Abänderung des Treuhändergesetzes (Nr. 58/2014); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Treuhändergesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 58/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Diese vom Ministerium für Präsidiales und Finanzen gemeinsam mit der Treuhandkammer und der Finanzmarktausicht erarbeitete Vorlage erhöht den Handlungsspielraum der Treuhandkammer im Rahmen der Sicherstellung der Ansprüche an einen professionell strukturierten Finanzplatz. Es ist aus meiner Sicht daher nicht nur unumstritten, sondern absolut begrüssenswert. Aufgrund der wenig komplexen Inhalte und des Einvernehmens aller an der Erarbeitung der Vorlage beteiligten Stellen, steht nicht nur Eintreten ausser Frage, sondern sollte darüber hinaus sogar eine abschliessende Behandlung anlässlich der heutigen Sitzung in Erwägung gezogen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ganz kurz noch zu den Änderungen, die konkret vorgeschlagen werden. Ich plante eigentlich, noch etwas zur Vorgeschichte zu sagen, aber ich denke, das kann man weglassen, nachdem man auch das Votum meines Vorredners gehört hat. In Art. 69 Abs. 3 ist die Erwähnung der Untersuchungsperson vorgeschlagen, damit klar ist, dass auch diese aufgrund von Ausschliessungs- oder Ablehnungsgründen von der Teilnahme an einem Disziplinarverfahren ausgeschlossen sein kann. In Art. 69 Abs. 4 soll deutlicher zum Ausdruck kommen, dass die Verpflichtung, die Wahl in die Standeskommission sowie als Untersuchungskommission anzunehmen, nur die Mitglieder der Liechtensteinischen Treuhandkammer trifft, denn bei Nichtmitgliedern besteht keine Verpflichtung, die Wahl zur Untersuchungsperson anzunehmen. Zu guter Letzt soll in Art. 10 Abs. 1 des Treuhändergesetzes im Zug dieser kleinen Revision zudem ein redaktionelles Versehen behobenwerden: Der Verweis auf Art. 5 Abs. 3 soll gestrichen werdenFazit für mich: Ich sehe in der Ausweitung des möglichen Personenkreises, wie in Art. 69 Abs. 1 vorgesehen, den Vorteil, dass mehr geeignete Personen zur Auswahl stehen. Eine Verwässerung des Artikels würde ich nicht gutheissen. Diese Gefahr scheint mir hier aber nicht gegeben. Die weiteren Anpassungen, Absätze des Art. 69, ergeben sich logisch aus der Abänderung von Abs. 1. Ich bin für Eintreten. Eine abschliessende Lesung halte ich eigentlich für nicht unbedingt notwendig und würde deshalb dafür plädieren, den normalen Weg zu gehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?
Somit können wir über Eintreten abstimmen: Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen. Somit können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf schreiten. Art. 10 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Wir lesen weiter.
Art. 69 Abs. 1, 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 Abs. 1, 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Wir lesen weiter.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung.
Herr Abgeordneter Christoph Wenaweser, stellen Sie Antrag auf abschliessende Behandlung?Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Das ist der Fall. Ich stelle Antrag auf abschliessende Behandlung. Ich wollte noch abwarten, ob sich im Rahmen der 1. Lesung Fragen oder Diskussionspunkte ergeben. Das war nicht der Fall. Ich denke schon, dass wir über abschliessende Behandlung abstimmen können. Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde Antrag auf abschliessende Behandlung gestellt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 14 Stimmen stattgegeben. Somit können wir eine 2. Lesung vornehmen. Art. 10 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 69 Abs. 1, 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 Abs. 1, 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir die Vorlage auch in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung.
Wer dem Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 27 erledigt. -ooOoo-