Abänderung des Zustellgesetzes sowie weiterer Gesetze (Amtsblatt) (Nr. 14/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung des Zustellgesetzes sowie weiterer Gesetze.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 14/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Mit der Vorlage sollen die Regelungen des Kundmachungsgesetzes und der Amtsblattverordnung mit Regelungen in verschiedenen Materiengesetzen harmonisiert werden. Die Änderungsvorschläge sind zu begrüssen und ein Eintreten auf die Vorlage scheint unbestritten. Dennoch eine Frage an die Regierung. Besondere Kundmachungsformen sollen nur noch gewählt werden, wenn dies explizit erwünscht und sachgerecht ist, das schreibt die Regierung im Bericht und Antrag auf Seite 7, wo es um die Schwerpunkte der Vorlage geht. Ich möchte die Regierung fragen, wann aus ihrer Sicht besondere Kundmachungsformen explizit und sachgerecht sind. Kann die Regierung Beispiele nennen? Und von welcher Kundmachungsform sprechen wir hier?Kleiner Rückblick: Die Freie Liste weist schon seit Jahren auf die teure Doppelgleisigkeit in der Publikationspraxis von amtlichen Kundmachungen hin. Die Sanierung des Staatshaushaltes hat es endlich ermöglicht, hier die Regierung für die von uns geforderte Anpassung mit im Boot zu haben. Wir begrüssten die Einführung eines elektronischen Amtsblattes per 1. Januar daher ausdrücklich. Erhebliche Kosteneinsparungen konnten erzielt werden. Mit der Einführung des Amtsblattes wurde ganz klar eine Vereinfachung der Veröffentlichungen geschaffen. Das begrüsse ich. Ausserdem kann der Staat wie auch die Gemeinden erheblich bei den Bekanntmachungen sparen. Auch das begrüssenswert.Eine Überlegung habe ich noch: Die Verbreitung des elektronischen Amtsblattes sollte weiter gefördert werden. Zum Beispiel mit der Möglichkeit einer nationalen App für das Handy, die einen Push-Service via App oder E-Mail beinhaltet, um gewünschte Arten von Veröffentlichungen abonnieren zu können. Kleiner Hinweis noch zum Schluss: Im Inhaltsverzeichnis auf der Seite 3 des Berichts und Antrags ist unterblieben - wahrscheinlich einfach vergessen worden -, Kapitel «5.7 Exekutionsordnung» und Kapitel «5.8 Personen- und Gesellschaftsrecht» aufzuführen. Der guten Ordnung halber möchte ich das erwähnen, damit die Regierung dies für die 2. Lesung mitnehmen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich eigentlich vollumfänglich dem Votum meiner Vorrednerin anschliessen, ich habe auch dieselbe Frage: Wann ist es überhaupt gerechtfertigt, noch andere Kundmachungen zu machen? Meines Erachtens wäre es sehr kundenfreundlich, wenn sämtliche elektronischen Kundmachungen auf der gleichen Webseite erfolgen würden, das würde es für die interessierten Personen einfacher machen. Auch wäre meines Erachtens eine App-Lösung anzudenken, ob es hier Möglichkeiten gibt, dass bestimmte Sorten von Publikationen möglicherweise aufblinken.Dann möchte ich noch auf meines Erachtens einen Fehler hinweisen in diesem Bericht. Auf Seite 6 wird hier auf eine Webseite referenziert, das ist meines Erachtens falsch. Also hier steht www.amtsblatt.li, das müsste meines Erachtens www.amtsblatt.llv.li heissen. Ich glaube, das wäre noch zu korrigieren. Ansonsten bin ich für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für diese positive Aufnahme. Sie haben noch konkret nachgefragt betreffend besondere Kundmachungsform, ob diese sachgerecht sind und es entsprechende Beispiele gebe. Ich sehe derzeit keine konkreten Fälle für eine besondere Kundmachungsform. Ich denke, man hat diesen Passus aufgenommen für den Fall der Fälle.Den Input betreffend einer App für das Handy, den Sie angebracht haben, nehme ich sehr gerne auf. Ich denke, das ist eine prüfenswerte Idee. Und dann habe ich nochmals eine Frage an die Abg. Helen Konzett Bargetze. Sie haben gesagt, etwas fehlt, ich habe das akustisch nicht ganz mitbekommen. Vielleicht können Sie das nochmals wiederholen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich glaube es hängt damit zusammen, dass wir schon ein Non-Paper hatten in diesem Zusammenhang. Und dort ist das Inhaltsverzeichnis richtig, dort stimmte es. Und gegenüber diesem Non-Paper, es hatte die Nr. 40/2014, sind im neuen Bericht und Antrag Nr. 14/2015 eben diese neuen Gesetzesteile hinzugekommen, sie sind aber nicht im Inhaltsverzeichnis mit aufgenommen. Das ist eigentlich alles. Es handelt sich eben dabei um die Kapitel 5.7 und 5.8.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank für den Hinweis, jetzt habe ich den Fehler gefunden. Sie haben das Inhaltsverzeichnis angesprochen und dort fehlen diese Gesetze effektiv. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Zustellgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Zustellgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung der konkursordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Konkursordnung. Art. 1 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung der zivilprozessordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung.§ 117 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 117 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 118 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 118 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 239 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 239 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des arbeitslosenversicherungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.Art. 58 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des finalitätsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes.Art. 15 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die wirtschaftsprüfer und revisionsgesellschaften
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften.Art. 21 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung der exekutionsordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Exekutionsordnung.Art. 31 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 122 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 122 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 130 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 130 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 140 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 140 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des personen- und gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.Art. 47 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 231 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 231 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 500 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 500 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 792 Abs. 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 792 Abs. 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 797 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 797 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 805 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 805 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 818 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 818 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 100 Abs. 1 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 100 Abs. 1 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 102 Abs. 2 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 102 Abs. 2 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 126 Abs. 3 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 126 Abs. 3 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 143 Abs. 1 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 143 Abs. 1 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch die letzte Vorlage in 1. Lesung beraten und haben gleichzeitig Traktandum 26 erledigt. Wir werden morgen um 9 Uhr mit unseren Beratungen fortfahren.
Die Sitzung ist geschlossen (um 19:05 Uhr).
-ooOoo-