Totalrevision des Heilmittelgesetzes (HMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 51/2014); [1. Lesung: 6. Juni 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 110/2014); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Totalrevision des Heilmittelgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Diese Vorlage wurde am 6. Juni 2014 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 110/2014.
Abg. Judith Oehri
Danke, für das Wort. Ich habe Ihnen im Vorfeld Änderungsanträge im Namen von Manfred Batliner, Wolfgang Marxer und mir zugestellt. Ich habe diese auch dem Gesundheitsminister zukommen lassen zur legistischen Prüfung. Diese dauerte ein bisschen wegen Abwesenheiten im Amt, wenn ich das richtig sage, und darum bekommen Sie jetzt einen kurzfristigen Änderungsantrag, weil wir das erst heute Morgen besprechen und uns auf einen möglichen Weg auch einigen konnten. Also tut mir die Kurzfristigkeit leid. Der Hintergrund war, dass wir ja beim letzten Mal gesagt haben, wir möchten eine so liberale Haltung wie möglich, insbesondere bei den Naturheilpraktikern. Da ging es darum, eine Lösung zu finden, die dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. Wir glauben, wir haben eine Lösung gefunden, aber wir meinen auch, dass man die Naturheilpraktiker, die Einpersonenbetriebe sind in der Regel, nicht in jedem Fall mit einer Apotheke vergleichen kann. Das ist der Hintergrund, aber wir können dann bei den einzelnen Artikeln auch noch Ausführungen dazu machen. Das betrifft die Naturheilpraktiker, und eine Änderung betrifft den Detailhandel, also die Bewilligung für den Detailhandel, die wir vereinfachen möchten. Das ist ein Punkt.
Der zweite Punkt, den ich habe, das war ja das Kloster Schellenberg, da haben wir ja sehr emotional auch diskutiert und nachher in der Presse dann auch. Da war ja die Aufforderung seitens des Gesundheitsministers, dass ich mal einen Namen von einem Apotheker melde. Das habe ich gemacht. Es fanden nun auch Gespräche statt, da möchte ich mich beim Gesundheitsminister bedanken für die konstruktiven Lösungsansätze oder zumindest die Suche danach. Da würde mich jetzt interessieren, was der Stand der Dinge ist, weil es ist ja dann nicht mehr eingeflossen, was wir diskutiert haben. Und da wäre ich froh, wenn Sie uns informieren könnten, was da Sache ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Also da wir uns in einer 2. Lesung befinden, möchte ich jetzt aber eine erneute Eintretens- oder Grundsatzdebatte tunlichst vermeiden. Bitte, Herr Regierungsrat Pedrazzini, vielleicht können wir das in aller Kürze klären. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, um Ihnen eine Antwort zu geben, was in der Zwischenzeit gelaufen ist. Die Produkte des Klosters Schellenberg müssen einfach unterschieden werden - wie ich es im Bericht und Antrag genau beschrieben habe - in Heilmittel oder Arzneimittel, in Lebensmittel und in Kosmetika. Die letzten beiden Kategorien sind unkritischer, für die Kategorie der Arzneimittel muss eine Kooperation mit einem Apotheker oder einer Apothekerin gesucht und vertraglich vereinbart werden. Dann sollte es möglich sein, weiterhin diese Heilmittel, Arzneimittel herzustellen im Kloster Schellenberg. Also es braucht eine Kooperation. Es muss eine fachlich verantwortliche Person mit der entsprechenden Ausbildung gefunden werden. Sie haben ja eine Person schon ins Spiel gebracht und offenbar laufen Gespräche. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Nur eine Erklärungsfrage: Die Unterlagen, die jetzt verteilt worden sind, die ersetzen vollständig die Unterlagen, die per Mail zugestellt worden sind? - Gut. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit wäre das auch geklärt und wir können mit der 2. Lesung des Gesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank, für das Wort. Ja, da bitte ich Sie, zu Punkt 3 in das Dokument zu gehen, und da sehen Sie in der unteren Hälfte, «Art. 4 Bewilligungspflicht und -Voraussetzungen». Wir stellen den Antrag, dass der letzte Satz gestrichen wird: «Die Herstellungsbewilligung wird in die Betriebsbewilligung Art. 12 integriert.» Also es hängt mit Art. 22, der oben beschrieben ist, zusammen, und es ist so, dass man jetzt für den Detailhandel alle fünf Jahre die Bewilligung erneut beantragen müsste. Im Gewerbe ist das nicht so, dass man, wenn man eine Handelsbewilligung hat, alle fünf Jahre das beantragen muss. Wir möchten dies aufheben, indem wir sagen, die Bewilligung für die Detailhandelsbetriebe wird unbefristet erteilt. Aber das erfolgt dann erst in Art. 22, aber es ist nötig, dass man in Art. 4 den letzten Satz streicht. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich sage es jetzt schon, ich bin gegen diesen Änderungsantrag, denn wenn wir diesen Art. 22 und folgende anschauen, geht es darum, eine Spezialgesetzgebung zu haben. Bei diesem Bereich, bei dem handelt es sich eben um Heilmittel, und das ist die Rechtfertigung. Ich meine: Ja, das ist richtig, für eine Gewerbebewilligung brauchen Sie auch nur eine einmalige Bewilligung, aber es gibt viele Gewerbe, bei denen es Spezialgesetzgebungen gibt, weil sie eben mit Gefahrengütern zu tun haben und weil es dort eben Spezialregelungen braucht. Und das ist genau der Grund, weshalb es auch hier diese Kontrolle braucht, auch über die Betriebsbewilligung. Und ich bin nicht bereit, dies aufzugeben und einfach leichtfertig herzugeben. Ich finde, es ist sehr gerechtfertigt im Heilmittelbereich. Deshalb möchte ich beim Regierungsvorschlag bleiben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich unterstütze den Antrag, wie ihn die Abg. Judith Oehri eingebracht hat, vollumfänglich. Es geht darum: um Detailhandelsbetrieb, dies eben liberal zu handhaben, und zwar im Rahmen desjenigen, was man als Beruf eben gelernt hat, und darum ist meines Erachtens dieses Gefahrenpotenzial, das die Abg. Helen Konzett Bargetze sieht, nicht gegeben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Ich schliesse mich meinem Vorredner an und sehe auch nicht diese Gefahr oder dieses Szenario, dass die Abg. Konzett Bargetze heraufbeschworen hat, zumal die Inspektion bei irgendeinem Anzeichen, dass etwas nicht stimmt, selbstverständlich jederzeit vom Amt vorgenommen werden kann. Und weil dies so ist, dass quasi ein Unternehmen hier in diesem Fall gezwungen wird, erneut eine Herstellungsbewilligung anzusuchen, macht absolut keinen Sinn. Deshalb kann ich den Antrag nur unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke, für das Wort. Ich kann mich erinnern, dass wir bei der 1. Lesung auch immer wieder den Vergleich zum Kanton St. Gallen gezogen haben. Ich hätte hier eine Frage an den Gesundheitsminister: Ist eine ähnliche Regelung in St. Gallen vorgesehen oder ist das eine eigene Liechtenstein-Lösung oder gibt es hier Parallelen? Ich wäre sehr froh, wenn Sie hier eine Ausführung dazu machen könnten. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, es gibt vielleicht auch noch einen anderen Punkt, aber eben ich wollte eigentlich erst beim Art. 22 darauf zurückkommen. Aber ich mache es aber trotzdem jetzt schon. Es ist so, dass in dem Fall, wie ihn die Initianten hier vorschlagen, beim Art. 22 die Bewilligung unbefristet erteilt wird, aber jederzeit Inspektionen durchgeführt werden können. Im Regierungsvorschlag ist es so, dass im Art. 22 die Bewilligung für fünf Jahre gewährt wird und auf Antrag erneuert wird und nur in dem Moment, sofern alles gut läuft, Inspektionen durchgeführt werden. Es ist also so, dass der Betrieb nicht, ich sage jetzt mal, ständig mit unangekündigten Kontrollen zu rechnen hat, sondern - sofern es keine Reklamationen oder Anzeigen gibt gegen diesen Betrieb - er nur zu genau diesem Zeitpunkt konfrontiert wird mit der Tatsache, dass eine Kontrolle durchgeführt werden könnte. Ich finde das eine gute Regelung, weil sie dem Betrieb auch Sicherheit gibt, er weiss genau: Wenn ich alles richtig mache, bekomme ich auch nach fünf Jahren meine Bewilligung wieder, und in diesem Moment kann auch eine Inspektion durchgeführt werden. Das, was Sie hier vorschlagen, das ist eigentlich etwas, was ich aus Sicht der Betriebe nicht unbedingt gut finde. Sie argumentieren zwar anders, Sie möchten es den Betrieben erleichtern, aber ich sehe das nicht. Das ist für mich eigentlich eine schwammige Regelung, und deshalb lehne ich das ab, und es geht nicht darum, eine Gefahr heraufzubeschwören, die nicht ist. Aber ich denke, es geht um klare Regeln - und dann wissen die Betriebe, was Sache ist, und können sich dementsprechend darauf einstellen. Das als Schikane zu sehen, dass man nach fünf Jahren wieder ansucht, sehe ich auch nicht, weil es einfach auch dem Amt hilft. Und ja, es hilft, wenn man ähnlich wie auch bei den Ärzten alle fünf Jahre hinschaut und weiss: Ist dieser Arzt noch tätig, ist er in Pension, ist er nur noch teilweise tätig, ist an dieser Adresse überhaupt noch ein Betrieb? Denn - wir haben es gehört - bei den Ärzten hat man festgestellt, dass hier Handlungsbedarf besteht, und es ist eben entsprechend auch diese Regelung bei den Ärzten. Und hier geht es wie bei den Ärzten um Heilmittel und deshalb auch der Gleichheitsgrundsatz, wie ihn die Abgeordnete Oehri erwähnt hat: Für mich ist der Gleichheitsgrundsatz hier dann gegeben, wenn wir das eben gleich machen. Und das ist entsprechend dem Schweizer Heilmittelgesetz. Das macht für mich absolut Sinn. Deshalb würde ich bei dieser Regelung bleiben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte hier klar feststellen, es geht hier nur und ausschliesslich um den Detailhandel, das heisst um die Abgabe von Arzneimitteln. Es geht nicht um die Berufsausübungs-bewilligung, wie z.B. bei einem Arzt, sondern es geht hier auschliesslich um die Abgabe. Diese Bewilligung zur Abgabe möchten die Initianten eben nicht auf fünf Jahre beschränkt haben, sondern sie eben unbeschränkt laufen lassen.
Um die Frage des Abg. Eugen Nägele zu beantworten: In St. Gallen gibt es keine Befristung, in Graubünden und in anderen Kantonen schon.
Zum Verständnis noch, wieso wir jetzt beim Art. 4 schon darüber sprechen müssen: Es ist beim Art. 4 einfach dieser letzte Satz in Abs. 1, dass die Herstellbewilligung in die Betriebsbewilligung integriert wird, der muss gestrichen werden, weil: Wenn man dem Anliegen der Unterzeichneten des Abänderungsantrags folgen will, dann wäre es widrig, die Herstellungsbewilligung in die Betriebsbewilligung zu integrieren, sondern die müssen dann eben separiert werden. Deshalb sprechen wir jetzt schon beim Art. 4 über die Dinge, die an sich im Art. 22 geregelt sind. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesundheitsminister für seine Ausführungen. Was für mich jetzt noch nicht klar herauskommt: Sind Sie für diesen Antrag? Sind Sie für Ihre Vorlage? Was spricht für Ihre Vorlage? Das wäre noch interessant zu wissen von der Regierungsbank. Wenn Sie sagen, ich übernehme den Antrag, dann ist die Sache mehr oder weniger gegessen. Ansonsten würden mich die Argumente interessieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an den Regierungsrat. Schaffen wir mit diesem von der Kollegin Oehri vorgeschlagenen Änderungsantrag unterschiedliche Voraussetzungen im Umgang mit Arzneimitteln zwischen den Naturheilpraktikern und den Apothekern? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Um zu der Frage des Abg. Wenaweser zu kommen: Es geht hier um Detailhandelsbewilligung. Es ist dieselbe Bewilligung, dieselbe Art von Bewilligung für Apotheken, Drogerien, Naturheilpraktiker und Ärzte. Es geht darum, ob man die jetzt alle fünf Jahre erneuern muss und ein gewisses Prozedere durchlaufen muss. Aus Sicht einer besseren Kontrolle über diese Betriebe, über diesen Detailhandel wäre es natürlich angezeigt, diese Bewilligung zu befristen, sodass man jederzeit die herausfiltern kann, die z.B. kein Interesse mehr haben, den Detailhandel weiter aufrechtzuerhalten. Andererseits verstehe ich auch die möglichen Erleichterungen, die die Abg. Oehri vorgeschlagen hat. Generell, wenn man ein schärferes und klareres Kontrollregime wünscht, dann müsste man die Regierungsvorlage so belassen, wie sie ist. Apotheker und Ärzte müssen gleich behandelt werden, und ich möchte noch sagen, ich habe mich vorher getäuscht: Es geht nicht um fünf Jahre, es geht um zehn Jahre. Es geht um eine Zehnjahresfrist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich danke dem Gesundheitsminister für die Ausführungen. Unser Anliegen ist auch, dass man nicht, wenn man eine Person hat, die sich nicht an Regeln hält, 100 der Personen Antrag stellen lässt, und zwar alle fünf Jahre. Und ich glaube, gerade im Detailhandel, da marschieren ja viele Leute ein und aus und sieht man relativ schnell, wenn ein Missstand ist. Und in dem Land verbreitet sich die Kunde schnell. Also ich denke, da wäre beim Amt sofort die Meldung, dass irgend etwas nicht stimmt, und dann hat man ja die Möglichkeit, eine Inspektion durchzuführen und einzugreifen. Also ich sehe die Gefahr nicht, ich sehe auch eine Vereinfachung für das Amt, also nicht nur für die Betriebe, sondern auch für das Amt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich denke, der Gesundheitsminister hat gerade das richtige Wort verwendet - Kontrollregime. Das gefällt mir ganz besonders. Wenn man nur ein klein wenig eine liberale Haltung hat, dann sollte dieses Wort einem wirklich die Haare auf der Haut aufstehen lassen, also auf Hochdeutsch tönt das fürchterlich, aber es ist wirklich so, es kommt ein Schauern daher, wenn man dieses Wort so hernimmt, und das ist eigentlich auch das Problem, dass wir künftig über alles hinweg solche Kontrollregime und Kontrollen und Sicherheiten und ich weiss nicht was aufbauen, dann werden wir irgendwann hier in diesem Land handlungsunfähig. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Auch ich bin gegen Überregulierungen - ganz klar. Aber bei Heilmitteln braucht es eine Kontrolle, und ich bin mir sicher, dass hier diese Kontrolle auch gerechtfertigt ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Geschätzter Kollege Batliner. Mir haben sich die Haare aufgestellt, bei diesen Worten «scharfes Kontrollregime». Also ich werde den Antrag sicher unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank, für das Wort. Es ist immer so eine Gratwanderung zwischen Kontrolle und Handhabe. Bei den Ärzten wünschen wir uns Handhabe. Da haben wir keine. Und ich denke, alle zehn Jahre mal zu prüfen, ob die Bewilligung erneuert wird, das ist kein enges Korsett. Ich werde dem Antrag nicht zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Letzter Punkt von meiner Seite zu diesem Thema: Es wird die Kontrolle gesucht. Und ich verstehe die Kontrolle bei Heilmitteln, was die Herstellung angeht. Da ist klar, da gibt es kaum Toleranz. Hier geht es aber, wie der Herr Gesundheitsminister ausgeführt hat, um die Detailhandelsbewilligung, und ich erachte es für masslos übertrieben, da das gleiche Regime aufzuziehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Bitte erlauben Sie mir, noch kurz etwas beizufügen, das ich noch vergessen habe. Bei diesem Gesetz insgesamt handelt es sich um eines der liberalsten Heilmittelgesetze weit herum. Da können wir durchaus mit dem Kanton St. Gallen mithalten, aber auch mit Appenzell usw. Ich denke, wenn man dann das Urteil fällt, ob es ein liberales Gesetz ist oder nicht, muss man die Gesamtheit betrachten, nicht nur diesen einzelnen Artikel. Aber nicht nur bei der Herstellung von Arzneimitteln, sondern auch bei der Abgabe von Arzneimitteln ist eben ein bisschen eine besondere Sorgfalt gefordert, weil Arzneimittel auch Gifte sind, die sehr stark wirken können. Es kann bis zu Organschäden führen, oder wenn ein Heilmittel abgelaufen ist oder unsachgemäss gelagert worden ist - zu kalt, zu warm -, dann kann es eben dazu führen, dass das Medikament nicht mehr wirkt. Und deshalb ist doch diese Kontrolle gerechtfertigt. Es handelt sich hier nicht um Pralinés oder Zuckerbonbons, sondern es handelt sich um Heilmittel, und deshalb ist das nicht mit massloser Überregulierung oder so zu betiteln, sondern das ist einfach ein verantwortungsvoller Umgang. Das wollte ich noch beifügen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Wir haben in der 1. Lesung etliche Male diskutiert, dass wir hier jetzt diese Zollvertragsvereinbarung mit der Schweiz eingegangen sind in diesem Bereich - oder respektive dieses Abkommen mit der Schweiz - und dass wir hier möglichst die liberalste Form wählen. Das Detail, dass die Abg. Konzett Bargetze jetzt sagt, dass wir hier die liberalste Form haben, da, denke ich, da sind wir bei Weitem noch nicht angelangt, und das müssten Sie dann noch mit Details bekräftigen und nicht nur so pauschal heraussagen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich habe da die gleiche Meinung wie meine Kollegin Helen Konzett Bargetze. Ich habe hier das Gefühl, dass hier die Spiesse ungleich lang verteilt werden. Die auferlegten Pflichten für Apotheker/-innen bei Bestellungen, Lagerung, Abgabe und Dokumentation von Arzneimitteln sind enorm. Es kann nicht sein, dass eine andere Berufsgruppe diesen Aufgaben nicht oder nur teilweise entsprechen müsste. Oder habe ich jetzt zum falschen Artikel etwas gesagt, Frau Kollegin Oehri? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich glaube, es war zum falschen Artikel, weil das ja alle betrifft. Das betrifft Apotheken, Naturheilpraktiker, alle. Das gilt nicht speziell für eine Berufsgruppe. Landtagspräsident Albert Frick
Keine weiteren Wortmeldungen.
Damit wollen wir Art. 4 Abs. 1 vorerst bereinigen. Die Abg. Judith Oehri beantragt, den letzten Satz bei Art. 4 Abs. 1 zu streichen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 15 Stimmen stattgegeben.
Damit können wir über Art. 4 als Gesamtes und in der in Abs. 1 abgeänderten Form abstimmen. Wer Art. 4 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Hier möchte ich noch den Gesundheitsminister fragen zu Abs. 2, da heisst es: «Rezepte verlieren drei Jahre nach deren Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit ...» Gegenüber der ursprünglichen Vorlage, nein, es war die Vernehmlassungsvorlage, hat hier eine Änderung stattgefunden. Ist das richtig? Ich glaube, es war vorher unbefristet, und jetzt sind es drei Jahre. Ich bin mit der Begründung nicht ganz zufrieden, weil ich mir eigentlich gewünscht hätte, dass Rezepte bereits ein Jahr nach deren Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verlieren. Sie haben hier argumentiert, dass man, wenn man das befristet, auch die Gesundheitskosten dann im Blick hat und eigentlich auch Geld sparen kann. Ich würde eigentlich meinen, wenn ein Rezept bereits ein Jahr nach Ausstellungsdatum seine Gültigkeit verliert, dann könnte man eigentlich mit Blick auf die Gesundheitskosten noch mehr tun. Wenn ich davon ausgehe, dass ein Patient bei einem Arzt ist, und es besteht ein Rezept und er bezieht regelmässig ein Medikament, nicht begrenzt, mit drei Jahren Gültigkeit. Ja, ich würde mir eigentlich wünschen, dass er vorher schon einmal den Arzt wieder sieht, also in einem Zeitraum von einem Jahr, das fände ich eigentlich angebracht, und dann kann der Arzt dann schon sagen, braucht es jetzt das Medikament noch oder nicht. Natürlich bin ich mir bewusst, es gibt Medikamente, die man über lange Zeit nehmen muss. Aber auch diese Patienten sehen doch ihren Arzt einmal pro Jahr, davon gehe ich aus. Ich wollte eigentlich einen Änderungsantrag machen, bis auf ein Jahr zu begrenzen, möchte aber noch Ihre Meinung dazu hören. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir hatten interne Diskussionen, auf ein Jahr zu gehen. Es war auch ein entsprechender Vorschlag intern da, und ich habe mich da dagegen gestellt. Aus dem simplen Grund, weil ich nicht wollte, dass man zwangsweise jedes Jahr einmal zum Arzt muss, um sich das Rezept erneuern zu lassen. Es gibt Medikamente, die, und das ist einfach in der Eigenverantwortung des Patienten, nicht erfordern, dass man sich jedes Jahr beim Arzt kontrollieren lassen muss, wenn man über Jahre das Medikament gut vertragen hat. Und wir haben heute mehrere Möglichkeiten, man kann sich in einer Apotheke eindecken, es ist in diesem Gesetz auch vorgesehen, dass man sich über eine Versandapotheke sogar Medikamente besorgt, und da fand ich es nicht richtig, dass man das Rezept auf ein Jahr begrenzt. Wenn es sich um ein besonders schwieriges Medikament handelt, besteht gemäss diesem Art. 8 die Möglichkeit, das über einen kürzeren Gültigkeitszeitraum laufen zu lassen. Aber ich wollte nicht, dass man ganz grundsätzlich alle Rezepte auf drei Jahre begrenzt. Meine persönliche Ansicht wäre sogar gewesen, das noch länger zu machen, aber ich wurde dann intern überzeugt, dass drei Jahre schon ein relativ langer Zeitraum sind. Nochmals, um zusammenzufassen: Ich wollte nicht die ohnehin schon hohe Anzahl Arztbesuche in Liechtenstein noch künstlich erhöhen für Personen, die mit einem Medikament gut zurechtkommen und das über sehr viele Jahre einnehmen müssen. Wie gesagt, wenn der Arzt anderer Ansicht ist, dass er das nur über ein Jahr erlauben möchte, weil das zu gefährlich sei, dann hat er die Möglichkeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke nochmals für das Wort. Nur noch eine kleine Zusatzfrage: Ist es so, dass man dann wirklich immer den Arzt sehen muss? Oder kann z.B. ein Patient mit einem guten Allgemeinzustand das Rezept für ein relativ problemloses Medikament auch bei der Praxisassistentin verlängern lassen? Also es ist vielleicht eine etwas naive Frage, aber ich kenne die Praxis nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Meines Wissen dürfen Rezepte streng nur vom Arzt ausgestellt werden, und eine Ferndiagnose wäre jetzt eine eher unseriöse Angelegenheit. Bei uns ist es ja häufig so, dass die Medikamente ohne jegliches Rezept immer beim Arzt bezogen werden. Das ist eine sehr häufige Praxis bei uns in Liechtenstein. Aber wenn es schon ein Rezept geben soll, dann ist das ja auch eine Dokumentation, dass der Patient selbst entscheidet, wo er die Sachen kauft, oder der Arzt einfach dieses Medikament nicht vorrätig hat und den Patienten dafür in die Apotheke schicken muss. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weitere Wortmeldung, ebenfalls kein Abänderungsantrag. Somit können wir über Art. 8 in der Ihnen vorliegenden Form abstimmen. Ich bitte Sie, Ihre Stimme abzugeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank, für das Wort. Ja, da sind wir jetzt auf Seite 1 oder Punkt 1 des Dokumentes, das wir verteilt haben, und da schlagen wir eine Ergänzung vor: Art. 12 soll mit Abs. 7 ergänzt werden der lautet: «Die Regierung kann für die Führung von Praxisapotheken durch Naturheilpraktiker Erleichterungen von den Bewilligungsvoraussetzungen vorsehen.»
Sie haben in der ersten Variante, die ich Ihnen gemailt habe, gesehen, dass die St. Galler die Naturheilpraktiker in einem separaten Artikel gelöst haben, die fallen dann auch nicht unter den Detailhandel. Da haben wir uns jetzt belehren lassen, dass das legistisch bei uns nicht möglich ist. Man kann aber die Einpersonenbetriebe nicht mit einer Apotheke vergleichen, sind wir der Meinung, und so sehen das offenbar auch die St. Galler, was die Bewilligungsvoraussetzungen, insbesondere Räumlichkeiten und Qualitätssicherung, anbelangt. In St. Gallen muss man z.B. als Naturheilpraktiker, glaub ich, die Räumlichkeiten nicht nachweisen. Das QS-System - weiss ich jetzt nicht, wie kompliziert es da ist -, das ist bei uns einigermassen einfach und praktikabel. Man kann sich aber fragen: In welchem Rahmen muss dass sein? Der Abs. 7 soll aber der Regierung die Möglichkeit geben, gerade bei diesen Einpersonenbetrieben auch mal sagen zu können, das lassen wir zu oder das möchten wir jetzt nicht so streng regeln wie bei den anderen Detailhandelsbetrieben. Das ist eigentlich der Hintergrund von dieser Ergänzung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Dieser Änderungsantrag geht mir zu weit, er widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Wenn man sich vor Augen führt, dass eigentlich alle diese Personengruppen oder Berufsgruppen, die sich mit Medikamenten, Heilmitteln befassen, diese Heilmittel abgeben. Aus Sicht des Patienten ist es unerheblich, wie gross die Institution ist, die er aufsucht, ob das ein Einpersonenbetrieb ist, das ist eigentlich egal, sondern es geht darum, dass er Heilmittel bekommt und diese einnimmt. Er muss die Garantie dafür haben, dass die Qualitätssicherung oder die Voraussetzungen für die Abgabe so sind, dass er sicher sein kann, dass das alles gut und optimal ist. Also aus Sicht der Patienten würde ich diese Lockerung oder dieses Vorsehen dieser Lockerung ablehnen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, jetzt, Frau Abg. Oehri, ist der Zeitpunkt da, um nochmals zu sagen, dass ich diesem Artikel, dieser Änderung, nicht zustimmen werde - aus den vorher genannten Gründen, die Sie bestimmt noch alle im Kopf haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Auch hier haben wir nicht die liberalste Form, wie wir das vorhin gehört haben, reingesetzt, weil - wie es hier auch im Abs. 1 drin heisst: «Apotheke einer anderen Einrichtung des Gesundheitswesens» - da kommt dann die ganze Liste der Gesundheitsberufe hinzu. Das ist bei unseren Nachbarn eben nicht so, und deshalb wollen wir hier eine Liberalisierung vornehmen. Also das ist schon eine grosse Einschränkung, hier wollen wir in diesem Bereich eine Liberalisierung so gut wie möglich vornehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich bin jetzt ein bisschen hin- und hergerissen. Ich bin auch nicht dafür, dass der Amtsschimmel überall hineinreitet, aber die Bedenken der Abg. Helen Konzett Bargetze kann ich durchaus nachvollziehen. Jetzt habe ich aber eine Frage an den Gesundheitsminister. Wie könnten Sie sich denn diese Erleichterungen vorstellen? Könnten Sie das vielleicht an einem Beispiel konkret darstellen, das würde mir in dieser Entscheidungsfindung helfen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst noch etwas zur Systematik und zu den Gründen, wieso im Gespräch mit der Abgeordneten Judith Oehri ich die Ansicht vertreten habe, dass die ursprünglichen Vorschläge eben in Liechtenstein nicht legistisch in unser Konzept passen. Wir haben eine grundsätzlich andere Systematik als der Kanton St. Gallen. Bei uns müssen alle, die Arzneimittel abgeben, eine Detailhandelsbewilligung haben, und sind konsistent geregelt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn man eine Berufsgruppe ausnehmen würde, dann hätten die anderen Berufsgruppen wahrscheinlich Mühe damit und würden ebenfalls eine Befreiung verlangen und am Schluss hätte man dann gar nichts mehr. Deshalb dieser Vorschlag, dass die Regierung eine gewisse Verordnungskompetenz bekommt, mit der sie Dinge, die sich dann im praktischen Leben als undurchführbar oder schwer durchführbar erweisen, eben etwas abmildern kann. Grundsätzlich wurde beim Gesetzesentwurf berücksichtigt, dass es verschiedene Arten von Betrieben gibt. Wenn Sie sich den Art. 12 anschauen, Abs. 3 Bst. c zum Beispiel, «ein Qualitätssicherungssystem vorliegt, das dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeit entspricht», also es wurde schon darauf Rücksicht genommen. Oder der Bst. b, dass für den «Betrieb über geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen» das ist ja in jedem Einzelfall zu prüfen, was geeignet ist und was ungeeignet. Aber wir können heute nicht definitiv abschätzen, ob sich nicht noch Dinge uns in den Weg stellen, die die Berufsausübung oder die Ausübung des Detailhandels für z.B. Naturheilpraktiker sehr stark erschweren. Dinge, die wir heute nicht sehen, und deshalb fällt es mir schwer, Herr Abg. Nägele, Ihnen ein Beispiel zu nennen für Dinge, die wir jetzt noch nicht sehen, weil wir glauben, dass wir über diesen Abs. 3 und die Formulierung in Abs. 3, eigentlich schon die verschiedenen Dinge vorgesehen haben, die für die jeweilige Tätigkeit angepasst sind. Dennoch ist es möglich, hier über eine Verordnungskompetenz der Regierung die Möglichkeit zu geben, Dinge zu regeln, die man heute noch nicht absehen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte hier wirklich auf diese Abänderung hinweisen. Es geht ja nur darum, dass wir hier der Regierung die Möglichkeit geben, dies durch sie festzulegen, also hier einfach die Kompetenz abzugeben und hier nicht etwas zu fixieren, was auf einem Markt sich dauernd ändert. Die Schweizer sind jetzt gerade wieder dabei, dieses Gesetz wieder zu öffnen und zu liberalisieren. Und jetzt geht es einfach darum, dass die Regierung diese Kompetenz erhält und hierbei schneller reagieren kann, als das der Gesetzgeber machen könnte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Also gleich zum Abg. Batliner: Ich habe ganz andere Informationen. Der Kanton St. Gallen verstösst mit Teilen seiner Gesundheitsverordnung, und das ist eben auf Verordnungsebene, das ist auch noch ein Unterschied, aber mit Teilen seiner Verordnung verstösst er gegen das Schweizer Heilmittelgesetz. Ganz klar. Art. 30 des Heilmittelgesetzes sagt zum Beispiel: Wer Arzneimittel in Apotheken, Drogerien und anderen Detailhandelsgeschäften abgibt, benötigt eine kantonale Bewilligung. Ich denke, auch wir sind angehalten, im Rahmen unserer Vereinbarung mit der Schweiz, uns an die Schweizer Gesetzgebung zu halten. Ich wurde dahingehend informiert, dass wir, wenn wir uns davon entfernen, uns dann eben erklären müssen. Also das ist für mich eigentlich eher die Leitschnur, mich an das schweizerische Heilmittelgesetz zu halten, als an eine Verordnung im Kanton St. Gallen, die zudem jederzeit von der Kantonsregierung des Kantons St. Gallen abgeändert werden kann. Da halte ich mich doch lieber an das schweizerische Heilmittelgesetz. Und es stimmt nicht, was Sie sagen, dass da eine Abänderung in Planung ist. Und ich denke, da sollten wir uns daran halten, gerade bei diesem Artikel sollten wir im Einklang sein. Ich sehe auch generell einen Widerspruch. Die Naturheilpraktiker fordern immer, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird, genauso wie die Arbeit der Ärzte. Sie pochen auf eine ebenfalls mehrjährige Ausbildung usw. Sie sagen, dass ihre Heilmittel sehr wirksam sind, dass man eben auch - wie in der Schulmedizin - da Patienten heilen kann, und das respektiere ich sehr, ich setze auch sehr oft auf Pflanzenheilmittel. Aber dann muss man eben auch gleich lange Spiesse zulassen, weil man letztendlich ja das Gleiche am Patienten macht, man möchte ja den Patienten begleiten und heilen. Das ist mir noch wichtig, und Ihre liberale Haltung in Ehren, aber auf den Punkt gebracht, sagen Sie: Wer studiert hat, soll kontrolliert werden dürfen, wer keine standardisierte Ausbildung hat, soll nicht kontrolliert werden dürfen - Klammerbemerkung: Wer eine Kutte trägt, braucht nicht mal eine Ausbildung. Das war Ihre Intention für diese Gesetzesänderungen. Auf den Punkt gebracht: das ist kein Gleichheitsgrundsatz. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Ganz kurz, dass ich das richtig verstehe. Was dieser Absatz oder diese Einfügung mit einer Kutte - das ist nur am Rand -, was das mit der Verordnung in St. Gallen zu tun hat, verstehe ich überhaupt nicht. Das ist eine liechtensteinische Gesetzgebung, in der ein Abs. 7 eingefügt werden könnte. Das ist eine Kann-Bestimmung, hier wird per Definition noch nichts liberalisiert, noch nichts nachgelassen, noch nichts weggegeben, und wenn ich den Herrn Gesundheitsminister richtig verstanden habe, kommt es einer Präzisierung von Abs. 3 Bst. c gleich, der eben, wie Sie selbst ausführten, bezüglich des Qualitätssystems schon vorsieht, dass dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeit dies entsprechen soll. Und hier wird eigentlich gesagt: Und die Regierung kann hier mit einer Verordnung diesen Umfang und diese Komplexität liberalisieren. Kann - es ist nichts, das vorweg schon liberaler ist, im Kern gelten gemäss diesem Gesetzesartikel für alle Berufspraktiker die gleichen Bestimmungen vorneweg, aber die Regierung sagt hier in Art. 7: Der Regierung wird die Kompetenz zugeteilt, sie kann, wenn sie es für sinnvoll, nötig, was auch immer erachtet, für eine Berufsgruppe hier Erleichterungen vorsehen. Es ist noch nichts in Stein gemeisselt, dass Erleichterungen vorgesehen sind und werden. Der Regierung wird damit die Kompetenz gegeben, und das ist genau, was hier in meinen Augen zur Debatte steht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank, für das Wort. Ja, das wollte ich auch unterstreichen, es gelten ja grundsätzlich die gleichen Bestimmungen, aber man kann Ausnahmen machen. Wir müssen auch aufpassen, wenn wir im Nachbarkanton eine liberalere Gesetzgebung haben, dass wir dann die Leute nicht ins Ausland treiben. Ich habe hier ein Mail vor mir liegen, eine Person sagt, sie gehe nach St. Gallen, weil dort die Zulassung einfacher ist und praktikabler, und sie hat eine anerkannte Ausbildung. Wenn man das möchte, ist es auch ein Weg, dass man das bei uns so streng macht, dass man sagt, da müssen sich alle in St. Gallen ansiedeln. Aber dann gehen die dann auch dort einkaufen, also das geht dann weiter. Ich habe ein bisschen Mühe, wenn wir uns abschotten und sagen, wir fahren eine strenge Linie, sollen die nach St. Gallen, wenn es einfacher ist. Aber im Grundsatz: Es gelten ja die Bestimmungen für alle und im Einzelfall hat die Regierung eine Möglichkeit, etwas zu tun, aber sie muss nicht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich denke, ihre Interpretation, Frau Abg. Konzett Bargetze, die ist schlichtweg falsch. Das ist eine Unterstellung, wie Sie das definieren, und ich denke auch, die despektierliche Art und Weise, wie Sie hier jetzt Kuttenträger benennen, das gehört eigentlich nicht hierher. Es geht einfach darum, dass die Regierung hier sich am Markt anpassende Veränderungen, den Auftrag fassen kann, hier am Markt konform agieren zu können, dass wir hier diesen Punkt an die Regierung delegieren. Und das würde heissen, wenn wir das nicht tun: Wir vertrauen der Regierung nicht, dass sie das in einer guten Art und Weise durchführen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Also eben, es geht hier klar darum, dass wir im Gesetz vorgesehen haben, auf die einzelnen Spezialitäten oder die speziellen Gegebenheiten dieser einzelnen Berufsgruppen flexibel einzugehen durch Formulierungen im Art. 3. Aber eben, es gibt die «known unknowns» und es gibt die «unknown unknowns». Beispielsweise - entschuldigen Sie das Beispiel: Wenn es z.B. eine Art der Naturheilkunde gäbe, die keine Räumlichkeiten benötigt, ich weiss nicht, meine Fantasie reicht da nicht weit, vielleicht ein schamanischer Tänzer oder sonst irgendwas, der seine Kunst auf dem freien Feld ausüben muss, und das würde in ein paar Jahren eben dann der grosse Trend werden, dann stünde hier drin: Die müssten über geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen verfügen. Wenn der für seine Kunst keine Einrichtung braucht, dann müsste man das Gesetz ändern, um dem das zu erlauben. Also das Beispiel ist jetzt eher etwas weit gestreckt, aber dennoch: Es gibt Dinge, die wir heute nicht wissen und die uns in der Zukunft hindern könnten, liberal zu sein in dem Sinne, dass die nachgefragten Heilmethoden, die wir heute vielleicht noch nicht kennen und in Zukunft kommen, eben ausgeübt werden könnten, zwar reguliert, aber diese Regulierungen eben auf die speziellen fachtechnischen Voraussetzungen hin angepasst werden können. Ja, das ist einfach das, was in diesen Artikeln, obwohl sie so formuliert sind, dass sie sich den Gegebenheiten anpassen sollten, eben noch fehlen könnte und der Regierung per Verordnungskompetenz eben gegeben werden könnte. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich unterstütze diesen Änderungsantrag mit dieser Kann-Bestimmung auch. Der Kollege Marxer hat da die treffenden Ausführungen dazu gemacht. Frau Kollegin Konzett Bargetze, Sie haben ein paar Mal jetzt die langen Spiesse beschworen. Naturheilpraktiker oder Apotheker - die langen Spiesse sehe ich da eher eigentlich in den Produkten, die sie anwenden. Ich sehe da eine gewisse Liberalisierung von Naturheilpraktikern durchaus als sinnvoll an. Schliesslich werden, davon gehe ich aus, Naturheilpraktiker eher harmlose, «kurzspiessige» Kräuter verkaufen oder vertreiben, während Apotheker Chemiekeulen austeilen. Also ich sehe da die ungleichen Spiesse eher auf dem Gebiet, nicht in der Berufsgruppe. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich habe zunächst eine Frage zur Definition des Naturheilpraktikers. Gibt es eine verbindliche Definition, wer ist ein Naturheilpraktiker? Das wäre die erste Frage. Denn für den Arzt und den Apotheker und Drogisten gibt es eine verbindliche Definition.
Dann zweitens: Es wird eine Schnittmenge von Arzneimitteln geben, die sowohl der Apotheker als auch der Naturheilpraktiker vertreiben kann. Wenn wir diesem Änderungsantrag zustimmen, so meine zweite Frage, schaffen wir dann die Möglichkeit, dass der Naturheilpraktiker beim Vertreiben derselben Arzneimittel einfachere Gegebenheiten vorfindet als der Apotheker? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abgeordneter Schurti. Ich möchte jetzt ein Beispiel nehmen, dass Sie bitte nicht zu ernst nehmen, aber ich könnte Sie mit einer Pflanzenwurzel, die Sie einnehmen, töten. Das könnte ich. Oder ich könnte das irgendwo hineinmischen. Also wir sprechen hier von Giften, von sehr starken Giften, bei denen wenige Gramm einen Menschen töten können. Damit bin ich wieder auf der ernsten und auf der ernst gemeinten Seite. Pflanzen können Organschäden hervorrufen, wenn sie fälschlich oder zu stark angewendet werden. Also handelt es sich hier doch durchaus um ein Feld, bei dem Verantwortung übernommen werden muss, und die Naturheilpraktiker fordern ja auch immer, dass man ihre Arbeit ernst nimmt, und sie hören deshalb auch nicht so gerne, wenn man sagt: Ja, wenn Sie jetzt das Mittelchen halt nehmen oder nicht - spielt einfach keine Rolle. Ich sage Ihnen einfach, das ist ein riesiger Markt, da wird viel verkauft, gekauft, eingenommen, damit wird auch viel Geld verdient. Und ich möchte nicht, dass das auf Kosten der Patienten geht. Also das ist einfach ein Anliegen, und ich denke, das ist auch gerechtfertigt bei der Heilmittelgesetzgebung. Es gibt Menschen, die reagieren allergisch z.B. auf bestimmte Inhalte von homöopathischen Arzneimitteln. Es gibt Menschen, die haben Leberschäden durch Nahrungsergänzungsstoffe, die eben aus pflanzlichen Ursprungs sind. Die Heilmittel kommen zum Teil auch nicht von hier, die kommen aus der ganzen Welt, die kommen von überall her. Darauf möchte ich einfach hinweisen in diesem Zusammenhang. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Nochmals, damit wir uns fokussieren: Es geht hier um die Abgabe von Arzneimitteln, weder um die Herstellung oder sonst etwas, sondern um die Abgabe. Naturheilpraktiker dürfen per Definition nur Produkte der Abgabeklassen D und E abgeben, das heisst, das sind Abgabeklassen mit fachlicher Beratung und ohne fachliche Beratung. Also das ist beschränkt. Sehr starke Gifte, Betäubungsmittel, rezeptpflichtige Medikamente etc. dürfen von Naturheilpraktikern nicht abgegeben werden, und die Vorschriften, die Naturheilpraktiker betreffen, müssen natürlich dieselben sein, innerhalb der Klassen der Medikamente, wie für die Apotheken und Drogerien, wobei Drogerien und Apotheken noch etwas weitergehende Medikamente verkaufen dürfen als die Naturheilpraktiker. Dann die Frage: Was ist ein Naturheilpraktiker? Wir haben bei uns drei Sorten Naturheilpraktiker, die zugelassen sind. Die Homöopathen, diejenigen, die sich mit traditioneller europäischer Medizin befassen, und diejenigen, die sich mit traditioneller chinesischer Medizin befassen. Was die drei bezüglich der Arzneimittel unterscheidet, darauf werden wir in Art. 18 noch zu sprechen kommen. Hier liegt jedenfalls ein Abänderungsantrag der Abg. Judith Oehri vor. Ja, also Naturheilpraktiker kann sich nicht einfach jeder nennen, sondern es steht eine Ausbildung dahinter - eben in einer dieser drei Fachrichtungen, die ich genannt habe. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, mir ist schon bekannt, dass es natürliche Gifte gibt, man sollte vermutlich keine Fliegenpilze essen, auch wenn sie von einer Naturheilpraktikerin verschrieben werden sollten. Das würde ich auch nicht machen. Ich betrachte das aber eigentlich als Teil meiner Eigenverantwortung, von wem ich irgendeinen Tipp annehme, was allenfalls gesund sein könnte für mich, oder von wem ich wirklich ein Medikament annehme. Im Übrigen ist halt vieles auch eine Frage der Dosis, und da denke ich - wenn ich vorhin gesagt habe: die langen Spiesse -, die Naturheilmittel sind in meinen Augen schon generell weniger gefährlich; mit diesen Ausnahmen, die Sie genannt haben. Bei den Arzneimitteln, die dann eben in diesen anderen Kategorien sind, die Naturheilpraktiker gar nicht abgeben dürfen, die sind konzentrierter und «giftiger». Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Danke, für das Wort. Jetzt habe ich, glaube ich, die Beantwortung der zweiten Frage des Abg. Christoph Wenaweser verpasst. Er hat ja die Frage gestellt, ob es eine Schnittmenge gäbe. Ich war unkonzentriert, Herr Gesundheitsminister, könnten Sie bitte diese Frage noch einmal beantworten. Entschuldigung. Der Abg. Wenaweser hat ja zwei Fragen gestellt. Die erste Frage war die Definition des Naturheilpraktikers. Und die zweite Frage: Gibt es eine Schnittmenge von möglichen Medikamenten, die dann der Naturheilpraktiker leichter abgeben könnte als Apotheker oder ein Arzt? Also das heisst: Könnte er im Prinzip etwas umgehen oder damit einen Vorteil haben? Ich glaube, Sie haben es beantwortet, und ich habe es leider nicht gehört. Entschuldigung. Wenn Sie das noch einmal beantworten könnten, ich wäre froh. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank, für das Wort. Ja, wir müssen vielleicht noch einmal überlegen, wo wir sind. Wir sind bei den räumlichen, organisatorischen Voraussetzungen - nicht, wer Heilmittel mischt und wie man es abgibt. Dass wir das dann da nicht vermischen. Es geht um die Betriebsbewilligung schlussendlich. Also das ist nicht auf Sie gemünzt, sondern auf die Diskussion vorher. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident für das Wort. Um die Frage des Abgeordneten Eugen Nägele zu beantworten: In dem Sinne gibt es eine Schnittmenge, weil die Arzneimittel, die abgegeben werden dürfen, die sind in der Abgabekategorie D und E. Das sind alles Arzneimittel, die auch in der Apotheke oder in einer Drogerie gekauft werden können, sofern die Drogerie oder die Apotheke diese Mittel bei einem Lieferanten bestellt hat. Was die Aufbewahrung der Arzneimittel anbelangt, also die Lagerung, oder den Transport anbelangt, gibt es Vorschriften. Sie dürfen z.B. nicht an der Sonne gelagert werden - die meisten -, sie müssen sorgfältigst aufbewahrt werden, und da darf es natürlich kein allzu grosses oder überhaupt kein Regelungsgefälle geben zwischen einzelnen Detailhandelsbetrieben, sonst würde ja der eine bevorteilt und der andere benachteiligt. Aber es gibt eine Schnittmenge in dem Sinne, also es gibt Arzneimittel, die von mehreren Kategorien im Detailhandel abgegeben werden dürfen und werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen?
Damit können wir über den Antrag der Frau Abg. Judith Oehri abstimmen. Sie beantragt, bei Art. 12 einen zusätzlichen Abs. 7 einzufügen.
Der Wortlaut des Abs. 7: «Die Regierung kann für die Führung von Praxisapotheken durch Naturheilpraktiker Erleichterungen von den Bewilligungsvoraussetzungen vorsehen.»
Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen.
Damit stimmen wir über Art. 12 in der nun ergänzten Form ab. Abg. Judith Oehri
Besten Dank, für das Wort. Einfach für das Protokoll: Die Anträge sind jeweils von Manfred Batliner, Wolfgang Marxer und von mir. Also nicht nur von mir alleine. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Das nehmen wir zur Kenntnis. Vielen Dank. Damit stimmen wir jetzt über Art. 12 in der ergänzten Form ab.
Wer Art. 12 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke, für das Wort. Zu Art. 16 habe ich noch ein paar Fragen. In Abs. 1 steht: Detailhandelsbetriebe. Ich nehme an, da sind alle Apotheken gemeint, oder was ist da unter diesen Detailhandelsbetrieben gemeint, weil Art. 12 sagt eben «Apotheke, Praxisapotheke, Spitalapotheke oder Apotheke einer anderen Einrichtung des Gesundheitswesen oder Drogerie». Ich hätte gerne gewusst, was ist darunter gemeint. Das Zweite, wenn ich dann lese unter e) «Name und Anschrift des Empfängers und bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln», kann ich das durchaus verstehen. Wenn ich dann unter 2) lese, Praxisapotheken, die müssen Art und Menge des abgegebenen Arzneimittels notieren, frage ich: Warum ist hier ein Unterschied zu Detailhandelsbetriebe, die wahrscheinlich als Apotheke zu verstehen sind, und Praxisapotheke? Und eine Frage habe ich dazu: Wo ist denn die Spitalapotheke integriert? Vielleicht könnten Sie mir das noch beantworten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Unter Detailhandelsbetriebe sind alle gemeint, die eine Detailhandelsbewilligung haben, eine Betriebsbewilligung gemäss Art. 12, und da sind die Minimalanforderungen definiert, die bezüglich einer Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht bestehen, und zwar für alle, die mit Arzneimitteln zu tun haben. Also jeder, der Arzneimittel im Detailhandel verkauft, der muss über Ein- und Ausgänge eine Buchhaltung führen. Dann: Wieso müssen Praxisapotheken die Art und Menge des abgegebenen Arzneimittels mit dem Namen des Patienten in Verbindung bringen und andere vielleicht nicht? Das ist so, bei einem Arzt hat man in der Regel ein Patientendossier, und hier wird das aufgezeichnet und das wird hier verlangt, dass das nachvollziehbar ist. Dasselbe gilt für Spitalapotheken: In einem Spital wird in einem Patientendossier festgehalten, wer was bekommen hat und wie viel davon. Und das ist ein Unterschied zu einer normalen Apotheke, wo Sie einfach hingehen können - und an sich, wenn Sie ein Rezept haben, dann ist Ihr Name bekannt und sonst ist Ihr Name nicht bekannt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke, für das Wort. Danke für die Beantwortung der Fragen. Mir ist einfach nicht ganz klar, warum hier dieser Unterschied eben da ist: Auf der einen Seite reden wir nur von rezeptpflichtigen Arzneimitteln und auf der anderen Seite, bei den Arztapotheken oder bei der Spitalapotheke, eigentlich von allen Arzneimitteln - egal, was das ist, eine Kopfwehtablette oder nur ein Abführmittel. Der Gleichheitsgrundsatz ist hier schon ein bisschen quer in der Landschaft. Das nur mein Einwand, und was mir eben fehlt, ist: Warum steht hier nirgends die Spitalapotheke? Man hat hier effektiv die Praxisapotheke erwähnt, aber eben die Spitalapotheke fehlt mir hier. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, für das Wort. Korrigieren Sie mich, wenn ich falsch bin, aber meines Wissens sind wir in einer 2. Lesung, wenn wir konkrete Anträge haben und Bedarf, diese zu erklären, dann fände ich eine Diskussion angebracht. Aber Verständnisfragen würde ich gerne anhand einer 1. Lesung bearbeiten und nicht erneut in einer 2. Lesung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diesen Hinweis. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident. Spitalapotheken sind auch Detailhandel. So ist es geregelt. Die fallen unter Detailhandel. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen ab über Art. 16. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, da sind wir beim zweiten Punkt unseres Dokuments, und zwar beantragen wir, dass in Abs. 5, wo es heisst: «Naturheilpraktiker dürfen ausschliesslich die von der Regierung mit Verordnung für den jeweiligen Fachbereich bezeichneten ...», dort «für den jeweiligen Fachbereich» gestrichen wird. Wir hätten gerne, dass dies auf Verordnungsebene inskünftig geregelt wird. Das heisst nicht, dass wir für die Aufhebung dieser Fachbereiche per se plädieren, aber dass man auf gewisse Entwicklungen reagieren kann. Ich möchte Ihnen hierzu auch ein Beispiel geben: Es gibt eine Naturheilpraktikerin, die hat wirklich eine gute Ausbildung und durfte bis vor zwei Jahren ein Medikament abgeben, dann gab es neue Etiketten seitens der Firma, die das Produkt geliefert hat, es steht neu «homöopathisches Heilmittel» auf der Etikette, jetzt darf der Homöopath, der keine Ausbildung auf dem Medikament hat, das Medikament abgeben, die Person aber, die die Ausbildung hat, darf es nicht mehr. Und da könnte man auf Verordnungsebene vielleicht auf Antrag der zuständigen Person reagieren. Das Zweite ist ein Mail, das ich bekommen habe, wo es heisst: Ich bin mit meiner Praxis in die Schweiz umgezogen, neben privaten Gründen war mit ein Auslöser, dass die Gesetzeslage für die Abgabebewilligung von Heilmitteln für Naturheilpraktiker TEN und TCM unpraktikabel ist und nicht den gängigen Ausbildungsstandards nach EMR, ASCA und NVS entspricht. Ob dem so ist, kann ich nicht sagen, aber wenn es auf Verordnungsebene ist, hätte die Person wenigstens die Möglichkeit gehabt, einen Antrag an die Regierung zu stellen und eine Änderung zu beantragen, und dann können wir da eine Lösung finden. Das ist der Hintergrund. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte etwas zur Geschichte dieser Änderungsanträge sagen. Innerhalb von den letzten zwei Wochen gab es drei Versionen dieser Änderungsanträge. Ich weiss nicht, ob Sie alle die erste Version kennen, aber ich habe sie von meinem Kollegen Wolfgang Marxer bekommen. Da war dieser Themenbereich noch nicht mit dabei. Dann haben wir vor einigen Tagen eine zweite Version der Änderungsanträge bekommen. Da war dieser Teilbereich ebenfalls noch nicht dabei, und jetzt haben wir seit zwei Stunden oder so etwas diese Änderungsanträge hier vorliegen. Sie tun ein ganz neues Buch auf, ich konnte mich überhaupt nicht vorbereiten in dieser Thematik. Sie zitieren jetzt aber E-Mails und haben das anscheinend abgeklärt beziehungsweise wurden da von bestimmten Personen informiert. Dann hätte ich bitte gerne diese Thematik auch früher auf dem Tisch gehabt. Ich finde es einfach unwürdig, jetzt zu diesem Moment zu diesem weitreichenden Bereich eine Entscheidung fällen zu müssen, die dann eben auch wieder von der schweizerischen Heilmittelgesetzgebung abweicht. Es ist schon so, es gibt ja einen Berufszweig, z.B. Homöopath, das ist ja ein Beruf, das kann man studieren in bestimmten Ländern, und die Leute haben zum Teil eine langjährige Ausbildung. Die traditionelle chinesische Medizin ist wieder ganz ein anderer Fachzweig. Da gibt es wieder eine Vielzahl anderer Medikamente und Anwendungen, und es ist auch eine ganz andere Logik hinter dem System. Wenn Sie jetzt hier einfach das öffnen, dann kommt es mir vor, wie wenn - ja, wenn ich den Vergleich ziehen darf, dass ein spezialisierter Arzt Medikamente in seinem Bereich eben abgibt und vielleicht in anderen Bereichen nicht. Ein Hausarzt macht auch nur einen bestimmten Bereich, wenn es dann sehr speziell wird, verweist er auch seinen Patienten an einen Spezialisten. Ich komme mir im Moment vor wie auf einem Rodeoritt. Ich finde es gefährlich, einfach unbesehen jetzt dieser Änderung zuzustimmen. Weil bestimmte Leute im Alltag, im Berufsalltag, vielleicht ein bisschen ein Hindernis dadurch haben, das verstehe ich, aber letztlich ist es doch immer noch so, dass der Patient dieses Medikament dann erhält. Er kommt dann zu diesem Medikament, entweder dann in der Drogerie oder der Apotheke. Er kann dieses Medikament beziehen, und das ist doch letztlich das Ausschlaggebende. Also finde ich es einfach nicht sehr fair, jetzt mit diesem Änderungsantrag zu diesem Zeitpunkt noch zu kommen, und ich bitte da um Ihr Verständnis. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dazu ist natürlich grundsätzlich zu sagen, dass Änderungsanträge im Laufe einer 2. Lesung sehr wohl möglich sind, sie können ganz spontan geäussert werden, sie müssen nicht einmal schriftlich vorgelegt werden, sofern es Artikel betrifft, die wir behandeln. Aber natürlich, die Erfolgschancen sind wahrscheinlich geringer, wenn man das nicht vorher einbringt. Abg. Judith Oehri
Besten Dank, für das Wort. Ja, wir haben das schon letztes Mal diskutiert, dass wir gesagt haben, wir möchten einfach die liberalste Lösung. Es tut mir leid, dass Sie die erste Version zu Gesicht bekommen haben, die kam nicht offiziell zu Ihnen, das war ein Dokument, das wir eigentlich unter uns drei einmal entwickelt haben und der Fairness halber vielleicht auch schon weiter gegeben wurde, damit man weiss, was kommt. Aber es war nicht die Endversion. Nochmals: Wir möchten das hier nicht per se aufheben - einfach jetzt schon -, wir sagen einfach: Es wird aus dem Gesetz rausgenommen, und die Regierung kann das regeln und hat mehr Flexibilität. Um das geht es. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann sind wir gespannt auf die Meinung von Herrn Regierungsrat Pedrazzini. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Nochmals, es geht hier um Arzneimittel der Abgabekategorien D und E, nicht um rezeptpflichtige Substanzen. Die Gedanken der Abg. Judith Oehri, des Abg. Wolfgang Marxer und des Abg. Manfred Batliner, die Unterzeichnete dieser Abänderungsanträge sind, waren eben die folgenden: Dass es heute eben sehr restriktiv ist, dass nur jeder Fachbereich genau seine Medikamente abgeben darf, die seiner Fachbezeichnung entsprechen. Im Gespräch mit ihnen habe ich dann gesagt: Also wenn man das abändern will, dann müsste man eben diesen Artikel 18 derart abändern, dass die Regierung, wie sie das heute auch macht, mit Verordnungskompetenz etwas liberaler festlegen kann, wo Fachgebiete ineinander übergreifen. Ich habe aber auch gleichzeitig gesagt, dass wir einen gewissen Grundsatz haben, dass man eine Ausbildung hat, also eine Ausbildung absolviert, und dann eben im Rahmen dieser Ausbildung die Dinge abgibt. Wenn also jemand Homöopath ist, dann wird er keine Freude daran haben, dass ein anderer, der traditionelle europäische Naturheilkunde praktiziert, eben homöopathische Heilmittel abgibt. Im Übrigen ist es so, wie die Abg. Helen Konzett Bargetze gesagt hat, die Arzneimittel der Kategorien D und E, sind frei, ohne Rezept in Apotheken und Drogerien erhältlich. Also dem Patienten wird nichts vorenthalten, er hat einfach die Unbequemlichkeit auf sich zu nehmen - wenn z.B. ein Naturheilkundler der Fachrichtung traditionelle europäische Naturheilkunde ihm sagt, du solltest dieses oder jenes homöopathische Medikament zu dir nehmen -, dass der Patient dann einfach in die Apotheke oder Drogerie geht und sich das kauft. Also wird das keinem vorenthalten, es geht hier um die Anwendung und die Abgabe, dass eben jeder nur genau das machen soll, wozu er die Ausbildung besitzt. Es gibt Argumente dafür, dass man vielleicht an den Rändern etwas liberaler sein kann, aber generell gilt halt bei uns - es zieht sich der ganze Grundsatz durch das Gesetz -, dass halt jeder, der etwas macht, auch die entsprechende Ausbildung dafür haben muss. Das gilt auch z.B. im Bereich der Herstellung. Daher, Sie sehen es, dem Antrag beigefügt ist der heutige Art. 56 der Verordnung zum Gesundheitsgesetz: Hier sind die Gärtchen sehr genau abgegrenzt, und es stellt sich jetzt die Frage, ob man hier an den Rändern etwas aufweichen soll und der Regierung die Möglichkeit geben soll, das etwas lockerer zu handhaben, oder ob man beim Strikten bleiben soll. Meine persönliche Ansicht ist: Wenn man ein Gesetz hat, bei dem sich das Unterscheiden der Fachbereiche durchzieht, dann sollte man das auch bei der Abgabe der Arzneimittel befolgen. Ja, das, denke ich, wäre das konsistenteste im ganzen Gesetz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Danke, für das Wort. Ich war ein bisschen zu spät, weil ich einfach noch die Abg. Oehri fragen wollte: Stimmt es, dass dieser Antrag zu Art. 18 im Mail nicht enthalten war? Oder habe ich das jetzt falsch in Erinnerung? Art. 12, 22 und 27 waren dort drin, und wenn das richtig ist, dann möchte ich eben diese Bedenken der Abg. Helen Konzett Bargetze schon auch noch unterstützen, weil ich denke, es ist eine sehr komplexe Materie. Man würde sich vielleicht gerne absprechen, das mache ich ja auch, wenn möglich, und diese Möglichkeit fehlt natürlich jetzt in dieser Situation. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank, für das Wort. Ja, wir wollten in der ursprünglichen Variante die Naturheilpraktiker in einem separaten Artikel regeln. Das war so die Überlegung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir über den Antrag der Abgeordneten Judith Oehri, Manfred Batliner und Wolfgang Marxer ab. Der Antrag wäre, bei Art. 18 Abs. 5 den Einschub «für den jeweiligen Fachbereich» zu streichen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen stattgegeben. Damit können wir über Art. 18 in der abgeänderten Form abstimmen. Wer Art. 18 zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank, für das Wort. Jetzt kommen wir zu dem besagten zweiten Teil des Punktes 3. Also da geht es um die Geltungsdauer und die Erneuerung der Bewilligung. Da ist der Änderungsantrag, dass Abs.1 lautet: «Vorbehaltlich Abs. 3 ist die Bewilligung auf höchstens fünf Jahre befristet.» Abs. 2 bleibt unverändert und Abs. 3 würde neu lauten: «Die Bewilligung für Detailhandelsbetriebe wird unbefristet erteilt.» Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich steige jetzt trotzdem noch einmal in den Ring und möchte mich dafür einsetzen, dass die bestehende Formulierung eine Mehrheit findet. Die zeitliche Beschränkung von Bewilligungen stellt eine periodische, behördliche Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen sicher. Die Geltungsdauer der Bewilligungen richtet sich nach den Vorgaben der schweizerischen Heilmittelgesetzgebung. Wir haben es vorher schon besprochen. Neu eingeführt wird eine Befristung der Geltungsdauer der Bewilligung von Detailhandelsbetrieben. Dabei richtet sich die Dauer der Bewilligung mit zehn Jahren eben nach dem Vorbild der schweizerischen Kantone. Auf schriftlichen Antrag auf Erneuerung einer ablaufenden Bewilligung kann diese verlängert werden, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. In der Heilmittelgesetzgebung, sowohl in der schweizerischen wie in der EWR-Gesetzgebung, werden Bewilligungen für alle Heilmittelbetriebe grundsätzlich befristet erteilt. So müssen Herstellungsbetriebe und Grosshändler beispielsweise alle fünf Jahre um eine Verlängerung der Bewilligung ansuchen. Verlegungen und sonstige Mutationen wie Pensionierungen, Wegzug werden häufig nicht gemeldet, und die Bewilligungen gelten dann weiter. Man möchte sicherstellen, dass man das im Griff hat. Deshalb plädiere ich dafür, den Artikel so zu belassen, wie von der Regierung vorgeschlagen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Ich habe eine kurze Frage an den Gesundheitsminister: Verstossen wir mit dieser Änderung gegen heutiges EWR-Recht oder schweizerisches Heilmittelrecht? Zum Zweiten einfach die Bedenken, hier sprechen wir von der Detailhandelsbewilligung und nicht von der Betriebsbewilligung oder sonst einer Bewilligung. Die Detailhandelsbewilligung soll unbefristet erteilt werden, die Betriebsbewilligung unterliegt den eigenen Bestimmungen, die unverändert und so restriktiv bleiben sollen, wie sie heute schon sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es ist so, es gibt andere Bewilligungen, und da kämen wir eben in den Clinch mit anderen Gesetzgebungen. Deshalb ist der Abänderungsantrag zu Art. 22 so formuliert, dass nur für die Detailhandelsbetriebe dies unbefristet erteilt wird und nicht für andere Bewilligungsarten, die hier auch gemeint sein könnten. Also das muss klar unterschieden werden. Kompatibel mit dem schweizerischen Heilmittelgesetz ist das. Das können wir tun, und das wäre möglich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über die Abänderungsanträge der Abgeordneten Judith Oehri, Manfred Batliner und Wolfgang Marxer abstimmen. Sie beantragen Art. 22 abzuändern, Abs. 1 abzuändern und einen neuen Abs. 3 einzufügen. Ich denke, die beiden Änderungsanträge bedingen sich. Abs. 1 lautet «vorbehaltlich Abs. 3», den wir neu einzufügen hätten. Deshalb möchte ich über beide Anträge gleichzeitig abstimmen.
Wer mit den Änderungsanträgen einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Änderungen wurden mit 17 Stimmen angenommen. Damit können wir über Art. 22 in der nun geänderten Form abstimmen.
Wer Art. 22 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Damit haben wir die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Heilmittelgesetz die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen seine Zustimmung erteilt.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des ärztegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ärztegesetzes.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Die übrigen Gesetze dieser Vorlage haben meines Wissens in der 1. Lesung zu keinen grossen Diskussionen Anlass gegeben. Im Hinblick auf die 2. Lesung sind keine weiteren Diskussionen entstanden. Aus meiner Sicht sind diese inhaltlich relativ unbestritten. Ich beantrage daher, die übrigen zu dieser Vorlage gehörenden Gesetze per Gesetzesaufruf zu behandeln. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darüber lasse ich abstimmen. Wie immer weise ich darauf hin, dass Einstimmigkeit gefordert ist.
Wer mit dem Antrag des Abg. Christoph Wenaweser einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Damit können wir bei den restlichen Gesetzesvorlagen die 2. Lesung per Gesetzesaufruf vornehmen. Ich bitte, die Lesung fortzuführen.
Das Gesetz über die Abänderung des Ärztegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Ärztegesetzes steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldung. Wer dem Gesetz die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen seine Zuteilung erteilt.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des betäubungsmittelgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes.
Das Gesetz über die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung des Ewr-arzneimittelgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes.
Das Gesetz über die Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung des gesundheitsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes.
Das Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung des polizeigesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes.
Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung der strafprozessordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.
Das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung des tierärztegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu einer letzten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Tierärztegesetzes.
Das Gesetz über die Abänderung des Tierärztegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Tierärztegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 27 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause von ungefähr 20 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:50 bis 17:15 Uhr).
-ooOoo-