Abänderung des Staatspersonalgesetzes (StPG) und weiterer Gesetze (Nr. 87/ 2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung des Staatspersonalgesetzes und weiterer Gesetze.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 87/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Die Freie-Liste-Fraktion begrüsst diese Vorlage bzw. die Massnahmen zur Korruptionsvorbeugung in der öffentlichen Verwaltung. Es ist hoffentlich zu erwarten, dass Eintreten unbestritten ist. Auf jeden Fall vonseiten der Freien Liste ist Eintreten unbestritten, obwohl es zu einzelnen Artikeln noch Anmerkungen geben wird. Die Kernpunkte der Vorlage, Hinweisgebern Schutz zu bieten, wenn sie einen begründeten Korruptionsverdacht haben, und Regelungen zum Übertritt aus der Verwaltung in die Privatwirtschaft zu schaffen, sind zu begrüssen. Bislang wurde das Thema «Korruption und Transparenz» als zu wenig relevant erachtet. Mit den vorgeschlagenen Neuerungen aufgrund einer GRECO-Empfehlung wird der Stellenwert von Korruptionsvorbeugung in der öffentlichen Verwaltung nun erhöht. Das sensibilisiert auch für das Thema, was dringend nötig ist.
Ich möchte mich nochmals ausdrücklich bedanken für die Vorlage, die aber beim genaueren Lesen auch unweigerlich die Frage aufwirft, ob und wie dieser Schutz von Hinweisgebern in staatsnahen Betrieben geregelt ist bzw. geregelt sein soll. Zudem interessiert mich, ob auf der Grundlage des Umsetzungsberichts der GRECO zur gemeinsamen ersten und zweiten Evaluationsrunde weitere Massnahmen geplant sind. Ich bitte die Regierung auch, dem Landtag einen Einblick in die dritte Evaluationsrunde der GRECO zu geben. Wie gesagt, wir begrüssen Eintreten. Ich möchte einige grundsätzliche, kritische Anmerkungen zu den einzelnen Artikeln machen. Im Detail werde ich mich dann beim Aufrufen der einzelnen Artikel im Rahmen der 1. Lesung noch zu Wort melden. Nicht überraschen wird, dass wir der Änderung in Art. 9 Ab. 3, wo die Ausschreibung der Bestellung von Amtsleiter/-innen aufgehoben werden soll, kritisch gegenüberstehen. So viel für den Moment. Sieht man die Vorlage dieses Berichts und Antrags als Gesamtes, geht es um Offenheit und Transparenz. In erster Linie natürlich bei Korruptionsvorwürfen, aber ganz generell ist es eine Vorlage, die Offenheit und Transparenz fördern soll. Hier wird in meinen Augen mit Art. 9 genau das Gegenteil gemacht. Eine Frage wird es geben zu Art. 38a bezüglich des Ablaufs und Hergangs der Meldung gerichtlich strafbarer Handlungen. Hier konkreter dann zur Rolle der Regierung. Und eine Frage wird es auch noch zum Konkurrenzverbot geben oder zur Unabhängigkeit, wie es in der Vorlage in Art. 39a heisst. So viel für den Moment. Aus Sicht der Fraktion der Freien Liste ist Eintreten unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Die VU begrüsst diese Vorlage ebenfalls und kann sich eigentlich den Äusserungen des Kollegen Wolfgang Marxer anschliessen. Für mich ist die Stellenausschreibung von Amtsleiterinnen und Amtsleitern auch ein Kritikpunkt. Neu soll, wenn die Regierung der Ansicht ist, dass im Amt eine geeignete Person vorhanden ist, die Amtsleiterstelle nicht mehr ausgeschrieben werden. Mich hat sehr irritiert, dass diese Tatsache eigentlich nicht wirklich prominent aufscheint. Also man erfährt es auf Seite 21. Und ich denke auch, diesen Punkt müssen wir dann gut diskutieren. Amtsleiterinnen und Amtsleiter besetzen wichtige Positionen. Und ich bin der Meinung, dass gerade diese Stellen deshalb ausgeschrieben werden sollten. Eine bereits im Amt tätige Person kann sich dann auf diese Stelle genauso bewerben wie jeder andere auch. Aber für diese wichtigen Funktionen muss der Wettbewerb spielen, und es hat mich gestört, dass in der Zusammenfassung vorne nicht aufscheint, dass man das ändern möchte. Ich werde beim Artikel dann auch nochmals darauf eingehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe auch noch zwei Fragen.
Auf Seite 12 ist unter dem Punkt «3.4 Wechsel in die Privatwirtschaft» nachzulesen. Es «sollen Bestimmungen zur Regelung des Übertritts von öffentlichen Angestellten in die Privatwirtschaft geschaffen werden. Die Regelungen orientieren sich an den Bestimmungen des schweizerischen Bundespersonalgesetzes bzw. der entsprechenden Verordnung» dazu. Dabei geht es darum, mögliche Unvereinbarkeiten und Interessenkollisionen zu vermeiden. Es ist natürlich selbstredend, dass die Mitarbeitenden ihre erworbenen Fähigkeiten grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können, sofern Amtsgeheimnisse nicht verletzt werden. Dazu habe ich eine Frage: Gilt eine solche oder diese Regelung auch für Mitglieder der Regierung oder ist das in einem anderen Gesetz geregelt?
Dann habe ich noch eine Anmerkung zu den Seiten 19 und 20, zum Lehrerdienstgesetz. Ich habe das auch mit der Frau Bildungsministerin abgesprochen. Sie ist jetzt im Moment nicht hier, aber ich denke, in der Stellungnahme für die 2. Lesung kann sie das dann auch ausführen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich nochmals auf meine Kleine Anfrage zu Beginn der Sitzung hinweisen. In der Vorlage auf Seite 20 kann man nämlich nachlesen: Das Schulamt scheint hier in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung auf eine Gesetzeslücke hinzuweisen. Sein Anliegen, nämlich eine Regelung vorzusehen, wonach Lehrer, die mit einem Tätigkeitsverbot gemäss Paragraf 220 Strafgesetzbuch belegt sind, den zuständigen Stellen im In- und Ausland gemeldet werden müssen. Diese Regelung hätte das Schulamt gerne hier in diese Vorlage mit reingepackt. Es wird jedoch angemerkt, dass dieser Wunsch, ich nenne es einmal so, über den Inhalt der Vorlage hinausgehe und dass eine eventuelle Korrektur im Lehrerdienstgesetz durch das zuständige Ministerium zu erfolgen hätte. Und aus diesem Grund möchte ich hier an dieser Stelle noch einmal kurz darauf hinweisen und vielleicht um eine Stellungnahme bitten, ob man das Anliegen des Schulamts nicht hier hineinpacken kann. Dies einfach noch, um sicherzustellen, dass dieses wichtige Thema nicht verloren- oder untergeht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte insbesondere den Punkt hervorstreichen und unterstützen, der soeben vom Abg. Wolfgang Marxer und der Abg. Judith Oehri hervorgehoben wurde. Ich bin ebenfalls gegen die Streichung dieses Artikels, der die externe Ausschreibung von Amtsstellenleiterinnen und -leitern hier streichen möchte. Auch wenn es intern Angestellte in der Lan-desverwaltung gibt, die dafür infrage kommen, können sich diese wie in der heutigen Praxis dafür bewerben. Aber dass diese sehr wichtigen, zentralen Stellen von Amtsleiterinnen und Amtsleitern einfach nicht mehr ausgeschrieben werden, dem kann ich in keinster Weise zustimmen. Zudem sind diese Leute zum Teil über Jahrzehnte auf ihren Positionen. Also hier unterstütze ich die Meinungen meiner Vorvotanten, sie werden das dann nochmals vortragen, wenn es bei der 1. Lesung zu diesem Artikel kommt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank. Ich möchte nur noch bezüglich der Ausführungen der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer ergänzen, dass ich hier ebenfalls dieser Ansicht bin und dass die Regierung hier auch ein Stimmungsbild des Landtags bekommt. Bezüglich der Lehrer mit Tätigkeitsverbot muss ich auch ganz klar feststellen, dass hier eine Gesetzeslücke besteht. Es besteht hier auch klarer Handlungsbedarf, und ich spreche mich auch dafür aus, dass die Regierung für die 2. Lesung hier eine entsprechende Regelung in das Lehrerdienstgesetz aufnehmen soll. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe auch eine Frage zu dieser Ausschreibungsthematik. Auf Seite 22 in den Erläuterungen wird das ja beschrieben. Ich habe mich hier gefragt, ob von der Regierung diese Sternchenvariante geprüft worden ist. Im Lehrerdienstgesetz ist es vorgesehen, dass man, wenn man eine Stelle ausschreibt, die eigentlich schon vorhanden ist und durch eine Person besetzt ist, diese Stelle mit einem Sternchen ausschreiben darf und sagt, dass sich eine Person, die schon im Dienst ist, auch für diese Stelle interessieren wird. Damit signalisiert man, dass man eine Person vielleicht berücksichtigt. Aber das Verfahren läuft für alle gleich. Also gibt es für alle die Möglichkeit, sich dann doch zu bewerben. Und das ist bei uns, bei den Lehrern, ja zwingend vorgesehen, dass alle Stellen immer ausgeschrieben werden müssen.
Und die zweite Frage, die ich habe, bezieht sich dann auf die Erläuterungen auf der Seite 34 zum Lehrerdienst, zum Art. 43a. Ich weiss nicht genau, was es heisst, «dass die Entlassung weder missbräuchlich sein darf, noch zur Unzeit erfolgen darf». Können Sie einem Nichtjuristen sagen, wie Unzeit definiert ist? Ich konnte mich da nicht richtig schlaumachen. Das wäre noch interessant zu wissen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für diese Rückmeldungen in dieser kurzen Eintretensdebatte. Ich habe mitgenommen, dass die Thematik «Ausschreibung von Amtsleitern» ein Thema ist, das den Landtag beschäftigt und der Landtag eigentlich von dieser geltenden Regelung nicht abweichen möchte. Ich möchte einfach nochmals auf die entsprechenden Ausführungen der Regierung auf Seite 22 hinweisen. Es geht ja nicht darum, grundsätzlich bei Amtsleitern keine Ausschreibung mehr vorzunehmen, sondern eben dann darauf verzichten zu können, wenn Angestellte aufgrund ihrer Qualifikation grundsätzlich infrage kommen. Und in diesem Fall würde dann auch eine interne Ausschreibung stattfinden. Aber ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Landtag hier eine andere Ansicht vertritt, und wir werden das entsprechend auch für die 2. Lesung berücksichtigen.
Ich habe zwei Stimmen gehört betreffend die Regelung betreffend Tätigkeitsverbot bei Lehrern. Ich denke, wir werden auch das für die 2. Lesung nochmals entsprechend aufarbeiten. Allenfalls wird meine Kollegin Aurelia Frick hierzu noch kurz eine Anmerkung anbringen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zum Tätigkeitsverbot einige Ausführungen von meiner Seite: Wir sind im Moment gerade dabei, die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich zu verbessern. Es ist geplant, dass entsprechende rechtliche Anpassungen im Rahmen der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch - diese nennen wir Lanzarote-Konvention - geschehen. Zudem kann auch in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass im europäischen Wirtschaftsraum auf der Grundlage einer entsprechenden Richtlinie, welche bis zum 18. Januar 2016 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist, Handlungen erforderlich sind. Geplant ist, dass ein Informationssystem eingerichtet werden soll. In diesem Informationssystem werden dann nicht nur die erzieherischen Berufe erfasst, sondern auch Berufe in der Pflege und in der Gesundheit. An diesem europäischen Vorwarnsystem wird auch Liechtenstein teilnehmen, sobald die Richtlinie ins EWR-Abkommen aufgenommen wird und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen vorhanden sind. Aber uns ist es ein Anliegen, dass wir hier rasch eine Massnahme setzen können, und wir konzentrieren uns im Moment darauf, im Rahmen der Lanzarote-Konvention eine passende Lösung zu finden, die dann aber auch nachhaltige Wirkung hat, nicht so, dass wir dann gerade in eineinhalb Jahren wieder etwas anpassen müssen. Der Prozess gestaltet sich nicht ganz so einfach, wie wir uns das ursprünglich vorgestellt haben, aber ich bin sehr optimistisch, dass wir eine gute Lösung finden werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe noch eine Anschlussfrage auf die Antwort des Regierungschefs: Also das heisst, Sie bringen das in die 2. Lesung schon abgeändert, dann müssen wir nicht mehr auf dem Thema herumhacken? Und eine weitere Frage: Wenn jetzt ein Schweizer oder Österreicher im Amt Stellvertreter gewesen wäre und wir diese Regelung hätten und man sagen würde, er hat die Qualifikation, und man nicht ausgeschrieben hätte, würde das dann nicht Art. 10 des Staatspersonalgesetzes zuwiderlaufen? Also ich war immer der Meinung, ein Amtsleiter müsste ein Liechtensteiner Bürger sein. Aber das ist eben meine Frage: Ist das so oder ist das nicht so? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte der Regierung nur eine vielleicht andere Meinung mitgeben. Ich bin nicht der Überzeugung, dass man das wirklich als Muss-Kriterium machen muss. Also ich sehe da auch eine gewisse Bürokratie, wenn die Amtsleiterposition per Definition öffentlich ausgeschrieben wird, vor allem dann, wenn man weiss, dass es gut qualifizierte Leute gibt. Ich frage mich schon: Will man dann noch jemanden, der besser qualifiziert ist? Wenn diejenigen, die die Personalentscheidung sowieso durchführen, schon der Überzeugung sind, dass sie die richtige Person haben, wäre das für mich im Sinne des Bürokratieabbaus durchaus eine valable Variante. Was ich der Regierung mitgeben möchte, ist eine Variante, dass man sagt, im Normalfall, in der Regel, möchte man es ausgeschrieben haben, aber ob es muss, sehe ich anders als meine Vorredner. Also ich könnte mir auch eine In-der-Regel-Formulierung, wie ich gelernt habe, vorstellen. Dann ist im Normalfall eine Ausschreibung, aber es gibt sicherlich auch Fälle, wo es nicht zielführend ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich bedanke mich bei der Regierung für Ausführungen betreffend das Lehrerdienstgesetz. Ich habe jetzt trotzdem noch eine ganz kleine Frage: Wenn Sie sagen, es gibt noch Verzögerungen, und Sie mir das auch vorher schon bei der Umsetzung der Lanzarote-Konvention erklärt haben, sprich bei der Ratifizierung hier in diesem Hohen Haus, frage ich: Ist auch damit zu rechnen, dass es vielleicht noch innerstaatliche Gesetzesanpassungen braucht, damit man das überhaupt ratifizieren kann? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielleicht wollen Sie diese Frage direkt beantworten?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Wir versuchen im Moment, eine Lösung innerhalb der Lanzarote-Konvention zu finden. Wir hatten ursprünglich das Gefühl, dass es ein etwas geschlossenerer Bereich ist, aber der Bereich ist eben nicht so geschlossen, wie wir ursprünglich das Gefühl hatten. Nichtsdestotrotz, so viel wage ich mich aus dem Fenster zu lehnen, sind wir zuversichtlich, dass wir allenfalls noch vor Ende dieses Jahres mit einem ersten Vorschlag in eine Vernehmlassung gehen können. Aber bitte behaften Sie mich nicht zu fest darauf. Unsere interne Planung sieht so aus: Noch Ende dieses Jahres in die Vernehmlassung, sodass wir den Frühling für den Einbezug der Vernehmlassungsinputs haben und dann vielleicht noch vor der Sommerpause in den Landtag kommen können. Das ist unsere interne Planung. Also liegt uns viel daran, dass wir hier vorwärtsmachen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte noch kurz zum Votum des Abg. Gerold Büchel Stellung nehmen. Es geht eben nicht darum, hier einen praktikablen Weg einzuschlagen und jemanden sozusagen in die Amtsleiterposition auf einfache Art und Weise zu befördern, sondern es geht hier für mich vor allem um Transparenz. Und es geht auch um das Aussenbild. Ich verstehe, dass damit sogar einige Kosten verbunden sind, aber das ist für mich weit weniger wichtig als das Argument, dass Chancengleichheit bestehen muss und dass Transparenz im Prozess sein muss, wie ein Amtsleiter bestellt wird. Es geht auch um Selbstschutz der Regierung und der Ämter, dass es nicht heissen soll, man hätte jetzt da irgendjemanden aus irgendwelchen Gründen in eine Position gehievt. Das ist meiner Meinung nach hier höher zu bewerten. Ich verstehe schon, es gibt gewisse Gründe, dass man das machen könnte. Ich möchte aber nicht, dass das so ist - genau darum, dass man sagen kann, dass der Prozess hundertprozentig transparent abgelaufen ist. Und das empfinde ich als sehr wichtig hier. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Diesen Ausführungen kann ich mich anschliessen. Und der Abg. Kaiser hat es gesagt, die Leute sitzen relativ lange auf diesen Positionen, was okay ist. Aber ich glaube, dann können uns auch alle 20 Jahre eine Ausschreibung leisten, wo der Wettbewerb spielt und wir sicher sind, dass wir dann auch die besten Leute bekommen. Und wenn es dann die interne Person ist, wohlan! Dann habe ich kein Problem damit, aber ich möchte das geprüft haben - so oft kommt das nicht vor. Und ich glaube, diesen Luxus sollten wir uns noch leisten können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich kann Ihnen in der Theorie schon recht geben. Aber einfach der Fall: Sie haben eine Regierung oder einen Regierungsrat, der eine Amtsleiterposition zu besetzen hat, und er hat eine gut qualifizierte Person oder vielleicht schon mehrere. Nehmen wir einmal an, er will diese Person. Dann können Sie den transparentesten Prozess auf Erden machen, 20 Leute einladen, alle machen sich Hoffnungen, aber es ist am ersten Tag schon klar, wer den Job bekommt. Ich weiss nicht, wo Sie da den Mehrwert haben. Ich denke einfach, wenn dies das Thema ist, dann müsste man ja, ich sage einmal, jemand anders sogar entscheiden lassen. Wenn qualifizierte Personen da sind und schon eine gewisse Tendenz, ich weiss nicht, wo Sie den Mehrwert dann sehen, dann nochmals 20 Leute einzuladen, obwohl man davon ausgehen darf, dass es nicht klappt. Ich glaube einfach, manchmal würde das zum selben Resultat führen, ausser dass man sagt, wir haben es ja schön transparent gemacht, es war ja alles sonnenklar. Ich sage einfach, Theorie und Praxis werden da unterschiedlich sein. Und das werden Sie mit der Ausschreibung nicht unterbinden. Das meine ich dazu.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es geht hier ja darum, der Regierung ein Stimmungsbild mitzugeben.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, es mag schon sein, dass am Ende dasselbe Resultat nach dem Prozess herauskommt. Der Staat hat einfach die Verpflichtung, in Sachen Transparenz ein ausserordentlich hohes Mass an Transparenz bereitzustellen. Ich meine, in allen anderen Bereichen - wir reden von der Gesundheit - ist das Wort Transparenz allgegenwärtig. Es ist mit Abstand das Wichtigste für mich, dass die Bürger nachvollziehen können, dass es sauber gelaufen ist. Ich verstehe schon, es hat Nachteile. Das ist richtig. Ich bewerte das Transparenzgebot als höher. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Genau aufgrund dieses Beispiels, das der Abg. Gerold Büchel gebracht hat, ist eine transparente öffentliche Ausschreibung notwendig, dass nicht ein Regierungsrat oder eine Regierung sagen kann, ich will diese Person auf diesem Sessel haben. Das ist das beste Beispiel dafür, weshalb eine öffentliche Ausschreibung notwendig ist, so wie sie hier abgeschafft werden soll.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ganz kurz zu zwei Fragen: Die Abg. Judith Oehri hat nachgefragt, ob Amtsleiter Liechtensteiner sein müssen. Nein, müssen sie nicht. In der Regel wird natürlich entsprechend ausgeschrieben, dass die liechtensteinische Staatsbürgerschaft erwünscht wird, aber es ist in der Regel kein zwingendes Kriterium.
Und dann noch eine Antwort für den Abg. Eugen Nägele: Sie haben betreffend das Wort Unzeit nachgefragt. Das betrifft vor allem Krankheit, Unfall, Schwangerschaft als Beispiele. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten abstimmen.
Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Regierungsvorlagen vor. Art. 9 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Abg. Wolfgang Marxer
Die Diskussion wurde ja zum grossen Teil schon geführt. Einfach, um es ganz konkret zu bringen: Kein «kann» und kein «in der Regel», sondern ein «muss» für die Ausschreibung. Ich glaube auch nicht, dass damit Aufstiegsmöglichkeiten von potenziellen Mitarbeitern in der Verwaltung eingeschränkt werden. Und ganz konkret: Ein Amtsleiter kann sich diesem Prozess und diesen Herausforderungen einer Konkurrenzbewerbung durchaus stellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 24 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 3 bis 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 3 bis 7 stehen zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 7. Da heisst es: «Die Regierung regelt das Nähere, insbesondere über die Verweigerungsgründe nach Abs. 4, mit Verordnung.» Können Sie mir da Beispiele geben, was denn Verweigerungsgründe sein könnten?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Hier soll der Regierung die Möglichkeit geboten werden, bestimmte Sachverhalte festzulegen, in denen die Ermächtigung zur Aussage per se erteilt wird oder aber verweigert wird. Damit soll der Ablauf des Ermächtigungsverfahrens vereinfacht und bestimmte Sachverhalte von vornherein konkretisiert werden. Beispielsweise soll klargestellt werden, dass für Polizisten keine Ermächtigung zur Aussage erteilt wird in Bezug auf ermittlungstaktische Fragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 38a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38a steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage: Die Meldung, die Verdachtsmeldung, soll von den Angestellten an die Amtsstellenleiterinnen oder Amtsstellenleiter gehen. Im Lichte der Ausführungen auf den Seiten 25 und 27 stellt sich mir hier schon die Frage im Verhältnis zum Paragrafen 53 StPO. Hier wird ausgeführt, dass die Leitung der Behörde die letzte Verantwortung für die Erstattung der Anzeige an die Landespolizei oder die Staatsanwaltschaft hat. Und das ist immer die oberste Behörde. Und ich frage mich jetzt: Wenn sich ein Verdacht gegen die Amtsstellenleiterin oder den Amtsleiter selber richtet, dann wäre es meines Erachtens eigentlich die Regierung, bei welcher der Angestellte oder die Angestellte die Meldung machen müsste. Auf Seite 27 steht dann zwar, dass es ja jedem freisteht, direkt an die Landespolizei oder an die Staatsanwaltschaft zu gehen. Aber das würde dann dem widersprechen, was auf Seite 25 ausgeführt ist in Bezug auf die oberste Behörde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Der Punkt der Abg. Lanter-Koller war genau das Thema, das ich auch aufwerfen wollte: Welche Rolle hat die Regierung in diesem Prozess als oberstes Führungsgremium in der Verwaltung?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Elfried Hasler
Ja, kann hier gerade auch noch nachdoppeln. Diese Frage, die sich die Landtagsvizepräsidentin gestellt hat, hat sich bei mir auch gestellt. Und dann noch eine weitere Frage: Art. 38a umschreibt ja eine Meldepflicht. Hier würde mich noch interessieren: Was sind die Folgen, wenn dieser Pflicht nachweislich nicht nachgekommen wurde? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Meine Vorredner haben es schon erwähnt, es ist ein relativ kritischer Artikel zur Meldepflicht. Auf Seite 27 steht dann, dass dies ein Verstoss gegen die Dienstpflichten darstellt. Ich sehe da schon ein Problem für den Mitarbeiter. Wie geht er mit so einer Beschwerde um? Wohin geht er mit dieser? Und das Zweite ist auch: Was ist dann «gutgläubig»? Was versteht man dann unter gutgläubig bzw. einer Gutgläubigkeit, wenn ich so eine Meldung irgendwo hintrage? Und vor allem müsste zuerst genau definiert sein, wohin geht er dann mit dieser Meldung, wenn das, wie gesagt, den Amtsleiter betrifft, bei dem er direkt unterstellt ist z.B.? Wir hatten in der Vergangenheit schon so ähnliche Diskussionen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, was ist, wenn der Verstoss den Amtsleiter betrifft. Diese Frage kann man sich natürlich berechtigterweise stellen. In diesem Fall ist es dem Mitarbeiter nicht zuzumuten, dass er eine Meldung im Sinne des Art. 38a Abs. 1 an den betroffenen Amtsleiter erstattet. Vielmehr kann der Mitarbeiter hier direkt eine Anzeige nach Paragraf 55 Abs. 1 StPO an die Landespolizei oder die Staatsanwaltschaft erstatten. Genauso bleibt es dem Angestellten unbenommen, einen allfälligen Verdacht, insbesondere bei Korruptionstatbeständen, welche den Amtsleiter betreffen, direkt bei der Staatsanwaltschaft oder der Landespolizei zur Anzeige zu bringen. Und gerade zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2007 bei der Landespolizei eine spezialisierte Ermittlergruppe für Korruption eingerichtet. Einen zusätzlichen verwaltungsinternen Meldeweg braucht es aus Sicht der Regierung nicht. Streng genommen verstösst der Mitarbeiter dadurch zwar gegen die in Art. 38a vorgesehene Meldepflicht, was ihm aber nicht vorzuwerfen ist, da er sich ja in einem Notstand befindet. Disziplinarisch ist ein solches Vorgehen des Mitarbeiters sicher nicht zu beanstanden. Vielmehr geniesst er auch dann den Schutz nach Art. 38a Abs. 2, sofern er gutgläubig ist.
Eine weitere Frage betraf die Folgen der Meldepflichtverletzung. Ein Verstoss gegen die Meldepflichten ist ein Verstoss gegen die Dienstpflichten und somit disziplinarisch massgeblich, kann aber auch den Straftatbestand des Paragrafen 302 StGB, das heisst Missbrauch der Amtsgewalt, erfüllen. Dies sowie die entsprechende Beurteilung sind im Bericht und Antrag auf Seite 27 ausgeführt.
Die Rolle der Regierung werde ich gerne für die 2. Lesung nochmals im Detail erläutern. Ich denke, hier möchte ich mich jetzt nicht auf die Äste rauslassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ergänzend bitte ich Sie einfach, den ganz praktischen Fall mitzunehmen: Ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin hat einen Korruptionsverdacht, der sich gegen den Amtsstellenleiter richtet, und niemand in der gesamten Verwaltung soll sein/ihr Ansprechpartner sein, sondern er/sie soll sich gezwungen sehen, mit dem Konflikt direkt zur Staatsanwaltschaft als nächstem Ansprechpartner zu gehen. Und das ist der Punkt, den ich behandelt haben möchte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, das möchte ich unterstreichen. Ich habe auch ein Unbehagen, dass man gleich eine Anzeige machen muss und nicht zuerst die Meldung machen kann. Ich finde die Anzeige ein starkes Instrument. Es wäre mir auch wohler, wenn es einen Zwischenschritt gäbe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Ausführungen der Regierung. Eben unter gutgläubig, ich meine, ich weiss nicht genau, was Sie dann unter gutgläubig verstehen. Und ich gehe dann zur Polizei, mache eine Anzeige an meinen Chef, den Amtsleiter, ich meine, dieses Vertrauensverhältnis ist dann komplett gestört, würde ich einmal sagen. Was macht man dann mit diesem Mitarbeiter? Ich glaube nicht, dass das im normalen Leben dann halbwegs normal über die Bühne gehen wird. Das muss man sich einmal plastisch vorstellen. Denn ich nehme an, dass dies, weil es eben gutgläubig war, nicht zu einer Verurteilung kommt. Aber trotzdem - was machen wir mit diesem Mitarbeiter bei dieser Amtsstelle? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dann halbwegs zivilisiert über die Bühne gehen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Zur Frage des Abg. Wolfgang Marxer einfach zur Klarstellung: Die Landespolizei gehört auch zur Verwaltung. Es ist nicht so, dass dann quasi eine Stelle ausserhalb der Verwaltung angesprochen werden muss. Und natürlich kann man jetzt diskutieren, ob es vernünftiger ist, zur Polizei zu gehen - z.B. auch zu dieser spezialisierten Einheit für Korruptionsdelikte - oder an die Regierung zu gelangen. Wir werden diese Frage im Detail nochmals ausführen, damit sie auch genügend Fleisch am Knochen haben.
Die Ausführungen des Abg. Peter Büchel treffen natürlich schon genau auf den Punkt. Ich meine, diese Frage haben Sie immer in dieser Whistleblower-Thematik. Wenn ein Angestellter eine Meldung gegen einen Vorgesetzten macht, dann muss er sich irgendwo melden können. Und automatisch wird dann eine Lawine in Gang gesetzt. Es gibt gewisse Abklärungen, gewisse Untersuchungen. Da laufen Sie natürlich in einen Konflikt. Und je nachdem, wie die Sache dann ausgeht, wird es für einen von beiden einfach unschön. Also es ist mir auch klar, wenn von einem Mitarbeiter gegen einen Amtsstellenleiter oder einen direkten Vorgesetzten eine Anzeige einmal eingereicht wird oder eine Meldung gemacht wird, dass dann das Vertrauensverhältnis natürlich beschädigt wird. Und ob dann eine weitere Zusammenarbeit für die Zukunft machbar ist, das wird der Einzelfall zeigen müssen. Aber es ist sicher kein einfaches Thema. Und eine Lösung, die hier allen Anforderungen entspricht, gibt es aus meiner Sicht nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Beantwortung der Fragen. Ich kann mir das eben nicht ganz vorstellen, weil hier dann ganz klar steht: «... darf deswegen nicht in seiner beruflichen Stellung benachteiligt werden.» Und ich frage mich dann wirklich: Welche Abteilung möchte diesen Mitarbeiter dann noch haben? Denn es ist dann ja wahrscheinlich amtsbekannt, was da gelaufen ist. Also ich kann es mir plastisch nicht ganz vorstellen, wie das in einem Unternehmen wie dem Staat überhaupt funktionieren soll. Ganz einfach. Vielleicht haben Sie ein Beispiel auf die 2. Lesung. Es würde mich interessieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 39a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39a steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe drei Sachen zu diesem Artikel. Also erstes finde ich den Titel «Unabhängigkeit» nicht unbedingt glücklich gewählt. Für mich ist das eher fast ein Konkurrenzverbot, würde ich jetzt einmal sagen. Oder vielleicht gibt es einen schlaueren Titel, aber «Unabhängigkeit» finde ich nicht ideal.
Dann habe ich mir die Frage gestellt, ob dieser Artikel nicht fast schon ein Berufsverbot sein kann. Als Beispiel die Steuerverwaltung: Angenommen, ich arbeite in der Steuerverwaltung und möchte in die Privatwirtschaft wechseln, vielleicht in eine Revisionsfirma. Welche Beschränkungen habe ich da? Wie lange, also zwei Jahre oder weniger? Könnte es da nicht Härtefälle in gewissen Bereichen geben.
Und die dritte Frage: Was versteht man unter dem Wort «massgeblich»? Was ist massgebliche Betroffenheit? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wolfgang Marxer
Ich bitte, folgende Frage mitzunehmen: Weshalb kam dieser Artikel? Oder weshalb hat die Regierung den Vorschlag gemacht, diesen Artikel mit aufzunehmen? Ich weiss nicht, ob er Teil der GRECO-Empfehlung ist. Ich kann es mir nicht vorstellen. Was hat die Regierung veranlasst, diesen Paragrafen mit aufzunehmen? Und allenfalls können Sie es gerne auch mit ein paar Beispielen, wo er geholfen hätte, in irgendeiner Form illustrieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich nehme diese Fragen gerne mit für die 2. Lesung, ich möchte aber dem Abg. Wolfgang Marxer noch einen Hinweis geben auf Seite 12. Dort ist unten ausgeführt, dass es sich hier auch um eine entsprechende GRECO-Empfehlung an die Schweiz handelt und dass diese Regelung entsprechend auch von der Schweiz übernommen worden ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zum Abs. 1: Brauche ich nur eine Bewilligung, wenn ich 100% arbeite? Oder ich bringe Ihnen ein Beispiel aus der eigenen Karriere: Wenn ich beim Amt 60% als Berufsberaterin arbeiten würde, muss ich das bewilligen lassen, wenn ich 40% selbstständig bin? Es ist auch die gleiche Branche. Übrigens etwas, das es in der Schweiz häufig gibt. Dazu hätte ich noch gerne Ausführungen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Nach meiner Interpretation geht es in Abs. 1 ja nicht um eine Bewilligung, sondern um eine Meldung an den Amtsleiter. Und der Amtsleiter muss dann diese Ausübung der Nebenbeschäftigung untersagen, sofern sie die dienstliche Aufgabenerfüllung beeinträchtigt oder damit nicht vereinbar ist. Also von daher braucht es keine Bewilligung, aber es kann natürlich sein, dass eine Nebenbeschäftigung die Kriterien gemäss Abs. 2 erfüllt, das heisst, dass die Nebenbeschäftigung die dienstliche Aufgabenerfüllung beeinträchtigt, und dann hat der Amtsleiter diese zu untersagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Also egal, welches Pensum? Also betrifft es den Inhalt, aber auch die zeitliche Dauer in dem Fall. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Zu Abs. 2 habe ich auch noch eine Frage. Sie geht dahin: Kann er alles untersagen oder ist er auch gezwungen - ich sage jetzt einmal -, eine minimale Nebenbeschäftigung zuzulassen? Oder wer urteilt am Schluss, ob diese Nebenbeschäftigung zu untersagen ist? Es steht zwar «mit Verordnung», aber Sie können nicht alle Hobbys und Nebenbeschäftigungen, die da so laufen, in die Verordnung aufnehmen. Darum hätte ich hier schon gerne eine Ausführung, wie kann der Angestellte dann vielleicht - ich sage jetzt einmal - hier diese Untersagung weiterziehen, wenn er nicht einverstanden ist.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Wir werden auch dies für die 2. Lesung nochmals detaillierter ausführen. Es geht einfach darum, wenn eine Nebenbeschäftigung die dienstliche Aufgabenerfüllung beeinträchtigt oder mit dieser Stellung nicht vereinbar ist, dann hat der Amtsleiter die Möglichkeit, das zu untersagen. Und das ist eine relevante Bestimmung. Es geht nicht darum, dass man gewisse Nebenbeschäftigungen in Prozent untersagt. Es kann durchaus sein, dass jemand ein Hobby hat, das sehr zeitintensiv ist. Der andere hat vielleicht eine Tätigkeit, die als Nebenbeschäftigung taxiert wird und auch entsprechend Zeit benötigt. Solange es mit der dienstlichen Tätigkeit vereinbar ist, ist es eigentlich kein Problem. Aber sobald die dienstliche Aufgabenerfüllung beeinträchtigt wird respektive die Nebenbeschäftigung mit der dienstlichen Stellung nicht vereinbar ist, dann muss der Amtsleiter einfach die Gelegenheit haben, diese zu untersagen, auch wenn es nur ein kleines Pensum ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 58 Abs. 3 Einleitungssatz und Bst. h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 3 Einleitungssatz und Bst. h stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 Bst. n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 Bst. n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Da habe ich eine Frage oder Anmerkung zum Bst. b): Ich habe kein Problem damit, dass Aushilfen für drei Jahre beschäftigt werden. Aber Praktikanten für drei Jahre, gibt es das tatsächlich irgendwo? Also mir kommt einfach kein Beispiel in den Sinn, bei Aushilfen schon. Praktika für drei Jahre finde ich eher überlang.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Aktuell sind mir keine Fälle bekannt, dass Praktikanten bis zu drei Jahre angestellt werden. Das müsste ich überprüfen. Es ging ja bei der Anpassung dieser Bestimmung primär darum, dass der Zeitraum von einem auf drei Jahre erhöht wird, und da hat man einfach die ganze Bestimmung entsprechend angepasst. Aber ich werde auch das nochmals abklären lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes in 1. Lesung beraten.
Es gibt doch noch eine Wortmeldung. Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte nur noch kurz einmal darauf eingehen, dass die Frage nicht untergeht. Wie soll dieser Themenkomplex bezüglich staatsnaher Unternehmen behandelt werden? Ist beabsichtigt, das dort zu behandeln? Egal, in welcher Form, eine Aussage dazu in der Stellungnahme zur 2. Lesung genügt vollauf. Aber es scheint mir ein sehr wichtiger Punkt zu sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Über diese Frage haben wir uns in der Regierung noch nicht ausgetauscht. Ich werde sehen, ob wir für die 2. Lesung eine Aussage machen können oder allenfalls nicht. Primär geht es jetzt darum, dass das Staatspersonalgesetz entsprechend angepasst wird und diese Forderungen von GRECO darin umgesetzt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltungspflege
Landtagspräsident Albert Frick
Wir beginnen mit der Lesung der nächsten Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltungspflege. Art. 6 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes. Art. 42 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Überschrift vor Art. 43a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 43b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 43b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 26 erledigt.
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