Abs. 2 Bst. d die Ziff. 2 zu streichen und Abs. 3 Bst. e in der ursprünglichen Form beizubehalten. Ist das richtig?
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht zugestimmt. Damit können wir über Art. 16, wie er in der Regierungsvorlage aufscheint, abstimmen.
Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 13 Stimmen stattgegeben. Wir können weiterlesen.Art. 18 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Der Ordnung halber möchte ich jetzt schon zu Art. 19 Abs. 2 kommen, der eigentlich nicht in der Regierungsvorlage ist. Ich denke, das beugt Verwirrung vor. Art. 19 Abs. 2 hätte wie folgt abgeändert werden müssen: Wenn der Landtag zu Art. 9 bezüglich der Vermögensstrukturen zugestimmt hätte, dann wäre Art. 19 Abs. 2 aufzuheben gewesen. Da sich der Landtag nicht für diese Vorgehensweise entschieden hat, stellen wir nun den Alternativantrag zu Art. 19 Abs. 2:
«2) Bei der stellvertretenden Vermögensbesteuerung im Sinne von Art. 9 Abs. 3 wird auf den Sollertrag des Vermögens eine Landessteuer in der Höhe von 8% erhoben.»
Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag der Freien Liste gehört. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen nicht zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 23 Abs. 2 Einleitungssatz sowie Abs. 3 und 5 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 Einleitungssatz sowie Abs. 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 2 und 3 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Um wieder keine Verwirrung zu stiften, möchte ich kurz auf Art. 45 Abs. 1 Bst. a zu sprechen kommen. Wäre die Entkoppelung von Sollertrag und Eigenkapital-Zinsabzug in Art. 5 vom Landtag begrüsst worden, müsste hier der Art. 45 Abs. 1 Bst. a heissen:
«a) die Ausrichtung von Gewinnanteilen auf die angemessene Verzinsung des Eigenkapitals (Eigenkapital-Zinsabzug) nach Art. 5 des nicht in Form von Spenden Dritter erhaltenen Kapitals beschränken;»
Dies ist nun aber gegenstandslos geworden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 47 Abs. 3 Bst. l und Abs. 4 Bst. c werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 3 Bst. l und Abs. 4 Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 Abs. 1 Bst. f sowie Abs. 2 Bst. c und d werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 1 Bst. f sowie Abs. 2 Bst. c und d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 Abs. 2 bis 4 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch zu Protokoll geben, wäre Art. 5 bezüglich Entkoppelung von Sollertrag und Eigenkapital-Zinsabzug vom Landtag angenommen worden, wäre hier, Art. 54 Abs. 1, die folgende Änderung von uns verlangt worden:
«1) Als geschäftsmässig begründete Aufwendung gilt auch die angemessene Verzinsung des modifizierten Eigenkapitals nach Massgabe des Art. 5 (Eigenkapital-Zinsabzug). Durch den Eigenkapital-Zinsabzug kann kein laufender Verlust entstehen oder sich erhöhen.»
Dies ist aber nun obsolet geworden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Bei der Änderung dieses Artikels bin ich mir nicht sicher, ob dieser dann schlussendlich insgesamt den Erfolg bringt, den wir uns davon erhoffen. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass man in relativ kurzer Zeit zum Schluss gelangen wird, dass doch eine gründliche oder grundlegende Überarbeitung des Steuergesetzes notwendig werden wird. In Anbetracht dieser Tatsache: Ich persönlich habe ein relativ ungutes Gefühl, aber ich möchte trotzdem den Antrag stellen, und zwar geht der auch in eine Richtung, dass es höhere Steuererträge geben sollte, dass unter lit. d. anstatt «6% aller Vermögenswerte» «8% aller Vermögenswerte» eingesetzt wird. Ich meine, tendenziell wird das höhere Steuereinnahmen bringen. Unter der bisherigen Regelung heisst es 6% von 4%, das heisst, es gibt einen Abzug vom Eigenkapital-Zinsabzug; in einer normalen Bilanz ergibt das dann 3,76%. Wenn man 8% hat, dann gibt es 3,68. Aber wir wissen alle, diese Regelung, die wir hier einführen oder die Regierung vorschlägt, zielt ja auf eine ganz bestimmte Bilanzstruktur. Ich denke, auch 8% werden auf jeden Fall in die richtige Richtung gehen, dass die Steuererträge zunehmen werden. Das ist mein Antrag, den ich stelle. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Es ist schon erstaunlich, wie der Abg. Erich Hasler so mir nichts, dir nichts diese Lage einschätzen kann, ob jetzt 6 oder 8 % richtig sind. Und ich bin grundsätzlich nicht für Anträge, die aus der Hüfte geschossen kommen. Wir werden das nicht unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit stimmen wir über den Antrag des Abg. Erich Hasler ab: Art. 54 Abs. 2 lit. d: «ein Abzug von 8% aller Vermögenswerte unter Ausschluss der Vermögenswerte gemäss Bst. a bis c.»
Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben.
Wir stimmen ab über Art. 54 Abs. 2 bis 4 in der vorliegenden Form. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 15 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 57 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 Abs. 4 und 9 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 4 und 9 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 62 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Sie haben unseren Vorschlag zur Anpassung des Steuergesetzes erhalten. Gerne werde ich ihn nochmals vorlesen. In seiner aktuellen Fassung lautet Art. 62 Abs. 2 wie folgt:
«Die Mindestertragssteuer beträgt CHF 1'200. Die Mindestertragssteuer ist im Rahmen der Veranlagung zu entrichten. Bei Steuerpflichtigen, die nicht veranlagt werden, ist sie für ein Jahr im Voraus zu bezahlen.»
Neu soll Art. 62 Abs. 2 wie folgt lauten:
«Die Mindestertragssteuer beträgt CHF 1'900. Die Mindestertragssteuer ist im Rahmen der Veranlagung zu entrichten. Bei Steuerpflichtigen, die nicht veranlagt werden, ist sie für ein Jahr im Voraus zu bezahlen.»
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag ergeht folgender Zusatzantrag zu II. Inkrafttreten:
Neuer Abs. 6: «Art. 62 Abs. 2 findet erstmals für die Veranlagung des Steuerjahres 2015 Anwendung.» Abs. 6 wird zu Abs. 7.
Zur Begründung: Der Landtag hatte sich bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode verschiedentlich mit der Frage einer Erhöhung der Mindestertragssteuer zu befassen. Seit Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes am 1.1.2011 liegt sie nun bei CHF 1'200. Der aktuelle Landtag hatte sich mit dieser Frage anlässlich seiner Sitzung vom September 2013 zu befassen. Die Regierung schlug in ihrem Massnahmenpaket III vor, die Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 zu erhöhen. Am Ende einer ausführlichen, kontroversen Debatte folgte der Landtag mit 19 Ja bei 25 Anwesenden einem Antrag der FBP-Abgeordneten Christine Wohlwend, der wie folgt lautete:
«Der Hohe Landtag wolle die Regierung beauftragen, in der zweiten Hälfte der aktuellen Legislaturperiode die Mindestertragssteuer erneut zu evaluieren und gegebenenfalls dem Landtag eine Gesetzesvorlage zur angemessenen Anpassung der Mindestertragssteuer vorzulegen.»
Diesem Antrag wurde von einer Landtagsmehrheit nicht zuletzt aufgrund der Argumentation des Branchenverbandes Folge geleistet, dass mit dem Ablauf der entsprechenden Übergangsfrist am 31. Dezember 2013 rund 70% aller infrage kommenden Rechtsträger in die ordentliche Ertragsbesteuerung übertreten und sich dadurch Steuereinnahmen ergeben würden, die eine Erhöhung der Mindestertragssteuer nicht mehr notwendig mache. Nun war nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2013 festzustellen, dass der erste, wohl einfach zu ermittelnde Teil der Prognose des Branchenverbandes weit daneben ging. Es wechselten nicht 70% aller Rechtsträger in die ordentliche Besteuerung, sondern lediglich 56%. Bei über 40'000 Rechtsträgern bedeutet diese Fehlprognose in absoluten Zahlen rund 6'000 Rechtsträger.
Erstens lässt dieser Fehler im ersten, einfachen Teil der Prognose die Hoffnung sinken, dass der zweite Teil der Prognose in dem Masse eintrifft, wie ihn der Branchenverband erwartet. Diese Befürchtung wird genährt durch die Stellungnahme der Regierung zu den anlässlich der 1. Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes aufgeworfenen Fragen. Sie schreibt in ihrer Begründung zur Beibehaltung der Koppelung von Eigenkapital-Zinsabzug und Sollertrag auf Seite 13 unter anderem wie folgt: «Im Vergleich dazu sind die Unsicherheiten, welche sich bei den Steuereinnahmen ehemaliger Sitzgesellschaften, welche in die ordentliche Besteuerung überführt wurden, um ein Vielfaches höher». Eine Aussage, mit der die Regierung etliche Zweifel an der Prognose des Branchenverbandes anzumelden scheint.
Zweitens ist davon auszugehen, dass wir, wenn überhaupt, dann erst sehr spät in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode über verlässliche Zahlen verfügen dürften, welche allenfalls die Richtigkeit des zweiten Prognoseteils bestätigen oder im schlechteren Fall widerlegen werden. Dies ist dadurch zu begründen, dass die für die Veranlagungskontrolle zuständige Abteilung der Steuerverwaltung nach dem alten Steuergesetz pro Jahr weniger als 5'000 und neu - nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2013 - mit dem wohl selben Personalbestand weit über 20'000 Steuererklärungen zu prüfen hat. Zudem läuft die Abgabefrist für Steuererklärungen juristischer Personen bis zum 30. Juni des Folgejahres, mit entsprechenden Verlängerungsmöglichkeiten. Im zusammenfassenden Klartext heisst dies, dass wir wohl erst im Laufe des Jahres 2016 überhaupt wissen, wie viele Steuereinnahmen im Jahr 2014, dem ersten Jahr nach Ablauf der Übergangsfrist, aus den neu ordentlich ertragsbesteuerten Rechtsträger resultieren. Es ist zu befürchten, dass im schlimmsten Fall aus rein zeitlichen Gründen im Gesetzgebungsprozess auf den 1. Januar 2017 keine Wirkung mehr erzielt werden kann, sollte sich der zweite Teil der Prognose des Branchenverbandes ebenfalls nicht bewahrheiten.
Drittens entstünde dadurch ein Zeitverlust, den wir uns in der aktuellen Situation des Staatshaushaltes nicht mehr leisten können. Viertens werden mit dem per Ende 2014 abgeschlossenen Transformationsprozess auf dem Finanzplatz wohl im Grossen und Ganzen nur noch jene steuerpflichtigen juristischen Personen übrigbleiben, welche nicht wegen eines attraktiven Mindestertragssteuersatzes in Liechtenstein ansässig sind, sondern aus der Gewichtung anderer, nachhaltiger Standortfaktoren.
Zum Inkrafttreten für die Veranlagung des Steuerjahres 2015: Auf Seite 13 ihrer Stellungnahme zu den anlässlich der 1. Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes aufgeworfenen Fragen schreibt die Regierung im Zusammenhang mit der Beibehaltung der Lösung hinsichtlich Koppelung von Sollertrag und modifiziertem Eigenkapital-Zinsabzug, dass diese Lösung in Abstimmung mit den Verbänden erarbeitet wurde und von diesen mitgetragen würde. Weiters schreibt die Regierung, dass die Verbände mit dieser Lösung rechnen, was es ermöglicht, diese noch für das Steuerjahr 2014 in Kraft zu setzen. Hingegen rechnen weder Verbände noch Unternehmer und Finanzplatzkunden mit einer Erhöhung der Mindestertragssteuer, was es nach Ansicht der Antragssteller geradezu verbietet, diese rückwirkend in Kraft zu setzen.
Laut dem Massnahmenpaket III, das uns die Regierung vor einem Jahr unterbreitet hatte, zur Erhöhung der Mindestertragssteuer - ich zitiere: «Mit dieser Massnahme können Mehreinnahmen in Höhe von CHF 16 Mio. erzielt werden. Die Berechnung der Mehreinnahmen basiert auf der Annahme, dass 10% der Gesellschaften aufgrund dieser Erhöhung liquidiert werden. Bei der Berechnung wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des Wegfalls der Besteuerungsart für Sitzgesellschaften damit zu rechnen ist, dass ein Teil der heutigen Gesellschaften gelöscht wird. Die Regierung ist der Auffassung, dass eine um CHF 700 höhere Steuerbelastung für eine Standortwahl nicht entscheidend sein kann.»
Wenn es auch nicht CHF 16 Mio. werden, es würde sicher ein erheblicher Betrag zustande kommen und es würde eine Steuer oder eine Gebühr erhöht, die nicht immer die Gleichen trifft. Bis jetzt betraf dies meist den Mittelstand und Familien, und dort reicht es langsam.
Ebenso Art. 62 Abs. 3 werden wir in der vorgeschlagenen Form nicht zustimmen. Wir sind dafür, dass die Mindestertragssteuer erst bei einer Bilanzsumme von CHF 500'000 erhoben wird. Das bedeutet, die bisherige Praxis soll beibehalten werden. Dies mit Rücksicht auf Start-ups und kleine Firmen in Schwierigkeiten. Mit dem Antrag zur Erhöhung der Mindestertragssteuer wird dies mehr als kompensiert und dürfte kein Problem darstellen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Da dieser Antrag den Abs. 2 betrifft, werde ich zuerst zum Abs. 2 Stellung nehmen, bevor ich dann für Abs. 3 auch noch einen Antrag stellen werde.
Sie sprechen in Ihrem Antrag vor allem von ehemaligen Sitzgesellschaften. Es wird aber für mich zu wenig stark herausgehoben oder gar ausgeblendet, dass es bei dieser Änderung auch sehr viele Klein-, Kleinstgewerbebetriebe und Dienstleistungsbetriebe trifft, und darum bin ich zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht für Ihren Antrag.Nehmen wir als Beispiel einen Gewerbebetrieb mit einer Bilanzsumme von CHF 600'000. Dieser hat bisher sowohl bei einem Verlust bis hin zu einem Reingewinn von CHF 9'600 die Mindestertragssteuer von CHF 1'200 bezahlt. Aufgrund Ihrer Änderung würde er bis zu einem Reingewinn von neu CHF 15'200 die Mindestertragssteuer entrichten. Alle Unternehmungen, welche einen tieferen Reingewinn als CHF 15'200 ausweisen, bezahlen eine erhöhte und nicht eine leistungsgerechte Steuer. Einzelfirmen bezahlen eine leistungsgerechte Steuer, und kleine juristische Personen müssten quasi für den Ausgleich der fehlenden Steuereinnahmen hinhalten.
Meine Frage an Sie: Haben Sie z.B. ermittelt, um wie viele Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe es sich handelt? Dies müsste meines Erachtens nämlich evaluiert werden.
Um noch ein anschauliches Beispiel zu machen, obwohl Sie das jetzt in Ihrem Antrag auch ausgeschlossen haben in Bezug auf Abs. 3, aber ich möchte dies doch noch veranschaulichen: Gesetzt den Fall die durchschnittliche Bilanzsumme wird in Abs. 3 - gemäss Vorschlag der Regierung - gesenkt und Ihr Antrag auf Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 ginge durch, dann würde ein Gewerbebetrieb mit einer Bilanzsumme von knapp über CHF 100'000 und einem Reingewinn von CHF 1'500 nicht mehr CHF 187 Steuern bezahlen, sondern das Zehnfache, nämlich eine Mindestertragssteuer von CHF 1'900 - sprich, mehr als sein Reingewinn ausmacht. Durch die Mindestertragssteuer gelangt somit das Unternehmen in diesem Beispiel zu einem Verlustergebnis von CHF 400. Von dieser Änderung würden in solcher oder ähnlicher Form doch auch viele Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe betroffen sein und darum werde ich hier nicht zustimmen, wie gesagt.
Wir dürfen also bei ihrem Antrag nicht nur die Stiftungen und Sitzgesellschaften in Betracht ziehen, sondern sollten auch die Konsequenzen für das Gewerbe seriös aufarbeiten. Es wäre für den Landtag mit Sicherheit zielführend, vor diesem Entscheid auch diese Fakten, und zwar aufgeschlüsselt auf diese tätigen Betriebe, bzw. die schon lange tätigen Betriebe, zu kennen und dann zu entscheiden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Der Kollege Gopp hat sehr treffend ausgeführt, was diese Änderung für das Gewerbe ausmacht, und ich werde mich jetzt eher auf das Gewerbe des Treuhänders stützen. Das einzige, was mich an diesem Vorstoss wirklich überrascht, ist, dass er von der VU-Fraktion kommt. Jetzt wird den Weissen der politische Sonnenschein gestohlen. Es wird Sie ja wohl sicherlich nicht erstaunen, dass ich mich gegen einer Erhöhung der Mindestertragssteuer von CHF 1'200 auf CHF 1'900, was 58% ausmacht, wehre. Ich wehre mich darum, weil es ganz logische und sachliche Gründe gibt, dies nicht zu tun. Herr Benvenuti vom «Volksblatt» hat mir vorgehalten, mit meiner populistischen Art und Weise relativ komplexe Sachverhalte einfach auf einen Nenner zu bringen - das ehrt mich ja fast. Ich versuche, diesen nicht komplexen Sachverhalt einmal so zu erklären: Kann man einen Hausbrand mit Benzin löschen? Soll man eine Milchkuh mit immer noch grosser Leistung zum Metzger bringen? Soll ein Wirt, welcher durch das Rauchverbot die Hälfte seiner Kundschaft verliert, nun ganz einfach seinen Erlösausfall damit ersetzen, dass er den Preis des Kaffees verdoppelt oder das Mittagsmenü um 58% anhebt? Also ich glaube, wenn diese drei Beispiele nicht einleuchten, kann ich Ihnen diesen einfachen Sachverhalt nicht anders erklären.
Dann wird mir auch noch vorgeworfen, es mit Fakten nicht so genau zu nehmen. Schauen wir uns doch einmal ein paar Fakten an. Sie sind zwar ein paar Jahre alt, aber vielleicht interessieren sie trotzdem. Im März 2010 liess die Treuhändervereinigung von der Universität St. Gallen ein Gutachten zur Bedeutung des Treuhand- und Finanzdienstleistungssektors für die Wirtschaft Liechtensteins erstellen. Es wurden die Bedeutung des Treuhandsektors für die liechtensteinische Wertschöpfung und die Wichtigkeit stabiler Rahmenbedingungen untersucht. Hier nur ein paar Fakten: Bei konservativer Berechnung beträgt der Beitrag des Treuhandsektors an die Bruttowertschöpfung des Landes 23%, also knapp ein Viertel der gesamten Wertschöpfung. Circa 3'200, das sind 11%, der Arbeitsplätze des Landes sind vom Treuhandsektor abhängig. Die anderen Branchen sind leider nicht in der Lage, die momentane Schrumpfung des Finanzsektors zu kompensieren, und das sehen wir ja auch eindeutig in den Zahlen, die wir von der Regierung erhalten haben.
Roger Frick, der Präsident der Treuhändervereinigung, strich hervor, dass die Treuhänder die Zukunft des Sektors nicht alleine gestalten können. Ich zitiere: «Erst wenn eine gemeinsame, übergeordnete Strategie für unseren künftigen Finanzplatz klar ersichtlich ist, können wir diese mit einer koordinierten Kommunikation von Staat und Wirtschaft, Industrie und Finanzplatz glaubwürdig vertreten.» Es braucht also ein gemeinsames Vorgehen von Politik und Verbänden. Und diesen Vorstoss sehe ich eindeutig nicht als ein gemeinsames Vorgehen. Dass der Finanzdienstleistungssektor, insbesondere der Treuhandsektor, einen tiefgreifenden Strukturwandel mitmacht, das wissen Sie.
Ich möchte jetzt nur nochmals darauf zurückkommen, was die Wertschöpfung des Treuhandsektors für unser Land ist. Es ergibt sich eine zusätzliche Endnachfrage nach Finanzdienstleistungen von z.B. CHF 1 Mio. zu einer Erhöhung des gesamten Güteraufkommens im Fürstentum Liechtenstein von insgesamt CHF 1,3 Mio. Wertschöpfungsfaktor. Der Wertschöpfungsmultiplikator ist 1,3. In Arbeitsplätze umgerechnet ist der Beschäftigungsmultiplikator 1,4. Nochmals: Die Wertschöpfung dieses Sektors macht 23% aus. 11% der Arbeitsplätze sind betroffen. Wollen wir das so leichtsinnig jetzt aufs Spiel setzen? Ich glaube nicht.
Zu guter Letzt möchte ich jetzt noch ein bisschen in VU-Nostalgie abschweifen. Der für die VU wohl bedeutendste Politiker und die bedeutendste Persönlichkeit, Wilhelm Beck, hat zusammen mit Emil Beck das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) im Jahre 1926 geschrieben, welches dann im Jahre 1928 durch das Gesetz über das Treuunternehmen ergänzt wurde. Eines der wenigen wirklich genuinen liechtensteinischen Gesetze. Diese zwei Herren - das darf man mit Fug und Recht behaupten - waren mit dieser Gesetzgebung am Aufschwung Liechtensteins, dem Wohlstand Liechtensteins, massgeblich beteiligt. Wir alle sollten diesen Herren dankbar sein. Da waren Visionäre am Werk - wirklich ein Segen für unser Land. Das Treuhandwesen durchläuft nun eine wahnsinnige Transformation und wird mit Botschaften, wie wir sie gestern vom Regierungschef gehört haben - Stichwort AIA, automatischer Informationsaustausch -, links und rechts überholt. Der Treuhandsektor kämpft ums Überleben. Die Zahlen, welche vom Abg. Alois Beck gestern per Kleine Anfrage angefragt wurden, werden uns das beweisen. Nun frage ich mich wirklich: Sollen wir diesen Untergang beschleunigen oder sollen wir versuchen, wie es so schön formuliert ist, gemeinsam versuchen, diesen Untergang zu entschleunigen? Oder noch besser: Sollten wir nicht gemeinsam versuchen, dem Treuhandwesen in unserem Land zu helfen, auch wenn das einigen von uns in diesem Hohen Hause schwerfällt?
Ja, mein lieber VU-Kollege Beck, sollten Sie mit diesem Vorstoss durchkommen, werden Sie mit Sicherheit nicht in der politischen Ahnengalerie eines Wilhelm Beck erscheinen. Das kann ich Ihnen versprechen. Und bevor ich es vergesse, Herr Landtagspräsident, ich beantrage namentliche Abstimmung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Zuerst einmal, es freut mich, dass der Abg. Harry Quaderer sich um den politischen Sonnenschein der Freien Liste sorgt, aber heute haben wir mit dem Wetter draussen, so glaube ich, genügend Alternativen.
Dann noch: Ich als Kleinstunternehmer sprechend, welcher sehr exportorientiert ist. Also ich biete meine Software-Dienstleistungen im Ausland an. Ich habe leider heute noch damit oftmals zu kämpfen, wie Liechtenstein im Ausland noch wahrgenommen wird, was vielleicht unter anderem von der Treuhandbranche gefärbt worden ist über die letzten Jahrzehnte, was sich aber mittlerweile massiv gebessert hat. Aber trotzdem wird man immer noch darauf angesprochen, und manche Kunden weigern sich, mit einem Liechtensteiner noch Geschäfte zu machen.
Ich habe noch etwas zum Abg. Rainer Gopp wegen der CHF 1'900. Ich finde, wenn jemand CHF 500'000 Umsatz macht, sind auch CHF 1'900 Steuern verkraftbar. Ich denke eher, dass man da vielleicht in die Richtung gehen könnte, wie der Herr Abg. Erich Hasler gestern gesagt hat, dass man allenfalls einmal prüft, ob Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen revisionspflichtig sind. Denn das würde dann in Frankenwerten vermutlich mehr als die CHF 700 Steuern ausmachen, die man damit einsparen könnte. Deswegen werde ich für den Abs. 2 mit Ja stimmen, wie die VU den Änderungsvorschlag bringt, aber Abs. 3 ablehnen. Denn ich denke, CHF 100'000 sind doch eine recht tiefe Grenze für die Bilanzsumme, um sagen zu können, darauf sollen schon CHF 1'900 Steuern fällig sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion zieht sich dahin. Ich werde jetzt für die Mittagspause bis 14:45 Uhr unterbrechen und wir werden an dieser Stelle fortfahren. Mittagspause (von 13 bis 14:45 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren, wir fahren mit unseren Beratungen fort.
Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 20: Abänderung des Steuergesetzes.
Wir befinden uns bei der Beratung von Art. 62. Es gibt noch verschiedene Wortmeldungen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich hoffe, ich finde den Faden wieder, der über die Mittagspause vielleicht doch ein wenig abgeschnitten wurde.
Ich kann für meine Person sagen, dass ich schon bei der Einführung dieses Gesetzes im Jahr 2010 für die Erhöhung der Mindestertragssteuer war. Ich glaube nicht, dass die Höhe der Mindestertragssteuer in diesem Hause immer wie eine heilige Kuh zu behandeln ist. Für mich hat die Treuhandbranche, die uns nun über die letzten Jahre den Untergang des Landes bei einer Anpassung der Mindestertragssteuer an die Wand malte, auch ihren Beitrag zu bringen. Noch weiter zuzuwarten und auf Hoffnung zu spielen, ist für mich nicht mehr zulässig. Wir haben auch in unserer Erklärung zur Anpassung der Mindestertragssteuer ausgeführt, dass die Zusagen der Branche nicht gehalten wurden, und es ist an der Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Ich bin dafür, dass wir den Mindestertragssteuersatz hier und jetzt auf die vorgeschlagenen CHF 1'900 anpassen, ohne Wenn und Aber.
Wir reden hier von circa 17'000 Steuerpflichtigen, die nicht in die ordentliche Besteuerung gegangen sind, und davon, dass die Schätzung der Branche, dass mindestens 17'000 in die ordentliche Besteuerung wechseln, schon mal kräftig daneben lag. Wir haben dies ja ausgeführt. Diese nun 17'000 dem Kleingewerbe zuzurechnen, ist nicht opportun, da die Wirtschaftskammer immerhin rund 1'000 Mitglieder repräsentiert. Davon auszugehen, dass von diesen 17'000 Steuerpflichtigen, die nicht in die ordentliche Besteuerung gegangen sind, Tausende Kleingewerbler mit einer Bilanzsumme von über CHF 500'000 betroffen sind, finde ich, ist nicht legitim. Wenn wir die Zahlen noch verdoppeln und - sagen wir - 2000 Kleingewerbler rechnen, haben wir immer noch 15'000 Steuerpflichtige mit einer Mindestertragssteuer. Vielleicht kann uns der Regierungschef mitteilen, wie viele Kleingewerbler über CHF 500'000 Bilanzsumme die CHF 700 mehr an Mindestertragssteuer zahlen müssten. Wie der Abg. Risch schon ausgeführt hat: Bei einer Bilanzsumme von CHF 500'000 ist eine Erhöhung von CHF 700 auf diese CHF 1'900 durchaus verkraftbar.
Dann zum Abg. Quaderer: Ich finde es schön, wie Sie erklärt haben, dass Ihre parteipolitischen Wurzeln bis zu Wilhelm Beck zurückreichen. Auch dass Sie die parteipolitischen VU-Wurzeln in der Zwischenzeit abgehackt haben, wissen wir schon. Wilhelm Beck hat viel für unser Land geleistet - aber er hat dies für alle Einwohner und vor allem für die Arbeitnehmer geleistet - und nicht ausschliesslich für die Treuhänder. Historie ist gut, aber wir sind in der Gegenwart angekommen. Und das sollte auch für die Treuhänder gelten. Ich denke, der Transformationsprozess sollte nun aber langsam abgeschlossen sein, denn wir wissen schon einige Jahre, dass wir auf den alten Pfaden nur noch abstürzen können. Wie war das doch, Herr Regierungschef? Dazumal bei der ersten Steuergesetzanpassung wurde schon abgeklärt, CHF 1'500 bzw. CHF 1'800, und anschliessend auf CHF 1'200 festgelegt? Das heisst, für mich waren CHF 1'900 durchaus spruchreif, wie wir das vor einem Jahr diskutiert haben. Vielleicht könnte mir die Regierung mitteilen, ob diese Anpassung von CHF 1'900 wirklich diese 12 Mio. Steuern pro Jahr einbringen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kollegen und Kolleginnen. Als Mitunterzeichnerin dieses Antrages möchte ich hier auch noch meine Haltung abgeben. Denn wie wir alle in diesem Hohen Haus wissen - und es auch so in unserem Antrag heisst -, hat sich der Landtag in der Vergangenheit immer wieder mit der Erhöhung der Mindestertragssteuer befasst. Seit Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes im Jahr 2011 liegt die Mindestertragssteuer nun bei CHF 1'200. Zuletzt hat sich der Landtag in seiner Sitzung vom September 2013 im Rahmen des Massnahmenpakets III mit dieser Frage befasst. Damals wurde der Zeitpunkt als noch nicht günstig genug erachtet. Man hat von Abwarten, von Zahlen, Daten und Fakten und davon, dass die Akteure noch gewisse Zeitfenster benötigen, gesprochen. Die von der Regierung beantragte Erhöhung auf CHF 1'900 konnte nicht durchgesetzt werden.
Nun sind sämtliche Übergangsfristen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Steuergesetzes abgelaufen. Es haben etliche Tausend Sitzgesellschaften weniger als prognostiziert in die ordentliche Besteuerung gewechselt. Der Transformationsprozess auf dem Finanzplatz dürfte insbesondere im Massengeschäft, getrieben durch die Bemühungen der ausländischen Vermittler, Ende 2014 abgeschlossen sein. Ab 2015 dürften - wie ebenfalls bereits in unserem Antrag erwähnt - weitgehend noch jene steuerpflichtigen juristischen Personen übrig bleiben, welche nicht wegen des Mindestertragssteuersatzes in Liechtenstein ansässig sind, sondern aus der Gewichtung anderer, nachhaltiger Standortfaktoren. Es zeigt sich aber auch, dass es auch jetzt wieder - oder eben immer noch - Stimmen gibt, die den Zeitpunkt für die Erhöhung der Mindestertragssteuer als nicht günstig bezeichnen.
Im Gegensatz dazu erachte ich den Zeitpunkt sogar als sehr geeignet. Wir verabschieden heute eine Steuergesetzesrevision mit weitreichenden Änderungen für steuerpflichtige juristische Personen. Anschliessend sollte gerade im Interesse der immer wieder erwähnten langfristigen Planbarkeit und Rechtssicherheit nicht mehr laufend über weitere mögliche Veränderungen für juristische Personen debattiert werden.
Auch wenn wir irgendwann im Laufe der zweiten Hälfte der Legislaturperiode wieder über dieses Thema sprechen, werden wir nicht viel mehr wissen als heute:
- Weil die für die Veranlagungsprüfung juristischer Personen zuständige Abteilung bei der Steuerverwaltung heute keine 5'000 und ab dem Steuerjahr 2014 mit mehr oder weniger demselben Personalbestand deutlich über 20'000 Steuererklärungen zu prüfen hat.
- Weil die Abgabefrist für Steuererklärungen von juristischen Personen für das Jahr 2014 am 30. Juni 2015 abläuft, diese Abgabefristen aber verlängert werden können.
- Weil es in Treuhänderkreisen heute schon heisst, dass nicht mit einer fristgerechten Einreichung aller Steuererklärungen zu rechnen sei.
Dann ist meines Erachtens davon auszugehen, dass wir bis weit in die zweite Hälfte der laufenden Legislatur oder gar bis zu deren Ende im Dezember 2016 genau gleich im Trüben fischen wie heute. Und auch dann wird es wieder Stimmen geben, welche den Zeitpunkt als nicht günstig erachten. Der Landtag sollte dieses Spiel auf Zeit nicht mehr länger mitspielen, und ich selbst möchte mich diesem Vorwurf auch nicht weiter aussetzen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die Freie-Liste-Fraktion wird den Antrag der VU bezüglich Art. 62 Abs. 2 unterstützen. Bezüglich Art. 62 Abs. 3 möchte ich ausführen, dass die Fraktion der Freien Liste die Gesetzesvorlage der Regierung nicht unterstützen wird. Die Regierung wurde vom Landtag beauftragt, mindestens den gleichen Effekt, der durch eine Senkung des EK-Zinsabzugs von 4% auf 1,5% erzielt werden kann, über andere Massnahmen mit gleicher Wirkung zu lukrieren. Hier ist allerdings eine ganz andere Klientel betroffen, als dies mit der Reduktion des EK-Zinsabzugs der Fall ist. Start-ups und kleine Unternehmungen sind betroffen. Die Freie Liste spricht sich gegen eine stärkere Besteuerung der ökonomischen Kinderstube aus. Wir werden folglich die Senkung auf CHF 100'000 Bilanzsumme im Durchschnitt der letzten drei Jahre nicht unterstützen. Ausserdem stellt sich grundsätzlich die Frage, warum hier eigentlich auf die Bilanzsumme und nicht ein für den Erfolg der Unternehmung relevantes Kriterium für die Besteuerung abgestellt wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es ehrt mich sehr, dass mich der Abg. Quaderer mit Dr. Wilhelm Beck vergleicht. Vor ihm habe ich höchste Hochachtung und ich würde mir das selbst nicht anmassen. Wie ich die Bücher von Wilhelm Beck lese, war ihm die Allgemeinheit, sprich das Arbeitervolk, ein zentrales Anliegen. Die Lasten sollten auf alle Schultern sozial verteilt werden. Die Erhöhung der Mindestertragssteuer kann ein Weg dazu sein. Herr Quaderer sagte gestern zu einem Abgeordneten, ich zitiere: «Wollen Sie auf dem Rücken des Staates Gutmensch spielen?» Herr Quaderer, ich frage Sie: Wollen Sie auf dem Rücken des Staates und der Allgemeinheit Ihre Pfründe sichern? Beispiele aus vergangenen Sitzungen sowie der heutigen lassen dies vermuten.
Was ich noch klarstellen möchte, ist, dass der zweite Teil für mich sehr wichtig ist, nämlich dass wir den Antrag der Regierung, wie es die Freie-Liste-Fraktion vorhin schon gesagt hat, nicht unterstützen werden, auf die CHF 100'000 Bilanzsumme zur Erhebung der Mindestertragssteuern zu gehen, sondern das auf diesen CHF 500'000 belassen möchten. Und da möchte ich den Herrn Abg. Peter Büchel dahingehend unterstützen, dass seine Aussagen dazu treffend sind. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Mein Kollege hat es ausgeführt, wir möchten das Gewerbe nicht mehr belasten. Wir haben die Bevölkerung in den letzten Monaten mit unseren Sparmassnahmen ziemlich gefordert. Ich habe mich gefragt, warum wir der Finanzdienstleistungsbranche weiterhin verständnisvoll Aufschub gewähren möchten. Gehen wir davon aus, dass bei einer Stiftung ein ganz normales Verwaltungsratshonorar bezahlt werden muss, das im Durchschnitt wohl doppelt so hoch ist wie die Mindestertragssteuer. Das ist nicht zu kritisieren, denn dem stehen auch Leistungen und Verantwortlichkeitsfragen gegenüber. Ein Gewerbler wird wohl mit einem Stundensatz von plus/minus CHF 100 abrechnen, mit einer sicher um einiges tieferen Nettomarge, als ein Treuhänder das hat. Man kann sagen, der Vergleich zwischen den Branchen hinkt. Aber im Lichte des Gesagten bin ich doch der Meinung, dass der liechtensteinische Treuhänder durchaus Potenzial hätte, allenfalls aufgrund einer erhöhten Mindestertragssteuer drohende Stiftungslöschungen auch durch Kompromisse bei seinem Honorar aufzufangen.
Aber so weit wird es doch wohl gar nicht kommen. Gemäss der für mich sehr überzeugenden Argumentation von Finanzplatzexperten werden nach Abschluss des Transformationsprozesses, wie wir begründet aufgeführt haben, im Grossen und Ganzen nur noch jene Steuerpflichtigen hier im Land bleiben, welche nicht wegen eines attraktiven Mindestertragssteuersatz in Liechtenstein ansässig sind, sondern aus der Gewichtung anderer, nachhaltiger Standortfaktoren. Für mich hängen die Absätze 2 und 3 zusammen: Keine stärkere Belastung des Gewerbes, aber die Mindestertragssteuer kann trotzdem erhöht werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Frau Abg. Oehri, Sie sagen, die Absätze hängen zusammen. Wir werden aber vermutlich zuerst über den Abs. 2 abstimmen, wenn ich das richtig sehe, und Sie wissen dann nicht, wie das mit Abs. 3 letztendlich rauskommt. Das können Sie überhaupt nicht sagen. Sonst muss jeder seine Stimmung davor abgeben. Sie sagen schon, dass Sie das Gewerbe nicht belasten wollen, und Sie gehen davon aus, dass Sie das nur mit Abs. 3 tun. Das stimmt aber nicht. Sie tun das auch mit Abs. 2. Sie belasten das Gewerbe, nämlich indem keine leistungsgerechten Steuern mehr bezahlt werden, sondern eben hier eine Mehrbelastung vorliegt. Und eine Gleichbehandlung hätten wir eben nur dann - die haben wir mit den CHF 1'200 schon nicht, das verschärfen wir mit CHF 1'900 noch mehr -, wenn alle Unternehmen 12,5% Steuern zahlen würden. Dann hätten wir alle gleich behandelt. Ansonsten tun wir das nicht. Sie alle haben eben eigentlich nur von der Treuhandbranche gesprochen. Ich möchte dem Abg. Büchel noch entgegnen, er hat versucht, die Argumente bezüglich Gewerbe zu relativeren. Ich weiss nicht, ob Sie mir nicht zugehört haben, ich habe weder von Tausenden Gewerblern gesprochen, das haben Sie gesagt. Sie haben dann von vermutlich 2000 gesprochen. Das war genau meine Intention: Wir haben keine Ahnung, wie viele es sind. Und das wäre eben interessant. Also Sie haben mir da was in den Mund gelegt und Sie haben eben meine Argumentation als nicht opportun hingestellt - dann möchte ich Sie bitten, besser zuzuhören. Das wäre mein Anliegen in Ihre Richtung.
Ich bin froh, dass die Freie Liste den Abs. 3 der Regierung nicht unterstützen wird. Ich habe ja eingangs schon angetönt, dass ich hier Antrag stellen werde. Ich bin mir bewusst, dass ich das eigentlich nicht muss. Wenn der Absatz nicht angenommen wird, bleibt die alte Fassung.
Die Regierung argumentiert in diesem Bereich - ich möchte das jetzt ausführen, obwohl wir jetzt vermutlich vermischen -, dass von 4'800 eingereichten Steuererklärungen juristischer Personen im 2012 deren 1'400 unter der Mindestertragssteuer liegen und somit eine Steuerbelastung von weniger als CHF 1'200 ausweisen, also nicht der Mindestertragssteuer unterliegen. Das entspricht 29 % der juristischen Personen. Die Regierung erachtet diese Zahl als hoch. Mit der Herabsetzung der Schwelle handle es sich laut Regierung noch um 800 Gesellschaften, die dann eben weniger als CHF 1'200 bezahlen würden. Die Herabsetzung der Bilanzsumme würde Mehreinnahmen von CHF 700'000 generieren laut Vorlage.
Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Jahr, wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, über 20'000 Gesellschaften ordentlich besteuert werden. Ich habe das so verstanden. Bei der Beibehaltung der Finanzschwelle würden wir dann nur noch von 6,4% juristischer Personen sprechen und nicht mehr von 29%. Die Treuhandkammer hat prognostiziert, wenn man von geschätzten Steuern von je CHF 3'000 ausgeht, dass dies bei 17'000 Gesellschaften dann doch etwa 50 Mio. an Einnahmen wären. Und wenn das stimmt, wäre das ein erklecklicher Betrag. Aber da wäre ich froh, wenn Sie darüber was sagen könnten, Herr Finanzminister.
Wie man auf Seite 9 sehen kann, bezahlen grössere Unternehmen unter dem Regime des neuen Steuergesetzes im besten Falle gleichviel Steuern. Ein Kleinunternehmen, welches früher aber noch - und das gebe ich zu - auf sehr, sehr tiefem Niveau Steuern bezahlt hat unter dem alten Steuergesetz, hat 2 Promille Kapitalsteuer bezahlt und bezahlt heute schon circa 20 Mal mehr. Und die damalige Regierung hat hier dann ausgeführt, als das neue Steuergesetz im Landtag war, ich zitiere: «Das zukünftige liechtensteinische Steuersystem soll darüber hinaus die Gleichbehandlung der Landesangehörigen in Bezug auf gleiche Sachverhalte gewährleisten sowie Personen mit einer über den Veranlagungszeitraum hinaus gleichen Leistungsfähigkeit auch gleich belasten.» Gleichbehandlung ist für mich in diesem System nicht zu erkennen. Ich habe hier - muss ich heute sagen - ein bisschen eine andere Meinung als damals, als wir das Steuergesetz eingeführt haben. Für mich gäbe es heute nur eines: 12,5% für alle. Das wäre für mich eine Gleichbehandlung. Meines Erachtens darf es zumindest aber nicht sein, dass grössere Unternehmen vom neuen Steuergesetz profitieren und kleinere Unternehmen x-mal mehr Steuern bezahlen, auch wenn wir hier von einem tiefen Niveau sprechen. Aber sie haben natürlich auch weniger Finanzkraft. Darum ist hier für mich Gleichbehandlung an oberster Stelle.
Deshalb möchte ich wie die Freie Liste auch beliebt machen, dass wir wenigstens das nicht noch verschärfen, indem wir die Bilanzsumme auf CHF 100'000 reduzieren. Ich möchte hier auch noch mein Beispiel von heute Morgen nochmals kurz anführen. Ich habe damals ausgeführt, dass ein Gewerbebetrieb mit CHF 100'000 oder CHF 100'001 Bilanzsumme und einem Reingewinn von CHF 1'500 CHF 187 Steuern bezahlt. Wenn man jetzt die Bilanzsumme heruntersetzt und die Mindestertragssteuer eben nicht hinaufsetzt, sind wir immer noch bei sechseinhalb Mal mehr Steuern, die das Unternehmen auch mit Abs. 3 zu bezahlen hätte. Und hier rede ich von Gewerbebetrieben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich auch beim Kollegen Gopp für sein Votum von heute Vormittag bedanken. Er hat nicht nur zu Recht und mit sehr guten Beispielen aufgezeigt, dass auch KMU ausserhalb des Finanzplatzes von der Erhöhung der Mindestertragssteuer betroffen sind, sondern er hat mit seinem Votum eigentlich auch klar gemacht, was hinter diesem Antrag der VU auch steht. Man hat den Treuhandsektor offenbar abgeschrieben und will ihn jetzt noch zu Tode melken.
Der Regierungschef hat vor ein paar Stunden im Zusammenhang mit der Abänderung eines Artikels des Steuergesetzes auch bildhaft von einem türkischen Basar gesprochen. Was mit unserem Finanzplatz, insbesondere der Treuhandbranche, in den vergangenen Jahren passiert ist, hat mich auch immer wieder an einen Basar erinnert, und zwar an den Kinderbasar in Triesen, an welchem die Kinder versuchen, Spielzeug, über das sie selber hinausgewachsen sind oder das sie einfach nicht mehr wollen, anderen zu verkaufen. Viel Spielzeug wechselt so ohne grosses Verhandeln die Hände, weil man ja das, was man nicht mehr haben will, nicht mehr nach Hause nehmen will.
Zu viele haben in meinen Augen zu lange unseren Finanzplatz für so einen Kinderbasar gehalten. Insgeheim will man die Treuhandbranche nicht mehr - manchmal einfach, weil man angeblich, wie man heute Vormittag auch hören konnte, im Ausland blöd angeschwatzt wird. Also gibt man die Treuhandbranche einfach auf.
Das wage ich so dezidiert zu sagen, weil zum Beispiel in der Agenda 2020 der Treuhandsektor nicht mehr vorkommt. Ich habe in der Mittagspause das noch einmal geprüft und eine Wortsuche gemacht. Der Computer findet nur noch eine Nennung des Wortes «treu» und das im Zusammenhang mit Betreuung und Pflege. Das Wort «Treuhand» kommt weder als Wort noch als Branche oder als Treuhandsektor vor. Der Treuhandsektor kommt nur noch ex negativo vor, nämlich als Steueroase.
Das heisst, wenn wir uns an die Agenda 2020 halten - und das tun wir wahrscheinlich ja noch -, könnten wir zum Beispiel genauso gut den «Spiegel» als Ratgeber heranziehen. Dass der «Spiegel» und andere ausländische Medien unser Land als Steueroase an den Pranger gestellt haben, ist nachvollziehbar und auch nachsehbar. Wenn wir aber selbst von unserem Finanzplatz nur noch als eine Steueroase oder einfach nur schlecht daherreden, dann ist das für mich ein Zeichen der Kapitulation und Selbstaufgabe.
Und zum Schluss: Der Vorstoss der VU macht vor dem Hintergrund eben dieser Agenda 2020, die von der letzten VU dominierten Regierung stammt, vollkommen Sinn. Man ist bereit, auch die letzten Standortvorteile aufzugeben, selbst wenn es, wie in diesem Fall, keinen Druck von aussen gibt. Aufgegeben wird der günstige Steuersatz, das ist das eine, das könnte man verschmerzen, CHF 700 mehr sind vielleicht nicht matchentscheidend, was aber auch aufgegeben wird, ist die Planungssicherheit, ein sehr wichtiges Instrument für die Branche, damit sie eben mit ihren Kunden die Zukunft, die Geschäftsbeziehung planen kann.
Ich finde es schade, dass ohne Not, und es gibt keine Not, diese Mehrertragssteuer jetzt zum Beispiel aufgrund von Druck von aussen zu erhöhen, oder dass wir unter irgendwelchem Zwang stehen würden, sondern es ist eben diese Haltung, die ich so empfinde, dass man den Finanzplatz, insbesondere die Treuhandbranche, abgeschrieben hat.
Ich möchte auch noch das Votum meines Kollegen Harry Quaderer wiederholen. Ich werde dann auch eine namentliche Abstimmung wünschen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. An den Abg. Schurti: Ich glaube, es ist einfach legitim, die Lasten gleichmässig zu verteilen. Auch die Treuhandbranche muss ihren Beitrag leisten.
Wie viele Gewerbebetriebe wir haben bzw. steuerpflichtige Gewerbebetriebe, weiss ich effektiv nicht. Die Wirtschaftskammer hat - wie gesagt - 1000 Mitglieder. Vielleicht kann uns da der Regierungschef eine Ausführung machen.
Zum Treuhandsektor: Niemand will ihn abschreiben. Nur, wir wissen nicht, was im Jahr 2020 sein wird. Wie die Gesetzesregelungen uns noch erschlagen werden oder die Treuhandbranche belasten werden, wissen wir heute auch noch nicht. Darum glaube ich einfach, die Zeit ist gekommen, hier auch einmal Nägel mit Köpfen zu machen, auch die Treuhandbranche zu belasten, und nicht nur die normalen Bürger, wie der Abg. Kaiser heute Morgen schon einmal ausgeführt hat, was in den letzten paar Jahren alles auf den Normalbürger zugekommen ist. Die konnten da auch nicht ausweichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte nun eine Verständnisfrage an den Abg. Rainer Gopp stellen. Ich weiss nicht, ob ich ihn richtig verstanden habe. Also wenn ich Ihren Ausführungen richtig gefolgt bin, würden Sie sich heute dafür einsetzen, dass eben alle gleich besteuert würden mit 12,5% Gewinnsteuer? Er nickt. Ich nehme das wohlwollend zur Kenntnis. Das würde dann auch bedeuten, dass eben eine Stiftung mit 12,5% Gewinnsteuer besteuert würde, nämlich auf die Beiträge oder die Beträge, die eben an die Begünstigten gehen. Und wie wäre das dann mit der Anwendung des Sollertrags auf das Vermögen? Einfach, damit ich genau verstehe, was Sie meinen. Denn sonst wäre ja nicht von einer Gleichbehandlung zu sprechen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu guter Letzt komme ich jetzt auch noch schnell. Der Abg. Peter Büchel lockt mich nun doch noch aus der Reserve. Es geht nicht um «die Treuhandbranche muss einen Beitrag leisten» oder was Sie da gerade ausgeführt haben. Es geht um Planungssicherheit. Es geht um Glaubwürdigkeit. Es geht auch um die Frage, wie man in so einer Frage seriös vorgeht. Das ist eine Frage der Vorgehensweise. Wenn ich den Antrag lese, dann sind da Wörter wie «scheint zu, verfügen», «dürften», «ist zu befürchten», »werden wohl». Das sind alles Annahmen irgendwo, das drückt für mich die eigene Unsicherheit der Antragsteller aus. Zum heutigen Zeitpunkt haben wir gar keine Grundlage, wir haben gar keine Zahlen und Fakten, um das wirklich fundiert entscheiden zu können. Für mich kommt das aus der Hüfte geschossen. Warum CHF 1'900? Es soll mir einer einmal ein sachliches Argument sagen, warum CHF 1'900, warum nicht CHF 1'800, warum nicht CHF 1'700. Hier drinnen wurden schon die diversesten Zahlen diskutiert. Das ist wirklich ein bisschen wie auf einem türkischen Basar. Ich denke halt schon, wir sollten mit unserem Treuhandsektor ein bisschen vorsichtiger umgehen. Wenn es Ihnen um die Sanierung des Staatshaushaltes geht, kann der Schuss auch kräftig nach hinten losgehen. Es ist einfach, hier mit Zahlen zu argumentieren, wenn man nicht in der Branche tätig ist und wenn man mit den ausländischen Kunden keinen täglichen Kontakt hat. Ich warne davor, jetzt einfach aus der Hüfte geschossen CHF 1'900 festzulegen.
Die Vorgehensweise ist auch problematisch. Noch vor einem Jahr hat der Landtag mit 19 Stimmen - wenn ich das richtig im Kopf habe - die Vorgehensweise klar festgelegt: zweite Hälfte der Legislatur soll das nochmals geprüft werden. Und die Leute draussen, die verlassen sich auf das. Die kommunizieren das auch entsprechend den internationalen Kunden, unseren Korrespondenten. Wir kriegen diese Zahlen. Und dann können wir auf Basis von Zahlen und Fakten entscheiden. Und das ist seriös. Zum heutigen Zeitpunkt wäre das absolut unseriös. Das muss zuerst analysiert werden, und dann kann man entscheiden, was eine angemessene Erhöhung ist und ob es dieser wirklich bedarf. Aber dann, wenn es einer Erhöhung bedarf, dann haben wir auch das klare Commitment der Branchenverbände, dass sie hinter einer Erhöhung stehen. Aber zum heutigen Zeitpunkt kommt der Antrag eigentlich nur, weil wir gerade eine Steuergesetzesrevision vornehmen. Und jetzt kommt halt ein Antrag. Und das ist wirklich ein bisschen aus der Hüfte geschossen. Entschuldigung. Wir haben nicht mehr Informationen oder wenig mehr Informationen als noch vor einem Jahr. Aber die effektiven Zahlen und Fakten, was eine angemessene Erhöhung ist und wie viel wir erhöhen müssen, das können wir heute schlichtweg noch nicht entscheiden. Und da haben wir vor einem Jahr gesagt: zweite Hälfte der Legislatur. Und jetzt kommen wir einfach ein Jahr später und wollen das nun in einer 2. Lesung machen. Das kommt aus heiterem Himmel. Wenn wir eine Erhöhung machen, muss das auch den ausländischen Kunden und Partnern gegenüber entsprechend vorbereitet und kommuniziert werden. Und die Erhöhung, die wir dann machen, die muss nachhaltig sein. Ich weiss nicht, ob das heute nachhaltig ist, was die korrekte Zahl ist. Aber ich möchte das fundiert entscheiden können. Das muss analysiert werden. Das ist für mich nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit gegenüber unseren ausländischen Partnern, sondern letztendlich auch eine Frage der Glaubwürdigkeit des Landtags. Vor einem Jahr haben wir die Vorgehensweise klar festgelegt, 19 Landtagsabgeordnete haben dem zugestimmt. Ich denke, die Meinungen sind gemacht. Ich warne nochmals eindringlich davor, dass nun einfach aus der Hüfte geschossen wird, Handgelenk mal Pi, machen wir halt CHF 1'900. Das ist für mich - Entschuldigung - unseriös. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich fange jetzt gerade mit ein paar Antworten zuerst beim Kollegen Batliner an. Wenn Sie uns jetzt vorwerfen, das komme aus heiterem Himmel und es sei aus der Hüfte geschossen und warum dann ausgerechnet und genau CHF 1'900: Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie dieselben Worte gesprochen haben, als Ihr Regierungschef im letzten September mit dem gleichen Vorschlag im Rahmen des Massnahmenpakets III dahergekommen ist.
Zum Kollegen Pio Schurti: Aus Ihrem Votum und auch aus dem Votum des Kollegen Quaderer werde ich den Eindruck nicht los, dass Sie auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode nicht bereit sein werden, über dieses Thema nochmals zu diskutieren. Ich habe den Eindruck, Sie lehnen es rundweg heute schon im Voraus ab. Herr Schurti, Sie haben auch gesagt, der Treuhandsektor werde abgeschrieben. Das ist doch keineswegs so. An der Reformation des Treuhandsektors wird seit vielen, vielen Jahren bereits gearbeitet. Ich möchte an die umfassende Stiftungsrechtsrevision erinnern, die 2009 in Kraft gesetzt worden ist. Ich möchte daran erinnern, dass man im Zuge des Transformationsprozesses nach dem 14. Februar 2008 gerade für den Finanzplatz und damit auch für die Treuhänder sehr viel unternommen hat, um diesen Prozess voranzutreiben. Ich denke an ein LDF-Abkommen. Ich denke an das Abkommen mit Österreich, das dieser Landtag letztes Jahr im Oktober verabschiedet hat, aus dem durchaus neue Geschäftsmöglichkeiten entstanden sind. Wir werden im Laufe dieser Landtagssitzung auch noch über die Protected Cell Company sprechen, ein neues Instrument für den Treuhandsektor.
Meine Kollegen Beck und Büchel haben die Verdienste des Wilhelm Beck ausführlich beschrieben. Herr Quaderer, Sie haben ihn auch erwähnt. Wilhelm Beck hat tatsächlich das PGR verfasst. Es ist seine Erfindung. Und im Rahmen des PGR hat er die Stiftung ersonnen. Und die Stiftung, wie sie Wilhelm Beck ersonnen hat, diente den Zwecken Vermögensschutz, Nachfolgeplanung, Halten von Beteiligungen und den philanthropischen Zwecken. Und im Sinne des Erfinders wird die Stiftung den Transformationsprozess gut überstehen, und es ist zu hoffen, dass sie im Sinne des Erfinders, unabhängig von der Mindestertragssteuer, ihren festen Platz für internationale Kunden behalten wird.
Dann hat der Kollege Quaderer bereits im Voraus schon angekündigt, dass er namentliche Abstimmung erwartet. Am Ende meines Votums wird er sicher aus dem Wunder sein, wie ich abstimmen werde. Vielleicht auch an den Kollegen Gopp: Ja, auch ich werde den Vorschlag der Regierung, auf CHF 100'000 zu gehen, nicht unterstützen.
Nun gerne zu meinem eigentlichen Votum: Praktisch tagaktuell sind in Liechtenstein insgesamt 18'000 mindestertragssteuerpflichtige Rechtsträger registriert, die sich aus 15'900 Rechtsträgern mit PVS-Status und aus 2'100 Trusts zusammensetzen. Zu Jahresbeginn waren es noch 19'800. Damit beläuft sich der Schwund für das laufende Jahr auf 1'800 mindestertragssteuerpflichtige Rechtsträger. Für die verbleibenden drei Jahre der laufenden Finanzplanungsperiode 2014 bis 2017 rechnet die Regierung mit 13'000 mindestertragssteuerpflichtigen Rechtsträgern - das heisst schon ab nächstem Jahr mit nochmals 5'000 Rechtsträger weniger als tagaktuell. Es ist im höchsten Mass unrealistisch, dass in den verbleibenden vier Monaten des Jahres nochmals 5'000 Rechtsträger wegfallen, nachdem es in den ersten acht Monaten «nur» 1'800 waren. Im Sinne des Vorsichtsprinzips ist es aber der Regierung in keiner Weise vorzuwerfen, dass sie in der Finanzplanung von tief angesetzten Erwartungen ausgeht.
Die 13'000 mindestertragssteuerpflichtigen Rechtsträger werfen für den Staat Einnahmen wie folgt ab: - Aus den CHF 1'200 Mindestertragssteuer;
- aus den beim angenommenen durchschnittlich rund 4'000-fränkigen Treuhänderhonorar pro Rechtsträger anfallenden 8% Mehrwertsteuer und aus der Ertragssteuer der von diesen Honorareinnahmen mit einer geschätzten Nettomarge von 50% massgeblich geprägten Jahresgewinne der Treuhandunternehmen.
Treffen wir nun die Annahme, dass die Mindestertragssteuer per 1. Januar 2015 auf CHF 1'900 erhöht wird, sich dadurch die Anzahl mindestertragssteuerpflichtiger Rechtsträger in den Jahren 2016 und 2017 gegenüber heute in zwei gleichen Schritten um die Hälfte von heute 18'000 auf 9'000 reduziert, was passiert dann? Ja selbst bei dieser sehr vorsichtigen Annahme werden die Staatseinnahmen in den verbleibenden drei Jahren 2015 bis 2017 der laufenden Finanzplanungsperiode, unter Berücksichtigung aller vorerwähnten Parameter kumuliert, allein vonseiten der mindestertragssteuerpflichtigen Rechtsträger um knapp CHF 12,5 Mio. zunehmen.
Darüber hinaus hätte die Erhöhung der Mindestertragssteuer auch positive Auswirkungen auf die Steuereinnahmen aus den ordentlich besteuerten Rechtsträgern, denn auch von diesen werden nicht wenige, auch im Rahmen der ordentlichen Veranlagung, nicht mehr als die Mindestertragssteuer entrichten. Natürlich, die Berechnungen sind von Annahmen begleitet und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit - genauso wenig wie die Finanzplanung der Regierung, die sich auch auf Annahmen zu stützen hat. Meine Annahmen habe ich bewusst sehr vorsichtig definiert. Sie liegen noch weit unter der Annahme der Regierung, als sie dem Landtag im Rahmen des Massnahmenpakets III die Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 vorschlug. Damals ging die Regierung davon aus, dass die Steuererhöhung nur zu einem zusätzlichen Schwund von 10% des Bestands an mindestertragssteuerpflichtigen Rechtsträgern führt. Zudem darf ich Ihnen auch noch mitteilen, dass meine Berechnungssystematik vom Leiter der Stabsstelle Finanzen verifiziert worden ist.
Gestützt auf diese Berechnungen mit zugrundeliegenden, sehr vorsichtigen Annahmen kann ich Ja zu einer Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 ab dem 1.1.2015 sagen. Ich kann aber auch Ja sagen, weil diese Mehreinnahmen dazu beitragen werden, langsam wieder Möglichkeiten, Mut und Bereitschaft für den Blick nach vorne und auch für die Zukunft unseres Landes wichtige Investitionen zu schaffen, weil dadurch der Spardruck gegenüber der Bevölkerung an anderen Orten allenfalls etwas gelindert und nicht nur die tatsächliche, sondern auch die gefühlte Verteilung der Sanierungslasten zwischen den Menschen in unserem Land und der Wirtschaft wieder etwas nivelliert werden kann.
Im Rahmen der von uns liegenden Revision des Steuergesetzes haben wir über einen einzigen für Wirtschaft und Staat strategisch langfristig relevanten Sachverhalt zu befinden, nämlich den Entscheid über die Beibehaltung der Koppelung von EK-Zinsabzug und Sollertrag. Und wenn ich Wirtschaft meine, schliesse ich die Treuhandbranche explizit mit ein. Die Haltung der Treuhandkammer, dass sie sich gegen eine Erhöhung der Mindestertragssteuer nicht mehr wehren werde, wenn die Einnahmen aus den in die ordentliche Besteuerung übergegangenen Rechtsträgern nicht im erwarteten Masse eintreffen, lässt die Vermutung zu, dass eine Mindestertragssteuer von CHF 1'200 selbst für den Branchenverband nicht von gleicher langfristiger strategischer Bedeutung ist wie die Koppelung des EK-Zinsabzugs an den Sollertrag. Wäre dem anders, müsste auch in Bezug auf die Verteidigung der derzeitigen Mindestertragssteuerhöhe seitens des Verbandes anders argumentiert werden. Wenn wir mit dem Entscheid über die Erhöhung zuwarten, bis Gewissheit über die Einnahmenhöhe aus den neu ordentlich besteuerten Rechtsträgern herrscht, können wir aus heute mehrfach vorgetragenen Gründen im Jahr 2015 nicht entscheiden. Ja, wir laufen sogar Gefahr, dass wir dann erst so spät im 2016 entscheiden können, dass es für eine allfällige Reaktion auf den 1. Januar 2017 zu spät sein wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Wenaweser, ich muss zwar nicht für den Abg. Batliner sprechen, aber im letzten Herbst wurde die Mindestertragssteuer abgelehnt, und somit wurde der Argumentation, auch wenn sie nicht ausgesprochen wurde, recht gegeben. Ihre Fraktion hat sich jetzt eigentlich - ich war nicht dabei, aber ich glaube, es gab damals eine breite Zustimmung - nicht daran gehalten, dass man in der zweiten Hälfte der Legislatur wieder darüber spricht. Das ist ein Faktum. Sie wollen jetzt wieder darüber sprechen, weil wir diese Vorlage haben.
Und Ihre Aussage hatte einen populistischen Touch, wenn Sie sagen, wir müssen wieder ein ausgewogenes Verhältnis der Belastung zwischen Wirtschaft und Bevölkerung - zumindest gefühlt - herbeiführen. Das, was die Bevölkerung wahrgenommen hat, ist, dass unsere grossen Unternehmen entsprechend wenig Steuern über einen kurzen Zeitraum zahlten. Das war das, was wahrgenommen wurde. Was wir hier aber machen, betrifft jene beträchtliche Zahl, die eben nicht mehr - Sie haben das so ausgedrückt - als die Mindestertragssteuer bezahlen. Wenn sie aber eine leistungsgerechte Steuer bezahlen müssten, dann dürften sie nicht die Mindestertragssteuer bezahlen, sondern müssten weniger bezahlen. Also die Wahrnehmung in der Bevölkerung betraf ganz sicher nicht jene Gruppe, die Sie jetzt in Ihrem Votum mit ausgewogen und wieder ein Gleichgewicht schaffen gemeint haben, sondern da waren schon die grösseren Unternehmen gemeint. Das ist auch richtig so, dafür haben wir ja unter anderem auch das neue Steuergesetz geschaffen, auch für die grösseren Unternehmen. Heute ist es vor allem für diese ein wirklich attraktives Steuergesetz. Das ist auch gut so. Sie profitieren. Sie zahlen im höchsten Fall gleich viel Steuern wie unter altem Regime. Da bin ich nicht dagegen - das finde ich gut. Aber hier haben Sie jetzt ein bisschen vermischt, das wollte ich jetzt noch klarstellen.Und ja, Herr Abg. Lageder, vielleicht habe ich das zu wenig deutlich gesagt, weil es einfach auch in Art. 62 Abs. 3 definiert ist. Und dort sprechen wir von den ordentlich besteuerten Unternehmen, also für den Betrieb eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes. Und diese Unternehmen habe ich gemeint.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Christian Batliner unterstützen. Für mich ist eben auch entscheidend, was der Landtag im letzten Herbst mit 19 Stimmen beschlossen hat: Dass man in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode über dieses Thema Mindestertragssteuer wiederum spricht, aber nicht schon jetzt. Und diese Geduld müssen wir jetzt halt aufbringen und halt trotzdem noch zuwarten.
Was für mich eben auch entscheidend ist, ist die Planungs- und Rechtssicherheit. Und die steht zur Disposition, wenn man jetzt neu über diese Mindestertragssteuer befindet und eventuell sogar erhöht. Gestern haben wir über Standortvorteil, Standortattraktivität gesprochen und zu denen gehört in erster Linie einmal Rechtssicherheit.
Zu Art. 62 Abs. 3 habe ich auch eine generelle Kritik, weil dieser Artikel an eine Bilanzsumme anknüpft, nichts über die Rentabilität einer Firma aussagt, ob sie jetzt eben Gewinn erwirtschaftet oder nicht. Also habe ich generell ein Problem mit diesem Artikel. Ich weiss nicht, warum man jemals an diese Bilanzsumme angeknüpft hat. Und dass man das jetzt eben noch auf einen grösseren Kreis ausweitet, das sehe ich dann auch nochmals nicht. Das ist meine Position und vermutlich auch die meiner Kollegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ich kann mich kurz halten. Ich möchte auch den Abg. Christian Batliner unterstützen. Es geht hier auch um Grundsätzliches: Es geht um die Verlässlichkeit der Institutionen. Und gerade in solchen Fragen muss man sich natürlich auch der Wirkung bewusst sein. Wir haben mit klarer Mehrheit dort entschieden und die Leute sollen sich darauf verlassen können. Und umgekehrt haben wir - zumindest habe ich das so verstanden - vom Branchenverband eine klare Zusage, ein klares Commitment, bekommen, dass sie nachher durchaus bereit sind, hier eine Anpassung auch zu unterstützen. So habe ich das klar verstanden. Wenn wir jetzt, vor Ablauf dieser gesetzten Frist, wo man eben dann Klarheit hat, wieder die Position ändern, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass dann die Unterstützung des Branchenverbandes noch gegeben ist. Ich meine, eine minimale Verlässlichkeit in diesen Fragen muss gegeben sein. Sonst haben wir dann auch andere Probleme, nämlich dass es schwierig ist, mit diesen Akteuren gut ins Gespräch zu kommen und solche Massnahmen umzusetzen.
Das andere wurde auch schon vom Abg. Erich Hasler erwähnt, diese Planungs- und Rechtssicherheit ist gerade in diesem Bereich nicht unerheblich. Das wird ja auch international sehr wohl zur Kenntnis genommen.
Vielleicht noch abschliessend Stichwort Wilhelm Beck: Ich möchte nur dazu sagen, dass ich im gleichen Stamm, also im gleichen Beck-Stamm wie Wilhelm Beck bin.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte nur dem Herrn Abg. Hasler noch mitteilen: Letztes Jahr im September beim Massnahmenpaket III waren Sie nicht für den Antrag der Frau Abg. Christine Wohlwend. Nur als Erinnerung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Es freut mich jetzt, dass wir die Abstammung Wilhelm Becks im Landtag geklärt haben. Soviel mir recht ist, waren es 19 Stimmen, die dem Antrag der Abg. Wohlwend zugestimmt haben. Das müsste also reichen nächstes Jahr - auch wenn jetzt jemand von DU nicht mitgestimmt hat.
Und Herr Kollege Wenaweser, ich finde es eigentlich schon ein bisschen unkorrekt, wenn Sie mutmassen, was ich nächstes Jahr stimmen werde. Habe ich Ihnen das mitgeteilt? Genau um das geht es: um diese Annahmen, um diese Vermutungen. Warten wir doch ab, bis wir die Fakten haben. Auch ein Quaderer kann über einen Schatten springen. Das können Sie mir glauben. Aber was heute abgeht, das kann ich nicht nachvollziehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort? Das ist nicht der Fall.
Somit können wir zur Abstimmung schreiten. Es wurde namentliche Abstimmung verlangt. Abg. Thomas Lageder
Tut mir leid, Herr Präsident, ich muss nochmal kurz nachfragen. Ich möchte den Regierungschef schon bitten auszuführen, warum auf die Bilanzsumme abgestellt wird. Diese Frage wäre ich froh, wenn sie beantwortet würde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, da müssen Sie die Vorgänger fragen. Diese ursprüngliche Bestimmung mit diesen CHF 500'000 durchschnittliche Bilanzsumme stammt nicht von unserer Regierung. Es wurde ein Schwellenwert definiert, damit eben gewisse Gesellschaften diese Mindestertragssteuer bezahlen. Wir haben diese Bestimmung nur insofern abgeändert respektive vorgeschlagen abzuändern, dass man die Schwelle weiter nach unten schiebt. Aber die Intention, weshalb jetzt genau die durchschnittliche Bilanzsumme der letzten drei Jahre zur Anwendung gelangt ist, das kann ich Ihnen so nicht beantworten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Ich halte also fest: Sie wissen es auch nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Damit, denke ich, können wir jetzt wirklich zur Abstimmung schreiten. Wir werden über Art. 62 Abs. 2 befinden, über den Antrag der VU-Fraktion bzw. des Abg. Christoph Beck, wonach die Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 festzusetzen wäre.
Der Antrag liegt Ihnen im Wortlaut vor - ich denke, wir können somit darüber befinden. Es wurde namentliche Abstimmung verlangt. Ich bitte Sie jeweils, wenn Sie dem Antrag stattgeben wollen, deutlich mit Ja zu antworten, wenn sie ihn ablehnen wollen, ebenso deutlich mit Nein. Ich werde Sie in alphabetischer Reihenfolge aufrufen.Abg. Christian Batliner
Nein.Abg. Alois Beck
Nein.Abg. Christoph Beck
Ja.Abg. Peter Büchel
Ja.Abg. Herbert Elkuch
Nein.Landtagspräsident Albert Frick
Nein.Stv. Abg. Rainer Gopp
Nein.Abg. Elfried Hasler
Nein.Abg. Erich Hasler
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Nein.Abg. Frank Konrad
Ja.Abg. Helen Konzett Bargetze
Ja.Abg. Thomas Lageder
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Ja.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Ja.Abg. Eugen Nägele
Nein.Abg. Judith Oehri
Ja.Abg. Harry Quaderer
Nein.Stv. Abg. Patrick Risch
Ja.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Ja.Abg. Pio Schurti
Nein.Abg. Thomas Vogt
Nein.Abg. Christoph Wenaweser
Ja.Abg. Christine Wohlwend
Nein.Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen nicht stattgegeben.
Als Nächstes werden wir über Art. 62 Abs. 3 abstimmen.
Wenn Sie dem Antrag der Regierung zustimmen, wird die Bilanzsumme von CHF 100'000 relevant sein. Wenn Sie ihm nicht zustimmen, bleibt es bei den CHF 500'000.
Wer dem Antrag der Regierung, wie er vorliegt, zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag der Regierung wurde mit 6 Stimmen nicht stattgegeben.
Wir können weiterlesen. Art. 65 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 65 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 75 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 100 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 100 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 101 Abs. 1 Bst. b und c werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 101 Abs. 1 Bst. b und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 158 Abs. 3 und 4 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 158 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur noch eine letzte allfällige Abänderung, die zu tragen gekommen wäre, zu Protokoll geben. Hätte der Landtag Art. 9 bezüglich der Vermögensstrukturen zugestimmt, müsste Art. 159 Abs. 1 lauten:
«1) Wird eine juristische Person, welche der Vermögens- und Erwerbssteuer nach Art. 31 Abs. 1 Bst. c des bisherigen Rechts unterliegt, nach Massgabe der Art. 44 bis 65 dieses Gesetzes besteuert, so hat sie unter sinngemässer Anwendung von Art. 13 eine Steuer zu entrichten, wenn Begünstigungen nicht vermögenssteuerpflichtig werden.»
Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich denke, dass wir hier noch ein recht weitgreifendes Problem haben, auf das ich aufmerksam machen möchte.
Wir möchten ausserordentlich beliebt machen, dass das Inkrafttreten von Abs. 4 abgeändert wird. Die Regierung schreibt im Bericht und Antrag Nr. 15/2014 auf Seite 24 - das ist der ursprüngliche Bericht und Antrag:
«Ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2015 oder sogar eine zweijährige Übergangsfrist erachtet die Regierung jedoch zu lange; dies würde zu einem Boom von Einkäufen in dieser Zeit führen.»
Und es ist klar, Abs. 4 des Inkrafttretens - dabei geht es um die einmaligen Einkäufe in die zweite Säule - und wenn das Inkrafttreten so, wie es hier ausgeführt ist: «Art. 16 Abs. 3 Bst. e findet erstmals für die Veranlagung des Steuerjahres 2015 Anwendung», dann denke ich, wird es so einen Boom geben, weil das Fenster bis Ende Jahr offen bleiben würde.Es darf nicht sein, dass wir hier ein unbegrenztes Schlupfloch zur Steueroptimierung von Reichen offen lassen. Denn die Regierung ändert das Inkrafttreten von Art. 16 Abs. 3 Bst. e Ziff. 1 ab, sodass es während mehr als einem Jahr möglich wäre, steuerfrei unbegrenzte Summen in die zweite Säule einzuschiessen, die dann beim Bezug der Rente wiederum durch verschiedene Freibeträge zu einem geringeren Wert abgesteuert werden würden, wenn dies überhaupt der Fall sein würde.
Ausserdem ist das Vorgehen der Regierung mehr als bedenklich. Zum einen ist der Kommentar falsch benannt. Seite 29 der Stellungnahme Nr. 66/2014 müsste sich auf Abs. 4, nicht auf Abs. 2 beziehen. Dies kann gerade noch als Versehen gewertet werden. Dass aber die abgeänderte Passage auf Seite 41 nicht durch Unterstreichen hervorgehoben ist, scheint doch Absicht zu sein. Es drängt sich die Frage auf, warum die Regierung dieses Vorgehen gewählt hat. Soll hier etwas verschleiert werden?
Um es nochmals auf den Punkt zu bringen: Wenn dieses Schlupfloch nicht umgehend geschlossen wird, wenn also die neue Regelung nicht schon für das Steuerjahr 2014 gelten sollte, gehen dem Staat höchstwahrscheinlich Millionen an Steuersubstrat für unbestimmte Zeit ganz flöten.
Und ich möchte hier noch einen Konnex zur Steueramnestie bilden. Ja, kann es sein, dass Gelder, die durch die Steueramnestie jetzt wieder in den Zyklus gelangen könnten, dann einfach in die Pensionskasse eingeschossen werden und dort parkiert werden? Ich denke: Nein. Ich möchte sehr beliebt machen, dass dieser Abs. 4 z.B. dahingehend abgeändert werden könnte, dass es heisst:
«4) Art. 16 Abs. 3 Bst. e findet erstmals für das Steuerjahr 2014 Anwendung.»
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, dass das bestehende Steuergesetz nicht der Weisheit letzter Schluss ist, das wissen wir ja alle, sonst wären wir nicht die ganze Zeit dieses Gesetz am Abändern. Aber dieser Abs. 4 ist nun schon ein wenig zu starker Tobak nach meinem Dafürhalten, zumal auch die Argumentation auf Seite 29 nicht schlüssig ist. Der Abg. Lageder hat es auf den Punkt gebracht. Wenn wir dieses hier so beschliessen, dann werden hier noch massiv Gelder in diese Lücke hineingeschossen. Deshalb werde ich diesen Antrag sicherlich unterstützen, damit bereits im Steuerjahr 2014 hier ein Riegel geschoben werden kann. Ich beantrage hierzu auch namentliche Abstimmung, damit wir wissen, was hier Stand der Dinge ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich denke, über diesen Punkt hat man bei der 1. Lesung schon gesprochen und eingehend diskutiert. Da ist zur Diskussion gestanden, dass ein Inkrafttreten eventuell auf 1. Juli 2014 in Betracht gezogen wird. Warum das jetzt nicht so in diese Vorlage Eingang gefunden hat, weiss ich nicht. Auf der anderen Seite sage ich: Aus rechtlichen Gründen ist es bedenklich, wenn ein Gesetz rückwirkend in Kraft gesetzt werden wird. Ich denke, das würde dann auch wieder zu rechtlichen Problemen führen. Also ich würde vorschlagen, dass man ein Inkrafttreten auf den 1. Oktober oder auf den 15. September in Betracht zieht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich sehe es auch als problematisch an, das jetzt rückwirkend in Kraft zu setzen. Denn es gibt ja wahrscheinlich schon Personen, die dieses Jahr schon im Vertrauen auf die bisherige Rechtlage einbezahlt haben, und das jetzt rückwirkend zu ändern, fände ich dann aus grundsätzlichen Überlegungen problematisch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich werde zuerst einmal den Abg. Wendelin Lampert bei der namentlichen Abstimmung unterstützen. Und dann auf Seite 29 zu Abs. 2, was eigentlich Abs. 4 heissen müsste - die Bemerkungen zu Abs. 4 müssten dies sein. Ich lese es einfach kurz vor, damit es sich alle noch einmal zu Gemüte führen können:
«Im Bericht und Antrag war vorgesehen, dass für Einkäufe bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung die bisherige Regelung und für Einkäufe nach dem Inkrafttreten die neue Regelung zur Anwendung gelangen soll. Wenn die gegenständliche Vorlage im September-Landtag verabschiedet wird, wird sie voraussichtlich Mitte/Ende Oktober in Kraft treten. Aufgrund dessen, dass gemäss der neu vorgeschlagenen Regelung laufende und einmalige Beiträge zusammen geregelt werden (gesamthafter Abzug von 18%), würde dies bedeuten, dass in den Fällen, in denen Einkäufe vor dem Inkrafttreten erfolgten, auch die bisherige Regelung der Abzugsfähigkeit für laufende Beiträge weitergelten müsste. In den Fällen, in denen gar kein Einkauf oder dieser erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgt ist, würde die neue Regelung zur Anwendung gelangen. Eine solche Regelung wäre kompliziert und bei der elektronischen Steuererklärung sowie im Veranlagungsprogramm mit Programmierkosten verbunden. Die Regierung schlägt deshalb vor, dass die Neuregelung der Abzugsfähigkeit von laufenden und einmaligen Beiträgen erst ab Steuerjahr 2015 gelten soll.»
Also denke ich, wir haben die Wahl auf Ende Jahr und wir machen ein riesiges Schlupfloch auf, sonst werden wir riesige technische Probleme verursachen, und dann ist mir das kleinere Übel, dass wir das ganze Steuerjahr 2014 eben schon das Schlupfloch schliessen. Der Antrag bleibt also bestehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich fasse mich sehr kurz. Ich werde den Antrag von Herrn Lageder unterstützen, und zwar genau aus dem Grund, weil wir diese Thematik hier besprechen, weil es ein Schlupfloch ist und eben eigentlich niemand Unlauteres dafür bestraft wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Lageder, ich kann Sie beruhigen, es ist keine Böswilligkeit der Regierung. Hier ist effektiv ein Versehen passiert mit Abs. 2 und Abs. 4. Wir haben bewusst diese Ausführungen gemacht und sind aufseiten der Regierung zum Schluss gekommen, dass eine Lösung ab 1.1.2015 sinnvoller ist, weil die Rückwirkung immer wieder im Landtag heftig kritisiert wird, ob eine echte oder unechte Rückwirkung. Uns ist es bewusst, dass es dadurch zu einem Schlupfloch kommen kann. Auf der anderen Seite kann es natürlich auch sein, dass gewisse Personen schon erhebliche Beiträge einbezahlt haben. Und wenn man nun hingeht und sagt, es gilt nicht mehr, das ganze Steuerjahr 2014 wird anhand der neuen Regelung umgesetzt, dann ist es für mich schon problematisch. Aber es liegt, wie gesagt, am Hohen Landtag, hier diesen Entscheid zu fällen. Ich kann einfach sagen, wir haben uns diese Gedanken gemacht. Weil das Inkrafttreten erst relativ spät dieses Jahres sein wird, haben wir uns für diese Variante entschieden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass es für mich das kleinere Übel ist, wenn wir das Inkrafttreten auf Steuerjahr 2014 einführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Ich stelle den Antrag, dass das Gesetz bezüglich dieses Punkts, bezüglich des Einkaufs, per 15. Oktober in Kraft gesetzt wird. Oder auf den 1. Oktober. Auf jeden Fall nach- und nicht rückwirkend. Ich meine, das kann es einfach aus rechtlicher Hinsicht nicht sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ja, Herr Abg. Erich Hasler, das macht nicht viel Sinn. Wir haben hier entsprechende Fristen einzuhalten. Also einfach ein Stichtag zu nehmen - was machen wir, wenn das Referendum ergriffen wird?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich habe mich mit dem Herrn Regierungschef kurz abgesprochen. Er hat mir erlaubt, auch noch etwas zu sagen. Ich möchte hier nicht eine andere Meinung vertreten, aber ich möchte einfach auf das StGH-Urteil betreffend USA und Rückwirkung hinweisen, wo der Staatsgerichtshof ja festgestellt hat, dass in dem Moment, wo eine Sache bekannt ist, öffentlich bekannt ist, dann Treu und Glauben, eben die Gutgläubigkeit, durchbrochen wird. Und ich glaube, es gab schon eine 1. Lesung, es wurde schon diskutiert. Insofern wäre eine Rückwirkung aus meiner Sicht vertretbar, weil keine Gutgläubigkeit mehr angenommen werden kann. Es war ja bekannt, dass hier eine Lücke besteht, dass man diese schliessen will. Und dass wir das jetzt nicht auf den 1. Juli geschafft haben, sondern Verspätung haben - ich glaube, wer jetzt diese Lücke genutzt hat, hat nicht gutgläubig gehandelt, sondern musste wissen, dass hier etwas geändert wird. Ich glaube, hier könnte man sich auf dieses StGH-Urteil in Sachen USA berufen, dass in solchen Situationen auch eine rückwirkende Anpassung durchaus vertretbar wäre. Das ist meine bescheidene Meinung als Jurist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich möchte dem Herrn Justizminister und Juristen herzlich danken für seine Ausführung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Ebenfalls als Ergänzung hierzu: Es gab nicht nur bereits eine 1. Lesung, sondern auch eine sehr, sehr klare Kleine Anfrage meinerseits zu dieser Thematik, die bereits klar aufzeigte, dass hier ein Handlungsbedarf besteht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Es würde sich jetzt aber nicht mit meinem Rechtsempfinden decken, wenn man aufgrund von Kleinen Anfragen schon nicht mehr gutgläubig sein könnte - Nummer 1. Und Nummer 2: Die 1. Lesung war im April. Also alle Einzahlungen mindestens bis im April, bis zur 1. Lesung, konnten noch gutgläubig sein. Diese Argumentation stimmt für mich also auch nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die Ausführungen des Herrn Justizministers sind sicherlich zutreffend, aber der StGH hat auch schon andere Urteile in letzter Zeit gefällt, wo man auch sagen kann, man hat in bestehende Rechte eingegriffen. Ja, die Geister, die ich rief, die werde ich nicht mehr los, und deshalb werden wir dann sehen, was hier möglich ist. Wenn man bestehende Rechte nach Belieben kürzen kann, dann weiss ich nicht, ob man nicht auch das durchziehen kann. Ich bin nicht Jurist. Schauen wir einmal, was da herauskommt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Nur noch kurz: Es geht hier nicht um den Eingriff in bestehende Rechte, sondern eher um die Frage, ab wann man nicht mehr gutgläubig war. Ich bin nicht mehr sicher, aber ich glaube, in der Vernehmlassung war das auch schon geplant. Also die Vernehmlassungsvorlage hat das auch schon vorgesehen. Aber da bin ich jetzt nicht mehr ganz sicher, weil ich für das Dossier nicht zuständig bin. Aber dann spätestens mit der Vernehmlassungsvorlage, wenn es dort drin war, musste man damit rechnen, dass so etwas kommt. Aber ich glaube, jetzt diskutieren wir dann wirklich auf einer Ebene, wo es nicht mehr zielführend ist. Ich glaube, eine Rückwirkung wäre vertretbar, aber das ist wirklich eine Ermessensfrage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ja, ich kann bestätigen, dass das in der Vernehmlassung durchaus schon ein Thema war und dass auch der Pensionskassenverband dazu Stellung genommen hat. Und selbstverständlich wollten die eine zweijährige Übergangsfrist. Sie können sich auch denken warum. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte den Herrn Abg. Erich Hasler noch anfragen, ob er an seinem Antrag festhält und ihn dann bitten, ihn terminlich genau zu definieren.Abg. Erich Hasler
Ja, ich würde an dem Antrag festhalten: «Das Gesetz tritt mit der Kundmachung in Kraft.»Landtagspräsident Albert Frick
Ich lasse jetzt über den Antrag des Abg. Thomas Lageder abstimmen. Für diesen Antrag wurde namentliche Abstimmung verlangt. Er betrifft das Abs. 4 Inkrafttretens und würde wie folgt lauten:
«Art. 16. Abs. 3 Bst. e findet erstmals für die Veranlagung des Steuerjahres 2014 Anwendung.»Abg. Thomas Lageder
Also meiner Meinung nach müsste der Antrag zu Abs. 4 lauten:
«Art. 16 Abs. 3 Bst. e findet erstmals für das Steuerjahr 2014 Anwendung.»Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. In Abs. 1 ist geregelt, dass dieses Gesetz am Tage der Kundmachung in Kraft tritt und vorbehaltlich Abs. 2 bis 6 erstmals für die Veranlagung des Steuerjahres 2014 gilt. Das bedeutet, wenn Sie bei Abs. 4 diese Bestimmung für das Steuerjahr 2014 geltend machen wollen, dann kann man Abs. 4 ersatzlos streichen. Dann braucht es dort keine Sonderregelung betreffend Inkrafttreten und Gültigkeit des Steuerjahres.Landtagspräsident Albert Frick
Das scheint mir sehr logisch zu sein. Herr Abg. Thomas Lageder darf ich Ihren Antrag so formulieren, dass Sie Streichung von Abs. 4 beantragen?Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur noch einmal kurz bei der Regierung rückfragen, ob ich in der Annahme richtig gehe, dass dann das Schlupfloch gestopft ist? Ich frage ganz plakativ einfach, damit es wirklich jeder versteht. Danke.Regierungschef Adrian Hasler
Es ist so. Mit Ihrem Antrag, wie Sie es ursprünglich formuliert haben, wird das Ganze einfach doppelt ausgeführt. Das heisst, Sie haben die Grundsatzbestimmung und dann detailliert nochmals die gleiche Bestimmung. Und wir haben bis jetzt ja die anderen Absätze so formuliert, dass eben andere Inkrafttretensbestimmungen aufgeführt sind.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Wir verstehen uns. In diesem Fall lautet unser Antrag: Streichung von Abs. 4.Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben es gehört. Der Herr Abg. Thomas Lageder beantragt Streichung von Abs. 4. Wir werden namentliche Abstimmung vornehmen. Ich bitte Sie, wieder laut und deutlich mit Ja oder Nein zu antworten.Abg. Christian Batliner
Ja.Abg. Alois Beck
Ja.Abg. Christoph Beck
Ja.Abg. Peter Büchel
Ja.Abg. Herbert Elkuch
Nein.Landtagspräsident Albert Frick
Ja.Stv. Abg. Rainer Gopp
Ja.Abg. Elfried Hasler
Nein.Abg. Erich Hasler
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Ja.Abg. Frank Konrad
Nein.Abg. Helen Konzett Bargetze
Ja.Abg. Thomas Lageder
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Ja.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Ja.Abg. Eugen Nägele
Ja.Abg. Judith Oehri
Ja.Abg. Harry Quaderer
Nein.Stv. Abg. Patrick Risch
Ja.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Ja.Abg. Pio Schurti
Nein.Abg. Thomas Vogt
Ja.Abg. Christoph Wenaweser
Ja.Abg. Christine Wohlwend
Ja.Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen stattgegeben.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch anfügen, dass aufgrund dieses Entscheides jetzt die Inkrafttretensbestimmung in verschiedenen Absätzen noch anzupassen ist. In Abs. 1 müsste es lauten: «... gilt vorbehaltlich Abs. 2 bis 5 ...» Weiters wäre der bisherige Abs. 5 neu Abs. 4; und der bisherige Abs. 6 wäre dann neu Abs. 5. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem der Antrag des Abg. Thomas Lageder eine Mehrheit gefunden hat, denke ich, dass es nicht mehr nötig ist, über den Antrag des Abg. Erich Hasler abzustimmen. Somit können wir über Inkrafttreten in der abgeänderten Form abstimmen.
Wer mit Inkrafttreten einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung.
Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Steuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 20 erledigt. -ooOoo-