Abänderung des Waldgesetzes und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 115/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 38: Abänderung des Waldgesetzes und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 115/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Die Änderungen, die im Waldgesetz sowie im Beschwerdekommissionsgesetz gemäss Bericht und Antrag vorgenommen werden sollen, sind sinnvolle Anpassungen, die die Handhabung der Gesetze vereinfachen, klarer regeln oder an andere Gesetze anpassen. Die Freie Liste Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage.
Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden: Geltendes Recht besagt, dass eine Bestockung von Bäumen und Sträuchern auf einer Fläche von mehr als 250 Quadratmetern rechtlich zu Wald wird. Dies kann zu Zielkonflikten wie zum Beispiel der Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens führen. Daher wird vorgeschlagen, dass Flächen, die zur Extensivierung oder Lebensraumvernetzung bestockt werden, neu explizit nicht als Wald gelten.
Zur zweiten substanziellen Änderung: Umweltgefährdende Stoffe dürfen gemäss Art. 20 des Waldgesetzes im Wald nicht gelagert und verwendet werden. Invasive Neophyten können zum Teil aber nur mit gezielten chemischen Massnahmen bekämpft werden. Zum Beispiel führt eine Rodung beim japanischen Knöterich oder Essigbaum zu vermehrtem Stockausschlag und ist daher kontraproduktiv. Neu soll die Regierung auf die steigende Ausbreitung invasiver Neophyten reagieren können, und Ausnahmen vom Verbot oder eine Bewilligungspflicht vorsehen können. Die Regierung ersetzt zudem den Begriff «im Wald» durch die Formulierung «in und entlang von Wäldern, Hecken und Feldgehölzen», was eine Ausweitung und Verbesserung gegenüber der heute gültigen Regelung darstellt.
Als weitere Änderung soll in Art. 23 Abs. 3 auf das Jagdgesetz verwiesen werden, um die Praxis der Kostentragung bei der Wildschadenverhütung beibehalten zu können.
Als weitere Änderung sollen in Zukunft andere, kostengünstigere und flexiblere Formen der Verjüngungskontrolle als Verbiss-Kontrollzäune möglich sein.
Zu guter Letzt soll neu die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten auch für Beschwerdefälle im Forstbereich zuständig sein.
Wir sind der Meinung, dass die Abänderungen in dieser Form im Allgemeinen grundsätzlich zielführend sind. Die Streichung des Begriffs «Auenwälder» aus Art. 2 ist jedoch sehr problematisch. Wir möchten, dass der Begriff «Auenwälder» weiterhin explizit im Artikel erwähnt wird. Auenwälder sind dynamische Ökosysteme, da sie von Überschwemmungen und hohen Grundwasserpegeln stark beeinflusst werden. Ein Hochwasser kann einen Auenwald auf weniger als 250 Quadratmetern dezimieren und den Baumbestand verjüngen. Der Schutz der Auenwälder darf auf keinen Fall geschmälert werden. Auenwälder weisen eine hohe Biodiversität auf, da durch die Dynamik des Fliessgewässers verschiedene Sukzessionsstadien nebeneinander auftreten und daher vielfältige Lebensräume geschaffen werden. Der Mensch hat durch flussbauliche Massnahmen die Ökologie vieler Fliessgewässer beeinträchtigt. Auenwälder ge-hören daher nicht nur zu den artenreichsten, sondern leider auch zu den gefährdetsten Lebensräumen, die zu schützen sind. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die gegenständliche Vorlage ist eine notwendige Ergänzung zum Waldgesetz, indem kleine Gesetzeslücken geschlossen werden können, die sich seit dem Erlass des Gesetzes im Jahre 1991 ergeben haben. Schliesslich ist die Zeit in diesen mehr als zwei Jahrzehnten auch im Wald nicht stehengeblieben. Das trifft auch auf die übrigen Anpassungen zu. Mit der Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes sollen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren im Bereich Umwelt einheitlich geregelt werden.
Stein des Anstosses für die Abänderung des Waldgesetzes war der Widerspruch der Forderung nach mehr Ökologie in der Landwirtschaft einerseits und der damit verbundenen Abnahme der landwirtschaftlichen Nutzfläche andererseits. Ich befürworte die vorgeschlagenen Anpassungen im Waldgesetz nicht zuletzt darum, weil ich denke, dass man mit diesem Vorschlag beiden Anliegen in idealer Weise gerecht wird. Es ermöglicht auf der einen Seite die Vernetzung ökologisch bedeutsamer Lebensräume, was eine zentrale Aufgabe des Naturschutzes darstellt. Auf der anderen Seite sind die Flächenverluste, die die Landwirtschaft erleidet, überschaubar, und können bei Bedarf jederzeit wieder rückgängig gemacht werden, sollte es die Situation einmal erfordern.
In den letzten Tagen wurde allen Landtagsabgeordneten von der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz eine Stellungnahme zugestellt. Im Gesamten befürwortet auch die LGU die Anpassungen. Die LGU respektiert die Anliegen der Landwirte, indem sie auf die Wichtigkeit der für landwirtschaftliche Zwecke nutzbaren Böden hinweist. Als äusserst problematisch betrachtet die LGU die geplante Streichung des Begriffes «Auenwälder» aus Art. 2. Weil Auenwälder zu den artenreichsten Lebensräumen überhaupt gehören, ist dieses Anliegen ernst zu nehmen. Dazu bitte auch ich die Regierung, hierzu Stellung zu nehmen oder dies bis zur 2. Lesung abzuklären.
Nicht weniger wichtig erscheint mir allerdings auch die Problematik - wie schon von der Abg. Helen Konzett Bargetze angetönt wurde - der Neobiota in Liechtenstein. Mit der Anpassung des Art. 20 des Waldgesetzes erhält die Regierung den notwendigen Handlungsspielraum bei der Bekämpfung der gefährlichsten Arten. In Anbetracht der Geschwindigkeit, wie sich vor allem einzelne invasive Pflanzenarten bei uns ausbreiten, kann nur ein Motto gelten: «Wehret den Anfängen», was aber keineswegs als Freibrief für einen unbeschränkten Chemieeinsatz im Wald verstanden werden darf. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Die Vorrednerinnen haben die Vorlage vorgestellt. Ich brauche da nicht mehr ins Detail zu gehen. Ich bin auch für Eintreten. Was jetzt aber nicht berücksichtigt wurde, ist die Stellungnahme der VBO, und die ist doch auch beachtenswert.
Wie wir alles wissen ist Boden ein knappes Gut. Dieses Gut ist nicht vermehrbar. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ansprüche werden immer grösser, und da kommt es natürlich zu Nutzungskon-flikten. Im hier vorliegenden Fall geht es ja um das Nichtsiedlungsgebiet, und hier steht vor allem der Nutzungskonflikt zwischen Naturschutz und Landwirtschaft im Vordergrund - oder zumindest ein möglicher Konflikt, um das so plakativ auszudrücken.
In der Stellungnahme der VBO heisst es, dass ihre Punkte nicht oder zu wenig berücksichtigt wurden in der Regierungsvorlage. Insbesondere vermisst die VBO eine gewisse Klarheit bezüglich der Konsequenzen für den Schutz des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens. Sie hatte auch Anliegen formuliert. Und das erste ist eben, dass die Landwirtschaft, die bäuerlichen Kreise, eine Aufweichung des Gesetzes über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens befürchten. Und hier, glaube ich, geht es nicht nur um reine Standesinteressen, sondern hier geht es um viel mehr. Zumindest ist das meine Ansicht. Wenn wir dieses Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens aus dem Jahr 1992 hernehmen, wird im Grundsatz festgehalten: «Dieses Gesetz schützt den für die landwirtschaftliche Nutzung geeigneten und dafür vorbehaltenen Boden auf Dauer vor Zweckentfremdung. Damit sollen im Gesamtinteresse eine ausreichende Eigenversorgung gesichert und die ländlichen Strukturen bewahrt werden.»
Dann heisst es in Art. 4 unter Bestandessicherung: «Das der Landwirtschaftszone zugeordnete Land ist der landwirtschaftlichen Nutzung zu erhalten und darf weder zweckentfremdet noch vermindert werden.»
Es gibt dann noch einige zulässige Abweichungen, aber im Kern ist das die gesetzliche Forderung. Und das ist ja auch im Interesse der Gesamtgesellschaft.
Deshalb bitte ich doch die Regierung, für die 2. Lesung diesen grundsätzlichen Punkt dann schon nochmals aufzuarbeiten und hier auch mögliche Befürchtungen zu zerstreuen oder zumindest zu versuchen, die Dinge so darzustellen, dass hier ein guter Kompromiss gefunden werden kann.
Der zweite Punkt ist, dass ein Mitspracherecht der Landwirtschaft bei der Umsetzung von grösseren Lebensraum-Verbesserungsprojekten bzw. Bewilligungen von Gehölzpflanzungen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen gefordert werden. Die Regierung macht im Bericht einige Ausführungen hierzu. Auf Seite 15 heisst es, es sei aufgrund Art. 13 des Waldgesetzes gewährleistet, dass eben die landwirtschaftlichen Kreise bei der Beurteilung der Frage, ob die Anlage von Bestockungen die Belange der Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt, einbezogen würden; und aus Sicht der Regierung würde hier dieser Einbezug der Landwirtschaft in Form einer Wegleitung genügen. Die Regierung schreibt ausdrücklich, dass eine Regelung auf Verordnungsebene nicht für notwendig erachtet werde.
Auch diesen Punkt möchte ich doch nochmals zurückgeben, inwieweit hier eben schon dann auch für die Zukunft Klarheit herrscht, dass die landwirtschaftlichen Kreise hier involviert werden. Im Schreiben der VBO wird von einem quasi Verbandsbeschwerderecht gesprochen.Ob das so weit gehen muss oder wie das genau abläuft, ist sicher zu klären. Aber gerade im Hinblick auf künftige mögliche Nutzungskonflikte wäre ich schon froh, wenn das von vornherein klar ist, wie hier das Prozedere ist, und ob es wirklich genügend ist, in einer Wegleitung das einfach festzuhalten, oder ob es nicht notwendig ist, das auf Verordnungsebene zu regeln.
Ein dritter Punkt, der hier noch aufgebracht wird: Die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit von Lebensraumverbesserungen mittels Gehölzpflanzungen sollen überprüft werden. Auf Seite 12 des Berichts der Regierung wird auf die Stellungnahme in der Vernehmlassung Bezug genommen, wo die VBO bezweifelt, dass die landwirtschaftlichen Gunstlagen Defizite bezüglich naturnahen Hecken oder Kleingehölzen aufweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen im Landesdurchschnitt mit 22% deutlich über den gesetzlich geforderten 7% liegen würde. Ich kann jetzt persönlich diese Aussagen nicht auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen. Aber auch hier, glaube ich, ist es wichtig, dass man sich vielleicht darüber einigen könnte über solche Massnahmen, wie notwendig, wie verhältnismässig die sind. Das kann ich aus dem Stand hier, wie gesagt, nicht so beurteilen. Die VBO schlägt auch vor, dass hier alternative Möglichkeiten ebenso ins Kalkül gezogen werden sollen wie die hier meistens erwähnten Gehölzpflanzungen.
Aber grundsätzlich, wie gesagt, bin ich selbstverständlich für Eintreten auf diese Vorlage. Es geht hier eher darum, dass man mögliche künftige Nutzungskonflikte - und die sind, wie gesagt, in der Natur der Sache, der Raum ist begrenzt, die Ansprüche steigen und die Konflikte werden nicht weniger werden -, dass man hier geregelte Abläufe hat, und vor allem eben auch das erwähnte Gesetz aus dem Jahr 1992 nicht ausser Acht lässt, wo es heisst, im Gesamtinteresse soll man hier eben diese Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens beachten und - ich sage mal - nicht ohne Not vernachlässigen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich gleich zum positiven Eintreten auf diese Vorlage äussern und schliesse mich hier auch den Worten meines Vorredners Beck an, der auch die Anliegen der VBO vorgebracht hat, die ich persönlich ebenfalls vertreten kann.
Ich möchte auf einen ganz anderen Aspekt des Waldgesetzes eingehen, der auch - ich muss es gestehen - nicht Bestandteil dieser Vorlage ist. Aber aus aktuellem Anlass möchte ich die Regierungsrätin trotzdem bitten, hier eventuell die Möglichkeiten auszusondieren, die es hier gäbe. Ich spreche den Gemeinderichtplan der Gemeinde Planken an. Sie können sich sicherlich noch daran erinnern, dass in den letzten zwei Jahren grosse Diskussionen zwischen der Gemeinde Planken und der Regierung stattgefunden haben bezüglich der Genehmigung des von der Gemeinde vorgelegten Gemeinderichtplans.
Nun, die letzte Entscheidung des VGH liegt vor. Es ist so, dass sich offensichtlich die ganze Diskussion um eben das Waldgesetz gedreht hat. Es ist so, dass die Gemeinde einen Richtplan vorgeschlagen hat, wo sie eventuelle Zonen zusätzlich ausweisen wollte und auch nachweislich dargestellt hat, dass Zonen über die Jahrzehnte hinweg zugewaldet sind oder verwaldet sind. Die Regierung konnte aber aufgrund sehr sehr strenger Regelungen im Waldgesetz hier den gesamten Gemeinderichtplan nicht genehmigen.
Ich möchte daher die Regierung bitten, eventuell eine Lockerung der Artikel 6 und 7 des Waldgesetzes, die hier nicht aufgeführt sind, auf eine 2. Lesung zu prüfen. Konkret geht es beim Art. 6 um das Rodungsverbot, das konsequente Rodungsverbot. In Art. 7 sind die Ausnahmen geregelt von diesem Rodungsverbot, das die Regierung erteilen könnte. Diese Ausnahmen sind ebenfalls sehr sehr streng geregelt. Ich frage mich einfach, ob es hier nicht möglich wäre, weil wir gerade diese Vorlage überarbeiten, diese strenge Regelung zu überdenken oder zumindest einmal aus aktuellem Anlass am Beispiel der Gemeinde Planken darzustellen, was es denn gebraucht hätte, um hier eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinde zu finden, sodass möglicherweise eine solche Lockerung zu überlegen wäre, wenn es denn raumplanerisch oder im Sinne des Ortsbildes angebracht wäre, eine solche Ausnahmegenehmigung seitens der Regierung zu erteilen.
Also noch einmal: Ich bin auf keinen Fall dafür, dass man jetzt massiv dieses Rodungsverbot aufhebt oder verwässert. Aber ich denke, es müsste doch in solchen Ausnahmefällen wie am Beispiel der Gemeinde Planken möglich sein, gerade einen Gemeinderichtplan gesamthaft freigeben zu können, wenn eben, wie hier offensichtlich dargestellt, eine Verwaldung stattgefunden hat über die letzten Jahre und schlussendlich bestehende Bestimmungen einen Gemeinderichtplan in der Gänze verunmöglichen, sondern nur eine Genehmigung in Teilbereichen zulässt. Hier einfach die Anregung meinerseits, auf eine 2. Lesung darauf einzugehen. Es würde mich sehr freuen. Ich glaube, solche Fälle haben wir bestimmt nicht oft. Aber weil wir eben einen aktuellen Fall haben, würde ich das hier sehr gerne einfliessen lassen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich kann das Ansinnen der Abg. Wohlwend nur unterstützen, hier Klarheit zu schaffen. Ich komme auch wegen einem Artikel, der nicht hier in dieser Vorlage ist. Art. 17 sagt in Abs. 2: «Wald und Weide sind betrieblich zu trennen. Die Beweidung der ausgeschiedenen Waldflächen mit Klein- und Grossvieh ist verboten.»
Wir kennen alle den Nikolaus im Walde. Art. 17 des Waldgesetzes ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, aber die Übertretung nach Art. 17, die nach Art. 50 zukünftig durch das Amt für Umwelt geahndet wird, ist Gegenstand dieser Vorlage. Darum bringe ich dies hier vor. Die Regierung könnte schon heute in Art. 17 jeden Nikolaus im Walde, der dort seinen Esel weiden lässt, dafür bestrafen, oder müsste ihn sogar bestrafen. Unser Nikolaus im Schellenberg hat meistens auch Schafe und Ziegen neben seinen Eseln, auch Gross- und Kleinvieh. Und eben diese Beweidung des Waldes, die an einigen Tagen im Jahr stattfindet, ist nach besagtem Art. 17 verboten. Ich denke, die Regierung hat in der Vergangenheit sicher das nötige Augenmass walten lassen, ihm keine Strafe zu verhängen. Bei den Ämtern bin ich mir nicht so sicher, ob das Augenmass irgendwo vorhanden ist, den Nikolaus nicht zu bestrafen. Wenn dann ein Amt dieses Gesetz nach dem Buchstaben auslegt, dann gute Nacht für den Nikolaus im Walde. Der Nikolaus müsste sogar noch der vorsätzlichen Zuwiderhandlung angeklagt werden, da er bekanntlich zum wiederholten Male jährlich seine Tiere im Walde am Schellenberg weiden lässt. Ich verstehe auch, dass der Regierung die Ahndung von Übertretungen und Busse per Gesetz an ein Amt delegieren möchte. Ich möchte aber nicht erleben, dass unser Nikolaus im Walde einen Strafbefehl bekommt, nur weil er einige Tage seine Tiere im Wald einzäunt. Und das betrifft auch jeden Bauern, der den Waldrand einzäunt, damit seine Tiere an einem heissen Sommertag im Schatten stehen können. Ich bitte die Regierung, diesen Art. 50 so zu gestalten, dass die grosse Keule der Bestrafung wirklich nur im äussersten Notfall verwendet wird. Danke. Der Nikolaus wird es Ihnen auch danken. Ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich anerkenne die Notwendigkeit, dass man sogenannte bedeutsame ökologische Flächen verbindet, besser verbindet. Mir stellt sich allerdings die Frage, wie gross diese Notwendigkeit ist in unserem Land. Und je nach Grösse dieser Notwendigkeit müsste man dann das Gesetz auch anpassen. Wir haben eben über die Mittagspause erfahren - wenn man das noch nicht gewusst hat -, dass bei uns zum Beispiel der biologische Anbau prozentmässig international am höchsten ist. Da kann man davon ausgehen, dass auch die biologischen Flächen, also möglichst naturbelassene Flächen, recht weit verbreitet sind. Der Kollege Beck hat ausgeführt oder daran erinnert, wie die VBO uns auch mitgeteilt hat, dass prozentual sehr grosse oder gute ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden werden. Von daher könnte man sich fragen, ob die ökologisch bedeutsamen Flächen, die vernetzt werden sollen, nicht schon ausreichend oder zu einem fast ausreichenden Grad durch diese ökologischen Anbauflächen verbunden sind. Es geht hier eben um die Verhältnismässigkeit. Ich möchte nicht bezweifeln, dass es sicher sinnvoll und notwendig ist, nicht nur ökologische Inseln zu haben, sondern diese auch möglichst gut zu verbinden. Aber es stellt sich mir eben die Frage, ob nicht schon gute Verbindungen vorherrschen.
Es wurden zum Teil auch in anderem Zusammenhang schon Verbindungen geschaffen. Soweit mir bekannt ist, wurden zum Beispiel im Unterland Verbindungen und solche neue lange Gehölze angelegt, angepflanzt, um eben dem Wild, das zum Beispiel an den Hanglagen in Nendeln und anderswo zu zahlreich vorkommt, dass sich das lieber in Richtung Rhein ausbreitet und dort andere geschützte Flächen, also mit Wald bestockte Flächen, aufsuchen kann. Das Wild hat sicher etwas Mühe, über offene Flächen - zum Beispiel eben in andere Waldstücke - zu gehen. Da wurden meines Wissens mit grossem Erfolg schon Gehölze angelegt, angepflanzt, um eben solche Waldstücke zu verbinden. Das wäre für mich schon eine solche Massnahme, die jetzt ohne diese vorgesehene Änderung des Gesetzes durchgeführt wurde.
Grundsätzlich begrüsse ich also auch eine gewisse Flexibilisierung, dass man Waldflächen, in dem Sinne Gehölze, anlegen kann, die nicht mehr strikte dem bisher gültigen Waldgesetz unterstellt sind, für die dann eben ein Rodungsverbot gelten würde. Dazu möchte ich noch sagen, dass man diese Flexibilisierung des Rodungsverbots vielleicht auch in anderen Waldstücken, nicht nur in diesen Verbindungsgehölzen - ich sage jetzt mal -, überprüfen sollte ganz im Sinne der Ausführungen von der Abg. Wohlwend.
Ich kenne Grundstücke von Bodenbesitzern, die über Jahrzehnte zum Teil nicht bewirtschaftet wurden, weil diese Bodenbesitzer vielleicht das Grundstück nicht verpachtet haben oder aus irgendeinem Grund das Gefühl hatten: schauen wir mal, was da wächst, und dann vielleicht ein paar Jahre später das Gefühl hatten, mir reicht jetzt das Gestrüpp, und dann wurde das aber als Wald betrachtet. Die Bodenbesitzer fühlten sich dann zeitweise in manchen Fällen gezwungen, nächtlicherweise Rodungen vorzunehmen, weil sie eben nicht Wald wollten, sondern ihr Grundstück. Also ich sehe da auch ein gewisses Flexibilisierungspotenzial. Man könnte ja immerhin sagen, dann hatten wir wenigstens diese 10 oder 20 Jahre ein Stück Wald oder Gebüsch, und später wird das dann halt wieder zu einer anderen Nutzungsfläche.
Ein gewisses Flexibilisierungspotenzial sehe ich auch noch in einer vielleicht etwas anderen Definition dieser Waldungen, die man vielleicht anpflanzen möchte, um eben diese ökologischen Flächen zu verbinden. Man könnte ja sagen oder wirklich zum Ausdruck bringen, dass diese neu bestockten Waldstücke weiterhin zum Beispiel als Waldweiden von der Landwirtschaft genutzt werden können. Der Kollege Peter Büchel hat es angesprochen. Im Waldgesetz wird sehr strikte unterschieden zwischen Wald und Weide, und im Wald darf sich das Vieh nicht aufhalten. Das ist mittlerweile aber auch erkannt als eigentlich ökologischer Unsinn. In diesem Grenzbereich zwischen Wald und Weide - es ist ja eigentlich unnatürlich, dass der Wald hier anfängt und die Weide dort aufhört -, sondern es sind in der Regel Grenzbereiche. Und diese Grenzbereiche sind eben auch sehr wertvoll. Die Biodiversität ist genau in diesen Grenzbereichen sehr hoch. Deshalb würde ich die Regierung bitten, auf die 2. Lesung hin diese Punkte, die ich angesprochen habe, eben wie zum Beispiel ökologisch bedeutsame Flächen tatsächlich verbunden werden müssen, wie notwendig diese Verbindungen tatsächlich sind, oder könnte man vielleicht sagen, dass man tatsächlich nur sehr wenige Verbindungen schaffen muss, weil eben diese ökologischen Flächen, wo biologischer Anbau betrieben wird oder die nur biologisch bewirtschaftet werden, ob die nicht auch als Verbindungsstücke betrachtet werden können.
Ich unterstütze die beiden Voten der beiden Kollegen Wohlwend und Büchel. Es gibt auch noch andere Absätze im Waldgesetz, die man im Zuge dieser Gesetzesänderung betrachten könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Lassen Sie mich noch auf die Voten der Abgeordneten Beck und Schurti zurückkommen zum Thema, dass Flächen, die zur Extensivierung oder Lebensraumvernetzung bestockt werden, nicht mehr als Wald gelten sollen, um die Notwendigkeit der ökologischen Aufwertung unseres Kulturlandes zu betonen.
Hecken und Feldgehölze, aber auch andere ökologisch hochwertige Flächen wie ungedüngte Ackerlandstreifen, Buntbrachen, extensiv genutzte Wiesen und Weiden sind ein äusserst wichtiges Instrument, um dem Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken. Diese Woche haben wir vom Amt für Umwelt den neuen Umweltbericht - heisst das, glaube ich - erhalten, und dort ist der Indikator, der am stärksten negativ auffällt, eben schon wieder - wie letztes Jahr - der Indikator Biodiversität. Der ist nämlich weiterhin negativ; dies trotz unserer guten Noten im Bereich Bio-Landwirtschaft.
Mit gezielten Massnahmen können Rückzugsgebiete für Pflanzen und Tiere sowie dringend benötigte Netzknoten als Trittflächen und Vernetzungsflächen im Lebensraumverbund geschaffen werden. Vernetzte Natur- und Kulturflächen erhalten und fördern den natürlichen Reichtum. Die VBO befürchtet nun, dass durch die Gehölzpflanzungen ein direkter Flächenverlust und indirekt eine qualitative Standortverschlechterung der angrenzenden Flächen verursacht werden könnte, der bei den Bauern zu Einkommenseinbussen führen könnte. Auf Seite 16 des Berichts betont die Regierung ihren Willen zu einem sorgfältigen Umgang mit Landwirtschaftsboden im Allgemeinen und Ackerböden im Besonderen mit dem Ziel, den Erhalt nutzbaren Bodens möglichst umfassend zu gewährleisten. Die Regierung sieht also keine allgemeine Verschlechterung durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf uns oder eben auch auf die Bauern zukommen und betont die Notwendigkeit und den Willen, fallweise sinnvolle Lösungen zu suchen. Ganz im Sinne der VBO will die Regierung zum einen die produktiven Böden gemäss Bodenerhaltungsgesetz von Vernetzungselementen verschonen, und zum anderen sicherstellen, dass durch neue Gehölzpflanzungen keine Bewirtschaftungserschwernisse geschaffen werden. Nun, mir reicht das eigentlich aus. Ich bin damit zufrieden. Ein Landwirtschafts- und Vernetzungskonzept, das unter Einbezug aller beteiligter Personen und Organisationen ausgearbeitet wird, könnte die Zielkonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz mindern, denn es besteht weiterhin grosser Bedarf an einer Vernetzung der Lebensräume und einer ökologischen Aufwertung. Denn kleine, isolierte Populationen sind stark bedroht. Ist der Genpool einer Population zu klein und findet kein Genaustausch mit anderen benachbarten Populationen mehr statt, ist sie nicht überlebensfähig. Die gesamte Fauna muss zum Überleben mobil sein können. Kleintiere mit wenig Aktionsradius brauchen viele kleine vernetzte Lebensräume, damit der Genfluss zwischen Populationen gewährleistet ist. Da gibt es Untersuchungen der Vogelwarte und der Universität Basel. Sie zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, eine Feldgrille oder eine grosse Goldschnecke anzutreffen, mit der Erreichbarkeit anderer Ausgleichsflächen steigt. Die einzelnen Flächen in der Schweiz seien praktisch immer zu klein, um lebensfähige Tier- und Pflanzenpopulationen zu beherbergen. Ihre sinnvolle Anordnung und Vernetzung in der Landwirtschaft ist deshalb unabdingbar. Das trifft nun auch auf unsere liechtensteinischen Landwirtschaftsgebiete zu.
Aber, nun komme ich noch zum Wild. Insbesondere auch unser Wild benötigt vernetzte grössere Feldgehölzflächen. Die Mobilität unserer Wildtiere ist sehr ausgeprägt und überlebenswichtig. Sie dient neben dem erwähnten genetischen Austausch zwischen Populationen auch der saisonalen Wanderung und der Ausbreitung der Verbreitungsgebiete. Wildtiere bewegen sich auf festen Routen, sogenannten Wildtierkorridoren. Der Abg. Schurti nahm ebenfalls darauf Bezug. Er hat erwähnt, dass durch das St. Galler Rheintal mehrere dieser Routen führen und eine davon speziell angesprochen. Ich glaube, das war der Korridor in Ruggell am Rhein. Durch das St. Galler Rheintal führen fünf dieser Routen, vier davon durch unser Land. Bis auf jenen nur beeinträchtigten Wildtierkorridor durch das Ruggeller Riet sind alle anderen bei uns unterbrochen. Eine Vernetzung diesbezüglich ist dringend notwendig. Im intensiv genutzten Talraum besteht ein Defizit an lebensraumvernetzenden Elementen. Unsere Kulturlandschaft könnte eine sehr hohe Biodiversität aufweisen. Ein grosser Teil der dort vorkommenden Arten gilt heute jedoch als gefährdet. Der Grund liegt in der Intensivierung der Landwirtschaft in den letzten 60 Jahren, wohl dem wichtigsten Grund für den Rückgang der Biodiversität in Mitteleuropa überhaupt.
Die Landwirtschaft verursacht hohe Nährstoffeinträge. Während einige wenige Pflanzenarten vom reichhaltigen Nährstoffangebot profitieren, werden andere Arten verdrängt. Daneben hat die Einführung von Pestiziden vielen Nützlingen den Tod gebracht. Schliesslich wurden durch die Mechanisierung der Landwirtschaft Kleinstrukturen wie Tümpel, Obstbäume, Sträucher, Steinhaufen und Asthaufen beseitigt. Die bewirtschafteten Flächen wurden grösser und eintöniger. Die vielfältigen Strukturen wurden Opfer der Produktivitätssteigerung. Um dem entgegenzuwirken, wurden in den letzten 20 Jahren Massnahmen eingeleitet und sogenannte ökologische Ausgleichsflächen geschaffen. Diese liegen zwar bei der Zielgrösse von rund 15% - im Jahr 2012 waren es 553 ha - entscheidend ist aber vor allem ihre Qualität. Untersuchungen von Agroscope haben ergeben, dass im Schweizer Mittelland, obwohl 12% ökologische Ausgleichsflächen bestehen und ausgewiesen werden, gerade einmal 2 bis 4% davon qualitativ wertvolle Naturflächen sind. Die Studie kommt zum Schluss, dass das Ziel, mit dem ökologischen Ausgleich den Rückgang der gefährdeten Arten zu stoppen und ihre Wiederausbreitung zu ermöglichen, nicht erreicht wird. Nun komme ich noch einmal auf diesen Indikator zurück: Ich denke, auch in Liechtenstein sieht man eben, dass wir noch nicht so weit sind. Und solange dieser Indikator im roten Bereich ist, also im negativen Bereich, müssen wir unsere Anstrengungen eben auch aufmerksam weiterverfolgen und uns da ehrlich engagieren.
Ich komme gleich zum Schluss. Neben den ökologischen Ausgleichsflächen wird die Landwirtschaft grösstenteils immer intensiver bewirtschaftet. Unsere Wiesen werden zum Beispiel deutlich stärker gedüngt, früher oder häufiger gemäht als noch in der Zeit meiner Kindheit vor 30 Jahren. Je häufiger gemäht wird, desto weniger Planzenarten kommen in einer Wiese vor. Durch die neuen Mähmethoden überlebt praktisch nichts mehr. Nicht nur werden Gelege von wiesenbrütenden Vögeln regelmässig zerstört, auch Amphibien, Reptilien und Insekten überleben eine Mahd mit einem Kreiselmäher kaum. Auch bei extensiv bewirtschafteten Blumenwiesen führt dies zu Problemen. Die einzelnen Flächen werden komplett und alle fast gleichzeitig gemäht. Ich kenne das von Tuass und dem Lawenatal persönlich sehr gut. Eine Untersuchung der ETH Zürich und von Agroscope hat ergeben, dass auch hier nur wenige Insekten die Ernte überleben. ETH und Agroscope plädieren deshalb dafür, ungeschnittene Bereiche als Zufluchtsorte stehen zu lassen. Forschungsresultate zeigen, dass die Heuschreckendichte am Ende der Ernte in den Altgrasflächen zwei- bis dreimal höher war als vorher. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die teilweise etwas amüsante Eintretensdebatte abschliessen mit einer Richtigstellung, die mir doch sehr wichtig erscheint. Herr Büchel, man sollte sich nicht mit fremden Federn schmücken. Es ist bei weitem nicht Schellenberg, sondern der Pferdeverein Mauren, der Nikolaus im Walde jedes Jahr durchführt. Im Übrigen findet der aktuell wieder statt. Wenn sie nicht verhaftet wurden bis morgen, können Sie am 6. eventuell sogar noch einen verschneiten Nikolaus im Walde erleben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klarstellung.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Es ist mir reichlich bekannt, dass das der Pferdeverein Mauren ist, und ihm gebührt auch Dank. Nur, die Maurer wollten ihn nicht im Walde haben. Darum hat er sich in den Schellenberg zurückgezogen. Das ist eigentlich der Grund, warum er am Schellenberg ist. Das nur zur Klarstellung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank auch für diese Präzisierung.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte nicht auf Formalismus machen, aber zum ersten Mal erlebe ich, dass in einer Vorlage Artikel angesprochen werden, die eben nicht Teil dieser Vorlage sind. Und ich als Abgeordneter weiss eigentlich nicht, wie damit umzugehen sein wird. Bedeutet das, dass die Regierung zu diesen Artikeln ihre eigene Stellungnahme ausführlicher gestaltet, sodass es nachher bei der 2. Lesung durchgeht, oder muss formell über diese Artikel eine 1. Lesung durchgeführt werden? Einfach, damit ich da Klarheit habe: Alle Artikel 6, 7, 17, von denen da gesprochen wurde, kenne ich nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Es ist sicherlich legitim, im Rahmen einer 1. Lesung zu einer Gesetzesvorlage auf Angelegenheiten einzugehen, die jetzt nicht direkt in der Gesetzesvorlage vorgesehen sind, wenn man eben gerade eine Überarbeitung eines Gesetzes vornimmt. Was die Regierung dann damit anstellt, das werden wir sehen.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte gerade anknüpfen an die Äusserung des Landtagspräsidenten. Ich denke, es ist legitim, wenn man auch Artikel anspricht bei einem Gesetz, welche nicht im Bericht und Antrag enthalten sind. Es kann dann ein Meinungsbild entstehen. Allerdings stelle ich fest, dass sich nur wenige Abgeordnete zu den beantragten Prüfungen - es wurde ja nur beantragt zu prüfen, ob Art. 6, 7 und 17 geändert werden sollen -, es haben sich kaum andere Abgeordnete dazu geäussert. Die Regierung kann ein Stimmungsbild somit nicht mitnehmen. Aber wir werden sicher die Angelegenheit prüfen und sehen, ob und wie das Gesetz verändert werden soll. Art. 1 sagt ganz klar: Als Wald gilt jede Fläche im Ausmass von mindestens 250 Quadratmetern, die mit mindestens 12 Jahre alten Waldbäumen oder Waldsträuchern bestockt ist. Ob dieser Artikel gelockert werden soll, das werden wir prüfen und im Rahmen der Stellungnahme auch eine Äusserung dazu machen. Sollte sie dem Gesamtlandtag nicht gefallen, dann besteht immer noch die Möglichkeit eines parlamentarischen Vorstosses.
Ich möchte darauf hinweisen, dass mit der Abänderung des Waldgesetzes, die heute vorgeschlagen wird, eine eigentliche Lockerung stattfindet in Bezug auf Waldflächen und Definition von Wald zum Wohle der Ökologie. Das Naturschutzgesetz aus dem Jahr 1996 fordert die Vernetzung ökologisch bedeutsamer Lebensräume mit sogenannten Trittsteinen. Solche entstehen zum Beispiel durch die Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen. Die Praxis hat gezeigt, dass durch die Bestimmungen des Waldgesetzes Konflikte besonders in der landwirtschaftlichen Nutzzone entstehen können, da Bestockungen einer bestimmten Grösse gemäss Waldgesetz nach 12 Jahren automatisch zu Wald werden und somit nicht mehr gerodet werden können. Um diesen Konflikt auszuräumen, soll mit dieser Vorlage das Waldgesetz zentral mit Änderung des Art. 2 angepasst werden. Eine breite Vernehmlassung ist erfolgt. Die Gemeinden haben die Anpassung grundsätzlich begrüsst. Den Einwänden der VBO konnte Rechnung getragen werden, wie auch im Bericht und Antrag ausgeführt wird. Die LGU hat sich grundsätzlich zustimmend geäussert, und neu wird vom Amt für Umwelt ein Kataster geführt werden bezüglich der bestockten Flächen, die zur Lebensraumvernetzung geschaffen werden und wurden. Die weiteren Gesetzesänderungen betreffen Ergänzungen und Präzisierungen.
Wenn ich zu den Äusserungen der Abgeordneten im Einzelnen kommen darf, dann möchte ich zuerst einmal betonen, wie erstaunt ich bin über die Anzahl der Selbstanzeigen, die hier im Landtag heute erfolgt sind. Mindestens drei habe ich ausgemacht. Zwei Selbstanzeigen und dann eine Begünstigung, wenn man das ganz streng nehmen würde. Ich möchte dazu betonen, dass die Ämter, insbesondere das Amt für Umwelt, sehr wohl mit Augenmass vorgehen. Im Ministerium für Umwelt sowie im Amt für Umwelt sind ja das ehemalige Amt für Wald, Natur und Landschaft, das Amt für Umweltschutz und das Amt für Landwirtschaft vereinigt. Und wenn hier Interessenskonflikte entstehen - und das tun sie auch -, dann wird eine Abwägung immer notwendig sein. Und das Ministerium spricht ja auch mit einer Stimme und muss die Interessensabwägung vornehmen, bevor ein Bericht und Antrag in den Landtag kommt.
Die Abg. Karin Rüdisser-Quaderer hat sehr schön aufgezeigt, dass mit dem Bericht und Antrag eine Lösung für beide Anliegen getroffen werden kann, nämlich die Vernetzung von ökologischen Lebensräumen, aber auch mit möglichst geringen Flächenverlusten für die Landwirtschaft. Sie hat die Flächenverluste für die Landwirtschaft als überschaubar bezeichnet. Ich möchte mich diesem anschliessen. Das ist auch die Meinung der Regierung.
Dann war noch eine Frage zu den Neophyten und deren chemische Bekämpfung. Wie ich vorhin gerade ausgeführt habe, liegt es durchaus im Interesse des Ministeriums, der Regierung, des Amtes, dass auch hier mit Augenmass vorgegangen wird, und aus Gründen des Umweltschutzes natürlich nicht Chemikalien rigoros eingesetzt werden, sondern nur im alleräussersten Notfall; das versteht sich von selbst.
Die Abg. Helen Konzett Bargetze hat sich bezüglich der Auenwälder geäussert. Das wurde von der LGU auch schriftlich eingebracht, diese Bedenken in Bezug auf die Auenwälder. Wir haben diese natürlich auch schriftlich erhalten. Dazu kann ich mich wie folgt äussern: Die Regierung hat die Auenwälder nur aus der Aufzählungsliste Art. 2 Abs. 2 entfernt, weil sie grundsätzlich sämtliche Kriterien, die es gemäss Art. 2 Abs. 1 für die Definition als Wald braucht, erfüllen. Dasselbe gilt auch für Windschutz- und Feldgehölze. Es macht somit keinen Sinn, dass man dies in Abs. 2 wie bis anhin aufführt, weil dort ausschliesslich solche Bestockungen aufscheinen sollen, die allenfalls zu Zweifel Anlass geben könnten. Dass wir die genannten Bestockungstypen in der neuen Auflistung in Abs. 2 ersatzlos gestrichen haben, heisst aber keineswegs, dass wir Auenwälder, Windschutz- und Feldgehölze künftig nicht mehr als Wald anerkennen, sofern diese die Mindestfläche von 250 Quadratmetern aufweisen.
Was die LGU beschäftigt ist vermutlich der Umstand, dass die Auenwälder einer grösseren Dynamik ausgesetzt sind als andere Waldbestockungen. Was Auenwälder von normalen Wäldern unterscheidet, ist der Umstand, dass sie regelmässig überflutet werden. Je nachdem, wie lange dieser Zustand des Wassereinstaues jeweils dauert, kann das auch zum Absterben einzelner Bäume führen. Das wiederum könnte die Waldfläche kurzzeitig verringern, wenn nicht innerhalb weniger Jahre wieder Bäume nachwachsen können. Wenn die verbleibende Waldfläche auf diese Weise unter die Mindestfläche von 250 Quadratmetern sinken würde, wäre sie gemäss Art. 2 nicht mehr Wald im Sinne des Waldgesetzes. Dass das in Liechtenstein aber sehr unwahrscheinlich ist, zeigen folgende Zahlenbeispiele: Wir haben im ganzen Land nur noch vier Fälle, wo eine temporäre Überflutung von Wald stattfindet und allenfalls ein Flächenschrumpfungsprozess ausgelöst werden könnte. Das ist zum einen die Ruggeller Au, die heute als Waldreservat ausgeschieden ist und eine Fläche von mehr als 120'000 Quadratmetern hat. Zum anderen das Waldreservat Steger Bach/Samina-Bach, wo die auf vier Teilflächen verteilten Waldungen ebenfalls eine Mindestgrösse zwischen 8'000 und 19'000 Quadratmetern haben. Als drittes die Sonderwaldfläche Gampriner Au mit einer Gesamtfläche von 75'000 Quadratmetern, die allerdings von einer Grundwasserpumpe gesteuert künstlich mit Hochwasser versorgt wird. Und zu guter Letzt die Sonderwaldfläche Alta Bach, wo infolge Hochwasser temporär insgesamt 35'000 Quadratmeter Wald eingestaut werden können. Alle vier Auenwälder liegen somit nachweislich deutlich über der Mindestwaldfläche von 250 Quadratmetern. Abgesehen von der Grösse, die im schlechtesten Fall die minimal geforderte Fläche um das 32fache übersteigt, sind Waldreservate und Sonderwaldflächen per Verordnung ausgewiesen in Naturvorrangflächen, die einen besonders hohen Schutzstatus geniessen. Für die Regierung und für das Fachamt jedenfalls sind die Sorgen der LGU in Bezug auf den möglichen Verlust unserer Auenwälder nicht nachvollziehbar, denn der Schutz ist gewährleistet.
Die Abg. Helen Konzett Bargetze hat auch auf die Notwendigkeit von ökologischen Vernetzungsflächen hingewiesen. Damit komme ich zum Abg. Alois Beck, der gerade diese ökologischen Ausgleichsflächen in Frage gestellt und angeregt hat, dass nicht ohne Not solche geschaffen werden sollen. Er ist in Sorge um die Sicherung des landwirtschaftlichen Bodens und bittet, aufzuarbeiten, ob der landwirtschaftliche Boden nicht zu stark beansprucht wird zugunsten der ökologischen Ausgleichsflächen, und weist darauf hin, dass die Landwirtschaft ein Mitspracherecht erhalten sollte, was sie jetzt schon hat.
Insbesondere haben Sie, Herr Abg. Beck, nachgefragt, ob das Prozedere mit einem Leitfaden genügt, oder ob es eine Verordnung braucht. Wir sind der Meinung, dass es keine Verordnung braucht, werden das aber nochmals überprüfen und die Antwort bis zur nächsten Lesung vorbereiten.
Auch der Abg. Pio Schurti ist besorgt um die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Herr Schurti, Sie haben auf den Biolandbau hingewiesen. Es ist tatsächlich so, dass unser Land Spitzenreiter im biologischen Landbau ist. Kein Land hat so viele Biobauern, wie wir das haben. Darauf sind wir stolz. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das nicht direkt mit ökologischen Ausgleichsflächen zu tun hat, der biologische Landbau.
Auch das Wild haben Sie angesprochen. Ökologische Ausgleichsflächen werden nicht nur, aber auch für das Wild geschaffen. Flora und Fauna sind gleichermassen betroffen. Und auch für Kleinlebewesen werden ökologische Trittsteine und Ausgleichsflächen benötigt.
Sie haben, Herr Abg. Schurti, auch eine Lockerung des Rodungsverbots angesprochen. Darauf bin ich am Anfang meines Votums schon eingegangen. Wir werden das prüfen und entsprechend Stellung nehmen.
Die Abg. Frau Christine Wohlwend hat insbesondere auf den Richtplan Planken Bezug genommen. Ja, dieses Thema hat uns über sehr lange Zeit beschäftigt. Ich würde sagen ungebührlich lange, denn der Antrag ist schon eingegangen bei der Vorgängerregierung. Aus unterschiedlichen Gründen gab es Verzögerungen. Ich kann jetzt berichten, soweit es noch nicht bekannt ist, dass der Richtplan Planken genehmigt ist, und zwar zu 90 bis 95%, würde ich mal sagen. Ausgenommen ist eine ganz kleine Ecke, wo es eine bewaldete Fläche gibt. Also der Richtplan Planken ist insgesamt genehmigt mit Ausnahme dieser kleinen Fläche. Es hat eine Begehung auch mit der Regierung stattgefunden. Wir haben uns auch die Fläche angeschaut. Bei dieser bewaldeten Fläche geht es um Wald, der in den letzten Jahren entstanden ist, ohne dass er angepflanzt wurde. Und jetzt geht es in erster Linie darum, zu beurteilen und festzustellen, ob es sich hier um einen Schutzwald handelt, der zum Schutz der Siedlung und der Bevölkerung notwendig ist oder eben nicht. Ein Rodungsantrag, so wurde mir gesagt, ist vorbereitet. Der Rodungsantrag hat an das Amt zu ergehen. Ich habe mich kürzlich, weil die ganze Angelegenheit gerade so viele Verzögerungen erfahren hat, beim Amt erkundigt, ob dieser Antrag schon eingegangen ist und darauf hingewiesen, dass er sofort bearbeitet werden muss, wenn er eingeht. Er ist noch nicht da, so die Auskunft.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass wenn dort, wo Ermessensspielraum besteht und die Gemeinde ihre Anträge und Ansprüche geltend macht, bin ich persönlich der Meinung - ich denke, ich vertrete hier aber auch die Gesamtregierung -, dass der Gemeindehoheit bzw. der Gemeindeautonomie eine hohe Priorität zukommt. Der Ermessensspielraum ist aber abgegrenzt. Wo er ausgeschöpft werden kann, werden wir dies tun.
Es wurde angeregt, Art. 6 und 7 zu lockern. Art. 6 und 7 beziehen sich auf Rodungsverbot und Ausnahmebewilligungen bzw. Rodungsersatz. Darauf bin ich schon eingegangen. Wir werden das prüfen.
Der Abg. Peter Büchel hat auch um Prüfung eines Artikels gebeten, und zwar bei Art. 17, wo es um waldschädigende Nutzungen geht. Ich denke, Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass hier sowieso schon Augenmass angewandt wird. Aber ob Tiere weiden sollen im Wald oder nicht, ich denke, auch das ist eine Überprüfung wert. Wir werden die Antwort bis zur nächsten Lesung parat machen.
Ja, das ist schon alles. Ich denke, ich habe die Fragen beantwortet.
Ich möchte noch Ausführungen machen zum landwirtschaftlichen Boden, der ja ein knappes Gut ist, weil das hier verschiedentlich angetönt wurde. Ich denke, es darf auch darauf eingegangen werden aus verschiedenen Gründen, weil eben gerade das Amt für Umwelt zuständig ist für Wald, für Umweltschutz und für Landwirtschaft. Ich möchte Ihnen mit meinen Ausführungen aufzeigen, dass sehr wohl Abwägungen vorgenommen werden und es versucht wird, allen Seiten gerecht zu werden. Und das ist tatsächlich ein Austarieren und ein Gratwandern. Aufgrund der Kleinheit unseres Landes ist Boden tatsächlich ein knappes Gut. Bei der Nutzung des Bodens treten deshalb Zielkonflikte auf, insbesondere auch zwischen Umweltanliegen und der Landwirtschaft. Durch die Anlage von Gehölzen zur ökologischen Vernetzung gehen der Landwirtschaft Nutzflächen verloren. Es ist jedoch nicht primäres Ziel der Abänderung des Waldgesetzes, das Gesetz zum Erhalt des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens zu schwächen, wie dies aus der Stellungnahme der VBO herausgelesen werden könnte. Allerdings sollen Gehölze zum ökologischen Ausgleich, wenn sie mal in landwirtschaftlichen Nutzflächen angelegt worden sind oder werden, einen gewissen Bestand haben können. Die Gesetzesvorlage will verhindern, dass Gehölze nach 12 Jahren gerodet werden, nur aus dem einzigen Grund, damit sie rechtlich nicht zu Wald werden. Deshalb haben wir diese Lockerung ja heute auch vorgeschlagen.
Zum Bedarf und Nutzen von Lebensraumverbesserungsprojekten ist auszuführen, dass die Regierung sich bewusst ist, dass Lebensraumprojekte zu einer Reduktion der landwirtschaftlichen Nutzflächen führen. Bedarf und Nutzen solcher Projekte werden im Vorfeld unter Beteiligung der Vertreter der Landwirtschaft geprüft. Es gibt Fälle, in denen das in der Vergangenheit nicht in der gewünschten Tiefe erfolgt ist. Die im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform durchgeführte Zusammenlegung der ehemaligen Ämter im Umweltbereich - das sind eben das Landwirtschaftsamt, das Amt für Wald, Natur und Landschaft und das Amt für Umweltschutz - zum neuen Amt für Umwelt bietet heute Strukturen, die diesen Austausch zwischen den Interessensgruppen Landwirtschaft und Naturschutz amtsintern erleichtern und besser gewährleisten. Zudem wurde seit der neuen Legislatur in den beiden vergangenen Jahren ein Jour fixe zwischen Amt für Umwelt und der VBO eingerichtet, an welchem solche Themen auch besprochen werden.
Die Landwirtschaft ist zur Sicherstellung eines minimalen Anteils ökologischer Ausgleichsflächen gesetzlich verpflichtet. Leider fehlen gerade in den landwirtschaftlichen Gunstlagen ausreichende Projekte. Dies müssen nicht zwangsläufig grossflächige Gehölze sein. Auch kleinflächige Trittsteine tragen zur Biodiversität bei. Es gilt aber auch, die Ansprüche an die Biodiversität aus Sicht des Naturschutzes zu betrachten. Ökologische Ausgleichsflächen im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises vermögen diesen Kriterien nicht zwingend in allen Punkten zu genügen. Eine ökologische Bewertung der im Rahmen der landwirtschaftlichen Vorgaben angelegten Ausgleichsflächen steht zudem noch aus. Es gibt in der Schweiz Hinweise darauf, dass die ökologischen Ziele mit diesen Instrumenten nicht im gewünschten Ausmass erreicht werden können.
Damit komme ich zum Ende meiner Ausführungen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte nochmal zurückkommen auf meine Anfrage, die ich vorhin stellte bezüglich Artikel, die jetzt aufgenommen oder erwähnt werden in einer 1. Lesung auf die 2. Lesung hin. Mir geht es überhaupt nicht darum, das zu hinterfragen oder die Legitimität zu hinterfragen - im Speziellen sogar ein Dank, wenn Anregungen mit eingebracht werden, an diejenigen Votanten, die sie vorbrachten -, mir geht es darum: Wie gehen wir damit in der 2. Lesung um? Das ist der einzige Punkt. Ich bitte die Regierung, wenn sie die Anregungen zu Art. 6, 7 und 17 aufnimmt - ich sage es mal so: besondere Sorgfalt und besonders ausführlich auf diese Artikel eingeht - falls sie da noch Änderungen in die Gesetzesvorlage mit aufnehmen will. Denn ein Meinungsbild jetzt abzuholen ist genau ein Ding der Unmöglichkeit. Ich kenne die Artikel nicht. Ich habe auch nichts darüber gehört. Deshalb kann ich kein Meinungsbild dazu abgeben, dass Sie von der Regierungsbank etwas davon gewinnen könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank. Geschätzte Damen und Herren. Ein Meinungsbild kann man vermutlich nicht abgeben, aber ich denke, es ist sinnvoll, wenn die Artikel, die angesprochen wurden und die ich auch sehr unterstütze - gerade das, was Christine Wohlwend und Peter Büchel gesagt haben -, dass diese Artikel wirklich geprüft werden auf die 2. Lesung. Dann kann man sich ja die Meinung bilden, im Text, der dann in der Beantwortung stehen wird. Ich möchte nochmals im Sinne der Meinungsbildung wirklich darauf hinweisen, dass diese Artikel - ich glaube 6, 7 und 17 waren es - Einlass finden in die 2. Lesung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, im Sinne des von der Regierungsrätin gewünschten Stimmungsbilds im Landtag möchte ich gerne noch ein paar Pinselstriche hinzufügen und bestätigen, dass ich mich sehr gerne in die Reihe jener Abgeordneten stelle, die insbesondere eine Überprüfung der Art. 6 und 7 hinsichtlich gewisser Erleichterungen haben wollen. Ich danke der Regierungsrätin bereits heute für die Bereitschaft, dies zu tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ja, dann bin ich jetzt der Vierte, der zu diesem Stimmungsbild beiträgt. Ich würde das auch sehr begrüssen, wenn diese Artikel aufgenommen werden und möchte mich dem Abg. Wolfgang Marxer anschliessen in dem Sinne, dass es jetzt schwierig ist, detailliert zu diesen Artikeln Stellung zu nehmen, aber dass ich das befürworte. Damit stellt sich mir aber auch die Frage - und das haben wir ja in Traktandum 6 bei der Postulatsbeantwortung betreffend die Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Instituts des Gemeindebürgerrechts auch schon erlebt: Ab wann ist ein Bild ein Stimmungsbild? Wie definieren Sie denn diese Stimmungsbilder? Jetzt haben sich vier Personen positiv geäussert. Genügen vier Voten für ein Stimmungsbild oder brauchen Sie da mehr? Also wenn die Regierung öfters auf dieses Instrument Stimmungsbild zurückgreifen möchte, dann wäre ich froh, wenn wir das vielleicht irgendwie mal definieren, ab wann ist ein Stimmungsbild ein Stimmungsbild. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Kurz eine Präzisierung zu den Ausführungen der Frau Regierungsrätin. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass vonseiten der VBO eine Überprüfung der Lebensraumverbesserung mittels Gehölzpflanzungen angeregt wurde und nicht eine generelle. Sie haben ja alle diese Stellungnahme. Es wurde dort ja auch aufgeführt, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt. Das lediglich zur Präzisierung.
Vielleicht noch zu diesen Artikeln. Es ist von da her kein Problem, wie das der Abg. Wolfgang Marxer aufgeworfen hat, dass man hier zusätzliche Artikel diskutiert und die Regierung kann das aufnehmen zur 2. Lesung oder auch nicht. Das ist ihr unbenommen. Der Landtag selbst hat natürlich dann die Möglichkeit, Artikel, die hier nicht aufscheinen, nochmals aufzunehmen unter der Bedingung (gemäss Geschäftsordnung), dass natürlich 10 Tage vor der 2. Lesung diese auch eingereicht werden. Das ist natürlich Voraussetzung. Aber grundsätzlich ist das natürlich sehr wohl möglich und ist ja auch in dem Sinne zielführend, wenn sich aus der Debatte ein gewisser Bedarf ergibt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube nicht, Herr Abg. Eugen Nägele, dass das wirklich quantifizierbar ist. Ich meine, wenn sich fünf Abgeordnete dazu positiv äussern bei 14 Anwesenden, ist das doch schon eine ganze Menge.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, wann ist ein Stimmungsbild ein Stimmungsbild und aussagekräftig? Diese Frage hat den Landtag schon früher beschäftigt. Ich denke schon, dass ein Stimmungsbild erkennbar ist und unterstütze die Meinung des Landtagspräsidenten. Wenn sich diverse Abgeordnete in die selbe Richtung äussern und keine Gegenrede erfolgt, dann nehme ich das als Stimmungsbild mit, dass man in die geäusserte Richtung etwas vertieft prüfen und eventuell mit einem Vorschlag den Landtag begrüssen soll. Im Übrigen hat der Abg. Alois Beck darauf hingewiesen, dass der Landtag auch selbst noch Möglichkeiten hat, Artikel einzufügen. Dies sei ihm unbenommen. Vielleicht wäre dann, wenn die Regierung mit neuen Artikeln kommt auf die 2. Lesung hin, die wirklich eine gröbere Änderung verursachen, dass dann eine zweite 1. Lesung - das wäre auch noch eine Möglichkeit - gemacht werden könnte.
Die Frage des Abg. Wolfgang Marxer «Wie gehen wir mit diesen Artikeln um?» ist damit auch beantwortet, denke ich.
Ich habe das mitgenommen, dass diverse Abgeordnete eine Erleichterung wünschen von Art. 6 und 7, und wir werden darauf zurückkommen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, Sie haben eben erwähnt, Sie hätten mitgenommen eine Abänderung allenfalls von Art. 6 und 7, haben jetzt aber Art. 17 nicht mehr erwähnt. - Auch? - Okay, danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Natürlich werden wir alle drei Artikel - ich hatte sie vorher auch schon benannt - überprüfen, so wie es der Landtag wünscht. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir machen eine ganz kurze, einminütige Pause.
Die Sitzung ist für eine Minute unterbrochen.
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren mit den Beratungen fort.
Wir können jetzt über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen einhellig zugestimmt und wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Waldgesetzes vor. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zu diesem Artikel bzw. den drei aufgeführten Absätzen gibt es doch einige Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf Abs. 2. Hier wird in den Erläuterungen auf Seite 17 darauf verwiesen, dass es lediglich darum gehe, klarzustellen, wie die Kompetenzen zwischen dem Land und den Gemeinden sei. Mich würde interessieren: Gibt es hier weitere Massnahmen betreffend Verhütungs- und Schutzmassnahmen? Ist es effektiv so, wie es in den Erläuterungen steht, dass es rein um diese Kompetenzzuteilung geht, oder gibt es hier auch noch Neuigkeiten betreffend diese zu treffenden Verhütungs- und Schutzmassnahmen? Das wäre die erste Frage.
Die zweite Frage bezieht sich auf Abs. 3. Hier wird in den Erläuterungen auf Seite 8 darauf verwiesen, dass es sich lediglich um materielle Auswirkungen handeln würde. Mich würden natürlich speziell die finanziellen Auswirkungen interessieren. Es geht hier ja konkret darum, wie es mit dieser Wildschadenverhütung geht, mit diesem Kostenschlüssel im Jagdgesetz. Da würden mich die finanziellen Konsequenzen interessieren.
Dann zu Abs. 4: Da geht es um den Punkt Zustand Waldverjüngung. Ein - wie soll ich dem sagen - da haben wir ja das Problem, dass wir schlicht und einfach keinen Schutzwald haben, um es kurz und bündig auf den Punkt zu bringen. Das kostet uns auch sehr viel Geld. Roden müssen wir da nicht mehr. Da wurde bereits schon vor längerer Zeit intensivst gerodet. Aber wie gesagt, das ist nicht im Sinne der Sache. Die Regierung führt hier aus, es würde hier neue, andere Verfahren geben, um diese Waldverjüngung zu dokumentieren neben den Verbiss-Kontrollzäunen. Da würden mich natürlich die anderen Verfahren interessieren, wie das im Detail aussieht. Was ist hier geplant von Seiten der Regierung?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, geschätzter Abg. Wendelin Lampert. Sie sprechen hier einen alten Konflikt an zwischen Wald und Jagd. Wir werden bis zur 2. Lesung nähere Ausführungen dazu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 27 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 Abs. 1 Bst. cbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 Abs. 1 Bst. c bissteht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 Bst. a, abis und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 Bst. a, a bisund h stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Entschuldigen Sie, ich hätte noch eine Frage zu den Übergangsbestimmungen gehabt, wenn das noch möglich ist.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist sehr wohl möglich.Abg. Wendelin Lampert
Wir hatten in der letzten Zeit des Öftern die Diskussion, ob man hier rückwirkend etwas in Kraft setzen kann. Hier hat es hier drinnen ja schon glorreiche Entscheidungen gegeben, allein in den letzten Monaten. Ich frage mich schon, wenn ich diese Übergangsbestimmung so betrachte und die Entscheidungen der letzten Monate, wie das die Regierung so sieht mit dieser Rückwirkung. Denn hier steht ja explizit: «Das neue Gesetz wird hier Anwendung finden auf Art. 2 Abs. 3 Bst. f.» Da greift man doch ein wenig in die Vergangenheit ein nach meinem Dafürhalten. Aber wie gesagt, hier gibt es ja ganz unterschiedliche Entscheidungen und Argumente.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir sind der Meinung, dass mit diesem Gesetz hier eine Erleichterung geschaffen wird. Und wenn das neue Gesetz milder ist als das vorhergehende, dann kann eine Rückwirkung problemlos erfolgen. So ist die Meinung der Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Waldgesetzes in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Art. 4 Abs. 1 Bst. n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung.
Somit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in 1. Lesung beraten und haben gleichzeitig Traktandum 38 erledigt.
Wir machen jetzt eine kurze Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:45 bis 16:10 Uhr).
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