ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE MOTORFAHRZEUGSTEUER (NR. 101/1999), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 32 unserer Tagesordnung: Abänderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer. Der Bericht und Antrag Nr. 101/1999 der Regierung steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Es geht bei dieser Regierungsvorlage um die weitere Steuerbefreiung von Solar- und Elektrofahrzeugen sowie Hybrid-Fahrzeugen von der Motorfahrzeugsteuer. Ich unterstütze selbstverständlich diesen Regierungsantrag, weil er umweltpolitisch Sinn macht. Ursprünglich wurde das Anliegen vorgebracht von einigen Abgeordnete der VU im Jahre 1991, die mit der Steuerbefreiung für Solar-, Elektromobile und Hybrid-Fahrzeuge eine Entlastung der Umwelt erreichen wollten. Sie schreiben damals, dass durch die Steuerbefreiung dieser Fahrzeuge auf den Kurzstrecken eine bedeutende Entlastung der Umwelt zu erzielen sein sollte. Leider hat sich die fünfjährige Steuerbefreiung dieser Fahrzeuge nicht für die Umwelt ausgewirkt, und zwar deshalb, weil praktisch keine solchen Fahrzeuge in Liechtenstein zirkulieren. Im Juli 1998 waren es insgesamt 4 Personenwagen mit Elektroantrieb und kein einziges Hybrid-Fahrzeug. Warum das? Warum hat sich die Steuerbefreiung für diese Fahrzeuge nicht positiv ausgewirkt, indem mehr solche Fahrzeuge in Verkehr kommen? Das hat damit zu tun, dass trotz Steuererleichterung der Anreiz, ein solches Fahrzeug zu kaufen, noch viel zu gering ist. Das hat wiederum damit zu tun, dass die Motorfahrzeugsteuer für diejenigen Fahrzeuge, die heute noch mit fossilem Brennstoff betrieben werden, viel zu tief ist. Ich habe schon am Mittwoch anlässlich der Verkehrsdiskussion eine Nationalfonds-Studie aus der Schweiz erwähnt, die aufzeigt, dass es im Moment zu einer rapid wachsenden Deckungslücke bei den Verkehrssteuern kommt. Die fossilbetriebenen Motorfahrzeuge brauchen immer weniger Brennstoff, der Benzinverbrauch wird gesenkt, was an und für sich sehr gut ist, aber es fliessen damit natürlich auch viel weniger Mineralölsteuern dem Staate zu. Trotzdem sind die Motorfahrzeugsteuern in der letzten Zeit kaum angehoben worden. Dadurch entsteht eine Deckungslücke, und wir sind noch weit entfernt von der Kostenwahrheit der Motorfahrzeugsteuer. In der Schweiz beträgt das Defizit der ungedeckten Kosten nur durch den privaten Verkehr 7 Milliarden Franken pro Jahr. Es ist klar, ohne die Kostenwahrheit bei den fossilbetriebenen Fahrzeugen werden die Elektromobile überhaupt nie eine Chance haben. Es ist zwar sinnvoll, diese Fahrzeuge weiterhin von der Motorfahrzeugsteuer zu befreien, was aber nottun würde, wäre, die Motorfahrzeugsteuer generell umzugestalten. Diese wäre im Sinne einer kilometerabhängigen Steuer auszugestalten, wobei man in der Schweiz davon ausgeht, dass eine Steuerbelastung von etwa 5 Rappen pro Kilometer nach einigen Jahren zu einer Kostenwahrheit führen würde. Ich unterstütze also die weitere Steuerbefreiung von Elektromobilen und Hybrid-Fahrzeugen von der Motorfahrzeugsteuer, möchte aber trotzdem nochmals darauf hinweisen, dass das nur "eine Alibi-Übung" darstellt, und keinesfalls die erhoffte Wirkung auf die Umwelt haben wird, solange wir nicht bei den fossilbetriebenen Fahrzeugen endlich zu einer kostengerechten Versteuerung kommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wünscht die Regierung das Wort?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur ganz kurz zwei Bemerkungen machen. Zum Ersten: Wir müssen immer das wirtschaftliche Umfeld und auch die Situation im Ausland betrachten. Ich denke, im Schwerverkehrsbereich ist mit der LSVA in der Schweiz ein wichtiger Schritt gemacht worden. Auf der nächsten Regierungssitzung wird der Bericht der Arbeitsgruppe diskutiert und es werden die notwendigen Konsequenzen gezogen werden. Was den privaten Verkehr anbelangt, da sind auch Entwicklungen in der Schweiz im Gange mit der Energieabgabe, mit der CO2-Steuer usw., und wir sind auch dabei, entsprechende gesetzliche Grundlagen in diesem Bereich zu schaffen. Es ist sicher so, diese Gesetzesänderung ist eine ganz kleine Massnahme, die nur etwas, was vor X Jahren eingeleitet wurde, fortführen will, aber die grösseren Umwälzungen oder Reformen werden noch folgen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nachdem Eintreten unbestritten ist, führen wir die 1. Lesung durch:Art. 4 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesung dieses Gesetzes beendet.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir unterbrechen jetzt unsere Sitzung bis 14.30 Uhr.MITTAGSPAUSE
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