Abänderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und weiterer Gesetze (StipG; ALVG) (Nr. 76/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und weiterer Gesetze (StipG; ALVG).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 76/2014 und steht zur Diskussion. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Der vorliegende Bericht und Antrag ist das Ergebnis eines Sparvorschlags, der unter der Regierung Tschütscher eingereicht und durch Regierungsrat Quaderer initiiert wurde. Ich danke der Regierungsrätin Frick, dass sie das Projekt weiterverfolgt hat. Ich begrüsse diesen Bericht und Antrag insbesondere, weil es für mich nicht nachvollziehbar ist, weshalb der Staat Personen, die über eine Ausbildung und/oder ein Einkommen verfügen, ein Gratisangebot vom Staat erhalten sollen. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Staat soll dann einspringen, wenn der Private selber nicht mehr kann. Dies ist - wie im Bericht und Antrag ausgeführt - der Fall, wenn jemand beispielsweise Sozialhilfe bezieht oder arbeitslos ist. Da ich ein Mitglied des Projektteams oder der Projektgruppe war, halte ich mich jetzt einen Moment zurück. Aber ich werde sicher nachher auf die einzelnen Voten, die kommen, gerne noch eingehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Die Vorlage sieht vor, dass das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung gewisse Dienste für Personen ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr zur Verfügung stellt. Der Bericht und Antrag sieht vor, dass gewisse Gruppen nach wie vor die Dienste nach diesem Lebensjahr in Anspruch nehmen können. Ich habe gewisse Mühe mit dieser Vorlage, möchte aber klar signalisieren, dass ich grundsätzlich für Eintreten bin, auch wenn ich gewisse Bedenken habe.
Meine Bedenken haben damit zu tun, dass ich nicht ganz klar nachvollziehen kann, wie dieser Pilotversuch abgelaufen ist. Auf Seite 8 wird dieser Pilotversuch «Unentgeltliche Staatliche Laufbahnberatung durch Dritte» erwähnt. Es wird auch erwähnt, dass es kein Problem sei für Personen ab dem 25. Lebensjahr, die Dienstleistungen finanziell zu tragen. Das ist mir nicht ganz klar - ich kann mir das natürlich vorstellen. Aber es ist zum Beispiel für mich eine Frage aufgetaucht: Was kostet denn eine Laufbahnberatung? Es ist ja nicht nur eine Stunde, die man da verbringen muss, sondern damit sind wahrscheinlich mehrere Stunden verbunden. Das kommt bei mir nicht ganz klar zum Ausdruck, wenn ich diesen Bericht und Antrag lese. Dazu hätte ich gerne Erläuterungen - vor allem zu dieser Pilotphase.
Ich habe einfach einmal im Telefonbuch oder auch im Internet Personen gesucht, die eine Laufbahnberatung zur Verfügung stellen können, und habe - ehrlich gesagt - keine Treffer gefunden. Ich habe die Stichworte «Laufbahnberatung Liechtenstein» eingegeben und habe einen Treffer gefunden. Ich habe dann noch die Stichworte «Berufsberatung Liechtenstein» eingegeben und habe keinen Treffer gefunden. Ich bin dann immer wieder auf die offizielle Homepage der Landesverwaltung gekommen. Ich kann mir grundsätzlich vorstellen, dass man gewisse Aufgaben auslagert, aber mir scheint hier wenig Angebot auf dem Markt zu sein. Vielleicht habe ich auch falsch gesucht. Auch hier hätte ich gerne eine Aussage zu diesem Thema: Gibt es überhaupt genügend Personen, die diese Dienstleistung anbieten können? Falls das nicht der Fall ist, dann frage ich mich schon, ob wir hier auf dem richtigen Weg sind und ob wir das Sparziel, beim Staatspersonal zu sparen - hinter dem Ziel kann ich auch stehen -, wirklich in den Vordergrund stellen müssen.
Ich denke, es wäre nicht richtig, wenn unsere Jugendlichen - 25 Jahre, da würde ich auch sagen, da gehört man noch zu den jugendlichen Personen - dann in die Schweiz gehen müssen und dort sich beraten lassen müssen. Diese Aufgabe scheint mir doch zu wichtig zu sein. Ich glaube, dass die Berufsberatung oder Laufbahnberatung ein ganz zentraler Bestandteil in einer Karriereplanung eines jungen Menschen ist. Ich denke, da müssten wir schon schauen, dass wir im Land ein gutes Angebot haben. Und wenn das Private nicht anbieten können, dann müssten wir uns das noch einmal überlegen, ob hier nicht der Staat einspringen soll. Vielleicht gibt es ja auch andere Modelle. Ich habe mich - ganz ehrlich gesagt - jetzt nicht detailliert informiert, aber ich glaube, dass im Kanton St. Gallen eine Kostenbeteiligung vorgesehen ist. Wie die genau aussieht, weiss ich allerdings nicht. Aber vielleicht gibt es eine Zwischenlösung in dem Sinne, dass man sagt, der Staat bietet diese Dienstleistung auch an, aber zu einem Marktpreis oder zu einem gewissen Preis, damit diese Dienstleistung auch im Land in Anspruch genommen werden kann.
Ich denke, das wären einmal fürs Erste meine Anmerkungen. Wie schon gesagt, bin ich für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mein Anliegen zielt in die gleiche oder ähnliche Richtung wie jenes des Kollegen Nägele. Auch ich begrüsse diese Vorlage sehr. Es ist für mich nachvollziehbar, dass Karriereberatung für Erwachsene, die über eine Ausbildung und eine Anstellung mit geregeltem Einkommen verfügen, nicht Aufgabe des Staates ist. Aus der Vorlage geht auch klar hervor, dass die Laufbahn- und Berufsberatung für Erwachsene unter speziellen Bedingungen - sei dies Arbeitslosigkeit, Invalidität - sehr wohl auch weiterhin eine Aufgabe des Staates sein wird. Der Staat nimmt somit seine Verantwortung wahr.
Ich habe mir dann aber auch ähnliche Gedanken gemacht wie der Abg. Nägele, weiss natürlich auch nicht, was eine Laufbahnberatung kostet. Das könnte uns vielleicht dann unsere Kollegin Judith Oehri erklären. In Art. 55 Abs. 2 wird aufgeführt, für welche Personen das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen durchführt. Dazu bitte ich die Regierung, Folgendes abzuklären: Wäre es allenfalls möglich, einen Punkt - wie es der Abg. Nägele gesagt hat - bzw. eine Kann-Bestimmung beizufügen, die in etwa lautet: Der Staat kann eine Laufbahnberatung für Erwachsene zu Marktpreisen anbieten, sofern die privaten Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater nicht in der Lage sind, diese Nachfrage zu decken. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Gemäss Regierungsvorschlag sollen beim Amt für Berufsbildung 20 bis 30 Stellenprozente für Laufbahnberatung gestrichen werden, da eine unentgeltliche Laufbahnberatung nur noch für bis 25-Jährige angeboten werden soll und darüber hinaus staatlich angebotene Laufbahnberatung nach Vorschlag der Regierung für über 25-Jährige weiterhin nur noch dann unentgeltlich sein soll, sofern diese erwerbslos, Sozialhilfeempfänger, IV-Bezüger, Stipendienbezüger oder Betreute der Bewährungshilfe Liechtenstein sind. Ihren Vorschlag begründet die Regierung mit dem Satz: «Laufbahnberatung für über 25-Jährige ist keine staatliche Aufgabe.»
Ich teile die Ansicht der Regierung, dass nicht mehr mit der Giesskanne alle über 25-Jährigen unentgeltlich Laufbahnberatung in Anspruch nehmen können - ich teile hingegen die Ansicht der Regierung nicht, dass generell über 25-jährige Erwerbstätige, welche nicht den vorhin genannten Gruppen angehören, nicht mehr kostenlos beraten werden sollen. Ich bin klar gegen die Abschaffung dieser kostenlosen Beratungsmöglichkeit bei über 25-jährigen erwerbstätigen Personen, welche über keinen Sekundarschulabschluss II verfügen, also Matura. Das sind Menschen, für welche diese Laufbahnberatung wirklich offenbleiben soll. Aus meiner Sicht ist jemand, dem ein Abschluss auf Sekundarstufe II fehlt und dem somit viele Chancen auf eine Weiterbildung auf Tertiärstufe genommen sind, weiterhin ganz klar unterstützungswürdig. Ich plädiere dafür, dass wir mit dieser Gruppe weiterhin etwas grosszügig sind. Hier nehme ich auch die Bedenken oder das Unbehagen der Abgeordneten Eugen Nägele und Karin Rüdisser-Quaderer auf. Ich denke, dass diese Personen weiterhin eine niederschwellige und kostenlose Beratung benötigen. Zu diesem Personenkreis gehören Spätzünder, Wiedereinsteiger/-innen oder ältere Arbeitnehmende. Es sind häufig Berufstätige mit einem Bedarf an Nachholbildung.
Gemäss den Ausführungen der Regierung im Bericht muss das Fachwissen zur Laufbahnberatung im Amt für Berufsbildung weiter erhalten bleiben, da ja bis 25-Jährige und gewisse Personengruppen über 25 Jahren weiterhin fachlich zu beraten sind. Der Preis für einen Stellenabbau um 20 bis 30% Prozent, den wir mit dem Ausschluss aller über 25-jährigen Erwerbstätigen zahlen sollen, ist mir zu hoch, gerade auch, weil das Wissen ja sowieso noch im Amt vorhanden bleiben muss.
Bildung ist unser einziger Rohstoff - das ist eine Binsenwahrheit, aber eine wichtige. Der berufliche Lebenslauf eines Menschen endet schon lange nicht mehr mit dem 25. Lebensjahr - im Gegenteil, Weiterbildung und Profilierung starten oft erst dann: Nach dem Fussfassen im Erstberuf, nach dem Studium, beim Weg einer Profilierung oder Spezialisierung. Die Regierung verwickelt sich in der Begründung «Laufbahnberatung für über 25-Jährige ist keine staatliche Aufgabe» in einen Widerspruch, denn wenn ich diesen Satz nehme und in anderen Bereichen anwende, komme ich zum Schluss, dass allgemein die Förderung von beruflicher Weiterentwicklung bei über 25-Jährigen in nicht sensiblen Gruppen keine staatliche Aufgabe wäre. Aber bei der Teilnahme am Europa-Programm «Erasmus» und «Erasmus+» erachteten und erachten wir gerade das lebenslange Lernen bzw. Organisieren der Teilnahme am EU-Programm als Staatsaufgabe und unterhalten dazu eine eigene Nationalagentur. So können viele Liechtensteiner unterschiedlichen Alters von einer Teilnahme profitieren, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer als unterstützungswürdig definierten Gruppe.
Auch hier haben wir es mit einer Vorlage zu tun, die motiviert ist durch die Notwendigkeit, den Staatshaushalt zu sanieren. Die Freie Liste ist dafür zu haben, sozialverträglich zu sparen. In den letzten Jahren haben wir viele Vorschläge dazu im Landtag und in den Gemeinderäten eingebracht. Eine Laufbahnberatung des Amtes für Berufsbildung, welche unter bestimmten Voraussetzungen auch für über 25-Jährige kostengünstig zugänglich bleibt, ist für mich eine nicht abzuschaffende soziale Errungenschaft, die auch der Wirtschaft hilft. Dies müssen wir erhalten. Die Wirtschaft könnte für diese Beratung mit aufkommen, indem sie ein Promille ihrer Gewinne als ein Sozialpromille abliefert, mit dem diese und ähnliche Massnahmen finanziert werden. Ich möchte dies nur als rhetorische Anregung verstanden wissen, um zu betonen, dass unsere Wirtschaft Arbeitskräfte benötigt, die am richtigen Ort eingesetzt sind, gefördert werden, sich entwickeln können und motiviert ihre berufliche Aufgabe erfüllen. Eine professionelle Laufbahnberatung unterstützt in dieser Hinsicht enorm. Alle Menschen, die im Berufsleben stehen, zahlen Einkommenssteuern. Es ist eigenartig, dass gerade eine Dienstleistung für Arbeitnehmende abgeschafft werden soll, bei der es um das Thema Beruf und berufliche Zufriedenheit geht.
Für jemanden mit einem Jahresgehalt oder verfügbaren Pro-Kopf-Familieneinkommen jenseits von CHF 60'000 mag es zutreffen, dass er oder sie sich eine private Laufbahnberatung leisten kann. Aber jemand mit einem Einkommen von unter CHF 40'000 wird kaum mit dem Gedanken spielen, einen privaten Anbieter zu beanspruchen. Zum Vorwurf der Marktverzerrung deshalb nur dies: Ähnliche Spiesse durch eine Kostenbeteiligung zu schaffen, ist sinnvoll und der Vorwurf einer Marktverzerrung kann leicht entkräftet werden: Das Angebot von privaten Laufbahnberatern ist eine Ergänzung zum staatlichen Angebot, kann dieses jedoch nicht ersetzen und tritt oft nicht einmal mit ihm in Konkurrenz. Sie haben es gehört, ich habe das Wort Kostenbeteiligung angesprochen. Darauf komme ich gleich weiter unten noch zurück.
Das private Angebot ist nicht stabil. Die privaten Laufbahnberater sind in einem freien Umfeld tätig, in dem sie dank ihrer breiten Ausbildung und Erfahrung auch andere Verdienst- und Arbeitsmöglichkeiten haben. Die Zuverlässigkeit eines stabilen Angebots für den Teil der Bevölkerung, der darauf angewiesen ist und bei dem diese Beratung auch vielversprechend ist, ist somit nicht gegeben. Gerade daran muss aber der Staat interessiert sein. Ich kann Ihnen noch das Beispiel, wie es in Liechtenstein im letzten Jahr war, geben: 2013 waren drei private Laufbahnberater in Liechtenstein tätig. Davon haben in der Zwischenzeit meines Wissens zwei in andere Tätigkeitsfelder gewechselt.
Ich möchte deshalb zwei Wege oder Möglichkeiten zur Diskussion stellen, bei denen wir mit einem geringfügig angepassten Gesetzestext der Gruppe der 25-jährigen erwerbstätigen Personen ohne Sekundarschulabschluss II weiterhin Zugang zu kostenloser oder zumindest kostenreduzierter staatlicher Laufbahnberatung ermöglichen können:
- Erste Möglichkeit: Dadurch, dass wir die Aufzählung bei Art. 55 mit der Personengruppe ohne Sekundarschulabschluss II ergänzen.
- Zweite Möglichkeit, das wäre ein Kompromiss: Dass wir mit einer Kostenbeteiligung unter klaren Vorgaben nach Beispiel des Kantons St.Gallen eine zusätzliche Möglichkeit einer kostenbeteiligten Laufbahnberatung schaffen.
Zur ersten Möglichkeit, der Ergänzung bei Artikel 55, damit generell Erwerbstätige ohne einen Sekundarschulabschluss II weiterhin kostenlose Laufbahnberatung in Anspruch nehmen können: Dies wäre sehr einfach und ohne administrativen Mehraufwand mach- und umsetzbar. Gefällt mir persönlich am besten. Zur zweiten Möglichkeit, der Schaffung einer Kostenbeteiligung für Erwerbstätige ohne Sekundarschulabschluss II: Aus diversen Gründen ist in den letzten Jahren in den meisten Kantonen, so auch im Kanton St.Gallen im Jahr 2010, bei der vom jeweiligen Berufsbildungsamt angebotenen Laufbahnberatung eine Kostenbeteiligung eingeführt worden. Die Erfahrungen - so habe ich gehört - sind positiv, und der kleine administrative Mehraufwand ist gut gerechtfertigt. Wegen eines kleinen administrativen Mehraufwands Personen oder Personengruppen auszuschliessen, ist dagegen nicht zu rechtfertigen. Und eine derart drastische Einschränkung des Angebots, wie es Liechtenstein plant, hat bisher noch kein Schweizer Kanton eingeführt. Beim Kompromissvorschlag könnte man sich also an die Gesetzgebung im Kanton St. Gallen anlehnen: In einem einfachen Merkblatt zur Kostenpflicht für eine Laufbahnberatung wird erklärt, für wen die Beratung zu CHF 65 pro Beratungseinheit reduziert kostenpflichtig ist - nämlich für Erwachsene ab 25 Jahren und mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II sowie mit ständigem Wohnsitz im Kanton selbst. Dann steht im Merkblatt, für wen die Beratung kostenpflichtig mit CHF 130 pro Beratungseinheit ist - nämlich für Klienten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons - und für wen die Beratung kostenlos ist - nämlich für Erwachsene unter 25 Jahren und für erwerbslose Personen. Das wäre also die Gruppe, die jetzt schon in Art. 55 genannt ist. Dies könnte sinngemäss für Liechtenstein übernommen werden.
Als guten Punkt in der Vorlage möchte ich den Vorschlag der Regierung würdigen, dass betroffene Ämter gegenüber dem Amt für Berufsbildung künftig die Daten bekanntgeben sollen. Ich begrüsse es, dass dies gesetzlich geregelt wird. Allein deshalb bin ich für Eintreten.
Als Landtagsabgeordnete oder -abgeordneter schluckt man ja im Lauf der Jahre so einige Vorschläge, die man nicht teilt. Aber wirklicher Widerstand regt sich immer noch in mir, wenn ich erfahre, dass die Änderungen in den entsprechenden Institutionen schon vor dem Landtagsentscheid angeordnet und gar umgesetzt wurden. Wenn Sie die Seite des Amtes für Berufsbildung unter www.llv.li - Amt für Berufsbildung, Rubrik Beratung für Erwachsene - aufrufen, werden Sie schon seit Längerem mit einem Hinweis konfrontiert - er lautet: «Wie Sie eventuell der Pressemitteilung der Regierung vom 11. März 2014 entnehmen konnten, ist die Dienstleistung der Laufbahnberatung für junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weiterhin möglich. Zudem können folgende Personen weiterhin die freiwillige und unentgeltliche Beratung in Anspruch nehmen: Stipendienbezieher/-innen, Personen, welche beim Arbeitsmarktservice in Liechtenstein angemeldet sind, Personen, welche beim Amt für Soziale Dienste Sozialhilfe beziehen, Personen, die bei der Invalidenversicherung registriert sind.»Aus meiner Sicht ist das - entschuldigen Sie den Begriff - eine Frechheit, welche den Landtag als Gesetzgeber desavouiert. Ebenso ist es gegenüber den Klienten ein unhaltbarer Zustand, wenn man die gesetzlich immer noch geltenden Grundlagen verschleiert und mit einem Eintrag auf der Webseite einen Teil der Klienten fernzuhalten versucht, welche durchaus immer noch Anspruch auf die Dienstleistung der kostenlosen Laufbahnberatung haben. Ich frage mich: Wurden die Stellenprozente gar schon den geplanten neuen Gegebenheiten angepasst und 20 bis 30 Stellenprozente abgebaut? Ich fordere die Regierung auf, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen.
Eine weitere Anregung habe ich noch: Für arbeitslose Personen und Personen mit anderen Einschränkungen sollte das Amt für Berufsbildung Leistungsvereinbarungen mit dem AMS (Arbeitsmarktservice Liechtenstein) und dem Amt für Soziale Dienste abschliessen, ähnlich der Leistungsvereinbarung, wie sie bereits mit der IV besteht. Das würde Klarheit in der Abgrenzung der Aufgaben bringen und hervorheben, dass für eine Laufbahnberatung das Amt für Berufsbildung alleinig zuständig ist. Eine klare Abgrenzung könnte vielleicht auch zur Dämpfung von Kosten beitragen.
Eine staatlich kostenlos oder zumindest kostenreduziert angebotene Laufbahnberatung für einen Teil der über 25-Jährigen ist wichtig und muss es meiner Meinung nach bleiben. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich werde nicht so lange Ausführungen machen wie meine Vorrednerin, aber ich kann einigen Sachen durchaus beipflichten. Ich hätte nur ein paar kleine Fragen. In Art. 55 Abs. 2 wird ja definiert, dass die kostenlose Beratung bis zum 25. Altersjahr frei ist. Ich habe gestern beim Erasmus-Programm gelesen, dass junge Menschen heute laut Erasmus-Programm definiert sind durch: im Alter von 13 bis 30 Jahren. Meine Frage ist einfach: Wie kommt man dann bei uns auf 25 Jahre?
Dann habe ich die Frage - meine Vorrednerin hat es gebracht - bezüglich Wiedereinsteigerinnen. Die sind weder arbeitslos, weil sie ja zu Hause arbeiten, aber sich im Berufsfeld wieder eingliedern möchten. Könnten die auch in diesen Art. 55 aufgenommen werden?
Dann steht hier: Angebote von privaten Personen, die das machen könnten. Meine Frage ist: Wie sind da die Qualitätsvorgaben dann definiert? Wer kann das, wer darf das und wo ist das dann einzusehen? Wie wird das geprüft, ob der oder die das überhaupt kann? Denn schlussendlich wird ein Betrag bezahlt. Derjenige, der diese Beratung in Anspruch nimmt, weiss in der Regel ja nicht, ob der gut ist, schlecht ist, und ob er das kann. Was muss der überhaupt für ein Zeugnis vorweisen können? Oder wo ist das dann nachzulesen?
Dann habe ich noch eine Frage zu den personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen. Hier steht: «Im Rahmen der Umstellung des Beratungsangebots kann es zu geringfügigen Einführungskosten durch zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit in Form von Kommunikation und Information kommen.» Meine Frage: Was muss ich unter «geringfügigen Einführungskosten» verstehen? Das hätte ich noch gerne gewusst.
Dann muss ich sagen: 20 bis 30 Stellenprozente ist nicht gerade das Fett am Braten. Das ist eigentlich sehr wenig. Da frage ich mich schon, warum man diesen Aufwand hier betreibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Die Kosten belaufen sich je nach Dauer der Beratung - die kann zwischen einer und vier Stunden sein. Der Satz ist, glaube ich, drin erwähnt, das können CHF 190 aufwärts sein.
Im Moment gibt es zwei Berater auf dem Markt. Das Problem ist auch, der Beruf ist an und für sich, um die Ausbildung zu machen, nicht so attraktiv. Sie müssen sich vorstellen, Sie lernen einen Beruf und wissen am Schluss nicht, ob Sie einen Job haben. Es gibt einen Ort im Land, wo man arbeiten kann, und das ist das ABB. Oder eben freischaffend. Und dann kämpfen die Freischaffenden gegen ein Gratisangebot. Man könnte auch in die Schweiz gehen, aber da werden Schweizer bevorzugt. Das ist eine eigene Erfahrung, die ich gemacht habe.
Ich begrüsse den Vorschlag meiner Kollegin Karin Rüdisser-Quaderer, dass man eine Kann-Bestimmung einführt. Wir haben eigentlich auch in der Projektgruppe vorgeschlagen, dass man die Kostenpflicht zu Marktpreisen macht. Das wurde kategorisch vom Amt abgelehnt. Also wir haben gesagt, machen wir doch einen Wettbewerb hier auf dem Markt. Es spielt keine Rolle, wenn das Amt auch Anbieter ist wie wir Freischaffenden. Man hat gesagt, der Aufwand ist zu gross. Ich weiss nicht, ich brauche drei Minuten für eine Rechnung. So gross kann der Aufwand nicht sein. Also ich würde darum schon begrüssen, wenn man sagt, das Amt macht weiterhin Beratung, aber eben zu Marktpreisen. Genau aus dem Grund, weil Private kommen und gehen können und dass man gewährleistet hat, dass ein Angebot da ist. Wobei es ist nicht kein Angebot da. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass Leute oftmals lieber in die Schweiz zu einer Beratung gehen, weil sie das Gefühl haben, da bin ich auch anonym. Und gerade über dem Rhein oder im Raum Chur gibt es auch einige selbstständige Berater.
Dann müssen wir auch aufpassen, dass wir nicht doppelte Angebote haben. Wiedereinsteigerinnen-Programme gibt es beim AMS. Ich frage mich dann schon, wo man was ansiedelt. Es gibt da auch Coaching-Programme. Dann müsste man sich eher überlegen: Wie kann die Zusammenarbeit zwischen AMS und ABB aussehen? Dass man die da mehr integriert und sagt, da bieten wir was an. Aber im Moment läuft das parallel. Wir haben zwei Ämter, die zum Teil das Gleiche anbieten.
Normalerweise hat man eine Lehre mit 20 abgeschlossen - Studium mit plus/minus 25. Meines Wissens kommt das Alter 25 daher, dass man gerade diese Spätzünder auch noch abholen wollte und gesagt hat, dann hat man noch länger eine Chance für jene, die die Berufsbildung verpasst haben. Und über 25 sein und keine Ausbildung haben heisst nicht, dass man auch kein Einkommen hat. Es gibt durchaus Leute, die es sich leisten können - und andere nicht.
Der Vorteil von den privaten Beratern ist übrigens auch, dass sie ein Netzwerk haben, dass sie nahe an der Wirtschaft sind und dieses auch ihren Leuten zur Verfügung stellen. Und wenn Sie sich einmal die Mitarbeiterstruktur anschauen, dann sehen Sie, dass es kaum Liechtensteiner mehr auf dem Amt hat. Die haben sich alle selbstständig gemacht. Denn man muss auch aufpassen, es kann auch ein Sackgassenberuf sein. Wenn man da zu früh reingeht in ein Amt und als Laufbahnberater arbeitet, kommt man kaum in die Wirtschaft zurück, weil man so spezialisiert ist. Und dann hat man einen Arbeitsort. Und das ist auch von dem her, dass der Beruf attraktiv ist, denke ich. Für mich wäre ideal, wenn man sagt, die machen das weiterhin mit marktgerechten Preisen. Der Markt wird dann bunter. Und die Qualität steigt meines Erachtens, wenn ein Wettbewerb besteht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Ich bin auch dafür: Staatliche Dienstleistungen müssen nicht umsonst sein. Das kann auch etwas kosten. Aber wenn ich diesen Bericht und Antrag lese, dann schlägt das Pendel doch sehr stark auf die andere Seite aus. Da steht: «In Bezug auf Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, geht die Regierung davon aus, dass der grösste Teil der Ratsuchenden in der Lage ist, den Stundensatz in Höhe von rund CHF 190» - und das ist aus dem Jahr 2012 - «für private Laufbahnberatungen zu tragen.» Also ich meine, CHF 190 für eine Beratung, da wird ja nichts an Materialien oder irgendwie geliefert, ist doch ein stolzer Satz. Es gibt auch Leute, die haben mit 40 kein Geld. Mir scheint, das schlägt zu stark auf die andere Seite - einmal ist es gratis und einmal kostet das ein horrendes Geld. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe hier noch eine andere Frage und einen anderen Ansatz. Wir haben ja gestern die Interpellationsbeantwortung zum Sach- und Personalaufwand sowie zu den Strukturreformen breit diskutiert. Es soll auch eine sogenannte Leistungsanalyse stattfinden mit den Fragen: Was sind die Kernaufgaben des Staates? Welche Dienstleistungen sollen erbracht werden? Ich möchte jetzt einfach gerne wissen: Ist beim Amt für Berufsbildung diese Leistungsanalyse auch geplant? Denn dann hätten wir, denke ich, gewisse Antworten auf Fragen, die jetzt auch in den Raum gestellt wurden, nämlich: Ist es überhaupt eine Kernaufgabe und muss das Amt oder der Staat diese Dienstleistungen im Bereich der Berufsberatung bei der Laufbahnberatung generell erbringen - einmal unabhängig davon, wer letztlich die Kosten trägt? Allenfalls könnten für die unter 25-Jährigen diese Kosten für private Berufs- und Laufbahnberater übernommen werden. Ich denke, gerade für die Entwicklung eines Marktes und im Sinne eines Wettbewerbs müsste man das eigentlich gerade auslagern, weil, wie wir gehört haben, praktisch alle in diesem Bereich Tätigen beim Amt arbeiten. Für mich ist es einleuchtend, dass dann daneben nicht auch noch ein Markt entstehen kann. Also ich würde mir hier schon einmal die Frage stellen, ob man nicht diesen ganzen Dienstleistungsbereich outsourcen könnte. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst einige allgemeine Bemerkungen zur Debatte hier: Ich schätze diese Debatte sehr und mit Ihren Voten fühle ich mich etwas zurückversetzt in mein eigenes Büro, weil wir in meinem Büro ganz ähnlich diskutiert haben. Ich verstehe die verschiedenen Anregungen, auch die Sorgen, die Sie haben, und die Probleme, die Sie teilweise auch sehen, sehr gut. Ich habe mir dann schlussendlich eine Frage gestellt - ich habe mir die Frage gestellt: Ist es eine staatliche Aufgabe? Und das ist der Auftrag, den Sie, sehr verehrte Damen und Herren, uns auf der Regierungsbank jedes Mal mit auf den Weg geben: Wir müssen unseren Staatsapparat verschlanken, wir müssen überprüfen, was eine staatliche Aufgabe ist. Wir sind nach tiefen Diskussionen - und wir haben ähnlich diskutiert wie Sie hier drinnen - zum Entscheid gelangt, dass es keine staatliche Kernaufgabe ist. Ich teile die Ansicht: Es ist unendlich wichtig, unsere Jugend zu begleiten. Es ist unendlich wichtig, für Wiedereinsteiger - da spreche ich vor allem Frauen an, die vielleicht über Jahre nicht im Berufsleben gestanden haben - wieder Chancen zu bieten. Ich verstehe die Debatte komplett, aber ich frage mich: Ist das eine staatliche Kernaufgabe? Das ist die Frage. Und diese Frage habe ich schlussendlich für mich, haben wir bei uns im Büro mit Nein beantwortet. Es ist keine staatliche Aufgabe, älteren Menschen beispielsweise zurück in das Berufsleben zu helfen, obwohl wir uns das alle wünschen. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, wir wünschen es uns alle, dass diese Menschen Möglichkeiten haben, dass wir diese auch begleiten können, aber eine staatliche Kernaufgabe ist es meines Erachtens nicht. Und hier beisst sich die Katze ein bisschen in den eigenen Schwanz. Basierend darauf haben wir dann auch diesen Bericht und Antrag erstellt.
Ich gehe jetzt ein bisschen auf die einzelnen Fragen, die diskutiert worden sind, ein. Aber ich glaube, im Hinterkopf müssen wir einfach die Frage behalten: Wollen wir, dass das eine staatliche Kernaufgabe ist oder nicht? Es wurde von Frau Landtagsvizepräsidentin Lanter-Koller kurz erwähnt: Wir machen in der Landesverwaltung diese Leistungsanalyse. Dort stellen wir uns noch einmal die Frage: Was ist eine staatliche Kernaufgabe und was ist es nicht? Dass das ABB analysiert wird, steht auch auf dem Programm. Ich bin jetzt im Moment mit einem Stellenabgang, also mit einer Person, die gekündigt hat, konfrontiert. Wir haben eine offene Stelle im ABB, die im Moment nicht nachbesetzt ist. Die Frage ist ein bisschen: Wie gehen wir damit um? Diese Leistungsanalyse, das wissen Sie auch, ist nicht heute und übermorgen gemacht. Das dauert, es braucht etwas Zeit. Und somit haben wir hier jetzt punktuell einmal diese Vorarbeit geleistet und haben einmal einen Entscheid gefällt - zumindest auf der Regierungsbank. Aber das ABB steht dort auch auf der Liste.
Dann hat der Abg. Eugen Nägele einige Bedenken geäussert. Er hat beispielsweise gefragt, wie der Pilotversuch abgelaufen ist. Ich kann Ihnen da ein bisschen vorlesen: Mit Beschluss vom 30. August 2011 hat die Regierung entschieden, ein Projekt zur Durchführung eines Pilotversuchs zu starten. In diesem Projekt sollen private Berater in die staatliche Laufbahnberatung einbezogen werden. Das Projekt wurde mit dem ABB sowie mit der Vereinigung der freischaffenden Berufsberater - also dem VFBL - durchgeführt und stand unter der externen Leitung einer Firma. In einer Leistungsvereinbarung zwischen dem ABB und diesem Verein wurde festgelegt, dass sich der Pilotversuch auf den Zeitraum vom 1. April 2012 bis zum 31. Dezember 2013 auf die Laufbahnberatung für Personen mit abgeschlossener beruflicher Grundbildung oder einem Alter von über 20 Jahren und mit Wohnsitz in Liechtenstein beschränkt. Das Maximalbudget wurde auf CHF 50'000 pro Jahr limitiert.
Dann gab es - das wurde von dieser externen Firma durchgeführt - eine standardisierte Befragung mit Qualitätserhebung sowohl vom ABB als auch der privaten Anbieter. Jeweils per Jahresende hatte diese Firma dem damaligen Ressort Bildung, dem ABB und dem Verein einen Evaluationsbericht zur Verfügung gestellt. Im Dezember 2013 erfolgte der finale Evaluationsbericht. Gestützt auf die Durchschnittswerte aller erhaltenen Fragebögen - es waren insgesamt 113, 59 von Klienten des ABB und 54 von Klienten privater Anbieter - konnte im Dezember 2013 als Fazit festgestellt werden, dass kein systematischer Unterschied zwischen der Beratung durch das ABB und jener durch die privaten Anbieter besteht und dass es keinen markanten Unterschied der Beratungsqualität zwischen den Anbietern gibt. Also einmal kein systematischer Unterschied und einmal ist in der Qualität kein Unterschied. Es war dann aber auch festzustellen, dass die Klientel der privaten Anbieter und jene, die das ABB vorgezogen haben, etwas unterschiedlich ist. Während viele erwerbslose oder Personen in schwierigen Situation beim ABB ansuchten, gelangten überwiegend Personen an die privaten Anbieter, welche besser qualifiziert sind und sich eine Kostenbeteiligung leisten können.
Seitens der Regierung wurde es aber schlussendlich nicht für sinnvoll erachtet, die Laufbahnberatung einerseits durch eine staatliche Behörde anzubieten und andererseits dann eben unter Kostentragung durch das Land an externe Berater zu delegieren. Also diese Parallelität wurde als nicht sinnvoll erachtet. Die verschiedenen Gründe wurden auch von Abgeordneten immer wieder diskutiert: Brauchen wir eine Parallelanbietung? Es gibt eine gewisse Marktverzerrung etc.
Als dieser Pilotversuch abgeschlossen war, hat sich die erste Frage gestellt: Sollen wir eine Kostenbeteiligung einführen? Das wurde jetzt auch hier drinnen immer wieder erwähnt. Wir haben dann auch einen Vergleich mit verschiedenen Kantonen in der Schweiz gemacht. Es gibt viele Kantone, die eine Kostenbeteiligung vorsehen. Es gibt eigentlich praktisch alle Spielvarianten - mit viel Kostenbeteiligung und solche mit wenig Kostenbeteiligung, solche, die fast keine Kostenbeteiligung haben. Also man findet fast zu jeder Variante, die wir uns denken könnten, einen Kanton, der es ungefähr so macht. Also gibt es ganz viele Spielarten, wenn wir uns mit der Schweiz vergleichen möchten. Die Frage der Kostenbeteiligung wurde von Ihnen mehrmals erwähnt.
Dann wurde noch von der Abg. Rüdisser-Quaderer und noch von einigen Abgeordneten mehr die Frage gestellt, ob es eine Kann-Bestimmung sei, also dass wir beispielsweise eben zur Marktpreisen die Beratung vom ABB aus anbieten, wenn es eben beispielsweise keine Anbieter geben würde. Ich glaube, wir müssen zur Kernfrage zurück: Ist es eine staatliche Aufgabe? Ich glaube, wenn wir das bejahen, dann soll das ABB das kostenlos zur Verfügung stellen. Aber wenn es keine staatliche Aufgabe ist, dann sollen wir es nicht anbieten. Ich stelle mir also die Frage: Entweder ist es eine staatliche Aufgabe, dann sollen wir es kostenlos anbieten, so wie es bis jetzt war, oder es ist keine staatliche Aufgabe und dann gibt es auch keine Kostenbeteiligung oder ein Anbieten vom Staat aus. Ich glaube, wenn wir den Staatsapparat ehrlich verschlanken wollen und wenn Sie hinter dieser Aussage stehen, dann müssen wir den Entscheid treffen «staatliche Aufgabe - ja oder nein?», und daraus müssen wir die Konsequenz ableiten. Ich wäre - ehrlich gesagt - auch nochmals gespannt, basierend auf meinen Ausführungen nochmals Ihre Inputs zu erhalten. Ich bin der Ansicht, dass wir einen guten, einen konsistenten Vorschlag gemacht haben - auch mit diesen 25 Jahren. Irgendwo muss man die Linie ziehen. Wenn wir nachher sagen, es sind 30 Jahre - irgendwo gibt es einfach eine Linie, dann sind es 30 Jahre. Aber holen wir dann die Studenten noch ab, die halt schon dreimal ein Studium angefangen haben und wieder abbrechen? Also wo machen wir dann die Linie? Und das ist auch ein bisschen mein Ansatz: Sollen wir Personen, die den Sekundarabschluss II nicht haben, auch noch einbeziehen? Ich glaube, auch hier müssen wir die Frage stellen: Staatliche Aufgabe - ja oder nein? Entweder bieten wir es an, dann bieten wir es quer durch an, oder wir bieten es nicht an. Ich glaube, das ist die ehrliche Frage, die wir uns schlussendlich stellen müssen. Aber ich bin auch offen für die Debatte und noch mehr Hinweise. Wir nehmen das gerne auf. Auch diese Kann-Bestimmung werden wir auf jeden Fall nochmals überdenken und prüfen. Aber ich bin einfach froh, wenn Sie in Ihren Aus-führungen jetzt in der Debatte auch nochmals darauf eingehen: Wir finden, es ist eine staatliche Aufgabe, oder wir teilen die Ansicht, dass es keine ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte Ihnen zwischendurch eine zeitliche Orientierungshilfe geben. Wenn wir Traktandum 20 bis 13 Uhr erledigt hätten, würde ich auf eine Mittagspause verzichten und gleich anschliessend die Beantwortung der Kleinen Anfragen vornehmen. Ansonsten - sollten sich die Debatte und die 1. Lesung weiter in die Länge ziehen - würde ich um 13 Uhr für eine Mittagspause unterbrechen.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich kann hier nahtlos dem Votum der zuständigen Ministerin etwas beifügen. Für mich ist dieser Fall jetzt wirklich tatsächlich ein kleiner, aber interessanter Testballon für die im nächsten Jahr anstehende Diskussion, was denn nun Kernaufgabe des Staates ist oder nicht. Und wenn ich jetzt hier gewisse Voten gehört habe, dann - muss ich sagen - stellen sich mir meine letzten Haare noch auf. Das wird eine sehr zähe Diskussion, wenn in einem solchen Fall schon derart grundsätzliche Fragen gestellt werden und Bedenken gesehen werden. Für mich ist die Sache völlig klar: Laufbahnberatung für Erwachsene ist keine Kernaufgabe des Staates. Diese Vorlage ist ausserordentlich zu begrüssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke. Ich kann es auch kurz machen: Ich kann die Regierungsvorlage in dieser Form unterstützen.
Wir haben gestern als erstes Thema in der Landtagssitzung die Interpellationsbeantwortung betreffend die nachhaltige Reduktion des Personal- und Sachaufwandes in der Landesverwaltung und zu Strukturreformen diskutiert. Ich glaube, dass man eine gute, differenzierte und konstruktive Diskussion hatte. Der Grund liegt wahrscheinlich darin, dass man sich auf einer hohen Abstraktionsebene befunden hat. Wer ist nicht dafür, dass man die Kernaufgaben des Staates definiert? Wer ist nicht dafür, dass man in der Landesverwaltung nur diese Kernaufgaben macht? Wer ist nicht dafür, dass Tätigkeiten, die von der Privatwirtschaft gemacht werden können, auch dort gemacht werden? Das ist die allgemeine Debatte. Wer ist nicht auch dafür, dass man einen Bürokratieabbau macht? Da sind wir uns alle einig.
Und jetzt haben wir sicher einen kleinen Lackmustest in dieser Hinsicht. Jetzt geht es eben in der Praxis darum, diese hehren Grundsätze auch umzusetzen.
Ich erinnere auch daran, dass wir die Diskussion bezüglich der Eigenverantwortung schon mehrfach geführt haben. Ich spreche mich ganz klar dafür aus, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, von der Wiege bis zur Bahre jeden möglichen Schritt zu begleiten - ausser es ist notwendig. Und hier glaube ich, dass es nicht notwendig ist, sondern dass es zumutbar ist, dass jemand, der älter als 25 Jahre ist, das in die eigenen Hände nehmen muss. Es ist sozialverträglich ausgestaltet. Es sind gewisse Ausnahmen vorgesehen, die sehr berechtigt sind. Und das finde ich auch gut.
Wenn ich die Diskussion ansehe, ist es wirklich so, dass man jetzt alle möglichen Gründe beibringt, die dem Vorschlag der Regierung hier teilweise krass widersprechen. Man kann natürlich schon sagen: Wenn der Staat das weiterhin durchführt, dann wird der Markt bunter, es gibt mehr Wettbewerb. Aber so müssen wir es dann natürlich in allen anderen Bereichen auch machen. Dann würde der Wettbewerb anscheinend auch verstärkt, auch der Markt würde bunter. Aber so einfach ist das, glaube ich, nicht. Vielleicht ist es gerade deshalb so, dass wenig Angebote auf dem Markt sind, weil bisher der Staat das kostenlos übernommen hat. Es gab natürlich wenig Anreize für private Anbieter, in Konkurrenz mit dem Staat zu treten, wenn jemand die Möglichkeit hat, sich dort kostenlos zu bedienen. Das wäre ein möglicher Hinweis.
Wir haben hier einen Vorschlag, der eine Einsparung von rund 20 bis 30 Stellenprozenten bringen soll. Ich war im ersten Moment auch etwas überrascht. Als das angekündigt wurde, habe ich gedacht, da liegt mehr drin. Anscheinend ist das nicht der Fall. Wenn ich dann aber beispielsweise vom Abg. Peter Büchel höre, der das auch moniert hat, das könne man dann ja gleich sein lassen, und gleichzeitig Ihre anderen Forderungen auch noch gehört habe, dann glaube ich nicht, dass wir hier eine Einsparung machen könnten und der Bürokratie einen Dienst erweisen würden, sondern dass das sicher aufgebläht würde. Wenn wir dann noch vorschreiben, was diese Privaten alles auch noch zu erfüllen haben, welche Kriterien sie erfüllen müssen, dann erreichen wir, glaube ich, doch das Gegenteil von dem, was hier gewollt ist. Dann gibt es keine Einsparung von Stellenprozenten und keinen Bürokratieabbau.
Also kurz gesagt: Das ist hier wirklich ein kleiner Lackmustest für unsere zukünftigen Diskussionen. Wenn wir uns hier, schon bei dieser Vorlage, relativ schwertun, dann wird es wirklich nicht lustig, wenn es dann um wirklich grössere Aufgaben geht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ich danke der zuständigen Regierungsrätin für die Ausführungen. Die kann ich unterstützen. Auch meinem Vorredner kann ich mich anschliessen.
Ich möchte nur noch der Vollständigkeit halber sagen: Es ist ja nicht so, dass die Leute keine Infos bekommen. Das BIZ steht allen weiterhin kostenlos zur Verfügung. Da hat es viele Informationen. Berufsberatung.ch - online massig Informationen, wenn man das möchte. Also ist es nicht so, dass man kostenlos keine Informationen mehr bekommt. Das ist einmal das eine.
Und dann vielleicht noch zum Abg. Elkuch: Die Tarife sind vom Berufsverband vorgegeben. Der Stundensatz fängt im Minimum bei CHF 160 an - bis nach oben. Jetzt sagen Sie, da gibt es keine Leistung. Also die Leute haben alle ein Hochschulstudium. Also bitte, liebe Rechtsanwälte hier drin, Sie haben auch keine Leistung, Sie liefern auch nichts, und die Tarife sind wahrscheinlich noch höher. Also gegen das verwehre ich mich schon. Es ist nichts Physisches da, aber es ist schon eine Leistung da.
Was das Outsourcing noch anbelangt - ich hätte mich nicht getraut, das hier zu sagen: Wir haben sogar Beratungsgutscheine für alle diskutiert. Der Erbprinz sagt, man könnte im Schulbereich das mit Bildungsgutscheinen machen. Wir haben auch das einmal zu übertragen probiert, wie denn das in der Beratung wäre, ob das auch möglich wäre. Das haben wir dann aber auf die Seite gelegt. Aber auch das wäre eine Idee gewesen, als man gesagt hat, das könnte man auch noch prüfen, war massiver Widerstand seitens des Amtes da. Ich höre links schon ein «Warum?». Das vielleicht noch als Ergänzung zu den Ausführungen vorher.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Stv. Abg. Thomas Rehak
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte auch der Regierungsrätin Frick für ihr Votum danken. Sie hat mir eigentlich dann am Schluss aus dem Herzen gesprochen. Wir müssen uns wirklich fragen: Ist das eine staatliche Aufgabe - ja oder nein? Für mich ist diese Antwort auch, die liegt klar auf der Hand: Nein, das ist keine staatliche Aufgabe. Und wenn wir das wirklich mit Nein beantworten können, dann, denke ich, müssen wir sagen, dass hier ein ausgewogener Vorschlag vorliegt. Und wenn wir das mit Ja beantworten, dann gebe ich auch meinen Vorrednern recht, dann wird es dann lustig und schwierig, wie wir uns in Zukunft hier drin gebärden, ob wir auch andere Sparmassnahmen dann tatsächlich umsetzen werden oder ob wir uns damit schwertun. Ich sehe schon auch die Problematik, die die Gegner davon anbringen. Wenn man vielleicht wirklich ein Jahreseinkommen unter CHF 40'000 bis 50'000 hat - ich weiss nicht, solche Zahlen wurden genannt -, dann mag das schwierig sein, diese CHF 160 bis CHF 190 zu begleichen. Aber es gibt auch andere Beratungen. Ich kann mir dann auch keinen Rechtsanwalt leisten. Der kostet das Dreifache davon - vielleicht nicht ganz, aber in diese Richtung kann man das zahlen. Es gibt auch andere Dinge, die man sich dann nicht leisten kann. Und es ist kaum eine Aufgabe des Staates, dann hier diese Beihilfen zu liefern. Hier müssen wir dann wirklich auch an die Eigenverantwortung appellieren. Es gibt andere Möglichkeiten, die man hat, auch eine Beratung zu erhalten. Und wenn das in dem Mass nicht geht, gibt es vielleicht andere Institutionen, wo man sich hinwenden kann. Das kann ich Ihnen jetzt nicht genau sagen. Aber vielleicht kann hier jemand noch Ausführungen dazu machen. Ich meine auch, die zentrale Frage ist: Ist das eine Staatsaufgabe oder ist eben keine? Nein, ich denke, es ist keine.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Vorab möchte auch ich mich bei der zuständigen Ministerin recht herzlich für ihr Votum bedanken. Wir beide waren in diesem Landtag nicht immer der gleichen Meinung, aber mit diesem Votum haben Sie auch mir, wie es der Abg. Rehak ausgeführt hat, aus dem Herzen gesprochen. Ich könnte alles unterschreiben, was Sie gesagt haben.
Die Stossrichtung dieses Berichts und Antrags finde ich absolut richtig und begrüssenswert. Sicherlich sind ein paar aufgeworfene Bedenken nochmals zu hinterfragen und zu analysieren, ob allenfalls an der einen oder anderen Stelle noch Korrekturen vorzunehmen sind, weil allenfalls tatsächlich Härtefälle auftreten könnten. Aber ich denke, das ist der normale Gesetzgebungsprozess.
Allgemein finde ich die Stossrichtung richtig und ich wünsche mir - nein, ich würde sagen -, ich erwarte mir von der Regierung mehr solche Vorlagen, mit welchen die Aufgaben des Staates, welche nicht zu den Kernaufgaben des Staates gehören, extern ausgelagert werden - dass wir hier in diesem Landtag noch mehr solche Vorlagen kriegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Zwei, drei Punkte aus dieser Debatte. Als ich diese Vorlage zum ersten Mal gelesen habe, habe ich im Prinzip genauso reagiert wie vorhin der Abg. Vogt: Jawohl, das gehört nicht zum Staat. Bei einer zweiten Überlegung und auch aus der Diskussion, die wir heute hier führen, komme ich auf ganz andere Gedanken. Zum einen, was die Leistungsanalyse hier beim Schulamt angeht: Ich weiss nicht, ob sie schon stattgefunden hat, aber ich nenne das nicht eine Vorarbeit, sondern hier wurde wahrscheinlich einer Leistungsanalyse vorgegriffen. Und das ist etwas ganz anderes.
Hauptpunkt eigentlich - und ich komme hier auf diesen Lackmustest usw. zu sprechen: Was wir uns hier einsparen, die 20 bis 30%, das als Lackmustest zu bezeichnen, steht in keinem Verhältnis zu dem, was wir verlieren, in meinen Augen. Und das ist auch das, was der Abg. Büchel erwähnt hat. Ganz generell Lackmustest: Wir haben das letzte Woche gesehen - diejenigen, die beim HPZ waren -, und das wird eher der Lackmustest sein. Der Staatshaushalt bzw. dieser ökonomische Ansatz - der, wie der Abg. Vogt vorhin noch betont hat, hoffentlich noch viel mehr und viel deutlicher kommt -, ich weiss nicht, ob diese Rechnung dann auch langfristig aufgehen wird. Es mag kurzfristig diese Resultate geben, auch mit den Konsequenzen, wie wir sie beim HPZ gehört haben. Das können wir eine Weile lange übertünchen, aber ob das Pendel dann nicht zurückschlagen wird und langfristig die Kosten oder Ausgaben höher sein werden, wage ich einmal zu bezweifeln. Ich nenne hier das Beispiel konkret: Wenn jemand eine solche Laufbahnberatung in Anspruch nimmt - was auch der Wirtschaft zugutekommt, weil er im Wirtschaftsprozess bleibt -, wie viel ersparen wir uns gegenüber dem Fall, wenn dieser Mann oder diese Frau zwei, drei Monate arbeitslos wird, was kostet uns das an Arbeitslosengeld, und wenn er arbeitslos ist, kann er diese Dienstleistung gratis in Anspruch nehmen. Aber hallo, dann soll er doch die Möglichkeit eigentlich schon bekommen, wenn er sich irgendwann einmal neu orientieren will - nicht gratis, sondern zu einem reduzierten Ansatz -, aber so im Arbeitsprozess bleibt. Es kommt den Staat insgesamt billiger, als wenn er nur eine ganz kurze Zeit aussteigen muss, arbeitslos wird. Das wird die Kosten ungleich erhöhen.
Ich komme noch auf zwei, drei Punkte und ich werde nicht auf das Berufsbild des Laufbahnberaters in Liechtenstein eingehen. Das ist nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Ist es eine staatliche Aufgabe? Und die Antwort war: Nein - ausser wenn nötig. Also Sie machen selbst schon diese Einschränkung, dass es darüber berechtigte Zweifel geben kann. Für mich stellt sich eher die Frage: Muss der Staat diese erbringen oder ist auch eine Art von Auslagerung möglich, wie die Abg. Oehri dies angedeutet hat? Sie hat auch gesagt, das Amt habe es abgelehnt. Ich frage mich überhaupt: Wenn bei einer Dienstleistung, die ein Amt erbringt, das Amt nachher darüber entscheidet, ob diese noch erbracht wird oder nicht - das ist Aufgabe der Regierung, und es kann ja nicht das Amt den Ausschlag gegeben haben, ob oder in welcher Form diese Dienstleistung eben allenfalls doch noch erbracht wird. So wie die Beschreibung der Aufgaben des ABB und BIZ ist, passt diese Dienstleistung absolut in dieses Angebot. Auch hier wird man dann nochmals, wahrscheinlich über diese Leistungsanalyse, auf das Ergebnis kommen, was das Amt für Berufsbildung tatsächlich macht. So, wie heute der Auftrag definiert ist, passt es absolut sehr gut rein.
Ich habe die Frau Regierungsrätin nicht gelobt, weil sie in ihren Ausführungen erwähnt hat, x Modelle wurden angeschaut, was die Schweiz macht, was die Schweizer Kantone machen, wurde angeschaut. Sie hat die Erkenntnisse daraus nicht beschrieben, ausser, so muss ich annehmen, die Erkenntnis ist: Kommt in Liechtenstein nicht mehr infrage, erbringen wir nicht, wir bezahlen nichts. Ist das die Erkenntnis aus x kantonalen Analysen? Deshalb sage ich, Sie haben erwähnt, dass das angeschaut wurde, aber die Erkenntnisse, die Sie daraus gewonnen haben, haben Sie nicht erwähnt. Deshalb muss ich Ihre Vorlage als Erkenntnis nehmen, und die sagt: Nein, vollbringen wir nicht und wir bezahlen auch nichts. Und deshalb muss ich sagen: Das St. Galler Modell, so wie die Abg. Konzett Bargetze es beschrieben hat, wäre absolut ein sozialer Weg, der eben nicht eine Sozialleistung ist, sondern letztlich auch der Wirtschaft zugutekommt, selbstverständlich auch den Personen zugutekommt und per Saldo mittel- bis langfristig dem Staat die Sache wert sein müsste und auch rein ökonomisch betrachtet nicht teurer kommen muss, auch wenn es kurzfristig, wenn man die Rechnung sagt, okay, im Moment ist es draussen aus dem Budget usw. Wie uns das in Zukunft noch einholen kann, das werden wir sehen.
Ausgangspunkt meiner Ausführungen war, ich habe das voll mitgetragen. Je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr werde ich das in dieser absoluten Form nicht mittragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte zunächst einmal mitteilen, dass ich die Vorlage der Ministerin vollumfänglich unterstütze. Ich unterstütze auch ihr ergänzendes Votum vollumfänglich und damit auch die Voten der Kollegen von gegenüber und von nebenan. Auch ich kann die Regierung ermutigen, solche gleichgelagerten Vorlagen vermehrt zu bringen. Wir müssen uns dieser Diskussion wirklich in jedem Einzelfall stellen. Ich bin auch mit dem Kollegen Hasler einig, der von einem Testballon redet. Ja, es ist wirklich ein Testballon. Wenn wir bei einer Vorlage, wo es um den Abbau von Leistungen geht, der überdies sozial noch sehr verträglich abgefedert ist, denn ein grosser Teil der Menschen in Liechtenstein kann weiterhin diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, wenn wir hier an dieser Diskussion scheitern, dann braucht die Regierung nichts mehr in diese Richtung zu bringen. Dann brauchen wir auch nie über den Landespflanzgarten zu reden zum Beispiel und die Frage zu beantworten, ob es eine staatliche Kernaufgabe ist, Fichtenschösslinge für die Gemeindeförster aufzuziehen, weil wir dann darüber diskutieren werden, ob es Schaaner Schösslinge sein müssen oder ob es dann auch Prättigauer sein dürften.
Ich bin der vollen Überzeugung, das ist ein Abbau an einem Ort, wo es wirklich verträglich ist. Meine Unterstützung ist gewiss. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur noch ganz kurz: Die Antwort der Regierung zu meinem Vorwurf ist immer noch ausstehend.
Dann möchte ich noch kurz etwas zu dieser Diskussion zu den Laufbahnberatern in Liechtenstein sagen. Wir können hier diskutieren, was staatliche Aufgaben sind, ja klar, aber was ganz sicher keine staatliche Aufgabe ist, das ist, dass wir den Markt der privaten Laufbahnberater auch noch fördern müssen. Das ist ganz sicher. Da bin ich ganz sicher, dass das keine staatliche Aufgabe ist. Denn dann müssen wir zuerst schauen, was wir mit dem Amt für Berufsbildung machen, was seine Aufgaben sind und was vielleicht in Zukunft seine Aufgaben nicht mehr sein werden. Aber - und das ist so, bis jetzt zumindest habe ich das immer gemeint - das Berufsinformationszentrum (BIZ) ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Themen berufliche Bildung, Studium und Weiterbildung. Und deshalb verstehe ich eigentlich das Problem, das Sie haben, nicht, muss ich sagen. Und ja, ich will, dass das eine staatliche Aufgabe bleibt, so wie ich es gesagt habe. Ich habe einen Kompromissvorschlag gebracht. Ich fände es mehr als schade, wenn wir wegen dieser 20 bis 30 Stellenprozente einfach diesen Weg gehen. Es ist so, wir werden diese Themen weiterhin haben. Wir werden weiterhin versuchen, in allen Bereichen noch zu schauen, wo wir etwas einsparen können. Aber hier ist der Preis einfach zu hoch. Viele von uns waren letzte Woche eingeladen in einer anderen sozialen Institution. Der Name wurde schon genannt. Dort haben sich die Betroffenen selbst zu Wort gemeldet. Hier tun sie es nicht. Das ist der Unterschied. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Für mich sind wir jetzt in einer 1. Lesung einer Vorlage der Regierung. Für mich persönlich habe ich gesagt, dass ich diese Vorlage grundsätzlich interessant und gut finde, habe aber noch zwei, drei Fragen gestellt. Ich verstehe jetzt eigentlich nicht, warum ich jetzt als Lackmustester in eine Ecke gestellt werde, der nicht bereit ist, solche Vorlagen der Regierung mitzutragen. Dagegen möchte ich mich jetzt einfach wehren. Wir sind in einer 1. Lesung. Die Entscheidung fällt heute nicht. Ich habe verstanden, soweit ich das mitbekommen habe, dass wir in einer 1. Lesung gewisse Fragen stellen können, auch Bedenken anbringen können und dass wir dann in einer 2. Lesung, die dann folgen wird, die Entscheidung fällen werden. Aber jetzt verwehre ich mich einfach ganz klar und deutlich dagegen, dass ich jetzt, nur weil ich diese Frage gestellt habe und Bedenken angemeldet habe, nicht bereit sei, die zukünftigen Sparmassnahmen oder Strukturierungsmassnahmen in der Landesverwaltung mitzutragen. Also da möchte ich jetzt einfach ganz klar und deutlich einen Punkt setzen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, ich fange gleich mit den Ausführungen der Abg. Helen Konzett Bargetze an, damit ich diese dann gleich erledigt habe und sie hoffentlich auch meine Stellungnahme zu den einzelnen Punkten kennt.
Zuerst noch zu Ihrem Hinweis zur Webseite - auf diesen bin ich irrtümlicherweise vorhin nicht eingegangen. Ich bin froh, dass Sie mir diesen Hinweis geben, weil ich das nicht gewusst habe. Oder ich kann Ihre Verärgerung verstehen, dass Sie unglücklich darüber sind, dass so etwas so kommuniziert wird. Wir hatten eine Pressemitteilung geschaltet von der Regierung aus, als der Bericht und Antrag verabschiedet wurde. Ich teile Ihre Ansicht, dass es sehr unglücklich ist, dass jetzt über die Webseite so kommuniziert wird. Ich werde selbstverständlich mit dem entsprechenden Amtsleiter diesbezüglich auch das Gespräch suchen.
Etwas muss ich dem ABB diesbezüglich aber auch zugutehalten. Wir haben im Moment eine 100%-Stelle, die nicht besetzt wird. Darum bin ich auch etwas in Zeitdruck mit dem Entscheid, wie wir damit umgehen möchten oder ob der Landtag das Gefühl hat, dass das jetzt eine staatliche Aufgabe ist oder keine staatliche Aufgabe ist. Da sind wir etwas unter Druck. Dem ABB ist es nicht möglich, einfach über längere Zeit weiterhin die ganze Bandbreite an Angebot anbieten zu können. Ich glaube, hier drinnen haben alle das Verständnis dafür, dass deshalb etwas an Kommunikation notwendig ist. Ich glaube, da müssen wir das ABB grundsätzlich unterstützen. Aber die Art und Weise, dass es bereits abgeschafft ist etc., da verstehe ich Ihre Verärgerung und ich werde diesbezüglich auch mit dem Amtsleiter sprechen.
Dann hatten Sie noch kurz - ich glaube, das waren Sie - die Frage aufgebracht, ob es jetzt darum geht, die privaten Laufbahnberater zu stärken. Es geht uns überhaupt nicht darum, die privaten Laufbahnberater zu stärken, sondern meines Erachtens geht es bei dieser Aufgabe allein darum, dass der Staat sich auf die Kernaufgaben konzentriert. Dann bleibt halt eben meines Erachtens - das ist jetzt der Entscheid, den ich für mich gefällt habe - nur das private Angebot, auf das sich die Bürger schlussendlich beziehen müssen. Das ist einfach mein persönliches Fazit. Das habe ich auch ganz klar signalisiert, ich war heute auch auf die Diskussion gespannt, ehrlich gesagt, ob der Landtag meine Meinung teilt, dass es eben keine staatliche Aufgabe ist.
Dann habe ich noch einige Fragen des Abg. Peter Büchel. Warum sind es eben gerade 25 Jahre? Irgendwo mussten wir einen Strich ziehen. Und das ist eine schwierige Aufgabe. Macht man den bei 27, bei 23, bei 32? Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Die Diskussion haben wir im Büro genau gleich geführt, wie wir sie hier drin führen. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich. Und irgendwo mussten wir uns einfach für etwas entscheiden. Ich habe für mich selber diese Parameter herangezogen: Ich habe gedacht, wir haben einen Lehrling, er hat jetzt eine Lehre angefangen, irgendwann macht er diese fertig. Vielleicht ist er dann nicht glücklich, findet keine Arbeit, versucht, sich irgendwo weiterzubilden. Irgendwann ist man dann mal 22, 23. Wenn man dann gerade eben auch noch keine Arbeit findet, ist man dann vielleicht mal 24 oder 25. Dann haben wir geschaut: Jemand, der ein Studium anfängt, dann nicht weiss, was er will, das Studium abbricht - dann ist man vielleicht 22 oder so und dann möchte man sich beraten lassen, schauen, ob man ein anderes Studium einschlagen möchte. Darum sind wir auf diese 25 Jahre gekommen. Aber es gibt keinen Anhaltspunkt, warum wir sagen, es sind genau 25, es sind nicht 24 oder 28 Jahre. Irgendwo muss ich einfach einen Entscheid treffen und ich habe mich jetzt für diese 25 Jahre entschieden.
Dann nochmals zum Thema der Wiedereinsteiger, die der Abg. Peter Büchel erwähnt hat. Ich sehe das Problem der Wiedereinsteiger voll und ganz. Ich habe es in meinem letzten, längeren Votum auch gesagt: Es sollte unser tiefes Anliegen sein, Wiedereinsteigern die Möglichkeit zu bieten, wieder Fuss fassen zu können im Beruf. Ich glaube, da haben wir wirklich auch Bedarf. Ich frage mich einfach, ob das die staatliche Aufgabe ist? Muss das der Staat bezahlen? Ich komme immer auf die gleiche Frage zurück: Muss das der Staat bezahlen? Auch wenn ich es aus sozialen Überlegungen möchte - und ich möchte es auch aus familienpolitischen Überlegungen, ich möchte es selber als Überlegung einer jungen Frau, ich arbeite zwar weiter, aber ich habe in meinem Freundeskreis genügend junge Mütter, die aufhören zu arbeiten, ich möchte es auch aus dieser Perspektive -, aber ich stelle mir die Frage, ob der Staat das bezahlen muss.
Dann wurde vom Abg. Büchel auch die Frage gestellt: Gibt es Qualitätsvorgaben? Wie wird geprüft, ob die Laufbahnberater ihre Aufgaben auch wirklich erfüllen oder gut erfüllen? Die Laufbahnberater bringen alle eine abgeschlossene Ausbildung mit. Das hat die Abg. Judith Oehri ausgeführt. Aber wir prüfen diese nicht. Und ich glaube, es wäre auch keine staatliche Aufgabe, die Qualität der privaten Laufbahnberater zu prüfen. Und auch hier wiederum: Natürlich würde ich mir wünschen, dass wir die Möglichkeit hätten, dass wir überall ein Qualitätslabel vom Staat unten hinsetzen könnten, dass Menschen, die sich an private Anbieter wenden, auch wissen, dass das Angebot gut ist. Aber das ist keine staatliche Aufgabe.
Dann hat der Abg. Büchel auch die Frage gestellt, was die geringfügigen Einführungskosten sind. Die kann ich Ihnen nicht beziffern. Am Ende des Berichts und Antrags, auf der letzten Seite, ist das kurz erwähnt - auf der Seite 16. Es wird etwas an Anpassungen brauchen an der Webseite, es wird etwas an Kommunikationsaufwand nach sich ziehen, dass das jetzt eben neu nicht mehr angeboten wird. Wahrscheinlich möchten wir auch über das private Angebot etwas aktiver informieren. Als geringe Einführungskosten verstehe ich - ich weiss nicht, wie teuer eine Anpassung einer Webseite ist, ich weiss, ehrlich gesagt, auch nicht, ob wir das im ABB selber machen können, aber ich rechne mit wenigen Tausend Franken. Aber ich kann es Ihnen - ehrlich gesagt - nicht genauer sagen.
Dann nochmals zu den Ausführungen des Abg. Wolfgang Marxer: Was sind die Erkenntnisse aus der Analyse mit den anderen Kantonen? Die Ergebnisse der Regierung sind ganz unten auf Seite 8 im Bericht und Antrag zusammengefasst. Es steht dort nämlich, dass grundsätzlich aus der Analyse hervorgeht, dass die Marktverzerrung nach wie vor besteht, wenn wir eine Kostenbeteiligung für eine gewisse Kategorie von Menschen machen, die das Angebot in Anspruch nehmen möchten. Und das war dann auch das Fazit, warum ich mich so auf die Frage der staatlichen Aufgabe konzentriert habe. Der Ursprung war ja, dass wir gesagt haben, der Staat macht eine Verzerrung des privaten Angebots. Das ist eine Marktverzerrung. Und dann bin ich aufgrund dieser Analyse zur Ansicht gelangt, dass ich mir die Grundfrage stellen möchte. Nicht: Möchte ich eine Marktverzerrung zulassen, ja oder nein? Sondern die Grundfrage: Ist das eine staatliche Aufgabe, ja oder nein? Aber das Fazit der Analyse ist, dass es nach wie vor, wenn es mit einer Kostenbeteiligung angeboten wird, eine Marktverzerrung gibt. Das sehen Sie auf Seite 8 unten und auf der Seite 9 oben.
So habe ich hoffentlich keine Fragen vergessen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für die Beantwortung der Fragen. Zu den 25 Jahren: Mir ist halt eben nur aufgefallen, dass Erasmus Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren als junge Menschen definiert und wir dann wieder eine eigene Definition machen. Das kann man so nehmen oder so nehmen. Vielleicht könnte man hier auf eine allgemeine Regelung übergehen.
Dann zu den Staatsaufgaben - die wurden angesprochen von verschiedenen Votanten. Das Problem ist einfach in diesem Fall: Die Beratung bleibt ja nach wie vor bestehen. Wir lösen die nicht auf. Der Bezügerkreis wird eingeschränkt. Und da frage ich mich einfach: Kann sich hier ein Markt aufbauen mit 0,2% einer Stelle? Das kann ich mir einfach so nicht vorstellen, ob es da überhaupt einen Markt gibt? Mir hat jetzt einfach die Aussage der Abg. Oehri gut gefallen: Machen wir doch einen Gutschein und lösen die Beratung komplett auf. Jetzt gibt es halt Leute, die einen Gutschein bekommen, die können dann Beratung auf dem freien Markt beziehen. Und denen, die diesen Gutschein bekommen, kann man genau definieren, welche Anspruchsgruppen dies sind. Aber in dem Fall, den wir hier haben, bleibt die Beratung ja bestehen. Sie wird um 0,2% gekürzt - mehr ist das nicht. Wie gesagt, sehe ich da einfach keinen Markt, der in Zukunft spielen kann. Das zu diesem Lackmustest. Da ist einfach nicht viel drin. Darum habe ich gesagt, ich sehe da einfach kein grosses Einsparungspotenzial. Da müsste man schon noch auf die andere Art und Weise dahintergehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Ich hätte noch eine Bemerkung zu diesen 25 Jahren. Stipendien, laut Gesetz, werden bis 32 Jahre bezahlt. Mir fehlt da einfach ein bisschen die Konsistenz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Zwei Bemerkungen: Sie haben gesagt, dass es ein Grund für diese vorgeschlagene Massnahme ist, die Marktverzerrungen aufzuheben. Nun, wenn, so wie der Abg. Büchel erwähnt, die Dienstleistung grundsätzlich nach wie vor angeboten wird, ist nicht jegliche Marktverzerrung rausgenommen. Wichtiger ist mir der zweite Punkt. Nachdem hier - und ich bin nicht völlig dagegen - die ökonomischen Aspekte immer mehr zu dominieren beginnen und das ausschliessliche Kriterium für Massnahmen sind, eine Überlegung: Sie haben die Wiedereinsteiger/-innen erwähnt. Aus rein ökonomischen Überlegungen müssten die Wiedereinsteiger/-innen in dieses Angebot aufgenommen werden, denn Sie werden die Rechnung kennen, dass der Staat von Wiedereinsteiger/-innen überdurchschnittlich profitiert im Vergleich zur - ich sage jetzt einmal - Hausfrau, die traditionell zu Hause bleibt, rein ökonomisch gesehen. Die Familienpolitik, die bringe ich jetzt nicht auch noch ins Spiel. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Bei den Wiedereinsteigerinnen wollte ich gerade ansetzen. Man hat da anscheinend nicht zugehört. Es gibt ein Wiedereinsteigerinnen-Programm beim AMS. Und da muss man sich nicht vorher arbeitslos gemeldet haben, sondern jede Frau, die einsteigen möchte, kann sich beim Amt melden. Und es ist ein gutes Programm. Ich kenne Leute, die da begeistert teilgenommen haben. Das ist auch nicht ein Bittstellergang, sondern das ist ein gutes Programm. Für mich - und das möchte ich vielleicht der Regierung nochmals mit auf den Weg geben - ist ein bisschen fraglich, dass man mit externen Coaches zusammenarbeitet und das ABB da nicht stärker einbindet. Das wäre für mich vielleicht noch eine Synergie.
Und was die Qualität der Privaten auf dem Markt anbelangt - der Ruf im Land ist schnell gemacht. Wenn man gut arbeitet, kommen die Leute, und wenn man schlecht arbeitet, dann ist das von Ruggell bis Balzers schnell einmal bekannt. Ich sehe auch nicht dieses Schreckensszenario, dass die Leute zuerst arbeitslos werden müssen, um in den Genuss der Beratung kommen zu können. Es ist jetzt schon so, dass auch Personalvermittler Laufbahnberatungen anbieten, wenn man das Dossier da platziert. Zum Teil - und das wäre jetzt für mich wieder störend - machen die das ohne fachliche Ausbildung. Also ich muss Psychologin sein, damit ich überhaupt als Laufbahnberaterin arbeiten darf. Die bieten es zum Teil heute schon an, ohne dass sie die Ausbildung haben. Aber das ist für mich auch ein Markt: Wenn die gut sind, dann können die von mir aus existieren. Wenn sie schlecht sind, sind die auch schnell weg vom Markt. Also ist es nicht so, dass man arbeitslos werden muss, damit man überhaupt in den Genuss der Beratung kommt. Und nochmals: Das BIZ ist weiterhin gratis. Es gibt viele Online-Tools, die die Leute heute auch zu nutzen wissen. Also sehe ich das nicht so schwarz und ich sehe da sogar noch mehr Potenzial zum Sparen, als wir heute diskutieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann es kurz machen. Ich unterstütze die Meinung der Regierung oder die Haltung der Regierung, dass eben diese Laufbahnberatung nicht prinzipiell eine staatliche Aufgabe ist. Ich unterstütze aber auch jene Voten, die bemängelt haben oder zumindest angedeutet haben, dass wir hier etwas im Nachhinein diskutieren, was eigentlich beschlossene Sache zu sein scheint oder zum Teil eben schon umgesetzt ist, wie man das auf der Webseite lesen kann.
Da möchte ich dann an das Votum von Eugen Nägele anknüpfen: Es muss in der 1. Lesung sicher gestattet sein, noch Fragen zu stellen. Eine Frage, die ich besonders wertvoll finde, ist diejenige, die der Kollege Wolfgang Marxer aufgebracht hat. Wenn der Staat sich entscheidet, dass das eben keine Aufgabe ist - ich stimme dem zu -, dann wird aber das Angebot, diese kostenlose Beratung, wegfallen, der Staat wird einiges bzw. etwas - für manche vielleicht zu wenig - einsparen können. Und die Frage, die Wolfgang Marxer zu Recht gestellt hat, ist: Entstehen dem Staat möglicherweise grössere Kosten oder gleich hohe Kosten, wenn eine Person, die eben keine kostenlose Beratung mehr bekommt, später dann als Arbeitsloser sich beim Arbeitsamt meldet oder sich allenfalls sogar beim Sozialamt meldet? Ich frage mich, ob man da auf die 2. Lesung hin eine Berechnung machen könnte, so ein Szenario, Kosten-Nutzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, das war jetzt doch eine Steilvorlage, Frau Abg. Oehri. Was für ein Widerspruch in Ihrer Argumentation, wenn Sie sagen, wir haben ja das AMS, das macht die Laufbahnberatung für die Wiedereinsteigerinnen quasi. Dort haben wir die Wiedereinsteigerinnen, dort werden sie abgeholt und es gibt Programme. Ja, dann misten wir doch einmal aus und überlegen uns doch, welche Institution was macht. Und dann ist für mich klar, dass das Amt für Berufsbildung eigentlich die Expertise in diesen Fragen hat. Und Sie sagen ja, beim AMS können sich die Wiedereinsteigerinnen melden und werden sie betreut, das funktioniert gut. Ich habe ja nichts dagegen. Ich glaube, das Angebot ist gut. Aber ich denke, es ist an der Zeit, einmal wirklich hinzuschauen, wer was macht, wer was machen sollte. Und ich habe in meinem Votum darauf hingewiesen, es wäre gut, wenn es dort eine Leistungsvereinbarung gäbe, auch zwischen dem AMS und dem ABB, damit nämlich das AMS nicht halbwegs noch das Gleiche anbietet wie eigentlich das ABB. Wir sind gewillt, das dem ABB jetzt wegzunehmen, aber der Arbeitsmarktservice kann weiterhin seine Kurse anbieten. Ich möchte jetzt, dass wir hier ausmisten und das einmal genau anschauen. Dass nämlich die Leistungsvereinbarungen helfen würden, habe ich auch schon gesagt, auch dass man Kosten dämpfen könnte. Ich glaube, vielleicht sogar in einem höheren Bereich als bei einer mit 20 bis 30% dotierten Stelle. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Gestatten Sie mir, dass ich mich auch noch kurz in die Diskussion einbringe. Ich möchte einfach auf den Auslöser für diesen Bericht und Antrag zurückkommen. Wir haben eine offene Stelle im Amt für Berufsbildung. Ich habe gestern auch im Rahmen der Interpellationsbeantwortung ausgeführt - das können Sie nachlesen -, dass die Regierung immer wieder die Chancen, die sich ergeben, nutzt und entsprechend auch Massnahmen umsetzt. Und genau hier haben wir die Frage gestellt: Wird diese Stelle einfach nachbesetzt oder nutzen wir die Chance und versuchen, hier etwas anzupassen? Wir haben die Chance beim Schopf gepackt und deshalb auch diesen Bericht und Antrag vorgelegt, genau in Kombination mit der Reduktion der angebotenen Leistung.
Es geht immer wieder um die Frage - und das ist in der Diskussion ja auch klar geworden -, ob es nun eine staatliche Aufgabe ist oder nicht. Es geht um die Frage, ob dann aber auch staatliche Strukturen vorgehalten werden müssen. Und diese Frage ist für mich zentral. Wenn wir zum Schluss kommen, dass es eben keine staatliche Aufgabe ist, dann müssen wir auch keine staatlichen Strukturen vorhalten. Das heisst aber nicht - ich wiederhole, das heisst nicht -, dass wir dann nicht auf einem anderen Weg unter Umständen gewisse Massnahmen setzen. Das können dann Gutscheine sein, was weiss ich. Wenn man das will, kann man das auf eine andere Art und Weise lösen. Was aber nicht zielführend ist, ist, dass der Staat einfach von sich aus entsprechende staatliche Strukturen aufbaut, ausbaut und weiterhin vorhält. Und ich habe den Landtag immer wieder so verstanden, dass genau diese Bereiche angeschaut werden müssen und wir genau hier ansetzen müssen, dass wir abbauen, dass wir privatisieren und Bereiche auslagern. Und das ist im Prinzip der Kern dieser Vorlage. Und was damit nicht verhindert wird, ist, dass wir noch grundsätzlich über das ABB diskutieren. Das ist im Moment nur aufgeschoben. Die zuständige Ministerin hat ausgeführt, dass auch dort eine Leistungsanalyse stattfindet. In diesem konkreten Fall ging es einfach um die Frage: Wird diese offene Stelle nachbesetzt oder nicht? Das möchte ich einfach noch einmal mit auf den Weg geben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich möchte nochmals kurz etwas zu dieser Altersgrenze sagen. Die Stipendien werden bis 32 Jahre bezahlt - ich habe mich für einen Weg von 25 Jahren entschieden. Einfach nochmals als Hintergrund: Ich gehe davon aus, dass mit 25 Jahren der grösste Teil der Liechtensteiner einen Abschluss auf Sekundarstufe II hat und dann auch wirtschaftlich unabhängig ist. Ich glaube, zusammenfassend kann man es auf das runterbrechen. Mit diesen 25 Jahren ist der Grossteil wirtschaftlich unabhängig.
Die Hinweise der Abgeordneten Marxer und Oehri nehme ich gerne mit. Auch für eine spätere Prüfung. Auch das Thema mit Gutscheinen. Gibt es noch andere Varianten? Ich schaue mir das gerne an. Schlussendlich wüssten wir jetzt zum heutigen Zeitpunkt nicht, würde jemand das Angebot beim ABB oder bei einem Privaten dann schlussendlich in Anspruch nehmen. Ich denke, es bräuchte eine etwas tiefere Prüfung, eine solche Variante zu diskutieren. Aber es ist sicher ein interessanter Hinweis.
Dann nochmals zum Abg. Pio Schurti: Sie haben ausgeführt, ich hätte bereits umgesetzt, was wir heute diskutieren. Aber wenn Sie jetzt einmal ganz ehrlich mit mir sind: Wenn ich die Stelle einfach nachbesetzt hätte, wäre der Landtag auch nicht glücklich gewesen. Ich glaube, das ist einfach das Problem, das wir hier haben: Ich brauche zuerst eine Vorlaufdauer, bis ich einmal eine Meinung bilden kann, ob ich überhaupt einen Bericht und Antrag mache, dann braucht der Landtag eine Vorlaufdauer, bis es dann einmal zur Diskussion kommt. Jetzt haben wir die Diskussion. Und irgendwie muss ich auch die Zeit überbrücken von einer Kündigung, die jetzt in diesem Fall vorgelegen hat - jemand, der selber gehen wollte -, bis zum Zeitpunkt, an dem wir das hier im Landtag diskutieren. Und wir haben in der Landesverwaltung auch nicht Kündigungsfristen von zwölf Monaten, sondern in der Regel sind es irgendwo drei Monate. Das geht schnell herum, wenn man richtungsweisende Entscheidungen machen muss oder möchte.
Das war es von meiner Seite. Jetzt bin ich wirklich gespannt, ob Sie das Gefühl haben, das sei eine staatliche Aufgabe oder nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Sehr geehrter Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Regierungschef, ich danke Ihnen für Ihr Votum. Sie haben das genau getroffen. Besser hätten Sie das jetzt nicht ausführen können. Da haben Sie genau unsere Anliegen noch einmal zitiert. Das gilt für alles. Das gilt nicht nur für diese Vorlage. Das gilt für die ganze Verwaltung. Hier werden wir jetzt anfangen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch möchte ich hier noch einmal Herrn Vogt für sein Votum danken. Da könnten wir nahtlos anknüpfen. Das ist genau das, was wir denken oder wovon wir überzeugt sind, was wir machen müssen. Das ist eine Aufgabe, die nicht immer angenehm ist, das ist klar. Wir müssen das tun - im Sinne von dem, dass wir den Staatshaushalt sanieren. Das ist ein Punkt. Klar, das ist jetzt kein grosser Beitrag, aber wenn wir über kleine Beiträge lange sprechen und dann die grösseren schneller durchbringen, dann war das vielleicht eine gute Debatte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur noch ganz kurz: Ich möchte die Bildungsministerin fragen: Warum bieten wir dann Stipendien für bis 32-Jährige an? Das leuchtet mir immer noch nicht ein. Denn Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der bis 25-Jährigen dann auf eigenen Füssen steht. Dann ist es auch keine staatliche Aufgabe, die restlichen sieben Jahre dann noch zu überbrücken. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Dann möchte ich noch einmal an das Votum des Abg. Eugen Nägele erinnern. Er hat mir aus der Seele gesprochen. Sie spitzen jetzt das auf diese Frage zu: Sind Sie für die Sanierung des Staatshaushalts oder sind Sie dagegen? Es gehe um die Kernaufgaben des Staates. Hier geht es einfach auch noch um ein paar andere Dinge. Und ich verwehre mich dagegen, mich in diese Ecke stellen zu lassen. Auch wenn es sich dort gut anfühlt zum Teil, wenn man dort auch in guter Gesellschaft ist, aber ich verwehre mich dagegen, dass wir uns in diese Ecke stellen lassen müssen und dass jetzt das auf die Frage zugespitzt ist: Seid Ihr gegen den Staat oder seid Ihr für den Staat? Das ist ein bisschen übertrieben, aber es geht in diese Richtung, also: Wollt Ihr den Staat zum Untergang bringen oder wollt Ihr ihn retten? Und in diese Ecke lasse ich mich nicht stellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ein Wort zum Herrn Regierungschef, zu seinen Ausführungen, dass es hier um einen Personalentscheid geht. Wenn es so wäre, dann können Sie den Personalentscheid selbst treffen. Es geht offensichtlich um etwas mehr. Deshalb bekommen wir eine Gesetzesvorlage. Den reinen Personalentscheid können Sie selbst treffen. Aber Sie haben in dem Punkt recht, dass es im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes wahrscheinlich mehr um Strukturen geht und die Einsparung über die Struktur ganz wesentlich ist, weil die nachhaltiger sein wird. Deshalb die Leistungsanalysen, die in den einzelnen Amtsstellen gemacht werden. Sie sagen, dass es um diese Struktur geht, und stellen quasi in Aussicht: Ob das dann via Bildungsgutscheine oder Gutscheine geregelt ist usw., das ist völlig offen. Nein, es ist nicht offen. Es ist in dieser Vorlage nicht vorgesehen und es wäre einer der Kompromisse, der das Angebot - wie auch immer gestaltet - aufrechterhalten würde und bei dem trotzdem beim Staat eine Form von Anpassung stattfinden würde. Und das ist ein bisschen ein Widerspruch. Sie sagen, das war oder ist ein Personalentscheid, für die Frau Regierungsrätin Frick ist es: Eine staatliche Aufgabe - ja oder nein? Und das ist ein Unterschied. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich glaube, ich muss der guten Ordnung halber noch sagen, der Auslöser ursprünglich war ja ein Sparantrag - «ausgewogen 2015» hiess das Projekt der Regierung Tschütscher -, der von den freischaffenden Berufsberatern eingereicht wurde, dass man das outsourcen könnte, dass das keine staatliche Aufgabe sei. Hugo Quaderer hat das dann initiiert, und verdankenswerterweise hat das die Frau Regierungsrätin Frick dann auch weitergeführt, wofür ich mich nochmals bedanke. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich möchte einfach noch einmal richtigstellen, Herr Abg. Marxer. Ich habe nicht gesagt, dass es um einen Personalentscheid geht. Ich habe gesagt, der Auslöser für diesen Bericht und Antrag ist ein Personalabgang - der Auslöser. Die Frage ist nach wie vor im Raum. Und ich habe auch gesagt, dass natürlich die Frage im Raum steht: Handelt es sich um eine staatliche Aufgabe oder eben nicht? Sonst hätten wir einfach diese Stelle nachbesetzt. Es geht darum, dass wir jeden Abgang hinterfragen und die Frage stellen, ob diese Stelle nachbesetzt werden muss oder nicht. Und wenn nein, wird nicht nachbesetzt. Und in diesem konkreten Fall hängt das damit zusammen, dass dann auch die entsprechende Leistung eingeschränkt wird. Und deshalb ist diese Gesetzesanpassung notwendig. Und ich bin da vollkommen einig mit der Bildungsministerin, dass das keine staatliche Aufgabe ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich glaube, man sollte die Grössenordnung schon auch nicht aus den Augen lassen. Wenn man es jetzt mit dem Stipendiengesetz vergleicht: Das wurde ja auch gekürzt, aber da geht es um einen Unterstützungsbeitrag, der einkommensabhängig ist und der nicht die komplette Ausbildung bezahlt, sondern es im besten Fall ermöglicht, einen Teil zu finanzieren. Und hier sprechen wir von Ausgaben von CHF 160 bis CHF 750, wenn ich das richtig verstanden habe. Wir argumentieren im Moment, wenn ich es richtig verstehe, dass es der Staat zu 100% bezahlen soll. Und wir haben viele staatliche Aufgaben, die wir denen, die es benutzen, in Rechnung stellen. Und wenn es das Busabo für eine einzelne Fahrt ist, das ist nicht kostenlos. Und ich frage mich in erster Instanz schon: Muss diese Dienstleistung auch nach 25 wirklich gratis zur Verfügung stehen? Vor allem wenn es um Ausgaben in dieser Grössenordnung geht. Das kann ich klar mit Nein beantworten.
Und das Zweite ist: Wenn eine Dienstleistung auch in der Privatwirtschaft angeboten ist, dann möchte ich auch hinterfragen, a) ob der Staat wirklich das auch anbieten muss; und b) dann auch noch eben gratis. Das heisst, dann kann der Markt das gar nicht anbieten, ausser er macht das zum Hobby und hat das Geld sonst. Wir sollten uns davor hüten, als Staat als Wettbewerber auf dem Markt aufzutreten, weil er nicht darauf angewiesen ist, dass er was verdient. Er kriegt das rein, kann das zuteilen. Und in diesem speziellen Fall finde ich das kontraproduktiv. Wir lassen den privaten Markt gar nicht zu. Also: a) kann das aus meiner Sicht nicht gratis sein und b) sehe ich keinen Grund, dass der Staat das macht, wenn die Privat-wirtschaft das auch anbieten kann und will. Somit ist es sich für mich auch ganz klar - wie Elfried Hasler schon gesagt hat: Für mich muss das der Staat nicht mehr erledigen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Die letzten beiden Sätze zu diesem Thema. An den Abg. Büchel: Kostenfrei, gratis usw. - ich glaube, Sie haben das Votum meiner Kollegin Konzett Bargetze gehört, die explizit auf ein Kostenbeteiligungsmodell hingewiesen hat.
Und ein Satz an den Herrn Regierungschef gerichtet: In Ihrem zweitletzten Votum haben Sie von Einsparungen dank Strukturen geredet und irgendwo den Begriff Bildungsgutscheine angedeutet. Ich bitte Sie, das nicht zu machen, wenn Sie im Votum danach ganz klar festhalten, dass Sie dieses Paket als keine staatliche Aufgabe betrachten. Dann kommt nämlich für Sie auch jede Form von Unterstützungsgutscheinen oder wie auch immer nicht in Frage. Der Widerspruch zwischen Ihren beiden letzten Voten, wo Sie sagen: Okay, ja, es geht hier um eine Strukturreform, die Leistungen erbringen wir nicht mehr selbst, ob das dann via Gutscheinen irgendwo gelöst wird usw., das ist völlig dahingestellt. Und im Votum danach reichen Sie nach, es sei keine staatliche Aufgabe. Und damit ist das Gutscheinmodell, das Sie irgendwo noch angedeutet haben, eigentlich auch schon wieder passé. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Ich habe einfach noch eine Verständnisfrage. Es geht ja hier um 20 bis 30 Stellenprozente. Also wenn diese 20 bis 30% nicht mehr beim ABB sind: Deswegen haben wir nachher nicht mehr freischaffende Laufbahnberater? Wegen dieser 20 bis 30% fängt ja niemand einen Job an. Ich habe hier ein bisschen Mühe damit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Nur noch schnell zur Ergänzung: Die Freischaffenden beraten nicht nur Erwachsene. Sie beraten auch Jugendliche, da bezahlen die Eltern. Da gibt es schon einen Markt, denke ich mir. Und vielleicht, wenn die Berater gut arbeiten, kommen noch mehr Jugendliche. Die Entwicklung ist offen. Das kann man jetzt wirklich noch nicht sagen. Aber ich möchte jetzt abschliessen. Ich denke, wir haben es auch fertig diskutiert. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank. Und diese privat Tätigen konkurrieren mit dem Staat, der kein Geld dafür verlangt. Das muss man sich auch vergegenwärtigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion scheint sich tatsächlich zu erschöpfen. Somit möchte ich zumindest noch über Eintreten befinden lassen.
Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Eintreten beschlossen.
Ich möchte Sie jetzt wirklich anfragen, ob wir hier fortfahren sollen oder eine Mittagspause einschalten. Wenn Sie der Ansicht sind, wir sollten das jetzt zu Ende bringen und die 1. Lesung vornehmen, dann möchte ich Sie bitten, den Arm zu heben.
Das ist eine sehr deutliche Minderheit. Somit machen wir eine Mittagspause bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 13 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort.
Wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 20: Abänderung des Berufsbildungsgesetzes und weiterer Gesetze.
Wir haben vor der Mittagspause Eintreten auf die Vorlagen beschlossen und können nun mit der 1. Lesung beginnen. Art. 55 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung.
Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Berufsbildungsgesetzes in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STIPENDIENGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes. Art. 35 Abs. 1 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1 Bst. i steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe nur eine Frage zu den Ausführungen auf Seite 13 und ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob sich das effektiv auf das Stipendiengesetz bezieht, welches wir jetzt gerade in 1. Lesung behandeln. Hier wird auf diese maximal drei Beratungsgespräche verwiesen. Dann führt die Regierung aus, es bestehe jedoch eine Verschwiegenheitspflicht, und entsprechend erfolgen eben keine Meldungen an den Arbeitsmarktservice des Amtes für Volkswirtschaft. Ich frage mich einfach: Wieso erfolgt diese Meldung nicht? Müsste es nicht mitunter bei einem anderen Gesetz eben erfolgen, damit der AMS auch einen effizienten Dienst erbringen kann?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe auch eine Frage in die ähnliche Richtung zu Art. 35. Hier steht: «Sofern kein überwiegendes Privatinteresse entgegensteht ...» Das Gleiche kommt dann nochmals beim Arbeitslosenversicherungsgesetz. Was muss ich mir darunter vorstellen? Was heisst «überwiegendes Privatinteresse»? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wir werden das auf die 2. Lesung ausführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldung.
Damit haben wir auch das Gesetz betreffend die Abänderung des Stipendiengesetzes in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.
Art. 84 Abs. 1 Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 Abs. 1 Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Ebenfalls keine Wortmeldung.
Damit haben wir auch das Gesetz betreffend die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 20 erledigt. -ooOoo-