Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto II) (Nr. 79/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 8: Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto II).
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 79/2014. Er steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag wird der Landtag ersucht, der Ratifikation der Änderung vom 8. Dezember 2012 des Kyoto-Protokolls vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zuzustimmen.
Mit der Änderung verpflichtet sich Liechtenstein, seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 20% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren.
Liechtenstein konnte in den vergangenen Jahren seine Treibhausgasemissionen deutlich reduzieren und befindet sich heute bereits auf dem Niveau von 1990.
Liechtenstein hat dank umfassenden inländischen Massnahmen - wie beispielsweise dem Energiekonzept 2013, dem Emissionshandelsgesetz von 2007, dem Energieeffizienzgesetz von 2008 und dem CO2-Gesetz von 2010 sowie dem Bezug von Emissionsgutschriften aus dem Ausland - seine Verpflichtungen aus der ersten Periode des Kyoto-Protokolls erfüllt. Die definitiven Zielerreichungswerte werden im Jahr 2015 vorliegen, nach der Prüfung der erbrachten Leistungen durch das Sekretariat der Klimakonvention.
Liechtenstein hat in den vergangen Jahren bedeutende Schritte unternommen, um diese internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, und hat somit seine Verantwortung vorbildlich wahrgenommen. Ich danke hier allen Beteiligten für Ihr Engagement und die geleistete Arbeit. Wir dürfen uns aber nicht auf den Lorbeeren ausruhen, sondern sind gefordert, wenn wir die Reduktionsziele bis 2020 erreichen wollen. Ein zentraler Bestandteil der liechtensteinischen Klimapolitik zur Erreichung dieser internationalen Vorgaben stellt die verabschiedete Energiestrategie 2020 dar. Diese sieht eine Erhöhung der erneuerbaren Energien von 20% vor bei gleichzeitiger Reduktion der CO2-Emissionen um 20%. Diese Zielsetzungen stellen eine grosse Herausforderung dar, und wir alle haben die Pflicht und die Verantwortung, diese Zielsetzungen zum Wohle des Landes und der zukünftigen Generationen zu erreichen.
Die Zustimmung zu den Änderungen des Kyoto-Protokolls erfordert keine Anpassung der nationalen Gesetzgebung. Die entsprechenden Bestimmungen sind bereits 2012 im Emissionshandelsgesetz umgesetzt worden.
Bis dato haben rund 30 Länder die Änderung ratifiziert. In der Schweiz läuft der Ratifizierungsprozess derzeit noch. In den 28 Mitgliedstaaten der EU laufen seit diesem Jahr die Ratifizierungsprozesse durch die nationalen Parlamente. Die EU und ihre Mitgliedstaaten beabsichtigen die Ratifikationsurkunden gemeinsam im ersten Quartal 2015 zu hinterlegen.
Mit der Genehmigung der Änderung des Kyoto-Protokolls führt Liechtenstein sein internationales Engagement im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel fort.
Ich beantrage die Zustimmung zum Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen der Vereinten Nationen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen dank. Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Im Dezember 2012 beschlossen die Staaten des Anhangs B des Kyoto Protokolls, darunter auch Liechtenstein, in der Zeit von 2013 bis 2020 die gemeinsamen Treibhausgasemissionen um mindestens 18% gegenüber den Werten von 1990 zu reduzieren. Nun soll diese Vereinbarung mit dem vorliegenden Bericht und Antrag ratifiziert werden. Liechtenstein verpflichtet sich damit, seine Emissionen bis zum Jahr 2020 um 20% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren.
Jede Tonne Treibhausgas, die zum jetzigen Zeitpunkt in die Atmosphäre gelangt, verweilt dort über Jahrhunderte oder gar Jahrtausende. Was emittiert ist, ist emittiert. Je früher wir die Emissionen reduzieren, desto eher können wir die Ziele erreichen. Um den vom Menschen verursachten Temperaturanstieg auf zwei Grad zu beschränken, müssten die globalen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 jedoch um 80% reduziert werden. Dass dies mit dem heutigen Reduktionstempo nicht erreicht werden kann, ist offensichtlich. Dass wir im Jahr 2050 den Hahn nicht einfach zudrehen können, sollte jedem einleuchten. Je früher wir die Emissionen reduzieren, desto billiger sind die Massnahmen auch. Oder glauben Sie, dass, wenn wir in 20 bis 30 Jahren von heute auf morgen die Emissionen sehr drastisch reduzieren müssen, dies viel billiger wird? Wer glaubt, das Problem wird sich von selbst lösen, wenn man nur lange genug wartet, täuscht sich. Unsere Klimapolitik muss weitsichtiger und effizienter werden. Eine Erhöhung der Reduktionsziele auf 30%, wie sie in Szenario 3 der Energiestrategie beschrieben sind, wäre dringend notwendig. Die Regierung kommt aber zum Schluss, dass dies nur zulasten von Wirtschaftlichkeit und sozialer Verträglichkeit gehen würde. Die einzige gangbare Variante wäre ein erhöhter Erwerb von Emissionsgutschriften. Weil dies mit der prioritären Umsetzung der Ziele im Inland aber nicht vereinbar ist, verzichtet die Regierung auf eine Erhöhung der Reduktionsziele. Dieser Schluss erscheint mir als zu vorschnell gezogen. Ob wirklich alles im Bereich unserer Möglichkeiten zur Reduktion im Inland getan wird oder ob bei einigen Massnahmen «Berührungsängste» vorherrschen und man daher darauf verzichtet, stelle ich hier infrage.
Wie erwähnt, würde ich eine Erhöhung der Reduktionsziele auf 30% bereits zum jetzigen Zeitpunkt als notwendig erachten. Zum Glück wird neu ein sogenannter Ambitionsmechanismus eingeführt, der besagt, dass eine Vertragspartei ihre Verpflichtung anpassen kann, indem sie ihre Ambitionen im Laufe der Verpflichtungsperiode anhebt.
Wie auch immer: Die Fraktion der Freien Liste wird den Antrag unterstützen und der Änderung vom 8. Dezember 2012 des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage und eine Bemerkung zu diesem Bericht und Antrag. Die Frage: Die Reduktion der Treibhausgabe um 20% wurde ja bekanntlich bereits als Selbstverpflichtung im Energieeffizienzgesetz umgesetzt. Nun würden wir mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls eine entsprechende völkerrechtliche Verpflichtung eingehen. Hier einfach meine Frage: Was bedeutet das konkret im Falle des Nichterreichens dieses Reduktionsziels? Was wären hier konkret mögliche Konsequenzen?
Und dann noch eine Bemerkung zum Zukauf von Emissionsgutschriften bzw. -zertifikaten: Im Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass durch den Kauf von Emissionsgutschriften, je nach Zielerreichungsgrad im Inland und je nach Preis der Zertifikate, Kosten von CHF 0,7 Mio. bis 3,9 Mio. für das Land anfallen werden. Ich bin grundsätzlich skeptisch gegenüber diesem modernen Ablasshandel, und nichts anderes als moderner Ablasshandel ist das in meinen Augen. Und damit diese Ablassbriefe unsere tatsächlichen oder vermeintlichen klimapolitischen Sünden noch besser sühnen, wurden bisher dann gleich auch die besonders teuren, mit entwicklungspolitischen Massnahmen angereicherten Zertifikate gekauft. Das hat dann auch noch den wohl erwünschten Nebeneffekt, dass klimapolitische Massnahmen im Inland durch den Vergleich mit besonders teuren Auslandszertifikaten schöngerechnet werden können. Ehrlicher wäre es, entweder das ganze Geld für Massnahmen im Inland zu verwenden und das Reduktionsziel auf ein im Inland realistischerweise zu erreichendes Ziel zu reduzieren oder zumindest entwicklungspolitische und klimapolitische Massnahmen bzw. deren Kosten konsequent auseinanderzuhalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich kann mich dem Votum von Elfried Hasler anschliessen. Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und einem Verpflichtungskredit zur Stabilisierung von globalen Klimaveränderungen geht Liechtenstein eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Erreichung eines Reduktionsziels von 20% ein. Erfreulich sei zwar, dass die Industrieländer den CO2-Ausstoss zwischen 1990 und 2010 um 8,8% reduzierten. Im gleichen Zeitraum sei die globale Emission aber deutlich angestiegen. Liechtenstein soll nun mit Steuergeldern zur globalen Reduzierung der Treibhausgase, zur Hauptsache CO2, einen Beitrag leisten. Mit Förderbeiträgen von insgesamt CHF 39 Mio. im Zusammenhang mit dem Energieeffizienzgesetz (EEG) und CHF 0,7 Mio. bis 3,9 Mio. für die voraussichtlichen Auswirkungen des Kyoto-Protokolls könne Liechtenstein eine globale Reduzierung der Treibhausgase - da gibt es so eine Zahl - um circa 0,00003% bewirken. In Liechtenstein sei in Zukunft wegen der globalen Klimaveränderung mit einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit von Schlagregen, Hangrutschungen, Überschwemmungen und langen Trockenperioden zu rechnen, steht im Bericht der Regierung. Mit dem Einsatz dieser Geldmittel für das Weltklima erhoffen die Befürworter eine Verminderung der Eintrittswahrscheinlichkeit von extremen Wetterlagen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit vermindert sich durch den liechtensteinischen Beitrag logischerweise analog der Stabilisierung der globalen Klimaerwärmung; also auch nur um sehr wenig. Die Annahme, dass es in Liechtenstein in Zukunft wegen des CO2-Gehalts und anderer Treibhausgase in der Luft zu den erwähnten Wetterextremverhältnissen kommen könnte, basiert auf der Aussage einer Gruppe von Wissenschaftlern, die namentlich nicht im Bericht und Antrag genannt sind. Diese ganze CO2-Geschichte wird von vielen anderen Wissenschaftlern infrage gestellt. Zumindest seit 1998 ist die Klimaerwärmung ohnehin eher rückläufig. Dazu kommt die Tatsache: Der grösste Produzent mit einem Anteil von 93,4% der CO2-Treibhausgase ist nämlich die Natur selbst und nicht beeinflussbar. Egal, welche Gruppe von Wissenschaftlern im Recht ist, die Regierung empfiehlt gemäss Bericht und Antrag Nr. 79/2014 dem Landtag, für die Reduktion von CO2-Emissionen dem Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen zuzustimmen. Der Umfang der in Betracht gezogenen CO2-Reduzierung kann nur zu einem Teil in unserem Land bewerkstelligt werden. Der Rest muss im Ausland erarbeitet werden. Des-wegen fliesst ein beachtlicher Teil dieser Summe mit dem Kauf von CO2-Zertifikaten - ohne nennenswerte Wertschöpfung in unserem Land - direkt in ferne Länder. Diese Länder reduzieren den CO2-Ausstoss gegen die Bezahlung durch Liechtenstein in ihrem Land. Das Kyoto-Abkommen ermöglicht, durch Erwerb und Stilllegung eines solchen Zertifikats eine Tonne CO2 auszugleichen, die an anderer Stelle ausgestossen wurde. Weil wir bezahlen, wird diese Reduktion Liechtenstein gutgeschrieben.
Liechtenstein bezog in der Periode 2008 bis 2012 Zertifikate am oberen Ende der Preisskala, circa für 15 bis 20 Euro, die sogenannten Gold-Label-Zertifikate. Diese Gold-Label-Zertifikate bewirken neben einer Emissionsreduktion auch noch neue Arbeitsplätze und eine Verbesserung der Gesundheit oder dienen den sonstigen gesellschaftlichen Vorteilen in dem Land, in dem Liechtenstein diese Zertifikate kauft. In den unteren Preisskalen kosten die Zertifikate 1 bis 10 Euro. In Anbetracht des angespannten Finanzhaushaltes würden doch diese Zertifikate auch genügen.
Die Industrie- und Gewerbebetriebe in Liechtenstein produzieren seit jeher wenig Treibhausgase. Sogenannte «Dreckschleudern» gab und gibt es bei uns nicht. Schon vor vielen Jahren, lange bevor das Kyoto-Protokoll entstand, stellte unsere Industrie umweltbewusst die Schwerölverbrennung auf Heizöl leicht und später auf umweltfreundliches Erdgas um. Beinahe 100% der Energie für Licht und Kraft wird in Form von Strom, grösstenteils aus Atom- und Wasserkraftwerken, bezogen. Strom aus Wasserkraft- und Atomkraftwerken ist CO2-arm. Die Wärmegewinnung wird grösstenteils mit umweltfreundlichem Erdgas bewerkstelligt. Zwei grosse Betriebe haben zwischenzeitlich nochmals umgestellt und decken ihren Wärmebedarf aus der Verbrennung von Kehricht. Es bleibt also nur sehr wenig Potenzial für CO2-Reduktionen übrig. So verwundert nicht, dass die eingegangenen Verpflichtungen nur zu gut 50% in Liechtenstein erfüllt werden können und 46% in fernen Ländern realisiert werden mussten. Der andere Teil muss im Ausland, also diese 46%, mittels Zukauf von CO2-Zertifikaten gemacht werden. Wir verfügen im Gegensatz zur Schweiz über keine Industrie, die im Bereich Grossanlagenbau für Kraftwerke oder Ähnliches produziert, und können im Gegensatz zur Schweiz keine Kompensationsgeschäfte machen. Deshalb würden Millionen von unseren Steuergeldern aus der defizitären Staatskasse ohne Wertschöpfung direkt in ferne Länder fliessen - zu deren Nutzen. Die Erträge aus den Sparbemühungen, die unausweichlich die Familien, den einfachen Bürger, aber auch die Rentner belasten, würden zum Teil geradewegs wieder ins Ausland geschickt. Wir sind nicht Norwegen, die Atom- und Wasserkraftwerke bauen können und durch den Verkauf von CO2-arm produzierter Energie - auch an das Ausland - CO2-Zertifikate verkaufen können. Die Voraussetzungen, um grosse Mengen an CO2-Emissionen zu reduzieren, sind in Liechtenstein nicht gegeben, ausser - und das wäre wahnsinnig - wir bauen Arbeitsplätze ab, um den Rohstoff- und Energieverbrauch sowie den mit Arbeit verbundenen Werkverkehr zu reduzieren.
Der Regierung seien diese Umstände bekannt. Umso weniger kann ich verstehen, warum in der Vergangenheit solche Versprechungen trotzdem eingegangen worden sind. Jetzt muss die Bremse angezogen werden, weil schlicht und einfach die eingebrochenen Steuereinnahmen grossartige Vorzeigeprojekte nicht mehr ermöglichen. Auch nachdem die Regierung in dem kürzlich erschienenen Bericht in den Landeszeitungen über den drastischen Steuerrückgang versucht, durch Konten mit schwarzen Zahlen etwas abzuschwächen, besitzt Sparen trotzdem immer noch erste Priorität. Neu wird in das Kyoto-Protokoll das Treibhausgas Stickstofftrifluorid aufgenommen. Zurzeit sollen in der Atmosphäre circa 5'400 Tonnen enthalten sein. Die jährliche Steigerung in jüngster Zeit beträgt 11%. Der Treibhausgaseffekt ist rund 17'200-mal stärker als bei CO2 und die Abbauzeit um vieles länger. 17'200 Zertifikate sind notwendig, um eine Tonne Stickstofftrifluorid auszugleichen. Stickstofftrifluorid wird in der Halbleiterindustrie für Mikroprozessoren und Informationsspeicher und in sehr grosser Menge in der Flüssigkristallbildschirmherstellung und in der Solarindustrie für amorphe Solarzellen verwendet. Die Regierung prüft zurzeit die Wahl des für Liechtenstein geeigneten Referenzjahres, 1995 oder 2000, welches die Ausgangsdaten für die Reduktion - ich denke, es wären auch 20% - von diesem Ausgangswert her bestimmt. Wenn in unserem Land ein Betrieb Stickstofftrifluorid tatsächlich freisetzt oder freigesetzt hat, kann doch dieser nach dem Verursacherprinzip zur Kasse gebeten werden, sofern eine Meldepflicht gegenüber ausländischen Insti-tutionen unausweichlich und zwingend vereinbart worden ist. Ich sehe nicht ein, warum die Allgemeinheit für Schäden, die, wenn überhaupt, dann vielleicht ein paar wenige Industriebetriebe verursachen, zur Kasse gebeten werden soll. Ich möchte aber gleich anmerken: Unnötige Belastungen durch Auflagen, Vorschriften und Abgaben zum Nachteil unserer Produktionsbetriebe müssen tunlichst unterlassen werden.
Ich habe eine Frage an die Regierung: Wie viele Betriebe in unserem Land kommen als Verursacher infrage und wie viele Kilo Stickstofftrifluorid setzten diese Betriebe insgesamt pro Jahr und total in der Rechnungsperiode frei?
Für importierte Produkte, die an dieser Stickstofftrifluoridsache beteiligt sind, so ist meine Ansicht, soll der Hersteller oder dessen Land für dessen Produkte haften. Es kann nun wirklich nicht sein, dass der normale Bürger in Liechtenstein für Umweltschäden, die vorwiegend Hersteller in Fernostländern verursachen, zur Kasse gebeten wird. Diese Konzerne machen riesige Gewinne in Ländern mit largen Umweltgesetzen und machen zudem auch einigen hiesigen Betrieben das Leben schwer, und die Bürger aus Liechtenstein sollen dazu noch die Umweltschäden bezahlen, die eben diese Konzerne anrichten. Irgendwann hört das globale Denken auf. Für Schäden, die ein Produkt an Dritten verursacht hat, haftet der Hersteller - das ist einfach so -, auch wenn der Schaden erst später sichtbar wird. Ich bin nicht bereit, möglicherweise sogar rückwirkend die Käufer von Flachbildschirmen und Solarzellen oder gar die ganze Bevölkerung Liechtensteins, die beim Kauf solcher Produkte nicht über diese Folgekosten informiert worden ist, mit einem Verpflichtungskredit quasi für Schäden, die bei der Herstellung der fraglichen Produkte in fernen Ländern entstanden sind, im Nachhinein haftpflichtig und somit mitschuldig zu machen.
Zur KVA in Buchs: Erdgas wurde noch vor wenigen Jahren als umweltfreundlicher Energieträger in höchsten Tönen gepriesen. In allen Gemeinden wurde durch die LGV ein tadellos funktionierendes Erdgasnetz aufgebaut. Erdgas ist ein Naturprodukt mit bekannten und gleichbleibenden Inhaltsstoffen und Verbrennungswerten. Die Reaktionen bei der Verbrennung und die Zusammensetzung der entstehenden Abgase und Schadstoffe sind von vornherein bekannt und definiert. Erdgas kann ohne Rauchgasfilter verbrennt werden, weil mit Erdgas keine undefinierbar giftigen Verbrennungsrückstände entstehen können. Das Risiko von Umweltschäden durch technische Störungen ist äusserst gering, weil keine Komponenten wie Rauchwaschanlage und Filter notwendig sind. Im fossilen Brennstoffmüll - in Schweizer Umgangssprache nennt sich das «Brennstoff aus Güsel» - kann so ziemlich alles enthalten sein. Einfach alles, was in den Müll geworfen wird. Die KVA Buchs umschreibt ihren Brennstoff folgendermassen: «Kehricht ist eine bunte Mischung aus den unterschiedlichsten Materialien.» Wie die einzelnen Materialien während der Verbrennung reagieren und Verbindungen miteinander eingehen und möglicherweise sogar Dioxin entstehen lasssen, ist im Vergleich mit Erdgas zumindest als Laie schwer abzuschätzen. Die Rückstände einer KVA müssen jedenfalls anschliessend in speziellen Deponien verlässlich und sicher eingelagert werden. Der restliche Waschschlamm und Elektrofilterstaub muss sogar wegen der hochgiftigen Substanzen in einer Untertagedeponie sicher für die Endlagerung entsorgt werden. Die schädlichen Verbindungen in den Rauchgasen müssen über Filter-, Gas-, Waschanlage, Elektrofilter und Katalysator so gut es geht gereinigt werden, damit die Umgebung der Müllverbrennungsanlage nicht zu stark vergiftet wird. Die vielen notwendigen Komponenten, welche die Umgebung einer Verbrennungsanlage vor gefährlichen Substanzen schützen sollen, bergen im Störfall sicherlich ein Restrisiko in sich. Risikofaktoren von technischen Einrichtungen in der Abgas- und Schlackenaufbereitung gibt es bei Erdgas nicht, weil gar keine Reinigung notwendig ist. Erdgas wird zudem über Leitungen umweltfreundlich transportiert. Für die zwei Öfen der KVA in Buchs werden täglich 300 bis 600 Tonnen Müll und Sonderabfälle - gemäss eidgenössischer Verordnung über den Verkehr mit Abfällen und nach Rücksprache mit der Betriebsleitung - zum Teil über grössere Strecken mit dem Lastwagen hierher gefahren. Auf Seite 10 wird im Bericht und Antrag lobend die Erstellung der Dampfleitung und damit die Förderung des Verbrennens von Müll mit zum Teil hochgiftigen Substanzen hervorgehoben. Dank der Stilllegung der risikoarmen und umweltfreundlichen Erdgasbrenner und dadurch sich ergebenden Teilentwertung der sich in bestem Zustand befindlichen Infrastruktur der Gasversorgung, die zu diesen Grossverbrauchern führt, seien die Ziele der Verpflichtung aus der ersten Periode des Kyoto-Protokolls erfüllt worden. Irgendwie sind solche Konstellationen unlogisch. Ich stimme dem Kyoto-Prokotokoll nicht zu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Zuerst möchte ich mich dem Votum des Abg. Elfried Hasler anschliessen. Er hat ein paar sehr gute Punkte aufgeführt. Ich bedanke mich auch bei meinen Kollegen Herbert Elkuch für sein Votum. Er hat sehr viele technische, umwelttechnische Dinge angeführt, was ich nie machen könnte, weil ich von solchen technischen Dingen schlicht zu wenig verstehe.
Um es vorwegzunehmen, ich werde dem Antrag der Regierung auch nicht zustimmen. Das heisst, ich bin nicht dafür, dass wir Kyoto II ratifizieren. Für einen Kleinstaat wie Liechtenstein stellt sich immer die Frage, in welchen internationalen Organisationen er mitwirkt bzw. was für internationale Verpflichtungen eingegangen werden. Meiner Einschätzung nach war es richtig der Klimakonvention, also dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die Klimaänderungen, beizutreten. Diese Konvention ist in Liechtenstein im Jahr 1994 in Kraft getreten. Damit konnte Liechtenstein zeigen, dass das Land bereit ist, auf internationaler Ebene seinen Beitrag zum Schutz des Klimas zu leisten. Das lag und liegt immer noch im aussenpolitischen Interesse des Landes. Wichtiger ist aber natürlich in dieser Angelegenheit das umweltpolitische Interesse. Mit anderen Worten: Wichtiger als diese Konvention und dann das Kyoto-Protokoll und jetzt das Kyoto II zu unterzeichnen, war, ist und bleibt in meinen Augen, dass unser Land mit konkreten Massnahmen das Bestmögliche zum Schutz der Umwelt und des Klimas unternimmt. Mit dem Kyoto-Protokoll ist Liechtenstein meines Erachtens Verpflichtungen eingegangen, die nicht grössenverträglich sind. Ich erinnere hier nur an die Berichterstattungspflichten. Das ist eigentlich ein Nebenprodukt so einer Mitgliedschaft. Es ist bekannt, dass internationale Übereinkommen in den zuständigen Ämtern beträchtliche Arbeit nach sich ziehen. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls mussten dieses Jahr zwei umfangreiche Berichte eingereicht werden. Ich glaube, beide sind knapp 200 Seiten lang. Diese wurden mit Unterstützung einer Consulting-Firma in Zürich erstellt. Im Amt für Umwelt sind nach meinen Informationen zwei Personen im Bereich Klima tätig. Mit all der bürokratischen Arbeit, die anfällt, und auch mit der Teilnahme an Klimakonferenzen in Doha oder Südafrika - egal, wo sie sind - haben wir aber unseren CO2-Ausstoss noch kein bisschen gesenkt. Hinzu kommt, selbst wenn es uns gelänge, alle unsere Verpflichtungen über die ergeizigsten Zielsetzungen hinaus zu erfüllen, hätte dies für das globale Klima kaum messbare Auswirkungen. Wir sind ganz einfach zu klein. Damit will ich nicht sagen, dass Liechtenstein nichts zum Schutz des Klimas tun soll, weil es ja sowieso nichts nützt. Das ist keineswegs mein Argument. Liechtenstein soll, wie gesagt, weiterhin sein Bestes geben, um Umwelt und Klima zu schützen, auch wenn die positiven Auswirkungen entsprechender Massnahmen global gesehen eher winizig oder verschwindend klein sind.
Um die Umwelt zu schützen und den Ausstoss von CO2 und anderen Treibhausgasen zu senken, ist es aber nicht notwendig, in meinen Augen nicht einmal zielführend, am Kyoto-Mechanismus mitzuwirken. Der Kollege Elfried Hasler hat den Mechanismus als ineffizienten Ablasshandel bezeichnet und damit wohl den Nagel auf den Kopf getroffen. Der administrative Aufwand auf der einen Seite und der Ertrag auf der anderen Seite bzw. auf der Seite des globalen Klimaschutzes stimmen nicht überein. Im Bericht und Antrag hält die Regierung fest, dass die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen sich zwischen CHF 700'000 und CHF 3,9 Mio. bewegen. Ohne Pessimist zu sein, darf man wohl damit rechnen, dass eher CHF 3,9 Mio. aufgewendet werden. Das Geld würde meines Erachtens effizienter eingesetzt, wenn es in konkrete Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesteckt würde. Diese Projekte können in Liechtenstein selbst, aber zum Beispiel auch in den Ländern, in denen unser Entwicklungsdienst tätig ist, verwirklicht werden. Am meisten profitieren wir und wohl auch die Welt, wenn wir dort, wo wir etwas ausrichten können, mit konkreten Massnahmen Emissionen reduzieren und die Umwelt schützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Manchmal fragt man sich, ob man etwas dazu sagen soll oder nicht. Ich kann es mir erneut leider nicht verkneifen. Ich habe Ihren Ausführungen sehr gut zugehört, Herr Elkuch. Ich habe mich dann zuerst gefragt, wie Sie jetzt auf NF3 oder eben Stickstofftrifluorid gekommen sind. Wahrscheinlich wird Wikipedia einen Beitrag dazu geleistet haben. Eine Empfehlung würde ich dazu einfach geben, auch den Sicherheitshinweis dazu einmal zu lesen. Stickstofftrifluorid ist nach EG-Richtlinie als brandfördernd und gesundheitsschädlich klassifiziert. Es zersetzt sich beim Erhitzen und reagiert heftig mit einigen organischen Verbindungen. Ich kann Ihnen sagen, was die Konsequenz daraus ist, dass Sie, wenn Sie NF3 als Reinigungsgas bei Prozessen der Beschichtung einsetzen - das ist richtig -, sicherstellen, dass keinerlei NF3 in die Atmosphäre kommt, weil es gesundheitsschädigend ist. Da gibt es übrigens noch eine ganze Menge anderer Gase, die noch weit schlimmer sind. Sei es toxisch oder sei es vom Einfluss auf das Klima. Aber das vielleicht als eine Nebenbemerkung. Was ich mich einfach frage, ist, was Sie jetzt fordern wollen. Es gibt wahrscheinlich hier drin kein einziges Halbleiterprodukt, das nicht mit diesen Prozessen erstellt wurde. Auf jeden Fall wurde bei jedem dieser Prozesse NF3 als Cleaning-Gas verwendet, weil sie das Fluor brauchen, um das Silicium zu binden und das entsprechend aus der Beschichtungskammer herauszubringen. Nun, wenn Sie schon konsequenterweise das als das Hauptproblem ansehen, dann müssen Sie eigentlich dafür einstehen, dass Liechtenstein keine weiteren Halbleiterprodukte mehr importiert und Industrieunternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sofort die Zulassung verlieren, um Produktionsmaschinen zu entwickeln, welche NF3 oder dergleichen als Gas verwenden. Also ich weiss nicht, was Sie jetzt damit sagen wollen: Dass aufgrund dessen jetzt alles Blödsinn ist? Ich kann Ihnen wirklich nicht folgen. Wenn Sie das so sehen, dann stehen Sie dafür ein, dass man das bei uns verbietet. Da wird Ihnen die Wirtschaft sicherlich dankbar sein. Denn wie gesagt: Sie werden nicht mehr telefonieren und Sie werden nicht mehr fernsehen und Sie werden keinen Computer verwenden und und und. Einfach um inhaltshalber auch noch etwas zu sagen: Dieses NF3 geht nicht in dieser Form in die Atmosphäre hinaus. Es wird mit relativ aufwendigen Prozessen zersetzt, auch nach der Beschichtung, und es wird auch entsprechend gemessen, und das passiert auch in China so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Das Gas soll ja nicht in die Umwelt gelangen. Aber bei Produkten gibt es eine Produktehaftpflicht - und normalerweise ist der Hersteller für den Schaden verantwortlich, wenn das Produkt Schaden anrichtet. Und wenn ich etwas kaufe, dann kann ich doch annehmen, dass das nicht nachher Schaden macht, für den ich verantwortlich bin, aber den ich nicht beeinflussen kann. Wenn, dann müsste das beim Kauf deklariert sein, dass für dieses Produkt nochmals eine Schadenszahlung oder etwas zu machen ist. Aber normalerweise ist für jedes Produkt eine Produktehaftpflicht vorgeschrieben, und der Hersteller ist verantwortlich, Schäden, die an Dritten entstehen, zu beheben oder zu bezahlen und nicht einfach auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Das kann doch nicht sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für Ihre Voten - Ihre zustimmenden und auch kritischen Voten - und auch für die Fragen, die Sie aufgeworfen haben. Diese Fragen bestehen sicher nicht nur im Landtag.
Liechtenstein hat am 3. Dezember 2004 das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Hieraus resultierte die Pflicht zur jährlichen Erfassung der Treibhausgasemissionen, daneben versprachen die Industrieländer, ihre Emissionen zu reduzieren. Zusammen mit der EU und der Schweiz versprach auch Liechtenstein, seine Emissionen von 2008 bis 2012 - das ist die erste Verpflichtungsperiode - um 8% unter den Wert von 1990 zu bringen. Dieses Ziel wurde mit einem Mix aus inländischen Massnahmen sowie dem Zukauf von Emissionsgutschriften erreicht. Eine genaue Analyse der ersten Kyoto-Periode liegt aber erst im Jahr 2015 vor, wenn das liechtensteinische Treibhausgasinventar für 2012 durch das Sekretariat der Klimakonvention überprüft worden ist.
Das Reduktionsziel 8%, bezogen auf 1990, der ersten Periode wurde in Liechtenstein erreicht, allerdings nur mit Zukauf von Zertifikaten. Nach mehrjährigen Verhandlungen vereinbarten die Vertragsstaaten im Jahr 2012 eine zweite Kyoto-Periode, von 2013 bis 2020. Darüber hinaus wurde ein Ambitionsmechanismus geschaffen. Ein Industrieland soll hiernach eine Verschärfung seines eigenen Ziels vorschlagen können, welches dann automatisch nach Annahme durch die Vertragsstaatenkonferenz in Kraft treten wird. Hierzu musste das Kyoto-Protokoll geändert werden. Die Änderungen werden erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn drei Viertel bzw. 144 Vertragsstaaten die Änderung innerstaatlich ratifiziert haben. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag sollen diese Änderungen auch in Liechtenstein ratifiziert werden. Für Liechtenstein resultiert hieraus eine bereits im Jahr 2008 beschlossene Reduktionsverpflichtung von 20% gegenüber 1990. Bei der heutigen Vorlage zur Ratifizierung handelt es sich somit eigentlich um einen formellen Nachvollzug, und gleichzeitig ist es eine Bestätigung unseres Emissionshandelsgesetzes von 2012, bei dem wir die Verpflichtung von 20% gegenüber 1990 auch festgeschrieben haben. Das Reduktionsziel wurde im Emissionshandelsgesetz von September 2012 festgeschrieben. Um eine möglichst hohe Wertschöpfung im Land zu generieren, besagt das Gesetz zudem, dass das Reduktionsziel in erster Linie durch Inlandmassnahmen zu realisieren ist. Das wurde hier von verschiedenen Abgeordneten erwähnt. Es war von Anfang an das Ziel der Regierung und des Landtags, eine möglichst hohe Emissionsreduktion durch Massnahmen im Inland zu erreichen, und dies aus verschiedenen Gründen. Die entsprechende Machbarkeitsanalyse findet sich in der Energiestrategie wieder, in welcher das 20%-Reduktionsziel eines der drei strategischen Ziele darstellt. Einer Verschärfung des 20-prozentigen Emissionsziels erteilte Liechtenstein bereits eine Absage. So viel zur Frage, ob man auf 30% erhöhen könnte. Ich werde dazu noch Ausführungen machen, weshalb von diesem 30%-Ziel abgesehen wurde. Hauptgrund war vor allem der Umstand, dass eine Erhöhung des Ziels wahrscheinlich keine Erhöhung der inländischen Wertschöpfung nach sich ziehen wird, sondern allenfalls den Bedarf an ausländischen Emissionsgutschriften erhöhen dürfte. Die Position Liechtensteins wurde dem UN-Klimasekretariat im Juni 2014 schriftlich übermittelt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags. Mit der Ratifizierung der Kyoto-Änderung leistet Liechtenstein seinen Beitrag im internationalen Kampf gegen den anthropogen, das heisst menschengemachten Klimawandel.
Wo unsere Verpflichtungen liegen, die nicht nur mit Massnahmen im Inland erfüllt werden können, sondern auch das Ausland miteinbeziehen, dazu hat der Abg. Gerold Büchel Ausführungen gemacht, die besser nicht sein könnten. Er hat aufgezeigt, wie auch die Tätigkeiten im Ausland durch unser eigenes Konsumverhalten mit verursacht werden. Wir können uns nicht einfach ausklinken.
Ich komme zu einzelnen Fragen der einzelnen Abgeordneten. Zuerst zum 30%-Ziel des Abg. Andreas Heeb: Eine Erhöhung des 20%-Ziels würde den Vorgaben des Emissionshandelsgesetzes zuwiderlaufen, welches ja gerade festgeschrieben hat, dass in erster Linie Massnahmen im Inland getätigt werden müssen. Es ist nach derzeitigem Wissensstand aber nicht anzunehmen, dass wir das erreichen könnten. Die Fokussierung auf Inlandmassnahmen würde sich nicht automatisch erhöhen, nur weil das Reduktionsziel erhöht wird. Vielmehr muss derzeit davon ausgegangen werden, dass die Erhöhung ausschliesslich durch einen höheren Ankauf von Zertifikaten zu bewerkstelligen wäre. Das Reduktionsziel soll aber wirtschaftlich und gesellschaftlich verträglich und auch realistisch sein. Deshalb erachtet die Regierung 20% als zielführend. Darüber hinaus ist auch auf die Energiestrategie 2020 zu verweisen, die auch das 20%-Ziel hat. Die Regierung kommt zum Schluss, dass unter Berücksichtigung von Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und sozialer Verträglichkeit das 20%-Ziel als am besten vertretbar erscheint. Es handelt sich nicht um «Berührungsängste», wie Sie vermutet haben, sondern einfach um eine realistische Betrachtungsweise.
Der Abg. Elfried Hasler stellt die Frage: Was passiert, wenn wir das 20%-Reduktionsziel nicht erreichen? Ja, das bedeutet dann einen Zukauf von Zertifikaten. Diese können zu unterschiedlichen Preisen zugekauft werden, wie einige Abgeordnete auch schon erwähnt haben und auch infrage gestellt haben, ob wir die teuersten Zertifikate kaufen müssen, das heisst die Gold-Label-Zertifikate, oder ob unter Umständen auch die billigsten Zertifikate ihren Dienst tun würden. Ich möchte dazu auf Seite 25 des Bericht und Antrags verweisen. Da ist eine Tabelle aufgeführt. Ganz unten, in der letzten Spalte der Tabelle, sehen Sie die Zertifikatspreise. Wir haben hier einen günstigen Preis von 10 Euro pro Zertifikat und gegenübergestellt 15 und 20 Euro. Das macht dann natürlich bei der Ziellücke, die wir haben, ziemlich grosse Unterschiede, auf die ganze Verpflichtungsperiode bezogen. Daraus resultiert dieser grosse Unterschied von CHF 700'000 bei den günstigsten zu CHF 3,9 Mio. für die teuersten Zertifikate, welche aber bei gleichbleibenden Emissionen gekauft würden. Es ist nicht nur ein Unterschied in den Preisen hier aufgeführt, es ist auch der Unterschied aufgeführt, was wir beim Szenario 1 mit gleichbleibenden Emissionen kaufen müssten, verglichen mit Szenario 2 mit Emissionsreduktionen. Die Regierung ist der Meinung, dass wir uns bei einer mindestens mittleren Preislage einklinken sollten. Bisher haben wir teure Zertifikate gekauft. Das sind die Zertifikate mit dem Goldstandard. Dazu ist zu sagen, dass sie eine nachhaltige Entwicklung garantieren. Es ist eine obligatorische Beteiligung der betroffenen Bevölkerung einbezogen. Die Projekte müssen zu einer ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklung der Region beitragen, und es gibt einen rigorosen Ausschluss von Projekten mit negativem Umwelteinfluss. Die Besonderheiten: Es werden lediglich Projekte aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz akzeptiert. Der Fokus liegt auf zusätzlichen Kriterien wie Verbesserungen in den Bereichen Umwelt und Soziales. Zertifikate des Kyoto-Verpflichtungsmarktes entsprechen somit umfangreichen Mindestqualitätsanforderungen. Nun kann man sagen, wir haben es hier mit Umweltprojekten zu tun, wir haben es mit Emissionsreduktionen zu tun, die Einfluss auf die Umwelt haben, wir müssen nicht auch noch gesellschaftliche, soziale Kriterien mitberücksichtigten. Diesem Argument kann man aus Umweltsicht nicht viel entgegensetzen. Deshalb erachtet es die Regierung auch als angemessen, wenn wir uns beim mittleren Standard einklinken würden.
Der Abg. Elfried Hasler hat von einem Ablasshandel gesprochen. Das würde die Regierung nicht so sehen. Es ist kein Ablasshandel, denn das Ziel ist es ja gerade, Massnahmen im Inland setzen zu können, damit auch die Wertschöpfung im Inland ist und die direkte Wirksamkeit auch im Inland verspürt wird. Es ist bisher nicht möglich gewesen, die ganze Verpflichtung im Inland zu erfüllen, und es wird auch in Zukunft ziemlich sicher nicht möglich sein. Deshalb auch das Reduktionsziel 20% und nicht 30%. Ein Ablasshandel ist es gerade nicht, es ist aber ein Zugeständnis, dass wir unsere Verpflichtungen erfüllen wollen, so weit wir eben können, hier, und dort, wo wir es nicht können, möchten wir Projekte im Ausland fördern.
Es wurde vom Abg. Herbert Elkuch die Frage gestellt, wie viele Betriebe in Liechtenstein für Reduktionen von Emissionen von NF3, von diesem neu in die Liste aufgenommenen Stoff, infrage kommen. - Sie verneinen das. Also, was NF3 betrifft, habe ich die Information, dass es höchstens einen Betrieb eventuell betreffen könnte.
Dann wurde infrage gestellt, ob wir bei diesen internationalen Verpflichtungen überhaupt mitmachen müssen, und gefragt, wieweit wir mitmachen sollen. Es wurde in diesem Zusammenhang auch schon das Wort «Musterschüler» genannt. Die Regierung sieht Liechtenstein nicht als Musterschüler, wenn wir bei der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls mitmachen. Es ist das Gegenteil der Fall: Wenn wir nicht mitmachen würden, würde Liechtenstein Gefahr laufen, dass wir nicht der Musterschüler, sondern der Schwarze Peter sind, wenn wir das einzige Land in Europa wären, also unter den Industrieländern hier das einzige Land wären, welches sich nicht beteiligt. Man kann die Frage nach der Wirksamkeit schon stellen und was denn der Einfluss Liechtensteins ist. Aber diese Frage kann man sich immer stellen - und mit dieser Frage kann man nicht allen Verpflichtungen entgehen. Es ist auch eine Frage der Solidarität, und wir müssen uns folgende Überlegung machen: Nur weil wir klein sind und der globale Einfluss gering ist, können wir nicht einfach machen, was wir wollen, wir müssen uns doch auch an die Verpflichtungen halten, die andere Länder sich auferlegen.
Ich komme zur Frage des Abg. Pio Schurti, der auf diese Berichterstattung hingewiesen und gesagt hat, dass es auch Kosten generiert. Das ist richtig, diese Berichterstattungskosten sind tatsächlich, auch im Hinblick auf die Kleinheit unseres Landes, ziemlich intensiv. Und Liechtenstein hat sich hier eingebracht, ganz besonders im letzten Jahr in Warschau, und auch einige Erfolge erzielt: Liechtenstein konnte immerhin erreichen, dass die Berichterstattung schriftlich gemacht werden kann und nicht mehr vor Ort erfolgen muss. Das ist eine Erleichterung für Liechtenstein, von welcher aber auch andere Kleinstaaten profitieren, und das wurde an die Adresse Liechtensteins auch sehr positiv vermerkt. Im Bereich der Berichterstattungspflichten hat Liechtenstein bereits mehrere Male Verbesserungen für kleine Staaten erreichen können.
Dann war noch die indirekte Frage des Abg. Herbert Elkuch, ob man vielleicht auch mit dem Verpflichtungsziel heruntergehen könnte. Also anstatt auf 30%, wie es der Abg. Heeb vorgeschlagen hat, eher reduzieren. Und dazu ist zu sagen, dass wir uns in einem Wirtschaftsraum mit der Schweiz und auch mit den EU-Staaten bewegen und dass die Massnahmen zur Emissionsreduktion natürlich auch Auswirkungen auf die Wirtschaft der jeweiligen Länder haben und dass wir uns davor hüten sollen, dass wir hier ein Gefälle verursachen. Das ist nur einer der Gründe, weshalb wir nicht mit der Reduktionsverpflichtung heruntergehen wollen.
Ich denke, ich habe die Fragen beantwortet. Ich danke Ihnen für die wohlwollende Aufnahme und für die zustimmenden Äusserungen und empfehle die Zustimmung zu dieser Verpflichtungsperiode.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich komme nochmals auf meine Frage zurück. Ich wollte nicht wissen, wie viel diese Betriebe reduzieren können, weil, wenn das Gas gebraucht wird, dann kann er das nicht reduzieren, dann braucht er das für die Produktion. Meine Frage war: Wie viele Betriebe in unserem Land kommen als Verursacher infrage - das wurde beantwortet, das ist ein Betrieb wahrscheinlich. Und wie viele Kilogramm Stickstofftrifluorid setzten oder in diesem Fall setzte dieser Betrieb insgesamt pro Jahr und in den letzten Jahren bis 1995 zurück - oder wo gerechnet wird - frei? Ist das eine grosse Menge oder ist das eine kleine Menge? Aber die Reduktion kann man ja nicht bestimmen. Wenn das gebraucht wird, ist das einfach notwendig, ob das giftig ist oder nicht. Sonst müsste man die Produktion einstellen. Das kann man ja auch nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Ministerin für ihre Ausführungen. Eine Zusatzfrage: Sie sagen, betreffend diese Zertifikatspreise würde man sich zukünftig an der Mitte orientieren. Können Sie auch Ausführungen dazu machen, wie nachhaltig dann diese Mittelpreise sind? Denn Sie haben ja gesagt, der teure Preis, sprich diese 20 Euro, auf der Seite 25, das sind diese sogenannten Gold-Label-Standard-Zertifikate und nun gehen wir, wie Sie sagen, zurück in die Mitte. Ein politischer Kompromiss, dann sind wir bei 15 Euro. Dann frage ich mich: Wie nachhaltig sind diese Zertifikate? Wenn Sie hierzu noch Ausführungen machen könnten.
Dann wurde erwähnt: Wenn Liechtenstein etwas macht, dann hat dies nur einen ganz, ganz kleinen Einfluss. Das stimmt natürlich, aber wir sollten auch eine gewisse Vorbildfunktion wahrnehmen. Wir können nicht von grösseren Staaten erwarten, dass sie hier alle Probleme lösen, und wir sagen hier, ja, wir machen hier global betrachtet sowieso nicht viel aus. Ich denke, das ist der falsche Ansatz. Wir sollten hier doch eine gewisse Vorbildfunktion mitbringen oder zumindest mit den anderen mitziehen.
Dann hat der Abg. Elkuch treffend ausgeführt, dass es ja nicht sein kann, dass der Konsument die Verantwortung trägt, sondern der Unternehmer. Das kann ich schon unterstützen - nur denke ich, Kyoto ist da doch genau die Grundlage. Die Staaten verpflichten sich, ihre CO2-Ausstösse zu reduzieren, und die einzelnen Unternehmungen können auch ihre CO2-Ausstösse reduzieren und müssen dann entsprechend, wenn sie einen zu hohen Ausstoss haben, Zertifikate kaufen. Und da haben wir dann genau diese Verantwortung der Unternehmen, indem ein Unternehmen, das einen grossen CO2-Ausstoss hat oder auch die anderen Gase, die nun erwähnt wurden, sich dann entsprechend, wie es der Abg. Efried Hasler sagt, mit dem Ablasshandel diese Zertifikate kaufen muss. Und dann müsste sich das in letzter Konsequenz auch auf den Konsumenten niederschlagen, sprich, das Produkt müsste eigentlich teurer werden. Nur, wissen wir auch: Das mit dem Handel mit den Zertifikaten funktioniert noch nicht ganz, sprich, die Preise haben sich nicht so entwickelt, wie eigentlich angenommen wurde. Aber ich denke, die Grundlage ist genau dieses Kyoto-Protokoll, dass man sagt: Hier versucht man auch, die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, und das wird sich dann auch auf die Konsumenten niederschlagen. Wer also Produkte kauft, die einen hohen CO2-Ausstoss haben, der müsste im Prinzip einen gewissen Mehrpreis zahlen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke auch an die Regierung für die Ausführungen und Erklärungen. Meine erste Frage hat der Abg. Wendelin Lampert schon vorweggenommen. Auf Seite 25 gibt es eine Übersicht über diese Zertifikate. Da hätte ich auch gerne eine Ausführung zu der Effizienz dieser Zertifikate und zum Unterschied, nicht nur zum preislichen Unterschied, sondern auch zur Effektivität. Das wäre sehr interessant. Und dann steht auf der Seite 27, dass «die Entscheidung hinsichtlich der entsprechenden Qualität der Emissionsreduktionen und damit auch zu dem zu erwartenden Finanzaufwand» für die zweite Kyoto-Periode trifft die Regierung im Rahmen der revidierten Klimastrategie. Können Sie hier auch schon eine zeitliche Schiene aufzeigen? Also was heisst, die Regierung wird diese Entscheidung im Rahmen der revidierten Klimastrategie fällen? Gibt es da einen Zeitplan, der vorliegt oder der schon beabsichtigt ist?
Und dann noch eine Bemerkung zu diesem Ablasshandel: Natürlich ist der CO2-Handel auch ein Ablasshandel, aber ein Ablass war ja früher ein Schein, der einem von den Sünden freikaufte, also für mich eine eher metaphysische Handlung. Man hat also versucht, seine Sünden so loszuwerden. Und ich denke, bei den CO2-Zertifikaten geht es ja auch um einen Handel, aber unser Wunsch und das Ziel wäre ja - und das ist auch verbunden mit dieser Frage des Abg. Wendelin Lampert -, dass wir mit diesen Zertifikaten, die wir kaufen, einen effektiven und einen physischen Prozess auslösen und wirklich, auch physisch die CO2-Belastung reduzieren. Es wäre dann natürlich schade, wenn wir uns jetzt entschliessen, so billige Zertifikate zu kaufen, dass es dann eine metaphysische Handlung wäre. Dann wäre das überhaupt nicht in meinem Sinne. Ich denke, es lohnt sich hier, gute Zertifikate zu kaufen, zu investieren, damit auch garantiert ist, dass eine CO2-Reduktion durchgesetzt werden kann. Und das würde dann wieder den Kreis schliessen zu Pio Schurti, der ja gesagt hat, es wäre ja auch sinnvoll, zum Beispiel bei den Projekten, mit dem LED zusammen dort Projekte zu unterstützen, wo wirklich auch CO2 reduziert werden kann. Also so weit sind wir, glaube ich, gar nicht auseinander. Ich denke, wenn wir versuchen, wirklich sinnvolle Projekte zu unterstützen, die dann allerdings den CO2-Wert nicht in Liechtenstein reduzieren werden, aber in einem anderen Land, und das ist auch ein positiver Nebeneffekt, wenn wir in einem anderen Gebiet, in einer anderen Erdhalbkugel oder wo auch immer, den CO2-Gehalt reduzieren können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Besten Dank. Zum Abg. Herbert Elkuch: Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viele Kilogramm, aber ich kann das eventuell feststellen lassen, wenn das überhaupt schon feststellbar ist. Es wird aber nicht in einem Ausmass sein, das wirklich relevant ist.
Zum Abg. Wendelin Lampert: Sie haben nach den Mittelpreiszertifikaten gefragt. Es werden Zertifikate aus solchen Projekten sein, die eine CO2-Reduktion erzielen, aber keine anderen Umweltschäden gleichzeitig verursachen. Solche Projekte gibt es nämlich, und das sind die ganz billigen Zertifikate, die aus solchen Projekten stammen. Von solchen wollen wir uns fernhalten. Die mittlere Preisklasse aber beinhaltet nicht diese Auswirkungen auf die Gesellschaft und die sozialen Bereiche.
Der Abg. Eugen Nägele hat nach der Klimastrategie und dem Zeitplan gefragt. Also bezogen auf die Klimafinanzierung ist es so, dass wir im Jahr 2016 vermutlich einen Kredit sprechen müssten. Wir haben aus der ersten Verpflichtungsperiode noch Zertifikate. Es wurden zu viele einkauft. Wir waren zu pessimistisch. Jetzt sind die Zertifikate noch vorhanden. Das ist auch in der Tabelle auf Seite 25 aufgeführt. Der Übertrag aus der ersten Periode liegt bei 110'125 Äquivalenten. Es wird im Jahre 2016 wieder aktuell werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet:
«Der Hohe Landtag wolle der Änderung vom 8. Dezember 2012 des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen seine Zustimmung erteilen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 8 abgeschlossen.
Wir machen jetzt eine weitere Pause bis 18:20 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18 bis 18:20 Uhr).
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