Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt) (Nr. 111/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 37: Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 111/2014 und steht zur Diskussion. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung werden dem Landtag folgende Massnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen:
- die Abschaffung des Weltrechtsprinzips
- die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch die Schwangere
- die Einführung zusätzlicher Rechtfertigungsgründe des Schwangerschaftsabbruchs in den Fällen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person
- die Aufnahme des Spezialfalls der Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch und die verstärkte rechtliche Absicherung für eine ergebnisoffene Beratung
Diese Massnahmen betreffen alle das Strafrecht oder das Strafprozessrecht. Das Strafrecht bringt zum Ausdruck, welches Verhalten in der Gesellschaft kriminalisiert und deshalb mit Strafe bedroht, und welches im umgekehrten Fall gesellschaftlich akzeptiert wird. Im Falle des Schwangerschaftsabbruchs haben wir es mit einer Thematik zu tun, die in den letzten Jahren häufig und kontrovers diskutiert worden ist und auch den Landtag seit 10 Jahren immer wieder beschäftigt hat. Eine Einsicht, die sich dabei als mehrheitsfähig herauskristallisiert hat, ist die Notwendigkeit, Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt bestmöglich zu unterstützen und dadurch dem Recht auf Leben eines ungeborenen Kindes ebenfalls bestmöglich Nachdruck zu verleihen. Es kann heute als eine Tatsache angesehen werden, dass die Kriminalisierung einer ungewollt schwangeren Frau keinen Abbruch zu verhindern vermag und werdendes Leben damit definitiv nicht schützt. Vielmehr sind die Frauen aufzufangen durch professionelle Beratung, schnelle und unbürokratische Hilfestellung und ganz generell durch Aufzeigen von Zukunftsperspektiven. Für eine Gesellschaft als Ganzes ist es zudem wichtig, an familien- und kinderfreundlichen Rahmenbedingungen zu arbeiten, damit Frauen und Paare, die mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert sind, eine positive Perspektive für ein Leben mit dem Kind entwickeln können. Dieser Teil der Massnahmen ist Aufgabe der Familien- und Sozialpolitik.
Zunächst möchte ich mich aber der vorgeschlagenen strafrechtlichen Lösung zuwenden. Die Abschaffung des Weltrechtsprinzips, d.h. die Bestrafung von Inländern, die im Ausland ein Delikt des Schwangerschaftsabbruchs nach liechtensteinischem Recht begangen haben, kann ich unterstützen. Da die schwangere Frau selber aufgrund der vorgeschlagenen Strafbefreiung nicht mehr verfolgt werden soll, gilt dies für das In- wie auch für das Ausland als Ort der Tatbegehung. Das Weltrechtsprinzip würde demnach nur noch Ärzte oder andere Drittpersonen mit weltweiter Strafverfolgung durch Liechtenstein bedrohen. Es ist aber nahezu aussichtslos, in diesem Zusammenhang vom Ausland Rechtshilfe zu erwarten, wie dies offenbar auch die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme bestätigt hat. Die umliegenden Nachbarländer - ausser Deutschland - kennen das Weltrechtsprinzip bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht. Aus Sicht dieser Länder fehlt es damit an der für die Rechtshilfe erforderliche beidseitige Strafbarkeit. Eine Strafverfolgung, die sich aber nicht durchsetzen lässt, ist sogenannt totes Recht und macht keinen Sinn. Dem Vorwurf, Liechtenstein würde damit das Problem des Schwangerschaftskonfliktes ins Ausland exportieren, muss widersprochen werden. Es ist bereits heute eine Tatsache, dass aufgrund der Kleinheit des Landes und der fehlenden Anonymität Schwangerschaftsabbrüche höchstwahrscheinlich sowieso im Ausland vorgenommen werden.
Wichtigstes Element der beabsichtigten Reform ist der Grundsatz, dass ein Schwangerschaftsabbruch im Inland nach wie vor strafbar bleibt. Dass dies so sein soll, haben die jahrelangen Diskussionen in der Öffentlichkeit, im Landtag und die Abstimmung über die Initiative «Hilfe statt Strafe» verdeutlicht. Auch die immer wieder veröffentlichte klare Haltung des Fürstenhauses mag ihren Einfluss auf die Gesellschaft nicht verfehlt haben. Trotzdem hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine Frau, die in einer für sie unüberwindbaren Notlage einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lässt, nicht mehr mit Strafe bedroht werden soll. Die Generalprävention funktioniert nicht, da Frauen im Ausland abtreiben und der Schutzgedanke für das werdende Leben nicht durchgesetzt werden kann. Bezeichnenderweise hat es bisher offenbar auch noch nie eine Verurteilung wegen Schwangerschaftsabbruchs in Liechtenstein gegeben. Einschränkend für die Strafbefreiung der Frau ist allerdings, dass die Frau die Abtreibung nicht selber oder durch irgendeine Drittperson, sondern durch einen Arzt vornehmen lässt. Dies soll riskante und gesundheitlich problematische Abtreibungen verhindern.
Strafbar im Inland sind aber nach wie vor sowohl ein Arzt als auch ein Nichtarzt, die selbst mit Einwilligung der Schwangeren einen Abbruch vorgenommen haben. Dies bedeutet, dass ausser bei den im Gesetz vorgesehenen Indikationen, eine Schwangere nur im Ausland einen Arzt finden wird, der nach der dort geltenden Rechtslage eine Abtreibung durchführt. Im Inland bleibt ein Schwangerschaftsabbruch durch Dritte also grundsätzlich strafbar.
Nicht strafbar ist jedoch bereits heute ein Abbruch, der aufgrund einer ernsten, naheliegenden Lebens- oder schweren Gesundheitsgefahr für die Schwangere durchgeführt wird. Neben dieser medizinischen Indikation gibt es nach geltendem Recht die ethische oder juristische Indikation. Danach ist der Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig, also jünger als 14 Jahre gewesen ist. Die Regierung schlägt vor, diese ethische Indikation zu erweitern. Neu soll in Anlehnung an das deutsche Strafgesetzbuch auch ein Abbruch strafbefreit sein, wenn die Frau Opfer einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Missbrauchs in einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Lage geworden ist. Die Schwangerschaft muss auf einer solchen Tat beruhen und der Abbruch durch einen Arzt vorgenommen worden sein. Ich begrüsse die Ausweitung des Indikationenkatalogs aufgrund der Schwere der Verbrechen. Der Frau als Opfer kann nicht per se zugemutet werden, das Kind auszutragen, da schwere psychische Beeinträchtigungen daraus folgen können.
Als weitere Anpassung im Strafgesetzbuch soll eine allfällige Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch explizit als Straftatbestand aufgenommen werden. Ich begrüsse dies, da besonders jüngere Frauen und Mädchen sich meistens noch in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis befinden und sie damit leicht in ihren Entscheidungen unter Druck gesetzt werden können. Es macht Sinn, den Tatbestand der Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch als Qualifikationstatbestand separat aufzuführen. Damit wird ein unmissverständliches Signal gesetzt und es muss nicht darüber erwogen werden, ob denn nun ein Tatbestand unter die Generalklausel der Nötigung fällt oder nicht.
Die letzte Abänderung im Strafgesetzbuch betrifft den Tatbestand der Kindesweglegung, der aufgehoben werden soll. Es bestehe kein gesellschaftliches Strafbedürfnis gegenüber Personen, die ein Kind an einem Ort zurücklassen, der belebt ist und dabei für das Kind keine Gefährdung gegeben ist. Die Absicht, das Kind wegen eigenen Unvermögens oder anderen Motiven an einen sicheren Ort und in fremde Obhut zu geben, ist auch bei der Adoption gegeben. Im Unterschied dazu geschieht die Kindesweglegung anonym, rechtfertigt aber wohl kaum eine Kriminalisierung.
Die letzte Thematik, mit der sich die Revision des Strafgesetzbuches im Rahmen des Schwangerschaftskonflikts befasst, ist die Stellung der Personen, die eine fachlich fundierte, ergebnisoffene Beratung anbieten und von einem rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch erfahren. Es ist die Lehrmeinung, dass sich dadurch weder Ärzte noch Psychologen oder Mitarbeitende von Fachstellen strafbar machen, sofern sie nicht aktiv zum Schwangerschaftsabbruch im Sinne einer Mittäterschaft beitragen. Im Sinne der umfassenden Rechtssicherheit soll das Zeugnisverweigerungsrecht in der Strafprozessordnung auf die Mitarbeiter von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erweitert werden. Sie sollen berechtigt sein, über das, was ihnen in dieser beruflichen Eigenschaft bekannt geworden ist, vor Gericht zu schweigen.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass es der Regierung aufgrund der vertieften Auseinandersetzung gelungen ist, eine durchdachte Vorlage zu präsentieren, wofür ich ihr danke. Es sind seit der Postulatsbeantwortung, die im Juni dieses Jahres behandelt worden ist, und auch im Vergleich zu den vormaligen parlamentarischen Initiativen, noch einige gute Vorschläge für eine Revision des Strafgesetzbuches hinzugekommen, die Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt auch tatsächlich besser stellen. Dem Umstand, dass mit dem Strafrecht alleine die gewünschte Verhinderung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht erreicht werden kann, hat die Regierung in ihrer Vorlage hingegen nicht Rechnung getragen. Alle Massnahmen, die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen worden sind, hat sie zwar evaluiert. Sie kommt aber zum Schluss - und diesen Punkt kann ich nachvollziehen - dass die meisten Massnahmen nicht direkt zur Verminderung der Anzahl Schwangerschaftsabbrüche führen. Dennoch sollen einige Massnahmen im Bereich der Familienpolitik prüfenswert sein, jedoch nicht als Beiwerk bei der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Ich bin also gespannt, wie eine kinderfreundliche Gestaltung der Familien-, Frauen- und Sozialpolitik aus Sicht der Regierung aussehen soll. Eine erste Gelegenheit dazu, Stellung zu beziehen, bietet die von unserer Fraktion eingereichte Interpellation zur Familienpolitik. Im Resultat führt der Verzicht auf eine parallele Vorlage von familienpolitischen Massnahmen zur unschönen Situation, dass wir hinsichtlich der strafrechtlichen Situation tatsächlich schon viel weiter sein könnten, zumindest in zeitlicher Hinsicht. Hätte ich vor einem Jahr damit rechnen müssen, dass die Regierung keinen einzigen von den von unserer Arbeitsgruppe eingebrachten Vorschläge als sinnvoll erachtet, hätte ich der vor gut einem Jahr von der FBP vorgelegten Initiative zugestimmt. Ich appelliere deshalb an den Familienminister, die im Bericht und Antrag angetönten vertieften Überlegungen zu Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen rasch an die Hand zu nehmen.
Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung. Gleich vorweg: Ich werde der Streichung von Art. 64 Abs. 1 Ziff. 8 StGB nicht zustimmen. Der Schutz des ungeborenen Lebens hat für mich einen sehr hohen Stellenwert. Mit einer bedingungslosen Abschaffung des Weltrechtsprinzips werden Abtreibungen im Ausland bis zur letzten Schwangerschaftswoche legal. Dem kann ich nicht zustimmen. Den übrigen von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des StGB und der StPO werde ich hingegen zustimmen. In der nicht einfachen Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens sind die übrigen vorgeschlagenen Massnahmen für mich akzeptierbar. Die Situation der Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird damit in besonderen Situationen verbessert. Besonders bedanken möchte ich mich bei der Regierung, dass sie der Versuchung widerstanden hat, die meiner Meinung nach zum allergrössten Teil fragwürdigen Begleitmassnahmen und flankierende Massnahmen umzusetzen. Massnahmen, die meiner Meinung nach sicher nicht zum Ziel der Verhinderung auch nur eines einzigen Schwangerschaftsabruchs geführt hätten. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Wir befassen uns heute mit den Vorschlägen der Regierung zur Verbesserung der rechtlichen Situation von Frauen in Schwangerschaftskonflikten und zu substanziellen Verbesserungen für die Schwangerschaftskonfliktberatung. Ich danke allen Beteiligten für die Vorarbeiten. Eintreten auf die Vorlage ist für die FL Fraktion unbestritten. Wir wollen in dieser Thematik endlich einen Schritt weiterkommen und so viel wie derzeit möglich gegen die Diskriminierung, Tabuisierung und Stigmatisierung der betroffenen Frauen sowie für die Rechtssicherheit für Ärzte und Beratungsinstitutionen tun. Ich bin mir sicher, dass eine Mehrheit dieses Landtags gar Hand bieten würde zu einer weitergehenden Regelung. Das möchte ich hier festhalten. Weil das Fürstenhaus aber eine weitergehende Regelung weiterhin ablehnt und das Parlament eine direkte Konfrontation mit dem zweiten Souverän in dieser Frage wohl mehrheitlich ablehnt, hat der Landtag in einem intensiven Prozess präventiv nach dem grössten gemeinsamen Nenner mit dem Fürstenhaus gesucht. Der Landtag hat Möglichkeiten ausgelotet und die Regierung beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten. Die Regierung hat diese Arbeit gemacht unter Einbezug einer überparteilichen Arbeitsgruppe und des Amtes für Justiz. Realistisch und illusionslos stelle ich fest, dass dies im Moment der grösste gemeinsame Nenner ist. Davon gehe ich aus. Immerhin diesen gilt es zu nutzen. Ich befürworte daher die aus meiner Sicht wichtigsten vier Punkte dieser Vorlage:
- die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, indem neu die Frau selbst nicht mehr strafverfolgt wird, wenn sie von einem Arzt einen Schwangerschaftsabbruch durchführen liess
- die Abschaffung des Weltrechtsprinzips
- die Einführung zusätzlicher Rechtfertigungsgründe des Schwangerschaftsabbruchs, z.B. bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person
Diese drei erwähnten Punkte sollen Bestandteil des Strafgesetzbuches werden.
- die verstärkte rechtliche Absicherung für eine ergebnisoffene Beratung
Dies ist eine Regelung, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden soll.Ich habe mich bei der Vorbereitung gefragt, welche Personengruppen in welchem Mass von den vorliegenden Gesetzesänderungsvorschlägen profitieren. Die wichtigste Frage dabei: Wie hilft der Gesetzesänderungsvorschlag den betroffenen Frauen? Ich stelle fest, dass es für die Betroffenen eine substanzielle, rechtliche Verbesserung bringt. Immerhin führen wir zusätzliche Rechtfertigungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch ein und entlassen eine Frau aus der Strafbarkeit, wenn sie einen an sich weiterhin widerrechtlichen Abbruch von einem Arzt vornehmen lässt. Zusammen mit der Aufhebung des Weltrechtsprinzips und mit der rechtlichen Besserstellung einer qualitativ guten Beratung sehe ich in den Änderungen wesentliche rechtliche Fortschritte für ungewollt schwangere Frauen und auch für weitere Personen. Diese Änderungen zusammengenommen sind positiv zu werten, und allein schon die mühselige Arbeit der letzten zehn Jahre wert. Klar festzuhalten und bedauerlich ist hingegen für mich, dass sich an der hohen Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wenig ändern wird, weil die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes dem entgegen steht. Aus Sicht der Ärzte ändert sich durch die vorliegenden Vorschläge wenig bis nichts, denn sie machen sich bei der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs grundsätzlich weiterhin strafbar, ausser wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen würden, der unter die zwar erweiterten, aber weiterhin doch eng gesteckte Indikation fällt. Die Verschwiegenheitspflicht der Ärzte bleibt geachtet und soll aber gemäss Vorschlag der Regierung explizit gemacht werden, indem in der Strafprozessordnung durch eine Erwähnung des Zeugenverweigerungsrechts bei Schwangerschaftskonfliktberatung alle bisherigen Zweifel daran ausgeräumt werden. Dennoch bleibt mir eine Frage, die ich dem Justizminister stelle: Darf ein Arzt der Frau Informationen oder Adressen weitergeben, wo sich eine Frau, die zu einem Schwangerschaftsabbruch entschlossen ist, für die Durchführung des Abbruchs hinbegeben kann? Ich hoffe, dass auch dies mit der vorgeschlagenen Regelung möglich ist, möchte aber dazu von der Regierung Klarheit, auch im Sinne der Ärzte. Zur dritten Personengruppe - den für die in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätigen Sozialarbeitern oder Psychologen: Ihnen hilft die Ausdehnung des Begriffs der Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Strafprozessordnung substanziell, wie ich meine. Ich stimme somit denjenigen Regelungen zu, die für die betroffenen Frauen und für die Beratungspersonen und Institutionen eine klare Verbesserung bedeuten. Ich bin diesen Weg nach über zehn Jahren intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema bereit zu gehen. Es ist ein Kopfentscheid verbunden mit einem starken Wunsch. Ich wünsche mir, dass sich das Fürstenhaus in dieser Frage bald bewegen wird, und dass eine weitergehende, kohärente, für Betroffene einfacher verständliche und an heute international gültige Standards angepasste Regelung irgendwann möglich wird, denn der an sich weiterhin aufrecht bleibende liechtensteinische Alleingang ist reine Realpolitik im europäischen und weltweiten Vergleich und dementsprechend kompliziert und unbefriedigend. Es ist eine aufwändig erarbeitete Kompromisslösung bzw. geht genau so weit, wie das Fürstenhaus bereit ist zu gehen. Wir als Volksvertreter müssen uns in dieser Frage sehr stark auf das Fürstenhaus zubewegen, welches sich selber in dieser Frage nicht bewegt. So schreibt denn auch die Regierung auf Seite 26 des Berichts: «Die ethischen und moralischen Schranken werden vom Fürstenhaus gesetzt. Sie engen den strafrechtlichen Handlungsspielraum ein.» Ich bitte die Regierung, noch einmal detailliert darzulegen, warum sie vorschlägt, Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch explizit als Straftatbestand aufzunehmen. Ich gehe davon aus, dass dies bei geltender Rechtslage schon klar geregelt ist, denn Nötigung ist ja heute schon eine zu ahndende Straftat. Warum soll er hier aufgenommen werden? Lediglich wegen allfälliger, zusätzlicher Signalwirkung?
Dann habe ich eine Frage zum Formulierungsvorschlag von Art. 96 Abs. 4 Ziff. 1: «... und die Schwangerschaft auf einer solchen Tat beruht ...», nach der Gründe für die Annahme sprechen müssen, dass die Schwangerschaft auf der Vergewaltigung beruht. Dies scheint mir schwer umsetzbar, und die Beweislast dafür scheint mir doch sehr bei der Frau zu liegen. Lassen Sie mich nun noch etwas Grundsätzliches erwähnen. Dem sehr wirtschaftsliberalen Liechtenstein liegt, so hoffe ich, ein liberales Menschenbild zugrunde. Der Mensch als selbstbestimmtes Wesen, dem möglichst viel Unterstützung-, Bildung- und Informationsmöglichkeiten zukommt, der dann aber möglichst eigenverantwortlich handeln kann. Das ist ein Grundsatz, dem in Liechtenstein möglichst nachgelebt wird, und auch gerade im Landtag. Das gleiche Menschenbild sollte meiner Meinung nach auch sozialethischen, gesellschaftspolitischen, gesetzgeberischen Überlegungen zugrunde liegen und seinen Ausdruck in den Gesetzen finden. Der vorliegende Gesetzesvorschlag ist Realpolitik und Ausdruck unseres Entgegenkommens dem Fürstenhaus gegenüber. Eigentlich wären wir aufgerufen, nach unserem besten, eigenen Wissen und Gewissen, Gesetze zu erlassen und zu ändern. Das tun wir hier nur eingeschränkt. Deshalb, ich sage es nochmals, hoffe ich, dass sich eines Tages eine wirklich tragfähige Regelung noch ergibt, und dass ich das noch erleben darf. Eine solche Regelung müsste den klaren, eindeutigen Respekt vor dem selbstbestimmten Entscheid der Frau noch besser zum Ausdruck bringen, und er müsste den Frauen in einem Schwangerschaftkonflikt, generell und grundsätzlich, einen möglichst sicheren, niederschwellig zugänglichen und unter nichtdiskriminierenden Bedingungen durchzuführenden Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein selbst ermöglichen. Dies ist meiner Meinung nach Liechtensteins Verpflichtung als Europaratsmitglied und als moderner Staat mit einem liberalen Selbstverständnis.
Noch ein Wort zu den flankierenden Massnahmen. Der Arbeitsgruppe war die Prüfung verschiedener Vorschläge durch die Regierung ein wichtiges Anliegen. Die Regierung hat ihren Auftrag wahrgenommen, Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen zu prüfen beziehungsweise zu analysieren, mehr aber auch nicht. Wir haben es schon gehört. Die Ausführung der Regierung zu diesen Massnahmen sind zwar hilfreich und eine wertvolle Zusammenstellung. Die Regierung arbeitet bereits seit dem letzten Jahr an der Umsetzung einer von der Arbeitsgruppe ebenfalls angeregten Verlängerung der Karenzzeit und Loslösung aus der Taggeldversicherung, um allfällige Diskriminierungen am Arbeitsplatz abzubauen. Dies ist zu begrüssen. Ich möchte, dass die Regierung von sich aus künftig vermehrt aktiv geeignete Massnahmen vorschlägt. Mindestens ebenso wichtig scheint mir der auf Seite 12 im Kapitel Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen erwähnte Willen der Arbeitsgruppe, die Zugänglichkeit von Statistiken der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Region, für Liechtenstein sicherzustellen und aktiv anzugehen. Die Arbeitsgruppe erachtete es als Grundvoraussetzung für eine Überprüfbarkeit von Fortschritten, dass daraus verlässliche Rückschlüsse zu den auftretenden Konfliktsituationen der Frauen bezogen werden könnten, um daraus abgeleitet sinnvolle Massnahmen zu finden. Die Regierung nimmt im Bericht zu diesem wichtigen Punkt nicht mehr gesondert Stellung, und ich frage mich schon, wie die Regierung dies künftig angehen will und wird. Bräuchte es dazu nicht mindestens auf Verordnungsebene eine entsprechende Beschreibung, die Klarheit bringt? Ich möchte dies anregen und sicherstellen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Zuerst möchte ich mich bei der Regierung für die Ausarbeitung des vorliegenden Bericht und Antrags bedanken. Ich anerkenne die Bemühungen der Regierung, beim Thema Schwangerschaftskonflikt Fortschritte zu erwirken. Auch möchte ich mich bei den Vertreterinnen und Vertretern von VU und Freier Liste sowie den Vertretern des Amtes für Justiz in der Arbeitsgruppe für ihren Einsatz bedanken. Vielen Dank für ihr Engagement.
Ich halte klar fest, dass gewisse Verbesserungen erzielt werden konnten. Aber, und das ist ein grosses Aber, vom eigentlichen Ziel - und das kann nur eine Fristenregel nach Schweizer Modell sein - sind wir weiterhin ein gutes Stück entfernt. Zudem besteht meiner Meinung nach die Gefahr, dass mit einer Abschaffung des Weltrechtsprinzips das Thema Schwangerschaftskonflikt mittels einer Exportlösung in eine Sackgasse manövriert wird. Denn zum einen veranlassen wir Frauen in Schwangerschaftskonflikten schliesslich weiterhin dazu, sich im Ausland Hilfe zu suchen, und zum anderen schieben wir die Verantwortung für das ungeborene Leben von uns weg. Es ist klar, dass wenn Liechtenstein keinen rechtlichen Rahmen in Form einer Frist definiert, die unterschiedlichsten Gesetzgebungen im Ausland zur Anwendung gelangen. Nämlich jene, je nachdem, an welchen Ort sich eine hilfesuchende Frau hinbegibt. Das ist für mich unbefriedigend und nicht akzeptabel.
Folglich werde ich einer Aufhebung des Weltrechtsprinzips nicht zustimmen. Dies, weil durch eine Auflösung des Weltrechtsprinzips keine weiteren Fortschritte in Richtung einer Fristenlösung nach Schweizer Modell mehr gemacht werden würden. Es besteht die Gefahr, dass man sich dann mit der Situation zufrieden geben würde und wir in einer Sackgasse angelangt wären. Weiterhin erachte ich die Auflösung des Weltrechtsprinzips ohne eine adäquate Fristenregel als unehrlich. Wir dürfen weder die Verantwortung für das ungeborene Leben abschieben, noch Frauen in Schwangerschaftskonflikten Hilfestellung erschweren. Die Aufhebung des Weltrechtsprinzips in Verbindung mit den gegenwärtigen Bestimmungen zementiert eine Gesetzgebung ohne Fristenregel auf absehbare Zeit. Das will ich nicht.
Ausserdem sehe ich keine Notwendigkeit für die Verschärfung im Bereich Nötigung. Der vorgeschlagene Paragraf 106 Abs. 1 Ziff. 3 verstärkt meiner Meinung nach das Tabu Schwangerschaftsabbruch, verhindert, dass über das Thema gesprochen wird und zementiert das ohnehin vorhandene Stigma. Ich werde diesem Artikel nicht zustimmen. Ich sehe nicht, dass eine Notwendigkeit für diese Verschärfung gegeben ist. Somit bleibt leider nicht viel übrig. So scheint die liechtensteinische Realität zu sein.
Es bleibt mir an dieser Stelle nur noch einmal zu bekräftigen, dass eine Fristenregel, sowohl für Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt die bestmögliche Hilfestellung darstellt, als auch das ungeborene Leben am besten schützt. Dies ist durch eine Vielzahl von internationalen Erhebungen belegt. Und hier möchte ich die im BuA ausgeführten Anmerkungen auf Seite 12 nachdrücklich unterstützen. Es muss endlich eine Statistik über den Themenkomplex Schwangerschaftsabbruch geführt werden. Es muss möglich sein, Schwangerschaftskonflikte zu quantifizieren, damit die Politik vielleicht in Zukunft auf Grund von Zahlen, Daten, Fakten einen weiteren Fortschritt in Richtung einer Fristenregel nach Schweizer Modell erzielen kann. Zudem gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass auch der andere Souverän auf Grund von diesen Zahlen, Daten, Fakten zur Einsicht gelangen wird, dass eine Fristenregel den bestmöglichen Umgang mit Schwangerschaftskonflikten darstellt und somit Schwangerschaftsabbrüche auf ein Minimum reduziert werden können, ohne das Selbstbestimmungsrecht von Frauen einzuschränken. Ich bin für Eintreten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage werden folgende Massnahmen vorgeschlagen: Die Abschaffung des Weltrechtsprinzips, die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches, die Einführung zusätzlicher Rechtfertigungsgründe, wie Fälle der Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, der Spezialfall der Nötigung sowie die verstärkte rechtliche Absicherung für eine ergebnisoffene Beratung. Prinzipiell begrüsse ich das, und ich werde auch für Eintreten plädieren. Die Arbeitsgruppe, welcher ich für ihre Arbeit auch danken möchte, hat verschiedene flankierende Massnahmen eingebracht. Die Regierung kommt jetzt aber zum Schluss, dass diese Massnahmen im Zuge der Strafrechtsgesetzgebung hier nicht befürwortet werden. Auf den Seiten 6 bis 11 dieses Berichts und Antrags wird diese zehnjährige Diskussion, wie das in diesem Land abgelaufen ist, zu diesem Thema dargestellt. Mir fehlt unter anderem, dass die FBP-Initiative aus dem Jahre 2013 mit keinem Wort erwähnt wird. Hierzu eine Frage an die Regierung: wieso fehlt diese? Mit einiger Genugtuung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Landtagsvizepräsidentin aus heutiger Sicht und aus heutigem Wissen die damalige Initiative der FBP unterstützen würde. Konkret heisst dies, dass wir uns eigentlich heute mehr oder weniger mit derselben Materie befassen, wie wir das bereits vor einem Jahr gehabt haben. Sie wissen, damals wurde das mit sieben Stimmen befürwortet, und alle anderen haben sich dagegen ausgesprochen. Ich bin nun gespannt auf die Diskussionen, und ich spreche mich für Eintreten aus. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Zwischendurch eine zeitliche Orientierungshilfe. Wir haben heute das Mittagessen vereinbart mit dem LED, und ich werde spätestens um 12:30 Uhr die Sitzung dafür unterbrechen. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich werde zu diesem Thema nicht mehr all zu viel sagen, weil ich schon zum dritten Mal bei Initiativen, Berichten und Anträgen usw. mich zu Wort melde und für Begründungen für eine Verbesserung der Frau im Schwangerschaftskonflikt eingestanden bin. Ich knüpfe an an das, was der Abg. Helmuth Büchel soeben gesagt hat. Wir sind in der dritten Runde, wo es um dasselbe Thema geht, praktisch um dieselbe Zielsetzung, um denselben grössten gemeinsamen Nenner. Die erste Runde in dieser Form, mit dieser Vorlage in etwa, war am 26. September 2011, damals noch eine Initiative der FBP und VU. Dann der FBP vor einem Jahr, wie es gesagt wurde - 2013, und jetzt haben wir den 5. Dezember 2014, und wir haben eigentlich die gleiche Vorlage vor uns, die ich jetzt nicht nochmals erwähne und ausführe. Nur ganz kurz die Eckdaten. Es geht um die Entkriminalisierung der Frau. Das haben wir damals auch schon ganz klar herausgestrichen. Es geht um familienpolitische Massnahmen, die begleiten, die der Frau eine Hilfestellung geben; nicht nur der Frau, sondern auch dem Partner, die da involviert sind. Es spielt immer auch ein Mann mit. Also dass man da das Umfeld und die Ursachen, die zu einem Schwangerschaftsabbruch führen, dass man da wirklich eine gute Begleitung zur Verfügung stellt, und dass das ungeborene Kind nach wie vor grösstmöglichen Schutz erhält, und eben die Abschaffung des Weltrechtsprinzips. Das waren die Grundeckpfeiler, auch immer im Wissen, dass das nicht die Wunschlösung, die beste Lösung ist. Ich weiss nicht, gibt es überhaupt eine Wunsch- oder eine Bestlösung. Das Ziel, das die FL Liste nennt, ist ihr Ziel. Das ist nicht das oberste Ziel, bei dem alle sagen, das ist unser gemeinsames Ziel. Und deshalb finde ich es auch ein bisschen eigenartig, wenn die Abgeordnete Helen Konzett Bargetze den Ball dauernd dem Fürstenhaus zuspielt, wenn wir hier drin nicht einmal eine Verbesserung der Situation, die Entkriminalisierung der Frau, herbringen, bei der wenigstens der Landtag dahinter stehen kann. Also, machen wir mal zuerst eine mögliche Aufgabe, die wir für uns lösen, mit unserem Gewissen vereinbaren können, und dann schauen wir auf die anderen. Wie gesagt, ich bin für Eintreten. Zum dritten Mal stehe ich hinter diesem grösstmöglichen gemeinsamen Nenner, der für mich auch nicht das Wahre ist. Aber das ist der erste gangbare mögliche Weg, um diese Grundzielsetzung der Entkriminalisierung der Frau zu erreichen und nach wie vor für das ungeborene Kind den bestmöglichen Schutz zu gewähren, und insbesondere, dass man flankierende Massnahmen zur Verfügung stellt oder aufarbeitet, familienpolitische Massnahmen, um eine Frau nicht in den Zwang zu bringen oder in das Umfeld zu bringen, dass Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen muss. Da gibt es Möglichkeiten, davon bin ich überzeugt, sie davon zu überzeugen, dass die Lösung darin liegt, eine Schwangerschaft auszutragen und ein Kind zur Welt zu bringen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich relativ kurz fassen. Ich werde einem Eintreten nicht entgegenstehen, jedoch meine Meinung hat sich auch nicht geändert. Ich habe mich zu diesem Thema auch schon dreimal geäussert, und für mich wäre die ehrlichste Lösung ein Modell Fristenregelung nach Schweizer Modell, ganz klar. Was mich doch ein bisschen stutzig macht, war die Aussage der Abg. Helen Konzett Bargetze. Und ich glaube, sie hat es ehrlich gemeint, und ich glaube, es geht noch einigen Abgeordneten in diesem Hause genau gleich. Sie hat gesagt, dass wir hier nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden müssen. Darauf haben wir einen Eid abgelegt. Frau Helen Konzett Bargetze, Sie haben gesagt, Sie können da nur eingeschränkt nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, und das gibt es meiner Ansicht nach nicht. Das steht nicht in der Verfassung. Also ich werde uneingeschränkt dieser Gesetzesvorlage keinem Artikel zustimmen, weil ich kann dies mit meinem Rechtsempfinden in keiner Art und Weise nachvollziehen. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die aus meiner Sicht gewichtigste Forderung - die Straffreiheit der betroffenen Frauen - erfüllt der vorliegende Bericht und Antrag. Dafür bedanke ich mich bei der Regierung. Ein Dankeschön geht auch an die Arbeitsgruppe «Schwangerschaftskonflikte», die vorbildliche Arbeit geleistet hat. Dass die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen nur sehr wenig Anklang in der Vorlage gefunden haben, ist schade, wenn auch teilweise begründet. Aber dennoch sollten wir uns nun nicht querstellen, sondern uns auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen, um den Frauen wenigstens den Schritt, der gesetzlichen Bestrafung zu entkommen, ermöglichen. Die Lösung, die jetzt auf dem Tisch liegt, ist derzeit die einzige Möglichkeit, diejenigen wenigen Frauen, die sich für einen Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden, zu entkriminalisieren. Wenn wir dieser Vorlage zustimmen, kann eine Frau, die den Abbruch im Ausland vornimmt, in Zukunft nicht mehr bestraft werden. Zudem habe ich grösstes Vertrauen in die bereits bestehenden Institutionen, die den Frauen mit Konfliktschwangerschaften zur Seite stehen. Schwanger.li beispielsweise leistet hervorragende Arbeit. Auch viele Ärztinnen und Ärzte beraten ihre Patentinnen einfühlsam und verweisen sie an kompetente Beratungsstellen. Mit den geplanten zusätzlichen Beratungsmöglichkeiten oder -stellen zielt das Vorhaben genau in die richtige Richtung. Dass die Mitarbeiterinnen von anerkannten psychosozialen Beratungs-und Betreuungseinrichtungen, die die Frauen in Konfliktsituationen betreuen und beraten, künftig zur Verweigerung einer Aussage berechtigt sind, sehe ich ebenfalls als positiven Aspekt der Vorlage. Denn das erfolgreichste Mittel gegen Abtreibungen heisst erwiesenermassen: Beratung, Beratung und nochmals Beratung. Für eine konsequente und kompetente Beratung in Schwangerschaftskonflikten braucht es nicht nur eine professionelle Ausbildung in Beratung, sondern auch ein umfassendes Wissen über die Soziallandschaft Liechtensteins. Eine Beraterin muss wissen, welche Möglichkeiten in Liechtenstein schon vorhanden sind. Die Beraterin muss die soziale und wirtschaftliche Landschaft sowie die dazugehörenden Regelwerke kennen, um echte Angebote unterbreiten zu können. Frauen in Konfliktsituationen brauchen Beratungsstellen mit kompetenten Beraterinnen. Kompetente Beraterinnen, die die liechtensteinischen Einrichtungen kennen und die kurzen und teils unbürokratischen Wege kennen. Mit dem Angebot der monetären Unterstützung alleine ist die Arbeit nicht getan bzw. wird eine Abtreibung nicht verhindert. Den betroffenen Frauen müssen Perspektiven und Möglichkeiten aufgezeigt werden, und sie müssen tatkräftig unterstützt werden. Ressourcen müssen sorgfältig abgefragt werden, unter Umständen müssen neue aktiviert werden. Beispielsweise eine junge Frau, die noch in der Schule, im Studium oder in der Lehre ist, muss ihrer ganz speziellen und privaten Lebenswelt, ihren Bedürfnissen angepasst beraten werden. Sie muss unterstützt und motiviert werden, dass sie zum Beispiel auch mit einem Kind eine gute Ausbildung machen kann oder die Lehre oder Schule deswegen nicht abbrechen muss. Dafür braucht es Gespräche und Kontakte mit Schulen, Eltern, Kitas. Vielleicht braucht die junge Frau eine sozialpädagogische Familienbegleitung oder die eine oder andere Form von Erziehungshilfe. Einer Frau im Schwangerschaftskonflikt sollten Möglichkeiten aufgezeigt werden. Dazu braucht es mehr kompetente Beratungseinrichtungen. Ich könnte noch einige andere Beispiele aufzählen, will es jedoch bei diesem einfachen Beispiel belassen. Mir geht es darum, aufzuzeigen, wie wichtig die Arbeit der Beratungsstellen ist, und was für Kompetenzen gute Beraterinnen besitzen respektive beherrschen sollten, und was eine Frau im Schwangerschaftskonflikt braucht. Nämlich: Eine ergebnisoffene Beratung mit Informationen zu medizinischen, sozialen oder juristischen Fragen und Darlegung von Rechtsansprüchen und Hilfsangeboten, eine kostenfreie Beratung, die der Schweigepflicht unterliegt sowie Gesprächs- und Unterstützungsangebote zum Treffen einer tragfähigen Entscheidung für die Frau, und nicht zuletzt psychosoziale Beratung nach einem Abbruch. Auch wenn die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen familienpolitischen Massnahmen nicht weiterverfolgt werden, müssen wir den Ausbau von flankierenden Massnahmen im Auge behalten, und auch hier in diesem Hause das Thema immer wieder neu zur Sprache bringen. Ich erhoffe mir, dass die von unserer Fraktion eingereichte Interpellation zur Familienpolitik Anhaltspunkte aufzeigt. Dies sollten wir auch bei der bevorstehenden Gesundheitsreform berücksichtigen. Es ist Aufgabe der Familienpolitik, dafür zu sorgen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jeder schwangeren Frau ermöglichen, ihr Kind auszutragen, wenn sie dies will. Wenn wir diesem Vorschlag grossmehrheitlich zustimmen, kann sich die Situation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt endlich und deutlich verbessern. Ich spreche mich klar für eine Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung aus und bin für Eintreten auf die gegenständliche Vorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe es schon mehrmals gesagt. Für mich muss Politik das Mögliche möglich machen. Es nützt nichts, ewig darüber zu lamentieren, was wir gerne hätten, mit dem Wissen, dass es sowieso nicht geht. Ich denke, genau dies wird mit diesem Gesetzesentwurf erreicht. So hat das Gesetz einige Vorschläge zur Verbesserung der aktuellen Situation, zu dem sicher auch die eingesetzte Arbeitsgruppe und die Vernehmlassung beigetragen haben. Die begleitenden Massnahmen gehen mir im Gesetzesentwurf allerdings zu wenig weit, grundsätzlich möchte ich aber die Aussagen der Kolleginnen Rüdisser und Koller unterstützen. Ich bin klar für Eintreten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte mich auch noch ganz kurz äussern. Zentrales Element dieser Vorlage ist die Aufhebung des Weltrechtsprinzips. Darüber haben wir uns vor genau einem Jahr unterhalten, damals über eine FBP-Initiative. Diese wurde massivst abgeschmettert, und es blieb ja nicht nur beim Niederstimmen. Beinahe alle Frauen und Herren Abgeordneten haben sich damals sehr deutlich geäussert und haben höchste moralisch-ethische Bedenken vorgebracht gegen eben diese Abschaffung des Weltrechtsprinzips. Ich habe damals gesagt, damit ist dieses Thema für mich gegessen, und dabei bleibt es dann auch. Ich habe aber damals schon gedacht, dass es zu erstaunlichen Metamorphosen kommen könnte in dieser Angelegenheit. Soweit meine Ausführungen. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Tag. Ich freue mich, dass wir heute endlich dieses Thema wieder zum dritten oder zum x-ten Mal diskutieren dürfen und ich hoffe, dass es dann damit irgendwann auch ein Bewenden hat. Ich möchte mich vorab bedanken bei der Arbeitsgruppe betreffend das Postulat zur Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die mit ihrem Bericht an die Regierung einen grossen Beitrag geleistet hat, dann bei allen Landtagsabgeordneten, die anlässlich der Landtagsdiskussion zur oben genannten Postulatsbeantwortung weitere wichtige Impulse geliefert haben, und hier schliesse ich auch die verschiedenen Vorstösse der FBP mit ein, die sicher auch wichtige Beiträge geliefert haben, auch die gemeinsame Initiative mit der VU im 2011 hat die ersten wichtigen Impulse gegeben, schliesse ich hier ausdrücklich mit ein. Dann die Regierungskollegen, die im Zuge des im Regierungsgebäude durchgeführten Konsultationsverfahrens weitere zusätzliche Inputs gegeben haben, und auch den Vernehmlassungsteilnehmern, die in ihren Stellungnahmen wichtige weitere Anregungen eingebracht haben. All diesen Gruppen und Teilnehmern an diesem Prozess möchte ich für das Mitwirken beim Zustandekommen des vorliegenden Bericht und Antrags ausdrücklich und herzlich danken. Der vorliegende Bericht und Antrag ist also auf einer sehr breiten Meinungsvielfalt aufgebaut. Es besteht nun die Möglichkeit, oder ich würde eher von einer grossen Chance sprechen, diese komplexe Thematik betreffend die gesetzliche Behandlung der Fragen rund um Schwangerschaftskonflikte, die sich seit Jahren festgefahren hat und in dieser Zeit gesellschafts- und familienpolitisch diskutiert wird, einem Fortschritt zuzuführen. Mir ist sehr wohl bewusst, dass mit dem gegenständlichen Vorschlag der partiellen Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung nicht alle Wünsche und Erwartungen erfüllt werden, aber mit Sicherheit ein grosser Schritt im Sinne der Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt getan ist. Dies zeigen auch die guten Reaktionen in der Vernehmlassung. Aus all diesen Gründen, und insbesondere oder vor allem aus dem Blickwinkel mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, künftig Schwangerschaftsabbrüche weiter reduzieren zu können, appelliere ich an Sie, geschätzte Landtagsabgeordnete, den vorliegenden Bericht und Antrag zu unterstützen. Im Sinne einer Verbesserung der Situation von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt schlägt die Regierung vor, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung abzuändern. Die vorgeschlagenen Massnahmen umfassen die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs für die Schwangere unter bestimmten Bedingungen, die Einführung zusätzlicher Rechtfertigungsgründe des Schwangerschaftsabbruchs, z.B. in Fällen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, die explizite Regelung des Spezialfalls der Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung des Weltrechtsprinzips in diesem Bereich, die Abschaffung des Straftatbestandes des Verlassens eines Unmündigen, der sogenannten Kindsweglegung, sowie die verstärkte rechtliche Absicherung für eine ergebnisoffene Beratung. Die Regierung hat aber nicht nur strafrechtliche Anpassungen geprüft, sondern eben auch weitere begleitende Massnahmen evaluiert, auf die der zuständige Gesellschaftsminister Pedrazzini bei Fragen dann sicher noch näher eingehen wird.
Damit möchte ich abschliessend zum meinem ersten Votum noch auf die bisherige Eintretensdebatte kurz eingehen und Ihre Fragen und Anregungen kurz aufnehmen. Die Abg. Violanda Lanter-Koller hat begonnen, und hier möchte ich gleich etwas klarstellen und auf etwas hinweisen: Die Reihenfolge - und das kommt bei verschiedenen Voten immer wieder heraus - die Reihenfolge der vorgeschlagenen Massnahmen führt dazu, dass aufgrund der Gesetzessystematik das Weltrechtsprinzip zuvorderst steht. Sie merken es aber bei einer genauen Lektüre des Bericht und Antrags. Wenn Sie hinten in den inhaltlichen Ausführungen das anschauen, sehen Sie, dass das Weltrechtsprinzip, die Abschaffung, deutlich weiter hinten steht. Die Reihung, dass das Weltrechtsprinzip abgeschafft werden soll, dass das zuvorderst steht, kommt einfach aufgrund der Reihung im Strafgesetzbuch und nicht aufgrund der Bedeutung. Das möchte ich hier einfach mal klarstellen. Das ist mir auch bei der Medienberichterstattung im Vorfeld von heute wieder aufgefallen: die Abschaffung des Weltrechtsprinzips, das ist nicht die zentrale Aussage dieser Vorlage, das ist nicht das Hauptthema, es ist einfach das erste Thema, wenn man schön nach der Reihenfolge des Strafgesetzbuches geht. Die Abg. Violanda Lanter-Koller hat darauf hingewiesen, dass das Weltrechtsprinzip eben mit dieser Vorlage, wenn man es trotzdem drin lassen würde, so wie es teilweise gefordert wird, das würde dann einfach noch die Ärzte vor allem und eben die Kurpfuscher etc. betreffen und nicht mehr die vom Schwangerschaftskonflikt selbst betroffene schwangere Frau. Ob das wirklich das grosse Problem ist, darüber kann man sicher trefflich diskutieren, und ich werde gerne auf die 2. Lesung, sollte eingetreten werden, das Thema noch einmal darstellen, was das konkret eben bedeutet, wenn das Weltrechtsprinzip bleiben würde. Das betrifft vor allem eben die Ärzte. Die Abg. Violanda Lanter hat auch ausgeführt, dass der Abbruch nur noch für Dritte strafbar sei. Das ist, wenn man es so formuliert - finde ich -, etwas gefährlich. Ich möchte hier einfach noch einmal betonen: auch die Selbstabtreibung durch die Schwangere selbst ist auch mit Strafe bedroht. Das heisst auf gut deutsch ausformuliert - und das ist mir sehr wichtig, und das ist diese Leuchtturmfunktion unseres Strafrechts im Bereich Schwangerschaftskonflikte für alle Täter, für alle aktiven Täter im Bereich der Abtreibung - ist auch in Zukunft die Abtreibung strafbar und damit ein Schwangerschaftsabbruch eben strafbar und mit Strafe bedroht, und das ist auch in Zukunft so, und wenn die Schwangere selbst eine Abtreibung vornimmt und nicht zu einem Arzt geht, dann ist sie auch in Zukunft mit Strafe bedroht. Das ist eine Signalwirkung. Damit soll eben erreicht werden, dass die Schwangere sich nicht aus diesem Konflikt heraus auch noch gesundheitlich in eine grosse Gefahr begibt.
Dann zum Abg. Elfried Hasler, der grundsätzlich für Eintreten ist - dafür bedanke ich mich - und der aber die Zustimmung zur Abschaffung des Weltrechtsprinzip nicht geben will. Das respektiere ich. Ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen, das Weltrechtsprinzip betrifft bei Belassen vor allem die Ärzte. Das würde bedeuten, dass wenn eine schwangere Liechtensteiner Bürgerin im Ausland eine Abtreibung vornimmt, dass sie dann zwar nach der neuen Regelung eben auch straffrei bleibt, wenn sie zu einem Arzt geht. Sollte sich ein ausländischer Arzt nach Liechtenstein verirren, könnte er hier verhaftet und angeklagt werden, und zwar auch dann, wenn er in der Schweiz nach geltender Fristenregelung innerhalb der zulässigen Frist die Abtreibung vorgenommen hat. Das kann man jetzt so wollen. Wenn Sie das so wollen, dann ist das durchaus eine Möglichkeit. Die Regierung ist der Auffassung, dass das aber eben in der Praxis keine Bedeutung hat und auch keine Rechtshilfe gewährleistet wird und dadurch eben eigentlich - und das wurde schon mehrfach gesagt - wirklich totes Recht darstellt.
Die Abg. Helen Konzett hat ausgeführt, dass es für sie der grösste gemeinsame Nenner sei. Wahrscheinlich haben Sie sich hier versprochen. Sie meinten sicher den kleinsten gemeinsamen Nenner. Es wäre schön, wenn diese Vorlage hier der grösste gemeinsame Nenner wäre, aber mathematisch korrekt ist wahrscheinlich der kleinste gemeinsame Nenner. Das andere wäre glaube ich das grösste gemeinsame Vielfache. Das ist leider hier nicht der Fall. Aber ich glaube, der kleinste gemeinsame Nenner ist auch etwas, und auch in der Mathematik ist das eine wichtige Grösse, und in der Politik ist es eben auch eine wichtige Grösse, und den haben wir hier hoffentlich gefunden. Ihre Frage betreffend den Arzt, ob er einer schwangeren Frau Infos geben darf, wo ein Abbruch möglich ist usw., ob das dann quasi schon fast eine Beihilfe darstellt. Diese Frage werden wir gerne auf die 2. Lesung dann näher abklären und noch einmal ausführen. Ich möchte hier nicht freihändig dazu irgend etwas in die Welt setzen. Sie haben viel über das Fürstenhaus gesprochen, und hier ist mir einfach auch wichtig zu betonen: unsere Verfassung ist klar, und unsere Verfassung ist vom Volk mit grosser Mehrheit so auch gutgeheissen worden. Wir haben zwei Souveräne, und dieser zweite Souverän hat eine wichtige Funktion, und der zweite Souverän hat sich klar und deutlich geäussert, und das ist einfach auch zu respektieren. Und deshalb, denke ich, kann man da anderer Meinung sein, aber ich glaube einfach, die Verfassungswirklichkeit in Liechtenstein ist zu respektieren, und auch die Haltung des Fürstenhauses ist zu respektieren. Und ich begrüsse es und freue mich auch, dass das Fürstenhaus zu dieser Vorlage zu diesem kleinsten gemeinsamen Nenner auch explizit positiv geäussert hat. Das ist sicher zumindest erfreulich. Dann haben Sie noch ausgeführt wegen der Nötigung, dass wir das noch einmal darlegen sollen, warum das explizit aufgenommen werden soll. Das werden wir gerne in die 2. Lesung aufnehmen. Ich bin klar der Meinung, dass es eben sinnvoll ist, dass wir eine solche Situation in einer schwierigen Familienkonstellation, dass hier eben auch unterstützend gewirkt wird durch das Strafgesetzbuch und wir diese Nötigung, diese explizite Nötigung, dass wir das eben noch deutlich im Strafgesetzbuch manifestieren. Wir haben noch andere Nötigungstatbestände, die durch die Generalklausel von Paragraf 105 vielleicht abgedeckt werden, die aber trotzdem explizit noch erwähnt werden. Und ich glaube hier, diesen Tatbestand könnte man eben auch explizit erwähnen. Darum haben wir dieses Ergebnis aus der Vernehmlassung, das ja auch schon von früheren, auch parlamentarischen Vorstössen herkommt, das haben wir explizit aufgenommen.
Dann kurz zum Abg. Thomas Lageder: die Sackgasse Weltrechtsprinzip und dass es dann keine weiteren Fortschritte gebe in Richtung Fristenlösung, das kann ich so nicht kommentieren, das ist ihre Interpretation, ihre Wahrnehmung. Das kann ich ihnen ja auch nicht verbieten. Ich sehe das nicht so. Ich denke, die Gesellschaft wird sich, egal was im Gesetz steht, weiter entwickeln oder nicht. Das hat nichts direkt mit der Strafrechtsituation im Gesetz zu tun. Ich glaube, die Gesellschaft ändert sich so oder so in den kommenden Jahrzehnten, und darum kann ich jetzt dieses Argument, dass die Abschaffung des Welt-rechtsprinzips, das ich schon betont habe - das ist nicht die zentrale Stossrichtung dieser Vorlage, das ist ein Nebenschauplatz mittlerweile - diese Abschaffung, dass das eine Fristenlösung in Zukunft quasi behindere, das sehe ich nicht so. Aber ich respektiere ihre Meinung, dass sie das so sehen und dass sie dem nicht zustimmen, was ich persönlich schade finde. Aber wie gesagt, ich respektiere ihre Haltung. Zur Nötigung bin ich ja schon eingegangen.
Dann zum Abg. Helmuth Büchel. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie sich auch für Eintreten aussprechen. Dass die Geschichte nicht so ausführlich dargestellt wurde und die FBP-Initiative, die zweite FBP-Initiative, hier fehlt, dafür möchte ich mich entschuldigen. Das ist richtig, die ist nicht mehr aufgeführt. Ich kann hier nur erklärend dazu anführen: die Vorlage wurde in der Regierung eben im Konstultationsverfahren gemeinsam entwickelt, und ich hatte in der Regierung die Kritik, dass die Historie zu ausführlich dargestellt sei in den ersten Varianten. Und daraufhin haben wir die Historie deutlich zusammengekürzt, und da ist offensichtlich auch diese zweite Initiative herausgefallen, vielleicht auch mit dem Hintergedanken, dass wir diese politische Komponente nicht wieder aufwärmen wollten, diese ganze politische Debatte. Uns ging es wirklich darum für die Frauen, für die betroffenen Frauen, hier einen Fortschritt zu erzielen, und wir wollten bei der Kürzung dieser Historie eben auch nicht dieses ganze Geplänkel und diesen Streit über diese Thematik noch einmal aufwärmen, und darum haben wir das einfach zusammengestrichen und gekürzt. Aber ich verstehe, dass sie das erwähnt haben, und damit ist es ja auch in den Materialen noch einmal aufgeführt.
Dann komme ich gleich auch zur Ausführung des Abg. Johannes Kaiser, der hier das gleiche angemeldet hat, dass es ihn stört, dass die FBP-Initiative quasi das gleiche Ziel hätte und dass das nicht erreicht wurde. Hier kann ich einfach noch einmal betonen - ich habe das damals mit diesem Skirennen dargestellt, mit der Abfahrt und dem Slalom - das Problem war doch, dass eine Arbeitsgruppe installiert wurde, und das war wirklich toll, dass die FBP dort mit Parteipräsident etc. mitgearbeitet hat, und mitten in dieser Arbeit der Arbeitsgruppe kam diese Initiative, die diese ganzen flankierenden Massnahmen ausgeblendet hat. Und darum habe ich die Debatte hier so verstanden, ist eben diese Initiative hier im Parlament gescheitert, und damit gehe ich auf das Votum des Landtagspräsidenten ein. Ich glaube nicht, dass es darum ging, inhaltlich diese Dinge abzulehnen, sondern es wurde einfach als störend empfunden, mitten in dem Arbeitsgruppen-Prozess die Initiative zu bringen. Das war der Grund. Aber ich möchte das heute wirklich nicht noch einmal aufwärmen. Ich glaube, es geht uns heute darum, dass wir jetzt einen Schritt vorwärts kommen.
Dann zum Abg. Harry Quaderer. Ich respektiere ihr Gewissen und ihre Einstellung. Dazu kann ich nichts weiter ausführen. Ich finde es speziell, sage ich zumindest, dass sie keiner Bestimmung zustimmen wollen und trotzdem sich für eine Fristenlösung aussprechen, weil die Entkriminalisierung der Frau zumindest einen Vorschritt in diese Richtung wäre. Dass sie da nicht zustimmen können, finde ich persönlich schade. Aber wie gesagt, das ist ihre persönlich Gewissensentscheidung, und das kann ich durchaus respektieren. Und damit habe ich, glaube ich, die wesentlichsten Punkte der Eintretensdebatte kurz gestreift. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Damit kommen wir jetzt zur Mittagspause. Ich unterbreche an dieser Stelle bis 14:15 Uhr. Mittagspause (von 12:35 bis 14:20 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor in der Eintretensdebatte zu Trak. 37, Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt). Das Wort hat der Abg. Gerold Büchel.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Vorneweg freut es mich, dass bezüglich diesem doch emotionalen und schwierigen Thema sich ein Schritt in eine Richtung abzeichnet, obwohl - und hier vielleicht ein Zitat aus einem vorhergehenden Protokoll: «Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg ist steinig und schwer.» Nun gut, ich war zweimaliger Unterzeichner dieser Initiative, und als solcher habe ich mir doch einiges auch anhören dürfen über die wieder vorliegende Export-Initiative. Es gab durchaus auch Votanten, die ihrer Linie treu geblieben sind. Nicht alle. Ich war schon bei der ersten Initiative der Meinung, dass dieser Schritt ein kleiner Schritt ist, aber einer, der machbar sein sollte, alle weiteren Schritte dadurch nicht verunmöglicht werden. Nun, an dieser Meinung halte ich nach wie vor fest. Aber es gab schon auch einige Fragen, die ich meines Erachtens nicht beantwortet habe. Die Fragen, die man uns als Initianten gestellt hat, wurden meines Erachtens nicht beantwortet. Eine war, ob diese Initiative und jetzt auch dieser vorliegende Bericht, nicht verfassungswidrig ist, weil das Rechtsgleichheitsgebot und das Willkürverbot nicht eingehalten ist. Wir wurden als Initianten aufgefordert, dies zu überprüfen. Damals wurde es einfach nicht überwiesen. Hier steht auf Seite 67: «Der Regierungsvorlage stehen keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen entgegen.» Wir hatten damals höhere Auflagen, dies auch genauer zu prüfen. Auch wurde den Initianten gesagt, dass sie das aktive Personalitätsprinzip ausgeschaltet haben. Hierzu könnte man natürlich auf eine weitere Lesung sicher nochmals argumentativ Ausführungen dazu machen, wie auch bei den Fragestellungen der Verfassungswidrigkeit. Auch wurde gefragt, ob es staats- und aussenpolitisch nicht sehr fraglich wäre, wenn man die Probleme, die man im Land nicht lösen könne, exportiert. Was mich natürlich nach wie vor schon beschäftigt, ist, wenn man den Initianten unterstellt hat, dass sie unaufrichtig und unethisch und scheinheilig gehandelt haben. Da möchte ich die heutigen Unterstützer schon fragen: Haben Sie das Gefühl, dass Sie jetzt unaufrichtig, unethisch oder scheinheilig agieren? Was hat sich den grossartig geändert? Ich anerkenne, dass die flankierenden Massnahmen etc. wichtig sind und dass der Prozess wichtig war. Aber bei der Sachlage ist es doch noch eine sehr ähnliche Sache, und uns war es auch bewusst, dass es nicht ein einfaches Thema ist, aber unaufrichtig und unethisch, das fand ich auch damals schon ziemlich starken Tobak. Auch soll man doch die Realitäten des Lebens anerkennen. Nun, tun Sie das jetzt? Tun Sie die Realität anerkennen, wenn Sie diesen Schritt gehen? Oder wie es der Abg. Christian Batliner formuliert hat: Wollen Sie, dass eine Frau im Ausland im entsprechenden extremen Fall bis zum neunten Monat abtreiben kann? Wollen Sie das? Beantworten Sie aufrichtig und ethisch diese Frage, wenn Sie heute sagen, ich unterstütze diesen Bericht und Antrag, diese Vorlage. Ich habe es für mich zwei mal abgewogen und werde es unterstützen. Ich anerkenne die Leute, die an ihrer Linie festgehalten haben, aber die, die jetzt zum Schluss gekommen sind, zum selben, wie andere auch schon hatten, es ist ein Schritt, ein kleiner Schritt, aber immer noch besser wie der Status quo. Ist es aufrichtig und ethisch, wenn sie jetzt eine andere Entscheidung treffen? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Eigentlich wollte ich mich nicht melden zu dieser Thematik, denn ich denke, wir haben das schon mehrmals besprochen. Aber eine Aussage des Herrn Vize-Regierungschefs hat mich doch stutzig gemacht. Sie haben vor dem Mittagessen ausgeführt, die Abschaffung des Weltrechtsprinzips sei nicht der Hauptbestandteil dieser Vorlage. Da würde mich schon noch interessieren, was denn nach Ihrer Ansicht der Hauptbestandteil dieser Vorlage ist, wenn es nicht die Abschaffung des Weltrechtsprinzips ist. Ich denke mir, auch diese Debatte hier drin bestätigt doch, dass genau das der Kernpunkt ist der Fragestellung. Was mir schon auffällt, das muss ich schon sagen, zumindest die weiblichen Landtagsangeordneten, die sind eindeutig für die Abschaffung dieses Weltrechtsprinzips, und nur die männlichen Mitglieder hier drin haben teilweise Mühe mit der Abschaffung des Weltrechtsprinzips. Ich möchte hier aber niemandem irgendetwas unterstellen oder empfehlen. Ich denke mir, es ist eine komplexe Frage. Persönlich hätte ich auch lieber eine Fristenlösung, um es gerade auf dem Punkt zu bringen. Wenn ich mir nämlich vor Augen halte, dass bei der letzten Volksabstimmung in diesem Lande immer wieder argumentiert wurde, dass man eben z.B. eine Lösung à la Österreich nicht wolle - und das wurde dann vom Volk auch so bestätigt -, wissen wir alle ganz genau, wenn diese Vorlage hier durchgeht, dann hat man eben für Personen, die nach Feldkirch gehen werden, genau diese österreichische Lösung, die man eigentlich verneint hat. Und es gibt hier ja noch ganz andere Gegenden auf diesem Planeten, wo noch andere Lösungen machbar sind. Deshalb habe ich schon auch Verständnis für Personen, die eben Mühe haben mit der Abschaffung des Weltrechtsprinzips. Ich denke mir auch, der Abg. Thomas Lageder hat einen interessanten Aspekt in die Debatte eingebracht. Wenn wir hier nun zustimmen werden, befinden wir uns dann nicht in der Sackgasse. Ich weiss schon, der Herr Vize-Regierungschef hat hierzu bereits Ausführungen gemacht, aber diese Befürchtung, die teile ich schon auch in gewissen Bereichen. Dass wir uns dann eben in einer Sackgasse befinden und niemals zu der Fristenlösung kommen, die nach meinem Dafürhalten ein besserer Weg wäre. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Was ich mit dem Weltrechtsprinzip mache, das muss ich mir noch überlegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Zuerst zu den Ausführungen des Abg. Gerold Büchel. Ich möchte hier jetzt nicht auf alle Fragen eingehen, oder alle Themen eingehen, die er aufgeworfen hat, aber ich bin ihm dankbar, dass er die Fragen der Verfassungsmässigkeit noch einmal aufgebracht hat. Das ist in der Tat ein guter Punkt, den wir gerne auf die 2. Lesung noch anschauen. Das ist richtig, dass das früher einmal diskutiert wurde und dass das jetzt nicht näher ausgeführt wurde, und darauf gehen wir sicher ein. Das ist ein guter Hinweis auch betreffend dieses aktive Personalitätsprinzip.
Dann zum Abg. Wendelin Lampert, warum das nicht Hauptbestandteil sei. Es ist ein Hauptbestandteil. Alle diese Massnahmen, die wir hier vorschlagen, sind Hauptbestandteile dieser Lösung, dieses Katalogs an Massnahmen. Aber es ist nicht der wichtigste Schritt. Der wichtigste Schritt, den wir hier tun wollen, ist die Entkriminalisierung der Schwangeren unter bestimmten Voraussetzungen, wenn sie eben nicht selbst Täterin ist, also wenn sie nicht selbst abtreibt, sondern das bei einem Arzt macht, unter eben diesem Nebenaspekt, dass wir ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen schützen wollen, und diese Entkriminalisierung, das steht im Vordergrund, weil das eben der Kern der Vorlage ist. Es geht darum, dass Frauen, die sowieso schon in einer schwierigen Situation, in einem grossen Konflikt stecken, dass die nicht zusätzlich noch mit Strafe bedroht werden. Ich glaube, das wurde hier auch schon mehrfach ausgeführt. Das Weltrechtsprinzip betrifft dann eben diese anderen Aspekte, die Personen, die als Täter aktiv sind, sprich eben Ärzte oder Kurpfuscher, dass ist dann eigentlich die Stossrichtung noch im Bereich Weltrechtsprinzip. Das ist daher eben nicht mehr im Vordergrund oder nicht mehr die wichtigste Seite dieser Vorlage. Zur Sackgasse - ja, da kann ich nur noch einmal wiederholen, ob das jetzt die Fristenlösung auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt oder nicht, das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Ich bin überzeugt, dass sich eine Gesellschaft, egal was im Strafgesetzbuch steht, weiterentwickelt und sich verändert. Das hat das Leben schon tausendfach bewiesen, und ich bin überzeugt, dass wenn Liechtenstein eines Tages reif für die Fristenlösung ist und sich diese Erkenntnis bei beiden Souveränen durchgesetzt hat, dann ist es vielleicht irgendwann in der Zukunft möglich. Ich bin aber überzeugt, dass das nicht damit zusammenhängt, was aktuell im Strafgesetzbuch drin steht, sondern das sind gesellschaftliche Prozesse, und die sind ganz vielen verschiedenen Einflüssen ausgesetzt und nicht nur dem, was im Gesetz steht. Ich gebe aber insofern Ihnen beiden recht, dass natürlich ein gewisser Einfluss da ist durch eine Gesetzgebung, aber das ist aus meiner Sicht nicht der entscheidende Punkt. Die Gesellschaft hat so viele andere Einflüsse, das ist nicht das Entscheidende. Wann oder überhaupt, ob wir einmal soweit zu diesem Punkt kommen, das kann ich Ihnen hier und heute auch nicht beantworten. Hier und heute geht es darum, dass wir nach vielen Vorlagen - und da gebe ich dem Abg. Gerold Büchel auch recht - nach vielen Anläufen, dass wir heute jetzt diesen Schritt tun und diesen Fortschritt mitnehmen und den Betroffenen hier diesen Fortschritt möglich machen. Das ist heute auf der Tagesordnung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsiden, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ich dachte eigentlich immer, dieses Weltrechtsprinzip, die Aufhebung des Weltrechtsprinzips und die Entkriminalisierung, das hat einen direkten Zusammenhang. Und Sie sagen jetzt aber nein, das eine ist ein Hauptbestandteil, das andere ist auch eine sehr wichtige Sache. Nach meinem Dafürhalten habe ich hier schon Mühe. Wenn Sie jetzt sagen nein, auch wenn wir dieses Weltrechtsprinzip nicht aufheben werden, dann ist die Entkriminalisierung der Frauen trotzdem gegeben. Da hätte ich schon gerne noch zusätzliche Ausführungen dazu, ob dem effektiv so ist. Ich denke mir auch, wir befinden uns im Jahre 2014, und dieser Zustand, dass hier Frauen kriminalisiert werden für diese Sache, das ist kein haltbarer Zustand. Aber da haben wir die endlose Debatte, Selbstbestimmungsrecht der Frauen, Schutz des ungeborenen Lebens. Das ist eben genau die Abwägung, die wir hier treffen müssen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Wünscht die Regierung noch einmal das Wort? Nein? Damit können wir jetzt über Eintreten befinden.
Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden Eintreten beschlossen. Damit können wir die 1. Lesung des Gesetzes vornehmen: § 64 Abs. 1 Ziff. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 64 Abs. 1 Ziff. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 96 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 96 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 96 Abs. 4 Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 96 Abs. 4 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 106 Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 106 Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 196 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 196 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. Inkrafttreten wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. Inkrafttreten steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches vorgenommen.
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Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. § 108 Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 108 Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 37 erledigt.
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