Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Teilnahme an der 4. Generation der Europäischen Bildungsprogramme «Erasmus+» (2014 - 2020) (Nr. 77/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Teilnahme an der 4. Generation der Europäischen Bildungsprogramme «Erasmus+» (2014 - 2020).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 77/2014. Er steht zur Diskussion. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. An der Landtagssitzung vom Dezember 2013 wurde erstmals über den Verpflichtungskredit zur Teilnahme an der 4. Generation der Europäischen Bildungsprogramme «Erasmus+» befunden. Mittels Finanzbeschluss wurden EUR 5,017 Mio. freigegeben. Dieser Betrag resultierte aus damaligen Berechnungen des EFTA-Sekretariats. Niemand konnte sagen, ob es bei diesem Betrag bleibt oder ob es im Endergebnis sogar noch teurer wird. Die zuständige Ministerin, Aurelia Frick, meinte auf meine Anfrage hin, dass es sich im damals beantragten Bereich bewegen werde. Und weiter, dass wir ja dann einen Finanzbeschluss hätten, an den man sich zu halten habe, und sie dann nicht plötzlich kommen und sagen könne, es kostet jetzt halt EUR 7 Mio.
Nun wissen wir es. Die EUR 7 Mio. werden es nicht, aber es wird teurer, massiv teurer sogar. Genau genommen soll es um EUR 882'000 oder umgerechnet gut CHF 1 Mio. teurer werden. Auch mit dem kurzfristig nochmals geänderten Finanzbeschluss sind es für den Moment noch CHF 700'000, allerdings nach oben offen, ohne jede weitere Korrekturmöglichkeit für den Landtag.
Schon im letzten Dezember machte sich hier in der Runde Unbehagen breit. Unbehagen nicht nur über die Kosten an sich und die zwangsläufig damit verbundene Kosten-Nutzen-Frage, sondern insbesondere auch über das fremdbestimmende Moment von EU-Programmen, welche den Landtag seiner Finanzhoheit berauben. Alles oder nichts, oder wörtlich «Friss oder stirb!», wie es genannt wurde.
Auch war es im letzten Dezember teilweise eine «Gerade-noch-Debatte»: Das Programm sei gerade noch grössenverträglich und dem Finanzbeschluss könne man gerade noch zustimmen.
Dass nach Ablauf der ersten beiden Fristen - am 17. März und am 30. April 2014 - bereits ein Antragsvolumen für liechtensteinische Projekte im Betrag von EUR 2,5 Mio. vorliegt, ist für mich per se noch kein Erfolg und noch keine überzeugende Bilanz, wie die Regierung in ihrem Bericht und Antrag schreibt. Von einem Erfolg und von einer überzeugenden Bilanz kann erst dann gesprochen werden, wenn die Projekte unserem Land und seiner Gesellschaft einen Nutzen stiften und nicht primär Partikularinteressen und Selbstzwecke bedienen. Wenigstens hierzu hätte sich die Regierung in ihrem mageren Bericht und Antrag ausführlicher äussern dürfen.
Das vielschichtige Unbehagen wird mit der vorliegenden Neufassung des Finanzbeschlusses leider nicht kleiner, erst recht nicht mit der den Abgeordneten erst vor wenigen Tagen zugestellten Neufassung von der Neufassung mit unbeschränkter Teuerungsindexierung. Müssen wir jetzt tatsächlich B sagen, weil wir im letzten Dezember A gesagt haben, zum Teil eben gerade noch? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Mein Vorredner hat eigentlich schon sehr viel vorweggenommen. Am 5. Dezember 2013 haben wir diesem Finanzbeschluss zugestimmt. Wenn man das Protokoll nachliest, dann stimmt das wirklich, es wurden Äusserungen in dem Sinne gemacht, dass man sagte: Das ist gerade noch akzeptabel, aber mehr geht nicht. Nun, wir haben gewusst, dass das so weit kommen wird. Aber ich persönlich habe nicht damit gerechnet, dass jetzt schon ein neuer Antrag vorliegt. Wir haben ja damals beim Abschluss der 3. Generation auch noch einen Finanzbeschluss fällen und gewisse Mittel erhöhen müssen.
Es ist störend, dass wir jetzt schon einen neuen Antrag vorliegen haben, auch wenn dieser Antrag durch einen neuen angepassten Finanzbeschluss gekürzt oder bereinigt wird. Es geht jetzt um gesamthaft EUR 5,599 Mio. Es sind also doch einige mehr und dieser Betrag ist enorm. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Müssen wir hier wirklich mitmachen? Ich persönlich habe damals den Antrag für die 4. Generation der Europäischen Bildungsprogramme «Erasmus+» unterstützt und werde auch diesem Antrag zustimmen, obwohl ich das mit grossem Bauchweh tue.
Für mich stellt sich aber grundsätzlich eine zentrale Frage und diese Frage wird auch auf Seite 8 im Bericht angerissen. Es steht da, dass dieser zusätzliche Beitrag in erster Linie eine integrierte internationale Dimension abdeckt, die damals noch nicht Bestandteil des Programms war, als wir im Dezember 2013 diesen Finanzbeschluss gefällt haben. Für mich wäre es sehr wichtig zu wissen: Was beinhaltet diese internationale Dimension? Was würde es bedeuten, wenn diese internationale Dimension in diesem Programm «Erasmus+» wegfallen würde? Ist dieses Programm «Erasmus+» ohne internationale Dimension zu haben oder nicht? Das ist für mich eine ganz grundsätzliche Frage. Ich habe aber schon angetönt durch mein Votum, dass ich davon ausgehe, dass das nicht so zu haben ist, und dass ich auch zustimmen werde. Aber ich wäre froh, wenn hier noch Ausführungen zu dieser internationalen Dimension gemacht werden könnten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. «Eine Teilnahme Liechtensteins an ‹Erasmus+› ist empfehlenswert», das habe ich in der letzten Debatte im Dezember 2013 auch so gesagt. Dazu stehe ich auch heute noch. Erlauben Sie mir aber dennoch einige Anmerkungen.
Bereits letztes Jahr - also in der Dezember-Sitzung - hat unser Fraktionssprecher nachgefragt, ob die derzeitigen Berechnungen verlässlich seien. Die Bildungsministerin hat ihn beruhigt. Dies zu Unrecht - das sehen wir jetzt. Der vorliegende Bericht und Antrag zeigt, dass vonseiten der Regierung recht blauäugig argumentiert wurde und die - mit fast 20% - doch erheblichen Mehrkosten nur unzureichend begründet werden. Auch fehlen im Bericht und Antrag Antworten darauf, in welcher Grössenordnung andere Staaten von den Änderungen betroffen sind. Vielleicht gäben diese Angaben Erklärungen dafür, ob sie nötig sind. Für unser Land stellen diese zusätzlichen Kosten eine weitere Belastung dar, was in Brüssel anscheinend nur als vernachlässigbare Rundungsdifferenz angesehen wird.
Grundsätzlich müsste die Diskussionen noch einmal geführt werden. Vor allem, wenn wir uns daran erinnern, dass es im Dezember 2013 - und das wurde eben schon gesagt - Abgeordnete gegeben hat, welche einer Teilnahme an «Erasmus+» unter den damaligen Voraussetzungen gerade noch knapp zustimmen konnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Der Finanzbeschluss für das Bildungsprogramm «Erasmus+», welcher letztes Jahr vom Landtag verabschiedet wurde, soll durch einen neuen Finanzbeschluss für circa CHF 6,7 Mio. ersetzt werden. Bei der Bildung zu sparen, wäre wirklich am falschen Ort. Für Liechtenstein ist die gute Bildung existenziell. Wie das Geld für die Bildung am effektivsten eingesetzt wird, welche Ziele angestrebt werden, ist schon schwieriger zu entscheiden. Allein die Investition ist keine Erfolgsgarantie. Die EU bietet mit «Erasmus+» ein Bildungsprogramm aus der EU-Küche an. Mit der Übernahme eines Verpflichtungskredites - zur Debatte stehen circa CHF 6,7 Mio. zulasten Liechtensteins - gewährt die EU den Zugang zu einem Bildungsprogramm für die Jahre 2014 bis 2020, welches spezifisch für die Bedürfnisse der EU ausgerichtet ist. Im Bericht und Antrag Nr. 77/2014, im grünen Teil, ist das Programm mit Zielen, Rechten und Pflichten beschrieben.
Ziele des EU-Programms sind die Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung, Schaffung neuer Arbeitsplätze, eine Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung und die Förderung von aktiver Bürgerschaft. In einigen EU-Mitgliedsstaaten herrscht eine sehr grosse Jugendarbeitslosigkeit mit schlechter Beschäftigungslage. Für diese Länder ist dieses Programm sicher ein Segen. Der im Programmpunkt vorgesehene rege Austausch von Studenten innerhalb der EU-Länder vermag, zur Homogenisierung der EU beizutragen. Durch den Aufenthalt in anderen Ländern soll eine Verbundenheit untereinander entstehen. Die angestrebte Verstärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls begünstigt mitunter die Verlagerung von Produktionen und somit die Schaffung von Arbeitsplätzen in denjenigen Staaten, welche eine schlechte Beschäftigungslage und gleichzeitig grosse Arbeitslosigkeit ausweisen. Mit einer Reduzierung der überaus hohen Jugendarbeitslosigkeit in einigen EU-Staaten würde wahrscheinlich auch das enorme Lohngefälle verbessert werden. In einigen EU-Ländern erhalten bis zu zehn Beschäftigte zusammen lediglich den Durchschnittslohn eines hiesigen einzelnen Beschäftigten.
Liechtenstein hat ein diametrales Verhältnis zu vielen EU-Staaten. Die liechtensteinische Wirtschaft zeichnet sich durch eine äusserst niedrige Arbeitslosigkeit und einen äusserst hohen Beschäftigungsgrad aus. Die Arbeitskräfte aus dem Inland vermögen, nur etwa die Hälfte der Arbeitsplätze zu besetzen. In unserem Land sollte das Bildungsprogrammziel sein, Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung, mit eher geringerem Personaleinsatz zu erhalten und zu erschaffen, um die vorhandene Lebensqualität für die Zukunft zu sichern.
Das Bildungsprogramm «Erasmus+» hat eine andere Funktion. Gerade in Ländern mit grosser Jugendarbeitslosigkeit macht es Sinn, diese arbeitslose Jugend in die Schule zu schicken - auch wenn sie nachher trotzdem nur schwer eine Stelle erhalten. Arbeits- und ziellos den ganzen Tag zu verbringen, führt zu Unzufriedenheit und sozialen Spannungen.
Zur Erreichung der EU-Bildungsziele ist ein Programmpunkt in der EU-Verordnung Nr. 1288/2013 für «Erasmus+»: mindestens 40% der 30- bis 34-Jährigen den Erwerb eines Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses zu ermöglichen. Das ist ein «Erasmus+»-Bildungsziel von fünf Zielen, die bis 2020 zu erreichen sind. Im Originaltext steht «zu erreichen sind». Im Amtsblatttitel steht «Text von Bedeutung für den EWR». Das muss also gemacht werden, wenn dieses Papier ernst genommen wird.
Dafür, also diese Hochschulförderung, sind gemäss Art. 18 im Amtsblatt 33,3% plus/minus 5% vorgesehen. Also circa CHF 2,23 Mio. von unserer Zahlung an die EU sind für den Ausbau der Hochschulen budgetiert. Dazu zwei Fragen an die Regierung:- Fehlen zurzeit Zugänge für liechtensteinische Studierende zu einer Hochschule?
- Glaubt die Regierung, dass bis 2020 tatsächlich mindestens 40% aller 30- bis 34-jährigen Einwohner Liechtensteins einen Hochschulabschluss absolvieren, wenn die Kapazität für so viele geschaffen wird?
Dies in Anbetracht, dass für einen Hochschulabschluss eine gute Lernfähigkeit des Studierenden notwendig ist und die Ausbildungszeit der Studenten für einen Hochschulabschluss doch viele Jahre in Anspruch nimmt. Ich frage mich: Wer macht dann die Berufsarbeit, wenn dieses Szenario mit einem Bevölkerungsanteil von 40% Ingenieuren und Master eintreten würde? Die Voraussetzung zur Aufnahme eines Fachhochschulstudiums ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich oder nachträglich zur Berufslehre die Matura circa dreieinhalb Jahre zu besuchen. Danach dauert die Ausbildung circa drei Jahre zum Bachelor und weitere eineinhalb bis zwei Jahre zum Master, welcher etwa dem bekannten Ingenieurtitel gleichkommt.
An der Regierungssitzung vom 9. September 2014 hat die Regierung einen Förderbeitrag für das BWI - das ist die Stiftung für berufliche Weiterbildung an der Zollstrasse 23 in Schaan, gegründet 1995 von der Gewerbe- und Wirtschaftskammer für die berufliche Weiterbildung von Berufsleuten - beschlossen, die Subvention für die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für liechtensteinische LKW-Fahrer zu streichen. Die Regierung begründet ihren Entschluss mit folgendem Wortlaut: «... und daher zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten eines Wirtschaftszweiges auf eine weitere Subvention der Kurse inskünftig verzichtet werden soll. Es ist der Regierung bewusst, dass das Transportgewerbe eine grosse Bedeutung für unsere gesamte Wirtschaft hat. Dennoch ist im Sinne eines ausgeglichenen Staatshaushalts auf die ausgewogene Ausgestaltung von Subventionen ein besonderes Augenmerk zu legen.»
Mit solchen Beschlüssen der Regierung lernen Berufsleute in Liechtenstein die Gesinnung unserer Regierung zum Gewerbe kennen. Um mit dem Fortschritt der Technik, der neuen Materialien, Arbeitstechniken, aber auch mit den ständig veränderten Vorschriften und Verboten Schritt halten zu können, ist für die meisten Berufsleute ein lebenslanges Lernen unabdingbar. Ohne das Wissen und Können der Berufsleute, wie Materialien zu hochwertigen Produkten verarbeitet werden, können die besten Ingenieure ihr Wissen nicht nutzbringend in physische Objekte umsetzen lassen. Circa CHF 6,7 Mio. Steuergelder für ein Bildungsprogramm der Europäischen Union sollen freigemacht werden, im Gegenzug wird die maximal einmal pro Jahr ausgegebene Summe von CHF 130'000 für ein liechtensteinisches Bildungsprogramm einer ganzen Berufssektion ersatzlos gestrichen. Ist das die Zukunft in Liechtenstein? Werden zukünftig liechtensteinische Berufsleute zum fünften Wagenrad?
Ich habe das letzte Mal gegen «Erasmus+» gestimmt - werde ich auch diesmal wieder, weil das Geld gezielter und abgestimmter für die Bildung verwendet werden sollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Im Januar dieses Jahres ist das Europäische Bildungsprogramm der 4. Generation «Erasmus+» angelaufen. Sein Gesamtbudget für die nächsten sieben Jahre beträgt fast EUR 15 Mrd. Liechtenstein soll sich mit rund EUR 5,6 Mio. daran beteiligen.
Über vier Millionen Menschen sollen am Programm teilnehmen. Es werden über 125'000 Schulen, Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Hochschul- und Erwachsenenbildung, Jugendorganisationen und Unternehmen miteinander vernetzt.
Im Dezember letzten Jahres genehmigte der Landtag mit 22 Stimmen die Teilnahme an «Erasmus+» und damit den Verpflichtungskredit in der Höhe von EUR 5,017 Mio. Die Höhe des Kredites basierte auf den damaligen Berechnungen. Das europäische Rahmenbudget wurde jedoch erst später fixiert und auf die einzelnen Budgetlinien und Programmbereiche aufgeteilt. Das EWR-Budget wurde im Anschluss - erst im Juli - festgelegt. Die neuen Berechnungen ergaben einen um EUR 582'000 höheren Betrag, was 11,6% entspricht.
Aufgrund von Bruttoinlandsprodukt-Veränderungen und Kursschwankungen kann sich der liechtensteinische Anteil in den nächsten Jahren verändern. Der erste Vorschlag der Regierung war, eine Reserve von EUR 300'000 einzukalkulieren. Nach dem neuen vorliegenden Finanzbeschluss wird die Höhe des Verpflichtungskredits indexiert und somit automatisch entsprechend angepasst, falls sich der liechtensteinische Anteil verändern sollte. Wo hier im Endeffekt der Unterschied für den Finanzhaushalt liegt, sehe ich nicht: Wird eine Reserve budgetiert und nicht gebraucht oder ein Verpflichtungskredit angepasst, spielt am Ende des Bildungsprogramms keine Rolle. Die Ausgaben werden dieselben sein.
Wie auch immer: Es ist der Regierung zugutezuhalten, dass sie dem Landtag einen neuen Finanzbeschluss vorlegt und die Erhöhung nicht durch einen Ergänzungskredit vollzieht, da sich die Voraussetzungen geändert haben: Der finanzielle Rahmen hat sich erhöht, die Sinnhaftigkeit des Programms hat sich aber nicht geändert. Im letzten Dezember haben wir schon viel darüber vernommen und ich werde hier nicht alle Vorzüge wiederholen.
Das Einzige: Die kürzlich erschienene europäische Studie zur Wirkung von «Erasmus» beweist aber, dass Auslandsaufenthalte die Beschäftigungsfähigkeit und berufliche Mobilität steigern.
Fünf Jahre nach dem Abschluss liegt die Arbeitslosenquote bei «Erasmus»-Teilnehmern europaweit um 23% niedriger. Die Absolventen mit internationaler Erfahrung können sich sehr viel besser auf dem Arbeitsmarkt behaupten. Eigenschaften wie Toleranz, Selbstvertrauen, Problemlösungsfähigkeit, Aufgeschlossenheit, Bewusstsein für eigene Stärken und Schwächen sowie Entscheidungsfreudigkeit liegen durchschnittlich um 42% höher. Auch zeigt die Studie, dass internationale Erfahrung ein wichtiges Einstellungskriterium bei Unternehmen ist und dass «Erasmus»-Teilnehmern öfters mehr berufliche Verantwortung übertragen wird.
Es war sicherlich sinnvoll, bereits im letzten Dezember dem Programm durch die Genehmigung des Verpflichtungskredites zuzustimmen, obwohl die Zahlen noch nicht spruchreif waren. Es wirkt zuerst zwar ein wenig befremdlich. Jedoch ohne die damalige Genehmigung durch den Landtag hätten liechtensteinische Teilnehmer eventuell die Förderungen nicht beantragen können: Die beantragte Fördersumme beziffert sich bereits in der ersten Antragsrunde im Frühjahr dieses Jahres mit EUR 2,5 Mio.
Liechtenstein nahm schon beim letzten Programm sehr erfolgreich teil: Bei einem Einsatz von EUR 2,2 Mio. konnten EUR 6,5 Mio. in Projekten umgesetzt werden. Es ist überaus eindrücklich, wie viele Projekte realisiert werden konnten, wie viele Personen aus Liechtenstein teilgenommen haben und wie viel Erfolg insgesamt erzielt werden konnte. Ich bin überzeugt, dass die Teilnahme an «Erasmus+» eine weitere liechtensteinische Erfolgsgeschichte sein wird, auch wenn nicht die ganzen für Projekte zur Verfügung stehenden EUR 21 Mio. umgesetzt werden.
«Erasmus» ist ein europäisches Erfolgsprogramm, das Europa verbindet. Nicht an diesem Programm mitzumachen, kann keine ernstzunehmende Option sein.
Die Fraktion der Freien Liste befürwortet die Genehmigung des neuen Verpflichtungskredites und wird dem vorliegenden Finanzbeschluss zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Der Bericht und Antrag kommt in Anbetracht der Summe, die wir sprechen sollen, für meine Begriffe etwas dürftig daher. Es fehlen mir einige Informationen. Zahlen, Daten und Fakten - heisst es immer so schön - sollte man haben. Ich habe mal recherchiert und mich gefragt: Wo gehen denn die Gelder hin?
Es gehen über EUR 700'000 an die Uni, über EUR 600'000 an das Schulamt und dann, an siebter Stelle, kommt die Mobilität während der Lehre. Der Abg. Elkuch hat schon angesprochen, dass man das vernachlässigt.
Ich habe im Interview der Bildungsministerin im «Volksblatt» gelesen, dass die duale Berufsbildung ein wichtiger Erfolgsfaktor unserer Gesellschaft sei und zur tiefen Jugendarbeitslosigkeit beitrage. Dann ist es für mich schon irgendwie störend, dass wir gerade einmal schlappe EUR 160'000 in unser duales Bildungssystem geben. Irgendwie passt das für mich nicht zusammen. Also das Ziel von «Erasmus» ist ja die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit. Wir haben ein Erfolgssystem, und es geht relativ wenig Geld da hinein.
Störend für mich: Die Hälfte an zwei Organisationen. Gesamthaft sind es übrigens 18 Projektträger, die einen Antrag gestellt haben. Ich wiederhole meine Aussage vom Dezember: Ich bin grundsätzlich für eine grosszügige Förderung der Auslandaufenthalte junger Menschen. Aber für mich ist es wirklich störend, dass die Hälfte des gesprochenen Geldes an zwei Organisationen geht - wobei ich mich frage, ob wirklich unsere Jugendlichen die Profiteure sind - und nur 6,6% in das duale Bildungssystem.
Ich benötige noch ein paar gute Argumente, um dieser Vorlage zustimmen zu können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe einige Fragen zum Bericht und Antrag. Auf Seite 7 wird ausgeführt, dass in den ersten beiden Antragsrunden im März und April dieses Jahres von Liechtensteiner Seite Projekte mit einer Fördersumme von total 2,5 Mio. eingereicht wurden. Jetzt hat die Abg. Judith Oehri hier gewisse Zahlen genannt. Ich nehme an, bin mir aber nicht sicher, ob sich das jetzt auf diese 2,5 Mio. hier bezogen hat. Hier würde mich dann eben von der Regierung in diesem Zusammenhang interessieren: Was waren jetzt hier die grössten Projekte, wer hat diese eingereicht? Welchen Prozentanteil hat die Universität Liechtenstein an diesen ersten EUR 2,5 Mio?
Dann die zweite Frage: Wie stellt sich die Situation der liechtensteinischen Studenten dar, die in der Schweiz studieren? Bewegen sich diese ausserhalb der Reichweite dieser hier zu sprechenden Mittel bzw. des liechtensteinischen Programms? Und für jene, die dann eben in der Schweiz studieren: Sind die damit mitbetroffen von der Tatsache, dass die Schweiz im Moment bei diesem Programm nicht mitmachen kann?
Und dann noch die dritte Frage: Im Schreiben der Regierung zur Beantwortung der Fragen aus der Finanzkommission wird auf Seite 2 erwähnt, dass die Zahlungen solcher Programme am Ende die Verpflichtungen in der Regel übersteigen, also die Zahlungen die Verpflichtungen in der Regel übersteigen. Wie ist das zu verstehen? Das kommt etwas schräg rüber. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Ich finde die Diskussion um die prozentuale Verteilung der Gelder ein wenig müssig. Die hängt ab vom Einreichen der Projekte. Ich meine, die 21 Mio. werden wahrscheinlich sowieso nicht ausgenützt im Ganzen. Da hängt es einfach davon ab, wer die Projekte einreicht. Und so werden die auch verteilt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Nein, ich finde es schon nicht müssig. Wenn wir Geld verteilen, dann möchte ich schon, dass das Geld auch in unser Bildungssystem, das ein Erfolg ist, kommt. Und mittlerweile ist ja der administrative Aufwand dermassen gross, dass eine Organisation ohne eine Administration, die das kennt, fast keinen Antrag mehr einreichen kann. Und vielleicht noch weitere Zahlen als Ergänzung für Elfried Hasler: Es ist das Europäische Institut für interkulturelle und interreligiöse Forschung, das noch EUR 290'000 bekommt, und die Oberschule Eschen und Formatio bekommen je 180'000 und Kubus 179'000. Das sind alles Organisationen. Aber ich möchte eigentlich, dass unsere Jugendlichen, die in einer Lehre sind, auch gehen können. Gehen können Leute, die an der Hochschule studieren. Liechtensteiner oder in Liechtenstein wohnhafte Personen bilden dabei einen kleinen Teil. Und für mich ist das eine Investition - ich kann nicht beurteilen, wie die Wertschöpfung danach im Land ist, ob die Leute dann auch hier im Land arbeiten. Das ist für mich schon ein Punkt, wo ich sage, ich investiere gerne Geld in die Bildung - aber ich möchte auch, dass nicht nur Hochschüler dieses bekommen, sondern auch Leute, die in einem dualen Bildungssystem drin sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich meine, Sie haben es hier alle gelesen, im grünen Teil kann man ja die Prozentsätze nachlesen. Da steht: 33% aller Mittel für die Hochschulbildung - da steht es klar drin -, 17% aller Mittel für die berufliche Bildung, 11,6% aller Mittel für die Schulbildung. Das ist genau aufgeführt. Und ich glaube nicht, dass die EU hier allzu gross die Rahmenbedingungen verändert. Und die Frage, die die Abg. Oehri schon angesprochen hat, das duale Bildungssystem: Ich sehe einfach hier, wenn man den grünen Teil einmal durchliest, dass dies hier relativ stark auf die Hochschulbildung ausgerichtet ist und nicht unbedingt auf unsere Art der Ausbildung im dualen System. Also hier sollte schon noch beantwortet werden, wie das duale Bildungssystem hier auch an diesem Fördertopf partizipieren kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich einigen Vorrednern anschliessen. Auch mein Vertrauen in das zuständige Ministerium aufgrund dieses Berichts und Antrags wird doch arg strapaziert. Ich halte diesen Bericht auch für dürftig, und er verleitet mich auch dazu, einige grundsätzliche Fragen zu stellen.
Welches Ziel soll eigentlich verfolgt werden mit diesem Programm «Erasmus+»? Dann stellt sich für mich weiters die Frage: Wer ist überhaupt anspruchsberechtigt? Und als drittens vorerst: Wie viele in Liechtenstein wohnhafte Personen haben bis anhin im Jahr 2014 von diesem Programm profitiert? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Einige dieser Fragen wurden bereits einmal behandelt, vielleicht nicht in dieser Tiefe, aber es ist ja nicht derselbe Bericht und Antrag, den wir schon einmal hatten. Es geht um einen neuen Verpflichtungskredit, weil die Zahlen nicht gepasst haben.
Nun, das ist eine unschöne Sache, da gebe ich Ihnen recht. Man muss einfach auch zu bedenken geben, dass wir hier nicht allein Einfluss nehmen können - hier werden wir doch durch ein sehr grosses - ich sage einmal - staatliches Konstrukt fremdbeeinflusst. Ich weiss nicht, ob es besser gegangen wäre - man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass, als wir diesen Bericht und Antrag das letzte Mal behandelt haben, auch die EU noch nicht zu allem Ja und Amen gesagt hat. Und das hat auch zu dem hier geführt oder zumindest zu einem Teil davon.
Nun, das kann man jetzt toll finden oder nicht, aber um da auch einmal noch andere Punkte ins Feld zu führen: Das passiert uns ja hier immer wieder, wir übernehmen einige Vorlagen. Das mag uns dann passen oder nicht, aber da sind wir sehr stark fremdbestimmt - sei das beim Finanzplatz oder sei das bei Bildung oder noch bei der Mobilität, bei der Personenfreizügigkeit. Da sind wir schon lange nicht mehr an dem Punkt, wo wir souverän entscheiden können. Ich glaube, das ist auch in diesem speziellen Programm so. Die Entscheidung, die wir treffen können, ist: Wollen wir das oder wollen wir das nicht? Das wurde das letzte Mal schon ausführlich diskutiert und mehrheitlich für gut befunden. Dann haben sich die Rahmenbedingungen leicht geändert. Es stellt sich dieselbe Frage: Wollen wir das oder wollen wir das nicht? Ich will die Frage gar nicht stellen, ob der Weg mit dem alten Beschluss überhaupt ginge, wenn man sagt, okay, diesen speziellen Teil, den klammern wir aus. Es wäre noch eine interessante Frage, ob da die EU bereit wäre, für uns eine Sonderlösung zu konstruieren, weil wir ja die «Grössten» sind in diesem ganzen Programm.
Wie auch immer, was mir doch nochmals zu erwähnen noch wichtig ist: «Erasmus+» ist nicht nur ein Programm für die tertiäre Stufe, wie der Abg. Herbert Elkuch das impliziert hat. Es geht hier nicht nur um die Universität oder um die Hochschule. «Erasmus+» ist ein neues Programm, ein Folgeprogramm, das nicht nur das frühere «Erasmus», sondern andere Programme - wie «Erasmus Mundus», wie «Leonardo» und wie sie alle hiessen - zu einem Programm zusammenführt. Das war die Intention der EU. Und das bildet heute von der Primarschule bis zum Seniorenbund alles ab - Programme, die im ersten Sinne die Bildung betreffen. Nicht nur die universitäre Stufe.
Nun, die Frau Abg. Judith Oehri hat es ausgeführt, ihr gefallen die Prozentsätze nicht. Das kann ich nachvollziehen. Aber da liegt jetzt der Fehler nicht unbedingt im Programm. Das wurde auch schon beim letzten Bericht und Antrag ausgeführt. Was wir zu beantragen kriegen, das können wir - einmal plakativ gesagt - auch nutzen. Nur sind wir fast zu klein, um dieses Programm vollständig auszuschöpfen. Die Diskussion hatten wir ja bei anderen EU-Programmen auch schon, wie beispielsweise bei «Horizon 2020», wo man einfach die Frage stellen muss: Sind wir überhaupt gross genug, um an solchen Programmen teilzunehmen und auch entsprechend zu profitieren? Ich für mich persönlich war beim letzten Mal schon zum Schluss gekommen und komme immer noch zum Schluss, dass wir in diesem speziellen Fall durchaus profitieren können und eine Chance haben, hier international zu partizipieren. Aber inwieweit jetzt eben der duale Bildungsweg oder eben die universitäre, die tertiäre Stufe mehr oder weniger profitiert, das hängt von unserem Land ab. Das heisst, wenn Sie die Frage stellen, warum jetzt die Lehrausbilder, die, die eine duale Ausbildung geniessen, zu wenig repräsentiert sind, müssten wir eher die Frage stellen: Was müssen wir hier im Land tun, um die Leute in dem Prozess zu unterstützen? Wir haben Organisationen wie die AIBA, AHA früher, jetzt wird alles zusammengenommen, die meines Erachtens sehr gut, sehr intensiv an diesem Thema arbeiten und möglichst versuchen, möglichst alle von der Primarschule bis zum Seniorenbund hier abzuholen, sie zu informieren und zu betreuen, was hier alles möglich wäre, um sie an diesen Programmen partizipieren zu lassen. Und wenn wir hier das Gefühl haben, dass wir das im einen oder anderen Fall nicht genügend tun, dann müsste man die Frage stellen, wie man da seitens der Exekutive oder des Landtags unterstützen könnte. Aber es ist nicht ein Problem des Programms, dass da, wie aus den grünen Seiten vorgelesen, Limiten wären. Also wir sprechen hier von 21 Mio. Sie können die Prozentsätze einmal ansetzen. Wir werden gefordert sein, überhaupt in diese Grössenordnung zu kommen, wenn wir das abschöpfen wollen.
Bezüglich der Sinnhaftigkeit und was es uns dann wirklich volkswirtschaftlich bringt, dazu mag ich nicht zu viel sagen. Aber vielleicht wollen Sie einmal Voten aus der Vergangenheit nachlesen, wie beispielsweise auch die VU immer wieder gesagt hat, Bildung ist unser höchstes Gut, und nicht differenziert hat, was es jetzt für eine Bildung ist. Und da wurde in den seltensten Fällen irgendwo hinterfragt, ob es jetzt auch nachgewiesen werden kann, ob der Franken dann auch wirklich einen entsprechenden Return bringt. Das vielleicht als generelle Replik zum Eintretensvotum des Abg. Wenaweser. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich mache zuerst einige allgemeine Ausführungen und gehe dann noch auf konkrete Fragen, die ich in den allgemeinen Ausführungen nicht beantworte, ein.
Normalerweise wird der Landtag mit der Zustimmung zu EU-Verordnungen, welche finanzielle Konsequenzen haben, erst dann befasst, wenn der Gemeinsame EWR-Ausschuss die Übernahme bereits beschlossen hat. In diesem Fall aber musste der Landtag ausnahmsweise befasst werden, bevor der Gemeinsame EWR-Ausschuss darüber befunden hat. Grund für dieses Vorgehen war, dass das Programm «Erasmus+» zügig in das EWR-Abkommen übernommen werden sollte, damit die Teilnahme von Liechtenstein und auch den anderen EWR/EFTA-Staaten gewährleistet werden konnte. Ich bin davon ausgegangen, dass wir auch erheblich Kritik geerntet hätten, wenn wir zugewartet hätten, bis die definitiven Zahlen vorliegen, und wir dann ein gutes halbes Jahr damit verpasst hätten, das wir mitmachen könnten, und nicht davon hätten profitieren können, aber trotzdem dann schlussendlich gleichviel hätten zahlen müssen. Das war eine Hypothese, die ich für mich gefasst habe, und darum habe ich auch damals den Landtag rechtzeitig mit dem Thema befasst.
Am 5. Dezember 2013 hat dann der Landtag die Teilnahme an der 4. Generation «Erasmus+» genehmigt und auch einen Verpflichtungskredit in der Höhe von EUR 5 Mio. gesprochen. Dieser Betrag basierte auf den zum damaligen Zeitpunkt verfügbaren Berechnungen des EFTA-Sekretariats. Übrigens, in diesem alten Bericht und Antrag ist auch der grosse Teil der Antworten der Kleinen Anfrage der Abg. Judith Oehri enthalten. Dort sieht man auf Seite 29 genau, was für neue Inhalte das neue «Erasmus+»-Programm hat, wie sie in diese drei Obergruppen zusammengefasst wurden. Ich zeige Ihnen das nochmals: Auf Seite 31 im alten Bericht und Antrag sind diese Facts and Figures drin, bei denen Sie beanstandet haben, dass diese im neuen Bericht und Antrag fehlen. Wir schliessen uns ja nicht einem neuen Programm an, sondern wir haben grundsätzlich die Zusage für das bestehende Programm gegeben. Hier sind alle Details, Informationen drin. Ich fand es nicht mehr notwendig, nochmals die allgemeinen Informationen in den neuen Bericht und Antrag zu kopieren. Das kann ich ein nächstes Mal - ich hoffe nicht, dass es dazu kommt - natürlich gerne wieder machen.
Der Übernahmeprozess ins EWR-Abkommen hat sich dann wider Erwarten doch länger verzögert, sodass erst an der Sitzung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 16. Mai 2014 die Übernahme der entsprechenden Verordnung zur Errichtung von «Erasmus+» in das EWR-Abkommen beschlossen werden konnte. Kurz bevor der Beschluss zur Übernahme der Verordnung vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss gefällt wurde, stellte sich aber heraus, dass die Angaben zum Finanzrahmen des Programms, auf denen die Berechnung der Höhe des Beitrags der EWR-Staaten beruhte, nicht vollständig waren. Die Kosten für die sogenannte externe oder internationale Dimension des «Erasmus+»-Programms - das sind also die Ausbildungsprojekte mit Bezug zu Drittstaaten - waren damals noch nicht berücksichtigt, weil dieser Teil des Budgets zum damaligen Zeitpunkt noch nicht verhandelt war. Das wurde von der EU-Seite gegenüber der EWR-Seite nicht kommuniziert. Darum wussten wir das auch nicht. Wenn die EWR-Staaten aus diesem Grund die Beschlussfassung zur Übernahme der Verordnung in den EWR verschoben hätten, hätten sie sich nicht mehr fristgerecht am Programm beteiligen können. Das habe ich eben schon ausgeführt. Unser Botschafter in Brüssel hat dann an der damaligen Sitzung die Wortmeldung eingebracht, dass wir darüber nicht informiert waren, dass wir unseren Landtag befassen müssen. Da gibt es eine lange Hintergrundgeschichte.
Da wir nun die rechtzeitige Teilnahme am «Erasmus+»-Programm trotzdem sicherstellen konnten, konnten wir für Liechtenstein bereits Projekte im Rahmen von EUR 2,4 Mio. anmelden oder diesen Betrag bereits zurückholen. Das endgültige EU-Rahmenbudget für das Jahr 2014 wurde erst im Sommer dieses Jahres verabschiedet. Somit waren erst ab diesem Zeitpunkt definitiv die Auswirkungen auf den liechtensteinischen Beitrag zum EU-Programm «Erasmus+» bekannt. Die Gesamtkosten Liechtensteins für die Teilnahme belaufen sich nach diesen Berechnungen auf EUR 5,599 Mio. Dies stellt eine Erhöhung von plus 11,6% im Vergleich zur Kostenschätzung dar, auf der der oben erwähnte Bericht und Antrag vom Dezember 2013 basierte.
Dann wurde die Frage gestellt, was die Konsequenz einer Ablehnung des Antrags der Regierung wäre. Die Konsequenz einer Ablehnung des Antrags wäre, dass die sogenannte externe Dimension neu verhandelt werden müsste und eine Teilnahme an den Projekten vermutlich verunmöglicht würde. Unser Botschafter gab damals dazu in Brüssel auch ein Statement ab: Liechtenstein ist im Bereich der externen Dimension in den Kreis der 30 teilnehmenden und gleichwertigen EU-Länder aufgenommen worden. Eine Ablehnung würde extrem viel bürokratische Arbeit und vor allem auch einen Schaden bei den internationalen Beziehungen im Bildungsbereich mit den Ländern Norwegen und Island bewirken.
Grundsätzlich lässt sich auch zu diesem Thema sagen, dass wir im Bereich Bildung sehr gut von diesem Programm profitieren können. Liechtenstein nimmt seit der Ablehnung von «Horizon 2020» nur noch an ganz wenigen Programmen teil. Es sind ja fast keine mehr, an denen wir teilnehmen. Und wir nehmen an diesen Programmen teil, bei denen wir wissen, dass wir auch einiges für Liechtenstein zurückholen, auch wenn man die Bilanz oder die Milchbüchleinrechnung schlussendlich anschaut. Wir haben uns auch entschieden, am «Creative Europe» nicht mehr teilzunehmen. Das ist ein Programm, wo wir bei den Vorgängerprogrammen keinen so guten Return hatten. Da haben wir uns entschieden, nicht mehr teilzunehmen. Und ich persönlich glaube, wenn wir uns von diesem Programm nur den Teil herauspicken würden, von dem wir wirklich wissen, dass wir sehr stark davon profitieren, wäre das unserem Ansehen wirklich nicht zuträglich, weil wir schon sehr, sehr grosse Schritte in die Richtung gemacht haben, dass wir nur dort teilnehmen, wo auch unter dem Strich etwas für uns herausschaut.
Dann wurde immer wieder in den Raum gestellt, es würden die falschen Institutionen von diesen Projekten profitieren. Darauf hat der Abg. Gerold Büchel bereits hingewiesen. Die Regierung entscheidet nicht, ob jetzt die Universität oder die Formatio oder eine Oberschule oder eine Institution, die in der Lehrlingsausbildung tätig ist, davon profitiert. Es ist nicht die Regierung, die das entscheidet. Wir haben eine Agentur, die sich zur Verfügung stellt, wenn es Organisationen gibt, die Interesse haben, daran teilzunehmen. Unsere Aufgabe ist es, die verschiedenen Organisationen zu ermuntern, dass sie auch Anträge stellen, damit wir auch wirklich das Geld auch ausschöpfen können. Aber wir entscheiden nicht und sagen, wir möchten jetzt nicht im tertiären Bereich tätig sein, sondern wir möchten bloss das Gymnasium stärken. Ich glaube, da muss man schon etwas realistisch sein, was die Kompetenzen auch wirklich sind.
Dann wurde die Frage gestellt, wer die Antragsteller sind. Ich kann Ihnen die Liste runterlesen: Das sind das LG Vaduz, die Realschule Triesen, die Formatio, die Oberschule Eschen, die Gemeindeschule Balzers, das Schulamt, die Oberschule Eschen, die Formatio, die Uni Liechtenstein, das Schulamt nochmals, die Uni Liechtenstein, nochmals die Uni Liechtenstein, das Bildungshaus Gutenberg, englischkurse.li, Europäisches Institut für interkulturelle und interreligiöse Forschung, nochmals Europäisches Institut für interkulturelle und interreligiöse Forschung, Kubus, go to Europe. Ich habe auch eine Liste vor mir liegen, wie viel Geld wo zugesprochen wird. Und dann kommt man über diese Liste auf diese 2,5 Mio., die Elfried Hasler bereits angesprochen hat, wo diese hingehen und ob dies bereits gesprochene Beträge sind. Das ist so, wie sich diese 2,5 Mio. zusammenstellen: Dort bekommt das LG beispielsweise CHF 130'000 und eine Oberschule Eschen CHF 51'000 und dann beispielsweise eine Oberschule Eschen CHF 128'000. Und das bemisst sich danach, was für Projekte diese eingeben und wie die dann bewilligt werden.
Dann wurde noch die Frage gestellt, ob diese Erhöhung auch die anderen Staaten betrifft. Ich habe bereits ausgeführt, dass es einen Verteilungsschlüssel gibt, also wie dieser berechnet wird. Wir haben einen Verteilungsschlüssel von 1,13%, den wir vom Gesamten bezahlen. Das heisst also, dass sich relativ dazu auch der Schlüssel der anderen Staaten erhöht, wenn wir diese 1,13% bezahlen. Insgesamt ist es eine Erhöhung von 11%. Ergo bezahlen die anderen Staaten auch einen prozentual höheren Anteil - genau gleich, wie wir das tun.
Dann hat der Abg. Herbert Elkuch einige Ausführungen gemacht. Ich bedanke mich auch für die vielen Voten zur Stärkung des dualen Berufsbildungssystems, die ich sehr unterstütze. Die Frage allerdings habe ich nicht ganz verstanden. Wenn ich Sie richtig interpretiere, fragen Sie, wie hoch die angestrebte Maturitätsquote bei uns in Liechtenstein ist. Ich verweise da auch nochmals auf das einige Male zitierte Interview und den Zeitungsartikel, den es vor einigen Wochen gegeben hat. Wir haben im Moment durchschnittlich eine Maturitätsquote bei uns am LG, also am Liechtensteinischen Gymnasium, von rund 20%. Die Gesamtmaturitätsquote beträgt aber insgesamt circa 44%. Das ist deswegen, weil wir noch eine BMS haben und weil es ja ganz viele Wege gibt, die zu einer Maturität führen, die nicht direkt über das LG, also über unser Gymnasium, führen. Man kann ja beispielsweise eine Berufslehre machen und nachher eine BMS machen und hat dann auch den Zugang zu Hochschulstudien oder zu einer weiterführenden Bildung. Und darum ist diese Quote von 40% relativ hoch. Ich persönlich unterstütze es, dass man nicht nur in diesem direkten Weg - über unser Gymnasium - nachher eine weiterführende Ausbildung machen kann, sondern diesen alternativen Weg, der dann auch eine sehr grosse Nähe zur handwerklichen Ausbildung hat, finden wir sehr wichtig.Dann möchte ich mich noch beim Abg. Andreas Heeb für das Erwähnen der Studie bedanken. Ich habe gerade ein Exemplar bei mir. Falls sich jemand dafür interessiert, kann er das gerne mitnehmen oder anschauen. Die Studie ist relativ aussagekräftig, finde ich. Aber Sie haben praktisch die wichtigsten Punkte ja bereits hervorgehoben.
Dann hat der Abg. Elfried Hasler noch die Frage in den Raum gestellt, dass die Zahlen in der Regel die Verpflichtungen von Liechtenstein übersteigen. Wie eingangs auch erwähnt, legt die Kommission die Maximalbeiträge pro Jahr fest. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass dies in der Anlaufzeit des Programms, das heisst also im ersten und im zweiten Jahr, in der Regel unter den Verpflichtungen liegt. Dann gleicht sich das aber quasi in den drauffolgenden Jahren wieder aus: Wenn das Programm richtig angelaufen ist, die vielen Anträge kommen, dann wird das wieder höher. Das ist für uns unendlich schwierig zu budgetieren. Das diskutieren wir auch immer wieder einmal im Landtag, wenn wir die Budgetdiskussionen haben, dass es schwer abzuschätzen ist, wie hoch gerade die Beiträge für das nächste Jahr sein werden.
Eine strikte Regel betreffend Zyklus, also zu wie viel Prozent das Programm wann genau ausgeschöpft wird, gibt es nicht. Die diesbezüglichen Details hängen eben vom Verlauf des jeweiligen Projekts ab.
Dann wurde vom Abg. Vogt noch die Frage gestellt, wer schlussendlich anspruchsberechtigt ist. Anspruchsberechtigt können eigentlich sehr viele Institutionen sein. Wir sind auch froh darüber, wenn es viele Institutionen sind. Ich habe Ihnen die Liste vorgelesen, wer jetzt bereits eingegeben hat. Wir sind glücklich, wenn noch mehr Schulen, Betriebe etc. eingeben, und hoffen, dass eine ganz breite Masse an möglichen Anspruchsempfängern auch davon profitieren wird.
Dann wurde noch - das ist im Moment für mich die letzte Antwort - die Frage gestellt, wie es mit den liechtensteinischen Studierenden in der Schweiz ist, weil ja die Schweiz «Erasmus+» abgelehnt hat. Die liechtensteinischen Studierenden an Schweizer Universitäten werden nach den Konditionen behandelt, welche für Schweizer Studierende an Schweizer Universitäten gelten. Die Schweiz hat für ihre Studierenden jenen Betrag für «Erasmus+»-Projekte vorgesehen, welchen die Schweiz bei einer Teilnahme an «Erasmus+» an die EU gezahlt hätte. Damit erhalten die liechtensteinischen Studierenden in der Schweiz einen entsprechenden Beitrag aus dem nationalen «Erasmus+»-Topf, eben diesem vorgesehenen Topf. Dieser Beitrag ist rund EUR 300 im Monat geringer als in Liechtenstein. Liechtenstein zahlt deshalb den Differenzbetrag an einen liechtensteinischen Studenten, damit dieser gleich viel erhält wie ein liechtensteinischer Student an der Uni Liechtenstein. Die liechtensteinischen Studierenden an Schweizer Universitäten müssen hierzu einfach einen entsprechenden Antrag bei der liechtensteinischen Nationalagentur, also bei unserer AIBA, einreichen. Diese Ausführungen gelten im Übrigen auch für liechtensteinische Studierende an österreichischen oder deutschen Universitäten. Dadurch sind die liechtensteinischen Studierenden im Ausland denjenigen in Liechtenstein gleichgestellt. Bislang haben im Jahr 2014 sieben liechtensteinische Studierende, die im Ausland ihr Studium absolvieren, von dieser Regel Gebrauch gemacht.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Da es doch noch eine stattliche Rednerliste gibt, möchte ich jetzt für die Mittagspause unterbrechen.
Wir fahren um 14:15 Uhr mit der nichtöffentlichen Sitzung fort. Mittagspause (von 12:25 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort.
Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 7: Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Teilnahme an «Erasmus+».
Wir hatten vor der Mittagspause noch einige Wortmeldungen. Ich möchte Sie ersuchen, sich nochmals zu Wort zu melden.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Ich möchte als Wiedereinstieg in diese Debatte vielleicht einen Nebenpunkt oder eine Anmerkung machen. Konkret geht es mir um das Protokoll der Finanzkommission zum vorliegenden Traktandum. Ich überlasse es den Mitgliedern der Finanzkommission, wie sie Folgendes verstehen wollen, und ich werde nicht zitieren, aber trotzdem erwähnen, dass es im Protokoll zum Abstimmungsergebnis in der Finanzkommission heisst: Zwei der vier zustimmenden Mitglieder werden im Landtag dieses Traktandum nur genehmigen, wenn eine Reduktion von EUR 300'000 - der Vorschlag dahingehend abgeändert wird. Das ist für mich das erste Mal, dass in einem Kommissionsprotokoll nicht an die Beantwortung einer Frage etwas geknüpft wird, sondern ganz konkret die Forderung mit einem Geldbetrag verbunden wird, verknüpft wird.
Für mich als Nichtmitglied der Finanzkommission, für den das Protokoll oder die Protokolle jeweils während der Vorbereitung der Landtagssitzung dienen, stiftete dies doch etwas Verwirrung. Ich verstehe eben die Finanzkommission als vorberatende Kommission des Landtags, welche mit ihrer Traktandierung von Landtagsthemen auf den nächsten Landtag hin eben vorberatend für den Gesamtlandtag eine Empfehlung ausarbeitet bzw. abgibt, nachdem sie sich mit dem Thema - und hier «Erasmus+» - intensiv beschäftigt hat. Und - sagen wir es einmal so - der Wert dieser Empfehlung war etwas eingeschränkt. Ich bin gespannt auf das Abstimmungsverhalten der Finanzkommissionsmitglieder, denn faktisch, materiell hat sich am Inhalt oder an der möglichen Grössenordnung dieses Verpflichtungskredites auch durch die Neuformulierung in meinen Augen absolut nichts geändert. Im Übrigen möchte ich noch dem Abg. Gerold Büchel für seine Ausführung danken, auch für die Zusammenhänge, was alles in «Erasmus+» eben zusammengefasst wurde. Und auch ein Dank an die Regierungsrätin für ihre zusätzlichen Erläuterungen. Für mich ist es unbestritten, dass diesem Finanzbeschluss zugestimmt werden muss/sollte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Zusatzfrage an die Regierung. Ich mag mich erinnern, Sie haben vor der Mittagspause gesagt, dass es sieben Personen waren, die Differenzzahlungen erhalten haben, sprich, die haben in der Schweiz an den jeweiligen Universitäten im «Erasmus»-Büro den Antrag gestellt und haben dann die Differenzzahlungen hier in Liechtenstein erhalten. Das waren sieben Personen, denke ich, haben Sie erwähnt. Dazu hätte ich eine Frage: Wie erfahren liechtensteinische Studenten an österreichischen, deutschen oder schweizerischen Universitäten überhaupt, dass sie berechtigt zu solchen Differenzzahlungen sind? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich wurde heute Morgen des Öfteren zitiert, nämlich dass ich vor einigen Monaten gesagt habe, dass ich diesem Finanzbeschluss mit etwas Überwindung gerade noch zustimmen kann. Es freut mich sehr, dass mein Votum noch so präsent ist, und das stärkt auch mein Selbstvertrauen. Dafür einmal vielen Dank.
Der Landtag hat im Dezember 2013 der Teilnahme an «Erasmus+» mit 22 Stimmen klar zugestimmt. Dies im Wissen darum, dass es sich bei der Höhe des Verpflichtungskredites um eine Schätzung gehandelt hat. Dass Schätzungen bei diesen Programmen nur einen Schätzfehler zu kennen scheinen, nämlich jenen nach oben, hinterlässt tatsächlich ein ungutes Gefühl. Ich habe an der Debatte im vergangenen Jahr schon gesagt, dass ich dem Finanzbeschluss mit etwas Überwindung gerade noch zustimmen kann. Dies, obwohl ich die Begründung für eine Teilnahme überwiegend nachvollziehen konnte. Mich stört ganz einfach grundsätzlich die Tatsache, dass mit derartigen EU-Programmen die Finanzhoheit des Landtags unterhöhlt wird. Es gibt nämlich nur noch die Möglichkeit, wie heute auch schon zitiert wurde, eben nach dem Motto «Friss oder stirb» teilzunehmen oder nicht teilzunehmen. Und es gibt nicht mehr wirklich die Möglichkeit, zu entscheiden, wie viel wir in welche Projekte investieren wollen.
Nun, der Landtag hat erstens vor fast einem Jahr mit 22 Stimmen ganz klar beschlossen, an diesem Programm teilzunehmen. Zweitens hat er das damals im Wissen getan, dass die Höhe des Verpflichtungskredits nur eine Schätzung ist. Und drittens wurden auf das Vertrauen auf diesen Entscheid hin bereits im grossen Umfang Förderanträge gestellt. Und da ist es für mich auch eine Frage der Verlässlichkeit des Landtags. Damit, denke ich, müssen wir jetzt wohl oder übel - für meinen Fall auch zähneknirschend - diesem Verpflichtungskredit zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte auf das Votum des Abg. Gerold Büchel zurückkommen. Er glaubt, dass ich mit diesen 33% etwas interpretiert habe. Dem ist nicht so. Das ist in Kapitel 5 «Finanzbestimmungen» unter Art. 18 «Finanzmittel»: «1) Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms ab dem 1. Januar 2014 wird auf EUR 14'774'524'000 zu jeweiligen Preisen festgesetzt. Die jährlichen Mittel werden vom Europäischen Parlament und Rat in den Grenzen des mehrjährigen Finanzrahmens bewilligt. 2) Der Betrag gemäss Abs. 1 wird in folgender Weise für die einzelnen Massnahmen des Pro-gramms vorgesehen, wobei die Flexibilität für jeden der vorgesehenen Beiträge 5% jeweils nicht übersteigt.»
Dann steht unter Punkt i: «43% für Hochschulbildung, was 33,3% aller Mittel entspricht.» Und ich habe das genau so gesagt. Also 33% sind für Hochschulen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gerne mache ich Ausführungen zu den Ausführungen des Abg. Wolfgang Marxer. Ich hätte dies bei diesem entsprechenden Finanzbeschluss ebenfalls auch noch angesprochen. Jetzt kann ich dies an dieser Stelle anbringen.
Es geht dabei um die Ausführungen auf Seite 9 des Berichts und Antrags, wo es heisst, dass «aufgrund von Veränderungen im Währungswechselkurs, nicht vollumfänglicher Ausschöpfung der Fördermittel oder Änderungen im relativen Verhältnis aufgrund der BIP-Entwicklungen» der Betrag von CHF 300'000 definiert worden ist - das entspricht 5,36% des Gesamtvolumens. In der Finanzkommission habe ich die Frage dann eingebracht, ob der Verpflichtungskredit nicht um diese CHF 300'000 gekürzt oder reduziert werden kann, weil ich nicht solche vorsorglichen Wechselkursbeträge und Möglichkeiten, die einmal eintreffen können betreffend BIP-Entwicklungen, vorsorglich CHF 300'000 in einen Finanzbeschluss hineinnehmen möchte. Denn wenn man es hineinnimmt, dann verbraucht man es ganz sicher. Das ist der Grund, weshalb wir dann das diskutiert haben und ich den Antrag gestellt habe, dass ich, wenn diese CHF 300'000 nicht herauskämen, den Antrag im Landtag stellen würde, dass dieser Finanzbeschlussbetrag von EUR 5,899 Mio. auf EUR 5,599 Mio. reduziert werde.
Es wurde dann in der Finanzkommission die Anregung gebracht - wie es hier im Finanzkommissionsprotokoll nachvollziehbar dargelegt ist -, dass dies wie bei anderen Verpflichtungskrediten indexiert aufgenommen werden könne, dass, wenn solche indexiert begründete BIP-Entwicklungen dann enthalten sind, keine Nachtragskredite benötigt werden. Ich habe dann ebenfalls diesen neuen Finanzbeschlussantrag gesehen, und in Art. 1 Ziff. 2 - und das wäre jetzt meine Frage an die Regierung - wird geschrieben: «Erhöht sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst.» Dies ist eigentlich nicht die Intention, die ich damals in der Finanzkommission dargelegt habe, sondern es wurde damals auch von fachlicher Seite die BIP-Indexierung angesprochen und dass die BIP-Indexierung hier namentlich oder wörtlich aufgenommen wird. Dies ist nicht so. Deshalb möchte ich da einmal eine Stellungnahme haben seitens der Regierung, weil diese Ziffer nicht meiner Intention entspricht, die damals diskutiert wurde.
Und dann zum Beschluss der Finanzkommission: Die Finanzkommission kann ja keine Beschlüsse fassen, wie Sie richtig erwähnen. Sie hat eine beratende Funktion. Aber es ist ja immer eine Empfehlung. Bei jedem Finanzbeschluss ist eine Empfehlung angebracht. Und die Empfehlung ist hier so - meiner Ansicht nach gut und nachvollziehbar protokolliert: Mit 4 zu 1 Stimmen empfiehlt die Finanzkommission grundsätzlich, diesen Verpflichtungskredit anzunehmen. Und zwei dieser vier haben dann kundgetan, sie würden grundsätzlich diesem Verpflichtungskredit zustimmen, aber minus diese CHF 300'000, die hier ausgewiesen werden als mögliche Veränderungen im Währungswechselkurs oder BIP-Entwicklungen, also waren sie gegen diese vorsorglichen Finanzen von CHF 300'000, die vielleicht eintreten könnten oder auch nicht eintreten können. Es genügt und reicht, wenn der Verpflichtungskredit so gefasst wird, wie er mit diesen 5,599 Mio. definiert ist, ohne diese CHF 300'000. Da sprachen sich vier Mitglieder der Finanzkommission empfehlend aus. Meine Frage an die Regierung habe ich gestellt. Die Ziffer 2 ist nicht im Sinne der Materie, wie sie in der Finanzkommission dargelegt wurde, hier ausgewiesen. Nach dieser Ziffer 2 ist es eigentlich ein Freipass. Wenn sich der liechtensteinische Anteil erhöht, dann wird er einfach angepasst. Da müssen sich vielleicht die anderen Mitglieder der Finanzkommission, die auch meine Meinung vertreten haben, auch noch zu Wort melden und dies kundtun.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe mich am Vormittag positiv zu dieser Vorlage geäussert, zu diesem Bericht und Antrag, und habe auch gesagt, dass ich den Antrag unterstützen werde. Ich möchte das noch einmal betonen. Ich habe aber gleichzeitig auch kritische Fragen gestellt und möchte mich an dieser Stelle bei der Ministerin für die Beantwortung der vielen Fragen bedanken. Es hat mir persönlich jetzt geholfen, einen positiven Entscheid zu fällen. Es sind doch einige Fragen bei der Lektüre des Berichts und Antrags aufgetaucht. Diese Fragen wurden für mich gut beantwortet. Somit kann ich auch diesem Bericht und Antrag mit gutem Gewissen zustimmen. Das wollte ich einfach noch sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Nachdem nun zweimal das Amtsblatt der Europäischen Union zitiert wurde, um den Aufteilungsschlüssel zu erklären, möchte ich einfach zu bedenken geben, dass es da um die Finanzausstattung dieses Projektes geht. Da geht es um EUR 14,7 Mia., wie der Abg. Herbert Elkuch richtig gesagt hat. Und diese EUR 14,7 Mia. werden aufgeteilt, wie unten beschrieben ist. Ein Beispiel: 43% für die Hochschulbildung, was 33,3% aller Mittel entspricht. Das wären dann etwa noch EUR 5 Mia. Für die berufliche Bildung noch 2,5 Mia. Jetzt da rauszurechnen, wie der Aufteilungsschlüssel bei uns konkret aussehen würde, das erscheint mir sehr fraglich, vor allem auch darum, weil die Berufsbildung in der Schweiz und in Liechtenstein sehr stark ausgeprägt ist - in einigen EU-Mitgliedsländern eher schwach. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Topf hier an den Anschlag kommen würde, der hier prozentual aufgeteilt würde. Aber das ist jetzt einfach meine persönliche Einschätzung, wissen tue ich das nicht. Was einfach auch in Betracht gezogen werden muss, ist, dass die Einschätzung der AIBA - soweit ich mich erinnern kann - so ist, dass wir gar nicht in der Lage sein werden, unsere möglichen Mittel auszuschöpfen, wie sie denn uns zur Verfügung stünden. Also unsere Herausforderung ist eher, dieses Programm auf allen Ebenen möglichst effizient zu nutzen. Das ist mal das Eine.
Dann das Zweite: Die Universität macht hier einen sehr guten Job. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Die haben aber auch - ich sage - andere Rahmenbedingungen. Beispielsweise die Architektur, da muss jeder Student ein Semester Minimum ins Ausland. Dass er natürlich dann einen Antrag stellt, um diese Unterstützung zu erhalten, ist für mich logisch und auch schön. Dasselbe gilt auch für die Wirtschaftswissenschaften. Es ist halt heute so: Wenn Sie eine Universitätsausbildung machen und sich später mal irgendwo bewerben wollen, dann hilft es halt, wenn Sie einmal im Ausland gewesen sind. Entsprechend machen das viele. Nun, das wurde auch früher schon ausgeführt: Eigentlich ist es schade, dass man es nicht noch mehr im dualen Bildungsweg auch sieht. Und da wären wir eigentlich gefordert, wie wir das mehr unterstützen können. Denn das Geld wäre da. Die Leute nutzen es nicht so oder nicht so stark wie die Universität. Aber dafür gibt es meines Erachtens auch andere Gründe, also neben dem Alter und dem Umstand, dass man auch einen Beruf hat, wenn man einen dualen Bildungsweg verfolgt. Da hat es einige Fragen, die man zusätzlich beantworten muss.
Nur, um nochmals einfach zu verdeutlichen, wie breit dieses Programm ist. Jetzt nur aus den ersten Projekten: Es gab beispielsweise ein Programm der VBO. Das heisst, einer, der die landwirtschaftliche Schule besucht, war in Süddeutschland, was ich mich erinnern mag, und hat hier während ein paar Monaten auf einem Hof gearbeitet. Ich denke: sehr vernünftig. Also das ist nicht jemand, der am Studieren ist an einer Universität. Das wurde über die VBO organisiert. Oder das TAK. Oder der Seniorenbund. Die haben ein sehr schönes Programm: Was können die Jugendlichen von den Senioren lernen? Was können die Senioren von den Jugendlichen lernen? Sehr spannend. Und so gibt es einige Projekte, die hier genannt werden können, die sehr regional stattfinden, die durch die Europäische Union mitfinanziert werden. Und ich glaube, man sollte es nicht nur auf die Universität reduzieren. Das würde diesem Programm oder es würde auch der AIBA und dem AHA wirklich nicht gerecht werden, was sie für Anstrengungen machen oder haben, um hier möglichst breit und viele ins Boot zu holen, um hier Anträge zu stellen. Und das Geld fliesst nicht an die Universität. Das fliesst an die Studenten, die das machen. Konkret kriegen die Geld, um ihren Auslandaufenthalt zu finanzieren. Das ist wie eine spezielle Stipendienförderung, wenn Sie so wollen. Wenn jemand ins Ausland geht, kriegt er halt pro Monat, damit er diese zusätzlichen Kosten finanzieren kann. Und das auch bei solchen, die eine Lehrausbildung gemacht haben. Wenn sich da jemand meldet und sagt, ich will nach Frankreich ein halbes Jahr arbeiten gehen, wird er unterstützt, so weit es nur geht. Es ist nur die Frage: Man muss es auch nutzen und wollen; und entsprechend nicht auf die einzelnen Organisationen reduzieren. Das ist es bei Weitem nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann das Votum des Abg. Johannes Kaiser vollumfänglich unterstützen. Die Intention in der Finanzkommission war dahingehend, dass zwei Mitglieder der Finanzkommission Zweifel an einer vorsorglichen Reserve hatten und damit geliebäugelt haben und nach wie vor der Ansicht sind, dass eine solche Reserve nicht notwendig ist. Es wurde meiner Erinnerung nach nicht angesprochen, dass anstatt der Reserve eine Indexierung eingeführt werden soll, jedenfalls nicht so wie es jetzt hier mit dem angepassten Finanzbeschluss vorgeschlagen wird. Ich meinerseits werde jedenfalls diesem angepassten Finanzbeschluss, so wie er vorliegt, nicht zustimmen. Ich würde einem Verpflichtungskredit in Höhe von EUR 5,599 Mio, der keine Indexierungsklausel enthält, zustimmen. Falls die Kosten anschliessend tatsächlich höher ausfallen sollten, bin ich der Ansicht, dass dies eben dann mit einem Nachtragskredit nachgeholt werden muss.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Bei dieser Vorlage zu diesem Finanzbeschluss heisst es ja in Art. 1, dass für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm «Erasmus+» in den Jahren 2014 bis 2020 auf Basis des liechtensteinischen EWR/EFTA-Anteils von 1,12% für das Jahr 2014 ein Verpflichtungskredit in Höhe von EUR 5'599'000 genehmigt werden soll. Jetzt steht hier in diesem Finanzbeschluss eben dieser Anteil von 1,12% drin. Ich meine, das ist der Schlüssel aufgrund der relativen Verhältnisse der Bruttoinlandprodukte. Und wir wissen eigentlich genau, dass gerade jetzt Bestrebungen im Gange sind, das BIP neu zu berechnen. Und heute gibt es beispielsweise einen Artikel in der «NZZ»: Auf Basis des Jahres 2011 wurde das BIP jetzt neu berechnet - also nach den Regeln der EU. Man ist in der Schweiz auf ein Plus von CHF 33 Mia. gekommen - entspricht 5,7%. Wir wissen ganz genau, dass Liechtenstein einen sehr hohen Anteil an Forschung und Entwicklung hat, und ich gehe davon aus, dass dies auf jeden Fall eine BIP-Erhöhung von 10% geben wird. Das heisst also, dieser BIP-Anteilschlüssel wird im kommenden Jahr - oder ich weiss nicht, ob das rückwirkend gerechnet wird - 1,25% sein. Also da haben wir es nochmals mit 10% zu tun. Und ich frage mich jetzt: Wie ist das zu verstehen? Ist dieser BIP-Schlüssel jetzt fix für die Jahre 2014 bis 2020 oder wird der nachträglich eben aufgrund dieser aktuellen, neuen Berechnungen geändert? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte den Ausführungen des Abg. Gerold Büchel durchaus beipflichten. Er hat das gut dargelegt. Es gibt auch unter anderem einen Leitfaden im Internet bezüglich dieser ganzen «Erasmus+»-Geschichte mit 297 Seiten. Man kann ihn dann einmal durchlesen, was darunter gemeint ist. Mir geht es aber im Einzelnen um einen bestimmten Punkt. In diesem Programm ist zum Beispiel auch Sport angegeben, Breitensport im Besonderen. Ich frage mich einfach, wie die Sportverbände so ein Programm wahrnehmen, wie sie das umsetzen bzw. wie sie hier zu Aktivitäten in diesem Programm kommen. Ich kenne die AIBA auch ein bisschen, aber ich glaube einfach: Um hier wirklich das Programm auszuschöpfen, wird hier einfach noch ein bisschen zu wenig gemacht, um das darzustellen, dass man hier wirklich Möglichkeiten hat, Programme durchzuziehen und über dieses «Erasmus+» Geld zu holen und die Programme - wie gesagt - umzusetzen. Da möchte ich die Regierung fragen: Wird da zusätzlich noch interveniert oder angeregt, etwas zu tun? Ich denke, gerade im Breitensport sind wir sehr gut aufgestellt im Land. Da gibt es durchaus Sportverbände, die da Möglichkeiten sehen würden. Aber ich weiss nicht, ob die Sportverbände das wissen, was man hier machen könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, die Regierung hatte hier eine nicht ganz triviale Aufgabe zu erfüllen. Wir sehen es ja: Hätten wir nicht im letzten Jahr bereits diesen Finanzbeschluss gefasst, dann hätten wir mitunter ein Projektvolumen im Umfang von 2,5 Mio. nicht eingereicht. Entsprechend hätten wir auch nicht entsprechend partizipieren können. Das würde der Regierung jetzt sicherlich auch vorgeworfen, wenn wir das nicht gemacht hätten.
Nun kommt die Regierung mit diesem angepassten Finanzbeschluss. Ich denke, die Regierung hätte auch warten können. Dann wäre sie natürlich für das Warten kritisiert worden. Jetzt hat sie nicht gewartet. Sie hat diesen Finanzbeschluss gebracht. Ich finde das sehr positiv. Sie hat gehandelt. Und gerade bei der Frage des Abg. Erich Hasler denke ich, wenn wir den neuen Art. 1 Abs. 2 betrachten, hier steht eben: «Erhöht sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.» Also sollte es eine entsprechende BIP-Anpassung geben, dann wird halt auch hier diese Höhe angepasst. Ich denke, auf diese BIP-Berechnung haben wir gar keinen grossen Einfluss. Wir können das dann selbstverständlich in einem Jahr wieder diskutieren, aber im Endeffekt sind das dann einfach Fakten. Wenn das BIP entsprechend zugenommen hat im Verhältnis zu anderen Staaten und wir uns auf diesen Verteilungsschlüssel geeinigt haben, dann werden wir auch hier entsprechend eine höhere Summe sprechen müssen. Wer A sagt, wird im Endeffekt auch B sagen müssen.
Dann zur Diskussion in der Finanzkommission: Die habe ich schon ein wenig anders in Erinnerung. Denn die Regierung hat gesagt, sie würde das mitnehmen und mitunter für künftige Finanzbeschlüsse diese Indexierung einbauen. Jetzt hat die Regierung bereits hier diese Indexierung eingebaut. Insofern muss ich sagen, das ist im Prinzip durchaus das, was wir gerne gehabt hätten. Aber man sieht schon: Anscheinend haben wir uns nicht alle gleich verstanden in der Finanzkommission.
Dann zum Art. 18 der vorliegenden Richtlinie, der jetzt schon mehrmals zitiert wurde. Etliche Personen hier drinnen machen sich Sorgen um die berufliche Bildung. Das kann ich unterstützen. Aber wenn wir den Art. 18 betrachten, der Abg. Elkuch hat ihn bereits zitiert, so kann man immerhin die Sätze jeweils noch um 5% anpassen. Und wenn wir den Art. 18 Abs. 2 Bst. a Punkt 2 betrachten, dann sind es aktuell 17% für die berufliche Bildung. Diesen Prozentsatz können wir um 5% korrigieren für uns. Dann sind wir da bei 22%. Und wenn wir dann eben die Zahlen betrachten: Das wäre dann immerhin aktuell - bei diesen EUR 5,9 Mio. - allein ein Betrag von 1,5 Mio. für die berufliche Bildung. Und wenn wir dann noch auf die 21 Mio. gemäss Seite 5 der Zusammenfassung abzielen, dann könnten wir alleine in der beruflichen Bildung ein Antragsvolumen von fast CHF 5,8 Mio. beantragen. Ich denke, das ist doch eine erhebliche Summe. Und wie gesagt, ist die berufliche Bildung sicher ein zentrales Anliegen hier drinnen. Das kann ich nur unterstützen. Und die AIBA wird hier sicherlich auch entsprechenden Support bieten - davon bin ich überzeugt. Wenn hier effektiv auch Ideen, Anträge eingereicht werden, dann wird hier sicherlich eine Unterstützung durch die AIBA bereitgestellt. Also stehe ich diesem Finanzbeschluss - wie bereits letztes Jahr - positiv gegenüber. Ich sehe die Summe schon auch, aber ich denke, diese Investition in unsere Jugend, die sollten wir einbringen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Vielen Dank. Ich beginne mit der Indexierung. Zuerst zum Hintergrund: Der Beitrag der EWR/EFTA-Staaten aufgrund ihrer Beteiligung an Massnahmen der EU berechnet sich jeweils anhand eines proportionalen Anteils an den Gesamtbeträgen aus den Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen, die für die EU jährlich in den jeweiligen Haushaltsposten für die betreffenden Massnahmen im Gesamtbudget der EU veranschlagt werden. Es gibt also einen sogenannten Proportionalitätsfaktor. Dieser bestimmt die Höhe der Beteiligung der EWR-Staaten. Der Proportionalitätsfaktor ist die Summe der Zahlen, die das jeweilige Verhältnis wiedergeben: Das Verhältnis zwischen Bruttoinlandsprodukten der EWR-Staaten einerseits und der Summe der Bruttoinlandsprodukte der EU-Mitgliedsstaaten andererseits. Dieser Faktor wird jedes Jahr neu berechnet. Immer je nachdem, wie gerade bei uns oder in einem anderen Land das BIP ist, gibt man das ein und dann wird dieser Proportionalitätsfaktor berechnet. Bei uns heisst das dann, dass wir schlussendlich 0,03% vom Gesamten bezahlen. Das ist dieser Proportionalitätsfaktor und dieser ist variabel. Ich habe die Diskussion in der Finanzkommission so verstanden, dass man das Anliegen hatte, dass man diese Veränderung des BIP von Liechtenstein mit aufnimmt, weil dieser ja impliziert, dass sich dieser Proportionalitätsfaktor schlussendlich verändert. Und dann haben wir als Grundlage Art. 13 Abs. 6 des Finanzhaushaltsgesetzes herangezogen und haben basierend darauf diese neue Formulierung gemacht. Wenn der Landtag diese nicht will, dann lassen wir es so, wie es ursprünglich war. Ich hatte das Gefühl, das sei ein Anliegen des Landtags gewesen. Ich habe auch das Protokoll so verstanden. Und das vielleicht noch explizit für die Abgeordneten Johannes Kaiser und Thomas Vogt: Es steht in Abs. 2 neu jetzt drin: «Erhöht sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst.» Das heisst, der liechtensteinische Anteil erhöht sich wegen der eigenen BIP-Veränderungen, also wegen dieses Proportionalitätsfaktors, den ich vorhin etwas kompliziert - er ist halt etwas kompliziert - ausgeführt habe.
Dann war noch die Frage der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer: Ja, bis jetzt in diesem laufenden Jahr haben sich sieben Studenten gemeldet. Die AIBA macht immer eine Ausschreibung, damit möglichst alle Zugang zur Information haben, dass man die Anträge, die Formulare bei ihnen eingeben kann, wenn man eine solche Differenzzahlung gerne beantragen möchte. Also gibt es eine Ausschreibung mit dem Ziel, dass eben möglichst viele Studenten davon profitieren können und dass man nicht irgendjemanden vergisst, weil wir ja nicht Zugang zu allen Daten der Schüler- oder Studierenden haben, die im Ausland sind. Und so glauben wir, dass wir die grösstmögliche Anzahl von Jugendlichen hoffentlich erreichen.
Und dann war noch die Diskussion des Abg. Peter Büchel mit den Sportverbänden, dass dort vielleicht noch etwas mehr gemacht werden könne. Ich glaube, die AIBA macht sehr viel und sehr gute Öffentlichkeitsarbeit. Die Anregung nehme ich aber natürlich gerne mit für ein nächstes Gespräch mit der AIBA. Die AIBA ist natürlich auf der anderen Seite auch darauf angewiesen, dass sie auf Verbände und Institutionen trifft, die auch interessiert sind, solche Sachen zu machen. Aber wir versuchen, die auf jeden Fall zu ermuntern, und ich nehme das gerne an ein nächstes Gespräch mit der AIBA mit auf die Traktandenliste. Danke für diesen Hinweis.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Dieser Finanzbeschluss bereitet mir auch ziemlich Bauchweh und ich weiss nicht, ob ich ihm gerade noch zustimmen kann oder nicht. Über Universitäten und duales Schulsystem wurde schon viel diskutiert, und es ist auch klar, dass die Bildung unser höchstes Gut ist und dass das auch geschützt werden muss. Es geht aber schlussendlich darum, dass wir so viel Geld wie möglich wieder zurückholen. Und gerade zum Breitensport möchte ich kurz fragen, ob Sie ein paar Ausführungen dazu machen können, Frau Regierungsrätin Frick. Mir wurde die letzten Tage zugetragen, dass die Mittel für die Bereitstellung von Skilehrern durch das Land für den nächsten Winter 2015 drastisch gekürzt sind - sprich, dass die Schüler, wenn sie in Malbun oder irgendwo sonst Skifahren gehen, nicht mehr durch einen Skilehrer betreut werden können. Könnte jetzt dieses mit diesem Art. 16, wo der Breitensport gefördert werden sollte, abgefedert werden oder nicht? Wie ich das gesehen habe, nicht, da es immer zwei Länder dazu braucht, also grenzüberschreitend irgendwas angefragt werden muss. Vielleicht können Sie mir dazu noch ein paar Ausführungen machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte nochmals auf dieses BIP zurückkommen. Ich persönlich stelle überhaupt das BIP als gültiges Referenzmass für Liechtenstein infrage, weil - wie wir alle wissen - ein Viertel unseres BIP jeden Monat ins Ausland wandert. Von daher gesehen ist eben unser BIP nicht vergleichbar mit den BIP der anderen EU-Staaten. Betrachten wir grosse Länder, dann haben wir normalerweise - also wenn wir Deutschland anschauen, vielleicht Frankreich oder so - einen Unterschied von vielleicht 1% zwischen Bruttoinlandprodukt und Bruttonationalprodukt. In Liechtenstein beträgt der Unterschied, denke ich, etwa 25%. Also wie gesagt, das ist eine totale Verzerrung. Und wir haben jetzt ja gesehen, der BIP-Faktor wird sich demnächst - vielleicht in diesem Jahr oder spätestens im nächsten Jahr - noch einmal drastisch ändern. Das heisst, wir sprechen hier nicht nur einen Finanzbeschluss, wo es um einen höheren Betrag, vielleicht um EUR 600'000, geht, sondern wahrscheinlich um schätzungs-weise EUR 1,2 Mio. bis EUR 1,5 Mio. Ich persönlich werde - wie gesagt - diesem Finanzbeschluss so in der Art auch nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich bedanke mich bei der Regierung für die Beantwortung meiner Frage, bin aber doch noch nicht ganz zufrieden. Ich komme zurück auf diese sieben Studenten, die letztes Jahr einen Antrag auf Differenzzahlungen gestellt haben. Sie führen aus, dass die AIBA regelmässig ausschreibt und dies transparent gestaltet, sodass Liechtensteiner Student-/innen die Möglichkeit haben, diese Differenzzahlungen zu beantragen. Ich gehe aber davon aus, dass die liechtensteinischen Student-/innen in den ausländischen Universitäten, sprich Schweiz, Österreich und Deutschland, unsere Zeitungen nicht lesen oder nicht regelmässig auf der Homepage der AIBA herumsurfen. Darum schlage ich vor: Wäre es möglich, dass die liechtensteinischen Student-/innen, die mir sehr am Herzen liegen, vielleicht durch die jeweiligen «Erasmus»-Büros an den ausländischen Universitäten bei Beantragung eines «Erasmus»-Stipendiums auch darauf hingewiesen werden, dass sie allenfalls in Liechtenstein Differenzzahlungen erhalten können? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nochmals ganz kurz auf diesen Währungswechselkurs und die BIP-Veränderung zurückkommen. Also ich werde es nicht darauf ankommen lassen auf diesen Absatz oder diese Formulierung, mir schmeckt einfach diese Reserve nicht. Im Gegensatz zu «Horizon 2020» ist «Erasmus+» ein Programm, bei dem Liechtenstein aus dem EU-Topf höhere Gelder wieder zurückholt. Deshalb bin ich für diesen Verpflichtungskredit - diesem werde ich zustimmen. Ich habe nur gewünscht, dass diese Indexierung auch deutlicher zum Ausdruck kommt. Hier, mit der Ziffer 2, ist es sehr vage formuliert, wenn es heisst: «Erhöht sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst.» Aber vielleicht beinhaltet das schon die Indexierung. Das müssen Sie mir noch einmal ausführen. Wieso könnte es nicht einfacher gemacht werden, dass es beim Beschluss in Art. 1 oder ohne Ziff. 1 angeführt wird, indem es am Schluss heisst, ich nehme nur den Teilsatz: «... ein Verpflichtungskredit in der Höhe von EUR 5'599'000 genehmigt, inklusive BIP-Index.» Ist das nicht die richtige Sprache für diesen Finanzbeschluss? Für mich kann einfach die Ziffer 2, «... erhöht sich der liechtensteinische Anteil ...», auch etwas anderes sein, dass sich der liechtensteinische Anteil erhöht. Oder ist das explizit die Indexierung? Wo wird das festgelegt, dass das wirklich die Gewähr ist, dass das die Indexierung ist und eventuell der Währungswechselkurs?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Ich möchte einfach noch einmal erwähnen: Wir zahlen diese EUR 5,6 Mio. in diesen Topf. Diese 300'000 hätten wir nicht einbezahlt. Das wäre eine Reserve gewesen, falls sich unser Anteil erhöht hätte - wenn ich das richtig verstanden habe. Und das Gleiche ist mit dieser Indexierung: Wenn sich unser Betrag erhöht, dann wird das automatisch angepasst. Und ob wir das dann nachher mit einem Nachtragskredit machen - es kommt immer auf dasselbe raus. Ich verstehe die Diskussion eigentlich nicht. Oder wollen wir dann in zwei Jahren, wenn dann ein Nachtragskredit kommt, aus dem Programm aussteigen? Diese BIP-Indexierung kommt ja eigentlich auch uns als Kleinstaat zugute. Also wir können viel mehr profitieren - wir zahlen weniger ein und können viel mehr profitieren aus diesem Programm. Daher verstehe ich die ganze Diskussion irgendwie nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Gemäss Abs. 2: «Erhöht sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst.» Hier wäre meine erste Frage: Kann sich der liechtensteinische Anteil auch vermindern?
Weiters bin ich einfach der Ansicht, dass diese Bestimmung nicht transparent ist. Keiner von uns hier im Landtag kann mir wirklich erklären, wie der Anteil angepasst wird. Ich finde es einfach viel transparenter, wenn wir hier einen fixen Betrag - am liebsten wären mir Schweizerfranken, aber jetzt sind es halt Euro, und dann haben wir noch ein gewisses Währungsrisiko - sprechen. Und falls es dann zu einem späteren Zeitpunkt nötig sein sollte, dass hier ein Nachtragskredit zu sprechen ist, dann ist halt ein Nachtragskredit zu sprechen. Aber der Vorgang ist einfach transparenter. Keiner hier weiss, welche finanziellen Konsequenzen der Abs. 2 für uns hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, meine Damen und Herren, die Diskussion in der Finanzkommission lief dahingehend, dass diese Reserve von EUR 300'000 als kritisch angesehen wurde. Und deshalb kam die Idee auf, dass man auch bei diesen Programmen, ähnlich wie bei Bauprojekten, eine Indexierung einführt. Wir können schlussendlich nichts daran ändern, wenn sich der Index ändert. Wenn wir dem Programm zugestimmt haben, wenn der Landtag entschieden hat, wir machen mit, und der Index erhöht sich, dann haben wir auch die höheren Kosten zu tragen. Dies bedingt aber auf der anderen Seite wieder, den Landtag mit einem Nachtragskredit zu befassen, bei dem der Landtag aber gar keine andere Wahl hat, als ja zu sagen. Dessen muss man sich einfach bewusst sein. Und deshalb war die Idee, dass man das Ganze indexiert und der Landtag, wenn er seine Zustimmung erteilt, natürlich auch höhere Kosten in Kauf nimmt, wenn sich der Index ändert. Das war schlussendlich die Idee dahinter. Und nochmals, es geht nicht um Wechselkursanpassungen. Wir sprechen hier von einem Verpflichtungskredit in Euro. Es geht nicht um Wechselkursanpassungen. Es geht nur um Anpassungen des Index. Wenn der Landtag im letzten Jahr dem Programm «Erasmus+» zugestimmt hat und jetzt noch die gleiche Haltung vertritt, dann verstehe ich zum Teil die heutige Diskussion nicht. Es geht darum, dass gewisse Anpassungen gemacht worden sind. Im Bericht und Antrag wurde ausführlich erwähnt, dass basierend auf provisorischen Daten ein Finanzbeschluss gemacht worden ist, auch mit dem Ziel, dass wir genau die Förderbeiträge für 2014 nicht verlieren. Wenn wir gewartet hätten, hätten wir diese Förderbeiträge für 2014 verloren. Ich denke, die Regierung ist hier verantwortungsvoll mit diesem Thema umgegangen und hat auch versucht eine Lösung zu finden, die im Interesse Liechtensteins liegt; und mit diesem Finanzbeschluss, der nun vorliegt, hätte man genau dieses Problem auf eine elegante Art und Weise gelöst.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Auf Seite 4 steht in der Zusammenfassung betreffend diese zusätzlichen EUR 300'000, dass dies auch mit Währungsschwankungen begründet wird. Das haben wir dann aber in der Finanzkommission bereits geklärt. Es können keine Währungsschwankungen sein, da ja der Finanzbeschluss in Euro lautet und entsprechend bleiben die Euros.
Dann zu dieser Anpassung, also zum neuen Vorschlag der Regierung. Ich denke auch, mitunter könnte man den Abs. 2 auch entsprechend anpassen, indem wir sagen: «Erhöht oder reduziert sich der liechtensteinische Anteil aufgrund des BIPs ...» Denn ich denke, dieses BIP haben wir ja nicht im Griff. Es könnte ja wirklich auch sein, dass mitunter unser Anteil reduziert wird und wir dann sogar einen tieferen Betrag hätten. Wobei wir ja alle hoffen, dass unser BIP zunimmt und nicht reduziert wird. Aber hier ist es dann leider negativ, sprich, wir werden mehr bezahlen müssen. Aber wenn wir mitunter hier dann diesen Abs. 2 in Art. 1 entsprechend anpassen würden, da hat der Abg. Thomas Vogt schon recht, nur erhöhen, es könnte auch eine Reduktion sein. Und wenn wir sagen: «Erhöht oder reduziert sich der liechtensteinische Anteil aufgrund des Bruttoinlandproduktes, wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst», wenn diese Debatte um diese BIP-Zahl so zentral ist. Aber der Herr Regierungschef hat es treffend ausgeführt, wir werden da gar keine Option haben. Die neuen Zahlen werden präsentiert und dann werden wir in einem Jahr nochmals die Fakten beschliessen müssen. Aber wir haben hier keine grossen Optionen. Wir haben keinen Einfluss auf dieses BIP und keinen Einfluss auf die BIP der anderen EU-Mitgliedstaaten. Denn das gesamte BIP aller EU-Mitgliedstaaten ist ja auch noch relevant, nicht nur unseres.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Also nochmals zurückkommend auf das BIP: Ich meine, der Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert ist eher Schönrederei. Ich meine, die BIP-Berechnung und der BIP-Anteil Liechtensteins können nur in eine Richtung gehen, und zwar sich erhöhen. Genauso wie in der Schweiz. Im Vergleich mit den anderen Ländern hat nur Holland noch eine höhere BIP-Zunahme aufgrund dieser neuen Berechnungsart erfahren. Und in der Schweiz spielt eben auch eine sehr grosse Rolle, dass die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten neu als aktiviert in der Rechnung berücksichtigt werden, und Liechtenstein hat im Verhältnis zur Schweiz einen noch höheren Anteil. Das heisst, für mich steht ausser Zweifel fest, dass dieser Anteil nochmal um 10% steigen wird. Also der wird ganz sicher nicht fallen. Da gehe ich jede Wette ein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank. Einfach nochmal zur Klarheit: Ein Ergänzungskredit für einen nicht ausreichenden Verpflichtungskredit wäre meines Erachtens ein bisschen eine Alibiübung für den Landtag. Denn schlussendlich kann er diese gar nicht ablehnen, es sei denn, der Landtag würde wünschen, dass wir unsere Verpflichtung gegenüber der EU und unseren EWR-Partnerländern verletzen. Also dann wären wir in einen Vertragsverletzungsverfahren drin. Einfach, dass das noch klargestellt ist.
Ich glaube, der Regierungschef hat sehr prägnant nochmals das Thema der Indexierung ausgeführt. Ich komme noch zu den restlichen Fragen. Es wurde die Frage gestellt wegen der Skilehrer im Malbun. Ja, es gibt weniger Skilehrer im Malbun. Früher waren es vier. Für die Schulsportwochen waren es vier Skilehrer. Aufgrund der Sparbemühungen ist es heute noch einer. Wir haben Sportlehrer oben, die mit den Kindern und Jugendlichen Ski fahren. Es gibt noch ein Skilehrer, darum sind es noch CHF 20'000. Früher waren es, so glaube ich, einmal CHF 80'000, wenn ich das plus/minus richtig im Kopf habe. Und ich könnte mir gut vorstellen, dass man hier ein Programm machen könnte, aber dann müssten wir irgendwo einen internationalen Bezug mit einem Partnerland haben. Ich sehe jetzt den nicht gerade, aber vielleicht findet man ein Partnerland, dass Skilehrer irgendwoher vom Ausland zu uns kommen könnten, dass man das im Rahmen eines Programms aufzieht. Aber auch wiederum: Das ist nicht unbedingt die Tagesaufgabe der Regierung, sondern da müsste irgendein Sportverband oder eine Institution in Liechtenstein die Energie aufbringen und die Lust aufbringen, da etwas aufzustellen und ein solches Programm einzureichen. Die AIBA steht da Rede und Antwort. Die kann auch gerne behilflich sein. Dafür ist unsere AIBA auch da und dafür soll sie auch da sein.
Dann war noch die Frage der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer offen. Ich kann Ihnen ehrlich gesagt nicht sagen, wo diese Ausschreibung überall erfolgt. Ich weiss es nicht auswendig, wo diese überall erfolgt. Aber ich weiss, dass unsere AIBA sehr gut verknüpft ist, auch versucht, mit Partneruniversitäten sehr eng und gut zusammenzuarbeiten, aber ob die AIBA die Möglichkeit hat, jegliche ausländische Universität, an der hypothetisch ein Liechtensteiner Student studiert und dann auch «Erasmus» in Anspruch nimmt, zu kennen, ob sich die mit diesen Universitäten mit dem «Erasmus»-Programm verknüpfen kann oder mit der zuständigen Stelle verknüpfen kann, das wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Aber ich meine, ich kann das gerne auch anregen - es gibt da die fünf, sechs Universitäten, wo es am meisten Liechtensteiner gibt. Und dass die dort anklopfen und auch die Jugendlichen dort darauf aufmerksam gemacht werden, das ist sicher ein guter Ansatz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Es wurden verschiedene Möglichkeiten angesprochen, um den Finanzbeschluss allenfalls abzuändern. Ich bitte Sie, entsprechende Vorschläge bei der Lesung einzubringen.
Ich möchte den Parlamentsdienst ersuchen, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Dann stelle ich zu diesem Artikel den folgenden Antrag, dass diese Bestimmung gleich belassen wird, wie sie uns mit dem Bericht und Antrag Nr. 77/2014 zugestellt wurde; ausschliesslich der Betrag in Höhe von EUR 5,899 Mio. soll in den Betrag EUR 5,599 Mio. abgeändert werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung zu diesem Vorschlag äussern?Regierungsrätin Aurelia Frick
Die Regierung hat sich wohlüberlegt für diesen Betrag von EUR 5,899 Mio. durchgerungen. Ich sehe schon, dass es für Sie jetzt nicht ganz einfach ist. Und Sparen tut immer gut. Aber ich möchte einfach auch nochmal in Erinnerung rufen, das wurde auch heute vom Plenum einmal gesagt, wenn der Betrag einmal gesprochen ist, dann geben wir den auch aus. Also es liegt nicht an der Aurelia Frick oder am Regierungschef oder an der Regierungsbank, diesen Betrag dann auszuschöpfen. Das sind externe Faktoren. Also die habe ich nicht im Griff. Ich kämpfe da jetzt auch nicht für mich, sondern für ein gut funktionierendes Programm, mit dem wir als verlässlicher Partner teilnehmen können, so wie wir uns das als Liechtenstein gewohnt sind gegenüber der EU. Und ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen: Das ist nicht etwas, was wir unmittelbar von uns aus beeinflussen, sondern der Betrag wird über diese Indexierung, die ich Ihnen zu erklären versucht habe, festgelegt. Das ist nicht etwas von uns. Und wenn der Landtag möchte, dass wir etwas mehr Papier erzeugen und nachher mit einem Nachtragskredit kommen oder so, dann tun wir das natürlich und dann besprechen wir das hier drin wieder. Aber wir hätten dann ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Einfach, dass das ganz klar ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich kann diese Ausführungen von Regierungsrätin Aurelia Frick voll und ganz unterstützen. Ich frage mich schon, wenn der Landtag immer wieder argumentiert, dass man Bürokratie abbauen sollte, warum genau hier völlig unnötige Bürokratie aufgebaut wird. Denn nochmals, Sie haben keine andere Wahl. Wenn Sie zum Programm Ja sagen, dann müssen Sie auch nachher Ja sagen. Und deshalb kann ich nicht nachvollziehen, weshalb nun an dieser Indexierung nicht festgehalten werden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Hier geht es nicht um unnötigen Bürokratieaufbau, sondern um Transparenz. Keiner von uns weiss wirklich, welche finanziellen Konsequenzen wir mit dieser Indexklausel auslösen. Es geht einfach darum, dass sich der Landtag bewusst ist, welche finanziellen Auswirkungen ein Beschluss hat. Das ist meiner Meinung nach beim Abs. 2 nicht der Fall.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Nun habe ich eine Frage an die Regierung: Ist das hier der einzige Ort, wo wir diese Problemstellung haben? Oder könnte die Regierung kurz Ausführungen machen, bei welchen anderen Beiträgen, Mitgliederbeiträgen über den EWR oder Verträgen mit der EU, wir dieselben Mechanismen haben? Also das ist ja nicht nur hier so. Wir haben das häufiger als Thema.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Wir haben in der Finanzkommission die Diskussion geführt und sind zum Schluss gekommen, dass es sich anbieten würde, bei diesen EU-Programmen in Zukunft mit dieser Indexklausel zu arbeiten - analog den grossen Bauvorhaben -, um damit eine gewisse Sicherheit zu erhalten. Es wurde aber noch nicht definiert, bei welchen EU-Programmen das in Zukunft jetzt genau so ausgestaltet sein könnte. Dieser Anlassfall «Erasmus+» war natürlich jetzt genau die Gelegenheit, dass man dem Anliegen Rechnung trägt und keine unnötige Reserve einbaut, deshalb die Reserve rausstreicht, aber dafür die Indexierung einfügt, die eben nicht beeinflusst werden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es liegt ein Antrag des Abg. Thomas Vogt vor, Art. 1 entsprechend anzupassen. Darf ich Sie bitten, Herr Abg. Thomas Vogt, den Wortlaut nochmals zu wiederholen, damit er für alle Abgeordneten auch verständlich ist. Vorab gebe ich das Wort noch der Frau Regierungsrätin Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Einfach noch kurz als Nachtrag: Es wurde vorhin die Frage gestellt, ob wir das Problem in anderen Bereichen auch haben. Mir kommt gerade das «Lifelong Learning» in den Sinn. Dort mussten wir auch wegen des BIP einen Nachtragskredit beantragen. Das ist jetzt, so glaube ich, gerade ein gutes Anwendungsbeispiel.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Wenn ich das richtig verstehe, ist es also eine systemische Frage, wie wir mit solchen Programmen im Generellen umgehen wollen. Ich weiss jetzt nicht, ob das anhand dieser Behandlung vernünftig ist, hier einen Antrag zu unterstützen. Ich würde beliebt machen, dass sich die Regierung zusammen mit der Finanzkommission überlegt, wie sie das generell haben möchte. Dies anhand dieses Beispiels einfach einmal zu verabschieden, finde ich persönlich gefährlich. Wenn man schon die Behandlung von diesem Mechanismus generell infrage stellen will und wie wir basierend auf dem den Finanzbeschluss haben wollen, dann sollte man das generell für alle diese Programme anhand eines Berichts und Antrags erarbeiten und dann das für alle Programme ausrollen, aber nicht anhand eines Berichts und Antrags das für einen Verpflichtungskredit machen und dann bei allen andern auch. Also ich denke, wenn wir schon den Mechanismus ändern wollten, wäre für mich eher die Frage, ob man das dann nicht separat nochmals für alle Programme anschauen sollte, das in einem Bericht und Antrag in den Landtag bringt und das in dieser Form verabschiedet. Dann kann man auch die ganzen Thematiken über BIP und ich weiss nicht was nochmals gerne diskutieren. Aber hier finde ich es gefährlich, einfach jetzt aus dem Blauen heraus einen Antrag zu unterstützen. Also finde ich das nicht gut und kann den Antrag entsprechend auch nicht unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die Frage ist einfach: Wollen wir eine effiziente Lösung, die uns dann im Endeffekt davor bewahrt, dass wir in einem Jahr wiederum über einen zusätzlichen Kredit debattieren müssen? Das hat durchaus auch seine Chancen. Da gebe ich dem Abg. Vogt schon recht. Dann muss man in einem Jahr wieder über diesen zusätzlichen Beitrag diskutieren. Ob dies effektiv effizient ist, das kann man infrage stellen. Denn Fakt ist einfach, wie es der Herr Regierungschef auch ausgeführt hat, wir werden dann die neuen Zahlen sehen. Das BIP wird höher sein, wie es der Abg. Erich Hasler ausführt. Das hoffen wir ja auch alle. Die Frage ist einfach: Was passiert mit dem BIP in der ganzen EU? Ist unsere Steigerung gleich hoch wie die in der EU? Welche ist höher? Aber da gehen wir davon aus, dass unsere höher ist. Okay, aber dann werden wir diesen Zahlen einfach zustimmen müssen. Und wenn wir im letzten Dezember bereits diese Klausel drin gehabt hätten, wie jetzt im Vorschlag der Regierung, dann hätten wir uns die heutige Debatte ersparen können. Dann wäre das jetzt nach meinem Dafürhalten einfach angepasst worden. Jetzt haben wir gemerkt, okay, das war nicht so eine gute Idee, jetzt versuchen wir hier mit diesem neuen Beschluss, das zukünftige Problem zu beheben, und das wäre sicherlich ein effizienter Weg. Und wie gesagt, wir werden in einem Jahr an diesen Zahlen nichts ändern können. Die BIP aus der EU und unser BIP werden dann einfach eine Tatsache sein. Entsprechend wird sich ein Verhältnis ableiten und das Verhältnis wird sich dann auf diesen Betrag niederschlagen. Daran werden wir nichts ändern können, und deshalb wäre das jetzt schon ein effizienter Lösungsansatz der Regierung, wie sie ihn hier, in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2, präsentiert. Es wäre doch zielführend, dass wir sagen, doch zukünftig haben wir dieses Problem gelöst, und dass wir dann diesen Ansatz auch bei weiteren Verpflichtungskrediten bzw. Finanzbeschlüssen entsprechend einfliessen lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte die Diskussion nicht in die Länge ziehen. Ich habe nur noch insofern eine Frage: Der Regierungschef sagt, dass wir die Indexierung nicht bestimmen können. Es ist auch so, dass schlussendlich das Ganze natürlich noch teurer als CHF 5,9 Mio. kommen kann. Wenn wir da eine Indexierung hineinnehmen, geht es also höchstens darum, dass wir grundsätzlich diese CHF 5,599 Mio. einmal für diese Programme sprechen, und das andere ist ja nicht beeinflussbar. Aber letztlich könnte die Konsequenz auch sein, dass wir letztlich auf CHF 6,1 Mio. wären, weil wir das nicht bestimmen können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Einfach nochmals zur Klarstellung: Ich möchte nichts verhindern. Mir ist auch bewusst, dass man einem Nachtragskredit zustimmen müsste, wenn man beim Programm bleiben sollte. Aber ich bin einfach der Ansicht, dass sich viele hier drin in diesem Raum nicht bewusst sind, welche Beträge sie mit dieser Bestimmung auslösen. Und wenn es einen Nachtragskredit gibt, dann ist der Betrag klar, welcher zu sprechen ist. Wieso diese Vorgehensweise gemäss dem Abg. Büchel gefährlich sein soll, ist mir auch nicht erklärlich. Was hier den Unterschied macht, ob man mit einem Nachtragskredit die Zahlungen auslöst oder mit einer Indexklausel, was hieran gefährlich sein soll, ist für mich zumindest nicht verständlich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir sind uns einig: Wenn der Grundsatzbeschluss einmal gefällt worden ist, hat man nachher keine Einflussmöglichkeiten in dem Sinne mehr. Und jetzt geht es natürlich darum, die verschiedenen Anliegen unter einen Hut zu bringen. Ich könnte mir hier auch einen Kompromiss vorstellen, dass man diese Indexierung macht - das ist ja in dem Sinne effizient -, dass aber der Landtag dann später noch über den konkreten Betrag informiert wird. Aber es wird unvermeidlich sein, wenn man beispielsweise einen Nachtragskredit wieder unterbreitet, dass die Diskussionen - ich sage einmal - fast von vorne wieder losgehen, obwohl diese Diskussionen schon vom Ziel her vorgegeben sind. Deshalb vielleicht ein Vorschlag, dass man diese Indexierung macht und der Landtag in irgendeiner Form oder über die Finanzkommission oder wo auch immer dann gegebenenfalls informiert wird. Diskussionen, wie wir gehört haben, erübrigen sich ja - oder irgendwelche Einflussnahme.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. «Gefährlich» ist ein relatives Wort. Es ist einfach so: Bei jedem Nachtragskredit könnten sie hypothetisch mit 13 Stimmen sagen, den genehmigen wir jetzt nicht. Und was ist dann der Auftrag an die Regierung? Nachzuverhandeln - und realistisch wäre eher auszusteigen. Und ich weiss jetzt nicht, ob das in Form eines Nachtragskredits die richtige Plattform ist. Wenn das jetzt um 50'000 nicht stimmen soll, dann wollen Sie wieder eine Grundsatzdebatte darüber, ob Sie dabei bleiben wollen oder nicht. Diese können Sie im Übrigen jedes Jahr beim Budget erneut führen. Da steht es nämlich ausführlich drin: Unter «054 Mission bei den Europäischen Gemeinschaften» - geht jetzt ein wenig länger -, die mutmassliche Rechnung 2013 haben wir ja bereits behandelt, 6,8 Mio. Zu den bestehenden Hauptpositionen im Voranschlag zählen unter anderem: Finanzmechanismus 2009 bis 2014 (CHF 3,8 Mio.), Rahmenprogramm Forschung und Entwicklung (CHF 2 Mio.) - das wird sich ja ändern -, Programmbeteiligungen allgemein (CHF 528'000), EFTA-Gerichtshof und ESA (CHF 500'000) oder das Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CHF 200'000). Da kommen noch einige mit dazu. Ich muss nicht alle vorlesen. Sie können das jedes Jahr neu behandeln, aussteigen, wenn es dann geht. Es ist immer die Frage, was das für den Vertrag bedeutet. Und im Übrigen, wenn wir über BIP diskutieren wollen, sollten wir vielleicht gerade alle anschauen, weil die Mechanismen sicherlich nicht von uns diktiert werden, sondern von unseren Vertragspartner - der ist nicht gerade klein. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Nur noch eine kurze Antwort an den Abg. Alois Beck. Es ist ja so, dass der Landtag im Rahmen der Landesrechnung jährlich orientiert wird und insbesondere auch über den aktuellen Stand der Verpflichtungskredite. Im Rechenschaftsbericht haben Sie diese Information bereits enthalten. Jetzt kann man sich überlegen, ob das ausreicht oder ob allenfalls noch zusätzliche Informationen notwendig wären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben den Antrag des Abg. Thomas Vogt vorliegen, den Art. 1 gemäss der ursprünglichen Regierungsvorlage unter Änderung des Betrages festzulegen. Ist das richtig so?
Bitte lesen Sie ihn kurz vor.Abg. Thomas Vogt
Ich stelle also den Antrag, dass Art. 1 wie folgt lautet:
«Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm «Erasmus+» in den Jahren 2014 bis 2020 wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von EUR 5'599'000 genehmigt.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich möchte einfach der guten Ordnung halber - wirklich jetzt einfach nur fürs Protokoll - festhalten, dass wir heute bereits wissen, dass wahrscheinlich dieser Betrag aufgrund externer Faktoren nicht ausreichen wird. Deshalb hat man auch diese Reserve eingebaut. Einfach der guten Ordnung halber. Ich mache dann gerne einen separaten Bericht und werde das dann auch begründen und dann mit allen Facts and Figures nochmals belegen. Wir können dann gerne nochmals eine Grundsatzdiskussion führen. Ich mache das gerne, aber mir ist einfach wichtig, dass das im Protokoll drin ist. Die Regierung hat nicht irgendwie aus der Luft gegriffen, warum wir einen Reservebetrag grundsätzlich vorgesehen haben. Das ist mir wichtig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden jetzt über den Antrag des Abg. Thomas Vogt abstimmen.
Wer damit einverstanden ist, den Art. 1 gemäss der Formulierung, wie sie der Herr Abg. Thomas Vogt soeben vorgetragen hat, festzulegen, möge bitte seine Zustimmung erteilen.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 8 Stimmen nicht stattgegeben. Somit bleibt die Vorlage der Regierung weiterhin bestehen und wir können weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit stimmen wir ab.
Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm «Erasmus+» (2014-2020) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 7 erledigt. -ooOoo-