Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung der internationalen Steuercompliance und zur Umsetzung von FATCA sowie das Protokoll zur Abänderung des Übereinkommens vom 8. Dezember 2008 über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (Nr. 83/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 10: Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung der internationalen Steuercompliance und zur Umsetzung von FATCA sowie das Protokoll zur Abänderung des Übereinkommens vom 8. Dezember 2008 über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 83/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Die USA wollen mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) aus dem Jahre 2010 erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA der Steuerpflicht unterliegen, in den USA auch tatsächlich besteuert werden. FATCA ist eine unilaterale Regelung, die grundsätzlich weltweit für alle Länder gilt. FATCA verlangt von ausländischen Finanzinstituten (Foreign Financial Institutions, abgekürzt FFIs), dass sie sich bei der US-Steuerbehörde IRS registrieren und gegebenenfalls einen sogenannten FFI-Vertrag abschliessen. Als Finanzinstitut gilt, wer für Dritte direkt oder indirekt Konten oder Depots führt. In einem solchen FFI-Vertrag verpflichtet sich das Finanzinstitut, die von ihm geführten und von US-Personen gehaltenen Konten zu identifizieren und dem IRS periodisch über diese Kundenbeziehungen zu rapportieren. Soweit erforderlich muss es hierzu von der Kontoinhaberin oder vom Kontoinhaber eine entsprechende Zustimmung einholen. Wird die Zustimmung nicht erteilt, so gilt die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber als unkooperativ und aus den USA stammende Zahlungen zugunsten dieser Kundin oder dieses Kunden unterliegen einer hohen Quellensteuer von 30%. Weigert sich nun ein ausländisches Finanzinstitut, einen FFI-Vertrag abzuschliessen, obwohl es hierzu verpflichtet wäre, gilt es als nichtteilnehmend. Amerikanische Finanzinstitute und teilnehmende ausländische Finanzinstitute müssen auf allen aus den USA stammenden Zahlungen an ein nichtteilnehmendes Finanzinstitut eine Quellensteuer von 30% einbehalten, und dies selbst auch dann, wenn die Zahlung zugunsten von Kundinnen und Kunden vereinnahmt wird, die nicht US-Personen sind.
Mit dieser Regelung erreichen die USA, dass nichtteilnehmende Finanzinstitute marginalisiert werden, und mittelfristig werden, wie es im Regierungsbericht folgerichtig heisst, andere Finanzinstitute ihre Beziehung zu einem nichtteilnehmenden Finanzinstitut abbrechen. Dies wäre für den international ausgerichteten Finanzplatz Liechtenstein und die einzelnen Finanzinstitute mit nicht tragbaren und negativen Folgen verbunden.
FATCA stiess wegen des mit seiner Umsetzung verbundenen grossen administrativen und finanziellen Aufwandes für ausländische Finanzinstitute international auf erheblichen Widerstand. In der Folge war dann das US-Finanzministerium bereit, in bilateralen Abkommen mit anderen Jurisdiktionen administrative Vereinfachungen vorzusehen - unter der Voraussetzung, dass solche Partner-Jurisdiktionen die umfassende Teilnahme aller ihrer Finanzinstitute sicherstellen. Das US-Finanzministerium hat dafür zwei Modelle zur Verfügung gestellt. Das Modell 1 beruht auf der Grundlage des automatischen Informations-austausches, das heisst, die Finanzinstitute der Partner-Jurisdiktionen erstatten die Meldungen über die US-Konten an ihre eigenen Steuerbehörden, welche diese Informationen dann an die US-Steuerbehörde weiterleiten. Dieses Modell 1 wird von der grossen Mehrheit der Vertragspartner verwendet, auch von Liechtenstein. Das Modell 2 sieht einen direkten Informationsfluss zwischen den Finanzinstituten der Partner-Jurisdiktionen und der US-Steuerbehörde IRS aufgrund von Zustimmungserklärungen der US-Kundinnen und Kunden vor und wird ergänzt durch einen Informationsaustausch auf Basis von Gruppenanfragen. Dieses Modell 2 wurde unter anderem von der Schweiz gewählt. Jedoch möchte die Schweiz mittlerweile auch zum Modell 1 wechseln.
Liechtenstein hat sich im Interesse des Finanzplatzes und in Abstimmung mit den Finanzplatzverbänden für den Abschluss eines Abkommens, eines sogenannten Intergovernmental Agreements (IGA) nach Modell 1, entschieden, wie erwähnt. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am 16. Mai 2014. Mit dem Abkommen ist für die Dienstleister des liechtensteinischen Finanzplatzes der Zugang zum US-amerikanischen Markt weiterhin gewährleistet. Gleichzeitig mit dem FATCA-Abkommen wurde auch ein Protokoll zur Abänderung des TIEA zwischen Liechtenstein und den USA aus dem Jahre 2008 unterzeichnet, damit ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden erfolgen kann. Diese Regelung gilt wohlgemerkt pro futuro.
Vielleicht noch zwei Bemerkungen: Zum einen wurde die reziproke Ausgestaltung vereinbart. Das heisst, das Abkommen beruht auf Gegenseitigkeit. Und so dürfen wir gespannt sein, ob auch die USA der liechtensteinischen Steuerverwaltung Informationen zu den in den USA gehaltenen Konten der in Liechtenstein steuerpflichtigen Personen liefert. Zum anderen scheint es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass das FATCA-Modell 1 die Grundlage bildet für den sich derzeit auf OECD-Ebene in Erarbeitung befindlichen globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch. Auch von daher dürfte der Abschluss eines IGA nach Modell 1 die liechtensteinischen Interessen am besten abbilden. Aus all diesen Gründen werde ich dem Abkommen zwischen den USA und Liechtenstein zur Verbesserung der internationalen Steuercompliance und zur Umsetzung von FATCA sowie dem Protokoll zur Abänderung des Übereinkommens zwischen Liechtenstein und den USA über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen meine Zustimmung erteilen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Nachdem das Abkommen zur Umsetzung von FATCA und das inländische Umsetzungsgesetz sachlogisch als Einheit zu betrachten sind, erlaube ich mir an dieser Stelle einige Bemerkungen sowohl zum Abkommen als auch zum Umsetzungsgesetz.
Beinahe wäre man geneigt zu sagen, endlich liegen Abkommen und Umsetzungsgesetz zur Beschlussfassung vor. Dieses «endlich» könnte implizieren, dass man hierzulande und allerorten sehnsüchtig auf FATCA gewartet hat. Dem ist aber beileibe nicht so, denn FATCA stiess wegen des mit seiner Umsetzung verbundenen grossen administrativen und finanziellen Aufwands international auf erhebliche Skepsis.
Der Aufwand ist nicht nur für jeden einzelnen Finanzdienstleister enorm, sondern auch für die jeweiligen nationalen Behörden. So wird der Aufwand zur Umsetzung von FATCA für die liechtensteinische Steuerverwaltung von der Regierung mit bis zu einer Million Franken einmalige IT-Kosten sowie mit zwei zusätzlichen Stellen beziffert. Leicht tröstlich kann hinzu argumentiert werden, dass mit dem ebenfalls ins Haus stehenden automatischen Informationsaustausch wenigstens gewisse Synergien und damit Skaleneffekte erzielt werden können.
Somit bezieht sich das «endlich» ausschliesslich darauf, dass nun der Rechtsrahmen für Tätigkeiten geschaffen wird, welche von den allermeisten der liechtensteinischen Finanzmarktteilnehmer zumindest mit der Registrierung beim IRS und der Definition der internen Prozesse bereits an die Hand genommen worden sind, vielmehr an die Hand genommen werden mussten. Zu drakonisch wären die auf Seite 10 des Berichts und Antrags beschriebenen Folgen verspäteten Handelns oder gar der Verweigerung einer Mitwirkung bei FATCA.
So haben wir heute zunächst ein Abkommen über die Umsetzung von FATCA und als Nebenprodukt ein Protokoll zur Abänderung des Übereinkommens zwischen Liechtenstein und den USA über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen vom 8. Dezember 2008 zu genehmigen. Ich sage ganz bewusst: Wir haben zu genehmigen, es bleibt uns keine andere Wahl. Auf der anderen Seite ist FATCA aber auch ein Vorbote des automatischen Informationsaustauschs, der, so wie es aussieht, in seinen wesentlichen Prozessen FATCA angeglichen werden soll. Und, FATCA ist ein weiterer Bestandteil der Weissgeldstrategie, zu der sich unser Land mit den Liechtenstein-Erklärungen von 2009 und 2013 bekannt hat.
Das Unschöne an der Sache ist von der Regierung in schöne Worte gepackt worden. Sie schreibt, dass FATCA eine unilaterale US-Regelung sei, die weltweit für alle Länder gelte. Im Klartext heisst das, dass die Vereinigten Staaten von Amerika der Welt etwas aufs Auge drücken, Europa mit der EU an der Spitze es verabsäumt hat, diesem Diktat aus den USA etwas entgegenzusetzen, und bilateral nur noch die Möglichkeit besteht, die Umsetzung in einen mitunter gerade noch stemmbaren Rechtsrahmen zu kleiden. Die Macht hat FATCA und damit - im Dialekt - «Fakta» geschaffen.
Sollte das mit dem nun zu genehmigenden Abkommenstext, welcher dem vom IRS zur Verfügung gestellten Modell 1 von zwei möglichen Modellen folgt, wirklich gelungen sein, ist hierfür allen Beteiligten an den Verhandlungen ein Dank auszusprechen. In diesen Dank schliesse ich die Verfasser des Umsetzungsgesetzes mit ein, welches wir als nachfolgenden Traktandenpunkt in 1. Lesung in Behandlung ziehen werden.
Der Bewegungs- und Handlungsspielraum für das nationale Umsetzungsgesetz war aufgrund der Vorgaben von FATCA und des daraus resultierenden Umsetzungsabkommens sehr eingeschränkt. Dennoch oder gerade deswegen ist anzumerken, dass einzelne Bestimmungen, insbesondere Artikel 11 über die Durchführung von Kontrollen, teilweise noch ungenau formuliert sind und bei anderen, insbesondere bei den Strafbestimmungen in Artikel 15, nach meinem Dafürhalten ebenfalls noch Diskussionsstoff vorhanden ist.
Im Lichte des Gesagten ist die Zustimmung zum Abkommen zwischen Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung der internationalen Steuercompliance und zur Umsetzung von FATCA unvermeidbar.
Ebenso erachte ich Eintreten auf die nachfolgend zu behandelnde Vorlage eines Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens allein schon aus zeitlichen Gründen als unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Der Abg. Beck hat Inhalt, Wesen und Konsequenzen von FATCA für Liechtenstein schon detailliert dargelegt. Ich werde mich im Gegensatz zum Abg. Wenaweser an das Abkommen halten und das Umsetzungsgesetz, das nachfolgend traktandiert ist, separat behandeln. Ich möchte nochmals auf die Implikationen dieses Abkommens hinweisen. Die Schweiz hat das FATCA-Abkommen am 14. Februar 2013 unterzeichnet, und mit der Teilnahme der Schweiz an FATCA fiel quasi der entscheidende Dominostein, der innereuropäische Widerstand, Steuerdaten auszutauschen. Denn Luxemburg und Österreich hatten sich quasi bis anhin hinter der Schweiz versteckt, und mit der Unterzeichnung des FATCA-Abkommens und der Ausgabe von Bankdaten, Bankkundendaten fiel nun, wie gesagt, der entscheidende Dominostein und auch Österreich und Luxemburg haben ihre Bereitschaft erklärt, am automatischen Informationsaustausch der EU teilzunehmen. Dieses Abkommen kann also als der Schritt bezeichnet werden, der in den nächsten Jahren grundsätzlich und weltweit zum automatischen Informationsaustausch führen wird. Denn dieses Abkommen und insbesondere das darauf basierende Reporting-System ist «das Muster und bildet die Grundlage für den sich derzeit auf OECD-Ebene in Erarbeitung befindlichen globalen Standard» zum Informationsaustausch. Und dies ist ein Zitat aus dem Bankenmagazin des Bankenverbandes. Und daher ist dieses Abkommen und wohl noch mehr das dazugehörige Umsetzungsgesetz nicht nur zeitlich dringend, sondern von zentraler Bedeutung und wohl richtungsweisend, nicht nur für den liechtensteinischen Finanzplatz, denn beide werden tiefgreifende Konsequenzen für verschiedene Finanzplätze, auch den unseren, haben. Und gleichwohl, wie schon von meinen Vorrednern erläutert, wird es wohl keine Option zu diesem Abkommen geben.
Zwei Fragen habe ich dennoch an die Regierung: Der Abg. Beck hat bereits die Reziprozität, also die Gegenseitigkeit, dieses Abkommens angesprochen. Welche Erwartungen hat die Regierung diesbezüglich an unseren Partner USA, zumal ja von zwei Bundesstaaten die FATCA-Regelung in den USA selbst vor Gericht gezogen wurde, wobei dann die beiden Bundesstaaten in diesem Prozess oder was es war, unterlegen sind, und somit FATCA eigentlich auch in den USA angewendet werden soll. Nur lässt ein solches USA-internes Verfahren irgendwo auch Zweifel aufkommen. Und noch wichtiger ist mir folgender Punkt: In der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 12. Februar war zu lesen bezüglich des FATCA-Abkommens Schweiz-USA: «Als politisch heikel gilt vor allem die automatische Anpassung bei künftigen US-Regeländerungen.» Die Frage hierzu: Ist unser Abkommen in diesem Punkt identisch wie das schweizerische? Denn das würde ja bedeuten, dass jegliche Änderung, die die USA am FATCA-Abkommen vornehmen wollen, ungefragt eins zu eins in liechtensteinisches Recht übernommen werden müsste, was doch Fragen der Rechtsstaatlichkeit aufwirft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Was hier vor uns liegt, ist eigentlich kein Abkommen, sondern amerikanisches Recht, das die USA nicht nur Liechtenstein, sondern, wir haben es gehört, den meisten Ländern der Erde aufgedrückt haben. Es kommt nicht von ungefähr, dass FATCA-Kritiker in den USA wie auch in manchen anderen Ländern die Worte «Imperialismus» oder «Kolonialvertrag» in den Mund nehmen oder genommen haben. In den USA wird FATCA kritisiert. Ich beziehe mich hier auf eine Gruppierung, die sich RepealFATCA nennt, also dass FATCA wieder abgeschafft werden sollte, und diese Gruppierung in den USA kritisiert folgende Punkte:
Es werden nach ihrem Empfinden die verfassungsmässigen Rechte der Amerikaner verletzt, die Befugnisse der Exekutive seien zulasten des Kongresses weit überschritten worden, der gegenseitige Respekt unter befreundeten souveränen Staaten werde missachtet, letztlich werde FATCA mehr Geld kosten, als es einbringe. Und ausländischen wie auch US-Unternehmen werden Aufgaben aufgebürdet, die eigentlich die Steuerverwaltung zu erledigen hätte.
Ursprünglich schienen die meisten europäischen Länder nicht geneigt, FATCA zu akzeptieren, nicht zuletzt wegen der grossen Kosten, die das sogenannte Abkommen verursacht - meine Vorredner haben das erwähnt. Es ist der Tat nur schwer nachvollziehbar, dass die EU-Staaten letztlich doch ohne grossen Widerstand bzw. ohne etwas Besseres auszuhandeln, einlenkten. Man muss vermuten, dass manche grössere europäische Staaten für sich die Chance sahen oder sehen, selber auch einmal auf ähnliche Weise mit anderen Staaten umspringen zu können. Durch FATCA werden Finanzinstitutionen - auch das haben wir bereits gehört - und auch die Steuerverwaltung zu Helfern der US-Steuerbehörde IRS gemacht. Es wird davon ausgegangen, dass FATCA nicht so viel Steuern einbringen wird, wie es kostet. Dieses Minusgeschäft kann, so sagen manche Kritiker, nicht einmal dadurch abgefedert werden, dass die USA unter FATCA einen grossen Teil der Kosten auf die Vertragspartner abwälzen.
Ich glaube, ich habe noch nie im Zusammenhang mit einem Abkommen so oft die Worte gehört: «Diese Kröte müssen wir schlucken.» Der Kollege Wenaweser hat etwas weniger drastische Worte verwendet, aber letztendlich geht es darum: Wir können nicht anders. Zum Beispiel die schweizerische Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat öfter von dieser «Kröte» gesprochen. Es gibt - das wurde auch schon erwähnt - keine Reziprozität. Das heisst, die USA würden den Abkommenspartnern wohl nie Informationen im ähnlichen Umfang zukommen lassen, wie sie es für sich in Anspruch nehmen. Souveräne Staaten werden verpflichtet, US-Persons dem IRS bekanntzugeben. Gleichzeitig sind die USA eines der letzten Länder, in denen man noch ohne Angaben eines Namens Konti eröffnen kann oder andere Finanzstrukturen schaffen kann. Die Bundesstaaten Delaware und Nevada gelten als wahre Geldwäschereiparadiese.
Am schwersten wiegt für mich, dass wir amerikanisches Recht übernehmen, ohne dass wir genau wissen, was wir da alles übernehmen. Und der Kollege Marxer hat es vorhin angesprochen: Es sieht auch so aus, dass wir künftig automatisch neues amerikanisches Recht einfach auch übernehmen werden, ohne dazu irgendetwas sagen zu können. Das amerikanische Recht, das wir übernehmen, ist nicht in unserer Landessprache verfügbar. Ich denke, das Abkommen ist allein aus diesem Grund verfassungsmässig zumindest bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig. Aus diesen Gründen und auch aus einigen anderen, die ich nicht erwähnt habe, kann ich dem Abkommen nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, wenn man einen Bericht und Antrag der Regierung bekommt, dann versucht man, den zu lesen, als erstes Ziel. Das zweite Ziel ist, das begreifbar zu machen, das zu verstehen und auch diese Prozesse nachvollziehen zu können. Ich kann für mich nur sagen, dass diese abstrakte Präsentation dieses Abkommens hier eigentlich nur Juristen und Fachspezialisten lesen können - und vielleicht auch von denen nur ein paar wenige. Deshalb fällt es mir sehr schwer, hier in die Thematik reinzukommen. Ich habe dann aber im grünen Teil bei der nichtverbindlichen Übersetzung das durchgelesen und möchte eigentlich aus gewissen Ängsten, die ich habe, was aus der Umsetzungsgesetzgebung dann folgen wird, dass man eventuell flächendeckende Kontrollen hat für alle usw., hier ein paar Fragen stellen:
Und zwar im grünen Teil auf Seite 3 sind die Begriffsbestimmungen drin. Man spricht hier, auch in den Voten, die wir vorhin gehört haben, von Finanzinstituten. Es wird zwar hier unter lit. g erwähnt, was ein Finanzinstitut ist, und auch in den Nachfolgenden ist ja beschrieben, was sie sind. Also es gibt ja Verwahrinstitute, Einlageninstitute, Investmentunternehmen und es gibt auch spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Und jetzt habe ich versucht, einmal für mich nachzudenken, von welchen Unternehmungen in Liechtenstein wir hier sprechen. Sprechen wir hier nur von den Banken, sprechen wir hier auch von den Treuhändern, sprechen wir hier von den Vermögensverwaltern, sprechen wir von den Fondsgesell-schaften usw? Bei den spezifizierten Versicherungsgesellschaften: Sprechen wir hier von der Mobiliar, von der Fortuna, von der Helvetia, von der Generali, von wem sprechen wir hier überhaupt? Da habe ich versucht, mir vorzustellen, wer denn hier überhaupt unter spezifizierte Versicherungsgesellschaft fällt. Und es wäre eigentlich mein Anliegen an die Regierung, jetzt einmal ein paar Beispiele zu nennen, um diese schwierigen Begriffe einmal auf «liechtensteinisch» zu verdeutschen, dass wir wissen, von wem wir hier sprechen. Unter lit. j steht z.B. «individuelle und kollektive Vermögensverwaltung». Sind davon alle Vermögensverwaltungsgesellschaften hier in Liechtenstein betroffen? Sind diejenigen, die nur Depotverwaltungsaufträge haben und keine Vermögen vereinnahmen und sammeln, betroffen oder sind die nicht betroffen? Also hier wäre ich dankbar, wenn ich ein paar Beispiele hätte. So steht z.B. auch in lit. o: «Der Ausdruck ‹meldendes liechtensteinisches Finanzinstitut›, bedeutet ein liechtensteinisches Finanzinstitut, bei dem es sich nicht um ein nicht meldendes liechtensteinisches Finanzinstitut handelt.» Von wem reden wir jetzt in Liechtenstein? Ich kann das nicht deuten und ich kann auch nicht einordnen, wer hier gemeint ist.
Die Angst liegt grundsätzlich an und für sich darin. Und da wäre ich froh, wenn mir die Regierung diese nehmen könnte, dass auch all jene Unternehmungen, die irgendwo in diesem Sektor tätig sind, welche keine US-Kunden haben, keine US-Depots haben oder keine US-Aktien verwalten, in irgendeiner Weise auch durchkontrolliert werden und geprüft werden und dass man auch die Negativprüfung im Detail durchführt. Es ist eigentlich das Hauptproblem und mein Hauptanliegen, dass man das auf keinen Fall machen dürfte. Das ist dann vor allem auch schwierig für die Kleinunternehmen, wenn das so wäre. Für die Vermögensverwaltung und die Treuhänder usw. wären das grosse Schwierigkeiten, die sich nachziehen würden, um überhaupt noch existenzfähig zu sein.
Okay, das wäre es einmal fürs Erste. Wie die vorhergehenden Abgeordneten auch angesprochen haben wegen des amerikanischen Rechts: Es wird dann an und für sich auch auf den Seiten 15 und 16 auf einen Paragrafen 1471 des Steuergesetzbuchs verwiesen. Ich hatte nicht die Musse, den Artikel jetzt auch in diesem Buch zu suchen. Und dann ist die Frage: Wie findet man den überhaupt und wer weiss dann, was überhaupt da drinsteht? Da wäre ich froh um ein paar Erklärungen durch die Regierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Regierung wurde verschiedentlich angesprochen.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für Ihre Voten. Ich kann die Kritik, die zum Teil an diesem Abkommen angebracht wird, sehr gut nachvollziehen. Es wurde mehrfach der Ausdruck «Kröte schlucken» benutzt. Es ist auch für Liechtenstein sicher so, dass wir keine andere Wahl haben. Das ist unbestritten. Da müssen wir auch gar nicht lange drumherum reden. Als kleiner Finanzplatz haben wir keine Chance, uns dieser Regelung hier zu widersetzen.
Der Abg. Alois Beck hat das ganze Thema sehr umfassend dargestellt, also werde ich auch darauf verzichten, hier nochmals die wesentlichen Aspekte zu wiederholen. Ich gehe auch mit den Ausführungen von Christoph Wenaweser vollkommen einig. Wie gesagt, wir haben keine Wahl, FATCA wird in anderen europäischen Staaten umgesetzt und auch weltweit wird FATCA umgesetzt. Und Liechtenstein kann sich, wie gesagt, dagegen auch nicht wehren. Die Frage ist einfach: Was ist die Alternative? Und die Frage hätte ich dann konkret auch an den Abg. Pio Schurti. Man kann schon sagen: Ich stimme nicht zu. Ich frage Sie dann einfach: Was ist dann die Alternative? Wollen Sie wirklich, dass dann alle Finanzinstitute entsprechend eine 30-prozentige Quellensteuer leisten müssen? Und dass dann auch solche Personen, die von der US-Steuer eben nicht betroffen wären, auch diese Quellensteuer schlucken müssen?
Es wurden noch vereinzelt Fragen gestellt. Die Frage der Reziprozität ist eine ganz schwierige Frage. Ich habe das auch in der aussenpolitischen Kommission ausgeführt. Grundsätzlich gilt Reziprozität, aber es ist klar davon auszugehen, dass die Amerikaner diese Daten nur zum Teil werden liefern können. Die Regierung hat hier eigentlich keine grossen Erwartungen. Ich denke also, hier sind die Grössenverhältnisse klar. Die USA haben auch an verschiedenen Orten, wie ich das mitbekommen habe, schon ziemlich klar dokumentiert, dass sie hier bestimmen und die andern zu gehorchen haben - Punkt.
Was zukünftige Regeländerungen anbelangt - das ist noch eine schwierige Frage. Ich denke, auf der einen Seite gilt hier US-Recht, auf der anderen Seite haben wir ein Abkommen ausgehandelt mit entsprechenden Anhängen, und diese können aus meiner Sicht nicht einseitig abgeändert werden.
Der Abg. Manfred Batliner hat noch verschiedene Fragen gestellt. Die hätte ich grundsätzlich eigentlich lieber im Rahmen des Umsetzungsgesetzes beantwortet, aber ich kann Ihnen hier schon zwei, drei Antworten geben. Also grundsätzlich ist es ja so, dass nicht die Regierung hier die Zuteilung macht, welche Gesellschaft wie klassifiziert wird, sondern dass es ganz klar eine Kategorisierung ist, welche der entsprechende Finanzintermediär vornehmen muss. Das heisst, sie müssen fixieren, unter welche Regelung sie fallen. Wie gesagt: Grundsätzlich zur Qualifikation ist festzuhalten, dass zuerst geprüft werden muss, ob die Gesellschaft ein liechtensteinisches Finanzinstitut ist und, falls ja, ob die Gesellschaft ein meldendes FL-Finanzinstitut ist. Das ist übrigens auch im Bericht und Antrag ganz hinten ausgeführt. Wir haben hier eine Übersicht gemacht, weil ich bei der Erarbeitung dieses Berichtes auch gesehen habe, dass mit so vielen Begriffen jongliert wird und es für den Leser zum Teil unklar ist, welche Kategorien es hier gibt. Und auf der letzten Seite ist dargestellt, wie das Ganze aufgeteilt wird. Wir haben hier zuoberst die Nicht-US-Rechtsträger, diese Foreign Entities, und im linken Ast diese liechtensteinischen Finanzinstitute, die sogenannten FFIs, welche klaren Kriterien entsprechen. Im rechten Ast sind die Non Financial Foreign Entities, die sogenannten NFFEs, dargestellt. Das ist die Hauptunterscheidung. Und die FFIs werden dann wieder aufgeteilt in jene, die melden - um die geht es schlussendlich auch unter FATCA -, und solche, die eben nicht meldend sind. Diese werden explizit von der Meldung ausgenommen, z.B. Regierungen usw. Und dann gibt es auch solche, die als FATCA-konform angesehen werden und deshalb nicht melden müssen. Das sind dann z.B. diese Trustee-Documented Trusts, Vermögensverwalter, Fonds usw. Diese Darstellung gibt einfach einmal eine grobe Übersicht, wie das Ganze einzuteilen ist.
Also zu Beginn steht ganz klar jeweils die Pflicht, dass sich die Unternehmung überlegen muss, bin ich als Finanzinstitut gemäss diesen Kriterien im Abkommen qualifiziert oder eben nicht. Und mit der jeweiligen Qualifikation sind dann auch unterschiedliche Folgen verbunden. Also nur diese Finanzinstitute können der Registrierungs- und Reportingpflicht unterstehen. Aktive NFFEs unterstehen keiner Registrierungs- und Reportingpflicht. Das sieht man auch auf dieser Darstellung. Dann unterstehen sogenannte passive NFFEs, die nach FATCA nicht-US-owned sind, ebenfalls keiner Registrierungs- und Reportingpflicht. Passive NFFEs, die nach FATCA als US-owned gelten, unterstehen keiner Registrierungspflicht und selbst auch keiner Reportingpflicht. Das Reporting selbst aber erfolgt über das kontoführende Institut, und auch das sieht man dann auf dieser Grafik. Für die Regierung ist es nicht möglich, hier konkrete Beispiele dafür anzuführen, wer nun insbesondere als meldendes Finanzinstitut oder als passive NFFE zu gelten hat. Dies käme dann nämlich einer zwingenden Qualifikation für den Einzelfall gleich, die weder im FATCA-Abkommen noch im FATCA-Gesetz vorgesehen ist. Die Qualifikation ist durch die Anwender selbst vorzunehmen, denn nur diese können aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten auch eine abschliessende Bewertung abgeben. Das ist genau auch das Prinzip dieses Abkommens und auch des Umsetzungsgesetzes. Also es gibt hier keine Vorgaben, wer sich wie qualifizieren muss.
Dann noch ganz kurz zum Paragrafen 1471, der erwähnt wurde. Die Paragrafen 1471 bis 1474 des US-amerikanischen Internal Revenue Code enthalten die innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben der Vereinten Staaten zu FATCA. So viel zu den Fragen. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke auch dem Herrn Regierungschef für die Informationen. Wenn man diese Grafik anschaut, ist jetzt einmal für mich die erste Frage: Sind hier alle liechtensteinischen Unternehmen, die es einfach hier gibt, auf diesem Bild abgebildet? Das ist meine erste Frage. Oder sind die Unternehmungen, welche, wie ich schon gesagt habe, keine US-Kunden haben, keine US-Depots haben, keine US-Aktien, keine amerikanischen Fahrzeuge fahren und auch kein Cola trinken, nicht auf dieser Grafik?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank auch dem Herrn Regierungschef für die Ausführungen. Ich kann Ihre Frage natürlich schon verstehen, wie man ein Abkommen einfach ablehnen kann, wenn man weiss, dass das zur Folge hätte, dass man 30% Quellensteuer bezahlen muss. Mir ist auch klar, dass das das grosse Druckmittel der USA gegenüber allen Vertragspartnern ist. «The Economist», eine Zeitschrift, die nicht Amerika-feindlich ist, hat wiederholt im Zusammenhang mit FATCA und dieser Quellensteuer von «threats», von Drohungen, Erpressungen, gesprochen. Ja, ich kann schon verstehen, dass die Regierungen unter Druck gesetzt wurden. Aber das heisst nicht, dass ich als Abgeordneter dem zustimmen muss. Ich würde es begrüssen, dass ein Signal gesendet wird, dass nicht auch noch das Parlament vollzählig so einem Vorgehen zustimmt. Ich verweise da auf das Abstimmungsergebnis im Schweizer Nationalrat. Dort wurde FATCA mit 122 zu 51 Stimmen bei 21 Enthaltungen angenommen. Also es hat da einige Abgeordnete bzw. Nationalräte gegeben, die es gewagt haben, doch noch zu widersprechen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte meine Frage noch präzisieren. Wenn jetzt eine kleine Vermögensgesellschaft oder eine kleine Treuhandgesellschaft, welche sich nur im Markt Liechtenstein bewegt und keine Aussenbeziehungen - und zwar keinerlei Aussenbeziehungen - zu Amerika hat, wo sind dann diese auf dieser Grafik zu finden und einzuordnen? Das wäre interessant für jene Unternehmen, welche gar keinen Bezug haben. Das vielleicht noch als Ergänzung zu meiner einleitenden Frage vorhin. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe nur ein kleine Frage an den Abg. Pio Schurti. Als es damals um die Mindestertragssteuer ging, sagten Sie oder warfen Sie uns vor, wir würden mit unserem Antrag einen ganzen Berufsstand quasi vernichten wollen. Und jetzt sind Sie, wenn ich das richtig verstehe, gegen das FATCA, das für den Finanzplatz essentiell wichtig ist. Das möchte ich gerne erklärt haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Einfach nochmals zur Verdeutlichung, ob es hier Alternativen gibt oder nicht. Wenn man so etwas ablehnen würde, hat es zweierlei Konsequenzen: Das Erste ist diese 30-prozentige Quellensteuer, um es vielleicht nochmals zu betonen, dass dann nicht nur die US-Personen betroffen sind, sondern auch die Nicht-US-Personen. Und das Zweite ist, dass hier vom System her relativ intelligent - sage ich einmal - Selbstmechanismen eingebaut sind, indem nichtteilnehmende Finanzinstitute von den anderen gemieden werden. Es gibt auch hohe Kosten im Geschäftsverkehr mit diesen Nichtteilnehmenden. Man muss mit diesen Steuern operieren usw. Und mittelfristig wird es dazu führen, dass die geschäftlichen Beziehungen mit diesen nichtteilnehmenden Finanzinstituten abgebrochen werden. Was das für einen internationalen Standort wie Liechtenstein bedeutet, glaube ich, müssen wir nicht näher erläutern.
Man könnte sich vieles anders wünschen, aber man muss gewisse Fakten einfach zur Kenntnis nehmen und dann das Beste daraus machen. Es ist ja auch nicht so, dass da nach Genehmigung dieser Abkommen und Gesetze durch den Landtag die Maschinerie erst anläuft. Es ist eben so - und das gilt nicht nur für Liechtenstein -, dass die FATCA-Regeln bereits seit 1. Juli angewendet werden. Die Finanzinstitute mussten sich melden. Sie werden dann registriert. Und wenn Sie schauen auf der Homepage bei den Amerikanern: Das sind öffentliche Daten. Wenn man Liechtenstein sortiert, da sind bereits 300 bis 400, glaube ich, solche Finanzinstitute bereits darauf. So läuft das in der Praxis, ob das einem nun gefällt oder nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich hier Herrn Batliner schon auch noch anschliessen und diese Frage auch bekräftigen. Mich würde dann auch interessieren: Wer fällt dann hier nicht darunter? Wenn ich hier auf Seite 28 im Bericht und Antrag lese, genügt es ja zum Beispiel, wenn jemand eine Voice-over-IP-Telefonnummer von irgendeiner US-Gesellschaft hat, dann ist dieser eben schon dabei. Oder wenn Sie mehr als eine Million auf einem Konto deponiert haben, dann sind Sie höchst wahrscheinlich auch schon dabei. Da wird geprüft, ob Sie irgendwelche Verbindungen mit den USA haben. Ich habe schon auch meine liebe Mühe. Ich verstehe die Finanzinstitute, welche dieses Abkommen brauchen. Aber ich sehe es auch so, ich möchte es hier auch gesagt haben: Das ist schon eher ein Druckmittel, das ich schon ein bisschen eher als unlauter empfinde. Natürlich können wir wieder argumentieren: Wir sind kleine Liechtensteiner, wir müssen uns hier von den grossen USA sagen lassen, was wir tun und lassen können. Aber ich möchte hier Herrn Schurti schon auch noch recht geben. Also wir müssen nicht alle Ja dazu sagen. Das sehe ich auch so. Klar wäre es auch eine Katastrophe, wenn man das dann ablehnt. Aber ich meine, hier müssen die Regierungsparteien eben in den sauren Apfel beissen. Ich will es nicht tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Wie gesagt, es sind alle Gesellschaften auf dieser Übersicht umfasst. Und die Frage ist einfach: Ist man ein liechtensteinisches Finanzinstitut - dann kommt man auf den linken Ast - oder eben nicht? Im Anhang ganz am Schluss ist vor dieser Grafik auch eine FATCA-Kurzübersicht. Ich kann da kurz zitieren: «Unter dem weit gefassten Begriff FFI», also liechtensteinisches Finanzinstitut, «werden alle ausländischen Finanzinstitute - damit für die Zwecke des FATCA-Abkommens und des Umsetzungsgesetzes auch die liechtensteinischen Finanzinstitute - subsumiert, welche in den USA eine Geschäftstätigkeit ausüben. Eine Foreign Financial Institution», also eine FFI, «wird als ein ausländisches Institut definiert, wenn es im normalen Geschäftsverlauf oder bei ähnlichen Transaktionen Einlagen akzeptiert; oder dessen wesentliche Geschäftstätigkeit sich auf das Halten von Finanzvermögen erstreckt; oder ein Anlagefonds ist; oder eine Einheit ist, die eine Holding- oder Finanzierungsgesellschaft ist ... oder ein Versicherungsunternehmen oder eine Holding ist ...» «Das FATCA-Abkommen und das Umsetzungsgesetz verlangen von den liechtensteinischen FFI, dass sie ihre Pflichten in Bezug auf US-Konten solcher Institute oder Begünstigten im Allgemeinen erfüllen. Dies sind insbesondere: Prüf- und Due-Diligence-Prozesse zur Identifizierung von Konten von US-Personen, Beschaffung von Informationen zu jedem Kontoinhaber, jährliche detaillierte Berichterstattung bezüglich US-Konten an die Steuerverwaltung.»
Und dann zu den NFFEs, also den Non-Financial Foreign Entities: «Im Sinne des FATCA-Abkommens bezeichnet eine NFFE ein nicht US-amerikanisches Unternehmen, bei dem es sich laut FATCA-Definition nicht um eine FFI handelt.» Also alle anderen Gesellschaften. «Damit ist jedes nicht US-amerikanische Unternehmen umfasst, das nach liechtensteinischem Recht oder dem Recht einer anderen Partner-Jurisdiktion der USA errichtet wurde und kein Finanzinstitut ist.» Das heisst, sämtliche Unternehmen sind auf dieser Grafik enthalten. Und die Frage, die sich nun aus Sicht des Unternehmens stellt, ist: Bin ich eine FFI, erfülle ich eine dieser Voraussetzungen, ja oder nein? Wenn ja, stellt sich die Frage, ob ich dann ein meldendes Finanzinstitut bin? Und dann muss ich genau diese Pflichten entsprechend erfüllen, das heisst, ich muss melden. Alle anderen Gesellschaften müssen natürlich nicht melden. Aber was auch wichtig ist: Liechtenstein ist verpflichtet, FATCA entsprechend umzusetzen und die Einhaltung von FATCA auch zu überprüfen, und deshalb erfolgen diese Kontrollen auch generell. Die Frage ist dann, wie diese Kontrollen erfolgen. Das können wir dann im Rahmen des Umsetzungsgesetzes nochmals diskutieren, aber es kann nicht sein, dass man dann sagt, man prüft nur gerade diese meldenden Gesellschaften, die US-Kunden haben, und die anderen nicht. Liechtenstein muss garantieren, dass das FATCA-Abkommen entsprechend auch umgesetzt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Vielleicht ein kleines Beispiel: Eine Regionalbank muss sich überlegen, bin ich da meldepflichtig oder nicht. Und da heisst es beispielsweise, dass mindestens 98% der verwalteten Vermögenswerte zu Konten gehören müssen, die von Liechtensteinern oder in einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Personen des EWR oder Schweizern gehalten werden. Wenn beispielsweise diese Bedingung erfüllt ist, nimmt man eben an und man muss sich dann nicht melden, dass es dann mit FATCA übereinstimmt. Und dann heisst es, wie aus dieser Tabelle ersichtlich, FATCA-konformes Finanzinstitut, die sogenannten Deemed Compliant FFIs. Und so muss quasi jeder selbst da schauen, wo er sich einordnet, und das wurde ja auch schon gemacht. Ich habe auf die Liste verwiesen. Und wer sagt, ich bin da nicht dabei, das ist auch seine Verantwortung.
Vielleicht noch zu den Alternativen: Das ist natürlich das Privileg der Opposition, gegen etwas zu sein und dann den anderen die Verantwortung für die, ich sage einmal, Katastrophe zu überlassen. Das gehört zu den Spielregeln. Aber, wie gesagt, ein gewisses Privileg hat die Opposition, das wir uns als Mehrheit nicht erlauben können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir über den Antrag der Regierung befinden. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zur Verbesserung der internationalen Steuercompliance und zur Umsetzung von FATCA sowie dem Protokoll zur Abänderung des Übereinkommens vom 8. Dezember 2008 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen seine Zustimmung erteilen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 10 abgeschlossen. -ooOoo-