Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe und der Kommissionen (Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter) (Nr. 53/2014); [1. Lesung: 6. Juni 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 93/2014); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe und der Kommissionen (Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter).
Diese Vorlage wurde am 6. Juni 2014 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 93/2014. Wir können mit der Lesung beginnen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Der Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Wir haben ja alle dieses Schreiben vom Staatsgerichtshof bekommen, und mir ist auch bekannt, dass in anderen Artikeln dann einige Änderungen von Kollegen vorgebracht werden, die eben die Anliegen des Staatsgerichtshofes aufgreifen werden. Ich frage mich, ob man nicht schon hier in Art. 1 unter lit. c beim Punkt «1. Staatsgerichtshof» auch anfügen müsste, dass eben dieses Gesetz die Bezüge beim Staatsgerichtshof regelt, und dann aber sagt: mit Einschränkungen oder so etwas, weil man dann ja vielleicht nicht genau die gleiche Regelung anwendet wie bei den anderen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde kurz, bevor ich auf die Frage des Abg. Pio Schurti eingehe, ein Eingangsvotum halten, das auf diese Frage dieses Schreibens auch kurz eingehen wird, und ich versuche, noch einmal darzustellen, worum es der Regierung mit dieser Vorlage geht, und dann kann ich auch direkt die Frage des Abg. Schurti beantworten.
Mit der gegenständlichen Stellungnahme betreffend die Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter sollen die im Rahmen der 1. Lesung gestellten Fragen beantwortet und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Festzuhalten ist, dass die im Entschädigungsbereich der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter geplante Reform auf sehr positive Zustimmung gestossen und durchwegs begrüsst worden ist, weshalb ein Eintreten auf die Vorlage unbestritten geblieben ist. Die anlässlich der 1. Lesung gestellten Fragen haben schwerpunktmässig das vorgeschlagene System zur Abgeltung der Erledigung von Geschäftsfällen betroffen. Die Regierung hat sich auf Grundlage einer nochmaligen kritischen Auseinandersetzung mit der Materie sowie unter Rücksprache mit dem nebenamtlich tätigen Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte dazu entschieden, die einzelnen Entschädigungssätze gesetzlich klar zu determinieren. Ebenso hat die Regierung den Beschluss gefasst, im Zuge des Wechsels hin zu einem einfacher handhabbaren, einheitlicheren und besser nachvollziehbaren und kontrollierbaren System auch hinsichtlich der Sitzungsgelder gesetzlich klar normierte Bezügesätze im Gesetz vorzugeben.
Lassen Sie mich bitte noch einmal klar festhalten: Diese Vorlage ist keine Sparvorlage, sondern eine Transparenzvorlage. Ziel der Regierung ist es, ein einheitliches und möglichst transparentes System der Entschädigung der nebenamtlichen Richter zu erreichen. Die heutige Situation mit fast maximaler Gestaltungsfreiheit mag für die einzelnen Gerichte die gefühlt beste Lösung sein. Für den Landtag und die Regierung und die mit der Kontrolle der Mittelverwendung betrauten Organe ist es dagegen schwer bis unmöglich, in diesem Bereich sinnvolle und nachvollziehbare Finanzkontrollen durchzuführen. Der Regierung ist klar, dass eine einheitliche Regelung eine gewisse Flexibilität benötigt. Jedes der betroffenen Gerichte hat Eigenheiten, die es nicht ohne Qualitätseinbusse aufgeben kann. Das ist auch nicht gewollt, und diese Flexibilität soll gewahrt bleiben. Gleichzeitig sollen aber auch die Gerichte Transparenz schaffen über die Mittelverwendung, weshalb der Ansatz über die internen Reglemente gewählt wurde. Ausserdem soll durch die Offenlegung dieser Reglemente sichergestellt werden, dass das Gesetz einheitlich angewandt und ausgelegt wird, ansonsten der Gesetzgeber weitere Korrekturen anbringen müsste. Der Regierung ist auch glasklar, dass es mit einer einheitlichen Entschädigungsregelung keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit geben darf. Mit den vorliegenden Vorschlägen wird nach Überzeugung der Regierung nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen. Gestützt wird diese Auffassung auch durch ein Gutachten des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, welches dieser im Rahmen seiner Tätigkeit als Anwalt der Regierung im Jahre 2012, allerdings zu einer anderen Grundfrage, erstellt hatte. Die liechtensteinische Verfassung regelt in Art. 63 Folgendes klar - ich zitiere: «Dem Landtag steht das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung unter Einschluss der Justizverwaltung zu.» Und unter dem Begriff der Justizverwaltung wird unbestritten auch die angemessene Entschädigung der Richter verstanden. Das achte Hauptstück der Verfassung schliesslich ist überschrieben mit «Von den Gerichten» und stellt in Art. 95 Abs. 3 klar: «Richter im Sinne dieses Artikels sind die Richter aller ordentlichen Gerichte, die Richter des Verwaltungsgerichtshofes sowie die Richter des Staatsgerichtshofes.» Nach Auffassung der Regierung kann aus den Verfassungsbestimmungen keine Sonderposition eines der verschiedenen Gerichte betreffend Entschädigungsregelung herausgelesen werden. Die Verfassung steht einer einheitlichen, kontrollierbaren Entschädigungsregelung also sicher nicht entgegen. Auch das Gleichbehandlungsgebot und das Willkürverbot sind hochzuhaltende Verfassungsgrundsätze.
Und damit komme ich zu Ihrer Frage, Herr Abg. Schurti: Ich bin überzeugt, dass hier in dieser Liste der betroffenen Richter und Ad-hoc-Richter noch keine Einschränkung vorgenommen werden soll. Wenn heute Anträge betreffend eine Lockerung der Vorschläge der Regierung kommen, damit die richterliche Unabhängigkeit vielleicht weiter gestärkt wird und die Vorgaben ein bisschen weniger streng sind, dann muss das so geregelt sein, dass es für alle Gerichte gleich gilt. Ich werde als Regierungsvertreter hier nicht zustimmen, dass wir einem Gericht besondere Ausnahmeregeln zugestehen. Und deshalb macht es auch keinen Sinn, hier in dieser Liste beim Staatsgerichtshof oder bei einem anderen Gericht irgendwo schon Einschränkungen vorzunehmen, und ich bitte Sie hier, diesen Artikel unverändert gutzuheissen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen, die ich voll und ganz teile. Wir haben diese zwei Schreiben vom Staatsgerichtshof und vom Obersten Gerichtshof erhalten, in welchen die Verfassungsmässigkeit der Vorlage infrage gestellt wird. Ich denke, es wird in diesen Schreiben ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen. Man kann ein paar Klarstellungen machen und damit sollte allen Bedenken der Boden entzogen sein. Das betrifft dann vor allem das Reglement gemäss Art. 6 lit. f. Zusätzlich zu den Ausführungen des Regierungschef-Stellvertreters könnte man vielleicht noch anführen, dass Art. 95 der Verfassung, der die richterliche Unabhängigkeit betrifft, bezüglich der richterlichen Unabhängigkeit einen Gesetzesvorbehalt enthält. Also sind wir frei im Rahmen der Gesetze. Wir können nicht alles machen, das ist klar, aber gerade in diesem Punkt, was die finanzielle Entschädigung anbelangt, können und müssen wir das regeln, und das ist richtig, da ja auch der Landtag die Finanzhoheit hat und das auch kontrolliert werden können muss.
Ich wäre eigentlich später gekommen, aber ich möchte zuerst der Regierung danken, dass sie den Systemwechsel nach der 1. Lesung nochmals gemacht hat und zum Fallpauschalensystem zurückgekehrt ist. Das begrüsse ich ausserordentlich, weil ich denke, dass wir so die Kosten im Griff haben und die Kosten kontrollierbar sind. Es ist allerdings entgegen den früheren Vorlagen ein differenziertes Fallpauschalensystem, das Ausnahmen zulässt, aber - der Regierungschef-Stellvertreter hat es bereits ausgeführt - eben auf gesetzlicher Grundlage, und das ist das Zentrale für mich. Denn Ausnahmen sind kontrollierbar, sofern es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Und wenn die Finanzkontrolle einmal prüfen möchte, warum etwas mehr entschädigt wurde, warum die doppelte oder vielleicht dreifache Fallpauschale verrechnet wurde, dann hat das eine Grundlage und ist das entsprechend überprüfbar.
Sie mögen sich vielleicht an meinen verbalen Ausrutscher in der 1. Lesung erinnern. Ich habe eine Beispiel als «Sauerei» bezichtigt. Das war ein Ausrutscher, aber mich hat das wirklich gestört, weil im Einzelfall Handgelenk mal Pi anders abgerechnet wurde und mir einfach die Begründung dafür fehlte. Ich konnte das zwischenzeitlich nun aber klären. Jeder Gerichtshof hat zum Teil eigene Regeln, die haben das zum Teil schon früher so gemacht. Ich war in einem anderen Gerichtshof. Ich war im Verwaltungsgerichtshof, da ist das anders abgelaufen. Aber eben, jetzt schaffen wir die Grundlage und Legitimation hierfür, und die Gerichtshöfe werden dadurch nicht eingeschränkt. Diese können ein Reglement erlassen und sind so flexibel. Und das Reglement ist dann bekannt und kann geprüft werden. Für mich ist wichtig und da habe ich das Vertrauen - das möchte ich auch sagen, das möchte ich jetzt nicht als Misstrauensvotum gegenüber den Gerichtshöfen werten -, dass das nicht einfach Ausreisser nach oben gibt. Die Regierung hat versucht, das in Art. 6f mit dem Viertel irgendwo einzuschränken oder zu begründen. Das ist ein bisschen auslegungsbedürftig und es ist, so wie ich verstanden habe, der Stein des Anstosses, dass nicht mehr als ein Viertel der Fälle als schwierig taxiert werden darf. Die Meinung von dieser Bestimmung ist eigentlich, wenn auf einmal alle Fälle schwierig sind, dann sind sie wieder normal, und das kann es ja auch nicht sein. Aber, ich denke, das kann man zu den Materialien geben, wir brauchen das nicht explizit im Gesetz und ich werde dort einen Streichungsantrag stellen. Wichtig ist einfach: Wir haben ja die Erfahrungswerte, wir haben die Anzahl Fälle pro Jahr. Es wurde jetzt schon flexibel gehandhabt, da gibt es Richtwerte in der Budgetierung usw., und das ist in diesem Sinne kontrollierbar. Wenn das nun einfach steil nach oben geht, dann stimmt etwas nicht und dann muss man ansetzen. Dann haben wir die Reglemente, dann kann die Finanzkontrolle, die GPK oder die Finanzkommission das überprüfen usw. Und dann weiss man, ob man reagieren muss oder nicht. Aber so, wie das heute aufgesetzt ist, passt das für mich auch unter dem Aspekt der richterlichen Unabhängigkeit, weil die Gerichtshöfe die Reglemente erlassen und die Gerichtshöfe schlussendlich die Fälle selber als einfach, normal oder schwierig einteilen. Und von dem her gesehen, wenn wir das mit ein paar kleinen Anpassungen richtig aufsetzen, ist es für mich absolut klar, dass das verfassungsrechtlich unproblematisch ist.
Und dann möchte ich zum Vorschlag des Abg. Pio Schurti kommen. Ich kann es nicht unterstützen, dass jetzt in Art. 1 beim Staatsgerichtshof ein Vorbehalt angebracht wird, weil in den Reglementen den Bedürfnissen des einzelnen Gerichtshofes Rechnung getragen werden kann und es dann eigentlich damit getan ist. Denn das Reglement wird dann ja entweder gemäss Regierungsvorlage vom Landtag genehmigt oder man kann es zur Kenntnis bringen. Das können wir dann noch diskutieren. Aber wir kennen dann die Gründe für die Ausnahme - und da habe ich auch das Vertrauen, dass die Ausnahmen auf sachlicher Grundlage gemacht werden. Deswegen würde ich diesen Art. 1 so belassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Sie sagen, es sei keine Sparvorlage, es sei eine Transparenzvorlage. Da wiederholen Sie die Aussagen der 1. Lesung. Auf der anderen Seite haben wir einfach einen Staatshaushalt, der nach wie vor doch ein erhebliches Defizit aufweist, zumindest in der betrieblichen Rechnung. Und wenn wir die Seite 39 betrachten, dann wird hier ausgeführt: Ja, es kommt zu Minderkosten von CHF 27'000. Die Regierung gibt dann aber auf Seite 41 selbst zu: Ja, man muss natürlich dann noch die CHF 490'000 quer verrechnen. Dann sind wir bei Mehrkosten von CHF 465'000 pro Jahr. Und da frage ich mich jetzt einfach schon: Sind diese zusätzlichen fast CHF 500'000 die Kosten der Transparenz? Gibt es diese Transparenz in diesem Falle nicht zum gleichen Preis? Man kann schon sagen: keine Sparvorlage. Aber es heisst doch nicht, dass es, wenn man nicht sparen will, gerade auch noch massiv mehr kosten muss. Ich frage mich einfach: Kann man so etwas unterstützen unter dem Blickwinkel der Staatshaushaltssanierung? Ich weiss schon, Sie werden jetzt sagen: Ja, wir werden dann in anderen Bereichen Einsparungen machen, bei der Bewährungshilfe und ich weiss nicht wo. Aber in anderen Bereichen würde man klar sagen: Transparenz muss her, aber massive Mehrkosten können nicht unterstützt werden. Aber das ist Demokratie, das wird die Mehrheit hier drinnen entscheiden müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich auch noch zu diesem Schreiben äussern, weil das jetzt schon angezogen wurde. Wir haben ja bekanntlich sowohl vom Staatsgerichtshof als auch vom Obersten Gerichtshof ein Schreiben erhalten. Ich gehe davon aus, dass diese Schreiben auch der Regierung zugleitet wurden. Hier möchte ich schon noch darauf hinweisen, dass es explizit heisst, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Regelungen im Konkreten dann bei den Fallpauschalen gemäss Auffassung der Vertreter dieser Gerichte verfassungswidrig sind. Aber es heisst ja nicht nur, dass das problematisch oder unter Umständen problematisch ist, sondern verfassungswidrig. Ich glaube, deshalb muss man hier schon noch etwas Zeit darauf verwenden, weil insbesondere der Staatsgerichtshof offenbar diese Ansicht vertritt. Deshalb wäre ich froh, wenn die Regierung hier Ausführungen machen könnte. Ich gehe auch davon aus, dass Sie mit den entsprechenden Personen in Kontakt waren. Wir haben, wie bereits gehört, dann auch noch Abänderungsanträge vom Abg. Christian Batliner in Aussicht, gerade im Lichte dieser Abänderungsanträge, ob das auch dann im Sinne dieser Vertreter der obersten Gerichte so gehandhabt werden kann. Es kann ja nicht sein, dass wir hier - ich sage einmal - offensichtlich verfassungswidrige Sachen beschliessen. Deshalb braucht es hier sicher auch eine klare Äusserung der Regierung, wie hier die Dinge sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte am Votum des Kollegen Alois Beck anknüpfen. Ob das jetzt verfassungswidrig ist, wie es der StGH und der Oberste Gerichtshof argumentiert haben, das lasse ich beiseite. Für mich steht fest und wurde insbesondere im Schreiben des Staatsgerichthofes eigentlich plausibel dargestellt, dass die Höchstgerichte, der Staatsgerichtshof und auch der VGH, anders behandelt werden und anders organisiert sind als die ordentlichen Gerichte. Der StGH organisiert sich selber, wählt seinen Präsidenten selber usw., und daraus resultiert für mich eigentlich glaubwürdig, dass man auch im Falle der Entschädigungsregelung diesen Gerichten, Staatgerichtshof und VGH, die meines Wissens sich eben weiter gehend selber organisieren als die ordentlichen Gerichte, auch in den finanziellen Regelungen mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit gestattet. Also mir würde es genügen, jetzt ganz oberflächlich gesagt, wenn der Landtag einfach ein glaubwürdiges Budget beschliesst, ohne diese Kontrollen einzuführen. Aber auf diesen speziellen Artikel werden wir dann ja erst noch kommen. Was Sie zum Vorschlag, dass man im ersten Artikel schon diese Einschränkung trifft, gesagt haben: Ich kann damit leben, wenn man das nicht macht. Ich wollte einfach darauf aufmerksam machen, dass es für mich schon Sinn machen würde, wenn man die nicht-ordentlichen Gerichte bzw. die anderen zwei, den Staatsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof, dann vielleicht etwas anders reglementiert als die ordentlichen Gerichte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ja, ich muss aus meiner Warte schon auch die Worte des Abg. Wendelin Lampert bis zu einem gewissen Teil unterstützen. Wir sind bereit, Mehraufwendungen in Kauf zu nehmen. Was ich mir aber dadurch erhoffe, ist doch ein effizienteres Funktionieren der Gerichte und somit einen besseren Service am Bürger oder am Rechtsuchenden zum einen. Aber wenn jetzt hier noch weiterhin argumentiert wird, dass wir noch mehr Gelder in diese Vorlage stecken sollen, wie Sie das tun, Herr Abg. Pio Schurti, ich meine, die Konsequenz von dem, was Sie sagen, ist einfach, dass wir noch mehr Gelder sprechen müssen. Und dass Sie sich dafür einsetzen, dass hier keine Kontrolle herrschen soll und die Gerichte selbst entscheiden können, welche Gelder sie dann beziehen, das widerspricht also dem Ursprung dieser Vorlage. Genau aus diesem Grund ist diese Vorlage gekommen, dass das System vereinheitlicht werden kann und eine gewisse Kontrolle und Transparenz eingeführt werden, und Ihren Vorschlag kann ich beim besten Willen nicht unterstützen. Ich bin bereit, im Sinne des Abg. Christian Batliner gewisse Regelungen zur Flexibilisierung, zur Wahrung des Status des Staatsgerichtshofs einzuführen. Wie mir der Regierungschef-Stellvertreter auch versichert hat, gibt es da pragmatische Lösungen und ein gewisses Entgegenkommen. Dieses Signal möchte ich gerne aussenden. Aber in aller Liebe, wir müssen die Kosten schon auch im Auge behalten. Und ich werde dann beim Herrn Regierungschef-Stellvertreter auch einfordern, dass das Gesamtpaket mit den anderen Vorlagen, die er bringen wird, auch zu einer gewissen Kostenersparnis führen muss. Das hat er auch schon mehrmals gesagt. Die Situation hier ist schon ein bisschen komplexer und die Kosten dürfen wir schon nicht ausser Acht lassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Etwas, was ich gleich ausklammern möchte, ist die Qualität der Gerichte. Das möchte ich jetzt doch klipp und klar sagen. Das hat nichts mit dieser Vorlage zu tun. Wir haben ja jährlich den Justizpflegebericht, und da werden die Gerichte alljährlich in den höchsten Tönen gelobt. Also da verstehe ich jetzt Ihr Votum nicht, Herr Kollege Lageder, dass Sie sich dann ein Mehr an Service Public wünschen. Wenn man die Fallzahlen, die Pendenzen anschaut, die sind tief usw., die Fallerledigung ist nicht schlecht. Ich denke, das ist klar und das wird im Rahmen des Justizpflegeberichtes jährlich abgehandelt. Das können wir, glaube ich, beiseite lassen.
Ich möchte einfach nochmals sagen, in der Praxis wird das heute schon flexibel gehandhabt - einfach ohne gesetzliche Grundlage. Und was wir jetzt hier machen: Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage. Wenn man das nicht möchte, könnte man einfach auch sagen: eine Pauschale, fertig, nichts wird differenziert, man erhält pro Fall einfach nur eine Pauschale. So haben wir das - das habe ich der 1. Lesung ausgeführt - beim Verwaltungsgerichtshof gemacht. Bei anderen Gerichtshöfen lief das anders. Und wenn andere einfach ein Bedürfnis haben, das anders zu machen, kann das auch systembedingt sein. Zum Beispiel beim Staatsgerichtshof gibt es eine gesetzliche Grundlage, die da bezüglich der Organisation etc. nähere Vorgaben macht. Dies im Gegensatz z.B. zum Verwaltungsgerichtshof. Dann braucht es einfach diese gesetzliche Regelung, damit das auch legitimiert ist. Und aus verfassungsrechtlicher Sicht ist für mich einfach als Einziges wichtig: Es gibt ein Reglement, das der Gerichtshof selber erlässt. Der Gerichtshof bestimmt in diesem Sinne selber, was einfach oder schwierig oder normal ist, und er teilt das in der Folge auch selber je nach Fall ein. Und wenn wir das korrekt umsetzen, dann ist das verfassungsrechtlich absolut unproblematisch, weil der Gerichtshof schlussendlich neu hierfür nun einfach eine gesetzliche Grundlage hat, und damit sind wir auf der sicheren Seite. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann mich so weit zurückerinnern jetzt diese paar Minuten, ich habe mit keinem Wort beantragt, dass da das Budget erhöht wird. Aber ich würde doch - das werden wir dann ja machen in den kommenden Artikeln - diese Anpassungen unterstützen, dass der Staatsgerichtshof und vielleicht auch andere Gerichte flexibler, unabhängiger, selbstständiger handeln können, wie sie diese Kosten, diese Fallpauschalen aufteilen. Ich sage es jetzt ganz konkret: Mir genügt es, wenn der Staatsgerichtshof auf der Basis der Erfahrungen, die man hat, 200 Fälle pro Jahr usw., ein Budget bekommt und dann das selber einteilt. Was in meinen Augen nicht geht und ich greife jetzt ein bisschen vor, unter Art. 6c, dass man von einem Gericht - egal, welchem Gericht - verlangt, wenn irgendein Fall ansteht, der vielleicht auch mit der dreifachen Fallpauschale nicht bezahlt werden kann, dass dann der Landtag sich einmischen müsste - ich sage das jetzt etwas salopp - und dann noch einen Extrabetrag genehmigen müsste, bevor das Gericht diesen Fall weiter bearbeiten kann. Also da sehe ich dann schon auch eine Einmischung in die Organisation und die Unabhängigkeit der Gerichte. Was könnten da für Diskussionen entstehen im Landtag: Was ist das denn für ein Fall, braucht es da jetzt so viel Geld? Das geht also für mich nicht. Und ähnlich ist es dann mit dieser Einteilung unter Art. 6f, wo man sagt, höchstens ein Viertel der Fälle kann man zu einer dreifachen Pauschale abrechnen oder was auch immer. Das sind diese Eingriffe in die Unabhängigkeit der Gerichte, die wir nicht beschliessen sollten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Kurz zum Abg. Christian Batliner: Ich wollte in keiner Weise andeuten, dass die Qualität der Gerichte nicht genügend ist. Also das habe ich nicht gemeint.
Dann zur Geschichte mit dem Budget bezüglich z.B. Staatsgerichtshof. Das ist eben so ein Problem mit diesen Budgets. Das sind eben nur Budgets und Budgets haben vielfach dann Nachtragskredite zur Folge. Und dann kann der Landtag dann nicht Nein sagen, wenn diese Fälle abzuarbeiten sind. Was wäre denn da die Konsequenz? Also noch einmal: Es muss transparent sein, es muss kontrollierbar sein, es muss berechenbar sein. Ganz einfach. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Ich habe das Gefühl, wenn man so vorgehen würde, wie Sie das jetzt angedeutet haben, Herr Lageder, dann würde das bedeuten, dass wir z.B. beim Gefängnis, wie wir das gestern gesehen haben, etwas budgetieren und aber wissen, dass wir ja nicht voraussagen können, wie viele Insassen wir dann haben, dass allenfalls dann auch eine Budgetüberschreitung passiert. Und beim Gericht würde ich das jetzt schon noch als schwerwiegender betrachten, wenn wir dann in einem laufenden Verfahren, das dann teurer wird, plötzlich im Landtag darüber debattieren würden, ob wir das jetzt genehmigen sollen. Ich denke, das ist gar nicht anders möglich als mit einem Nachtragskredit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Doch, es ist mit Fallpauschalen möglich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst zum Votum des Abg. Wendelin Lampert betreffend die Kosten und den Querverweis zur Obergerichtsreform. Sie vermischen hier teilweise zu Recht gewisse Dinge, aber Sie vermischen eben Dinge. Die Obergerichtsreform, das war eine Qualitätssteigerung. Das war eine bewusste Qualitätssteigerung in dem Sinne, dass wir gesagt haben, die zweite Instanz ist die erste Rechtsmittelinstanz. Dort geht es nicht mehr um Sachverhaltsfeststellungen, dort geht es um Rechtsfragen. Und darum wird auch in der zweiten Instanz die bisherige Situation mit einem Fünfersenat aufgehoben, wo ein Profirichter dabei ist und vier Laien. Diese Situation war immer wieder einmal unbefriedigend und wurde auch vom Gericht als teilweise schwierig qualifiziert, und wir wollten hier eine Verbesserung der Qualität in dem Sinne, dass wir das Vieraugenprinzip eingeführt haben und Dreiersenate mit zwei Profis und einem Laien haben. Also trotzdem ein Laienelement, aber dennoch eine Qualitätssteigerung. Das war eine bewusste Entscheidung, und wir haben dort auch gesagt, das kostet ein bisschen mehr Geld, das ist richtig. Aber Sie müssen einfach das Gesamtpaket anschauen. Und das hat auch der Abg. Lageder richtig festgestellt. Und daran wird sich die Regierung auch messen lassen müssen, dass im gesamten Justizreformpaket insgesamt die Kosten gesenkt werden sollten. Und das Gesamtpaket umfasst auf der einen Seite organisatorische Aspekte. Das ist diese Verbesserung beim Obergericht, das ist die Verbesserung beim Kriminal- und Jugendgericht, wo wir weniger Stellvertreter, weniger Laien haben und damit eine erste leichte Kostensenkung in diesem Bereich herbeiführen. Gleichzeitig umfasst das Gesamtpaket die Transparenzschaffung betreffend die Gerichtsentschädigungen - das ist heute das Thema. Und es umfasst die Themen Gerichtsorganisationsgesetz, Gerichtsgebührengesetz, also die ganzen Gebührenfragen, die Eintreibbarkeit von Gebühren, es umfasst die Fragen betreffend Instanzenzug, dass wir hier im Vergleich zu allen Nachbarländern eine Insel sind, dass wir über diese Individualbeschwerde an das Verfassungsgericht teilweise bis zu vier Instanzen kennen. Dort haben wir Handlungsbedarf.
Und wenn wir die Fallzahlen eindämmen können, indem wir die Instanzen reduzieren, ohne dass wir die Qualität des Systems verschlechtern, weil es alle Nachbarländer vormachen, dass eben mit weniger Instanzen auch eine gute Qualität verfassungskonform möglich ist, dann sollten wir das tun. Gleichzeitig stehen wir mitten im Prozess bei der Verfahrenshilfe. Sie haben sich danach auch schon erkundigt. Dieses Thema ist hochkomplex. Dazu kommt eine Entwicklung im Bereich Verfahrenshilfe, dass juristische Personen sehr wahrscheinlich auch verfahrenshilfeberechtigt sind, wie der Staatsgerichtshof kürzlich festgestellt hat. Also dort haben wir auch Handlungsbedarf. Es ist eine komplexe Herausforderung, die Verfahrenshilfe einzudämmen, und das kann man über verschiedene Wege tun, und die Diskussionen in der Arbeitsgruppe, im Gespräch mit der Anwaltskammer und den Gerichten laufen dort auf Hochtouren.
Das Gesamtanliegen ist, dass das gesamte Paket eine Qualitätssteigerung bringt, eine erhöhte Transparenz bringt - das ist heute das Thema - und insgesamt eine Kosteneindämmung bringt. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, das ist mir bewusst, aber wir versuchen es und wir sind überzeugt davon, dass wir das auch erreichen können. Und wenn wir heute jetzt einfach quasi bei diesem Paket, wo es um die Transparenzsteigerung und die Kontrollierbarkeit geht, dann kann ich den Ausführungen des Abg. Pio Schurti einfach nicht folgen. Wie kann man nach den Problemen, die wir gehabt haben, heute noch fordern, dass wir ohne gesetzliche Grundlage einem Gericht ein Budget sprechen sollen und die dann einfach einmal schauen sollen, wie sie mit dem Geld im Sinne der richterlichen Unabhängigkeit umgehen. In allen Ländern rundherum gibt es klare gesetzliche Grundlagen für die Entschädigungen bis zur Stufe Verfassungsgericht. Nur in Liechtenstein gibt es das nicht. Das hat auch mit Qualität zu tun. Ich habe es erwähnt, es gibt Gutachten. Ich zitiere hier aus dem Gutachten von Andreas Batliner, wo er schreibt: «Allerdings stehen auch die Richter und Gerichte nicht völlig ausserhalb der staatlichen Organisation. So müssen Gerichte finanziert werden. Dies von der Verwaltung (Exekutive), denn die Gerichte können keine Steuern erheben und können sich nicht selbst finanzieren. Ausserdem hat der Staat auch berechtigtes Interesse daran, dass die gerichtliche Selbstorganisation nicht ausufert.» Und so weiter. Er führt auch aus, dass die richterliche Unabhängigkeit durch eine gesetzliche Regelung der Entschädigung nicht eingeschränkt wird, wenn es richtig gemacht wird. Und ich bin heute durchaus offen für Anpassungen. Das habe ich signalisiert, auch dem Abg. Christian Batliner, dass wir hier noch Justierungen vornehmen können. Betreffend diese Viertelregelung kann ich Ihnen hier schon sagen: Ich bin auch bereit, die Viertelregelung einfach in den Materialien drin zu haben. Man kann das aus dem Gesetz herausnehmen. Der Regierung ging es hier darum, wie ist der Abg. Batliner zu 100% richtig dargestellt hat: Es kann doch nicht sein, dass dann der schwierige Fall der Normalfall ist. Dann ist es eben nicht mehr ein schwieriger Fall, sondern ein Normalfall. Das ist eine simple mathematische Logik. Darum ging es der Regierung. Wenn alle Fälle plötzlich schwierig sind, dann sind sie nicht mehr schwierig, sondern dann sind sie normal. Dann ist ein schwierigerer Fall noch höher anzusiedeln. Das ist eine Frage der Systematik. Aber wir können das herausnehmen. Damit habe ich keine Problem. Ich glaube, wenn es in den Materialien steht, ist es klar genug. Und auch für die Finanzkontrolle, die die Abrechnungen prüft, und auch für uns, die wir Reglemente der Gerichte dann anschauen, haben wir im Hinterkopf natürlich, dass es nicht sein kann, dass mehr als die Hälfte der Fälle dann schwierig sind. Das will sicher niemand.
Also noch einmal: Das ist ein Gesamtpaket insgesamt. Und hier geht es um ein Grundanliegen des Landtags, der die Finanzhoheit hat, um die Kontrollierbarkeit. Überall sonst wollen Sie doch auf den Franken genau wissen, was mit den Steuergeldern passiert. Und hier soll es nicht möglich sein, einfache Regeln aufzustellen, nach denen auch die Gerichte sich zu rechtfertigen haben, und zwar nicht inhaltlich und materiell, weil das die richterliche Unabhängigkeit ist, aber sie haben zu zeigen, wie sie die Gelder einsetzen, wie sie ihre Entschädigungsmodelle machen. Und das ist konform mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Übrigens steht dort auch drin, dass ein Modell, bei dem ein Richter, der den Vorsitz führt, die anderen Richter in seinem Senat freihändig quasi entschädigen kann - also wenn die Kompetenz zur Entschädigungsregelung praktisch beim Gerichtsvorsitz liegt -, auch ein Verstoss gegen Art. 6 EMRK ist, nämlich die richterliche Unabhängigkeit dann umgekehrt gefährdet ist, indem der einzelne Richter von seinem Präsidenten abhängig ist. Das ist auch nicht Unabhängigkeit. Und darum ist es auch im Sinne aller nebenamtlichen Richter, dass sie nicht vom Präsidenten abhängen, sondern dass es klare gesetzliche Regeln gibt, wie sie entschädigt werden. Dann sind sie auch unabhängig in ihrer Fallbearbeitung. Das nur als Klammerbemerkung.
Zu den Fragen betreffend die Verfassungsmässigkeit, das Schreiben, das der Herr Abg. Beck auch noch einmal erwähnt hat: Ich gebe Ihnen recht, das ist ernst zu nehmen. Das haben wir auch nicht auf die leichte Schulter genommen. Aber lassen Sie mich dazu vielleicht auch noch ein paar Ausführungen machen. Bereits im Vernehmlassungsverfahren, welches von Anfang November 2013 bis Ende Januar 2014 dauerte, wurde dem Staatsgerichtshof die Möglichkeit geboten, sich zur geplanten Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter zu äussern. Die entsprechende Stellungnahme wurde sodann nach eigens für den Staatsgerichtshof eingeräumter Fristverlängerung am 10. Februar 2014 bei der Regierung eingereicht. Die vonseiten des Staatsgerichtshofes geäusserten Änderungswünsche wurden allesamt auf deren Umsetzbarkeit geprüft. Im Bericht und Antrag vom April 2014 wurde auf die einzelnen Anmerkungen und inhaltlichen Änderungsvorschläge des Staatsgerichtshofes näher eingegangen. Nachdem sich die Regierung infolge der anlässlich der 1. Lesung des Landtags gestellten Fragen zu einem Systemwechsel im Entschädigungsbereich mit einem differenzierten Fallpauschalensystem und mit fixen Sitzungsgeldern entschieden hat, hat das zuständige Ministerium am 16. Juli 2014 Rücksprache mit den nebenamtlich tätigen Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte und dabei auch mit dem Präsidenten des Staatsgerichtshofes gehalten. Dabei wurden die geplanten Änderungen an der Vorlage im Vergleich zum Bericht und Antrag gemeinsam durchbesprochen. In den grundlegenden Fragen wurde nach Auffassung der Regierung Konsens erzielt. Nachdem die Stellungnahme im Entwurf ausgearbeitet war, fand auf Initiative der Regierung abermals ein Konsultationsverfahren unter Einbezug sämtlicher Gerichte statt. Die vom Präsidenten des Staatsgerichtshofes abgegebenen Erklärungen vom 27. August, 5. September sowie vom 15. September wurden allesamt im Rahmen der Ausarbeitung der definitiven Stellungnahme zuhanden des Landtags berücksichtigt, soweit dies ohne Gefährdung der Stossrichtung der Vorlage eben möglich war. Festzuhalten ist also, dass dem Staatsgerichtshof vonseiten der Regierung genügend Möglichkeiten geboten wurden, Anmerkungen und Änderungswünsche zu der gegenständlichen Regierungsvorlage anzubringen. Festzuhalten ist aber auch, dass die Regierung von ihrem Ziel, einer transparenten und möglichst einheitlichen Regelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter, nicht abgehen will. So lange schon wird diese Forderung von Landtag und den Finanzkontrollorganen erhoben und es ist höchste Zeit für eine Regelung, eine gesetzliche Grundlage für alle Entschädigungsvorgänge bei den Gerichten.
Zur angemerkten Sonderstellung des Staatsgerichthofs als Verfassungsorgan möchte ich auch noch etwas ausführen. Es ist richtig, wie der Staatsgerichtshof in diesem Schreiben vom 30. Oktober darauf verweist, dass sich in der Landesverfassung in den Art. 104 und 105 eigene, ihn betreffende Bestimmungen finden. Allerdings gilt das etwa auch für den Verwaltungsgerichtshof, Art. 102 und 103, oder die ordentlichen Gerichte, Art. 97 bis und mit Art. 101. Diese Bestimmungen befinden sich auch allesamt im achten Hauptstück der Verfassung mit dem Titel «Von den Gerichten». Auch wenn es sich beim Staatsgerichtshof um das Höchstgericht handelt, um das Verfassungsgericht, so ist er dennoch - wie die ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichtshof (der Verwaltungsgerichtshof hat mit dieser Vorlage keine Probleme) - ein liechtensteinisches Gericht und Teil der Judikative. Insofern gibt es aus Sicht der Regierung keinen Grund, weshalb die für die liechtensteinischen Gerichte geplante Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter nicht auch für den Staatsgerichtshof zur Anwendung gelangen sollte. Und das hat die Regierung bereits im Bericht und Antrag auf Seite 14 ff. ausgeführt.
Im Falle einer Sonderstellung des Staatsgerichtshofs wäre im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Verfassung die Frage nach der sachlichen Begründung zu stellen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch darauf, dass beim Staatsgerichtshof wie bei den übrigen liechtensteinischen Gerichten unabhängige Richter im Sinne von Art. 95 der Verfassung tätig sind und die Verfassung zwischen diesen Personen, also allen Richtern, keine Unterschiede macht. Dass Entschädigungsregelungen für sämtliche in Liechtenstein tätigen nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter in ein und demselben Gesetz festgesetzt werden können, sollte daher aus Sicht der Regierung einleuchten. Hätte der Staatsgerichtshof bereits bisher die von ihm geäusserte Rechtsansicht vertreten, so hätte er im Wege eines Normkontrollverfahrens von Amtes wegen bereits das bestehende Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, Gerichtshöfe und Kommissionen als verfassungswidrig aufheben müssen. Gemäss dessen Art. 2 gilt nämlich dieses Gesetz bereits heute auch für die Mitglieder des Staatsgerichtshofes. Nach Ansicht des Staatsgerichtshofes stelle es einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar, wenn die Festsetzung der Entschädigungen und die Genehmigungen der Reglemente durch den Landtag erfolgen. Darüber kann man sicher diskutieren. Es gilt aber auch festzuhalten, dass dann bereits Art. 26 Abs. 2 des Richterdienstgesetzes verfassungswidrig gewesen wäre, wonach die Entschädigung der nebenamtlichen Richter, aller nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter, der ordentlichen Gerichte und auch der ausserordentlichen durch besondere gesetzliche Regelung oder durch Beschluss des Landtags erfolgt. Ausserdem wäre äusserst fraglich, weshalb sich dann in allen deutschsprachigen Ländern, wobei in der Schweiz und Österreich sogar auf höchstgerichtlicher Ebene, Entschädigungsregelungen für nebenamtliche Richter auf Gesetzesstufe finden.
Im Sinne eines einheitlichen Systems und aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit sind eben gewisse gesetzliche Vorgaben sowohl notwendig als auch offensichtlich. Noch in seiner Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht hat der Staatsgerichtshof wie folgt ausgeführt - Zitat: «Der Staatsgerichtshof ist der Auffassung, dass sowohl die Präsidialpauschalen als auch die Obergrenzen der Entschädigungssätze vom Gesetzgeber und nicht von der Regierung festzulegen sind.» Ich wiederhole das gerne noch einmal: «Der Staatsgerichtshof ist der Auffassung, dass sowohl die Präsidialpauschalen als auch die Obergrenzen der Entschädigungen», die Fallpauschalen, «vom Gesetzgeber und nicht von der Regierung festzulegen sind.» Das steht in der Stellungnahme zur Vernehmlassung. Im Sinne dieser Erläuterungen sollte es doch auch möglich sein, dass vom Landtag niedrige Fallpauschalen für die Erledigung von Präsidialsachen festgesetzt werden können, ohne dass dies sogleich als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gesehen wird. Wenn Obergrenzen vom Gesetzgeber vorgegeben werden dürfen, dann wohl auch umfangmässige Grenzen in Bezug darauf, was alles von der Fallpauschale erfasst sein soll. Zum Beispiel die im Schreiben angesprochene Ausfertigung von Entscheidungen - einschliesslich Vor- und Zwischenentscheidungen - sowie Entscheidungen über Massnahmen nach der Schlussverhandlung. So gab es jedenfalls auch gemäss bisher bestehendem Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, Gerichtshöfe und Kommissionen umfangmässige Vorgaben in Bezug auf die Sitzungsgelder, die es einzuhalten galt. So z.B., dass lediglich ein halbes Sitzungsgeld für die Teilnahme an einer halbtägigen Sitzung bezogen werden darf. Waren diese Bestimmungen etwa verfassungswidrig, das wäre dann ja die Logik.
Zusammengefasst kann vorliegend nach Ansicht der Regierung eben nicht von einem Eingriff in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung die Rede sein. Die Vorgaben des Europarates, welcher angemessene und leistungsgerechte Entschädigungen für Richter fordert, werden mit der gegenständlichen Vorgabe ebenfalls erfüllt. Ich habe das bereits vorher kurz ausgeführt. Insbesondere mit dem Blick auf die nach dem Staatspersonalgesetz beschäftigten und nach dem Besoldungsgesetz entschädigten Personen sowie auch im Vergleich mit der Schweiz und Österreich stellt diese Vorlage aus Sicht der Regierung keine Probleme dar. Und noch einmal, ich wiederhole: Die Regierung ist im Verlaufe der heutigen Debatte durchaus offen, noch Anpassungen vorzunehmen, um den Bedenken des Staatsgerichtshofes und auch des obersten Gerichtshofes entgegenzukommen, insbesondere mit dieser Übernahme der Viertelregelung in die Materialien. Das ist ja mit der Debatte heute bereits so geschehen und damit aus dem Gesetz herauszunehmen. Wir sind dahingehend offen. Wenn der Landtag der Auffassung ist, es braucht dieses Sicherungselement nicht, wir vertrauen den Gerichten, dass sie das selbst vernünftig handhaben, und ich habe grundsätzlich grosses Vertrauen in unsere Gerichte, dann ist das der Regierung auch recht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ja, Sie sagen, bei meinen Kostenberechnungen würde ich etwas vermischen. Ich verweise einfach auf den vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung, Seite 41. Ich zitiere die Regierung: «Die Einsparungen relativieren sich durch die Gehaltskosten der neugeschaffenen Stellen in Höhe von insgesamt CHF 492'326 pro Jahr.» Das sind die Ausführungen der Regierung auf Seite 41. Und dann machen wir es so, sagen wir: Okay, das Obergericht lassen wir einmal weg. Dann nehmen wir die Seite 39 und stellen fest: Ja gut, wenn wir die ganze Obergerichtsgeschichte nicht betrachten, diese CHF 210'000, und einmal sagen, okay, das ist diese Qualitätsverbesserung beim Obergericht. Wir haben ja gehört vom Abg. Christian Batliner, ansonsten wird die Qualität unserer Gerichte nicht infrage gestellt. Zum Glück nicht. Aber dann stellen wir eben fest - Seite 39 -, dann sprechen wir von Mehrkosten von CHF 300'000 beim Obersten Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Staatsgerichtshof. Und ich frage mich einfach: Kostet diese Transparenz diese CHF 300'000 pro Jahr? Wir stellen ja fest, wir haben entsprechende Schreiben erhalten, die Gerichte sind nicht wirklich glücklich mit dieser Lösung.
Ich bin sehr für Transparenz, das wissen Sie. Aber können wir unter dem Damoklesschwert der Staathaushaltssanierung hier Mehrkosten von, wenn wir auch nur diese drei Gerichte betrachten, zusätzlich CHF 300'000 verantworten? Und wie gesagt, Sie relativieren ja die ganze Sache auf Seite 41 selbst. Muss Transparenz mehr kosten? Diese Frage stelle ich schon. Ich erwarte diese Transparenz, aber geht es nicht auch zum selben Preis? Und dann nützt es mir auch nichts, wenn Sie sagen, es sei keine Sparvorlage. Ja, heisst das, wenn es keine Sparvorlage ist, dann ist es eine Erhöhungsvorlage? Das ist es eben nicht, und auch mit der Gesamtbetrachtung über andere Bereiche habe ich meine Mühe. Aber das wird, wie gesagt, die Demokratie entscheiden, ob man hier bereit ist, diese CHF 300'000 zu investieren. Und was mich einfach auch stört: Die Gerichte sind ja auch mit dieser Lösung gemäss dem vorliegenden Schreiben nicht einverstanden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort und dafür, dass ich hier gleich etwas erwidern kann. Wenn Sie auf Seite 38 diese Tabelle betrachten, Herr Abg. Lampert, dann sehen Sie, dass es zwar auf der Fallpauschalenseite zu mehr Entschädigungen kommt. Wenn Sie aber das Gesamtsystem anschauen mit Präsidialpauschale, Sitzungsgeldern und Fallpauschalen, dann ist das neutral. Es gibt Verschiebungen unter den einzelnen Gerichten, aber das ist Teil der Systemkorrektur. Sie sehen unter «Insgesamt im Vergleich zu bisher» minus CHF 27'000. Und behaften Sie mich bitte nicht auf den Rappen genau auf diese Beträge. Was wir hier gemacht haben - wir haben versucht, mit Ermittlung, möglichst empirischer Ermittlung, der bisherigen Fälle, den Erfahrungen der Gerichte und den bisherigen Kosten, die wir gemäss Landesrechnung hatten, das aufzuschlüsseln und dann auf das neue System zu übertragen. Wir können nicht garantieren, dass es genau CHF 27'367 weniger sein werden, weil wir, wie es richtig festgestellt wurde, auch nicht genau wissen, wie viele Fälle kommen werden, wie viele Fälle schwierig oder schwer sind. Was hier die Aussage sein soll, ist, dass dieses Modell, dieses differenzierte Fallpauschalenmodell, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte praktisch kostenneutral umgesetzt werden kann - vorausgesetzt, wir hätten die genau gleichen Fallzahlen. Und die Fallzahlen - das habe ich ausgeführt und das ist der Hinweis auf Seite 41 - hängen natürlich auch von anderen Justizpaketen ab, eben von der Kürzung des Instanzenzugs etc. Das heisst, wir haben verschiedene Eingriffsmöglichkeiten. Hier geht es schlicht und einfach darum, nachzuweisen, dass aufgrund der Erfahrungswerte, der Anzahl Fälle, der Anzahl Stunden, der Kosten, die damit verursacht wurden, der Systemwechsel nach Auffassung der Regierung mit den Fallzahlen, die wir kennen, praktisch kostenneutral gemacht werden kann. Dazu kommen - und das haben Sie auf Seite 41 richtig gesehen - die Kosten der Obergerichtsreform. Aber, wie gesagt, das ist natürlich eine Vermischung, weil die Obergerichtsreform nicht direkt mit der Entschädigungstransparenzregelung hier zu tun hat. Tatsache ist, dass die Gerichte, insbesondere der Oberste Gerichtshof, mit dieser neuen Entschädigung nicht glücklich sind, obwohl insgesamt der Oberste Gerichtshof zu den Profiteuren von dieser Verschiebung unter den einzelnen Gerichtshöfen gehört. Das kann man werten, wie man will. Ich denke, das nehmen wir so zur Kenntnis.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass hier nach der 1. Lesung im Sommer jetzt in diesem Moment doch noch ein Kostenspareffekt erzielt werden muss, dann würde ich vorschlagen, dann müssen Sie dann Anträge stellen, die Fallpauschalen zu kürzen. Aber damit würden Sie natürlich direkt diametral den Gerichten quasi sagen, dass sie bisher zu viel verdient haben, und damit einfach die Entschädigung kürzen. Und dann kommen wir zu einer Kostensenkung. Die Regierung möchte einen anderen Weg beschreiten. Wir möchten die Anzahl Fälle reduzieren, wir möchten die Kosten durch Fälle, Verfahrenshilfe etc. reduzieren. Das ist der Weg, den die Regierung wählt, und wir möchten nicht bei den Richtern massive Kürzungen vornehmen, weil uns die Qualität der Gerichte eben wichtig ist und wir einfach dafür sorgen möchten, dass Transparenz entsteht, damit der Landtag eine Möglichkeit hat, die Kosten der Judikative auch zu kontrollieren. Das ist das Ziel der Regierung. So viel zu diesen ganzen Kosten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe schon langsam den Eindruck, dass wir uns erneut in einer Eintretensdebatte befinden, und ich denke, wir sollten uns zunehmend wieder Art. 1 zuwenden.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich muss leider noch etwas erwidern, ich kann es nicht so stehen lassen. Ich habe natürlich nie gesagt, dass man das Budget einfach sprechen soll - irgendein Budget - und dann keine gesetzliche Grundlage zu schaffen braucht. Ich habe mich auch nicht gegen mehr Transparenz ausgesprochen, ganz und gar nicht. Ich bin einig mit dem Verfasser dieses Gutachtens, das Sie zitiert haben, dass man die Selbstorganisation der Gerichte nicht ausufern lassen muss. Das soll man nicht zulassen, da bin ich mit allem einverstanden. Ich bin aber auch dagegen, dass man die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Gerichte dann unnötig kontrolliert oder eingreift. Und das sind die bekannten Artikel oder Unterartikel, zu denen Sie auch ausgeführt haben, dass man gewisse Dinge, gewisse Passagen dann in die Materialien verschieben kann. Darum geht es mir, nicht um eine Ausuferung des Budgets. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ja, in dieser Diskussion, die wir jetzt führen, ob wir die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, die mir grundsätzlich sehr gut gefällt, verabschieden, ob wir eine nach den Vorschlägen der brieflich intervenierenden Gerichte angepasste Vorlage verabschieden, ob wir eine Vorlage nach den Vorstellungen des Kollegen Schurti mit einem Pauschalbudget verabschieden, habe ich letztlich das Gefühl, es ist ein Tanz um des Kaisers Bart. Fakt ist, dass sämtliche Gerichte auch Nachtragskredite bei uns beantragen können. Wenn solche Nachtragskredite in Zukunft kommen, dann werden wir sie durchwinken müssen, mitunter mit der anderen Faust in der Hosentasche. Aber, was wir tun können, und ich glaube, es ist auch ein Stück weit die Intention, mit Transparenz einer allfälligen künftigen Unmässigkeit der Gerichte vorbeugend entgegenzuwirken. Das ist vielleicht noch zu sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen. Die passen für mich eins zu eins. Da habe ich nichts mehr anzufügen. Ich habe drei Punkte und nachher ist das Thema für mich eigentlich dann erledigt. Es wurde gesagt, dass die Gerichtshöfe gemäss diesem Schreiben nicht einverstanden sind. Die ziehen die Verfassungsmässigkeit an. Es wurde jetzt mehrfach ausgeführt, dass das gegenüber der Verfassung standhält. Man kann Anpassungen machen, dass das klarer ist, dann sind wir auf der sicheren Seite. Für die, die das nicht wissen, Sie haben das Gutachten von Andreas Batliner erwähnt: Andreas Batliner ist seit bald 20 Jahren der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, also Präsident eines betroffenen Gerichtshofes, und er hat mit dieser Vorlage kein Problem. Da dürfen wir uns dann schon irgendwo auf der sicheren Seite fühlen, wenn der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes das so explizit durch ein Gutachten aus dem Jahre 2012 bestätigt. Daher bin ich der festen Überzeugung und ist es auch meine klare Rechtsansicht, dass wir dann, wenn wir gewisse Anpassungen machen, auf der sicheren Seite sind. Und ich glaube nicht, dass wir die Verfassungsmässigkeit weiter diskutieren müssen.
Dann Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Gerichte, Nachtragskredit: Die Gerichte bleiben selbstständig und unabhängig. Das habe ich gesagt. Die erlassen selber ein Reglement, die teilen das selber ein usw. Betreffend den Nachtragskredit, Herr Abg. Pio Schurti, da frage ich Sie einfach: Wenn jetzt ein Kredit ausgeschöpft ist, auf welcher Basis kommt ein Gerichtshof zum Landtag und möchte mehr Geld? Wie argumentiert er, warum hat er es aufgebraucht? Wenn die Fallzahlen z.B. gleich geblieben sind und jetzt einfach viele schwierige Fälle angefallen sind, wie kommt er? Und was macht der Landtag mit so einem Nachtragskredit? Wie kontrolliert er das überhaupt? Und genau darum geht es. Es geht um Transparenz, es geht um eine gesetzliche Grundlage, damit das überprüft werden kann. Und genau auf dieser Basis, wenn es denn einmal nötig ist - ich glaube, die haben bis jetzt keine Nachtragskredite benötigt, aber wenn das dann der Fall ist -, dann kann man das kontrollieren. Es geht nicht um mehr und nicht um weniger. Und das ist für mich nicht ein Streit um des Kaisers Bart. Ich finde es wichtig, dass wir eine klare gesetzliche Grundlage haben. Und was die Kostenentwicklung anbelangt - in der 1. Lesung haben wir die Entschädigung nach Stundenaufwand gehabt. Da gab es Berechnungen, durchschnittliche Stundenaufwände pro Entscheidung usw. Jetzt haben wir wieder Berechnungen, also hat die Regierung die Information. Das ist ja ein Projekt, das sich schon seit mehreren Jahren hinzieht. Und es wird ja heute bei den einzelnen Gerichtshöfen schon flexibel gelebt, einfach ohne gesetzliche Grundlage.
Ich habe das Vertrauen, dass das nicht überborden wird. Wenn es tatsächlich anders kommen sollte, ja, dann müssen wir reagieren, aber dann können wir es auch kontrollieren. Und letztendlich - die Regierung führt es auf Seite 19 aus: Wenn es überbordet, dann wird es geprüft werden müssen und dann geht es nur Richtung Professionalisierung von Staatsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof usw. Es wird explizit gesagt: «Wie bereits im Bericht und Antrag ausgeführt, erachtet es die Regierung für sinnvoll, erst die Kostenentwicklung der geplanten Neuregelung abzuwarten und zu analysieren, bevor eine eventuelle Professionalisierung (des Vorsitzes) des Staatsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes und/oder auch des Obersten Gerichtshofes ins Auge gefasst werden soll.» Das haben wir dann also immer noch in der Hand. Wenn das Ganze wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht, dann müssen wir reagieren. Aber das ist jetzt einfach der erste Schritt: Transparenz. Und dann beobachten wir die Kostenentwicklung. Da habe ich jetzt das Vertrauen, dass wir da im Rahmen bleiben werden, und sonst können wir immer noch reagieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich hoffe auch, dass wir danach vorwärtskommen. Ich möchte aber trotzdem noch einmal ausführen: Es geht mir um sehr Ähnliches, was der Abg. Christian Batliner gesagt hat. Das Gutachten hat nicht irgendwer geschrieben, das hat der VGH-Präsident geschrieben - Punkt eins. Punkt zwei: Bei richterlicher Unabhängigkeit müssen wir einfach unterscheiden, betrifft es inhaltliche, organisatorische Unabhängigkeit oder finanzielle Unabhängigkeit. Finanzielle Unabhängigkeit kann es nicht geben. Da sind wir diejenigen, die die Hoheit innehaben. Und das zieht sich dann durch zu den Nachtragskrediten. Denn wenn Nachtragskredite systembedingt eben dadurch kommen - gleiche Fallzahlen, höhere Kosten -, das kann es nicht sein. Wenn es höhere Fallzahlen gibt, Mehranfall von Arbeit, ja, dann ist ein Nachtragskredit allenfalls berechtigt.
Und dann möchte ich noch einen kleinen Vergleich wagen, der dann vielleicht auch dem Abg. Wendelin Lampert gefällt. Was wir hier im Prinzip machen, ist sozusagen den Tarmed einführen. Das ist Transparenz schaffen, die Tarife festlegen. Jetzt müssen wir dann nur noch den zweiten Schritt machen, nämlich die Fallzahlen durch systembedingte Abänderungen, wie sie der Herr Regierungschef-Stellvertreter angedeutet hat, zu senken, und das heisst, die Arztbesuche von neun auf fünf zu reduzieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ich wollte natürlich das Wort «Tarmed» nicht in den Mund nehmen, meinte natürlich genau das mit der Transparenz. Aber es ist natürlich ein toller Tarmed, der zu CHF 300'000 Mehrkosten führt. Das ist dann eben genau nicht die Idee, aber das werden wir dann im Dezember-Landtag diskutieren dürfen. Da kommen dann die Damen und Herren Richter auch zum Handkuss. Sie müssen dann diese schwarzen Schafe sanktionieren. Dafür braucht es die vergleichbare Transparenz.
Jetzt zu Ihnen, Herr Regierungschef-Stellvertreter: Sie machen anhand der Seiten 38 und 39 den Vergleich. Ja, auf Seite 38 ist einfach die Detailtabelle, auf Seite 39 ist die Zusammenfassung. Und wenn wir hier alt und neu vergleichen, oben steht ja «Kosten für Präsidialentschädigungen, Sitzungsgelder und Fallpauschalen» - das steht übrigens auf Seite 38 oben auch, es sind auch diese drei bzw. vier Spalten bezeichnet, ist genau die gleiche Tabelle -, kommt man am Schluss auf den Franken genau zum genau gleichen Betrag. Das ist ja auch nicht wirklich verwunderlich. Fakt ist einfach: Wieso kostet das CHF 300'000 mehr? Sie legen mir in den Mund, ich würde sagen, die nebenamtlichen Richter würden zuviel verdienen. Die Regierung führt selber auf Seite 39 aus: Es kostet CHF 300'000 mehr. Ich würde nur die Transparenz zum gleichen Preis fordern - nicht mehr und nicht weniger. Damit bin ich dann übrigens bei Tarmed nicht einverstanden. Zum gleichen Preis geht es dann bei Tarmed nicht. Da fordere ich dann eine Preisreduktion, um es gerade auch schon vorwegzunehmen. Aber wie gesagt: Ich sage nicht, die nebenamtlichen Richter würden zuviel verdienen. Ich sage, dass sich mit der Regierungsvorlage Mehrkosten von CHF 300'000 abzeichnen. Ja, das steht auf Seite 39. Ich habe jetzt das Kriminalgericht und das Obergericht ausgeklammert. Auf diese paar hunderttausend Franken Mehrkosten gehen wir nicht ein, das sind Qualitätsverbesserungen. Okay, dann nehmen wir die restlichen drei Gerichte, und da sagt die Regierung selbst, auf Grundlage der Fallzahlen, Sitzungsgelder, Präsidialentschädigungen gibt es diese plus CHF 300'000. Ich würde unter dem Aspekt der Staatshaushaltsanierung einfach sagen: Transparenz unbedingt, aber bitte zum gleichen Preis. Und Sie merken ja selbst, die Richter sind nicht glücklich mit dieser Lösung. Wir haben zwei Schreiben erhalten, da nützen auch die CHF 300'000 anscheinend wenig.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Erlauben Sie mir, Herr Abg. Lampert, dass ich Ihnen einfach widerspreche. Es stimmt nicht, was Sie sagen. Also, es stimmt aus Ihrer Sicht offensichtlich schon, aber auf Seite 38 sehen Sie, woher diese Verschiebung kommt. Sie sehen, dass die Präsidialpauschale, insbesondere beim OGH, reduziert wird auf eine Grössenordnung. Es ist genau so eine Inkonsistenz des bisherigen Systems, dass der OGH eine sehr hohe Präsidialpauschale hatte mit einer gewissen Fallkomponente drin, und neu wollen wir bei allen Gerichten die gleichen Systeme anwenden, eben eine tiefe Präsidialpauschale und dafür differenzierte Fallpauschalen. Das führt dazu, dass die Präsidialpauschalen um rund CHF 489'000 zurückgehen und insgesamt die Fallpauschalen um CHF 423'000 steigen. Wenn man die Sitzungsgelder noch dazu nimmt, sind wir neutral bei plus/minus CHF 27'000. Und auf Seite 39 steht nichts anderes. Aufgrund der Verschiebungen, dass wir eine Systemvereinheitlichung herbeiführen, gibt es insgesamt leichte Verschiebungen, die total zu einer neutralen Situation von minus rund CHF 30'000 führen. Es gibt keine CHF 300'000 Mehrkosten. Wenn Sie einen Systemwechsel machen, wo Sie von Präsidialpauschale 300 «wegschrenzen» und dann hinüberschieben zu den Fallpauschalen, dann sind es keine Mehrkosten, sondern ein Systemwechsel, und das Gesamtsystem bleibt neutral. Entschuldigung, ich kann Ihnen hier mit diesen CHF 300'000 Mehrkosten nicht folgen. Aber wir können das sonst gerne in der Pause auch noch vertieft ausdiskutieren. Ich glaube, hier werden wir uns nicht einig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ja, Sie haben nach meinem ersten Votum gesagt, die Ausführungen der Regierung auf Seite 41 zum Obergericht, die müsse ich relativieren. Okay. Dann habe ich das Obergericht eliminiert, dann haben wir noch drei Gerichtshöfe. Und da sagen Sie selbst: Oberster Gerichtshof plus CHF 114'000, Verwaltungsgerichtshof plus CHF 64'000 und Staatsgerichtshof plus CHF 129'000. Die Summe dieser drei Zahlen gibt plus CHF 300'000. Das Obergericht lassen wir weg, da gebe ich Ihnen recht. Da sagen Sie: Qualitätsverbesserungen, alles wunderbar. Okay, dann kann ich damit leben, aber die restliche Transparenz hat gemäss Tabelle auf Seite 39 finanzielle Konsequenzen. Da kann man geteilter Meinung sein. Die Zahlen sind für mich klar, aber ich denke auch, dass wir diese Debatte jetzt auch beenden können. Aber ich erhoffe mir dann einfach, wenn Anträge kommen, dass die Damen und Herren, die Anträge stellen, gerade auch die Mehrkosten der eingebrachten Anträge quantifizieren. Dann wissen wir auch, über was wir abstimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu dieser Tabelle auf Seite 39: Wir können das Obergericht nicht voll ausklammern. Es gibt zwei Aspekte beim Obergericht: Wir haben mehr berufliche, vollamtliche Richter. Das verursacht Mehrkosten, das ist hier nicht der Fall. Aber wir haben auch in Zukunft Laien, nebenamtliche Richter, im Obergericht. Das wollten wir ja explizit, wir wollten die Laien nicht völlig ausschalten. Und diese Reduktion der nebenamtlichen beim Obergericht und diese Profirichter führen zu einer Verminderung dieser nebenamtlichen Kosten beim Obergericht, und die Umstellungen von Präsidialpauschalen auf Fallpauschalen bei den anderen Gerichtshöfen ist neutral insgesamt. Also total, zusammengezählt: minus CHF 27'000. Und noch einmal, es stimmt nicht, dass diese drei anderen Gerichtshöfe CHF 300'000 mehr bekommen. Sie bekommen gleichzeitig ja auch weniger Präsidialpauschale. Also ist die Gesamtpaketlösung neutral. Das kann ich nicht anders darstellen. Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Auf Seite 39 steht oben nicht nur: Sitzungsgelder und Fallpauschalen. Dort steht «Kosten für Präsidialentschädigungen, Sitzungsgelder und Fallpauschalen». Da gehe ich einmal davon aus, dass die Tabelle darunter auch das erste Wort, «Präsidialentschädigungen», in der gesamten Berechnung beinhaltet. Sonst ist oben das Wort falsch, dann müsste man das streichen. Aber das glaube ich nicht. Wir kommen ja am Schluss genau zur gleichen Zahl - auf den Franken genau. Aber ich denke auch, dass wir diese Debatte jetzt sein lassen können. Nach meinem Dafürhalten kostet diese Transparenz CHF 300'000 mehr, nach Ihrem Dafürhalten nicht. Aber Sie haben ein Problem mit der Seite 39 Ihres Berichtes und nicht meines Berichtes. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit erschöpft sich die Diskussion und wir können über Art. 1 abstimmen.
Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6c steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier möchte ich Abs. 2 zur Diskussion stellen. Da wird «bei Rechtssachen, die einfach zu erledigen sind, und bei Entscheidungen in Präsidialsachen» nur noch ein Drittel der Fallpauschale entrichtet. Ich habe diese Praxis der Zwischenentscheidungen in der 1. Lesung thematisiert und für mich war wichtig, dass da nicht die volle Fallpauschale standardmässig bezahlt wird, weil das für mich einfach zwei verschiedene Qualitäten sind, ein Entscheid in der Sache selbst oder eine Zwischenentscheidung in einer aufschiebenden Wirkung oder es können provisorische Massnahmen usw. sein. Dann haben wir den Vorschlag der Regierung, dass da generell ein Drittel bezahlt wird, und mir kommt es nun ein bisschen so vor, dass man da richtig «reingrätscht». Denn es können ja auch schwierige Entscheidungen sein, gerade provisorische Massnahmen oder auch aufschiebende Wirkung. In Amtshilfesachen gehen die Akten ins Ausland usw. Das muss dann schnell gehen, denn wenn wir eine rechtskräftige letztinstanzliche Entscheidung haben, das geht z.B. eben an den Staatsgerichtshof, dann muss der innert kürzester Zeit eine Verfügung erlassen, damit die Akten nicht ins Ausland gesandt werden. Da gibt es zum Teil sicher Standardsachen, die einfacher sind, es kann aber auch schwierigere Sachen geben. Und die Regierung hat jetzt vorgeschlagen, dass ein Drittel entrichtet wird, wenn das jemand selber macht, und dass das gemäss Abs. 4 lit. d, wenn das eine Vor- und Zwischenentscheidung ist, wenn das der Referent in der Hauptsache macht, in der Fallpauschale inkludiert ist. Mir passt das, wenn das in der Fallpauschale inkludiert ist, Abs. 4 lit. d, dass man das so belassen kann. Es ist dann eine Sache des Gerichtshofs, ob das schwierig ist oder nicht oder ob das normal ist. Dann kann man dort eine angemessene Vergütung innerhalb des Gerichtshofes machen, was dann aber auch im Reglement entsprechend geregelt sein muss. Aber wenn eine einfache Sache dann eine Präsidialsache ist, einfach generell ein Drittel, das kann wieder zu stossenden Ergebnissen führen. Ich frage mich, ob man hier nicht die Hälfte ansetzen sollte oder alternativ «in der Regel» die Hälfte. Dann haben wir eine Stossrichtung und der Rest kann im Reglement geregelt werden. Ich hätte da gerne die Meinung der Regierung auch in finanzieller Hinsicht, aber ich würde eigentlich beliebt machen, dass man für einfach zu erledigende Sachen und Präsidialsachen in der Regel die Hälfte der Fallpauschalen entrichtet und dass das dann in einem Reglement näher geregelt werden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage und dann allenfalls einen Änderungsantrag zu Abs. 3. Können Sie mir bitte erklären, wie das zu verstehen ist, wenn da am Ende von diesem Abs. 3 steht: «Abweichend davon kann der Landtag auf begründeten Antrag eines Präsidenten oder des Vorsitzenden eine gesonderte Fallpauschale für die Erledigung einer ausserordentlich schwierig zu erledigenden Rechtssache festsetzen.» Also da sehe ich schon die Gefahr, dass man dann in die Unabhängigkeit der Gerichte eingreift, wenn - während ein Fall bearbeitet wird - der Präsident des Gerichts feststellt, dass es ein schwieriger Fall ist und allenfalls teurer wird und auch mit einer dreifachen Pauschale nicht bezahlt werden kann, dann müsste das Gericht zuerst zum Landtag kommen und darüber debattieren lassen, wie viel das jetzt kosten darf. Ich verstehe das nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Vorab möchte auch ich mich beim Herrn Justizminister dafür bedanken, dass auch die von mir aufgebrachten Bedenken aus der 1. Lesung in diese Vorlage mit aufgenommen wurden und auf ein Fallpauschalensystem gewechselt wurde. Weiters möchte ich mich beim Herrn Justizminister auch für seine bisherigen Ausführungen bedanken, die ich ebenfalls vollumfänglich unterstütze. Auch ich bin für diese Transparenzvorlage, wie sie hier vorliegt. Ich denke, diese Transparenzvorlage schafft einerseits für uns Transparenz, andererseits lässt sie doch den Gerichten auch noch eine gewisse Flexibilität, sodass die Unabhängigkeit der Richter meines Erachtens gewahrt ist.
Zu den Ausführungen oder Anregungen des Abg. Batliner zur Bestimmung des Art. 6c Abs. 2: Soweit ich Sie verstanden habe, möchten Sie hier, dass die Entschädigung bei Präsidialsachen auf die Hälfte der Fallpauschale angehoben wird sowie der Einschub «in der Regel mit der Hälfte der Fallpauschale entschädigt wird» eingefügt wird. Ich finde diesen Vorschlag gut. Ich denke, das würde auch den Bedenken des Staatsgerichtshofs ebenfalls wieder entgegenkommen, da hier durch eine solche Änderung ebenfalls die Flexibilität des Gerichts erhöht würde und das Gericht mehr Entscheidungsfreiheit hätte, wie es die Entschädigung vornimmt. Somit bin ich grundsätzlich für diese Änderung und bin ebenfalls in diesem Punkt gespannt auf die Ausführungen des Herrn Justizministers. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur kurz. Ja, Herr Abg. Vogt, Sie haben mich richtig verstanden. Mir geht es darum, dass wir auch in solchen Sachen kein starres System haben, sondern eine gewisse Flexibilität zulassen. Und wenn wir das mit der Hälfte festsetzen - und es ist mir das Wichtigste, dass das nicht die volle Fallpauschale ist, sondern eine reduzierte Fallpauschale. Aber ich finde es wichtig, weil auch hinter Zwischenentscheidungen viel Arbeit stecken kann, dass wir da nicht einfach reingrätschen und das nun als Sanierungsmassnahme sehen. Uns geht es ja darum, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, und die Gerichtshöfe sollen das nachher selber einteilen. Mir wurde auch gesagt, dass das bei Zwischenentscheidungen heute schon gemacht wird. Wenn jetzt viele den gleichen Fall betreffen, dann ist ein tieferer Satz, und wenn es etwas Schwierigeres ist, dann ist es die volle Fallpauschale. Wenn das heute schon so gelebt wird, dann sollte man diese Flexibilität auch entsprechend im Gesetz wiedergeben. Der Gerichtshof hat es dann ja in der Hand, im Reglement die Richtlinienkriterien diesbezüglich festzusetzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte zuerst auf die Frage des Abg. Pio Schurti eingehen. Es ist eine durchaus gute Frage. Sie finden die Antwort aber in der Stellungnahme auf Seite 14 selbst. Wenn Sie dort den grossen Absatz anschauen, sehen Sie, dass bereits heute ein solches Modell existiert, rechtlich verankert ist in Art. 26 Abs. 2 des Richterdienstgesetzes, das eben genau für solche Spezialfälle Regelungen vorsieht. Ich zitiere hier das Abacha-Beispiel, das ein extrem umfangreiches, schwieriges Verfahren war und das eine Sonderentschädigung notwendig machte. Es ist durchaus vorstellbar, dass wieder einmal so ein hochkomplexes, grosses Verfahren, insbesondere in Kriminalgerichtsfällen, kommen kann, dass ein Referent beauftragt wird, der das Verfahren betreuen soll, der eine besondere Expertise mitbringt. Wir kennen diese Regel bereits, dass der Landtag befasst werden soll. Also diese Regel möchten wir einfach hier auf den Staatsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof ausdehnen. Der Verwaltungsgerichtshof hat bei dieser Regel keine Probleme gesehen. Ich denke, wenn es schon eine bestehende Regel in einem Gesetz ist, das so gehandhabt wurde, kann man davon ausgehen, dass es bisher nicht als verfassungswidrig oder als problematisch angesehen wurde.
Ob es ordentliche oder ausserordentliche Gerichte betrifft, das hat damit zu tun, dass ein ausserordentliches Gericht so heisst, weil es ausserhalb der ordentlichen Instanzenzüge steht. Sonst gibt es dort keine wesentlichen Unterschiede. Der Verwaltungsgerichtshof ist ausserordentlich, weil er eben Verwaltungsangelegenheiten als spezielles Thema hat. Der Staatsgerichtshof ist ausserordentlich, weil er sich nur um Verfassungsfragen kümmert. Ansonsten gelten gemäss Verfassung die gleichen Regeln für alle Richter. Und hier haben wir bereits Regeln für die ordentlichen Gerichte, und diese möchten wir ausdehnen, damit auch hier, wenn besonders schwierige, besonders komplexe Fälle einmal anstehen, der Landtag den Gerichten die entsprechenden Möglichkeiten einräumen kann. Also hier ist auf Seite 14, denke ich, gut dargelegt, warum. Wenn man diesen Passus hier im Gesetz streicht, dann ist es einfach für die Höchstgerichte nicht möglich und dann müsste dann die Lösung sein, dass man dann wahrscheinlich einen Nachtragskredit gewährt, weil die Kosten nicht anders zu bewältigen waren. Das finde ich persönlich die weniger schöne Lösung. Und weil es schon eine Regel gibt, die funktioniert, die als verfassungskonform angesehen wird, haben wir diese Regel auf diese Vorlage ausgedehnt. Das ist eigentlich die einfache Erklärung dazu.
Dann zum ganzen Thema dieser Aufweichung des Art. 6c Abs. 2. Mit der Übernahme der Wortfolge «in der Regel», wie sie der Abg. Batliner vorschlägt, würde diese Bestimmung eine Aufweichung erfahren. Das ist richtig. Das würde natürlich den Bedenken insbesondere des Staatsgerichtshofs wirklich entge-genkommen. Das ist korrekt. Die vom Gesetz vorgegebene Abstufung der zu erledigenden Rechtssachen würde damit zugunsten des für die Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte bestehenden Ermessensspielraums aufgelockert. Also würde die richterliche Unabhängigkeit quasi in der Entschädigungsfrage gelockert. Dies lässt sich grundsätzlich mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen der Präsidenten und Vorsitzenden der Gerichte in Bezug auf Unterschiede in den jeweiligen Geschäftsfällen quasi auch rechtfertigen. Die Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte erfahren damit eine noch grössere Stärkung ihrer Position als bereits in der Regierungsvorlage vorgesehen, was im Sinne der Ausgestaltung der Gerichte als eigene Justizverwaltungskörper durchaus akzeptiert werden könnte. Ich möchte einfach in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass mit dieser Änderung für einfach zu erledigende Rechtssachen zumindest eine halbe, unter Umständen oder je nach Ermessen des Präsidenten oder Vorsitzenden eben auch eine ganze Fallpauschale entrichtet werden könnte, und für Entscheidungen in Präsidialsachen wird damit ein noch grösserer Handlungsspielraum geschaffen. Erscheinen diese Präsidialsachen als schwierig, kann die Fallpauschale sogar auf das Doppelte oder Dreifache erhöht werden. In diesem Bereich wäre mit dieser Änderung im Unterschied zur vorliegenden Vorlage mit finanziellen Mehraufwendungen zu rechnen. Diese lassen sich nicht ganz einfach abschätzen. Sie haben mich im Vorfeld über diese Idee informiert. Wir haben das kurz durchgerechnet und gehen davon aus, dass das aufgrund der Modellberechnung wohl ungefähr Mehrkosten von rund CHF 20'000 gegenüber der Regierungsvorlage wären. Die Zahl ist aber mit Vorsicht zu geniessen, da eben dem Präsidenten oder Vorsitzenden des Gerichts, wie erwähnt, ein grosser Ermessensspielraum eingeräumt würde. Das wäre dann der Preis, dass man das nicht so genau abschätzen kann, was das ausmacht. Darum wäre mein Vorschlag: Wenn man diese Öffnung machen will, dann würde ich das auf die Präsidialsachen beschränken und würde daher vorschlagen, dass die Änderung bei diesem Abs. 2 so lauten müsste: «Bei Rechtssachen, die einfach zu erledigen sind, wird ein Drittel und bei Entscheidungen in Präsidialsachen wird in der Regel die Hälfte der Fallpauschalen nach Abs. 1 entrichtet.» Das wäre dann einfach diese Hälfte statt eines Drittels, aber nur für die Präsidialsachen. Und für die einfachen Sachen würden wir beim Drittel bleiben. Damit wäre die Berechenbarkeit sicher grösser, und das Risiko, dass die Kosten unberechenbar werden, wäre zumindest eingeschränkt. Damit würden aber auch die Entscheidungen in Präsidialsachen trotzdem aufgewertet und sie wären auch nicht mehr den einfach zu erledigenden Rechtssachen automatisch gleichgestellt. Das wäre sicher im Sinne der Einwände des Staatsgerichthofs. Das kann man so machen. Und es wäre dann mein Antrag, dass man die einfachen bei einem Drittel lässt und die Präsidialsachen in der Regel auf die Hälfte festsetzt und damit insbesondere für die Präsidenten diese Flexibilität einführen würde. Damit könnte die Regierung leben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Noch einmal zu meiner Frage: Wissen Sie, ob es z.B. diese Regelung, dass eben auch Höchstgerichte, Verfassungsgerichte allenfalls einen Antrag ans Parlament stellen müssen, in anderen Ländern gibt? Ich verstehe Ihr Argument, dass es eine pragmatische Lösung ist, dass diese Regelung auf alle Gerichte ausgedehnt werden soll. Ich habe einfach Bedenken, wenn das z.B. auch auf das Verfassungsgericht ausgedehnt wird. Ich bin kein Jurist, nicht nur zu wenig Jurist. Ich kann mir zu wenig Fälle vorstellen. Aber wenn das Verfassungsgericht irgendwann einmal vor den Landtag kommen müsste, weil ein hochkomplexer Fall da ist, würde ich da ehrlich gesagt einen Nachtragskredit bevorzugen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Antwort auf Ihre Zusatzfrage, Herr Abg. Schurti, ist wie folgt: Andere Länder kennen dieses totale Nebenamtssystem nicht. Der Abg. Christian Batliner hat heute bereits erwähnt, dass durchaus angedacht ist, in einer ersten Frühphase sozusagen auch bei uns die Vorsitzenden, zumindest des Staatsgerichtshofs, Verwaltungsgerichtshofs und Obersten Gerichtshofs, zu professionalisieren, damit wir dort einen Fixlohn für den Richter bzw. für den Vorsitzenden haben, der dann solche schwierigen Fälle im Rahmen dieses Fixlohns quasi bearbeitet. Und wir sind hier eine Ausnahme. Liechtenstein hat nur nebenamtliche Richter bei den Höchstgerichten - und darum ist es hier nicht direkt vergleichbar mit anderen Ländern. Es gibt meines Wissens eine solche Regel in anderen Ländern nicht, zumindest der Grossteil der Höchstgerichte ist im Vollamt und hat einen regulären Lohn, der vom Parlament in einem Gesetz festgesetzt wird. Das Schweizer Bundesgericht kennt nebenamtliche Richter. Dort gibt es auch gesetzliche Vorgaben. Das ist genau ein Argument, warum es bei uns auch möglich sein muss. Aber betreffend diese Spezialregel für ausserordentliche Fälle ist mir jetzt nicht bekannt, ob es das in anderen Ländern gibt. Ich denke, eher nicht, weil wir ein anderes System kennen. Als sehr kleines Land mit einer sehr überschaubaren Justizgrösse und im Sinne der Effizienz haben wir nur nebenamtliche Richter. Das ist eine spezielle Herausforderung - auch für die Regierung. Dass alle Richter im Nebenamt sind, verursacht auch genau diese vielen Probleme bei der Entschädigungssituation. Das ist eigentlich der Grund, warum wir hier nicht aus dem Ausland rezipieren können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen. Mit Ihrem Vorschlag kann ich eigentlich sehr gut leben, dass zwischen einfach zu erledigenden Entscheidungen und Präsidialsachen ein Unterschied gemacht wird. Mir stellt sich die Frage, ob bei einfachen Sachen dann nicht auch in der Regel als Richtwert ein Drittel sein sollte. Mir stellt sich die Frage, was sind das für Fälle. Also ein Beschwerderückzug kann es sein. Es kann sein, wenn ein Beschwerdeführer verstirbt. Das sind dann sehr kurze Entscheidungen. Es könnte z.B. dann auch sogar noch weniger sein. Ich weiss nicht, wenn es einmal in einem Fall einen Leading Case gegeben hat und dann kommen zehn gleich gelagerte Fälle, die derselbe Referent macht, ist es auch eine einfache Entscheidung. Aber da bin ich offen. - Okay, Ihrer Reaktion nach finden Sie das nicht gut. Mir ist aber wichtig, die Mehrkosten meines Antrages würden circa CHF 20'000 ausmachen. Wenn wir Ihren Vorschlag übernehmen, verstehe ich, dass das eventuell noch ein bisschen reduziert werden könnte. Dann ist das eigentlich ein sehr reduziertes Kostenrisiko. Und dann stelle ich im Sinne Ihrer Ausführungen den Antrag, dass Abs. 2 wie folgt zu lauten hat: «Bei Rechtssachen, die einfach zu erledigen sind, wird ein Drittel der Fallpauschalen, bei Entscheidungen in Präsidialsachen wird in der Regel die Hälfte der Fallpauschalen nach Abs. 1 entrichtet.» Ich hoffe, ich habe Sie richtig wiedergegeben. Ich stelle entsprechend Antrag.
Und bei Abs. 3, der erste Satz: «Bei Rechtssachen, die schwierig zu erledigen sind, wird das Doppelte ...» Ich würde das als Kann-Bestimmung ausformulieren oder das wäre mein Vorschlag, weil es im Reglement geregelt wird. Man muss nicht unbedingt das Doppelte ausschöpfen. Das kann man dann ja je nach Einzelfall festsetzen. Sonst ist es meines Erachtens zu starr formuliert. Es gibt ja auch etwas dazwischen. Man kann z.B. auch einen 50-prozentigen Aufschlag machen. Und der zweite Teilsatz ist dann ja auch als Kann-Bestimmung: «Abweichend davon kann der Landtag auf begründeten Antrag ...» Das würde für mich mehr Sinn machen und gäbe den Gerichtshöfen auch in diesem Punkt mehr Flexibilität. Vielleicht können Sie hier noch Ausführungen machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich bin froh um das, was Sie, Herr Kollege Batliner, gesagt haben. Wenn wir in Abs. 2 das «in der Regel» einfügen, dann bedeutet das, dass man nach oben öffnet. Wenn man den dritten Absatz entweder als Kann-Bestimmung beschreibt oder auch sagt, «wird in der Regel das Doppelte ... entrichtet», dann tut man nach unten auf. Also es besteht dann auch die Möglichkeit, weniger als das Doppelte verlangen zu müssen. Ob als Kann-Bestimmung oder ob das «in der Regel» hineinkommt, das mag ich gerne den Juristen überlassen, wie das besser zu formulieren ist. Und ob man dann im zweiten Teil des Satzes einfach sagt, «in der Regel das Dreifache oder bis zum Dreifachen», das vermag ich nicht zu beurteilen, was klarer ist. Aber wir sollten einen Passus haben - da bin ich mit dem Kollegen Batliner einig -, der nach unten öffnet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Jetzt muss ich mich beim Abg. Christoph Wenaweser bedanken. Er hat mir eigentlich die Antwort schon abgenommen. Ich verstehe das nämlich auch so, dass dieser Änderungsantrag betreffend Abs. 3 auch nach unten öffnet, und das ist natürlich durchaus im Sinne des Abg. Wendelin Lampert und der Regierung, dass wir überall, wo es geht, Kosten einsparen. Also kann ich diese Kann-Bestimmung unterstützen. Das finde ich eine gute Idee. Das öffnet den Spielraum. Und einfach zur Klarheit noch einmal, ich lese noch einmal vor, damit wir uns wirklich einig sind, wie der Änderungsantrag von Ihnen, Herr Abg. Batliner, betreffend Abs. 2 lautet: «Bei Rechtssachen, die einfach zu erledigen sind, wird ein Drittel und bei Entscheidungen in Präsidialsachen wird in der Regel die Hälfte der Fallpauschalen nach Abs. 1 entrichtet.» Und Sie haben das richtig gesehen, ich würde dieses «in der Regel» auf die einfachen Fälle nicht übernehmen, weil wir damit wirklich wieder die Unberechenbarkeit und die Unkontrollierbarkeit öffnen. Dann wird es wieder extrem willkürlich, und das wollen wir ja nicht. Diese Unterscheidung zwischen Präsidialsachen und einfachen Sachen finde ich durchaus auch im Sinne des Staatsgerichtshofes. Das erhöht die Kompetenz des Präsidenten und stärkt seine Position und auch die Flexibilität, auf spezielle Situationen auch einzugehen. Also kann ich das so unterstützen und die Kann-Bestimmung in Abs. 3 kann ich auch unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann möchte ich jetzt diese beiden Angelegenheiten zur Abstimmung bringen, damit wir hier Klarheit haben.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich wollte nur klarstellen, dass ich diesen Antrag stelle, den zweiten Satz in Abs. 3 zu streichen. Also der Satz: «Abweichend davon kann der Landtag ...» Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen. Zu Abs. 3 - dann stelle ich dort Antrag. Ich würde das so formulieren, gestützt auf das Votum des Kollegen Wenaweser, das «bis zum» gefällt mir. «Bei Rechtssachen, die schwierig zu erledigen sind, kann bis zum Doppelten bzw. - mit interner, schriftlicher Begründung des jeweiligen Präsidenten oder des Vorsitzenden - bis zum Dreifachen der Fallpauschalen nach Abs. 1 entrichtet werden.»: So müsste es dann heissen. Ich würde nicht nur die Kann-Bestimmung, sondern «kann bis zum». Dann ist es für mich noch deutlicher. Aber vielleicht bin ich jetzt ein bisschen ein Haarspalter. Ich weiss es nicht, aber ich würde so Antrag stellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir zu den Abstimmungen schreiten. Wer dem Antrag des Abg. Christian Batliner, Art. 6c Abs. 2 in der Form abzuändern, wie sie vom Herrn Regierungschef-Stellvertreter formuliert wurde, zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen zugestimmt.
Dann kommen wir zu Abs. 3. Ich lasse über den Antrag des Abg. Pio Schurti abstimmen. Ich bitte Sie, den Antrag noch einmal zu wiederholen, damit er auch allen klar ist.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beantrage, den zweiten Satz von Abs. 3 zu streichen. Der Satz lautet: «Abweichend davon kann der Landtag auf begründeten Antrag eines Präsidenten oder des Vorsitzenden eine gesonderte Fallpauschale für die Erledigung einer ausserordentlich schwierig zu erledigenden Rechtssache festsetzen.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht zugestimmt. Dann lasse ich über den Antrag zu Abs. 3 des Abg. Christian Batliner abstimmen und bitte ihn ebenfalls, den Antrag noch einmal zu wiederholen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Mein Antrag lautet, Abs. 3, den ersten Satz, wie folgt abzuändern: «Bei Rechtssachen, die schwierig zu erledigen sind, kann bis zum Doppelten beziehungsweise - mit interner, schriftlicher Begründung des jeweiligen Präsidenten oder des Vorsitzenden - bis zum Dreifachen der Fallpauschalen nach Abs. 1 entrichtet werden.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer diesem Änderungsantrag zu Abs. 3 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen zugestimmt. Somit können wir über Art. 6c in der nun abgeänderten Form abstimmen.
Wer Art. 6c die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 6d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6f steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Anträge zu Abs. 1 lit. b. Das ist ja genau der Stein des Anstosses der Schreiben des Staatsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes, der Zusatz: «... wobei darauf zu achten ist, dass höchstens ein Viertel der beim jeweiligen Gericht jährlich anfallenden Rechtssachen als schwierig zu erledigen eingestuft werden kann.» Das kann man meines Erachtens streichen. Es ist ein bisschen missverständlich. Wir haben das unter Art. 1 ausgeführt. Die Intention der Regierung war nach meinem Verständnis, dass man einfach sagen wollte, wenn alle Fälle schwierig sind, dann ist es wieder normal. Und bei den Gerichtshöfen kommt das so an, dass es eine Begrenzung ist. Es darf einfach nicht mehr als ein Viertel schwierig sein, und sie können das ja auch nicht einschätzen, das kommt auf die Fälle an, und das weiss man im Vorhinein nicht. Ich denke, wir haben das genügend diskutiert, und schlage vor, dass man diesen Zusatz streicht - es ist jetzt bei Art. 1 in den Materialien -, sodass der erste Teilsatz hier lauten würde: «der Erlass eines Reglements über die Einteilung in einfach, durchschnittlich und schwierig zu erledigende Rechtssachen». Und der zweite Antrag wäre: «Dieses Reglement bedarf der Genehmigung durch den Landtag;» Ich frage mich: Wollen wir das wirklich im Landtag debattieren und genehmigen? Das sind ja derart fachspezifische Angelegenheiten. Und die Genehmigung: Ein Gerichtshof erlässt ein Reglement, was als einfach, normal und schwierig zu gelten hat. Und wenn wir da dann diskutieren und eingreifen, könnte das dann eventuell wirklich problematisch sein. Mir geht es darum, dass wir Kenntnis davon haben, dass auch die Regierung Kenntnis hat über dieses Reglement, dass man darüber diskutieren kann, dass man in etwa für eine Vereinheitlichung Sorge tragen kann etc. Aber ich würde das nur zur Kenntnis bringen und schlage vor, dass der zweite Teilsatz heisst: Dieses Reglement wird der Regierung sowie entweder dem Landtag oder eher noch der Finanzkommission des Landtages zur Kenntnis gebracht. Denn wenn es dem Landtag zur Kenntnis gebracht wird, dann müssen wir das traktandieren und debattieren. Ich denke, das ist so etwas Fachspezifisches, das brauchen wir nicht. Ähnliches haben wir in der letzten Legislatur im Corporate-Governance-Gesetz mit den Eignerstrategien gehabt. Das wurde ursprünglich der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis gebracht. Also das ist nichts «Abnormales».
Also ich möchte Antrag stellen, dass lit. b lautet: «Der Erlass eines Reglements über die Einteilung in einfach, durchschnittlich und schwierig zu erledigende Rechtssachen. Dieses Reglement wird der Regierung sowie der Finanzkommission des Landtages zur Kenntnis gebracht.» Und in Abs. 2 müsste der Verweis meines Erachtens auf Abs. 1 lauten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zum Antrag des Abg. Batliner: Diesem Antrag kann ich ebenfalls einiges abgewinnen. Ich denke, dass dieser Antrag ebenfalls wieder den Bedenken des Staatsgerichtshofs in Bezug auf seine Unabhängigkeit Rechnung tragen würde und somit ebenfalls die Flexibilität auch wieder gesteigert würde. Ebenfalls kann ich dem Antrag etwas abgewinnen, den zweiten Satz des Art. 6f Abs. 1 Bst. b zu streichen bzw. dahingehend abzuändern, dass das Reglement einfach nur der Finanzkommission und der Regierung zur Kenntnis überbracht wird. Ich denke wirklich nicht, dass das Reglement der Genehmigung des Landtags bedarf. Mir würde es völlig ausreichen, wenn das Reglement einfach der Finanzkommission und der Regierung zur Kenntnis gebracht wird. In diesem Sinne kann ich den Anträgen des Abg. Batliner zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, das Problem mit dieser Kenntnisnahme ist, dass dann kein Einfluss auf die ganze Geschichte besteht und dass dann festgelegt werden kann, wie auch immer das einzuteilen ist. Ich möchte schon den Herrn Regierungschef-Stellvertreter bitten auszuführen, ob er sich das vorstellen kann oder was die Konsequenzen dieser Massnahme sind. Denn es ist eben sehr relevant, wie diese Fälle eingeteilt werden, vor allem in Bezug auf die Kosten. Und wenn wir das so ausgestalten, wie es jetzt die Herren Thomas Vogt und Christian Batliner vorschlagen, dann geben wir die Kontrolle wieder aus der Hand. Aber bitte, vielleicht bin ich auf dem falschen Dampfer. Führen Sie das bitte aus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Lageder, Sie sind nicht auf dem falschen Dampfer. Das war natürlich schon die Intention der Regierung, es war das stärkste Mittel, dass wir die Genehmigungspflicht einführen. Aber wir haben heute auch die Schreiben der Gerichte gehört. Insbesondere wurden Bedenken geäussert betreffend die Verfassungsmässigkeit. Und ich glaube einfach, das wäre hier ein Zugehen auf die Gerichte, ein Kompromiss. Ich denke, darum geht es. Und ich denke, mit einer Kenntnisnahme sind wir bei der zweitbesten Lösung und haben die Vergleichbarkeit. Und eins ist ja klar: Wenn wir aufgrund der Vergleichbarkeit dann merken, dass es nicht funktioniert, dass es eben ein Eigenleben entwickelt, dass die Kosten sich nicht so entwickeln, wie wir uns das erhoffen, dann müssen wir das weiter eskalieren. Das heisst, dann wird das Parlament sich sicher wieder mit einer Einschränkung beschäftigen müssen. Die zweite Eskalationsstufe wäre natürlich, dieses Projekt betreffend Professionalisierung der Höchstgerichte dann weiterzutreiben. Das schauen wir uns sowieso an und dann werden wir dieses Problem sowieso deutlich entschärfen. Aber diese Professionalisierungsgeschichte braucht Zeit, da stehen wir erst am Anfang. Das wäre dann schon noch einmal ein ziemlich revolutionärer Schritt in Liechtenstein, ein grosser Schritt nach vorne, ein weiterer Schritt und würde viele Probleme natürlich auch lösen, aber das muss man sich gut überlegen. Und darum denke ich, die Regierung kann mit dieser Kenntnisnahmelösung leben. Sie erschafft die Transparenz. Das ist unser Kernanliegen. Wir wollen wissen, was die Gerichte wie berechnen und wie sie das abrechnen. Wenn wir merken, dass es dann missbrauchsanfällig wäre, dass hier unterschiedliche Auffassungen betreffend Einteilung und Abrechnung bestehen, dann müsste man in einem nächsten Schritt nachkorrigieren. Ich sage auch nicht, dass diese Vorlage hier das Ende für die nächsten 30 Jahre ist. Ich glaube, wir müssen einfach einmal nach 15 Jahren Diskussion über diese ganze Entschädigungsthematik einen Schritt weiterkommen - und das geschieht heute, und da möchte ich mich an dieser Stelle auch schon einmal beim Landtag für die bisherigen Ergebnisse und Abstimmungen bedanken, weil es wirklich ein riesiger Fortschritt sein wird. Wir sind heute einen grossen Schritt weiter, wenn es so weitergeht. Wir werden das vielleicht noch nachjustieren müssen.
Ich gebe auch dem Abg. Wendelin Lampert recht, wir müssen die Kosten hier ganz genau im Auge behalten. Und wenn er recht bekommt, wenn es sich in eine Richtung entwickelt, die nicht gut ist, werden wir weitere Schritte ergreifen müssen. Aber im Sinne der Kritik der Gerichte an dieser Vorlage wäre es ein Schritt auf die Gerichte zu, dass wir die Kenntnisnahme statt der Genehmigung einführen. Ich wurde auch z.B. von einem Mitglied des Staatsgerichtshofes, einem ausländischer Richter, der am Staatsgerichtshof ist, der ein bekannter Experte und Kenner der Verfassungsrechte und Hochschulprofessor ist, darauf hingewiesen, dass diese Genehmigungspflicht des Reglements durch den Landtag für ihn persönlich z.B. der Hauptanstosspunkt der Kritik sei. Das störe ihn, das sei für ihn der Kernpunkt. Wenn wir hier also diesen Schritt tun, glaube ich, dann kommen wir dem Gericht und den Bedenken entgegen, und zwar so weit entgegen, dass aus meiner Sicht dann wirklich nichts mehr von diesen Bedenken übrig bleibt. Das hoffe ich zumindest. Ich kann daher mit beiden Anträgen des Abg. Batliner so leben. Ich finde diese Anträge im Sinne der Ausführungen, die ich gerade gemacht habe, sogar gut. Wir werden dann sehen müssen, was das für Konsequenzen betreffend Einhaltung der Regeln hat.
Und der letzte Punkt noch: In Art. 6f Abs. 2 war ein Tippfehler, das ist richtig. Hier muss es «Abs. 1 Bst. c» heissen. Das haben Sie richtig erkannt. Das ist eine gute Korrektur. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter besten Dank für seine Ausführungen. Genau das wollte ich eigentlich hören. Wir werden hier sozusagen Vorschussvertrauen erteilen, wenn man so will. Wenn hier Missbrauch stattfindet, dann wird der Gesetzgeber eingreifen. Ich hoffe effektiv, dass die Herren Richter mit dieser Verantwortung gut umgehen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich unterstütze es, dass das Reglement der Regierung und der Finanzkommission zur Kenntnis gebracht werden soll. Ich würde mir dann aber schon im Rahmen des Berichtes über die Justizpflege der Gerichte, den wir hier ja auch jährlich behandeln, auch erwarten, dass die effektiv erfolgte Einteilung bzw. Abrechnung dort uns auch zur Kenntnis gebracht wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann das Anliegen des Abg. Elfried Hasler gut verstehen. Tatsache ist einfach, dass sich der Justizpflegebericht auf die ordentlichen Gerichte beschränkt, und daher haben wir dort ein Problem. Wenn die Finanzkommission das Reglement zur Kenntnis nimmt, müssen wir uns überlegen seitens Regierung, wie wir den Landtag informieren können. Zum Beispiel im Rechenschaftsbericht der Regierung sind ja die ausserordentlichen Gerichte auch angeführt. Also der Ort, wo wir dann die konkrete Abrechnung darstellen können, wie viele Fälle waren einfach, schwierig, mittel, das kann nicht im Justizpflegebericht sein, sondern das kann nur im Rechenschaftsbericht sein, weil der Justizpflegebericht ist per Definition nur für die ordentlichen Gerichte reserviert. Aber es gibt den Rechenschaftsbericht der Regierung und wir können auch darauf drängen und schauen, dass es dort dargestellt ist. Also verstehe ich das Anliegen. Man muss es dann einfach an der richtigen Stelle umsetzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Christian Batliner, Abs. 1 lit. b zu ändern, ab. Ich bitte dann den Herrn Abg. Christian Batliner noch einmal um die exakte Formulierung.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich stelle Antrag, dass Art. 6f Abs. 1 lit. b wie folgt lautet: «Der Erlass eines Reglements über die Einteilung in einfach, durchschnittlich und schwierig zu erledigende Rechtssachen. Dieses Reglement wird der Regierung sowie der Finanzkommission des Landtags zur Kenntnis gebracht;»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt.
Und zu Abs. 2: Dieser wird auf Antrag der Regierung, so wie ich das verstehe, wie folgt abgeändert: «Bei Vorliegen eines persönlichen Interesses sind die Aufgaben nach Abs. 1 Bst. c und d vom Stellvertreter des jeweiligen Präsidenten oder Vorsitzenden wahrzunehmen.» Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Nein, ich möchte hier dem Abg. Batliner nicht die Ehre stehlen. Der Antrag war von ihm gestellt und ich glaube, das kann man schon so stehen lassen. Das war Ihr Antrag, Herr Abg. Batliner. Sie haben das entdeckt und darum soll das auch von ihnen kommen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich bin nicht eitel, mir ist das eigentlich wurst. Für mich ist das ein Tippfehler, und das braucht eigentlich gar keinen besonderen Antrag, oder? Und sonst stelle ich jetzt Antrag, wenn es das braucht. Okay, ich stelle Antrag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Damit stimmen wir auch darüber ab, Abs. 2 in diesem Sinne anzupassen.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgebenAbstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen zugestimmt. Dann stimmen wir über Art. 6f in der geänderten bzw. angepassten Form ab.
Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 6g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung:
Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe und der Kommissionen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 17 erledigt.
Wir machen jetzt eine Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:10 bis 11:40 Uhr).
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