Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates) (Nr. 5/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nummer 5/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. In den Medien von der Regierung mehrfach angekündigt und betont wurde in jüngerer Vergangenheit die Notwendigkeit zum Abbau administrativer Belastungen für Klein- und Kleinstunternehmen Liechtensteins. Zum Beispiel hat im «Volksblatt» vom 3. Oktober 2012 Frau Regierungsrätin Aurelia Frick gesagt: «Massnahmen zum Abbau administrativer Belastungen für kleine Unternehmen müssen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schnell erkannt und möglichst rasch vorangetrieben werden.» Dem entsprechend werden mit der gegenständlichen Gesetzesänderung die Möglichkeiten, für Kleinstunternehmen spezifische Erleichterungen vorzusehen, ausgeschöpft.» Auch im Landtag diskutierten wir mit der Regierung schon mehrfach über dieses Thema. In den ersten Zeilen des vorliegenden Berichts und Antrags zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/34 (zum Jahresabschluss, dem konsolidierten Abschluss und damit verbundenen Berichten von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung bzw. Aufhebung weiterer Richtlinien), genauer auf Seite 4 des Berichts, schreibt die Regierung: «Darüber hinaus wurde die Richtlinie auch zum Anlass genommen, den mit der Rechnungslegung verbundenen Verwaltungsaufwand von Kleinunternehmen nochmals massgeblich zu verringern, nachdem in den vergangenen Jahren diesbezüglich bereits Anstrengungen unternommen worden waren. Dies soll in erster Linie durch eine Reduktion der Angaben erreicht werden, die von kleinen Gesellschaften im Anhang zu machen sind.»Mit Verlaub: der Begriff «massgeblich» ist stark übertrieben, denn die Gesetzesvorlage kann zwar geringfügig, aber wahrscheinlich nicht massgeblich beitragen, den Verwaltungsaufwand von Kleinunternehmen zu verringern. Denn jedes einigermassen brauchbare Buchhaltungsprogramm erlaubt den automatischen Zusammenzug von diversen Zahlen zu einer Position. Und diejenigen Buchhalter und Treuhänder, welche von den Kleinunternehmen mit dem Jahresabschluss betraut werden, haben hierzu Excel-Vorlagen oder angepasste Buchhaltungsprogramme, welche diese Anhänge auf Knopfdruck erstellen können. Enttäuschend ist für mich, dass, obwohl von der Regierung 14 Verbände und Institutionen, welche alle die In-teressen der Mitglieder und der Wirtschaft des Landes vertreten, zur Vernehmlassungsstellungnahme eingeladen wurden, nur gerade fünf eine Stellungnahme eingereicht haben. Interessanterweise haben gerade vier Interessensgruppen keine Stellungnahme abgegeben, die besonders die Klein- und Kleinstunternehmen des Landes vertreten. Weder die Wirtschaftskammer, die heute am meisten Unterstützung vom Staat fordert, noch die Buchhaltervereinigung und der Verband kaufmännisch Befähigter haben sich an der Vernehmlassung beteiligt.Für mich ist die geringe Resonanz Ausdruck der vernachlässigbaren Wirkung der EU-Richtlinien auf den Arbeitsaufwand der Betroffenen. Eine wirkliche Erleichterung wäre ein Vorgehen nach dem Vorbild der Schweiz. Darüber wurde in diesem Hohen Haus auch schon mehrfach gesprochen. Ein Postulat zur Aufhebung der Revisionspflicht für Kleinst- und Kleinunternehmen wurde letzten Herbst in diesem Landtag an die Regierung überwiesen. Die jetzt anstehende Revision des PGR wäre eine gute Möglichkeit gewesen, dieses Postulat umzusetzen, zumal bereits bei der letzten Revision des PGR - das war bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/6/EU - selbst die Treuhändervereinigung anregte, noch weiter zu gehen bzw. weiter zu vereinfachen. Die Schritte, die wir hier setzen, sind wirklich klein, und wir lassen wertvolle Zeit verstreichen. Dennoch ist für mich Eintreten unbestritten, aber ich freue mich schon heute auf die Postulatsbeantwortung bzw. nächste Vorlage zu diesem Thema. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen meiner Vorrednerin Helen Konzett Bargetze anschliessen. Wie erwähnt fasst die Richtlinie 2013/34/EU die vierte und die siebte gesellschaftsrechtliche Richtlinie zusammen. Diese solle nun in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Die materiellen Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften halten sich mit dieser Vorlage in Grenzen. Die Vernehmlassungsteilnehmer, wie es bereits auch meine Vorrednerin ausgeführt hat, bedankten sich für die Möglichkeit der Stellungnahme und machten nur geringe Änderungsvorschläge oder nahmen überhaupt nicht an der Vernehmlassung teil. Ich meinerseits möchte mich beim Herrn Justizminister sowie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums bestens für die Erarbeitung dieser Vorlage bedanken und bin für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Aufgrund der Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum sind wir zur Übernahme und Umsetzung von EWR-relevantem Gemeinschaftsrecht bekanntlich verpflichtet. Im gegenständlichen Fall steht die neue Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU zur Umsetzung an. Dies betrifft das Gesellschaftsrecht und damit eben das PGR, das hier mit angepasst werden muss. Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Anpassungen des Rechnungslegungsrechts aufgrund von EWR-Vorgaben. Die umfangreichste und bedeutendste Gesetzesänderung im Rechnungslegungsrecht erfolgte im Jahr 2000 im Rahmen der Übernahme des gesellschaftsrechtlichen Teils des EWR-Acquis. Die jüngste Änderung dieses Rechtsgebietes betraf die Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU, welche Erleichterungen bei den Berichts- und Prüfungspflichten für Kleinstbetriebe mit sich brachte. Auch die Richtlinie 2013/34/EU schafft Erleichterungen im Sinne einer Verringerung des mit der Rechnungslegung verbundenen Verwaltungsaufwandes von Kleinunternehmen. Das ist eine gute Nachricht für unsere Unternehmen und somit positiv zu bewerten.Wir haben uns deshalb bemüht, die Umsetzung der Richtlinie, so rasch es geht, voranzutreiben. Dies gerade auch, obwohl der Übernahmeprozess der Richtlinien ins EWR-Abkommen etwas zögerlich vonstattengeht. Neben den Erleichterungen fasst die neue Rechnungslegungsrichtlinie ihre Vorgängerrichtlinien zusammen und verbessert so die Systematik der EU-Rechnungslegungsvorschriften und deren Lesbarkeit. In der Vernehmlassung wurden die vorgeschlagenen Änderungen durchwegs positiv angenommen. Einzelne Anpassungswünsche der Vernehmlassungsteilnehmer wurden im Bericht und Antrag, soweit möglich, berücksichtigt. Dort, wo Anpassungs- und Ergänzungsvorschläge nicht berücksichtigt werden konnten, erfolgte eine Begründung. Generell kann festgehalten werden, dass die Regierung eine möglichst zurückhaltende Umsetzung von solchen Regulierungen anstrebt, das heisst, Freiräume sollen zugunsten der Unternehmen genutzt werden und auf Verschärfungen soll verzichtet werden.Ich danke Ihnen für Ihre Voten im Rahmen der Eintretensdebatte und möchte nur ganz kurz auf das Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze eingehen. Ich verstehe Ihre - sagen wir mal - Enttäuschung, das kann ich insofern teilen. Ich möchte einfach hier betonen, dass diese «massgebliche Erleichterung», die in der Zusammenfassung erwähnt ist, natürlich auch ein Echo der EU-Vorgaben ist, also die EU selbst hat den Eindruck, dass sie mit dieser Richtlinie doch massgebliche Erleichterungen schafft. Das kann man natürlich jetzt so oder so sehen, das ist wahrscheinlich eine relative Wertung. Ich denke, in anderen europäischen Ländern ist vielleicht die Erleichterung grösser durch solche Schritte, als sie bei uns ist, wo eben doch schon sehr viel liberalere Gesetzgebung vorhanden ist. Also hier handelt es sich um ein Echo aus der EU-Begründung der Richtlinie. Dass die Rückläufigkeit auf der Vernehmlassungsseite sehr gering war, das ist richtig, das ist uns auch aufgefallen. Das ist aber wahrscheinlich eben auch ein Zeichen, dass wir hier gar nicht so viel Spielraum haben und dass deshalb eben die Verbände hier auch nicht Verzögerungen verursachen wollten, sondern eigentlich gesehen haben, dass hier nicht viel Spielraum besteht. Und das führt regelmässig bei solchen Richtlinien, wo wenig Spielraum besteht, eben dazu, dass wenig Rückmeldungen in Vernehmlassungen kommen. Ich denke, wichtig ist einfach noch festzuhalten, dass wir, wenn Sie die Postulatsbeantwortung ansprechen und dieses damit verbundene Projekt, das durch den Regierungschef bearbeitet wird, hier nicht warten wollten. Wir hören immer wieder, wir sollen vorwärts machen. Die Regierung und die Verwaltung sollen so schnell wie möglich agieren und Erleichterungen so schnell wie möglich umsetzen, und deshalb wurde hier nicht gewartet, sondern hier wurden diese Erleichterungen wirklich so rasch wie möglich, auch wenn sie vielleicht gering sind, umgesetzt und in einen Bericht und Antrag verpackt. Also hier, denke ich einfach, muss man sich dann entscheiden: Will man Tempo oder will man Effizienz und kombinierte Vorlagen. Das ist manchmal eine schwierige Abwägung. Wir haben uns hier für den schnellen Weg entschieden und darum diese Änderungen heute schon hier eingebracht. Ich denke, im Sinne des Wirtschaftsstandortes war das die richtige Entscheidung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte gerne noch einige Ergänzungen anbringen zum Regierungschef-Stellvertreter. Sie können der Vorlage entnehmen, dass die Vernehmlassungsvorlage am 27. Mai 2014 verabschiedet wurde und den Teilnehmern zugestellt worden ist. Das Postulat zur Überprüfung der Abschaffung bzw. Lockerung der Prüfungs- bzw. der Reviewpflichten für Klein- und Kleinstunternehmen wurde aber erst im November-Landtag eingebracht. Dieses Postulat wurde im Landtag intensiv diskutiert, es wurden auch verschiedene weitere Fragen gestellt, und die Regierung ist derzeit dabei, diese Fragen im Detail zu beantworten, damit dann auch eine vernünftige und gute Grundlage besteht, um weitere Schritte in Angriff zu nehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten auf die Gesetzesvorlage befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Eintreten beschlossen. Somit können wir zur 1. Lesung über Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts durch Artikelaufruf schreiten. Art. 196 Abs. 1 Ziff. 2 Bst. a und Abs. 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 196 Abs. 1 Ziff. 2 Bst. a und Abs. 2a stehen zur Diskussion.
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Art. 1058 Abs. 1 Satz 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 1064 Abs. 1 bis 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Regierung nur fragen zu den Abs. 1 und 1a, ob ihr hier die Anzahl Unternehmungen in Liechtenstein circa bekannt sind, die diesen Definitionen gemäss diesen beiden Absätzen entsprechen? Nur in etwa die Grössenordnung, ich möchte hier nicht einen zu grossen Aufwand entstehen lassen, aber wenn ihr die Zahlen bekannt sind, würde mich das auch interessieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Nein, spontan würde ich jetzt nicht wagen, irgendwelche Zahlen zu nennen, aber wir können das gerne auf die 2. Lesung dann kurz ausführen, wie viele Betroffene, so eine Betroffenenlandkarte quasi in die Vorlage aufnehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 1065 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Auf Seite 17 des Berichts und Antrags wird hierzu kommentiert, dass in der Vernehmlassung die Liechtensteinische Wirtschaftsprüfer-Vereinigung angeregt hat, die Bezeichnung «Jahresbericht» zu ersetzen durch «Lagebericht». Diese Bezeichnung ist ja bekanntlich in Österreich und künftig auch in der Schweiz die übliche Bezeichnung, und meines Erachtens wird aber zu Recht von der Regierung eingewendet, dass eine Umbenennung hier in «Lagebericht» einen sehr hohen administrativen Aufwand bedeuten würde. Hier möchte ich vielleicht einfach die Regierung bitten, auf die 2. Lesung dann noch zu prüfen, ob es hier nicht einen gewissen Kompromiss gäbe, z.B. in dem Sinne, dass man beispielsweise bei Art. 1096 in der Sachüberschrift «Jahresbericht» in Klammern «Lagebericht» beifügt als Synonym. Ich meine, mich zu erinnern, dass wir das auch schon bei anderen Gesetzen gemacht haben - mehrheitlich natürlich dort, wo es dann englische Bezeichnungen waren. Aber ich kann diesen Einwand nur bestätigen, ich habe das selber in der Praxis auch schon häufiger erlebt, dass das oft zu Missverständnissen führt, dass wir hier in Liechtenstein eine eigene Terminologie haben, und vielleicht wäre das ein gangbarer Kompromiss. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich danke Herrn Abg. Elfried Hasler für diese Anregung. Ich teile seine Einschätzung, ich war früher in der Praxis auch froh um solche Klärungen, und gerade auch betroffene Kunden aus dem ausländischen Raum waren froh, wenn im Gesetzesmaterial oder im Gesetz selbst solche Querverweise vorhanden waren. Wir werden gerne prüfen, ob eine solche Klammeranfügung damit einen Link in die Terminologie des Auslandes erlauben würde. Das würde die Lesbarkeit für Ausländer sicher auch erhöhen. Das kann auf dem Finanzplatz sicher ein Vorteil sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 1066 Abs. 4 wird aufgerufen.
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Art. 1086 Abs. 2 wird aufgerufen.
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Art. 1090 Abs. 3 wird aufgerufen.
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Art. 1096 Abs. 4 Ziff. 1 wird aufgerufen.
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Art. 1096a Abs. 1 Ziff. 1 und 5 sowie Abs. 4 werden aufgerufen.
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Art. 1099 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 werden aufgerufen.
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Art. 1100 wird aufgerufen.
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Art. 1101 Abs. 1 wird aufgerufen.
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Art. 1104 Abs. 1 Ziff. 4 und Abs. 2 werden aufgerufen.
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Art. 1124 Abs. 1 wird aufgerufen.
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Art. 1126 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
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Art. 1127 Abs. 1 wird aufgerufen.
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Art. 1127 Abs. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 1129 Abs. 1 Ziff. 4 und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 1131 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 1137 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Überschriften vor Art. 1138a werden aufgerufen.
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Überschriften vor Art. 1138a stehen zur Diskussion.
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Art. 1138a wird aufgerufen.
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Art. 1138b wird aufgerufen.
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Art. 1138c wird aufgerufen.
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Art. 1138d wird aufgerufen.
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Art. 1138f wird aufgerufen.
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II. wird aufgerufen.
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III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Somit haben wir das Gesetz betreffend Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 23 erledigt. Bevor wir zum neu eingefügten Traktandum 23a übergehen, machen wir ein paar Minuten Pause, bis die zuständige Bildungsministerin eingetroffen ist.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:17 bis 11:23 Uhr).
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