Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht) (Nr. 46/2014); [1. Lesung: 6. Juni 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 70/2014); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht).
Diese Vorlage wurde am 6. Juni 2014 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 70/2014.
Wir können mit der Lesung beginnen. Art. 2 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hatte in der Pause Gelegenheit, mit dem Justizminister zu sprechen, und ich habe ihm auch von meinem «Bauchweh» bei diesem Art. 2 Abs. 2 erzählt. Ich habe das schon seit Wochen herumgewälzt, was ich da jetzt abstimmen soll oder nicht und bin jetzt zum Schluss gekommen, dass ich dem Art. 2 Abs. 2 so nicht zustimmen kann. Es geht da um die Gleichstellung der Richter mit schweizerischer oder österreichischer Staatsangehörigkeit. Ich verstehe, das ist eine pragmatische Lösung für ein Problem, das wir tatsächlich haben, wenn nicht genügend liechtensteinische Richter zur Verfügung stehen. Es kommt aber darauf an, wie gross man das Problem einschätzt; und ich bin für mich zum Schluss gekommen, dass das Problem nicht so gross ist, dass man jetzt diese Bestimmung, dass eben die Mehrheit der Richter Liechtensteiner sein müssen, lockert. Es wird in der Antwort der Regierung auf die 1. Lesung ausgeführt, dass ein Richteramt eben ein hoheitliches Amt ist und dass es gute Gründe gibt, nicht nur billige, nationalistische Gründe, dass man eben sagt, die Mehrheit der Richter sollten Liechtensteiner sein. Ich habe beim Lesen der Stellungnahme der Regierung auch den Eindruck bekommen, dass man in der Regierung das Problem auch nicht unbedingt als so gross einstuft. Es heisst da: Es könnten allfällige Engpässe entstehen, und man möchte dem Richterauswahlgremium unnötigen Aufwand ersparen. Und das könnte man auch. Ich kann nur sagen, mir ist wohler dabei, wenn das Richterauswahlgremium etwas mehr Aufwand haben sollte. Deshalb würde ich das eigentlich so belassen, wie es jetzt ist, dass man diese Bestimmung, wonach die Mehrheit der Richter Liechtensteiner sein sollten, belässt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abgeordneter Schurti, wir haben tatsächlich in der Pause über das auch gesprochen. Und ich bin froh, dass sie das jetzt auch noch im Plenum sagen, damit wir das auch protokolliert haben. Das Gespräch war ja durchaus konstruktiv. Ich habe Ihnen ja auch in der Pause bereits erklärt, aus welchen Gründen ich an dieser Bestimmung unbedingt festhalten möchte. Ich möchte zu Ihren Ergänzungen hier nicht allzu viel noch einmal replizieren. Bei der 1. Lesung haben wir bereits ausführlich über dieses Thema diskutiert. Ich möchte einfach noch darauf hinweisen, dass es eben nicht nur um eine Bequemlichkeit des Richterauswahlgremiums geht, sondern dass es eben auch durchaus sachliche Gründe gibt. Da sind für mich vor allem eben zwei Punkte noch besonders erwähnenswert, die einfach dazukommen. Es geht mir vor allem auch um die Ad-hoc-Richterbestellungen. Unnötige Ad-hoc-Richterbestellungen lassen sich mit dieser Bestimmung dann eben vermeiden, was insbesondere mit Blick auf künftige GRECO-Berichte über Liechtenstein ganz wichtig erscheint. Konkret lässt sich mit der vorgeschlagenen Ergänzung von Art. 2 Abs. 2 GOG dem Umstand entgegentreten, dass im Falle eines Festhaltens an der bisherigen Bestimmung und der eben gleichzeitigen Einführung von Dreiersenaten, wie sie hier vorgeschlagen ist beim Obergericht, künftig vermehrt Ad-hoc-Richter für dieses Gericht zu bestellen wären, aufgrund von Befangenheiten, weil wir eben ein kleiner Platz sind, ein kleines Land sind und immer wieder Fälle auftreten, wo Befangenheiten zum Spielen kommen. Und der Evaluationsbericht der Gruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) über Liechtenstein aus dem Jahr 2011 macht es eben notwendig, mit Ad-hoc-Richterbestellungen inskünftig wenn möglich besonders zurückhaltend umzugehen. Und das ist eigentlich einer der Hauptgründe, warum wir hier diese Erleichterung für das Richterauswahlgremium schaffen wollen und wir hier eben auch präventiv quasi nicht mehr so häufig in dieses Dilemma hineinkommen wollen. Wenn wir bei der Mehrheitserfordernis nach dem bestehenden Art. 2 Abs. 2 GOG bleiben, dann gehen wir von der Regierung davon aus, dass es eben zu personellen Engpässen bei der Rekrutierung von geeigneten Richterkandidaten kommen kann. Konkret wird es infolge der bevorstehenden Verschlankung der Senate des Obergerichts künftig nicht mehr möglich sein, das Mehrheitserfordernis durch die Besetzung der Laienrichterstellen mit Liechtensteinern immer zu erfüllen. Ein Festhalten an dieser Praxis wäre weder sinnvoll noch notwendig, da eben eine Person, die eine mindestens fünfjährige ununterbrochene Tätigkeit bei Gericht als vollamtlicher Richter ausgeübt hat, eben ausreichende Kenntnisse über die Liechtensteiner Rechtsordung hat und das Liechtensteiner Gerichtswesen sehr gut kennt und eben auch unsere Wertvorstellungen, unsere Mentalität mit Sicherheit kennengelernt hat. Und daher eben, um diese Probleme zu vermeiden, ist diese leichte Aufweitung aus Sicht der Regierung durchaus sehr wichtig und notwendig. Das einfach als Ergänzung. Die anderen Argumente haben wir ja ausgetauscht. Ich erinnere mich gut an die Diskussion mit dem Abgeordneten Elkuch über die Metzger und die Richter, das möchte ich jetzt heute nicht wiederholen. Ich glaube, die Argumente sind auf dem Tisch, und ich verstehe Ihre Argumente schon auch, aber ich glaube, die Argumente, die für diese Anpassung sprechen, sind aus Sicht der Regierung wichtig genug, dass ich da den Landtag bitte, dieser Anpassung zuzustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, Sie haben jetzt ein paar Dinge, Passagen, noch einmal repliziert oder eben aus der Stellungnahme der Regierung vorgelesen. Die Gründe hab ich verstanden, ich habe sie auch mehrmals gelesen. Ich kann sie auch akzeptieren, aber ich gewichte sie anders als Sie. Das ist die Grundlage meiner Entscheidung. Ich weiss jetzt nicht, soll ich einen Vorschlag machen, dass man eben den entsprechenden Satz streicht, oder eben den Antrag stellen, den entsprechenden Satz zu streichen, oder einfach dafür plädieren, dass man Nein stimmt. Und dann wäre der alte Artikel in Kraft, falls wirklich die Mehrheit dagegen stimmt.Landtagspräsident Albert Frick
Diese Entscheidung liegt bei Ihnen. Ich würde Ihnen anraten, dafür zu plädieren, dass man den Absatz ablehnt.Abg. Pio Schurti
Dann möchte ich gerne dafür plädieren, diesem Artikel nicht zuzustimmen. Damit wäre der alte Artikel weiterhin in Kraft. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt noch eine Wortmeldung.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur gesehen, dass wir zurzeit 16 Anwesende sind. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diesen Hinweis. Die Besucher dürfen wir ja nicht dazu zählen. Ich muss also eine kurze Unterbrechung anordnen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:35 bis 16:37 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Somit schreiten wir zur Abstimmung über Art. 2 Abs. 2. Wer seine Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 14 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 1 Bst. b und d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 Bst. b und d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir kommen zur Schlussabstimmung:
Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur nächsten Vorlage.
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gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes.Art. 31 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung:
Wer dem Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben uns noch mit dem Antrag der Regierung zu befassen. Der Hohe Landtag wolle
«ab dem 1. Januar 2015, 500 Stellenprozente als Summe der Stellenprozente der vollamtlichen Richter des Obergerichtes bestimmen».
Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 23 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:45 bis 17:10 Uhr).
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