Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG) (Nr. 72/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort.
Wir kommen zu Traktandum 32: Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 72/2014.
Er steht zur Diskussion. Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Als liberal denkender Mensch sind für mich Subventionen, Förderungen, Giesskannen und dergleichen generell zu hinterfragen und diese in letzter Konsequenz zielgerichtet einzusetzen - dort, wo jene profitieren, die es wirklich benötigen, oder eben dort, wo wichtige, übergeordnete Interessen, wie im Bereich der Umwelt, des Lebensraums, gegeben sind. Bei solchen Lenkungsimpulsen ist der staatliche Eingriff idealerweise nur für einen begrenzten Zeitraum notwendig. Nach einer gut definierten und kontrollierten Phase des staatlichen Eingriffs ist es erstrebenswert, den Markt spielen zu lassen.
Im Generellen kann festgestellt werden, dass die Regierung mit der Wirksamkeit des EEG zufrieden ist. Auch scheint die Regierung an ihrem Ziel der Erreichung 20-20-20, wie in der Energiestrategie 2020 ausgeführt, festzuhalten.
Bei der gegenständlichen Vorlage handelt es sich um eine Sparvorlage und nicht in erster Linie um eine Energieeffizienzvorlage. Mit kurzfristigem Fokus bis zum Ende dieser Legislatur mag es vordergründig legitim sein, in diesem Bereich an der Sparschraube zu drehen. Mittelfristig darf dies aber durchaus infrage gestellt werden, da mit Investitionen in die Energieeffizienz - aus heutiger Sicht der Erkenntnisse - ein sehr guter Return on Investment ausgewiesen werden kann. Wie auf den Seiten 13 und 14 schön dargestellt wird, ist das EEG eine Erfolgsgeschichte, und dies nicht zuletzt, weil es auch volkswirtschaftlich sehr interessant ist. Die Regierung führt weiter aus, dass es aufgrund des EEG auch für den Staatshaushalt langfristig relevantes Einsparpotenzial geben kann. An dieser Stelle kann man die geschätzten Investitionen von rund CHF 250 Mio. anführen, die aufgrund der Fördermassnahmen zwischen 2008 und 2013 ausgelöst wurden. Es ist doch bemerkenswert, dass dies fünfmal mehr ist als die Fördermassnahmen von rund CHF 50 Mio. Auch wird auf Seite 13 ausgeführt, dass mit den bereits getätigten Massnahmen jährlich rund CHF 7 Mio. an Heizöläquivalent eingespart werden. Nun, was heisst das für die Volkswirtschaft des Fürstentums Liechtenstein? Das heisst nichts anderes, als dass man anhand von Energieverbrauchseinsparungen oder der Produktion von Energie im eigenen Land jährlich für CHF 7 Mio. weniger Energie im Ausland einkaufen muss. Diese CHF 7 Mio., welche nun jährlich nicht mehr im Ausland für den Einkauf von Energie ausgegeben werden, bleiben somit grösstenteils in der Volkswirtschaft des Landes Liechtenstein, generieren Umsätze und Einkommen.
Natürlich soll - wie eingangs erwähnt - auch bei den Fördermassnahmen im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes das Risiko für den Staat im Rahmen bleiben, und es ist erstrebenswert, über kurz oder lang hier Marktverhältnisse spielen zu lassen. Es ist an dieser Stelle aber zu erwähnen, dass bereits im Jahr 2013 knapp 20% - siehe Tabelle auf der Seite 53 - eingespart wurden.
Nun sollen erneut 13% - von CHF 5,7 Mio. auf 5 Mio. - reduziert werden. Ich möchte nochmals zu bedenken geben, dass in einem Bereich um 30% gespart wird, von welchem die liechtensteinische Volkswirtschaft profitiert und der unserem Lebensraum zugutekommt.
Ich fände es zielführend, wenn die Förderungen im Rahmen des EEG mittelfristig komplett über ein Umlagesystem finanziert würden - beispielsweise bei der Wärmedämmung über die CO2-Abgabe. Diese fliesst heute in die Staatskasse. Die CO2-Abgabe ist heute höher als der Förderbeitrag, der für die Wärmedämmung gesprochen wurde - dies kann auf Seite 24 nachgelesen werden. Bei den Wärmepumpen und der Photovoltaik könnte die komplette Förderung mit der neu angedachten EEG-Abgabe über den Strom finanziert werden - der Staatshaushalt könnte somit nach Abarbeitung des Fondsdefizits weiter entlastet werden.
Für mich wäre es zudem ein gangbarer Weg, generell von den Einspeisevergütungen wegzukommen, anstatt nur die Laufzeit zu verkürzen. Ersetzt man nämlich die Einspeisevergütung durch eine attraktive Investitionsvergütung, hat man den Vorteil, dass ab dem Tage der Ausbezahlung für den Staat keine weiteren Verbindlichkeiten mehr anfallen würden. Die Einspeisevergütung würde somit quasi vom Markt geregelt. Mir ist bewusst, dass die Regierung in erster Linie nicht direkt aus dem Staatshaushalt, sondern aus dem Fonds finanzieren möchte. Es wäre darum meines Erachtens überlegenswert zu prüfen, in mittelfristiger Zukunft den Fonds auch für Investitionsvergütungen einzusetzen.
Auch wenn ich einige Bemühungen der Regierung unterstütze, darf man sich fragen, ob der Vergangenheitsbewältigung nicht zu viel Platz eingeräumt wird. Wir wollen in Zukunft klar definierte Ziele erreichen mit dem Energieeffizienzgesetz, und dafür wäre es meines Erachtens wichtig, vor allem der Schaffung einer nachhaltigen und finanzierbaren Zukunft vermehrt Rechnung zu tragen. Auf Seite 49 des vorliegenden Berichts wurde die Prognose für den Fonds für Einspeisevergütungen mit Verlängerung bis 2022 dargestellt. Aufgrund dessen, dass sich die Preise der Photovoltaik-Installationskosten sehr schnell veränderten und der Staat nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen hatte, um im selben Ausmass die Förderungen anzupassen, ergab sich ein doch sehr erhebliches Defizit im Fonds für Einspeisevergütungen. Dieser Problematik der gesetzlichen Grundlage wurde bereits im Jahr 2010 und mit dem hier vorliegenden Bericht und Antrag in einem weiteren Schritt Rechnung getragen - dies, indem die Regierung mehr Kompetenz und Freiheiten auf Verordnungsebene erhält. Eine Kompetenz, welche auch die Verantwortung mit sich bringt, stabile und planbare Rahmenbedingungen im Bereich der Energieeffizienz aufrechtzuerhalten. Gemäss Seite 42 des vorliegenden Berichts und Antrags verfolgt die Regierung bei der Photovoltaikförderung das Ziel, auch künftig 2,5 Megawatt (MW) an neu installierter PV-Leistung zu erreichen, die Förderausgaben weiter zu reduzieren und eine Förderumlage einzuführen, welche vor allem die Kosten der Altlasten im Fonds für Einspeisevergütungen auszufinanzieren vermag. Unklar ist jedoch, ob eine erneute Kürzung der Förderung von CHF 650 auf CHF 400, eine Kürzung um fast 40%, die 2,5 MW an neu installierter Leistung pro Jahr wirklich ermöglichen wird. Es stellt sich die Frage, ob die Regierung von einem erneuten Preiszerfall in vergleichbarer Höhe ausgeht. Ich möchte die Regierung bitten, auf die 2. Lesung hin weitere Ausführungen dazu zu machen, wie sie die Preisentwicklung sieht und wie sich die seit dem 31.Mai 2013 widerspiegelt oder widerspiegeln wird und ob die Menge der beantragten PV-Anlagen während eines Jahres die 2,5 MW erreicht beziehungsweise übersteigt. Den Fonds bzw. diese Altlasten gilt es für die Zukunft in Ordnung zu bringen. Jedoch fragt sich, ob es wirklich notwendig ist, das Defizit des Fonds bis 2022 ausgleichen zu müssen, oder ob eine Ausfinanzierung, kombiniert mit einer Mitfinanzierung durch neue Projekte, bis beispielsweise 2030 nicht eine ausgewogenere Lösung darstellen würde.
Gemäss Tabelle auf den Seiten 52 und 53 sollen die Einsparungen vor allem bei den Positionen Minergie und Photovoltaik erzielt werden, wobei der massgebliche Beitrag bei der Photovoltaik eingespart werden soll. Dass durch die Aufhebung einer Förderung des Minergie-Zertifikats eine Einsparung erzielt werden soll, ist richtig - dies, weil dieser Standard auch aus Energieeffizienzgründen nicht mehr State of the Art - sprich zeitgemäss - ist. In Bezug auf die Energiestrategie 2020 scheint klar - dies wurde auch bei Traktandum 7 bereits erwähnt -, dass der Fokus noch stärker auf das Thema der Energieeinsparung gelegt werden sollte. Dies kann durch Minergie-A, durch Minergie-P oder auch durch eine höhere Gebäudesanierungsquote erreicht werden. Wird die Aufhebung des Minergie-Labels allerdings umgesetzt, sollten gleichzeitig die Vorgaben in der Energieverordnung überarbeitet werden, um zu verhindern, dass man mehr Gebäude mit schlechterer energetischer Bauweise erstellt.
Ich bin überzeugt, dass sich die Rate bei den Gebäudesanierungen - das habe ich schon an anderer Stelle zu diesem Thema gesagt und erwähnt - auf das angestrebte Vorarlberger Niveau von 3% erhöhen liesse und man damit dem Ziel, Energie effektiv zu sparen, in gutem Masse gerecht werden würde. Vorarlberg geht davon aus, dass mit dieser Massnahme 20 bis 25% an Einsparungen realistisch sind. Die Tatsache, dass rund ein Drittel des Gesamtendenergiebedarfs für Raumwärme und Warmwasser benötigt wird, bestätigt die Wichtigkeit, in diesem Bereich Akzente zu setzen. Ein nicht unwesentlicher Punkt, der hier aus volkswirtschaftlicher Sicht angeführt werden muss oder kann, ist, dass das einheimische Gewerbe stark von einer solchen Massnahme im Bereich der Gebäudesanierungen profitiert. Zimmermann, Spengler, Maler, Gipser, Dachdecker und andere dürfen hier geschäftlich profitieren.
Ich gehe von Folgendem aus: Nur wenn auf den Gebäudebereich und auf die Photovoltaik - und dies auch im Bezug auf die Förderung - ein Augenmerk gelegt wird, sind die prognostizierten Zielwerte der Energiestrategie 2020 überhaupt realistisch. Denn man muss, wie wir ebenfalls bereits bei Traktandum 7 diskutiert haben, vermutlich kein allzu grosser Prophet sein, um abschätzen zu können, dass der Zeitpunkt der Realisierung insbesondere eines Rheinkraftwerks, vermutlich aber auch einer Tiefengeothermie-Anlage bis 2020 unrealistisch ist und diese Realisierung wohl in weit entfernten Sternen steht.
Gemäss Seite 36 der Energiestrategie 2020 verbrauchte das Land Liechtenstein 386 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) an elektrischer Energie. Unter der Annahme, dass Wärmedämmung und Minergie-A und Minergie-P durch die CO2-Zertifikatseinsparung finanziert werden würden, müssten für die EEG-Umlage gut CHF 4 Mio. aufgebracht werden - dies kann mit den Zahlen auf Seite 52 errechnet werden -, wenn der Stand von 2013 beibehalten würde und der Staat keine weiteren Leistungen zulasten der Staatskasse aufwenden würde. Nun, was würde dies für die Förderabgabe auf den Strompreis bedeuten, welche heute noch 0,3 Rp./kWh beträgt und neu auf 1,5 Rp./kWh angehoben werden soll?
Bei einem Stromverbrauch pro Jahr von 386 GWh werden über eine EEG-Abgabe von 0,3 Rp./kWh circa CHF 1,15 Mio. pro Jahr eingenommen - also zu wenig, um das Defizit auszugleichen, geschweige denn ein komplettes Umlagesystem zu ermöglichen. Bei einer EEG-Abgabe von wie geplant 1,5 Rp./kWh werden knapp CHF 5,8 Mio. pro Jahr eingenommen - also über CHF 1,3 Mio. mehr, als notwendig wäre, um die kompletten Kosten der zukünftigen Förderung zu decken.
Nun soll es das Ziel sein, sowohl das Defizit auszugleichen wie auch die Förderung mittelfristig komplett über eine Umlage zu finanzieren und auch die EEG-Abgabe mittelfristig wieder zu reduzieren. Das alles ist möglich. Aber wenn alles gewünscht wird, müsste dem Fonds ein wenig mehr Zeit geben werden als bis 2022. So ist zumindest meine Sicht der Dinge. Wie ausgeführt, wäre es begrüssenswert, wenn die Regierung in dieser Richtung verschiedene Varianten prüfen könnte. Zu prüfen wäre aber auf jeden Fall, ob mit dieser Systematik mit dem gesetzlich höchstzulässigen Wert eine Fonds-Defizit-Reduktion möglich, die künftigen Förderungen komplett über eine Umlage finanzierbar und mittelfristig eine EEG-Abgabe unter z.B. 1 Rp./kWh möglich wäre. Ein Wert, welcher signifikant unter einem europäischen Wert liegen könnte.
Ein abschliessender Kommentar: Meines Erachtens sollte geprüft werden, ob es aus heutiger Sicht möglich ist, in Liechtenstein eine «kleine Energiewende» anhand einer Förderabgabe von deutlich unter den angepeilten 1,5 Rp./kWh zu ermöglichen, ohne den Staatshaushalt nachhaltig zu belasten und somit europäischer Spitzenreiter bezüglich EEG-Abgabe und erneuerbarer Energie zu bleiben.
Abschliessend möchte ich noch ein paar Fragen an die Regierung richten:
- Gemäss dem vorliegenden Bericht und Antrag wird eine Kürzung der Förderung von CHF 650 auf CHF 400 vorgeschlagen. Anhand welcher Daten und aufgrund welcher Massnahmen geht die Regierung davon aus, dass mit dieser erneuten Kürzung die Richtgrösse von 2,5 MW installierter PV-Leistung pro Jahr weiterhin erreicht werden kann?
- Würde die Regierung eine erneute Erhöhung der Förderung in Betracht ziehen, wenn die 2,5 MW nicht erreicht werden würden?
- Gemäss den Ausführungen der Regierung soll erneut auf eine Einspeisevergütung von 0,10 CHF/kWh gesetzt werden. Die Ökostromvergütung der LKW, wie im Bericht ausgeführt, beträgt zwischen 14 und 20 Rp./kWh und wird jährlich neu festgelegt. Diese würde im weiteren Sinne im Wettbewerb stehen mit den über zehn Jahre garantierten 0,10 CHF/kWh des Staates. Dies mag bei den hohen Einspeisevergütungssätzen sinnvoll gewesen sein. Macht das aber heute noch wirklich Sinn oder wäre eine ausschliessliche Investitionsvergütung nicht sinnvoller, um nicht zusätzlich in den Markt einzugreifen?
- Es wurde ausgeführt, dass sich die Kosten der Massnahmen bei rund CHF 5 Mio. pro Jahr - gemäss Massnahmenpaket III - stabilisieren sollen bei gleichzeitiger Steigerung der Wirkung. Bedeutet dies, dass die Gesamtausgaben einer Deckelung - nach dem Motto «der Schnellere profitiert» - unterzogen werden oder gilt dies - und dies war mir aufgrund des Studiums dieser Unterlagen nicht ganz klar - nur für den Bereich «andere Massnahmen»?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Umweltschutz und eine teilweise eigenständige Energieversorgung ist für uns, aber auch für die zukünftige Generation von Bedeutung. Unser Land hat ausser Holz keine Rohstoffe für fossile Brennstoffe. Die Energieversorgung ist heute weitgehend von Lieferungen vom Ausland abhängig. Das grösste mit den heute bekannten Techniken erschliessbare Potenzial an inländisch verfügbaren und nutzbaren Energiequellen ist neben der Wasserkraft im Rhein noch die Sonneneinstrahlung. Für eine Energiestrategie mit möglichst hoher Eigenversorgung muss in unserem Land zur Erzielung einer nachhaltigen Wirkung viel Ideologie und auch ein Wertgefühl vorhanden sein oder geweckt werden. Gegenüber Ländern, die Kohle abbauen können, wird unsere Stromproduktion auch in Zukunft viel teurer bleiben. Die Kohlevorräte sollen noch mehrere Tausend Jahre halten. Wir haben keinen oder sehr wenig Einfluss auf diese Länder. Wenn mit Geldgeschenken versucht wird, in dieser Richtung erfolgreich zu sein, wird dies so lange funktionieren, als die Förderbeiträge sprudeln. Durch die Förderbeiträge dürfen die Energiekosten nicht allzu sehr verteuert werden. Für unsere Produktionsbetriebe mit dem hohen Automatisierungsgrad sind tiefe Energiekosten von Bedeutung, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Eine weitgehend energieautarke Energieversorgung zu erlangen dauert, sofern nicht neue Technologien erfunden werden, nur mit dem Einsatz von sehr viel Idealismus und Überzeugung noch viele Jahrzehnte. Mindestens von gleicher, wenn nicht sogar übergeordneter Bedeutung wie die Produktion von Strom ist ein schonender Umgang mit Energie. Wenn dazu Neuanschaffungen, zum Beispiel Umbauten, notwendig sind, muss wiederum die Umweltbelastung insgesamt miteinbezogen werden. Jede Neuanschaffung verursacht Umweltverschmutzung. Die Schwierigkeit ist, eine Balance zwischen pro und kontra zu finden.
Gleich eingangs im Bericht und Antrag, in der Zusammenfassung, steht: «Die Reaktorkatastrophe in Fukushima führte zu einer völlig neuen Ausgangslage im Strom- und Energiemarkt insgesamt.» Fukushima bewirkte die Hinterfragung von Sicherheitsstandards bei Atomkraftwerken in erster Linie. Tatsache ist, die europäische Reaktorkatastrophe in Tschernobyl hat im Jahr 1986 in Europa einen weit grösseren Schaden angerichtet. Letztes Jahr wurden in Bayern bei Wildschweinen 16-fach zu hohe Cäsium-137-Werte gemessen und als verstrahlter Sondermüll deklariert. Cäsium-137 kommt in der Natur nicht vor. Noch viel trauriger stimmt die Anzahl der verstorbenen Personen in der Folge des Unglücks. Je nach Quelle wird von 600'000 bis 1,44 Mio. Toten weltweit ausgegangen. So viel als Ergänzung zur traurigen Bilanz, zu den Reaktorunfällen mit Kernspaltung für eine friedliche Nutzung und zur Deckung des Energiebedarfs.
Nun zum Thema: Die Ziele der Energiestrategie 2020 und die Zielrichtung dieser Anpassung des Energieeffizienzgesetzes lauten: 20% Energieeffizienzverbesserung durch Verbrauchsstabilisierung, 20% erneuerbare Energiequellen und 20% weniger CO2-Emissionen. Alle drei Ziele hat die Regierung am 29. Mai 2012 zu hoch festgelegt. Der Bericht und Antrag bestätigt Seite 16: «Bei einer unveränderten Weiterführung der bereits seit 2008 unter dem Energieeffizienzgesetz laufenden Effizienzmassnahmen kann in allen Bereichen nur ein Teil des Gesamtziels für das Jahr 2020 erreicht werden.»
Die bevorstehende Gesetzesänderung soll ergänzend und korrigierend die Weiterführung des im Grunde sinnvollen Zieles einer energieautarken Unabhängigkeit bewirken, basierend auf den gemachten Erfahrungen. Dieses EEG ist zum Teil auch eine Umverteilungsmaschinerie, mit der die einen reicher und die anderen ärmer werden, mit dazwischen geschaltetem Verwaltungsapparat. 20% Energieeffizienzverbesserung sind wohl kaum in absehbarer Zeit nur mit Investitionen zu erreichen.
Im Bericht und Antrag ist dem Kapitel Energiespareffekte mit Einbezug der vorhandenen Infrastruktur nur wenig Platz eingeräumt. Energieeffizienz ist ein Mass für den Energieaufwand, der für eine bestimmte Tätigkeit - wie Wohnen, ein Teil herstellen oder für die Mobilität, zum Beispiel eine Ferienreise - im gesamten Umfang benötigt wird. Energieeffizienz ist nicht das Mass für den Wirkungsgrad, sondern ein Mass für die gesamte aufgewendete Energie eines vollständigen Vorganges. Ein grosser Lastwagen kann effizienter sein als ein Kleinwagen. Die Effizienz verliert sich aber, wenn mit dem grossen Lastwagen nur eine Einkaufstasche transportiert wird.
Neben den Erstellungs-, Betriebs- und Entsorgungskosten sind auch der Gebrauch sowie der tatsächliche Nutzungsgrad insgesamt wichtige Faktoren für eine Effizienzverbesserung. Der einfachste und günstigste Weg für die Erreichung einer verbesserten Energieeffizienz sind dem Bedarf angepasste Einrichtungen mit bedarfsgerechter Nennleistung und diese sind nur so lange wie unbedingt notwendig einzuschalten respektive zu nutzen.
Zum Beispiel Spareffekte: Für 17 Liter um 50 Grad erwärmtes Wasser aus dem Warmwasserhahn benötigt der Boiler eine Energiezufuhr mit 1000 Watt Leistung eine Stunde lang. 20 bis 40 Liter werden zum Duschen gebraucht, 140 Liter für die Badewanne.
Oder Verzicht auf Komfort: Im Wohnbereich ist nicht nur die Gebäudeisolation ein Faktor, sondern auch die Raumtemperatur. Eine Reduktion einer Raumtemperatur von 23 Grad Celsius um nur 1 Grad auf 22 Grad soll den Energieverbrauch im Schnitt um circa 6% senken.
Oder Anlagen mit optimierten Einstellungen betreiben: Ein Boiler mit 55 Grad Solltemperatur oder eine Druckluftanlage mit 6 bar kann in den meisten Fällen den Zweck auch erfüllen und spart gleichzeitig Energie.
Oder die Leistung dem Bedarf anpassen: Ein Ventilator, welcher 10% langsamer läuft, braucht 25% weniger Leistung.
Oder die Dimensionierung der Energieverbraucher nur so gross wie nötig auslegen: Ein kleiner herkömmlicher Kühlschrank hat einen geringeren Stromverbrauch als ein neuer energieeffizienter Grosskühlschrank. Vergleich dazu: Effizienter Lastwagen transportiert Einkaufstasche.Diese Liste könnte noch seitenlang weitergeführt werden. Die erwähnten Beispiele sollen stellvertretend aufzeigen, dass sehr viel Energieeffizienz auch ohne Investitionen oder nur mit kleinen Optimierungen mit sofort wirksamer Energieeinsparung gemacht werden kann. In diesem Bereich, so meine ich, greift der Bericht und Antrag zu kurz.
Energieeffizienzverbesserung durch Sparen, das heisst sinnvolle Handhabung und Benutzung, können auch Personen umsetzen, welche keine Liegenschaft besitzen. Zum Beispiel Mieter oder Einwohner, die finanziell nicht in der Lage sind, Neuinvestitionen zu tätigen. Mit Sparen wird der Energiebedarf sofort gesenkt, ohne oder nur mit kleinem finanziellem Aufwand. Dieser Bericht und Antrag offenbart hauptsächlich das Gegenteil. Ersetzen und investieren - etwas grob ausgedrückt: wegwerfen und neu kaufen. Wer diese Strategie aufgrund finanzieller Stärke und Möglichkeit umsetzen kann, bekommt dazu vom Staat noch Geld. Für die Herstellung von Investitionsgütern wird vorerst viel Energie eingesetzt, Ressourcen werden verbraucht, die Natur wird geschädigt. Dazu kommt: Bei Ersatz einer bestehenden Einrichtung wird zum Nachteil der nächsten Generation zudem noch Abfall und Sondermüll produziert. Energieeffizienzverbesserungen durch Sparmassnahmen kennen diese Kehrseite nicht und sind ganz klar wirtschaftlicher.
Auch Zwischenlösungen mit nur punktuellen Verbesserungen bei Schwachstellen können im Verhältnis zur Investition gute Ergebnisse bringen. Die meisten Massnahmen dieser Energieeffizienzgesetzgebung - vor allem im Gebäudebereich - verlangen meist umfangreiche Investitionen in einer Grössenordnung, die viele nicht aufbringen können oder wollen. Es kann nicht sein, dass Gesetze belassen werden, die finanziell schwache Bürger von Fördermassnahmen ausklammern, gleichzeitig diese Gruppe mit gesetzlichen Massnahmen geschröpft und mit Gesetzen gezwungen wird, via Steuern und Energieumlagen einen Vermögenszuwachs für die wohlhabende Bevölkerung zu finanzieren. Eine wohl nicht durchsetzbare Variante und vielleicht auch nicht sinnvoll wäre eine Hinterfragung über eine generelle Abschaffung von Fördergeldern und stattdessen verbindliche Vorgaben auszuarbeiten, die helfen, dem Ziel 2020 näher zu kommen. Ich stelle den Antrag, die Regierung möge zum Thema Energieeffizienz durch Sparen und sinnvolle Nutzung bestehender Infrastruktur bis zur 2. Lesung einen Gesetzesvorschlag oder einen Zusatz ausarbeiten, welcher einen Prozentsatz der Fördergelder aus den gesamten Förderungsbeiträgen separiert und die Bedingungen für Förderbeiträge und deren Höhe festlegt, welche speziell für Spareffekte durch optimiertes Betreiben, ohne grössere Neuinvestitionen zu tätigen, ausgerichtet werden. Das Gesetz oder der Zusatz ist derart zu gestalten, dass grundsätzlich alle, speziell aber Einwohner, die keine eigenen Gebäude besitzen oder finanziell nicht begütert sind, berücksichtigt werden und ebenfalls in den Genuss der Fördergelder kommen können und in die Zielvorstellung der Energiestrategie 2020 miteingebunden werden.
Ich stelle den erwähnten Antrag für eine Gleichbehandlung aller trotzdem, obwohl ich grundsätzlich dagegen bin, von allen Beiträge einzuheben und nachher wieder an alle zu verteilen. Dies erzeugt unnötigen Verwaltungsaufwand und unter dem Strich resultiert ein erheblicher Verlust. Aber ein Ausklammern von weniger Privilegierten ist ungerecht und kann nicht im Raum stehen gelassen werden.
Zur Einspeisevergütung: Der Staat sollte verstärkt seine Kernaufgaben wahrnehmen und Aufgaben, die der Bürger übernehmen kann, dem Bürger belassen. Der Staat soll nicht Fahrräder subventionieren, sondern die Fahrradwege bauen. Der Staat soll nicht Ladestationen für Batterien kaufen, sondern eine sichere Energieversorgung dazu sicherstellen. Der Staat soll nicht übermässig Einspeisevergütungen bezahlen, sondern für günstige Stromtarife für die Haushalte und vor allem für die Wirtschaft sorgen. Der Staat soll nicht Solarzellen subventionieren, sondern für genügende Speicherkapazität des daraus produzierten Stroms sorgen, um die vielzitierte Eigenversorgung anzugehen.
Die Photovoltaikanlagen in Liechtenstein produzierten im Sommerhalbjahr 2013 4,1% und im Winterhalbjahr 2,1% des verkauften Stroms der LKW. Im Sommerhalbjahr 2013 erzeugten die Solarzellen 7,8 GWh Strom mit einem Einkaufswert von circa CHF 300'000, gerechnet mit gleitendem 20-Tage-Durchschnitt. Im Winterhalbjahr 2013 wurden mit Photovoltaik 4,8 GWh mit einem Marktwert von CHF 345'000 erwirtschaftet. Das Winterhalbjahr warf einen um Grössenordnung CHF 45'000 höheren absoluten finanziellen Ertrag ab, obwohl die Liechtensteiner Solarproduzenten im Winterhalbjahr nur 39% aus ihrer gesamten Jahresproduktion mit Photovoltaikanlagen lieferten. Die Sonnenscheinstunden betrugen im Sommerhalbjahr 2013 932 Stunden, im Winterhalbjahr nur 412 Stunden - nicht einmal halb so viele Sonnenstunden im Winter gegenüber dem Sommer. Trotzdem ergab die Winterproduktion einen um 15% höheren finanziellen Ertrag gegenüber dem Sommerhalbjahr.
Diese Verdrehung der Erträge wird durch den Stromüberschuss im Sommer und den Strommangel im Winter ausgelöst. Die Grosshandelspreise waren im Winter fast doppelt so hoch wie im Sommer - etwa Faktor 1,7 im Winter zu 1 im Sommer. Das Produkt Strom ist im Winter besonders gefragt und deshalb im Winter auch viel teurer. Im Sommerhalbjahr, etwa an schönen Sonntag Nachmittagen, sind einzelne Stundenpreise sogar negativ ausgefallen, das heisst, die LKW erleiden mit dem eingespeisten Strom einen Verlust. Im Winterhalbjahr 2013 lagen die höchsten Einkaufspreise der LKW stundenweise deutlich über 12 Rappen, das heisst, der Einkaufspreis lag zeitweise über dem Verkaufspreis. Dadurch erlitten die LKW auch einen Verlust.
Der Solarstromproduzent erhält im Sommer und Winter immer gleich viel - egal, wie der Markt spielt. Das müsste eigentlich hinterfragt werden. Daraus ergibt sich der Schluss: Im Sommer ist die Stromproduktion aus Sonne zeitweise kontraproduktiv, im Winter zu wenig produktiv. Die umgewandelte Energie aus dem Sonnenschein im Sommer müsste für den Winter eingelagert werden können. Zukunftsorientiert gesehen ist die momentane Situation für die eingeschlagene Zielrichtung der ganzjährigen Selbstversorgung unbrauchbar. Die LKW verkaufen im Sommer 186 GWh, im Winter 210 GWh.
Der im Sommer durch die Solarzellen übermässig produzierte Strom müsste im Winter verfügbar sein, wenn Liechtenstein unabhängiger von ausländischen Energielieferanten werden möchte. Ich begrüsse im Grunde das politische Ziel für eine energieautarke Versorgung. Technisch kann elektrischer Strom nur in bedeutungslosen Mengen in Spulen oder Kondensatoren gelagert werden. Für eine Lagerung in grösserer Menge muss die in Form von Elektrizität vorliegende Energie, also die Energieform Elektrizität, in eine andere lagerfähige Energie umgewandelt werden. Dazu bieten sich Batterien, Warmwasserreserven, Druckluft, Erzeugung von Wasserstoff und vieles andere an. Diese Lagerungsarten sind allesamt sehr teuer und die Kapazität ist beschränkt.
Für die Lagerung grosser Mengen über Monate ist zurzeit nur das Hochpumpen von Wasser in einen höher gelegenen Stausee wahrscheinlich wirtschaftlich. Bei Bedarf kann das oben eingelagerte Wasser wieder mit einer Turbine und angekoppeltem Generator, äusserst genau dem Bedarf entsprechend, in die elektrische Energieform umgewandelt werden. Diese Technik ist in den Alpenländern altbewährt und berechenbar. Unser Land ist im Besitz hoher Berge, die genügend Tragfähigkeit haben, um auch grosse Wasserreservoire zu tragen. Das ist ein unbezahlbarer Vorteil gegenüber einer Topografie wie zum Beispiel jener von Deutschland.
Um die gesamte Produktion der im Sommer 2013 in Liechtenstein produzierten Solarenergie von 7,8 Mio. kW Strom im 800 Meter höher gelegenen Staubecken des Lawena-Kraftwerkes zu speichern, wäre dort ein Reservoir oder See von circa 300 mal 300 Meter mit einer Tiefe von 40 Meter notwendig. Also das ist die Produktion aus den jetzigen Solarzellen.
Um die Abhängigkeit vom Ausland zu mildern, muss die bestehende Infrastruktur für Speicherkapazitäten ausgebaut respektive neu geschaffen werden. Diese grossen Investitionen kann nur der Staat ausführen. Die Einspeisevergütung muss marktgerecht angepasst werden, damit mit den Fördergeldern Rückstellungen für eine Finanzierung grosser Vorhaben gemacht werden können, die vielleicht in 20 oder 50 Jahren oder noch später gebraucht werden. Soll von den Bürgern viel Solarstrom für einen hohen Eigenversorgungsgrad produziert werden, muss dieser gespeichert werden und diese Produktion punktgenau bei Bedarf wieder zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass Investitionen, welche die Bevölkerung im Hinblick auf ein energieautarkes Liechtenstein macht, später nicht sinnvoll genutzt werden können. Ausser dem Rhein, dem Wald und der Sonne besitzt Liechtenstein keinerlei Energievorräte. Solarzellen bieten wohl das grösste Potenzial, liefern aber leider nur Zufallsenergie. Eine krisenfeste und konstante und bedarfsgerechte Energieversorgung ist für Liechtenstein jedoch existenziell. Die Stromproduktion mit Sonnenlicht durch Private ergäbe die erwünschte hohe Versorgungssicherheit, auf die Liechtenstein vielleicht in ferner Zukunft angewiesen ist. Um dies zu ermöglichen, ist es unabdingbar, das Speicherproblem irgendwann zu lösen. Die Sonne wird auch in 100 Jahren im Sommer zu viel und im Winter zu wenig Energie liefern. Die Regierung möge auf die 2. Lesung die vorgeschlagene Einspeisevergütung nochmals überdenken und Alternativvorschläge bis zur 2. Lesung bringen sowie eine vereinfachte wissenschaftliche Hypothese für ein heute machbares Szenario für die Stromenergielangzeitspeicherung, die in der Lage wäre, die propagierte Unabhängigkeit vom Ausland zu gewährleisten.
Zum Fonds: Der Fonds für Einspeisevergütungen wurde errichtet, um die Startphase für Solarstrom zu beschleunigen. 0,3 Rp./kW Strom, den die LKW verkaufen, wären für diesen Zweck vorgesehen gewesen. Mittlerweile ist er mit 3,4 Mio. im Minus und die Projektionen der Fondsentwicklung ergeben - ohne Anpassung der Förderabgabe und ohne Wiedereinführung der Einspeisevergütung - einen kumulierten negativen Endsaldo von 20 bis 35 Mio. für das Jahr 2023 zulasten des Landes. Nach der Pensionskasse der zweite Fonds, der in dieser Legislaturperiode in Millionenhöhe ausfinanziert werden muss, weil einfach Versprechungen und Zahlungen gemacht werden, ohne sich zu kümmern, ob die Beiträge dazu überhaupt vorhanden sind. Um den sich in tiefroten Zahlen befindlichen Staatshaushalt wäre einiges weniger an Gezanke, wenn die unterdeckten Fonds nicht wären.
In Zukunft könne dies nicht mehr passieren, man habe jetzt gut gerechnet. Das genügt mir nicht. Ich stelle den Antrag, die Regierung möge bis zur 2. Lesung im Gesetz für den Fonds einen Passus anfügen, der sicherstellt, dass die Auszahlungen, wenn bei einer jährlich durchzuführenden Fondsprojektion eine Tendenz zu einem Negativsaldo festgestellt wird, verkleinert oder ganz eingestellt werden müssen, bis der Landtag das weitere Vorgehen bestimmt hat.
In den letzten Jahren seien die Netzpreise gesunken. Die notwendige Erhöhung der EEG-Förderabgabe von 0,3 Rp./kWh auf maximal 1,5 Rp./kWh bedeute also für Endkonsumenten immer noch eine Reduktion von 0,25 Rp./kWh. Das mag sein. Aber diese Aussage ändert an der Tatsache der künstlichen Strompreiserhöhung um 1,5 Rp./kWh nichts. Der Strom wird für die nächsten Jahre zur Deckung dieses Fonds mit einer 500-prozentig erhöhten Förderabgabe verteuert - bzw. die Netzkosten werden teurer. Gewerbe und Industrie haben nach Ansicht der Regierung die Aufgabe, auch Strom ohne Ausnahmen mitzutragen. Als Kompensation im Sinne der Ziele der Energiestrategie 2020 sollen aber verstärkt Massnahmen in Industrie und Gewerbe unterstützt werden. Kompensation heisst nach Duden: Ausgleich, Gegenleistung, Gegenwert, Wiedergutmachung. Das heisst, Industrie und Gewerbe erhalten eine Gegenleistung für die erbrachte Förderabgabe. Das geht zulasten der Privaten, die keine Photovoltaikanlage besitzen. Durch diese Kompensationsmöglichkeit entsteht ein Kreislauf des Geldes mit dazwischen geschalteter, unproduktiver Bürokratie und der damit verbundenen Schaffung von Verwaltungsstellenprozenten. Der Staat sollte sich verstärkt wieder auf die Kernaufgaben konzentrieren und damit die in Mode gekommene Arbeitsbeschaffung zum Ausfüllen und Bearbeiten von Anträgen zurücknehmen, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, indem weniger Steuergelder zwischen den Bevölkerungsschichten hin- und hergeschoben werden. Die Aufwände für den Papierkram, den Bauherren, Architekten, Firmen und die Staatsangestellten der betroffenen Ämter benötigen, dürfte zusammengenommen ein erheblicher Kostenverursacher und ein volkswirtschaftlicher Verlust sein.
Die Stromerzeugungskosten mit einer neuen Photovoltaikanlage in Liechtenstein mit 10 kWp betragen 16,7 Rp./kWh. Für den Strombezug aus dem Netz werden circa 20 Rappen in Rechnung gestellt. Damit resultiert bei einem Eigenverbrauch ein Gewinn. Ist es notwendig, diese rentable Einrichtung zukünftig noch zu subventionieren? Also in diese Richtung unterstütze ich den Abg. Rainer Gopp. Einzelne Gemeinden machen zum Teil sogar im Industriegebiet ortsbildtechnische Auflagen, welche den Produktionspreis auf 19,8 Rappen schrauben. Diese künstliche Verteuerung durch Gemeinden soll sicher nicht aus der Staatskasse finanziert werden - dies wäre allenfalls Sache der Gemeinde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Mithilfe des Gesetzes für die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, kurz Energieeffizienzgesetz, sollen die Ziele der Energiestrategie 2020 erreicht werden. Die Ziele der Energiestrategie sind klar gesteckt: 20% Eigenversorgungsgrad durch erneuerbare Energien, 20% Effizienzsteigerung und 20% Reduktion des CO2-Ausstosses bis ins Jahr 2020. Diese Ziele waren aus Sicht der Freien Liste nicht ambitiös, sondern eher ein Kompromiss. Wir hätten uns an und für sich mehr gewünscht. Aber wir sehen, dass eigentlich der Kompromiss schon schwierig wird.
Liechtenstein geht mit seiner Energiepolitik in eine angemessene Richtung. Es dürfte Sie nicht überraschen, dass sich die Freie Liste eine höhere Marschgeschwindigkeit wünschen würde. In den etablierten Bereichen, die fortgeführt werden sollen, hat Liechtenstein einiges erreicht - das gesetzte Ziel liegt jedoch noch in weiter Ferne. Die uns vorliegende Vorlage erweckt den Eindruck, dass es bei der Anpassung des EEG primär nicht um die Zielerreichung geht, sondern um die Sanierung des Staatshaushaltes. Hier stimme ich mit dem Abg. Rainer Gopp überein - wie auch in fast allen anderen Punkten, die er vorgebracht hat.Bisweilen hört man auch die Klimalüge in Bezug auf CO2. Dies zu beurteilen, liegt mir fern und ist relativ schwierig. Aber die Gefahr, ungebremst in eine ausweglose Situation zu steuern, bewirkt bei den meisten innezuhalten, nachzudenken und frühzeitig Alternativen zu suchen. Deswegen haben wir auch dieses EEG.
Wie die Regierung im Vernehmlassungsbericht bereits und im Bericht und Antrag festhält, können bei einer unveränderten Fortführung der bestehenden Massnahmen die gefassten Ziele nicht erreicht werden - deshalb müssen neben einigen Anpassungen bei den bestehenden zusätzlich weitere Massnahmen ergriffen werden bzw. Mittel für deren Umsetzung bereitgestellt werden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen und der Schritt, weitere Massnahmen zu unterstützen, begrüsst die Freie-Liste-Fraktion ausdrücklich. Leider werden diese Massnahmen nicht ausreichen. Das Ziel wird nur zu einem Drittel erreicht werden.
Begrüssenswert ist, dass mit den Hauptpfeilern Wärmedämmung von Altbauten und effiziente Haustechnik der Fokus auf effizientem Umgang mit Energie liegt. Hier lassen sich langfristig Energie und Geld einsparen. Die Sanierungsrate von Altbauten muss aber höher liegen, wie dies der Abg. Rainer Gopp schon sagte, und es sind also weitere Massnahmen nötig, um die Sanierungsrate anzuheben. Es macht auch meiner Meinung nach keinen Sinn, zuerst in eine neue Heizung Geld zu stecken, also hier eine alte Ölheizung rauszunehmen und eine effiziente Wärmepumpe reinzutun, und nachträglich dann die Wärme-dämmung des Hauses anzugehen. Denn schlussendlich hat man eine überdimensionierte Heizquelle, die mit viel Geld gefördert worden ist, und dann das energiesparendere Haus.
Es muss auch überprüft werden, ob weitere Stückholzheizungen und grosse Hackschnitzelheizungen gefördert werden sollen. Der Holzvorrat unserer Wälder ist mit den bestehenden Anlagen erschöpft, und es macht keinen Sinn, Holz von weit her zu importieren, um dieses in Liechtenstein zu verbrennen. Ich bitte die Regierung auf die 2. Lesung um eine Auflistung des Nutzungsgrades heute und wie viel der Wald noch verträgt, ohne Raubbau an diesem wichtigen Naturgut zu betreiben. Ausserdem möchte ich noch anregen, dass ein Feinstaubfilter zur Pflicht wird, wenn Holzheizungen weiterhin gefördert werden.
Das von der Regierung vorgesehene Bonus-Malus-System erachte ich als zu wenig zielführend. Generell darf meiner Meinung nach gefordert werden, wenn gefördert wird. Es ist auffällig, dass die Regierung keine Bedingungen an die Förderung bestimmter Massnahmen stellt, auch wenn diese wirtschaftlich oder aus Umweltschutzgründen sinnvoll wären.
Der Winter bereitet Probleme, wie schon der Abg. Herbert Elkuch ausgeführt hat. Gerade in den Wintermonaten, in denen die Wärmepumpen viel Strom verbrauchen, ist die Stromproduktion aus den Photovoltaikanlagen vermindert. Es ist also notwendig, dass auch in andere Anlagen investiert wird, zum Beispiel Windenergie. Oder alternativ sollte auch der Fokus auf Kraftwärmekopplungsanlagen gelegt werden. Auch wenn diese mit Gas oder Erdöl befeuert werden, ist hier der Wirkungsgrad um einiges höher als bei einer reinen Öl- oder Gasheizung. Mit einer konstanten Förderung wird hoffentlich auch diese Technik fortschreiten.
Unter «Entwicklung Andere Anlagen» ist bei Punkt 3.6 die Energieeffizienz in der öffentlichen Wasserversorgung aufgeführt. Es ist klar, dass auch hier energieeffiziente Pumpen und dergleichen installiert werden müssen. Muss dies aber ausserdem noch explizit gefördert werden? Die öffentliche Wasserversorgung gehört in die Gemeinden. Diesen sollten, ja müssten als Energiestädte Energieeffizienz in ihrem Wirkungsgebiet fördern. Somit kann dies als Sache der Gemeinden angesehen werden.
Mit Massnahme 1.9 soll die Anwendung des Gebäudeenergieausweises gefördert werden. Ist es nicht schon so, dass dieser bei Neuvermietung heute schon gesetzlich vorgeschrieben wäre? Welche weiteren konkreten Massnahmen sind hier vorgesehen?
Generell sind die Informationen für die geplanten weiteren Massnahmen dürftig. Diese werden nur stichwortartig aufgeführt. Wie diese aber im Detail umgesetzt werden, ist nicht erwähnt. Auf die 2. Lesung wären ein paar Details wünschenswert.
Nicht nur zur Umsetzung, sondern auch zur Finanzierung wären ein paar Details wünschenswert. Optimal wäre natürlich eine Aufstellung aller bisherigen und neuen Massnahmen mit den jährlichen Kosten und deren Finanzierungsquellen - inklusive der Sondereinnahmen wie CO2-Abgabe, Förderabgabe und allenfalls weitere. Auf die 2. Lesung möchte ich die Regierung bitten aufzulisten, wie gross die Einnahmen aus dem Fonds der Einspeisevergütung wie auch der CO2-Abgabe sind. Ziel sollte es sein, alle Fördermassnahmen aus diesen Einnahmequellen zweckgebunden zu fördern. Dadurch, dass die Wirtschaft nun direkten Zugang zu den Förderungen erhalten soll, ist die praktizierte Rückvergütung der CO2-Abgabe nicht mehr zu begründen.
Nochmals: Die Freie Liste begrüsst, dass an der Energiestrategie festgehalten werden soll, und somit die vorliegenden Anpassungen des EEG. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich junge Technologien wie die Photovoltaik rasant entwickeln können und marktfähig werden. Bis 2020 wird die Produktion von erneuerbaren Energien aus den Kinderschuhen gewachsen sein und kann dann vermutlich in die freie Marktwirtschaft übergeben werden.
Zur Erinnerung: Die Energie im Land zu produzieren bedeutet, die Wertschöpfung im Land zu behalten, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Ich spreche mich für die Fraktion der Freien Liste auf Eintreten auf die Vorlage aus, werde mich aber bei den einzelnen Artikeln noch zu Wort melden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Regierung für die ausgewogene Vorlage zur Abänderung des Energieeffizienzgesetzes. Sie ist inhaltlich gut begründet und führt strukturiert durch die geplanten Anpassungen. Sie setzt sich mit den Standpunkten und Argumenten der Vernehmlassungsteilnehmer auseinander und zeigt auf, wie schwierig es ist, den unterschiedlichen Interessenslagen angesichts der Sparbemühungen gerecht zu werden. Trotzdem gelingt es der Regierung, drei wesentliche Ziele mit den vorgeschlagenen Massnahmen zu erfüllen: Erstens soll die Zielgrösse von CHF 5 Mio. jährlich, die für die Förderungen zur Verfügung stehen dürfen, eingehalten werden. Dies entspricht, verglichen mit den in den Jahren 2008 bis 2013 zugesicherten Förderbeiträgen von insgesamt rund CHF 50 Mio., einer Halbierung der Kosten. Zweitens soll der Fonds für Einspeisevergütung durch die Anhebung der Förderabgabe auf maximal 1,5 Rp./kWh bis ins Jahr 2022 ausgeglichen sein und ein Abdriften des Fonds in den zweistelligen Millionenbereich verhindern. Drittens setzt das EEG in seiner angepassten Form 18 der 47 Massnahmen der Energiestrategie 2020 um. Diese Massnahmen wurden eingeschätzt nach ihrem Grad an Wirtschaftlichkeit, dem Mass an Umweltfreundlichkeit und ihrem Beitrag zur Versorgungssicherheit. Mit der Vorlage gelingt es der Regierung, mehrere Fliegen auf einen Streich zu schlagen.
Die Weiterentwicklung des EEG sieht schwerpunktmässig vor, jene Förderungen von Massnahmen im Energiebereich beizubehalten oder neu aufzunehmen, die das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis und das grösste Steigerungspotenzial in Bezug auf die energetische Wirkung aufweisen. Dazu gehören allen voran die Förderung von effizienten Haustechnikanlagen sowie die Wärmedämmung von Altbauten. Um das Einhalten der Budgetziele und die Beachtung von Marktveränderungen zu gewährleisten, werden im Gesetz selber die Förderbeiträge, aber auch die Förderabgabe generell nur mit dem Maximalbetrag aufgeführt. Die konkreten Förderhöhen legt die Regierung in der Verordnung fest, was ich ausdrücklich begrüsse. Damit soll gewährleistet werden, dass eine Förderung mit der Überführung einer Massnahme in die Marktwirtschaft mit der Zeit ausläuft.
Bei der Wärmedämmung ist die Sanierungsrate mit 1 bis 2 % im Jahr noch relativ tief - deshalb soll der Anreiz aufrechterhalten bleiben und die maximale Förderhöhe von CHF 75'000 auf CHF 200'000 erhöht werden. Damit können vermehrt Mietobjekte und vor allem grosse Gebäude wie zum Beispiel Industriehallen, die ein grosses Einsparpotenzial aufweisen, unterstützt werden. Die Kosten werden mit CHF 1,7 Mio. budgetiert. Mit dem Abg. Patrick Risch würde ich es begrüssen, wenn sich die Regierung bis zur 2. Lesung überlegt, ob noch konkretere Bedingungen für die Förderungen vorzusehen sind.
Ein weiterer zentraler Punkt der Vorlage ist die Verlängerung der Einspeisevergütung, die bei Strom aus Photovoltaikanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Tragen kommt, bis ins Jahr 2020. Photovoltaikanlagen erlebten in den vergangenen sechs Jahren einen regelrechten Boom. Heute deckt der inländisch produzierte Solarstrom bereits 4% des Stromverbrauchs; bis 2020 wird mit einer Verdoppelung gerechnet. Die Einspeisevergütung soll mit 10 Rp./kWh bewusst tief gehalten werden, da der Börsenpreis für Ökostrom kontinuierlich am Sinken ist. Der Eigenverbrauch soll so gefördert und letztlich soll der überschüssige Strom ins LKW-Netz eingespiesen werden. Die Laufzeit der Einspeisevergütung beträgt wie bis anhin zehn Jahre und läuft somit spätestens 2030 aus. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Fonds für Einspeisevergütung aufgelöst.
Die Photovoltaikanlagen erhalten im sogenannten Kombimodell zusätzlich eine Investitionsförderung, die von bisher maximal CHF 2'500 auf höchstens CHF 750 pro Kilowatt installierter Gleichstromleistung begrenzt wird. Um jedoch weiterhin einen Anreiz zu schaffen, dass auch grosse Anlagen realisiert werden und das Potenzial ausgeschöpft wird, sollen die Anlagen bis 250 kWp gefördert werden. Bisher lag die Obergrenze bei 40 kWp. Das bedeutet, dass auch die Industrie und das Gewerbe von den Förderungen profitieren können. Dies ist deshalb angezeigt, da diese Verbrauchergruppe die Hälfte der Elektrizität verbraucht und damit den Fonds für Einspeisevergütung über die Förderabgabe zu einem Grossteil alimentiert. Dass alle Verbraucher die Umlage ausnahmslos mitzutragen haben, ist jedoch zu begrüssen. Unter dem Strich ist nämlich der Strompreis, selbst unter Berücksichtigung dieser Mehrkosten, auf dem Niveau von 2011. Dies vor allem deshalb, weil die Netzpreise laufend gesenkt wurden. Auch die Schweiz hat die maximale Förderabgabe auf 1,5 Rp./kWh bereits per 1.1.2014 eingeführt und plant per 1.1.2015 die Erhöhung auf 1,1 Rappen. In Liechtenstein sieht die Staffelung vor, ab 1.1.2015 1 Rp./kWh und ab 1.1.2016 1,5 Rp./kWh - auf sieben Jahre begrenzt - zu erheben.
Eine weitere Ausweitung der Förderungen, die zur Effizienzsteigerung beitragen soll, findet in Art. 15 EEG statt. Bisher konnte die Energiekommission unter dem Begriff «Andere Anlagen» unter Berücksichtigung besonderer Kriterien grosse, effiziente Anlagen einer Förderung zuführen. Darunter fielen beispielsweise Hackschnitzelheizungen und grosse Photovoltaikanlagen. Neu ist vorgesehen, den Anwendungsbereich auf sogenannte «andere Massnahmen» auszudehnen und die maximale Förderhöhe von CHF 200'000 auf CHF 400'000 zu erhöhen. Damit wird der Energiekommission ein Instrument an die Hand gegeben, um neben dem eigentlichen Anlagenbau auch zum Beispiel Projekte, Konzepte, Sensibilisierungskampagnen oder Beratungsdienstleistungen zu unterstützen. Die Experten der Energiekommission beurteilen die Anträge gemäss den gesetzlichen Kriterien und nehmen eine Priorisierung vor. Das Budget soll auf CHF 750'000 jährlich begrenzt werden. Die Regierung rechnet auch bei dieser Massnahme damit, dass vermehrt Industriebetriebe, KMU und Dienstleister in den Genuss der Förderungen kommen und so das energetische Einsparpotenzial effektiver abgeschöpft wird.
Abschliessend kann festgestellt werden, dass die vorgesehenen Anpassungen im EEG Zusicherungsbeiträge von CHF 5 Mio. jährlich zur Folge haben werden. Einnahmeseitig führt die Erhöhung der Förderabgabe auf sukzessiv 1,5 Rp./kWh zu einem ausgeglichenen Fondssaldo. Der Negativsaldo betrug per Ende 2013 CHF 5,76 Mio. Die inländischen Fördermassnahmen insgesamt führen des Weiteren zu tieferen Kosten für den Kauf von CO2-Zertifikaten. Eine Hochrechnung hat ergeben, dass die bis heute umgesetzten Massnahmen zu Einsparungen von geschätzten 12'000 Tonnen CO2 oder CHF 300'000 pro Jahr geführt haben. Nicht zu vergessen sind die durch die Förderungen ausgelösten Investitionen von rund CHF 40 Mio. jährlich und die sich daraus ergebenden Steuereinnahmen.
An verschiedenen Stellen des Berichts und Antrags der Regierung wird auf den liechtensteinischen Anteil an der CO2-Abgabe hingewiesen. Diese wird von der schweizerischen Oberzolldirektion erhoben und in der Schweiz zu einer teilweisen Finanzierung des Gebäudeprogramms (Wärmedämmung von Altbauten) verwendet. Der Anteil Liechtensteins, der in die Staatskasse fliesst, beträgt per 1. Januar 2014 voraussichtlich CHF 3,5 Mio. Gemäss Bericht und Antrag besteht dafür keine Zweckbindung, ein Teil der Erträge könnte jedoch für umweltpolitische Massnahmen verwendet werden. Die Wärmedämmung gemäss EEG stellt sicherlich eine solche Massnahme dar. Sie wird mit CHF 1,7 Mio. pro Jahr budgetiert, also etwa der Hälfte der Einnahmen aus der CO2-Abgabe. Ich bitte die Regierung, sich im Hinblick auf die Stellungnahme zur 1. Lesung Gedanken über eine allfällige Mittelverwendung zur Förderung von Gebäudesanierungen zu machen. Dies umso mehr, da hier bekanntlich das grösste Effizienzpotenzial unter den Fördermassnahmen liegt.
Damit bin ich am Schluss meines Eintretensvotums angelangt und ich spreche mich klar für ein Eintreten auf die Vorlage aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte zwei Kommentare machen: Einmal zum Kauf von CO2-Zertifikaten und dann noch kurz zur Wiederaufnahme der Einspeisevergütung. Zum Kauf von CO2-Zertifikaten für die erste Kyoto-Periode wurden bekanntlich CHF 8 Mio. aufgewendet. Auf Seite 13 werden dann Ausführungen zum Kauf von CO2-Zertifikaten gemacht. Dabei wird gesagt, dass Liechtenstein in sogenannte qualitativ hochwertige Zertifikate investiert, deren durchschnittlicher Preis bei rund CHF 25 pro Tonne CO2 liegen soll. Der Börsenkurs von normalen CO2-Zertifikaten liegt aktuell dagegen lediglich bei CHF 8. Bei den sogenannt hochwertigen Zertifikaten werden unter anderem auch sozial- und entwicklungspolitische Kriterien, wie die Beschäftigungsverhältnisse, Armutsbekämpfung, Bildungsaspekte oder Gleichberechtigungskriterien, berücksichtigt. Dies erhöht den Zertifikatspreis natürlich, was aber nicht im Zusammenhang mit der Reduktion von CO2 zu sehen ist.
Diese Verknüpfung von klimapolitischen Zielen mit entwicklungspolitischen Zielen ist meines Erachtens aber problematisch und intransparent. Immer wieder werden Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz so mit einem zu hohen Zertifikatspreis verglichen und so künstlich schöngerechnet. So wird zum Beispiel auf Seite 19 erwähnt, dass die Förderung von Wärmepumpen für die Staatskasse in etwa gleich teuer sei wie der Zertifikateinkauf für CHF 25 pro Tonne CO2. Meines Erachtens müssen solche Massnahmen ehrlicherweise nicht mit dem durch entwicklungspolitische Massnahmen zusätzlich verteuerten Preis, sondern mit dem viel tieferen Börsenpreis normaler Zertifikate verglichen werden. Zudem bin ich der Meinung, dass bei allfälligen künftigen Zertifikateinkäufen Klima- und Entwicklungspolitik auseinandergehalten und separat betrachtet werden sollten.
Dann noch kurz zur Wiederaufnahme der Einspeisevergütung: Die bisherigen Erfahrungen mit der Einspeisevergütung - haben wir heute gehört - waren ja keineswegs durchwegs positiv. So kam es auch zu einer irrwitzigen Überförderung mit entsprechend negativen Auswirkungen auf den Fonds für Einspeisevergütungen. Um die Konsequenzen einer Wiedereinführung etwas besser abschätzen zu können, bitte ich die Regierung, auf die 2. Lesung möglichst realistische Kalkulationsbeispiele vorzulegen, zum Beispiel für eine Anlage mit 40 kWp und eine Anlage mit 250 kWp. Daraus sollte ersichtlich sein, wie hoch heute die Investitionskosten liegen für eine derartige Anlage und wie hoch unter dem Strich die Mehr- oder Minderkosten pro Kilowatt Strom beim Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage im Vergleich zum aktuellen Strompreis liegen. Ich denke, das ist gerade auch im Hinblick auf die vorgeschlagene künftige Förderung von grösseren Anlagen von Interesse, um hier eben, wie gesagt, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie attraktiv denn der Bau einer Solaranlage ist und wie stark wohl die Nachfrage sein dürfte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Zu den Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Im Bericht und Antrag, Seite 30, steht: «KWK-Anlagen eignen sich auch gut dazu, einen steigenden Strombedarf von Wärmepumpen im Winter auszugleichen.» Mit anderen Worten: Sie eignet sich auch gut dazu, in Kombination mit Wärmepumpen Einfamilienhäuser zu beheizen. Diese Aussage muss eingeschränkt werden. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bestehen aus einem Verbrennungsmotor für Heizöl oder Erdgas und angekoppeltem Generator. Der produzierte Strom kann ins Netz gespeist werden, und die Verlustwärme kann örtlich oder via Fernwärmenetz genutzt werden. Trotz doppelter Nutzung von Strom und Wärmeproduktion liegt der Gesamtwir-kungsgrad zwischen 80 und 85%. Teure und unterhaltsaufwendige Energieübertragungsnetze verursachen weitere Verluste - etwa 7%. Dazu kommen noch die Kosten für den Energietransport: Um 1 kW Strom über das LKW-Netz zu transportieren, muss man die Netzkosten zahlen, das sind etwa 10 Rp./kW. Wärme über Fernleitungen zu transportieren, ist auch nicht billig.
Dezentrale Heizkessel für Öl oder Gas sind günstig und haben einen sehr hohen Wirkungsgrad von 98% und wegen der stationären Flamme geringere Abgasemissionen als Verbrennungsmotoren. Die Infrastruktur hat zur Gänze im Keller Platz und kostet im Vergleich mit Fernwärmenetzen wenig. Auch wenn eine Wärmepumpe, bezogen auf Leistungsaufnahme, die dreifache Wärme liefert, dürfte die Wahrscheinlichkeit wegen der hohen Gesamtinvestitionskosten, die zudem in 15 Jahren abgeschrieben sein sollten, nicht gegeben sein. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollten aus wirtschaftlichen Gründen mindestens 5000 Betriebsstunden pro Jahr unter Volllast laufen. Bei einem wirtschaftlichen Betrieb bleibt wenig Kapazität übrig, um im Winter Stromspitzen auszugleichen.
Auf Seite 31 im Bericht und Antrag steht Klartext: «Ungeförderte, bestehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden aus ökonomischen Gründen abgestellt werden müssen, da diese durch die aktuelle Strompreissituation unwirtschaftlich geworden sind.» Jetzt kommt der nächste Satz: «Es wird vorgeschlagen, den Anreiz für neue und bestehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen weiter bis 31. Dezember 2020 aufrechtzuerhalten.» Wenn bestehende, funktionierende und amortisierte Anlagen aus ökonomischen und wirtschaftlichen Gründen abgestellt werden müssen, macht es doch wirklich keinen Sinn, neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einem Beitrag von CHF 400 pro Kilowatt elektrische Leistung (kWel) zu fördern. Mit einem defizitären Staatshaushalt eine neue, von vornherein unrentable Infrastruktur aufzubauen, macht keinen Sinn. Der Staat stellt für alle Einwohner in Zusammenarbeit mit den LKW und der Liechtensteinischen Gasversorgung ein rentables Energieversorgungsnetz in der gewünschten Leistung zur Verfügung, und das genügt. Zudem kann jedermann, wenn er will, netzunabhängig auf Öl oder Holz zurückgreifen. Bestehende, amortisierte und trotzdem unrentable Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollten unterstützt werden, meine ich, aber nur so weit, dass ihre Funktion erhalten bleibt, und für die Überbrückung von Engpässen. Sie könnten im Falle einer gestörten Stromversorgung aus dem Ausland auch als Notstromaggregat eingesetzt werden, wenn auch nur mit sehr beschränkter Stromlieferung. Aber besser als gar nichts. Im Normalbetrieb soll auf ein Minimum reduziert werden, weil gemäss Bericht und Antrag jede Betriebsstunde Unkosten verursacht. Wir sollten dort sparen, wo es dem Bürger am wenigsten weh tut. Hier bietet sich das an.Ich beantrage, neue Anlagen nicht mehr zu fördern, die Unterstützung der bestehenden Anlagen als Notreserve jedoch aufrechtzuerhalten. Eine kleine Anfügung: Auf dem Markt sind kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für Einfamilienhäuser für die Aufstellung im Keller für die Brauchwassererwärmung und Raumheizung, inklusive gleichzeitiger Stromerzeugung für den Eigenbedarf und eine Netzeinspeisung, ab 1 kW Leistung erhältlich. Also wenn jemand auf diese Technik steht, dann kann er das selbst auch installieren. Ebenfalls ist eine Unterstützung für Windkraftwerke nicht sinnvoll. Windkraft ist in Liechtenstein nicht rentabel. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Aufgrund der doch sehr ausführlichen Voten und der zahlreichen damit verbundenen Fragestellungen an die Regierung möchte ich zwischendurch das Wort an die Regierung übergeben.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Danke für die lebhafte Eintretensdebatte, die eine Dimension einer erneuten Energiestrategie-Diskussion beinhaltet. Das haben wir ja bereits bei Traktandum 7 kommen sehen und wir sind wahrscheinlich alle nicht überrascht. Ich werde versuchen, hier keinen Filibuster abzuhalten und die Mittagspause nicht noch weiter hinauszuschieben. Aber ich bin froh, dass der Präsident mir das Wort jetzt noch gegeben hat, damit ich über die Mittagspause dann nicht alles vergesse, was Sie eingewendet oder gefragt haben, und damit ich jetzt auf die erste Runde einmal eingehen kann und wir dann weiterdiskutieren können.
Ohne Energie geht gar nichts. Das wird ja spätestens klar, wenn wir unser modernes Leben hinterfragen. Die Herausforderungen im Energiebereich müssen für Liechtenstein als gross bezeichnet werden - importieren wir doch 90% unseres Energiebedarfs aus dem Ausland. Wenn diese Energie derzeit auch gut und günstig zu kaufen ist, sollten wir uns vor Augen führen, dass dies in Bezug auf den Preis mindestens auch teilweise ein Resultat der Frankenstärke und in Bezug auf die Versorgungslage ein Resultat politischer Stabilität ist. Was die Zukunft hier bereithält, können wir nicht wissen und nur beschränkt beeinflussen. Die Ansprüche an die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und die Umweltfreundlichkeit der verschiedenen genutzten Energieformen sind hoch. Eine Entkoppelung des Energieverbrauchs von der Wirtschaftsleistung und ein Verbinden von Ökonomie und Ökologie sind wünschenswerte Ziele einer in die Zukunft gerichteten Energiepolitik. Die Reaktorkatastrophe in Fukushima - der Abg. Herbert Elkuch hat sie bereits erwähnt - hat aufgezeigt, dass sich die Ausgangslage im Strom- und Energiemarkt insgesamt sehr schnell, sehr sehr schnell ändern kann. Eine gewisse Vorbereitung auf solche Veränderungen scheint auch bei angespannter Finanzlage sinnvoll und kann - das weiss man im Vornhinein nie mit Sicherheit - unter Umständen am Ende günstiger sein. Besonders bei Einbezug von externen, von der Gesellschaft getragenen Kosten verschieben sich die Verhältnisse zugunsten von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
Die Vorgängerregierung hat deshalb am 29. Mai 2012 die Energiestrategie 2020 zur Kenntnis genommen und verabschiedet. Wie der Zwischenstand bei der Energiestrategie 2020 ist, hat die Regierung mit der Interpellationsbeantwortung zur Energiestrategie 2020 dargestellt. Das war das erwähnte Traktandum 7, das wir in dieser Session ja bereits diskutiert haben. Ich glaube, es ist jedem klar geworden, dass die bereits dort formulierten 20-20-20-Ziele nicht ganz so einfach zu erreichen sein werden.
Umso wichtiger ist es, dass wir die hier ausgearbeiteten Massnahmen Schritt für Schritt umsetzen. 18 wichtige Massnahmen der insgesamt 47 Massnahmen der Energiestrategie 2020 können durch Abänderung, Weiterführung oder Neuaufnahme ins EEG umgesetzt werden. Folgende drei Punkte der Vorlage sind neben vielen Details aus Sicht der Regierung besonders hervorzuheben:- Erhöhung der Wirkung der eingesetzten Fördermittel durch Schwerpunktverschiebung und flexiblere Anpassung von Fördersätzen. Es wird noch mehr auf Massnahmen mit hoher energetischer Wirkung gesetzt. Mit einem gemäss Massnahmenpakete I bis III gekürzten Budget kann die energetische Wirkung pro Franken trotzdem deutlich erhöht werden.
- Behebung des negativen Saldos des Fonds für Einspeisevergütung. Ohne Behebung droht im Jahr 2023 ein negativer Saldo zulasten des Landes in der Höhe von CHF 20 bis 35 Mio. Jetzt müssen wir hier die Weichen stellen, um den Staatshaushalt zu entlasten bzw. ein Debakel in sieben Jahren zu verhindern. Zwar müssen wir dazu die Abgabe auf Strom auf 1 Rp./kWh bzw. später 1,5 Rp./kWh ab dem 1.1.2016 erhöhen, aber es gibt doch wesentliche Vorteile zu den Fördersystemen unserer Nachbarländer. So soll die Vergütungsdauer auf zehn Jahre begrenzt bleiben. Zum Vergleich: Diese beträgt in der Schweiz und Deutschland 20 Jahre. In Österreich arbeitet man mit 13 Jahren. Eine kürzere Vergütungsdauer von zehn Jahren vermeidet Verwaltungsaufwand und überführt die Kraft-Wärme-Kopplung- und Photovoltaikanlagen schneller in ein Marktsystem.
Weiters setzen wir mit der Vorlage den Vergütungstarif so an, dass die Eigenverbrauchslösung greift. Es ist das Ziel, die Abgabe auf Strom langfristig tiefer als in den umliegenden Nachbarländern zu halten, da diese gemäss Regierungsvorlage ab 2023 wieder auf 0,3 Rp./kWh gesenkt werden kann. Ich betone hier ausdrücklich: kann. Was im Jahre 2023 für Rahmenbedingungen herrschen, ist natürlich heute sehr schwierig abzuschätzen. Auch hier ist diese kurze Dauer von zehn Jahren bzw. die Verlängerung bis 2020 sicher ein richtiger Ansatz, um eben Handlungsfreiheit zu behalten.
- Wie schon in der Interpellationsbeantwortung zur Energiestrategie 2020 ausgeführt, hat die Regierung festgestellt, dass der Bereich Energieeffizienz noch viel mehr forciert werden sollte. Bekanntlich muss jede eingesparte Kilowattstunde Energie weder erzeugt noch mit Verlusten umgewandelt oder importiert werden. Mit der Neuaufnahme von sogenannten anderen Massnahmen kann viel für die Effizienzsteigerung bei Industrie, Dienstleistung und KMU getan werden. Wissen durch Austausch zu mehren und besser zu nutzen, ist deshalb ein wichtiges Anliegen zur Erhöhung der energetischen Wirkungen.
Mit der Vorlage möchten wir die Fördermassnahmen so steuern, dass die künftigen Ausgaben für den CO2-Zertifikateinkauf möglichst gegen null sinken und die Energieabhängigkeit Liechtensteins reduziert wird. Die direkten Staatsausgaben im Bereich Energieförderung werden mit der Vorlage gegenüber früheren Jahren um 50% auf CHF 5 Mio. gesenkt. Zum Vergleich: Langfristig können rund CHF 3,5 Mio. und aktuell budgetierte CHF 4,65 Mio. auf einem anderen Konto an Einnahmen aus der CO2-Abgabe erwartet werden. Zum Thema CO2-Zertifikate wird sicher auch die Umweltministerin nachher noch kurz Stellung beziehen.
Damit habe ich die allgemeine Einleitung gesetzt und möchte nun noch auf ein paar Punkte Ihrer Eingangsvoten eingehen.
Der Abg. Rainer Gopp hat darauf hingewiesen, dass das keine Energievorlage, sondern eine Sparvorlage sei. Da kann ich ihm nicht ganz widersprechen. Aber ich darf ihn hier darauf hinweisen, das habe ich auch schon gemacht, dass ich eben Mitglied einer Kollegialregierung bin, dass ich nicht alleine bin und entscheiden kann, sondern dass wir das gemeinsam diskutieren. Der Finanzminister aus Ihrer Partei hat auch ein gewichtiges Wort mitzusprechen. Er ist immerhin der Regierungschef. Und die Diskussionen zum Thema Energieeffizienzgesetz - was wir uns im Angesicht der Priorität der Sanierung des Staatshaushaltes leisten wollen und können - waren natürlich intensiv. Und ich glaube, der Kompromiss, der hier in der Regierung gefunden wurde, wird von allen Seiten jetzt getragen und ist eine ausgewogene Lösung, die die Sanierung des Staatshaushaltes berücksichtigt und trotzdem weiter die Verfolgung der Energiestrategie 2020 erlaubt. Aber eben, natürlich kann man hier auch anderer Ansicht sein, man könnte mehr sparen, man könnte aber auch weniger sparen und mehr tun für die Energiestrategie. Ich habe auch hier in der Eintretensdebatte gesehen: Die Bandbreite an Meinungen ist hier im Landtag natürlich auch dementsprechend gross.
Zum Umlagesystem, zur Zweckbindung der CO2-Abgabe darf ich mich zurückhalten. Wie gesagt, wird dazu vielleicht die Umweltministerin, die für die CO2-Thematik verantwortlich ist, noch etwas sagen.
Sie haben angetönt, dass die Einspeisevergütung eher als Investitionshilfe gesehen werden sollte und ob der Fonds nicht auch für Investitionen genutzt werden sollte, also nicht nur quasi die Förderung über Einspeisevergütung, sondern auch quasi Grundinvestitionen aus dem Fonds heraus gefördert werden können. Dazu müssen wir uns einfach bewusst sein, dass der Strom im Gesamtenergiepaket nur 30% ausmacht. Und wir fördern ja verschiedene andere Dinge auch. Das heisst, wir würden dann natürlich aus diesem Elektrizitätsthema Einspeisevergütung heraus Dinge fördern, die nicht direkt mit der Elektrizität zu tun haben, sondern das wäre eine ganz andere Thematik und würde den Rahmen des Einspeisevergütungsfonds, der eben an die Stromthematik gebunden ist, sprengen und würde das Tor für ganz andere Themen öffnen. Insofern hat die Regierung bislang davon abgesehen. Wir können dazu für die 2. Lesung in der Stellungnahme auch noch kurz Ausführungen machen.
Sie haben noch die Vergangenheitsbewältigung angesprochen, Herr Abg. Gopp: Dass wir das nicht so stark tun sollten, sondern eher nach vorne schauen sollten. Ich glaube einfach persönlich - und da hat die Regierung auch ganz dezidiert meinen Standpunkt eingenommen -, wenn wir wissen, dass wir im Jahr 2023 bis zu 35 Mio. ausgleichen müssen und den Staatshaushalt belasten, dann müssen wir diese Vergangenheit bewältigen und müssen heute, jetzt, diese Massnahme ergreifen. Was wir sicher nicht wollen, ist eine erneute PVS-Thematik, dass man uns vorwirft: Warum habt ihr nicht reagiert, als ihr noch konntet. Also hier wollen wir heute und jetzt reagieren, damit wir in sieben bis acht Jahren nicht eine künftige Regierung und einen künftigen Landtag mit Problemen belasten, die wir jetzt vermeiden können. Und ich kann hier einfach noch eine Klammerbemerkung anbringen: Die Energiefachstelle hatte bereits 2009 auf die Probleme hingwiesen, auf die drohenden Defizite hingewiesen, und es wurde einfach noch nicht reagiert. Und ich glaube, jetzt ist aber höchste Zeit, dass eben reagiert wird und eben diese Anpassungen auch gemacht werden.
Sie haben erwähnt, dass die Energieverordnung angepasst werden sollte, um eben im Bereich Gebäudesanierungen stärkere Fortschritte zu erzielen. Ich bin mit Ihnen im Grundsatz einverstanden, wir sollten im Bereich Gebäudesanierung Fortschritte erzielen. Aber ich denke, wir sollten hier nicht die Diskussion wiederholen, die wir bereits bei der Postulatsbeantwortung vor wenigen Landtagssessionen geführt haben. Dort haben wir dieses Thema ausführlich diskutiert - auch, warum Vorarlberg eben 3% hat, dass es andere Berechnungsmethoden sind, dass es nicht direkt vergleichbar ist. Ich würde vorschlagen, dass wir es hier nicht noch einmal diskutieren. Die gleiche Diskussion haben wir dort wirklich ausführlich geführt, und die Postulatsbeantwortung hat dieses Thema ja auch bereits ausgeführt.
Ihren Hinweis, ob wir für den Fonds mehr Zeit als nur bis 2022 quasi geben könnten, dass wir weitere Berechnungen anstellen können, werden wir prüfen auf die 2. Lesung und schauen, ob wir hier noch solche Modelle nach weiter vorne berechnen können. Ich habe aber auch andere Stimmen hier im Landtag gehört. Es ist für mich jetzt noch schwierig zu sehen, wohin die Reise gehen soll. Ich habe den Eindruck, dass der Landtag insgesamt mit dieser Kompromisslösung, wie sie vorgeschlagen ist, mit dieser Begrenzung, gerade aus Sicht des Staatshaushalts, eher einverstanden ist, dass eine Weiterführung des Fonds jetzt schon quasi vorzusehen, wahrscheinlich zu weit vorgreifen würde.
Die Kürzung von CHF 600 auf CHF 400 haben Sie angesprochen betreffend die Photovoltaik und die Deckelung des Budgets, ob das dann einen Stau quasi verursachen könnte, wie wir das in der Schweiz ja mit der KEV kennen. Da ist einfach auch vonseiten Finanzminister klar die Vorgabe gewesen: Diese 5 Mio., das ist eine Vorgabe für die Energiekommission und die Energiefachstelle. Und das gilt nicht nur für die anderen Massnahmen, sondern generell. Diese Fördersumme, die hier festgelegt wird im Budget, die soll eingehalten werden. Es ist halt so: Wenn Förderungen gesprochen werden, vergehen mehrere Jahre, bis die dann ausgezahlt werden. Und die Energiekommission und auch die Energiefachstelle können das insofern auch ein bisschen steuern. Also es ist nicht so, dass Förderungen, die dann gesprochen werden im Jahr, dann sofort ausbezahlt werden, sondern das verteilt sich und verzögert sich auch. Wir befürchten nicht, dass wir hier eine Stauwirkung bekommen, sondern gehen davon aus, dass das durchaus steuerbar ist und für die interessierten Kreise, die Förderungen wollen, hier keine Wartezeiten entstehen. Das haben wir diskutiert. Die Energiekommission ist zuversichtlich, dass man das ohne Stau dann lösen kann. So weit zu den Voten des Abg. Rainer Gopp.
Dann die Ausführungen des Abg. Herbert Elkuch: Ich werde jetzt nicht auf alle Themen und alle Punkte ausführlich eingehen. Ich kann dann vielleicht auf die 2. Lesung auch bestimmte Punkte Ihrer Ausführungen erwidern oder dazu Details machen. Sie haben auf die tieferen Energiekosten hingewiesen, dass es ein Standortvorteil sei. Das ist richtig. Das haben wir mit der Industrie- und Handelskammer und auch mit den Industriebetrieben ausführlich diskutiert, wie wichtig die Standortvorteile sind. Ich verweise hier auch auf die Strategiediskussion, die wirtschaftspolitische Diskussion, die wir diesen Landtag bei Traktandum 9 zum Thema Standortförderung hatten, dass wir die Vorteile verteidigen wollen. Und genau darum wollen wir ja die Einspeisevergütung nicht radikal auf 1,5 Rp./kWh erhöhen, sondern wir haben gesagt, wir möchten das auf Verordnungsstufe definieren, mit einer maximalen Höhe im Gesetz, damit wir parallel zur Schweiz vorgehen können und nicht einseitig weitergehen, damit eben dieser Standortvorteil der vernünftigen Energiepreise nicht übermässig strapaziert wird. Es ist der Regierung also sehr bewusst, dass wir bei den Energiekosten keine Standortnachteile schaffen wollen.
Ob die Ziele zur Energiestrategie 2020 zu hoch sind oder nicht, darüber haben wir hier auch schon episch diskutiert. Ich respektiere die Ansicht des Abg. Elkuch, dass sie zu hoch sind. Der Abg. Gopp hat auch darauf hingewiesen wegen der Rheinkraftwerke oder der Tiefengeothermie - diese Diskussion haben wir bereits bei der Interpellationsbeantwortung geführt.Ich kann hier noch einmal bestätigen, wir werden die Energiestrategie 2016 kritisch hinterfragen und auf Anpassungsbedarf überprüfen. Ich glaube, in diesem Rahmen wird es dann auch möglich sein, unrealistische Ziele vielleicht auch zu korrigieren oder andere Schwerpunkte zu setzen bzw. - im Sinne auch, wie es die Freie Liste wünscht - neue Ziele dann vielleicht festzulegen, die realistischer sind. Also auch hier ist die Bandbreite an Wünschen im Landtag natürlich sehr gross.
Was mir beim Votum des Abg. Elkuch aufgefallen ist, ist, dass er immer wieder betont hat, dass eben diese Förderung nur einseitig Eigenheimbesitzer oder Gewerbe- und Industriebetriebe betrifft und dass viele Menschen eben nur Mieter sind und eigentlich von diesen ganzen Systemen nicht profitieren. Da hat er sicher recht. Aber - und das ist ein wichtiges Aber - genau deshalb ist eben neu vorgesehen, dass auch Beratungen angeboten werden, um eben zum Beispiel auch Mietern oder anderen Personen, die nicht direkt investieren können in Energieeffizienzsteigerungen etc., Tipps geben und die Bewusstseinsänderung, die der Abg. Elkuch auch gefordert hat, befördern zu können. Und darum wollen wir eben Beratung für bessere Energienutzung, für Effizienzsteigerung: Wie kann ich im Haushalt weniger Strom brauchen, ohne dass ich neue Geräte kaufe, wie kann ich meine Beleuchtung vielleicht optimieren. Wir möchten für solche Beratungen auch Förderungen aussprechen. Und zwar nur für die Beratung - natürlich nicht für die Lampen selbst oder den neuen Kühlschrank -, aber für die Beratung. Und diese Förderung steht auch den Gewerbebetrieben, die solche Beratungen anbieten können, offen. Damit soll eben so eine Bewusstseinsverbesserung erreicht werden, und damit sollen eben auch die Menschen profitieren, die vielleicht nicht direkt in Energiemassnahmen investieren können .
Dann die Frage, ob die Einspeisevergütung übermässig sei: Da kann man eben trefflich diskutieren. Ich glaube, die vorgesehenen 10 Rp./kWh, die tiefer sind, als was durch den Eigenverbrauch eingespart werden kann, das ist eben der neue Ansatz. Wenn wir anschauen, was früher mit Sätzen weit über 40 Rp./kWh gefördert wurde: Das waren wirklich Überförderungen. Vielleicht war es im Rückblick aber auch nötig, dass eben dieser massive Umbau auf Photovoltaik, dieser Schub, erst dadurch möglich wurde. Aber ich gehe mit Ihnen einig, dass eine solche massive Förderung heute nicht mehr zielführend wäre. Wir wollen uns wirklich zum Eigenverbrauchsmodell weiterentwickeln, dass die Menschen diese erneuerbaren Energien so weit möglich auch selbst verbrauchen können. Gerade grössere Verbraucher sollen da profitieren können, dass sie dann eben Strom selber produzieren und verwenden können.
Das ganze Thema rund um die Speicherung von elektrischer Energie ist ein episches Thema. Dazu kann man viel sagen. Sie haben eine spannende Berechnung gemacht, was für ein Volumen ein zusätzlicher See haben müsste, um die Photovoltaik vom Sommer in den Winter quasi zu transformieren. Das ist eine spannende Berechnung. Wir können gerne auf die 2. Lesung auf dieses Thema Stromspeicherung noch kurz eingehen. Die LKW werden uns da sicher auch wertvollen Input geben können. Ich kann Ihnen hier auch berichten: Ich war letzte Woche bei der EMPA in Dübendorf und habe dort zum Thema Energieeffizienzsteigerungen auch sehr viele wissenschaftliche Forschungsprojekte vor Ort anschauen dürfen. Ein spannendes Projekt, an dem geforscht wird, ist zum Beispiel die Idee, elektrischen Strom aus Photovoltaik, der selber produziert wird, im eigenen Haus in eine Wasserstoffspeicherung umzuwandeln und dann mit dem eigenen Automobil damit quasi den eigenproduzierten Photovoltaikstrom auf Verkehr umzumünzen. Das wäre dann durchaus im Sinne der Freien Liste, die gefordert hat, wie man Energieeffizienz im Verkehrsbereich stärker fördern könnte. Solche Querverbindungen von Photovoltaikstrom zu Automobili-tät, sind Zukunftsprojekte, an denen intensiv geforscht wird. Ich glaube betreffend Speicherthematik: Da gibt es ganz viele Themen, da werden wir in den nächsten fünf bis zehn Jahren viel sehen, was da neu kommt. Die Speicherung von Strom ist in der Wissenschaft ein Riesenthema. Da werden sicher auch noch gewaltige Fortschritte kommen. Wir sind sicher alle gespannt, was da dann damit auch möglich wird.
Betreffend Ihren Antrag, einen Passus einzufügen, dass bei negativem Trend des Fonds dann die Auszahlungen aus dem Fonds gestoppt werden, bin ich skeptisch. Ich denke, mit dem neuen Ansatz, dass wir einfach eine tiefe Einspeisevergütung weiterführen, die aber unter dem Eigenverbrauchspreis bleibt, mit diesen 10 Rp./kWh - das haben alle unsere Modellberechnungen gezeigt -, sollte eine neue Unterdeckung des Fonds ausgeschlossen sein. Und dass man hier noch quasi extra einfügt, wenn der Fonds wider Erwarten doch eine andere Entwicklung nehmen würde, dass man dann einen Notstopp einhält - ich denke, das Bewusstsein ist heute da, dass wir regieren müssen, wenn der Fonds sich falsch entwickelt. Aber die Berechnungen zeigen, dass der Fonds nicht in diese Richtung gehen wird. So viel zu den Ausführungen, zum ersten Block, des Abg. Herbert Elkuch.
Dann zu den Ausführungen des Abg. Patrick Risch, die Ziele seien zu wenig ambitiös. Da kann man eben trefflich streiten. Da haben wir jetzt auch ganz unterschiedliche Rückmeldungen gehört. Eine höhere Marschgeschwindigkeit wäre gewünscht. Ich höre gleichzeitig das Votum, der Staatshaushalt habe oberste Priorität. Es ist für mich nicht ganz einfach, alle diese verschiedensten Themen unter einen Hut zu bringen. Ich glaube, die Vorlage bringt eben diesen Kompromiss. Die Sanierung des Staatshaushalts hat oberste Priorität, gleichzeitig wollen wir so schnell wie möglich vorwärtskommen in Sachen Energiestrategie. Das müssen wir irgendwo kombinieren können. Und der Vorschlag, der vorliegt, will das so kombinieren.
Sie haben betreffend die Verknüpfung von Heizquelle und Wärmedämmung erwähnt, dass wir hier diese Förderungen verbinden, dass nicht eine neue Heizquelle gefördert wird und gleichzeitig keine Wärmedämmung passiert. Wir werden dazu dann auf die 2. Lesung noch etwas in der Stellungnahme der Regierung ausführen.
Betreffend den Holzvorrat, den Sie erwähnt haben, und wie die Zahlen ausschauen, bitte ich Sie, nochmal die Postulatsbeantwortung anzuschauen, die vor ein paar Monaten hier diskutiert wurde. Dort haben wir zum Thema Holznutzung und wie die Zahlen in Liechtenstein genau ausschauen, sehr ausführlich und auch mit Grafiken hinterlegt informiert. Ich glaube, die Zahlen, die wir dort präsentiert haben, sind genau die Zahlen, die Sie wünschen. Ich bitte Sie, dort einfach noch einmal nachzuschauen. Das war wirklich ausführlich dargestellt in der Postulatsbeantwortung.
Sie haben erwähnt, die Energieeffizienz in der Wasserversorgung sei ein Thema. Ich gebe Ihnen recht, dass wir die Gemeinden eben nicht mehr fördern wollen. Das haben wir jetzt auch explizit in die Vorlage aufgenommen. Gemeinden sollen keine Förderungen mehr bekommen aus diesem Fonds und aus dem Staatshaushalt, weil die Gemeinden finanziell vergleichsweise sehr gut aufgestellt sind und die Gemeinden solche Dinge nun selber finanzieren sollen. Und damit ist auch klar, dass auch Fördermassnahmen im Bereich Wasserversorgung, wenn sie die Gemeinde betreffen, nicht gefördert werden. Es gibt aber vielleicht andere Träger im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung, seien das Bürgergenossenschaften oder was auch immer. Und sollten solche Institutionen etwas unternehmen, dann wären sie förderungsberechtigt. Aber das kann jetzt ziemlich theoretisch sein, weil wahrscheinlich der Grossteil bei den Gemeinden liegt. Und die sollen nicht mehr gefördert werden.
Zur Zweckbindung der CO2-Abgaben, wie gesagt, wird die Umweltministerin etwas ausführen.
Dann komme ich zur Forderung, die Sie aufgestellt haben, dass zu den Massnahmen genauere Informationen vorliegen sollten. Ich bitte Sie, hier die Vergleiche anzustellen. Die Massnahmen, die Sie im Bericht und Antrag sehen, sind genau die gleichen Ziffern wie in der Energiestrategie. Und bei der Energiestrategie 2020 sind die Massnahmen am Ende sehr ausführlich geschildert. Ich möchte das einfach nicht verdoppeln, darum haben wir es nicht in den Bericht und Antrag aufgenommen. Aber zu allen Massnahmen sind ausführliche Informationen bei der Energiestrategie 2020 hinterlegt. Die sind öffentlich zugänglich. Ich glaube, noch genauer kann man immer; aber ich glaube, es macht keinen Sinn, das noch genauer darzustellen. Darum möchte ich hier verzichten in der Stellungnahme, das quasi zu verdoppeln, was schon in der Energiestrategie 2020 vorhanden ist.
Dann zur Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller: Die konkreteren Bedingungen für Förderungen, das nehme ich gerne mit auf die 2. Lesung. Da werden wir uns auf die Stellungnahme überlegen, ob wir da noch etwas korrigieren können. Und zur Zweckbindung der CO2-Abgaben verweise ich auch auf die Umweltministerin, die dazu etwas sagen wird.
Auch die Anregungen des Abg. Elfried Hasler nehme ich gerne mit für die 2. Lesung. Also das CO2-Thema ist bei der Umweltministerin. Und zur Einspeisevergütung werden wir weitere Beispiele von 40 kWp bis 250 kWp - haben Sie, glaube ich, erwähnt -, auf die 2. Lesung gerne bringen.
Zum zweiten Votum des Abg. Elkuch betreffend die Widersprüchlichkeit auf Seite 31 betreffend Kraft-Wärme-Kopplung: Da bitte ich um Verständnis, dass ich das spontan hier nicht ausführen kann. Auch dazu werden wir auf die 2. Lesung noch etwas näher ausführen, warum hier eben dieser Vorschlag so auf dem Tisch liegt.
Damit habe ich, glaube ich, die wichtigsten Punkte abgehandelt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Sie haben jetzt wirklich aufs Gas gedrückt.
Ich unterbreche jetzt für eine etwas verkürzte Mittagspause bis 14:15 Uhr. Mittagspause (von 12:50 bis 14:15 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns in der Eintretensdebatte zu Traktandum 32: Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien.Abg. Peter Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Nun sind wir wieder bei der Beratung zum Energieeffizienzgesetz. In der Einleitung und in der Zusammenfassung dieses Berichts und Antrags zum Energieeffizienzgesetz ist eigentlich das Wesentliche beschrieben, was diese Gesetzesanpassung nötig macht. Einige Votanten haben ja die ganze Energieeffizienz ausführlich dargelegt, und die Regierung hat auch schon versucht, ihre Ausführungen unter einen Hut zu bringen. Darum mache ich es kurz.
Ein Thema, das auf Seite 60 angeschnitten wird, interessiert mich sehr. Dies gehört nicht direkt zu diesem Gesetz, aber vielleicht kann mir die Regierung ihre Absicht trotzdem mitteilen. Da steht, dass die Baubewilligung nicht Teil dieser Vorlage ist, sondern ein Thema der Baugesetzgebung. So weit, so gut. Ich verstehe das auch. Aber energetische Massnahmen haben leider meist auch mit dem Baugesetz zu tun. Ich denke hier im Speziellen an die Vereinfachung im Baubewilligungsverfahren für energetische Massnahmen an Gebäuden und für Solaranlagen. Darum eine Frage an die Regierung: Hat die Regierung die Absicht, das Baugesetz in naher Zukunft anzupassen, dass energetische Massnahmen an Gebäuden und Solaranlagen ohne grossen Administrationsaufwand, im Baubewilligungsbereich, umgesetzt werden können? Mir reicht es auch für die 2. Lesung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich möchte nur noch kurz auf den Einkauf von CO2-Zertifikaten zurückkommen, den der Abg. Elfried Hasler heute Morgen erwähnt hat. Ich bin froh, dass die Regierung sich entschieden hat, Zertifikate einzukaufen, die sozialpolitisch vertretbar sind. Allenfalls würde ich mich fragen, wie wir reagieren würden, wenn wir im Inland CO2-Ziele erreichen würden, dabei aber nicht auf sozialpolitische Belange Rücksicht nehmen würden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, ich distanziere mich in aller Form von den Aussagen des Abg. Elfried Hasler bezüglich CO2-Zertifikaten. Genau das Gegenteil ist der Fall. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Bei den CO2-Emissionszertifikaten kann ich jetzt auch einhaken. Ich frage mich eigentlich schon, ich habe heute Morgen auf meinem PC nachgeschaut. Die werden an der Leipziger Börse gehandelt. Der aktuelle Kurs war Euro 6,14, und wir rechnen mit CHF 25. Also irgendwo ist da eine Diskrepanz, die sich mit sozialpolitischen Belangen nicht mehr messen lässt. Und da würde mich dieser grosse Preisunterschied schon noch interessieren: Wie kann man so budgetieren? Das würde mich schon seitens der Regierung interessieren.
Es wurden heute sehr ausführliche Voten gehalten. Die Stossrichtungen gehen auseinander. Die einen sehen diese Vorlage als eine zu grosse Sparmassnahme, und ich sehe das überhaupt nicht als Sparmassnahme. Ich denke, der Staat sollte sich doch grundsätzlich Gedanken machen, wo er für die Allgemeinheit investieren soll, und nicht, wie er einzelne Leute in unserem Land für einzelne Belange subventionieren kann. Das finde ich nicht gerecht - in der freien Marktwirtschaft. Freie Marktwirtschaft und Subvention, das geht leider nicht ganz zusammen. Und ich denke, da sollte sich die Regierung Gedanken machen, wie man diese vielen, vielen Millionen Franken, die hier gefördert und subventioniert werden, investieren kann, dass alle etwas davon haben. Ich habe einen Bericht in der aktuellen «Weltwoche» gelesen, die ja sicherlich jeder von uns in diesem Hohen Hause liest. Der Titel ist super - «Im Sog der EU-Staubsauger». Und wenn ich da ein paar Passagen in diesem Bericht und Antrag lese, dann muss ich einfach lachen. Wir sind wirklich auch im EU-Sog. Und da frage schon: Was soll das, wenn wir Haushaltsgeräte jetzt noch subventionieren? Das kann ich jetzt beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen. Und wenn wir jetzt alle noch zum Lampendoktor springen müssen, um zu sehen, ob wir die richtige Lampe im Schlafzimmer haben, habe ich eigentlich auch damit Mühe. Also ist für mich die Stossrichtung in dieser Vorlage ist von A bis Z falsch. Ich bin gegen Subventionen. Ich sehe, es ist wichtig, in Energie zu investieren. Es ist wichtig, dass wir einen Schritt näher kommen, energieautark zu werden. Aber ich sehe da den falschen Ansatz, wenn wir nur einzelne Massnahmen treffen, die nur Einzelne begünstigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Vielen Dank. Ich möchte noch auf die Bemerkungen der Abg. Lageder und Risch zurückkommen. Ich denke, mein Votum war nicht ein Plädoyer für mehr oder weniger entwicklungspolitische Massnahmen. Es war schlicht und einfach ein Plädoyer, hier nicht das eine mit dem anderen zu verbinden und dann intransparent sich eben schönzurechnen und mit zu hohen Zertifikatskosten zu rechnen. Das ist eigentlich der Punkt. Ich bin also, wie gesagt, ganz klar der Meinung, es soll hier mit den normalen Preisen gespiegelt werden, wenn wir Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz treffen, und nicht mit künstlich hochgerechneten Zertifikaten verglichen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Es ist eine sehr spannende Diskussion, und es gäbe noch viel Klärungsbedarf. Aber ich möchte nur drei kleine Bemerkungen machen. Ich würde sehr gerne das Thema Selbstverantwortung ins Spiel bringen. Ich glaube, vor allem wenn es um Energieeinsparungen geht, sollten wir uns fragen, welchen Beitrag wir selber leisten können. Ich glaube, wenn wir uns selber an der Nase nehmen und versuchen, sehr bewusst mit diesem Thema umzugehen - mein Kollege Wendelin Lampert hat mir jetzt durch seine Bewegung schon vorweggenommen, was ich sagen möchte -, also wenn wir uns hier selber ein bisschen an der Nase nehmen und uns z.B. auch überlegen, wie wir an die Landtagssitzungen kommen und ob es wirklich notwendig ist, das Auto einen ganzen Tag in der Tiefgarage stehen zu lassen. Man braucht es ja nicht, wir haben auch keine Zeit herumzufahren. Also da gäbe es sicher noch ganz viel Einsparungspotenzial in dem Sinn, dass wir selber versuchen, wenig Energie zu verbrauchen. Selbstverantwortung - ein Thema, das wir ja vor ein, zwei Wochen - oder drei, vier Wochen ist es schon her - auch einmal gehört haben.
Dann habe ich noch eine Frage zu den Seiten 47 und 48: Auf der Seite 47 wird von einer Erhöhung der Förderabgaben pro verbrauchte Kilowattstunde usw. gesprochen: Ab dem 1. Januar 2016 für vier Jahre auf 1,5 Rp./kWh; und auf der Seite 48 derselbe Satz, eine Erhöhung der Förderabgabe ab 1. Januar 2016 für sieben Jahre auf 1,5 Rp./kWh. Vier oder sieben Jahre - Seite 47 oder 48. Ich glaube, es sind sieben Jahre, aber das hat mich verwirrt. Und dann haben Sie, Herr Zwiefelhofer, schon Erläuterungen gemacht zu diesem negativen Fonds, also zu dieser Verschuldung, diesen CHF 5 Mio., die da in diesem Fonds für Einspeisevergütungen fehlen, und haben auch schon zu erklären versucht, wie man das verhindern kann, damit das nicht mehr passiert. Wie wird das neue Gesetz uns ermöglichen, dass wir nicht wieder in die gleiche Falle tappen und in ein paar Jahren einen negativen Fonds miteinander diskutieren müssen. Es darf auf keinen Fall passieren. Sie haben selber das Wort PVS erwähnt. In diesem Bereich darf es nicht passieren, dass wir hier mehr Geld ausgeben, als wir haben. Und da wäre ich froh, wenn Sie mir das noch einmal erklären könnten, wie hier das neue Gesetz das vermeiden hilft. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Gemäss Bericht und Antrag, Seite 19, sind in den letzten Jahren - 2008 bis 2013 - gestützt auf das EEG insgesamt CHF 49'493'000 an Fördergeldbeiträgen zugesichert worden. Diese Ausgaben sind mit öffentlichen Geldern gemacht worden, um die globale Umweltbelastung zu senken. Hier stellt sich die Frage: Wie sieht eine rechnerische Bilanz tatsächlich aus, wenn die aufgewendete Energie für die Herstellung/Entsorgung und die Umweltbelastung insgesamt der tatsächlichen Einsparung in den einzelnen Sparten gegenübergestellt wird? Als Entscheidungskriterium für eine positive Energiebilanz bei der Auswahl einer Neuanschaffung müsste alles, sogar der Verkäufer, mit einbezogen werden. Er braucht schliesslich auch Energie, um zu wohnen, um zur Arbeit zu fahren und sein Verkaufslokal zu beheizen und zu beleuchten. Aus dieser Sichtweise betrachtet, wird der grösste Teil des Verkaufspreises indirekt für Energie verbraucht. Für eine ausgewogene ökologische Energie- und Umweltbilanz müssen die gesamte graue Energie und andere Umweltbelastungen berücksichtigt werden. Angefangen bei der Rohstoffgewinnung bis zum Rückbau in ein für die Natur unschädliches Produkt, sofern nur aus ökologischer Sicht eine neue Sache angeschafft wird. Es kann effizienter sein, eine bestehende Sache, die den Zweck gleichermassen wie eine neue erfüllt und nur wenig gebraucht wird, noch weiter zu nutzen, weil die Fertigung und Entsorgung weit mehr Energie verschlingen, als durch den verbesserten Wirkungsgrad mit einer neuen Sache je eingespart werden kann. Aus dieser Sicht des Umweltschutzes müssen auch die Emmissionswerte der Energie, welche für die Herstellung des subventionierten Produkte benutzt wird, berücksichtigt werden. Je nach Herstellerland können die Anteile an fossiler Energie, wie Kohle, sehr hoch sein.
Bei einer Neuanschaffung beginnt die Reduktion des CO2-Anteils erst dann, wenn im Betriebseinsatz die CO2 Ausstossreduzierung mit dem zusätzlich importierten CO2-Anteil im Gleichgewicht ist. Eine Subventionierung kann eine unsinnige Umweltbelastung auslösen, wenn die Investition gemacht wird, um die Subventionen abzuholen, weil das Geld lockt, weil es dieses möglicherweise später nicht mehr gibt und dadurch in erster Linie eine subventionierte Wertsteigerung angestrebt wird. Frage an die Regierung: Wie wird zukünftig sichergestellt, dass die aus allgemeinen Steuergeldern subventionierten Produkte oder Investitionen im späteren Betrieb tatsächlich insgesamt eine positive Bilanz ergeben? Also nicht die Projektion, was das auf dem Prospekt bringt, sondern was nachher - später, nach Jahren - tatsächlich erreicht worden ist. Die Ist-Werte und nicht die Soll-Werte.
Ein anderes Kapitel: Zum Vergleich liegen die Energieausgaben in Liechtenstein derzeit bei rund CHF 140 Mio. pro Jahr. Die zugesicherten Förderbeiträge betragen in Relation zu den Energieausgaben damit lediglich rund 5%. Das steht auf Seite 10. Warum die Förderbeiträge in Relation zu den Energieausgaben gestellt werden, ist mir nicht klar, aber man kann mit dieser Aussage die Förderbeiträge ausrechnen. Das ergibt CHF 7 Mio. Nach Berechnung der Regierung wird infolge der Förderungen die Volkswirtschaft des Fürstentums Liechtenstein so jährlich um CHF 6,5 bis 7,7 Mio. an Energiekosten entlastet. Das steht auf Seite 13. Also Ausgaben und Ertrag: in etwa eine Nullrechnung. Welche Steuergruppe den 7-Millionen-Fördertopf füllt und welche Gruppe den Topf wieder leert, wird dem Landtag nicht gezeigt. Hier könnte ein einfaches Geldflussdiagramm weiterhelfen. Für eine Entscheidung im Landtag sind die Kenntnisse der Geldflüsse von Belang. Die Frage an die Regierung: Wer bezahlt wie viel, wer profitiert wie viel? Also welche Bevölkerungsschichten.
Auf fossile Brennstoffe, also z.B. auf Heizöl oder Erdgas, zum Beheizen des Wohnhauses wird eine CO2-Abgabe von CHF 60 pro Tonne CO2 dazugeschlagen. Mit dieser CO2-Abgabe fliessen im Jahr 2014 circa CHF 3,5 Mio. in die Staatskasse. Konsumenten, die ihr Haus mit einer elektrischen Wärmepumpe beheizen, bezahlen keine CO2-Abgabe für die Heizenergie. Der Staat profitiere mit einer Subventionierung der elektrisch betriebenen Wärmepumpen, sofern sie eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren erreichen würden, weil er die im Kyoto-Protokoll versprochenen CO2-Zertifikate gegenrechnen könne, schreibt die Regierung. Tatsache ist doch, der Staat profitiert mit der jährlich zu erwartenden CO2-Abgabe - circa CHF 3,5 Mio. Einnahmen auf fossile Brennstoffe - genauso und vor allem bar in die Kasse. Daraus könnten auch Zertifikate gekauft werden. Dazu noch unabhängig von einer voraussichtlichen Lebensdauer komplizierter Anlagen und vom Verwaltungsaufwand und ohne Belastung des Staatshaushaltes. Übrigens: Kanada, die USA, China und viele andere Länder nahmen Abstand von diesem undurchsichtigen, auf Annahmen basierenden CO2-Zertifikate-Zirkus und sparen diese Kosten, welche zusätzlichen, teuren und komplizierten Verwaltungsaufwand erzeugen. Frage an die Regierung: Wie sieht die Bilanz für den in tiefroten Zahlen steckenden Staatshaushalt aus, wenn mit Gas oder Heizöl anstatt mit Wärmepumpen gerechnet wird? Ich meine eine Kostengegenüberstellung mit dem Gewinn durch gesparte Zertifikatskosten durch Wärmepumpeneinsatz minus deren Subvention verglichen mit den Einnahmen aus der CO2-Steuer von Gas oder Öl bei identischer Wärmeleistung. Was bringt mehr Geld in die Staatskasse?
«In Bereichen, in welchen Hochtemperaturprozesse unumgänglich sind, sollen diese nach Möglichkeit durch die Nutzung von Holz, Biogas oder Heisswasser und Dampf aus der Kehrichtverbrennungsanlage in Buchs ersetzt werden»: Auf Seite 17. Hier werden Hochtemperaturprozesse angesprochen. Ich nehme an, dass hier sämtliche Hochtemperaturprozesse gemeint sind und nicht nur veraltete Gebäudeheizungen. Vor allem bei Prozessen im Spektrum der Hochtemperaturen in der Fabrikation in der Industrie und im Gewerbe, aber auch in einem normalen Haushalt ist die Beheizung vielfach nur mit elektrischen, mittlerweile verpönten, aber sehr verbreiteten Widerstandsheizungen wirtschaftlich. Die im Bericht und Antrag erwähnten, empfohlenen Energieträger - nach Möglichkeit Holz, Gas und Heisswasser - zur Bereitstellung der benötigten Hochtemperaturprozesswärme werden nach meinem Ermessen vor allem bei kleinem und mittlerem Wärmebedarf auch in Zukunft aus wirtschaftlichen Gründen nur sehr beschränkt Einzug halten.
Dann habe ich noch etwas zu den Wärmepumpen und dann ist Schluss. An die Errichtung von Wärmepumpenboilern zur Erwärmung des Brauchwassers wird ein Förderbeitrag von höchstens CHF 1'500 ausgerichtet. Die Förderung von Wärmepumpenboilern muss infrage gestellt werden. Für eine gute Effizienz mit einem COP-Wert von circa 3 braucht ein Wärmepumpenboiler 7 Grad Celsius warme Luft, die abgekühlt werden kann, um den Boiler auf 55 Grad Celsius erwärmen zu können. Die abgekühlte Luft muss wieder mit wärmerer Luft ersetzt werden. Im Sommer ist das tagsüber mit Frischluft von aussen kein Problem. Im Winter muss der Raum, meist Keller, genügend Wärme durch die Wände vom umgebenden Erdreich entziehen können, ansonsten fällt die Kellerluft unter 7 Grad Celsius und die Effizienz wird schlechter. Die Wände zu beheizten Räumen müssen isoliert sein, ansonsten wird den angrenzenden beheizten Räumen die Wärme entzogen. Mit minus 7 Grad warmer Zuluft kann der Boiler noch auf etwa 35 Grad aufgewärmt werden. Für Warmwassertemperaturen über 55 Grad muss nachgeheizt werden mit Widerstandsheizungen. Die Umgebungsbedingungen für einen Wärmepumpenboiler sind sicher vielerorts gegeben, aber als universeller Ersatz für herkömmliche Warmwasseraufbereitung ist er nicht geeignet. Anregungen, nur in Kombination mit Solarzellen zu fördern, entbehren jeder Grundlage. Der Wirkungsgrad wird durch diese Kombination nicht verbessert. Allerdings, wenn Solarzellen auf dem Dach sind, ist es für denjenigen, der weniger als 20 Rappen Einspeisevergütung erhält, preislich günstiger, den Boiler mittels Zeitschaltuhr nur tagsüber, ab Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, einzuschalten. Die Wärmepumpenboiler könnten als Speicher für Netzschwankungen verwendet werden. Diese Möglichkeit ist mit einem Standardwärmepumpenboiler sehr beschränkt, weil nur im Bereich der Hysterese Zusatzwärme gespeichert werden kann, ausser die wöchentliche Temperaturerhöhung auf 65 Grad für die Desinfektion steht gerade an. Für eine Verwendung als Puffer müsste eine Widerstandsheizung eingebaut sein, um die Temperatur auf 90 Grad - oder auf jeden Fall viel höher als 55 Grad - anheben zu können. Bei einem 300-Liter-Boiler könnten mit dieser Zusatzausrüstung etwa 12,5 kW eingelagert werden. Die Effizienz des Wärmepumpenboilers geht für einen solchen Vorgang allerding verloren. Die Wärmepumpe wird jetzt gepriesen wie ein siebtes Weltwunder. Das ist sie aber nicht. Sie wurde 1852 erfunden und wird seit 1857 im praktischen Einsatz verwendet. Bis heute war die Warmwasseraufbereitung - in früheren Jahren sogar über dem Feuer - in Eigenregie möglich. Ich weiss nicht, was in Zukunft noch alles an Problemen der Staat lösen soll. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann dem Abg. Harry Quaderer in einem Punkt sehr gut beipflichten, wenn er sagt, es könne nicht sein, dass wir hier ewig subventionieren und einzelne Leute unter Umständen gar bevorteilen usw. Das habe auch ich eingangs meines Votums gesagt. Ich bin auch der Meinung, dass man Förderungen und Subventionen grundsätzlich zu hinterfragen hat. Man weiss, überall, wo der Staat langfristig eingreift, verändert man Mechanismen, die man nicht verändern will. Man muss irgendwann zum Punkt kommen - auch wenn gewisse Förderungen über eine gewisse Zeit Sinn machen -, dass man nach einer kontrollierten Phase staatlichen Eingriffs den Markt spielen lässt. Das muss das Ziel sein und das ist in diesem Bereich sicher auch gegeben. Nicht zuletzt war das auch ein Grund, warum jetzt mein Eindruck wäre, dass man gerade bei der Einspeisevergütung hier auch sofort oder früher den Markt spielen lassen könnte. Und das war darum auch meine Intention. Ich möchte nochmals auf Ihre Ausführungen bezüglich des Fonds eingehen. Es sollte meines Erachtens geprüft werden, ob dieser nicht offener und breiter ausgestaltet werden könne. Nicht zuletzt hinsichtlich dessen, den Staatshaushalt Step by Step immer weniger und nicht so stark direkt zu belasten. Ich meine, wir müssen dahin kommen, die Zukunftsinvestitionen auch über Umlagen finanzieren zu können. Sie haben dann gesagt, dass dieser Fonds sehr klar strombasiert eingesetzt wird. Das habe ich auch nicht hinterfragt. Ich meine, wir reden ja hier - gerade auch, wenn es um die Investitionen geht - vor allem um diesen Bereich, und ich könnte mir auch vorstellen, dass das Step by Step gemacht wird, dass sich das über die Zeit quasi vom Staatshaushalt zum Fonds verschiebt. Da gäbe es durchaus Möglichkeiten, und ich habe Sie auch gebeten, für die 2. Lesung hier vielleicht einmal Varianten zur jetzt vorgeschlagenen Variante zu überlegen. Denn ich glaube, wenn man das Defizit ausgleichen, die Förderung mittelfristig komplett auf eine Umlage überwälzen will und die EEG-Abgabe mittelfristig wieder reduzieren möchte, dann werden wir den Altlasten vielleicht auch mehr Zeit geben müssen. Also ich bin auf jeden Fall auch der Meinung - und da habe ich mich vielleicht beim ersten Votum zu wenig konkret ausgedrückt -, dass das ausfinanziert gehört. Ich kann hier dem Abg. Eugen Nägele nur beipflichten. Wir dürfen hier keine zusätzlichen Schulden schaffen und zusätzlich in der Zukunftsbetrachtung hier noch mehr draufpacken. Mir ging es nur um den Zeitablauf in der Ausfinanzierung, ob das nicht in einer Form möglich wäre, dass die Massnahmen in der Zukunftsbetrachtung noch ausgewogener funktionieren. Also da könnte ich mir auch eine Splittung vorstellen, ohne das jetzt wirklich berechnet zu haben. Darum bitte ich die Regierung auch, für die 2. Lesung hier allenfalls Varianten aufzuzeigen.
Ein bisschen vermisst habe ich, und das ist mir jetzt wieder aufgefallen, als der Abg. Herbert Elkuch Sie auch aufforderte, für die 2. Lesung Varianten bezüglich des Nutzens quasi für den Staatshaushalt darzustellen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass Sie betreffend diese Extrainvestitionen - der Abg. Harry Quaderer hat uns zwar gestern die Definitionen hier dargelegt - aufzeigen, wie es sich mit dem Thema Return on Investment verhält; sprich bei CHF 250 Mio. im Gegenzug zu den CHF 50 Mio. für Fördermassnahmen. Und auch das Thema mit dem Heizöläquivalent ist doch noch interessant, wenn man sich das einmal vor Augen führt, dass eigentlich gewisse Bereiche aus diesem Thema heraus doch auch eine Erfolgsgeschichte sind, und das darf man meines Erachtens auch ruhig erwähnen.
Sie haben bezüglich der Gebäudesanierungen gesagt und ich kann mich schon erinnern, dass Vorarlberg hier eine andere Bemessungsgrundlage hat. An das konnte ich mich natürlich schon erinnern. Gleichzeitig spricht Vorarlberg hier aber von 20 bis 25% Einsparungen. Im Umkehrschluss müsste ich Sie dann fragen: Glauben Sie dann, wenn wir hier ja eine andere Berechnungsgrundlage haben und ähnlich ambitioniert sind wie die Vorarlberger, dass wir mit unseren 1 bis 2% diese 20 bis 25% Einsparungen auch erreichen? Das müsste ja der Umkehrschluss dann Ihrer Aussage sein. Und es würde mich noch interessieren, wie das aussieht.
Dann bin ich nicht ganz sicher, ob Sie alle meine Fragen beantwortet haben. Eine haben Sie beantwortet - und da habe ich ein bisschen Mühe, wenn wir von einer Deckelung dieser CHF 5 Mio. reden. Sie sagen schon, es wird hier wahrscheinlich keine grossen Warteschlangen geben. Aber für mich müsste man dann die Mechanismen so ausstatten, dass man dieses Ziel der CHF 5 Mio. nicht überschreitet. Und da bin ich jetzt zu wenig Fachmann, ob die Mechanismen dann so greifen, dass man da ohne eine Deckelung nicht darüber kommt, oder ob man dann sich nur damit behilft, das vom einen Jahr ins andere zu verschieben. Und wenn es dann wirklich gerade einmal nicht geht, man dann eben Pech gehabt hat, weil ein paar Anträge ein bisschen schneller waren wie der, den ich eingereicht habe. Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Wenn es wirklich eine Deckelung im klassischen Sinne ist, dann hätte ich da eher Mühe, weil das dann in der Praxis doch immer wieder auch zu Unstimmigkeiten führt, weil man da keine Gleichbehandlung hat.
Ich habe noch gefragt, ob Sie glauben, dass man mit der Kürzung der Förderung von CHF 650 auf CHF 400 im Bereich der Photovoltaik die Zielgrösse, die sich ja nicht verändert, wie die Regierung vorgibt, diese 2,5 MW installierter PV-Leistung pro Jahr, weiterhin erreichen kann. Da interessiert mich einfach Ihre Meinung. Denn diesen Zusammenhang zwischen Förderung und Zielerreichung schliesst man gerne, obwohl ich mich da auch dem Abg. Eugen Nägele anschliessen kann. Irgendwann muss auch die Eigenverantwortung spielen. Aber die Regierung hat sich Ziele gesetzt, die man bis 2020 erreichen möchte, und im Konnex muss das dann auch wieder stimmen. Also darum ist es schon wichtig, ob die Regierung daran glaubt, dass sie ihr Ziel trotz geringerer Förderung erreichen kann. Und wenn nicht, wenn sie es nicht erreichen kann, wird dann die Förderung wieder erhöht? Also in diesem Zusammenhang würden mich die Überlegungen der Regierung noch interessieren. Ich vermute nicht, dass sie wieder erhöht werden, aber das ist dann irgendwo im Widerspruch mit der eigenen Zielsetzung. Das würde mich noch interessieren und auch die Meinung der Regierung bezüglich meines Vorstosses bezüglich Einspeisevergütung im Gegensatz zur reinen Investitionsvergütung, hier auch mit einem klaren Vorteil, dass ab dem Tag X dann die Verbindlichkeiten der Regierung bzw. des Staates - muss ich sagen - nicht mehr gegeben sind, nämlich nachdem die Investition finanziert wurde. Und darum habe ich hier auch das Thema mit dem veränderten Fonds ins Spiel gebracht, um eben dem Thema Staatshaushalt hier auch gerecht zu werden. Das wäre es vorerst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es war im Landtag die Rede von den Gold-Label-Zertifikaten, und nicht zum ersten Mal wurden diese in Frage gestellt. Der Gold-Label-Standard ist eine klar nachweisbare Emissionsreduktion, ein positiver Effekt, und der Fokus liegt auf der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit in verschiedenen Bereichen. Im Bereich Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt lokal. Beispielsweise soll nicht ein Staudamm gebaut werden, wofür 100'000 Leute umgesiedelt werden. Es liegt auch der Fokus auf der Herstellung der Anlagen, die zur CO2-Reduktion beitragen sollen. Wenn die Herstellung der Anlagen negative Umweltauswirkungen hat, ist der Sache letztlich nicht gedient. Und bei Gold-Label-Zertifikaten gibt es eine strikte Überwachung und Überprüfung durch die NGOs. Liechtenstein hat sich bisher auf den Standpunkt gestellt, dass Gold-Label-Zertifikate vertretbar und das richtige sind, sie wurden allerdings nicht zum Höchstpreis gekauft. Es kann auch im Zusammenhang mit der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls überprüft werden, welche mittelpreisigen Zertifikate auch noch infrage kämen. Ich denke, wir werden im Bericht und Antrag, der dem Landtag in Kürze vorgelegt werden wird, die Unterschiede aufzeigen und dem Landtag Zertifikate in verschiedenen Preislagen vorstellen. Es ist dann die Sache des Landtags zu entscheiden, welcher Standard vertretbar sein wird, und der Regierung diese Empfehlung auch mitzugeben.
Zur Abg. Violanda Lanter-Koller: Sie haben die CO2-Abgaben-Verwendung angesprochen. Zwei Drittel der Abgaben werden ja an die Wirtschaft zurück überwiesen. Das fliesst aufgrund der AHV-Lohnsumme direkt an die Wirtschaft zurück. Die Frage ist: Was geschieht mit dem restlichen Drittel, welches nicht zweckgebunden in die Staatskasse hineinfliesst? Das wird bisher so gehandhabt, dass Projekte im Umweltbereich gefördert werden. Ein grosser Teil dieser CO2-Abgaben fliesst in den Topf des Energieeffizienzgesetzes. Es werden somit gerade Massnahmen im Baubereich, im Gebäudebereich, damit auch gefördert, wie Sie das angeregt haben. Diese Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz führt zu vorteilhaften Effekten in Liechtenstein, es werden Investitionen im Inland getätigt, was auch die Wertschöpfung im Inland erhöht, und es wird die Energieabhängigkeit vom Ausland reduziert, was ja bei fossilen Energieträgern der Fall ist. Gleichzeitig führt das zu einem positiven Ergebnis für unser Land, und wir können unsere Emissionen wirkungsvoll reduzieren, was auch beim Kauf von Zertifikaten einen Einfluss hat: Wir müssen damit weniger kaufen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, Sie haben in Ihren Ausführungen vor der Mittagspause noch kurz darauf hingewiesen, dass es künftig möglich sein wird, auch Beratung zu fördern. Auf Seite 45 und vielleicht auch noch auf anderen Seiten im Bericht und Antrag wird das dann auch ausgeführt. Da heisst es dann z.B., dass verstärkt Massnahmen in der Industrie und im Gewerbe unterstützt werden. Und diese Massnahmen können durch Beratung, Stromeffizienzverbesserungen und Wärmerückgewinnung gefördert und unterstützt werden. Mir stellt sich hier die Frage, ob der Staat tatsächlich ausserhalb des Bildungswesens quasi pädogische und beraterische Aufgaben hat. Ich meine, wenn ein Gewerbebetrieb etwas à jour ist, dann merkt er wohl selber, dass er sich z.B. mit Wärmerückgewinnung noch wettbewerbsfähiger machen könnte. Ich glaube nicht, dass wirklich ein Unternehmer, Gewerbe oder Industrie, da noch diese Beratung braucht, was er da machen könnte, um seinen Energieverbrauch effizienter zu gestalten.
Ich nehme an, dass auch Beratung von Familien oder Privatpersonen möglich wäre und gefördert werden kann. Ich stelle mir das so vor, dass dann ein Verkäufer von bestimmten Produkten, die energieeffizient sind, die Leute beraten kann. Da ist aber sicher das grosse Problem, dass diese Beratung nie neutral sein wird, weil ja jeder Verkäufer sein Produkt bewerben möchte mit dieser Beratung. Dass diese Beratung dann auch noch gefördert wird, das scheint mir sehr fragwürdig, wenn dem so ist. Es ist meine Frage, ob dem so ist. Ich würde dann schon eher dafür plädieren, dass Beratung, wenn sie stattfindet, durch Konsumentenschutzverbände wahrgenommen wird oder dann von den Verkäufern, von den Händlern verschiedener elektrischer Produkte z.B., selber geschultert wird. Wenn jemand ein gutes Produkt hat, ein stromeffizientes Produkt z.B., dann soll er es entsprechend bewerben können, die Leute dementsprechend informieren; und die Familien oder Privatpersonen müssen sich dann vielleicht bei mehreren Händlern erkundigen, weil eben diese Beratung von einem einzelnen Händler wahrscheinlich nicht sehr neutral sein wird. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie da noch ein paar Ausführungen machen könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Es wurde ja schon sehr vieles diskutiert, das meiste wurde auch schon angesprochen. Mir sind einfach noch ein paar Punkte aufgefallen. Im Energieeffizienzgesetz sollen ja in den verschiedenen Artikeln eigentlich nur noch Höchstpreise angegeben werden, und die effektiven Preise werden dann in der Verordnung festgelegt. Diese Vorgehensweise hat sicherlich den Vorteil, dass die Regierung relativ flexibel reagieren kann. Auf der anderen Seite ist jedoch auch zu erwähnen, dass die Planungssicherheit für Bauwillige unter Umständen leiden wird. Denn die Regierung kann die Verordnung ja relativ kurzfristig und jederzeit ändern. Als Nachteil sehe ich auch an, dass durch eine solche Gesetzgebung natürlich viele Entscheidungen an die Regierung oder besser gesagt an die Verwaltung delegiert werden. Ich sehe deshalb solche Regelungen eben auch entsprechend kritisch.
Im Gesetz wird ja an verschiedenen Stellen immer wieder einmal der Minergie-Standard erwähnt. Für mich stellt sich schon die Frage, ob eine Beschränkung auf den Minergie-Standard nicht zu eng ist, weil sich nach meiner Auffassung ein Niedrigenergie- oder sogar Plusenergiehaus auch ohne Erfüllung des Minergie-Standards erreichen lässt. Minergie-Zertifikate werden ja nicht nach einer systematischen Messung über einen längeren Zeitraum erteilt, sondern nur aufgrund eines zuvor berechneten Energieverbrauchs. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass es preiswert und unbürokratisch ist. Ob die ermittelten Werte aber der Realität entsprechen, weiss heute eigentlich niemand. Das ist zugleich nach meiner Auffassung auch eine Schwäche dieses Labels, dass nämlich keine richtige Erfolgskontrolle gemacht wird. Ob ein nach dem Minergie-Standard gebautes Haus die zertifizierten Werte tatsächlich erreicht oder nicht, kann nämlich nur durch eine Verbrauchsmessung festgestellt werden, was, soviel ich weiss, in Deutschland z.B. durchgeführt wird. Zu bedenken ist auch noch, dass es noch andere Labels gibt, wie z.B. das Label der DGNB, der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen. Ich frage den Minister deshalb, ob es doch vielleicht Überlegungen gäbe, diesen Bezug auf ein spezifisches Label nicht doch auszuweiten?
Am Schluss des Berichts und Antrags heisst es wie so oft, dass die Gesetzesänderungen keine personellen Auswirkungen hätten. Ich hätte noch gerne gewusst, wie viele Personen oder Stellenprozente sich denn heute, aktuell, mit der Energieberatung in der Landesverwaltung beschäftigen oder ob einzelne Gemeinden auch noch separat Energieberatung betreiben. Bei der Erweiterung des Art. 2 um «andere Massnahmen» soll auch Energieberatung oder sogenanntes Energiecoaching gefördert werden. Da hätte ich gerne gewusst, wie der zuständige Minister sich dies vorstellt. Im Bericht und Antrag werden als Beispiele genannt: Wärmerückgewinnung bei Industrieprozessen und LED-Beleuchtung. Ich kann mir da schwer vorstellen, dass jetzt jemand aus der Verwaltung in solchen Prozessen aktiv und effektiv beraten kann. Soll also die Beratung von staatlichen oder privaten Anbietern durchgeführt werden oder kann die Industrie um einen Förderbeitrag ansuchen, wenn sie private Anbieter für eine Energieberatung beschäftigt?
Im Übrigen möchte ich das vom Abg. Elfried Hasler gehaltene Votum von heute Morgen bezüglich der Beschaffung der CO2-Zertifikate noch unterstützen. Nach meiner Ansicht kann es ebenfalls nicht angehen, dass energie- und klimapolitische Ziele mit anderem vermischt werden. Für mich ist eine Prämisse, dass Transparenz herrscht. Dass der Markt für CO2-Zertifikate zusammengebrochen ist und diese nun viel günstiger als ursprünglich gedacht eingekauft werden können, ist wohl ein Konstruktionsfehler. Das kann aber nicht dazu führen, dass wir für den Einkauf von CO2-Zertifikaten ein Mehrfaches des Marktpreises zahlen.
Ausdrücklich unterstützen möchte ich die verschiedenen Voten des Abg. Herbert Elkuch, der mit seinen Berechnungen eindrücklich aufgezeigt hat, dass z.B. die Förderung der Kraftwärmekopplung nicht mehr fortgesetzt werden sollte. Auch ist wohl unbestritten, dass der Photovoltaikstrom am wenigsten wert ist, da er zufällig anfällt und deshalb eine weitere Infrastruktur bereitgehalten werden muss, die dann einspringt, wenn der Solarstrom ausfällt.
Wie wir alle wissen, haben die massiven Förderprogramme der deutschen Bundesregierung für Photovoltaikanlagen und die gleichzeitig eingesetzte Produktion von dreckigem Kohlestrom den Strommarkt komplett aus dem Gleichgewicht gebracht. Das Resultat sind tiefe Strompreise, die dazu führen, dass sogar umweltfreundliche Wasserkraftenergie nicht mehr rentabel ist. Um dieses Ungleichgewicht nicht noch zu verstärken, ist die Förderung von Photovoltaikanlagen deshalb deutlich zurückzufahren. Zu überlegen wäre meiner Ansicht nach oder ich würde mich dafür einsetzen, dass die Förderung nur noch auf die Beschaffung der Photovoltaikanlagen gewährt wird und dass die gezahlte Einspeisevergütung vom Marktpreis bestimmt wird. Auch bin ich der Meinung, dass dieses Energieeffizienzgesetz, wie das schon an anderer Stelle gesagt wurde, eine gewaltige Umverteilungsmaschinerie ist, von der zwar einige profitieren, andere aber nicht. Gleichzeitig muss diese Umverteilungsmaschinerie durch einen Verwaltungsapparat am Leben erhalten werden. Damit möglichst viele die Zustimmung zu diesem Gesetz geben, müssen Zückerchen verteilt werden, wie z.B. die Erhöhung der maximalen Förderbeiträge auf CHF 200'000, von denen dann auch das Gewerbe und die Industrie profitieren können. Lieber wäre mir allerdings, wenn man sich mit dieser Gesetzesänderung darauf konzentriert, das anbahnende Loch von CHF 35 Mio. zu stopfen und die Förderung auf ein Minimum zurückzufahren. Das Schwergewicht sollte nach meiner Ansicht eindeutig auf Energieeinsparung und nicht auf Stromerzeugung gelegt werden. Wie die Situation in drei, vier oder fünf Jahren ist, wissen wir nicht. Änderungen kann man auch zu einem späteren Zeitpunkt immer wieder machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte noch auf die Thematik Deckelung der Fördermittel zurückkommen. Das wurde heute ja schon verschiedentlich erwähnt, hier wurden auch Befürchtungen geäussert, dass es hier zu einem Antragsstau kommen könnte, wie das beispielsweise in der Schweiz der Fall ist. Meines Erachtens liegt hier ein gewisses Missverständnis vor. Falls dem so ist, hätte ich gerne die Bestätigung der Regierung, dass ich das auch richtig verstehe. Gemäss Art. 4 Abs. 1a werden die Massnahmen finanziell nur für «Demonstrationsobjekte sowie andere Anlagen und andere Massnahmen» gedeckelt. Alle anderen Massnahmen in den Bereichen Wärmedämmung, Sonnenkollektoren, Photovoltaik, Minergie sind nicht gedeckelt. Verstehe ich das richtig? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich beginne beim Votum des Abg. Peter Büchel nach der Mittagspause betreffend Baubewilligungen. Dazu kann ich hier nicht viel sagen, weil ich für das Thema «Baubewilligungen und Reform eines Baugesetzes» in dieser Hinsicht nicht zuständig bin. Von meiner Seite würde ich zumindest die Vereinfachung von Bewilligungen für Photovoltaikanlagen sicher unterstützen. Da soll dann bitte meine Kollegin, die für das Bauwesen zuständig ist, eventuell dazu etwas sagen, ob hier etwas geplant ist. Was man einfach aufpassen muss, ist das, was schon angedeutet wurde betreffend Energieverordnung, aber auch Baugesetz oder Bauverordnung, wenn dort bestimmte Sachen zwingend vorgeschrieben werden, was energiemässig einen Einfluss hat, dann kann das nicht mehr gefördert werden. Das ist klar. Also in dem Moment, wo eine gesetzliche Vorschrift für eine bestimmte Massnahme besteht, dann ist es nicht mehr förderungsmöglich. Das ist natürlich eine logische Konsequenz. Aber Ihnen ging es, wenn ich es richtig verstehe, eher um die Einfachheit, dass man solche baurelevanten Anlageteile noch einfacher montieren kann und nicht behindert wird durch die Baubehörden. Das nehmen wir sicher so mit.
Zur CO2-Thematik möchte ich im Moment nicht mehr dazu ausführen. Die Umweltministerin hat sich bereits dazu geäussert.
Dann zu den Ausführungen des Abg. Harry Quaderer: Ja, wo investieren, war die Frage - und dass man nicht einzeln subventionieren soll. Der Abg. Rainer Gopp hat das auch schon erwähnt. Sie hatten ja bei Traktandum 7 ein Votum, wo Sie freundlicherweise in Wikipedia für uns alle nachgeschlagen haben, was Investition und was Subvention ist. Und Sie haben, wenn ich mich richtig erinnere, zitiert, dass Subvention eine Verhaltensänderung in der Gesellschaft bewirken soll. Und ich glaube, da sind wir schon am richtigen Ort. Also ich denke, Subventionen sind nur dann nötig, wenn man eine Entwicklung beschleunigen oder auslösen will. Und es ist hier in diesem Bereich, im Bereich der Energiestrategie, bei der Zielerreichung sicher auch ein Thema, dass man eben eine Verhaltensänderung beschleunigen oder herbeiführen will. Was dabei sowieso ausser Acht geblieben ist, sind diese positiven wirtschaftlichen Effekte, dass diese Subventionen, die dann eben zu Investitionen führen, im Endeffekt auch wieder zu Investitionen in der Wirtschaft führen und zu Steuereinnahmen etc. Das wurde auch bereits mehrfach erwähnt. Dann haben Sie gesagt, ob wir die «Weltwoche» lesen. Da habe ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen können. Ich denke mir oft, ich muss schon genügend Medienerzeugnisse lesen, die ich nicht so gerne lese, und ja, ich konzentriere mich auf das, was ich wirklich muss. Also die «Weltwoche» ist da im Moment nicht dabei. Aber das ist wahrscheinlich jedem selbst überlassen.
Den Lampendoktor haben Sie noch erwähnt. Wir haben versucht, den Begriff zu vermeiden, weil er ein bisschen ein Lächeln auslöst. Das ist auch verständlich. Diese Beratungsdinge sind auch kein Zwang. Also es gibt ja keinen Zwang, zum Lampendoktor zu gehen, wie Sie das ein bisschen polemisch beschrieben haben, sondern es ist eine Möglichkeit, dass man Beratungsdienstleistungen in Anspruch nimmt. Ich komme auf dieses Beratungsthema noch zu sprechen.
Dann haben Sie gesagt, die Stossrichtung der ganzen Vorlage sei von A bis Z falsch. Dann bitte ich, mich zu korrigieren. Also den Ansatz, dass wir die Förderungen halbieren, um den Staatshaushalt zu entlasten, finden Sie auch falsch, und den Ansatz, dass wir die Einspeisevergütung der Photovoltaik auf nur noch 10 Rappen senken, finden Sie falsch, und dass wir den Fonds bis 2023 ausgleichen wollen, und zwar rechtzeitig, und kein Loch im Staatshaushalt wollen, finden Sie auch falsch. Oder habe ich das mit der Stossrichtung «A bis Z falsch» jetzt ein bisschen übertrieben falsch verstanden? Sie müssen da nicht antworten, Herr Abg. Quaderer. Ich glaube, ich habe Sie schon verstanden.
Zum Thema Autarkie, wie autark und wie autonom unser Land sein soll, wollte ich auch noch etwas sagen. Es ist sicher ein Ziel der Energiestrategie, dass wir die Eigenversorgung verbessern, erhöhen. Aber ich glaube, eine absolute Autarkie unseres kleinen, schönen Landes ist eine Illusion. Dessen sind wir uns sicher alle bewusst. Wir haben auch keine eigene Autobahn, keinen Flughafen usw. Ich denke, eine Energieautarkie für Liechtenstein anzustreben, das wäre illusorisch, und ich glaube, dazu sind wir zu eng eingebettet in unsere Nachbarländer. Darum verteidige ich auch immer die Bestrebungen der LKW z.B., auch einmal in den Nachbarländern Eigenproduktion in kleine Wasserkraftwerke zu investieren, die dann den LKW gehören, weil wir hier in unserem Land wirklich extrem limitiert sind. Und ich verstehe die Begriffe Eigenversorgung und Eigenproduktion nicht so eng, dass man das nur auf das Territorium unseres Landes beschränkt, sonst wird es wirklich extrem schwierig. Und von Autarkie in Liechtenstein zu reden - ich glaube, das werden wir nicht schaffen, ausser es geschehen technische Wunder. Das will ich nicht ausschliessen, aber da bin ich jetzt nicht so optimistisch.
Dann zum Votum des Abg. Eugen Nägele, der Appell an die Selbstverantwortung. Da gebe ich Ihnen recht. Es ist sehr beliebt seit dem Staatsfeiertag. Das Thema hat Inflation, und ich glaube, auch hier ist es völlig berechtigt, Eigenverantwortung ist gefragt. Auch hier kann ich einfach darauf hinweisen, was das Energieeffizienzgesetz auch will: Es will Motivation geben, es will ein Umdenken auslösen, es will den Schritt in diese neuen Technologien für den Konsumenten erleichtern. Das ist eine gesellschaftspolitische Massnahme in einem bestimmten Sinne, die dann auch noch volkswirtschaftlichen Nutzen bringt. Das ist ja das Schöne dabei. Aber es soll eben diese Selbstverantwortung natürlich nicht völlig ausblenden. Also es geht nicht darum, dass man nur Photovoltaik installiert, nur weil man dann gefördert wird, sondern man soll Photovoltaik installieren, weil man diese saubere, erneuerbare Energie selber auch gut findet und weil man einen Beitrag leisten will. Dass der Staat das am Anfang mit einer Fördermassnahme erleichtert, das ist dieser Umdenkensprozess, den wir fördern wollen. Und die positiven Nebeneffekte sind ja auch nicht zu vernachlässigen. Das wurde schon mehrfach erwähnt.
Zu den Fehlern oder zu diesen Diskrepanzen im Text betreffend sieben oder acht Jahre kann ich jetzt spontan auch nichts sagen. Wir werden das prüfen und sonst auf die 2. Lesung noch ganz präzise darstellen, damit das konsistent ist.
Sie haben gefragt, wie wir verhindern wollen, dass der Fonds nicht mehr in ein Defizit hineinläuft. Die Frage kommt dann, glaube ich, anderswo auch noch. Man muss einfach sehen, was passiert ist in den vergangenen Jahren mit diesen hohen Fördersätzen, die früher vorgesehen waren, und dann diese Fördermassen, die noch von den Gemeinden usw. mit teilweise bis zu 200% Zusatzförderung unterstützt wurden. Das hat also natürlich einen richtigen Boom ausgelöst. Das war auf der einen Seite schön, positiv, weil damit ein richtiger Durchbruch im Bereich Photovoltaik passiert ist. Auf der anderen Seite habe ich schon erwähnt, dass die Energiefachstelle schon im Jahr 2009 darauf hingewiesen hat, dass man die Fördersätze dringend senken sollte. Es ist leider nicht passiert. Jetzt ist der Vorschlag da. Das ist übrigens auch die Antwort und der Grund - das ist das Votum des Abg. Erich Hasler -, warum wir nur noch die Höchstgrenzen im Gesetz definieren und der Regierung eben die Kompetenz geben wollen, auf Verordnungsebene reagieren zu können.Und damit kann ich gleich den Bogen zu dieser Frage der Deckelung schlagen. Es ist schon auch so: Eine Deckelung ist das Ziel. Wir wollen das Budget einhalten. Auf der einen Seite sind wir überzeugt, dass es möglich ist, weil in den vergangenen Jahren das Budget in diesem Bereich nie ganz ausgeschöpft worden ist. Wir hatten immer weniger gebraucht, als das Budget vorsah. Auf der anderen Seite ist es auch eine flexible Zone, weil die Auszahlung erst erfolgt, wenn die Abnahme der Massnahme erfolgt ist. Es gibt hier wirklich eine grosse flexible Zone. Und dazu kommt durch diese neue Verordnungskompetenz der Regierung: Wenn die Regierung erkennen wird, dass dieser Fonds sich wider Erwarten trotz dieser neuen, nur noch sehr tiefen Einspeisevergütung sich weiter in eine falsche Richtung entwickelt, können wir mit Verordnung sehr schnell reagieren. Das war vorher nicht so einfach. Durch diese neue Verordnungskompetenz können wir hier viel schneller eingreifen. Und das können Sie mir glauben: Diese Regierung hat den Staatshaushalt wirklich im Fokus, wird das beobachten und wird ansonsten auch sofort mit Verordnung reagieren.
Und damit vielleicht noch zum Punkt des Abg. Erich Hasler betreffend, wie man sicherstellen kann, dass eine Planungssicherheit da ist, wenn die Verordnung so schnell geändert werden kann: Ja, wer eine Planung macht, wird ein Gesuch einreichen und wird eine Förderzusage bekommen. Und zu dem Zeitpunkt, an dem er das Gesuch stellt und die Zusage erhält, hat er eine Planungssicherheit. Er bekommt eine Zusage zum aktuellen Satz. Das ist die Planungssicherheit, die wir bieten können. Aber wir können niemandem garantieren, dass er in zwei Jahren noch die gleiche Förderung bekommt, weil es ein sehr dynamisches Umfeld ist. Wer weiss, was in fünf Jahren im Bereich Technologie alles passiert. Darum wollen wir rascher reagieren können und darum auch dieser Ansatz mit dieser Verordnungskompetenz.
Dann zum Abg. Herbert Elkuch, der sehr viele spannende Details zum Thema Wärmepumpen etc., auch wie man Berechnungen anstellen kann, graue Energie, die ganzen Herstellungskosten vom Rohstoffabbau bis zum Endkonsumenten genannt hat. Das sind sicher berechtigte Hinweise, aber ich bitte einfach um Verständnis, dass wir dies abklären müssen, und die Stellenprozentfrage wurde auch gestellt von einem - nein, Partei darf ich, glaube ich, nicht sagen - Kollegen von Ihnen: Wie viele Stellenprozente wir hier in diesem Bereich haben. Und wenn wir solche Detailberechnungen jetzt anstellen wollten, mit der ganzen grauen Energie im Hintergrund, mit den effektiven Kosten, würden wir jemanden wahrscheinlich tage-, wenn nicht wochenweise beschäftigen oder müssten ein Expertengutachten in Auftrag geben. Wir verlassen uns hier auch auf unsere Kollegen aus der Schweiz - aus dem Bundesamt für Energie, aus der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) usw. - und auf die Fachliteratur. Es gibt hier genügend Material und Anhaltspunkte. Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass wir jetzt auf die 2. Lesung hier eine umfangreiche quasi Berechnung vorlegen können, die alle diese Aspekte, diese wirkliche Energiebilanz quasi, darstellt. Was wir versuchen können, das kann ich Ihnen zusagen: Diese Geldflüsse, die Sie erwähnt haben, und auch diesen Vergleich betreffend Wärmepumpen und den Vergleich zwischen Gas und Öl, was das auslösen würde, können wir versuchen, auf die 2. Lesung darzustellen. Aber eine Gesamtenergiebilanz würde wahrscheinlich die Möglichkeiten der Verwaltung sprengen - im Rahmen der Vorbereitung für die 2. Lesung. Die anderen Punkte und das gilt auch für das, was der Abg. Gopp gesagt hat - wenn ich hier eine Frage jetzt nicht beantworte, dann teilweise, weil ich selber kein Ingenieur bin und kein Energieexperte, sondern da muss ich dann teilweise Rückfrage nehmen -, werden wir dann auf die 2. Lesung beantworten. Also zu allem, was ich hier jetzt nicht beantworten kann, können Sie davon ausgehen, dass wir versuchen, auf die 2. Lesung etwas dazu auszusagen.
Der Abg. Rainer Gopp hat gefragt: Ja, wo ansetzen? Ich glaube, wir müssen genau dort ansetzen und das ist diese Frage der Gleichberechtigung, dass hier Subventionen oder Förderungen ausgesprochen werden und es profitieren nicht alle davon. Ich glaube, im Bereich der Energieeffizienz sind natürlich vor allem diese Leute Ziel, die auch einen Einfluss haben. Das sind die Eigentümer von Häusern, das sind die Eigentümer von Gewerbe- und Industrieanlagen und das ist nicht die grosse Masse der Mieter. Bei den Mietern, bei den Menschen, die jetzt nicht das Glück haben, dass sie ein eigenes Haus gerade bauen und dann Förderung ansuchen können oder eine Firma haben, bei diesen Menschen wollen wir einfach das Bewusstsein für Energiesparen, für Energieeffizienz steigern, man kann dort auch viel tun. Aber hier, die grosse Wirkung erzielen wir im Bereich Energiestrategie eben dort, wo es möglich ist einzugreifen. Und das ist dort, wo jemand aus seinem Eigentum heraus etwas verändert. Sei es, er baut eine Fabrik oder er saniert eine Fabrik, sei es, er baut ein Haus. Und darum zielen dieses Gesetz und die Förderungen auf diese Menschen, die dieses Möglichkeiten haben. Das sind aber dann auch diejenigen, die auch Energie konsumieren. Das sind die Eigentümer, die dann auch die Stromrechnung bezahlen - und darum ist es schon gerechtfertigt, dass wir hier vor allem im Bereich fördern, wo dann effektiv auch die Wirkung entstehen kann.
Auf die Öffnung des Fonds haben Sie noch einmal hingewiesen, Herr Abg. Gopp - ja, wir werden das anschauen, ob wir etwas dazu auf die Stellungnahme auf die 2. Lesung bringen. Aber das kann frühestens ab 2023 sein, weil wir jetzt im Moment wirklich den Fokus haben, den Fonds auszugleichen, und dann noch diese kleine Einspeisevergütung weiterführen wollen. Aber vorzeitig den Fonds zu öffnen für andere Massnahmen, für andere Förderungen, das würde das ganze System auf den Kopf stellen und das hätte ganz viele andere Aspekte, die man prüfen müsste, und dann würden sich noch viele Fragen auch betreffend Finanzierung stellen. Aber wir werden uns dazu ein paar Gedanken machen und darstellen, welche Modelle da denkbar wären, einfach für die Zukunft. Aber im Moment, für die nächsten paar Jahre, sehe ich das nicht.
Betreffend den Nutzen für den Staatshaushalt, den Sie angesprochen haben: Ja, ich glaube, es ist ja nicht nur der Nutzen für den Staatshaushalt. Das ist eher die indirekte Betrachtung. Die direkte Betrachtung ist der Return on Investment für die Wirtschaft, für die Volkswirtschaft. Und der Staat profitiert dann - wenn es der Volkswirtschaft gut geht, gibt es Arbeitsplätze, gibt es Steuereinnahmen usw. Ich glaube, der direkte Nutzen für den Staatshaushalt ist auch ein indirekter Nutzen aus der volkswirtschaftlichen Entwicklung.
Zu der Deckelung und den Mechanismen habe ich bereits etwas ausgeführt. Da werde ich aber noch einmal auf die 2. Lesung hin Ausführungen machen und damit auch die Frage des Abg. Elfried Hasler beantworten. Dem Finanzminister, der jetzt neben mir sitzt, und mir geht es natürlich nicht nur um die Deckelung bei diesen anderen Massnahmen, sondern wir wollen grundsätzlich eine Einhaltung der Budgetvorgaben für die Förderungen. Und wenn das hier missverständlich herüberkommt, weil das im Artikel zu einschränkend zu verstehen ist, werden wir das auf die 2. Lesung nochmals darstellen. Und auch die Fragen: wie können wir verhindern, dass es einen Stau gibt? Wie kann man die Konsequenz aus dieser Vorgabe, dass das Budget nicht überschritten werden darf, in der Praxis dann umsetzen? Dazu werden auf die 2. Lesung noch etwas präsentieren.
Der Abg. Pio Schurti hat darauf hingewiesen, dass hier eine Beratung ausserhalb des Bildungsbereichs stattfindet. Ja, ich glaube, die Fachstelle für Sexualfragen und HIV-Prävention (fa6) oder andere Beratungsinstitutionen sind auch ausserhalb des Bildungsbereichs. Beratung passiert nicht nur im Bildungsbereich. Und ich glaube, hier geht es ja um Beratung, um diesen Bewusstseinswandel zu erreichen, um auch die Interessenten dann zu unterstützen, und am Schluss geht es einfach darum, die Energieeffizienz zu steigern und die Energiestrategie 2020 möglichst gut zu befördern. Ob diese Beratung innerhalb oder ausserhalb des Bildungsbereichs passiert - ich denke, hier geht es wirklich um das Primärziel der Energiestrategie, dass wir hier diesen Wandel vorwärtstreiben wollen. Da ist es dann aus meiner Warte nicht so wichtig, ob diese Beratung zum Bildungsbereich dazugehört oder nicht.
Die Fragen, die Sie noch hatten zu Verkäuferinteressenskonflikten bei Beratungen usw., sind spannende Fragen. Ich glaube, zum ganzen Thema Beratung, das auf Seite 45 dargestellt ist - und auch der Abg. Erich Hasler hat dazu gefragt, wie diese Beratung aussehen könnte und wer das machen soll -, werden wir auf die 2. Lesung noch einmal genauer darstellen, was hier die Meinung ist. Hier ist vor allem natürlich auch eine Beratung z.B. durch die Energieagentur, die EnAW, gemeint, die solche Beratungen anbietet. Aber auch private Anbieter sollen, wenn sie solche Projekte haben, im grösseren Stil Beratung zu erbringen, unterstützt werden, weil es eben diesen Bewusstseinswandel herbeiführen kann.
Deutschland wurde noch erwähnt, dass dort die ganzen Strompreise aus den Fugen geraten seien etc., mit der Netzproblematik usw. Ich habe das auch schon diskutiert mit meinen Experten. Da wurde mir immer gesagt: Du kannst Deutschland nicht mit Liechtenstein und der Schweiz vergleichen. Es ist eine komplett andere Ausgangslage und eine komplett andere Situation. Und darum kann man die deutschen Probleme, die sie haben, und die haben sie, nicht mit Liechtenstein vergleichen. Es sind ganz andere Voraussetzungen und auch andere Zahlen im Spiel und auch andere Energieerzeugungsmechanismen -von Kohlekraftwerken über Atomkraftwerke etc. Man kann Deutschland mit Liechtenstein einfach nicht wirklich gut vergleichen.
Ja, ich glaube, die wesentlichen Punkte habe ich zu beantworten versucht, und alles, was ich nicht beantworten konnte oder vergessen habe, werden wir bei der Durchsicht des Protokolls dann auf die 2. Lesung darzustellen versuchen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir begeben uns jetzt noch in eine dritte Runde. Nach bald dreistündiger Eintretensdebatte bin ich guter Hoffnung, dass wir bald einmal über Eintreten werden befinden können.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich werde mich kurz halten. Der Ministerin Marlies Amann-Marxer besten Dank für ihre Ausführungen zu den CO2-Zertifikaten mit guter Qualität. Ich denke, Sie haben sehr gut ausgeführt, dass gerade diese Zertifikate über mehr Transparenz verfügen, dass in diesen Zertifikaten auch externe Kosten inkludiert sind und diese Zertifikate deshalb eine richtige Bepreisung haben. Denn ich glaube: Es kann nicht sein, dass wir weder im In- noch im Ausland unseren Staatshaushalt auf Kosten von Umweltstandards, Menschenrechten, Kinderarbeit, sozialer Gerechtigkeit, Gleichberechtigung der Geschlechter oder Arbeitsstandards sanieren. Ich glaube nicht, dass das im Dienste der Sache ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Zu den CO2-Zertifikaten: Das Wort CO2 kommt im Bericht und Antrag 72 Mal vor. Die CO2-Zertifikate müssen nur den Zweck, die vereinbarten Pflichten zu erfüllen, gewährleisten. Mehr nicht. Ich denke, der Steuerzahler erwartet, dass der Staat für solche Ausgaben jeweils die günstigste Variante, die den Zweck gerade noch erfüllt, auswählt. Wenn der vierfache Preis für Gold-Zertifikate ausgegeben wird, ist das für den Steuerzahler nicht nachvollziehbar. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich versuche, mich auch noch sehr kurz zu halten. Ich danke dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ich möchte also jetzt nicht, dass Sie das lange Wochenende mit einem schwarzen Wölkchen über dem Kopf verbringen. Ich hoffe, die Sonne wird scheinen. Die Stossrichtigung in dieser Vorlage - ich habe das vielleicht falsch ausgedrückt -, aber für mich ist das falsch: Freie Marktwirtschaft und Subventionen vertragen sich in meinen Augen nicht, und ich kann Ihnen ganz einfach noch einmal sagen, wie es sich bei der Energie verhält. Eine Investition wäre vielleicht eine Investition in ein Rheinkraftwerk. Davon hätten wir alle vielleicht etwas. Und eine Subvention- Subvention in Elektrofahrräder, von denen jetzt die Hälfte in der Garage steht und Staub fängt und die andere Hälfte sogar nicht einmal bei uns im Land in einer Garage steckt - steigert bei uns das Bewusstsein für Energieeffizienz sicherlich nicht. Da sind Sie vielleicht einig mit mir. Und zu den Emissionszertifikaten, was also in diesen Gold-Label-Standard jetzt auf einmal reingepackt wird, das erstaunt mich schon. Aber ich freue mich dann auf die Ausführungen der Frau Ministerin Marlies Amann-Marxer und natürlich würde mich dann wundernehmen, wie viele verschiedene Standards es da gibt und zu welchen Preisen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Energiepreise und Marktwirtschaft - das ist so eine Sache. Nehmen wir einmal Atomenergie her. Wer trägt hier das Risiko dieser schönen Atomenergie? Ist der Strompreis für Atomenergie effektiv verursachergerecht? Entspricht dieser der Marktwirtschaft? Wer bezahlt die Kosten, wenn Fukushima passiert ist? Wer bezahlt die Kosten, wenn Gösgen mitunter einen Super-Gau hätte? Das ist eben das Problem. Marktwirtschaft und Energiepreise, das geht nicht ganz auf. Wie gesagt, vielfach werden die Gewinne privatisiert und die Verluste darf dann die Allgemeinheit tragen. Und da sind wir dann gerade auch bei diesen CO2-Zertifikaten. Mir ist dann doch bei den Ausführungen der Frau Umweltministerin aufgefallen, dass sie das Wort Nachhaltigkeit erwähnt hat. Und da frage ich mich schon: Wie ist diese Nachhaltigkeit zu verstehen? Bezieht sich die primär auf Nachhaltigkeit im sozialen Aspekt? Oder ist das auch Nachhaltigkeit, sprich: Diese CO2-Reduktion ist nur ein oder zwei Jahre möglich und nach dem dritten und vierten Jahr ist diese CO2-Reduktion gar nicht mehr vorhanden? Da haben wir dann auch das Dilemma, wenn wir sagen, ja, wir wollen billige CO2-Zertifikate: Wie können wir dann Massnahmen im Inland gegenrechnen? Und es ist klar, je teurer diese CO2-Zertifikate sind, umso eher können wir Investitionen im Inland tätigen. Und diese Subventionen im Inland sind mir viel lieber als im Ausland. Im Inland habe ich eine Kontrolle. Ich sehe, was hier abgeht. Im Ausland sind diese Investitionen nach meinem Dafürhalten nicht mehr kontrollierbar, und deshalb würde ich schon dazu tendieren, dass wir vor allem im Inland diese Investitionen tätigen. Und dann werden wir schon eher mit den teuren CO2-Zertifikaten aus dem Ausland vergleichen müssen. Wie gesagt, wäre ich der Frau Ministerin noch dankbar, wenn sie Ausführungen zur Nachhaltigkeit machen könnte.
Dann auch diese Debatte um diese 6,5 bis 7,7 Millionen Heizöläquivalente-Investitionen: Das ist schon ein zentraler Punkt. Diese Devisen müssen wir sonst ins Ausland schicken, um Gas oder Öl zu kaufen. Und das müssen wir uns einfach auch vergegenwärtigen. Der Abg. Elkuch sagt berechtigt, die graue Energie müsse man berücksichtigen. Aber Erdöl sprudelt auch nicht in Schellenberg aus irgendeinem Bohrturm. Das Erdöl kommt irgendwo aus der fernen Welt hierher, und wir wissen ja: Nehmen wir nur Deep Horizon, die Katastrophe im Golf von Mexiko - auch Erdöl hat enorme Risiken. Und wenn man schon die graue Energie betrachten will, dann müssen wir auch bei Gas und bei Erdöl diese graue Energie betrachten und nicht nur bei anderen Investitionen. Und wie gesagt, Fakt ist einfach, diese CHF 6,5 bis 7,7 Mio. müssen wir nicht mehr ins Ausland exportieren, und das finde ich sehr gut.
Dann Subvention/Investition: Ich denke, das hat der Herr Vizeregierungschef treffend ausgeführt. Wir versuchen, mit diesen Subventionen die Investitionen zu steuern. Und da kann man jetzt schon sagen, dass im ersten Moment nicht alle profitieren. Aber langfristig eben doch. Wenn wir z.B. weniger Erdöl verbrennen, dann haben wir auch eine bessere Luftqualität im Land, und davon profitieren wieder alle im Endeffekt. Selbstverständlich sind es im ersten Moment die Gebäudebesitzer, aber wenn man es dann ein wenig weiterdenkt, dann profitiert die gesamte Bevölkerung - nicht nur im Inland, sondern auch in der Region.
Eine konkrete Frage habe ich noch zu der Effizienz dieser Subvention: Da ist mir das Thema Solarkataster aufgefallen. Das finde ich nicht in diesem Bericht und Antrag, sprich, müsste man nicht sagen, wenn wir diese Subventionsfranken möglichst effizient einsetzen wollen, dass auf gewissen Dächern es einfach nicht sehr sinnvoll ist? Da weiss ich, es gibt Ideen, einen sogenannten Solarkataster einzurichten, dass man nur die Dächer oder die Flächen nutzt, die auch effektiv regelmässig Sonne haben.
Ja, dann die Selbstverantwortung: Da kann ich den Abg. Eugen Nägele nur unterstützen. Wie gesagt, der Landtag sollte endlich seine Parkplatzbewirtschaftung einführen. Das wäre kein Luxus. Hier stundenweise über Energieeffizienz zu diskutieren und im Endeffekt mit dem Auto herzukommen, das ist nicht sehr effizient. Bitte führen Sie die Parkplatzbewirtschaftung ein. Dieser CHF 1,50 sollte nicht zu viel verlangt sein. Das wäre sicherlich im Sinne der Vorbildfunktion und kein Luxus. Und wie gesagt, das Wort Selbstverantwortung wird ja bereits inflationär verwendet.
Die Photovoltaik habe ich bereits angesprochen. Da muss man dann die Atomstrompreise gegenrechnen und dann sieht diese Rechnung gar nicht mehr gut aus. Wie gesagt, ich erinnere nur an Fukushima.
Dann zum Thema «Weltwoche»: Also ich habe keine Zeit, die «Weltwoche» zu lesen, Herr Abg. Quaderer. Mir reichen die Berichte und Anträge in Hülle und Fülle, aber ich bin froh, wenn Sie noch Zeit finden, neben dem Studium sämtlicher Berichte und Anträge auch die «Weltwoche» zu lesen. Das finde ich sehr gut.
Dann eine konkrete Frage, die jetzt schon x-mal gestellt wurde: Diese Deckelung, Art. 4 Abs. 1a. Also hier steht einfach etwas anderes, das muss ich sagen. Da muss ich den Abg. Elfried Hasler unterstützen. Hier steht ganz klar, diese Deckelung bezieht sich auf «Demonstrationsprojekte sowie andere Anlagen und andere Massnahmen». Da muss sich die Regierung schon noch etwas einfallen lassen, wenn sie diese Deckelung für alle Investitionsbereiche oder Subventionsbereiche hier definieren möchte. Ich denke, dieser Art. 4 Abs. 1 dürfte zu wenig sein. Aber das wird die Regierung sicher klären bis zur 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich kann meinem Vorredner nur beipflichten. Weil vorhin das Thema Beratungen schon eröffnet worden ist - ich wollte es eigentlich später, bei Art. 15 respektive Art. 18, bringen. Beratung kann ja als softe Massnahme bezeichnet werden. Wie wird diese dann bewertet für die Förderung oder das Aussprechen von Subventionen? Respektive in Art. 15 Abs. 2 ist es gar nicht vorgesehen, dass das gefördert werden kann, anscheinend, so wie es aussieht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Mein letztes Votum zu diesem Thema, damit wir den Humor nicht vergessen, Herr Kollege Lampert. Nebst der «Weltwoche» lese ich auch manchmal noch das «Vaterland» und das «Volksblatt» und - nicht zu vergessen - «Hoi du» und das «Weiss Magazin», damit ich wirklich eine grosse Allgemeinbildung habe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Thema Gold-Label danke ich dem Abg. Lageder, dass er meine Ausführungen noch ergänzt hat. Das Thema Gold-Label scheint die Gemüter der Landtagsabgeordneten tatsächlich des Öfteren zu beschäftigen. Ich denke, es ist in Zeiten des Sparens auch verständlich, wenn hinterfragt wird, welchen Standard und welchen Preis die Zertifikate haben, die wir für Reduktionen im Ausland kaufen. Ich denke aber, es ist nicht im Sinne der Umwelt und nicht im Sinne des Systems, dass wir die günstigste Variante einkaufen, um Reduktionen nicht im Inland vorzunehmen, und auf billigem, günstigem Weg Zertifikate für Massnahmen im Ausland kaufen, welche man auch zum Teil als dreckige Zertifikate bezeichnet. Dass der vierfache Preis dessen bezahlt wird, was man bezahlen müsste, muss natürlich sehr gut begründet werden. Es ist der Regierung ein Anliegen, die Unterschiede dieser Zertifikate aufzuzeigen und dem Landtag die Entscheidung zu überlassen, ob sich die Preisunterschiede auch rechtfertigen. Wir müssen aber immer im Auge behalten, was denn der Sinn dieser Zertifikate ist. Und wenn durch eine Massnahme im Ausland, die eine CO2-Reduktion herbeiführt, andere Umweltbelastungen generiert werden, dann ist der Zweck nicht erreicht. Damit ist auch die Frage des Abg. Lampert, denke ich, beantwortet. Es ist Nachhaltigkeit im Umweltbereich, aber nicht nur. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass bei der Zustimmung des Landtags zum Zertifikateinkauf im Ausland damals der Brennpunkt der Debatte jener war, dass wir die CO2-Reduktionen mit Massnahmen im Inland erreichen müssen und wollen, und das in erster Linie. Und nur die Lücke, die bestehen bleibt, soll mit Zertifikateinkäufen abgedeckt werden.
Zu den Fragen des Abg. Peter Büchel zur Bewilligung für Solaranlagen: Diese erfolgt im vereinfachten Verfahren. Die Bewilligung erfolgt zu circa 90% im Anzeigeverfahren. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Elfried Hasler verweisen, die in Kürze noch erfolgt. Die Vereinfachung und Erleichterung für die Erstellung solcher Anlagen, das war auch Ihr Anliegen. Das habe ich notiert. Wir werden die Möglichkeiten prüfen im Rahmen der Änderungen des Baugesetzes, das derzeit im Gange ist und noch in diesem Jahr dem Landtag vorgelegt werden wird. Danke für den Hinweis.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, noch zum Abg. Harry Quaderer: Ich hoffe auch, dass die Sonne scheinen wird, damit unsere Solaranlagen möglichst viel produzieren. Ist ja klar, oder?
Noch zum Thema Elektrofahrräder: Da bin ich 100% mit Ihnen einig. Ich kann jetzt nicht öffentlich aussprechen, was ich davon halte, was da damals passiert ist. Ich finde das aber auch eine sehr fragwürdige Aktion damals. Also im Nachhhinein ist man auch oftmals klüger. Ich glaube, im Nachhinein würden auch die Väter des Gedankens das vielleicht anders machen. Es war übrigens nie ein Teil des EEG und es gibt diese Subventionen mittlerweile auch schon lange nicht mehr. Das ist ja korrigiert worden und hatte mit Energieeffizienz nie etwas zu tun. Und zu den Electranten sage ich jetzt auch nichts. Ich darf dann noch eine Kleine Anfrage dazu beantworten.
Dem Abg. Wendelin Lampert danke ich für seine Ausführungen, die ich zu 100% teile. Ich bin völlig synchron mit seinen Aussagen. Der Solarkataster wurde in der Energiekommission auch schon beraten und bis jetzt jedes Mal wieder verworfen, weil es eben recht viel bürokratischer Aufwand ist, so einen Solarkataster aufzusetzen. Man könnte sich überlegen, am Schweizer System anzudocken. Wir werden das noch einmal mitnehmen, aber es gibt auch Stimmen aus der Fachwelt, die sagen, dass das nicht mehr so wichtig ist, weil die Effizienz der Anlagen deutlich besser geworden ist, dass mittlerweile auch auf Dächern, die nicht direkt südexponiert sind, durch die bessere Effizienz von Anlagen, sogar auch bei anderen Dachneigungen, eine Solaranlage durchaus Sinn macht. Das sind vereinzelte Expertenmeinungen. Also die Diskussion darüber läuft, aber im Moment haben wir noch keinen Entscheid dazu gefällt und darum ist auch nichts vorgesehen im Bericht und Antrag. Ich kann vielleicht auf die 2. Lesung hin dann noch schauen, dass wir etwas in die Stellungnahme dazu hineinschreiben.
Zur Deckelung noch einmal: Es ist ja ziemlich offensichtlich, wie das entstanden ist. Die Regierung beschäftigt sich an jeder Sitzung mit der Sanierung des Staatshaushaltes. Jedes Thema, das wir auf dem Tisch haben - egal, aus welchem Politikbereich - wird mit diesem Thema abgestimmt. Und so kam hier auch bei dieser Beratung des Energieeffizienzgesetzes, bei diesen Artikeln, die ändern, diese Frage dazu: Ja, aber wir wollen ganz sicher nicht irgendwo ein Risiko, dass das über das Budget hinausgeht, und darum wurde es hier eingebaut bei den Artikeln, wo sich etwas geändert hat, eben in diesem speziellen Artikel hier. Aber wir waren uns in der Regierung natürlich auch einig, dass das grundsätzlich sowieso gilt, dass das Budget für die Förderung, für die Fördermittel, eingehalten werden muss. Und ich merke jetzt schon aus dieser Landtagsdiskussion heute, dass wir es noch einmal überprüfen sollten, ob wir das dann nicht gerade generell noch explizit so hineinschreiben - verbunden mit Ausführungen, was das dann in der Praxis bedeuten kann, damit wir keinen Stau bekommen, und wie man dann reagieren könnte, wenn sich die Förderungen wider Erwarten doch Richtung Budgetobergrenze hinbewegen. Aber so ist es einfach entstanden, aus dieser Diskussion heraus. Das zeigt wenigstens, dass die Regierung sich wirklich bei jedem Thema immer wieder mit der Frage beschäftigt, wie wir Budgets einhalten, wie wir weniger ausgeben können.
Zur Beratung, zum Votum des Abg. Patrick Risch: Wie gesagt, ich werde auf die 2. Lesung zu diesem Thema Ausführungen machen, und wir werden das auch noch einmal hinterfragen. Wenn dieses Thema Beratung so viele Fragen aufwirft und teilweise so kritisch gesehen wird, kann ich mir auch vorstellen, dass wir das eventuell noch einmal wirklich kritisch hinterfragen auf die 2. Lesung, wenn überhaupt, wie man das so machen kann, dass es klar ist, was damit gemeint ist. Aber ich möchte mich hier noch nicht festlegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit möchte ich über Eintreten abstimmen lassen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Somit können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf schreiten.Art. 12 Abs. 1 Bst. t und u werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 Bst. t und u stehen zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Ich habe noch eine Frage zum Bst. t: Und zwar wird ja hier der Begriff Energiecoaching im Gesetz verwendet. Ich frage mich, ob «Energieberatung» das nicht auch abdecken würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort. Ich habe genau die gleiche Frage. Ich denke, Energiecoaching ist ein Begriff, der in den Erläuterungen nie vorgekommen ist, und ich würde auch dafür plädieren, dass wir versuchen, in unseren Gesetzen deutsche Worte zu verwenden und nicht irgendwelche importierte Worte aus anderen Sprachen, die zwar schön tönen. Aber ich glaube, wir sollten uns auf unsere Sprache beschränken, wenn möglich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Mir geht es um dasselbe, aber nicht um den Begriff. Da bin ich flexibel. Aber ich möchte schon zum Ausdruck bringen, dass hier massiv Potenzial vorhanden ist. Denn es geht genau darum, Verhaltensänderungen herbeizuführen, und diese sollen mit diesem befördert werden. Also ich möchte explizit sagen, dass wir sehr für eine Förderung, wie auch immer geartet, dieser Massnahme sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?
Das ist nicht der Fall. Wir können weiterlesen. Art. 3 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Zu diesem Artikel habe ich nur noch eine Verständnisfrage. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten sind ja förderberechtigt. Meine Frage lautet: Sind die LKW unter diesem Aspekt auch förderberechtigt, nachdem auf Seite 65 des Berichts und Antrags zumindest herauszulesen ist, dass es in Bezug auf die Einspeisevergütung eben nicht so ist. Und nachdem dieser Artikel sich im allgemeinen Teil der förderungswürdigen Massnahmen und Förderbeiträge befindet, frage ich mich jetzt einfach, wie sich das verhält. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank. Ich habe eine Frage: Den Gemeinden wird ja nun der Zugriff an der Förderung oder am Fördertopf entzogen. Mit welcher Berechtigung wird dann den öffentlich-rechtlichen Körperschaften respektive den Anstalten noch die Förderung gewährt? Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften gehören ja den Gemeinden oder dem Land im Grossen und Ganzen, oder sie führen Aufträge im Sinne des Landes oder der Gemeinden aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zur Frage der Landtagsvizepräsidentin Lanter-Koller: Das werden wir noch präzisieren und anschauen, dass es klar ist, wie das mit den LKW ist. Das ist eine gute Frage, das kann ich jetzt spontan auch nicht beantworten.
Und zur Frage des Abg. Patrick Risch: Es gibt schon auch öffentlich-rechtliche Körperschaften, es gibt Bürgergenossenschaften und andere Einheiten, die finanziell vielleicht nicht so gut gestellt sind wie die Gemeinden. Die Regierung war einfach der Meinung, es macht mittlerweile keinen Sinn mehr - und das kann man immer wieder in den Zeitungen lesen, wenn die Jahresrechnungen der Gemeinden veröffentlicht werden usw. -, dass die Gemeinden mit diesen Voraussetzungen, die sie heute haben, auch noch Fördergelder bekommen. Sie sind alle Energiestädte heute und haben sich das selbst auferlegt, diese Bereiche zu fördern. Dass sie dann noch selber wieder Förderung vom Land bekommen, ist wie eine Verdoppelung. Und darum war es uns ein Anliegen, die Gemeinden hier explizit auszunehmen, aber nicht generell alle möglichen anderen öffentlichen Einheiten. Stichwort Bürgergenossenschaft zum Beispiel.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Nur eine kurze Gegenfrage: Sind jetzt vielleicht nicht Gemeinden mit einer Bürgergenossenschaft bevorzugt, weil sie dann einfach sagen, macht ihr die Anlage, wir schauen dann, dass wir dann Kosten für euch übernehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, diese Frage habe ich, glaube ich, in der Finanzkommission bereits auch angezogen. Ich frage mich schon auch, ob das hier im Sinne der Staatshaushaltssanierung ist. Wäre es mitunter möglich, dass die Regierung auf die 2. Lesung zumindest für das letzte Jahr einmal Zahlen darstellt, in welcher Grössenordnung diese Institutionen hier Förderung bezogen haben, damit man sich auch ein Bild machen kann? Und die Frage des stv. Abg. Patrick Risch ist sicherlich berechtigt, gerade Bürgergenossenschaften und Gemeinden, ob es hier dann nicht genau zu dieser Problematik kommt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich nehme das mit auf die 2. Lesung und werde schauen, dass wir noch einmal darstellen, was genau die Unterschiede sind und wie das gedacht ist. Wir werden auch versuchen, auch noch Zahlen zu bringen, wie die Gemeinden und andere öffentlich-rechtlichen Körperschaften etc. in den letzten Jahren Förderungen erhalten haben, damit man sieht, ob das Problem tatsächlich ein Problem war oder nicht. Die Grundintention der Regierung war einfach zu sagen, wir möchten grundsätzlich diese Leistungsentflechtung zwischen Land und Gemeinden und wir möchten eigentlich dort, wo die Gemeinden selber auch fördern, nicht zusätzlich auch noch eine Landesförderung. Also wir wollten das hier einfach klar sagen: Wenn die Gemeinden Energiestädte sind - das sind ja mittlerweile alle -, dann sollen sie auch diese Förderung selbstständig finanzieren und nicht dann selber quasi wieder beim Land noch Förderung bekommen. Das war der Vater des Gedankens, aber ich werde auf die 2. Lesung nochmal schauen, dass wir da keine Schlupflöcher oder falsche Anreize für Quermanöver ansetzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 4 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1, 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1, 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich frage mich bei Abs. 1, wie man hier die einzelnen Massnahmen abgrenzen will. Es ist ja hier ein Betrag von CHF 400'000 genannt - ich frage mich für die Praxis: Wie findet diese Abgrenzung statt, damit hier nicht eine Kumulation von einzelnen Massnahmen stattfindet oder eine Umgehung? Wie will man hier in der Praxis die Abgrenzung für diesen Abs. 1 definieren?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Ich habe eine Frage zu Abs. 3: Und zwar waren hier bisher die Betreiber verpflichtet, die Daten der Energiefachstelle jährlich bekannt zu geben. Neu steht da Empfänger, und ich kann mir vorstellen, es hat damit zu tun, dass jetzt auch diese anderen Massnahmen förderberechtigt sind. Im Hinblick jedoch auf die nach wie vor geltenden Förderungen für andere Anlagen denke ich schon, dass da analog zu Art. 31 Abs. 1 sowohl Betreiber als auch die Empfänger von Förderungen informationspflichtig bleiben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank. Ich wollte nur noch klarstellen, wir, die Fraktion der Freien Liste, sind nicht gegen das Mittel der Beratung als Massnahme, sondern meine Frage zielte darauf ab, wie ein Beratungsprojekt bewertet und unterstützt wird im Sinne dieses Artikels. Wir würden auch noch gerne vorschlagen, dass geprüft wird, ob in Abs. 2, welcher hier nicht zur Diskussion steht, noch allenfalls ein Bst. f aufgenommen wird, wo es beispielsweise heisst: Die Vorbildwirkung der Anlage oder der Massnahmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Es ist mir etwas zu schnell gegangen. Kann ich zurück zu Art. 13, nur ein kurzer Ausdruck?Landtagspräsident Albert Frick
Bitte sehr, Sie haben das Wort.Abg. Herbert Elkuch
Dort steht: «Franken pro Kilowatt installierter Gleichstromleistung». Es ist aber nicht definiert, welche Gleichstromleistung. Ist das die maximale oder ist das nach bestimmten Prüfverfahren? Die Definition, welche Leistung, fehlt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich beginne gerade hinten, beim Abg. Herbert Elkuch zu Art. 13: Das kann ich Ihnen jetzt spontan nicht sagen. Ich bin technisch nicht so bewandert wie Sie. Meine Kenntnisse von Gleichstrom und Wechselstrom beschränken sich auf AC/DC. Das kenne ich, aber dann hört es ziemlich schnell auf. Ich habe in der Physik nicht immer so gut aufgepasst wie Sie offensichtlich. Ich werde das bei den Experten rückfragen und dann eventuell präzisieren lassen.
Dann zur Frage des Abg. Wendelin Lampert betreffend die Abgrenzung in Abs. 1: Auch das kann ich Ihnen spontan hier nicht beantworten. Wir werden schauen, ob wir das in den Materialien oder sogar im Text noch präzisieren können. Das werden wir anschauen. Und auch die Frage der Abg. Violand Lanter-Koller, ob Empfänger oder nicht oder ob man beides verlangen soll, auch diesen Hinweis nehme ich so mit. Das kann ich spontan jetzt nicht einfach so aus der Hüfte schiessen und beantworten.
Und der Abg. Patrick Risch hat noch gefragt, ob man einen Bst. f betreffend Vorbildwirkung aufnehmen könnte. Wir werden auch prüfen, ob so etwas möglich ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 17 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. a stehen zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Hier stelle ich mir die Frage, wenn man auf diese feste Einspeisevergütung verzichtet und auf Eigenverbrauch setzt, wie das abläuft, wenn ich wieder wechseln möchte. Wie wird das geregelt, dass ich zwischen Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch wechseln kann? Kann ich da beliebig oft wechseln, muss ich kündigen, wie läuft das ab? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Das ist vertraglich geregelt, Frau Abg. Lanter-Koller. Das ist im Vertrag mit den LKW als Netzbetreiber geregelt, und dort müsste man jetzt nachschauen, wie diese vertraglichen Bedingungen sind, um den Wechsel herbeizuführen. Das kann ich Ihnen jetzt spontan auch nicht sagen. Aber das ist ein Vertragsverhältnis zwischen dem Einspeiser und den LKW. Dort drin wird auch die Kündigung und wie man zwischen den zwei Systemen hin- und herwechseln kann, geregelt sein. Ich habe selbst eine Photovoltaikanlage. Ich müsste zu Hause nachschauen im Vertrag, wie das aussieht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 18 Abs. 2 Bst. b und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 2 Bst. b und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Hier möchte ich nur einen Hinweis zu lit. b machen. Gestern war in der «NZZ» oder online schon zu lesen, dass der Bundesrat im Rahmen der Energiestrategie 2020 beschlossen hat, die Obergrenze für die KEV, also für die kostendeckende Einspeisevergütung, sogar auf 2,3 Rappen zu erhöhen. Also ich denke, der Hinweis ist vielleicht noch interessant, weil es der LIHK ja wichtig war, dass wir mit dieser Förderumlage unter dem Schweizer Niveau sind. Und ich glaube, mit diesem Beschluss des Bundesrates liegen wir doch deutlich darunter. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Im Art. 18 Abs. 6 steht der Satz: «Ein negativer Endsaldo wird den Liechtensteinischen Kraftwerken durch das Land vergütet.» Ja, das kann schiefgehen. Muss einfach vergütet werden, wenn er negativ ist. Und hier muss eine Sicherung eingebaut sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, gerade zu dieser Sicherung, die der Abg. Herbert Elkuch hier schon in seinem ersten Votum angedeutet hatte: Wir werden das anschauen, ob so eine Sicherung im Text Sinn macht. Ich persönlich bin der Meinung, dass mit den jetzigen Vorgaben das Risiko wirklich klein ist. Ich weiss, das hat schon jede Regierung gesagt, auch bei der PVS. Ich bin mir bewusst, dass das eine gefährliche Aussage ist. Ich gehe davon aus, mit dem jetzigen System und mit dieser Anreizsetzung, die wir jetzt haben, sollte es wirklich sicher sein, dass es einen Negativendsaldo nicht gibt. Aber ich nehme es mit, ob wir das noch wirklich schwarz auf weiss so einbauen können.
Und dann noch zur Bemerkung der Abg. Violand Lanter-Koller: Ja, da kann ich sagen, das würde einen Standortvorteil für Liechtenstein im Vergleich zur Schweiz geben. Wenn ich mir so gewisse Voten heute anhöre, dann kann ich nur sagen, dann muss der Bundesrat ja froh sein, dass er nicht in dieses Parlament gehen muss, sondern ins Schweizer Parlament - also, wenn er auf 2,3 Rappen hinaufgeht. Ich glaube, für uns ist das im Moment sicher kein Thema. Aber auch hier, die Schweiz hat andere Voraussetzungen, hat Atomkraftwerke usw. Man kann die Schweiz auch nicht mit Liechtenstein vergleichen, so wie Deutschland. Und darum, glaube ich, muss man einfach respektieren, dass andere Länder andere Systeme haben. Der Bundesrat wird sich gut überlegt haben, warum er jetzt auf 2,3 Rp./kW den Verbraucher belasten will. Offensichtlich setzt er hier noch andere Prioritäten oder hat er eine andere Überlegung. Für uns im Moment ist 1,5 Rp./kW sicher die Grenze, die wir einhalten wollen, und das ist mit der Industrie auch so besprochen. Also ich sehe keinen Grund, jetzt schon wieder in Versuchung zu kommen, noch weiter hinaufzugehen. Das ist für mich im Moment kein Thema.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 21 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Bst. b steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Patrick Risch
Auch bei diesem Artikel ist meine Frage an die Regierung: Wie werden dann die weichen Massnahmen bewertet - respektive wie wird die Energiekommission damit in Zukunft umgehen? Hat sie ein Anforderungskatalog oder richtet sie sich nach ausländischen Richtlinien? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Wir haben in der Energiekommission darüber auch schon diskutiert. Wir haben uns z.B. überlegt, ob man eine Art Pflichtenheft mit Vorgaben für die Berater usw. erstellen könnte. Diese Diskussion läuft. Auch das gehört im weiteren Umfeld zu diesem Beratungsthema. Dazu werde ich auf die 2. Lesung etwas ausführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 24 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Zu Art. 31 Abs. 2: Es geht da um diese KWK: «Sie haben den zuständigen Behörden auf Verlangen Einsicht in die Betriebsdaten und während den üblichen Arbeitszeiten Zutritt zu den Anlagen zu ermöglichen.» Warum ist das nur bei KWK oder wieso muss der Zutritt überhaupt gegeben sein für Behörden? Und warum nur bei KWK? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Das kann ich spontan nicht beantworten. Das muss ich abklären und werde dazu auf die 2. Lesung eine Antwort liefern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 31a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes in 1. Lesung beraten. Wir haben Traktandum 32 erledigt.
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