Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) (Nr. 9/2015); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 9/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Bei der vorliegenden Gesetzesänderung handelt es sich für einmal nicht um eine blosse zusätzliche Regulierung, sondern um eine Beseitigung einer Überregulierung und ist von daher mal grundsätzlich zu begrüssen. Worum geht es konkret? Im Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren - dem sogenannten UCITS-Gesetz oder etwas vereinfacht gesagt: in der Fondsgesetzgebung - wurde festgelegt, dass für die aufgelisteten anderen Strukturmassnahmen die Verschmelzungsvorschriften der UCITS-Richtlinie entsprechend Anwendung finden, obwohl dies in der Richtlinie so nicht vorgesehen war. Bei diesen sogenannten anderen Stukturmassnahmen handelt es sich z.B. um den Wechsel der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle, um die Sitzverlegung von Fonds, die Umwandlung von Teilfonds oder auch um den Rechtsformwechsel. Die umgesetzte Regelung hat zu einem erheblichen zusätzlichen Aufwand und überhöhten Gebühren geführt, welche zudem dem Fonds nicht belastet werden können.Dies alles machte Liechtenstein als Jurisdiktion für Investmentfonds unattraktiv. Es erfolgen weniger Geschäftsaktivitäten in diesen Bereichen, insbesondere keine Sitzverlegungen von Fonds nach Liechtenstein. So hat sich diese Überregulierung sehr nachteilig für die Wettbewerbsposition des liechtensteinischen Fondsplatzes erwiesen. Die Fondsindustrie ist daher an die Regierung herangetreten, um eine möglichst rasche Beseitigung dieser Überregulierung vorzunehmen und damit Wettbewerbsgleichheit mit den Konkurrenzplätzen im Fondsbereich herzustellen. Die Regierung ist dem Anliegen gefolgt, gerade auch angesichts des wirtschaftlichen Potenzials der Branche, wie es im Bericht heisst. Es sei notwendig, dass die Abänderungen rasch erfolgen, um Geschäftsmöglichkeiten, die aufgrund der geltenden Rechtslage nachweislich verloren gehen, sicherzustellen. Dies alles ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die liechtensteinische Fondsbranche derzeit deutlich rückläufig ist. Diese Rückläufigkeit wiegt umso schwerer, als international ein Wachstum verzeichnet wird, wie im Regierungsbericht ausgeführt und mit Zahlen untermauert wird. Aus all den genannten Gründen begrüsse ich diese Regierungsvorlage im Sinne der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Fondsplatzes. Die Regierung vertritt die Position, dass es vom Grundsatz her keine gesetzliche Regelung geben sollte, die zu einem nationalen «gold plating» führt, das heisst zu einem national strengeren Recht, als von den europäischen oder sonstigen Vorgaben gefordert wird. Darüber hinaus gelte es, unnötige Wettbewerbsnachteile zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Ich teile diese Ansicht und möchte die Regierung ermuntern, auch in anderen Bereichen zu prüfen, ob es ein solches «gold plating» gibt, und entsprechende Abänderungs- respektive Verbesserungsvorschläge dem Landtag zu unterbreiten. Dem Vernehmen nach gibt es durchaus solche Fälle. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident für das Wort. Ich kann mich meinem Vorredner, dem Abg. Beck, anschliessen. Er hat die Vorlage sehr gut beschrieben. Ich denke, das ist ein Beispiel für gute und schnelle Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den Verbänden. Hier ein Kompliment an die Regierung. Bedenklich stimmt mich - wie auch den Abg. Beck - die Auflistung auf der Seite 10, auf welcher ersichtlich ist, dass die Anzahl der Fonds in Liechtenstein weiter rückläufig ist. Dies in einem grundsätzlich wachsenden Umfeld im Ausland. Hier würde mich einfach interessieren: Was sind die Gründe für diesen Rückgang? Und was kann allenfalls unternommen werden, dass hier zukünftig die Anzahl der Fonds nicht abnimmt, sondern wieder zunimmt? Dann habe ich noch eine Frage zu den finanziellen Auswirkungen, die auf der Seite 14 dieses Berichts und Antrags zu finden sind. Hier wird ausgeführt, dass diese Vorlage gewisse Auswirkungen auf die Gebührensituation bei der FMA haben soll. Hier bitte ich die Regierung auszuführen, welche Auswirkungen diese Vorlage voraussichtlich in Bezug auf die Gebührensituation bei der FMA hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich kann mich weitestgehend meinen Vorrednern anschliessen. Gegenstand und Inhalt dieser Vorlage wurden präzisiert, so weit, so gut. Im Kern geht es darum, dass die Absätze d) bis i) von Art. 49 des heutigen Gesetzes in Art. 11 Abs. 1 übernommen werden sollen. Jedoch genau für diese Absätze gibt es eine offenbar prohibitive Gebührenregelung, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes behindert und welche damit auch entfallen bzw. aufgegeben werden soll. Denn genau diese Kosten lähmen offenbar die Attraktivität des Fondsplatzes. Die Begründung ist absolut nachvollziehbar, jedoch wären ergänzende, detailliertere Ausführungen zu - wie es im Bericht heisst -«Auswirkungen auf die Gebührensituation sind in einem vertretbaren Rahmen» wünschenswert gewesen, wie der Abg. Vogt es auch gewünscht hat. Sprich: nähere Ausführungen zu den Konsequenzen dieser Gesetzesänderungen, sowohl was die FMA angeht als auch in Bezug auf die Kostenumlegung auf die Anbieter. Eintreten ist aus Sicht der Freie-Liste-Fraktion unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte auch noch diese ganze Kostenstruktur ein bisschen unter die Lupe nehmen und vor allem der Regierung sicher für die 2. Lesung ein paar Fragen, sehr kritische Fragen, das gebe ich zu, auch pointiert formuliert, mitgeben. Aber es geht mir eben darum, dass wir hier verursachergerecht die Kosten auch, wenn sie entstehen, abgelten können. Ich frage mich eben, werden hier Kosten, die bei der FMA entstehen, von der Gebührenpflicht ausgenommen? Werden hier Kosten, die durch private Marktteilnehmer verursacht werden, sozialisiert? Darf also in letzter Konsequenz der Steuerzahler die Kosten übernehmen? Welche zusätzlichen Einnahmen darf der Staat durch diese Deregulierung respektive durch den Erlass der Gebühren erwarten? Denn es ist ja eben gerade das Ziel dieser Deregulierung, mehr Frequenz im Bereich der Fonds zu haben.Dahingehend auch die nächste Frage: Welcher zusätzliche Aufwand kommt auf die ohnehin sich am Rand der Belastungsgrenze befindliche FMA zu? Denn es ist ja gerade Ziel dieser Vorlage, mehr Frequenz, gerade im Bereich der Fonds, zu generieren. Und dann ganz zentral, denke ich, wie es auf Seite 14 ausgeführt ist, der Abg. Thomas Vogt und auch mein Kollege Wolfgang Marxer haben darauf schon Bezug genommen: «Die Auswirkung auf die Gebührensituation der FMA wurde durch diese geprüft und ist in einem vertretbaren Rahmen.» Ja, was heisst das? Was heisst das ganz konkret in Franken?Und nochmals, wie prognostiziert die FMA den zukünftigen Mehraufwand?Und schliesslich, wie viel wird die FMA pro sogenannte Änderung der konstituierenden Dokumente allenfalls verlangen oder auch nicht kostendeckend draufzahlen müssen?Ich möchte Sie einfach bitten, dies noch auszuführen. Sicherlich für die 2. Lesung, ich denke nicht, dass Sie alle Antworten parat haben, aber da wäre ich trotzdem sehr froh. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, für Ihre Rückmeldungen zu diesem Traktandum. Die Regierung bekennt sich dazu, die Unternehmen durch die Sicherstellung von vorteilhaften gesetzlichen Grundlagen zu unterstützen. Dazu gehört, dass es im Rahmen von Umsetzungen von EU-Rechtsakten, wie hier der UCITSG-Richtlinie, grundsätzlich zu keinen Überregulierungen kommen soll.Bei Art. 49 UCITS-Gesetz liegt eine solche Überregulierung vor - es wurde bereits ausgeführt. Die Regierung hat das Anliegen der Fondsindustrie rasch aufgenommen. Mit der vorgeschlagenen Verschiebung der Tatbestände von Art. 49 zu Art. 11 UCITS-Gesetz wird somit eine Überregulierung beseitigt und die Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Fondsplatzes gestärkt. Die vorliegende Anpassung ist mit der Finanzbranche eng abgestimmt und wird als wettbewerbsfördernde Massnahme unterstützt. Die Vorlage ist auch mit der FMA abgestimmt und trägt dem Anlegerschutz ausreichend Rechnung.Ich wurde gefragt, was die Gründe für die negative Fondsentwicklung sind und was man dagegen tun kann. Diese Frage müssen Sie primär an die Fondsindustrie selbst richten, die kann Ihnen am besten Auskunft geben, was die konkreten Gründe sind. Ich denke, ein Grund kann natürlich sein, dass unter Umständen gewisse Vorschriften eben zu streng sind respektive dass gewisse Überregulierungen vorhanden sind. Ich denke aber nicht, dass dies der einzige Grund ist, und hier müsste man dann wahrscheinlich vertieft mit den Vertretern des Fondsplatzes diese Diskussion führen. Die finanziellen Konsequenzen, die im Bericht und Antrag ausgeführt sind, sind wirklich relativ gering. Im Zeitraum von 2012 bis 2014 hatte die FMA aufgrund dieser anderen Strukturmassnahmen acht Sachverhalte zu prüfen und daraus resultierende Gebühreneinnahmen in Höhe von insgesamt CHF 65'000. Wären diese Sachverhalte als Änderungen der konstituierenden Dokumente behandelt worden, hätten die Gebühreneinnahmen im genannten Zeitraum lediglich CHF 11'000 betragen. Also Sie sehen, wir sprechen hier im Zeitraum 2012 bis 2014 von rund CHF 54'000 bei den Gebühreneinnahmen. Das ist vernachlässigbar. Und damit, denke ich, sind auch viele Ihrer Fragen beantwortet, Herr Abg. Lageder. Für die FMA ist es natürlich so, wenn vermehrt solche Aufgaben auf die FMA zukommen, sind diese zu bearbeiten und es fallen auch entsprechende Gebühren an. Es ist aber nicht die Idee, dass diese Gebühren quasi sozialisiert werden, das heisst auf die anderen Marktteilnehmer überwälzt werden. Es geht einfach darum, dass man hier diese Überregulierung abbaut und damit gleich lange Spiesse schafft für die Fondsindustrie. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen.Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren durch Artikelaufruf vor. Art. 11 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 Bst. d bis k werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Bst. d bis k stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir dieses Gesetz in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die abänderung des finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Anhang 1 Abschnitt C Ziff. 2a Bst. d Unterbst. ee wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt C Ziff. 2a Bst. d Unterbst. ee steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch dieses Gesetz in 1. Lesung beraten.
Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident für das Wort. Nachdem ich glaube, dass alle Fragen zur ausreichenden Zufriedenheit beantwortet wurden, möchte ich auf jeden Fall anregen, diese Vorlage abschliessend zu lesen und somit einer 2. Lesung zuzuführen, und stelle entsprechend den Antrag. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen, ansonsten lasse ich über diesen Antrag abstimmen.Wer damit einverstanden ist, dass die gegenständliche Gesetzesvorlage abschliessend behandelt wird, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Landtagspräsident Albert Frick
Somit können wir die 2. Lesung vornehmen: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.Art. 11 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 Bst. d bis k werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Bst. d bis k stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Die Inkrafttretensbestimmung muss noch ergänzt werden mit dem Datum. Diese lautet somit wie folgt: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Mai 2015 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über II. ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir dieses Gesetz in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung.Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Werpapieren die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Somit nehmen wir die 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vor.Anhang 1 Abschnitt C Ziff. 2a Bst. d Unterbst. ee wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt C Ziff. 2a Bst. d Unterbst. ee steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt.Damit haben wir auch dieses Gesetz in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 21 erledigt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen um 9 Uhr. Vielen Dank. Die Sitzung ist geschlossen (um 18:55 Uhr).
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