Abänderung des Gesetzes vom 4. September 2014 über die Abänderung des Steuergesetzes (Nr. 117/2014); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25a: Abänderung des Gesetzes vom 4. September 2014 über die Abänderung des Steuergesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 117/2014. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich schicke es voraus, wir halten den von uns, konkret von mir, im September-Landtag eingebrachten Antrag zu II. Inkrafttreten - Streichung von Absatz 4 - nach wie vor für richtig, rechtlich haltbar, notwendig, gerecht und angebracht. Die Fraktion der Freien Liste spricht sich für Nichteintreten auf die Vorlage aus.
Im Januar 2014 hat die Freie Liste selbst in ihrer Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung aus dem Jahr 2013 Bedenken gegenüber einer generellen Rückwirkung auf das Steuerjahr 2014 eingebracht und die Regierung gebeten, Ausführungen zu machen, wie sie damit umzugehen gedenke.
Zu II. Inkrafttreten führte die FL folgendes aus - ich zitiere von Seite 4 unserer Stellungnahme:
«Die Anpassungen rückwirkend in Kraft zu setzen, weckt Zweifel an der Verfassungskonformität. Deshalb sollte erläutert werden, wie diese Bestimmungen bereits für die Veranlagung des Steuerjahres 2014 angewendet werden können. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob der Rechtssicherheit Genüge getan ist, wenn die Gewinne der Unternehmen, die in diesem Jahr bereits zum Teil erzielt worden sind, gemäss den neuen Bestimmungen - und damit zum Nachteil der Unternehmen - versteuert werden.»
Wir haben also auch gewissen Klärungsbedarf gesehen, der nun aber zum einen durch das inzwischen ergangene Urteil des Staatsgerichtshofs zu «Pensionskasse win-win» und zum anderen durch das Gutachten zu diesem nun vorliegenden Bericht und Antrag in Verbindung mit anderen offiziellen Dokumenten der Regierung komplett zerstreut wurde. Zudem wird ja komischerweise nur die Rückwirkung in Bezug auf Einmaleinzahlungen in die Pensionskasse als problematisch angesehen - alle anderen interessanterweise nicht.
Ja, meine Frauen und Herren Abgeordneten, werte Frauen und Herren auf der Regierungsbank, wo fange ich an. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn wir uns zuerst mit dem in aller Eile erstellten Gutachten von Herrn Dr. iur. Thomas Sägesser beschäftigen. Ich möchte dabei zuerst auf die Seiten 28 und 29 verweisen. Hier befinden wir uns im Verzeichnis der Materialien. Was nun interessant ist, ist nicht das, was hier aufgelistet ist, sondern das, was nicht aufgelistet ist. Es glänzen hier nämlich die für mich wichtigsten zwei Dokumente mit Abwesenheit. Dies ist zum einen der Vernehmlassungsbericht, der von der Regierung in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2013 verabschiedet wurde - die Stellungnahmen sollten dabei bis zum 24. Januar 2014 beim zuständigen Ministerium eintreffen -, zum anderen das Urteil des StGH 2013/183 zu «Pensionskasse win-win». Diese beiden Dokumente sind also nicht in das vorliegende Gutachten eingeflossen.
Ich stelle mir die Frage nach den Gründen. Die Antwort ist im Gutachten zu finden. Auf Seite 3 des Gutachtens erklärt Herr Sägesser Folgendes, ich zitiere: «Das vorliegende Gutachten stützt sich auf die von den zuständigen Verwaltungsstellen erhaltenen Angaben und nimmt eine rechtliche Beurteilung auf der Grundlage von Praxis und Literatur vor.» Herr Sägesser hat also weder den Vernehmlassungsbericht noch das StGH-Urteil 2013/183 zu «Pensionskasse win-win» zur Verfügung gehabt, weil es ihm von der Regierung nicht zur Verfügung gestellt wurde. Die Regierung hat ihm diese wichtigen Unterlagen also nicht gegeben bzw. vorenthalten.
Herr Sägesser führt nun in der Zusammenfassung auf Seite 5 aus, was denn nötig ist, damit eine rückwirkende Einführung eines Gesetzes im Ausnahmefall zulässig ist. Ich zitiere hier die relevante Textpassage auf Seite 5: «Nach der Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts ist ausnahmsweise eine rückwirkende Inkraftsetzung eines Erlasses zulässig, wenn die Rückwirkung ausdrücklich angeordnet oder nach dem Sinn des Erlasses klar gewollt ist, sie zudem zeitlich mässig und durch triftige Gründe gerechtfertigt ist, keine stossenden Rechtsungleichheiten zur Folge hat und keinen Eingriff in wohlerworbene Rechte darstellt.»
So weit, so gut. Herr Sägesser stellt in der Folge auf den Seiten 17 ff. fest, dass die rückwirkende Inkraftsetzung die folgenden Punkte erfüllt und bezüglich dieser Punkte also zulässig ist:
6.1. Das Erfordernis des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage ist erfüllt.
6.2. Im vorliegenden Fall ist die Rückwirkung daher als in zeitlicher Hinsicht mässig zu betrachten.
6.3.1. Thematisiert dann die Voraussehbarkeit.Zum drittgenannten Punkt, zur Voraussehbarkeit, muss ich denn auch ein bisschen weiter ausholen. Hier kommt nämlich der vergessen gegangene Vernehmlassungsbericht aus dem Jahr 2013 zur Geltung. Herr Sägesser stellt auf Seite 19 berechtigterweise die Frage, ich zitiere, «ob eine rückwirkende Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen für die Betroffenen im konkreten Fall voraussehbar war». Er kommt zur Konklusion, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Ich zitiere wieder von Seite 19: «Für die von der Regelung Betroffenen war die nun beschlossene Fassung nicht von Anfang des Gesetzgebungsverfahrens an absehbar.»
Ja, meine Damen und Herren, wenn ich den Vernehmlassungsbericht, den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens, nicht kenne, dann kann man zu diesem Schluss kommen. Herr Sägesser kannte oder kennt den Vernehmlassungsbericht nicht, wie ich durch meine Ausführungen gezeigt habe. Denn würde er den Vernehmlassungsbericht in Bezug auf das Inkrafttreten von Art. 16 Abs. 3 Bst. e SteG kennen, dann hätte er zweifelsohne diese Aussage nicht getätigt.
Der Vernehmlassungsbericht vom 3. Dezember 2013 stipuliert unter II. Inkrafttreten auf Seite 31 Folgendes:
«II. Inkrafttreten
- Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft und gilt vorbehaltlich Abs. 2 und 3 erstmals für die Veranlagung des Steuerjahres 2014.
- Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 Abs. 2 und 3 finden erstmals auf den im Jahr 2015 einzubehaltenden Steuerabzug bei unbeschränkt Steuerpflichtigen auf Vergütungen an Verwaltungs-, Stiftungsratsmitglieder oder Mitglieder ähnlicher Organe von juristischen Personen und besonderen Vermögenswidmungen, die diese Mitglieder für ihre Organfunktion erhalten (Art. 14 Abs. 2 Bst. dbis), Anwendung.
- Die Zuteilung der Steuereinnahmen bei beschränkt Steuerpflichtigen zwischen Land und Gemeinden gemäss Art. 75 Abs. 1 findet erstmals für die Steuereinnahmen des Steuerjahres 2014 Anwendung.»
Das ist die gesamte Inkrafttretensformel.
Wir stellen also fest, dass die Bestimmungen für die Inkraftsetzung von Art. 16 Abs. 3 Bst. e bereits im Vernehmlassungsbericht als rückwirkende Bestimmungen festgehalten waren. Wenn man denn nun die Inkrafttretensvorschrift der Vernehmlassung mit der vom Landtag am 4. September mit 23 Stimmen gutgeheissenen vergleicht, stellt man fest, dass diese in Bezug auf Art. 16 Abs. 3 Bst. e identisch sind. Ich zitiere aus dem Bericht und Antrag 66/2014 von Seite 41: «Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft und gilt vorbehaltlich Abs. 2 bis 5 erstmals für die Veranlagung des Steuerjahres 2014.»
Denn, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der Landtag den von mir eingebrachten Antrag auf Streichung von Abs. 4, der da lautet, ich zitiere: «4) Art. 16 Abs. 3 Bst. e findet erstmals für die Veranlagung des Steuerjahres 2015 Anwendung», mit 18 Stimmen streichen lassen.
Lange Rede kurzer Sinn: Die Inkrafttretensvorschrift in Bezug auf Art. 16 Abs. 3 Bst. e, die der Landtag am 4. September beschlossen hat, ist identisch mit derjenigen aus der Vernehmlassung vom 3. Dezember 2013.
Ergo war diese Gesetzesvorschrift für die Betroffenen voraussehbar. Um präzise zu sein, mussten die Betroffenen gar erwarten, dass es noch viel weitreichender kommen könnte, als der Landtag es dann am 4. September 2014 entschieden hat. Denn wie Ihnen sicherlich bekannt ist, schlug die Regierung im Vernehmlassungsbericht von 2013 noch vor, den Abzug auf 14% zu beschränken und nicht - wie vom Landtag beschlossen - auf 18% des Arbeitnehmerbeitrages festzulegen. Dies finden Sie auf Seite 25 f. im Vernehmlassungsbericht von 2013.
Ich denke, dass ich hinreichend bewiesen habe, dass die Betroffenen die in dieser Form vorgenommene Gesetzesänderung sehr wohl voraussehen konnten, ja dass es gar weit schlimmer hätte kommen können, als es dann in der Realität am 4. September gekommen ist. Das bedeutet, dass die Schlussfolgerung von Herrn Sägesser unter 6.3.1, dass die nun beschlossene Fassung nicht von Anfang des Gesetzgebungsverfahrens absehbar war, schlicht und ergreifend falsch ist.
Dem Herrn Dr. iur. Thomas Sägesser ist aber kein Vorwurf zu machen, denn ihm wurde der Vernehmlassungsbericht ja vorenthalten, wie aus seinen Ausführungen auf Seite 3 in Verbindung mit der Auflistung der Materialien auf Seite 28 ff. deutlich wird.
Dies bringt mich auf Seite 20 des Gutachtens, zum Punkt 6.3.2 Interessenabwägung. Dort führt Herr Sägesser aus, ich zitiere: «Nach der Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts muss eine Rückwirkung durch triftige Gründe gerechtfertigt sein, d.h. durch Gründe besonderer Art, die nicht nur den selbstverständlichen Folgen entgegentreten wollen, die mit jeder derartigen Rechtsänderung verbunden sind (BGE 102 la 69 E. 3c).»
Ja, absolut, meine Damen und Herren. Schauen wir doch, was die Regierung zu diesem Thema meint: Im Vernehmlassungsbericht führt die Regierung zu Art. 16 Abs. 3 Bst. e auf Seite 14 aus, ich zitiere: «Mit der Einführung des neuen Steuergesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, einmalige Zahlungen an Vorsorgeeinrichtungen, beispielsweise zur Schliessung bestehender Vorsorgelücken, vollumfänglich abzuziehen. Wie sich nun in der Praxis zeigt, wird diese Möglichkeit insbesondere von sehr gut verdienenden Steuerpflichtigen zur Steueroptimierung genutzt. Die durch die Zahlung resultierenden Altersguthaben übersteigen die angemessene Altersvorsorge bei weitem. Die Steueroptimierung besteht darin, dass beim Einkauf die Einkaufssumme vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden kann, dass auf Sparguthaben in der Vorsorgeeinrichtung - im Gegensatz zum Sparguthaben auf einer Bank - keine Vermögenssteuer zu entrichten ist (...).
Von Steuerpflichtigen mit weniger Einkommen wurde die Möglichkeit kaum genutzt.
Die Regierung ist der Auffassung, dass es nicht Sinn und Zweck sein kann, für sehr gut verdienende Steuerpflichtige eine steuergünstige Sparmöglichkeit zu schaffen. Die Regierung schlägt deshalb die Streichung der Abzugsmöglichkeit gemäss Art. 16 Abs. 3 Bst. e Ziff. 1 SteG vor.
Das alte Steuergesetz sah vor, dass Beiträge (worunter insbesondere Einkäufe fallen) und Prämien bis höchstens 12% des steuerpflichtigen Erwerbseinkommens des Steuerpflichtigen oder der gemeinsam zu veranlagenden Ehegatten zum Abzug zugelassen werden. Die Regierung schlägt eine analoge Regelung zu jener des alten Steuergesetzes vor. Der Prozentsatz soll jedoch gegenüber demjenigen des alten Steuergesetzes leicht erhöht werden und zwar auf 14%; damit soll der Spielraum für Beiträge (Einkäufe) leicht erhöht werden. Die Regierung schlägt eine entsprechende Anpassung von Art. 16 Abs. 3 Bst. e SteG vor.»
Wie ich finde, sind dies hochinteressante Ausführungen der Regierung. Sie sehen, meine Damen und Herren, man kann sogar beim Lesen eines Berichts und Antrags Spass haben. Und der Spass geht weiter. Die Regierung schreibt auf Seite 21 ff. des Berichts und Antrags 15/2014 Folgendes, ich zitiere: «Die Gemeinden Balzers, Vaduz, Schaan, Eschen und Gamprin führen aus, dass sich aufgrund der Einkaufssummen gezeigt habe, dass die Einkäufe in erster Linie aus steuerlichen Überlegungen erfolgt seien und dadurch erhebliche Steuerausfälle zu verzeichnen seien. Diese Gemeinden sowie die Gemeinde Ruggell sprechen sich sodann für die vorgeschlagene Beschränkung des Abzugs auf 14% des steuerpflichtigen Erwerbs aus.» Und jetzt wird es ganz besonders interessant, ich zitiere weiter: «Die Wirtschaftsprüfer-Vereinigung und der Pensionskassenverband erachten ein rückwirkendes Inkrafttreten dieser Bestimmung für das Jahr 2014 als problematisch. Der Pensionskassenverband führt aus, dass bei den Pensionskassen laufend Einkäufe für 2014 eingehen würden; dies eröffne die Frage, nach welchem Recht sie behandelt werden müssten. Er schlägt sodann ein Inkrafttreten per 1. Januar 2015 vor. Die Wirtschaftsprüfer-Vereinigung schlägt eine zweijährige Übergangsfrist vor.»
Da lacht das Herz, meine Damen und Herren. Alleine schon aus dieser Passage lässt sich glasklar ableiten, dass erstens die Betroffenen nicht nur über die sich in der Schwebe befindliche Gesetzeslage als auch über die Gefahr, dass eben rückwirkend das Steuerschlupfloch geschlossen werden würde, informiert waren. Nein, meine Damen und Herren, es ist sogar davon auszugehen, dass zweitens diese Interessenverbände, auch Lobbyisten genannt, sogar für diese Steueroptimierung Werbung gemacht haben.
Es geht weiter. Die Freie Liste als Vernehmlassungsteilnehmerin fragte Folgendes nach, ich zitiere: «Die Freie Liste bringt vor, dass im Vernehmlassungsbericht nicht ausgeführt werde, wie dieser Missbrauch möglich sei, obwohl im Steuergesetz festgehalten werde, dass Einmaleinzahlungen nur abgezogen werden könnten, sofern die resultierenden Altersleistungen angemessen seien.» Dazu führt die Regierung folgendes aus, ich zitiere: «Als angemessen gelten gemäss geltendem Art. 17 der Steuerverordnung Einkäufe, welche zu einer Altersrente der Einrichtung der betrieblichen Personalvorsoge in der Höhe bis zu 80% des durchschnittlichen versicherten AHV-pflichtigen Lohnes oder durchschnittlichen Einkommens der letzten 5 Jahre vor der Pensionierung führen. Zudem darf die jährliche Altersrente der Einrichtung der betrieblichen Personalvorsorge das Fünffache der Mindestgrenze gemäss Art. 6 Abs. 3 des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) nicht übersteigen (aktuell CHF 417'600).
Die aktuelle Situation präsentiert sich wie folgt: Eine sehr gut verdienende Person, Mitte 50, verdient beispielsweise aktuell CHF 500'000. Es ist somit eine Altersrente von CHF 400'000 zulässig, was je nach Umwandlungssatz ein Altersguthaben von rund CHF 7 Mio. bedeutet. Diese Person hat in jungen Jahren natürlich viel weniger verdient; entsprechend gross ist die Einkaufsmöglichkeit. Aufgrund dessen, dass diese Person die Einkaufssumme bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs in Abzug bringen kann, hat sie über Jahre hinweg keinen steuerpflichtigen Erwerb.» Ich wiederhole das: hat sie über Jahre hinweg keinen steuerlichen Erwerb. «Zudem hat sie auf das Sparguthaben bei der Vorsorgeeinrichtung keine Vermögenssteuer zu entrichten.»
Wir haben es also hier mit einer langfristigen und nachhaltigen Schädigung der Staatsfinanzen zu tun. Richten Sie selbst. Ist das für Ihr Gerechtigkeitsempfinden, für Ihre Empfindung für einen triftigen Grund, zählt das oder zählt das nicht?
Die Regierung führt weiter aus, ich zitiere: «Um der vom Pensionskassenverband geschilderten Rechtsunsicherheit, nach welchem Recht die laufend erfolgten Einkäufe behandelt werden, Rechnung zu tragen, soll bis zum Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung das bisherige Recht (d.h. die bisherigen Obergrenzen gemäss Art. 17 der Steuerverordnung) zur Anwendung gelangen. Ein Inkrafttreten auf 1. Januar 2015 oder sogar eine zweijährige Übergangsfrist erachtet die Regierung jedoch zu lange; dies würde zu einem Boom von Einkäufen führen.»
Ja, meine Damen und Herren, die Regierung beginnt hier schon zurückzurudern. Sie gibt den meiner Meinung nach vorgeschobenen Argumenten der Interessenverbände, die Regelung sei kompliziert, bereits nach. Die Regierung ist sich aber des Problems durchaus bewusst, wie sie selbst im Bericht und Antrag darlegt.
Nun kommen wir zum vorläufigen Höhepunkt dieser Geschichte. Die Regierung nimmt nun zwei wesentliche Änderungen von der 1. zur 2. Lesung vor. Zum einen erhöht sie den steuerfreien abzugsberechtigten jährlichen Prozentsatz von 14% auf 18% der Lohnsumme, was ich, das muss ich klar sagen, für ein neuerliches Steuerschlupfloch halte. Aber nicht genug, plötzlich kommt die Regierung zur Ansicht, dass das mit dem nachhaltigen Verlust von Steuersubstrat und dem Boom von Einkäufen nicht mehr so wichtig ist. Die Regierung ist sich ja völlig im Klaren, dass hier nicht jedermann oder jedefrau betroffen sein kann, sondern nur äusserst gut Verdienende. Deshalb legt sie das neue Inkrafttretensdatum auf den 1.1.2015 oder in der korrekten Formulierung, ich zitiere Abs. 4: «Art. 16 Abs. 3 Bst. e findet erstmals für die Veranlagung des Steuerjahres 2015 Anwendung.»
Im vollen Bewusstsein, dass hier Millionen an Steuersubstrat verloren gehen werden, im vollen Bewusstsein, dass nur äusserst gut verdienende und vermögende Personen von dieser Übergangsregel profitieren können, öffnet die Regierung das Steuerloch erneut. Und bravo - der Boom ist natürlich schon längst eingetreten, denn die Lobbyverbände riechen den Braten, dass sie mit ihrem Ansinnen durchkommen könnten, und versuchen, Tatsachen zu schaffen.
Die Regierung setzt diesem Vorgehen dann noch die Krone auf. Zufälligerweise vergisst die Regierung, die Änderung von 1. zur 2. Lesung bei den Inkrafttretensbestimmungen zu markieren. So ein Zufall aber auch. Ja, meine Damen und Herren, das erinnert mich an Walter Ulbricht, ich zitiere: «Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.» Ich glaube, Sie verstehen, was ich meine.
Nun gut, zurück zu Herrn Sägesser. Dieser führt ja auf Seite 21 aus, ich zitiere: «Fiskalische Gründe allein stellen indessen keinen beachtenswerten oder triftigen, die Rückwirkung rechtfertigenden Grund im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dar, es sei denn, die öffentlichen Finanzen seien in Gefahr. Dass Sanierungsmassnahmen im Hinblick auf einen ausgeglichenen Haushalt getroffen werden müssen, vermag noch nicht das Vorliegen einer Gefahr für die öffentlichen Finanzen zu begründen.»
Ja, Herr Dr. iur. Thomas Sägesser, Sie sind eben nur Jurist - das wird hier ganz offensichtlich. Schauen Sie in die Finanzplanung 2015 - 2018, Bericht und Antrag Nr. 90/2014. Unser Staat weist seit etlichen Jahren ein Primärdefizit, ein strukturelles Defizit, aus. Das heisst, wir können unsere laufenden Ausgaben nicht mit den laufenden Einnahmen decken. Nur dank des Finanzergebnisses - erwirtschaftet mit den Staatsreserven - können wir unsere Kosten neuerdings wieder gerade so decken. Diese Staatsreserven sind am Schwinden, weil eben trotzdem noch ein paarmal ein veritables Defizit am Ende eines Jahres bestanden hatte. Machen wir einen Vergleich. Nehmen wir das Land heran, das landläufig als das finanziell angeschlagenste Europas gilt - ja, Sie ahnen es: Griechenland. Hat Griechenland ein Primärdefizit? Nein, hat es nicht. Die generieren einen Überschuss und «nur» die Schuldenlast lässt Griechenland Verluste schreiben. Und Herr Sägesser will mir sagen, dass die öffentlichen Finanzen nicht in Gefahr seien.
Was für Massnahmen haben wir denn schon alles beschlossen? Wir haben der LIEmobil schon zweimal - jeweils rückwirkend - die Gelder für die jeweils laufenden Jahre gekürzt. Wir haben allen unseren Bürgerinnen und Bürgern höhere Kosten über die obligatorische Krankenpflegeversicherung auferlegt. Wir haben den Gemeinden über den k-Faktor Gelder entzogen. Wir bauen fortlaufend Stellen bei der Landesverwaltung ab. Unsere Polizei zerbricht fast an ihren Aufgaben, weil die Einnahmen nicht genügen, um dringend nötige Polizisten auszubilden. Und dann werden sogar so zweifelhafte Massnahmen angedacht wie Kürzungen bei den Behinderten. Wir müssen die Klassengrössen erhöhen, wir müssen Skilehrer einsparen, wir müssen Sprachaufenthalte einstampfen. Und Herr Sägesser hat die Kühnheit, mir durch sein Gutachten mitzuteilen, dass die öffentlichen Finanzen nicht in Gefahr seien. All das in Anbetracht von gegen null tendierenden Investitionen in die Zukunft. Ich frage Sie: Sind die Staatsfinanzen in Gefahr oder nicht? Was haben wir denn hier in diesem Hohen Hause die letzten bald zwei Jahre getan?
Dann möchte ich noch ausführen, was der Staatsgerichtshof - wohlgemerkt das Verfassungsgericht - zu einem sehr ähnlich gelagerten Fall, den Herr Dr. iur. Thomas Sägesser aber, wie ich aufgezeigt habe, nicht kannte, gesagt hat. Sie ahnen es selbstverständlich - ich spreche vom Urteil StGH 2013/183, ich zitiere aus den Seiten 28 und 29 des Urteils:
«5.4 - Auf der Grundlage der gebotenen Interessenabwägung kommt der Staatsgerichtshof zum Schluss, dass die in der Initiative vorgeschlagene Regelung, wonach der per 1. Januar 2009 gewährte Teuerungsausgleich auf den laufenden Renten für die Zukunft zurückgenommen werden soll, nicht gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz verstösst. Dies aus folgenden Gründen:
5.4.1 Es kann festgehalten werden, dass den Pensionsbezügern zum Zeitpunkt der Gewährung der Teuerungszulage die finanziellen Schwierigkeiten der Pensionsversicherung zwar noch nicht in ihrem vollen Ausmass bekannt waren. Allerdings war bereits seit längerem allgemein bekannt, dass sich die PVS in einer erheblichen Unterdeckung befindet (Aufklärungsbericht Swisscanto, a. a. O., 7 ff.). Eine solche erhebliche Unterdeckung muss in der Regel bei einer Deckungslücke von 10% als gegeben betrachtet werden (Botschaft des Schweizerischen Bundesrats über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge, BBl. 2003, S. 6399 [S. 6419]). Spätestens aufgrund der versicherungstechnischen Bilanz vom 1. Januar 2009, d.h. nach der Finanzmarktkrise, war die prekäre Situation der PVS in ihrem ganzen Umfang offensichtlich (Aufklärungsbericht Swisscanto, a. a. O., 225 f.). Vor diesem Hintergrund haben die Pensionsbezüger nicht uneingeschränkt darauf vertrauen können, dass die gewährten Leistungsverbesserungen in jedem Fall Bestand haben würden, zumal die seit längerem bestehende Finanzierungslücke Ausdruck davon ist, dass selbst die vor dem umstrittenen Teuerungsausgleich ausbezahlten Pensionen in ihrer vollen Höhe nicht nachhaltig finanzierbar waren.
5.4.2 Im Lichte der frühzeitigen öffentlichen Kenntnis um die prekäre Finanzierungsbasis der Renten und aufgrund der mässigen Höhe dieser Kürzung erscheint es dennoch unwahrscheinlich, dass die Pensionsbezüger gestützt auf das Vertrauen in die fortwährende Ausrichtung der Teuerungszulage Dispositionen getroffen haben, in denen sie durch die Rücknahme der Teuerungszulage in schwerwiegender und unzumutbarer Weise getroffen würden.
5.4.3 Unbestritten besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Konsolidierung der finanziellen Situation der PVS. Aufgrund des Umfangs der Deckungslücke und der strukturellen Finanzierungsdefizite liegt es insbesondere im öffentlichen Interesse, dass die Sanierungs- und Sicherungsmassnahmen möglichst rasch wirksam werden.
5.4.4 Zusammenfassend kommt der Staatsgerichtshof auf Grundlage der Interessenabwägung zwischen dem Interesse der von der Rentenkürzung betroffenen Pensionsbezüger und dem öffentlichen Interesse an einer raschen Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung zum Schluss, dass die geplante Rücknahme der Teuerungszulage keine Verletzung des verfassungsmässigen Vertrauensschutzes darstellen würde (vgl. StGH 2008/131, Erw. 4.3 [im Internet abrufbar unter www.gerichtsentscheide.li], wo der Staatsgerichtshof eine Reduktion einer laufenden IV-Kinderrente um beinahe 60% im Lichte des Grundsatzes von Treu und Glauben als noch vertretbar erachtete). Im Weiteren erscheint der Verzicht auf eine Übergangsregelung daher vertretbar, weil bei einem Aufschieben der Massnahme deren Wirksamkeit erheblich verzögert würde und weil die streitigen Rentenkürzungen die Pensionsbezüger nicht völlig unerwartet treffen würden.»
Tauschen Sie die entsprechenden Begriffe in diesem Rechtsspruch mit Staatshaushalt, Primärdefizit und so weiter aus und Sie haben quasi den hier vorliegenden Fall.
Ich möchte das Gesagte kurz zusammenfassen: Das Gutachten von Herrn Sägesser können Sie in der Pfeife rauchen. Leider hatte Herr Dr. iur. Thomas Sägesser nicht die zur Beurteilung nötigen Materialien zur Verfügung, noch weiss er ganz offensichtlich nicht um die Situation des Liechtensteiner Staatshaushaltes. Es sei ihm verziehen - er hat ja nicht mutwillig gehandelt.
So weit, so gut. Dann komme ich zum letzten Teil meiner Argumentation, dem Bericht und Antrag Nr. 117/2014, auf den wir, wie gesagt, aufgrund der gerade gemachten Ausführungen nicht eintreten werden. Darin führt die Regierung erneut aus, ich zitiere: «Bis anhin waren Einkäufe in vollem Umfang abzugsfähig, sofern die daraus resultierenden Altersleistungen angemessen sind. Die Angemessenheit wurde auf Verordnungsebene geregelt.»
Die Effekte dieser Verordnung habe ich Ihnen wohl plastisch dargelegt. Ich zitiere weiter: «Abgesehen vom Kriterium der Angemessenheit der resultierenden Altersleistung sah das bisherige Gesetz keine Beschränkung des jährlich zum Abzug zugelassenen Einkaufs vor.»
Ja, meine Damen und Herren es geht um Millionen, die am Fiskus vorbei langfristig eingelagert werden sollen.
Dann wird es wirklich abstrus. So erlaubt sich die Regierung zu schreiben, ich zitiere: «Im Anschluss an die Verabschiedung dieser Gesetzesänderung wurde die Verfassungsmässigkeit der rückwirkenden Regelung, dass die Gesetzesänderung bereits auf alle im Jahre 2014 getätigten einmaligen Beiträge (Einkäufe) Anwendung findet, in Frage gestellt.» Ja, von wem denn? Sind zwei uninformierte Leserbriefe genug? Oder geht es hier um weit mehr? Wollen einige der Anwesenden hier ihre Schäfchen auch in Sicherheit bringen? Bestehen hier Interessenkonflikte?
Dann sagt die Regierung, dass es eine, ich zitiere, «Rückwirkungsproblematik», gäbe, «die es mit dieser Gesetzesänderung zu sanieren gilt.» Ja, meine Damen und Herren, das finde ich dann wirklich schon fast wieder lustig. Dann meint die Regierung noch, ich zitiere: «Diese Gesetzesvorlage hat keine personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen.» Ich frage Sie, meine Damen und Herren, und ich frage vor allem Sie, Herr Regierungschef: Wollen Sie mich für dumm verkaufen?
In jedem Ihrer Berichte und Anträge warnen Sie selbst vor den massiven finanziellen Konsequenzen dieser Vorlage und dann hat sie dann plötzlich doch keine Auswirkungen mehr. Das soll einmal einer verstehen. Dann versuchen Sie sogar, in den Medien zu verkünden, dass es gar nicht so dramatisch wäre, wenn das Schlupfloch bis Ende dieses Jahres offen bleiben würde, und angeblich nur kleine Fische von der Regelung Gebrauch gemacht hätten. Denn die Regierung hat selbstverständlich beim Pensionskassenverband nachgefragt. Der Pensionskassenverband als Lobby ist selbstverständlich nicht objektiv und ohne jede Beeinflussung.Und schliesslich - das Beste zum Schluss - soll die Vorlage in 1. und 2. Lesung beraten werden und noch als dringlich erklärt werden. Zum Schluss soll noch allenfalls das Volk mundtot gemacht werden. Dies mit der vorgeschobenen Begründung, dass die Regelung so schnell wie möglich in Kraft treten kann, damit ja keiner mehr von der Übergangsregelung bis Ende Jahr profitieren kann. Im Dialekt gesagt: Der Mist ist halt leider schon geführt. Die Schäfchen sind schon im vermeintlich Trockenen.
Nein, es geht eindeutig darum, dem Volk einen Maulkorb zu verpassen. Das hat mittlerweile aber auch die Öffentlichkeit, nämlich der Steuerzahler, begriffen.
Ich sage es noch einmal: Die Fraktion der Freien Liste ist für Nichteintreten auf die Vorlage. Zudem stelle ich den Antrag auf namentliche Abstimmung in Bezug auf Eintreten. Ich habe fertig. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte der Regierung ausdrücklich dafür danken, dass sie mit dem vorliegenden Bericht und Antrag noch einmal auf das Thema der rückwirkenden Änderung des Steuergesetzes zurückkommt.
Eine rückwirkende Änderung von Gesetzen darf nach meinem Rechtsempfinden nur die absolute Ausnahme sein. Die Hürde für einen derartigen Schritt muss so hoch wie möglich bleiben. Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass das geltende Recht auch gilt.
Zum Rechtsgutachten: Für mich ist in diesem Zusammenhang das vorliegende Rechtsgutachten von absolut untergeordneter Bedeutung. Selbst wenn das Gutachten zum Schluss gekommen wäre, dass eine rückwirkende Gesetzesänderung in diesem Fall noch zulässig wäre, wäre das für mich noch in keinster Weise ein Grund, diese rückwirkende Gesetzesänderung auch gutzuheissen. Nur wenn etwas innerhalb der Grenzen der Rechtssprechung noch möglich ist, heisst das noch lange nicht, dass diese Grenzen auch ausgelotet werden müssen.
Zu den Auswirkungen der rückwirkenden Gesetzesänderung: Sinn und Zweck der Gesetzesänderung ist es, hier eine vom Gesetzgeber bisher gewollte steuerliche Privilegierung von Einzahlungen in die Pensionskasse neu einzuschränken. Dies, um ein aus heutiger Sicht ungewolltes Steuerschlupfloch einzuschränken. Das ist für mich auch richtig so und wird mit dieser Vorlage jetzt auch saniert. Nun wurde hier aber gerne mit Vermutungen operiert und spekuliert, dass die Möglichkeit zu Einzahlungen nur von absoluten Spitzenverdienern genutzt werde. Es wurde, ohne die Fakten zu kennen, beispielsweise behauptet, dass Spitzenverdiener hier regelmässig steuerfreie Einzahlungen von CHF 500'000 und mehr tätigen oder, wie jüngst in einem Leserbrief fabuliert, dem Staat hier Millioneneinnahmen an Steuern entgehen würden.
Eine Erhebung bei drei grossen Pensionskassen im Lande, die allein 13'000 Versicherte repräsentieren, zeigt ein anderes Bild. Im bisherigen Jahresverlauf wurden hier total 74 Einzahlungen vorgenommen. 46% der Einzahlungen lagen bei CHF 10'000 und weniger. 66% der Einzahlungen lagen bei CHF 30'000 und weniger, und 84% lagen bei CHF 50'000 und weniger. Keine einzige Einzahlung lag im Bereich der in diesem Hause auch schon erwähnten CHF 500'000.
Das Klassenkampf- oder Neidargument, dass es sich bei den Einzahlern also nur um absolute Spitzenverdiener handelt und dem Staat hier Millionen von Steuern entgehen, ist schlicht und einfach massiv übertrieben.
Abschliessend noch zur gefährlichen Präjudizwirkung: Es wurde bereits argumentiert, dass man ja beispielsweise beim US-Steueramtshilfegesetz bereits ebenfalls eine rückwirkende Gesetzesänderung vorgenommen habe - nach dem Motto: Was der Landtag schon einmal unter massivem Druck gemacht hat, kann er jetzt ohne Druck auch noch einmal machen. Sollte diese rückwirkende Gesetzesänderung in Kraft treten, wird es bestimmt wieder Personen in diesem Hause geben, die bei künftigen Gesetzesänderungen argumentieren werden, dass wir ja auch schon beim Steuergesetz ohne Druck eine rückwirkende Gesetzesänderung vorgenommen hätten. Die Hürde für eine rückwirkende Gesetzesänderung sinkt von Mal zu Mal - eine gefährliche Entwicklung in einem Rechtsstaat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Auch ich bin froh und danke der Regierung, dass wir heute die Möglichkeit haben, diesen Fehlentscheid vom September zu korrigieren. Auf die juristischen, vom Klassenkampf geprägten und diesem Hohen Haus nicht würdigen Aussagen des Herrn Lageder gehe ich gar nicht ein. Ich kann mich kurzfassen: Die DU-Fraktion hat im September geschlossen gegen diese Rückwirkung gekämpft und ich hoffe, wir können diesen Fehler heute korrigieren. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir mit Sicherheit mit den Betroffenen vor den Staatsgerichtshof ziehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mich stört an dieser Debatte etwas ausserordentlich, und das ist der Tonfall der Freien Liste. Das möchte ich jetzt einfach klipp und klar einmal gesagt haben. Sie ziehen hier über einen Gutachter her, der sich nicht wehren kann, der sich einfach Vorwürfen ausgesetzt sieht, das finde ich nicht fair. Wir haben hier im Landtag auch schon die Situation gehabt, dass wir um Gutachten kämpfen mussten, weil wir die von der Regierung nicht erhalten haben. Damals war die Begründung: Wenn ich euch das gebe, dann fallt ihr über die Gutachter im Landtag her. Und genau das machen Sie jetzt. Da bitte ich doch um Zurückhaltung. Für mich war der Tonfall massiv deplatziert.
Was mich auch ausserordentlich an Ihrem reisserischen Ton stört, ist: Wir haben das im nichtöffentlichen Landtag diskutiert, die Regierung hat auf Wunsch des Landtags das Gutachten eingeholt und hat diesen Bericht und Antrag dem Landtag vorgelegt. Das ist ein Entgegenkommen der Regierung. Die Regierung hätte das nicht machen müssen. Und wenn man jetzt so reinfährt, ist das einfach nicht fair und nicht in Ordnung - Punkt. Da habe ich nichts mehr anzuführen. Und was mich am allermeisten stört sind Ihre juristischen Ausführungen: Sie zitieren das Urteil des Staatsgerichtshofes, aber Sie hören genau dort auf, wo das Relevante steht. Ziffer 5.5, Seite 33, StGH-Urteil 2013/183, jetzt zitiere ich auch: «Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass die in der Initiative vorgeschlagene Rücknahme der Teuerungszulage ihre Wirkung ausschliesslich pro futuro entfalten soll. Die streitige Regelung stellt daher keine unzulässige echte Rückwirkung dar.» Das ist das Zentrale aus diesem Urteil. Und das haben Sie nicht zitiert. Und das finde ich ausserordentlich bedenklich. Sie haben just an jener Stelle aufgehört zu zitieren, wo es rechtlich relevant wird. Das finde ich irreführend.
Dann zum Gutachten Sägesser: Ich meine, ich gebe es zu, ich bin Anwalt, ich habe den Antrag damals unterstützt. Meine Überlegung war in zeitlicher Hinsicht, dass das eine kurze Rückwirkung ist. Ich habe kein Problem, darauf zurückzukommen, das habe ich auch im nichtöffentlichen Landtag gesagt, wenn man mich überzeugt, dass das ein Fehlentscheid war. Und das Gutachten überzeugt mich. Ich sehe darin keinen Fehler.
Der Vernehmlassungsbericht 2013 ist nicht ausschlaggebend. Die Punkte, die gegeben sein müssen, dass eine echte Rückwirkung zulässig ist, die müssen kumulativ erfüllt sein. Und das ist nur ein Punkt. Der zentrale Punkt sind die triftigen Gründe. Und fiskalische Gründe sind keine triftigen Gründe. Jetzt können Sie sagen, das ist schweizerische Rechtsprechung. Der Gutachter führt das auf Seite 5 zu StGH 2013/11 aus, dass sich der liechtensteinische Staatsgerichtshof bei Fragen der Rückwirkung an die schweizerische Rechtsprechung anlehnt. Das kann man auch nachlesen bei Andreas Kley, Politische Schriften, Bd. 23, Grundriss des liechtensteinisches Verwaltungsrecht, Seite 81. Da steht das klipp und klar. Und da wird auch bestätigt: Es müssen triftige Gründe gegeben sein, «nicht aber ein bloss fiskalisches Interesse». Und das muss kumulativ erfüllt sein. Wenn man die Punkte durchgeht, die hat der Gutachter abgehandelt, und das für mich, ehrlich gesagt, zufriedenstellend. Und da kann man jetzt noch so viele Verschwörungstheorien aufstellen usw. Ich habe es gesagt, wenn ein Fehler passiert ist, ist es auch ein bisschen Grösse, wenn man auf etwas zurückkommt und sagt, okay, das war eine Fehlentscheidung.
Wenn Sie in finanzieller Hinsicht das Gefühl haben, dass da dem Staat - massiv - Hunderttausende von Franken flöten gehen, ich weiss nicht, was Ihnen vorschwebt. Der Abg. Elfried Hasler hat das eigentlich ausgeführt, es stand auch in den Zeitungen: Es sind nicht so viele Fälle. Vielleicht kann die Regierung dazu noch etwas sagen. Aber eigentlich hat der Landtag das, was er wollte, dass in Zukunft nicht ein grosses Zeitfenster offen ist, während dem von dieser Steueroptimierung Gebrauch gemacht werden kann. Und wenn wir dem heute zustimmen, dann zwingen wir nicht Leute, die das nicht vorhergesehen haben - es sind nicht alles Juristen usw., es sind Bürger, und ich unterstelle da nicht jedem eine böswillige Absicht -, vor den Staatsgerichtshof. Damit entlasten wir auch den Staatsgerichtshof. Man könnte es auch einmal von dieser Seite sehen.
Aber ich denke, wir vergeben uns nichts, wenn wir auf einen Fehlentscheid zurückkommen. Ich habe mir das auch überlegt, ich war lange Zeit hin- und hergerissen, aber wenn ich jetzt die Unterlagen nochmals studiere und vor allem auch das StGH-Urteil zu «win-win», das in dieser Frage gar nicht einschlägig ist, dann, denke ich, können wir guten Mutes dieser Vorlage zustimmen. Ich werde Ihrem Antrag auf Nichteintreten sicher nicht zustimmen. Wie immer das heute ausgeht, aber ich bitte Sie, in Zukunft ein bisschen fairer zu sein und Ihren Ton zu drosseln. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Was ist das Ziel dieser Vorlage? Mit der Sanierungsvorlage soll erreicht werden, dass wir ganz sicher verfassungskonform unterwegs sind. Das ist das Ziel. Und dieses Ziel wird mit der Vorlage auch erreicht.
Die Zweifel an der Verfassungsmässigkeit wurden bereits in der Landtagssitzung vom 4. September 2014 von einzelnen Abgeordneten geäussert. Die Sanierungsvorlage muss vor diesem Hintergrund gesehen werden. Mit dieser Vorlage eröffnet die Regierung dem Landtag die Möglichkeit, eine «Panne» rechtzeitig und ohne gröbere Probleme zu beheben. Die Regierung hatte in ihren Berichten und Anträgen an den Landtag jeweils verfassungskonforme Vorschläge unterbreitet und hat nach dem Beschluss vom 4.9. unverzüglich die umstrittene Frage abklären lassen.
Basierend auf dem Ergebnis des eingeholten Gutachtens wurde dann unter erheblichem Zeitdruck eine Sanierungsvariante erarbeitet. Es liegt nunmehr in der Verantwortung des Landtages: Er kann jetzt ent-weder den sicheren Weg zu Ende gehen oder den riskanteren Weg einschlagen. Er muss aber dann auch die Verantwortung tragen, insbesondere wenn er das vorliegende Gutachten ignoriert.
Die Dringlicherklärung ist Teil des erwähnten Sanierungskonzepts. So kann eine möglichst rasche Zeichnung und ein möglichst rasches, gleichzeitiges Inkrafttreten beider Vorlagen erreicht werden, wodurch die verfassungsrechtlich problematische Bestimmung im Gesetz vom 4.9. sofort saniert und damit nie wirksam wird. Bei einer Nichtdringlicherklärung würde das vom Landtag gefürchtete Schlupfloch um circa sechs Wochen erweitert, und schliesslich wäre man in der Konsequenz dann eigentlich auch wieder bei der ursprünglichen Vorlage der Regierung. Von der Dringlicherklärung Abstand zu nehmen, ist natürlich nicht unmöglich - sie gibt aber wenig Sinn.
Im Hinblick auf die Frage der Vorhersehbarkeit wurde argumentiert, dass bereits die Vernehmlassungsvorlage eine Anwendung für die Veranlagung des Steuerjahres 2014 vorgesehen habe und daher eine rückwirkende Inkraftsetzung voraussehbar gewesen sei. Dieses Argument zielt völlig ins Leere. Vielmehr sind Inkrafttretensbestimmungen aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess üblicherweise laufend anzupassen. Bereits im Bericht und Antrag Nr. 15/2014, welcher ja im April-Landtag behandelt wurde, ist für Einkäufe in Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge keine Rückwirkung vorgesehen. Dies wurde im entsprechenden Bericht und Antrag auch ausgeführt. In der Stellungnahme, im Bericht und Antrag Nr. 66/2014, ist auf Seite 29 dann wie folgt ausgeführt, ich zitiere: «Die Regierung schlägt deshalb vor, dass die Neuregelung der Abzugsfähigkeit von laufenden und einmaligen Beiträgen erst ab Steuerjahr 2015 gelten soll.»
Den Schluss zu ziehen, dass die Betroffenen mit dem Vernehmlassungsbericht bereits informiert seien und entsprechend handeln, ist doch etwas weit hergeholt. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich noch gar nicht klar, welche Gesetzesvorlage dem Landtag effektiv vorgelegt wird. Für die Adressaten der Bestimmung war die rückwirkende Inkraftsetzung somit keineswegs voraussehbar. Zudem hat sich der Steuerpflichtige an der jeweils geltenden Rechtslage und nicht an Planungen und politischen Vorhaben zu orientieren.
Dann zum StGH-Urteil betreffend «win-win» - es wurde bereits vom Abg. Christian Batliner ausgeführt. Es wurde kritisiert, das Gutachten Sägesser habe das StGH-Urteil zu «win-win» nicht berücksichtigt. Hierzu ist festzuhalten, dass sich der StGH darin zwar zur Vorhersehbarkeit einer Gesetzesänderung äussert, aber auch klar festhält, dass die in der Initiative vorgesehene Rücknahme der Teuerungszulage - im Unterschied zum vorliegenden Fall - eben gerade keine echte Rückwirkung darstellt. Der StGH führt dazu aus, ich zitiere: «Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass die in der Initiative vorgeschlagene Rücknahme der Teuerungszulage ihre Wirkung ausschliesslich pro futuro entfalten soll. Die streitige Regelung stellt daher keine unzulässige echte Rückwirkung dar.»
Somit wird das Gutachten durch das StGH-Urteil zu «win-win» keinesfalls widerlegt, sondern im Gegenteil indirekt bestätigt, da im vorliegenden Fall die zu sanierende Bestimmung eben nicht nur pro futuro, sondern auch und vor allem in die Vergangenheit wirkt und somit eine unzulässige echte Rückwirkung vorliegt.
Dann komme ich noch ganz kurz zu den Äusserungen des Abg. Thomas Lageder. Ich kann nur sagen: Gut gebrüllt, Löwe. Sie haben viel geschossen, aber leider wenig getroffen.
Sie machen hier eine Verknüpfung zwischen Vernehmlassungsbericht und Beschluss des Landtags und lassen aber die anderen Berichte und Anträge einfach links liegen. Ebenfalls zitieren Sie aus dem Gutachten, Seite 20, und nennen da die triftigen Gründe, vergessen dann aber die Ausführungen auf Seite 21. Hier steht dann auch wieder: «Fiskalische Gründe allein stellen indessen keinen beachtenswerten oder triftigen, die Rückwirkung rechtfertigenden Grund im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dar - es sei denn, die öffentlichen Finanzen seien in Gefahr.»
Übrigens möchte ich nochmals darauf hinweisen - Sie haben relativ ausführlich ausgeführt, dass dieses Steuerschlupfloch zu schliessen ist: Die Regierung hat dem Landtag vorgeschlagen, diese Lücke zu schliessen. Es war die Regierung, die diesen Passus aufgenommen hat. Und hier geht es nicht um die grundsätzliche Frage, ob dieses Steuerschlupfloch geschlossen werden soll oder eben nicht. Das ist nicht die Frage, sondern es geht einzig und allein darum, dass wir eine echte Rückwirkung haben und dass dies verfassungsrechtlich problematisch ist. Deshalb hat die Regierung diese Lösung vorgeschlagen.
Sie haben dann erneut den Vorwurf in den Raum gestellt, dass die Anpassungen der Inkrafttretensbestimmungen im Bericht und Antrag Nr. 66/2014 nicht korrekt ausgeführt wurden. Ich habe das schon mehrfach erläutert - und die Bestimmungen sind in den Erläuterungen ausgeführt -, es hat dort kleine Fehler gegeben. Der Regierung zu unterstellen, man habe hier absichtlich etwas nicht erläutert, das weise ich jedoch entschieden zurück.
Sie haben auch die Frage gestellt, von wem denn die Frage dieser Verfassungsmässigkeit gestellt worden ist. Der Abg. Christian Batliner hat das bereits entsprechend ausgeführt.
Und noch etwas: Die Regierung hat bei den Pensionskassen nicht nachgefragt. Das war nicht die Regierung. Auch hier muss ich Sie korrigieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Thomas Lageder, ich bitte Sie auch noch zu präzisieren: Ich gehe davon aus, dass Sie namentliche Abstimmung in der Frage des Eintretens beantragen.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, das habe ich gesagt: in der Frage des Eintretens.
Zum Abg. Christian Batliner: Ich habe Ihnen nicht vorenthalten, dass es pro futuro war. Das ist in meinem ersten Satz schon vorgekommen. Ich habe gesagt: «Auf Grundlage der gebotenen Interessenabwägung kommt der Staatsgerichtshof zum Schluss, dass die in der Initiative vorgeschlagene Regelung, wonach der per 1. Januar 2009 gewährte Teuerungsausgleich auf den laufenden Renten für die Zukunft zurückgenommen werden soll ...» Im ersten Satz habe ich das gesagt. Das können Sie auf dem Tonband nachhören - im ersten Satz. Ich habe es nur hinten nicht nochmals gesagt. Das gebe ich zu. Aber ich habe es gesagt. Also kann ich den Vorwurf nicht so stehen lassen. Das ist nicht korrekt.
Ich habe nicht gegen den Herrn Sägesser gewettert. Ich habe nur gesagt, er hat meiner Meinung nach zwei wichtige Dokumente nicht zur Verfügung gehabt respektive nicht ins Gutachten miteinbezogen. Und ich habe Ihnen das belegt. Die beiden Dokumente sind nicht in den Materialien aufgeführt. Wenn mir jetzt der Herr Regierungschef sagt, dass es egal ist, was im Vernehmlassungsbericht steht, dann teile ich seine Meinung nicht. Meiner Meinung nach war das voraussehbar. Und die Äusserungen der Interessenverbände sind dahingehend deutlich, dass sie es gewusst haben, und sie werden es ihren Kunden wohl oder übel erzählt haben.
Dann noch zum Vorwurf, ich hätte die fiskalischen Gründe nicht angeführt: Auch das habe ich erwähnt, Herr Regierungschef. Ich gebe dem Gutachter so weit recht, dass fiskalische Gründe vielleicht nicht genügend sind. Der Gutachter sagt aber auch, dass eben, sollten die Staatsfinanzen in Gefahr sein, das zulässig ist. Und meiner Meinung nach sind die Staatsfinanzen eben schon in Gefahr. Ich habe Ihnen auch gesagt, warum dem so ist. Im Jahr 2013 hatten wir noch ein Primärdefizit von CHF 200 Mio. Ich gebe zu, jetzt schaut es ein bisschen besser aus. Gestern Abend haben wir uns alle noch auf die Schulter geklopft, dass wir auf keinen Fall mit unseren Bestrebungen zur Sanierung des Staatshaushaltes nachlassen dürfen. Und ich möchte, dass hier auch nicht nachgelassen wird.
Dann noch eine Bemerkung zum Abg. Elfried Hasler: Ich stelle fest, die FBP ist sich auch nicht einig. Einige sagen, das Gutachten ist gut. Der Abg. Elfried Hasler sagt, das Gutachten ist nicht gut, und weil es nicht gut ist, ist es gar nicht relevant. Das finde ich schon ein bisschen kontradiktorisch. Und zu den Zahlen: Wir haben schon gewisse Zahlen von der Stabsstelle Finanzen bekommen. Wir wissen ungefähr, was in den letzten Jahren so über diesen Kanal am Staat vorbeigeflossen ist. Und durch diese Entwicklungen, wie das jetzt hier vor sich geht, können wir zumindest annehmen, dass die gleichen Gelder wieder fliessen werden. Viel wahrscheinlicher ist es aber, dass mehr Gelder in diese Einmaleinlagen fliessen werden.
Und somit - glaube ich - habe ich mich gerechtfertigt und stehe wieder einigermassen sauber da.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Gestützt auf eine Debatte in der nichtöffentlichen Landtagssitzung vom Oktober hat die Regierung auf Wunsch des Landtags bei Dr. iur. Thomas Sägesser ein Rechtsgutachten eingeholt, mit welchem sie die neuerliche Prüfung der vom Landtag in seiner Sitzung vom September 2013 mit 18 Stimmen beschlossenen, rückwirkenden Inkraftsetzung einer Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einmaleinlagen in Personalvorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule ermöglicht. Das ist anzuerkennen und dafür ist der Regierung ausdrücklich zu danken.
Allerdings komme ich nicht umhin, sowohl zum vorliegenden Bericht und Antrag als auch zum Gutachten selbst Fragen aufzuwerfen.
Zunächst zum Gutachten: Dieses stützt sich auf eine Liste von Dokumenten, welche dem Gutachter von der Regierung zur Verfügung gestellt worden sind, und ich meine, dass das Gutachten nicht in vorliegender Weise ausgefallen wäre, hätte der Gutachter über weitere für eine umfassende Auseinandersetzung mit der Materie absolut relevante Unterlagen verfügt. Damit meine ich insbesondere die Vernehmlassungsvorlage der Regierung vom 18. September 2012 zu der nun vom Landtag verabschiedeten Steuergesetznovelle sowie das uns allen noch wohlbekannte StGH-Urteil zur Verfassungsmässigkeit der Volksinitiative «win-win». Über beides hat der Gutachter nicht verfügt und schreibt einleitend deshalb zu Recht vorsichtig, dass er sich auf die von den zuständigen Verwaltungsstellen erhaltenen Angaben stütze und aber auch, dass angesichts der knappen zeitlichen Fristen es nicht möglich sei, eine umfassende rechtliche Begutachtung vorzulegen. Daher trifft den Gutachter gerade auch mangels eigener Kenntnis der jüngeren Vorgänge in Liechtenstein kein Vorwurf, dass ihm eine umfassendere Sichtweise aus zeitlichen und inhaltlichen Gründen nicht möglich gewesen ist. Ich bewerte es sogar als positiv, dass er diese Reservationen einleitend zum Gutachten angebracht hat.
Hätte der Gutachter beispielsweise über den bereits erwähnten Vernehmlassungsbericht der Regierung vom September 2012 verfügt, hätte er bereits die Frage der Voraussehbarkeit staatlichen Handelns allenfalls anders beurteilen können. In besagtem Vernehmlassungsbericht bekundete die Regierung die klare Absicht, das gesamte Gesetzeswerk auf den Tag der Kundmachung in Kraft treten und erstmals auf die Veranlagung des Steuerjahrs 2013 Anwendung finden zu lassen.
Damals war also schon klar, dass Restriktionen hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von Einmaleinlagen unmittelbar bevorstehen. Zudem wäre es schon damals aufgrund des gesetzgeberischen Prozesses gar nicht möglich gewesen, die Steuergesetznovelle noch im Jahr 2012 zu verabschieden, sondern eben erst im Laufe des Jahres 2013 mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2013, also rückwirkend. Schon der Ver-nehmlassungsbericht vom 18. September 2012 implizierte damit jene Rückwirkung, welche der Landtag im September 2014 nun mit einem Steuerjahr Verspätung beschlossen hat.
Es ist nicht bekannt, dass sich im Rahmen jener Vernehmlassung im Jahr 2012 überhaupt jemand und meines Wissens zumindest nicht die Experten des Pensionskassenverbands in Richtung einer verfassungsmässig problematischen Rückwirkung geäussert hätten.
Am Rande greife ich in diesem Zusammenhang eine weitere Aussage des Gutachters auf. Zitat: «Zufolge des Prinzips der Nichtrückwirkung von Erlassen ist nicht nur eine belastende, sondern auch eine begünstigende Rückwirkung grundsätzlich unzulässig.» Hierzu mache ich gerne erinnerlich, dass wir dieses Jahr auch eine hiermit nicht in Frage stellen zu wollende Steueramnestie beschlossen haben, insbesondere sei dabei auf die auf 2014 befristete Sonderamnestie hingewiesen, welche es ermöglicht, sich mit der Deklaration des Vermögensstands per 1.1.2014 einer zuvor verabsäumten Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen zu entledigen. Diese befristete Amnestie wäre, der Diktion des Gutachters konsequent folgend, sohin ebenfalls nicht verfassungskonform.
Gerade jedoch in Bezug auf Verfassungskonformität hat uns der Staatsgerichtshof mit seinem Urteil zur Volksinitiative «win-win» klare Vorgaben erteilt. Er ist bekanntlich dem mehrheitlichen Landtagsbeschluss vom September 2013 nicht gefolgt und hat zur damals grossen Überraschung vieler die Volksinitiative «win-win» für verfassungskonform erklärt. Ausgerechnet dieser neueste Leading Case der Verfassungsrichter betreffend die zeitliche Mässigkeit von Rückwirkungen, die Betrachtung wohlerworbener Rechte und den Vertrauensschutz stand dem Gutachter nicht zur Verfügung beziehungsweise hätte er sich dieses Staatsgerichtshofurteil aus eigenem Antrieb zusätzlich zu den ihm von der Regierung zur Verfügung gestellten Unterlagen besorgen können und allenfalls müssen.
Seit diesem StGH-Urteil wissen wir, dass eine um viereinhalb Jahre rückwirkende Aberkennung von Teuerungszulagen in erklecklicher Höhe von 3,4% auf Altersrentenleistungen verfassungskonform ist.
Gutachter Sägesser zählt mehrere Aspekte auf, die allenfalls für die Verfassungskonformität von Rückwirkungen sprechen. Zum einen hat die Rückwirkung klar gewollt zu sein. Das trifft sowohl für «win-win» als auch für die gegenständliche Fragestellung zu. Die Initianten und die Mitunterzeichner haben damals die rückwirkende Aberkennung von Teuerungszulagen klar gewollt, ebenso hat der Landtag mit 18 Stimmen die rückwirkende Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Einmaleinlagen in die Pensionskasse klar gewollt.
Für Gutachter Sägesser muss eine Rückwirkung im Weiteren in zeitlicher Hinsicht mässig sein, die er auf der Grundlage von Bundesgerichtsentscheiden mit zwölf Monaten als das Kriterium der Mässigkeit erfüllend beurteilt. Bei seinem Urteil zu «win-win» hat der Staatsgerichtshof eine Rückwirkung von sage und schreibe mehr als vier Jahren als annehmbar taxiert. Bei der gegenständlichen Frage bewegen wir uns klar im Rahmen der Definition des zeitlichen Rahmens von Gutachter Sägesser und bei Weitem unter dem, was der Staatsgerichtshof in seinem «win-win»-Urteil offenbar als mässig taxiert.
Auch hinsichtlich des Kriteriums der wohlerworbenen Rechte ging der Staatsgerichtshof bedeutend weiter. Er erachtete es im Rahmen der Volksinitiative «win-win» als keinen verfassungsmässig unzulässigen Eingriff in wohlerworbene Rechte, Teuerungszulagen auf sämtliche Altersrenten rückwirkend um über vier Jahre abzuerkennen. Auch Sägesser sieht bei der rückwirkenden Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Einmaleinlagen in die Pensionskasse zu Recht keinen Eingriff in wohlerworbene Rechte.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die vom Landtag beschlossene, rückwirkende Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Einmaleinlagen in die Pensionskasse klar gewollt, in zeitlicher Hinsicht mässig war und auch keinen Eingriff in wohlerworbene Rechte darstellt, was der Gutachter bekanntlich bestätigt.
Bleibt der Vertrauensschutz. In diesem Zusammenhang verweise ich zum einen nochmals auf die bereits eingangs erwähnte Vernehmlassungsvorlage der Regierung vom September 2012, aufgrund derer die Voraussehbarkeit des staatlichen Handelns als ein Bestandteil des Vertrauensschutzes klar gegeben war. Zudem verweise ich ein weiteres Mal auf das StGH-Urteil zur Volksinitiative «win-win». Dort schreibt der Staatsgerichtshof wie folgt:
«Zusammenfassend kommt der Staatsgerichtshof auf Grundlage der Interessenabwägung zwischen dem Interesse der von der Rentenkürzung betroffenen Pensionsbezüger und dem öffentlichen Interesse an einer raschen Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung zum Schluss, dass die geplante Rücknahme der Teuerungszulage keine Verletzung des verfassungsmässigen Vertrauensschutzes darstellen würde.»
Was der Staatsgerichtshof zu «win-win» schreibt, dürfte sinngemäss durchaus auch auf den heute zur Diskussion stehenden Gegenstand anzuwenden sein. Zudem verweist der Staatsgerichtshof in seinem Urteil zu «win-win» auf ein anderes von ihm gefälltes Urteil, wonach selbst die Reduktion einer laufenden IV-Kinderrente um beinahe 60% im Lichte des Grundsatzes von Treu und Glaube als vertretbar zu erachten sei.
Daraus leitet sich für mich eine Bemerkung zu den Auswirkungen einer rückwirkenden Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Einmaleinlagen in die Pensionskasse ab. Gelinde gesagt, sind diese Auswirkungen sehr bescheiden, zumindest im Verhältnis zu den Auswirkungen einer 60-prozentigen Kürzung von IV-Kinderrenten sowie von Alterspensionen aus der zweiten Säule, welche durchaus bereits knapp bemessen sein können. Das haben wir am Mittwoch in der Debatte über die Motion der Freien Liste einhellig konstatiert.
Bislang hatten Einmaleinlagen in die Pensionskasse nur verhältnismässig zu sein, um diese steuerlich nahezu unbeschränkt in Abzug bringen zu können. «Verhältnismässig» war unter anderem so definiert, dass eine künftige Altersrente aus der Pensionskasse das 15-fache der maximalen AHV-Altersrente nicht übersteigen darf. Es ist einfach zu errechnen, dass damit eine Jahresrente von über CHF 400'000 oder ein zugrundeliegendes Alterskapital von guten sechseinhalb Millionen Franken nach bisherigem Verständnis verhältnismässig war. Damit ist schnell klar, dass die bisherige steuerliche Behandlung von Einmaleinlagen in Pensionskassen insbesondere ein treffliches Mittel zur Steueroptimierung darstellte. Das hat die Regierung richtigerweise erkannt und schreibt dazu in ihrer hier schon mehrfach zitierten Vernehmlassungsvorlage vom 18. September 2012 wie folgt: «Einkäufe sollen der Schliessung von Deckungslücken und einer adäquaten Altersvorsorge und nicht der Steueroptimierung dienen.»
Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser der nochmalige Hinweis darauf, dass auch mit der vom Landtag beschlossenen, rückwirkenden Regelung Einmaleinlagen in Pensionskassen in der Grössenordnung von 18% des jährlichen AHV-pflichtigen Einkommens weiterhin steuerlich abzugsfähig sind, und das dürfte bei Weitem ausreichen, um über eine Versicherungskarriere hinweg Deckungslücken zu schliessen und sich eine adäquate Altersvorsorge zu sichern. Zudem sind darüber hinausgehende Einlagen in Pensionskassen ja weiterhin möglich, einfach nicht mehr steuerbefreit. Damit ist auch die Aussage von Gutachter Sägesser zu widerlegen, dass die vom Landtag beschlossene Rückwirkung nebst Auswirkungen auf die für das betreffende Steuerjahr zu tragende Steuerlast auch langfristig, im Hinblick auf die Altersleistung, von Bedeutung ist. Letztlich sei der guten Ordnung halber nochmals darauf hingewiesen, dass nebst der ersten und der zweiten Säule auch die dritte Säule per Definition zum Altersvorsorgekonzept in unserem Land beiträgt. Dies ist die private Altersvorsorge durch Vermögensbildung, nur dass privates Vermögen, zumindest in Form von Bankguthaben, der Sollertragsbesteuerung untersteht, was vom Gesetzgeber ja durchaus auch so gewollt ist.
Dies bestätigt die Regierung in einer weiteren Vernehmlassungsvorlage zur Steuergesetzrevision vom 13. Dezember 2013 mit Frist bis 24. Januar 2014. Darin schreibt sie unter anderem: «Mit der Einführung des neuen Steuergesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, einmalige Zahlungen an Vorsorgeeinrich-tungen, beispielsweise zur Schliessung bestehender Vorsorgelücken, vollumfänglich abzuziehen. Wie sich nun in der Praxis zeigt, wird diese Möglichkeit insbesondere von sehr gut verdienenden Steuerpflichtigen zur Steueroptimierung genutzt. Die durch die Zahlung resultierenden Altersguthaben übersteigen die angemessene Altersvorsorge bei weitem. Die Steueroptimierung besteht darin, dass beim Einkauf die Einkaufssumme vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden kann, dass auf das Sparguthaben in der Vorsorgeeinrichtung - im Gegensatz zum Sparguthaben auf einer Bank - keine Vermögenssteuer zu entrichten ist und dass bei Auszahlung der Pensionsleistungen (sei dies in Kapitalform oder Rente) ein Freibetrag von 30% geltend gemacht werden kann. Von Steuerpflichtigen mit weniger hohen Einkommen wurde die Möglichkeit kaum genutzt.»
Ich gehe davon aus, dass diese Aussagen der Regierung faktenbasiert sind und auf der konkreten Auswertung von Steuererklärungen beruhen.
Weiters schrieb die Regierung im Dezember 2013: «Die Regierung ist der Auffassung, dass es nicht Sinn und Zweck sein kann, für sehr gut verdienende Steuerpflichtige eine steuerbegünstigte Sparmöglichkeit zu schaffen.»
Gutachter Sägesser stand diese Vernehmlassungsvorlage nicht zur Verfügung. Das StGH-Urteil 2013/011 zu einer Beschwerde gegen das Steueramtshilfegesetz zwischen Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika sieht eine Rückwirkung im Rahmen der Steueramtshilfe zurück bis zum 1.1.2009 als durchaus verfassungskonform. Im Urteil äussert sich der Staatsgerichtshof zum Rückwirkungsverbot unter anderem generell wie folgt: «Das Rückwirkungsverbot ist Ausfluss des Erfordernisses der Vorhersehbarkeit des Gesetzes und hängt somit eng mit dem Grundsatz von Treu und Glauben zusammen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt verhältnismässig, an dem eine Änderung der Rechtslage von staatlicher Seite angekündigt oder sonst für die Betroffenen absehbar war und sie entsprechend reagieren konnten.»
Die Vorhersehbarkeit des staatlichen Handelns war sowohl mit der Vernehmlassungsvorlage der Regierung zur Steuergesetzrevision vom September 2012 als auch mit jener vom Dezember 2013 gegeben. Wenn nicht schon auf das Steuerjahr 2013, dann sicher auf das Steuerjahr 2014.
Dr. Sägesser wird schliesslich im Bericht und Antrag der Regierung wie folgt zitiert: «Der Gutachter kommt sodann zum Schluss, das bei der gegenständlichen Regelung betreffend einmalige Beiträge die Voraussetzungen einer ausnahmsweise zulässigen echten Rückwirkung nicht erfüllt seien, insbesondere sei die Voraussetzung des Vorliegens von triftigen und beachtenswerten Gründen im Sinne der Rechtsprechung nicht erfüllt. Fiskalische Gründe stellten keine beachtenswerten und triftigen Gründe dar, die eine Rückwirkung rechtfertigen.»
Aus welchen Gründen der Gutachter nicht vollständig zitiert worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis, denn dieser hielt in seinem Gutachten fest, dass die Voraussetzungen einer ausnahmsweise zulässigen echten Rückwirkung nicht durchwegs erfüllt seien und dass fiskalische Gründe allein keine beachtenswerten und triftigen Gründe darstellen. In den beiden im Bericht und Antrag weggelassenen Begriffen «durchwegs» und «allein» steckt jedenfalls durchaus erhebliche Substanz.
Wie die Regierung in ihrem Bericht und Antrag zur Auffassung gelangen kann, dass diese Gesetzesvorlage keine finanziellen Auswirkungen zeitige, kann ich nicht nachvollziehen. Ebenso wenig ist es für mich verständlich, dass auf jede Erläuterung dahingehend verzichtet wird, weswegen der Landtag dieses Gesetz für dringlich erklären und damit einem allfälligen Referendum entziehen sollte.
Weder Bericht und Antrag noch das Gutachten selbst, welches der Verfasser mit einiger Reservation unter Hinweis darauf abgegeben hat, dass die knappen zeitlichen Fristen eine umfassende rechtliche Begutachtung nicht ermöglichten und dass er sich dabei meiner Meinung nach auf zu wenig umfassendes Datenmaterial stützen sowie mehr Bundesgerichtsentscheide als liechtensteinische Rechtsprechung zu Hilfe nehmen musste, bilden für mich keine ausreichende Grundlage, um auf den Landtagsentscheid vom 4. September 2014 zurückzukommen und einen allfälligen Fehlentscheid zu korrigieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Auch ich möchte zuerst - wie der Abg. Batliner - auf das Votum des Abg. Lageder zurückkommen. Auch ich fand Ihren Ton in Ihrem Votum nicht korrekt. Die Regierung, insbesondere der Herr Regierungschef, hat diese Vorlage ausdrücklich auf Wunsch des Landtags vorgelegt, und ich bedanke mich ausdrücklich bei der Regierung für diese Vorlage.
Nun, es wurden jetzt einige Kritikpunkte - vor allem an diesem Gutachten - vorgebracht. Kurz zusammengefasst, glaube ich, kann man sagen: Der Hauptkritikpunkt an diesem Gutachten liegt insbesondere am Materialienverzeichnis auf Seite 28, nämlich dass nach Ansicht einiger Personen hier nicht sämtliche Materialien, die allenfalls für so ein Gutachten wesentlich sind, beigezogen worden sind. Diese Ansicht kann man auch meines Erachtens teilen.
Ich stelle mir heute dann schon einfach die Frage: Können wir hier aufgrund dieses Urteils wirklich die 1. und 2. Lesung vornehmen und dann auch noch eine Dringlichkeitserklärung beschliessen? Da bin ich wieder einig mit dem Abg. Lageder, zumindest einer Dringlichkeitserklärung kann auch ich sicherlich nicht zustimmen. Meines Erachtens wäre auch hier irgendwie eine Kompromisslösung oder eine Lösung dahingehend vielleicht denkbar, dass wir in der Dezember-Sitzung eine 2. Lesung durchführen und dann in dieser Zwischenzeit die Materialien, die hier von verschiedenen Abgeordneten vermisst werden - das ist, glaube ich, insbesondere der Vernehmlassungsbericht aus dem Jahre 2012, der wohl in Bezug auf das Kriterium der Vorhersehbarkeit allenfalls entscheidend wäre -, dem Gutachter nochmals zugestellt werden und sich der Gutachter nochmals damit befassen könnte, ob dieser Vernehmlassungsbericht allenfalls zu einem anderen Ergebnis in Bezug auf die Vorhersehbarkeit führt.Das wäre von mir so ein möglicher Lösungsvorschlag. Am Schluss möchte ich nochmals der Regierung recht herzlich für die Vorlage dieses Berichts danken. Es war auch mein Wunsch. Ich verstehe es, aufgrund der Kürze der Zeit war es wahrscheinlich dem Gutachter schlichtweg nicht möglich, sämtliche Unterlagen zu berücksichtigen. Aber ich hoffe einfach, dass wir heute noch irgendwie einen vernünftigen Ausweg finden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, werte Damen und Herren Volksvertreterinnen und Volksvertreter, welche Rechte vertreten Sie? Diese Frage müssen Sie sich schon stellen, wenn Sie diese Vorlage beraten wollen.
Wir haben ein Problem mit dem Staatshaushalt, und diese Vorlage wird dazu führen, dass wir weniger Einnahmen haben. Es gibt eine schöne Beilage zu den Fragen in der Finanzkommission. Denn die Regierung behauptet ja im vorliegenden Bericht, es hätte keine finanziellen Konsequenzen. In dieser Finanzkommissionsbeilage, ich gehe einmal davon aus, Sie haben es alle gelesen, aber ich lese es gerne vor: Was waren dann die finanziellen Konsequenzen in der Vergangenheit? 2011: rund CHF 1 Mio. weniger Steuereinnahmen. Das steht in einem Papier der Regierung. 2012: Mindereinnahmen von rund CHF 800'000. Und 2014? Das weiss die Regierung logischerweise noch nicht, das wissen wir alle nicht, aber es wird sich auch hier um etliche Hunderttausend Franken handeln, die uns fehlen. Und das sind ja nur die fehlenden Einnahmen auf der Einkommensseite. Was im ersten Jahr im Einkommen nicht aufscheint, wird dann im nächsten Jahr ja auch auf der Vermögensseite nicht mehr erscheinen. Und das ist dann eben der Effekt, der auch die nächsten Jahre zuschlagen wird.
Und dann kommen wir gerade eben auch zum Gutachten. Es wurde bereits mehrmals erwähnt: Der Gutachter sagt auf Seite 21 betreffend die finanziellen Auswirkungen, diese seien grundsätzlich nicht relevant, es sei denn, die öffentlichen Finanzen seien in Gefahr. Ja, gut, wenn Sie alle hier drinnen sagen, die öffentlichen Finanzen sind nicht in Gefahr, dann können Sie hier locker zustimmen. Ich sehe das anders. Für mich sind die öffentlichen Finanzen in Gefahr. Ich sehe auch nicht ein, wieso wir auf diese Einnahmen verzichten sollten. Das ist definitiv keine Mittelstandspolitik. Das kann ich Ihnen sagen.Auch die Vergleiche, es würden ja nicht sehr viele von diesen Massnahmen profitieren - ja gut, dann geht es ja wunderbar. Wenn nicht sehr viele von diesen Massnahmen profitieren, dann haben wir kein Problem, dann wird es ja auch nicht so ein grosses Tamtam geben. Aber das Problem ist eben, wir haben nicht nur 13'000 Versicherte im Land Liechtenstein. Gemäss aktuellen Zahlen der FMA sind es 38'497 Versicherte. Sprich, die 13'000, welche im «Volksblatt» erwähnt wurden, sind lediglich circa ein Drittel. Und wenn wir dann diese Zahl hochrechnen, sind wir bei gut 200 Personen, die dieses Steuerschlupfloch nützen werden. Und wie gesagt, mir geht es auch nicht um die kleinen Beträge betreffend CHF 10'000 Einkaufssumme. Es geht um die grossen Beträge. Und ich könnte mir eben vorstellen, dass mit der Steueramnestie hier noch erhebliche Beiträge bzw. Beträge zusammenkommen, die im Endeffekt dann eben nicht versteuert werden. Wie gesagt, wir haben viel mehr Pensionskassenversicherte. Und die Ausfälle müssen wir nach meinem Dafürhalten einfach nicht akzeptieren. Ich zumindest werde das nicht akzeptieren. Ich werde diese Vorlage auch nicht unterstützen.
Dann zur Rückwirkung: Und da sind halt die Aussagen vom 4. September im Zusammenhang mit der Vernehmlassungsvorlage schon sehr interessant. Ich weiss nicht, ob ich zitieren darf - ich kann es auch ohne Zitate machen. Lesen Sie im Protokoll vom 4. September 2014 auf den Seiten 1426, 1427 und 1428 die Ausführungen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters, des aktuellen Justizministers; er verfügt ja auch über ein Jus-Studium. Also ich denke, er ist durchaus prädestiniert, um hier Aussagen zu machen. Er sagt dann übrigens in diesem Protokoll noch, er hätte sich jetzt gerade mit dem Herrn Regierungschef abgesprochen und er dürfe auch etwas sagen gemäss dem Herrn Regierungschef. Und er hat dann auch etwas gesagt. Und wissen Sie, was er gesagt hat? Die Vernehmlassungsvorlage war eben relevant. Sobald es in der Vernehmlassung ist, sprich im Jahr 2013. Was in dieser Vernehmlassungsvorlage stand, das ist für ihn als Justizminister relevant. Und entsprechend, stelle ich fest, war das für die Betroffenen, für alle, erkenntlich, dass für das Steuerjahr 2014 eben diese Einkäufe nicht mehr möglich sein werden. Das sind die Ausführungen des Herrn Justizministers. Er ist leider nicht da. Aber das können Sie ja alle nachlesen. Er hat das vor circa zwei Monaten so gesagt.
Also ich sehe keinen Anlassfall, hier nochmals auf diese Vorlage einzutreten. Für mich ist die Ausgangslage klar. Ich werde auf diese Summen nicht verzichten. Ich frage mich dann auch effektiv - sollten wir auf diese Beiträge freiwillig verzichten -, was dann so in den nächsten Sparvorlagen stehen wird und wer dann sagt: Okay, hier verzichte ich auf diese Einnahmen. Da werden wir dann mitunter wieder ein wenig die Krankenkassenprämien erhöhen, oder ich weiss auch nicht, was für Taten wir hier vollbringen werden. Das kann ich persönlich nicht unterstützen. Und bringen wir das auch auf den Punkt: Diejenigen Damen und Herren, die dieses Schlupfloch nützen, können diese Beiträge locker verkraften, denke ich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Um beim Vorredner anzuknüpfen, das ist eine Behauptung. Es würde mich interessieren, ob das tatsächlich immer der Fall ist, ob es sich wirklich nur um Leute handelt, die sich das locker leisten können. Es gibt auch Leute, die keine Pensionskasse haben, selbstständig sind und sich dafür entscheiden, doch eine Altersvorsorge zu machen. Das heisst nicht per se, dass die Geld bis zum Abwinken haben.
Vielleicht nochmals zurück zur Aussage des Abg. Lageder: Ich nehme einmal an, Elfried Hasler, der als nächster kommt, wird darauf auch noch eingehen. Aber ich möchte das auch nochmals aufbringen. Es ist nicht so gemeint, dieses Gutachten zu werten, ob es jetzt gut oder schlecht ist. Also ich denke, das Gutachten ist in Ordnung. Ich für mich bin nicht Jurist. Ich masse mir da nicht an, zu beurteilen, ob jetzt das so toll oder nicht so toll ist. Für mich ist es - und das hat der Abg. Elfried Hasler meines Erachtens auch so gemeint - nicht die entscheidende Grösse oder die entscheidende Komponente, wenn es um die Beurteilung dieses Themas geht. Es gibt eine juristische Komponente, die wird hier hin und her diskutiert, da wird auch der Justizminister zitiert, und er hat eine juristische Einschätzung vorgenommen. So auch der Staatsgerichtshof etc. Für mich ist die politische Verantwortung die Komponente, die mich persönlich betrifft. Wir alle hier drin sind der Gesetzgeber. Und in diesem Prozess haben wir eine politische Verantwortung und diese gilt es zu gewichten.
Wo wollen wir beginnen? Es geht hier um einen Systemfehler bezüglich der Steueroptimierung. Da waren sich, soweit ich verstanden habe, auch alle einig. Man wollte nicht mehr das, was in der Vergangenheit stattgefunden hat, dass es Einkäufe in die Sozialversicherung gibt, die unangemessen sind. Die Zahlen, die hier genannt wurden - und das ist nicht ganz fair -, werden aus der Zeit weit vor diesem Jahr genommen. Und das ist der Unterschied zwischen den Zahlen. Die Millionenbeiträge, die die Regierung ausgeführt hat, die - nenne ich es einmal - Sau ist längstens durchs Dorf, die holen Sie auch nicht zurück, wenn Sie Nichteintreten zustimmen. Das ist passé. Der Fehler oder der Lapsus ist uns bereits in der Vergangenheit passiert, und zu diesem Fehler - das sehe ich als Fehler - müssen wir auch stehen. Klar, wenn man in das Jahr 2010 oder wann auch immer, als wir das wirklich beschlossen haben, zurückgehen könnte mit dem Wissen von heute, würde man die Vorlage, wie sie vorgesehen ist, so vertreten. Das haben wir damals nicht gemacht. Das war meines Erachtens der Fehler der Politik, und den gilt es zu beheben.
Nun kommt es zur wirklichen Frage: Ist für diese Fehlerbehebung eine Rückwirkung wirklich vertretbar oder nicht? Und das ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Entscheidung. Ich konzentriere mich hier auf die politische Komponente.
Um hier vielleicht ein Beispiel heranzunehmen, das, es wurde ja in anderen Fällen auch genommen, vielleicht ein wenig extrem ist, aber es erklärt vielleicht ein wenig die Argumentation, die ich mir zurechtlege, um zu entscheiden. Die Frage ist bei «rückwirkend»: Ist es zulässig, dass ich die Rechtsgrundlage rückwirkend verändere, um ein Ziel zu erreichen unter dem Stichwort «der Zweck heiligt die Mittel»? Nun, Sie haben hier argumentiert, der Staatshaushalt ist in einem desolaten Zustand und das rechtfertigt diesen Entscheid allemal. Die Frage ist halt, wo man die Grenze zieht. Ich nehme hier ein anderes Beispiel, das Beispiel Zypern. Die haben praktisch über Nacht eine Zwangsenteignung bei vermögenden Leuten entschieden, und das war für mein persönliches politisches Verständnis ein Unding und nicht zulässig, weil, obwohl sie ein viel grösseres Problem hatten, sie sich dieses Mittels bedient haben. Und das gilt es nur in absoluten Ausnahmezuständen zu rechtfertigen. Jetzt ist die Frage: Haben wir diesen absoluten Ausnahmezustand? Und da haben wir - ich sage einmal - eine andere Ausgangslage wie Zypern. Wir haben den Luxus, dass wir ein Staatsvermögen haben, wie Sie richtig sagen, das uns hilft, im Moment zumindest eine ausgeglichene Rechnung zu haben. Es ist richtig: Das ist nicht, weil wir eine ausgeglichene operative Rechnung haben, sondern weil wir ein Vermögen haben, das Zinsen abwirft. Das heisst aber auch, wir haben das Glück, dass wir noch Spielraum haben.
Das bringt mich zur Thematik bezüglich Spielregeln der Politik. Und da gibt es jetzt zwei Beispiele, wo wir uns auf unser Land konzentrieren. Das sind zum einen die Erfahrungen mit «win-win» und zum anderen die Erfahrungen mit der US-Amtshilfe. Und beide Punkte sind für mich auch aus einer politischen Betrachtung für diesen Sachverhalt hier nur bedingt vergleichbar. Beginnen wir bei der US-Amtshilfe. Bei diesem Thema war ich auch nicht glücklich. Aber der entscheidende Unterschied zum jetzigen hier ist: Da waren sich alle Betroffenen und alle Beteiligten und alle Exponenten einig und es war der einhellige Wunsch, dass hier eine rückwirkende Veränderung vorgenommen wird. Das ist hier nicht der Fall. Das ist für mich ein signifikanter Unterschied. Wenn die Politik gebeten wird, rückwirkend ein Gesetz zu ändern, und alle, die es betrifft, dem zustimmen, dann ist es für mich eine andere Ausgangslage als diejenige, die wir jetzt haben.
Zum zweiten Thema, der Volksinitiative «win-win», gibt es dieselbe Problematik mit der Rückwirkung. Ich danke dem Abg. Christian Batliner für seine Ausführungen. Auch da wurde vor allem die Thematik wegen der Rückwirkung auf die Pro-futuro-Überlegungen bezogen. Und da kommt eine weitere Komponente hinzu: In diesem ganzen Prozess, glaube ich, hatten wir zusätzlich die Aufgabe, die politische Machbarkeit mit zu beurteilen. Und ich denke, es ist dem Landtag und der Regierung haarscharf oder punktgenau gelungen, etwas hinzukriegen, was gerade noch unser politischen System überlebt hat, nämlich auch das Volksmehr gerade noch auf der richtigen Seite zu haben. Und man kann jetzt da schon argumentieren, der Staatsgerichtshof oder die Juristen würden zu einer anderen Einschätzung kommen. Die Problematik bei uns ist einfach: Wenn ich nicht 50% der Wähler davon überzeugen kann, dann habe ich ein Problem. Und das gehört für mich zur politischen Verantwortung. Entsprechend sind diese zwei Beispiele, die wir hatten, nicht ganz dieselben. Und nun frage ich mich bei diesem Punkt bezüglich der Rückwirkung: Ist der in derselben Grössenordnung a) bezüglich des Einflusses auf den Staatshaushalt und b) auch bezüglich der Dringlichkeit, eine Rückwirkung zu machen? Da komme ich ganz klar zu einer anderen Meinung wie einige Vorredner. Ich anerkenne Ihre Argumentation, das ist für mich nicht das Thema. Aber aus politischer Sicht ist es nicht gerechtfertigt, hier die Spielregeln oder die Grundlagen zu ändern, rückwirkend zu ändern, auf denen jemand Entscheidungen getroffen hat. Und das ist für mich eine politische Verlässlichkeit, die ich meinen Wählern schuldig bin. Das muss jeder für sich selber verantworten, aber ich für mich werde keine rückwirkenden Änderungen unterstützen, wenn es nicht unbedingt sein muss - auch wenn uns das Geld kosten wird. Denn das gehört für mich zu den Grundlagen der politischen Spielregeln.
Ich komme zum letzten Punkt, die Frage der 1. und 2. Lesung. Da verstehe ich die Bedenken des Abg. Vogt. Bezüglich der Dringlichkeit vielleicht beginnend, ich denke, wir haben ein zeitliches Fenster, um hier, wenn wir wollen, dieses nochmals aufzunehmen, weil es schon November ist. Darum, denke ich, ist es unabdingbar, die 1. und 2. Lesung durchzuführen. Die Frage ist - und die möchte ich eher dann auch an die Regierung stellen -, ob es jetzt auch dringlich sein muss. Die Frage, die würde ich gerne von der Regierung beantwortet haben. Dem Volk auch die Möglichkeit eines Referendums zu nehmen, das sehe ich nicht per se als unbedingt notwendig. Aber um ehrlich zu sein: Ich bin mir nicht ganz sicher, inwieweit das aufgrund der zeitlichen Komponente überhaupt möglich ist. Aber wenn irgendwie möglich, wäre ich dankbar um eine 1. und 2. Lesung, aber nicht um eine Dringlicherklärung, weil dann zumindest das Volk die Möglichkeit hat, zu sagen, wir sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Dann ist es für mich nochmals eine andere Grundlage.
Zum Schluss nochmals: Es geht nicht nur um eine juristische Einschätzung, die sollen die Juristen und - ich sage - die Judikation machen, wir hier haben auch eine politische Entscheidung und eine politische Verantwortung zu treffen. Das ist für mich klar unsere Priorität. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte noch auf die Aussage des Abg. Lageder eingehen. Er hat gesagt, dass der Abg. Christian Batliner und ich bezüglich des Gutachtens nicht einig seien. Herr Batliner fände es gut und ich fände es nicht gut. Das habe ich mit keinem einzigen Wort gesagt. Ich habe mich über die Qualität des Gutachtens mit keiner Silbe geäussert. Was ich gesagt habe, ist, dass für mich in diesem Zusammenhang das vorliegende Rechtsgutachten von absolut untergeordneter Bedeutung ist. Selbst wenn das Gutachten zum Schluss gekommen wäre, dass eine rückwirkende Gesetzesänderung in diesem Fall noch zulässig wäre, wäre dies für mich noch in keinster Weise ein Grund, diese rückwirkende Gesetzesänderung auch gutzuheissen. Nur wenn es etwas innerhalb der Grenzen der Rechtsprechung noch vertretbar ist, heisst das noch lange nicht, dass diese Grenzen ausgelotet werden müssen: Das habe ich gesagt. Und für mich ist einfach klar: Der Bürger muss sich auf die geltenden Gesetze verlassen können. Es kann doch nicht sein, dass ich künftig in der rechten Hand, bevor ich handle als Bürger, das Gesetzbuch halten muss und studieren muss und in der linken Hand einen Vernehmlassungsbericht, eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage und einen Bericht und Antrag und dann erst handeln kann. Das kann es in einem Rechtsstaat nicht sein. Punkt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich werde mich sicherlich nicht auf eine juristische Argumentation einlassen, trotzdem ein paar Anmerkungen: Ich möchte klar festhalten, ich habe dieselben Ausführungen vom Abg. Lageder gehört wie Sie. Und was da am Tonfall gegenüber dem Experten geäussert worden sei, habe ich so nicht gehört, sondern mehrfach: «Er hat getan, was er tun konnte aufgrund dessen, was ihm zur Verfügung gestellt worden war.» An den Experten gab es keine Schuldzuweisung. In meinen Augen waren die Ausführungen des Herrn Lageder - ich habe sie vorab lesen können - konsistent, sachlogisch, er hat die - ich nenne es jetzt - Unzulänglichkeiten im Gutachten Sägesser sehr gut herausgearbeitet. Und ich habe jetzt von Ihnen kein Argument gehört, dass seine Aussagen echt zu widerlegen vermag.
Was ich vom Herrn Regierungschef gelernt habe: Ein Vernehmlassungsbericht ist keine Indikation über das Inkraftsetzen. Es ist keine Angabe, obwohl selbstverständlich ein Vernehmlassungsbericht an alle Interessenvertreter geht, an alle - das Wort wurde gebraucht - Lobbyisten geht, es sagt nichts darüber aus, was die Regierung beabsichtigt, über den Zeitpunkt, an dem sie es einführen will. Da wundere ich mich, ohne Jurist zu sein. Es wurde mehrfach ausgeführt, es gibt eine juristische und eine politische Komponente. Der Abg. Büchel hat sich verschiedentlich mit der politischen Komponente auseinandergesetzt und die möchte ich auch noch erwähnen. In meinen Augen: Die Bedenken über die Rückwirksamkeit, die Rückwirkung, wurden schon in der Vernehmlassung geäussert, und sie wurden von der Regierung mehrfach widerlegt bzw. wurde dargelegt, weshalb es absolut nötig sei, dies rückwirkend zu belassen. Ich weiss nicht, wie Sie im Moment den Kopf schütteln können, wenn ich die Zitate gehört habe, die geäussert wurden. Und hier hat die Regierung eine Kehrtwende gemacht - zugegeben, aufgrund der Initiative hier in einer Sitzung im nichtöffentlichen Landtag.
Zwei Punkte zum Abschluss: Ich war in diesem nichtöffentlichen Landtag und ich ging davon aus, wenn Abklärungen gemacht werden, dass das Maximum der Gefühle ist, dass eine Inkraftsetzung auf den Tag des Landtagsbeschlusses allenfalls in Erwägung gezogen wird. Dies wird weder im Gutachten jetzt noch im Bericht und Antrag von der Regierung überhaupt thematisiert.
Das Zweite ist nochmals kurz die juristische und politische Komponente: Der Abg. Büchel hat «win-win» und das US-Steueramtshilfeabkommen erwähnt. Für mich gab es da wirklich juristische Hintergründe. Ein gutes politisches Beispiel, wo Rückwirkung offensichtlich einhellig akzeptiert wurde, hat der Abg. Christoph Wenaweser erwähnt: die zweite Steueramnestie. Genau da haben wir, unsere Fraktion, versucht, diese Rückwirkung zu verhindern, indem die Konditionen so gelegt werden, dass jemand, der an der ersten Steueramnestie nicht teilgenommen hat, nicht noch belohnt wird, indem er jetzt ein zweites Fenster bekommt. Wir wollten, dass bei einer Teilnahme an der neuerlichen Steueramnestie die gesamte Laufzeit wie schon bei der ersten Steueramnestie erfasst wird, also eben keine rückwirkende Inkraftsetzung. Aber: Hier hat der Landtag einhellig gesagt, es sei in Ordnung, dass eine zweite Steueramnestierunde eröffnet wird.Dies meine Ausführungen. Ich glaube, es ist auch völlig klar, dass ich die Anträge des Abg. Lageder unterstützen werde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank für das Wort. Zuerst zu den Ausführungen des Abg. Christoph Wenaweser. Ich habe mich bei Ihrem Votum gefragt, ob Sie meinen Worten auch zugehört haben. Ich habe etliche Punkte erwähnt, auf die Sie dann eingegangen sind. Ich denke, wenn Sie wirklich genau zugehört hätten, dann hätten Sie vielleicht einige Aussagen anders gemacht oder anders gewichtet. Die Rückwirkung, die Sie bei «win-win» angesprochen haben - das habe ich ausgeführt und das hat auch der Abg. Christian Batliner ausgeführt -, die ist in dieser Form eben nicht vorhanden. Sie vermischen da ganz klar zwischen wohlerworbenen Rechten einerseits und einer echten Rückwirkung andererseits. Und sowohl der Abg. Christian Batliner wie auch ich haben die entsprechende Passage aus diesem StGH-Urteil zitiert.
Es ist auch die Frage der Dringlichkeit von mehreren Abgeordneten angesprochen worden. Hier möchte ich nochmals wiederholen, was ich einleitend schon ausgeführt habe: Die Dringlicherklärung ist Teil des erwähnten Sanierungskonzepts. So kann eine möglichst rasche Zeichnung und ein möglichst rasches gleichzeitiges Inkrafttreten beider Vorlagen erreicht werden, wodurch die verfassungsrechtlich problematische Bestimmung im Gesetz vom 4.9. sofort saniert und damit nie wirksam wird. Bei einer Nichtdringlicherklärung würde das vom Landtag gefürchtete Schlupfloch um circa sechs Wochen erweitert - und schliesslich wäre man in der Konsequenz dann eigentlich auch wieder bei der ursprünglichen Vorlage der Regierung. Von der Dringlicherklärung Abstand zu nehmen, ist natürlich nicht unmöglich - sie gibt aber wenig Sinn. Diese Ausführungen habe ich gemacht. Also wenn Sie der Meinung sind, dass es keine Dringlicherklärung braucht, dann verzichten wir darauf. Aber dann öffnen Sie das Schlupfloch für weitere vier bis sechs Wochen. Dessen müssen Sie sich einfach bewusst sein. Deshalb die Dringlicherklärung.
Zum Abg. Wendelin Lampert: Sie haben hier einige Ausführungen gemacht und sind einfach nicht präzise. Sie haben von den finanziellen Konsequenzen gesprochen: Im Jahr 2011 CHF 1 Mio., im Jahr 2012 CHF 800'000 weniger Steuereinnahmen. Sie haben aber nicht gesagt, dass es hierbei um Landes- und Gemeindesteuern geht. Das ist der erste Punkt.
Dann haben Sie ausgeführt, dass es auch die Vermögensseite betreffen würde für die Zukunft. Das ist schlichtweg falsch. Diese Aussage stimmt nicht. Diese Guthaben, die einbezahlt werden, unterliegen nicht der Vermögensbesteuerung respektive dem Sollertrag. Diese Guthaben sind steuerlich nicht relevant - so oder so. Das ist der Punkt. In den Jahren 2011 und 2012 waren 12% der Beiträge steuerlich abziehbar. Nur 12% der Beiträge sind steuerlich abziehbar sowie diese Einmalabzüge. Bei der aktuellen Regelung sind 18% steuerlich abziehbar. Also wird auch hier einiges schon kompensiert. Das haben Sie ebenfalls nicht berücksichtigt.Dann zum Abg. Wolfgang Marxer: Sie haben hier die Rückwirkungen im Bericht und Antrag angesprochen und ausgeführt, dass die Regierung eine Kehrtwende gemacht hat. Das müssen Sie mir noch erklären. In beiden Berichten und Anträgen - Nr. 15 wie 66 - hat die Regierung in diesem Punkt keine Rückwirkung vorgesehen. Also ich weiss nicht, woher Sie diese Aussage haben. Und schlussendlich nochmals: Die Frage ist auch, um was es konkret bei dieser Vorlage geht. Es geht um die Einkäufe im Jahr 2014, die, basierend auf der aktuell gültigen Rechtslage, bereits getätigt wurden, und darum, ob man die nun zulässt oder nicht zulässt, das heisst, ob man rückwirkend diese gesetzliche Grundlage abändert. Das ist die Frage, die im Raum steht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Ja, Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Also ich bin schon einigermassen erstaunt, das muss ich ganz ehrlich sagen. Kurz ein Kommentar zum Beispiel Zypern, das der Abg. Gerold Büchel, den ich wirklich schätze, angeführt hat. Aber was ist denn da der Unterschied, der ganz eindeutige, wichtige, zentrale Unterschied, auf dem ich jetzt seit bald einer Stunde herumhacke? Das ist die Vorhersehbarkeit. Zypern hat das über Nacht eingeführt, um ihre Bürger zu linken. Da gebe ich Ihnen recht. Und das ist der grosse Unterschied hier.
Herr Sägesser führt es aus - und noch einmal: Wenn das so rübergekommen ist, ich habe gegen Herrn Sägesser überhaupt nichts, und ich entschuldige mich in diesem Sinne auch für den Ton, das habe ich nicht so gemeint, aber inhaltlich stehe ich zu dem, was ich gesagt habe, das ist ganz eindeutig so. Herr Sägesser gibt uns doch das Instrument in die Hand, um zu beurteilen, ob es hier um eine echte Rückwirkung geht oder nicht. Sehen Sie das auch so? - Nicht. Gut. Herr Sägesser führt aus: Grundsätzlich ist eine Rückwirkung nicht zulässig. Und dann sagt er, es gibt aber Ausnahmen. Und für diese Ausnahmen müssen vier Kriterien erfüllt sein. Oder? Das sind: Sie müssen angeordnet sein. Das waren sie eindeutig - sagt Herr Sägesser auch. Sie müssen zeitlich mässig sein. Hier sagt Herr Sägesser: Okay. Dann sagt Herr Sägesser, sie müssen vorhersehbar sein. Und da sagt er: Nein. Und das kann ich einfach nicht verstehen, weil wir auch in diesem Gesetz, das wir beschlossen haben, eine Rückwirkung drin haben. Die Unternehmen werden in Bezug auf den Sollertrag für dieses Jahr andere Bestimmungen haben, also rückwirkend besteuert werden. Wo ist der Unterschied von der Unternehmensbesteuerung zu den Einmaleinlagen? Ich verstehe es nicht - ich verstehe es nicht.
Dann ist der vierte Punkt, den Herr Sägesser anführt, die Triftigkeit der Gründe. Und da können wir jetzt vielleicht noch unterschiedlicher Ansicht sein. Für mich: Mit dem, was wir die letzten zwei Jahre durchgeführt haben, sind mehr als genügend triftige Gründe vorhanden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir es uns hier nochmals leisten können, dieses Geld zu verschenken. Und so sehe ich das leider.
Dann haben Sie angesprochen, wir hätten einen Spielraum, unser Staatsvermögen. Beim Pensionskassenurteil, und das ist eben schon relevant - und ich habe das vor allem dahingehend zitiert -, weil es dort um die Voraussehbarkeit geht, und das ist für mich der springende Punkt, wird die Voraussehbarkeit eindeutig belegt. Im Pensionskassenurteil sagen Sie, da war immer eine latente Unterdeckung, 10%, ab da ist es - wie soll ich sagen - gefährlich sozusagen, führt das StGH-Urteil aus, ab da müssen Sie damit rechnen, dass Sie dann nicht mehr so viele Gelder bekommen würden. Und das StGH-Urteil sagt auch: Sogar ein Eingriff in die Renten ist vertretbar. Und die Voraussehbarkeit war gegeben, sagt der StGH ganz eindeutig. War hier die Voraussehbarkeit gegeben? Ja, für die Industrieunternehmen anscheinend schon. Für die, die sich in die 2. Säule einkaufen, nicht? Wenigstens dann aber konsistent.
Noch einmal: Wenn der Vernehmlassungsbericht nichts zählt, dann weiss ich auch nicht. Der war öffentlich zugänglich. Er wurde an alle Interessenverbände verschickt. Sie haben sogar Stellung genommen dazu. Und ich habe das auch gesagt, die waren informiert.
Dann noch ein weiterer Punkt zu den Einkäufen, die nun trotzdem noch möglich wären: Also ich rede von den 18%. Sie haben schon recht, Herr Abg. Gerold Büchel, dass eben auch Selbstständige betroffen sind. Und die sollen sich auch einkaufen können. Aber nicht in unbegrenztem Mass - zumindest nicht steuerfrei. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Sie können ja jedes Jahr 18% von Ihren Arbeitnehmerbeiträgen einschiessen. Jedes Jahr - 2014, 2015, 2016, 2017, 2018. Ich werde jetzt hier nicht auf 3000 zählen, aber das ist, wenn sie so alt werden und nicht in Pension gehen, absolut möglich. Nein, wieder ernsthaft. Ich sehe das Problem nicht. Noch einmal: 18% sind eine grosszügige Regelung. Und Sie kennen von der 1. Lesung, dass wir damit auch nicht einverstanden waren. Hätte man jetzt hier dies zum Beispiel auf 12% reduziert - ja, wäre das auch nicht möglich gewesen? Und noch einmal: Die Unternehmen, wir haben in diesem September noch andere Änderungen im Steuergesetz gemacht, es gibt fünf Ausnahmen. Eine davon haben wir gestrichen. Bei den anderen spielt es keine Rolle. Ich verstehe es nicht. Bitte konsistent. Dann werden doch die beim StGH mit der Unterstützung der DU klagen. Oder? Denn die wollen doch auch nicht Steuern zahlen. Bitte erklären Sie mir diesen Unterschied. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe jetzt mehrmals gehört, dass es in dieser Diskussion eine juristische Komponente und eine politische Komponente gibt. Die juristische Komponente stützt sich auf dieses Gutachten des Herrn Sägesser, und wir diskutieren da, ob er jetzt alle Unterlagen hatte oder nicht, ob dieses Gutachten sozusagen «verhebt», wie man das im Dialekt sagen würde. Ich kann das, ehrlich gesagt, nicht entscheiden. Wir haben vor gut einem Jahr hier drinnen, gestützt auf zwei Gutachten, laut Staatsgerichtshof falsch entschieden. Und ich bin einfach der Meinung, ja, lassen wir den Staatsgerichtshof entscheiden. Sollen diejenigen, die betroffen sind, Beschwerde einreichen und dann kann der Staatsgerichtshof entscheiden. Denn die zweite Komponente, die politische, die wurde meiner Meinung nach im September entschieden. Da hat der Landtag mit 18 Stimmen entschieden. Ich meine, es sind jetzt zwei Monate vergangen. Und wenn wir nochmals über die politische Komponente so lange diskutieren - also für mich ist das jetzt nur noch eine juristische Komponente. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich hier anschliessen. Ich bin ebenfalls nicht in der Lage, zwischen echter und unechter Rückwirkung zu entscheiden oder zu beurteilen bzw. die Qualität des Gutachtens hier zu bewerten. Mir geht es um etwas ganz Einfaches: Wir waren vor wenigen Wochen hier und haben mehrheitlich die Rückwirkung beschlossen. Und dies nicht zuletzt, weil damals die versammelte juristische Kompetenz in diesem Haus keine Probleme in dieser Rückwirkung gesehen hat. Heute ist der Sachverhalt offensichtlich ein anderer. Ich meine, auch Menschen dürfen sich irren, vor allem auch, wenn spezialisierte Gutachter da sind. Ich nehme das zur Kenntnis.
Wir reden jetzt schon lange über eine Möglichkeit der Rückwirkung oder nicht und darüber, warum diese verschiedenen Güter, die wir hier abwägen, verschiedene Wertigkeiten haben. Mir geht es immer noch darum, dass wir jetzt dieses Gesetz so schnell wie möglich umsetzen. Deswegen habe ich damals auch einer Rückwirkung zugestimmt, weil ich dachte, wenn das geht, ist das super, dann können wir das rückwirkend per Anfang des Jahres umsetzen, und fühlte mich eigentlich auch, bis ich, wie gesagt, dieses Gutachten gelesen habe, damit wohl. Nun ist das nicht mehr so. Jetzt haben wir hypothetische Zahlen gehört, hypothetische Rechtswidrigkeiten, möglicherweise haben wir riesige Steuerverluste, möglicherweise nicht, wir wissen es nicht. Mir ist es immer noch das Wichtigste, dass wir das Gesetz so pragmatisch und so schnell als möglich umsetzen können.
Also denke ich mir einmal: Was würde passieren, wenn die Rechtswidrigkeit tatsächlich gegeben wäre und wir jetzt auf unserer Rückwirkung bleiben? Es gäbe dann irgendwann, möglicherweise in einem halben oder einem Jahr, vielleicht auch etwas eher, einen StGH-Entscheid, der das aktuelle Steuergesetz - übrigens mit diesen anderen Änderungen, die wir eben auch beschlossen haben - aufheben würde. Das hätte zur Konsequenz: Die Regierung müsste in einem Jahr einen erneuten Bericht und Antrag vorlegen, wir hätten eine 1. Lesung, eine 2. Lesung und ebenfalls wieder eine entsprechende Frist. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Für mich ist es wichtig, dass das Loch zugeht, dass es nicht länger da ist. Wir haben jetzt drei Jahre zugeschaut. Es hat niemanden gestört. Wir haben jetzt nicht eine plötzliche Eile, wenn es offensichtlich rechtlich nicht glasklar ist, keine Eile und keine Dringlichkeit, das jetzt schnell zu regeln. Ich bin froh, wenn das tatsächlich - auch im Rahmen einer Referendumsfrist - ganz normal den gesetzlichen Weg nimmt. Insofern, wie gesagt, noch einmal: Ich bin am pragmatischen Weg interessiert. Ich werde auf diese Vorlage eintreten. Ich hätte auch gerne diese Steuergelder, die jetzt verloren gehen. Aber ich möchte auch eine gesicherte Lösung haben, die wirklich standhält. Ich möchte aber, wenn wir auf diese Vorlage eintreten, dann auch dem Volk die Möglichkeit nicht nehmen, hier mitzusprechen. Der Abg. Gerold Büchel hat es erwähnt, das Volk ist eine sehr wichtige Komponente - auch in dieser Frage - und es wäre dann, sollten das Eintreten und der Beschluss dieser Vorlage kommen, die Dringlichkeit aus dieser Vorlage zu entnehmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen, die ich zwar nicht ganz teile, aber dazu komme ich dann später.
Das Loch ist zu und das Loch sollten Sie einfach zu lassen. Dann ist das Problem behoben. Und jetzt nicht hier das Loch plötzlich wieder öffnen. Und mit dieser Dringlichkeitserklärung, die dann mitunter eben nicht mehrheitsfähig sein wird, wie es tönt, ist das Loch dann noch länger offen. Es wird noch mehr am Steuersubstrat vorbeigeschleust. Das kann es einfach nicht sein.
Es gibt diese beiden Komponenten: politisch und juristisch. Politisch, davon bin ich überzeugt: Wenn es hier ein Referendum gibt, dann wird die Mehrheit des Landtags in die Röhre schauen. Da würde ich eine Wette eingehen. Das kann ich Ihnen jetzt gerade so sagen.
Juristisch ist es auch klar: Der Herr Justizminister hat am - wo habe ich das Protokoll - 4. September die Aussagen klar gemacht. Wenn die Vernehmlassungsberichte öffentlich sind - und die sind eben öffentlich, es gibt eine schöne Homepage, da kann die ganze Welt hineinschauen, auch die Chinesen, wenn sie wollen -, dann ist es klar. Im Vernehmlassungsbericht per Dezember 2013 war ganz klar, dass dieser Artikel auf das Steuerjahr 2014 Anwendung findet. Das ist unser Justizminister, der hat das im September 2014 so gesagt. Dann hätten wir einmal das Rückwirkungsproblem erledigt.
Und dann kommen wir zu den triftigen Gründen. Da sind wir bei den öffentlichen Finanzen. Die sind für mich auch klar: Für mich ist das ein triftiger Grund.
Und wie hier drinnen heute eine Mehrheit sagen kann, ja, diese paar Hunderttausend Franken oder Millionen, die sind kein triftiger Grund - da bin ich einfach gespannt auf die kommenden Sparvorlagen.
Dann kommen wir zu den Aussagen des Herrn Regierungschefs: Die Steuererklärung für natürliche Personen hat vier Hauptseiten. Auf der ersten Seite haben Sie Blabla, auf der zweiten Seite ist das Vermögen und auf der dritten Seite ist eben das Einkommen. Und ich habe es vor zwei Abenden extra durchgespielt. Im ersten Jahr verlieren wir die Gelder auf der Einkommensseite. Wenn sie in die Pensionskasse gehen, wie Sie es eben wollen, dann sind sie weg. Wie wir es wollen, sind sie eben nicht weg. Wenn sie nicht konsumiert werden, müssen sie im nächsten Jahr auf der Vermögensseite aufscheinen. Und das würde dann eben auch die nächsten Jahre wieder ein zusätzliches 4-prozentiges Einkommen generieren. Das waren meine Überlegungen.
Und wenn Sie sagen, es handelt sich um Landes- und Gemeindesteuern: Ja, ich fühle mich hier nicht nur als Landtagsabgeordneter, ich gönne den Gemeinden die Steuern mehr als nur. Ich denke, das ist für mich eigentlich sekundär, es sind einfach Steuersubstrate, die der Allgemeinheit verloren gehen. Wie gesagt, wenn Sie dieses Schlupfloch öffnen, da hat der Herr Regierungschef schon recht, was in diesem Loch drin ist, das kommt nicht mehr raus. Deshalb sollte man das Loch ja möglichst schnell schliessen. Und dann müsste es rein mathematisch eigentlich das nächste Jahr auf der Vermögensseite irgendwo aufscheinen, ausser es ist in den Untiefen des Finanzhaushaltes dieser natürlichen Personen verschwunden. Ich weiss nicht, da wären wir dann mitunter einmal beim automatischen Informationsaustausch auch für Inländer. Aber das ist ja Zukunftsmusik.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Rednerliste wird immer länger statt kürzer. Ich habe so den Eindruck, dass eigentlich die Meinungen gemacht und die Argumente ausgetauscht sind. Aber wir fahren jetzt fort.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wollte kurz an das Votum von Elfried Hasler anknüpfen. Er hat den wesentlichen Punkt für mich und für meine Fraktion herausgestrichen, nämlich die rechtsstaatliche Bedenklichkeit dieser Rückwirkung, die beschlossen wurde. Dann möchte ich auch noch anknüpfen an das Votum von Christian Batliner. Er hat klar aufgezeigt, dass eben das «win-win»-Gutachten bzw. das «win-win»-Urteil hier nicht einschlägig ist. Das scheint mir sehr wichtig.
Was Herr Batliner auch gemacht hat, er hat in meinen Augen zu Recht auf die Tonalität des Votums von Herrn Lageder hingewiesen oder diese kritisiert. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen etwas anderen Aspekt beifügen. Der Abg. Lageder hat in seinem Votum die Frage bzw. die Unterstellung in den Raum geworfen, ob einige hier in diesem Haus allenfalls aus Eigeninteresse handeln. Mir sind da einige Beiträge, die zurzeit in den Schweizer Medien zu lesen sind, in den Sinn gekommen. In der Schweiz macht eine bekannte SP-Nationalrätin Schlagzeilen. Bekannt ist diese linke Politikerin der Vorbildpartei der Freien Liste für ihren Kampf gegen Steuerlöcher, Steuersünder und Steueroptimierer. In den Schlagzeilen ist sie zurzeit, weil es ihr gelungen ist, durch eine - im Übrigen - ganz legale Einzahlung in die Pensionskasse ihre Einkommenssteuer auf null zu optimieren. Ich denke jetzt aber trotzdem nicht, auch nicht nach dem löwenhaften Gebrüll vom Abg. Lageder, dass ausgerechnet diejenigen, die am lau-testen brüllen und am vehementesten gegen Steueroptimierer wettern, die eigentlichen Verdächtigen sind.
Mein Kollege Harry Quaderer hat es gesagt, die DU-Fraktion wird sich freuen - es wurden 70 Personen, also Betroffene, genannt -, diese zu unterstützen, wenn sie eine Beschwerde beim StGH machen. Ich möchte jetzt diese lange Liste nicht abklemmen, aber ich möchte doch beantragen, die Debatte zu beenden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben einen Antrag auf Ende der Debatte. Darüber lasse ich unverzüglich abstimmen.
Wer dem Antrag auf Ende der Debatte stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 10 Stimmen nicht stattgegeben.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort und besten Dank den Abgeordneten, die mir das Wort nach wie vor erlauben.
Schon interessant, dass der Antrag seitens des Abg. Schurti kommt und er mit einer Erklärung des Steueroptimierungsverhaltens einer SP-Nationalrätin die Debatte schliessen will. Ich frage mich, was das zu einer sachlichen Lösungsfindung beitragen soll.
Zu meinen Themen: Ich möchte mich bei der Regierung für ihre Ausführung bedanken. Wenn ich Sie richtig verstanden habe - ich habe Ihnen am Anfang anscheinend nicht gut zugehört -, ist die Dringlicherklärung ein zentraler Bestandteil. Das Ziel wäre ja auf jeden Fall, den 4. September als Stichtag zu nehmen und - so liegt es auch hier vor - dieses Steuerloch gar nie mehr aufgehen zu lassen, sondern nur den Stichtag, an dem es gilt, auf den Tag zu setzen, als dieser Beschluss für dieses neue Gesetz gefasst wurde. Und entsprechend macht das für mich Sinn. Ich komme vielleicht später noch einmal dazu.
Herr Abg. Lageder, ich bin mit Ihnen einverstanden: Die Regelung, wie sie beschlossen wurde, ist für mich voll in Ordnung. Ich bin auch einverstanden mit diesen 18% und ich bin auch nicht einverstanden mit der Steueroptimierungspraxis der Vergangenheit. So weit, so gut. Da sind wir uns auch einig. Die Frage, wo die Diskrepanz liegt, ist: Ist eine Rückwirkung legitim oder nicht? Da sind wir nicht selber Meinung. Zu dem komme ich auch gleich noch einmal.
Einen Punkt möchte ich einfach nochmals kommentieren. Die Selbstständigerwerbenden, da haben Sie ausgeführt, darum gibt es die 18%, das finde ich auch richtig. Das Beispiel hat sich für mich auf die Ausführungen des Abg. Lampert bezogen, weil er praktisch jeden, der das gemacht hat oder auch macht, als Verbrecher abgestempelt hat, der auf Kosten anderer Steueroptimierungen machen will. Ich glaube nicht, dass das der Realität entspricht. Das alte Gesetz hat vielleicht gewisse Konstellationen zugelassen, die ja jetzt nicht mehr möglich sind.
Sie haben nach einem triftigen Grund bezüglich des Staatshaushalts gefragt. Also Sie und der Abg. Lampert sagen, wir haben ja einen triftigen Grund. Nun, ich gebe Ihnen noch ein anderes Beispiel, was wir ja locker machen könnten. Wir nehmen ein Beispiel: Ich habe einen Boden, ein Eigentum. Der ist ein wenig was wert, ich verkaufe diesen oder ich habe ihn im April verkauft und es wird eine Grundstücksgewinnsteuer von 20% fällig. Wir beschliessen noch heute: Ja, wir haben wirklich ein Problem mit dem Staatshaushalt und wir setzen diese Grundstückgewinnsteuer nun neu auf 40%. Das ändert komplett die gesetzliche Grundlage für ein Geschäft, das ich in der Vergangenheit gemacht habe. Und Zypern hat etwas Ähnliches gemacht. Die Systematik, die kann ich nicht unterstützen. Nun, hier ist es für mich etwas Ähnliches: Sie haben eine Pensionskasse und Sie wollen da etwas einzahlen, Sie machen das aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bedingungen und nehmen an, dass diese Bedingungen gelten. Und jetzt kommt der Landtag später und sagt: Diese Bedingungen sind nicht mehr gültig. Die Personen können aber nicht mehr zurück. Die haben ihre Entscheidung bereits getroffen und sie können es nicht rückabwickeln. Entsprechend ist das ein Problem. Und jetzt kommt die entscheidende Frage - und da gebe ich Ihnen recht, da kann man jetzt unterschiedlicher Meinung sein: Haben die Leute wirklich gewusst, auf was sie sich eingelassen haben? Haben die mit einer vernünftigen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen müssen, dass es einen Beschluss des Landtags geben wird, der rückwirkend ihre Grundlage entzieht? Und das sehe ich anders, als Sie das sehen. Da sind wir unterschiedlicher Meinung. Aber in der Grundthematik, und da können Sie mir gerne sagen, wenn Sie das anders sehen, glaube ich, es ist nicht legitim seitens des Gesetzgebers, eine Steuerkorrektur wie im Beispiel der Grundstücksgewinnsteuer zu verwenden, um das Problem zu lösen. Das ist nicht legitim. Ich gehe nicht hin und ändere die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit und setze die Personen vor vollendete Tatsachen. Das ist für mich kein gangbarer Weg.
Bei der Entscheidung, ob es jetzt wissentlich oder unwissentlich oder ob wir davon hätten wissen können, bin ich mit Ihnen einig, da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich komme da zu einer anderen Einschätzung.
Und zum letzten Punkt, zum Votum des Abg. Heeb, wer entscheidet. Der Staatsgerichtshof soll seine Entscheidungen wahrnehmen. Das heisst, wenn jemand vor den Staatsgerichtshof geht und sich seines Gesetzes nicht richtig behandelt fühlt, darf er es da bringen. Er soll dann auch entscheiden. Unsere Entscheidungsgewalt ist die gesetzliche Grundlage, sofern sie der Verfassung entspricht. Und ich glaube, auf die sollen wir uns konzentrieren. Das ist das, was wir jetzt machen. Das andere ist nicht in unserem Bereich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich fasse mich kurz. Ich denke, die Meinungen sind wirklich gemacht. Das wurde nun mehrfach gesagt. Für mich ist das eine reine Rechtsfrage, die sich heute stellt. Der Gutachter hat das ausgeführt. Herr Kollege Lageder, Sie haben vorhin die einzelnen Kriterien aufgezählt - und beim triftigen Grund blieben Sie relativ offen, sage ich einmal. Sie haben da vielleicht eine andere Meinung, Sie haben gesagt, okay, da kann man diskutieren. So habe ich Sie zumindest verstanden.
Ich habe es ausgeführt: Für eine echte Rückwirkung müssen sämtliche Gründe kumulativ erfüllt sein. Und der Gutachter führt das aus. Das kann man auch bei Kley - das habe ich gesagt - nachlesen: Bloss fiskalische Interessen genügen nicht für einen triftigen Grund. Der Gutachter führt das auf Seite 21 aus: «Fiskalische Gründe allein stellen indessen keinen beachtenswerten oder triftigen, die Rückwirkung rechtfertigenden Grund im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dar, es sei denn, die öffentlichen Finanzen seien in Gefahr. Dass Sanierungsmassnahmen im Hinblick auf einen ausgeglichenen Haushalt getroffen werden müssen, vermag noch nicht das Vorliegen einer Gefahr für die öffentlichen Finanzen zu begründen.» Damit ist für mich dieses Kriterium - ehrlich gesagt - nicht erfüllt.
Jetzt komme ich noch kurz auf das Urteil des Staatsgerichtshofes und deshalb habe ich Sie diesbezüglich kritisiert. Sie haben die Ausführungen des Staatsgerichtshofes bezüglich des Vertrauensschutzes runtergelesen. Der Staatsgerichtshof sagt ganz klar, dass die Rücknahme des gewährten Teuerungsausgleichs auf die laufenden Renten für die Zukunft mit dem Vertrauensschutz in Einklang steht, dass das unter dem Vertrauensschutz nicht problematisch ist, weil das die Renten in Zukunft betrifft. Und das ist der Unterschied. Eine Rückwirkung geht zurück auf abgeschlossene Sachverhalte, wenn man nun die Renten rückwirkend gekürzt hätte. Und mit dem befasst sich dieses Urteil nicht. Und deshalb ist dieses Urteil, was die Frage der echten Rückwirkung anbelangt, schlicht und einfach nicht einschlägig. Der Staatsgerichtshof sagt es klipp und klar in Ziff. 5.5 - es wurde heute schon zweimal zitiert -, dass sich die Frage gar nicht stellt, dass die streitige Regelung keine unzulässige echte Rückwirkung darstellt. Und das hat mich gestört. Denn Sie haben lange vorgelesen, lange zitiert und genau da, wo es rechtlich relevant wird, haben Sie aufgehört. Das hat mich gestört. Jetzt können Sie schon sagen, Sie haben zum einleitenden Satz einen Satz dazu gesagt. Aber wenn man zitiert, sollte man fairerweise auch zu Ende zitieren.
Wir streiten uns hier nun stundenweise, ob jetzt das richtig ist oder falsch. Fakt ist, der Landtag hat beschlossen, die Regierung hat auf Wunsch des Landtages nochmals ein Gutachten eingeholt und kommt mit einer neuen Gesetzesvorlage. Ich habe das Vertrauen, dass der Finanzminister den Bericht und Antrag nicht gebracht hätte - es ist seine zentrale Aufgabe, die Finanzen ins Lot zu bringen - wenn er das nicht selber auch als sehr problematisch eingestuft hätte. Jetzt haben wir dieses Gutachten und es kommt zum Schluss, dass das verfassungsrechtlich problematisch ist. Jetzt haben wir zwei Möglichkeiten, die Abg. Wohlwend hat es vorhin ausgeführt: Entweder treten wir ein und beschliessen das und kommen auf unseren Entscheid zurück oder wir sagen, die sollen an den Staatsgerichtshof. Und was ist, wenn der Staatsgerichtshof das als verfassungwidrig taxiert? Dann haben wir ein offenes Zeitfenster und damit eventuell einen viel grösseren finanziellen Schaden. Und im Sinne des Vorsichtsprinzips empfehle ich dringend, hierauf einzutreten und diese Vorlage zu verabschieden. Denn sonst haben wir eventuell noch einen viel, viel grösseren Schaden. Dann wird das Ganze zu einem Bumerang oder wirklich schlichtweg kontraproduktiv. Also da bitte ich doch, diese Gefahr im Auge zu behalten. Es muss sich nun ein jeder selber fragen, ob es schlau ist, jetzt einfach stur durchzugehen, dieses Gutachten zu ignorieren, weil es vielleicht nicht vorhersehbar war. Beim Staatsgerichtshof, das kann dann noch viel, viel teurer werden. Jeder muss jeder selber wissen, wie er mit dieser Verantwortung umgeht. Im Sinne des Staatshaushalts habe ich kein Problem, hierauf im Sinne des Vorsichtsprinzips zurückzukommen und einen möglicherweise noch viel grösseren Schaden abzuwenden. Und in rechtlicher Hinsicht teile ich die Auffassung des Gutachters. Mehr habe ich dazu eigentlich nicht zu sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Ich war auch für Abbruch der Debatte. Deshalb möchte ich mich auf zwei Punkte beschränken. Das Erste: Wir reden hier von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund gesetzlicher Grundlagen eigenes und selbstverdientes Geld in die Alterssicherung investiert haben. Ich finde die Diskussion zum Teil paradox. Wir reden hier nur von Steuerabschleichern und weiss ich nicht was. Das wird den Leuten nicht gerecht.
Das Zweite, da muss ich meinem linken Nachbarn recht geben: Ich bin nicht juristisch gebildet, aber als Bürger möchte ich in einem Staat mit höchster Rechtssicherheit leben. Dieses hohe Gut sollte man ganz selten ritzen, und in diesem Fall wird es zu stark geritzt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Ich fange gleich beim Abg. Peter Wachter an. Wir reden eben nicht von Steuerabschleichern. Die Regierung tut das. Das ist mein Problem. Verstehen Sie? Ich habe das nicht erfunden. Das steht alles in den Berichten und Anträgen drin. Das ist das grosse Problem, das ich habe. Deshalb stütze ich mich auf die Aussagen der Regierung. Und ich kann nicht verstehen, warum dann so gehandelt wird. Das ist der erste Punkt.
Dann zum Abg. Pio Schurti: Ja, ich bin der Meinung, dass alle Betrüger bestraft werden sollen, ob sie der SP, FDP, VU, DU, der Freien Liste oder wo auch immer welcher Partei zugehören. Da bin ich konsequent. Sie können selbst entscheiden, wie Sie mit dem umgehen.
Dann nochmals ein Wort zur Vorhersehbarkeit: Lieber Abg. Gerold Büchel, das Beispiel, das Sie vorhin mit der Grundstücksgewinnsteuer wieder gebracht haben. Die Frage ist: Ist es vorhersehbar? Das ist die Frage. Wenn wir es über Nacht ändern wie Zypern, gebe ich Ihnen recht, das können wir, sollen wir und dürfen wir nicht machen. Das hier basiert auf dem Gutachten und in Verbindung mit dem Pensionskassenurteil, das auf die Vorhersehbarkeit meiner Meinung nach eindeutig ein Urteil gefällt hat. Das ist mir wichtig.
Dann noch ein Punkt bezüglich Vorhersehbarkeit: Wir haben den 30-prozentigen Abzug bei den Pensionskassen bei der Auszahlung der Renten abgeschafft. Wann haben wir das gemacht? Auf dieses Jahr, auf dieses Steuerjahr? - Haben wir, denke ich. Ist das nicht rückwirkend? Konnten diese Leute irgendwie Vorsorge treffen, um dem zu entgehen? Ich glaube nicht. Wo ist der Unterschied? Ich frage Sie noch einmal: Wo ist der Unterschied zwischen denen, die einzahlen, und denen, die bekommen? Wir haben für dieses Steuerjahr rückwirkend diesen Leuten den Abzug weggenommen. Das ist kein Problem. Ich verstehe es nicht. Ich verstehe es nicht, warum hier mit verschiedenen Ellen gemessen wird. Und wenn es dann effektiv so ist, wie es der Abg. Christian Batliner sagt, dann müssen die ja nur klagen und bekommen recht. Ja, aber denen haben wir jetzt schon Unrecht getan anscheinend, so wie es aussieht. Sonst weiss ich auch nicht. Anscheinend ist das nicht dasselbe. Aber ich sehe den Unterschied nicht. Warum ist das anders? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, die Gemeinsamkeit in diesem Hohen Haus ist ganz klar, nämlich die Minimierung des steuerlichen Schlupfloches. Wo man sich unterscheidet, ist die rechtliche Einschätzung. Diejenigen, die keine rechtlichen Probleme sehen, sagen, diese Rückwirkung ist ohne Weiteres möglich. Diejenigen, die rechtliche Probleme sehen, sagen, man müsse auf diese Vorlage der Regierung eintreten. Und ich sehe in diesem Spannungsfeld nur zwei Möglichkeiten: Wenn man nicht eintritt, ist diese echte Rückwirkung gegeben, mit der Gefahr, die der Abg. Christian Batliner aufgezeigt hat, dass eben nachher der Staatsgerichtshof dann entsprechend anders entscheidet. Ich sehe dies als sehr wahrscheinlich an, wenn ich im Gutachten lese, wo es heisst: «Der Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein hat die Praxis des schweizerischen Bundesgerichts betreffend der Zulässigkeit der echten Rückwirkung übernommen.» Also von daher ist das nicht von ungefähr.
Wenn man das Interesse hat, dieses Schlupfloch so gering wie möglich zu halten, gibt es eben aus rechtlicher Sicht dann meiner Meinung nach nur die Lösung der Regierung, die auch die Dringlichkeit einschliesst, das dringlich zu erklären, weil man eben sonst das Schlupfloch wieder unnötig erweitert.
Ich habe das letzte Mal auch aufgrund der rechtlichen Ausführungen, die hier gemacht wurden, nicht so grosse rechtliche Probleme gesehen. Mittlerweile habe ich aufgrund des Gutachtens hier erhebliche Bedenken. Deshalb spreche ich mich für Eintreten auf diese Vorlage aus, möchte aber das Schlupfloch zur Steueroptimierung so gering wie möglich halten. Aus diesem Grunde würde ich gegebenenfalls dann auch die Dringlichkeit unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der erste Punkt betreffend das Beispiel der Grundstücksgewinnsteuer: Das ist eben der grosse Unterschied, aber ich denke, der Abg. Thomas Lageder hat es bereits erwähnt: Hier hat die Regierung eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassung datiert vom 3. Dezember 2013, BNR 2013/1916. Sprich, seit diesem Datum weiss die Öffentlichkeit in diesem Land, dass man auf das Steuerjahr 2014 diese Einzahlungen minimieren will. Und diese Rechtsansicht hat am 4. September auch der Herr Justizminister vertreten. Das können Sie nachlesen in dem bereits mehrmals zitierten Protokoll vom 4. September. Er sitzt ja auch hier. Er sagt nichts. Ich erwarte auch nicht, dass er etwas sagt, denn ich habe seine Meinung ja schriftlich hier. Ich brauche hier eigentlich nicht noch mehr Input. Das ist eben der grosse Unterschied. Wenn wir etwas beschliessen, ohne dass eine Vorankündigung vorhanden war, dann geht es nicht. Beispiel Zypern. Aber hier war die Vorankündigung da, und zwar seit dem 3. Dezember 2013. Das ist eben der grosse Unterschied. Die Leute waren informiert, was hier beabsichtigt ist.
Dann zu den finanziellen Konsequenzen: Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn wir das jetzt so nicht ändern, dann würden hier einige Damen und Herren zum Staatsgerichtshof gehen und dann würde es dann richtig teuer werden für den Staat. Okay, die Anwälte müssen bezahlt sein, aber richtig teuer für den Staat wird es jetzt nach meinem Dafürhalten. Denn eines ist klar: Wenn Sie hier nun mit einer Mehrheit das beschliessen, dann ist dieses Geld weg. Dann wird es in diese Pensionskassen einbezahlt und dann wird es beim Staatshaushalt nie mehr aufscheinen. Und im Prinzip wird der Staatsgerichtshof ja nichts anderes feststellen, als dass für das Jahr 2014 eben diese Einkaufsmöglichkeiten noch bestehen. Deshalb sehe ich hier das finanzielle Risiko nicht - wenn das nicht geändert wird und die Personen dann zum StGH gehen -, dass dann rückwirkend auf den Staat riesige Forderungen zukommen. Für mich ist es klar: Wenn wir das eben jetzt ändern, dann ist das Geld weg. Dann wird das Geld nämlich verschwinden. Und ich möchte schon noch einmal an die Steueramnestie erinnern: Ich könnte mir eben sehr gut vorstellen, dass genau aus dieser Steueramnestie wieder erhebliche Beträge in diese Pensionskassen einbezahlt werden. Und wir haben es ja am Anfang gehört. Wir reden hier von einer Jahresrente von CHF 417'000. Das bedingt einen Kapitalstock von CHF 6,5 Mio. Also da kann man schon einiges in diese Kasse einzahlen. Das ist ja wunderbar und toll. Aber im Endeffekt müssen wir halt irgendwo diesen Staatshaushalt ins Lot bringen. Und ich denke, diese Einnahmenseite möchte ich mir nicht entgehen lassen. Aber wenn das eine Mehrheit anders sieht, dann ist das - wie gesagt - Demokratie.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch ganz kurz auf zwei, drei Voten eingehen. Zuerst zum Abg. Thomas Lageder: Wenn die Rückwirkung wirklich so vorhersehbar war, wie Sie sagen, weshalb haben dann über 70 Personen nochmals einbezahlt? Das ist für mich nicht klar.
Dann haben Sie ausgeführt, dass Sie keinen Unterschied sehen zwischen dieser Frage und der Streichung des Freibetrags der Renten. Ich sehe hier einen grossen Unterschied. Die Einkäufe wurden bereits getätigt - basierend auf der geltenden Rechtslage. Und diese soll jetzt plötzlich nicht mehr gültig sein. Bei der Streichung des Freibetrages geht es um das ganze Steuerjahr 2014. Das heisst, diese Personen haben immer noch Zeit bis Ende Jahr, gewisse Dispositionen im Rahmen des Möglichen zu treffen. Dies ist doch ein erheblicher Unterschied.
Dann zum Abg. Wendelin Lampert: Ich habe Sie bei meinem vorhergehenden Votum doch richtig verstanden. Es geht um die Einkäufe im Jahr 2014, die bereits getätigt wurden. Das heisst, diese Gelder sind doch bereits einbezahlt. Die sind einbezahlt und somit unterliegen sie nicht mehr der Vermögenssteuer. Also werden diese Gelder, auch wenn Sie hier nicht zustimmen, nicht plötzlich im steuerbaren Vermögen aufscheinen. Die Gelder sind in die Pensionskasse einbezahlt. Und deshalb verstehe ich Ihre Argumentation in dieser Frage nicht. Und für die Zukunft ist dieses Schlupfloch geschlossen. Da gibt es keine Möglichkeit.
Und dem Abg. Peter Wachter möchte ich danken. Er hat das Thema in zwei kurzen Sätzen sehr genau auf den Punkt gebracht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank. Ich melde mich ein letztes Mal. Ja, Herr Regierungschef, warum haben diese Leute schon einbezahlt? Wie gesagt: Die Pensionskassen haben den Braten eben wegen der Vernehmlassung gerochen. Es war vorhersehbar, dass hier etwas passiert. Das ist mein erster Punkt.
Mein zweiter Punkt: Ich kann es Ihnen jetzt schon ankündigen: Es wird selbstverständlich eine Interpellation zu diesem Thema geben. Wir werden selbstverständlich die Geldflüsse genauer hinterfragen, und ich rate Ihnen daher jetzt schon, dass Sie genaueste Aufzeichnungen zu diesem Thema machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit zeichnet sich das Ende der Debatte ab. Bevor wir über Eintreten befinden, machen wir jetzt eine kurze Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:30 bis 17:10 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 25a.
Wir werden jetzt über Eintreten auf die Gesetzesvorlage befinden. Es wurde Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt. Wird dieser Antrag unterstützt?Abg. Wolfgang Marxer
Wie ich bereits in meinen Ausführungen sagte, werde ich sämtliche Anträge des Abg. Lageder unterstützen, demzufolge auch diesen Antrag auf namentliche Abstimmung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit sind die Voraussetzungen für namentliche Abstimmung erfüllt. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte sehr deutlich mit Ja antworten. Wer gegen Eintreten auf die Vorlage ist, möge ebenso deutlich mit Nein antworten.Abg. Christian Batliner
Ja.Abg. Manfred Batliner
Ja.Abg. Alois Beck
Ja.Abg. Christoph Beck
Ja.Abg. Gerold Büchel
Ja.Abg. Peter Büchel
Ja.Abg. Herbert Elkuch
Ja.Landtagspräsident Albert Frick
Ja.Abg. Elfried Hasler
Ja.Stv. Abg. Andreas Heeb
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Ja.Abg. Frank Konrad
Ja.Abg. Thomas Lageder
Nein.Abg. Wendelin Lampert
Nein.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Ja.Abg. Wolfgang Marxer
Nein.Abg. Eugen Nägele
Ja.Abg. Judith Oehri
Ja.Abg. Harry Quaderer
Ja.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Nein.Abg. Pio Schurti
Ja.Abg. Thomas Vogt
Ja.Stv. Abg. Peter Wachter
Ja.Abg. Christoph Wenaweser
Ja.Abg. Christine Wohlwend
Ja.Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen.
Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes vom 4. September 2014 über die Abänderung des Steuergesetzes vor.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.
Ziff. II Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ziff. II Abs. 3a steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben uns heute Nachmittag sehr intensiv über verschiedene Aspekte des Inkrafttretensdatums unterhalten. Es sind nach meinem Dafürhalten keine absolut hieb- und stichfesten Argumente für die Richtigkeit des einen oder anderen Standpunkts aufgetreten. Ich werde mir im Rahmen der 2. Lesung - nach Absprache mit Vertretern aller Fraktionen - erlauben, im Sinne eines Kompromisses einen Abänderungsvorschlag zu Ziff. II Abs. 3a einzubringen, der dann lauten würde:
«Wurden einmalige Beiträge an anerkannte Pensionskassen, Pensionsfonds und ähnliche Einrichtungen der beruflichen Vorsorge vor dem 4. September 2014 geleistet, so dürfen bei der Steuererklärung des Steuerjahrs 2014 diese Beiträge und die laufenden Beiträge im Umfang von Art. 16 Abs. 3 Bst. e des bisherigen Rechts vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden, sofern diese Beiträge zusammen den höchstzulässigen Prozentsatz nach Art. 16 Abs. 3 Bst. e des neuen Rechts überschreiten.»
Will konkret meinen, dass all jene Personen, die vor dem 4. September 2014 Einzahlungen in die Pensionskassen erbracht haben, steuerlich altrechtlich behandelt werden und all jene Personen, die ab dem 4. September 2014 Einzahlungen gemacht haben, steuerlich neurechtlich behandelt werden. Die Diskussionen haben ergeben, dass das ein wahrscheinlich recht breit tragfähiger politischer Kompromiss sein dürfte. Ich wäre aber auch noch froh um andere Meinungen hierzu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Ja, Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Besten Dank für den Vorschlag des Abg. Christoph Wenaweser. Ich weise darauf hin, dass es sich weiterhin um eine Rückwirkung handelt und dass hier nur ein gradueller Unterschied besteht. Im Sinne des Steuerzahlers, im Sinne der Staatskasse wollen wir das Datum so weit wie möglich zurücksetzen, eigentlich wie wir es vorgeschlagen haben und auch schon bei der letzten Lesung im September eingebracht haben: für das Steuerjahr 2014. Wir anerkennen, dass hier vielleicht ein paar Franken mehr in die Staatskasse fliessen, werden daher zustimmen. Wir sind aber - wie gesagt - nicht glücklich über diese Regelung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich kurzfassen: Ich denke, das ist ein sinnvoller Kompromiss, mit dem man sicherlich leben kann. Und ich glaube, die DU-Fraktion wird mit diesem Kompromiss leben können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Wie bereits in der Pause vorbesprochen, werden wir - mehrheitlich zumindest - diesen Antrag auch mittragen. Ich denke, es ist eine pragmatische Lösung. Erstens wird das Schlupfloch geschlossen, die praktische Relevanz von allfälligen Einzahlungen seit dem 4.9. dürfte zweitens absolut gering sein und drittens ist keine Dringlichkeitserklärung notwendig, was ein weiterer Vorteil ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich nehme das, was Kollege Elfried Hasler gesagt hat, nochmals auf. Das wäre der zweite Teil des Kompromissvorschlages. Die Formulierung der Ziff. II Abs. 3a in der vorgeschlagenen Fassung macht das nicht mehr erforderlich, das Gesetz als dringlich zu erklären. Ich werde damit auch Antrag stellen, die Dringlicherklärung aus dem Gesetzestext zu entfernen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir die 1. Lesung des Gesetzes vorgenommen. Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage.
Wer mit abschliessender Behandlung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
20 Stimmen. Der Landtag hat abschliessende Behandlung beschlossen. Wir können mit der 2. Lesung beginnen. Ziff. II Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ziff. II Abs. 3a steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich stelle Antrag, Ziff. II Abs. 3a wie folgt zu ändern. Es würde neu lauten: «Wurden einmalige Beiträge an anerkannte Pensionskassen, Pensionsfonds und ähnliche Einrichtungen der beruflichen Vorsorge vor dem 4. September 2014 geleistet, so dürfen bei der Steuererklärung des Steuerjahrs 2014 diese Beiträge und die laufenden Beiträge im Umfang von Art. 16 Abs. 3 Bst. e des bisherigen Rechts vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden, sofern diese Beiträge zusammen den höchstzulässigen Prozentsatz nach Art. 16 Abs. 3 Bst. e des neuen Rechts überschreiten.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Wer mit dem Antrag des Abg. Christoph Wenaweser, so wie Sie ihn soeben gehört haben, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 23 Stimmen stattgegeben. Wir können weiterlesen
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich stelle Antrag, die Dringlichkeitserklärung zu streichen, sodass der Artikel ausschliesslich so heisst: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 4. September 2014 über die Abänderung des Steuergesetzes in Kraft.»Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag des Abg. Christoph Wenaweser die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Damit haben wir die 2. Lesung vorgenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes vom 4. September 2014 über die Abänderung des Steuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 25a erledigt. -ooOoo-