Anpassung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen (Nr. 82/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 9: Anpassung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 82/2014 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Am 2. Oktober 2009 hat Liechtenstein mit St. Vincent und den Grenadinen eines der ersten Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen abgeschlossen. Eine erste Überprüfung des Global Forums für die Transparenz und den Austausch von Informationen in Steuerfragen hat ergeben, dass nicht alle Formulierungen und Bestimmungen dieses TIEAs aus dem Jahre 2009 dem aktuellen internationalen Amtshilfestandard entsprechen. Dies trifft insbesondere für die Benachrichtigung sowie Ausnahmen von der Benachrichtigung der betroffenen Personen und Ablehnungsgründe für ein Ersuchen zu.
Das Global Forum hat Liechtenstein im Peer-Review-Bericht vom September 2011 sowie im Ergänzungsbericht vom Oktober 2012 empfohlen, entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Ähnliche Empfehlungen wurden auch für die TIEA mit Andorra, Antigua und Barbuda, St. Kitts und Nevis sowie Monaco abgegeben. Diese Anpassungen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Die neueren Abkommen entsprechen jedoch den Empfehlungen des Global Forums und es besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf.
Neben der Anpassung auf der Ebene der TIEA ist auch eine entsprechende Anpassung des Steueramtshilfegesetzes notwendig. Diese Anpassung wurde mit dem Bericht und Antrag Nr. 54/2014 dem Landtag bereits unterbreitet.
Mit diplomatischer Note vom 10. Juni 2014 hat die liechtensteinische Botschaft in Washington der Botschaft von St. Vincent und den Grenadinen Anpassungen des TIEA vorgeschlagen. Mit Note vom 10. Juli 2014 hat die Botschaft von St. Vincent und den Grenadinen den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt.
Mit dem nun vorliegenden Notenaustausch soll das Abkommen angepasst werden. Die Umsetzung und Anwendung des angepassten TIEA erfolgt auf der Basis des Steueramtshilfegesetzes. Durch die Anpassungen des TIEA ist mit keinen personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen zu rechnen.
Im Sinne des Finanzplatzes Liechtenstein und der Weiterentwicklung der Weissgeldstrategie des Landes Liechtenstein beantrage ich im Namen der VU-Fraktion, dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Anpassung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen zuzustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Die Vorrednerin hat die wesentlichen Punkte erläutert. Ich brauche deshalb hier keine grossen Ausführungen mehr zu machen. Vielleicht noch lediglich der Hinweis, der mir noch interessant erscheint, dass bisher keine Ersuchen seitens St. Vincent und den Grenadinen bei der FL-Steuerverwaltung eingegangen sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet:
«Der Hohe Landtag wolle den Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und St. Vincent und den Grenadinen über die Anpassung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen die Zustimmung erteilen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 9 abgeschlossen.-ooOoo-