Abänderung des Umweltschutzgesetzes (Nr. 116/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 39: Abänderung des Umweltschutzgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 116/2014. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Der vorliegende Bericht und Antrag beinhaltet Gesetzesänderungen, die aufgrund von Umsetzungsmängeln, festgestellt durch die EFTA-Überwachungsbehörde, nötig sind: - Gemäss Richtlinie 2008/98/EG müssen Unternehmen, die gewerbsmässig Abfälle sammeln, befördern, damit handeln oder verkaufen, registriert werden.
- Gemäss Richtlinie 2009/31/EG können die EWR-Staaten die geologische Speicherung von CO2 auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten. Mit der Schaffung des Art. 50b soll dies für Liechtenstein vollzogen werden. Zum einen existieren bei uns sowieso keine geeigneten Speicherstätten, zum anderen ist diese Methode auch sehr umstritten. Bei der Speicherung von CO2 in geologischen Stätten wird das Problem, ähnlich der Lagerung des Atommülls auf künftige Generationen abgewälzt und ist daher nicht vertretbar.
Die Freie Liste ist für Eintreten auf die Vorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Mein Vorredner hat einiges schon erwähnt. Die Anpassung dieses Umweltschutzgesetzes ist nötig geworden, da die EFTA-Überwachungsbehörde wieder einmal festgestellt hat, dass unser Umweltschutzgesetz Umsetzungsmängel aufweist, die allenfalls zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen können. Im Konkreten betrifft diese Vorlage die geologische Speicherung von CO2 aus Kraftwerk- und Industrieanlagen nach der EU-Richtlinie 2009/31/EG und über Abfälle nach Richtlinie 2008/98/EG. Da die Lagerung von CO2 in geologischen Formationen weder eine nachhaltige Lösung zur Verringerung von CO2 ist noch eine erprobte Technologie, möchte die Regierung mit dem Art. 50b ein klares Verbot zur Speicherung im Sinne der EWR-rechtlichen Vorgaben erlassen. Ich finde dieses Ansinnen gut. Was mir aber ein bisschen komisch aufgestossen ist, ist Art. 50a. Dieser Artikel wird ebenfalls mit dieser Gesetzesanpassung eingeführt. Im Text zu Art. 50a steht unter anderem, dass die Einführung von Elektro- und Elektronikgeräten eine Registrierung, Berichterstattung und Kontrolle vorschreibt, und für dies alles sollen auch Vorschriften erlassen werden. Es steht zwar da, dass es eine Kann-Regelung ist, aber ich frage mich einfach, wie weit das gehen wird, wenn hier Vorschriften erlassen werden sollen. Für mich ist in diesem Zusammenhang auch noch die EU-Richtlinie 2011/65/EU wichtig, weil die dann eben auch in diesem Bereich aktiv ist. Und darum frage ich mich einfach: Könnte man nicht versuchen, alle diese Richtlinien bezüglich Produktion und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten gesamthaft zu betrachten? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich werde mich für Eintreten einsetzen. Kein Nein heute. Ein Satz auf Seite 8 hat mir eine Frage in den Kopf gesetzt, und zwar: Warum brauchen wir überhaupt ein EEG-Gesetz? Und zwar ist das auf Seite 8 unter 1.2.1. Wenn ich da lese: «Die weltweite Stromversorgung wird noch jahrzehntelang auf die Nutzung fossiler Energieträger angewiesen sein.» Und dann weiter: «Über 80 Prozent des weltweiten Energiebedarfs wird derzeit von fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle abgedeckt.» Klar, das bezieht sich jetzt natürlich nur auf Stromversorgung, aber ich glaube, es zeigt, wir können auf die fossilen Energieträger in den nächsten Jahren nicht verzichten. Und da frage ich mich eigentlich: Warum braucht es eine CO2-Abgabe? Ist das nicht ein Widerspruch? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu dieser Gesetzesvorlage gibt es offenbar nicht allzu viel zu sagen, und die Regierung ist auch der Meinung, dass was wir nicht brauchen, müssen wir auch nicht gesetzlich regeln. Wenn die Richtlinien es vorgeben, klammern wir das einfach aus.
Zum Abg. Peter Büchel, Art. 50a, ob wir die Richtlinie nicht gesamthaft betrachten sollen: Wir werden diese Anregung aufnehmen und bis zur 2. Lesung dazu Stellung nehmen.
Und zum Abg. Harry Quaderer: Es ist eine Tatsache, dass sich der Energieverbrauch noch auf fossile Energieträger stützt. Und es ist auch eine Tatsache, dass weltweit Massnahmen unternommen werden, die alternativen Energien/ Energiegewinnung zu fördern. Und es ist auch eine Tatsache, dass der CO2-Ausstoss zu hoch ist und das Klima sich erwärmt. Wir werden in der nächsten Woche dieses Thema intensiv thematisieren. Und zwar, wenn ich sage wir, dann meine ich hunderte Staaten der Erde, die da zusammenkommen, auch Staaten wie China und USA, die sich bisher etwas distanziert haben und keine Verpflichtungen eingehen wollten, sich in ihrer Haltung etwas geändert haben. Soweit sind meine Informationen. Das heisst für mich, dass der Bedarf oder das Bedürfnis, auf alternative Energien auszuweichen, weltweit erkannt ist und auch Anstrengungen unternommen werden. Aber wir sind jetzt in einer Grundsatzdebatte, oder das wäre der Beginn einer Grundsatzdebatte, die wir hier und heute vermutlich alle nicht führen wollen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Mit einer Aussage - und da möchte ich jetzt keinen Glaubenskrieg beginnen - bin ich nicht ganz einverstanden, dass sich die Erderwärmung fortsetzt. Es gibt Experten, die sagen, dass sich die Erde in den letzten 20 Jahren abgekühlt hat. Aber ich glaube, das wollen wir jetzt nicht heute noch debattieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten abstimmen.
Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 6 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wie ich angetönt habe zu diesem Art. 50a nur zur Präzisierung: Auf Seite 17 sind die Richtlinien dargestellt, die 2008/98/EG, die 2002/96/EG, und aus meiner Sicht müsste auch die 2011/65/EU dazukommen, weil diese Richtlinie regelt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die Verwendung und Inverkehrbringung von Gefahrenstoffen in Geräten und elektronischen Bauteilen. Auf der einen Seite entsorgen wir, auf der anderen Seite produzieren wir eben auch Geräte. Und aus meiner Sicht, wenn wir hier einen Kann-Artikel einführen, hoffe ich, dass es beim Kann bleibt und hier nicht zusätzliche Vorschriften und Regelungen kommen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Danke für diesen Hinweis. Wir werden das prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 50b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 88 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 88 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 89 Abs. 1 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 89 Abs. 1 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes in 1. Lesung beraten, und wir haben Traktandum 39 erledigt.
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