Schaffung eines Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz; GFHG) (Nr. 103/2014); [1. Lesung: 5. Dezember 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 16/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Schaffung eines Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz).Diese Vorlage wurde am 5. Dezember 2014 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 16/2015. Wir beginnen mit der Lesung des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Anlässlich der 1. Lesung habe ich ja bei diesem Artikel die Anregung gemacht, ob man hier nicht die Regelung bezüglich Finanzplanung analog beim Land übernehmen soll. Die Regierung ist jetzt dem teilweise gefolgt. In der Begründung heisst es, dass eine jährliche Erstellung eines Finanzplanes mit einigem Aufwand verbunden wäre und deshalb vor allem bei kleineren Gemeinden dann personelle Kapazitäten binden würde. Deshalb möchte die Regierung davon absehen, eine jährliche Überarbeitung vorzunehmen. Auf der anderen Seite übernimmt sie aber dann bezüglich des Finanzplanungszeitraumes die Regelung, wie sie beim Land vorherrschend ist. Ich kann mich mit diesem Vorschlag der Regierung einverstanden erklären. Es ist natürlich auch so, dass die Gemeinden zumindest derzeit nicht unter diesem Spardruck wie das Land stehen und auch dass kleinere Gemeinden da nicht über Gebühr beansprucht werden müssen. Es war ja auch bezeichnenderweise im Gemeindewahlkampf so, dass die Sparthematik eigentlich nicht so das Thema war. Aber vielleicht kann sich dann in Zukunft das auch einmal ändern. Aber wie gesagt, es ist ja einer Gemeinde nicht verwehrt, eine jährlich rollende Planung zu machen. Aber wie gesagt, ich kann mich mit diesem Vorschlag der Regierung einverstanden erklären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Art. 25 abstimmen. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Mir ist bei Abs. 1 diese Ergänzung nicht plausibel beziehungsweise nicht nachvollziehbar. Wie kann der Gemeinderat gegenüber der Gemeinde verantwortlich und haftbar gemacht werden. Da ist meine Frage: Was für ein Organ ist die Gemeinde in diesem Sinne?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich verweise hier auf die Ausführungen im Bericht und Antrag auf Seite 31 und folgende und kann kurz ausführen: Gemäss Gesetz über die Amtshaftung gelten Gemeinden ja als öffentliche Rechtsträger. «Dies vor allem in Hinblick auf ihre Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis. Das Amtshaftungsgesetz findet somit auch auf die Gemeinden Anwendung und regelt die Haftung der Gemeinde gegen Aussen. Organe sind dabei alle natürlichen Personen, die im Namen eines öffentlichen Rechtsträgers handeln ... Demnach gelten die auch im Gemeindegesetz definierten Gemeindeorgane als Organe nach dem Amtshaftungsgesetz. Art. 3 Abs. 2 Amtshaftungsgesetz schliesst eine Haftung von Organen gegenüber Dritten aus, insofern haftet nur die Gemeinde für Schaden gegenüber Dritten, der widerrechtlich zugefügt wurde. Es besteht im Innenverhältnis allerdings die Möglichkeit des Regresses auf die Organe im Falle von vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Art. 7 Amtshaftungsgesetz regelt darüber hinaus direkt die Haftung der Organe bei unmittelbarem Schaden, der dem öffentlichen Rechtsträger durch vorsätzliche und grobfahrlässige Verletzung der Amtspflichten durch die handelnden Personen zugefügt wird.» Bei der Überprüfung der vorgeschlagenen Bestimmung ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass der von Ihnen erwähnte Einschub notwendig ist, damit diese Bestimmung gleichlautend zu Art. 112 Abs. 1 Gemeindegesetz ausgeführt wird. Wir haben jetzt in beiden Gesetzen die identische Bestimmung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Art. 27 abstimmen. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-