Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt) (Nr. 111/2014); [1. Lesung: 5. Dezember 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 4/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 10: Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt). Diese Vorlage wurde am 5. Dezember 2014 in erster Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 4/2015.Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches beginnen.§ 64 Abs. 1 Ziff. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 64 Abs. 1 Ziff. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Meine Damen und Herren, die Aufhebung des Weltrechtsprinzips stellt in meinen Augen überhaupt keine Verbesserung a) des Gesetzes und b) des ungeborenen Kindes dar. Im Gegenteil: Es lässt Tür und Tor offen, den Schutz des ungeborenen Kindes ausserhalb der Landesgrenze auszuhebeln, und zwar - je nach Land - sind Schwangerschaftsabbrüche fast bis zur Geburt des Kindes möglich. Nun ich kann diesen geistigen Spagat nicht machen, der von den Befürwortern kleinste gemeinsame Nenner, wie es schön genannt wird. Der kleinste gemeinsame Nenner ist für mich eine Kapitulation der Realität. Ich kann dieser Aufhebung nie und nimmer zustimmen und ich kann diesem Gesetz nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Dem kann ich mich anschliessen, Sie kennen meine Meinung, ich habe es hier des Öfteren ausgeführt. Ich war im Dezember-Landtag nicht dabei, aber ich habe auch letztes Jahr schon im Juni-Landtag gesagt, dass hier ein Meinungsumschwung stattgefunden hat, und das hat sich dann im Dezember-Landtag bewahrheitet. Ich gehe davon aus, dass das eine gegessene Sache ist und dass man das Thema vom Tisch haben will. Das habe ich schon im Juni Landtag festgestellt.Ich möchte einfach etwas nochmals sagen, die Regierung führt auf Seite 7 aus: «Eine Wertigkeit, ob die Aufhebung des Weltrechtsprinzips oder Entkriminalisierung sowie auch die weiteren partiellen gesetzlichen Änderungen mehr oder wenig wichtig sind ..., kann und will die Regierung nicht vornehmen.»Ich möchte es einfach nochmals deutlich sagen: Man nimmt eine Wertung vor. Es sind zwei gegensätzliche Interessen, das eine ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das andere ist der Schutz des ungeborenen Lebens. Mit der Aufhebung des Weltrechtsprinzips schaffen wir den Schutz des ungeborenen Lebens ab. Und das soll einfach nochmals klipp und klar und deutlich gesagt werden: Im Ausland ist somit alles möglich.Und wenn man in die Gesetzesmaterialien schaut, das habe ich auch schon gesagt, 1984 hat der Gesetzgeber eine Wertung vorgenommen, weil er klipp und klar gesagt hat, das ungeborene Leben ist ein so wichtiges Rechtsgut, das muss geschützt werden. Und genau deshalb hat man es im Weltrechtsprinzip aufgenommen. Der heutige Landtag und Gesetzgeber möchte das offenbar nicht mehr. Dann soll man das aber auch klipp und klar sagen und nicht gleichzeitig sagen, wie es immer wieder betont wird, wir wollen das ungeborene Leben schützen. Mit dieser Vorlage ist eine Abtreibung faktisch bis Ultimo möglich und das vereinbart sich auch nicht mit der Volksabstimmung, die wir hatten, denn damals hat das Volk klar zum Ausdruck gebracht, dass wir derartige Spätabtreibungen nicht wollen.Damals wurde zwar mehr über behinderte Embryos gesprochen oder ungeborene Kinder, die mit einer Behinderung auf die Welt kommen, aber man wollte das nicht. Und wenn man das nicht wollte, wollte man die Konsequenz dieser Vorlage sicher auch nicht. Aber jeder muss das mit sich selber ausmachen. Für mich ist das einfach klar unhaltbar. Und ein zweiter Punkt, die Regierung geht davon aus, sie ist überzeugt, das führt sie auch auf Seite 7 aus, «dass das vorliegende Gesamtpaket insgesamt zu einer Reduzierung von Schwangerschaftsabbrüchen führen wird». Ich weiss nicht, warum die Regierung hiervon überzeugt ist. Faktisch machen wir alles möglich und faktisch sagen wir einfach: Geht ins Ausland.Die Regierung hat in einer früheren Vorlage auf Irland einmal verwiesen. Das habe ich auch gesagt gemäss Internet: In Irland finden circa, davon geht man aus, 6'000 Schwangerschaftsabbrüche statt, England und Holland sind die bevorzugten Abtreibungsdestinationen. Da ist eine Abtreibung bis zur 24. Woche möglich. Wir müssen davon ausgehen, dass Spätabtreibungen auch bei uns stattfinden werden. Es nützt nichts, wenn wir das einfach schönreden. Diese Vorlage hat für mich eine wirklich unglaubliche Härte in sich. Ich kann das nie und nimmer unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich kann das Votum meines Vorredners, des Abgeordneten Christian Batliner, nur voll und ganz unterstützen. Für mich kommt die Abschaffung des Weltrechtsprinzips ebenfalls nicht infrage. Auch darum, weil die Vertreter und Exponenten dieses Landes gerne die Eigenständigkeit des Landes hervorstellen und darauf verweisen, dass Liechtenstein Mitglied in den wichtigsten internationalen Organisationen und auf Augenhöhe mit anderen grossen Nationen ist. Wenn es allerdings dann um die Frage des Schwangerschaftsabbruch geht, dann sieht man sich ausserstande, die Probleme im Inland zu lösen, sondern zieht es vor, die Probleme ins Ausland abzuschieben. Für mich ist das ein unehrliches Verhalten und an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Ich werde deshalb einer Aufhebung dieses bestehenden Paragrafen nicht zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz, ich möchte den Abg. Quaderer daran erinnern, dass er einer Fristenregelung nach Schweizer Modell zugestimmt hatte. Er hat zusammen mit dem FL-Abgeordneten Pepo Frick damals den Vorschlag auf den Weg gebracht im Parlament, und dort war es ein Bestandteil, die Aufhebung des Weltrechtsprinzips, weil das die Voraussetzung war. Das hätte diese Konsequenz gehabt, und auch mit einer Fristenregelung nach Schweizer Modell hätten wir die Situation, dass die Frauen eben auch weltweit - ich sage jetzt mal, wenn sie es so nennen - auslesen oder auswählen können, wohin sie gehen. Sie haben dann keine Strafverfolgung in Liechtenstein zu befürchten.Also wenn Sie die Fristenregelung nach Schweizer Modell befürworten, dann überlassen Sie es eben auch der Frau letztlich, wo sie hingeht. Einfach davon auszugehen, dass die Frauen das jetzt tun, das finde ich nicht richtig. Hingegen können wir mit Aufhebung des Weltrechtsprinzips, um hier noch eine Lanze zu brechen, eben die Entkriminalisierung der Frau erreichen. Und das ist ja unser Ziel. Also das ist so quasi die Kröte, die man dann schlucken muss, wenn man auf der anderen Seite eben im kommenden Artikel, wo es dann um die Entkriminalisierung der Frau geht, will, dass es dort zusammen stimmt. Ich finde, ohne diese Aufhebung des Weltrechtsprinzips ist es eben dann auch entwertet, und deshalb werde ich hier dieser Aufhebung meine Zustimmung geben, und zwar aus Überzeugung. Dankeschön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Qualität dieser Vorlage, wenn man bei einer solchen Art von Vorlage überhaupt irgendwo von Qualität sprechen darf, denn irgendwo wird es immer Verlierer geben, liegt bei mir nicht beim Paragrafen 64 zur Abschaffung des Weltrechtsprinzips, sondern bei dem Paragrafen 96 und fortfolgenden. Ich glaube, der Schutz vor Strafverfolgung wird nach Paragraf 96 und fortfolgenden auf medizinische, juristische und ethische Indikationen eingeschränkt. Welche als solche qualifizieren, ist im Bericht und Antrag ausführlich dargestellt. Die Latte liegt somit, zumindest Dank der Materialien, relativ hoch. Die im Strafgesetzbuch enthaltene Schaffung von Fahrlässigkeitsdelikten legt die Latte zur Anwendung der medizinischen, juristischen und ethischen Indikationen nochmals höher. Die eugenische Indikation ist ausgeschlossen. Das Erbieten zum Schwangerschaftsabbruch und die Ankündigung von Mitteln dazu sind unter Strafe gestellt, die Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch ist unter Strafe gestellt. Hingegen ist die Kindsweglegung im Gegensatz zu Kindsaussetzung strafbefreit. Deswegen werde auch ich einer Abschaffung des Weltrechtsprinzips nicht zustimmen, denn damit würden wir die Latte, die wir im Lande selbst hoch gelegt haben, an der Rheinbrücke und am Grenzübergang in Tisis schon wieder schleifen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe es gesagt und das gilt als Replik an die Abg. Helen Konzett Bargetze. Ich bin nicht für geistige Spagate zu haben. Ich war ganz klar der Meinung, dass die Fristenregelung nach Schweizer Modell für mich persönlich die ehrlichste Lösung gewesen wäre, dass diese nicht möglich ist, wissen wir ja alle. Diese Lösung hätte auch beinhaltet: Das, was wir in Vaduz machen, wäre auch in Buchs möglich gewesen. Aber jetzt dürfen wir in Vaduz nichts machen, aber in Buchs ist es möglich, das ist der kleine, subtile Unterschied. Und da können sie mir jetzt nichts unterstellen, das ist der grosse Unterschied. Diese Lösung, die wir heute haben, ist für mich - das Wort ist gefallen - auf eine Art und Weise heuchlerisch. Ich kann das nicht anders ausdrücken. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe angenommen, dass diese 2. Lesung noch einmal ähnliche Fragen und ähnliche Themen aufwerfen wird, wie bereits die Postulatsbeantwortung und auch schon die 1. Lesung. Damit habe ich eigentlich schon gerechnet und ich bin insofern von Ihren Voten auch nicht überrascht und ich kann Sie auch verstehen. Ich respektiere das auch, dass Sie bei diesem durchaus wichtigen ethischen Thema eine konsequente Haltung einnehmen und Ihren Linien, die Sie schon öfters bei mehreren Debatten eingenommen haben, auch treu bleiben.Mir ist einfach wichtig, noch einmal klar herauszustreichen, und das ist mir auch aufgefallen bei den Medienberichten zu diesem Thema, dass es offensichtlich immer noch nicht klar herausgekommen ist, um was es wirklich hier geht bei diesem sogenannten kleinsten Nenner. Oder wie es der Abg. Beck einmal gesagt hat: Mögliches möglich machen. Bei dieser Lösung, die eben auch mit dem zweiten Souverän abgesprochen ist und eben endlich einen Fortschritt und einen kleinen Schritt für die betroffenen Frauen vor allem darstellt: Um was geht es wirklich? Es geht eben um den Ansatz, dass wir sagen, dass die betroffenen Frauen, die in einem Schwangerschaftskonflikt stehen, dass die, aufgrund der Probleme, die sie sowieso schon haben, nicht noch zusätzlich durch eine Strafdrohung quasi zusätzlich in Konflikte gestürzt werden. Daneben sieht die Vorlage viele andere Punkte vor - der Abg. Wenaweser hat sie aufgezählt -, die klar definieren, dass eben insgesamt das Ziel ist, eine Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen zu erreichen. Das geht so weit: von der Nötigung über die Begleitmassnahmen bis zur Klarstellung, dass eine ergebnisoffene Beratung eben nicht strafbar ist. Das sind alles vielleicht kleine Massnahmen, aber das Paket insgesamt hat zum Ziel, eine Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen zu erreichen. Insofern gehört diese Kernbestimmung, die Abschaffung der Kriminalisierung der betroffenen Frau, dazu. Da muss ich auch der Abg. Helen Konzett - nicht widersprechen, sie hat am Schluss schon noch die Kurve gekriegt. Aber es geht eben schon noch eher um das Zusammenstimmen, um die Stimmigkeit, aber rechtlich gesehen hat das Weltrechtsprinzip mit der Kernfrage dieser Vorlage nicht mehr so viel zu tun. Wenn wir die betroffene Frau unter klaren Bedingungen aus der Strafdrohung herausnehmen, die Ärzte und alle anderen Beteiligten aber weiterhin unter Strafe stellen, senden wir immer noch das klare Signal: Schwangerschaftsabbrüche sind in Liechtenstein nicht legal, sind illegal, sind nicht gewollt. Aber die betroffene Frau, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt, wenn sie es nicht selber tut oder zu einem Kurpfuscher geht, sondern wenn sie einen Arzt aufsucht, dann geniesst sie den Schutz vor Strafverfolgung und damit wird, sagen wir es einmal ein bisschen leger, der Stress, zumindest für die betroffene Frau, etwas reduziert. Nur darum geht es vor allem im Kern. Wenn dann noch die Frage bleibt: Das Weltrechtsprinzip - was hat das noch für eine Bedeutung, wenn die Frau selbst unter bestimmten Bedingungen entkriminalisiert wird? Dann ist die Antwort klar: Das Weltrechtsprinzip betrifft alle anderen noch Involvierten, die mit Strafe bedroht sind. Das sind dann eben vor allem die Ärzte natürlich und es ist klar: Liechtensteiner Ärzte dürfen auch in Zukunft keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Insofern muss ich auch widersprechen, wenn gesagt wurde, dass es auch bei uns stattfinden wird. Auch die Ärztekammer hat sich dazu klar geäussert, das ist nicht denkbar. Ich habe noch keinen Liechtensteiner Arzt gehört, der gesagt hat: Ja, in Zukunft - das ist ja dann nicht mehr so schlimm - werde ich Abtreibungen vornehmen. Der Liechtensteiner Arzt ist mit Strafe bedroht. Wenn wir das Weltrechtsprinzip dann drin lassen, wenn hier eine Mehrheit diesen Voten, die jetzt hier gefallen sind, folgen würde, hätte das einfach zur Konsequenz, dass damit Ärzte, vor allem Ärzte aus dem Ausland, mit Strafe bedroht werden, wenn sie sich zum Beispiel an einem Ärztekongress in Liechtenstein aufhalten und man weiss, dass es ein Abtreibungsarzt ist. Das wäre so ein theoretischer Fall. Es geht hier aber nicht um dieses Thema, nehme ich an, und da sind Sie sicher mit mir einig. Es geht um die Signalwirkung, und da verstehe ich Sie auch bis zu einem bestimmten Punkt. Es geht um die Signalwirkung des Gesetzes; und das Weltrechtsprinzip - wenn man es drin lässt -; für die betroffene Frau ist es wichtig, dass wir diesen Paragrafen 96 verändern, das Weltrechtsprinzip betrifft sie direkt nicht mehr. Aber natürlich ist es einfach eine Realität, da kommen wir wieder zu diesen toten Buchstaben, es ist eine Realität und eine Tatsache, dass die Strafandrohung gegenüber ausländischen Ärzten, zwar noch eine Signalwirkung entfalten kann, aber - das wird Ihnen auch die Staatsanwaltschaft bestätigen - Sie werden keine Rechtshilfe erhalten aus dem Ausland betreffend solche Fälle. Also eine Strafverfolgung im Inland ist faktisch, praktisch gar nicht realistisch. Und daher macht eben dieser Punkt, dieses Weltrecht, hier keinen Sinn mehr - ausser Sie betonen noch einmal: Diese Signalwirkung des Weltrechtsprinzips ist uns besonders wichtig. Dieses Argument kann ich nicht widerlegen, weil das eine Wertungsfrage ist. Und darum hat die Regierung gesagt, diese Wertungsfragen muss jeder Mensch selbst, auch jeder Landtagsabgeordnete selbst beurteilen, wie er diese Wertung vornimmt.Entscheidend ist für mich einfach, dass wir diese Vorlage heute in der 2. Lesung behandeln. Wir haben jetzt die dritte Diskussion zu diesem Thema. Ich habe auch in der Zwischenzeit viele Gespräche geführt mit allen möglichen involvierten Kreisen - von Ärzten über die Staatsanwaltschaft bis zu Rechtsanwälten. Ich habe immer wieder die Rückmeldung bekommen: Es wird Zeit, dass wir jetzt hier einen kleinen Schritt vorwärtskommen und damit für die betroffenen Frauen vor allem endlich diesen Schritt tun.Und ob dann das Weltrechtsprinzip, und darüber diskutieren wir bei Paragraf 64, ob dieser Punkt jetzt noch abgeschafft wird oder nicht, da geht es dann am Schluss schon auch um die Stimmigkeit der Gesamtvorlage, da gebe ich der Abg. Helen Konzett Bargetze recht. Das ist dann irgendwie schon widersprüchlich, wenn man sagt, man will einen Fortschritt erreichen, aber diese tote Materie - eigentlich betreffend nur noch die anderen Täter, also nicht mehr die Frau selbst - lassen wir drin. Das ist ein Nebenschauplatz und, ich glaube, das hat wirklich mit der Stimmigkeit mit der Gesamtvorlage zu tun. Ich möchte noch einmal klarstellen, ich respektiere Ihre Voten, auch das Votum des Abg. Harry Quaderer. Es ist Ihr Recht, das so zu werten und Ihre Wertigkeit so vorzunehmen. In diesem Thema sind viele Emotionen drin, das ist mir bewusst. Und es ist auch keine einfache Vorlage, die mich jetzt doch auch schon zwei Jahre beschäftigt. Ich bin einfach glücklich, wenn wir heute diese Vorlage in der 2. Lesung behandelt haben und damit hoffentlich dieses Kapitel zumindest einen Schritt weiter gebracht haben. Ich möchte hier noch an die Aussagen des Abg. Thomas Lageder in der 1. Lesung erinnern, dass er befürchtet, dass dann nichts mehr vorwärts geht. Ich glaube, die Gesellschaft entwickelt sich ohnehin. Ob wir das im Gesetzgebungsprozess diskutieren oder im Landtag oder nicht, das Thema wird die Gesellschaft weiterhin beschäftigen. Mir geht es und vielen von Ihnen und auch damals der FBP mit ihrer Initiative und auch der VU, früher in der gemeinsamen Initiative, zusammen auch mit der Freien Liste damals, ging es darum, hier endlich einen Fortschritt zu erzielen, damit wir irgendwann einmal vom Fleck kommen. Wie gesagt: In einem Jahr diskutieren wir das dritte Mal über diese Themen. Ich bin froh, dass wir heute in der 2. Lesung sind, und ich denke einfach, am Schluss wird es einfach eine Entscheidung brauchen und so, wie der Landtag entscheidet, ist es dann halt, das ist die Realität. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter für Ihre Ausführungen. Ich fasse mich ganz kurz, es wird immer die Signalwirkung hervorgehoben, die Leuchtturmfunktion usw. Das Signal, das wir mit dieser Vorlage aussenden, das richtet sich an die Ärzte und nicht an die schwangere Frau. Die Ärzte dürfen gemäss dieser Vorlage im Inland keine Abtreibungen vornehmen. Aber gleichzeitig senden wir mit dieser Vorlage das Signal aus: Die Frau darf alles. Das ist das, was ich sage, das ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau, das konsequent hochgehalten wird, aber eben zulasten des Schutzes des ungeborenen Lebens. Das muss man einfach ehrlich sagen und auf den Punkt bringen, wenn wir diese Vorlage verabschieden. Es wird immer wieder gesagt, Mögliches möglich machen. Das muss jeder für sich selber beantworten. Ich möchte die Härte, die diese Vorlage mit sich bringt, nicht möglich machen. Aber ich gebe Ihnen recht, wir haben das nun hier drin schon zehn Mal durchdiskutiert. Ich denke, die Meinungen sind gemacht. Ich werde das nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Da mich der Herr Regierungsrat noch angesprochen hat: Ich danke Ihnen grundsätzlich dafür, ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass diese Vorlage uns in eine Sackgasse manövriert und dass eben kein Fortschritt dabei herauskommen wird. Ich bin der Meinung, dass wir eine Fristenregel brauchen. Ich wäre auch der Meinung, dass eine Fristenregel in diesem Landtag mehrheitsfähig ist. Ich glaube, es stockt hier an einem anderen Ort. Ich denke nicht, dass es hier weiter geht, und für mich ist dieser kleinste gemeinsame Nenner nicht akzeptabel. Ich empfinde eine Aufhebung des Weltrechtsprinzips als heuchlerisch und verlogen. Ich kann diese Vorlage so nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident für das Wort. Herr Abg. Lageder, ich kenne diesen Standpunkt, er hat einen gewissen Fatalismus. Das muss ich jetzt einfach sagen, wenn ich mich in die Lage der Betroffenen versetze, glaube ich einfach, es ist keine Sackgasse, sondern ein kleiner Schritt vorwärts, eine kleine Erleichterung in einem hochkomplexen, in einem schwierigen Thema, in einem schwierigen Umfeld. Wenn wir diesen Schritt nicht machen, wie sollen wir dann in absehbarer Zeit einen grossen Schritt wie die Fristenlösung machen? Da bin ich einfach zu sehr Realist und halte mich an die Macht des Faktischen, und am Schluss - denke ich - ist mein Anliegen als Politiker, auch Fortschritte herbeizuführen. Wenn das nicht möglich ist, dann ist es halt so, aber versuchen möchte ich es. Es werden künftige Politiker und Generationen, künftige Justizminister, die Fristenlösung vielleicht wieder anpacken dürfen, sollen, müssen. Das ist aus meiner Sicht nicht undenkbar, aber - ich glaube - da wird noch viel Wasser den stabilen Rheindamm hinunterfliessen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich nehme zur Kenntnis, dass sie den Rheindamm als stabil einschätzen. Das könnte man auch diskutieren. Nein, warum es mir geht, der Unterschied ist dieser: Ich bin schon auch der Überzeugung, dass hier noch Fortschritte gemacht werden, aber ich glaube nicht, dass diese Vorlage in absehbarer Zeit zu weiteren Fortschritten führen wird. Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall. Aber ich glaube nicht, dass wir uns da finden werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir abstimmen. Wer mit der Aufhebung von Paragraf 64 Abs. 1 Ziff. 8 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 15 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen.
§ 96 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 96 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 96 Abs. 4 Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 96 Abs. 4 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 106 Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 106 Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 196 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 196 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung der Strafprozessordnung.§ 108 Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 108 Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 10 erledigt. -ooOoo-