Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren (Nr. 6/2015); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 6/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Wie schon in meinem Votum zum Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschuss vom 30. September 2014 erwähnt, begrüsse ich die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren. Auf das Amt für Umwelt werden nach Annahme des EWR-Beschlusses neue, zeitintensive Arbeiten zukommen. Wir sollten vermeiden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Anträge bearbeiten müssen, ohne diese in Rechnung stellen zu können, weil die gesetzlichen Grundlagen dazu noch fehlen. Ich spreche mich deshalb für die Annahme der Gesetzesänderung aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank, für das Wort. Ich fahre quasi unverzüglich dort fort, wo ich beim letzten Traktandum aufgehört habe, und komme gleich zu des Pudels Kern. Das Problem bei der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln ist, dass das Inverkehrbringen, das Testen eines Pflanzenschutzmittels, sehr viel Geld kosten kann. Die Regierung geht von sechsstelligen Beträgen pro Inverkehrbringungsantrag aus. Es sollen kostendeckende Gebühren für die Inverkehrbringungsanträge erhoben werden. Eigenartigerweise soll die Gebühr aber nicht mehr als CHF 250'000 betragen. Es stellt sich hier uns die Frage, warum hier eine Deckelung der Gebühren auf dieser Höhe vorgenommen wird. Gerade in diesem Bereich muss die Gebühr auf jeden Fall kostendeckend sein.Die fachliche Prüfung der Anträge für Pflanzenschutzmittel wird die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, die sogenannte AGES, übernehmen. Im Bereich der Biozide übernimmt die Schweiz diese Aufgabe. In Österreich sind Gebühren bis zu EUR 350'000 möglich. Das Liechtensteiner Gesetz muss also die maximale Gebühr in Liechtenstein höher oder mindestens gleich hoch ansetzen, wie unser Nachbar das an uns weiterverrechnet. Es kann und darf nicht sein, dass das Land Liechtenstein einen Teil der Kosten übernehmen muss. Die Fraktion der Freien Liste ist für Eintreten, wird aber bei Art. 8 einen Änderungsantrag stellen dahingehend, dass die Gebühren kostendeckend sind und nicht CHF 250'000 als Maximalbetrag definiert wird, sondern CHF 400'000. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie können diesen Antrag dann bei der 1. Lesung zur Diskussion stellen und, falls der Landtag eine 2. Lesung beschliessen sollte, ihn dann definitiv einbringen.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte anknüpfen an das Votum des Kollegen Lageder. Es ist ja so, dass eben diese Tests und Prüfungen, diese neuen Pestizide, die in Umlauf gebracht werden oder in Verkehr gebracht werden sollen, die werden nicht bei uns geprüft, weil wir offenbar in unserer Landesverwaltung diese Kapazität nicht haben. Deshalb wird es dann nach Wien geschickt oder eben nach Bern, wo diese Kapazitäten vorhanden sind.Es ist deshalb irgendwo etwas komisch, wenn man sich in der Öffentlichkeit vorstellt: Warum sollte, wie Herr Lageder das vorhin treffend gesagt hat, ein polnischer Pestizidhersteller sich überlegen, ja ich gehe jetzt nach Liechtenstein mit dieser Inverkehrssetzung, das hat sicher Vorteile. Es könnte ja wahrscheinlich auch ein Vorarlberger Pestizidhersteller sein - möglicherweise - oder Pflanzenschutzmittelhersteller. Er wird dann vielleicht wissen, das geht dann sowieso nach Wien, dann stellt sich die Frage: Warum kommt er nach Liechtenstein mit seinem Gesuch und geht er nicht direkt nach Wien?Irgendwo wird es wahrscheinlich einen gewissen Vorteil geben für die Gesuchsteller, dass sie nach Liechtenstein kommen. Einer dieser Vorteile könnte dann eben sein, wenn unsere Deckelung der Gebühren zu niedrig ist. Das hat Herr Lageder richtig ausgeführt. Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen. Warum überlegt man sich nicht, dass man deutlich höhere Gebühren verlangt, einhebt, damit man auch etwas davon hat. Wenn jemand kommt und Liechtenstein benutzt, um ein Pflanzenschutzmittel in dieser ganzen Zone einzuführen. In Liechtenstein gibt es im Moment keine Pflanzenschutz- oder Pestizidhersteller, also für uns ist es kaum relevant. Aber einfach eine Möglichkeit zu schaffen, dass Pestizidproduzenten, Pflanzenschutzmittelproduzenten aus dieser Zone, den genannten Ländern, über günstige Tarife bei uns diese Tests machen lassen und ihre Produkte in Verkehr bringen können, das scheint mir falsch. Da würde ich dann auch beliebt machen wollen, dass man eben noch höhere Gebühren verlangt, damit man auch wirklich etwas davon hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wir behandeln diese Vorlage abschliessend, zumindest lautet so der Antrag der Regierung. Entsprechend wird es keine Stellungnahme zur 2. Lesung geben. Insofern werden wir heute Tatsachen schaffen. Ich möchte gerade auch auf dieses Gebührenthema einschwenken. Die Regierung hat uns ja noch zusätzliche Unterlagen zugestellt.Die Regierung führt aus, wir würden uns auf einem Mittelweg befinden mit diesen CHF 250'000. Deutschland hat Gebühren von EUR 176'000 und die Schweiz lediglich von CHF 15'000. Aber wir haben es bereits gehört: Österreich - und an Österreich lehnen wir uns ja an gemäss diesem Bericht und Antrag - hat im Extremfall bis zu EUR 350'000 an Gebühren, welche erhoben werden. Entsprechend werde ich diesen Antrag unterstützen. Ich frage mich jedoch im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs betreffend FMA, wie dieses aussieht. Geht das, dass diese Gebühren so hoch ins Gesetz hineingeschrieben werden können? Denn der Antragsteller sollte sich ja hier auch auf etwas verlassen können, was im Gesetz steht, wobei mir schon bewusst ist, es handelt sich um maximale Gebühren. Sie können ja auch tiefer sein als EUR 350'000 oder - wir werden ja nicht Euros hineinschreiben - in diesem Fall mitunter CHF 380'000. Das wird dann die Freie Liste sagen müssen. Aber ich stehe diesem Vorschlag sehr positiv gegenüber. Denn ansonsten kann eben das passieren, was der Abg. Pio Schurti ausgeführt hat, dass sich der polnische Antragsteller auf Liechtenstein einschiesst, da er da die gleiche Leistung billiger erhält, und das kann ja nicht sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für die wohlwollende Aufnahme dieser Gesetzesänderung, ich denke, sie ist auch notwendig. Wir betreten hier Neuland in Liechtenstein und es ist uns möglich über ein Umlageverfahren sozusagen, die uns entstehenden Kosten, die beträchtlich sein können, abzuwälzen auf den Verursacher.Es wurde die Frage gestellt, wie hoch diese sein dürfen und wieso die Deckelung durch die Regierung bei CHF 250'000 angesetzt wurde. Wir haben hier einen Mittelweg gewählt. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass Aufwendungen in dieser Höhe für die Prüfung eines Antrages aufgewendet werden müssen. Die Erhöhung dieses Maximalbetrages ist eine Ermessenssache und die Rechtsprechung erlaubt die Umwälzung der Kosten; und dann ist eine Deckelung, die ist ja nicht festgelegt, wir haben die einfach als Mittelweg festgelegt. Es ist aber möglich, diese zu erhöhen.Was könnte einen ausländischen Hersteller veranlassen, in Liechtenstein die Zulassung zu beantragen? Wir wissen nicht, mit wie vielen Anträgen wir zu rechnen haben. Wir wissen nicht, wie attraktiv diese Zulassung in Liechtenstein ist und wie sie in Anspruch genommen wird. Ein Punkt dafür, den Antrag in Liechtenstein zu stellen, könnte sein, dass es zeitlich attraktiver ist als in anderen Ländern, weil wir schnelle, kurze Wege haben. Dennoch aber muss die Behandlung in Österreich abgewartet werden, welche die fachliche Behandlung für uns vornehmen, und die hoheitlichen Aufgaben werden durch Liechtenstein wahrgenommen. Die kurzen Wege, die schnelle Behandlung könnte eventuell ein Grund sein, die Zulassung hier zu beantragen.Ich denke wir wollen nicht, wir dürfen nicht und wir werden nicht, ein attraktives Angebot in Bezug auf die Kosten schaffen. Es ist aber genauso wenig möglich, hier ein neues Geschäftsfeld zu eröffnen. Wenn Sie, Herr Abg. Schurti, anregen, dass wir vielleicht höhere Kosten als die für uns entstandenen weiterverrechnen sollen, dann würde ich das als neuen Geschäftszweig der Landesverwaltung ansehen, das wird uns nicht erlaubt sein. Wir können umlegen, aber wir können keine Draufgaben machen.Wenn der hohe Landtag diesen Antrag stellen will, dass die Deckelung bei einem höheren Betrag sein wird als CHF 250'000, so hat die Regierung dagegen nichts einzuwenden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren vor. Art. 6 Abs. 1 Bst. abis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 Bst. a bissteht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8a steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank, für das Wort. Ich habe die Änderungsanträge angekündigt, ich werde sie jetzt verlesen. Es geht zum einen um Art. 8a Abs. 1. Der würde nach unserem Vorschlag lauten: «Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz, insbesondere für die Erteilung von Bewilligungen, die Durchführung von Kontrollen, die Anordnung von Massnahmen sowie besondere Dienstleistungen der mit Aufgaben der Marktüberwachung betrauten Stellen werden kostendeckende Gebühren erhoben.» Die Begründung ist dahingehend, dann wäre eben genau das Problem, das der Abg. Wendelin Lampert angesprochen hat, nicht existent, weil dann könnten die Antragsteller eben effektiv abschätzen, was es beinhalten würde, meine ich.Zum Abs. 3 - der würde dann lauten: «Die Gebühren dürfen im Einzelfall insgesamt CHF 400'000 nicht überschreiten.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Also ich hätte es schon gerne so gesehen, wenn das Land oder die Landesverwaltung etwas Geld damit verdienen kann. Das ist ja eine Dienstleistung, die für die Erteilung von Bewilligungen, die dann zum Teil zumindest, zu einem kleinen Teil, auch bei uns durchgeführt werden. Wenn wir einfach die Kosten, die dann in Wien oder in Bern anfallen, dem Kunden oder dem Antragsteller überwälzen, dann ist Liechtenstein einfach so eine Durchlaufstelle, die diesen Durchlauf zumindest gratis anbietet. Deshalb würde ich beim Wort, das der Kollege Lageder eingeführt hat, «kostendeckende» Gebühren, da müssten dann alle Kosten enthalten sein, auch wenn die noch gering sind hier. Irgendjemand im Amt wird diesen Antrag von einem Pestizid- oder Pflanzenschutzmittelhersteller nach Wien oder Bern weiterleiten werden müssen. Da wird Arbeit anfallen, und dafür dürfen wir auch eine Gebühr einheben, denke ich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, für das Wort. Also ich kann beim besten Willen das nicht so sehen. Wie gesagt, es ist berechtigt, dass wir kostendeckende Gebühren einheben. Und ich denke, dass es vielleicht ein Vorteil sein kann für einen sich in der mittleren Zone befindlichen Antragsteller, dass die Wege kurz sind, dass die Kommunikation in Liechtenstein besser funktioniert als in Österreich. Aber ich glaube nicht, dass ein Antragsteller so dämlich ist und sich eine Zusatzgebühr aufbrüsten lassen wird, wenn er genau weiss, dass er es in Österreich CHF 50'000 billiger bekommt. Ich glaube nicht, dass das funktionieren wird, denn die internationalen Konzerne wissen ganz genau, wo sie sich hinwenden können und wie sie das Spielfeld beackern müssen, damit es für sie aussichtsreich ist. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Das Wort «kostendeckend», das kann man anscheinend ganz verschieden interpretieren. Unter «kostendeckend» habe ich persönlich schon verstanden: interne und externe Kosten, sprich die Kosten, die nach Österreich überwiesen werden müssen, weil hier eine Dienstleistung erbracht wird, und natürlich auch die internen Aufwendungen, die der Abg. Schurti erwähnt hat - die kommen dazu.Ansonsten muss ich sagen: Aus dem Munde eines DU-Abgeordneten habe ich hier heute ganz neue Töne vernommen. Dass man hier sagt, es darf auch ein wenig mehr kosten, es darf sogar noch ein Gewinn beinhaltet sein, das ist man sich sonst gar nicht gewöhnt. Normalerweise ist klar: Es gibt maximale Kosten, das sind die Kosten die entstanden sind, und keinen Rappen mehr. Aber für mich ist klar: Unter «kostendeckend» sind die internen wie die externen Kosten zu verstehen, ansonsten wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie das präzisieren würde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Der Abg. Wendelin Lampert hat jetzt genau das vorweggenommen, was ich auch sagen möchte. «Kostendeckend» ist für mich klar: Das sind die internen und externen Kosten. Da denke ich nicht nur an die Gebühren, die entstehen. Meine Frage ist: Wollen wir das überhaupt? Wollen wir ein Standort werden oder wollen wir eine Durchlaufstation werden, wo solche Eingaben gemacht werden? Sicher nicht. Ich denke, wir müssen das - Entschuldigung, wenn ich es sage - so unattraktiv wie möglich machen, damit auch keine Verwaltungsaufgaben bei uns anfallen. Wir wollen ja Bürokratie abbauen und nicht jetzt dazu beitragen. Ich würde ein Modell wählen, das möglichst unattraktiv ist - natürlich in einem gesetzlichen Rahmen konform mit den Richtlinien, völlig klar. Aber ich würde es wirklich unattraktiv machen, damit hier möglichst wenig Verwaltungsaufwand anfällt. Dankeschön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich gehe mit Ihnen einig, Herr Abg. Eugen Nägele und Herr Abg. Wendelin Lampert, alle Kosten, die anfallen, müssen kostendeckend weiterverrechnet werden - die, bei der Landesverwaltung, und die in Österreich, die wir ohnehin bezahlen. Das ist klar. Eine Zusatzrendite halte ich für illusorisch. Sonst will man nirgends überreglementieren, aber ja, das ist ein anderes Thema. Noch zum Betrag der CHF 400'000: Ich denke eben schon, dass das sehr unattraktiv ist. Die Frau Regierungsrätin hat ausgeführt, in der Schweiz kriegen sie das für CHF 15'000. Das ist vielleicht eine indirekte Subvention an die Pharmabranche oder was weiss ich. Aber ich denke schon, dass es explizit darum geht, die Sache unattraktiv respektive so auszugestalten, dass ganz sicher keine Kosten entstehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Vielleicht noch zum Punkt, dass eben hier ein Gewinn oder Rendite zu erzielen sei: Da ist die EU Verordnung klar - wer diese gelesen hat, wird wissen, dass hier maximal die tatsächlichen Gesamtkosten verrechnet werden dürfen. Hier gibt es keinen Spielraum, einen Gewinn zu erzielen. Aber was natürlich gemacht werden muss, da bin ich einig mit einigen Vorrednern, dass da die internen Kosten miteingerechnet werden. Davon erhoffe ich mir schon fast, dass wir dann eben nicht konkurrenzfähig sein werden, teurer sein müssen als andere, allein schon durch die Koordinationsaufgaben, die hier in Liechtenstein anfallen, und das ist ja nicht ganz ungewollt, denke ich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Es ging mir natürlich nicht in erster Linie darum, ein neues Geschäftsfeld allenfalls zum Ausgleich für ausfallende Steuereinnahmen zu entwickeln. Aber wenn als klarer Vorteil mitgeteilt wird: die kurzen Wege, die bei uns bekannt sind, auf die man noch vertrauen kann, dann darf man auch etwas dafür verlangen. Es könnte doch sein, dass ein Hersteller in dieser Zone Liechtenstein auswählt als diese Stelle, weil er eben weiss, dass er dann unter Umständen sein Produkt ein halbes Jahr oder ein Jahr früher auf den Markt bringen kann. Und das hätte ganz klare finanzielle Vorteile für diesen Produzenten dieser Stoffe. Und deshalb bin ich vollkommen einig mit dem Kollegen Nägele, es geht mit diesen Gebühren letztendlich darum, das nicht attraktiv zu machen, dass eben das Land nicht zu einer Durchlaufstelle wird. Wenn wir damit noch etwas Geld verdienen - da bin ich nicht dagegen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, wir sind uns einig, Regierung und Landtag sind sich einig. Die Kosten müssen gedeckt sein. Einen Zusatzgewinn können wir nicht machen und Anreize sollen nicht geschaffen werden, die uns hier mehr Arbeit kreieren.Ich möchte zur Frage der Kostendeckung bestätigen, was der Abg. Wendelin Lampert ausgeführt hat. Es sind sicher die internen und die externen Kosten zu verrechnen. Sämtliche Kosten, die uns entstehen durch diese Anträge, durch diese Bewilligungen, müssen gedeckt sein. Wir wollen keine Anreize schaffen, wir werden nicht mitteilen, dass hier die Wege kürzer sind als anderswo. Ob das dann tatsächlich auch so sein wird, das können wir heute noch nicht sagen. Wir sind ja auch angewiesen auf die Fachstellen in Österreich. Einzig die hoheitlichen Aufgaben werden hier erledigt.Weshalb die Anträge hier bei uns gestellt werden können, das können wir ja nur vermuten, wir wissen das ja nicht. Aber ich habe das mitgenommen, wir werden sicherlich keine Reklame machen. Ich möchte noch hinweisen: Bei Traktandum 15 haben wir in der Zusammenfassung auch geschrieben: «Die Verordnung räumt den Mitgliedstaaten daher ausdrücklich das Recht ein, eine Gebühr oder Abgabe zu erheben, welche die im Rahmen dieser Verordnung durchgeführten Arbeiten abdeckt.» Wir haben keine Möglichkeit, Mehreinnahmen zu generieren, und wir wollen das auch nicht tun.Was ich noch dem Hohen Landtag mitteilen möchte, ist, wir möchten keine Möglichkeit schaffen einer Gesetzeslücke. Deshalb ist der Antrag der Regierung die 1. und 2. Lesung heute durchzuführen, damit wir sofort dieses Gesetz schnellstmöglich anwenden können und nicht Gefahr laufen, hier eine Lücke entstehen zu lassen, die dann ausgenutzt werden könnte, wo wir eben die kostendeckende Lösung noch nicht haben. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, der Landtag hat abschliessende Behandlung beschlossen und wir können mit der 2. Lesung beginnen.
Art. 6 Abs. 1 Bst. abis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 Bst. a bissteht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8a steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich werde einfach noch einmal meine Anträge ganz kurz wiederholen. In Abs. 1 möchten wir gerne das Wort «werden kostendeckende Gebühren erhoben» einfügen. Abs. 3 würde lauten: «Die Gebühren dürfen im Einzelfall insgesamt CHF 400'000 nicht überschreiten». Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse über diese Anträge abstimmen. Zuerst über Abs. 1, wo das Wort «kostendeckend» eingefügt würde. Wer damit einverstanden ist, möge die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Stimmen stattgegeben. Dann lasse ich über Abs. 3 abstimmen. «Die Gebühren dürfen im Einzelfall insgesamt CHF 400'000 nicht überschreiten», würde die neue Formulierung lauten. Wer damit einverstanden ist, möge die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe noch eine Anmerkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zu machen. Es ist in der Vorlage, das Inkrafttretensdatum nicht angeben. Das wäre dann der 1. Juni. Es müsste dann heissen: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufes der Referendumsfrist am 1. Juni 2015 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit stelle ich gerade noch das Inkrafttreten zur Diskussion und lasse darüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Somit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren mit den in Art. 8a beschlossenen Änderungen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 16 erledigt. -ooOoo-