Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und weiterer Gesetze (Nr. 24/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung und weiterer Gesetze. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 24/2015. Im Sinne einer effizienten Vorgehensweise ersuche ich Sie, zu einzelnen Artikeln keine Detailfragen an die Regierung zu stellen während der Eintrittsdebatte. Diese Fragen sollten dann bei der 1. Lesung - bei Aufruf des entsprechenden Artikels - gestellt werden. Vielen Dank.Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Guten Morgen, geschätzte Abgeordnete. Gibt es bei der Finanzierung des liechtensteinischen Gesundheitswesens überhaupt ein Problem? Mindestens im Vergleich zur angrenzenden Schweiz könnte man den Eindruck gewinnen, dass wir in Liechtenstein immer noch auf einer Insel der Glückseligen leben, was die Finanzierung des Gesundheitswesens anbelangt. Im Vergleich zu den St. Gallern und den Bündnern verursachen wir Liechtensteiner pro Kopf rund 40% höhere Gesundheitskosten als unsere Nachbarn über dem Rhein. Zudem konsultiert jeder Liechtensteiner laut Krankenkassenstatistik jedes Jahr durchschnittlich neunmal einen Arzt. Unsere Nachbarn über dem Rhein gehen gemäss Statistik gerade einmal halb so häufig zum Arzt.Trotz dieses deutlich höheren Leistungsbezugs werden wir Liechtensteiner aber mit deutlich tieferen Krankenkassenprämien belastet als unsere Schweizer Nachbarn. So gibt beispielsweise eine Liechtensteiner Familie mit zwei Kindern aus der eigenen Tasche nur ungefähr die Hälfte für Krankenkassenprämien aus, wie eine vergleichbare Familie über dem Rhein. Im Gegensatz zur Schweiz sind Kinder bei uns von den Krankenkassenprämien, Franchisen und Selbstbehalten vollkommen befreit und auch Jugendliche zahlen bei uns nur die halbe Krankenkassenprämie und sind ebenfalls vollkommen von Franchise und Selbstbehalt befreit.Auch im Rentenalter profitieren wir Liechtensteiner von tieferen Franchisen und einem tieferen Selbstbehalt. Die Schweizer Rentner werden gegenüber den übrigen Versicherten dagegen nicht besser gestellt. Uns Liechtensteinern wird überdies die Hälfte der Krankenkassenprämie durch den Arbeitgeber finanziert. In der Schweiz dagegen muss jeder selbst für die Krankenkassenprämie aufkommen. Fast jeder zweite Liechtensteiner leistet sich neben der gesetzlichen Grundversicherung auch noch eine freiwillige Spitalzusatzversicherung. In der Schweiz dagegen will oder kann sich nur jeder fünfte eine solche Zusatzversicherung leisten.In Liechtenstein wählen nur gerade 6% der Versicherten freiwillig einen prämiensenkenden erhöhten Selbstbehalt. In der Schweiz will oder muss jeder zweite Versicherte seine Krankenkassenprämie durch einen höheren Selbstbehalt beziehungsweise höhere Eigenverantwortung senken. Im Vergleich zu unseren Nachbarn über dem Rhein gehen wir Liechtensteiner also viel häufiger zum Arzt, verursachen deutlich höhere Kosten, geben aber trotzdem aus eigener Tasche massiv weniger für Krankenkassenprämien aus, ja leisten uns sogar zusätzlich deutlich häufiger freiwillige Zusatzversicherungen und verzichten deutlich häufiger auf prämiensenkende Massnahmen wie einen erhöhten Selbstbehalt.Eine zumindest vergleichsweise äusserst komfortable Situation: könnte man sagen. Wenn wir Liechtensteiner also über steigende Belastungen durch Krankenkassenprämien sprechen, so dürfte das bei unseren Nachbarn über dem Rhein wohl nur erstauntes Kopfschütteln auslösen. Handelt es sich bei der ganzen Diskussion um die steigende Belastung durch höhere Krankenkassenprämien in Liechtenstein also wieder einmal nur um Jammern auf höchstem Niveau? Leider nein.Ja, es stimmt zwar, dass wir heute deutlich mehr Gesundheitsleistungen beziehen als unsere Nachbarn über dem Rhein. Und ja, es stimmt, dass wir dafür deutlich weniger zur Kasse gebeten werden. Dass diese Rechnung aber aufgeht, liegt nur daran, dass unser Gesundheitswesen vom Staat und durch die Arbeitgeber massiv subventioniert wurde und wird. Zusammen übernahmen Staat und Arbeitgeber beispielsweise 2013 rund 60% der gesamten Gesundheitskosten.Der liechtensteinische Staat gibt beispielsweise sehr viel mehr für das Gesundheitswesen seiner Bürger aus, als er an Einkommens- und Vermögenssteuern einnimmt. Im Jahr 2013 lagen die Staatsausgaben für das Gesundheitswesen bei CHF 93 Mio. Im gleichen Jahr nahm der Staat aber nur CHF 58 Mio. aus Einkommens- und Vermögenssteuern ein.Das heisst: Im Jahr 2013 gab unser Staat stolze CHF 35 Mio. mehr für das Gesundheitswesen aus, als er an Einkommens- und Vermögenssteuern einnahm. Dass hier die Verhältnisse nicht mehr stimmen, ist offensichtlich. Wir Liechtensteiner leisten uns ein deutlich teureres Gesundheitswesen als die Schweiz, müssen dafür aber deutlich weniger tief in die Tasche greifen und bezahlen darüber hinaus auch noch deutlich tiefere Steuern als unsere Nachbarn. Diese heile Welt konnte über Jahrzehnte dank üppig sprudelnder Staatseinnahmen aufrechterhalten werden. Nicht zuletzt auch dank einem prosperierenden Finanzplatz mit kräftig fliessenden Steuereinnahmen.Diese Zeiten sind leider vorbei. Ein Auffangen der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen durch immer höhere staatliche Subventionen ist schlicht und einfach nicht mehr möglich. Im Gegenteil - die Subventionen mussten bereits reduziert werden. Um die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu dämpfen, stehen zwei Hebel zur Verfügung: die Mengen und die Preise. Alle Massnahmen auf der Preisseite treffen praktisch ausschliesslich die Leistungserbringer. Auf der Mengenseite dagegen, sind die Leistungserbringer und wir Leistungsbezüger in der Pflicht. Insgesamt müssen beide Seiten einen angemessenen Beitrag zur Kostendämpfung leisten.Mit dem entschiedenen Eingreifen unseres Gesundheitsministers ist auf der Preisseite allein in den letzten zwölf Monaten einiges in Bewegung geraten. Erstens wurden im April 2014 die Tarife bei den ärztlichen Praxislabors deutlich gesenkt, zweitens wurden im August 2014 die Tarife der 20 umsatzstärksten ärztlichen Leistungen spürbar reduziert, drittens werden nun neu auch die Tarife der Physiotherapeuten gesenkt, viertens erfahren nun neu auch die Tarife der medizinischen Laboratorien eine deutliche Senkung und fünftens werden gegenwärtig weitere kostensenkende Tarifanpassungen vorbereitet, um mittels Regeln eine sachgerechte Anwendung des Tarifs sicherzustellen. Sechstens soll nach dessen gründlicher Überarbeitung der Schweizer Tarif Tarmed eingeführt werden. Und weitere Massnahmen auf der Preisseite, wie etwa eine Festpreisregelung für Medikamente, sind in Prüfung.Mit all diesen Massnahmen leistet die Seite der Leistungserbringer einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung. Mit seinem konsequenten Eingreifen hat unserer Gesundheitsminister, wie noch keiner seiner Vorgänger, bereits jetzt, noch vor Behandlung der KVG-Revision, für direkte Einsparungen in Millionenhöhe für uns Prämienzahler gesorgt. Wer weiss, dass im Gesundheitswesen mit harten Bandagen gekämpft wird, kann sich vorstellen, dass dies alles andere als eine leichte Aufgabe war, und kann die aktuell sehr vehemente Lobbyarbeit einordnen. Dafür gebührt dem Gesundheitsminister grösste Anerkennung. Das erklärte politische Ziel, nämlich Preise auf Schweizer Niveau zu bringen, dürfte er mit den ergriffenen Massnahmen mittlerweile weitestgehend erreicht haben. Nun muss aber am zweiten Hebel, den Mengen, angesetzt werden. Hier sind neben den Leistungserbringern auch wir Leistungsbezüger in der Pflicht. Die vorliegende Revision des Krankenversicherungsgesetzes setzt konsequenterweise primär bei den Mengen an. Zusammen mit den bereits ergriffenen Massnahmen auf der Preisseite leisten mit der vorliegenden KVG-Revision nun beide Seiten, die Leistungserbringer und die Leistungsbezüger, einen vertretbaren Beitrag zur Kostendämpfung. Die in diesem Zusammenhang oft geforderte Opfersymmetrie ist gegeben. Im Gegensatz zur Preisseite sind für Massnahmen auf der Mengenseite nun Gesetzesänderungen nötig, bei denen die Regierung auf den Landtag angewiesen ist.Mit der vorliegenden KVG-Revision werden die Krankenkassenprämien für jeden Prämienzahler direkt um über CHF 300 jährlich gesenkt. Zusätzlich werden sich weitere spürbare indirekte prämiensenkende Effekte ergeben. Die im Gegenzug verlangte erhöhte Selbstverantwortung der Versicherten ist sozial gut abgefedert und dürfte zu einem erwünschten bewussteren Konsum von Gesundheitsleistungen führen. Mit der Revision der Bedarfsplanung werden zudem wichtige Voraussetzungen zur Stärkung der Hausarztmedizin durch eine gezielte Kapazitätsplanung geschaffen.Auch wenn die Vorlage bis zu einer 2. Lesung sicher noch gewisse Anpassungen erfahren dürfte, zielt das Gesamtpaket der vorgeschlagenen Massnahmen für mich grundsätzlich in die richtige Richtung. Bezüglich einzelner Bestimmungen werde ich mich gegebenenfalls bei Behandlung der jeweiligen Gesetzesartikel zu Wort melden. Ich spreche mich - gerade auch als besorgter Bürger - für Eintreten auf die Vorlage aus.Jetzt noch ein ganz anderer Aspekt: Im Vorfeld dieses Traktandums wurde von vielen Seiten intensives Lobbying betrieben. Lobbying, oder auf Deutsch Interessenvertretung, ist absolut legitim, ja sogar sehr willkommen. Ich schätze es sehr, wenn sich Interessenvertreter bei uns Landtagsabgeordneten melden, um auf ihre Sicht der Dinge aufmerksam zu machen. Unterschiedliche Ansichten helfen uns, eine vorgeschlagene Gesetzesanpassung differenziert zu beurteilen und so letztlich bessere Entscheide zu fällen. In diesem Sinne ist auch beispielsweise der an uns ergangene offene Brief besorgter Bürger, ein Schreiben der Liechtensteinischen Patientenorganisation LIPO oder ein Schreiben des liechtensteinischen Seniorenbundes sehr willkommen.Womit ich allerdings sehr grosse Mühe habe, ist, wenn sich einzelne Personen im Hintergrund verstecken und versuchen, über mehrere Kanäle verdeckt Einfluss zu nehmen. Ich möchte das hier anhand eines konkreten Beispiels öffentlich machen. Von einzelnen Unterzeichnern des offenen Briefes besorgter Bürger an uns Abgeordnete wurde mir zugetragen, dass diese von einer gewissen Renate gebeten wurden, diesen offenen Brief zu unterzeichnen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Unterzeichner waren allerdings sehr überrascht darüber, dass genau diese Renate, das Schreiben selbst nicht mitunterzeichnet hat. Leider oder zum Glück vergessen Verfasser von elektronischen Dokumenten häufig, dass ihr Name als Autor in den Dateiinformationen versteckt jeweils mitgespeichert wird.In der Dateiinformation eines Schreibens der liechtensteinischen Patientenorganisation an uns Abgeordnete scheint als Autor interessanterweise eine gewisse Renate auf. In der Dateiinformation eines Schreibens des Seniorenbundes an uns Abgeordnete scheint interessanterweise schon wieder als Autor eine gewisse Renate auf. Drei völlig unterschiedliche Gruppierungen und dennoch in allen drei Fällen offensichtlich die gleiche Person im Hintergrund. Ich möchte betonen, dass es sich bei dieser Renate nicht um eine ehemalige Landtagsabgeordnete handelt. Aber Sie können sich vielleicht denken, wer da offensichtlich im Hintergrund versucht, verdeckt Einfluss auf uns zu nehmen, beziehungsweise andere für seine Zwecke zu instrumentalisieren versucht, ohne aber selbst den Kopf hinzuhalten. Über die Motive lässt sich nur spekulieren. Ich erwarte, dass Personen, die eine Meinung vertreten, diese begründen und auch mit ihrem Namen dafür geradestehen, so wie wir Abgeordnete das auch machen. Mit solchen Methoden habe ich als Abgeordneter allergrösste Mühe, da fühle ich mich für dumm verkauft, oder nein, ich muss es deutlicher sagen: Das ist eine Sauerei. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Man könnte sagen, dass die Eintretensdebatte in der Öffentlichkeit bereits seit Wochen im Gange ist. Mir ist diese Desinformations- und Verwirrungskampagne von allen Seiten - der Vorredner hat sie eben auch angesprochen - in den vergangenen Tagen und Wochen auch ziemlich auf den Nerv gegangen. Am meisten nervt mich, wenn es Grund gibt, sich instrumentalisiert zu fühlen. Die Unabhängigen haben eine Interpellation zur Einführung des Tarmed eingereicht, damals war die Reaktion des Ministers Pedrazzini, dass er eigentlich eine eigene Liechtensteiner Tariflösung bevorzuge. Die Einführung des Schweizer Tarmed sei die zweitbeste Lösung. Als im April die Traktandenliste für diesen Landtag beschlossen wurde, hatten wir, der Landtag, den Bericht und Antrag zur KVG-Revision gerade mal ein paar Tage in den Händen - es war Ostern. Der Bericht und Antrag kam rechtzeitig vier Wochen vor dieser Landtagssitzung, aber letztlich doch sehr knapp, wenn man bedenkt, wie wichtig und umfangreich das komplexe Thema ist.Bei der Erstellung der Traktandenliste argumentierte die DU-Fraktion, dass es jetzt gerade auch nicht mehr so pressiere, die KVG-Revision könnte zum Beispiel besser erst im Juni zusammen mit der Beantwortung der Interpellation zum Tarmed behandelt werden. Minister Pedrazzini informierte uns damals im April, thematisch betreffe die Interpellation den Tarif, dieser sei aber nicht Teil der Gesetzesrevision. Dennoch sollten die Antworten bis zum Mai-Landtag vorliegen, das tun sie jetzt auch.
Vor ein paar Tagen konnten wir nun in den Zeitungen lesen, dass die Regierung den Tarmed einführen werde, sobald die Tarmed-Revision in der Schweiz abgeschlossen sei. Dabei ist eines klar geworden: Tarmed oder Nichttarmed, hat doch etwas mit der Gesetzesrevision zu tun. Warum würde der Minister beziehungsweise die Regierung sonst solche kommunikativen Winkelzüge vollziehen und der Öffentlichkeit sowie dem Landtag zu Beginn der Mai-Landtagssitzung, also Mittwochmorgen, die Einführung des Tarmed ankündigen?Den Unabhängigen kann dieser Regierungsentscheid eigentlich nur recht sein. Wir fordern seit Langem die Einführung des Tarmed, um Transparenz und Vergleichbarkeit in den Gesundheitskosten zu erhöhen oder endlich zu erreichen. Trotzdem fand ich die Ankündigung der Regierung am Mittwoch reichlich verwegen. Der revidierte Tarmed wird nämlich erst im Jahr 2017 bereit sein, dann wird es diese Regierung und natürlich auch diesen Landtag zumindest in dieser Zusammensetzung voraussichtlich nicht mehr geben.Es ist also eindeutig, dass die Ankündigung der Einführung des revidierten Tarmed mit nichts anderem zu tun hat als mit der vorliegenden Gesetzesrevision. Dies wollte ich zum Einstieg einfach noch festhalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte zwischendurch ganz kurz in Erinnerung rufen, dass ich die Sitzung um 10:20 Uhr ganz kurz unterbrechen werde für den Besuch des isländischen Premiers. Vielleicht wird es dann notwendig sein, auch ein Votum zu unterbrechen. Ich bitte schon jetzt um Verständnis darum, weil eben wahrscheinlich mit längeren Voten zu rechnen ist. Vielen Dank für das Verständnis.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die vorliegende Revision des Krankenversicherungsgesetzes erhitzt die Gemüter. Es gibt kaum einen Player im Gesund-heitswesen, der sich nicht auf eine Haltung eingeschossen hat und diese mit entsprechenden Horrorszenarien untermalt. Die Fronten scheinen klar und auch Bürgerinnen und Bürger solidarisieren sich je länger je mehr mit der einen oder anderen Seite. Klar, dass die Vorlage für uns Landtagsabgeordnete heute eine Herausforderung darstellt, zumal eine Reform des Gesundheitswesens - und dies zeigte sich bereits mehrfach in der Vergangenheit - an und für sich eine hochkomplexe Angelegenheit bildet. Um was geht es bei dieser Reform und wie präsentiert sich die Ausgangslage im Gesundheitswesen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung?Gemäss Bericht und Antrag sind die Aufwendungen für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung inklusive dem stationären Bereich seit 2000 um durchschnittlich 6% pro Jahr gewachsen. Der Wert stieg von rund CHF 89 Mio. auf über CHF 190 Mio. Franken im Jahr 2013. Wir haben um 40 bis 50% höhere Pro-Kopf-Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung als die direkten Schweizer Nachbarkantone. Hinzu kommt, dass die Kosten im Gesundheitswesen zwar steigen und im allgemeinen Bewusstsein der Bevölkerung wohl als hoch wahrgenommen werden. Trotzdem wurden 2013 nur 6,3% aus Kostenbeteiligungen der Versicherten finanziert und vom totalen Finanzierungsbedarf wurde knapp die Hälfte aus Staatsbeiträgen an Kassen und Spitäler sowie durch Prämienverbilligungen bezahlt.Der Gesamtaufwand der OKP wird in etwa zur Hälfte aus den Prämien und Kostenbeteiligungen der Versicherten finanziert. Unter Berücksichtigung des in Liechtenstein einzigartigen Arbeitgeberbeitrags zur OKP bezahlen die Versicherten zwischen 35 bis 40% der Gesamtkosten der OKP. Durch die Senkung des Staatsbeitrages von CHF 52 Mio. im Jahr 2013 auf CHF 33 Mio. im Jahr 2015 sind die Prämien in den letzten beiden Jahren durchschnittlich um 11,8% gestiegen. Zu guter Letzt ist in Liechtenstein eine vergleichsweise grosse mengenmässige Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen festgestellt worden.Dies ist kurz zusammengefasst der Zustand, in welchem sich der Patient «Gesundheitswesen» befindet. Das Rezept des Gesundheitsministers lautet wie folgt und ich zitiere aus dem Bericht und Antrag auf Seite 13: «Die gegenständliche Vorlage zielt im Kern auf Verhaltensänderungen ab, um offensichtliche Missstände, Fehl- und Überanreize zu korrigieren. Es geht im Wesentlichen um Veränderungen am ökonomischen Anreizsystem, mit denen eine bewusste und gezielte Inanspruchnahme beziehungsweise Verschreibung von Leistungen zu Lasten eines solidarischen Versicherungssystems gefördert werden soll.» Das heisst ausgedeutscht: Die Versicherten sollen gegenüber dem Versichertenkollektiv mehr Verantwortung übernehmen, indem sie sich stärker an den Kosten beteiligen. Der Gewinn soll darin bestehen, dass dafür die Prämien in Schach gehalten werden können.Aufseiten der Leistungserbringer, also der Angebotsseite, will die Regierung die Bedarfsplanung und die OKP-Verträge mit den Leistungserbringern auf neue Beine stellen, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf zu befriedigen. Die Mittel und Massnahmen zur Zielerreichung geben durchaus zu kritischen Überlegungen Anlass. Was mir aber wichtig ist, ist die Frage: Kann die Vorlage an der einen oder anderen Stelle noch so überarbeitet werden, dass das Ziel der Stabilisation der Kosten im Gesundheitswesen trotzdem längerfristig erreicht werden kann? Mit anderen Worten: Bei Nichteintreten auf die Vorlage wird auf nicht absehbare Zeit alles beim Alten bleiben - und das kann doch wirklich nicht die Absicht sein. Der oft gehörte Hinweis, man solle doch eine Totalrevision des KVG anstreben, die breit in der Gesellschaft abgestützt ist, klingt schön. Allein mir fehlt der Glaube.Die Vergangenheit lehrt uns, dass sich die Fronten sofort verhärten, wenn es um die Verteidigung von Pfründen geht. Besser ist es in meinen Augen, auf die Vorlage einzutreten und dem Ministerium im Hinblick auf die 2. Lesung die Kritikpunkte mitzugeben. Ob die Vorlage dann mehrheitsfähig ist, müsste sich anlässlich der 2. Lesung weisen. Bei der ganzen öffentlichen und auch heute sicher geführten Diskussion ist mir aufgefallen, dass eine Forderung nahezu unbestritten ins Feld geführt wird - und dies ist die Sorge und das Interesse an einer guten hausärztlichen Grundversorgung. Die Vorlage bietet aber zur Förderung dieses Anliegens leider kaum Anreize. Es ist aus heutiger Sicht mehr als bedauernswert, dass das unter VU-Regierungsverantwortung per 1. Januar 2001 eingeführte Hausarztmodell nach nur zwei Jahren unter der neuen FBP-Führung abgeschafft worden ist. Mit diesem Modell wären wir heute, 14 Jahre später, vielleicht in einer komfortableren Situation und müssten uns nicht mit einem anstehenden Hausärztemangel beschäftigen - und dies trotz nachweislich hoher Ärztedichte. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen. «Die Frage, wie viel Geld mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eingespart werden kann, wird im Rahmen dieser Vorlage nicht beantwortet werden können», schreibt die Regierung. Ich muss ehrlich zugeben, dass ich enttäuscht und geschockt war, das zu lesen. Dies ist doch die Kernfrage, die es zu beantworten gilt. Wozu macht den die Regierung diese Übung sonst? Frei nach Jesse J: «It's not about the money, it's not about the price tag.» Diese Gesetzesvorlage krankt an vielen Ecken und Enden. Von einer gross angekündigten Reform im Gesundheitswesen ist im Wesentlichen nicht viel übrig geblieben. Im Kern haben wir es mit einer Erhöhung der Franchise und des Selbstbehaltes zu tun, der die Bevölkerung dazu erziehen soll, sich eigenverantwortlicher zu verhalten. Der Gesellschaftsminister will Anreize schaffen. Die Frage, die sich stellt, ist allerdings, ob das so funktionieren kann. Zum einen soll die Franchise von CHF 200 bis 500 ansteigen, kurzum jeder soll mehr bezahlen, wenn er oder sie zum Arzt geht. Zum anderen soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Wahlfranchise individuell auf bis zu CHF 4000 angesetzt werden kann und im Gegenzug als Belohnung eine Prämienreduktion resultiert. Nur, wer kann sich ein solches Manöver leisten? Sicher nicht die Durchschnittsfamilie mit zum Beispiel zwei Kindern in der Ausbildung. Denn diese müsste, um von einer Prämienreduktion in massgeblichem Ausmass zu profitieren, dann CHF 16'000 auf die hohe Kante legen und zusätzlich noch nicht krank werden. Das ist schlicht nicht möglich. Die Einführung einer Wahlfranchise dient in erster Linie denjenigen, die es sich leisten können, ein höheres Risiko zu tragen, und gleichzeitig gesund bleiben. Den finanziell weniger gut Gebetteten bleibt diese Möglichkeit verwehrt. Und wenn Sie jemand sind, der über eine angeschlagene Gesundheit verfügt, dann sind Sie gleich zweimal der Verlierer. Dieses System führt zu einer Entsolidarisierung von Gesunden und Kranken einerseits und von Reichen und Ärmeren andererseits.Dabei ist es besonders stossend, dass mit der vorliegenden Gesetzesvorlage nicht nur der Bankdirektor und seine Raumpflegerin gleich hohe Kopfprämien bezahlen, nein, nun kann sich der gesunde Bankdirektor gar einen Rabatt einheimsen und bezahlt am Ende weniger. Diese Entsolidarisierung verurteile ich.Ganz im Gegenteil: Wir müssen endlich einkommens- und/oder vermögensabhängige Prämien einführen und damit die Lasten des Gesundheitswesens einigermassen gerecht verteilen. Der Gesundheits- und Gesellschaftsminister irrt in diesem Zusammenhang und versucht, vollmundig mit der Behauptung zu beruhigen, dass die Hochkostenversicherung, weil zu einem Teil über staatliche Zuflüsse bezahlt, ja einkommensabhängig sei. Leider ist das nicht der Fall und er liefert den Beweis gleich selbst in der Beantwortung der Interpellation zur Familienpolitik mit. Dort, im Bericht und Antrag Nr. 27/2015, der online bereits verfügbar ist, wenn Sie sich die Grafik anschauen wollen, und über den wir dann im Juni reden werden, liefert die Regierung auf Seite 27 eine sehr anschauliche Grafik, die eindeutig darlegt, dass es egal ist, wie viel sie verdienen, Sie immer circa 75% des Bruttoeinkommens netto verfügbar haben werden.Das ist eine schlagende Erkenntnis. Auf den ersten Blick ist unser Steuersystem progressiv ausgestaltet. Mit allen Abzügen und Möglichkeiten zur Reduktion der individuellen Steuerlast stellt sich heraus, was schon lange vermutet wurde. Der Einkommensmillionär bezahlt prozentual gleich viel an Steuern wie der normale Familienvater. Dies ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch moralisch verwerflich. Es kann in Konsequenz daher keineswegs davon gesprochen werden, dass die Hochkostenversicherung einen sozialen Ausgleich schafft, da das vorherrschende Steuersystem dies ganz bewusst nicht bewerkstelligt.Ein stärkeres Heranziehen von Besserverdienenden über die Krankenkasse ist in diesem Kontext eine absolute Notwendigkeit, da leider über das Steuersystem wenig umverteilt wird in Richtung des Mittelstandes. Mal abgesehen von den richtig Bedürftigen. Diese sollen ja auch im Rahmen dieser Reform versorgt werden. Diejenigen, die durch diese Reform abrutschen, werden durch die Prämienverbilligung aufgefangen. Aber das verursacht nicht nur Kosten, es macht auch einen weiteren Teil der Bevölkerung zu Bittstellern. So weit ist das kein Problem für die betroffenen Personen, die werden nicht weniger haben. Unter Druck geraten einzig und allein Leute des Mittelstandes, die schauen können, wie sie ihre Gesundheitskosten finanzieren können oder auch nicht. Denn in Tat und Wahrheit haben Sie eben keine Wahl, ob Sie zum Arzt gehen oder nicht. Wenn Sie krank sind, dann sind Sie krank und dann müssen Sie zum Arzt gehen, damit Ihnen geholfen wird. In einer modernen Gesellschaft verhält es sich so, und zwar Gott sei Dank müssen wir heute nicht mehr an einer Grippe sterben. Aber es ist ganz klar, das kostet etwas.Leider tut diese Vorlage aber auch wenig, die stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu verlangsamen, ja gar zu reduzieren. Dies scheint aber auch nicht der Anspruch dieser Vorlage zu sein. In meinen Augen geht es einzig und allein darum, die Kosten auf die Versicherten abzuwälzen, ohne dass dabei die individuellen finanziellen Voraussetzungen eine Rolle spielen sollen. Dies nennt sich dann im FBP-Chargon: Eigenverantwortung. Diese Vorlage tut nichts, um die Kosten auf der Leistungserbringerseite zu reduzieren. Einzig die Drohung der befristeten OKP-Verträge soll den Ärzten Daumenschrauben anlegen und indirekt ein verkürztes WZW-Verfahren ohne Verfahren verkörpern.Es ist nötig, dass fehlbare Leistungserbringer zur Rechenschaft gezogen werden, da gehe ich einig mit Ihnen, ob es aber nicht sinnvoller wäre, dies mittels Vergleichbarkeit über den Tarmed und straffen WZW-Verfahren - wie in der Schweiz seit Jahren üblich - herzustellen, ist die Frage. Den Tarmed wollen Sie nun doch einführen, wie ich kürzlich gelesen habe. Wann das geschehen wird, ist eine andere Frage. Welche Regierung dann im Amt sein wird, ist noch eine andere Frage.Auch andere recht einfache, aber sehr effektive Massnahmen sieht dieser Gesetzesentwurf nicht vor. Weiterhin sind die Anreize bei der Medikamentenabgabe so ausgestaltet, dass der oder die Abgeber/-in von Medikamenten durch die Abgabe selbst Geld verdient. Der Patient interessiert sich auch nicht wirklich dafür, denn er bezahlt die Medikamente ja auch nicht direkt. Es wäre ein Leichtes, die Abgabe von Medikamenten zum Selbstkostenpreis einzuführen. Dadurch hätte der Patient weiterhin den guten Service, dass er nicht noch zusätzlich in die Apotheke muss, der Arzt hätte aber keinerlei Anreiz mehr, so viele Medikamente wie möglich abzugeben, als auch würde er nicht mehr mit Vorliebe die teuren Arzneien bevorzugen, da er ja keine Rendite mehr erzielt.Alleine die Wirksamkeit des Medikamentes würde im Mittelpunkt stehen, da alle finanziellen Anreize ausgeschaltet wären. Dann muss auch nicht der Murks über die Festpreisregelung durchgeführt werden. Ein ganz wesentlicher Anteil der Kosten wird durch die Abgabe von Medikamenten verursacht. Dabei ist die Anreizstruktur völlig falsch ausgestaltet. Mehr ist besser, weil mehr auch mehr Profit für den Arzt bedeutet. Dabei kann man das den Medizinern nicht einmal vorwerfen, wenn das System so ausgestaltet ist. Denn dann passen sie sich an. Das ist so weit verständlich. Es gilt eben, das System so umzubauen, dass keine Anreize da sind, die Mengen auszuweiten und die Profite zu maximieren. Dies trifft auch ganz grundsätzlich für die Organisation des Gesundheitswesens zu. Ärzte mit OKP-Verträgen sind de facto Staatsangestellte, nur mit der unternehmerischen Freiheit, ihren Gewinn mit relativ geringem Risiko zu maximieren.Ich muss den Herrn Gesellschaftsminister leider enttäuschen, es gibt keinen funktionierenden Markt im Gesundheitswesen. Sie werden nicht verschiedene Offerten einholen, wenn Sie eine Knieoperation brauchen. Sie werden nicht die Preise von Medikamenten vergleichen, wenn Ihnen der Arzt sagt, dass es genau dieses Präparat ist, das Sie brauchen. Und ehrlich gesagt ist das auch richtig so, nicht umsonst sind die Mediziner sehr gut ausgebildet darin, mir das richtige Medikament zu verschreiben. Aber ein Mediziner sollte nicht Geld verdienen über die Art der Behandlung. Es dürfen keine Anreize bestehen, diese oder jene Art der Behandlung zu bevorzugen.Einzig die Wirksamkeit darf entscheidend sein. Im gegenwärtigen und im von Ihnen hier vorgeschlagenen System sind die Anreizstrukturen leider gegeben und verzerren daher die medizinische Realität. Ich spreche mich dafür aus, dass ein Arzt mit OKP-Vertrag kein profitinteressierter Unternehmer sein darf. Er muss ein Staatsangestellter mit einem Leistungsauftrag sein und es dürfen keine Anreizstrukturen bestehen, über die Behandlung oder Abgabe von Medikamenten Geld zu verdienen. Wo uns die dysfunktionale Marktwirtschaft in diesem Bereich hingebracht hat, das sehen wir jährlich, wenn der Kostenanstieg der Krankenkassenprämien veröffentlicht wird.Ich glaube schon an die Marktkräfte, aber hier gibt es keinen Markt. Es ist ein Selbstbedienungsladen ohne Preisschilder. Ein anderes Mittel, die Kosten effektiv und effizient zu senken, wäre eine staatliche Einheitskrankenkasse. Dadurch würden sinnlose Parallelstrukturen abgebaut und auch hier das Gewinnstreben eliminiert. Es ist völlig unsinnig, dass eine Institution wie eine Krankenkasse Gewinne ausweisen kann. Diese Gewinne kommen direkt vom Staat oder von uns Prämienzahlern. Es wird dort öffentliches Geld in die Hände von Privaten umgeleitet. Haben wir dadurch einem Mehrwert? Ich meine nicht.Diese Reform beschäftigt sich überhaupt nicht mit dem grössten Kostenposten des Gesundheitswesens, den Spitälern. 2013 verschlangen die Spitalkosten mehr als CHF 60 Mio., das ist mehr als ein Drittel der gesamten Aufwendungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Und die Kostensteigerungsraten sind dort wesentlich höher als bei den ambulanten Ärzten. Warum ist das so? Was wird dagegen getan? Auch dort sind die Anreizstrukturen schon sehr fragwürdig ausgestaltet. Wenn ich vom Landesspital lesen muss, dass sie einen Gewinn gemacht hätten, dann ist das schon sehr fragwürdig und nicht gerade ein Kunststück, wenn man bedenkt, dass ein Staatsbeitrag von fast CHF 6 Mio. gezahlt wird. Gewinnstreben heisst auch dort, dass unsere Prämien steigen.Diese Reform wird uns weder geringere Kosten noch einen fairen Finanzierungsschlüssel der Gesundheitskosten liefern. Diese Reform wälzt einzig und allein die Kosten auf die Versicherten ab, wobei sich Gesunde und Reiche einen Bonus ausbedingen können. Diese Reform versäumt es auf der Leistungserbringerseite, nötige Umstellungen in den Anreizstrukturen vorzunehmen. Weiterhin sollen sich die Leistungserbringer am Gewinnstreben auf Kosten der Allgemeinheit orientieren. Diese Reform geht ein weiteres Mal vor allem auf die Kosten des Mittelstandes, der zunehmend unter Druck gerät und erodiert wird. Diese Reform ist für mich im Grundsatz falsch und ich werde daher nicht auf die Vorlage eintreten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, in den heutigen Zeitungen ist eine Umfrage nachzulesen, in welche Berufsgruppe man in Europa sehr viel Vertrauen hat. Sie können sich denken, die Politiker, die schneiden sehr schlecht ab, in Europa haben noch 9% Vertrauen in die Politik und in der Schweiz 18%. Und das Gesundheitswesen, das bestätigt diese Aussage dieser Studie nach meinem Dafürhalten mehr als nur. Da ist die Politik selber schuld, wenn man solche Spässchen macht.Ja, ich denke mir, es ist jetzt fertig mit diesem Kasperlitheater, das hier etwa seit 15 Jahren gespielt wird. Langsam kommen wir der Sache näher und es gilt, Massnahmen zu treffen. Die Frau Renate, die der Abg. Hasler erwähnt hat, da können wir uns ja schon denken, um wen es sich handelt. Ich bin dann einfach erstaunt, dass man solche Schreiben noch unterschreibt, wenn man sich den Leistungsausweis dieser Frau Renate betrachtet. Aber das müssen die Damen und Herren wissen, die solche Schreiben unterschrieben haben.
Die Opfersymmetrie wurde bereits erwähnt und ich denke mir, wir haben ein schönes Schreiben des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes erhalten. Und zur Opfersymmetrie ist Folgendes nachzulesen: «Es ergibt sich eine ausgewogene Lösung», gemeint ist diese Vorlage, die wir nun beraten, «zwischen Massnahmen auf der Finanzierungs- und auf der Leistungsseite. Wobei die Leistungserbringer mit der Vorlage keine finanziellen Konsequenzen zu tragen haben.» Und da bin ich auch bereits beim ersten Kritikpunkt an dieser Vorlage. Für mich ist die Opfersymmetrie eben nicht gegeben. Wenn wir die 15 Punkte in der Zusammenfassung betrachten, dann habe ich versucht, diese 15 Punkte einmal zuzuordnen, und stelle fest: Von drei Punkten sind die Krankenkassen betroffen, von drei Punkten die Leistungserbringer und von neun Punkten die Patienten beziehungsweise die Prämienzahler. Und wie gesagt, dieses Faktum bringt ja auch der Liechtensteinische Krankenkassenverband auf den Punkt. Die CHF 19 Mio., die wir beim Staatsbeitrag gekürzt haben, die treffen die Prämienzahler, also diese werden einmal mit CHF 19 Mio. in die Verantwortung genommen. Auf der anderen Seite haben wir verschiedene Zahlen. Eine Zahl, die einmal genannt wurde, das waren CHF 3 Mio., die bereits eingespart wurden. Das ist gut und recht, aber Opfersymmetrie sieht für mich anders aus.Dann das Zauberwort Tarmed. Und da komme ich gleich zum Eintreten. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage, aber muss einfach feststellen: Sollte bis zur 2. Lesung dieses Gesetzes Tarmed nicht eingeführt sein beziehungsweise bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Tarmed nicht eingeführt sein, kann ich dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. Ich kann meinen Wählerinnen und Wählern nicht mehr Eigenverantwortung abfordern und parallel schau ich zu, wie schwarze Schafe dieses System ausnützen - das geht nach meinem Dafürhalten einfach nicht. Wenn das andere Damen und Herren hier drin mehrheitlich verantworten können, dann ist das ihre Kompetenz, ich werde das meinen Wählerinnen und Wählern nicht zumuten.Zuerst sind die schwarzen Schafe in diesem System zu sanktionieren. Und auch gerade ein Punkt zur 2. Lesung: Sollte dann die Ärztelobby hier drinnen Anträge stellen, um diese Vorlage weiter zu verwässern, werde ich sicherlich den Antrag stellen auf namentliche Abstimmung und hoffe, ich finde dann noch einen zweiten Abgeordneten, der diesen Antrag auf namentliche Abstimmung dann auch unterstützt. Heute ist ja leider der Abg. Quaderer nicht hier, aber ich denke, bei der 2. Lesung wird er dann hier sein und er wird mich dann auch unterstützen.Wieso fordere ich das mit Tarmed? Es ist eigentlich schon ein Hammer, die gleiche Politik, die die ganze Zeit Sparsamkeit und Effizienz einfordert, aber hier schaut man einfach zu. Man schaut zu und schaut zu und schaut bis zum Sankt Nimmerleinstag zu. Das ist fast nicht erklärbar. Kleine Anfrage im April-Landtag: Wieviele Leistungserbringer wurden sanktioniert? Die Antwort: null Komma null. Wieviele Franken haben diese Leistungserbringen zurückbezahlt? Null Komma null. Null mal null gibt null. Es wurde nichts zurückbezahlt. Und die Prozesse dauern schon etliche Jahre.
Da können die Medien diese Kleinen Anfragen beziehungsweise die Antworten schon unter den Teppich kehren, aber es nützt halt nichts. Die Fakten kommen ans Tageslicht und so ist es nun einmal. Und auch die Hoffnung, dass der Staatsgerichtshof mit einem Leiturteil hier die Lage verbessern würde - an diese Sache glaube ich nicht. Glauben Sie mir, der gegnerische Anwalt wird Ihnen dann beim nächsten Verfahren schon plausibel erklären, wieso eben der nächste Fall um Nuancen anders gelagert ist und deshalb dieses Leiturteil nichts nützt.Ein weiterer Beweis betreffend Tarmed ist übrigens auch im Schreiben der Ärztekammer nachlesbar, hier geht es um die WZW-Verfahren. Ich zitiere auch von Seite 2 dieses Schreibens: «Die statistische Methode wird in einem kleinen Kollektiv», das kleine Kollektiv, das ist Liechtenstein, «rechtlich nicht standhalten, während ein Vergleich mit Schweizer Ärzten aufgrund der unterschiedlichen Tarife und Abrechnungsmodi nicht möglich ist. Somit wäre in Zukunft eine Überprüfung sowie Sanktionierung fehlbarer Leistungserbringer formaljuristisch nicht mehr möglich.» Ja, da kann ich die Ärztekammer nur unterstützen. So ist es genau, Sie werden immer an dieser nicht vergleichbaren Transparenz scheitern, und das hat ja die Politik in der Zwischenzeit auch gemerkt und verspricht jetzt: Wir werden dann irgendwann einmal, in ferner Zukunft, diesen Tarmed einführen. Nur - da ist eben das Dilemma, solche Versprechungen gab es schon einmal: 22. Oktober 2003. Damals haben wir auch das KVG reformiert. Landtagsprotokoll, Seite 1617, Regierungsrat Hansjörg Frick, das war der damalige Gesundheitsminister - ich zitiere aus diesem Landtagsprotokoll: «Es ist klare Absicht der Regierung, im Jahre 2005 den Tarmed, also das neue schweizerische Abrechnungssystem, zu übernehmen.» Und so ging es dann auch weiter, am nächsten Tag - diese KVG-Reform dauerte auch ein wenig länger - kann man etwa den gleichen Satz nochmals nachlesen aus dem Landtagsprotokoll, Seite 1627, ich zitiere wieder: «Wie schon gestern erläutert, soll - und das ist die Absicht der Regierung - das neue Tarifsystem, das in der Schweiz per 1.1.2004 eingeführt wird, auf den 1.1.2005 auch in Liechtenstein eingeführt werden.»Es sind einfach zwölf Jahre später und wir sind gleichweit. Die damaligen Versprechungen, dass per 2005 dieser Tarmed eingeführt wird, das stellt sich rückblickend betrachtet als gewaltiger Irrtum heraus und Tarmed ist nicht eingeführt. Und deshalb kann ich auch mit diesem Versprechen der aktuellen Regierung eigentlich nicht leben. Ich glaube das nicht, ich glaube nur an Fakten und deshalb stelle ich auch diese explizite Bedingung.Wieso übrigens der Landtag im Jahre 2012 betreffend diese WZW-Verfahren geschwenkt ist, von der analytischen zur statistischen Methode, das frage ich mich natürlich auch. Das war halt wieder einmal ein Mehrheitsentscheid und hier gilt es festzustellen: Gutgläubigkeit war noch nie eine positive Eigenschaft von Politikern. Man sollte halt der Realität in die Augen sehen, das andere funktioniert nämlich nicht.Tja, wer bezahlt diese Reform? Schauen Sie sich die Beilage 3, die Beispiele A bis F, an. Diese Reform wird der kranke Mittelstand bezahlen, und zwar bedeutet «der kranke Mittelstand» konkret: Er hat keine Prämienverbilligung, er ist eben krank und er wird es dann eben auch bezahlen. Da dürfen Sie eben nur bei diesen Beispielen jeweils die erste Zeile betrachten und dann kommen Sie eben zum Ergebnis, dass es von 24 Fällen in 13 Fällen eben negativ für die kranken Personen herauskommen wird.Auch wenn man sich die Frankenbeträge ansieht, so bezahlt man eben mehrheitlich drauf. Jemand muss das ja bezahlen, ich komme dann auch im Rahmen der 1. Lesung noch zu diesen Beispielen. Und die Politik muss sich einfach bewusst sein, jedes schwarze Schaf, das Sie nicht sanktionieren, muss der Mittelstand bezahlen, das müssen die chronisch Kranken bezahlen, das müssen die Pensionisten bezahlen und das müssen übrigens auch Land und Gemeinden bezahlen. Denn es hat ja hier drin noch einen Punkt betreffend die finanziellen Konsequenzen und da sprechen wir immerhin auch von CHF 1 Mio., die zu zahlen sind.Fehlende Punkte in dieser Reform: Ein Punkt wurde bereits erwähnt, das sind die Kick-backs. Da hat es anscheinend in der Schweiz Fälle gegeben, dass eben Spitäler, da komme ich zum Votum des Abg. Thomas Lageder, anscheinend Leistungserbringer für die Überweisung von Zusatzversicherten bezahlen. Bei uns im Land gibt es keine Fälle, welche bekannt wären - zumindest bis jetzt. Und da frage ich mich eben auch, sollen wir hier nicht bereits den Riegel schieben, da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie noch Ausführungen machen würde.Der zweite Punkt ist die Tarifierung von Zusatzversicherten. Hier ist die Frage: Wie soll diese Tarifierung im Detail aussehen, sprich, ist das Eintrittsalter oder das Lebensalter relevant? Auch da werden wir sehen müssen, wie wir diese Zusatzversicherungen finanzieren können, und da würde mich natürlich konkret interessieren: Wie sieht es mit den Übergangsbestimmungen aus, wenn wir hier eine eventuelle Gesetzesänderung vollziehen werden?Mir fehlt für dieses KVG einfach das Fundament. Es ist ein Haus ohne Fundament, es wird das Hintere vor dem Vorderen gemacht. Zuerst müssen schwarze Schafe sanktioniert werden und erst danach können wir über die Bezahlung der Kosten diskutieren. Das wäre für mich einfach der erste Schritt und deshalb halte ich hier auch an meiner Strategie fest.Noch einige Anmerkungen zu den ersten Seiten im Bericht und Antrag. Das zeigt einfach auf, dass die Politik sich der Fakten schon bewusst ist, nur, es wird einfach nicht gehandelt. Auf Seite 9 kommen wir zum Niveau der Gesundheitsausgaben. Wir stellen fest, ja, wir haben einfach 40 bis 50% höhere Kosten als in den Nachbarkantonen. Ja, wenn man das schon alles weiss, dann muss man jetzt einfach auch durchgreifen. Und ich anerkenne durchaus, dass die Regierung auf einem richtigen Weg ist, aber der erste zentrale Schritt fehlt mir, wie gesagt.Auch wird auf Seite 9 von einer Kostenillusion gesprochen. Ja, diese Kostenillusion - diese Illusion erkenne ich einfach auch in der Politik. Man muss doch jetzt einfach handeln. Führen Sie jetzt endlich diesen Tarmed ein und hören Sie auf mit diesem Kasperlitheater; das ist einfach ein Unding und das zieht sich jetzt effektiv schon mehr als ein Jahrzehnt dahin. Mir kommt es auch fast so vor, wenn die Schwarzen an der Macht sind, dann sind eher die Roten für Tarmed und wenn die Roten an der Macht sind, dann sind eher die Schwarzen für Tarmed. Dieses Pingpongspiel das ist eigentlich unerträglich.Seite 11 - hier wird auf die Ärztedichte Bezug genommen: Wir haben eine der höchsten Ärztedichten in der Schweiz, nur Basel-Stadt hat noch eine höhere Ärztedichte mit 40,2 Ärzten pro 10'000 Einwohner. Da würde ich mich einmal fragen: Wieso haben wir eine so hohe Ärztedichte? Sind die Konditionen so lukrativ in diesem Lande oder wieso zieht es diverse Damen und Herren Leistungserbringer nach Liechtenstein?Ich befürchte oder ich behaupte jetzt einfach einmal, es sind eben diese Konditionen und es ist eben auch die nicht vorhande Kontrollmöglichkeit dank Nichteinführung des Tarmed.Auf Seite 12 wird die angebotsinduzierte Nachfrage erwähnt durch die Regierung. Sie erkennt auch, dass ein gewisser Grad dieser Kostensteigerung unter anderem mit dieser angebotsinduzierten Nachfrage zu tun hat. Ja, das ist für mich ganz sicher, es gibt hier ja auch Studien, dass die Ärztedichte und die Kosten in einem System eine sehr grosse Auffälligkeit aufweisen. Aber auch hier muss ich feststellen, wenn die Politik das alles schon weiss: Wieso handelt man nicht? Politiker, die nicht handeln, weil sie es einfach nicht gemerkt haben, kann ich noch verstehen. Aber wenn man das schon alles weiss und man trotzdem nicht handelt, dann muss man Absicht unterstellen, und das ist dann gar nicht gut. Dann Seite 13: Hier geht es wieder einmal um die Beeinflussung der Mengen. Die Regierung sagt: Ja, die Mengen kann man beeinflussen durch Rationierung oder durch ökonomische Mechanismen. Und da komme ich zu einem dritten Punkt: Es sind nicht nur die Rationierung und die ökonomischen Mechanismen, es sind eben auch effiziente Kontrollsysteme. Wo keine Kontrolle ist, da kann es halt mitunter zu Fehlverhalten kommen. Und etwas, wovon ich auch überzeugt bin, wenn Leistungserbringer wissen, die Krankenkassen können die Rechnungen effektiv kontrollieren, wirkt sich das präventiv aus. Das wird auch einen präventiven Einfluss auf diese Rechnungsstellung haben. Deshalb spricht auch hier eben einiges dafür, dass wir effektive, effiziente Kontrollsysteme einführen. Auf Seite 13 geht es weiter, ich zitiere: «Daher wird die Frage, wie viel Geld mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eingespart werden kann, im Rahmen dieser Vorlage nicht beantwortet werden können.» Diesen Satz hat bereits der Abg. Thomas Lageder erwähnt, hierzu hätte ich eine Frage: Wer bezahlt denn diese Reform? Ich hab es ja im Prinzip auch schon gesagt: Ich befürchte, der kranke Mittelstand wird diese Reform bezahlen. Aber Fakt ist doch, Leute, die bis jetzt gesund waren oder die lediglich Kosten von CHF 200 verursacht haben, werden zukünftig sicher von dieser Reform profitieren. Da frage ich mich halt beziehungsweise die Regierung: Wer bezahlt denn diese Reduktionen? Denn Personen bis CHF 200, die erhalten ja zukünftig diese Prämienverbilligung, also diese Prämienreduktion, und dann muss ja irgendjemand die Kosten bezahlen, wenn wir davon ausgehen, dass die Gesamtkosten, gleich bleiben. Und irgendjemand bezahlt am Ende des Tages.Auf Seite 13 geht es weiter, ich zitiere ebenfalls: «Ein ökonomischer Mechanismus, von dem sich die Regierung einen deutlichen Einfluss auf die Mengen verspricht ...» Das gebe ich zu, dieser ökonomische Mechanismus, den kann ich nur unterstützen. Aber es spricht doch nichts dagegen, dass wir zuerst effiziente Kontrollmechanismen einführen, bevor wir sagen, ja, wir werden durchaus durch diesen ökonomischen Mechanismus auch Kosten einsparen, da die Leute ja mehr Eigenverantwortung wahrnehmen. Es spricht eben in einer ersten Stufe nichts gegen die Sanktionierung von schwarzen Schafen, und erst dann müssen die Leute ebenfalls mehr Eigenverantwortung wahrnehmen. Noch zwei Punkte: Seite 38, hier geht es um die Vernehmlassungsergebnisse und da ist wieder einmal die Sprache von der «Solidargemeinschaft». Und dieses Wort hat hier die Ärztekammer in den Mund genommen, damit habe ich einfach Mühe, um es auf den Punkt zu bringen. Wer ein Jahreseinkommen von CHF 250'000 als Gotteslohn bezeichnet, der soll bitte das Wort Solidarität nicht in den Mund nehmen, das wäre mir viel lieber. Ich habe hier zumindest meine grössten Mühen.Dann der letzte Punkt: Auf Seite 51 geht es um die Abgeltung und Abgabe von Arzneimitteln. Diesen Punkt werden wir eben im Rahmen der 1. Lesung nach meinem Dafürhalten zu wenig besprechen können. Da frage ich mich schon: Erstens einmal hat man es verpasst, die Selbstdispensation einzuschränken. Da hatte nämlich auch dieser Landtag die Chance dazu, konkret bei den Berichten und Anträgen Nr. 51/2014 und Nr. 110/2014. 19 Stimmen haben damals diese Selbstdispensation zugelassen, es waren lediglich drei Gegenstimmen. Nach meinem Dafürhalten waren es die Abg. Helen Konzett Bargetze, der Abg. Thomas Lageder und der Sprechende. Und nun kommen wir halt zum Punkt, wie sollen wir hier diese Festpreisregelung im Detail umsetzen? Die Regierung führt aus, sie wird dieses mit Verordnungskompetenz fixieren. Und da würde mich natürlich interessieren: Wie gedenkt die Regierung mit dieser Verordnungskompetenz hier eine praktikable Festbetragsregelung zu definieren?Wie gesagt, ich bin für Eintreten, fordere aber ganz klar bis zur 2. Lesung die Einführung des Tarmed. Und wie gesagt, die Geschichte beweist halt, auch im Jahr 2003 hat man es schon einmal versprochen - bis heute nicht eingehalten. Deshalb entschuldigen Sie mein Misstrauen, aber gebrannte Kinder fürchten eben das Feuer.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort, guten Morgen. «Die gegenständliche Vorlage zielt im Kern auf Verhaltensänderungen ab, um offensichtliche Missstände, Fehl- und Überanreize zu korrigieren.» Diese Zielformulierung steht auf Seite 13 des Berichts und Antrags. Was die Regierung in dieser Vorlage versucht, ist, einige bei den Menschen beziehungsweise bei unserer Gesellschaft typische Verhaltensmuster zu korrigieren. Einerseits das natürliche Begehren der Patienten nach Gesundheit, andererseits der legitime Anspruch der Ärzte, entsprechend ihren Leistungen bezahlt zu werden.Der hier formulierte Anspruch scheint mir enorm hoch und falls er sich realisieren lässt, so braucht das einige Zeit. Ich frage mich, ob wir hier in diesem Hohen Haus diese Geduld aufbringen, falls sich die Resultate nicht wie gewünscht, also nicht sofort, einstellen. Ich bin hier sehr skeptisch. Meine grosse Skepsis gründet auch auf einem Satz von Karl Marx, der gesagt hat: «Alle Revolutionen haben bisher nur eines bewiesen, nämlich, dass sich vieles ändern lässt, bloss nicht der Mensch.» Meine Skepsis wird auch unterstützt durch die Wortwahl auf den Seiten 13 und 17: Die Patienten werden plötzlich zu Konsumenten und das Gesundheitswesen mutiert zur Gesundheitsindustrie. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Menschen nur dann zum Arzt gehen, wenn es notwendig ist. Der Arztbesuch ist kein Konsumgut. Ich persönlich gehe nur dann zum Arzt, wenn es absolut dringend notwendig ist. Auf der Seite 17 steht dann, dass die Marktwirtschaft die heutige Planwirtschaft im Gesundheitswesen in Teilen ablösen könnte. Ich bin kein Ökonom, bin aber überzeugt, dass der Markt per se nicht alles besser macht.Der Ausgangspunkt dieser Vorlage sind die Kosten im Gesundheitswesen. Auf den ersten Seiten des Berichts werden sie beschrieben und dargestellt. Meines Erachtens fehlt bei der Beschreibung der Ausgangslage jedoch eine detaillierte Analyse der Kostenfaktoren im Gesundheitswesen. Es scheint mir absolut notwendig, vorweg die Ursachen für die Kostensteigerungen zu finden, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden. Es wird beispielsweise suggeriert, dass der liechtensteinische Patient zu wenig kostenbewusst sei und viel öfter zum Arzt gehe als ein vergleichbarer Patient in der Schweiz - so steht es auf Seite 11. Die Ärztekammer stellt in einem ihrer Schreiben fest, dass der Tarmed eine Konsultation beim Arzt in der Schweiz anders definiert als unser Tarif in Liechtenstein. Eine saubere Definition des Begriffs «Konsultation» und ein Vergleich mit der Schweiz würden mich interessieren, und für die 2. Lesung erwarte ich genaue Ausführungen zu diesem Thema Konsultation. Ich gehe davon aus, dass wir eine 2. Lesung durchführen werden. Ob ich selber eintreten werde auf diese Vorlage, weiss ich jetzt noch nicht. Das hängt dann auch davon ab, wie der Gesundheitsminister zu gewissen Punkten und Fragen Stellung nimmt.Im Zusammenhang mit den Kosten fehlen mir auch die Vergleiche mit der Schweiz und dem Kanton St. Gallen. Die Regierung hat einen Tarifvergleich zwischen dem FL-Tarif und dem Tarmed St. Gallen in Auftrag gegeben und dabei wurde festgestellt, dass der FL-Tarif auf dem Niveau unseres Nachbarkantons liegt. In diesem Bereich haben wir das Schweizer Niveau schon erreicht. Auf die 2. Lesung erwarte ich auch hierzu genauere Ausführungen.Im Schreiben der Ärztekammer zur Kostenentwicklung im Sektor «Arzt ambulant» vom 27. April 2015 werden auf Seite 3 die Kosten in Liechtenstein und in der Schweiz verglichen und das im Zeitraum von 2012 bis 2014. Auf dieser Seite steht: «Es fällt jedoch auf, dass die Kosten in der Schweiz sowohl mit als auch ohne Medikamente deutlich stärker gestiegen sind als in Liechtenstein.» Als Nichtfachmann ist es sehr schwierig, sich ein klares Bild zu machen. Was stimmt jetzt? Einerseits wird versucht, die «Preise im Gesundheitswesen auf Schweizer Niveau anzugleichen» (Seite 11 im Bericht und Antrag), andererseits kann ich lesen, dass im Bereich «Arzt ambulant», inklusive Labor und inklusive Medikamente, dieses Niveau schon erreicht ist oder sogar unterschritten wird.Ich bitte die Regierung auf die 2. Lesung hier Klarheit zu schaffen und die Kosten transparent und übersichtlich aufzuarbeiten. Auf der Seite 18 werden die Bruttoleistungen der Krankenkasse für alle Versicherten im Jahr 2013 aufgeführt: Die Summe macht total CHF 164 Mio. aus. Es wäre interessant zu erfahren, wie sich diese Summe auf die einzelnen Bereiche verteilt. Dabei denke ich beispielsweise an die Spitalkosten - stationär und ambulant -, an die Medikamente, Apotheken, Arztkosten und so weiter. Es wäre auch interessant zu erfahren, wie sich die Kosten in den letzten Jahren in diesen jeweiligen Bereichen entwickelt haben. Für die 2. Lesung werden die Zahlen für das Jahr 2014 sicher vorliegen, und ich erwarte, dass hier eine genaue Analyse und ein Vergleich dargestellt werden. Wenn man in die Statistiken der Krankenkassen schaut, kann man feststellen - oder ich glaube, ich habe festgestellt -, dass von diesen CHF 164 Mio. CHF 85 Mio. «fremdbestimmt» sind, mehr als die Hälfte.Die Tarife in diesen Bereichen, beispielsweise stationäre Spitalkosten oder Medikamentenpreise, können wir gar nicht selber bestimmen. Wie beeinflussen diese Kosten, die wir nicht selber bestimmen können - und das ist der grössere Teil - unser Gesundheitswesen? Auch hierzu hätte ich gerne genauere Informationen. Schliesslich steht auf Seite 9 dieses Berichts folgender Satz: «Eine einfache Schätzung der Kostenentwicklung aufgrund der sich in Liechtenstein verändernden Alterszusammensetzung der Bevölkerung ergibt, dass allein durch die Veränderung der Altersstruktur eine Kostensteigerung von jährlich 2,7% zu erwarten ist.» Wenn ich lese, dass eine Kostensteigerung von 2,7% nur aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung zu erwarten ist, dann frage ich mich, wo für die Regierung der Benchmark liegt. Welche Kostensteigerung ist denn akzeptabel und welche nicht? Was ist realistisch und was nicht? Diese Frage hätte ich gerne geklärt. Ich denke, wir können an der Zusammensetzung der Bevölkerung nichts ändern. Da kann auch ein «Zauberministerium» von Herrn Zwiefelhofer nicht viel helfen. Schliesslich noch ein Wort zu den schon erreichten Einsparungen in den letzten zwei Jahren: Wenn man versucht, die Zahlen zusammenzusuchen - und die sind schon erwähnt worden, vom Abg. Hasler zum Beispiel -, dann kann man feststellen, dass in den Jahren 2013 und 2014 Kostenreduktionen vorgenommen worden sind. Im Bereich Medikamente fällt das Stichwort Co-Marketing-Regelung, dann die Kürzung der Taxpunktwerte beim ärztlichen Praxislabor. Die Tarifpositionen, die «Quickwin» genannt werden. Es resultieren daraus ungefähr jährliche Einsparungen CHF 3,5 Mio. - jährliche Einsparungen von CHF 3,5 Mio. -, das sind nicht einmalige. Die Einsparungen der gegenständlichen Tarifrevision kenne ich nicht. Die Tarifrevision, die gerade jetzt beschlossen worden ist - vor zwei Tagen konnte man das in der Zeitung lesen. Ich bin aber sicher, dass der Herr Gesundheitsminister dazu Ausführungen machen wird und kann.Zur Ausgestaltung der Prämie möchte ich eine Frage wiederholen, die dem Geschäftsführer des LKV im Interview mit dem «Vaterland» am 2. Mai gestellt wurde. Es wurde gefragt: «Ist es vorstellbar, dass sich finanziell schwächer gestellte Personen für die maximale Wahlfranchise entscheiden, um nur die niedrigste Prämie zahlen zu müssen?» Die Antwort ist sehr vage ausgefallen und schliesslich kann gelesen werden, dass der geschilderte Fall tatsächlich eintreten kann. Und dieser Fall kann zu Problemen führen. Eine Lösung kann nicht angeboten werden - und ich frage mich, wie wir mit dieser Thematik umgehen sollen. Es kann ja nicht sein, dass wir in Zukunft mit dem Lohnausweis zur Krankenkasse gehen müssen. Oder ist das das Ziel? So weit darf es nicht kommen.Wie können wir Missbrauch und falsch gesetzte Anreize verhindern in diesem Bereich? Zur Prämienausgestaltung noch Folgendes: Die Rechnungsmethode, wie diese hohe Kostenbeteiligung der Versicherten zu einer Reduktion der Gesundheitskosten führen kann, ist im Bericht nicht dargelegt, das wurde jetzt schon öfter gesagt. Es würde mich aber interessieren, wie viele Kosten tatsächlich eingespart werden können. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Vorlage betrifft die Änderung der Bedarfsplanung und die Verträge mit den Leistungserbringern. Die Bedarfsplanung soll weiterhin partnerschaftlich durch die Verbände erfolgen, was gut ist. Falls die Bedarfsplanung nicht sachgerecht ist - das ist dann der Art. 16b - kann die Regierung Anpassungen vornehmen. Was heisst denn «sachgerecht»? Im Bericht finde ich keine Ausführungen dazu. Ich werde diese Frage dann bei der Lesung des Art. 16 wieder stellen und erwarte jetzt keine Antwort. Auf eine 2. Lesung erwarte ich dann aber eine transparente und nachvollziehbare Definition des Wortes «sachgerecht».Schon bei anderen Gesetzeslesungen habe ich erwähnt, dass einer meiner Lieblingsschriftsteller, Hemingway, immer wieder betonte, dass er keinem Adjektiv traue. So geht es mir heute in diesem Zusammenhang auch. Zu der Befristung der Verträge kann ich sagen, dass ich das Modell, so wie es vorgeschlagen wird, nicht mittragen kann. Nach welchen Kriterien werden diese Verträge vergeben oder eben nicht? Wie werden diese Verträge ausgestaltet? Hier fehlen mir entscheidende Informationen. Im Art. 16d Abs. 6 steht einfach, dass die Regierung nähere Vorschriften erlassen kann. Das genügt mir aber nicht. Die Ärztekammer macht in ihrer Stellungnahme, die wir alle erhalten haben, zu diesem Thema einen Vorschlag. Ob dieser Vorschlag umsetzbar ist, kann ich nicht abschätzen. Ich denke auch, auf die 2. Lesung könnten hier neue Vorschläge und Varianten erarbeitet werden. Zudem frage ich mich, wie eine sinnvolle Bedarfsplanung möglich ist, wenn ich nicht mehr weiss, ob dieser Arzt in vier Jahren nochmals einen OKP-Vertrag erhält. Also hier ist ein System ja dauernd im Umbruch, und ich frage mich: Ist dann eine Bedarfsplanung überhaupt langfristig noch möglich? Dann komme ich noch zu den Kommissionen im Gesundheitswesen. Hier möchte ich anfügen, dass ich die Haltung der Regierung nicht teile. Auf der Seite 33 steht, dass die Landesgesundheitskommission den praktischen Erfordernissen angepasst werden soll. Was heisst denn «praktische Erfordernisse»? Zudem soll die Kosten- und Qualitätskommission abgeschafft werden. Die Aufgaben sollen von der Verwaltung übernommen werden. Gesundheitspolitik ist neben sachlichen, medizinischen und ökonomischen Fragestellungen in erster Linie eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Eine breit abgestützte Kommission kann hier wichtige Inputs geben - viel besser als die Verwaltung. Hier möchte ich nicht falsch verstanden werden, aber ich frage mich, ob denn in der Verwaltung immer die notwendige praktische, medizinische Erfahrung vorhanden ist und auch der Kontakt zu den Patienten. Diese Kommission ist auch eine Schnittstelle zwischen Fachleuten mit Patientenbezug und Fachleuten aus der Verwaltung. Die Abschaffung kann ich deshalb nicht nachvollziehen und werde diesen Vorschlag nicht unterstützen. Die Verlagerung von Aufgaben in die Verwaltung scheint mir fragwürdig, vor allem zu einem Zeitpunkt, an dem wir die Aufgaben der Verwaltung kritisch hinterfragen. Es ist nicht zu übersehen, dass in dieser Vorlage die Leistungserbringer immer weniger Möglichkeit zur Mitgestaltung des Gesundheitswesens haben sollen. Anscheinend traut man den Leistungserbringern lediglich die Vertretung von Eigeninteressen zu. Das ist eine fragwürdige und bedenkliche Grundhaltung. Wie kann man medizinischen Fachkräften die Betreuung der Gesundheit von Patienten überlassen, wenn sie anscheinend im Grunde genommen nicht vertrauenswürdig sind? Die Verschiebung der Kompetenz hin zur Regierung und Verwaltung, die fast in allen Bereichen Verordnungen und Richtlinien erlassen kann, ist sehr auffällig und für mich zu hinterfragen. In diesem Zusammenhang möchte ich die Stellungnahme des Liechtensteiner Seniorenbunds erwähnen, und der besteht nicht nur aus der Renate, sondern auch aus anderen Personen. Auf der Seite 51 des Berichts und Antrags steht der unscheinbare Satz: «Zur Verbesserung der Anreizsituation im Bereich der direkten Arzneimittelabgabe wird die Regierung die Einführung einer Festbetragsregelung weiter verfolgen ...» Also die Regierung kann auf Verordnungsebene Anpassungen vornehmen. In Deutschland gibt es eine Festbetragsregelung, in der Schweiz nicht. Die Regierung sieht kein Problem bei der Umsetzung, der Apothekerverband, der uns eine Stellungnahme geschickt hat, schon. Wie kommt es zu dieser unterschiedlichen Sichtweise? Als Nichtfachmann kann ich die Situation zu wenig beurteilen. Eines weiss ich aber, ich möchte keine Deutschland-Medizin hier haben. Sollte die Regierung dieses Projekt weiterverfolgen, so hoffe ich, dass sie die Leistungserbringer, die Apotheker, und Ärzte miteinbezieht und über die Umsetzung mit ihnen diskutiert. Zum Schluss noch ein Wort zum Tarmed: Die Einführung wurde von der Regierung beschlossen, wann genau dieses System, dieser Tarif, eingeführt wird, wissen wir noch nicht genau. Ich frage mich aber, wenn wir den Tarmed einführen und dann gleichzeitig befristete Verträge haben, die Medikamentenpreise festlegen wollen oder regeln wollen: Schaffen wir hier nicht unterschiedliche Spiesse? Sind sie dann nicht unterschiedlich lang? Also auf der einen Seite wollen wir Schweizer Niveau, aber wir wollen ein Schweizer Niveau zusätzlich mit be-fristeten Verträgen. Irgendwo geht für mich diese Einführung nicht auf, muss ich ehrlich sagen. Ich habe also grosse Mühe mit dieser Entscheidung, vor allem jetzt im Zusammenhang mit dieser Vorlage, obwohl man mir gesagt hat, das hat nichts miteinander zu tun. Ich glaube aber, wie der Abg. Pio Schurti am Anfang gesagt hat, dass hier sehr wohl ein Zusammenhang besteht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Behandlung der Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung im Landtag hat durch verschiedene Stellungnahmen seitens der Leistungserbringer, des Krankenkassenverbandes und zahlreicher Versicherter im Vorfeld dieser Debatte im Landtag die Schatten bereits hörbar vorausgeworfen. Im Bericht und Antrag an den Landtag Nr. 24/2015 führt die Regierung aus, dass die gegenständliche Vorlage auf Verhaltensänderungen der am Gesundheitswesen beteiligten Player, also der Leistungserbringer, der Versicherten und des Staates, mit einem wesentlich geringeren Staatsbeitrag abziele, um offensichtliche Missstände, Fehl- und Überanreize zu korrigieren. Es soll eine höhere Eigenverantwortung erreicht werden, wobei die Konsumenten gegenüber den Angeboten der Gesundheitsindustrie zu einer kritischen Haltung aufgefordert beziehungsweise erzogen werden sollen.An anderer Stelle hat es die Regierung auch mit den Worten ausgedrückt, dass es finanziell spürbar sein oder wehtun muss, damit sich was ändert. Es bedurfte eines intensiven Studiums aller Unterlagen, die mittlerweile zu dieser KVG-Thematik vorliegen, einerseits der Bericht und Antrag der Regierung und andererseits die Stellungnahmen vonseiten der vielseitig tangierten Betroffenen auf der Leistungserbringer- wie auch der Gesundheitsdiensteempfängerseite.Diese Stellungnahmen von Bürgermeinungen bis hin zu Verbandsstellungnahmen sind ernst zu nehmen und weisen auf zentrale Punkte hin. In einzelnen Teilbereichen sind die formulierten Zielsetzungen, die ich an diese KVG-Vorlage stelle, ebenfalls ähnlicher Natur. Es wird zum Teil auf Nichteintreten auf diese Vorlage plädiert oder in zentralen Punkten eine dezidiert ablehnende Haltung eingenommen. Ich bin der Ansicht, dass diese Vorlage in wesentlichen Bereichen von der Regierung modifiziert und verbessert werden kann, da die Stossrichtung die richtige ist.Die Förderung der Eigenverantwortung finde ich grundsätzlich der richtige Ansatz, ob diese Gesetzesvorlage letztlich eine für Junge und Gesunde ist, dies auf Kosten von Älteren und Kranken, kann ich zu wenig bewerten und beurteilen. Die Frage wurde ja bereits mehrfach gestellt, wer letztlich diese Kosten bezahlt. Doch - und dies stelle ich ein weiteres Mal fest - wird die ältere Generation, das heisst die Seniorinnen und Senioren unseres Landes, erneut überproportional zur Kasse gebeten. Die Franchise bei den Rentnern um 500% von CHF 100 auf CHF 500 zu erhöhen, geht für mich entschieden zu weit. Dies bedeutet eine Erhöhung bei den Rentnern um das fünffache, also prozentual doppelt so viel als bei den übrigen Versicherten, den Nichtrentnern.Dies entspricht auch nicht einer fairen Opfersymmetrie, die, seit die Diskussionen um die KVG-Revisionen der letzten Jahre aktuell sind, stets hervorgehoben wurde. Bereits eine reduzierte Anhebung wird einige Rentner ziemlich stark treffen und auch diejenigen, die noch nicht in die Kategorie der einkommensschwachen Versicherten fallen, aber auch noch nicht zu den Rentnern mit guten Leistungen aus Renten der zweiten Säulen zählen. Mein Antrag an die Regierung für die 2. Lesung ist deshalb, dass diese Minimalfranchise bei den Rentnern höchstens von CHF 100 auf maximal CHF 300 angehoben wird, was für einen Grossteil der Senioren immer noch finanziell fordernd ist. Bei der Erhöhung der Minimalfranchise für alle anderen Versicherten um 250% von CHF 200 auf CHF 500 besteht die Frage, wie sich dies auf den Mittelstand auswirkt, insbesondere beim mittleren bis unteren Band des Mittelstandes. Zudem wird der Selbstbehalt von derzeit 10% auf 20% für erwachsene Versicherte unterhalb des Rentenalters angehoben, hier wird die vieldiskutierte solidarische Ausgestaltung der Gesetzesvorlage tangiert.Was die Bedarfsplanung und die Fachkommissionen betrifft, vermisse ich eine vernünftige Kommunikation zwischen der Regierung und den Leistungserbringern. Ich hätte erwartet, dass dem Landtag diesbezüglich in gewissem Sinne eine einvernehmliche Lösung unterbreitet wird, eine Lösung, die dem Appell der Eigenverantwortung nicht nur an die Versicherten und an die Prämienzahler, sondern auch der Verantwortung vonseiten der Regierung, Leistungserbringer und des LKV Ausdruck verleiht. Der Ball wird hier leichtfertig dem Landtag zugespielt und so liegt es an ihm, sich bezüglich dieser Thematik auch klar zu artikulieren.Die Regierung ist aus meiner Sicht auch aufgefordert, die vorgeschlagene Regelung betreffend die Befristung der OKP-Verträge zu überdenken. Ich teile die geäusserten Bedenken vonseiten der Leistungserbringer, die insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Hausarztsystem eingebracht wurden. Dass im Organigramm als nächstobere Instanz der OKP-Befristung der LKV und die Regierung stehen und alleine über zentrale medizinische Steuerungsfragen des Gesundheitswesens befinden, welche letztlich direkten Einfluss auf die medizinische Grundversorgung der liechtensteinischen Bevölkerung haben, ist problematisch und für mich nicht wirklich opportun.Als flankierende Massnahme werden seitens der Regierung zudem auch drei bisher nicht unwesentliche Kommissionen, welche fachlich sehr gut bestückt waren beziehungsweise sind, in der vorliegenden KVG-Vorlage für obsolet erklärt. Es ist zu prüfen, sich das Know-how sowie die Vorteile von Fachkommissionen zu Nutze zu machen und auf ihnen aufbauend eine konstruktive Kommunikation zu führen.Wenn ich für Eintreten bin, ist es deshalb, der Regierung die konstruktive Chance sowie den Auftrag zu geben, wesentliche Änderungen in begründeter Form bis zur 2. Lesung einzuarbeiten. Alles weitere bringe ich bei der 1. Lesung ein, sofern es ein Eintreten gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Regierung fällte am 5. Mai 2015 einen Grundsatzbeschluss zur Einführung des derzeitig in Überarbeitung befindlichen Tarmed, sobald dieser in der überarbeiteten Version vorliegt. Besten Dank an die Regierung für diese weitsichtige Entscheidung. Die Fraktion DU setzt sich von Anbeginn für die Integration des Tarmed in das Krankenkassengesetz bei dieser Gesetzesrevision ein. Bereits im Vorfeld wurden von der Fraktion DU zwei Vorstösse in Form eines Postulates gemacht. Am 26. Mai 2014 hatte die DU-Fraktion alle Landtagsabgeordneten zudem zu einem gut besuchten Tarmed-Vortrag und einer Diskussion im Landtagssaal eingeladen. Als Referent konnte der mittlerweile leider verstorbene Doktor Ernst Gähler gewonnen werden, der seinerzeit als Vizepräsident der FMH mit über 36'000 angeschlossenen Ärzten, auch aus Liechtenstein, amtierte und die Leitung für ambulante Tarife und Verträge in der Schweiz innehatte.Mit der Einführung des Tarmed wird der unglücksseligen und der kostenintensiven Tarifpflege und Tarifverhandlung in Liechtenstein ein Ende gesetzt und es wird Entspanntheit einkehren, sodass die Ärzte zukünftig in Ruhe arbeiten können. Der Tarmed sorgt für eine bessere Transparenz mit Tarifen basierend auf einer Auswertung von einer grossen Anzahl Datensätzen - automatisierte Kontrollfunktionen -, er ermöglicht Transparenz und Vergleichsmöglichkeiten sowie problemloses grenzüberschreitendes Arbeiten mit unserem Nachbarkanton St. Gallen.Die Tarifstruktur des Tarmed hat die Aufgabe, Leistungen in Arztpraxis und Spital möglichst korrekt abzubilden und zu bewerten. Jeder Leistung wird je nach zeitlichem Aufwand, Schwierigkeit und erforderlicher Infrastruktur eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet, die multipliziert mit dem Taxpunktwert den Rechnungsbetrag ergeben. Der Taxpunktwert ist in der Schweiz je nach Kanton - wegen der ungleichen Lohn- und Mietverhältnisse - unterschiedlich hoch. Der Taxpunktwert wird passend zu den in Liechtenstein herrschenden Lohn- und Mietverhältnissen angepasst. Die Ärztekammerpräsidentin wünschte bei einer Zusammenkunft mit der DU-Fraktion am 27.4.2015 bezüglich der Einführung des Tarmed, den Taxpunktwert des Kanton St. Gallens zu übernehmen. Im Weiteren führte sie aus, man möge mit der Einführung des Tarmeds zuwarten, bis die Tarmed-Revision abgeschlossen sei. Auch der Spitaldirektor des Landesspitals, Herr Derungs, setzte sich anlässlich der Informationsveranstaltung am 21.4.2015 für den Tarmed ein. Das komplizierte Tarifsystem hier in Liechtenstein verursache dem Landesspital Tausende von Franken an unnötigen Kosten.Der Grundsatzbeschluss, den Tarmed einzuführen, ist einen Tag vor Beginn der Landtagssitzung gefallen und ist daher im Bericht und Antrag Nr. 24/2015 nicht integriert. Damit dieser Beschluss auch verbindlich umgesetzt wird, muss in das Gesetz das Einführungsdatum des Tarmed eingefügt werden. Ich bitte die Regierung, auf die 2. Lesung einen entsprechenden Passus vorzubereiten.Bevor aber der Übernahme per Gesetz zugestimmt werden kann, müssten auch die Kosten für die Tarmed-Lizenz feststehen. Die letzte Preisanfrage, zumindest so weit ich informiert bin, liegt einige Jahre zurück. Herr Pedrazzini sagte, im Jahr 2006 hätte für den Tarmed eine einmalige Lizenzgebühr von CHF 70'000 bezahlt werden müssen, heute kostet er auch nicht viel mehr. Für die Einführung ist jedoch der heutige Preis relevant, deshalb die Frage an die Regierung: Wurde der Preis für die Lizenz und eventuelle notwendige Updates für die Übernahme des revidierten Tarmed im Zusammenhang mit dem Regierungsbeschluss vom 5. Mai erneut angefragt? Und ist ein verbindliches Angebot samt den Bedingungen für deren Nutzung vorhanden? Kann der Preis bis zur 2. Lesung dem Landtag übermittelt werden? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Frau Karin Rüdisser-Quaderer, ich werde Sie dann höchst wahrscheinlich unterbrechen müssen. Sie haben das Wort.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich versuche, mir dann die Stelle zu merken, oder vielleicht die Kollegen hier drin, damit ich auch zum richtigen Punkt weitermachen kann. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes hat sich die Regierung, allen voran der Herr Gesundheitsminister Pedrazzini, viel vorgenommen. Eine umfassende Reform sollte es werden, welche die stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen nachhaltig eindämmen sollte. Prämienzahler und Leistungserbringer sollten gemeinsam ihren Anteil leisten, damit die Gesundheitsversorgung in Liechtenstein auch weiterhin bezahlbar bleibt - gerade für den Mittelstand. Dieser aber ist der eigentliche Verlierer dieser Vorlage. Für ihn ändert sich - abgesehen von weiter steigenden Prämien - praktisch nichts.Vieles wurde in den vergangenen Monaten an der Reform herumdiskutiert, einiges angepasst, anderes zurückgenommen. Und wahrlich nicht ohne Ergebnis, nämlich mit dem Ergebnis, dass wir hier und heute über eine eher kleinere Reform debattieren und nicht mehr über eine sehr grosse Reform. Ich bin für Eintreten, weil uns diese Vorlage einen Schritt weiter bringt in der Lösung der komplexen gesundheits- und gesellschaftspolitischen Problemstellung. Vieles wurde bereits gesagt und vieles wird noch gesagt, wenn ich auf die Liste der Abgeordneten schaue, die sich aktuell noch zu Wort melden möchten. Daher möchte ich mich in meinem Votum im Wesentlichen auf zwei Punkte konzentrieren, die mir wichtig erscheinen.Landtagspräsident Albert Frick
Ich unterbreche jetzt kurz die Sitzung, um unseren Ehrengast zu begrüssen. Dear members of the parliament, ladies and gentlemen, please welcome our distinguished guest, his excellency the Prime Minister of the Republic of Iceland.Ich denke, wir unterbrechen jetzt die Sitzung für einen kurzen Moment. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:25 bis 10:50 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Ich bedanke mich für das Verständnis für diese kurze Unterbrechung und bitte die Frau Abg. Karin Rüdisser-Quaderer, mit ihrem Votum fortzufahren. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Ja, danke, Herr Präsident. Vieles ist bereits gesagt worden, daher möchte ich mich in meinem Votum im Wesentlichen auf zwei Punkte konzentrieren, die mir wichtig erscheinen, gleichzeitig aber betonen, dass, sollte es zum Eintreten auf die Vorlage kommen, bei der Lesung der einzelnen Artikel bestimmt noch weitere Kritikpunkte angebracht werden. Aber lassen Sie mich zum Punkt kommen: Die Stütze und das Rückgrat des Liechtensteiner Gesundheitssystems, die Stütze eines jeden Gesundheitssystems, sind die klassischen Hausärzte. Ärzte, die ohne den klassischen OKP-Vertrag nicht überleben können oder erst gar nicht in die Hausarztmedizin einsteigen können, die wir aber alle dringend benötigen.Den Bestand an Hausärzten zu halten beziehungsweise auszubauen, ist meines Erachtens eine Kernaufgabe des Staates. In der gegenständlichen Vorlage aber, ist nicht ersichtlich, was die Regierung zu tun gedenkt in Bezug auf die Stärkung der Hausarztmedizin. Derzeit ist es einfach so, dass zu viele Spezialisten eine hundertprozentige OKP-Stelle besetzen, aber nur eine Teil-Grundversorgung leisten. Grundversorgung heisst, eine Ärztin oder ein Arzt muss für die Patienten verfügbar sein. Wenn Spezialisten OKP-Verträge besetzen, aber ein Drittel oder mehr ihrer Zeit ihrer Spezialdisziplin nachgehen, sind sie meines Erachtens nicht wirklich als klassische Hausärzte für ihre Patienten verfügbar und es läuft Gefahr, dass sie damit zur Unterversorgung beitragen.Eine Befragung der Liechtensteiner Hausärzte vom Februar 2015 hat ergeben, dass in Liechtenstein derzeit noch keine dramatische Unterversorgung besteht. Meine Damen und Herren, ich erspare Ihnen, die Ergebnisse der Befragung in allen Details aufzuzählen, da die Studie Ihnen sicherlich auch bekannt sein dürfte. Ich kann aber nicht umhin, zu betonen, dass Liechtensteins Bevölkerung mit seinen 37'000 Einwohnern am 1. Januar 2015 von 33 OKP-Hausärzten versorgt worden ist, die ein Arbeitspensum von 2'750% angeben. Sechs Kinderärzte leisten zudem ein Pensum von zusammen 575%.In der Schweiz, Deutschland wird von einem Bedarf von einem Hausarzt pro 1'000 Einwohner ausgegangen. Wenn man die reine Anzahl der Hausärzte in Liechtenstein betrachtet, insbesondere wenn die Kinderärzte dazugezählt werden, kann man folgern, dass die Versorgung 2015 adäquat ist. Betrachtet man allerdings das angegebene Arbeitspensum, also diese Teilpensen, so besteht bereits 2015 eine Unterversorgung, insbesondere im Unterland. Aktuell fehlen, auf das ganze Land bezogen, 950 Stellenprozente; auf einen Hausarzt kommen 1'345 Einwohner. Wobei die Versorgungslage je nach Gemeinde ganz unterschiedlich ist. Nun ist es aber so, dass ein Teil der jetzt voll arbeitenden Hausärzte ihr Arbeitspensum für die nahe Zukunft zu senken gedenkt und fast die Hälfte der Hausärzte bereits ein Alter von über 56 Jahren erreicht hat. Würden oder müssten die über 64-jährigen Ärzte ihre OKP-Tätigkeit aufgeben, das sind dann immerhin so 15%, wäre die Unterversorgung bereits jetzt erheblich. Es muss daher künftig dringend Teilzeit-OKP-Stellen geben, auch für Wiedereinsteigerinnen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Kompromiss bei drohender Unterversorgung könnte man auch Ärztinnen und Ärzten im Pensionsalter zum Beispiel einen OKP-Teilvertrag von vielleicht 25% aufrechterhalten. Da muss dann aber im Umkehrschluss auch zugegeben werden, dass Leistungserbringer, die weit über das Pensionsalter hinaus eine 100%-OKP-Stelle besetzen und niederprozentig arbeiten, das heisst, vielleicht nicht mehr so viel Patienten betreuen wie in den Jahren vor dem Pensionsalter, dann eben zur Unterversorgung beitragen.Daraus schliesse ich: Es braucht mindestens drei OKP-Vertragstöpfe: Der erste und wichtigste Topf ist der Haus- und Kinderarztarzt-OKP-Topf. Der zweite Topf ist für Spezialärzte vorzusehen und ein sehr wichtiger Topf ist der Teilzeit-OKP-Topf für Teilzeitarbeitende oder Wiedereinsteigerinnen und allenfalls, wie gesagt, für Ärzte und Ärztinnen im Seniorenalter. Liechtenstein braucht dringend ein klar definiertes Hausarztsystem mit klaren Spielregeln. Es muss eine eindeutige Definition für Grundversorger geben. Dann erst kann man planen, was es an Bedarf braucht. Die Bedarfsplaner, das können Sie mir glauben, sie werden oder müssten zumindest ganz schnell zum Ergebnis kommen: Wir brauchen mehr klassische Hausärztinnen. Die derzeitige Form von Bedarfsplanung treibt unsere jungen Haus- und Kinderärztinnen ins benachbarte Ausland. Und Regierung, Ärztekammer und die Krankenkassen schauen zu.In den umliegenden Ländern ist respektive wird das Problem der «aussterbenden» Hausarztmedizin erkannt. Als positives Beispiel möchte ich an dieser Stelle die Schweiz hervorheben. Politik und Volk haben das Problem erkannt und sind sich über die Wichtigkeit der Grundversorgung und der damit verbundenen Stärkung der Hausarztmedizin einig. Mit einer grossen Mehrheit wurde darüber abgestimmt. Der neue Verfassungsartikel «Medizinische Grundversorgung» geht auf eine Initiative der Hausärzte zurück. Dank dieser Initiative haben der Bundesrat und das eidgenössische Parlament eine Reihe von Massnahmen erlassen, um die Hausarztmedizin als Grundlage der medizinischen Grundversorgung zu stärken. Da frage ich mich dann schon, warum das bei uns in Liechtenstein nicht möglich ist. Dann möchte ich noch einen Abschwenker und einen Kommentar zu der Spezialdisziplin Psychiatrie sagen. Aus meiner beruflichen Erfahrung wage ich zu behaupten, dass wir in der Psychiatrie unterversorgt sind. Vielleicht nicht gerade fahrlässig unterversorgt. Mir scheint jedoch, dass es zunehmend schwieriger wird, Termine für Patienten zu erhalten. Ob das ein subjektives Gefühl ist oder dem so ist, das hätte ich gerne von der Regierung beantwortet. Gibt es etwa im Bereich Psychiatrie Leistungserbringer, die zwar einen 100-prozentigen OKP-Vertrag haben, aber niederprozentig arbeiten? Gibt es eine Erklärung, warum zumindest die mir bekannten Psychiater keine neuen Patienten mehr nehmen können, weil sie anscheinend an ihre Kapazitätsgrenzen stossen? Dann komme ich zum zweiten Punkt, den ich besonders hervorheben möchte, nämlich zu den sogenannten WZW-Verfahren, eine Abkürzung, die für die Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der von Liechtensteins Ärzten eingesetzten Behandlungsmethoden steht, und deren entsprechende Verfahren Missbräuche aufdecken und vermeiden sollen. Diesbezüglich wird meines Erachtens klar der falsche Ansatz verfolgt: Das Wort oder der Ausdruck WZW wird in Liechtenstein gleich mit dem Gefühl oder der Androhung einer Höchststrafe belegt. Also mit der Angst vor einem OKP-Entzug. Ich glaube kaum, dass eine WZW-Prüfung in Liechtenstein dies zum Ziel hat. Das Ziel der WZW-Massnahme muss auch in Liechtenstein analog zur Schweiz das gleiche sein, nämlich eine Überarztung zu büssen, um eine bessere Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Dienstleistungen zu erbringen.In der Schweiz, auf die im Gesundheitswesen ja immer wieder Bezug genommen wird, ist dies so. Dort sind solche Verfahren schon lange wirksamer Usus. Auch in der Schweiz gibt es natürlich Befürworter und Gegner über die Art des Verfahrens, wohingegen sich alle über das Ziel einig sind. Trotzdem, wenn nicht von allen gleich geliebt, das Verfahren wirkt in der Schweiz. Da können, sollen und dürfen wir uns nicht wie bei vielen anderen Themen rausreden und sagen: «Bei uns ist alles anders.» Denn fehlbar ist fehlbar, das sollte auch für uns im Lande gelten. Wenn wir die WZW-Verfahren so einsetzen, wie es die Schweizer schon seit Jahren tun, dann kann eine WZW-Prüfung ganz simpel und einfach mit einer AHV-Prüfung verglichen werden. Ich glaube nicht, dass irgendein Unternehmen, entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise, sich gleich in die Hosen macht, nur weil eine AHV-Prüfung ansteht. Wenn es nach einer AHV-Prüfung rechnerisch nachweisbare Beanstandungen gibt, dann erfolgt eine Strafe, das kostet dann halt so und so viel in Schweizer Franken und muss an die AHV zurückbezahlt werden. Das tut sicher weh, hat aber auch einen starken Präventivcharakter - gerade in Bezug auf Wiederholungstäter. Eine WZW-Prüfung muss knackig, griffig und einfach zu handhaben sein. Fehlleistungen wirtschaftlicher Art müssen bestraft werden. Und die Krankenkassen haben es in der Hand, per sofort ein knackiges und griffiges Prüfungstool zu installieren. Jeder andere Unternehmer muss ja auch davon ausgehen, dass ihm jederzeit eine AHV-Prüfung ins Haus flattern könnte. Das passiert auch tagtäglich - und es funktioniert. Da wird sanktioniert und bestraft. Mir scheint ausserdem, dass «WZW-Verfahren» auch nicht der korrekte Ausdruck für das ganze Prozedere ist. Dies suggeriert ja schon im Vorhinein etwas Langwieriges, Langandauerndes. Verfahren sind in der Regel langsam und träge. Die Bezeichnung «WZW-Prüfung» hingegen hört sich schon anders an. Eine Prüfung ist in der Regel ein einfaches Instrument, um zu prüfen, ob alles rechtens ist. Das Wichtigste: Stimmen die Zahlen? Wenn herauskommt, dass diese Zahlen eben nicht stimmen, wie das auch bei einer AHV-Prüfung vorkommen kann, dann gibt es halt parallel zur Prüfung einen Sanktions- oder Strafenkatalog und Fehlleistungen müssen zurückbezahlt werden. Nochmals ganz einfach: wie bei der AHV. Ich schlage vor, die Herren der Krankenkassen setzen sich einmal mit den Herren der AHV zusammen. Bestimmt können sie vieles voneinander lernen und es muss auch nichts erfunden werden.Auf eine Befristung auf eine Vierjahreskonzession für die OKP könnte durch regelmässige Prüfungen dann ja sogar verzichtet werden. Oder wenn sich der Landtag aber doch auf eine Form von Befristung einigt, muss niemand Angst haben, dass sein Vertrag nicht verlängert wird oder dass der Vertrag auslaufen könnte, weil ja jederzeit eine Prüfung anstehen könnte und der Unternehmer ja gerüstet ist. Dies, weil auch die Ärzteschaft, und ich habe es langsam wirklich satt, ich höre es immer wieder: «Wir sind Unternehmer. Wir müssen planen können und mit einer befristeten OKP können wir das nicht. Wir haben Hunderttausende, ja Millionen von Franken in unsere Praxen investiert. Wenn man uns befristete Verträge gibt, dann hängen wir in der Luft.» Geschätzte Damen und Herren Leistungserbringer, hier kommt mein Appell an Sie: Dann benehmen Sie sich bitte auch wie Unternehmer.Setzen sie sich doch bitte für regelmässige WZW-Prüfungen ein. Machen Sie sich stark dafür. Ich bin überzeugt, dass beinahe 100% der Leistungserbringer nichts zu befürchten haben. Nur indem Sie zulassen, dass Sie jederzeit geprüft werden könnten, werden Sie nicht mit den wenigen Fehlbaren über einen Kamm geschoren. Bildlich gesprochen sind für mich Ärzte keine weissen oder schwarzen Schafe, sondern Menschen mit einem weissen Berufskittel, auf diesen sie - sofern sie ihn in der heutigen Zeit noch tragen wollen - stolz sein dürfen.Nur weil einige wenige Flecken auf ihrem Kittel haben, sollten sie sich nicht wehren, wenn ein probater Fleckenentferner wie eine WZW-Prüfung jederzeit und bei jedem angewendet werden könnte. An dieser Stelle auch ein Appell an die Versicherungen: Setzen Sie den wirksamen Fleckenentferner auch ein und nehmen Sie ihre Verantwortung endlich wahr und bestrafen Fehlleistungen. Durch Ihr zögerndes Verhalten, durch Nichtumsetzung, durch Nichtsanktionierung von ein paar wenigen Fehlbaren tun Sie nichts anderes, als den Berufsstand der Ärzte durch den Schmutz zu ziehen.Lassen Sie mich langsam zum Schluss kommen: Liechtenstein hat wahrscheinlich eines der besten Gesundheitssysteme auf der Welt. So wie Liechtenstein auch in vielen anderen Bereichen im internationalen Vergleich Spitzenplätze einnimmt. Zu verdanken haben wir dies unseren top ausgebildeten Medizinern und Medizinerinnen. Nicht zuletzt einem starken Mittelstand, der seinen grossen Teil zu Liechtensteins Wohlstand beiträgt. Ein starkes Gesundheitswesen darf natürlich auch etwas kosten. Und es wird bestimmt künftig nicht günstiger. Wir sollten dennoch gemeinsam alles daran setzen, diesen hohen Standard zu behalten. Mit der gegenständlichen Vorlage alleine wird uns das wohl kaum gelingen. Die Prämien werden weiter steigen. Für Menschen, die am Existenzminimum leben, ist zwar auch weiterhin gesorgt. Einen beachtlichen Teil an Reichen werden die Mehrkosten kaum kümmern. Der Mittelstand blutet aber einmal mehr. Ich möchte, wie schon anfangs gesagt, auf die Vorlage eintreten. Der Vorteil des Eintretens ist, dass man in der Artikellesung Ideen und Vorschläge nochmals einbringen kann. Die Nachteile meines Erachtens wären, dass der Landtag eine neue Vorlage schreibt, was aber nicht seine Sache ist, sondern diejenige der Regierung ist. Ausserdem wäre die Vorlage vom Tisch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gestatten Sie mir, dass ich mich zwischendurch auch in diese Diskussion einbringe. Ich kann mich leider nicht selbst auf die Rednerliste setzen. Ich möchte mich aber auch noch kurz äussern. Lassen Sie mich vorerst feststellen, dass ich ein etwas differenzierteres Bild vom Beruf des Arztes habe, als dies in Debatten in diesem Hause oft gezeichnet wird. Arzt zu sein, ist alles andere als ein Schokoladenjob. Arzt zu werden, heisst zuerst einmal, auf ein Privatleben in den Jahren zwischen 20 und 35 zugunsten der Ausbildung fast vollständig zu verzichten. Und wir alle wissen, dass dies nicht die schlechtesten Jahre in einem Menschenleben sind. Nach einem anspruchsvollen, zeitintensiven und auch sehr selektiven Studium folgen Assistenzjahre in Spitälern. Knüppelharte Arbeit mit 55-Wochenstunden-Verträgen, Nachtdiensten, Wochenenddiensten, 24-Stunden-Diensten. 55-Stunden-Verträge, die aber nur nach unten eingehalten werden. Nach oben ist die Skala offen. Nicht zu reden von der eher bescheidenen Bezahlung und der grossen Verantwortung - geht es doch um Leib und Leben von Menschen.Daraus resultiert ein weit späterer Eintritt in die Selbständigkeit und damit in die Möglichkeit, gutes Geld zu verdienen, als in anderen Berufssparten. Der durchschnittliche Eintritt in die Selbständigkeit, sofern er denn gewählt wird, erfolgt selten vor dem 40. Altersjahr und heisst dann erst einmal, Schulden zu machen. So viel grundsätzlich. Ich habe eine grosse Achtung vor diesem Berufsstand und erachte ihn als einen der wichtigsten und unverzichtbarsten überhaupt. Wir sehen uns heute mit stetig steigenden Kosten in der Gesundheitsversorgung konfrontiert und damit mit steigenden Versicherungsprämien. Wir sind gefordert, etwas zu tun. Der vorliegende Bericht und Antrag zeigt Lösungsansätze auf, mit denen wir uns ernsthaft auseinandersetzen sollten. Die schlechteste aller Lösungen wäre es für mich, den Dingen freien Lauf zu lassen und auf Nichteintreten zu plädieren. Nichteintreten kommt für mich überhaupt nicht infrage. Es heisst für mich nichts anderes, als sich aus der Verantwortung zu stehlen. Und heisst auch, die erheblichen finanziellen Aufwendungen, die bei der Erstellung einer solchen Gesetzesvorlage entstanden sind, spontan in den Sand zu setzen. Das hat auch mit Glaubwürdigkeit zu tun.Ein paar Gedanken meinerseits zu einzelnen Themen der Vorlage: Die Bedarfsplanung, wie wir sie heute kennen, funktioniert nicht. Innerhalb der Zuständigkeiten gibt es offenbar keine Kontrolle. Ärzte sind trotz aller meiner Wertschätzung eben auch nur Menschen, und so kann es vorkommen, dass die Sicherung der eigenen Pfründe weit über die Interessen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung gestellt wird. Aber niemand unternimmt etwas dagegen. Wenn Pfründesicherer dann noch öffentlich als Märtyrer gelobt werden, die tapfer die Stellung halten, so ist dies nur sehr schwer zu ertragen. Unsere Nachfolge-probleme sind zu einem guten Teil hausgemacht. In den letzten 20 Jahren haben geschätzte 100 Maturanden ein Medizinstudium aufgenommen. Es soll mir niemand erzählen, dass wir keinen Nachwuchs haben. Nur muss diesem Nachwuchs eine Perspektive geboten werden.Nicht jeder kann darauf warten, bis zufälligerweise ein Achtzigjähriger gnädigst seine Konzession abgibt. Für mich keine Frage: Wir haben den Bock zum Gärtner gemacht. Die Regierung muss die Bedarfsplanung in ihre Hände nehmen. Es muss sichergestellt werden, dass bei Erreichen des ordentlichen Pensionsalters eines Arztes Übergangslösungen einsetzen, die vielleicht eine weitere, vielleicht teilzeitliche Berufstätigkeit zwar ermöglichen, aber gleichzeitig zwingend einem jüngeren Arzt eine Einstiegsmöglichkeit bieten. Spätestens bei Erreichen des 75. Altersjahres muss die OKP-Zulassung enden. Zur Kündbarkeit der OKP-Verträge nach vier Jahren: Ich sehe in dieser knappen Bemessung kein probates Mittel. Vielmehr teile ich die Befürchtungen um die Nachwuchssicherung. Ich lehne befristete OKP-Verträge nicht grundsätzlich ab, würde aber vorschlagen, die Laufzeiten für Neueinsteiger auf zehn Jahre, für alle anderen auf sechs Jahre festzulegen. Das würde insbesondere Neueinsteigern, die erhebliche Investitionen tätigen müssen, etwas Sicherheit geben. Es können Klauseln in die Verträge eingebaut werden, die im Falle von eindeutigen Verfehlungen auch kurzfristige Vertragsauflösungen möglich machen.Ein wichtiges Anliegen dieser Gesetzesrevision muss es sein, eine Opfersymmetrie zu gewährleisten. Eine KVG-Revision, die Kostennivellierung zum Ziel hat, kann nur erfolgreich sein, wenn sie die Lasten auf alle Schultern verteilt. Ich bitte die Regierung um Ausführungen, in welcher Form diesem Anliegen Rechnung getragen wird, das heisst die Beiträge der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen aufzuzeigen.Zur Kostenbeteiligung der Prämienzahler: Es ist festzustellen, dass wir im Vergleich mit dem Ausland trotz erhöhter Kostenbeteiligung noch immer eine Insel der Seligen sind. Die Prämienbefreiung für Kinder und die Vergünstigung für Jugendliche, die bleiben uns uneingeschränkt erhalten. Wo sonst gibt es dies? An dieser Stelle unterstütze ich auch explizit das Anliegen des Abg. Johannes Kaiser, wonach die Franchise der Rentner auf maximal CHF 300 festzulegen ist. Das ist dann immer noch eine Steigerung um 200%.Und eine Anmerkung zu den WZW-Verfahren: Es ist heute kein Geheimnis mehr, dass es in Liechtenstein einige wenige Ärzte gibt, die nichts Besseres verdienen als die Bezeichnung «Abzocker». Auch wenn sich die Beträge im Vergleich zu Manager-Abzockern als bescheiden ausnehmen mögen, sind sie doch durch nichts zu rechtfertigen. Leitragende solcher Verfehlungen sind die Prämienzahler und die rechtschaffenen Kollegen. Ein griffiges WZW-Verfahren, das schnelle Resultate erbringt, ist oberstes Gebot. Dies zum Schutze jener klaren Mehrheit der Ärzte, die aufopfernde und ehrliche Arbeit leisten und die meine grösste Wertschätzung geniessen.Ein Wort noch zu den angetönten einkommensabhängigen Prämien: Diese dürfen meines Erachtens kein Thema sein. Dieser erneute Angriff auf den Mittelstand ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir alle wissen doch, dass die ersten Leidtragenden die Lohnempfänger des Mittelstandes sein werden, wie bei so vielen anderen getroffenen Massnahmen. Wirklich Reiche oder Selbstständigerwerbende werden sich zu schützen wissen. Wir bewegen uns damit mit grossen Schritten auf die Situation zu, dass sich Arbeit in diesem Lande nicht mehr lohnt, und das ist für mich eine der gefährlichsten Entwicklungen für unsere Gesellschaft. Zu den einzelnen Beiträgen werde ich mich bei den einzelnen Artikeln äussern - aber es ist klar, dass ich für Eintreten bin.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ja, zur vorliegenden KVG-Revision wurde schon relativ viel gesagt, aber ich freue mich auch, meine Meinung noch kundtun zu dürfen. Das Ziel der vor uns liegenden Revision ist es gemäss dem Gesundheitsminister, die Prämien langfristig bezahlbar zu halten. Hier stellt sich für mich gleich einleitend die Frage, wie man Prämien bezahlbar halten kann, die heute schon für nicht wenige Menschen in unserem Land bereits nicht mehr bezahlbar sind? Gemäss Rechenschaftsbericht der Regierung wurden im Jahr 2014 nicht weniger als CHF 4,4 Mio. in Form von Prämienverbilligungen an nicht weniger als 2'692 Personen ausgerichtet. Das ist zwar ein markanter Rückgang gegenüber 2013 aber gemäss Rechenschaftsbericht begründbar mit dem Entfall des früheren 70-prozentigen Freibetrages beim anrechenbaren Einkommen von Rentnern.Mit den im Jahr 2014 verbliebenen Bezügern von Prämienverbilligungen sind es aber immer noch 2'700 Menschen in unserem Land, davon 1'600 im Alter bis 65, diese Zahl vielleicht sogar kurzfristig ansteigend aufgrund jüngster Lohnentscheide in der heimischen Wirtschaft, für welche die Krankenkassenprämien schon heute nicht mehr bezahlbar sind. Ich hoffe nur, dass diese 7% unserer Bevölkerung das Ziel der Regierung, Prämien bezahlbar zu halten, nicht als zynisch empfinden. Doch nicht nur für diese 7% unserer Bevölkerung sind die Prämien nicht mehr bezahlbar. Auch die Wirtschaft scheint ihre liebe Mühe zu haben. Vor den Abgeordneten liegen Schreiben der LIHK und der Wirtschaftskammer, welche ein Einfrieren der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge auf dem heutigen Niveau oder bei CHF 150 fordern.Das impliziert für mich zwei Dinge: Erstens halten wichtige Arbeitgeberverbände des Landes die heutigen Prämien offenbar gerade noch für bezahlbar und jede künftige Erhöhung nicht mehr. Zweitens - und das scheint mir noch bedeutend vielsagender - scheinen diese Wirtschaftsverbände nicht daran zu glauben, dass es mit dieser KVG-Reform gelingen könnte, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen längerfristig im Zaum zu halten. Die Regierung selbst nährt diese Befürchtung im Bericht und Antrag auf Seite 13 noch zusätzlich. Ich zitiere: «Daher wird die Frage, wie viel Geld mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eingespart werden kann, im Rahmen dieser Vorlage nicht beantwortet werden können.» Auch ich selbst glaube offen gestanden nicht an einen kostenwirksamen Effekt der Vorlage. Allein aus Kostenüberlegungen erachte ich die von der Regierung diese Woche gefällten Entscheide betreffend Senkung der Taxpunktwerte für Physiotherapeuten und Laborleistungen sowie die Einführung des überarbeiteten Tarmed als bedeutend weiter reichend.Letzterwähnte Einführung des Tarmed ist für den Moment allerdings lediglich eine Absichtserklärung ohne jede rechtlich bindende Wirkung für eine kommende Regierung, und es wird eine kommende Regierung zu entscheiden haben, denn die Fertigstellung des neuen schweizerischen Tarmed wird wahrscheinlich nicht mehr während der laufenden Legislatur erfolgen. Die Regierung hat mit dem Vernehmlassungsbericht umfangreiche Grundlagen geschaffen. Dafür ist dem Gesundheitsminister ausdrücklich zu danken. Diese Grundlagen münden mit der zur Behandlung anstehenden Vorlage in ihrer jetzigen Fassung allerdings noch nicht in eine marktreife KVG-Reform.Zur Beurteilung der gegenständlichen Vorlage verweise ich inhaltlich gerne auf ausführliche Darlegungen meiner Kollegin Karin Rüdisser-Quaderer, möchte aber doch noch auf den einen oder anderen Punkt selbst zu sprechen kommen. Dazu komme ich zunächst nochmals auf die einleitend erwähnte Bezahlbarkeit der Prämien zurück. Könnten wir mit einer gewissen Sicherheit davon ausgehen, dass bei Annahme dieser Vorlage die Prämien dauerhaft nicht mehr überproportional zu den übrigen Lebenshaltungskosten steigen, wäre es für den Landtag wohl leichter, die nach der Vernehmlassung fallen gelassene, aber von Wirtschaftsverbänden nun wieder eingeforderte Plafonierung der arbeitgeberseitigen Versicherungsbeiträge zu erwägen. Die Erfüllung dieser Forderung würde bei weiteren Kostensteigerungen jedoch zwangsläufig dazu führen, dass die Prämien für immer mehr Menschen unbezahlbar werden.Aus meiner Sicht wäre es aber zumindest überlegenswert, den vom Arbeitgeber zu bezahlenden Prämienanteil indirekt proportional zur Höhe des Lohnes auszugestalten, ja die Arbeitgeber ab einem bestimmten AHV-pflichtigen Jahreslohn sogar gänzlich von der Entrichtung eines Prämienanteils zu befreien. Damit könnte bei tiefen Löhnen eine wichtige Sozialleistung gesichert werden, die an Bedeutung verliert, je weiter der Lohn steigt. Dem auch im Krankenversicherungsbereich immer wieder geforderten Solidari-tätsgedanken könnte auch auf diese Weise unter Umständen nachgelebt werden. Es wäre prüfenswert, ob eine solche Lösung je nach Ausgestaltung nicht allenfalls sogar eine Entlastung für die Arbeitgeber mit sich brächte, welche den Handlungsspielraum im Hinblick auf die anderen zu reformierenden Sozialwerke AHV und BPVG erhöhen könnte, was ein Argument dafür wäre, die Reform der Sozialwerke halt doch als ein aufeinander abgestimmtes Paket zu betrachten.Eine interessante Aussage habe ich im Bericht und Antrag auf Seite 17 gefunden. Dort bezeichnet die Regierung den Hausarzt als kostengünstigen Behandlungspfad für Patienten mit kleineren Leiden. Umso mehr erstaunt es mich, dass mit der gegenständlichen Vorlage nicht erkennbar mehr für den Ausbau dieses kostengünstigen Behandlungspfades getan wird. Während die Hausarztmedizin in der Schweiz Verfassungsrang geniesst, lässt die Revision des Krankenversicherungsgesetzes nicht viel Konkretes erkennen, das der schon bald drohenden Unterversorgung unseres Landes mit klassischen Hausärzten entgegen wirkt. Unter einem klassischen Hausarzt verstehe ich notabene und explizit nicht jene Spezialisten in Hausarztkitteln, die OKP-Verträge blockieren, aber für die medizinischen Grundversorgung unserer Bevölkerung nur sehr beschränkt zur Verfügung stehen wollen.Es ist mir wichtig festzuhalten, dass ich mich in diesem Hause schon bei anderer Gelegenheit deutlich für die Belange der klassischen Hausarztmedizin als unverzichtbare Basis der medizinischen Grundversorgung in Liechtenstein ausgesprochen habe. Schon lange bevor der Vorstand der Ärztekammer nun in den letzten Tagen vor der Landtagssitzung sein Herz für die Hausärzte entdeckt, medial offen ausgebreitet und auf eine Studie verwiesen hat, welche von einer Gruppe liechtensteinischer Hausärzte aus eigenem Antrieb schon anfangs Februar erstellt worden ist. Mit dreimonatiger Verzögerung scheint der Kammervorstand nun diese Studie im Sinne einer letzten Wunderwaffe gegen die KVG-Reform einsetzen zu wollen.Schon im März des vergangenen Jahres hielt ich anlässlich der letzten kleinen KVG-Revision fest, dass die Hausarztmedizin für mich das Fundament des Gesundheitswesens ist, dass wir solide, bodenständige Hausärzte brauchen. Hausärzte, von denen es in unserem Land immer weniger gibt, und dass nachgewiesenermassen 70% aller Gesundheitsprobleme durch Hausärzte gelöst werden können - also auf dem kostengünstigen Behandlungspfad. Ich bin damals wie heute überzeugt davon, dass es die verantwortungsbewussten Hausärzte sind, die nebst einem adäquaten Tarifsystem und einem griffigen Kontroll- und Sanktionierungsmechanismus wesentlich zur Kosteneffizienz im Gesundheitswesen beitragen können. Daher hege ich weiterhin grosse Sympathie für Forderungen aus Hausarztkreisen, wonach- innerhalb der OKP-Bedarfsplanung ein abgegrenzter Topf von Hausarztstellen zu definieren ist,
- das Zulassungsprozedere in einer Weise zu klären ist, dass für Interessenten an einer Hausarztstelle in Liechtenstein eine Planung in diese Richtung attraktiv wird,
- Stellvertretungs- und Praxisnachfolgeregelungen dringend zu finden und prioritär zu behandeln sind,
- die Frage der künftigen Handhabung von Teilzeitpensen mit hoher Priorität zu klären ist.
Ich verweise zu Letzterem auch gerne auf den zunehmenden Frauenanteil unter den Grundversorgern, dem man prospektiv entsprechend Beachtung schenken sollte. Ob die Befristung von OKP-Verträgen auf vier Jahre zur Stärkung der klassischen Hausärzte als Grundversorger - von der Regierung selbst als kostengünstiger Behandlungspfad bezeichnet - in die richtige Richtung weist, wage ich zu bezweifeln. Wenn wir jetzt schon eine Unterversorgung in einzelnen Gemeinden haben und in den nächsten Jahren viele Hausärzte ins Pensionsalter kommen, dann wird unserem Gesundheitswesen die Grundlage entzogen. Ein Land ohne hausärztliche Grundversorgung - das möchte ich nicht für mich und meine Familie, nicht für die heutige Wohnbevölkerung unseres Landes und auch nicht für nachfolgende Generationen. Nichts kann den persönlichen und über Jahre bestehenden Kontakt zum eigenen Hausarzt auch nur halbwegs gleichwertig ersetzen.Die Benennung und Bestrafung fehlbarer Leistungserbringer bis hin zum Entzug des OKP-Vertrags und in besonders schwerwiegenden Fällen nötigenfalls sogar bis zum Entzug der Konzession, dies auf der Grundlage einer regelmässigen und konsequenten Überwachung und am Ende eines kurzen, straffen Instanzenzuges, würde in der Zukunft wahrscheinlich mehr Wirkung zeigen und hätte dies auch schon in der Vergangenheit getan. Wäre Liechtenstein schon vor Jahren dem diesbezüglichen schweizerischen Beispiel gefolgt, würden wir uns derzeit nicht in einer dermassen akuten Vertrauenskrise zwischen nahezu allen am Gesundheitswesen Beteiligten befinden. Die Regierung versucht, sich hinsichtlich der Bedarfsplanung analoge Kompetenzen geben zu lassen, wie sie diese vom Landtag hinsichtlich der Tarifregelung bereits erhalten hat. Konsequent und nachvollziehbar zwar, doch birgt das Kumulativ von Bedarfsplanungskompetenz und Befristung von OKP-Verträgen ein Willkürpotenzial, das im Falle von Missbrauchsverdacht durchaus angetan ist, rechtsstaatliche Fragen aufzuwerfen. Damit rede ich der heutigen Situation mit faktisch unkündbaren OKP-Verträgen keineswegs das Wort, doch scheint die Regierung nun über Nacht von Milch auf Schnaps wechseln zu wollen. Das erachte ich als gefährlich.Eine gewisse Gratwanderung ist für mich auch die Betonung der Eigenverantwortung des Patienten in der Gesetzesvorlage. Sie mag ein Stück weit etwas für sich haben, aber sie birgt auch Gefahren. So lange Eigenverantwortung bedeutet, den unbedachten Konsum von ärztlichen Leistungen zu drosseln, ist das mehr als nur in Ordnung. Sobald die Frage in den Vordergrund zu rücken droht, ob man sich den Gang zum Arzt leisten kann oder nicht, wird etwas falsch laufen.Zu guter Letzt fehlt mir in der Vorlage eine Auseinandersetzung mit den Triebfedern der künftigen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, mit den medizinischen Herausforderungen und den Herausforderungen für das Gesundheitswesen in seinen mitunter hoch komplexen Zusammenhängen in der näheren und ferneren Zukunft. Hier meine ich insbesondere nicht nur die Auswirkung der demografischen Entwicklung und der Leistungsgesellschaft auf Kosten und Prämien, sondern wie wir uns als Gesellschaft dazu stellen und als Gesellschaft in Wahrnehmung unserer Verantwortung die Auswirkungen auf Kosten und Prämien dämpfen können.Vielleicht darf es aber auch eine Auseinandersetzung damit sein, wie wir im Sinne des Beschreitens neuer Wege in der Prävention die Volksgesundheit fördern könnten. Trotz aller kritischen und mahnenden Worte ist Eintreten auf die Vorlage für mich denkbar, wenn die Regierung auf der Basis der von Minister Pedrazzini erarbeiteten Grundlagen, auf der Basis von Erkenntnissen aus der heutigen Debatte und der intensiven öffentlichen Diskussion der letzten Tage und Wochen im Schulterschluss mit den am Gesundheitswesen beteiligten Organisationen die Vorlage weiterentwickelt.Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Landtag die Bildung einer aus Vertretern aller Fraktionen besetzten Kommission gemäss Art. 69 der Geschäftsordnung in Erwägung zieht, welche die Weiterentwicklung der Vorlage durch die Regierung eng begleitet und bereits im Wege des Gesetzgebungsprozesses zumindest versucht, Konsens für eine mehrheitsfähige Gesamtlösung zu erreichen. Für diesen Fall kann ich der Regierung die Mitwirkung unserer Fraktion zusichern.Zuallerletzt erscheint es für mich keineswegs abwegig, das vom damaligen Landtag unter VU-Regierungsverantwortung im September 1999 mit 15 Stimmen beschlossene und auf den 1. Januar 2001 eingeführte Hausarztsystem zumindest nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Dieses wurde bekanntlich von der nachfolgenden FBP-Mehrheit wieder abgeschafft, bevor es Wirkung hätte entfalten können. Aber das ist leider nur ein Kapitel der jahrzehntelangen, leidvollen Krankengeschichte unseres Krankenversicherungswesens, welches in Zeiten nahezu unbegrenzter finanzieller Möglichkeiten des Staates letztlich mehr oder weniger immer mit öffentlichen Geldern zu heilen versucht worden ist. Diese Politik fortsetzen zu wollen, kann man dem heutigen Gesundheitsminister nun beileibe nicht vorwerfen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Einige Voten meiner Vorredner und Vorrednerinnen waren sehr aufschlussreich. Besonders die Voten des Abg. Eugen Nägele, der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer oder des Abg. Christoph Wenaweser haben mir sehr gut gefallen und ich kann mich einigen ihrer Aussagen durchaus anschliessen. Wenn ich die Geschichte des KVG Revue passieren lasse, was alles im Vorfeld schon geschrieben und gesagt wurde und nun in diesem Hause diskutiert wird, dann kann ich nur sagen, liebe Regierung, nehmen Sie die kleine Reform, wie Vorredner diese schon betitelt haben, oder besser nehmen Sie also das Reförmchen und arbeiten Sie noch dran. Ganz fertig ist die Vorlage meines Erachtens noch nicht.Herr Regierungsrat und Gesellschaftsminister Dr. Mauro Pedrazzini, Ihr Umgang mit dem KVG kommt mir vor wie ein Kind, das versucht, einen Purzelbaum zu machen. Wenn das Kind den Kopf am Boden hat und nicht weiss, wie es mit dem Purzelbaum weitergeht, dann allmählich das Blut in den Kopf schiesst, fällt es unkoordiniert um. Ich frage mich, wohin fallen Sie noch nach den verschiedenen Versuchen, den Purzelbaum hinzubekommen. Das verschärfte Problem bei Ihrem Purzelbaum ist, Sie versuchen zurzeit noch einen Handstand zwischen die Purzelbäume zu schieben. Ich sehe das nicht negativ, wenn ein Kind den Purzelbaum oder den Handstand üben möchte. Ich sehe auch Ihre Anstrengungen, den Handstand auch noch hinzuzubekommen, und kann Sie in gewisser Weise verstehen. Nur, ob Ihre Purzelbäume dem KVG gut tun? Ich glaube nicht.Ja, was soll man auch von Ihren Aussagen aus der Vergangenheit halten? Wir haben Ihre neuste Aussage diese Woche wieder vernommen. Nun heisst es plötzlich: Der Tarmed kommt, aber erst dann, wenn dieser in der Schweiz überarbeitet wurde. Weiss die Regierung, wann das sein wird? Wann der glücksseligmachende Tarif kommt? Nach meinen Informationen wissen das nicht einmal die Verantwortlichen in der Schweiz. Für mich ist dieses KVG-Reförmchen nur der Versuch, auf dem arithmetischen Feld die Kosten auf die Bezieher von Leistungen und auf die Leistungserbringer neu zu verteilen.Ich bin mir nicht so sicher, ob Sie dieses Reförmchen positiv in der Bevölkerung - oder heute auch Kunden im Gesundheitswesen genannt - verkaufen können. Als ich die alten Protokolle zur KVG-Revision von 1999 gelesen habe, als noch über den Schneemann im April diskutiert wurde, so sind wir heute mit diesem Revisiönchen keinen Monat weiter. Die alten Protokolle sind durchaus spannend nachzulesen. Der Abg. Lampert hat auch schon daraus zitiert. Für mich ist die Vorlage irgendwie Schnee von gestern. Dazumal hat man einen Weg eingeschlagen, der dann 2001 ausgesetzt und anschliessend 2003 ausgemerzt wurde. Aber wie der Abg. Lampert schon aufgezeigt hat, wurde der eingeschlagene Weg auch nicht weiterverfolgt. Und hat es den gewünschten Erfolg gebracht? Einzelne beteiligte Abgeordnete aus dieser Zeit gibt es noch in unserer Runde, vielleicht können diese uns eine Beurteilung zur Geschichte der KVG-Revision abgeben.Wo stehen wir heute nach den verschiedenen Anpassungen? Zu wenige Hausärzte, zu hohe Kosten, laufende Diskussion über Zulassung zu einem OKP-Vertrag, permanente Diskussion über den richtigen Tarif. Seit Mittwoch wissen wir, dass die Regierung nun den Tarmed einführen wird. Diskussion über Notfallversorgung und so weiter und so weiter. Und nun wollen wir weiter am KVG schrauben.Ich glaube nicht, dass die vorgeschlagene arithmetische Verlagerung der Kosten den gewünschten Effekt bringen wird. Für eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit einem kostentauglichen Gesundheits-wesen muss man wohl ein wenig mehr Kreativität investieren. Oder löst dieses Reförmchen die Probleme einer Gesellschaft, die offensichtlich ein Problem mit ihrer Gesundheit hat? Die Gesellschaft muss ja ein Gesundheitsproblem haben, denn sonst müssten nicht laufend Ärzte aufgesucht werden, was bekanntlich Kosten verursacht. Oder haben wir hier auch ein Zahlenproblem bei den Gesundheitskosten, wie sich dies bei der Universität herausgestellt hat? Oder löst die in der Vorlage vorgeschlagene Vertragsbefristung für Leistungserbringer, dass wir wieder genügend Hausärzte bekommen?Anscheinend haben wir heute schon ein Problem, Grundversorger zu rekrutieren. Was für Massnahmen stellt sich die Regierung nun vor, dass wir wieder eine optimale Grundversorgung hinbekommen? In einigen Ländern werden, wir haben es auch schon gehört, in etwa 100 Stellenprozent pro 1'000 Einwohner gerechnet. Und laut dem Landtagspräsidenten sind ja viele junge Liechtensteiner in einem medizinischen Studium. Kann uns die Regierung mit der Anpassung des KVG garantieren, dass wir wieder genügend Grundversorger haben?Ich denke, die Regierung muss beginnen, auch andere Ansätze für eine Versorgung mit Grundversorgern ins Auge zu fassen. Meine Vorrednerin Karin Rüdisser-Quaderer hat das Arztproblem auf den Punkt gebracht. Ihr Vorschlag mit den drei Töpfen oder auch Kategorien hat mir sehr gut gefallen, ich unterstütze diesen Vorschlag. Ihr Fazit, dass es eben drei verschiedene OKP-Vertragstöpfe geben könnte, ist ein sehr guter Ansatz. Ich denke auch, dass Hausärzte und Kinderärzte in einer Kategorie und Zulassungsgruppe mit einer eindeutigen Definition und Spielregeln zugeordnet werden müssen, dass Spezialärzte auch in einen Topf kommen und allenfalls mit klaren Spielregeln und dass der dritte Topf für Lernende, Assistenten, Wiedereinsteiger, Senioren auf Teilzeit zur Verfügung steht. Ich denke, die Kriterien für die einzelnen Töpfe müssen und können auch erarbeitet werden. Ich denke, mit ein wenig Wille und Kreativität sind hier klare Spielregeln möglich. Noch zu den Spielregeln: In der Schweiz gibt es zum Beispiel die Diskussion, dass ein Arzt auch die Landessprache beherrschen muss, wie ist das bei uns? Für mich muss es eine eindeutige Definition für Grundversorger geben, die auch eine Notfallversorgung beinhaltet.Dann zu Ihren Purzelbäumen nach der Vernehmlassung vom KVG. Mir kam die Vernehmlassung vor nach dem Motto «Schiessen wir mal mit grossen Kanonen in den Baum, schauen wir mal, welcher Spatz am meisten aufschreit». Ich hätte mir zum Beispiel eine Umstellung auf das Tiers garant durchaus vorstellen können. Natürlich mit flankierenden Massnahmen zu den Zahlungsmodalitäten. Ich denke, nur wenn ein Bezieher einer Leistung weiss, was die Leistung für einen Wert hat, geht er sorgsam mit der Leistung um. Nach Ihrer Vorlage wird der gutgemeinte Vorschlag, die Rechnung, die Sie an den Patienten senden wollen, wohl ein Wegwerfposten, da ich als Patient nichts unternehmen muss, wenn ich die Rechnungskopie erhalte. Sie müssen sich einfach einmal die Frage stellen, welchen zusätzlichen Aufwand und welche Kosten Sie mit dieser Bestimmung auslösen. Dazu hätte ich gerne Zahlen, wie viele Rechnungen nun versendet werden müssen, wie hoch die Kosten für PC-Programme, Arbeitszeit, Druck, Porto und so weiter aufgewendet werden müssen. Oder darf die Rechnung per E-Mail versandt werden? Wie ist das dann mit dem Datenschutz? Dazu gibt es sicher Erkenntnisse, die die Regierung uns aufzeigen kann.Dann zu den chronisch Kranken: Die chronisch Kranken wollen Sie nun nicht mehr im gleichen Masse an den Kosten beteiligen wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen. Das kann ich noch irgendwie nachvollziehen, wenn jemand chronisch krank wird, zum Beispiel Probleme mit den Nieren bekommt. Randbemerkung: das KVG kann wohl einigen an die Nieren gehen. Chronisch krank zu werden, ist oftmals für den Einzelnen eine Katastrophe, da dies oftmals einen tiefen Einschnitt in die Lebensqualität verursacht. Wenn Sie in dieser Vorlage schon chronisch Kranke bevorzugen, dann fehlt mir eine Anpassung für Geburtsgebrechen. Für die Anwesenden, die noch nie mit Geburtsgebrechen in Kontakt gekommen sind: Das sind Gebrechen, die der Betroffene mit auf die Welt bringt. Teils sichtbare Gebrechen, zum Beispiel einen gespaltenen Gaumen, oder auch unsichtbare Gebrechen, wie ein Problem mit einer verkümmerten Herzklappe. Teils wachsen sich Geburtsgebrechen aus, werden operiert oder der Betroffene leidet ein Leben lang unter diesen Gebrechen.Das heisst auch, dass der Betroffene oft auf regelmässiges Einnehmen von Medikamenten sowie auch auf regelmässige Arztbesuche angewiesen ist. Sie schneiden wohl Geburtsgebrechen in Ihrem Bericht und Antrag auf Seite 41 an, da steht, dass bis 20 Jahre die medizinischen Massnahmen bei Geburtsgebrechen von der IV bezahlt werden. Das ist eine gute Lösung, finde ich. Aber dann? Was ist dann nach dem 20. Geburtstag? Sind dann medizinische Massnahmen von Geburtsgebrechen abgeschlossen? Mitnichten. Es geht mir um Menschen mit Geburtsgebrechen in unserer Gesellschaft, die weiterhin, auch nach dem 20. Lebensjahr, auf medizinische Leistungen angewiesen sind, die aber dann selbst bezahlt werden müssen.Menschen mit Geburtsgebrechen sind oftmals, bedingt durch ihr Gebrechen, körperlich nicht so leistungsfähig und haben dadurch auch nicht die Wirtschaftskraft wie ein gesunder Mitmensch. Ich möchte hier nur darauf verweisen, chronisch krank kann ich auch durch meinen Lebenswandel werden, ein Geburtsgebrechen kann ich nicht aussuchen. Mit dem Geburtsgebrechen kommt der Betroffene eben auf die Welt, darum fordere ich die Regierung auf, dies auch in ihrer Überarbeitung mit aufzunehmen.Stellen Sie bitte das Geburtsgebrechen einer chronischen Erkrankung gleich. So viel soziales Gewissen sollten wir haben, Menschen ihr Leben zu erleichtern, die sich ihr Gebrechen nicht ausgelesen haben, aber ein Leben lang darunter leiden und nach dieser vorgeschlagenen Gesetztesanpassung einen höheren Preis für ihr Leiden bezahlen werden. Ich weiss nicht, wie hoch die Kosten für Geburtsgebrechen sind, die ich durch diese Forderung verursache. Aber dazu haben wir ja die Regierung, die es sicher in Erfahrung bringen kann.Was ich dieser Vorlage auch ankreide, ist, dass mit dieser Vorlage eine Entsolidarisierung zwischen Gesund und Krank in einem Gesetz verankert wird. Und da werde ich mich dagegen wehren, denn eine Wahlfranchise hat für mich nichts mit Solidarität im Gesundheitswesen zu tun. Zu den einzelnen Artikeln hätte ich auch noch Fragen, aber die Fragen zu den Artikeln sollen wir bekanntlich bei der Lesung stellen, sollten wir denn die Lesung haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es gibt sicherlich schönere Aufgaben derzeit, als das Krankenversicherungsgesetz zu revidieren. Hierfür möchte ich dem Herrn Gesundheitsminister Dr. Pedrazzini ausdrücklich für sein Durchhaltevermögen danken.Das Problem im Gesundheitswesen ist, gleich auf der ersten Seite, auf Seite 8 beschrieben. Das Problem im Gesundheitswesen liegt darin, dass die Kosten jährlich prognostiziert um 6% steigen. Uns wurde das immer dahingehend beschrieben, dass die Kostensteigerung hauptsächlich an der Inflation, dem demografischen Wandel und im technischen Fortschritt liege, der einfach mehr Kosten verursacht. Eine 6-prozentige Kostensteigerung, das kann es nicht sein. Steigen die Kosten tatsächlich um 6%, führt dies dazu, dass die Prämien wohl in zehn Jahren sich rund verdoppeln, und das führt dann zu einem Zustand, wo es dann wirklich sehr viele Personen gibt, die einfach die Prämien dann nicht mehr selbst bezahlen können. Dieses Problem soll nun mit der gegenständlichen Vorlage gelöst werden. Ich begrüsse ausdrücklich die Stossrichtung dieser Vorlage, finde diese richtig. Es ist sicherlich ein kleiner Schritt im Gesundheitsver-sicherungswesen, aber das ist eben auch die politische Realität in Liechtenstein; und lieber ein kleiner Schritt als gar kein Schritt. Ich kann das nicht nachvollziehen - dass mit der gegenständlichen Vorlage eine Entsolidarisierung zwischen Versicherten stattfinden soll, verstehe ich nicht.Ein wenig enttäuschend finde ich die Ausführungen, wie es schon mehrfach erwähnt wurde, auf der Seite 13 dieser Vorlage. Dieser Satz wurde schon mehrfach zitiert, ich zitiere ihn nochmals: «Daher wird die Frage, wie viel Geld mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eingespart werden kann, im Rahmen dieser Vorlage nicht beantwortet werden können.» Ich finde diese Aussage eher bescheiden, ich hätte mir zumindest Annahmen gewünscht, wie viel man mit dieser Vorlage einsparen kann, damit man diese Annahmen hier im Plenum hätte diskutieren können. Ich hätte dies bevorzugt.Weiter noch vielleicht ein Punkt zu der Aufteilung in eine Grundkostenversicherung und Hochkostenversicherung. Meines Erachtens verkompliziert dies das System und ich sehe nicht wirklich den Nutzen darin. Die einzelnen Fragen werde ich dann zu den einzelnen Artikeln stellen. Ich bin für Eintreten, fordere jedoch, dass einfach auch Massnahmen auf der Leistungserbringerseite parallel dazu getroffen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Wir befinden uns in der Eintretensdebatte zum Krankversicherungsgesetz - entsprechend wahrscheinlich der beste Zeitpunkt, um generelle Ausführungen zu machen bezüglich des Gesundheitswesens. Erlauben Sie mir, dies zu tun. In den vergangenen Wochen wurde einiges diskutiert und auch geschrieben und es gab Punkte, an denen störe ich mich ein wenig. Es wird immer wieder versucht, über die soziale Marktwirtschaft hier ein Gesundheitssystem zu führen. Und ich denke, da liegt schon das Grundproblem, das wir seit Jahrzehnten in diesem Land haben. Man darf im Gesundheitswesen in Liechtenstein meines Erachtens nicht von einer Marktwirtschaft sprechen, es ist im besten Falle eine Planwirtschaft. Oder ich würde es sehen: Wir haben ein klares Marktversagen, dieser Markt kann nicht spielen. Ich hatte auch den Abg. Lageder in seinem Votum so verstanden, dass er das auch so sieht.Ich glaube, wenn etwas gescheitert ist in der Gesundheitspolitik, dann der Versuch, die Kosten oder die Gesundheitsversorgung im Land Liechtenstein über ein marktwirtschaftliches Modell zu führen. Und da wird auch die Einführung des Tarmed nichts daran ändern. Ich bin inzwischen auch zum Schluss gekommen, dass das ein Tropfen auf den heissen Stein ist und uns nicht wirklich weiterbringen wird, vielleicht in Ausnahme bei der Frage des Missbrauchs.Wenn es eine Marktwirtschaft sein sollte, dann wird es nicht reichen, dass man sich zwischen zwei, drei Kassen im Lande Liechtenstein entscheiden kann. Solange der Tarif fixiert ist, macht das meines Erachtens nur einen rudimentären Unterschied. Wenn es ein freier Markt wäre, dann müsste ich auch die Möglichkeit haben, mich in der Schweiz zu versichern und da zum Arzt zu gehen oder eben in Österreich mich zu versichern und da zum Arzt zu gehen. Dann würde der Markt spielen, weil ich dann entscheiden kann, wie viel ich für das System bezahle und was für eine Dienstleistung ich dafür erhalte, welche Qualität mir genügt, um meine persönliche Gesundheit sicherzustellen.Nun, ich glaube, wir sind im falschen System und da wird auch diese KVG-Revision nichts daran ändern. Der Gesundheitsminister kennt meine Meinung, glaube ich, hierzu bereits. Ich denke, wir werden oder die Politik wird sich früher oder später darüber Gedanken machen müssen, ob wir das Gesundheitssystem nicht als Service public ansehen sollten, sprich, wir das nicht über den Markt regeln, sondern so wie wir mit anderen Service-public-Aufgaben umgehen. Beispielsweise haben wir eine sehr gut funktionierende Polizei und ein sehr gut funktionierendes Bildungssystem. Warum soll nicht auch eine Gesundheitsversorgung in einem solchen System geführt werden? Hierbei könnte man auch Konzentration auf das Wesentliche sicherstellen. Ich glaube, auch die Leute, die in diesem Bereich tätig sind, die Ärzte, würden sich gerne auf das konzentrieren, was ihre Kompetenz ist, nämlich den Leuten in gesundheitlichen Fragen zu helfen, und weniger, diese unternehmerischen Streitigkeiten, welche auch auf politischer Ebene immer geführt werden, regelmässig führen zu müssen, wie viel eine Leistung nun kosten darf oder eben nicht. Und da sehe ich das Problem, das Grundproblem, das wir haben.Das KVG ist für mich eine Baustelle, das wird sich auch nicht ändern. Das ist sie schon seit über 15 Jahren. Viele Vorredner haben das bereits angemerkt. Ich sehe das Ende auch noch nicht, ich sehe das nicht absehbar. Einen solchen Systemwechsel, wie ich ihn jetzt beschreibe, so viel politische Realität gestehen Sie mir bitte zu, sehe ich auch nicht auf die Schnelle. Ich denke aber, es ist wichtig, dass man sich zumindest Gedanken in diese Richtung macht. Ich glaube, man müsste sich eingestehen, dass die Betreibung über Marktwirtschaft gescheitert ist und nicht unbedingt die Gesundheitspolitik per se.Ich werde diese Vorlage unterstützen. Ich gebe auch einigen Vorrednern recht, es ist vielleicht eher ein Reförmchen, ein Schritt in die richtige Richung. Sie lachen, Herr Abg. Peter Büchel, aber um Ihre Wortwahl nochmals zu nehmen. Ihr krampfhafter Versuch, sich in Sarkasmus zu üben, war ein krampfhafter Versuch, einen Purzelbaum zu schlagen, und Sie haben es vielleicht bis in die Knie geschafft.Nun, es ist eine leichte Anpassung und ich gebe auch der Frau Vizepräsidentin recht, die Alternative ist meines Erachtens auch schlecht, entsprechend möchte ich die Vorlage ja auch unterstützen. Auch ich möchte mich noch ein wenig weiter mit Polemik üben, das mache ich nicht ganz ungern. Ein paar Punkte möchte ich doch auch nochmals aus einer anderen Perspektive beleuchten. Der Landtagspräsident Albert Frick hat sehr treffend ausgeführt, wie der Werdegang eines Arztes ist, und ich anerkenne durchaus, dass diese doch harte Ausbildung eine anstrengende ist. Aber ich glaube, es wäre vermessen zu glauben, dass die anderen Disziplinen, die es gibt, da viel hinterherhinken. So wird gerne der Bankdirektor zitiert, ja gut, der wird wahrscheinlich ein Studium der Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen, vielleicht sogar eine Dissertation geschrieben haben, da ist er auch bis Mitte 20, Anfang 30 dran, wenn es gut geht. Dann wird er aber nicht zum Bankdirektor ernannt, sondern der geht auch zuerst einmal arbeiten und muss sich seine Leistung verdienen. Und das kann dann auch schon mal die zehn, 20 Jahre dauern, und wenn er dann vielleicht Glück hat, kommt er in eine solche Stelle. Ich glaube aber auch, dass da sehr viele das nie schaffen werden oder auch nicht schaffen wollen. Das ist das Risiko, das man hat. Man kann sich auch selbstständig machen - nur, das unternehmerische Risiko, das tragen Sie am ersten Tag. Und wenn ich mir dann diese Diskussion über den Vierjahresvertrag - oder die Begrenzung des OKP-Vertrags auf vier Jahre - anhöre, dieses «enorme» unternehmerische Risiko, das ein Arzt eingeht, wenn er den auf vier Jahre limitiert hat, dann muss ich Sie fragen, sagen Sie mir eine Disziplin, in welcher Sie als Unternehmer tätig sind, wo Sie einen Vertrag haben über vier Jahre, der Ihr Einkommen fast sichert. Ich kenne keine Disziplin.Ich denke die Herren auf der Regierungsbank, die haben vielleicht etwas vergleichbares zu einem Vierjahresarbeitsvertrag, danach müssen sie sich erneut einer Wahl stellen, ohne vertragliche Garantie wiedergewählt zu werden. Und die sind nicht mal der Unternehmer. Wenn Sie sagen, sie haben sehr hohe Investitionen, da gebe ich Ihnen recht, sie müssen vielleicht eine Praxis bauen, ich sage Ihnen allerdings nicht, dass die am ersten Tag eine vollausgestattete bräuchten. Aber unabhängig davon, Sie haben gesagt, ein paar Hunderttausend bis zu einer Million, vielleicht sind es auch mehr, müssen sie investieren. Auf der Bank dahinten sitzt ein ehemaliger Gewerbler, der hatte eine Autogarage. Ich weiss nicht, wie viel dieses Gebäude gekostet hat, aber der nimmt einiges in die Hand, der muss auch einiges an Verantwortung wahrnehmen, und ich glaube nicht, dass er Absatzverträge für zwei Monate in der Tasche hat. Ganz sicher nicht für vier Jahre - und was er ganz sicher auch nicht hat, ist ein fixierter Preis, der nur nach unten verändert werden kann, wenn beide Seiten, sprich der, der das Fahrzeug kauft, und der, der es verkauft, sich einig sind, dass das Auto teurer werden darf.Und das ist für mich etwas, das funktioniert nicht in der Marktwirtschaft und es gibt viele solche Beispiele. Sie haben auch die Verantwortung, die er trägt im Gesundheitswesen, genannt. Das will ich nicht schmälern. Ein Arzt hat eine hohe Verantwortung, wenn er Fehler macht, dann hat das Konsequenzen. Nun, der Busfahrer und der LKW-Fahrer haben das auch. Wenn der einen Fehler macht, hat es signifikante Konsequenzen, der muss jeden Tag den Fahrtenschreiber abgeben und Rechenschaft ablegen, wie er fährt. Den Lohn wollen wir gar nicht einmal diskutieren, und er wird regelmässig überprüft und ist Unternehmer und auch der hat keinen Vierjahresvertrag und bezahlt für so ein Fahrzeug auch einen signifikanten Anteil.Dann bezüglich Risiko von vier Jahren kann ich es mir auch nicht verkneifen: Die letzte Pressemitteilung des Arbeitgebers Ospelt. Da gibt es vielleicht auch Mitarbeiter, die sich ein Eigenheim angeschafft haben, wenn sie eines in Vaduz in einem Mehrfamilienhaus nehmen, zahlen Sie CHF 950'000 an Investition. Sie haben gerade mit der Bank die Hypothekarkredite unterschrieben, Sie gehen zur Arbeit und jetzt erfahren Sie - kurz vor der Pressemitteilung, nehme ich an -, dass Sie jetzt halt 10% weniger verdienen und das mit einer Vorlaufzeit - im besten Fall - von drei Monaten. Und wenn Ihnen das nicht gefällt, dann können Sie vielleicht auch noch einen neuen Job suchen. Das ist weit weg von einem gesicherten Vertrag von vier Jahren. Und jetzt - einfach, um das auch in das richtige Licht zu rücken - heute ist der Status quo, dass der OKP-Vertrag einfach läuft. Und ja, es ist richtig, der ist in der Theorie kündbar, das ist für mich, um einen Vergleich zu nehmen, in etwa so wahrscheinlich, wie die Regierung ihre vier Jahre nicht ordentlich abschliesst. Das kann schon einmal vorkommen in Extremfällen. Aber ich glaube, wenn man sich anschauen würde, wie viele Male das wirklich passiert ist, weiss ich nicht, ob das Risiko bei der Regierung grösser ist als beim Gesundheitswesen. Entsprechend würde ich schon bitten, die Flughöhe, in welcher wir hier diskutieren, auch ein wenig in Betracht zu ziehen.Ein weiteres Kapitel sind dann noch die chronischen Krankheiten. Ich anerkenne die Anpassung, die die Regierung im Vorfeld gemacht hat. Ich möchte nur auch hier bitten, die Thematik der chronischen Krankheit ein wenig differenzierter anzusehen. Es wurden gute Beispiele gemacht, Herzklappenfehler oder ich weiss nicht was, es gibt sicher gute Beispiele. Einfach, um ein wenig dagegen zu halten, das gehört ja zur Polemik dazu: Heute sind chronische Krankheiten natürlich häufig auch Bluthochdruck und Cholesterinwerte; und so weiter und Sie können diese durch Medikamente, durch regelmässige teure Medikamente, beeinflussen. In einigen Fällen wäre es wahrscheinlich aber auch durchaus möglich, das entsprechend mit Bewegung und Ernährung doch sehr signifikant zu beeinflussen. Und ich frage mich dann schon im Zuge der Solidarität, ob jeder verpflichtet wird, das mitzufinanzieren, wenn es halt eine Wohlstandsentwicklung ist, dass man nicht gerne auf gewisse Sachen verzichtet oder bereit ist, ein wenig bei sich selber umzustellen. Ein weiterer Punkt: die Entlastung der Senioren. Ich habe das Anliegen des Abg. Johannes Kaiser gehört und ich habe in gewissen Fällen auch ein Verständnis dafür. Für mich wäre die Frage einfach, wenn das dann behandelt wird, ob sich die Vertreter der Senioren auch vorstellen können, im Zuge der Solidarität sich eine andere Altersgrenze als 65 zu überlegen? Als Beispiel die Senioren, die über 75 oder über 80 sind, weil diese natürlich noch eine andere Hypothek tragen, weil sie noch keine zweite Säule oder keine AHV oder nur eine sehr reduzierte AHV haben. Die Frage ist für mich schon, wenn wir von Solidarität mit den Senioren sprechen: Wo ist denn da die Grenze? Ist der 65-Jährige oder der 65-Jährige in 5 Jahren wirklich in derselben kritischen Ausgangslage wie der heute 75- oder 80-Jährige. Da würde ich mir von den Initianten wünschen, vielleicht ein differenzierteres Bild oder einen differenzierteren Anspruch zu formulieren.Gut, das so mein Querschlag durch das System. Ich muss es auch so formulieren: Aus Mangel an Alternativen bin ich bereit, diesen Weg zu gehen, ich glaube aber nicht, dass es der Weisheit letzter Schluss ist. Und ich würde mir für dieses Land wünschen, dass wir uns wirklich überlegen, dieses System der Gesundheitspolitik aus der Marktwirtschaft rauszunehmen, und es eher in einen Service public umwandeln. Liechtenstein als sehr kleines Land hätte hier vielleicht als eines der einzigen wirklich auch die Möglichkeit, dieses so zu tun. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ja, ich möchte auch noch einige Anmerkungen machen zu diesem grossen, breiten und komplexen Thema. Ich kann vorwegnehmen, dass ich auf Eintreten plädiere. Alles andere wäre, wie gesagt, nicht zu verantworten. Zumindest müssen wir uns selbst die Gelegenheit geben, dies in der Breite und Tiefe anzuschauen. Die Stossrichtung dieser Vorlage ist für mich die richtige. Das Gesamtpaket stimmt, daher bin ich klar für Eintreten.Im Vorfeld wurden von vielen Lobbyisten, ich möchte mich der Landtagsvizepräsidentin anschliessen, fast regelrechte Horrorszenarien entwickelt. Ich finde das nicht gut, vor allem für eine konstruktive Diskussion ist das nicht günstig. Zum Teil hatte man sogar das Gefühl, dass unabhängig der Vorlage einfach Dinge behauptet werden. Etwas ganz anderes ist, dass man die berechtigten Anliegen ernst nimmt und man muss die prüfen. Aber ich erwarte auch, dass man wenigstens auf die Sachen abstellt, die effektiv geändert werden sollen.Es wurden viele Aspekte angeführt. Beginnen möchte ich vielleicht mit den kritischen Ausführungen, dass im Regierungsbericht nicht abgeschätzt werde, wie viel Geld eingespart werden könne. Das ist in der geforderten Form schlechterdings auch nicht möglich. Die Regierung verweist zu Recht darauf, dass es einfach nicht möglich ist, da exakte Schätzungen zu machen, wie sich Änderungen im Anreizsystem konkret auswirken werden. Das muss man einfach so sehen, in anderen Bereichen ist das auch nicht möglich. Dann wurden vom Abg. Thomas Lageder, der ist jetzt zwar nicht da, auch vom Abg. Gerold Büchel unter anderem die Themen Markt und Planwirtschaft angesprochen. Ich habe da eine etwas differenziertere Meinung. Aus meiner Sicht können wir beim Thema Gesundheit weder eine reine Marktwirtschaft noch eine Planwirtschaft einführen, ausser man wird mit gravierenden Konsequenzen dann konfrontiert. Für mich ist die Vorlage keine Entsolidarisierung, wie das dargestellt wurde. Eine reine Marktwirtschaft wäre sicherlich mit solchen Konsequenzen verbunden. Wenn dann jeder im Sinne des freien Marktes auf sich allein gestellt wäre. Das ist ja auch der Grund, dass man bei diesem - ich sage einmal - öffentlichen Gut Gesundheit hier eben gewisse staatliche Elemente einbringen muss, staatliche Kontrollen. Ansonsten ist das eben wirklich in Sachen Sozialverträglichkeit nicht möglich, gerechte Lösungen zu machen.Der Hauptpunkt bei der Vorlage ist sicher der, dass die Stossrichtung stimmt. Und ich konnte bis jetzt noch von keinem kritischen Votanten hören, dass eine andere Stossrichtung erfolgreicher wäre. Zumindest wurde keine Alternative bis jetzt präsentiert, die annähernd die Auswirkung haben könnte, die hier gefordert ist. Ich möchte ein Beispiel herausnehmen, wenn er wieder da ist, der Abg. Lageder. Sie haben gesagt, es gibt keinen funktionierenden Markt im Gesundheitswesen. Ich habe vorhin ausgeführt, wenn man einen solchen schaffen würde, wäre das mit gravierenden sozialen Konsequenzen verbunden. Sie haben als Alternative vorgeschlagen, man könnte dann die Ärzte beispielsweise als Staatsangestellte mit Leistungsauftrag bezeichnen. Wenn man sich nun diesen Vorschlag genauer ansieht, kommen wir beispielsweise mit dem Selbstverständnis der Ärzte massiv in Konflikt. Die Ärzte, das betonen sie immer wieder, verstehen sich als Freiberufler. Das ist zu einem gewissen Grad richtig und berechtigt, sie wollen unternehmerische Freiheiten als Freiberufler, auf der anderen Seite ist das natürlich in unserem System nicht so der Fall. Ein System mit einem reinen Freiberuf - dann müssten wir wirklich die Marktwirtschaft haben, ansonsten geht das nicht. Das heisst, man hat vom Staat her viele öffentliche Gelder, man spricht Subventionen. Auch die Versicherten müssen grosse Beiträge leisten, wir haben Beiträge der Arbeitgeber und so weiter und so fort. Und diese verlangen natürlich auch, dass eine entsprechende, gewisse Kontrolle vorhanden ist. Wie in jedem anderen Bereich auch: Wenn so viel und massive öffentliche Gelder reinfliessen, ist doch eine minimale Regulierung und Kontrolle selbstverständlich, das müsste auch den Ärzten so einleuchten.Also man kann nicht auf der einen Seite den Freiberuf fordern im Sinne einer auch unternehmerischen Freiheit und auf der anderen Seite jede oder ungeliebte staatliche Kontrollen ablehnen. Beides geht nicht, zumal man auch - wir haben es gehört - zum Teil schon massive Forderungen stellt an die Planungs- und Rechtssicherheit, die es in anderen Bereichen so nicht gibt. Ein anderer Aspekt: Hätten wir Staatsangestellte mit Leistungsauftrag, müssten wir - nur ein kleiner Nebenaspekt - die Ärzte entsprechend im staatlichen Lohnsystem einreihen. Ich gehe davon aus, dass die Ärzte dann maximal das Gehalt des Regierungschefs erhalten würden. Ob die dann damit einverstanden sind, ist ungewiss.Gut, die Opfersymmetrie - ein zentraler Punkt. Die einen haben gesagt, für sie ist sie gegeben, die anderen meinen, sie ist nicht gegeben. Ich bin auch der Ansicht, dass sie gegeben ist. Man darf aber nicht nur diese vorliegende Regierungsvorlage betrachten, sondern man muss dann das umfassende Paket ansehen. Es wurde ausgeführt, dass die Regierung entsprechende Anpassungen bei den Preisen bei den Leistungserbringern gemacht hat, das ist hier gar nicht das Thema. Man kann nicht nur die hier aufgeführten Massnahmen auf der Nachfrage- und auf der Angebotsseite vergleichen, sondern man muss das in einem umfassenden Sinne sehen. Und dann, wenn das so durchkommt im Grundsatz, ist diese Opfersymmetrie für mich gegeben, und das ist ein zentraler Punkt auch für die politische Realisierbarkeit.Der Abg. Wendelin Lampert hat in die Historie zurückgeblickt und gesagt, vor rund zehn Jahren habe es auch das Versprechen gegeben, den Tarmed einzuführen, das sei dann eben nicht erfüllt gewesen. Das ist so. Der grundsätzliche Unterschied von damals zu heute ist aber, dass eine breiter abgestützte Meinung im Sinne einer grundsätzlichen Befürwortung auch bei den Abgeordneten heute vorhanden ist. Wie wir wissen, war es damals eben anders. Sie haben gesagt, der Gesundheitsminister Hansjörg Frick wollte das einführen. Die FBP war damals in der Mehrheit, aber nicht in der absoluten, sondern in der relativen, und es war schlechterdings nicht möglich, da haben Sie sicher recht, nach 2005. Aufgrund des Druckes der Ärztekammer haben sich die anderen Fraktionen dagegen gestellt und dann war das nicht mehr möglich, das durchzubringen.Das war so, heute ist die Situation anders, dass man jetzt eine breitere Übereinstimmung hat. Und deshalb wird das vermutlich irgendwann dann schon so weit kommen. Sie haben gesagt, Herr Abg. Lampert, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser in diesem Sinne. Das ist leider bei dieser Vorlage so, das Zitat stammt übrigens von Vladimir Ilyich Ulyanov, besser bekannt unter dem Namen Lenin. Da wir gerade diese planwirtschaftlichen Elemente heute diskutieren. Es wurde bemängelt, das sei nur eine kleine Reform, sogar ein Reförmchen. Wenn dem so wäre, kann ich nicht verstehen, warum die Widerstände so gross sind. Für mich ist das eine grosse Reform in die richtige Richtung, und deshalb müssen wir diesen Schritt gehen. Man kann schon irgendwelche Forderungen bringen, aber in ihrer Konsequenz müssen sie dann auch wirksam sein.
Ich bin klar der Ansicht, dass wir ein qualitativ sehr hochstehendes Gesundheitssystem haben. Das kostet entsprechend. Wenn wir weiterhin dieses System aufrechterhalten wollen, müssen wir gewisse Anpassungen vornehmen. Wenn wir nicht bereit sind, die Regierung hat das vorgeschlagen, gewisse ökonomische Anreize hier reinspielen zu lassen, dann wird es keine Veränderung geben. Die Ärzte - das muss auch einmal gesagt sein, hier kann ich mich durchaus den Worten des Landtagspräsidenten anschliessen - sie haben eine hohe Verantwortung. Das muss und soll entsprechend auch honoriert werden, aber es muss in einem vernünftigen Rahmen geschehen.Wir dürfen nicht das Mass aller Dinge bei den schwarzen Schafen nehmen. Das darf nicht die Messlatte sein. Wir müssen - ich sage einmal - den normalen, durchschnittlichen Leistungserbringer nehmen, der vernünftigerweise auch so agiert, und eben Mechanismen schaffen, dass das auch in der öffentlichen Wahrnehmung so geschieht. Früher hatte der Arzt eine sehr hohe gesellschaftliche Stellung, das ist mit diesen Diskussionen zum Teil relativiert worden, und da bin ich auch der Ansicht, auch die Ärzte haben hier ein Interesse, müssen ein Interesse haben, dass man in den eigenen Reihen die klare Minderheit in die Schranken weist. Im Sinne der Ärzteschaft, auch im Sinne des gesamten Berufsstandes. Und hier sind meiner Ansicht nach auch klare Mechanismen durchzuziehen und solche klaren Signale müssen angewendet werden. Die Befristung der OKP ist so eine Möglichkeit, wie viele Jahre das dann sein sollen, darüber kann man diskutieren. Aber bis jetzt haben wir noch keine einzige Massnahme in unserem System, die es effektiv erlaubt, fehlbare Leistungserbringer zu sanktionieren. Bis jetzt ist das nicht der Fall, diese Vorlage versucht, hier Abhilfe zu schaffen. Und ich meine, im Sinne von allen und auch und vor allem der Ärzteschaft: Ein normal und vernünftig agierender Leistungserbringer hat hier überhaupt keine Befürchtungen zu hegen, dass er in diesem System dann unter die Räder gerät.Hausarztsystem: Es gibt ja auch jetzt schon diverse Töpfe. Es gibt jetzt schon Grundversorger und es gibt Fach- oder Spezialärzte. Diese Unterscheidung wird jetzt schon gemacht. Ob man das noch mehr verfeinern soll, das ist durchaus möglich - auch und gerade im Sinne der neuen Bedarfsplanung, die das ermöglichen soll.
Wie gesagt, für mich ist das eigentlich ein grosser Schritt, den wir machen sollten im Gesundheitswesen, und ich habe bis jetzt noch keine Alternativen gehört, die wirklich zielführend wären oder die nicht massive andere negative Effekte zutage gefördert hätten. Was ist das Kriterium für einen staatlichen Eingriff? Wir müssen beurteilen: Ist das effizient? Zweitens ist das effektiv? Und drittens ist eine solche Vorlage auch akzeptiert, findet sie die nötige Akzeptanz? Es geht um die politische Machbarkeit. Wie ich eingangs gesagt habe, von mir aus gesehen, ist die Opfersymmetrie gegeben, es werden die verschiedenen Gruppen angesprochen und entsprechend in die Pflicht genommen. Man darf eben nicht nur diese vorliegende Regierungsvorlage und -vorschläge betrachten, sondern das gesamte Gesetz. Und dann, meine ich, ist es wichtig hinsichtlich der Opfersymmetrie, dass der Landtag das Gefühl hat, vor allem aber auch in der Wahrnehmung der Bevölkerung, dass hier eine solche Opfersymmetrie vorhanden ist, und dann kann eine solche Vorlage eine Chance haben und sonst eben nicht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte gerade mit dem Schluss der Abg. Rüdisser-Quaderer beginnen, als sie gesagt hat: Wir haben das beste Gesundheitssystem. Dem kann ich zustimmen, das sehe ich auch so, und nun ist es eigentlich nur noch notwendig, eben hier mit dem Reförmchen das beste Finanzierungssystem zu finden. Und ich denke, wenn wir die Versorgungssicherheit betrachten, die sehe ich irgendwo bei 99% gegeben, also es sind nur noch die LKW mit der Stromzufuhr, die eine bessere Sicherheit erbringt. Und wenn ich dann so Statistiken sehe, wie Gemeindebetrachtungen, wie die Versorgung in der Gemeinde ist und auch auf Landesebene, dann - denke ich - können wir dies nicht so eingeschränkt betrachten, sondern müssen eben die Versorgungssicherheit auf Landesebene, wenn nicht sogar auf Regionalebene erkennen, um dann auch festzustellen, ob wir wirklich eine drohende Unterversorgung erkennen können.Also ich denke, heute haben wir keine drohende Unterversorgung, und ich denke, es ist mit unserem Nachwuchs, der schon angesprochen worden ist, und aber auch mit externen Leistungserbringern kein Schweres, hier Ersatz zu finden. Und ich denke, das wird man dann auch tun zu gegebener Zeit. Aber heute kann ich hier keine Drohung finden und erkennen. Ich habe eben auch keine schlechten Erfahrungen damit gemacht und kenne auch keine schlechten Erfahrungen. Ob die Regierung so was kennt, das können wir dann ja noch hören.Dann zur Qualität: Ich denke auch die Qualität ist perfekt, die schätze ich jetzt auch einmal bei 99% ein, weil man sie nicht auf 100% festlegen kann. Und ich denke, sie ist optimal, und wenn man dann Begriffe wie «Billigmedizin» nimmt und damit eben auch schlechte Qualität meint, dann sind wir da weit und meilenweit davon entfernt. Und da hat auch die Reform auch keine Chance, dahin zu kommen.Dann kommt eben noch zum Schluss die ökonomische Betrachtung und wenn wir dann eben in dieser Versorgungssicherheit und auch in dieser Qualität diese noch irgendwo um ein Zehntelprozent verschieben möchten, dann hat das natürlich eben immer Auswirkungen in ein- und zweistelliger Millionenhöhe. Und es ist ja eben auch die Krux, diese massiven ökonomischen Verschiebungen meistern zu können. Und diese Finanzierung, diese Problematik sehen eben auch die Wirtschaftsverbände, darum auch diese Vorschläge betreffend die Plafonierung. Und wenn die Euro-Schreiben bezüglich Reduktion der Preise an die gewerblichen Betriebe schon heute massenweise rausgehen, also nicht nur bei den Arbeitnehmern, auch bei den Arbeitgebern, «bitte reduzieren Sie rückwirkend auf 1.1.2015 Ihre Preise um 6, 8%», dann verstehe ich natürlich, dass diese eine Plafonierung wünschen. Also das müssen wir nicht mehr erwarten, dass das kommt, dieses Problem ist schon da.Und wenn wir dann noch die demografische Entwicklung betrachten, dann ist unsere heutige Diskussion über die Finanzierung dieses Problems, ein kleines Problem. Also in zehn Jahren wird diese Schwierigkeit der Finanzierung potenziert vom heutigen Stand aus, also das wird massiv schwieriger werden. Und damit ist natürlich eben auch die Mengenproblematik gegeben.Dann hatten wir auch noch den Begriff der Entsolidarisierung. Also ich glaube, wir können es uns auch nicht leisten, uneingeschränkt solidarisch zu sein, das ist nicht finanzierbar. Und es ist auch nicht finanzierbar, uneingeschränkt Eigenverantwortung herbeizuführen. Also ich denke, es geht nur darum, nicht polarisierend das eine oder das andere zu haben, sondern es geht um eine Verschiebung, um hier Verhaltensänderungen herbeibringen zu können.
Dann vielleicht noch einige Sätze zu Abgeordneten. Der Abg. Lageder hat gesagt, dass er einen Schock gekriegt hat betreffend die Einsparungen, weil die nicht einschätzbar sind. Ich hoffe, dass der Schock nicht ärztlich behandelt werden muss. Ich denke aber auch, dass diese Einsparungen überhaupt nicht errechenbar sind, wenn wir denken, dass einfach die Gesundheitskosten von einem Jahr auf das andere Jahr von CHF 144 Mio. auf CHF 162 Mio. steigen. Ich weiss nicht, wie man die Einsparungen dann budgetieren und rechnen soll. Wenn Sie das wissen, dann wäre es vielleicht gut, Sie würden das uns bekannt geben.Und dann noch das zweite, dass Sie gesagt haben, Sie würden nicht eintreten auf diesen Antrag oder auf die KVG-Revision. Dann muss ich jetzt schlussfolgernd daraus entnehmen, dass Sie das heutige System besser finden und das weiterführen möchten.Dann noch zum Abg. Nägele, als er gesagt hat, er würde eigentlich nur zum Arzt gehen, wenn es notwendig sei. Und ich denke, das ist einfach die Schwierigkeit hier. Die Schmerzgrenze der Bevölkerung oder der Individuen oder der Menschen ist einfach unterschiedlich, was eben notwendig ist, und das ist ja eben auch das Problem. Und ich denke, die verschiedenen Schmerzgrenzen sind da eben auch die Schwierigkeit, was dann eben die Kosten in die Höhe bringt.Dann noch zu der Thematik der Befristung der OKP-Verträge. Ich denke, an und für sich, dass man jetzt nicht eine sehr grosse Unsicherheit bringen wird, wenn eine Befristung beschlossen würde. Ich glaube zu wissen und vertraue auch darauf, dass irgendwo 97% an Bestand beibehalten werden, davon kann man ausgehen. Und ich denke, dass einige von diesen 3% eben durch natürliche Prozesse ersetzt würden und dann ganz wenige wirklich aus ausufernder Sicht oder unkorrektem Verhalten eben ausgetauscht würden. Aber jetzt ist die Frage, ja dann könnte man das ja auch einfach mit der heutigen Situation mit den Verträgen lösen. Ich denke, das System der Befristung ist eben eine Entlastung zur Führung dieses Systems. Also ich denke, wenn man dann einfach nicht die Möglichkeit hat, diese Instanzenwege zu durchlaufen, dann wird eben das System zu führen eben wesentlich verbessert, wenn man eben diese Befristung hat.Dann zum Schluss möchte ich auch sagen: Für mich geht die KVG-Revision in die richtige Richtung. Ich möchte mich für diese grosse Arbeit beim Gesellschaftsminister bedanken und wünsche ihm auch weiterhin viel Kraft und Energie dazu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Die letzten Jahre waren geprägt von einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Gesundheitssystem Liechtensteins. Die Politik hat sich mehrfach, ja dauernd mit dem Krankenversicherungsgesetz auseinandergesetzt. Stichworte waren dabei: Transparenz, Kosten, Leistungen, Solidarität, Mengen. Das KVG ist das zentrale Gesetz bei der Erreichung des definierten Ziels aller Akteure, das lautet: Bei längerfristig bezahlbaren Prämien ein leistbares und faires Gesundheitssystem zu unterhalten. Die Anstrengungen zur Optimierung sind gross seitens aller Akteure. Politik, medizinische Fachpersonen, Patienten, Prämienzahler. Innerhalb des bestehenden Systems wird intensivst und von vielen überlegt, wie optimiert, gespart und gestrafft werden könnte.Ich bin sicher, wir bemühen uns, wie wir nur können. Ich bin aber überzeugt, dass es nicht mehr viel bringt. Anstrengungen und möglicher Ertrag sind schon längst in keinem Verhältnis mehr zueinander - bei allen Bemühungen und kleinen Resultaten, die erreicht wurden. Das ist von mir aus gesehen so, weil das System seine Grenzen erreicht hat. Die Kosten laufen aus dem Ruder, weil auch die Kosten der Spitzenmedizin, der Medikamente parallel mit unserer Lebenserwartung und unserem Lebensstil steigen. Und weil falsche Anreize und fehlende Solidarität dem System schaden. Die vorliegende Reform versucht, das stotternde System weiter zu optimieren. Bei einem Computer, der einen Fehler auf seiner Festplatte hat, der sich zunehmend schädlich auswirkt, hilft es auch nicht, immer wieder neue Hilfsprogramme auf die Festplatte zu laden. Das Problem wirkt fort und verstärkt sich.Etwas tun müssen wir. Das wissen wir alle mit Bestimmtheit. Nur gegen Änderungen zu sein, ist gefährlich und wirft uns zurück. Das möchte ich nicht und würdige deshalb die bisherigen Anstrengungen durchaus. Aber ich glaube wie andere Abgeordnete, die heute votierten, unsere Bemühungen führen derzeit in die Sackgasse. Hier war das Votum des Abg. Gerold Büchel, waren aber auch andere Voten bemerkenswert.Wenn der bisher gegangene Weg aufhört, müssen wir zurück und Alternativen prüfen. Genau an diesem Punkt stehen wir doch. Ich weiss, Systemwechsel haben es in der Politik schwer, es scheint ein grosses und schwieriges Unterfangen, eine Mehrheit für einen Systemwechsel zu schaffen. Der beängstigende Begriff Systemwechsel kommt auf den zweiten Blick vielleicht schon viel weniger gefährlich daher, wenn wir uns anschauen, worum es genau geht. Es geht um: Erstens Kosten, wir müssen die Anreize richtig rücken; und zweitens um Solidarität unter den Prämienzahlern. Prämienzahler sollen entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit das System mittragen.Wenn wir diese beiden Elemente im Krankenversicherungsgesetz einbauen, haben wir zwei neue Systemelemente, welche im Einklang mit dem ursprünglichen beziehungsweise übergeordneten Ziel sind: leistbar, fair, bezahlbar.Lassen Sie mich die beiden Elemente kurz skizzieren und damit das Bild einer Alternative zeichnen. Vielleicht interessant für die Abgeordneten Alois Beck und Manfred Batliner.Das erste Element: die Kosten senken. Weg vom künstlichen Wettbewerb bei den Krankenkassen hin zu einer Einheitskasse, welche keine Gewinne schreiben muss, sondern einen Überschuss an die Allgemeinheit zurückgeben kann. Die drei im Land tätigen Kassen wiesen im vorletzten Jahr zusammen einen Verwaltungsaufwand von CHF 21 Mio. aus. Das ist ein erheblicher Betrag. Das sind knapp CHF 600 pro Einwohnerin oder Einwohner. Der Verwaltungsaufwand sinkt, wenn die Bezahlung der Leistungen über eine staatliche Einheitskasse geht, indem über die Steuererklärung die Prämie definiert werden kann. Hier liegt ein Sparpotenzial von mehreren Millionen Franken jährlich. In anderen Ländern funktioniert das, das System hat sich also als praxistauglich erwiesen. Wenn bei der Medikamentenabgabe keine Margengewinne mehr erzielt werden können - derzeit etwa 25% -, sondern Medikamente kostenneutral weitergegeben werden, können Ärzte keine Profite mehr erzielen. Die direkte Abgabe bleibt aber patientenfreundlich.Der Staat soll im Gegenzug den Ärzten ihre Aufwände für Verwaltung und Aufbewahrung von Medikamenten abgelten. Die Ärzte verdienen damit wieder an ihrer ursprünglichen Tätigkeit, nämlich am ärztlichen Handeln. Hiermit wird dem Vorwurf begegnet, die Ärzte würden bei der Abgabe von Medikamenten zu gewinnmaximierenden Unternehmern. Der Anreiz wird wieder richtig zurechtgerückt. Ich bin sicher, der Pauschalvorwurf gegen die Ärzte ist weit überzogen. Aber dennoch orte ich Einsparpotenzial. Die Marge bleibt im System, schlussendlich beim Patienten.Dazu können Kosten auch für den Staat erheblich gesenkt werden und Akzeptanz bei den Ärzten gewonnen werden. Das Einsparpotenzial in diesem Bereich wird auch von den Ärzten im ambulanten und im stationären Bereich anerkannt. Wenn es Ärzten zudem wieder erlaubt wird, einzelne Tabletten oder Teile einer Packung abzugeben, können ebenfalls Kosten gespart und kann eine Verschwendung von teuren Medikamenten vermieden werden, vor allem, wenn absehbar ist, dass der Patient bis zum Abschluss der Behandlung nicht die ganze Packung braucht. Das Einsparpotenzial durch diese zwei Massnahmen in der Medikamentenabgabe beträgt ebenfalls mehrere Millionen Franken pro Jahr.Das zweite Element: Solidarität unter den Prämienzahlern, das KVG endlich solidarisch gestalten. Weg von unfairen Kopfprämien hin zu einkommens- und vermögensabhängigen Prämien. Das heisst, jeder soll entsprechend seinen oder ihren Möglichkeiten finanziell beitragen. Ein vielversprechendes Konzept ist es vor allem deshalb, weil damit der Staat auch keine Prämien mehr für wirtschaftlich Schwache subventionieren muss. Die Problematik, vieldiskutierte Problematik heute, der Rentner fällt weg, weil bedürftige Rentner weniger Prämien zahlen müssen und sich dafür die begüterten oder gut situierten Rentner mit der Gesellschaft solidarisch zeigen und je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit mehr an Prämien bezahlen würden. Das Problem der chronisch Kranken fällt ebenfalls weg. Zugeschnitten auf ihre finanziellen Möglichkeiten können sie Prämien leisten. Damit sind sie aus subjektiver Sicht fair und objektiv leistbar. Prämien können durchaus so berechnet werden, dass den einzelnen bewusst ist, dass es ein sehr wertvolles kollektives Gut ist, jederzeit im Notfall oder bei Krankheit auf ein exzellentes Gesundheitssystem Zugriff zu haben. Weh tun muss es nicht, aber Bewusstsein schaffen soll es. Nicht weh tun, aber Bewusstsein schaffen für Kosten und Mengen. Das ist für mich das Zentrale am System, das wir einrichten müssen. Das sehe ich in der Vorlage hier nicht. In der Zielsetzung bin ich aber durchaus mit dem Gesundheitsminister einverstanden, aber der Weg ist ein anderer, solidarischerer, falsche unternehmerische Anreize entfernender Weg. Alle heute, ausser dem Abg. Elfried Hasler, der die Position des Bankdirektors vertritt, und den Unabhängigen, mit ihrer Freude über die rhetorische Ankündigung, den Tarmed in einigen Jahren einzuführen, haben sich alle - alle haben sich - skeptisch gegenüber verschiedenen, zentralen, teilweise auch weniger zentralen Änderungsvorschlägen geäussert und machen ihre Unterstützung bei der 2. und entscheidenden Lesung von zum Teil wesentlichen Überarbeitungen abhängig. Fast niemand hier drin glaubt offensichtlich an die kostensenkende Wirkung dieser Vorlage. Christoph Wenaweser hat es mit der Aussage, dass das noch keine «marktreife» KVG-Vorlage ist, treffend auf den Punkt gebracht. Fairerweise muss ich dabei erwähnen, dass nicht alle die gleichen Punkte im Blick haben. Auf jeden Fall können - wenn eingetreten wird - für die 2. Lesung weitere längere und grundsätzliche Diskussionen erwartet werden. Wenn gar die FBP gar Marx und Lenin zitiert, lässt das spannende Diskussionen erwarten. Wohin das führt, ist noch offen. Das Plädieren auf Nichteintreten ist ein Instrument des Landtags, das gut zu überlegen ist, aber durchaus seine Berechtigung hat, gerade wenn wir es mit einer grundsätzlich unreifen Vorlage zu tun haben. Ich möchte nicht auf die Vorlage eintreten, sondern die Vorschläge nochmals neu mit diesen beiden von mir skizzierten, aus meiner Sicht wesentlichen Systemelementen konzipiert haben. Dabei muss nicht alles über Bord geworfen werden, was im Bericht und Antrag erarbeitet wurde, sondern nur das, was diesen Vorschlägen zuwiderläuft. Damit können wir bei längerfristig bezahlbaren Prämien ein leistbares und faires Gesundheitssystem unterhalten, davon bin ich überzeugt. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das Votum des Abg. Wendelin Lampert unterstützen. Er fordert Massnahmen zur Senkung der Kosten von den Leistungserbringern. Die Kosten sind gesamthaft von 2000 bis 2013 von CHF 89 Mio. auf rund CHF 190 Mio. gestiegen. Die Ärztekammer argumentiert, dass die Kosten weiter steigen werden, unter anderem soll die Forschung und Entwicklung von Medikamenten kostentreibend sein. Hierzu möchte ich ein Beispiel zeigen, wie es in der Praxis oder im Gewerbe oder Industrie ist. Ich habe eine kleine Firma und arbeite zum Teil auch für die Autoindustrie. In der Autoindustrie wird auch geforscht und entwickelt. Diese Forschung und Entwicklung kostet die Unternehmer Millionen jährlich, jedoch sind Kosten der Autos im Zeitraum von 2000 bis 2013 nicht um 50 bis 60% gestiegen. Hat man sogar einen längerfristigen Rahmenvertrag mit Unternehmern der Autoindustrie, dann haben Sie klare Vorgaben, dass eine Preisreduktion von jährlich mindestens 2 bis 3% im Vertrag verankert ist. Nehmen wir wieder den gleichen Zeitraum von 2000 bis 2013 an, dann sehen wir, dass eine Preisreduktion für die Teile wieder von 30 bis 40% entsteht. Dies muss ein kleines Unternehmen schlucken, für meine kleine Firma habe ich rund CHF 2,5 Mio. investiert. Ich habe aber keinen Topf, in den ich reinlangen kann, um meine Daueraufträge zu sichern und demzufolge auch meine Existenz zu sichern.
Hier könnte ich noch mehrere Beispiele vorzeigen, dass andere Segmente und andere Branchen natürlich auch mit Entwicklung und Forschung zu tun haben. Ich möchte noch auf einen nächsten Punkt eingehen, und zwar möchte ich das Votum von Elfried Hasler explizit unterstützen bezüglich Lobbyarbeit. Zu diesem Thema ist heute ein genialer Leserbrief im «Vaterland» drin: «KVG-Revision - Angstmacherei». Den Leserbrief, der bringt es auf den Punkt, hat Agnes Dentsch aus Ruggell geschrieben. Ich bin für Eintreten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nehmen wir noch ein Votum mit.Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, guten Tag, meine Damen und Herren. Ich werde mich auch ein bisschen beeilen. Ich möchte mich gerade anschliessen - auch dem Votum von Herrn Konrad. Er hat es auf den Punkt gebracht. Dazu gibt es nicht viel beizufügen. Eingangs möchte ich aber auch noch - wie schon einige Vorredner ebenfalls - unterstreichen, dass ich es schlicht und einfach verwerflich finde, andere Leute und Organisationen vor seinen Karren zu spannen, ohne selber an diesem Strick zu ziehen. Das geht nicht. Die KVG-Reform hat sich aufgrund einer grossen Vertrauenskrise zu einem emotionalen Thema entwickelt. Ängste werden geschürt, indem Fragen aufgeworfen werden, ob der Kranke mit dieser Vorlage überhaupt noch eine optimale Behandlung erhalten könne, denn der Arzt müsse jetzt dem ökonomischen Druck der Regierung und dessen Freund, des Krankenkassenverbandes, vorauseilend gehorsam nachgeben. Natürlich auf Kosten der Gesundheit des Patienten. Es ist sonnenklar, wo es um viel Geld geht, ist viel im Spiel und es wird hart darum gerungen. Es wird moniert, dass die Hürden für Arztberufseinsteiger derart hoch liegen, dass die Versorgung bedroht sei. Es brauche mindestens zehn Hausärzte mehr, ansonsten das heutige System bald zu kollabieren drohe.Dass unsere Hausärzte volle Praxen haben und mit dem Notfalldienst in der Nacht Probleme haben, ist uns allen bekannt. Aber natürlich dürfen wir diese Einwände nicht einfach vom Tisch fegen. Wir brauchen Lösungen für die Hauptprobleme, die wir im Gesundheitssystem haben. Das sind die Kosten, die steigen jährlich um durchschnittlich 6% seit dem Jahr 2000, siehe Seite 8. Diese Kostensteigerung übersteigt die Lohnentwicklung bei Weitem. Der Bruttolohn pro Einwohner für das Jahr 2000 betrug CHF 35'710, für das Jahr 2012 CHF 41'390, das macht eine durchschnittliche Steigerung von 1,23% oder den Faktor 4,5 mal weniger Lohnsteigerung als Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Ich möchte noch präzisieren, das ist der Durchschnittsbruttolohn pro Einwohner. Also sehen wir, wir haben hier ein grobes Missverhältnis. Dieser Entwicklung müssen wir entgegenwirken, dazu müssen wohl alle einen Beitrag leisten, Leistungserbringer und Versicherte. Es ist uns allen bekannt, dass es Ärzte im Land gibt, die sportlich abrechnen, so waren Zahlen bis 8'000 Stunden im Gespräch, auch wenn dies zwei Ärzte waren und somit 4'000 Stunden pro Arzt verrechnet wurden. Ich kann das schlicht und einfach noch immer nicht nachvollziehen, solche Umstände müssen geprüft werden und falls Verfehlungen nachgewiesen werden können, sind diese endlich zu ahnden. Dabei muss es möglich sein, fehlbare Ärzte - Entschuldigung - vor die Türe zu stellen. Nach heutigem Wissensstand kann das ganz offensichtlich nur mit befristeten Verträgen möglich gemacht werden. Vergleichbarkeit und Transparenz sind ebenfalls Fremdwörter im liechtensteinischen Gesundheitswesen. Ich frage mich, weshalb sich die Ärzte wehren, ihre Zahlen wenigstens den Abgeordneten offenzulegen. Damit würde es mir viel einfacher fallen, das Vertrauen zurückzugewinnen. Im Moment habe ich es nicht.Wie kann es sein, dass wir Ärzte haben, welche eigentlich eine Bedarfsstelle als Hausarzt angenommen haben und diese nicht erfüllen müssen? Es gibt da Hausärzte, welche Kardiologie machen oder sich mit chinesischer Medizin beschäftigen und dem Hausarztauftrag kaum oder gar nicht nachkommen. Ich meine, wir brauchen eine ehrliche Bedarfsplanung. Wie schon erwähnt, müssen auch die Leistungsnehmer in die Pflicht genommen werden. In dieser Vorlage heisst es auf Seite 50, dass der Leistungskatalog im Vergleich zur Schweiz kaum noch Potenzial habe. Somit sagt man uns, dass hier bereits alles Mögliche getan ist. Zum Schluss ist jetzt noch der Versicherte dran, welcher mit einer grösseren Selbstkostenbeteiligung schon wieder zur Kasse gebeten wird. Ob die Leistungserbringer ebenfalls einen Beitrag leisten mussten, können wir nur vermuten, wir wissen es nicht und können es mangels Transparenz schon gar nicht kontrollieren. Für mich ist das unbefriedigend. Ich möchte - und hier möchte ich auf das Votum von Wendelin Lampert verweisen: Ohne Tarmed und ohne ein funktionierendes Sanktionssystem können wir, Herr Regierungsrat Pedrazzini, diesem Vorhaben nicht zustimmen. Diese Reform ist eine halbherzige Reform, wie es auch immer wieder betont wird.Sie wird die Kosten nicht senken, das kann man auch im Bericht und Antrag, wie schon mehrmals betont, auf Seite 13 nachlesen. Die Regierung kann darin nicht beziffern, ob damit gespart werden wird. Wie lange kann dies noch gut gehen? Warum machen wir nicht eine Reform, die klar als Reform erkennbar ist, dass Geld gespart wird? Wir müssen den Mut aufbringen, das von der FBP abgewürgte - Entschuldigung - Hausarztsystem wieder einzuführen. Wir müssen den Mut haben, ganz neue Wege zu gehen, neue Modelle zu verfolgen. Was hier gemacht wird, kommt leider über Kosmetik nicht hinaus. Wenigstens wird mit dieser Vorlage versucht, von allen Beteiligten einen Beitrag einzufordern. Die Versicherten sollen mit einem höheren Selbstbehalt zu mehr Kostenbewusstsein erzogen und die Leistungserbringer durch begrenzte OKP-Verträge im Zaum gehalten werden.
Aber der vorliegende Bericht und Antrag hat im Hinblick auf die Vergleichbarkeit noch etliche Mängel. Alle Zahlen, egal, ob diese von der Regierung oder vom Kassenverband oder von den Ärzten kommen, sind in der Regel wenig konsistent, nicht vergleichbar und für mich schlicht und einfach unbrauchbar. Deshalb möchte ich folgende Anpassung für die 2. Lesung: Erstens bedanken wir uns zuerst einmal an der Stelle im Namen der DU-Fraktion, dass die Regierung endlich zum Schluss gekommen ist, Tarmed einzuführen. Wir erwarten aber auf die 2. Lesung, dass die Einführung auch im Gesetz verankert wird. Es braucht die Umstellung auf den Tier garant, davon sind wir ebenfalls überzeugt. Es muss an der Befristung der OKP-Verträge festgehalten werden. Weiter sind wir der Meinung, dass es eine Prozessbeschreibung braucht, welche aufzeigt, dass in Zukunft WZW-Verfahren durchgeführt werden können, die auch funktionieren. Dann wäre es wünschenswert, wenn in der Vorlage mit weniger Verordnungen und weniger Leistungsvereinbarungen mit unbekanntem Inhalt gearbeitet würde, sondern, wenn irgend möglich, diese Inhalte im Gesetzestext verankert werden können.Weiter stellt sich die Frage, ob diese KVG-Reform überhaupt den Namen verdient, verglichen mit dem Namen Kosmetik, der hier eher passen würde. Nur für mich gibt es noch weitere Fragen. Was passiert nach der Einführung dieser Vorlage? Ist mit dieser Vorlage das Thema für diese Legislatur vom Tisch? Und wie geht es weiter mit der Gesundheitspolitik? Wie soll mit dem Engpass für die Grundversorgung, sprich zu wenig Hausärzte, umgegangen werden? Und wann wagt man sich wieder an andere Modelle, wie zum Beispiel das Hausarztmodell? Im Hausarztmodell könnte ich mir vorstellen, dass man zum Beispiel die Hausärzte nach Anzahl Patienten pauschal bezahlt. Für ein 100-Prozent-Pensum könnte eine definierte Anzahl Patienten notwendig sein. Das Alter der Patienten müsste dann vermutlich entsprechend gewichtet werden und so weiter.Eines ist klar: die Gesundheitskosten werden auch in Zukunft steigen. Ich habe Schätzungen von circa 4% gehört. Nun - wenn die Einnahmen, sprich Löhne und Renten, nicht ebenfalls entsprechend steigen, kann man sich einfach ausrechnen, wann es zum GAU kommen wird. Ich meine, wir brauchen weitere, tiefgreifende Massnahmen. Vielleicht sollten wir mutig überlegen, ob nicht ein Schritt zurück in das Hausarztmodell ein Weg sein kann. Die leistbare medizinische Grundversorgung wird sicherlich nicht in der stationären Notfallmedizin gefunden, so wie diese gerade vom Landesspital aufgebaut wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit unterbreche ich jetzt für die Mittagspause bis 14:15 Uhr. Mittagspause (von 12:45 bis 14:15 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei der Beratung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung. Ich möchte vorerst all jenen Abgeordneten das Wort erteilen, die bisher noch keine Gelegenheit hatten, sich zu äussern, und danach einmal das Wort an die Regierung übergeben. Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Ich werde versuchen, keine Geschichtsschreibung zum KVG zu betreiben, und über die politischen Seitenhiebe kann ich nur schmunzeln. Bei aller Anerkennung für die Bemühungen des zuständigen Ministeriums zu dieser Vorlage, nach intensiver Auseinandersetzung und auch nach der Debatte von heute Morgen weiss man nicht, weiss zumindest ich nicht, ob ich hier einen grossen Wurf in den Händen halte oder ob der wahre Inhalt eher verkappt bleibt. Zumindest so kommt die Vorlage in gewissen Reaktionen hier und vor allem in der Öffentlichkeit daher.Nochmals, Ausgangspunkt war: Der Staatsbeitrag wurde zweimal mit total rund CHF 19 Mio. gekürzt, die Kosten steigen unvermindert an und die Prämien stiegen in neue Dimensionen. Als Ziel wurde daher verfolgt, ein leistbares und faires Gesundheitssystem zu entwickeln und die Prämien längerfristig bezahlbar zu halten. Und eine Systemänderung galt nicht als Ziel, es galt nicht in erster Linie, die Senkung der Gesundheitskosten zu erreichen, und in meinen Augen ist das Symptombekämpfung anstatt Ursachenforschung.Beispielsweise lese ich im Bericht und Antrag nichts oder nur am Rande darüber, ob Lösungsansätze für eine höhere Effizienz im Gesundheitswesen analysiert wurden. In der Schweiz gab es darüber Ende 2013, Anfang 2014 eine Studie, die für die Schweiz ein Einsparpotenzial von 12% im Gesundheitswesen zu Tage führte. Aber fairerhalber muss man auch sagen, dort hiess es: «Eine auch nur teilweise Einführung von Massnahmen würde aber einen grösseren Umbau des geltenden Systems erfordern.» Und das ist mein Punkt. In dieser Vorlage wird versucht, an den bisherigen, bekannten Stellschrauben zu drehen, ohne wirklich am System etwas zu ändern.Da möchte ich einen kleinen Schwenker machen zum Votum des Abg. Gerold Büchel, der treffend analysiert hat, wie sehr eine Systemänderung nötig wäre, allerdings dann für mich in meinen Augen die falsche Konklusion zieht, dass man trotzdem auf Basis dieser Vorlage weiterarbeiten oder daran arbeiten soll.Zurück: So werden auf Leistungsbezüger- und Leistungserbringerseite in dieser Vorlage verschiedenste Massnahmen getroffen, welche Anreize schaffen, dass - und hier zitiere ich den Gesundheitsminister - «Mengenprobleme im liechtensteinischen Gesundheitswesen endlich anzupacken sind». Es werden also Massnahmen in den einzelnen Kostengruppen der OKP, der ambulanten Arztkosten ohne Medikamente, der Arzneimittel oder in der Sparte andere Berufe der Gesundheitspflege getroffen, insgesamt ein rigideres System eingeführt mit einer Straffung und Konzentration der Entscheidungsgewalt bei der Regierung. Und dies wird auch damit deutlich, in wie vielen Punkten auf noch auszuarbeitende Verordnungen verwiesen wird.Die Spitalkosten, eigentlich der grösste Brocken mit rund 36% der Gesundheitskosten auf Basis 2013 und zumindest seit 2010 der Brocken mit dem grössten Kostenanstieg, sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Das einzige, was aber sicher scheint, die Folgen für den Prämienzahler sind ausgewiesen und klar, ob und wie die Massnahmen auf Leistungserbringerseite greifen, steht noch in den Sternen. Die Frage der Opfersymmetrie wurde schon verschiedentlich angesprochen. Hier darf man sich mit Fug und Recht fragen, ob diese Opfersymmetrie zwischen Patient und Leistungserbringer gilt.Mein Fraktionskollege und meine Fraktionskollegin haben auf verschiedene in unseren Augen Schwachpunkte in dieser Vorlage hingewiesen und ich möchte noch oder nochmals einige Punkte erwähnen, welche mich zum Schluss kommen liessen, dass diese Vorlage wohl viele gute Ansätze aufweist, aber noch gewichtiges Verbesserungspotenzial hat, um das Ziel eines leistbaren und fairen Gesundheitssystems und bezahlbarer Prämien nachhaltig besser zu erfüllen. Entsprechend werde ich ein Eintreten auf diese Vorlage nicht befürworten. Inhaltlich möchte ich das kurz begründen. Stichwort Arzneimittel: mit CHF 25 Mio. oder 15% der Gesamtkosten ein nicht unerheblicher Punkt an den Gesundheitskosten. Hier wird mit einer Festpreisregelung der Versuch gemacht, die Medikamentierung kostengünstiger zur machen, damit verbunden ist der latente Vorwurf an die Ärzteschaft, über die Arzneimittel einen beachtlichen Teil ihrer Einkünfte zu generieren. Ich mag überhaupt nicht werten, wie sehr dies zutrifft, aber der Ansatz einer Medikamentenausgabe unter Wegnahme des finanziellen Umsatzanreizes bei den Arzneimitteln bei den Ärzten wurde schon erläutert und wäre nach meiner Ansicht eine sehr wesentliche Systemänderung.Stichwort Prämiensystem: Das im Bericht und Antrag entwickelte Prämiensystem wird von vielen Seiten als Abkehr vom Solidaritätsgedanken empfunden, die - wie es auch heisst - Schicksalsgemeinschaft der Prämienzahler wird neu sortiert, die Akzeptanz der Generationensolidarität drohe zu schwinden. Und hier doch eine Antwort an den Abg. Kaiser, aber auch an den Landtagspräsidenten Frick: Hier zeigt sich über Artikel, Kommentare, Aufrufe und Briefe der Interessenkampf am deutlichsten. Obwohl selbst bald ein Senior, bin ich der Meinung, dass gerade die Senioren- und Rentnervertretung die Generationensolidarität relativ einseitig interpretiert. Anhand eines Zahlenbeispiels, und wenn Sie dem folgen wollen, auf Seite 22 der Vorlage lässt es sich nachvollziehen, dort heisst es, dass im neuen System Rentner mit der Kostenbeteiligung eine maximale Mehrbelastung von CHF 235 erfahren. Und beim normalen Erwachsenen, beim Versicherten, ist der maximale Mehrbetrag CHF 405. Und in der Vorlage heisst es auch deutlich, dass insgesamt auch mit dem neuen Prämiensystem eine Subventionierung der Rentner durch die Erwachsenen von CHF 65 erfolgt. Da soll mir jemand erklären, wieso der Generationenvertrag zwischen normalen, arbeitenden Versicherten und den Rentnern nicht eingehalten sein soll. Und nochmals - dies alles auch im Zusammenhang mit der Demografie, der steigenden Anzahl von Rentnern und der maximal stabilen Anzahl von normalen Versicherten.
Inwieweit eben die einkommens- und vermögensabhängige Krankenkassenprämie fairer und gerechter wäre, zeigt sich hier ganz direkt. Und noch ein Gedanke - und dies eher am Rande: Eine solche Haltung der Senioren und Rentner stimmt mich für die anstehende Vorlage des staatlichen Beitrages an die AHV nicht sehr ermutigend.Dann noch zu den Ärzten, zwei Bemerkungen hierzu: Die Bedarfsplanung wurde schon mehrfach angesprochen. Wie können die Ärzte, welche beim Landesspital im Ambulatorium arbeiten von der Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte ausgenommen sein? Ist eine Zentralisierung der ambulanten Grundversorgung nicht eine direkte Folge der Anstellung diverser Ärzte im Spital Vaduz? Und zweitens: Der Aufschrei der Ärzteschaft bezüglich der Vierjahresbeschränkung ist gross - ob richtig oder falsch, lasse ich mal dahin gestellt, sehe aber doch, dass eine Beschränkung in Europa nirgends angewendet wird und dass der Aufschrei der Ärzteschaft verständlich ist, solange die objektiven Kriterien für eine Nichtverlängerung der OKP-Zulassung nicht beschrieben sind.
Bezüglich des Tarmeds und des WZW-Verfahrens wurden schon verschiedene Äusserungen gemacht. Ich möchte insbesondere die Aussagen von der Abg. Rüdisser-Quaderer hier klar unterstützen. Sie hat das Verfahren beschrieben und verglichen mit einer regulären AHV-Prüfung. Wieso soll das in Liechtenstein nicht bei der Ärzteschaft möglich sein, so wie es für x Prüfungen in x anderen Berufsgruppen und Unternehmen möglich ist? Ob es dazu einen Tarmed braucht oder nicht, da gehen die Meinungen wahr-scheinlich auseinander. Bis anhin war die Regierung auch der Meinung, dass es den Tarmed nicht braucht. Diese Woche hat sie ihre Meinung geändert, wir werden sehen.
Apropos System: Auch wenn das Wort «Hausarztsystem» in diesem Hohen Haus schon manche Reaktionen ausgelöst hat, betrachte ich diese Vorlage und die heutige Diskussion und vor allem die erwähnte Zielsetzung der Vorlage, wäre eine erneute Prüfung des Hausarztmodells sehr angebracht. Man darf dazulernen. Ich könnte mich betupft fühlen ob der Aussagen des Landtagspräsidenten, wie ein Votum für ein Nichteintreten ankommt. Ich mache das nicht, aber möchte das nicht als verantwortungslos verstanden wissen, wenn man auf diese Vorlage nicht eintritt. Ich habe kein Votum gehört, das diese Vorlage als Ideallösung sieht, zum Teil kam massive, heftige oder in einzelnen Punkten ganz starke Kritik, in der breiten Öffentlichkeit - zumindest bei den Interessengruppen, die nicht unwesentlich sind bei dieser Vorlage - kommt fast unisono relativ harte Kritik. Und ich frage mich, kann der Landtag jetzt eigentlich einfach seinen Kurs weitergehen und hier Eintreten und dann die 2. Lesung machen und glauben, dass dies bei den relevanten Interessengruppen und auch in der Öffentlichkeit, wo letztlich eben die Prämienzahler auch dazu gehören, nahtlos irgendwann schon akzeptiert wird. Ob es zu weitgehend, zu einseitig oder zu unsolidarisch ist, Sie kennen all die Argumente, die vorgebracht wurden, und deshalb wäre mein Vorschlag oder meine Idee, ich muss noch etwas einschieben: Wenn wir auf eine 1. Lesung eintreten, werden soviele Änderungen und Varianten und Vorschläge kommen zu einzelnen Artikeln oder zum ganzen System und so weiter, dass es uns hier drin überhaupt nicht mehr klar sein wird, welche Konsequenzen das in seiner Gesamtheit haben wird. Und deshalb kam ich zur Überzeugung oder zum Wunsch, dass das Ministerium diese Vorlage zum heutigen Zeitpunkt zurückzieht, die massiven Kritikpunkte, die hier geäussert wurden, auch allenfalls einen Systemwechsel miteinbezieht und den Landtag mit einer neuen Vorlage begrüsst, die wir dann in einer 1. Lesung behandeln. Meine Bedenken sind, dass die zweite Vorlage so grundsätzlich anders aussehen wird als diese erste Vorlage, dass es dann allenfalls zu einer 1. Lesung kommt.
Letzte Bemerkung: Der Abg. Christoph Wenaweser hat die Idee einer Landtagskommission ins Spiel gebracht. Es ist nachher niemand näher darauf eingetreten und es ging relativ rasch. Diesen Punkt hätte ich dann nochmals gerne erläutert, wie der Landtag zur Lösung oder zur Ausarbeitung des nächsten Entwurfes praktisch einbezogen werden soll und kann. Und natürlich auch, was das Ministerium davon hält. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ein wesentlicher, wenn nicht der wesentliche Punkt der vorgeschlagenen KVG-Revision ist nach meiner Ansicht die Stärkung der Eigenverantwortung, die sich darin ausdrücken soll, dass ein grösserer Teil der verursachten Arztkosten in Zukunft selber getragen werden muss. Dazu soll die Grundfranchise von CHF 200 auf CHF 500 angehoben werden. Zudem sollen die Prämienzahler in Zukunft zwischen unterschiedlich hohen Franchisen wählen können. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen, denn die Eigenverantwortung ist tatsächlich zu stärken. Auf der anderen Seite kommt es dadurch zu einer gewissen Entsolidarisierung, weil die Gefahr besteht, dass sich gute Risiken und schlechte Risiken kumulieren. Das heisst, die Einführung von höheren Franchisen und damit einhergehend geringere Prämien werden dazu führen, dass die Grundprämien deutlich steigen müssen, wenn der Rückgang der Prämieneinzahlungen - bedingt durch die höheren Franchisen - nicht zu einem Rückgang der Krankenkassenleistungen im gleichen oder höheren Umfang führen. Ich denke, dass dies bereits jetzt den Leuten klar gesagt werden muss.Leider fehlen im vorliegenden Bericht und Antrag jegliche Modellrechnungen, die die Entwicklung der Grundprämien unter verschiedenen Annahmen simulieren. Nach meiner Auffassung wäre dies kein allzu grosser Aufwand gewesen, solche Modellrechnungen bereits in diesem Bericht und Antrag vorzulegen, und hoffe, dass dies auf die 2. Lesung hin erfolgt, sofern eine solche stattfindet.Ich bitte die Regierung auch, auf die 2. Lesung hin genau anzugeben, welche Rabatte sie bei den Wahlfranchisen vorsehen will. Die entsprechenden Rabatte sollten nach meiner Ansicht sogar im Krankenversicherungsgesetz und nicht in der Verordnung verankert werden, damit für die Krankenversicherer und Prämienzahler Planungs- und Rechtssicherheit besteht. In diesem Zusammenhang hätte ich vom Gesundheitsminister auch noch gerne gewusst, ob es zutreffen könnte, dass es gemäss den vorgeschlagenen neuen Regelungen sein könnte, dass die Arbeitgeber künftig weniger als 50% der Durchschnittsprämien entschädigen werden.Nach meiner Auffassung muss es einem Prämienzahler, der eine hohe Franchise wählt, in Zukunft erlaubt sein, seinen Arzt frei zu wählen, unter der Voraussetzung, dass die Arzthonorare nicht höher sind als im liechtensteinischen Arzttarif. Dies dürfte dann zumindest der Fall sein, wenn der Arzt entweder gemäss liechtensteinischem Arzttarif oder gemäss Tarmed abrechnet. Es braucht also nach meiner Ansicht auch eine Flexibilisierung der bisherigen Regelungen. Es kann nicht sein, dass die Prämienzahler zwar selbst für die Arztkosten aufkommen sollen, selbst aber keine Freiheiten bei der Arztwahl mehr besitzen.Ich stelle daher die Frage in den Raum, ob es die Variante «OKP plus» überhaupt noch braucht oder nicht? Ich meine: nicht. Nach meiner Ansicht kann dies auch so gehandhabt werden, dass Personen, die die freie Arztwahl vorziehen, für den Fall, dass sie bei einer Inanspruchnahme von Arztleistungen die gewählte Franchise überschreiten, die Krankenkasse eine Zusatzprämie von, sagen wir einmal, maximal CHF 200 einfordert. Mit einer solchen Regelung wäre der Spagat geschafft zwischen freier Arztwahl einerseits und der Bedarfsplanung; und der Prämienzahler hätte eine Prämie für die freie Arztwahl erst dann zu bezahlen, wenn Arztleistungen in Anspruch genommen werden, und zwar Arztleistungen von Nicht-OKP-Ärzten, und die über die gewählte Franchise hinausgehen.Wie aus der Interpellationsbeantwortung zum Tarmed hervorgeht, verursachen diejenigen Prämienzahler, die einen Zuschlag von heute monatlich CHF 40 für die Arztwahl bezahlen, keine höheren Kosten als diejenigen, die keine freie Arztwahl haben. Der Gesundheitsminister bezeichnet die zusätzliche monatliche Prämie von CHF 40 als Luxus dafür, dass der Prämienzahler den Arzt frei wählen dürfe. Er führt in der Interpellationsbeantwortung weiter aus, dass bei der erweiterten OKP bewusst kein Modell der risikobasierten Prämie umgesetzt wurde, weil offenbar befürchtet wurde, dass die Prämien für die erweiterte OKP unter Umständen billiger geworden wären als für die Grundversicherung. Dies sagt doch alles. Diese Sachlage ist für mich gerade zu grotesk, wenn Prämienzahler, die geringere Kosten verursachen, mehr Prämien bezahlen sollen. Das Regime der eingeschränkten Arztwahl wird damit ad absurdum geführt. In diesem Sinne plädiere ich für eine Flexibilisierung dieser Regelung, die Abschaffung von OKP plus und den Ersatz von OKP plus durch eine flexible Regelung, so wie ich es soeben gerade vorgeschlagen habe.Ganz grundsätzlich finde ich die Kompetenzen, die die Regierung im Krankenversicherungsbereich bereits innehat oder sich mit der vorliegenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes geben möchte, sehr ausufernd. Sehr vieles kann die Regierung per Verordnung erlassen, ohne dabei den Landtag damit begrüssen zu müssen. Darunter leidet die Planbarkeit sowohl für die Versicherten, die Leistungserbringer und auch die Krankenkassen.Und nun zum Punkt der Befristung der OKP-Bewilligung: Grundsätzlich unterstütze ich den Vorschlag den Gesundheitsministers, die OKP-Bewilligungen jeweils auf vier Jahre zu beschränken. Dies scheint mir durchaus vertretbar, denn Gewerbetreibende und andere Unternehmer haben auch keine jahrzehntelangen, gesicherten Abnehmerverträge. Und entgegen den Befürchtungen der Ärztekammer wird es auch nicht so sein, dass OKP-Verträge grundlos nicht mehr verlängert werden. Nach meiner Auffassung muss eine gesetzliche Regelung unbedingt so ausgestaltet sein, dass es bei einer Nichtverlängerung eines OKP-Vertrages zu keinen jahrelangen und teuren Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer oder einem OKP-Arzt kommen kann. Für mich ist deshalb der jetzige Regierungsvorschlag in dieser Form akzeptabel, wobei ich mich einer Regelung, wie sie der Landtagspräsident vorgeschlagen hat, nicht verschliessen werde.Wenn die Befristung der OKP-Bewilligung fällt oder allzu sehr aufgeweicht wird, dann wird es von meiner Seite keine Zustimmung zu dieser KVG-Revision geben. Die Befürchtung der Ärztekammer, dass sich unter dieser neuen Regelung keine neuen Ärzte mehr in Liechtenstein werden niederlassen, teile ich nicht. Schliesslich wird es in der Praxis nicht so sein, dass eine einmal erteilte OKP-Bewilligung leichtfertig nicht mehr erneuert wird, sondern nur dann, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Denn schliesslich wird sich auch der Krankenkassenverband rechtfertigen müssen, wenn er eine OKP-Bewilligung eines Arztes nicht mehr erneuern möchte. Nach meiner Auffassung ist es auch legitim, wenn ein OKP-Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verlängert wird, das heisst, wenn er aus Sicht des Krankenkassenverbandes masslos überteuert ist. Feststellen lässt sich dies, wenn Vergleichbarkeit mit der Schweiz herrscht, das heisst, wenn der Tarmed eingeführt ist.Mit dem Beschluss der Regierung, den revidierten schweizerischen Tarmed-Tarif auf den 1. Januar 2017 in Liechtenstein einzuführen, wird die Transparenz bei den Arztkosten in Zukunft deutlich verbessert. Es wird also nach Übernahme des Tarmed möglich sein, statistisch ausreichend untermauerte Vergleiche zwischen Leistungserbringern anzustellen. Wenn ein Leistungserbringer beispielsweise mehr als doppelt so hohe Kosten als der Durchschnitt der Leistungserbringer mit einer vergleichbaren Patientenstruktur hat, dann muss es dem Krankenkassenverband möglich sein, einen OKP-Vertrag nicht mehr zu verlängern. Überhaupt bin ich der Meinung, dass der Krankenkassenverband die Prämienzahler wirksam zu vertreten hat und dass diesem quasi als Interessenvertretung der Prämienzahler die entsprechenden Mittel zu geben sind, damit er diesem Auftrag auch nachkommen kann. Die Befristung der OKP-Verträge auf vier Jahre ist so ein Mittel.Die Ärztekammer verwehrt sich einerseits gegen Massnahmen, die die unternehmerische Freiheit von Ärzten beeinträchtigen können, andererseits möchte sie den Krankenkassen und dem Krankenkassenverband keine unternehmerische Freiheit zugestehen. Die Krankenkassen sind die zentralen Einkäufer von Gesundheitsdienstleistungen für die Prämienzahler. Folglich muss es ihnen im Interesse der Prämienzahler gestattet sein, OKP-Verträge mit Leistungserbringern, die überbordende Kosten verursachen, auslaufen zu lassen.Ich begrüsse also im Grundsatz den Beschluss der Regierung, den Tarmed per 1. Januar 2017 in Liechtenstein einzuführen. Allerdings erscheint mir ein Regierungsbeschluss als zu wackelig, als dass ich darauf meine Entscheidung für oder gegen diese Revision basieren könnte. Ich meine deshalb, dass die Einführung des Tarmed auch im Krankenversicherungsgesetz verankert werden sollte.Ein weiterer Punkt ist die beabsichtigte Beibehaltung des Tiers payant. Bezüglich der Pflicht der Leistungserbringer, in Zukunft eine Rechnungskopie an den Patienten zu schicken, bin ich der Überzeugung, dass damit nicht viel erreicht wird. Wichtiger wäre, dass der Prämienzahler die Arztrechnungen selber bezahlt. Dies heisst mit anderen Worten, dass ich ganz klar für die Einführung des Tiers garant bin. In diesem Punkt schliesse ich mich der Auffassung des Krankenkassenverbandes an, dass die direkte Rechnungsstellung an den Leistungsbezüger zu einem wesentlich stärkeren Kostenbewusstsein beiträgt als lediglich der Versand einer Rechnungskopie. Ich bitte daher den Gesundheitsminister, den Tiers garant ebenso wie den Tarmed mit der jetzigen Krankenkassenrevision einzuführen. Wenn sowohl Tarmed als auch der Tiers garant eingeführt werden, dann besteht tatsächlich hundertprozentige Vergleichbarkeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein.Im Übrigen scheint es so zu sein, dass der Tiers payant heute gar nicht gesetzlich geregelt ist, sodass man die Einführung des Tiers garant auch den Tarifpartnern überlassen könnte - vorausgesetzt die Regierung genehmigt solche Tarifverträge. Diesbezüglich hätte ich vom Gesundheitsminister gerne gewusst, wie er sich zu dieser Problematik stellt.Und nun ein paar Worte noch zur Einheitsprämie «Mutterschaft». Eine unausgegorene Geschichte scheint auch die geplante Einführung einer Einheitsprämie bei Mutterschaft zu sein. Hier stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage, ob der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen weiterhin Wartefristen vereinbaren kann oder nicht. Wenn nicht, so wird dies nach meiner Ansicht unweigerlich zu Prämienerhöhungen führen und werden die Lohnnebenkosten weiter steigen. Dies darum, weil dann auch Leistungen zu bezahlen wären, die bisher teilweise von den Arbeitgebern getragen wurden. Auf der anderen Seite wäre vom Gesundheitsminister die Frage zu beantworten, ob überhaupt eine Einheitsprämie berechnet werden kann, wenn Wartefristen nach wie vor möglich sind. Zu berücksichtigen ist auch noch, dass heute auch freiwillig Versicherte, wie Selbstständige, Arbeitslose etc. zu den Prämienzahlern gehören. Hier müsste auch in Erfahrung gebracht werden, ob freiwillig Versicherte in jedem Fall bereit sind, die Mutterschaftsprämie zu übernehmen.Ich bin mir auch nicht sicher, ob ein Risikoausgleich, der den Unterschied zum Durchschnitt ausgleicht, überhaupt dem Sinne einer absoluten Einheitsprämie über alle Krankenkassen entspricht oder ob nicht eher ein absoluter Kostenausgleich notwendig wäre. Nicht beantwortet ist nach meiner Auffassung auch die Frage, wie die Verwaltungskosten bei der Einführung einer Einheitsprämie zu berechnen wären. Auch muss vorgängig die Frage beantwortet werden, ob und, wenn ja, wie Reserven und Rückstellungen berücksichtigt werden. Wenn diese nicht berücksichtigt werden, dann stellt sich die Frage, wie die Kassen Mutterschaftsleistungen bezahlen, wenn diese die eingenommenen Prämien übersteigen und der Risiko- bzw. Kostenausgleich erst nachträglich erfolgt.Ich habe den Eindruck gewonnen, dass bei der geplanten Einführung einer Einheitsprämie «Mutterschaft» noch sehr viele Fragen offen sind und eine Lösung nicht so einfach ist. Der Gesundheitsminister wird hier also auf die 2. Lesung noch einige Antworten liefern müssen. Höchst fragwürdig ist für mich auch die Absicht der Regierung, das arbeitende Rentner zukünftig eine Krankentaggeldversicherung abschliessen müssen. Ich denke, dass dieser Vorschlag nicht durchdacht ist und darauf sehr wohl verzichtet werden kann.Der Vorschlag zur Festbetragsregelung scheint auf den ersten Blick vernünftig, doch scheint die Umsetzung möglicherweise mit grösseren Problemen verbunden zu sein. Zu diesem Punkt hätte ich vom Gesundheitsminister gerne nähere Erläuterungen, wie er sich die Festbetragsregelung konkret vorstellt. Eine Abkoppelung von der Schweiz dürfte nach meiner Auffassung schwierig sein, weil die ganzen Medikamentenbezüge über die Schweiz erfolgen. Mit der vorliegenden KVG-Revision werden also dem Landtag eine ganze Reihe von Vorschlägen unterbreitet, um die Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich in den Griff zu bekommen. Der wesentliche Punkt zur Erreichung dieses Ziels ist wohl die Erhöhung der Grundfranchise und die Möglichkeit, eine höhere Wahlfranchise zu wählen. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von anderen wohlgemeinten Vorschlägen, wie die Einheitsprämie «Mutterschaft», die Festbetragsregelung bezüglich Medikamentenpreise, die Einführung einer Krankentaggeldversicherung für Rentner etc., die leider nicht bis in das letzte Detail durchdacht sind und wozu im vorliegenden Bericht und Antrag keine ausreichenden Erläuterungen vorhanden sind.Im vorgeschlagenen Krankenversicherungsgesetz gibt es für mich zu viele Stellen, wo es heisst: Die Regierung kann Vorgaben zu diesem oder jenem festlegen; die Regierung regelt die Einzelheiten durch Verordnung; die Regierung erlässt die notwendigen Vorschriften etc. Das heisst mit anderen Worten, dass immer mehr Kompetenzen an die Regierung übertragen werden sollen, jedoch für den Landtag nicht klar und absehbar ist, was in diesen Verordnungen stehen wird. Verordnungen können jederzeit durch Regierungsbeschluss angepasst werden, was grundsätzlich als Vorteil, jedoch auch als Nachteil angesehen werden kann, je nachdem, aus welcher Warte man dies betrachtet. Insgesamt ist der Gesundheitsbereich bereits jetzt stark überreglementiert, bestehende Fehlanreize sind im KVG nach wie vor vorhanden und werden nicht eliminiert. Und Anreize, um Kosten zu sparen, sind nicht ausreichend vorhanden. Die vorgeschlagene Revision des Krankenversicherungsgesetzes wird nach meiner Auffassung daher die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre definitiv nicht wesentlich einbremsen. Insofern wird man sich die Frage stellen müssen, ob so einer Revision überhaupt zugestimmt werden kann. Es ist natürlich auch bedauerlich, dass - selbst wenn die vorgeschlagene Revision vom Landtag angenommen werden sollte - dieselbe erst auf Januar 2017 in Kraft treten soll. Mit anderen Worten heisst dies, dass während einer ganzen Legislaturperiode im Gesundheitswesen praktisch nichts passiert ist. Dies ist umso bedauerlicher, als bereits die letzte geplante, grosse Revision des Krankversicherungsgesetzes durch den alten Landtag Ende 2012 zu Fall gebracht wurde. Einen solchen Fall wünsche ich mir nicht, kann diesen aber auch nicht ausschliessen.Der vorliegende Bericht und Antrag ist nach meiner Auffassung relativ schwach ausgefallen, denn viele Fragen werden nicht beantwortet. Gerade die Umsetzung diverser vorgeschlagener Änderungen wie die Festpreisregelung oder die Einheitsprämie «Mutterschaft» könnte Schwierigkeiten bereiten, denn, wie wir alle wissen, der Teufel steckt sehr oft im Detail. Wenn der Gesundheitsminister glaubt, dass er vom Landtag einen Blankoscheck erhält, alles in Verordnungen zu regeln, ohne im Detail ausgeführt zu haben, was in diesen Verordnungen stehen wird, dann dürfte dies ein Trugschluss sein. Ich bin grundsätzlich für Eintreten, wobei meine Zustimmung in einer allfälligen Schlussabstimmung davon abhängt, ob die Einführung des Tarmed nicht nur per Regierungsbeschluss beschlossen, sondern im Gesetz verankert wird.Um in letzter Konsequenz Vergleichbarkeit mit der Schweiz herzustellen, wird es auch notwendig sein, den Tiers garant einzuführen. Dabei kann dieses Vorhaben durchaus auch den Tarifpartnern überlassen werden. Ausserdem werde ich bei einer Verwässerung bestimmter Artikel, wie der von der Regierung vorgeschlagenen Befristung der OKP-Bewilligungen, meine Zustimmung zur vorliegenden Revision des KVG ebenfalls verweigern. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, die KVG-Reform ist sicherlich kein leichtes Unterfangen, muss man doch verschiedene heisse Eisen anpacken. Die Vernehmlassungsvorlage hatte einige mutige Punkte drin, leider wurde zum Teil zurückgekrebst. Einfach Stichwort: Tiers Garant; Stichwort: Selbstbehalt für chronisch Kranke und Rentner. Da werde ich mich bei den einzelnen Punkten dann einbringen, weil vieles jetzt schon mehrfach gesagt wurde. Was die OKP-Verträge anbelangt, die Befristung, so frage ich mich, ob wir da nicht wegen ein paar schwarzer Schafe auf alle weissen auch schiessen. Wir haben mehrfach jetzt hier drin gesagt, die Mehrheit verhält sich gut. Aber man macht ja immer die Regelung für die paar, die sich nicht daran halten, und da frage ich mich, wie sinnvoll das ist.Was mich auch ein bisschen an der Vorlage stört oder an den Stellungnahmen, die wir dann erhalten haben: Man redet immer von den bedürftigen Rentnern und chronisch Kranken, aber man vergisst die bedürftigen Familien. Und da behaupte ich jetzt einfach einmal, gibt es gleich viel, wie es Ältere und chronisch Kranke gibt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Gesundheitsminister, auf die 2. Lesung ein Rechenbeispiel für Rentnerehepaare und Jungfamilien zu machen. Ich gebe einmal die Parameter vor: Das Rentnerehepaar - beide beziehen eine Vollrente, das heisst in etwa CHF 60'000, haben keine Pensionskasse, keine Ersparnisse, keine Immobilien, sind nach dem gesetzlichen Minimum versichert, haben auch keine weitere Erwerbstätigkeit, aber eine Wohnung, die CHF 1'500 kostet, und auch keine Nebeneinkünfte.Die Jungfamilie: Da ist der Mann 28 Jahre alt, die Frau 27, sie haben Kinder im Alter von eins und drei, die Frau ist zu Hause, also nicht erwerbstätig. Das Einkommen des Mannes ist CHF 5'092. Das ist übrigens das Durchschnittseinkommen der Gruppe der 20 bis 29-jährigen gemäss Lohnstatistik. Keine weiteren Einkommen, keine Ersparnisse, keine Immobilien und sie sind nach dem gesetzlichen Minimum versichert, auch die gleiche Miete, CHF 1'500.Meine Frage ist: Welches Nettoeinkommen haben beide Familien nach Abzug aller Sozialversicherungen und Steuern, das Rentnerehepaar, die Jungfamilie, nach heutiger Rechtslage? Und zweitens nach der Rechtslage, wenn alle geplanten Änderungen, so wie sie heute in den Berichten und Anträgen der Regierung, also hier spreche ich vom KVG, AHV, BPVG, vorgeschlagen werden? Und ich würde auch gerne wissen: Welche Zahlungen beziehungsweise Vergünstigungen, hier spreche ich von Prämienverbilligungen, reduzierten Selbstbehalten, Wohnbeihilfen, Ergänzungsleistungen, Kinderzulagen, und in welcher Höhe bekommt das Rentnerehepaar und die Familie nach heutiger Rechtslage und nach den geplanten Änderungen, wie sie heute in allen Berichten und Anträgen, die ich vorher erwähnt habe, vorgeschlagen werden?Was ich sehr begrüsse, ist, dass das Mutterschaftstaggeld auf alle Versicherten solidarisch verteilt werden soll. Dies beseitigt eine Ungleichbehandlung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Ich hätte allerdings lieber eine Lösung über die FAK gehabt, das wäre für mich eleganter gewesen, aber offensichtlich, man hat es ja geprüft und das als die geschicktere Variante befunden.Dann hat man auch das Thema Medikamentenabgabe durch Ärzte angesprochen, dass man das einmal anschauen müsste. Ich habe im Juni 2013 eine Anfrage gestellt, wegen Bearbeitungsgebühren in den Apotheken, das heisst, glaube ich, Bezugscheck, wenn ich mich richtig erinnere. Und da hätte ich gerne geprüft, wenn ich ein Medikament bei einem Arzt hole oder in einer Apotheke: Bekomme ich das zum gleichen Preis? Weil wenn wir die Leute von den Ärzten weghaben möchten, dann dürfte es in der Apotheke zumindest nicht teurer sein, als wenn ich das beim Arzt beziehe.Und dann hätte ich auch noch vielleicht auf die 2. Lesung einmal Aussagen gehabt zu Gesundheitszentren. Ich weiss, in anderen Ländern gibt es die Gesundheitszentren. Es gibt auch Modelle, dass Gemeinden in Arztpraxen investieren, wenn sie zu wenig Ärzte haben. Dann hätte man auch die Investitionskosten weg und könnte sagen, okay, wenn halt ein Arzt die Voraussetzungen nicht erfüllt, und man entscheidet sich schlussendlich für eine Befristung, die ich ja nicht unbedingt gut finde, dann hätte man wenigstens nicht die Kostenfrage dauernd.Und das Hausarztmodell, ja das wäre mir auch lieb, wenn man das noch einmal anschauen könnte, und ich würde auch die von meinem Kollegen Wenaweser gemachte Kommission gerne beliebt machen. Alles in allem möchte ich auch das Votum meiner Kollegin Rüdisser-Quaderer sehr unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Der vorliegende Bericht zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung ruft bei mir gewisse Vorteile, aber auch Nachteile hervor. Zu den Nachteilen:- Die Vorlage bringt eine deutliche Erhöhung der Kostenbeteiligung wie die Erhöhung der Minimalfranchise um CHF 300 sowie die Erhöhung des prozentualen Selbstbehalts von zehn auf 20%, mit Ausnahme bei den Rentnern.
- Die maximale Kostenbeteiligung, also die Franchise plus Selbstbehalt, wird bei Erwachsenen von derzeit CHF 800 auf CHF 1'400 erhöht. Bei Rentnern von CHF 400 auf höchstens CHF 950.
- Die Wahlfranchise von maximal CHF 4'000 pro Jahr können sich nur vermögende Personen leisten.
- Mittels der Vorlage haben nur die Versicherten mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen. Aufseiten der Ärzte gibt es aber keine finanziellen Änderungen.
- Auf die Kranken, welche beispielsweise ein Leiden seit der Geburt haben, wird durch diese Vorlage meines Erachtens zu wenig Rücksicht genommen.
- Die Befristung der OKP-Verträge von maximal vier Jahren ist für mich zu kurz. Diese sollte erhöht werden, damit auch die Leistungserbringer eine Planungssicherheit haben.
Zu den Vorteilen: - Die neue Erhöhung der Kostenbeteiligung soll zu Prämienreduktionen von CHF 315 pro Jahr für alle Versicherten führen.
- Das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung der Versicherten sollen durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung gesteigert werden. Dies kann sein, aber es gibt einige Argumente, die dagegen sprechen, so wie wir heute von verschiedenen Vorrednern schon gehört haben.
- Bei der Prämienverbilligung wird die Einkommensschwelle für Ehepaare angehoben, was ich befürworte.
- Die Pflicht zum Versand einer Rechnungskopie an den Patienten finde ich positiv, zumal dieser dann überprüfen kann, ob er sich tatsächlich den aufgeführten Behandlungen unterzogen hat und dafür auch so viel Zeit aufgewendet wurde.
Als Schlussfolgerung ergibt sich für mich Folgendes:- Der Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wurde bereits von CHF 52 Mio. auf CHF 33 Mio. reduziert, das heisst bereits um CHF 19 Mio. gekürzt. Dies hatte eine Erhöhung der Prämie der Versicherten zur Folge. Die Prämien sind im 2014 um durchschnittlich 11,8% gestiegen. Auf das Jahr 2015 ebenfalls um CHF 37 pro Monat beziehungsweise um rund 12,5%. Ich werde deshalb nicht nochmals einer Erhöhung wie hier bei der Kostenbeteiligung zustimmen, da diese wieder die Bürger beziehungsweise Prämienzahler betrifft. Diese Erhöhung der Kostenbeteiligung ist mit diesem Bericht bereits Tatsache und Fakt. Die absoluten Beträge sind hierzu bekannt, während die damit zusammenhängende und angekündigte Prämienverbilligung in dieser Höhe nur eine Annahme ist. Nur ungern verlasse ich mich auf Annahmen, aber die Erhöhung der Kostenbeteiligung ist, wie erwähnt, fix.
- Die Aussage, dass man der grossen Menge an Arztbesuchen durch Anhebung der Kostenbeteiligung entgegnet, mag vielleicht stimmen. Aber es kann auch sein, dass Personen, welchen es finanziell nicht so gut geht - und solche gibt es leider auch in Liechtenstein -, dringend zum Arzt müssen, aber
aufgrund der geplanten hohen Kostenbeteiligung darauf verzichten. Dies kann gefährlich für die Gesundheit unserer Mitbürger sein.
- Ein wichtiger Grund ist für mich auch, dass die Seite der Leistungserbringer nach dieser Vorlage keine finanziellen Konsequenzen zu tragen hat. Es werden zwar die Arzttarife erwähnt, aber wie wir alle wissen, sind diese Tarife derzeit in einem Umbruch. Derzeit ist in diesem Zusammenhang auch die Einführung von Tarmed die Rede. Ich würde diesbezüglich zuerst auch das Resultat betreffend die Anpassung der Arzttarife abwarten, da für mich eine Anpassung des Tarifs wirksamer ist, um das Kostenproblem in den Griff zu bekommen, als die vorliegende Krankenversicherungsreform.
Für mich überwiegen die angesprochenen Nachteile dieser Vorlage gegenüber den vorher erwähnten Vorteilen. Gerne werde ich die Ausführungen des Gesundheitsministers abwarten, aber ich tendiere zu Nichteintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir alle angemeldeten Rednerinnen und Redner mindestens einmal gehört. Ich denke, es wäre jetzt an der Zeit, dass die Regierung Gelegenheit bekommt, sich zu äussern, und danach müssen wir dann schauen, natürlich haben frühere Redner den Nachteil, dass man eben auf ihre Voten eingehen kann, sie auch kritisieren kann. Ich durfte mir ja auch einiges anhören. Vielleicht besteht dann doch noch Bedarf, die eine oder andere Replik zu geben. Aber das könnte vielleicht auch sehr kurz sein, und da möchte ich doch auch darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit natürlich immer besteht, Ende der Debatte zu beantragen. Jetzt aber möchte ich gerne dem Herrn Regierungsrat Pedrazzini das Wort erteilen.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen sehr für Ihre engagierten Eintrittsvoten. Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes, die Ihnen heute vorliegt, ist das Resultat intensiver Beschäftigung mit unserem Gesundheitssystem. Mit ihr wird nicht, wie vielleicht von einigen von Ihnen gewünscht, ein komplett neues Gesundheitssystem entworfen. Vielleicht zwingen uns die demografischen Herausforderungen oder andere Veränderungen und Lebensbedingungen dazu, das System eines Tages ganz grundlegend umzugestalten. An diesbezüglichen Ideen mangelt es nicht. Wenn aber schon diese Reform, welche von einigen despektierlich als Reförmchen bezeichnet wurde, einen derartigen Wirbel auslöst - welche Chancen würden Sie einem kompletten Systemwechsel geben und wie lange, denken Sie, würde ein solches Projekt dauern?Unser Gesundheitssystem gehört zu den besten dieses Planeten. Daher ist ein behutsames nachstellen der Parameter und das Korrigieren offensichtlicher Schwächen meines Erachtens das richtige Rezept, um einen spürbaren Fortschritt zu erzielen. Ein Zuwarten und Einberufen von grossen runden Tischen oder die Erstellung von weiteren aufwendigen und teuren Expertisen wäre eine reine Verzögerungstaktik, um auch diese Legislaturperiode ohne die Beseitigung von seit Jahren bekannten und vollkommen offensichtlichen Schwächen unseres Systems verstreichen zu lassen. Dies gilt es meines Erachtens zu vermeiden.
Eine erste offensichtliche Schwäche unseres Systems ist, dass der Einzelne nur einen sehr schwachen Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme von Leistungen und deren Kosten spürt. Dem soll durch ein moderates Anheben der Kostenbeteiligung mit dieser Revision begegnet werden. Was in der Diskussion aber oft vergessen wird, ist, dass dadurch die Prämie gesenkt werden kann. Die Prämie verringert sich auch für Kranke, Rentner und sozial Schwache. Die Gesamtbelastung aus Prämie und Kostenbetei-ligung ändert sich selbst für Schwerkranke nur unwesentlich. Die von Interessensvertretern bewusst geschürte Angst, dass Kranke, Senioren und sozial Schwache besonders zur Kasse gebeten würden, lässt sich mit einem Blick auf die im Anhang der Vorlage ausgeführten, ausführlichen Beispiele leicht widerlegen. Ich empfehle jedem Einzelnen, die Veränderungen der Kostenbelastung durch diese KVG-Revision für sich selbst einmal durchzurechnen.Eine zweite offensichtliche Schwäche sind die mangelhaften Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten der Leistungserbringer. Unter dem Deckmantel der Behandlungsfreiheit ist heute praktisch alles erlaubt. Ich möchte hier noch einmal betonen: Viele Ärzte gehen mit dieser Verantwortung sorgsam um, einige aber nicht. Insgesamt jedoch hat sich in Liechtenstein im ambulanten Sektor eine Medizin etabliert, die im Vergleich zur Schweiz und insbesondere auch zu den Nachbarkantonen zu extrem hohen Kosten pro Versicherten geführt hat. Die Differenz ist derart gross, dass sie selbst bei einer sehr grosszügigen Berücksichtigung systemischer Unterschiede nicht erklärbar ist. So lag im Jahr 2014 die Summe der Kosten pro Versicherten in Liechtenstein für alle vom Arzt erbrachten und vom Arzt angeordneten ambulanten Leistungen, also Behandlung, interne und externe Laboranalysen, verschriebene Medikamente und Physiotherapie, um 33% über dem Schweizer Durchschnitt, um 52% über dem Kanton St. Gallen und um 58% über dem Kanton Graubünden. Solche Differenzen sind signifikant.Die Krankenkassen kämpfen mit stumpfen Waffen gegen seit Jahren praktizierte und offensichtliche masslose Übertreibungen. Einerseits ist der im heutigen Krankenversicherungsgesetz und dann auf gerichtlichem Weg vorgegebene Instanzenzug sehr lang und kostenintensiv. Andererseits wurden aber auch mit der KVG-Revision 2012 Hürden in das Gesetz eingebaut, die ein Wirtschaftlichkeitsverfahren in unserem Land wesentlich schwieriger und aufwendiger machen als in der Schweiz und die Erfolgsaussichten entscheidend schmälern. Wirtschaftlichkeitsverfahren sind seit rund einem Jahrzehnt möglich, bis heute aber konnte noch kein einziges rechtsgültig entschieden werden. Die Kosten für diese aufwendigen und langen Prozesse tragen die Krankenkassen und somit die Prämienzahler und der Staat. Mit der vorliegenden Revision soll der Instanzenzug dieser Verfahren gestrafft werden. Die 2012 eingebauten Hürden sollen wieder beseitigt werden, sodass die Verfahren auch unter Berücksichtigung des Know-hows der Schweizer Krankenkassenverbände zügig durchgeführt werden können.Eine dritte offensichtliche Schwäche unseres Systems ist die Bedarfsplanung. Getrieben von der Erkenntnis, dass jede neue Arztpraxis zu einem Kostenschub führt, wurde pro Fachgebiet eine Anzahl an Ärzten definiert, die maximal zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen sind. Die Steuerung des Angebots hat, wie sich im Lauf der Jahre herausstellte, eklatante Mängel. So ist nur die Anzahl Stellen definiert, nicht aber die effektiv benötigte Kapazität. Diese Zählweise findet sich auch bei den OKP-Verträgen wieder. Diese Art der Bedarfsplanung behindert sowohl die geordnete Übergabe einer Praxis an einen Nachfolger als auch eine Tätigkeit in Teilzeit. In dieser KVG-Revision soll daher der Grundsatz verfolgt werden, dass für einen vorgegebenen Zeitraum von vornherein vertraglich vereinbart wird, welche Leistungen erbracht werden und in welchem Arbeitspensum sie erbracht werden. Diese Art vertraglicher Vereinbarung ist ausserhalb des Gesundheitssektors völlig unbestritten und allgemein üblich. Sie soll nun endlich auch für diesen Sektor gelten. Die Verbesserung unseres Systems in diesen drei Bereichen, also die moderate Erhöhung der Kostenbeteiligung, die Verbesserung der Sanktions- und Kontrollmöglichkeiten sowie entscheidende Verbesserungen bei der Bedarfsplanung, sind hauptsächlicher Inhalt dieser KVG-Revision. Die gegenständliche Gesetzesvorlage ist in keiner Hinsicht extrem, noch rüttelt sie - wie von einigen Interessensvertretern behauptet - an den Grundfesten unseres Gesundheitswesens. In Summe jedoch erwartet die Regierung, dass diese moderaten, zumutbaren und auch dringend nötigen Massnahmen einen spürbaren Einfluss auf die Prämien und das künftige Wachstum der Gesundheitskosten haben werden. Angesichts der demografischen Veränderungen, die jetzt schon im Gesundheitswesen spürbar sind, und der Veränderungen, die uns noch bevorstehen, können wir es uns einfach nicht leisten, so weiter zu machen wie bisher.Ebenso können wir uns es nicht leisten, offensichtliche Mängel weiter zu tolerieren. Kosten entstehen, wie ich schon vielfach gesagt habe, aus dem Produkt von Preisen und Mengen. Diese beiden Parameter gilt es separat und systematisch zu bearbeiten. Die Regierung hat mit Eingriffen in die Tarife gehandelt und mit dem vor mehr als einem Jahr kommunizierten Ziel, die Preise in Liechtenstein auf Schweizer Niveau zu bringen, umgesetzt. Der Landtag hat mit seiner Zustimmung zur sogenannten kleinen KVG-Revision im vergangenen Jahr der Regierung in Tariffragen entscheidend den Rücken gestärkt. In den letzten 15 Monaten ist viel geschehen. Der Tarif für das Praxislabor wurde um 33% auf das Schweizer Niveau gesenkt. Der Preis für die 20 umsatzstärksten Positionen des Arzttarifs wurde gesenkt. Durch eine Studie wurde festgestellt, dass das Preisniveau im Arzttarif nun nicht mehr höher liegt als in der Schweiz. Der Preis für Leistungen des medizinischen Labors wurde um rund 20% auf Schweizer Niveau gesenkt. Der Taxpunktwert für Physiotherapie wurde von der Regierung um 5% gesenkt. Er liegt damit immer noch mehr als 20% über dem Niveau jenseits des Rheins. Daher wurden die Tarifpartner beauftragt, einen Absenkungspfad auf das Schweizer Niveau der benachbarten Kantone zu verhandeln.Durch Einführung von Regeln zur Abrechnung und andere Veränderungen am Arzttarif wurden weitere CHF 400'000 eingespart. In Summe werden die bisher beschlossenen Massnahmen Einsparungen von rund CHF 5,3 Mio. pro Jahr zur Folge haben. CHF 5,3 Millionen jedes Jahr. Wenn alle Preise auf Schweizer Niveau gebracht sind, erwartet die Regierung nochmals Einsparungen von einer weiteren Million pro Jahr. Die Kosten pro Kopf für Leistungen der ambulanten Leistungserbringer liegen in Liechtenstein jedoch - auch unter Berücksichtigung dieser Einsparungen - immer noch signifikant über dem Schweizer Niveau, insbesondere deutlich über dem Niveau der benachbarten Kantone. Daher muss aktiv an den hohen Mengen der in unserem Land abgerechneten Leistungen gearbeitet werden. Viele der in der Vorlage enthaltenen Massnahmen sollen daher die Menge der abgerechneten Leistungen beeinflussen.Die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen im Bereich der Preise verlief teilweise äusserst konfliktreich, wie Sie der Medienberichterstattung der vergangenen 15 Monate entnehmen konnten. Ich denke, das hat niemanden von Ihnen wirklich überrascht. Wenn es um Geld geht im Gesundheitswesen, ist es offenbar ein gängiges Muster, über die Öffentlichkeit Druck zu machen. Auch die Erarbeitung der gegenständlichen Vorlage verlief nicht konfliktfrei. Mit teilweise sehr fragwürdigen Mitteln haben Interessengruppen über alle Kanäle versucht, die Vorlage in ihrem Sinn zu beeinflussen, damit dem Landtag auf keinem Fall wirksame Massnahmen vorgelegt werden, welche die Leistungserbringer und deren Interessenvertretung treffen.Zuletzt wurde eine unsägliche Angstmacherei bemüht, um die Bürger zu verunsichern und damit die Vorlage negativ zu beeinflussen. Zwischen dem heutigen Gesundheitswesen - auch nach der Umsetzung der gegenständlichen Vorlage - und den Schreckensszenarien, welche von Interessengruppen vorgebracht werden, liegen Welten. Es gibt für Regierung und Landtag mehr als genug Eingriffsmöglichkeit, damit die teilweise auch noch falsch aus dem Ausland kolportierten Schreckensszenarien nicht eintreten. Ich ersuche Sie daher, die Vorlage unvoreingenommen so zu beurteilen, wie sie vor Ihnen liegt. Die Regierung hat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse die Vorlage angepasst und ist überzeugt, ein moderates und mehrheitsfähiges Massnahmenpaket erarbeitet zu haben. Sie hat sich aber dem Druck, die Vorlage in entscheidenden Punkten zu verwässern, nicht gebeugt und präsentiert Ihnen mit dem vorliegenden Bericht und Antrag einen Katalog von Massnahmen, hauptsächlich in den drei genannten Themengebieten Erhöhung der Kostenbeteiligung, Verbesserung der Sanktions- und Kontrollmöglichkeiten sowie Verbesserung bei der Bedarfsplanung.Sie haben nun die Möglichkeit, jede dieser Massnahmen einzeln zu prüfen und zu entscheiden, welche davon Sie vor dem Bürger verantworten wollen und verantworten können. Bitte verlieren Sie dabei die Perspektive des Prämienzahlers nicht aus den Augen und beurteilen Sie die Belastung immer als Summe aus Prämie und Kostenbeteiligung.Die Regierung hat geliefert. Nun liegt es an Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihren Teil dazu beizutragen, indem Sie auf die Vorlage eintreten und sich damit der Diskussion stellen. Helfen Sie mit, unser Gesundheitswesen zu verbessern, indem Sie eintreten und die Vorlage in 1. und 2. Lesung verfeinern. Helfen Sie mit, die drei genannten und seit Jahren bekannten offensichtlichen Schwächen unseres Gesundheitswesens ohne weitere Verzögerung zu beseitigen und so die Prämienzahler zu entlasten und unser Gesundheitssystem zu verbessern. Ich ersuche Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.Ich werde nun versuchen, einige der grundsätzlichen Fragen zu beantworten, sofern sie nicht die Artikel betreffen, denn diese detaillierten Fragen möchten wir ja dann, falls Eintreten beschlossen wird, bei der Diskussion der Artikel abhandeln.Zunächst zu der Frage, die von sehr vielen Abgeordneten gestellt wurde, nämlich dass die Summe der Einsparung nicht beziffert werden könnte. Wir konnten in dieser Vorlage die Einsparung bei den Prämien beziffern, die sich dadurch einstellt, dass die Kostenbeteiligung höher ist. Es ist aber unmöglich, die Summe der Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen zu beziffern, die durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung entstehen würde, weil kein Mensch weiss, wie die Patienten sich verhalten werden. Es ist einfach eine Tatsache, dass wenn etwas etwas kostet, dann eher nachgefragt wird, ob man dann das auch braucht. Aber diesen Vorgang zu quantifizieren, ist unmöglich, denn hier geht es um ökonomische Tatsachen. Ökonomie ist keine Naturwissenschaft, sie ist eine Sozialwissenschaft. Hier denkt das Individuum mit und beeinflusst das Resultat durch sein eigenes Verhalten. Dann wurde mehrfach im Zusammenhang mit Krankenkassen das Wort Gewinne verwendet. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns heute und hier ausschliesslich um die obligatorische Krankenpflegeversicherung kümmern, da gibt es keine Gewinne. Wenn Geld übrig bleibt, dann wird das zu den Reserven zugeschlagen. Wenn sich die Krankenkassen verkalkuliert haben und zu geringe Prämien eingezogen haben und die Kosten höher waren, dann müssen sie sich zulasten der Reserven bedienen. Also es gibt keinen Aktionär, der Gewinne einstreicht aus dem Operieren der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Ich bitte Sie, das zu beachten, weil das wird sehr, sehr oft übersehen.Dann wurde sehr oft auch die Frage der Opfersymmetrie angesprochen. Ich bitte Sie, diese Frage nicht nur anhand dieser Vorlage zu beurteilen, sondern anhand der gesamten Handlungen, welche die Regierung seit ihrem Antritt vor zwei Jahren ausgeführt hat. Dazu gehören eben die von mir aufgezählten Kostensenkungsmassnahmen im Umfang von CHF 5,3 Mio., die eben über Verordnungen oder Handlungen der Regierung zustande gekommen sind und in dieser Vorlage natürlich nicht mehr auftauchen, weil sie ja schon passiert sind.Dann gab es einige Fragen zu den Beispielen, es wurde anhand der Beispiele gesagt, dass gewisse Zustände nicht so positiv seien, wie sie die Regierung dargestellt hat. Da möchte ich Sie auch nochmal bitten, die Beispiele erstens anzuschauen und zweitens zu berücksichtigen, dass nicht jede Person jedes Jahr schwer krank ist. Gerade bei den Ehepaaren: Es ist sehr selten, dass beide Ehepartner im selben Jahr, und zwar Jahr für Jahr, diese hohen Kosten verursachen. Und ich bitte Sie eben, diese Beispiele nochmals anzuschauen unter dem Aspekt, dass jemand einmal in einem Jahr eine grössere Operation haben kann und dann vielleicht noch in einem Jahr für die Rekonvaleszenz hohe Kosten verursacht und dann aber wieder drei, vier Jahre nur sehr moderate oder geringe Kosten verursacht.Dann lohnt es sich nämlich, eine etwas höhere Franchise anzusetzen, weil die Prämienersparnis dann eben jedes Jahr eintritt, also die Gesamtbelastung jedes Jahr geringer ist, und nicht nur in den Jahren, in denen man gesund ist oder relativ wenig Kosten verursacht.Dann zu den Fragen der Kick-backs: Das werden wir bei den Artikeln besprechen. Dann wurde oft die Festpreisregelung angesprochen. Die Festpreisregelung, das auch im Zusammenhang mit der Festlegung der Medikamentenpreise, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Festpreisregelung betrifft die Frage, wie viel vergütet die Krankenkasse für ein Medikament und die Preisfestlegung ist eben, wie viel kostet das Medikament insgesamt.Es wurde die Frage gestellt, wie ich mir das mit der Festpreisregelung vorstelle. Das sind Dinge, die müssen erarbeitet werden. Deutschland kennt seit ewigen Zeiten eine Festpreisregelung, die ist sehr, sehr detailliert und relativ hart. In der Schweiz hat der schweizerische Preisüberwacher auch eine Festpreisregelung für die Schweiz vorgeschlagen, da wird sie wohl etwas weniger Chancen haben, weil die Pharmaindustrie dort relativ gut verankert ist.Ja, der Abg. Eugen Nägele hat sehr viele Fragen gestellt - Kostenschätzungen etc. Die ganzen Fragen der Kosten und die Kostenaufstellung werden im Bericht und Antrag zur Festlegung des Staatsbeitrags ein Thema sein, der im Juni beraten wird. Im übrigen verweise ich hier auf die Krankenkassenstatistik, wo eben sehr detailliert über die Kosten ausgeführt wird. Dann haben Sie von nicht beeinflussbaren Kosten gesprochen, die von der Demografie stammen und so weiter und so fort. Was ist zu erwarten? Ja, wir können uns schon Gedanken machen, welche Kosten wir erwarten. Aber das System, das wir heute haben, ist bisher einfach so gelaufen, dass man sich dem Schicksal einfach ergeben hat. Ich denke nicht, dass das eine richtige Handlungsweise ist. Man darf sich in diesen Dingen dem Schicksal nicht ergeben. Hier muss man kämpfen. Teilweise findet dieser Kampf über Gesetze statt, teilweise über Verordnungen, aber ich glaube auch, zu einem ganz, ganz grossen Teil muss das in der täglichen Arbeit des Amts, des Ministeriums und des Krankenkassenverbandes liegen. Und dann können wir damit rechnen, dass wir eine gewisse Bremswirkung bei den Kosten haben. Dass die Kosten plötzlich purzeln, und zwar in einem erheblichen Ausmass einfach durch Eingriffe der Regierung, langfristig, das denke ich auch nicht. Aber wir müssen die Luft rauslassen, die drin ist im System. Und wie ich ausgeführt habe: In den letzten 15 Monaten habe ich ziemlich einiges an Luft rausgelassen bei den Preisen, und jetzt müssen wir bei den Mengen eben das auch noch umsetzen.Der Abg. Johannes Kaiser hat einen Vorschlag gemacht, einen ganz konkreten Vorschlag, den wir dann bei der Franchise für die Rentner im Artikel sicher diskutieren werden. Er hat sich beklagt, dass ich nicht fähig war, dem Landtag einvernehmliche Lösungen vorzulegen, die eben weniger davon zeugen, welche Konflikte sich hier manifestieren. Ja, es wäre für mich leicht möglich gewesen, Ihnen dieses Lobbyieren zu ersparen. Es wäre für mich leicht möglich gewesen, Ihnen diese Konflikte vorzutragen oder an diesen Konflikten teilnehmen zu müssen oder sogar eben, wie das der Abg. Johannes Kaiser ausgedrückt hat, Schiedsrichter spielen zu müssen, nämlich indem ich einfach Geschenke verteilt hätte mit dem Geld der Prämienzahler. Das kam für mich aber nicht in Frage, ich blieb da stur. Deshalb gab es halt keine Einigung in diesem Sinne und deshalb sind die Interessenvertreter nicht zu Ihnen gekommen und haben Sie gebeten, dieser KVG-Vorlage einfach zuzustimmen.Der Abg. Herbert Elkuch hat einige Fragen zum Tarmed gestellt, die wir dann bei der Postulatsbeantwortung Tarmed wahrscheinlich genauer anschauen werden. Nur so viel, den Preis, den er genannt hat, das war vor zehn Jahren, als wir die Tarmed-Einführung geplant hatten. Die Organisation rund um die Tarmed Suisse AG, die in Gründung ist, die ist im Fluss in der Schweiz und die Ansprechpartner, mit denen man sprechen wird, die werden sich erst noch formieren. Generell ist es aber so, dass normalerweise die Lizenzkosten für dieses geistige Eigentum am Tarmed von den Nutzern bezahlt werden. Also das heisst, die Krankenkassen haben eine Software, in der sie den Tarmed verwenden, und müssen Lizenzkosten abführen. Die Ärzte haben bei sich heute schon eine Software installiert, die den Tarmed beinhaltet, und da gehe ich davon aus, dass der Softwarehersteller Lizenzgebühren abführen muss an die Ersteller des Tarifs, falls die nicht freiwillig darauf verzichten, und ebenso die Spitäler, die haben auch Softwareprodukte.Denn der Tarmed wird ja nicht als Tarmed genutzt, er wird ja innerhalb eines Softwareprodukts genutzt und dann ist es die Sache des Softwareherstellers, mit dieser Tarmed Suisse AG abzuklären, ob sie dafür etwas bekommen will oder nicht. Die Abg. Karin Rüdisser-Quaderer hat einige Fragen zur Bedarfsplanung gestellt. Ja, ich bin der Ansicht, dass die Hausarztmedizin jetzt im Moment unterversorgt ist. Wir hatten einige Abgänge, die bisher nicht ersetzt wurden. Das muss in der nächsten Zeit geschehen, wir sind in Gesprächen mit den Tarifpartnern, insbesondere über die Anzahl der freien Stellen. Das scheint relativ schwierig zu sein. Es scheint schwieriger zu sein, die Hausärzte zu zählen als die Studenten an der Universität. Aber ich gehe mit Ihnen einig, wir müssen da einiges verändern, und zwar müssen wir - Sie haben es «Töpfe» genannt - diese Töpfe neu definieren. Wer ist ein Hausarzt, wer gehört dazu und was für Leistungen müssen von einem Hausarzt erbracht werden. Zum Beispiel Notfall und die ganzen Dinge. Aber genau dafür sind diese Veränderungen am KVG gedacht, dass man eben im Vertrag Art und Umfang der Leistung bestimmt. Art heisst in diesem Beispiel: Hausarzt; Umfang heisst zum Beispiel: 50% oder 100%. Genau das ist nicht möglich jetzt und das sollten wir in Zukunft so machen.Es gibt ein Konzept der Praxisnachfolge, das mir vor zwei Jahren übergeben wurde vom damaligen Präsidenten der Ärztekammer. Ich finde das Konzept grundsätzlich gut, aber beim ersten Lesen sieht man schon, das geht mit dem jetzigen Gesetz nicht. Da müssen gesetzliche Veränderungen her und da haben wir uns eben für diese Art gesetzlicher Änderungen entschieden, damit ein Rahmen da ist, um dieses Konzept auch umsetzen zu können. Dieses Konzept muss nicht ins Gesetz. Das Gesetz muss den Rahmen bilden, damit dieses Konzept in dieser oder vielleicht in einer leicht veränderten Form, die man über die Praxis dann eben lernen wird, umgesetzt werden kann.Die Unterversorgung in der Psychiatrie, die Sie angesprochen haben, ist Realität. In der Psychiatrie herrscht eine Unterversorgung im ganzen Rheintal, das weiss ich vom Amt für Soziale Dienste. Wenn dort mal der Hut brennt und man einen Termin bei einem Psychiater braucht, findet man im ganzen Rheintal keinen Termin. Also das ist kein liechtensteinspezifisches Problem.Die Anregung des Landtagspräsidenten Albert Frick über die Vertragsdauer, die können wir anschauen. Betreffend seine Fragen zur Opfersymmetrie möchte ich nochmals betonen, dass man bei der Opferfrage, der Opfersymmetrie nicht nur diese Vorlage, sondern das gesamte Handeln dieser Regierung bis zum heutigen Zeitpunkt und auch noch die Planung für die Zukunft, dass der Tarmed eingeführt werden soll, eben berücksichtigen möge.Dann zum Votum des Abg. Christoph Wenaweser: Ja, der Kampf gegen die Kostensteigerung, seine Kritik am System. Meine Kritik am System ist, es wird heute nicht gemanagt. In jeder normalen Firma hat man regelmässig und zeitnah Daten zur Verfügung, die man analysiert nach bestimmten Kriterien, und sobald man sieht, dass irgendwas aus dem Ruder läuft, geht man sofort hin. Das haben wir heute nicht. Das haben wir nicht, wir haben es in diesen ganzen Jahren des Gejammers über die steigenden Preise nie geschafft, ein Managementsystem zu etablieren, das auch Griff hat. Ich habe mich von Pontius zu Pilatus gekämpft und alle Hebel in Bewegung gesetzt und habe erstmals in der Geschichte dieses Landes alle Rechnungspositionen aller einzelnen Leistungserbringer in einer Datei versammelt. Ich habe Nächte mit diesen Daten verbracht und ich sage Ihnen, ich fühle mich wie Jacques Cousteau, der neue Welten im Untergrund entdeckt. Da sieht man Dinge, da graust es einer Sau.
Die Hausarztmedizin, das haben wir im Bericht und Antrag festgestellt, ist ein kostengünstiger Behandlungspfad. Und dieser kostengünstige Behandlungspfad sollte eben gefördert werden. Jetzt ist die Frage, ob man ihn fördert, indem man ihn verpflichtend und zwangsweise macht, oder ob man ihn fördert, weil die Leute von selbst auf die Idee kommen - ja, wenn ich denn CHF 500 selbst zahlen muss, dann gehe ich zuerst einmal zum Hausarzt und frage ihn: Ist denn das wirklich etwas schlimmes, Herr Doktor? -, bevor man zum Spezialisten rennt. Ein Teil der Kostensteigerung entsteht eben dadurch, dass die Leute sofort zum Spezialisten rennen und sagen, ja, da kann ich mir den Gang zum Hausarzt ersparen. Wenn sie dann aber die Rechnung vom Spezialisten selber bezahlen müssen, dann werden sie sich das beim zweiten Mal dann vielleicht etwas besser überlegen, ob sie vielleicht nicht zuerst den Hausarzt fragen, weil der Spezialist nach einer aufwendigen Untersuchung ihnen einfach ein einfaches Schmerzmittel gegeben hat. Das hätte der Hausarzt auch gekonnt. Den Vorschlag der Einbezug der Fraktionen nehme ich gerne auf. Ich finde, das ist ein guter Vorschlag. Ich möchte aber nicht, dass er zu einer Verzögerung dieser Reform führt. Weil wenn das ein riesiger runder Tisch wird, der über Monate und Monate und Monate debattiert, dann wird er die Vorlage nur nutzlos verzögern. Andererseits kann ich mir aber sehr gut vorstellen, dass ein solches Gremium, ob es jetzt vom Landtag gewählt werden muss oder ob man sich einfach sonst trifft zu einer Arbeitsgruppe, sehr schnell feststellen kann, wo der kleinste gemeinsame Nenner in diesem Haus liegt, damit diese von mir genannten - möglichst viele dieser - ganz offensichtlichen und seit Jahren bekannten Schwächen endlich einer Lösung zugeführt werden.Dann sprach der Abg. Peter Büchel viel von seinen Bürzlebäumen - Entschuldigung: Purzelbäumen - und ich denke, das waren keine Purzelbäume, das waren Liegestütze, während derer man mir Sandsäcke auf den Buckel gelegt hat, die ich im letzten Jahr vollführen musste. Ich muss sie nur fragen, Herr Abgeordneter: Können Sie es vor dem Bürger verantworten, diese offensichtlichen Mängel, die ich aufgezählt habe, auch weiterhin nicht zu beheben? Das sind viele Ideen, die in der Vernehmlassung drin sind, und ich kann mir nicht vorstellen, dass keine einzige von Ihnen als vernünftig angesehen wird.Der Abg. Thomas Vogt hat gefragt zu den Massnahmen aufseiten der Leistungserbringer, dass ihm die zu schwach seien. Nochmals, Sie dürfen nicht nur diese Massnahmen sehen, die wir hier drin gemacht haben, sondern müssen das gesamte Handeln der Regierung in einem Aufwasch beurteilen.Der Abg. Gerold Büchel stellt sich das Gesundheitswesen als Service public vor, und ich kann ihm sagen, ja, das wäre vielleicht gar keine schlechte Idee, aber es ist ein grosser Systemwechsel. In zwei oder sechs Jahren hätte ich Zeit, diese Leitung zu übernehmen, wenn sie es bis dahin schaffen.Die Abg. Helen Konzett Bargetze hat auf Nichteintreten plädiert und eine Reihe von Alternativvorschlägen gemacht - also eine Einheitskasse, die keine Gewinne machen muss. Hier möchte ich Ihnen sagen, die jetzigen Kassen dürfen schon keine Gewinne machen. Bei einer Einheitskasse würden wir vielleicht etwas einsparen an Aufwand, aber das müssen wir prüfen, ob das wirklich so viel ist. Medikamente ohne Gewinn abzugeben: Wenn Sie die Ärztekammer überzeugen können, dass sie da mitmacht, dann bin ich da gerne dabei, das zu machen. Aber man muss halt sehen, irgendetwas muss man entschädigen, das ist das sogenannte Thurgauer Modell, das man einmal entworfen hat, dass man den Arzt für die Aufwendungen entschädigt, die die Praxisapotheke generiert, und dann eben keinen Gewinn machen darf.Dann einkommensabhängige Prämien: Wie ich schon mehrfach gesagt habe, bin ich der Ansicht, wir hätten einkommensabhängige Prämien, aber eben nach unten und nicht nach oben. Was Sie fordern, sind einkommensabhängige Prämien nach oben. Die entsprechen einer zusätzlichen Steuer. Ich möchte Sie da auch auf das Postulat Familienpolitik verweisen, das eben noch nicht behandelt wurde im Landtag. Und da sehen Sie zum Beispiel, in einer der Grafiken müsste deutlich hervortreten, es müsste dieselbe sein, die von Ihnen zitiert wurde, dass zwischen CHF 40'000 und CHF 60'000 Einkommen praktisch kein Fortschritt im netto verfügbaren Einkommen besteht. Wenn wir anfangen, noch weitere einkommensabhängige Parameter einzuführen, erhöhen wir das, was man in der Ökonomie den impliziten Grenzsteuersatz nennt, nämlich dass sich mehr Arbeit nicht mehr lohnt. Und bei aller Liebe zu einem guten Sozialsystem - wenn der Fall eintritt, dann haben wir die soziale Hängematte bei uns im Land. Dann sagt sich einer, der einen gewissen Verdienst hat: Chef, ich verzichte lieber auf eine Lohnerhöhung und ich möchte eigentlich lieber 60% arbeiten, weil es unter dem Strich für mich keinen Unterschied macht, ob ich 60 oder 100% arbeite. Dem Abg. Frank Konrad möchte ich herzlich danken, dass er uns teilhaben lässt an der Realität der Welt, wie sie nämlich ist. Und nicht an der verwöhnten Welt, wie wir sie in diesem Bereich sehen. Das geht so weit, dass im Tarifvertrag sogar ein Teuerungsausgleich - und jetzt halten Sie sich fest - auf den Umsatz festgelegt ist. Teuerungsausgleiche gibt es bestenfalls, wenn man Glück hat, auf den Lohn, aber nicht auf den Umsatz. Also man spürt, dass man da relativ weit von der Realität der normalen Menschen weg operiert, wenn man sich im Gesundheitswesen bewegt.Dann hat der Abg. Thomas Rehak nochmals betont, dass er den Tarmed im Gesetz haben will, das werden wir sicher prüfen. Er hat auch gesagt, dass er ohne funktionierendes Sanktionssystem keine Zustimmung erteilen wird. Ja, das ist eben genau der Inhalt dieser Vorlage. Diese 2012 aufgebauten Hürden, die es den Krankenkassen de facto verunmöglichen, Wirtschaftlichkeitsverfahren vernünftig durchzuführen, werden beseitigt, und man soll dieselben Prüfmöglichkeiten haben, wie sie in der Schweiz heute bestehen, und die dann auch durchziehen. Also wenn Sie sich das wünschen, müssen Sie diesem Teil der Vorlage zumindest zustimmen. Die Vorlage ist mehr als reine Kosmetik, das kann ich Ihnen versichern, denn sonst wäre der Widerstand nicht so gross. Es sind wirksame Sachen drin. Sie hat Zähne.Die Sache mit dem Tiers garant, das wird sich dann zeigen bei der 1. Lesung, wie gross der Wunsch ist und wie man den unter Umständen, wenn die Mehrheit das wünscht, wieder in die Vorlage einbauen kann. Sie haben gefragt, wie der Mangel an Hausärzten angegangen wird: Schlicht und einfach, indem neue ausgeschrieben werden, einfache Antwort. Wir müssen nur noch wissen, wie viele. Wir müssen uns einigen.Der Abg. Wolfgang Marxer hat von Studien gesprochen und ich sage Ihnen, wir brauchen keine Studien. Das ist das Sinnloseste, was wir machen können. Wir müssen nur über den Rhein schauen, wir brauchen Benchmarking und das ergibt sich ganz von selbst. Solange wir so weit weg sind von unseren Nachbarn, müssen wir nur schauen, was die Nachbarn machen, was sie anders machen oder was dort anders läuft. Und wir brauchen überhaupt keine Studien. Sobald wir dann mal auf dem Niveau der Nachbarn wären und wir dann noch Fortschritte machen müssten, dann müssten wir wieder dicke Studien machen, aber es ist dermassen offensichtlich, dass es Übertreibungen in Liechtenstein gibt, dass es dazu von mir aus gesehen überhaupt keine Studien braucht. Sie haben sich beklagt, dass es keine Vorschläge im Spitalbereich gibt. Ja, im Spitalbereich sind wir auf Schweizer Niveau und da sind wir auch an die Entwicklung der Schweiz gebunden, wir haben Spitalverträge, die so ausgestaltet sind, dass wir gleich viel bezahlen wie die Schweizer in ihren Spitälern. Und wenn es dort eine Kostensenkung geben soll, dann geht die eben nur über tarifliche Dinge oder ganz brutal über Rationierungen. Und für Rationierungen bin ich nicht, es ist nicht die Position der Regierung, dass man sagt: Du bist jetzt 85, jetzt gibt es kein Gelenk mehr. Das sind keine guten Szenarien für mich.Nichteintreten, wofür Sie votieren, hiesse, dass kein einziger dieser Punkte es wert ist, dass man ihn überhaupt diskutiert oder umsetzt. Ich kann nur sagen, wenn nicht eingetreten wird auf die Vorlage, dann muss man sagen, ja, das waren jetzt die Ideen der Regierung. Und woher sollen jetzt neue Ideen kommen? Neue Ideen könnten kommen aus langen Studien, grossen runden Tischen und so weiter und so fort. Das wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einer neuen Vorlage führen können, das geht zu lange. Sie haben gesagt, dass es kein Votum gibt, das diese Vorlage als ideal ansieht. Ja, jeder hat an dieser Vorlage irgendetwas, was ihm nicht passt. Aber letztendlich muss man sich zusammenraufen, irgendwo einen kleinsten gemeinsamen Nenner finden und den umsetzen. Jede einzelne Idee, die in dieser Vorlage steckt, wenn sie umgesetzt wird, ist ein Fortschritt. Wenn wenig Ideen umgesetzt werden, ist es halt insgesamt ein kleiner Fortschritt, wenn mehr umgesetzt werden ein grösserer.Ja, Sie haben auch die Akzeptanz der Vorlage angesprochen, ich möchte nochmals betonen, die Akzeptanz der interessierten Kreise könnte man sich leicht durch Geschenke erkaufen. Aber die Geschenke muss auch einer bezahlen. Dann wird es ziemlich schwierig mit dem Sparen. Sie haben vorgeschlagen, die Vorlage zurückzuziehen. Ja, wie ich gesagt habe, also ich werde die Vorlage nicht von mir aus zurückziehen, wenn Sie auf Nichteintreten entscheiden, dann war es das, dann wird man relativ lange brauchen, um eine neue Vorlage zu erarbeiten, weil dann ganz andere Ideen her müssen. Und wo diese ganz anderen Ideen herkommen, das ist mir unklar, wenn doch heute dermassen offensichtliche Schwächen in unserem System bestehen, die mit der Hand zu greifen sind und zu korrigieren sind. In diesem Sinne erübrigt sich auch eine Antwort auf Ihre Frage, wann denn ein nächster Entwurf kommen könnte.Der Abg. Erich Hasler hat über die Rabatte bei den Wahlfranchisen gesprochen. Die Rabatte, die sich effektiv dann einstellen, sind Sache der Versicherung. Es gilt, im Gesetz oder in der Verordnung eine Obergrenze für die Rabatte zu statuieren, damit nicht Überanreize gesetzt werden können für die Versicherungen, um einfach gute Risiken an Land zu ziehen. Aber im Gesetz vorzuschreiben, wie viel Rabatt es zu geben habe, wäre meines Erachtens nicht richtig, weil die Versicherungen eben als Versicherungsunternehmen arbeiten müssen und für die einzelnen Kohorten von Versicherten berechnen müssen, was eine faire Prämie oder was ein fairer Prämienrabatt ist. Man kann nur so viel sagen, es ist in der Vorlage ausführlich ausgeführt: In der Schweiz haben sich diese Rabatte bei ungefähr 60 bis 70% des zusätzlich übernommenen Risikos eingestellt. Also wenn jemand von CHF 500 Franchise auf CHF 1'500 Franchise geht, dann hat er CHF 1'000 mehr Risiko übernommen und bekommt dann in der Jahresbetrachtung einen Rabatt zwischen CHF 600 und 700 in der Schweiz. Ich rechne, dass das bei uns auch ungefähr so sein wird. Sie haben die Frage gestellt, ob man auch weniger als 50% der Durchschnittsprämie vom Arbeitgeber bezahlen lassen könnte. Ja, das kann man, das ist einfach eine Frage eines Antrags, den Sie einbringen können bei den Artikeln.Sie haben die Verordnungskompetenz kritisiert. Verordnungen und Gesetze sind nicht nur einfach zwei Dinge, wo der eine damit spielen darf und der andere hiermit. Verordnungen und Gesetze sind Arbeitsteilung zwischen Parlament und Regierung, zwischen Legislative und Exekutive. Das Gesetz soll einen Rahmen vorgeben, der durch die Verordnung nicht überschritten werden darf. Aber die ganzen Details können niemals im Parlament diskutiert werden. Schauen Sie sich mal die Krankenversicherungsverordnung an. Das Krankenversicherungsgesetz hat ein paar Seiten, aber die Krankenversicherungsverordnung hat über 200 Seiten. Da ist haarklein festgelegt, was übernommen wird, welcher Preis für welche Leistung im Laborbereich etc. Mit so etwas sollte sich der Landtag nicht befassen, sonst dauern die KVG-Debatten nicht einen Tag, sondern eine Woche.Die Einheitsprämie bei der Mutterschaft hat tatsächlich das von Ihnen genannte Problem der verschiedenen Wartefristen; das wird auf die 2. Lesung sicher noch einmal mit den Krankenkassen geprüft werden müssen, sofern Eintreten beschlossen wird. Bei den arbeitenden Rentnern, da irren Sie, das es nicht durchdacht ist, sondern das ist eine Forderung, die an uns herangetragen wurde. Die Arbeitgeber sind gesetzlich in der Pflicht, Lohnausfall im Krankheitsfall zu ersetzen, und zwar auch bei Rentnern. Aber sie haben keine Möglichkeit heute, sich zu versichern. Und wir müssen heute eben diese Möglichkeit schaffen, damit diese Pflicht der Arbeitgeber die Rentner bei Lohnausfall durch Krankheit schadlos zu halten, eben auch versichert werden kann. Sonst ist es für einen Arbeitgeber ein ziemliches Risiko, einen Rentner einzustellen. Wir haben das gemacht und wir haben einige Regulatorien getroffen, das sehen wir dann bei den Artikeln.Dann schliesslich zum Votum des Abg. Manfred Kaufmann. Er sieht keine finanziellen Konsequenzen für die Leistungserbringer in dieser Vorlage. Wenn die Patienten aufgrund der höheren Kostenbelastung durch die Kostenbeteiligung oder Selbstbeteiligung tatsächlich - und das erwarten wir ja - ihr Verhalten etwas ändern oder auch Fragen stellen - muss es denn wirklich alle zwei Monate eine vollständige Laboruntersuchung sein, tut es nicht auch alle drei Monate, oder müssen diese vielen Medikamente wirklich sein, tut es nicht auch die Hälfte? -, dann wird das für die Leistungserbringer finanzielle Konsequenzen haben, weil sie einfach weniger verkaufen. Aber generell: Die finanziellen Konsequenzen für die Leistungserbringer dürfen Sie nicht nur nach dieser Vorlage beurteilen, sondern nach dem gesamten Handeln der Regierung bis zum heutigen Tag.Eine Kostenbeteiligung, das erfahre ich in Diskussionen immer wieder, gibt es heute schon. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Leute vergessen, dass es heute schon eine Kostenbeteiligung gibt, und wenn es heute schon die Leute abhalten würde, zum Arzt zu gehen - die ersten CHF 200 muss man selbst bezahlen -, und sie eher sterben würden, als zum Arzt zu gehen, dann würden sie das heute schon tun, aber das tun sie nicht. Ich denke, ein Mensch hat ein relativ gutes Gefühl dafür, wann es wirklich sein muss. Aber er hat ein weniger gutes Gefühl dafür, ob es denn wirklich immer nötig ist. Und diese Dinge bitte ich Sie nicht zu vergessen. Wir ändern massvoll an der Kostenbeteiligung etwas und ich bitte Sie, diese Veränderungen auch anhand der Beispiele in Relation zu setzen zu den gesamten Jahresausgaben einer Person für Krankenversicherung und Kostenbeteiligung. Die liegen nämlich in der Grössenordnung von CHF 5'000 pro Jahr. Gut, damit, denke ich, habe ich alle Fragen beantwortet, die nicht zu den Artikeln gehören, und danke für das Wort.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungsrat. Nun, die Eintretensdebatte dauert nun schon deutlich mehr als fünf Stunden, und meines Erachtens wären eigentlich die Meinungen bezüglich Eintreten gemacht. Vielleicht gibt es aber doch das eine oder das andere, das noch erwähnt werden muss, weil man der Ansicht ist, das kann nachher nicht mehr so gut platziert werden. Dann möchte ich Sie aber doch sehr bitten, sich kurz und prägnant zu halten und vor allem ein Pingpong, ein Hin und Her, zwischen zwei Abgeordneten zu vermeiden. Sollte jemand der Ansicht sein, es wäre Zeit für Ende der Debatte, dann bitte ich Sie, mir dies zu signalisieren, damit ich ihm oder ihr das Wort erteilen kann und nicht die ganze Liste abgewartet werden muss, bis man diesen Antrag stellen kann. So bitte ich Sie denn, sich kurz und prägnant zu halten.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, gut dass ich mich vor drei Stunden prophylaktisch eingeloggt habe, in der Annahme, es gebe dann schon etwas zu behandeln. Dem ist tatsächlich so. Und ich bin auch durchaus froh, dass man sich noch einmal kurz melden darf, ich werde mich auch kurzfassen.Ich möchte zuerst dem Herrn Regierungsrat für seine Ausführungen danken und ich staune immer wieder über die Effizienz, wie Sie die Fragen des Plenums beantworten - Respekt. Dann ein paar Worte zu den angedachten Varianten, die der Abg. Büchel auch für richtig befindet im Grundsatz. Er ist sozusagen zu den gleichen Schlüssen gekommen wie wir, und es erstaunt mich, dass auch der Herr Regierungsrat gewisses Potenzial in der Idee des Service public sieht. Ein bisschen erstaunt war ich, dass der Abg. Alois Beck plötzlich vor seiner eigenen Courage erschrocken ist, als er da Ausführungen gemacht hat. Selbstverständlich müsste man den Ärzten das Unternehmertum ersatzlos streichen und sie müssten dann ungefähr für CHF 200'000 bis 250'000 im Jahr arbeiten. Das würde nämlich die Kosten massiv senken. Das ist genau das, was ich eigentlich möchte.Dann einige Worte zu den sogenannten Kopfprämien. Ja, man muss sich einfach einmal vorstellen, was das bedeutet. Wenn jemand CHF 5'000 verdient und etwa CHF 500, da sind wir mittlerweile ja schon fast angelangt, an Monatsprämie zahlt, dann sind das 10%. Für den, der CHF 10'000 verdient, sind das eben nur 5%. Und wenn man jetzt eine Lohnabhängige Prämie machen würde, fände ich das wesentlich besser. Es kann meiner Meinung nach bei Weitem nicht behauptet werden, dass sich Arbeit in diesem Land nicht mehr lohnen würde, und offensichtlich scheint es auch der Fall zu sein, dass der Herr Regierungsrat diese Grafik auf Seite 27 der bereits berühmten Interpellationsbeantwortung zu den Familien ganz anders liest. Also ich stelle da schon fest: Von Progression spüre ich nicht viel - im Gegenteil. Gerade bei Kopfprämien lohnt sich eben Arbeit für die unteren Einkommensgruppen nicht mehr. Kopfprämien sind den Reichen, denen, die es sich leisten können, eben sehr recht, weil das bedeutet, dass sie Geld sparen können. Wer sich für Kopfprämien einsetzt, der setzt sich für den Banker ein - sprichwörtlich -, der setzt sich für die Reichen ein, weil Kopfprämien den Mittelstand belasten. Ich glaube nicht, dass man das wegdiskutieren kann.Dann noch eine Bemerkung zu der sogenannten Plafonierung, die ich angesprochen und gehört habe. Man muss sich schon im Klaren sein, wenn man den Arbeitgeberbeitrag plafoniert: Die Kosten entstehen trotzdem und die werden direkt eins zu eins, 100% vom Angestellten, vom Versicherten getragen und das kann es nicht sein, und zwar in keinster Art und Weise.Dann noch ein letztes Wort. Ja, es wird jetzt argumentiert, dass die Prämien um die berühmten CHF 315 sinken werden. Also ich sehe das nicht. Das wird mitnichten der Fall sein, weil die Kostensteigerungen, die es ja trotzdem noch gibt, die eben durch die Anreize im System verursacht werden, diese CHF 315 pro Jahr wie nichts wegradieren werden. Und das ist eben das Problem bei dieser ganzen Revision. Es sind die Anreize und es sind die Kopfprämien und das geht mit mir nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke dem Gesellschaftsminister für die Beantwortung der Fragen. Dann zuerst zum Abg. Gerold Büchel, das kann ich mir doch nicht ganz verkneifen, der mich auch persönlich angesprochen hat zum Purzelbaum. Ich weiss nicht, wie sportlich Sie sind und wie Sie ihren Purzelbaum beherrschen, damit kein Flurschaden entsteht. Ich kann das nicht beurteilen und werde das auch nicht kommentieren. Ich hoffe nur, dass unserem Gesellschaftsminister das KVG nicht wegpurzelt.Dann nochmal zum Herrn Büchel, zur Planungssicherheit: Ich weiss auch, es gibt keine absolute Planungssicherheit, weder beim Arbeiter, bei den Ärzten oder in der Gesundheit. Das Beispiel hat mich ein wenig gestört, das sie vorgerechnet haben, wenn sie Arbeitnehmer mit einem minimalen Lohn sind, sagen wir, zwischen CHF 3'000 und 3'500 bekommen, dann ist es nicht möglich, wie Sie in Ihrem Beispiel zitiert haben, eine Hypothek von CHF 950'000 zu stemmen. Sie werden mit einem solchen minimalen Einkommen eher auf Wohnbeihilfe ansuchen müssen.Und diese Einwohner in dieser Einkommensklasse werden auch vor jedem Arztbesuch zurückschrecken, der dann eben wieder Geld kostet. Dann noch zu den chronisch Kranken. Vielleicht haben Sie mich da falsch verstanden. Sie haben durchaus recht: Mit einer geeigneten Vorsorge würden viele Menschen nicht chronisch krank werden. Ich habe aber nichts dergleichen in dieser Vorlage über Vorsorgemassnahmen gelesen. Ich denke, das ist eben auch ein Ansatz für das KVG. Mein Vorstoss hat das Geburtsgebrechen betroffen, das ich gerne den chronisch Kranken gleichstellen möchte. Stellen Sie sich vor, Sie kommen mit einem Gebrechen zur Welt, das sich bis zum 20. Lebensjahr nicht auswächst oder operiert werden kann. Das hat nichts mit chronischen Erkrankungen zu tun. Diese Person kann auch mit ihrem Lebenswandel keine Verbesserung ihres Gebrechens erreichen. Diese Person kann nur ihr Gebrechen akzeptieren und versuchen, mit medizinischer Hilfe ein normales Leben zu führen. Das ist dann eben Schicksal, dem man nicht ausweichen kann. Was nun nach diesem vorliegenden Bericht und Antrag auch für diesen Personenkreis Mehrkosten bedeuten wird, auch vom Schicksal gegeben? Ich denke: nicht. Nur von uns bestimmt. Darum fordere ich die Regierung auf, Menschen mit Geburtsgebrechen den chronisch Kranken gleichzustellen. Das zu chronisch Kranken. Und dann noch zum Herrn Gesellschaftsminister, ob Reform oder Reförmchen. Ich habe keine Unterlagen von Ihnen, wie Sie sich eine grosse Reform vorstellen. Es wäre sicher interessant zu erfahren, wie Sie sich das KVG auf der grünen Wiese neu gesetzt vorstellen würden. Vielleicht ist das ein Ansatz, darüber mal zu reden. Dann zu den Töpfen, ich finde es gut, dass Sie dies aufnehmen wollen. Ich denke, nur wenn wir klare Kriterien schaffen, kann eine optimale Bedarfsplanung funktionieren. Ich sehe durchaus Ansätze in Ihrer Vorlage, aber auf die Artikel sollten wir ja noch nicht eingehen. Und ausserdem hoffe ich, dass Sie die Sandsäcke bei den Liegestützen nicht erdrücken. Wenn Sie nach den Liegestützen vielleicht einen Notfallarzt benötigen, dann sehe ich das doch ein wenig problematisch.Vielleicht ist es wirklich nötig, eine Kommission zu bilden, um eine akzeptierte KVG-Reform mit einem gemeinsamen Nenner hinzubekommen. Das nur zu meiner Ergänzung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesundheitsminister für seine Ausführungen. Es hat zwar eine Antwort gefehlt, meine Frage war konkret: Wer bezahlt für diejenigen die Zeche, die bis jetzt maximal CHF 200 bezahlt haben, zukünftig eben auch nicht mehr bezahlen werden, aber alle von einer Prämienverbilligung profitieren werden? Irgendjemand wird es bezahlen. Es ist klar, es wird der kranke Mittelstand bezahlen, das dürfte klar sein. Ich wäre Ihnen einfach noch dankbar, wenn Sie das bestätigen würden.Ich möchte Ihnen auch einen Dank aussprechen, Herr Gesundheitsminister. Sie sind sehr mutig, es fehlt Ihnen jetzt einfach noch der letzte Schritt in Sachen Mut - und das ist die Einführung von Tarmed. Und zu den Sandsäcken, die auf Ihrem Rücken lasten, das sehe ich schon, da habe ich volles Verständnis. Und der Landtag wird jetzt einfach auch Mut beweisen müssen, spätestens bei der 2. Lesung, und hier einmal Nägel mit Köpfen machen müssen. Ansonsten hat er dann eben nicht den Mut bewiesen, wie es die Regierung bewiesen hat.Zum Abg. Herbert Elkuch. Zuerst einmal ein Dank an Sie, dass Sie sagen, Sie fordern explizit, dass man in der Gesetzesvorlage Tarmed verknüpft. Sprich, Sie erwarten einen Artikel, dass Tarmed eingeführt wird. Da unterstütze ich Sie voll und ganz. Sie sagen dann aber auch, der Taxpunktwert könnte in Richtung St. Gallen gehen, man müsse einfach die Lohn- und Mietkosten berücksichtigen. Bei dieser Debatte einfach bitte auch die Steuervorteile berücksichtigen. Ich erinnere wieder einmal an die Verwaltungsgerichtshofentscheidung 2013/67: steuerbare Einkommen weit über einer Million, aktuell will man noch CHF 300'000 versteuern. Ich weiss nicht, was man im Ausland zu solchen Sachen sagt. Alleine wenn man im Ausland diese Einkommen sieht, denke ich, da würden sich diverse Damen und Herren die Augen wund reiben.Dann die Kosten für den Tarmed: Tarmed ist eben nicht nur da, um schwarze Schafe zu sanktionieren. Nein, Tarmed wäre auch dazu da, weisse Schafe zu schützen. Da bin ich einfach nach wie vor sehr erstaunt, dass da nicht eine Mehrheit in der Ärztekammer schon längst ein Machtwort gesprochen hat. Und die Kosten für die Einführung von Tarmed sind für mich sekundär. Die Frage ist berechtigt, die werden wir ansehen. Nur ich sage Ihnen gleich: Die Erarbeitung eines eigenen Tarifs ist sicher viel teurer, und das Dilemma an diesem eigenen Tarif ist die Nichtvergleichbarkeit mit dem Ausland.Dann zum Abg. Alois Beck, der gedacht hat, wir hätten im Jahr 2003 nichts zu sagen gehabt. Doch, doch, da waren wir 13 FBP-Abgeordnete im Landtagssaal, wir hatten auch fünf FBP-Regierungsräte. Wir haben den Tarmed im Jahr 2005 trotzdem nicht eingeführt, das kann man halt einfach nachlesen. Aber ich bin Ihnen dankbar, Sie sagen, die Zeiten haben sich geändert, dieser Landtag wird anders entscheiden. Ja, das werden wir sehen. Ich bin gespannt, ich glaube noch nicht daran. Aber ich lasse mich gerne von dieser Aussage überraschen. Schauen wir einmal, was der Landtag, dieser Landtag, mit Tarmed macht. Wie gesagt, ich hoffe, Sie haben recht, Tarmed hat eine Mehrheit hier drinnen.Dann zu der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer: Ich gehe in vielen Punkten mit Ihnen einig, gerade auch, dass Sie sagen, ja der Mittelstand wird die Zeche bezahlen. Aber bei den Wirtschaftlichkeitsverfahren sehe ich bei Ihnen zu stark die Verantwortung bei den Krankenkassen, und da komme ich halt wieder einmal zum Beispiel: Es nützt nichts, wenn wir der Polizei neue Radarpistolen kaufen und vergessen, die Fünfzigertafel aufzustellen. Sie können nichts beweisen. Die Krankenkassen sind dran. Aber sie können es nicht beweisen. Und wieso gehen diese Verfahren so lange? Weil natürlich jeder Richter sagt: Ja, liebe Krankenkassen, die Beweislage ist relativ dürftig. Und in einem Rechtsstaat müssen sie dann die Beschuldigten halt freisprechen. Ich bin einmal gespannt, was hier der Staatsgerichtshof machen wird. Ich sehe hier die Verantwortung ganz klar bei der Politik. Die Politik ist verantwortlich für dieses System, das man nicht gebrauchen kann. Die Politik soll endlich ein System einführen, damit man schwarze Schafe sanktionieren kann. Den Fehler sehe ich gar nicht bei den Krankenkassen, den sehe ich definitiv bei der Politik und da hat die Politik einfach eine Lethargie gezeigt. Wenn das wehtun würde, hätten wir eine Überschwemmung vor lauter Tränen, davon bin ich überzeugt. Dann zum Benchmarking, das der Gesundheitsminister erwähnt hat. Ja, das Benchmarking ist wunderbar, nur mit was wollen Sie es vergleichen? Mit Honolulu, Ulan Bator oder mit was? Das würde mich einmal interessieren. Sie brauchen die vergleichbare Transparenz. Es ist schon wie in der Märchenstunde hier drinnen, muss ich schon langsam sagen, immer wieder das Gleiche erzählen. Führen Sie jetzt endlich diesen Tarmed ein.Dann Hausärzte in der Schweiz: Ja, die Schweiz hat das auch gemerkt, dass man ein Hausarztproblem hat. Entsprechend hat man eben die Tarife im Bereich der Hausärzte erhöht, sprich, man hat die Einkommen zusätzlich gefördert. Parallel hat man aber die Tarife bei den Experten reduziert, und das Ganze muss kostenneutral sein. Mit so einem System könnte ich eben leben. Ich bin dann auch gespannt, was der Gesundheitsminister auf meine Kleine Anfrage ausführen wird, wie viele Hausärzte uns aktuell fehlen. Und wie gesagt, die Ausschreibungen im deutschsprachigen Raum, das ist sicher eine valable Alternative beziehungsweise ein Lösungsansatz. Dann zum Service public vom Abg. Gerold Büchel. Ja, das könnte ich auch unterstützen, nur kommen wir dann natürlich zum Dilemma: der Gotteslohn. Da wird es dann ganz lustig, würde ich einmal sagen. Wie gesagt, wer eine Viertelmillion als Gotteslohn bezeichnet, für den man nicht bereit ist, zu arbeiten, und für diese Aussage gibt es Zeugen, bei dem werden Sie dann wohl mit dem Service public aber kläglich scheitern. Ich könnte mir diesen Systemwechsel auch gut vorstellen.Dann wurde mehrmals erwähnt, dass die Einsparungen nicht bekannt sind. Der Gesundheitsminister führt das auch plausibel aus. Er weiss eben nicht, wie sich diese Eigenverantwortung auswirken wird. Aber eines wissen wir: die Mehrkosten. Die sind nämlich bekannt. Ich bin schon ein wenig erstaunt, sonst wird hier drinnen immer auf diesen Kostenpunkten rumgeritten, hier steht es auf Seite 143, CHF 1 Mio. wird das mehr kosten. Also die Mehrkosten sind dann bekannt - für alle, die mitunter die Seite 143 nicht gesehen haben. Dann habe ich, übrigens bewusst, im Rahmen der Eintretensdebatte x Punkte nicht aufgenommen, die werden wir dann im Rahmen der 1. Lesung diskutieren. Das war ja auch die Vorgabe durch den Herrn Landtagspräsidenten. Ich denke, das war eine gute Vorgabe, sonst würde nämlich diese Eintretensdebatte noch viel länger gehen. Für mich zeichnen sich hier drinnen unheilige Allianzen ab, das muss ich Ihnen gerade sagen. Fast jeder hat seine Killerkriterien, wieso er dieser Vorlage nicht zustimmen wird, und zwar gehen diese Argumente aber diametral auseinander, das wird schwierig werden. Ich denke, eine klare Aussage haben Sie, Herr Minister: Fünf Abgeordnete werden dieser Vorlage nur zustimmen, wenn Sie Tarmed bis zur 2. Lesung eingeführt haben, bei 13 Stimmen, die Sie brauchen, sind fünf sehr viel. Ich habe auch noch niemanden gehört, der gegen Tarmed ist. Also ich würde mir da schon überlegen, ob das nicht mitunter ein gemeinsamer Nenner sein könnte, auf dem Sie aufbauen müssen.Dann unser Tarif, ja, unser Tarif mag nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber wissen Sie was. Er ist sicher schlechter als Tarmed. Denn die Schweizer sanktionieren schwarze Schafe und wir halt eben nicht. Das schleckt keine Geiss weg. Da kann man noch lange sagen, unser Tarif sei auch nicht so gut, er ist einfach schlechter als Tarmed, das zeigen die Zahlen. Dann denke ich mir auch, Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen müssten nicht immer höhere Kosten bedeuten, es könnte vielleicht auch einmal Weiterentwicklungen geben, die zu Kostenreduktionen führen. Das sind einfach auch so Gesetze, die hier anscheinend grundsätzlich unbestritten sind. Aber ich denke, der Abg. Konrad hat das treffend ausgeführt: Eine Weiterentwicklung kann auch einmal zu einer Kostenreduktion führen. Dann die Einsparungen von CHF 5,3 Mio., die tönen gut. Ich weiss nur nicht, haben Sie da die Nulllinie von CHF 900'000 der letzten Regierung bereits inkludiert oder wie sieht es mit dieser neuen Nulllinie aus? Bei der letzten Regierung waren ja Mehrkosten von CHF 900'000 gleich null Mehrkosten. Das ist ja mathematisch hoch interessant und ja, Sie merken meinen Zynismus, den kann ich mir bei dieser Debatte definitiv nicht ersparen. Dann das liebe Hausarztmodell: Ja ich denke, die Schweizer haben ja auch Managed Care abgelehnt. Und bei uns war es halt damals, im Jahr 2003, so, dass man gesagt hat, die Kostensteigerungen sind enorm, und deshalb hat man das dann wieder abgeschafft. Jetzt kann man sagen, man hat dem Modell zu wenig Chancen gegeben, zu kurzfristig, aber das waren damals zumindest die Zahlen, die der Landtag hatte.Dann, Herr Gesundheitsminister, Ihre Tauchgänge in die Untiefen des Gesundheitswesens. Ich habe mir aufgeschrieben: Tarmed Mauro. Da muss ich Ihnen halt sagen, Sie machen sich eine Riesenmühe. Das Rad ist erfunden, es ist in der Schweiz. Diese Tauchgänge, die können Sie sich ersparen. Nehmen Sie Tarmed, nehmen Sie die Software, dann werden diese Tauchgänge von der Schweizer Softwarelieferfirma erledigt. Aber wie gesagt, Hut ab vor Ihnen, Sie tun sich das an. Ob es dann Ihre Nachfolgerin oder Ihr Nachfolger auch machen wird, das bezweifle ich. Deshalb denke ich, heute kann man mit einer Software sehr viel herausfinden, ohne selbst zu tauchen.
Dann für die Verlängerung dieser OKP-Verträge - nur kurz - wäre Tarmed eben auch ein valables Instrument, wenn man sagt, man würde diese OKP-Verträge einfach nicht verlängern. Ich denke, wenn die Tarmed-Zahlen belegen, dieser Leistungserbringer hat gut gearbeitet, dann wird einer Verlängerung nichts im Wege stehen. Und dann noch zu den Interessengruppen: Ja, ich hoffe einfach, hier drin werden auch die Interessengruppen der Patienten und der Prämienzahler vertreten. Denn diese fehlen mir definitiv irgendwo, wenn ich mir so die Schreiben ansehe, die wir da bekommen. Die Patienten und die Prämienzahler sehe ich zu wenig vertreten, aber ich hoffe, der Landtag wird diese Interessen vertreten. Und dann als Schlusspunkt noch: das beste Gesundheitswesen der Welt. Das mag sein, aber Fakt ist doch auch: Wenn wir wirklich eine schwere Erkrankung haben, wohin gehen wir dann? Des Öfteren müssen etliche Personen in die Schweiz gehen und anscheinend ist das Gesundheitswesen in der Schweiz auch nicht so schlecht. Ich denke, hier sollten wir die Fakten auch akzeptieren und der Wahrheit in die Augen blicken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Ich möchte zuerst auf einige Voten unserer Kollegen aus der DDR - Entschuldigung, von der Freien Liste - eingehen. Es wurde hier gesagt, dass es mit diesem Vorschlag zu einer Entsolidarisierung kommt. Frau Helen Konzett Bargetze hat gesagt, dass das KVG endlich solidarisch auszugestalten sei. Das ist doch einfach blanker Unsinn, was Sie hier erzählen. Unser Gesundheitswesen ist heute sehr, sehr solidarisch aufgebaut - und das ist auch richtig und gut so. Die Solidarität im Gesundheitswesen spielt heute auf vielfältige Weise: Einmal vom Staat und den Arbeitgebern gegenüber den Versicherten, indem sie zusammen doch immerhin 60% der Kosten übernehmen. Dann auch die Solidarität innerhalb des Versichertenkollektivs von jenen, die keine oder wenig Leistungen beziehen, gegenüber jenen, die mehr Leistungen beziehen. Dann auch innerhalb des Versichertenkollektivs von jenen, die freiwillig einen höheren Selbstbehalt wählen, gegenüber jenen, die das nicht tun. Auch gegenüber Familien mit Kindern und Jugendlichen mit umfangreichen Vergünstigungen; gegenüber chronisch Kranken; gegenüber Senioren ebenfalls mit Vergünstigungen; gegenüber Einkommensschwachen mit Prämienverbilligung. Ich sehe langsam eher das andere Problem. Wir müssen einfach aufpassen, dass vor lauter gut gemeinter Solidarität die Eigenverantwortung hier nicht völlig auf der Strecke bleibt. Das ist doch eher die Gefahr, das andere ist nicht die Gefahr, das ist einfach blanker Unsinn, das ist DDR.Dann zum Abg. Wolfgang Marxer, der gesagt hat, diese Vorlage sei keine Ideallösung und darum könne man sich hier vorstellen, nicht darauf einzutreten. Ja, mein Gott, also wenn wir nur auf Ideallösungen eintreten in Zukunft, dann werden wir sehr kurze Landtagssitzungen haben. Und dann können wir uns ja auch die 1. und 2. Lesungen zumindest aber sparen, weil ich das jetzt immer so verstanden habe, dass die 1. und 2. Lesungen eben Möglichkeiten sind, um vielleicht nicht zur Ideallösung, aber zu einer besseren Lösung zu kommen. Und wenn wir, wie gesagt, jetzt nur noch auf Ideallösungen eintreten, dann weiss ich nicht, was wir hier drin noch sollen.Dann zu den Kopfprämien und einkommensabhängigen Prämien - auch eine ewige Geschichte und ich muss mich wiederholen: Wir haben heute bereits im unteren und im oberen Bereich einkommensabhängige Prämien, einmal durch die Prämienverbilligung, die klar Einkommensschwache betrifft, die auch hier profitieren. Und wir haben auch eben eine Einkommens- und Vermögenssteuer, die bekanntlich ja von sehr wenigen getragen wird in diesem Land. Und auch hier: Die Gelder, die in dieses Gesundheitswesen fliessen, fallen nicht vom Himmel. Die kommen irgendwoher, nämlich in Form von Steuern. Dann kennen wir auch schon in sehr vielen Bereichen eine solidarische Umverteilung. So neben den Steuern eben auch bei den AHV-Beiträgen. Das ist auch in Ordnung so und das ist gut so, aber wir müssen, wie gesagt, einfach aufpassen, dass wir letztendlich nicht den letzten Funken an Eigenverantwortung noch abwürgen in diesem Land.Dann noch kurz zum Thema Tarmed, und Sie kennen alle oder die meisten von Ihnen den leider kürzlich verstorbenen, ehemaligen Vizepräsidenten Dr. Gähler - ein grundsätzlich ja starker Befürworter des Tarmed. Ich möchte ihn einfach nochmals zitieren. Er hat, noch nicht so lange her, eben noch gesagt: Die Tarifstruktur ist heute zu komplex, bevorzugt einzelne Fachgruppierungen, ist veraltet und bildet den Alltag in der Arztpraxis, im Spital nicht mehr ab. Dann kennen wir doch auch noch den Bericht der eidgenössischen Finanzkontrolle in der Schweiz, die hat es so zusammengefasst: Tarmed basiert auf veralteten oder gar fehlenden Berechnungsgrundlagen, er legt Zeitvorgaben - Zeitvorgaben, das sollte uns bekannt vorkommen - für ärztliche Leistungen unsystematisch fest und Arztabrechnungen sind für Patienten kaum nachvollziehbar. Und auch in der Interpellationsbeantwortung der Regierung wird bestätigt, dass auch in der Schweiz eben generell der Tarmed, so wie er heute ist, als veraltet betrachtet wird und daher überarbeitet werden muss. Und es wird damit gerechnet, dass diese stark überarbeitete Version dann vielleicht 2017 auch vorliegen wird. Für mich wäre es absolut fahrlässig, wenn wir jetzt auf diese Grossbaustelle Tarmed umstellen würden und jetzt einen völlig veralteten Tarif einführen. Aber ich glaube, die Intention der Regierung macht doch Sinn. Ich bin kein grundsätzlicher Gegner von Tarmed, im Gegenteil. Aber doch nicht in der heutigen Version. Und mindestens, wie ich jetzt meine Kollegen von der DU-Fraktion meine verstanden zu haben, sehen sie das auch so und sonst müssen Sie mich korrigieren. Also es wird ja der Vorschlag gebracht, Tarmed ja, aber der zukünftige Einführungstermin muss im Gesetz irgendwie fixiert werden können oder was auch immer. Daraus schliesse ich, dass Sie sich auch auf den zukünftigen Tarmed beziehen. Bei einem Abgeordneten habe ich da aber noch meine grösste Mühe oder habe ich es noch nicht verstanden, ob er jetzt einfach auf Teufel komm raus auf diese Baustelle heute wechseln will oder ob er das schon auch so sieht, dass es eben in Zukunft der überarbeitete, vernünftige Tarif sein soll. Das würde mich schon noch interessieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich gebe jetzt das Wort dem Abg. Wolfgang Marxer, der mir signalisiert hat, dass er einen Antrag stellen möchte.Abg. Wolfgang Marxer
Mein Antrag ist folgender: Entweder halten wir uns an die Spielregeln - und Sie haben explizit gesagt, dass Sie kein Pingpong zwischen Abgeordneten wünschen, ich hoffe auch dulden. Wenn jetzt wir persönlich oder als Fraktion angesprochen werden, können wir darauf gar nicht reagieren. Und deshalb bitte ich, in allfälligen noch weiteren Voten jeglichen persönlichen Bezug auf Voten zu unterlassen oder Fraktionen als Ganzes - ich erlaube mir, zu sagen - zu diffamieren, oder wir ändern die Spielregeln wieder zurück und lassen die ganze Sache offen laufen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das war ein Ersuchen meinerseits. Übrigens wurden meine Voten schon sehr deutlich angesprochen, möchte ich auch präzisiert haben. Aber nochmals, ich stimme mit Ihnen überein, wir sollten uns daran halten, möglichst sachlich Punkte vorzubringen, ohne jetzt allzu stark in diesen Pingpongspiel zu verfallen.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ein Ziel dieser Krankenkassengesetzesreform ist eine Stärkung der Eigenverantwortung. Eine Möglichkeit, diesem Ziel näher zu kommen, bestünde darin, sowohl den Versicherten als auch den Ärzten die freie Wahl zwischen Tiers payant und Tiers garant zu ermöglichen. Die Einführung des Tiers garant ist für diese Revision nicht vorgesehen, auch nicht wählbar für diejenigen, die ihn gerne nutzen möchten. Der Tiers garant wird seit mehreren Jahren in der Schweiz verwendet. Ein System ohne Risiko, ohne Kinderkrankheiten, kostendämpfend auf die Prämien, mit mehr Mitsprache zu den Patienten, bessere Patientenverantwortung, für besseren Datenschutz und von der FMH mit über 36'000 auch aus Liechtenstein angeschlossenen Ärzten empfohlen. Mein Votum stützt sich vorwiegend auf die umfangreichen FMH Publikationen zu diesem Thema ab. Beim Tiers payant sendet der Arzt die Rechnung an die Krankenkassen. Dieses System der Leistungsvergütung wird bei uns in Liechtenstein zurzeit angewendet. Aus Sicht der FMH-Ärzteschaft ist der Tiers payant ein volkswirtschaftlicher Unsinn. Mit dem Tiers payant bezahlt die Krankenkasse den Arzt und stellt in der Folge dem Versicherten die Kostenbeteiligung in Rechnung. Die Arztrechnung wird von der Krankenkasse bezahlt, ohne dass der Patient diese Vorgänge kontrollieren konnte. Bestehen Einwände, müssen diese umständlich an die Krankenkasse reklamiert werden, um zu viel verrechnete Franchisen, Selbstbehalte rückwärts zu korrigieren. Die Krankenkasse kann die Rechnungen nicht kontrollieren, nur der Patient und der Arzt wissen, was tatsächlich gemacht wurde.Gerade wenn eine höhere Franchise und ein höherer Selbstbehalt eingeführt werden, müssen viele Versicherte über den Umweg der Krankenkasse ohnehin den ganzen Betrag oder zumindest den grössten Teil selber zahlen. Für diesen Personenkreis ist der Tiers garant ein Vorteil. Mit dem in dieser Reform vorgesehenen System, dem Tiers payant, bezahlt der Patient eine nicht eingesehene und nicht kontrollierte Rechnung via Krankenkasse bis zu einer Höhe der Franchise und Selbstbeteiligung quasi mit einem Blankoscheckverfahren. Dieses Geschäftsprinzip, einen Auftrag dem Auftragnehmer zu erteilen, ohne zu wissen, wie hoch die Kosten sind, und danach die Rechnung ohne Kontrolle des Lieferumfanges und des Preises durch einen Dritten bezahlen zu lassen, ist nur in dieser Branche üblich. Anschliessend die ganze oder zumindest einen Teil von dieser ungesehenen Rechnung diesem Dritten, der Krankenkasse, dann zu entschädigen, ist eine unübliche Geschäftspraktik.Wenn das heutige System beibehalten wird, verursachen Forderungen aus Arztrechnungen im Bereich der Franchise unnötigen bürokratischen Mehr- und Verwaltungsaufwand. Der Ablauf: Der Arzt schickt die Rechnung der Krankenkasse, diese überweist den Betrag wieder dem Arzt, erstellt wiederum eine neue Rechnung für ihre ausgeführte Dienstleistung, schickt diese dem Patienten mit der Aufforderung, diese an die Krankenkasse zu bezahlen. Der Patient macht dann wiederum eine Überweisung an die Krankenkasse. Warum nicht gleich dem Leistungserbringer die Rechnung bezahlen, wozu diese kostentreibenden Umwege?Es wird Zusatzarbeit generiert, welche die Behandlung nicht verbessert, sondern verteuert, ohne jeglichen medizinischen Nutzen. Der Anteil von kleinen Rechnungen, kleiner als CHF 100, in Arztpraxen im OKP-Bereich ist beachtlich, schreibt die FMH. Dem FMH-Positionspapier vom 29.1.2014 ist zu entnehmen: Würden alle diese kleinen Arztrechnungen in der Schweiz im Tiers payant vergütet, also in unserem System, führt dies zu Mehrkosten von schätzungsweise circa CHF 750 Mio. Die Schweiz hat 8,2 Mio. Einwohner, pro Kopf würden in der Schweiz mit diesem im Bericht und Antrag favorisierten System die Kosten um CHF 91 pro Kopf steigen. Ich nehme an, dass dies auf Liechtenstein übertragen werden kann und die Weichen entsprechend gestellt werden sollten. Damit kann man sparen, ohne jemandem wehzutun. Jede Rechnung, die an die Krankenkasse geschickt wird, verursacht zusätzliche Verwaltungskosten, welche über Prämien finanziert werden müssen.Gemäss Art. 20a Abs. 1 erhält neu die Kasse das Original und der Patient eine Kopie der Rechnung, sofern die Kasse die Leistung zu bezahlen hat. Der Arzt muss an zwei verschiedene Orte eine Rechnung schicken, was natürlich kostet. Mit dem Tiers garant geht die Rechnung nur an den Patienten. Beim Tiers garant ist der Patient im direkten Vertragsverhältnis mit dem Arzt. Beim Tiers payant hat der Patient auf die Ursprungsrechnung des Arztes keinen oder wenig Einfluss, weil der Vertrag gemäss Bericht und Antrag zwischen Krankenkasse und Arzt abläuft. Der Patient steht auf einem Nebengeleise. Wenn er die Abrechnung von der Krankenkasse erhält, ist die Arztrechnung ja schon bezahlt, weil die Erstellung der Abrechnung für den Patienten und Einzahlung an den Arzt zeitgleich abläuft. Dem Patienten verbleibt nur noch die Möglichkeit, die erhaltenen Rechnungen des laufenden Krankenkassenjahres zu summieren, um die korrekte Berechnung der Franchise und des Selbstbehaltes zu prüfen. Für die Krankenkasse sind Rechnungen und umständliche Prozeduren kein Problem. Die anfallenden Mehrkosten werden im folgenden Jahr ganz einfach mit einer Prämienerhöhung wieder eingezogen.Beim Tiers garant vergütet der Versicherte dem Leistungserbringer die Leistung. Die Versicherten haben in diesem Fall einen Anspruch auf eine Rückerstattung durch die Versicherung. Beim Zahnarzt wird meist zuerst nach den Kosten gefragt und wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis passt, kann er anfangen. Die Rechnung des Zahnarztes wird auf Übereinstimmung mit dem Kostenvoranschlag und den erbrachten Leistungen geprüft und dann bezahlt. Was beim Zahnarzt funktioniert, würde auch beim Mediziner funktionieren. Eine Zahnbehandlung dient schliesslich auch der Gesundheit. Gerade für diejenigen, die eine günstige Prämie mit einem hohen Selbstbehalt, vielleicht von CHF 2'000, wählen, ist eine hohe Transparenz entscheidend, um kostenbewusst agieren zu können. Es ist nämlich so, gerade wenn jemand eine höhere Franchise vielleicht in der Grössenordnung von CHF 2'000 abschliesst, damit er eine Prämie mit viel Rabatt bekommt, müssen viele Versicherten die anfallenden Kosten ganz oder grösstenteils selber bezahlen. Sie kommen nicht in den Genuss von Versicherungsleistungen. Gerade für diese Gruppe ist völlige Transparenz wichtig. Oft wird nur von Kranken, Rentnern und chronisch Kranken gesprochen, dabei wird vergessen, dass der grössere Anteil der Versicherten wenige Gesundheitsleistungen benötigt. Bis zur gewählten Höhe der Franchise wird die Krankenkasse mit dem Tiers garant von jeglicher Arbeit entlastet, das bewirkt günstigere Prämien. Das System des Tiers garant trägt zur Kosteneinsparung der Sozialversicherung bei, da nicht alle Rechnungen an die Krankenkassen gesendet werden. Weil die Prämien aus den Aufwandkosten der Versicherungen berechnet werden, fallen die Prämien.Mit unserem System, dem Tiers payant, werden die Verwaltungskosten der Versicherer höher als beim Tiers garant, diese Kostensteigerung könnte ohne Mehrnutzen für den Patienten prämienwirksam werden. Die Eigenverantwortung des Patienten wird durch das System Tiers garant gestärkt. Der Patient steht im Mittelpunkt. Der Tiers payant schwächt die Eigenverantwortung und belastet unnötig die Prämien. Das System Tiers garant schafft volle Transparenz des Arztes gegenüber dem Patienten, und seine Patientendaten werden geschützt. Die Kontrolle der Rechnung im Tiers payant wird den Versicherungen überlassen, die Möglichkeit der Einflussnahme des Patienten wird minimiert. Datenschutz und Schutz des Bürgers vor dem gläsernen Patienten durch den Tiers payant sind gefährdet.Der Patient kennt beim Tiers garant die Kosten und kann aktiv Einfluss auf diese nehmen. Das ist bei hoher Franchise und hohem Selbstbehalt wichtig. Die Debitorenverluste fallen im Tiers garant geringer aus als im Tiers payant. Das Klumpenrisiko ist für den Arzt im Tiers payant höher als im Tiers garant. Der Patient muss mit dem Tiers garant nicht unbedingt Vorkasse leisten. Wenn kein Geld vorhanden ist und die Franchise verbraucht ist, kann zugewartet werden, bis die Krankenkasse ihren Anteil bezahlt. Der Tiers garant wird ausschliesslich in der Grundversicherung für Kosten bis CHF 5'000 pro Jahr angewendet. Kosten über CHF 5'000 trägt die weitgehend vom Staat mitfinanzierte Hochkostenversicherung. Horrorszenarien - ein Spitalaufenthalt müsse mit zigtausend Franken vorfinanziert werden - sind eine Lüge.Der Tiers garant bietet den höchsten Daten- und Persönlichkeitsschutz. Der Patient entscheidet, ob er die Rechnung einreichen will und damit aufgrund der Angaben auf der Rechnung, die leicht zu ermittelnde Diagnose für seine Person den Angestellten der Krankenkassen offenbaren will oder ob er gewisse Befunde für sich behalten will. Der Arzt muss vor der Behandlung den Patienten über Leistungen, welche die Kasse nicht bezahlt, informieren, gegebenenfalls muss der Patient das Einverständnis vor Beginn der Behandlung dazu geben. Damit wird verhindert, dass Positionen auf der Rechnung sind, welche von der Krankenkasse im Nachhinein nicht vergütet werden. Die erhöhte Kostentransparenz im Tiers garant kann einen Denkanstoss für eine höhere Eigenverantwortung und ein persönliches Pflichtbewusstsein wecken, um alternative Wege zu suchen. Vor allem im Anfangsstadium beginnender Anzeichen einer Erkrankung wird versucht, auch zusammen mit dem Arzt, Wege zu finden, wieweit mit der Umstellung von Lebens- und Essgewohnheiten, welche sogar die Ursache vielleicht darstellen, dauerhafter und kostengünstiger dem Gesundheitsproblem entgegenzuwirken, anstelle der teuren Medikamente der Pharmaindustrie mit ihren Nebenwirkungen. Die ganzheitliche Medizin wird unterstützt. Die Kostentransparenz, ein Kernstück des Tiers garant, ist der Schlüssel dazu.Ich schlage vor, beide Varianten einzuführen, damit der Arzt und der Versicherte sich frei für den Tiers garant oder den heutigen Abrechnungsmodus Tiers payant entscheiden können. Ob der Arzt die Adresse des Patienten oder die der Versicherung auf die Rechnung setzt, macht keinen grossen Unterschied. Ob er das Geld vom Patienten oder von der Versicherung bekommt, ist dem Buchhalter des Arztes auch egal. Ein paar Vorschläge zur Umsetzung: Der Arzt fragt den Patienten, ob die Rechnung der Krankenkasse oder gleich ihm privat zugeschickt werden soll. Der Arzt schickt die Rechnung, wie von Herrn Pedrazzini vorgeschlagen, mit für den Laien verständlich detaillierten Einzelpositionen direkt dem Pati-enten zu. Die Rechnung trägt den Vermerk «payant» oder «garant», der Rechnung liegt eine Kopie bei. Auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten schickt der Arzt gegen einen Unkostenbeitrag gleichzeitig eine Kopie direkt der Krankenkasse, etwa damit die Krankenkasse dem Patienten ohne sein Dazutun automatisch baldigst ihren Leistungsanteil oberhalb der Franchise überweist. Die Krankenkasse bezahlt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnungen ihren Anteil - der Kostenanteil der Versicherten ist natürlich abgezogen - auf das Konto des Versicherten. Die Krankenkasse erteilt kostenlose telefonische oder schriftliche Auskünfte zu Fragen seitens des Patienten im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung durch eine fachkundige Person. Speziell wenn der Patient überzogene oder falsche Tarif- und Taxpunktwerte vermutet. Mit der Bezahlung der Prämie ist quasi eine Rechtsschutzversicherung in eingeschränktem Rahmen eingeschlossen. Für Behandlungen und Medikamente, welche die Kasse nicht übernimmt, muss der Patient informiert werden. Der Patient hat vor der Behandlung ein Anrecht, zu erfahren, wie viel die vorgesehene Behandlung oder eine Variante kostet, und entscheidet für oder gegen eine Behandlung. Der Patient braucht der Krankenkasse keine Rechnungen zu schicken, solange er innerhalb eines Krankenkassenjahres seine gewählte Franchise nicht überschreitet. Die Krankenkasse soll nicht unnötig mit administrativen Aufgaben belastet werden. Überschreiten die Rechnungen den Selbstbehalt aus der Franchise innerhalb eines Krankenkassenjahres, können in diesem Zeitpunkt nachträglich alle Rechnungen mit dem Stempel «Tiers garant» aus dem laufenden Jahr gesammelt zugeschickt werden, damit für die zukünftigen Rechnungen im noch laufenden Abrechnungsjahr die Krankenkassenanteile bezogen werden können.Ich stelle den Antrag an die Regierung, bis zur 2. Lesung ein Gesetz auszuarbeiten, welches dem Versicherten und dem Leistungserbringer die Wahl für eine Vereinbarung zwischen Tiers garant und Tiers payant ermöglicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ja, vielen Dank. Ich glaube, wir haben uns auf kurze und prägnante Voten geeinigt. Das war jetzt ziemlich genau das Gegenteil. Ich möchte Sie doch nochmals ersuchen, sich auch an die Spielregeln zu halten. Natürlich kann ich niemandem das Wort verbieten, aber das war jetzt wirklich kein gutes Beispiel.Abg. Alois Beck
Ich glaube, es herrscht Einigkeit, dass die Dämpfung des Kostenwachstums bei Aufrechterhaltung der Qualität im Gesundheitswesen das Ziel ist und als zweites die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens. Und an diesen Zielen müssen wir unsere Änderungsvorschläge messen. Und deshalb sind auch ganze Systemänderungen an diesem Ziel zu messen. Wir haben heute die Situation, dass wir, ich sage einmal, drei Säulen der Finanzierung haben: die öffentlichen Gelder, die Beiträge der Arbeitgeber und die Beiträge der Versicherten. Die Situation der öffentlichen Hand ist bekannt, die Staatsbeiträge können nicht mehr im bisher gewohnten Umfang gemacht werden. Es wurden ja bereits Reduktionen vollzogen. Auf der anderen Seite sehen wir auch bei den Beiträgen der Arbeitgeber, dass da immer stärkerer Widerstand kommt, und auch hier - gerade auch im Hinblick, dass zum Beispiel die Schweiz diesen Beitrag nicht einmal kennt - kann man nicht unbegrenzt aus dem Vollen schöpfen. Also bleibt es an den Versicherten und diese möchte man ja verstärkt in die Eigenverantwortung nehmen.Jetzt kann man schon Vorschläge machen, wo man sagt, es geht nicht, es ist unsolidarisch, was auch immer, es sollte auch nicht wehtun, aber Bewusstsein schaffen. Aber ich glaube, das ist einfach nicht realistisch. Wir haben es hier halt letztlich auch - nicht nur, das ist klar, aber auch - mit ökonomischen Kategorien zu tun. Es geht um Kosten und wenn wir keine ökonomischen Anreize setzen, dass sich die Beteiligten auch entsprechend verhalten, dass sie einen stärkeren Bezug bekommen zwischen Leistung, die man bezieht, und den Kosten, die damit ausgelöst werden, wenn man solche Mechanismen einfach nicht einbauen will, dann steigen einfach die Kosten. Dann haben wir keine Bremsen eingebaut. Und das muss vielleicht auch einmal gesagt werden. Es ist ja nicht angenehm, das macht man nicht einfach so aus Spass, dass man solche Vorschläge bringt, dass man die Leute stärker belastet. Mir wären auch Entscheide angenehmer, wo es heisst, dann erhöhen wir wieder den Staatsbeitrag und dann geht es in die allgemeinen Mittel. Aber auf lange Sicht, nicht nur auf lange, sogar kurz- und mittelfristig, ist das keine Alternative und wir sind als Landtag auch gefordert, unangenehme Entscheide zu treffen. Das gehört zweifellos dazu, aber wir sind nicht nur für Annehmlichkeiten da. Das ist die Eigenverantwortung, das ist damit gemeint.Noch kurz zum Hausarztsystem: Es ist ja so, dass in Art. 16f des geltenden KVG seit 2003 ein Artikel über Versorgungsnetze drin ist. Der Kassenverband, ich zitiere, kann «mit zugelassenen Leistungserbringern, die sich zu einem Versorgungsnetz zusammenschliessen, einen Versorgungsvertrag abschliessen, in welchem die Leistungserbringer eine Mitverantwortung für die Kosten der im Versorgungsnetz selber und der bei anderen Leistungserbringern veranlassten Leistungen übernehmen». Also es ist heute so, dass es möglich ist, dass sich die Ärzte zusammenschliessen und einen Vertrag mit dem Kassenverband im Sinne eines Hausarztsystems abschliessen. Das ist sehr wohl möglich, aber es ist natürlich auch gefordert, dass sich die Leistungserbringer hier nicht einfach herausnehmen können, sondern eine «Mitverantwortung für die Kosten der im Versorgungsnetz selber ...» tragen. Und das war einer der Schwachpunkte, weshalb man das zitierte Hausarztsystem eben auch geändert hat. Der Abg. Wendelin Lampert hat auf die massiv gestiegenen Kosten hingewiesen, das war einer der Punkte, dass es faktisch eben so war, dass ein freies Arztwahlsystem bestanden hat. Es haben sich weder die Versicherten oder Patienten in dem Sinne daran gehalten als auch die Leistungserbringer über dieses Gatekeeping, weil die freie Arztwahl offenbar höher gewichtet wurde. Das haben auch Umfragen gezeigt und die Leute waren offenbar nicht bereit. Man wollte sicher tiefe Prämien, aber nicht freie Arztwahl als solche aufgeben.Und das zweite ist natürlich, wie ich mich noch entsinnen kann, gab es auch in der Schweiz Untersuchungen, die ganz klar gezeigt haben: Wenn etwas erfolgreich sein soll, müssen eben auch die Leistungserbringer klar in die Kostenverantwortung eingebunden werden. Das einfach noch kurz zu diesem Thema Hausarztsystem.Ganz kurz zum Service public: Man kann da unterschiedlicher Auffassung sein. Wir haben sicher auch ideologische Unterschiede. Mir geht es darum, dass wir in ein System kommen, das nicht rein marktwirtschaftlich funktionieren kann, meiner Ansicht nach, bestimmte Güter betreffend, dass wir aber innerhalb dieses Rahmens, der vom Staat vorgegeben wird, klar marktwirtschaftliche Anreize setzen müssen. Und diese Vorlage geht in diese Richtung und deshalb ist das zu unterstützen. Es ist nicht einfach damit getan, dass man sagt, wir wollen jetzt Service public und wir machen einfach CHF 220'000 für einen Arzt. Das kann man machen, aber das kann man genau so gut erreichen, wenn man die Tarife einfach entsprechend senkt, ohne das ganze Drum und Dran. Ich möchte da nicht mehr in die Tiefe gehen. Auch betreffend die Bemerkung des Abg. Wendelin Lampert wollte ich nur noch sagen, ich habe mich bezogen auf die formellen Entscheide im 2006, ohne jetzt in die politischen Niederungen hinabzusteigen, damit die Debatte nicht verlängert wird. Aber wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine Änderung des Systems machen können, indem wir nicht die Eigenverantwortung stärken und trotzdem unsere Ziele erreichen können, in dem Sinne, dass die Kosten gedämpft werden und dass die Finanzierbarkeit erreicht ist.Der Mensch ist auch ein ökonomisches Wesen, er reagiert auf bestimmte Anreize. Wie wir alle aus der täglichen Erfahrung wissen, sind das halt auch monetäre Anreize, ohne hier jemandem zu nahe treten zu wollen. Ob man das begrüsst oder nicht, aber - ich glaube - das sind schon Tatsachen, die mittel- bis langfristig Bestand haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem die letzten beiden Voten doch je zehn Minuten überschritten haben, verordne ich jetzt eine Pause. Vielen Dank. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:30 bis 16:50 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir wollen mit den Beratungen fortfahren. Ich möchte jetzt meinerseits Antrag auf Ende der Debatte stellen, möchte aber den hier noch aufgeführten Wortmeldungen noch stattgeben und werde anschliessend darüber abstimmen lassen. Und ich möchte Sie aber bitten, sich wirklich doch jetzt einmal kürzer und prägnanter zu fassen. Viellelicht kann ich ein Beispiel abgeben, wie so etwas aussehen möchte.Ich möchte der Regierung ausdrücklich danken, dass sie die Vernehmlassung ernst genommen hat und auf die Einführung des Tiers garant verzichtet. Ich sehe darin nichts als eine Schikane der Bevölkerung. Wir sollten die Bevölkerung damit nicht belasten. Im Übrigen wird der Tiers garant in der Schweiz grossflächig umgangen, wäre auch noch erwähnenswert. Also bitte ich die Regierung, auf dieses Ansinnen nicht einzusteigen.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich beim Gesundheitsminister bedanken für seine Ausführungen und Erklärungen. Er ist auf verschiedene Punkte eingegangen, die in der Eintretensdebatte erwähnt wurden. Auf einen Punkt, den ich angesprochen habe, ist er nicht eingegangen. Ich weiss nicht, warum. Und ich habe klar den Vorschlag geäussert, dass man die OKP-plus-Versicherung eben abschafft und das durch eine flexiblere Regelung ersetzt. Gemäss Interpellationsbeantwortung wurde ja festgestellt, dass OKP-plus- Versicherte möglicherweise sogar weniger Kosten verursachen als die anderen Versicherten; und diese zahlen trotzdem CHF 40 pro Monat mehr.Wenn wir höhere Wahlfranchisen einführen, kann es natürlich sehr gut sein, dass gewisse Personen nicht OKP-zugelassene Ärzte aufsuchen, vielleicht in der Hoffnung, dass während eines Kalenderjahres eben doch keine höheren Gesundheitskosten anfallen. Wenn dann eben doch höhere Kosten anfallen, dann ist ja gemäss Art. 18 Abs. 2 ausgeschlossen, dass die Krankenkasse diese Kosten dann übernimmt. Und diese Regelung empfinde ich als viel zu rigide. Und aus diesem Grund habe ich, wie gesagt, einen Vorschlag gemacht, wie man das eben anders, flexibler lösen könnte, wobei man dem Patienten eben auch eine grössere Wahlfreiheit ermöglichen würde, wobei immer noch eine Zusatzprämie fällig würde, wenn nicht OKP-zugelassene Ärzte konsultiert würden. Aber nicht mehr in dieser Höhe und nicht auf jeden Fall und vorsorglich, sondern nur dann, wenn eben diese Franchisen effektiv beansprucht werden.Der zweite Punkt betrifft noch die Einheitsprämie «Mutterschaft». Da haben Sie ja praktisch bestätigt, dass da noch einige offene Fragen bestehen. Und dass es durchaus Umsetzungsprobleme geben könnte. Mutterschaft ist ja grundsätzlich, das wissen wir alle, keine Krankheit und hätte eigentlich im Krankenversicherungsgesetz auch nichts zu suchen. Meine Frage ist, ob dies nicht auch im Rahmen der Familienausgleichskasse geregelt werden könnte. Oder ist diese Möglichkeit bereits vom Tisch oder ausdiskutiert worden? Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich knüpfe gleich hier an und möchte betonen, dass ich in Sachen Mutterschaftsversicherung eine dezidiert andere Haltung vertrete als der Abg. Erich Hasler. Dann noch ein Gedanke zur Plafonierung der Arbeitgeberbeiträge an die Prämien. Ich möchte dem Gesundheitsminister Pedrazzini danken, dass er diese Idee, die aus der Vernehmlassung kommt, dann für den Bericht und Antrag entfernt hat, weil ich denke, dass das dazu geführt hätte, dass sich die Wirtschaft überhaupt nicht mehr an der Debatte und an der Ideensuche nach kostensenkenden Lösungen beteiligen würde. Also wir würden sie irgendwie aus dem Spiel nehmen und das wäre meiner Ansicht nach fatal. Abgesehen davon, dass die Zusatzkosten dann direkt auf die Versicherten zurückfallen würden. Ich denke auch, dass dagegen das Referendum ergriffen worden wäre und alle Chancen gehabt hätte, aber das nur am Rande.
Dann noch zum Abg. Elfried Hasler, unserem neuen Stern am Populistenhimmel: Ich denke, der Abg. Hasler versteht nicht, was wir mit einem solidarischen System meinen, weil er es nicht verstehen will. Er selber hat aber in seinem Eingangsvotum als Problem, das wir hier lösen müssen, ausgemacht, dass Arbeitgeber und Staat mit bis zu 60% die Prämien subventionieren. Diese vertikale Solidarität funktioniert also perfekt. Wir sprechen aber von einer horizontalen Solidarität. Wir wünschen uns, dass die Arbeitgeber und der Staat nicht mehr ständig und immer mehr zur Kasse gebeten werden. Und irgendwoher müssen wir das Geld nehmen, also schauen wir, wo es da ist, und dann finden wir es bei den Versicherten, die eben gut situiert sind und hier ein bisschen mehr beitragen können. Das verstehe ich unter einem solidarischen System: horizontale Solidarität. Aber wer es nicht verstehen will, der versteht es nicht.Hingegen sind die Vorschläge, die wir hier auf dem Tisch haben, die Sie befürworten, Sie wollen eigentlich Verhaltens- und Bewusstseinsänderungen bei den Versicherten erreichen. Das ist etwas, was der Unrechtsstaat DDR auch erreichen wollte. Zum Glück ist dieser Staat vor 25 Jahren untergegangen, da bin ich sehr froh. Ich denke, dass diese Verhaltens- und Bewusstseinsänderungen nicht eintreten werden, wie sollen Sie auch? Denn bei all den Gutsituierten, die wir auch weiterhin schonen, werden Sie - auch wenn Sie die Schraube anziehen wollen oder wie es auch rhetorisch nennen wollen - nichts erreichen, weil Sie diese mit diesen Massnahmen einfach noch nicht treffen und berühren können. Hingegen werden Sie bei denen, die jetzt schon rechnen müssen, da werden Sie einen grossen Schmerz verursachen. Die werden das zu tragen haben. Und das ist es, was wir mit einem solidarischen System meinen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Elfried Hasler, schön, dass Sie da sind und dass ich Ihnen in die Augen schauen kann, das freut mich ausserordentlich. Bei aller Liebe, als ehemaliger gut bezahlter Bankangestellter ist es eben relativ einfach, Eigenverantwortung zu predigen. Wahrscheinlich ist es auch relativ einfach, jährlich 18% in die Pensionskasse einzuzahlen. Und wahrscheinlich ist es ein Tropfen auf den heissen Stein, wenn man jährlich CHF 6'000 an Krankenkassenprämien entrichten muss. Nur - für den Maurer, für die kleine Angestellte ist das wahrscheinlich mehr als ein Monatslohn. Dann möchte ich Ihnen noch empfehlen, zuerst vielleicht die Sozis in den eigenen Reihen auszusortieren, und ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie Marx und Lenin zitiert haben. Ich meine, Ihre Fraktion. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zur von mir eingebrachten Überlegung, die Thematik in eine Landtagskommission zu geben, möchte ich nochmals kurz etwas sagen und auch dem Herrn Gesundheitsminister danken, dass er dafür grundsätzlich offen wäre. Ich kann ihn beruhigen, es wäre keine Überlegung gewesen, wie man mit so etwas die Weiterentwicklung verzögern sollte, sondern es ging darum, wie ich es eigentlich in meinem Votum schon gesagt habe, dass wir eine Kommission bilden, die Vorlage weiterentwickeln oder den Weiterentwicklungsprozess durch die Regierung eng begleiten und bereits im Wege des Gesetzgebungsprozesses zumindest versuchen, Konsens für eine mehrheitsfähige Gesamtlösung zu finden. Wir haben ja alle miteinander eine Verantwortung für das Gesundheitswesen hier im Land und letztendlich stehen wir alle miteinander auf dem Prüfstand vor der Wählerschaft, wie es der Kollege Lampert schon das eine oder andere mal gesagt hat.Allerdings habe ich schon ein bisschen Mühe, dass bereits in der Eintretensdebatte so absolute Positionen eingenommen werden, dass man sagt: ohne Tarmed, dann nicht mit mir. Man bringt schon fünf Leute zusammen, die ohne Tarmed nicht zustimmen werden, dann werde ich fünf Leute zusammenbringen, die ohne die Einführung des Hausarztmodells nicht zustimmen. Die Weissen werden dann sagen: Wir stimmen nur dann zu, wenn es eine lohnabhängige Prämie gibt. Dann gibt es solche, die sagen: Mit oder ohne Bedarfsplanung stimmen wir zu. Dann gibt es solche, die sagen: Mit oder ohne Befristung stimmen wir zu. Ich gebe Ihnen recht, Herr Kollege Lampert - Sie haben mit fünf von 25 schon viel, aber ich brächte für jedes andere Argument auch noch ein paar zusammen. Und dann danke ich auch dem Kollegen Hasler für seine Ausführungen zum Tarmed. Ja, welchen Tarmed soll man denn jetzt schon von Gesetzes wegen einzuführen beschliessen? Die heutige Baustelle oder den künftigen Tarmed, den wir alle noch nicht kennen? Beschliessen wir, einen Tarmed aufzunehmen, der in der Schweiz schon erklärtermassen nicht mehr State of the Art ist, oder kaufen wir die Katze im Sack ein? Das wissen wir auch noch nicht. Wenn ich sehe, wie schon in der Eintretensdebatte hier Bedingungen gestellt werden, dann muss ich allerdings sagen, hätte eine solche Kommission wahrscheinlich relativ schlechte Karten, zu irgendeiner Lösung zu kommen, und dann verbliebe es mir leider nur noch, dem Gesundheitsminister einen wunderschönen Sommer zu wünschen bei der Weiterentwicklung dieser Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Ihre «Tarifkatze», Herr Abg. Christoph Wenaweser, die ist tot, das kann ich Ihnen sagen. Der liechtensteinische Tarif funktioniert nicht, und dann komme ich gerade auch zum Abg. Elfried Hasler: Dr. Gähler hat uns am 26.5.2014 hier drinnen unter anderem gesagt, er sei ein internationaler Tarifspezialist; und auf die Frage, ob es bessere Strukturen, bessere Tarife, als den Tarmed gebe, sagte er Nein und er sagte übrigens auch, auch in der Schweiz muss man über die Kantonsgrenze hinaus vergleichen können. Und wie sind denn die Zahlen, Daten, Fakten? Sie haben zurzeit nichts. Der aktuelle FL-Tarif, das ist die tote Katze in Ihrem Sack. Die macht keinen «Gump», nix. Die ist mausetot, das kann ich Ihnen sagen.Fakt ist einfach, ob der neue Tarmed in der Schweiz funktionieren wird, das wissen wir nicht. Wir wissen nur eines, der alte Tarmed in der Schweiz funktioniert. Die Schweizer sanktionieren, und zwar jährlich. Der FL-Tarif funktioniert nicht. Ob der neue Tarmed in der Schweiz 2017 eingeführt wird, glaube ich persönlich nicht, aber ich bin noch so dankbar, wenn es die Schweizer schaffen bis dann. Aber tun Sie doch nicht so, als ob wir mit dem FL-Tarif irgendetwas brauchbares hätten hier drinnen, das haben wir eben nicht. Aber Sie müssen es dann Ihren Wählerinnen und Wählern erklären, wenn Sie sagen, wir beharren auf unserem FL-Tarif. Wie gesagt, wird das nicht funktionieren. Und übrigens - ich wiederhole mich ja nicht gerne, aber ich sage es jetzt halt wieder - hat die Ärztekammer uns allen ein Schreiben geschickt. Da drin steht: «Die statistische Methode wird», das ist das Ding, dass Sie jetzt dann wieder einführen wollen mit diesem blauen Papier hier, «in einem so kleinen Kollektiv rechtlich nicht standhalten», das kleine Kollektiv, das ist Liechtenstein, «während ein Vergleich mit Schweizer Ärzten aufgrund der unterschiedlichen Tarife und Abrechnungsmodi nicht möglich ist. Somit wäre in Zukunft eine Überprüfung sowie Sanktionierung fehlbarer Leistungserbringer formaljuristisch nicht mehr möglich.» Ich denke, die Ärztekammer spielt mit offenen Karten. Wenn man das nicht akzeptieren will, dann bleiben Sie beim FL-Tarif, wie gesagt, die Katze, die ist tot. Und da sind wir eben bei den Zahlen, bei den Daten und bei den Fakten.Ich mache hier eine klare Vorgabe. Ich kann es gegenüber meinen Wählerinnen und Wählern nicht verantworten, dass wir von ihnen mehr Eigenverantwortung einfordern und parallel schauen wir zu, wie schwarze Schafe das System ausnutzen. Wenn das andere Damen und Herren hier drin können, dann ist es ihre Entscheidung. Ich werde da nicht mitspielen, wie gesagt: Im Jahr 2003 hat schon einmal ein Gesundheitsminister gesagt, wir werden dann zwei Jahre später etwas einführen. Jetzt sind wir zehn Jahre später - nichts ist eingeführt. Gebrannte Kinder fürchten das Feuer. Die Faktenlage ist erdrückend, aber wie gesagt, wenn man es nicht hören will, dann gehen Sie Ihren Weg, mir ist das egal. Deshalb sage ich, für mich ist klar, ohne Tarmed keine KVG-Revision. Wenn es die Schweizer schaffen, bis zum 1.1.2017 den neuen einzuführen, kann ich mit dem auch leben, habe ich kein Problem. Aber wie gesagt, ob der neue funktionieren wird, das wissen wir nicht. Das ist eine Vermutung. Wir wissen nur etwas ganz sicher: Unser funktioniert nicht. Null Franken zurückbezahlt, null schwarze Schafe sanktioniert. Das ist die Faktenlage. Stimmt es oder nicht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte noch ganz kurz auf das letzte Traktandum eingehen - Beantwortung der Kleinen Anfragen. Ich denke, diese Debatte und auch die 1. Lesung, sofern es dazu kommt, wird noch sehr lange dauern; und ich glaube, es wäre angebracht, dass wir dann die Beantwortungen der Kleinen Anfragen per E-Mail zugestellt bekommen. Das müsste aber jetzt eigentlich beschlossen werden, ansonsten ist das organisatorisch etwas schwierig zu bewerkstelligen, weil wir uns am Freitagabend befinden.Gibt es dagegen Opposition, dass diese Fragen per E-Mail beantwortet werden? Ansonsten wäre das so beschlossen. Vielen Dank. Dann werde ich noch das Wort an den Herrn Regierungsrat geben und nachher abstimmen lassen über Ende der Debatte.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. In aller Kürze möchte ich noch die gestellten Fragen beantworten, sofern Sie meines Erachtens wesentlich sind für die Eintretensabstimmung.Der Abg. Wendelin Lampert hat in den Raum gestellt, dass der kranke Mittelstand bezahlt. Es bezahlt jeder, der Leistungen konsumiert, in Zukunft mehr, als er heute bezahlt. Aber genauso wie heute ist dieser Betrag gedeckelt. Heute ist er gedeckelt auf CHF 800, nachher auf CHF 1'400, dafür kann man sich eine Prämienersparnis um CHF 300 erlauben.Die Mehrkosten, die Sie angesprochen haben, sind zum allergrössten Teil aus den Veränderungen der Ergänzungsleistungen abzuleiten. Ganz in aller Kürze: Die Ergänzungsleistungen koordinieren heute nicht gut mit der Prämienverbilligung. Da funktioniert etwas nicht, da ist bei den letzten Gesetzesvorhaben etwas schiefgelaufen, weil die letzte KVG-Revision ja auch Hals über Kopf abgewürgt wurde, dann stimmten diese beiden Systeme nicht mehr miteinander überein. Und jetzt gibt es heute Personen, die zwischen Stuhl und Bank fallen und bei den AHV-Ergänzungen wegen gesetzlicher Festlegung eben nicht die volle Prämie erstattet bekommen. Und das ist ein Zustand, den es abzustellen gilt, das ist einfach ein Reparaturprojekt und das ist die Hauptlast dieser Million, die Sie da erwähnt haben.Dann gehe ich mit Ihnen einig, wir haben keinen Brief bekommen von Prämienzahlern. Deshalb möchte ich die Prämienzahler auffordern, bitte schreiben Sie uns auch Briefe, damit Sie auch gehört werden, genauso wie die Interessengruppen.Die Frage des Abg. Erich Hasler habe ich unterschlagen: Ja, wir werden diese flexible Regelung anschauen und den Vorschlag prüfen, sofern es zu einer 2. Lesung kommt.Die Mutterschaft und FAK: Es war ja in der Vernehmlassung genau das vorgeschlagen, dass man die Mutterschaftsversicherung über die FAK bezahlen kann, und das wurde in der Vernehmlassung eben von den Vernehmlassungsteilnehmern abgelehnt. Sie können das nachlesen im Bericht und Antrag. Es ist dort ausgeführt.Ja, ich glaube, das waren alle Fragen, die noch zu beantworten sind vor der Eintretensabstimmung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag auf Ende der Debatte ab. Wer dem Antrag auf Ende der Debatte stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben. Somit können wir jetzt über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen Eintreten beschlossen.Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung durch Artikelaufruf vor.Abg. Peter Büchel
Ich möchte beantragen, dass wir die Gesetzestexte komplett lesen, danke.Landtagspräsident Albert Frick
Damit ist die Entscheidung schon gefallen. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3a Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3a Abs. 1a steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zu Artikel 3a, der eigentlich hier nicht erwähnt ist, und da geht es um den Risikoausgleich. Da würden mich dann Ausführungen dazu interessieren, wie der Risikoausgleich funktioniert. Wenn wir die Kassen haben, bezahlt eine der anderen, das ist mir klar. Aber ich habe schon von Fällen gehört, wo dann die Kasse, die Geld erhalten hat, tiefere Prämien angeboten hat, um Kunden zu gewinnen. Das würde mich jetzt wundern, ob das möglich ist in Zukunft, ob das so funktioniert oder ob das nicht zulässig ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Im neuen Artikel 3a Abs. 1a ist der Risikoausgleich auf Leistungen für Mutterschaft beschränkt. Der Risikoausgleich für ältere Personen ist nicht mehr enthalten, ich würde gerne fragen, weswegen dem so ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Frage der Abg. Judith Oehri werden wir für die 2. Lesung vorbereiten. Sie betrifft ja den Art. 3a - ebenso werden wir auf Ihre Fragen eine Antwort finden. Es wird systemisch sein, es ist wahrscheinlich schlicht und einfach nicht mehr nötig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 4 Abs. 1 Bst. cbis wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. c bissteht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, hier ist im Kapitel 3.6, «Verbesserung der Datengrundlagen», auf Seite 31 das Folgende nachzulesen: «Die Daten, welche im Zusammenhang mit den von den Kassen vergüteten Leistungen entstehen, sollen für die Steuerung, die staatliche Aufsichtsfunktion, die Statistik, oder auch zum Zwecke der Forschung besser nutzbar gemacht werden.» Da würde mich natürlich jetzt schon interessieren, wie diese staatliche Aufsichtsfunktion wahrgenommen werden soll, wenn keine vergleichbare Grundlage besteht. Sie merken schon, auf was ich anspiele, dieses Spielchen wird sich jetzt halt noch etliche Male wiederholen, mitunter kommt dann eine gewisse Einsicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Eine Frage hätte ich zu diesem Art. 4 allgemein. Es gibt 4a dann auch. Wie schaut es aus mit dem Datenschutz, wenn solche Leistungen oder Fakturierungen von Leistungen ausgeweitet werden, ist das gewährleistet? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, Herr Abg. Lampert, Sie können sich einige Ihrer Fragen wahrscheinlich sparen, erstens weil die Regierung zur Einsicht gekommen ist, dass wir mittelfristig Tarmed haben müssen. Die andere Sache ist: Auch mit unserem heutigen Tarif sind weitreichende Erkenntnisse möglich, wenn man diese Abrechnungsdaten eben hat. Denn es ist nicht so, dass alle Ärzte komplett individuell und nicht vergleichbar sind in unserem Land. Man kann sehr wohl und eben auch auf dieser Detaillierungsebene sehen, wie jemand arbeitet, was jemand tut, wo jemand eventuell überbordet. Also die Daten sind sehr wertvoll und das ist sehr wichtig. In der Schweiz hat man auch die Philosophie, dass man jetzt genauer hinschauen und das System besser kennen muss und nicht nur den Sachen ihren Lauf lassen kann.Die Frage zum Datenschutz ist wichtig. Hier wird den Datenschutzerwägungen Genüge getan. Die Daten werden ja anonymisiert übertragen und Rechnungsdaten sind keine besonders schützenswerten Personendaten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesundheitsminister für seine Ausführungen. Ja, die Daten, die mögen schon gewisse Erkenntnisse geben, aber die Faktenlage ist halt so, dass diese Daten anscheinend nicht ausreichen, um vor Gericht zu bestehen. Deshalb führen wir auch endlos lange WZW-Verfahren beziehungsweise Wirtschaftlichkeitsverfahren durch. Die Erfolge sind mehr als bescheiden. Deshalb muss ich hier halt auch feststellen: Ohne vergleichbare Transparenz, wie es ja auch die Ärztekammer im vorhin gerade zitierten Schreiben selbst ausführt, wird es schwierig werden. Der Switch von der analytischen zur statistischen Methode nützt nichts, wenn man keine Vergleiche hat. Wie gesagt, das Vergleichskollektiv im Land ist zu klein, wir müssen uns über die Landesgrenzen hinaus vergleichen können, wie es Dr. Gähler auch hier drinnen erwähnt hat. Und deshalb - denke ich - wäre Tarmed kein Luxus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte Sie daran erinnern, Sie mögen recht haben. Bei den Wirtschaftlichkeitsverfahren ist der gleiche Tarif tatsächlich eine Erleichterung. Aber es gibt auch eine Welt ausserhalb des Streits. Es gibt eine Welt der Erkenntnis, wo man Trends frühzeitig erkennt und unter Umständen eben auch über andere Methoden, wie zum Beispiel, wenn es ruchbar wird, dass gewisse Leistungen einfach Mode werden, die allgemein als nutzlos angesehen werden, aber einfach lukrativ sind, dann kann sie die Regierung einfach aus dem Leistungskatalog streichen. So etwas kann basierend auf der Erkenntnis dieser Rechnungsdaten auch passieren. Bis heute schwimmen wir komplett im trüben Wasser. Wir wissen nur so ungefähr ein bisschen etwas und zum ersten Mal haben wir jetzt für das Jahr 2014 oder für eine Zwölfmonatsperiode auch etwas davor ziemlich genaue Daten, was abgerechnet wird. Wenn wir die Daten regelmässig haben, dann können wir eben Trends erkennen. Und die können auch genutzt werden für Situationen, die nicht nur Wirtschaftlichkeitsverfahren darstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das anerkenne ich durchaus, dass Sie sagen, es gibt auch eine Welt ausserhalb des Streits. Das ist ja sehr gut, nur denke ich, diese Daten wären ja mit Tarmed genau gleich vorhanden, sprich diese Welt ausserhalb des Streits. Man kann ja die Tarmed-Daten auch für andere Analysen verwenden. Mitunter kann man sie dann eben auch vergleichen mit der Schweiz - nicht mitunter, man kann sie ganz sicher mit der Schweiz vergleichen, und das ist ja genau der Clou an Tarmed.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 4a Abs. 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4a Abs. 3a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, im Kapitel 3.6, «Verbesserung der Datengrundlagen», wird auf Seite 31 eben auch auf diesen Artikel 4a Abs. 3a verwiesen und da wird, wie bereits vorhin zitiert, auf diese staatliche Aufsichtsfunktion hingewiesen. Und da kommen wir eigentlich genau zur gleichen Debatte. Wie will man die staatliche Aufsichtsfunktion effektiv wahrnehmen, wenn man keine Vergleichs-grössen hat? Das zu kleine Vergleichskollektiv in Liechtenstein lässt diese Vergleiche nicht zu, deshalb sollte man ein Vergleichskollektiv nehmen, das auch effektive Vergleiche zulässt. Ja, die Debatte haben wir vorhin gerade geführt, ich denke, das gilt bei diesem Art. 4a Abs. 3a genau gleich.Landtagspräsident Albert Frick
Wir können weiterlesen. Art. 4b Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, die Aufgliederung nach Kategorien und Fachgruppen bewahrt ja bereits die Anonymität des Einzelnen. Also meines Erachtens ist der letzte Satz «Die Anonymität der Leistungserbringer ist dabei zu wahren» eigentlich obsolet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Dazu gab es einen grossen Streit, der bis zum Staatsgerichtshof ging. Und der Staatsgerichtshof hat dann eben entschieden, was Anonymität sei und was nicht Anonymität sei. Aber wenn man das ändern will, dann wird man sich damit befassen müssen, dass wieder die ganzen Instanzenzüge gehen, aber die Gerichte müssen ja auch beschäftigt sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
War nicht da die Diskussion, dass eine Gruppe von Leistungserbringern eine bestimme Grösse haben muss, damit sie eben noch als anonym gelten kann? Das ist wahrscheinlich aus diesem Grunde da hereingekommen. Denn wenn es eine zu kleine Gruppe ist, dann sind die vielleicht auch relativ schnell bekannt, aber die Regierung kann das ja sicher noch prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Ja, aber wenn diese Gruppe - extrem gesagt - aus einem besteht, und es besteht eine Veröffentlichungspflicht, dann ist die Anonymität in dem Sinn hin wie her nicht mehr gewährleistet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Also eigentlich ging es in diesem Absatz nur darum, dass wir das Wort «Medikamente» durch das Wort «Heilmittel» ersetzt haben in dieser Revision. Aber um noch ein paar Worte zu sagen zu dieser Veröffentlichungspflicht der Umsätze: Es hat sich am Schluss herausgestellt, beziehungsweise es heisst nicht, dass das Gericht das so entschieden hat, sondern das Gericht ist einem Vorschlag des Amtes für Statistik gefolgt, dass einfach die Top Five durch Sterne zu ersetzen sind, also dass die ersten fünf nicht genannt werden dürfen und - wenn ich mich recht entsinne - auch Gruppen, die kleiner sind als fünf, nicht aufgeführt werden. Die müssen dann halt unter «übrige Spezialisten» oder so etwas gemacht werden. Und es ist klar, wenn man es so machen würde, dass man die Leistungserbringer wirklich benennen würde nach Fachgruppen, und es gibt nur einen in einer Fachgruppe, dann wäre der Fall klar. Aber - meine persönliche Ansicht ist, Sie könnten diese Umsätze an die Kirchentüre nageln, das wäre mir lieber. Dann wüssten wir, was Sache ist, aber - wie gesagt - gewisse Leute sehen das halt anders. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, das ist eben genau die Krux mit dieser Anonymität, die eben auch der Tarmed mit sich bringt. Wir haben nicht einmal nach innen Anonymität. Wie wollen wir dann teilweise dann noch vergleichen? Es wird schon an und für sich schwierig, weil wir eine kleine Gruppe im Land haben, die man vielleicht nicht einmal legal nach aussen vergleichen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, dieser Absatz war ein riesiger Kampf, das kann ich Ihnen sagen. Bis wir den so im Gesetz hatten - der Gesundheitsminister hat es gerade ausgeführt. Das wurde durchjudiziert bis zum Staatsgerichtshof und das war eine Initiative von unserer Seite. Und wie gesagt: Ich wäre sehr vorsichtig. Was ich weiss, wenn es in einer Gruppe nur einen gibt, dann werden eben mehrere Gruppen zusammengefasst, um diese Anonymität unbedingt zu gewährleisten. Und persönlich muss ich sagen, ich hätte lieber Tarmed als diese Bestimmung. Denn die Daten müssen bei den Krankenkassen bekannt sein. In einem schönen statistischen Buch nützt es mir relativ wenig. Im Prinzip sind die Kontrollorgane die Krankenkassen. Aber wie gesagt: Dieser Absatz ist besser als nichts, aber das war ein riesiger Kampf, das kann ich Ihnen schon sagen, aber den haben wir gewonnen.Landtagspräsident Albert Frick
Wir können weiterlesen. Art. 7 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich habe eine Frage zu Bst b. Was ist jetzt, wenn ein Arbeitnehmer bei einer Firma beschäftigt ist, die den Hauptsitz in der Schweiz hat, und man hat auch den Vertrag mit diesem Schweizer Hauptsitz, aber der Einsatzort ist Liechtenstein? Fällt er dann unter Bst. b oder nicht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wenn er in der Schweiz angestellt ist, dann ist er ja entsendet nach Liechtenstein. Dann gelten diese ganzen Dinge, dass er entsendet ist. Wenn er in Liechtenstein angestellt ist, dann muss diese Firma eine Niederlassung in Liechtenstein haben, sonst geht es ja nicht. Man kann bei einer Schweizer Firma in der Schweiz angestellt sein, dann hat man einen Schweizer Arbeitsvertrag mit dieser Schweizer Firma in der Schweiz und nicht einen liechtensteinischen. Also ich stelle mir das schon etwas seltsam vor, dass man jemanden als in Liechtenstein angestellt anschauen kann, wenn er bei einer Schweizer Firma mit einem Schweizer Arbeitsvertrag angestellt ist. Ich denke, sonst müssen Sie mir auf die Sprünge helfen, wie Sie das Beispiel genau meinen, ich verstehe das nämlich nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Vielleicht als Beispiel. Ich kann es gerade an der Concordia erklären. Also zum Beispiel die Case Manager waren in Luzern angestellt, aber effektiv war man in Schaan eingesetzt. Man hatte nur das Gebiet Liechtenstein und war auch in Schaan stationiert. Aber es waren alle Case Manager von der ganzen Schweiz in Luzern zusammengefasst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Also wenn Sie konkret die Schweiz meinen, dann gilt hier in diesem Fall die Vaduzer Konvention. Da geht es dann um den Wohnort.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Österreichische Grenzgänger können ja aufgrund einer bilateralen Regelung wählen, wo sie sich versichern wollen, und von dem her sind sie ja nicht in jedem Fall obligatorisch nach diesem Gesetz zu versichern. Und von dem her frage ich mich, ob diese absolute Formulierung hier nicht falsch ist. Müsste hier nicht irgendwie ein Zusatz noch heissen: «sofern im Falle von Grenzgängern keine abweichenden, bilateralen Regelungen bestehen»? Oder so ähnlich? Denn hier wird absolut gesagt: Wohnsitz, Erwerbstätigkeit - Punkt. Und das gilt ja für Österreicher nicht. Und der gleiche Punkt auch noch unter Bst. b: Diese absolute Regelung scheint mir auch hier nicht ganz korrekt, da der Anspruch auf Taggeld ja mit Vollendung des 70. Altersjahres gemäss Art. 14 endet. Also müsste es korrekterweise nicht auch hier «vorbehältlich Art. 14 Abs. 1 Ziff. e» in einem Nachsatz heissen? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Die Vorlage ist legistisch geprüft, wir werden aber nochmals anschauen, ob ihr Einwand berechtigt ist und ob man da wirklich noch etwas reinschreiben muss. Ich denke weniger, dass das der Fall ist, aber wir werden das auf jeden Fall nochmals prüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Art. 7 Abs. 1 regelt die Versicherungspflicht. Der Art. 14 anschliessend regelt die Leistungspflicht. Ich stelle deshalb die Frage bei Abs. 1 Bst. b, die Krankengeldversicherten, ob man da nicht eine Präzisierung einbauen müsste, die lauten könnte: «... die in Liechtenstein tätig sind und über AHV-pflichtiges Einkommen verfügen», oder dass man schreibt: «... längstens jedoch, bis der Versicherte das 70. Lebensjahr vollendet hat». Das wäre einfach zur Übereinstimmung mit dem anschliessenden Art. 14.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Auch hier muss ich sagen, die Vorlage ist legistisch geprüft und die Dinge müssen zueinander stimmen. Wenn dem nicht so wäre - und das werden wir nochmals prüfen -, dann müssten wir hier entsprechende Vorbehalte einbauen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Wenn ich also Art. 7 Abs. 1 Bst. b richtig verstanden habe, dann sind also in Zukunft Personen im Rentenalter, die noch arbeiten, dann obligatorisch auf Krankentaggeld zu versichern. Nach meiner Ansicht werden da sehr ungünstige Risiken in die Krankentaggeldversicherung aufgenommen, weil die Wahrscheinlichkeit, dass jemand in diesem Alter schwer erkrankt, natürlich wesentlich höher ist als bei einem jüngeren Arbeitnehmer. Ich frage mich, wie sinnvoll es ist, dass man einen 67-Jährigen, wenn er krank oder schwer krank wird, dann unter Umständen noch 720 Tage irgendwie ein Taggeld bezahlt. Oder ist diese Zahlpflicht beschränkt? Respektive, wenn das so wäre, dann wäre das an und für sich irgendwie auch nicht ganz fair, denn wenn man einzahlt, dann müsste man grundsätzlich auch beziehen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, Ihr Einwand ist völlig berechtigt. Wie schon ausgeführt, haben wir diesen Artikel, die Versicherung von ältereren Arbeitnehmern, aufgenommen, weil gemäss ABGB eine Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall besteht, diese vom Arbeitgeber aber bis heute nicht versichert werden kann. Wir haben aber, das werden Sie weiter hinten sehen, nicht diese ganzen 720 Tage innerhalb von 900 Tagen festgelegt, sondern nur eine sehr viel kürzere Frist von 180 Tagen. Also wir haben dieser Problematik Rechnung getragen. Aber wir mussten das Problem lösen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, und sich dagegen nicht versichern kann.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Erich Hasler
Danke für das Wort. Wäre es dann nicht möglich, dass man anstelle des Krankenversicherungsgesetzes eben Pragraf 1173a Art. 18 und 19 ABGB ändern würde und eben diese Versicherungspflicht für Personen im Rentenalter nicht mehr aufrechterhalten würde?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Das würde bedeuten, dass jemand, wenn er im Rentenalter noch weiterarbeitet, eventuell auf ein Einkommen angewiesen ist, dann einfach keinen Schutz mehr geniesst, wenn er krank wird, und das hätten wir nicht gewollt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Ja, vorstellbar wäre ja auch quasi dies auf freiwilliger Basis zu machen. Dass man das als keine gesetzliche Verpflichtung versteht, aber wenn jemand wünscht, dass er versichert wird, dass ihm die Möglichkeit geboten wird.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Die Frage ist, wem man die Möglichkeit bietet. Dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer - dann wird vielleicht der Arbeitgeber das eher nicht machen und der Arbeitnehmer schaut dann in die Röhre, wenn es so ist. Also am Arbeitsrecht würde ich jetzt nicht auch noch stark rütteln, nur weil wir das KVG jetzt bearbeiten.Landtagspräsident Albert Frick
Wir können weiterlesen. Art. 9a Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier ist auf Seite 50 im Kapitel 4.2.6, «Anpassung des Leistungskataloges», unter anderem folgendes nachzulesen: «Im Ergebnis wurde die KVV per 1. Januar 2014 weitestgehend an das Schweizer Recht angepasst. Die Übernahme von Änderungen in der Schweiz in das Liechtensteinische Recht erfolgt seither fortlaufend.» Ich frage mich nur, ansonsten wird ja immer das Argument eingebracht, wir hätten hier die Autonomie zu bewahren und die Eigenständigkeit zu verteidigen. Jetzt lese ich hier, dass man hier anscheinend via Verordnung grundsätzlich so ziemlich alles übernimmt aus der Schweiz. Das ist ein bisschen ein Wandel nach meinem Dafürhalten. Ich kann den nur unterstützen, aber ich erkenne hier einfach einen Widerspruch, zumindest wie es in der Vergangenheit immer wieder thematisiert wurde. Anscheinend übernimmt man jetzt hier diverse Anpassungen fortlaufend aus dem Schweizer Recht.Im weiteren frage ich mich: Auf Seite 50 wird auch ausgeführt, dass es sich hierbei eben um Verordnungsmaterie handelt bei dieser KVV. «Die Regierung wird diesen Punkt aufgreifen und einer genauen Prüfung unterziehen». Und ich frage mich ganz konkret im Bereich von Masseuren, Physiotherapeuten, Naturtherapeuten: Will hier die Regierung konkret Gebrauch machen von dieser Verordnungskompetenz?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es sind schon Arbeiten seit längerer Zeit, dass man die Kompatibiliät zur Schweiz herstellt, indem man den Leistungskatalog auch zur Schweiz kompatibel macht. Wir wären grundsätzlich frei in unserem Land. den festzulegen, wie es uns Spass macht. Aber in der Regel: Wenn die Schweiz eine Änderung vornimmt, dann hat das auch seinen Grund und wir können die Begründungen anschauen und in der Regel entscheiden wir uns dann, ähnlich zu verfahren wie in der Schweiz. Mit Ausnahme dieser historischen Dinge, dass nämlich die Massagen, die vom Arzt angeordnet werden - es geht hier immer nur um angeordnete Leistungen. Es kann niemand einfach zu einem Masseur hingehen und sagen: Mach mal. Also das kann man natürlich schon, aber man muss es selbst bezahlen. Hier geht es um die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die bezahlt nur angeordnete Leistungen. Und die Prüfung, die wir hier vorzunehmen haben, ist, wenn diese Leistung angeordnet wird, dann kann sie bei uns im Land entweder beim Physiotherapeuten oder beim Masseur angeordnet werden. Und jetzt ist die Frage: Soll sie in Zukunft nicht mehr beim Masseur angeordnet werden können? Das ist die Frage, die wir zu prüfen haben werden. Und ich kann Ihnen heute darauf dort keine Antwort geben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 14 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte etwas zur Diskussion stellen, und zwar sind ja die meisten ab dem dritten Tage - oder viele - Taggeldversichert. Aber viele Arbeitgeber verlangen schon, dass man ab dem ersten Tag zum Arzt geht und ein Arztzeugnis bringt. Jetzt frage ich mich, wer soll das bezahlen? Muss ich das? Als Arbeitnehmer habe ich Selbstbehalt, höhere Prämien, es generiert mehr Arztbesuche. Oder soll man sagen, okay, wenn es ab dem dritten Tag, dann muss der oder die Arbeitnehmer/-in auch erst am dritten Tag zum Arzt? Und wenn man es vorher will, dann soll es der Arbeitgeber selber bezahlen. Das möchte ich zur Diskussion stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich frage mich hier halt, ob diese Regelung nicht auch eine Kostensteigerung verursacht. Ich denke, der Abg. Erich Hasler hat es auch schon vorhin, beim vorhergehenden Artikel, erwähnt, das frage ich mich auch hier. Und konkret frage ich mich auch: Was gilt betreffend die Leistungsdauer, wenn eben diese Arbeitsunfähigkeit vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters beginnt und dann eben weitergeführt wird? Betreffend diese Arbeitsunfähigkeit: Was gilt da konkret, diese 720 oder 180 Tage oder was ist hier vorgesehen? Und eben die Grundsatzfrage: Sind nicht zusätzliche Kosten mit diesem Artikel verbunden? Sie haben vorhin schon gesagt, wir möchten hier nicht noch arbeitsrechtliche Bestimmungen auch noch einfliessen lassen in diese KVG-Vorlage, aber dass man sich einfach auch bewusst ist, was das mitunter für Konsequenzen hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich komme nochmal von der anderen Seite, aber ohne eine weitere Kommentierung durch den Herrn Gesundheitsminister zu erwarten. Die Leistungspflicht der Versicherung wird hier im Bst. e klar mit einem Enddatum versehen und darum bitte ich wirklich zu prüfen, ob die Versicherungspflicht in Art. 7 analog geregelt sein sollte oder analog definiert sein sollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte die Abg. Oehri unterstützen, dass es gleich geklärt ist, ob man wirklich nach dem zweiten Tag dieses Zeugnis braucht beziehungsweise nicht erst am dritten Tag, ob dieser administrative Aufwand irgendwie höher ist beziehungsweise wer den bezahlen müsste. Es gibt eben leider Unternehmen, die ab dem ersten Tag dieses Arbeitszeugnis einfordern, auch für eine kleine Grippe. Ich frage mich einfach, wie gross der effektive Effekt oder Nutzen für die Allgemeinheit ist, wenn man dies auf den zweiten oder ersten Tag eben festlegt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Erich Hasler
Danke für das Wort. Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, dann haben wir jetzt eine Krankentaggeldversicherung, die auf jeden Fall ab dem zweiten Tag ein Krankengeld bezahlt, respektive alle sind gleich versichert. Wie schaut es aus mit den Wartefristen? Bisher war es ja immer möglich, dass ein Arbeitgeber wählt, welche Wartefrist er eben selber quasi finanzieren möchte. Und eine Krankentaggeldversicherung, die ab dem zweiten Tag zahlt, die ist natürlich mindestens doppelt so teuer, als wenn ich eine Versicherung abschliesse, die erst nach beispielsweise 60 Tagen bezahlt. Ich meine, dann hätte ja der Arbeitgeber überhaupt keinen Spielraum mehr, eben Eigenverantwortung zu übernehmen, und das finde ich total kontraproduktiv, das muss ich hier schon sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, vielleicht auf die Frage der Abg. Judith Oehri. Also es ist ja dem Arbeitgeber unbenommen, wenn er sagt, ich will ab dem ersten Tag ein Zeugnis haben. Er zahlt ja auch nach dem Arbeitsrecht vier Fünftel des entgehenden Lohnes ab dem ersten Tag, obwohl der Versicherte abwesend und krank ist. Es war also bisher so, dass da eine Lohnzahlungspflicht ist, das wurde ja vorher auch angesprochen. Und das andere ist ja dann die Frage, wo der Abg. Hasler fragt, die Arbeitgeber können ja hier einen Aufschub bis 360 Tage machen und haben dann einfach die Haftung für diese Zeit über vier Fünftel des entgehenden Lohnes. Also denke ich, das hat bislang gut funktioniert, und sehe hier keinen Änderungsbedarf. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zum Abg. Wendelin Lampert: Was dazu kommt, sind Personen zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr und dann auch noch für 180 Tage und nicht für 720 Tage. Wir werden versuchen, auf die 2. Lesung, sofern dies möglich ist, eine Rechnung anzustellen, was das ausmachen könnte. Dann haben Sie gefragt, was gilt. Da möchte ich auf den letzten Satz im Bst. d verweisen. Wenn die 720 Tage ausgeschöpft sind, dann gibt es auch ab Rentenalter nicht mehr die vollen 180 Tage. Das ist dort geregelt.Dann die Sache mit dem Zeugnis: Ich bitte Sie, zu beachten, dass der zweite Tag nach dem Tag der Erkrankung der dritte Tag ist. Da hat sich nichts geändert gegenüber heute. Und auch zum Abg. Erich Hasler möchte ich sagen: Bezüglich der Wartefristen hat sich ebenfalls nichts geändert gegenüber heute.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, dieser Aufschub da, wo praktisch der dritte Tag ist, das bezieht sich ja dann immer auf einen Krankheitsfall. Also ist das richtig? Wenn bei Krankheitsfall die ersten zwei Tage der Arbeitgeber bezahlen muss, dann kommt er später nachher wieder drei Tage arbeiten und danach tritt der erste Krankheitsfall wieder ein, dass dann eigentlich die Krankenfortzahlung gewährleistet ist. Ich weiss jetzt nicht, ob Sie das verstanden haben, was ich gemeint habe? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Regierungsrat Pedrazzini, haben Sie das verstanden?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich versuche mal eine Antwort, vielleicht gelingt sie. Es heisst, während 720 Tagen innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen. Also wenn die Krankheit Unterbrechungen hat, dann sind das halt so und so viele Tage innerhalb einer grösseren Zahl von Tagen. Aber da ändert sich gegenüber dem heutigen Zustand auch nichts.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Vielleicht zur Aussage vom Abg. Batliner. Ja, aus Arbeitgebersicht verstehe ich das schon. Ich störe mich mehr daran, dass ich Fälle erlebe, die am ersten Tag zum Arzt gehen und dann fünf Tage voraus krankgeschrieben werden. Und die Überlegung war, dass man vielleicht am dritten Tag schon wieder gesund ist und dann zur Arbeit geschickt wird und dann nicht so präventiv krankgeschrieben wird. Das war der Hintergrund meiner Frage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber die ersten zwei Tage, die sind bis jetzt nicht bezahlt. Auch nicht vom Arbeitgeber? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Nach meinem Verständnis werden sie heute bezahlt, aber nicht von der Versicherung. Hier geht es ja nur um die Versicherung. Die Leistungen des Arbeitgebers sind im ABGB, im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, geregelt. Zuerst zahlt der Arbeitgeber und dann zahlt die Versicherung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 16b wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16b steht zur Diskussion.
Ich möchte an dieser Stelle meine drei Anliegen loswerden, die ich in der Eintretensdebatte erwähnt habe. Erstens soll die Regierung die Bedarfsplanung erstellen. Die Kassen und Ärztekammer können oder sollen angehört werden. Dann soll eine flexible Anwendung stattfinden, das heisst, bei Erreichen des Pensionsalters ist zwingend eine zusätzliche Stelle zur Sicherstellung der Versorgung zu schaffen. Und drittens ist mit 75 Jahren die OKP-Zulassung zwingend abzugeben. Das wären meine drei Anliegen. Ich bitte die Regierung, diese zu prüfen.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Es tut mir leid, ich muss noch auf einen anderen Artikel kommen, der hier nicht drin ist, und zwar Art. 16a Abs. 4. Er heisst «Die Regierung erlässt nähere Vorschriften über die Zulassung von Einrichtungen des Gesundheitswesen der akuten Krankenpflege und Rehabilitation (Spitäler), der Pflege und medizinischen Betreuung von Langzeitpatienten (Pflegeheime) sowie anderer von der Regierung bezeichnete Einrichtungen des Gesundheitswesens.» Ich wäre froh, wenn die Regierung etwas prüfen könnte, und zwar, ob es möglich wäre, dass, wenn eine Therapie im Ausland nicht teurer ist und eventuell erfolgsversprechender, die Kasse dann im Einzelfall auch diese Leistungserbringer zulassen kann. Also ein Beispiel: Es kann sein, dass zum Beispiel eine türkische Person zu wenig gut Deutsch kann, um in eine Therapie zu kommen oder in eine Klinik zu gehen. Und es gibt kaum türkischsprechende Therapeuten. Und da wäre es manchmal hilfreich, wenn man sagen könnte: Okay, Du kannst in eine Institution in deinem Heimatland gehen. Das würde wahrscheinlich die Kosten reduzieren. Dass man das prüft. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Hier möchte ich nur kurz sagen, wenn die Krankenkasse freiwillig eine Kostengutsprache macht, kann sie alles tun auf der ganzen Welt. Das ist überhaupt kein Problem. Aber das wird dann eben von der Krankenkasse geprüft im Einzelfall, wenn jemand sagt, ja, also jetzt würdet ihr mir eine Therapie dort bezahlen, aber die Therapie am Ort B wäre viel günstiger und hätte viel höhere Erfolgsaussichten - zum Beispiel aus den Gründen, die Sie genannt haben: sprachliche Barrieren und so weiter -, wenn die Krankenkasse sich überzeugen lässt, ist das heute schon überhaupt kein Problem. Die Krankenkasse darf immer eine Kostengutsprache machen, wenn sie glaubt, dass eine Behandlung besser oder günstiger oder wirtschaftlicher und zweckmässiger sei. Das ist immer möglich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich beziehe mich auf den Abs. 6, wo es um die Besetzung der frei werdenden Stellen geht. Dort drinnen heisst es: Den Entscheid über die Besetzung fällen die Ärztekammer und der Krankenkassenverband. Der Entscheid ist schriftlich zu eröffnen und bei Streitigkeiten findet Art. 28 Anwendung. Dieser Art. 28 ist dieser Schiedsgerichtsartikel, das heisst, wenn jemand eine Stelle nicht bekommt, einen negativen Bescheid erhält, dann kann er das nach meinem Verständnis über ein Schiedsgericht anfechten. Und beim Schiedsgericht kann man zunächst einmal darum streiten, wer der Vorsitzende wird, und wenn man sich nicht einigt, dann wird das Obergericht einen Vorsitzenden bestellen. Wenn das Urteil des Schiedsgerichts nicht anerkannt wird, dann kann das auf dem ganzen langen Weg der Zivilprozessordnung von oben nach unten, Obergericht, Oberster Gerichtshof angefochten werden. Ist es wirklich sinnvoll, bei der Entscheidung über die Besetzung von Stellen einen so dermassen langen Instanzenzug einzuhalten oder könnte man nicht sagen, der Krankenkassenverband und die Ärztekammer entscheiden und der Entscheid ist endgültig? Ist dieser lange, endlose Instanzenzug notwendig?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Mir wäre es auch lieber, wenn es nicht so sein müsste, aber wir werden das prüfen. Wie bei vielen Verfahren muss es möglich sein für einen Unterlegenen, auch ein Gericht einen Entscheid prüfen zu lassen. Aber wir werden das sicher noch einmal anschauen, ob das gerade in der Grösse sein muss.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Keine Frage zum Gesetzestext selbst, aber die Bitte, in der Stellungnahme auf die 2. Lesung hin eine Aussage zu machen, wie sich die Bedarfsplanung zu den Spitalärzten im Ambulatorium verhält und wie die einbezogen sind oder nicht einbezogen und warum nicht und welche Konsequenzen dies auf das ganze System hat. Wie gesagt, es betrifft wahrscheinlich keinen wichtigen Gesetzestext selbst, aber diese Ärzteschaft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Da haben wir in unserem Land zwei widerstrebende Gesetzesrichtungen. Die eine war, mit der Bedarfsplanung sehr viel einzuschränken, und später hat man die Einrichtungen des Gesundheitswesens erfunden, die wir sehr liberal handhaben. Sie können sich erinnern an die Debatte - ja, auch der Fall einer Interpellation - in diesem Landtag, in dieser Legislaturperiode, wo es darum ging: Können wir denn bei der Klinik Bendern, kann man denn da nicht irgendwie allen alles verbieten, damit die angebotsinduzierte Nachfrage nicht kommt? Die Antwort war: Nein, können wir nicht, wir haben ein sehr liberales Gesetz. Und die Vorschriften der Einrichtung des Gesundheitswesens und die Bedarfsplanung, die beissen sich an mehreren Stellen. Und das ist eine Baustelle, die ich im Ministerium noch habe, da muss noch einiges gehen. Die beiden Gesetze sind nicht gut aufeinander abgestimmt. Deshalb, um Ihre Frage konkret zu beantworten: Spitäler sind Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ärzte, die in Spitälern arbeiten, arbeiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Oft ist dann einer dort, der die OKP-Bewilligung hat, und dann geschehen eben solche Sachen, dass dann mehrere auf eine Nummer schreiben. Das muss man eben sauber trennen und muss halt sehen, wer wirklich was machen kann. Wer darf was machen und wie weit geht das mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens? Dann gibt es noch die Frage der Zuweisung: Wer darf wo zuweisen? Also das ist eine Baustelle, die mir bleibt im Ministerium.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe ja bei der Eintretensdebatte auf den Art. 16 hingewiesen. Im Abs. 1 kommt das Wort «angemessen» vor und dann im Abs. 5 «nicht mehr sachgerecht». Darf ich davon ausgehen, dass die Regierung noch gewisse Ausführungen machen wird auf die 2. Lesung zu diesen Definitionen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, die Ausführungen werden wir machen. Aber ich kann es Ihnen gleich sagen, es gibt da keine absoluten Wahrheiten. Oft ist es dann eben so, dass man feststellt, dass in einem bestimmten Bereich sehr lange Wartefristen da sind, es sind unbestimmte Begriffe, das gibt es in Artikeln eben, aber in der Praxis wird man dann eben sehen, dass die Reklamationen steigen, dass die Leute Monate warten müssen in einer bestimmten Disziplin. Und dann wird man sagen, das wird wohl nicht die richtige Zahl sein, also müssen wir diese Bedarfsplanung anpassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wir sind eben genau bei den Grundversorgern und Spezialisten, zu denen sich die Abg. Rüdisser-Quaderer schon im Eintrittsvotum geäussert hat. Ich wäre auch für diese Töpfe, dass man hier wirklich unterschiedliche Töpfe macht für unterschiedliche Kategorien und diese dann richtig befüllt. Dann auch diese Art und Umfang der Leistungserbringung, dass eben dieses in den Töpfen vorhanden ist. Dann habe ich noch etwas zu Abs. 2: «Die Regierung kann Vorgaben zum Inhalt der Bedarfsplanung festlegen.» Wird dann eine Verordnung festgelegt oder wie muss ich das verstehen? Das hätte ich noch gerne gewusst.Dann unter Abs. 4: «Kommt keine gemeinsame Bedarfsplanung zustande, erstellt die Regierung die Bedarfsplanung mit Verordnung.» Frage: Hat die Regierung die Kompetenz, diese Bedarfsplanung festzulegen oder wo kauft Sie dann diese Kompetenz ein oder wie muss ich das verstehen? Weil sie hat ja im Prinzip die Daten so nicht bei der Hand, wahrscheinlich. Das wäre alles im Moment. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, die Regierung wird, wenn sie die Verordnungsermächtigungen bekommt, auch mit Verordnung das machen müssen. Hat sie auch schon mehrmals, und die Kompetenz der Regierung kann man anzweifeln. Das wird jeden Tag gemacht, das ist normal. Aber es gibt dann eben solche Fälle, wo die Regierung halt sieht, dass - ich konstruiere jetzt einmal ein hypothetisches Beispiel - es einen Mangel an einem bestimmten Fachgebiet gibt und dass diejenigen, die in diesem Fachgebiet arbeiten, jetzt keine Konkurrenz möchten oder keine Lust haben darauf, dass noch ein Dritter kommt, wenn schon zwei sind. Und dann könnte die Regierung sagen: Hört mal, wir haben so viele Reklamationen, es braucht noch einen Dritten in dieser Fachrichtung. Und wenn sich die dann nicht einigen, Krankenkassenverband und Ärztekammer, dann kann die Regierung sagen: So, jetzt bestimmen wir, dass es noch einen Dritten gibt. Das ist dann weniger eine Frage der grossen medizinischen Kompetenz, sondern es ist einfach eine Frage dessen, dass die Regierung sieht, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist, dass man zu wenig Kapazität hat, und sie dann eben diese Kapazität schaffen muss.Wegen der Töpfe: Das gibt es heute schon. Das ist keine Gesetzesmaterie, sondern die Bedarfsplanung ist heute schon untergliedert nach verschiedenen Disziplinen. Und diese Disziplinen sind heute eben nicht gut geordnet und die müssen eben neu geordnet werden, dass es eine Disziplin gibt, die einfach «Grundversorger» oder so ähnlich heisst. Und dass nicht in dieser Grundversorger-Disziplin alle möglichen Leute eine Stelle besetzen, aber letztlich nichts zur Grundversorgung beitragen, weil sie etwas ganz anderes tun den ganzen Tag. Da muss auch noch aufgeräumt werden. Aber das sind Dinge, die, ich denke, in gutem Einvernehmen mit dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer ohne grossere Diskussionen geschehen können, und schon gar nicht müssen wir am Gesetz da gross etwas anpassen, damit wir diese Töpfe richtig zuordnen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, der Herr Gesellschaftsminister hat es jetzt ja eigentlich schon gesagt, ich möchte trotzdem nochmals darauf hinweisen. Wenn Sie sagen, es gibt diese Töpfe schon, Sie sagen, es sind Disziplinen. Wirklich zur Stärkung der Hausarztmedizin soll das klar definiert werden, und zwar in Prozenten ausgedrückt. Danke.Dann hätte ich noch eine Anmerkung, obwohl dieser Artikel jetzt nicht zur Diskussion steht. Im bestehenden KVG, in Art. 16c Abs. 8, werden die Vergütungen von Medikamenten und Medizinprodukten, heute jetzt Arzneimittel und Analysen, per Verordnung geregelt. Eine damit verbundene Erweiterung der Festpreisregelung ist aber erst jetzt im Zuge der KVG-Revision zum Gegenstand geworden. Auf Seite 51 in der Vorlage - jetzt zitiere ich: «Zur Verbesserung der Anreizsituation im Bereich der direkten Arzneimittelabgabe wird die Regierung die Einführung einer Festbetragsregelung weiter verfolgen, wie sie zum Beispiel in Deutschland bereits umgesetzt wurde.» Dazu möchte ich einfach sagen, sollte die Regierung erwägen, dieses Thema in Zukunft näher zu definieren, sollten die direktbetroffenen Leistungserbringer in diesen Prozess mit einzubinden sein. Für die praktische Umsetzung dazu, denke ich, ist die Mitarbeit der entsprechenden Fachleute wie Apotheker und Ärzte auch vonnöten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, da wird es sicher Fachwissen brauchen. Dieses Fachwissen wurde in Deutschland ja auch gebraucht, um diese Liste zu erstellen. In Deutschland umfasst diese Liste 900 Seiten. Das ist nicht mein Ziel. Ich möchte bei den häufigen und teuren Dingen anfangen und nicht alles regeln bis in die letzte Creme, die nur CHF 2 kostet, weil es da ja wirklich keinen Sinn macht. Wir müssen bei den häufigen und teuren Dingen anfangen - dort, wo das Einsparpotenzial am grössten ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich habe Sie vorhin nicht richtig verstanden. Haben Sie gesagt, dass sie eine Begrenzung mit dem Alter 75 bei den Leistungserbringern möchten? Habe ich das richtig verstanden?Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte, dass, wenn ein Arzt oder eine Ärztin das Pensionsalter erreicht - also 64 oder 65, wo es dann immer liegt -, dann, wenn ihr erlaubt wird weiterzuarbeiten - sei es teilzeitlich oder wie auch immer -, zwingend zusätzlich eine Stelle zu schaffen ist für einen jüngeren Arzt, damit eben die Nachfolge gesichert ist. Damit nicht ellenlang diese Stelle besetzt bleibt.Was ich aber auch möchte, ist, dass spätestens im Alter von 75 die OKP-Zulassung zwingend abgegeben werden muss, nicht dass das dann bis in das Unendliche geht.Abg. Frank Konrad
Okay, dann habe ich Sie richtig verstanden. Hier hätte ich auch einen Ansatz und da hätte ich gerne, dass die Regierung das prüft. Und zwar ist mein Ansatz, dass ab 64 abgestuft wird, die OKP-Zulassung abgestuft gekündigt wird, sage ich einmal. Dass man zum Beispiel von 64 bis 66 noch 75% erhalten darf, von 66 bis 68 noch 50% und von 68 bis 70 25%. Das ist der gleiche Ansatz - auch, dass die Jungen nachrücken können. Das wird übrigens bei den Landwirten auch so praktiziert. Landwirten, die öffentliche Böden haben, Gemeindeböden, wird auch ab dem Pensionsalter abgestuft gekündigt. Darum ist für mich hier auch eine Gleichbehandlung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich komme zu einigen Ausführungen in den Erläuterungen auf den Seiten 69 ff. Unter anderem ist die Landesgesundheitskommission der Ansicht, der LKV, der Liechtensteinische Krankenkassenverband, dürfe niemals als Vertreter aller Versicherten betrachtet werden. Mich würde natürlich vonseiten der Regierung interessieren: Wer sind denn in diesem Lande die Vertreter der Versicherten? Das wäre einmal die erste Frage.Die zweite ist auf Seite 70. Hier führen die Leistungserbringer aus: Dem LKV wird die fachliche Kompetenz abgesprochen, Nachfrage und Angebotsentwicklungen inhaltlich beurteilen zu können, und befürchten, dass künftig vor allem nach wirtschaftlichen Kriterien vorgegangen würde. Mich würde natürlich interessieren: Nach welchen Kriterien ist denn in der Vergangenheit vorgegangen worden? Nicht nach wirtschaftlichen Kriterien? Und was sind denn diese wirtschaftlichen Kriterien?Der letzte Punkt auf Seite 72: Hier wird unter anderem ausgeführt, da kommen wir dann zum Thema Ärztemangel, ich zitiere: «Die Bedarfsplanung soll ausserdem die Kriterien für eine Reihung von mehreren Bewerbern auf eine freie Stelle enthalten.» Ich frage mich natürlich, wieso braucht es eine Reihung, wenn wir einen Ärztemangel haben? Eine Reihe, die leer ist - da frage ich mich schon, was das soll. Anscheinend geht man doch davon aus, dass in dieser Reihe etliche Personen stehen. Deshalb braucht es ja eine Reihung. Und jetzt würde mich noch interessieren, wie das die Regierung im Zusammenhang mit dem Ärztemangel sieht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Die Frage nach den Vertretern der Versicherten ist leicht geklärt. Da es eine Versicherungspflicht gibt, ist jeder in diesem Land Versicherter und Sie sind die Vertreter. Sie als Volksvertreter. Das Volk ist versichert.Dann die wirtschaftlichen Kriterien: Ja, das war wahrscheinlich eher eine höfliche Umschreibung für das, was man gemeint hat, nämlich Preisdrückerei. Also dem Krankenkassenverband wird klar vorgeworfen, dass er, wenn er die Kompetenzen hätte, eine elende Preisdrückerei betreiben würde. Und das sind halt die ewigen Vorwürfe seit Menschengedenken. Deshalb sind wir ja hier und schauen die Sache an und entscheiden aufgrund der Argumente.Dann zu den Kriterien für die Reihung: Sie werden es dann sehen bei der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage, also so grob ist der Mangel im Moment, mindestens auf dem Papier, noch nicht. Und ja, wenn es so ein Auswahlverfahren ist, dann muss es halt so gemacht werden, dass es eine Ausschreibung gibt, einen Kriterienkatalog, dann wird überprüft, ob die Kriterien erfüllt sind. Und wenn es mehrere Bewerber gibt, für die die Kriterien erfüllt sind, dann wird eben gemäss dieser Reihung gearbeitet. Aber ich denke, dass wir heute noch keinen Hausärztemangel haben, nach dem, was ich sehe. Aber es zeichnet sich schon ab, dass sich junge Leute vielleicht eher als Spezialisten ausbilden lassen denn als Generalisten. Diese Tendenz ist schon da in der Schweiz, sie ist sichtbar, und es gibt eben einige Gegenden, die Gegensteuer gegeben haben und dadurch einige Sachen besser machen konnten als andere Gegenden, die das nicht gemacht haben. Und etwas, was bei uns im Land eben dringend nötig ist, ist, dass wir die Nachteile dieser Bedarfsplanung, nämlich das Aussperren der Jungen, eliminieren. Und das wird eben genau dadurch gemacht, dass wir eben Art und Umfang der Leistungserbringung festlegen - und hier geht es um den Umfang - und dass wir halt eben sagen, dass es ein Fade-out eines Arztes gibt, der sich pensionieren lassen möchte, und ein Fade-in des jüngeren Nachfolgers. Da gibt es Konzepte, aber um diese Konzepte umsetzen zu können, muss eben vertraglich vereinbart werden, dass es so ist. Weil, was nicht sein darf, ist, wenn ein Junger kommt und der Ältere dann einfach seinen Schein nie abgibt, seinen Vertrag nie abgibt und sagt: Ja, jetzt habe ich mich anders entschieden - vor zwei Jahren war ich noch der Ansicht, dass ich aufhöre, aber jetzt arbeite ich weiter. Also da müssen klare Regelungen her, aber die bedingen eben diese Änderungen an der Bedarfsplanung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ja, diese letzten Äusserungen verleiten mich jetzt zu einer Bemerkung, die ich nicht machen wollte. Ich denke, was Sie gesagt haben, das stimmt sicher, Herr Pedrazzini. Wenn jetzt der Kanton St. Gallen, der ja wirklich ein sehr sparsamer Kanton ist, sich überlegt, Ärzte auszubilden, das wäre ja wirklich eine Novität, dann muss da schon etwas dran ist. Also ich glaube nicht, dass das der Kanton St. Gallen einfach so in Angriff nimmt oder mal darüber nachdenkt, wenn da nicht irgendwo ein Bedarf wäre. Aber das wollte ich eigentlich gar nicht sagen, ich wollte Sie einfach in dem Sinne unterstützen, was Sie gesagt haben.Ich wollte mich dem Votum der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer anschliessen bezüglich des Einbezugs der Apotheker und Ärzte, wenn es dann um die Umsetzung geht. Das möchte ich unterstützen. Und dann habe ich noch eine Frage zum Abs. 1: Im aktuellen KVG wird noch erwähnt, dass da eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten sei - im In- und im Ausland, wenn notwendig. Das ist jetzt weggefallen. Hat das einen Grund oder ist das nicht mehr notwendig, das zu erwähnen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wir haben bisher strikt getrennt nach x Stellen im Inland und y Stellen im Ausland. Und wenn es einmal nötig war, irgendeinen Neuen in das System aufzunehmen, dann musste man immer schauen: Ja, jetzt müssen wir die Verordnung nochmals ändern. Das macht ja keinen Sinn. Eine Bedarfsplanung ist eine Bedarfsplanung, da legt man den Bedarf fest und dort, wo der Vertrag halt dann ist, dann ist er halt dort, und dann ist der Bedarf dann darüber gedeckt. Es wird immer Stellen im Inland und im Ausland geben, wir werden nie alles im Land haben. Aber diese klare Unterscheidung war einfach lästig bisher und wir erwarten uns eine gewisse Erleichterung, wenn die wegfällt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Beantwortung der Fragen. Mir ist doch noch etwas eingefallen, was ich angemeldet habe und nicht gefragt. Unter Abs. 5 steht: «Erweist sich eine bestehende Bedarfsplanung als nicht mehr sachgerecht, kann die Regierung die Ärztekammer und den Kassenverband zur Anpassung der bestehenden Bedarfsplanung binnen angemessener Frist auffordern.» Meine Frage ist: Kann das auch die Ärztekammer und der Kassenverband, gibt es jetzt beides? Das zweite ist: In welchem Turnus wird das überprüft? Und das dritte ist: Was verstehen Sie dann unter «angemessener Frist» für diese Bedarfsplanung? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Die Passage ist sehr ähnlich wie die entsprechende Passage bei den Tarifen. Und zuerst zu Ihrer zweiten Frage: Wenn Ärztekammer und Krankenkassenverband gemeinsam zu einer Veränderung der Bedarfsplanung Ja sagen, dann machen sie das einfach und legen das der Regierung zur Genehmigung vor. Und so können sie, also diese beiden Verbände, bei Einigkeit initiieren, dass eine Veränderung in der Bedarfsplanung kommt.Die angemessene Frist ist einfach dann jeweils von der Regierung festzulegen und das wird sich dann auch am Komplexitätsgrad der Aufgabe bemessen. Wenn es schwieriger wird, etwas zu entscheiden, dann wird man eine längere Frist geben, und wenn es Dinge gibt, die offensichtlich auf der Hand liegen, also zum Beispiel, dass eine grobe Unterkapazität in einem bestimmten Bereich da ist, dann wird man auch darauf vertrauen können, dass die beiden Verbände das auch relativ schnell erkennen und keine lange Forschung betreiben müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte an dieser Stelle Ihnen wirklich danken, Herr Landtagspräsident, für Ihre Anmerkung, die Sie zur Altersbegrenzung und auch zu einer eventuellen niederprozentigen OKP-Stelle gemacht haben. Meines Erachtens ist es auch richtig, wir werden das später dann behandeln, in der Befristung der Verträge. Das ist ja dann eigentlich gut für diese Leistungserbringer, weil man diese Verträge nicht unbedingt auslaufen lassen muss, aber man kann sie vielleicht eben neu anpassen und niederprozentig dann arbeiten. Das heisst ja nicht sofort, dass diese Leistungserbringer dann keine Verträge mehr haben. Das wollte ich nur noch gesagt haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte Ihr Anliegen unterstützen und das Anliegen des Kollegen Konrad und möchte da noch etwas dazu legen. Warum macht man da diese abgestufte Pensionierung von der OKP? Könnte man sich nicht überlegen, das Ganze wie zum Beispiel in der Landesverwaltung, speziell bei den Amtsleitern, zu handhaben - irgendwann können sie nach dem gesetzlichen Pensionsalter nicht mehr weiterverlängern. Irgendwann ist dann zu Ende und das ist nicht erst bei 75, also ich würde die Regierung bitten, das zu untersuchen, ob man da nicht sagen könnte: Bei 68 ist dann wirklich fertig mit der OKP-Zulassung - kein Berufsverbot, aber fertig mit der OKP-Zulassung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich habe das meinerseits etwas grosszügig gehandhabt, weil ich, wie ich heute morgen ausgeführt habe, davon ausgehe, dass man als Arzt doch relativ spät in das Berufsleben einsteigt und nach oben vielleicht noch etwas Luft hat. Ja, wenn man den direkten Vergleich mit Landwirten macht, dann kann man vielleicht von 16 Jahren und 36 Jahren sprechen. Das ist dann doch ein Unterschied und da wäre ich ein bisschen flexibel. Es kann sich natürlich auch ein Bedarf ergeben, der ausgewiesen ist, wo man vielleicht sogar einmal froh ist, dass jemand nicht gleich den Bettel hinwirft. Aber grundsätzlich, glaube ich, haben wir das gleiche Anliegen.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Es gilt zu beachten, dass wir uns hier auf Gesetzesstufe bewegen und dass wir nicht allzu stark in die Details gehen, die eigentlich auf Verordnungsstufe gehören. Denn man muss hier eben alle Einzelfälle bedenken und wir haben nicht überall freie Wahl. Wir haben von gewissen Spezialisten nur vielleicht einen im Land oder vielleicht zwei; und wenn da die Altersguillotinen viel zu starr sind und wir den nicht mehr im System halten können, obwohl wir sagen, der Mensch ist noch fit, er kann seine Sachen, und im Moment gibt es keinen Spezialisten oder es kommt erst in drei Jahren ein Junger, den man kennt, aus Liechtenstein, der sich vielleicht bewerben würde, dass man hier die entsprechende Flexibilität nicht hat. Wenn es nämlich so stur im Gesetz geschrieben ist, dann ist es so und dann muss der raus. Oder, was dann halt in der Praxis passieren wird, dann wird man halt mit allem möglichen Murksen irgend etwas finden. Aber das ist unschön. Also die ganzen Überlegungen zum Altersrücktritt, die werden wir sicher nochmals machen, aber eben ich bitte Sie auch, darauf zu vertrauen, dass wir im Gesetz einen Rahmen geben sollten. Also zum Beispiel haben wir uns für den Rahmen entschieden: Art und Umfang der Leis-tungserbringung sind vertraglich zu vereinbaren. Und dass dann Krankenkassenverband und Ärztekammer flexibel schauen können, was man da machen kann, dass es eine Art Pensionierungsreglement gibt. Aber das Pensionierungsreglement muss ja nicht in das Gesetz. Das ist dann einfach eine Sache zwischen den Tarifpartnern, die im Tarifvertrag dann geregelt ist. Also dass man hier für die Praxis eine gewisse Flexibilität hat - klar mit der Absicht, jungen Ärzten nicht den Einstieg in die Arbeit in Liechtenstein zu erschweren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich habe auch noch eine Anmerkung zu dieser OKP-Bewilligung. Was ich nicht genau weiss, wie sich das in der Praxis durchführen lässt, wenn jemand eine 50-prozentige OKP-Bewilligung hat. Heisst das, dass die Praxis einfach vier Stunden anstatt acht Stunden am Tag offen ist? Ansonsten gehe ich einfach davon aus, dass ein Arzt, der in das Rentenalter eintritt, er hat seinen Patientenstamm, und ich meine, er hat eine OKP-Bewilligung, falls er eben die Praxis sechs Stunden offen haben muss, um diese Patienten weiterhin zu betreuen, ich meine, dann ist er ja über diesen 50 Prozent. Also müsste er ja dann Patienten abweisen. Also von daher gesehen weiss ich nicht genau, wie das in der Praxis handhabbar ist. Auf der anderen Seite, denke ich, sollte eben das Recht auf eine OKP-Bewilligung an und für sich mit dem Eintritt in das Rentenalter enden. Ausnahmeregelungen könnte ich mir vorstellen, wenn ein Arzt eben einen Nachfolger hat, dass er eben dann seine OKP-Bewilligung weiterhin ausüben kann bis zum Beispiel zum 70. Jahr, damit da auch die Möglichkeit ist, die Praxis an einen Nachfolger zu übergeben, und wo er dann auch noch die Möglichkeit hat, den Nachfolger anzulernen und mit dem Kundenstamm vertraut zu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte noch einmal betonen, dass wir uns hier auf Gesetzesstufe bewegen und nicht versuchen sollten, ein Micromanagement in das Gesetz einzubauen. Aber den Versuch, auf Ihre Frage eine Antwort zu geben, wie man das in der Praxis handhabt, möchte ich wagen. Ich möchte zuerst vorausschicken, dass man halt auch mit gesundem Menschenverstand die Sache anschauen muss und wenn Art und Umfang der Leistungserbringung wie in Bst. b festgelegt sind im Vertrag und die Verträge eine beschränkte Laufzeit haben, dann wird man vor der Neuerteilung eines Anschlussvertrages eben zu prüfen haben, ob die Art und der Umfang eben noch stimmen.Dabei gibt es zwei Abweichungsmöglichkeiten: Entweder betreibt jemand nicht mehr dieselbe Art der Tätigkeit - eben das Beispiel, das wir heute schon gehört haben: Jemand fängt auf einer Hausarztstelle an und driftet dann langsam ab in irgendeine andere Disziplin. Dem sagt man: Die Art der Leistung ist nicht mehr dieselbe wie bei Vertragsbeginn. Und auch der Umfang: Wenn jemand sagt, er hat 50%, und nach vier Jahren stellt man fest, in Wirklichkeit arbeitet er vom Umsatz her gesehen mehr als 100%, dann muss man sagen, jetzt müssen wir entweder den Vertrag nachstellen, dass er eine 100% Stelle bekommt, oder man muss ihn ermahnen, dass er sein Pensum einschränkt. Meistens geht es aber eben umgekehrt, dass jemand, der älter wird, sein Pensum freiwillig und selbst verringert und man feststellt, ja, Du bist ja nur noch 50% tätig, und dass man sagt, jetzt bekommst Du einen Anschlussvertrag für 50%, dann werden 50% wieder für einen jungen Arzt frei. Es ist eher das, es wird weniger der Fall sein, dass man mit jemandem ein kleines Pensum vereinbart, der dann das Pensum hochfährt, sondern genau im Gegenteil: Im Alter wird Teilzeit gearbeitet und das Pensum verringert sich dann. Aber das müssen Dinge sein, die wir auch dann dem Krankenkassenverband und dem entsprechenden Leistungserbringer überlassen müssen, und Verträge sind Verträge, da kann man auch reinschreiben, dass sich das Pensum in den nächsten paar Jahren verringert, und es herrscht dort eine gewisse Freiheit in diesen Verträgen, was man alles festlegen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Beantwortung der Fragen. Da habe ich es mit Ihnen, Herr Gesellschaftsminister. Ich glaube auch, mit dem Alter müssen wir ein wenig flexibel sein. Denken Sie nur an den Erfahrungsschatz, den ein 65- oder 67-jähriger Arzt hat, der 40 Jahre praktiziert hat. Ich denke, den sollte man nicht einfach so auf die Halde schieben, weil das etwas ist, was ein Junger, wie gesagt, erst nach vielleicht zehn Jahren erreichen wird. Ich glaube jetzt einfach einmal daran, es wird nicht so sein, dass ein 70-jähriger oder 65-jähriger Arzt noch zu 120% arbeiten möchte. Es gibt vielleicht sicher Ausnahmen, das gibt es ja überall, aber im Normalfall ist es halt so, dass er dann vielleicht heute sechs Stunden arbeitet und morgen frei macht. Nur das zum Alter und zur Flexibilität. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke. Ja, auch von meiner Seite, ich möchte eher davor warnen, dass wir jetzt das Fuder überladen und wirklich alles in das Gesetz hineinschreiben oder aber eine Verordnung machen, die auch alles bis in das letzte Detail regelt, weil wir wollen ja - oder Sie wollen ja - das zusätzliche Instrument einer Teilzeit-OKP einführen. Und damit ist ein Grossteil des Problems eigentlich auch schon gelöst, wie ich meine. Wie würden wir damit umgehen, wenn man uns ein faktisches Berufsverbot ab 65 oder ab 68 verordnet? Stichwort: Lebensarbeitszeit. Stichwort: lange Ausbildung, Erfahrung. Wie würden wir damit umgehen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bin übrigens vollkommen mit Ihnen einverstanden, aber irgendeine Deadline sollte es meines Erachtens schon geben.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es ist halt grundsätzlich in sehr vielen Berufen so, irgendwo mit 64, 65 ist dann einfach einmal Schluss, wir müssen einfach auch sehen, wir nehmen eben den Jungen die Chance, um hier einzusteigen. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass man sagt, grundsätzlich oder in der Regel ist eben mit dem AHV-Alter einmal die OKP-Zulassung nicht mehr gegeben. Dann hat die Regierung mit diesen juristischen Begriffen «in der Regel» und «grundsätzlich» noch einen gewissen Spielraum. Aber wie gesagt: In anderen Berufen ist auch Schluss, es ist ja kein Berufsverbot, es ist einfach die OKP-Zulassung, die nicht mehr da ist. Man kann weiter praktizieren. Und vor allem sollten wir, wenn man hier schon immer sagt, wir haben einen Mangel, auch den Jungen die Chance geben, hier einzusteigen in diese Tätigkeit. Ich weiss nicht, was die Regierung davon hält. Doch ich weiss es im Prinzip, sie sagt: Wir müssen hier möglichst flexibel sein. Aber man darf die Chancen für die Jungen, wie gesagt, nicht unterschätzen. In anderen Berufen ist es halt einfach auch so: Mit 64 beziehungsweise 65 geht man in Pension.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, die Möglichkeit des Krankenkassenverbandes, einen Vertrag nicht mehr zu verlängern ab Alter 64, gibt es heute schon und wird es auch in Zukunft so geben. Wogegen ich mich wehre, ist, dass wir ein zwangsweises Rausschmeissen ab einem zu frühen Alter haben. Wir werden uns das anschauen, das Alter 75 ist vielleicht ein Alter, wo man sagt, irgendwo muss ein Maximum sein. Aber ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass wir in gewissen Gebieten nicht den Überfluss haben, den man glaubt zu haben, und dass es gewisse Spezialitäten gibt, wo es nur einen hat im weiteren Umkreis, und bevor dann der nächste kommt, dass wir da nicht immer vier haben, die gerade Schlange stehen. Sondern dass es halt eben einen braucht, aber damit muss man eben flexibel umgehen können. Und ich denke, das Gesetz soll den Rahmen bilden nach dem Grundsatz: Es wird vertraglich vereinbart von vornherein, was man zu tun hat, dann macht man das und danach wird geprüft, ob der Vertrag eingehalten wurde. So wie das im normalen Leben eben auch ist. Und nur so, denke ich, ist eine Bedarfsplanung auch aufrechtzuerhalten und irgendwie durchzusetzen, ohne dass dieses Problem entsteht, dass die Jungen eben die ganze Zeit abgewiesen werden müssen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, der Herr Gesellschaftsminister hat es eben gesagt. Es gibt diese Bestimmung im bestehenden Gesetz schon. Das ist der Art. 16d - man konnte jetzt schon so eine OKP entziehen, das wurde nicht gemacht. Darum braucht es vielleicht wirklich, so wie der Landtagspräsident sagt, eine Beschränkung nach oben. Aber was wir halt dringend brauchen, sind diese Teilzeittöpfe, diese Teilzeitstellen. Die Ärzte oder die Medizin verweiblicht sich zunehmend wie auch der Lehrerberuf. Und es gibt viele Ärztinnen, die wieder einsteigen möchten und praktisch keine Möglichkeit haben, so einzusteigen, können aber niederprozentig so dann vielleicht wieder einsteigen. Und das ist wirklich wichtig und sollte geregelt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich dachte mir eigentlich mit diesen Begriffen «in der Regel», «grundsätzlich» ist mit dem Erreichen des AHV-Alters dann die Zulassung zur OKP nicht mehr gegeben, mit diesen Begriffen hätte man eben eine gewisse Flexibilität, um zu sagen: Ja, in diesen Spezialgebieten gibt es gar nicht mehrere, dann ist also in dem Spezialfall eben nicht Schluss mit 64 beziehungsweise 65, da es ja gar keine anderen gibt, sofern der Wunsch des Leistungserbringers noch vorhanden ist, noch weiterzuarbeiten. Ich denke einfach, da hätte die Regierung eher eine Handhabe, denn die Abg. Karin Rüdisser-Quaderer hat es ja gerade auch gesagt, diese Bestimmung wurde eben bis jetzt nicht angewendet. Sprich, es wurde einfach weiterpraktiziert. Und ich kann mir durchaus auch vorstellen, dass das auch Vorteile hat, aber ich mache mir einfach Sorgen um die Jungen, um die Nachfolger.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja eben, es wurde nicht praktiziert, Sie haben es gesagt. Man hat auch aus Respekt gegenüber Leuten, die sehr viel geleistet haben für die Patienten dieses Landes, ihnen nicht einfach so Knall auf Fall die Bewilligung entzogen nach dem 64. Altersjahr. Das ist gut verständlich und das finde ich auch richtig so. Aber was die Ärzte in Wirklichkeit gemacht haben, ist, sie haben ihr Pensum ja freiwillig reduziert. Sie sind einfach OKP-Ärzte geblieben, haben aber freiwillig ihr Pensum reduziert. Und bis heute gab es keine Möglichkeit, den frei werdenden Teil des Pensums einem Jüngeren zu geben. Und ich denke, wir brauchen keine so radikalen Eingriffe, wir müssen einfach warten, bis die ihr Pensum freiwillig reduzieren. Sie tun es ja sowieso. Und dann müssen wir die Möglichkeit haben, diese frei werdenden Pensen abzuschöpfen und den Jungen zu geben. Und dann haben wir schon 90% des Problems erledigt. Jemanden zwangsweise rauszuschmeissen, der immer noch das Vertrauen seiner Patienten geniesst und seine Patienten zur vollen Zufriedenheit behandelt, macht oft keinen Sinn. Aber man sieht ja bei älteren Ärzten, da werden die Patienten auch weniger und sie wollen auch selbst etwas kürzer treten, aber die meisten wünschen sich, im Beruf zu bleiben. Ich denke, diesen Wunsch können wir durchaus vereinbaren mit einer Erleichterung für jüngere Ärzte, indem wir eben die frei werdenden Pensen dank dieser Massnahmen, die hier vorgesehen sind, abschöpfen. Und deshalb denke ich, dass wir das zuerst versuchen sollten, bevor wir allzu starke Zwangsartikel in ein Gesetz schreiben. Aber wie gesagt, die Freiheiten, jemandem den OKP-Vertrag zu nehmen, bestehen heute schon. Aber ich denke, wir müssen das eben anders organisieren. Ich kann mir gut eine Welt vorstellen, wo das konfliktfrei geht. Denn heute geht das nicht konfliktfrei, jemanden rauszuschmeissen, der noch Patienten hat. Das ist für die Patienten problematisch und natürlich für den Arzt, der oft Jahrzehnte zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet hat, auch nicht unbedingt gerade sehr angenehm. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich glaube, gerade darum braucht es diese Verträge und die kann man auch irgendwie befristen, ob das nun vier, fünf, sechs oder zehn Jahre sind, das weiss ich nicht. Aber ich glaube, diese Verträge müssen jeweils nach einer gewissen Frist angepasst werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, wir können weiterlesen. Art. 16d Abs. 1, 1a, 3, 3a, 3b und 6 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16d Abs. 1, 1a, 3, 3a, 3b und 6 stehen zur Diskussion.
Ich möchte hier an dieser Stelle nochmals ein Anliegen wiederholen, das ich bei der Eintretensdebatte schon gesagt habe, und zwar zur Art. 16 Abs. 1a. Ich möchte hier beliebt machen, bei Neuzulassungen die Verträge auf zehn Jahre und in der Folge auf sechs Jahre zu befristen. Das würde dann auch keine Probleme schaffen bei einer allfällig notwendigen Auflösung im Pensionsalter, weil es ja in Abs. 3 heisst: «Unabhängig von der vereinbarten Dauer können Verträge ... unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.» Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe einige Fragen zu diesem Artikel. Die erste bezieht sich auf den Abs. 1a Bst. a: Hier heisst es: «die Voraussetzung nach Abs. 1 zu erfüllen». Und Abs. 1, da frage ich mich einfach, wie wir mit unserem aktuellen Tarif hier irgendwelche Voraussetzungen prüfen wollen. Das würde mich als erstes interessieren.Dann zu Abs. 3a: Hier wird in Bst. a auf «nicht hinreichend erfüllt» Bezug genommen. Da würde mich interessieren: Gibt es eine Definition dieses nicht hinreichend erfüllten Tatbestandes?Dann wird in den Ausführungen auf Seite 80 unter anderem ausgeführt, ich zitiere: «Selbstverständlich darf der LKV beim Entscheid über die Vertragserneuerung nicht willkürlich handeln und muss berechtigte Gründe für eine reduzierte respektive unzureichend erbrachte Leistung berücksichtigen.» Da frage ich mich natürlich auch betreffend die Beweislage. Es sind ja die Ausführungen der Regierung. Ich weiss schon, Sie sagen, die Sachen laufen automatisch aus. Es braucht keine Beweise, aber wenn ich das auf Seite 80 lese, dann sagen Sie ja selbst, es kann nicht willkürlich sein. Es muss berechtigte Gründe geben und ich komme halt wieder zum Punkt: Ohne Vergleichskollektiv wünsche ich viel Vergnügen bei der Suche nach diesen Gründen. Da sind die Untiefen des Gesundheitswesens relativ schwierig zu bewältigen. Auch der LKV hat uns ein Schreiben zugestellt und auch aus dem zitiere ich nur ganz kurz: «Zudem geht der LKV davon aus, dass die Regierung von der in Art. 16d Abs. 6 vorgenommenen Möglichkeit zum Erlass näherer Vorschriften über die Ausgestaltung dieser Bestimmung Gebrauch machen wird und diesbezüglich klare Kriterien und entsprechende Rechtssicherheit zu schaffen, daran hat auch der LKV allergrösstes Interesse.»Also wir merken schon, auch der LKV sagt hier: Ja, wir hoffen einfach, dass die Regierung hier klare Kriterien definieren wird. Da möchte ich jetzt die Regierung fragen, wie sie dieses Problem bewältigen will.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Hier geht es um die Art und den Umfang der Leistungserbringung. Und hier geht es nicht um den Tarif oder solche Sachen. Hier geht es um Dinge, die vereinbart werden - zum Beispiel, dass jemand eine Hausarztstelle hat und Notfalldienst zu leisten habe. Wenn man dann feststellt, dass es nicht hinreichend erfüllt ist, zum Beispiel wenn er den Notfalldienst einfach nie macht, dann sagt man: Ja gut, dann ist der Vertrag nicht hinreichend erfüllt. Oder wenn man sagt, er hat 100% zu praktizieren, und er praktiziert nicht 100%, er macht sieben Monate im Jahr Ferien irgendwo und ist eigentlich kaum da und nie erreichbar, dann häufen sich natürlich die Reklamationen beim Krankenkassenverband und er spürt dann, dass die Leistung nicht hinreichend erbracht wird. Hier geht es um solche Art von Leistungen. Natürlich gibt es Zweifelsfälle, aber solche Dinge sind leichter überprüfbar. Oder zum Beispiel sitzt er auf einer Stelle als Hausarzt und betreibt plötzlich völlig andere Disziplinen. Dann ist es keine Frage des Tarifs und letztlich muss der LKV selbst definieren, welche Leistungen er einkauft und das vertraglich fixieren. Also er muss dann ja auch wissen, ob das, was er vertraglich vereinbart hat, für seine Patienten, für seine Versicherten auch erbracht wurde. Also Sie versteifen sich hier auf Tariffragen, weil Sie sagen wollen: Wie kann man das ohne Tarmed machen? Das hat nichts damit zu tun, sondern es geht darum, erfüllt er die Leistung, die man von ihm verlangt oder eben nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte hier zwei Sachen noch anfügen. Für uns ist es wichtig, dass eben dieser OKP-Vertrag auf diese höchstens vier Jahre befristet ist, dass man das einmal versucht mit diesem Vorschlag, davon möchten wir nicht abweichen. Das habe ich auch im Eingangsvotum gesagt. Dann weiter habe ich auch noch eine Anschlussfrage oder eine Verständnisfrage jetzt, Herr Wendelin Lampert hat das schon angekündigt. Dieses «die Leistungspflicht nicht oder nicht hinreichend erfüllt hat» in Abs. 3a Bst. a. Für mich ist nicht ganz klar, ob jetzt der LKV das einfach bestimmen kann, was diese Leistungspflicht ist. Wenn man auch die Vernehmlassung liest: Die Ärztekammer spricht dem LKV auch die Kompetenzen ab, dass er das tatsächlich auch tun könne. Macht der LKV das alleine? Macht die Regierung da mit? Ist die Ärztekammer dabei? Wer wird diese Leistungspflicht definieren? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Die zu erbringende Leistung wird im Vertrag definiert und das Problem, das ich schon geschildert habe, ist, wenn jemand einen bestimmten Vertrag bekommt, wie zum Beispiel Hausarzt, und dann eben nicht das tut, was da drinsteht, das braucht keine wahnsinnige Fachexpertise, um festzustellen, dass jemand, der als Hausarzt arbeiten sollte, entweder nie da ist oder man sieht anhand der Abrechnungen, dass er völlig andere Sachen macht, dass er den ganzen Tag nur noch - ich weiss nicht was - röntgt oder so, weil er dann zum Röntgenfacharzt wird. Auch wenn er sich diese Kenntnisse aneignet in einer Weiterbildung oder was auch immer - er steht nicht mehr für diese Leistung, für die er angeheuert wurde, zur Verfügung, um das mal plakativ zu sagen. Und dann muss man eingreifen können und ihm sagen können: Schau mal, Du sitzt auf einer Hausarztbedarfsstelle. Wenn Du nicht die Arbeit des Hausarztes machst, dann entziehen wir dir die OKP und geben sie jemandem anderen, der eben Hausarztarbeit macht. Und wenn dann noch drinsteht, Du musst Notfall machen, dann geben wir sie jemandem anderen, der auch noch den Notfall macht. Das ist die Essenz dieser Bestimmungen. Weil heute ist es einfach so: Freier Beruf, man kriegt einmal einen OKP-Vertrag und kann dann mehr oder weniger tun und lassen, was man will. Man ist dann innerhalb der OKP. Die einzigen Einschränkungen sind, dass man nur Positionen abrechnen darf, die der Dignität, also der Fachausbildung, entsprechen. Das ist die einzige Einschränkung, die man heute hat in der Praxis. Und so kann es eben passieren, dass Leute OKP-Stellen besetzen, freiwillig das Pensum reduzieren oder freiwillig in eine völlig andere Fachrichtung abdriften, die dann nichts mehr mit OKP zu tun hat.Und so kommen eben die Diskrepanzen zustande, dass die Umfrage unter den Hausärzten ergab, dass nur noch 2'750 Stellenprozent tatsächlich als Hausärzte arbeiten, aber in Wirklichkeit, wenn ich mich richtig erinnere, 37 OKP-Verträge draussen sind. Dieses Problem wird adressiert über diesen Artikel. Dass man da eingreifen kann und heute heisst es einfach: Ich habe den OKP-Vertrag, ihr könnt gar nichts machen. Und das geht eben nicht, weil es so dann eben zu dieser Unterversorgung kommt und das einzige, was wir heute dort tun können, ist: Ja gut, dann sprechen wir halt fünf Stellen mehr.Aber das ist ja keine Alternative. Das ist ja keine Bedarfsplanung mehr, das wächst dann ja ins Uferlose. Um dieses Problem managen zu können, braucht es zwei Sachen: Leistungspflicht und eben Stellenprozente festlegen, damit man die auch halbiert oder geviertelt vergeben kann - auch wenn klar sein muss, dass wir nicht in einer Art Micromanagement dauernd hinter jemandem herrennen mit der Stoppuhr, um zu schauen, ob er auch wirklich 50% arbeitet. Da muss einfach auch ein gewisser gesunder Menschenverstand in diese ganzen Dinge rein. Aber alles ist besser als das, was wir heute haben. Auch wenn es Unschärfen in dieser Gestaltung gibt und wir nicht mit der Stoppuhr festlegen können, ob er 50% arbeitet: Das ist ein Riesenfortschritt gegenüber dem heutigen Zustand. Und es ist auch nicht mein Wunsch, dass man mit so einer läppischen Genauigkeit versucht, erbsenzählerisch das System aufrechtzuerhalten. Aber so wie es heute ist, geht es einfach nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Zu diesem Artikel habe ich drei Anliegen, die wahrscheinlich nicht auf die Schnelle, sondern dann auf die 2. Lesung bearbeitet oder kommentiert werden können. Zum einen habe ich auch in meinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass im Kumulativ von Bedarfsplanung und der Befristung von OKP-Verträgen ein gewisses Willkürpotenzial drinstecken könnte, das bei Missbrauchsverdacht schnell einmal rechtsstaatliche Fragen aufwirft. Ich bitte die Regierung einfach darum, dieser Frage in einer gewissen Sorgfalt noch nachzugehen.Dann sind wir bei meinem zweiten Anliegen: Ich weiss von Ihnen, Herr Gesundheitsminister, Sie sind der Auffassung, dass die Nichtverlängerung eines ablaufenden, befristeten OKP-Vertrages nicht angefochten werden kann. Es gibt aber durchaus andere Meinungen. Ich bin nicht Jurist, Sie sind es auch nicht, es hat keinen Sinn, wenn wir uns jetzt über dieses Thema grossartig streiten. Aber die Bitte an die Regierung, prüfen Sie auch diese Fragestellung noch einmal sorgfältig auf die 2. Lesung.Und mein drittes Anliegen ist der Abs. 3. Danach kann der Krankenkassenverband Verträge mit bereits zugelassenen Leistungserbringern, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, aufkündigen. Ich bitte einfach, die umgekehrte Variante auch noch einmal zu prüfen. Wäre es nicht denkbar, dass so ein Vertrag automatisch abläuft und auf Antrag des Vertragsarztes verlängert werden kann. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Zwei Punkte: Betreffend Befristung würde ich im Grundsatz schon bei diesen vier Jahren bleiben, wäre aber persönlich jetzt offen, beim ersten Vertragsabschluss auch bis maximal sechs Jahre zu gehen. Aber zehn Jahre wären mir dann definitiv viel zu viel.Dann noch ein zweiter Punkt: Sollte wirklich einmal der Fall eintreten, dass ein Leistungserbringer seine Zulassung verliert und dann eben eine sehr grosse Anzahl an Patienten den Arzt wechseln müsste, dann wäre es wohl relativ ineffizient, wenn der neue Arzt oder die neuen Ärzte, die dann diese Patienten übernehmen, die ganze Patientengeschichte nochmals aufarbeiten müssten. Gibt es heute schon eine Regelung, dass das Patientendossier auch mitgegeben werden muss, oder gibt es die nicht oder ist hier etwas geplant? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Das werden wir abklären bezüglich des Patientendossiers. Ich denke aber, dass, wenn der Patient das wünscht, in der Regel der Arzt das Dossier, also wenn er aufhört zu praktizieren, rausrückt. Aber die Frage ist insofern interessant, wenn das im Streit geschieht, dass dann der Arzt das nicht mehr rausrückt. Und was es da für Möglichkeiten für den Patienten gibt, das zu erstreiten, dass er das rausrücken muss, das werden wir abklären. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich habe es auch in meinem Eingangsvotum gesagt, ich habe Mühe mit dieser Befristung, aber ich sehe schon, der Tenor geht Richtung Befristung. Mir wäre eine Kündigungsvariante lieber gewesen, weil man einfach alle Ärzte jetzt in eine Ecke stellt. Aber wenn eine Befristung, dann bitte auch eine Erhöhung, sechs oder zehn Jahre, aber nicht vier Jahre.Dann möchte ich eigentlich das Votum meines Kollegen Wenaweser unterstreichen, was den Punkt 3 anbelangt. Ich meine auch, die Verträge müssten mit dem Rentenalter beendet sein, zumal man dann ja auch in einen anderen Topf fällt. Also es kann dann auch vorkommen, dass jemand vielleicht mit 64 sonst noch einen Vierjahresvertrag bekommt, der eine mit 62, und dann haben wir über das Rentenalter hinaus unterschiedliche Regelungen. Also da meine ich auch, müsste das beendet sein.Und dann habe ich noch eine Frage zu Seite 81, da schreibt die Regierung: «Die Regierung ist sich bewusst, dass diese neue Bestimmung mit Härten für jene Leistungserbringer, die aktuell über eine Stelle in der Bedarfsplanung sowie über einen gültigen Vertrag mit dem LKV verfügen, verbunden sein kann.» Was wären diese Härtefälle und was wären die Übergangsregelungen? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Zu Ihrer letzten Frage: Das heisst einfach nichts anderes, als dass die Regierung sich bewusst ist, dass es da auch zu Härten kommen kann, dass man da halt mal entscheiden muss und dann muss einer das abgeben. Das heisst also, man nimmt das in Kauf, das kann geschehen. Und das ist einfach eine logische Konsequenz dessen. Die Befristung hat halt einfach dann auch zur Konsequenz, dass es im Extremfall so sein kann.Die Übergangsregelung ist einfach: Wenn man den Vertrag verliert, dann kann man noch drei Monate weiter in der OKP praktizieren. Aber das war es dann auch, weil irgendwann ja Schluss sein muss. Es kann ja nicht sein, dass man sagt, ja, gut man nimmt den Vertrag weg und man kann noch sechs Jahre dann weiterarbeiten. Stellen Sie sich das einmal praktisch vor. Die meisten Verträge werden ja wohl einen Anschlussvertrag finden. Aber dieser Anschlussvertrag kann unter Umständen anders aussehen, als der bestehende Vertrag. Ganz konkret, wenn jemand, weil er älter ist, sein Pensum reduzieren will, dann sagt man, jetzt hattest Du einen 100-Prozent-Vertrag. Also für die nächsten vier Jahre sagt er: Ich will nur noch 50%. Dann sagt man: Okay, vereinbaren wir das, für die nächsten vier Jahre gibt es nur einen 50-Prozent-Vertrag. Und wir merken uns die 50 Stellenprozent vor, und wenn das bei zwei Ärzten geschieht, dann haben wir 100 Stellenprozent frei und können wieder einen Jungen oder Neuen hereinlassen. Das wird so das Praktische sein. Dann wird es natürlich auch Streitfälle geben, wo man sagt: Aus irgendwelchen Gründen leistet er einfach nichts, der ist nie da, wenn man ihn braucht, hat sieben Monate Ferien im Jahr, macht auf Plausch und so, den kann man nicht einmal für 50% brauchen. Was soll es, wenn jemand sieben Monate im Jahr - ich fantasiere jetzt - Skifahren geht auf alle Gletscher dieser Welt, dann ist er auch als 50-Prozent-Tätiger nicht brauchbar, weil man zum Beispiel als Hausarzt die Patienten ja nicht sieben Monate alleine lassen kann, wenn da jemand was hat. Und dann muss man sagen: Nein, es hat keinen Sinn, mit Dir können wir keinen neuen Vertrag mehr machen, weil Du uns nichts mehr nutzt. Dann geben wir das lieber jemand anderem, der halt ein fixes Pensum macht, aber das ganze Jahr, bis auf die paar Wochen Ferien, die man halt so hat, da ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Hier haben wir es mit dieser Befristung zu tun. Ich bin grundsätzlich auch dafür, dass eine Befristung hier reinkommt. Es gibt sicher, zugegebenermassen, keine objektiven Kriterien, dass man genau festlegen kann, so und so viele Jahre sind richtig und alles andere ist falsch. Das ist so und das wird nicht zu ändern sein, aber mir scheint jetzt auch, zehn Jahre für Neuzulassungen, sechs Jahre im Gefolge dann als eine zu lange Frist. Man muss sich eben vergegenwärtigen, um was für Fälle es sich hier handelt. Gegenwärtig ist es ja so, zumindest hat sich auch der Krankenkassenverband so geäussert, dass es praktisch nicht möglich ist, fehlbaren und anderen Leistungserbringern zu kündigen. Das ist die Ausgangslage.Und sonst braucht es eine so lange Dauer, dass dann niemandem mehr gedient ist. Und hier versucht man eben auch andere Wege und ich meine, man kann schon auch die Kündigungsvariante prüfen, und ich bitte auch die Regierung, vielleicht auf die 2. Lesung das noch einmal aufzunehmen. Die Ärztekammer hat das ja auch ins Spiel gebracht. Und ich befürchte eben dort, aber natürlich ohne das tiefer geprüft zu haben, dass es dann wieder über eine sehr lange Zeit geht, dass es wieder über alle Instanzen rauf und runter geht bei dieser Variante. Das kann eben weder im Sinne der Leistungserbringer selbst als auch auf der anderen Seite sein. Aber die Regierung soll das sicher nochmals prüfen. Es geht ja hier darum, ich gehe davon aus, das Gros, die überwiegende Mehrheit, ist hier eigentlich nicht richtig betroffen. Ich habe hier mehr Zutrauen auch in den Krankenkassenverband. Er wird auch nicht, wie das heraufbeschworen wurde, da rein willkürlich vorgehen und so weiter. Hier geht es wirklich um Problemfälle. Das ist der Punkt meiner Ansicht nach. Und wenn es Problemfälle gibt, die in der jetzigen gesetzlichen Lage eben nicht behandelt werden können, dann brauchen wir doch eine Regelung, und hier kann es nicht sein, dass es bei wirklich fehlbaren Leistungserbringern dann noch fünf und noch mehr Jahre geht, bis man dann wirklich handeln kann.Und eben, ich sehe hier diese Schreckensszenarien überhaupt nicht. Es hat doch auch der Verband ein Interesse, dass man da gute Lösungen findet. Man sollte da nicht nur immer das Schlimmste annehmen. Also wie gesagt, es braucht, wie wir eben gesehen haben, offensichtlich solche Regeln, die einem erlauben, das in einer vernünftigen Zeit abzuhandeln, und momentan sehe ich das nur mit dieser befristeten Bedarfsplanung. Aber die Regierung soll diese Kündigungsvariante auch noch einmal prüfen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Bezüglich dieser Kündigungsvariante halte ich es mit der Abg. Oehri, dass ich nicht glücklich darüber bin. Bezüglich Bedarfsplanung, so wie erwähnt wurde, geht es da um die Leistungspflicht und letztlich um die Stellenprozente. Ich bitte einfach, bei den Stellenprozenten beziehungsweise bei den Pensen auch die Altersstruktur der Ärzteschaft im Auge zu haben, dass nicht das Pensum allein Massgabe dafür ist, wann ein neuer OKP-Vertrag eingegangen wird, sondern dass eben diesbezüglich auch die Altersstruktur der Ärzteschaft, die besteht, mitspielt.Kernpunkt meiner Worte ist eigentlich Abs. 1 - der erste Satz: «Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sind nur jene Leistungserbringer zugelassen ...» Frage: Wie steht es mit der Ärzte-AG oder ist eine OKP-Zulassung automatisch individuell mit einer Privatperson, also mit einem Individuum, verbunden oder kann es sich auch auf die Ärzteschaft beziehen? Und zum Problem, das wir vorhin ansprachen, das sind die OKP-Zulassungen gemäss Krankenversicherungsgesetz, wie ich es verstehe, und dann sprachen Sie noch von «Einrichtungen des Gesundheitswesens». Insgesamt gehe ich doch davon aus, dass die Bedarfsplanung sich am Leistungskatalog interessiert und der Leistungskatalog kann eben sein: Hausarzt, Grundversorgungsdienste oder etwas in der Kategorie. Bedeutet das, dass bei Einrichtungen des Gesundheitswesens automatisch eine OKP-Zulassung mit verbunden ist? Es muss doch aus jener Ecke auch eine Art Bedarfsplanung erfolgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Es gibt zwei Welten. Es gibt die eingeschränkte Welt der Bedarfsplanung und es gibt die grosse, weite Welt der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Jeder, der die nötige Fachkompetenz hat oder mitbringt und die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt - und die sind nicht allzu hoch -, kann eine Einrichtung des Gesundheitswesens in Liechtenstein gründen. Eine Burn-out-Klinik, eine Privatklinik, ein psychiatrisches Ambulatorium und so weiter. Das geht unter dem Motto Wirtschaftsfreiheit, hier sind wir extrem liberal. Und dann kommt der zweite Schritt. Wer darf mit der Krankenkasse abrechnen? Und ausschliesslich um das geht es hier. Es kann sich jeder Arzt in Liechtenstein niederlassen - unter Beachtung des Personenfreizügigkeitsgesetzes oder halt eben als Grenzgänger, aber es kann jeder Arzt aus dem europäischen Raum sich hier niederlassen.Aber das heisst nicht, dass er mit der Krankenkasse abrechnen darf. Hier geht es nur um die Abrechnung, und die kann eben nur mit einem OKP-Vertrag geschehen, der immer nur natürlichen Personen vorbehalten ist. Einrichtungen des Gesundheitswesens haben dann zum Beispiel als Spitäler einen Spitalvertrag mit der Regierung. Dann gibt es noch die weitere Schwierigkeit: Bei Spitälern zum Beispiel ist die Krankenkasse verpflichtet, dort zu bezahlen, wo man einen Spitalvertrag hat. Jetzt haben aber sehr viele Versi-cherte bei uns im Land Zusatzversicherungen. Da gibt es drei, die eine ist «Privat», die andere «Halbprivat» und die Dritte heisst «Allgemein», das ist eine Zusatzversicherung. Und alle diese drei Zusatzversicherungen beinhalten eine freie Spitalwahl. Das heisst, wer letztlich wohin gehen darf und was dann von der Kasse übernommen wird und dann auch von welcher Kasse, also von der OKP oder von der Zusatzversicherung, ist recht komplex in der Praxis. Aber was wir hier jetzt im Gesetz regeln, das betrifft nur und ausschliesslich die obligatorische Krankenpflegeversicherung und nochmals: OKP-Verträge sind persönlich und sind an natürliche Personen gebunden. Die Freiheit, Einrichtungen des Gesundheitswesens zu gründen, die ist davon unbenommen, das kann jeder machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich denke, die vielen Fragen zu diesem Artikel zeigen schon, dass hier ein Bedarf für Klärung besteht. Ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob wir nicht auch von verschiedenen Dingen sprechen. Der Abg. Alois Beck hat von fehlbaren Leistungserbringern gesprochen. Also wenn man über einen fehlbaren Leistungserbringer spricht, dann denke ich an jemanden, der zu viel abrechnet. Und wenn Sie jetzt, Herr Gesundheitsminister, über die Leistungspflicht sprechen, dann haben Sie über Anwesenheit gesprochen, dass die Disziplin eingehalten wird, dass man nicht fachfremd arbeitet; und das scheinen mir zwei völlig unterschiedliche Bereiche zu sein. Das müssen wir nicht jetzt klären, aber auf die 2. Lesung, wäre es schon wichtig zu wissen, reden wir jetzt wirklich über die Leistungspflicht im Sinne, wie Sie das jetzt formuliert haben? Oder - ich beziehe mich jetzt ganz konkret auf den Abg. Beck, der über die fehlbaren Leistungserbringer gesprochen hat? Das scheinen mir zwei unterschiedliche Dinge zu sein und da brauche ich dringend Klärung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Es gibt mehrere Dinge, die nicht eingehalten werden können - zum Beispiel: Wenn das Pensum nicht eingehalten ist, wenn der nicht mehr das macht, was er vereinbart hat, also zum Beispiel nicht mehr Hausarzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt ist. Aber es gibt auch eine Pflicht zur wirtschaftlichen Erbringung der Leistung. Und wenn die fortgesetzt nicht erfüllt ist, dann soll es eben auch so sein, dass man sagt: Also das ist nicht das, was wir in unserem System wollen - such Dein Glück woanders. Das muss auch sein. Die meisten Fälle werden aber wohl Dinge betreffen, die mit Pensen zu tun haben, die mit Altersteilzeit zu tun haben, die mit Teilzeitarbeit - zum Beispiel Vereinbarkeit von Familie und Beruf - zu tun haben. Und diese Dinge müssen wir dringend regeln. Die anderen Dinge müssen wir auch regeln und da muss auch die Möglichkeit bestehen, aber eines der grössten Probleme, das wir jetzt heute haben, sind eben die freiwerdenden Pensen, die wir nicht mehr besetzen können. Aber selbstverständlich, wenn die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringer nicht gegeben ist, dann kann das auch ein Grund sein, um zu sagen: So, jetzt ist aus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja ich habe auch eine Frage oder besser eine Anregung auf die 2. Lesung. Mir scheint doch, dass die Rechtsnatur dieser Befristung der Verträge einige Fragen aufwirft. Vor allem schreiben Sie selber auf Seite 80 des Berichts und Antrags «Selbstverständlich darf der LKV beim Entscheid über die Vertragserneuerung nicht willkürlich handeln und muss berechtigte Gründe für eine reduzierte respektive unzureichend erbrachte Leistung berücksichtigen.» Also ich denke schon, das impliziert irgendwo ja eine Anfechtbarkeit. Nur das Argument: wenn man keinen neuen Vertrag bekommt, ist das dann vom Tisch und es gibt auch keinen Rechtsmittelweg, das ist mir zu wenig. Das kann ich jetzt irgendwo noch nicht ganz einordnen. Willkür scheint mir etwas zu sein, das immer anfechtbar sein muss und auch der LKV sollte hier nicht völlig freie Hand haben.Dann habe ich noch eine Bemerkung zur Frage des Abg. Elfried Hasler wegen dieser Geschäftsübergabe. Ich sehe das aus meiner Sicht also schon so, dass Patientendossiers mit diesen vertraulichen Gesundheitsdaten Eigentum des Patienten sind und auf keinen Fall automatisch bei einem allfälligen Geschäftsübernahmevertrag mitgegeben werden dürfen. Also hier müsste schon das Einverständnis der Patienten vorliegen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, also die Rechtsnatur, die Sie angesprochen haben, werden wir noch prüfen und den möglichen Instanzenzug ebenfalls. Das Patientendossier darf sowieso nur mit Zustimmung des Patienten rausgerückt werden, das ist schon klar. Da ist die Vertraulichkeit gewahrt. Aber es ging in der Frage des Abg. Elfried Hasler eben darum, was ist, wenn es zu einer Vertragsnichtweiterführung im Konfliktfall kam und der Arzt sagt, er rücke das nicht raus. Muss er es rausrücken oder nicht? Diese Frage müssen wir klären für die 2. Lesung.Selbstverständlich darf ein Arzt ein Patientendossier nur rausgeben, wenn der Patient zustimmt. In der Regel wird es so sein, dass der Patient sagt, ich bin jetzt beim Arzt B, bitte schicke dem das Patientendossier.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn ich gleich hier anknüpfen darf an Ihre letzten Worte, Herr Gesundheitsminister. Ich bin nicht sicher, ob ich die ganz richtig verstanden habe. Also der Patient selber hat in jedem Fall das Recht, das Dossier zu bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt das auch im Streitfall verweigern könnte. Man hat gemäss Datenschutz ein Recht auf das eigene Dossier. Aber dann der Praxisnachfolger kann es sicher nur bekommen, wenn das Einverständnis des Patienten besteht. Also so einen Automatismus gibt es wohl nicht. Aber das war nicht meine eigentliche Frage.Meine Frage ging darauf: Ihre Antworten auf die Fragen meines Kollegen Thomas Rehak fand ich sehr gut, haben dann aber trotzdem noch eine Zusatzfrage produziert. Wahrscheinlich beruht das auf einem Missverständnis oder einem unvollständigen Verständnis, was ein Hausarzt ist. Ich meine, es gibt ja auch Allgemeinärzte oder Landärzte oder was auch immer. Und hier steht dann im Abs. 6, dass die Regierung auch nähere Vorschriften zur Ausgestaltung dieser Verträge, in denen das eben geregelt wird, erlassen kann. Und da stellt sich mir die Frage, was stehen denn da für Dinge drin, was man von einem Hausarzt verlangen kann? Steht da ganz explizit drin, wenn Sie ein Spezialarzt sind, Kardiologe, dann sind Sie eben nicht mehr ein Hausarzt? Aber gibt es da nicht auch, wie soll ich sagen, Präferenzen, die man als Arzt haben kann. Heilungsmethoden, die vielleicht nicht einer fachärztlichen Spezialisierung gleichkommen, sondern einfach Behandlungsmethoden umfassen, die vielleicht dann von der Krankenkasse oder der Regierung nicht wirklich als hausärztliche Behandlungsmethoden anerkannt würden. Also ich denke da jetzt an naturheilkundliche Methoden. Hat da der Hausarzt dann noch diese Freiheit zu sagen, ich behandle eben so und erfülle vielleicht damit nicht ganz die Erwartungen des Krankenkassenverbandes? Wenn Sie da vielleicht noch ein paar Ausführungen machen könnten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja zuerst zum Dossier: Da gibt es den Art. 14 Abs. 2 Ärztegesetz, der lautet: «Der Arzt ist auf Verlangen des Patienten verpflichtet, diesem Auskunft über seine Aufzeichnungen zu geben und seine Dokumentation ihm oder einem anderen Arzt in Kopie zuzustellen.» Der Fall, den Sie geschildert haben, dass ein Praxisnachfolger da ist, der wird dann einfach in derselben Praxis stehen, und wenn man als Patient dann hingeht, wird man dann halt von diesem jüngeren Arzt behandelt. Und ich meine, dass man sich da von dem Jüngeren behandeln lässt, zeugt ja schon von einem gewissen Einverständnis. Denn in der Regel weiss man ja, wer einen behandelt. Was war ihre zweite Frage nochmals? Nur ein Stichwort, dann weiss ich es.Abg. Pio Schurti
Definition Hausarzt.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Diese Definition müssen wir noch finden. Aber die Abweichungen, die wir heute feststellen, sind dermassen gross, dass ein Blinder mit Krückstock sieht, dass gewisse nicht mehr als Hausärzte praktizieren. Die Freiheit, alternative oder andere Behandlungspfade zu wählen für bestimmte Krankheiten, die soll er weiterhin haben. Aber ganz grundsätzlich, ohne diese Definition vorwegzunehmen: Ein Hausarzt ist in der Regel ein Generalist, zu dem man als erste Anlaufstelle bei praktisch allen Beschwerden gehen kann. Solange man noch lebt. Und das muss gewährleistet sein, es darf nicht sein, dass man zu jemandem geht, eine klaffende Wunde hat, die blutet, und er sagt, Entschuldigung ich mache nur noch Homöopathie, ich nähe nicht mehr. So einer kann ja nicht mehr als Hausarzt praktizieren, weil er ja nicht diese Breite der Disziplinen mitbringt. Die Regel ist eben die, dass die Leute abdriften in irgend eine Spezialität und dann eben diese Breite nicht mehr haben. Und dann beklagen sich die Patienten. Oder dann sagen sie halt: Ich kann Patienten diesen und diesen Typs nicht nehmen. Oder zum Beispiel ein Notfall: Man kann sagen, zum Hausarztberuf gehört eben auch ein geregelter Notfalldienst. Wenn sich zu viele Ärzte vom Notfall verabschieden, dann ist die Last auf diejenigen, die es noch machen, grösser und irgendwann wird das unerträglich für sie und sie regen sich vielleicht auf: Wieso macht die Hälfte unserer Kollegen keinen Notfalldienst? Und dann muss man das halt auch vertraglich festlegen, dass Notfalldienst eben auch zum Programm gehöre. Wie gesagt, die genaue Definition, was wir unter Hausarzt verstehen - man wird das dann wahrscheinlich eher Grundversorger nennen -, muss noch entstehen. Aber ich meine einen Blick auf die Ärzteliste heute zeigt, dass die Abweichungen dermassen krass sind, von denjenigen, die nicht mehr als Grundversorger bezeichnet werden können, dass man da keine allzu strikte Definition braucht, um das Problem eigentlich gut eingrenzen zu können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Entschuldigung, Herr Präsident, ich habe vergessen mich hier rauszudrücken. Meine Frage zum Thema Krankenakte und Dossier wurde beantwortet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe hier auch ein Problem mit diesen vier Jahren befristet. Ich hätte auch lieber eine griffige Kündigungsklausel, wie die Abg. Judith Oehri das schon angetönt hat. Ich sehe, dass mehr Möglichkeiten da reinfallen, die Flexibilität, also man muss dann nicht vier Jahre warten, bis dem Arzt dann eben gekündigt werden kann. Dann habe ich auch das Problem mit dieser Willkür. Ich denke, hier muss schon ausgeführt werden, wie dann die Rechtsinstanzen sind, dass eben diese Willkür nicht zum tragen kommt. Und dann habe ich noch eine andere Frage: Wenn jetzt der Arzt vier Jahre in einem befristeten Vertragsverhältnis ist und dann eben nach dem ersten Jahr krank wird und noch 50% runterschrauben möchte - wie geht so ein Akt vor sich? Weil ich sehe hier nur, dass von der Regierungsseite der Vertrag gemacht werden kann, aber nicht umgekehrt, wie läuft das ab? Vielleicht können Sie da noch ein paar Ausführungen machen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Krankenkassenverband und dem individuellen Arzt, dass eine bestimmte Leistung vereinbart wird und er dafür dann das Recht bekommt, mit der Krankenkasse abzurechnen. Die Verträge sind auf längstens vier Jahre zu befristen. Wenn jetzt nach dem ersten Jahr irgendein Umstand eintritt, der die Erfüllung des Vertrags verunmöglicht, dann ist es immer möglich, im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag zu reduzieren. Also in Ihrem Fall, wenn jetzt nach dem ersten Jahr dieser Arzt sagt, durch irgendeine Erkrankung kann ich nicht mehr voll arbeiten, sondern nur noch 50%, dann muss er sich einfach mit dem Krankenkassenverband zusammensetzen und sagen: Schau, ich kann den Vertrag nicht mehr erfüllen, können wir uns nicht darauf einigen, einen neuen Vertrag zu machen, aber 50%? Und dann wird das dann eben ein Aushandeln sein, ob das geht oder ob es nicht geht. Und so kann man Verträge immer während der Laufzeit im gegenseitigen Einvernehmen abändern oder neu schliessen. Das ist immer möglich. Im gegenseitigen Einvernehmen ist praktisch alles möglich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe vorhin einfach vergessen zu sagen, dass ich das Votum des Abg. Christoph Wenaweser sehr unterstützen möchte. Er hat diese drei Punkte erwähnt und ich denke, es ist wichtig, dass wir auf die 2. Lesung Informationen dazu erhalten. Und dann auch das Votum des Abg. Wendelin Lampert, der die Stellungnahme des LKV erwähnt hat. In dieser Stellungnahme werden ja die Kriterien verlangt oder gefordert, auch das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein. Vor allem jetzt, wo ich den Begriff Leistungspflicht langsam besser erfassen kann. Das wollte ich einfach noch einbringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen beziehungsweise Antworten. Ja, da wären wir dann gerade beim Abs. 1 beziehungsweise bei diesem Abs. 1a. Die Frage zu Bst. a: «die Voraussetzungen nach Abs. 1 zu erfüllen». In diesem Abs. 1 wird eben auf den Tarifvertrag und allfällige Tarifregelungen verwiesen, da geht es nicht um irgendwelche Stellenprozente, da geht es unter anderem um die Wirtschaftlichkeit. Das schliesst jetzt gerade an den Abg. Eugen Nägele oder an den Abg. Alois Beck an. Ich denke, das sind eben sehr zentrale Punkte. Ich komme halt wieder zur Aussage: Ohne vergleichbare Transparenz wird man hier nicht viel machen können. Und ich bin der Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller auch dankbar, dass Sie den Satz auf Seite 80 auch nochmals zitiert hat. Hier sagt ja die Regierung selbst, sie spricht von Willkür, und der Abg. Eugen Nägele hat es gerade auch nochmals gesagt: Auch der LKV sagt, wir brauchen hier Rechtssicherheit, und man hofft auf diesen Abs. 6, dass die Regierung die Kompetenz gemäss Abs. 6 wahrnimmt. Und ich bin Ihnen dankbar, wenn Ihre Interpretation stimmt. Ich denke, der Abg. Christoph Wenaweser hat es auch ausgeführt, aber ansonsten ist das bis zur 2. Lesung zu klären; und sonst muss das Gesetz angepasst werden, dass hier die Verträge auslaufen, ohne dass eine Beschwerdemöglichkeit besteht. Das wäre eigentlich meine Intention und ich habe einfach grösste Bedenken, dass da wieder rumprozessiert wird bis zum Sankt Nimmerleinstag. Und das möchte ich persönlich verhindern - und mit den ganzen Ausführungen betreffend Willkür und die LKV-Stellungnahme schmeckt das für mich sehr stark nach Prozessen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, machen wir eine kurze Pause, bevor wir weiterlesen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 19:10 Uhr bis um 19:35 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir können weiterlesen. Art. 19 Abs. 1, 2b, 2c, 3a und 4 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1, 2b, 2c, 3a und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe zwei Fragen. Ich hänge noch einer Aussage von Regierungsrat Pedrazzini nach, und zwar hat er gesagt, das System wurde nicht gemanagt. Jetzt habe ich mich gefragt, gibt es denn im Bereich Kostencontrolling der Kassen auch noch Verbesserungspotenzial? Das ist das eine und dann zum Abs. 4: Es gibt ja Situationen, gerade wenn man eine grössere Operation hat, dass man gerne eine Zweitmeinung hätte. Ist das weiterhin möglich unter gewissen Voraussetzungen oder - wenn ich Abs. 4 lese - wird das eingeschränkt irgendwie? Oder tangiert das den Absatz gar nicht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Das Kostencontrolling ist überall und jederzeit immer verbesserungswürdig - immer. Das gilt für jedes Unternehmen, für alles auf dieser Welt und auch im Gesundheitswesen müssen Fortschritte gemacht werden. Die Zweitmeinung soll dort, wo sie heute möglich ist, auch weiterhin möglich sein. Dieser Abs. 4 heisst einfach, dass diagnostische Massnahmen nicht unnötig wiederholt werden sollen. Also wenn zum Beispiel an Ihnen irgendeine Messung durchgeführt wurde oder ein Röntgenbild, dass man das nicht nochmals machen muss. Wenn Sie eine Zweitmeinung brauchen, dann soll halt der zweite Arzt anhand desselben Röntgenbilds diese Beurteilung machen. Kommt er zum Schluss, dass es unscharf sei oder unbrauchbar - ja gut, dann muss er halt noch einmal eines machen lassen. Aber gemeint ist, dass wenn Sie zu einem zweiten Arzt gehen oder überwiesen werden, nicht noch einmal alles von vorne beginnt, was heute leider sehr oft der Fall ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe drei Fragen - Art. 19 Abs. 1. Beim zweiten Satz: «Die Kassen haben die Rechnungen der Leistungserbringer entsprechend zu prüfen ...» Also es haben nur die Kassen die Möglichkeit, zu prüfen. Ich meine, es sollte auch der Patient die Möglichkeit haben, die Rechnung zu prüfen, ansonsten ist er auf dem Nebengeleise, ist ausgeliefert. Wenn die Kasse das für gut befindet, ist das okay, auch wenn er nur eine Schachtel Medikamente mitgenommen hat und auf der Rechnung sind zwei.Dann haben die Kassen «die Rechnungen sowie das Leistungsverhalten der Leistungserbringer entsprechend zu prüfen». Ich meine, die Schuldner haben das Recht oder die Möglichkeit, die Rechnung zu prüfen, also beide Teile.Dann bei der Rechnung: Wie wird die Rechnung geprüft? Ich denke, auf der Rechnung muss ausgewiesen sein, damit man die Vergütung berechnen kann, wie das zustande kommt. Dann das dritte Wort, das «Leistungsverhalten», ist meiner Ansicht nach nicht relevant, weil wichtig ist die Wirtschaftlichkeit, weil das Leistungsverhalten ist vielleicht bei einem älteren Arzt kleiner, aber die Rechnung ist trotzdem wirtschaftlicher, er rechnet nicht die ganze Zeit. Und darum meine ich, die Schuldner haben die Rechnungen sowie die Wirtschaftlichkeit der Leistung zu prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Elkuch, hier geht es nicht darum, dass der Patient selbst seine Rechnung prüft. Das ist anderswo geregelt, nämlich dort, wo der Patient zwangsweise eine Kopie seiner Rechnung erhalten soll. Hier geht es darum, einen Leistungserbringer zu prüfen. Hier muss man viele Rechnungen anschauen und der Patient kann unbesehen von dieser Regelung selbstverständlich seine eigene Rechnung prüfen. Er kann auch heute schon, wo der Rechnungsversand noch nicht obligatorisch ist, entweder die Rechnung freiwillig bestellen oder er kann bei der Krankenkasse anrufen. Man bekommt ja bekanntlich heute keine Rechnung, sondern nur eine Abrechnung. Er kann die Krankenkasse anrufen und sagen: Was wurde denn da abgerechnet? Die Krankenkasse wird ihm selbstverständlich die Rechnung des Arztes zur Verfügung stellen und der Patient kann sie prüfen. Aber in diesem Art. 19 geht es eben um die Prüfung der Leistungserbringer und da geht es um das Leistungsverhalten als ganzes, was der so macht. Und das sind eben diese Wirtschaftlichkeitsverfahren. Der Patient kann jederzeit reklamieren, unabhängig von diesem Artikel. Das berührt ganz andere Artikel.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Eine Frage zu Abs. 3a: Dort ist die «Weitergabe von betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigten Vergünstigungen und Rabatten» geregelt. Die Regierung kann hier festlegen, an wen solche Vergünstigungen und Rabatte weitergegeben werden können. An wen sollen diese weitergegeben werden können? Bestehen da bereits Vorstellungen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Jegliche Rabatte und Vergünstigungen müssen weitergereicht werden an die Kasse, das ist, ich weiss nicht wo, geregelt. Aber das ist so geregelt und ein Erhalten von Begünstigung, das sehen wir dann weiter hinten noch, wird dann explizit ausgeschlossen. Also diese Retrozessionen, die vom Krankenkassenverband in seiner Stellungnahme angesprochen wurden, sind berücksichtigt in dieser Gesetzesvorlage, aber das werden wir weiter hinten sehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe einige Fragen zu diesem Artikel. Die erste Frage bezieht sich auf Abs. 1, den ersten Satz. Hier ist nachzulesen: «Die Leistungserbringer haben sich bei der Krankenbehandlung auf das durch das Interesse der Versicherten und den Behandlungszweck erforderliche Mass zu beschränken.» Mich würde eine Definition für dieses Mass interessieren, welches erfor-derlich ist zum Beispiel für diesen Behandlungszweck, ob man das definieren kann. Denn das ist sicherlich eine schwammige Angelegenheit.Die zweite Frage bezieht sich auf Abs. 2c. Und da wird eben auch wiederum der Link auf diesen Abs. 1 gemacht, und ich frage mich halt, wenn man da in 2c nachlesen kann: «Stellt der Kassenverband im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung fest, dass der Leistungserbringer den Grundsatz nach Abs. 1 nicht beachtet ...» Da frage ich mich, wie kann man das beweisen, dass er diesen Grundsatz nach Abs. 1 nicht beachtet hat.Und die dritte Frage, das ist Abs. 4. Hier ist nachzulesen: «Leistungserbringer und Kassen sehen in den Tarifverträgen Massnahmen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistung vor.» Da würde mich natürlich interessieren, was sind denn dies für Massnahmen, die diese Wirtschaftlichkeit sicherstellen?Dann zu den Erläuterungen: Auf Seite 85 ist die Fussnote 24 sehr interessant. Hier wird eben wieder einmal mit analytischer und statistischer Methode argumentiert. Und wie gesagt, diese Fussnote 24, ich zitiere nur den ersten Satz: «Der Durchschnittskostenvergleich, die gängige statistische Methode, vergleicht die Kosten pro statistischen Behandlungsfall eines bestimmten Leistungserbringers (individueller Fallwert) mit den Kosten pro Fall von Leistungserbringern des gleichen medizinischen Fachgebietes (Gruppenfallwert).» Ich denke, da sind wir wieder einmal bei der vergleichbaren Transparenz gelandet, wie es die Regierung ebenfalls ausführt. Im gleichen Kontext geht es auf der Seite 88 weiter. Hier ist unter anderem nachzulesen: «Die Besonderheit der Patientenkollektive spielt bei der Vergleichsgruppenbildung, beim Toleranz- und Sicherheitsbereich und bei der Feinkorrektur durch Praxisbesonderheiten eine Rolle.» Dann wird weiter ausgeführt: «Im übrigen können auch tarifbedingte Unterschiede mit dem Vergleichskollektiv (Liechtensteiner Arzttarif - Tarmed) als Korrekturfaktoren berücksichtigt werden.» Ja, das ist eine Ansicht der Regierung, ich weiss nicht, was zu dieser Rechtsansicht dann der Richter sagen wird. Ob man hier effektiv durch irgendwelche Korrekturfaktoren diese Tarife vergleichen kann, also da habe ich meine grössten Bedenken, dass das rechtsstaatlich funktioniert.Der letzte Punkt Seite 90. Hier wird unter anderem ausgeführt, ich zitiere: «Erst danach wird der lange und oft teure Weg über die ordentlichen Gerichte angestrengt.» Das mag durchaus sein, aber auch bei diesen ordentlichen Gerichten wird man Beweise erbringen müssen. Es ist schon recht, wenn man dieses Schiedsverfahren eliminiert beziehungsweise das ganze Prozedere effizienter gestaltet. Aber im Endeffekt wird man auch bei weniger Instanzen eine klipp und klare Beweisführung erbringen müssen, ansonsten wird man auch dort kläglich scheitern. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich will versuchen, ihre Fragen pauschal zu beantworten, weil wenn ich sie im Detail beantworte, sitzen wir morgens um zwei noch hier, sofern ich überhaupt die Detailkenntnisse hätte, um sie beantworten zu können.Die Fragen berühren die Wirtschaftlichkeitsverfahren, um das ganz summarisch und einfach zu sagen: Es gibt zwei Hürden oder Hindernisse, die in unserem Land einem schnellen und effektiven Wirtschaftlichkeitsverfahren im Weg stehen. Die eine Hürde ist eben diese Meinung, dass man bei uns die analytische Methode anzuwenden hätte und sich eben auf den Gesetzesartikel beruft, wie er 2012 hineingerutscht ist, sage ich jetzt einmal. Und die zweite Hürde ist eben die Vergleichbarkeit des Tarifs. Die erste Hürde wollen wir eben gerade beseitigen, indem wir den Zustand vor 2012 wiederherstellen und einmal vom Prinzip her die gleichen Voraussetzungen schaffen wie in der Schweiz, um Wirtschaftlichkeitsverfahren durchzuführen. Die zweite Hürde, der Tarif, da müssen wir, solange wir den unsrigen Tarif haben, eben eine Hilfskrücke anwenden. Aber wir müssen eine ähnliche Hilfskrücke anwenden, wie sie zum Beispiel angewendet wird bei einem Vergleich von einem Arzt in der Stadt zu einem Arzt auf dem Land. Oder von einem Arzt, der in einer Gegend wohnt, in der sehr viele ältere Menschen wohnen, zu einem Arzt, der in der Gegend wohnt, wo es nur Studenten hat.Und bezüglich dieser Methoden möchte ich auf Seite 88 verweisen. Neuerdings hat man in der Schweiz dieses verfeinerte statistische Verfahren, diese ANOVA-Methode gemacht. Ganz grob ausgedrückt: Die ANOVA-Methode ist einfach eine Quantifizierung von Ausreden. Da stellt man fest, Arzt A hat 70% höhere Kosten als Arzt B, dann geht man hin, wieso ist das? Da sagt er, meine Leute sind älter, ich wohne in einer Gegend mit einer tieferen sozioökonomischen Schicht, die sind kranker, die trinken vielleicht mehr, rauchen vielleicht mehr etc. Dann sagt man: Okay, gut, das sind alle deine Ausreden, die werden quantifiziert. Ausrede 1 erlaubt dir so viel mehr zu machen als der Durchschnitt, Ausrede 2 so viel. Dann summiert man das und dann kommt man zum Beispiel auf: Du darfst 30% höher sein als der Durchschnitt, Du bist aber 70% höher, die 40 sind dann der Überstand. Und genauso wie man das verschiedene Patientengut quantifiziert oder die Ausreden für eine verschiedenes Patientengut quantifiziert, kann man auch die Ausrede für einen verschiedenen Tarif quantifizieren. Es ist also nicht unmöglich, einen Vergleich zu machen zwischen unserem Tarif und dem Tarmed. Aber, das gebe ich zu, es ist eine weitere Schwierigkeit, die eben in Zukunft aus dem Weg geräumt werden soll. Das Ziel ist, dass wir die Wirtschaftlichkeitsverfahren genauso durchführen können wie in der Schweiz und eben auch vom Know-how in der Schweiz profitieren können in der praktischen Durchführung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Lampert, Sie haben es gehört, die Politik tut etwas. Sie haben mich zu Recht kritisiert heute. In meinem Eintrittsvotum habe ich nur meinen Appell an die Krankenversicherungsgesellschaften gerichtet, aber Sie hören es, die Politik tut etwas. Und das ist auch dringend nötig.Dann habe ich eine Frage nochmals zu Art. 19 Abs. 4. Ich verstehe das richtig, da geht es um Mehrfacherhebungen, die eben gebüsst werden müssen. Wenn dem so ist, dann würde ich auch an dieser Stelle mir erlauben, einen Appell an die mündigen Patienten und Patientinnen zu richten. Weil die können da auch eingreifen, indem sie sagen, das wurde bei mir schon getestet. Warum Frau Doktor/Herr Doktor, machen Sie das jetzt ein zweites Mal? Und das muss dann halt schon gut begründet sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Hier geht es ja darum in diesem Abs. 4, dass eben in den Tarifverträgen Massnahmen festgelegt werden, und die Tarifverträge wirken ja nicht auf den Patienten, sondern auf den Arzt und da könnte jetzt beispielsweise, ohne dass ich da die Details jetzt kenne, was man da genau festlegen kann und will, darin stehen, dass ein Arzt fragen muss, ob dieser Test schon gemacht wurde. Und dann sagt der Patient Ja und dann muss er halt beim anderen Arzt nachfragen, damit nicht noch einmal x hundert Franken für irgendwelche Laboranalysen gemacht werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Zu Art. 19 Abs. 1 hätte ich auch gerne gewusst: «... erforderliche Mass zu beschränken», wie ist das definiert? Ist das eine Behandlung auf «State of the Art» oder wie muss ich das sehen? Oder gehen wir hier auf eine Zweiklassenmedizin los, je nachdem? Dann habe ich die Frage: Da steht, dass die Kassen hier die Leistungsverhalten der Leistungserbringer prüfen. Frage: Wer prüft dann die Kassen? Nach welchen Regelungen wird da geprüft bei den Kassen? Sie schreiben hier: nach der Verordnung. Das heisst irgendeine Aussenstelle muss ja dann die Kassen prüfen, ob die das auch richtig prüfen. Das eine, dann noch zu Abs. 4, das wurde schon gesagt bezüglich dieser diagnostischen Massnahmen, die unnötig wiederholt werden, wenn Versicherte mehrere Leistungserbringer konsultieren. Gilt das auch für Spitäler? Es gibt ja oftmals den Fall, dass der Patient zum Arzt geht, dann der Arzt etwas entdeckt, ihn ins Spital schickt, dann wird das komplette Rösschenspiel noch einmal aufgezäumt. Frage: Wie läuft das ab, ist das hier auch abgebildet mit diesem Artikel, dass das nicht mehr passiert? Das hätte ich noch gerne beantwortet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ihre zweite Frage zuerst. Was wir hier regeln, betrifft nur die ambulanten Leistungserbringer - ausschliesslich. Das betrifft nicht die Spitäler, was wir hier regeln. Also kann ich Ihnen die Antwort geben, die Tarifverträge, über die hier in Abs. 4 die Rede ist, die reichen nur bis zum Arzt oder Spital ambulant, die arbeiten ja nach demselben Tarifvertrag.Dann die Frage, wer prüft die Kassen und wer prüft die Prüfer der Kassen und die Prüfer der Prüfer der Kassen? Die Kassen haben ihre Arbeit zu machen, so wie es hier drin steht, und wenn Uneinigkeit besteht, dann geht es eben den normalen Verfahrensweg. Was das erforderliche Mass sei, das ist eben das, was mit einem Wirtschaftlichkeitsverfahren dann eben festgestellt wird, ob es überschritten ist oder nicht. Und die Wirtschaftlichkeitsverfahren sind relativ komplexe Verfahren, wo es in der Schweiz schon eine gute Rechtsprechung gibt, die wir als Vorbild nehmen können.Um noch einmal auf die zweite Frage zu kommen, die Kassen werden vom Amt für Gesundheit überprüft. Aber wenn der Geprüfte mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden ist, und das wird ja auch der Hintergrund Ihrer Frage sein, dann muss er den Rechtsweg beschreiten und dann prüft dann eben ein Richter diese Sache.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch noch zwei Fragen. Im Abs. 1 heisst es, die Kassen haben die Rechnungen zu prüfen. Heisst das tatsächlich, sie haben alle zu prüfen? Oder könnten das auch Stichproben sein, oder - ich weiss auch nicht, sagen wir pro Patient einmal pro Jahr? Mir scheint das sehr aufwendig, alle Rechnungen zu prüfen, und da stellt sich dann eben die Frage - Sie haben vorhin erwähnt, das Controlling kann man immer verbessern: Bedeutet dieser Absatz, dass die Kassen da wahrscheinlich ein Controllingverfahren noch aus- oder aufbauen müssen? Ich kann diese Fragen mit zwei Beispielen vielleicht untermauern. Ein Bekannter von mir, der in Deutschland einen grösseren Eingriff hat machen lassen und dann die Rechnung irgendwann der Kasse geschickt hat, und dann hat die Kasse nachgefragt, wann die zweite Teilrechnung komme. Es gab aber keine zweite Teilrechnung, also wurden da die Kosten ganz einfach falsch eingeschätzt. Oder dann auch andere Erfahrungen, die ich schon gemacht habe, dass eine Krankenkasse kaum Auskunft geben konnte, wie viel eine chronische Erkrankung pro Jahr kosten kann. Ich war nicht in der Lage, da Auskunft zu bekommen, wie viel man für eine besondere chronische Erkrankung etwa rechnen muss.Dann die zweite Frage betrifft den Abs. 4, die diagnostischen Massnahmen, es wurden schon mehrere Fragen dazu gestellt - alle wichtigen. Was noch fehlt, ist, wenn sich der zweite Arzt oder vielleicht der dritte auf den Standpunkt stellt, er möchte oder muss diese diagnostischen Massnahmen noch einmal alle durchspielen aus Haftungsgründen. Er kann sich ja auf den Standpunkt stellen: Ja, ich weiss ja nicht, wie der vorhergehende Arzt zu diesem Schluss gekommen ist. Ja, wenn Sie da noch ein paar Ausführungen machen könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Zu Ihrer zweiten Frage: Natürlich kann man alle Ausreden haben, um eine Prüfung nochmals zu machen. Das ist möglich und man kann auch Haftungsfragen in den Raum stellen. Aber wenn von einem anerkannten Labor ein Blutwert ermittelt wurde und man dann einfach sagt, nein, nein, also ich lasse das nochmals testen, weil denen traue ich nicht, dann wird es halt irgendwann schon schwierig mit dieser Ausrede. Es kann natürlich sein, dass ein Arzt sagt, ich sehe wohl diese Laborwerte, aber wie Sie aussehen, glaube ich, die haben sich stark verändert, seit Sie vorgestern beim anderen Arzt waren, ich lasse das noch einmal prüfen. Das ist natürlich möglich. Aber es geht hier immer um die Wirtschaftlichkeit als Ganzes. Wenn das dauernd geschieht, dann wird man irgendwann stutzig werden. Wenn jeder Arzt Patienten, die zu ihm überwiesen werden, grundsätzlich noch einmal von Kopf bis Fuss untersucht, um mal Umsatz zu bolzen, dann fällt das auf. Und wenn das ein-, zweimal oder ab und zu passiert, dass er halt sagt, ja eben, wie Sie aussehen, sicherheitshalber glaube ich die Werte nicht mehr, ich muss es noch einmal testen. Dann muss man auch die Dinge mit Verstand sehen. Man stellt halt fest, dass diejenigen, die das System ausnützen dermassen auffällig sind, dass es um solche Feinheiten schon lange nicht mehr geht. Da geht es nur um die Möglichkeit der Prüfung.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich möchte einfach einen ganz grundsätzlichen Beitrag zu dieser Diskussion leisten und nicht eine Frage stellen. In der «Schweizerischen Ärztezeitung», Nr. 95/2014, gibt es einen Artikel, der heisst «Santésuisse und die Wirtschaftlichkeitsprüfungen». Ich möchte den Artikel in zwei, drei Sätzen zusammenfassen. Also das ist die Schlussfolgerung, so wie sie da steht. Und es heisst: «So wie bisher, darin sind sich Krankversicherer, die FMH, Politiker und die Gesetzgeber einig, können die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht weitergeführt werden. Diese sind vorerst zu sistieren, da es sich um ein rein ökonomisches Instrument handelt, ohne, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, auch nur annähernd die Zweckmässigkeit beziehungsweise die WZW-Kriterien der Kosten abzubilden. Die SAMW», die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, «hat kürzlich erkannt, dass die rein ökonomische Kostenbetrachtung die Kosten erhöht und damit ein relevantes, dysfunktionales Potenzial erhält. Das neue rechtswissenschaftliche Gutachten von Prof. Ueli Kieser bestätigt weiter auch die rechtliche Unhaltbarkeit dieser Situation.» Also es ist ein heikles Thema und in der Schweiz ist, obwohl sie Tarmed haben, auch nicht immer alles so einfach und so klar, wie es manchmal dargestellt wird. Das möchte ich einfach hier einbringen, ohne jetzt eine Antwort zu erwarten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Ja, entschuldigen Sie, Herr Präsident. Sie haben sich vorhin etwas zu früh beim Gesundheitsminister bedankt. Er schuldet mir noch eine Antwort auf die erste Frage bezüglich Expertise, die Kassen vielleicht aufbauen müssen oder ausbauen, ich weiss nicht was, um diese Rechnungen wirklich alle prüfen zu können.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Die Expertise, Rechnungen zu prüfen, müssen die Kassen haben, weil die ja auch beurteilen können müssen, was ist da geschehen. Aber hier geht es darum, dass sie die Rechnungen anschauen, nicht nur auf individuelle Richtigkeit kontrollieren, sondern auch eben schauen, was in Summe alles denn abgerechnet wurde. Gibt es Auffälligkeiten? Es gibt ja alle möglichen Arten von Auffälligkeiten, die man feststellen kann, von: der rechnet jetzt für jeden Patienten das volle Labor ab. Ist das wirklich nötig? Kann es sein, dass jeder Patient, der kommt, ein vollständiges Blutbild braucht? Das kann statistisch fast nicht möglich sein, weil man ja nicht nur Patienten einer Sorte hat. Man hat ja manchmal auch andere Sachen oder Patienten, die man vor einer Woche schon einmal gesehen hat, und wenn man zum Beispiel im Wochenrhythmus mit dem Krankheitsbild völlig unvereinbare Tests macht und das in einem Intervall, das medizinisch nicht indiziert ist, dann dient das auch nur der Umsatzgenerierung. Und solche Dinge fallen halt eben auf bei der Rechnungsprüfung.Und da muss man den Krankenkassen schon zutrauen, dass eine gewisse Expertise dort vorhanden ist. Ich meine, das ist ihr tägliches Brot, Rechnungen zu begleichen. Und wenn das vor Ort, in einer kleinen Filiale, nicht gemacht werden kann, dann gibt es ja Experten, die man aus der Zentrale holen kann, oder es gibt auch dann Vertrauensärzte, die man beiziehen kann, wenn man Zweifel hat. Aber - ich möchte nochmals betonen - insgesamt, was wir in diesem Artikel regeln, ist es ein Wirtschaftlichkeitsverfahren und das geht auf Kosten pro Behandlungsfall. Es geht also nicht auf den Umsatz, sondern es geht Kosten pro Behandlungsfall. Und natürlich jede andere Auffälligkeit, es gibt ja auch noch Auffälligkeiten, die man ohne diese statistische Methode entdecken kann. Da muss dann natürlich auch eingegriffen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19b Abs. 1, 2 und 4 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19b Abs. 1, 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wenn ich hier die Erläuterungen auf den Seiten 91, 92, 93 und 94 so betrachte, droht hier erhebliches Ungemach für die weissen Schafe unter den Leistungserbringern, denn wie der Artikel ausführt, können die Verbände Anträge stellen, die Regierung kann diese Anträge betreffend der Kostenziele genehmigen oder noch reduzieren. Wenn sich dann aber rückwirkend eben herausstellt, dass diese Kostenziele nicht erreicht wurden, dann werden einfach allen einmal die Tarife gekürzt. Und da denke ich mir doch, aus Sicht eines weissen Schafes hätte ich mit dieser Bestimmung keine Freude. Ich würde auch hier beliebt machen, zuerst die schwarzen Schafe zu sanktionieren, dann muss man nämlich nicht den weissen Schafen irgendwelche Tarifkürzungen verordnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Hier möchte man auch nach dem Grundsatz vorgehen, dass man etwas plant, von vornherein, dann arbeitet und dann prüft, ob das eingehalten wurde. Weil wenn zum Beispiel der Tarif sich nicht verändert und man genau gleich viel Leistungserbringer im nächsten Jahr in einer bestimmten Kategorie hat und dann man miteinander spricht und sagt, ja gut, also wir gehen davon aus, dass die Kosten um 1 bis 2% einfach wegen der Demografie steigen werden, dann vereinbart man das so. Und dann steigen die Kosten um 7% - dann muss irgendetwas passiert sein. Und wenn eben keine vernünftigen Begründungen gegeben werden können, dann muss man letztlich die Möglichkeit haben, da einzugreifen. Andererseits muss es auch möglich sein, wenn man jetzt sagt, es gibt in einer bestimmten Kategorie zwei Leistungserbringer, und man sagt, man hat zu wenig Kapazität und man lässt einen Dritten zu. Dann muss man natürlich das Kostenziel etwas höher setzen, weil man erwarten muss, dass dieser Dritte dann vielleicht in einem Jahr 80, 90% ausgelastet ist, und muss das entsprechend vorsehen. Dann ist das keine Benachteiligung der weissen Schafe, aber es soll einfach nach dem Prinzip passieren, zuerst wird darüber gesprochen, geplant, dann wird ein Kostenziel oder eine Erlaubnis festgelegt und nachher wird es geprüft.Den Zustand, den wir heute haben, dass wir einfach das System laufen lassen und danach fluchen, ist extrem unbefriedigend. Es gibt nämlich Dinge, die man voraussehen kann. Es gibt Dinge, die man nicht voraussehen kann, da muss man dann halt im Nachhinein die Ausreden sammeln, aber es gibt Dinge, die man voraussehen kann und die man auch planen kann. Und dieser Artikel, der legt das eben fest. Die Veränderung zum geltenden Recht ist, dass hier die Verbände direkter eingebunden werden. Wir haben heute praktisch alle Leistungserbringer in Verbänden organisiert und wir gehen davon aus, dass diese Verbände am besten wissen müssen, wie sich die Kosten entwickeln sollen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe es hier wie der Abg. Lampert, ich sehe hier schon ein bisschen ein - ich sage jetzt nicht - Willkürpotenzial der Regierung, aber doch ein wenig die Narrenfreiheit, das dann so zu definieren, dass eben die weissen Schafe auch leiden müssen. Das das eine und dann eben von der Regierung festzulegen, was effektiv dann verordnet werden darf und was nicht. Dann habe ich noch zu Art. 2, hier steht hinten: «... ob der Vergütungssatz des geltenden Tarifes für die betreffende Kategorie oder Fachrichtung von Leistungserbringern künftig zu kürzen ist.» Meine Frage ist, wie wird das dann sein beim Tarmed? Ich meine, da sind diese Tarifhochheit oder diese Vergütungssätze ja eine Einheit. Da kann man nicht einfach hingehen und sagen, einen Teil kürzt man, den anderen nicht. Wie wird das dann passieren? Das hätte ich noch gerne beantwortet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Im Tarmed ist es genauso wie bei unserem heutigen Tarif. Es gibt eine Tarifstruktur und es gibt den Taxpunktwert. Und wenn hier von Eingriff in den Tarif die Rede ist, dann ist hier gemeint, dass man den Taxpunktwert kürzen kann. Jetzt zur Narrenfreiheit der Regierung: Also die Regierung muss halt auch entscheiden und sie hört halt an, bevor sie entscheidet; und es ist hier ja festgelegt, dass sie anhört, bevor sie entscheidet. Und wenn es nachvollziehbare Begründungen gibt, zum Beispiel haben wir jetzt zwei von einer Sorte und nächstes Jahr sind es drei, dann ist es nachvollziehbar, dass dort ein Kostenschub stattfinden wird, und dann wird die Regierung natürlich auch eine Planung genehmigen müssen, die eben einen Schub vorsieht, weil sie ja schliesslich irgendwann einmal die Bedarfsplanung genehmigt oder sonst irgendetwas unternommen hat. Wenn die Regierung jetzt wirklich, wie Sie ihr vorwerfen, völlig unvernünftig handeln würde und einfach auf Teufel komm raus, obwohl sie weiss, es gibt nächstes Jahr drei statt zwei, ein Kostenziel von null angeben würde, wäre das jetzt wirklich fahrlässig. Also so Narren hat es jetzt doch nicht in der Regierung.Andererseits wird natürlich schon auf alle Schafe Druck ausgeübt, das ist klar. Es soll auch so sein, dass die gegenseitig aufeinander schauen. Das ist ein erwünschter Effekt. Aber in diesem Artikel geht es um die Planbarkeit der künftigen Kosten, so gut man das eben planen kann. Wenn man jetzt irgendetwas plant und dann kommt eine furchtbare, ansteckende Krankheit, irgendeine Grippe, die in x-facher Ausführung die Leute über Monate lahmlegt und die Kosten viel höher sind: Pech. Aber in der Regel sind unsere Kosten, statistisch gesehen, einfach rein von den Krankheitsverläufen, schon bei unseren 40'000 Versicherten relativ stabil. Wenn es Kostensprünge gibt, dann ist es meistens relativ gut auf irgendeinen Effekt zurückzuführen, wie ein neues Angebot. Das ist das häufigste, was wir hier feststellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Abs. 4 wird aufgehoben. Wenn man schaut, was im aktuellen KVG drinsteht, da heisst es: Die Regierung bestellt eine Kosten- und Qualitätskommission. Das wird hier aufgehoben. Muss ich das jetzt wiederholen, dass ich hier eher kritisch dazu stehe, oder werden Sie sowiewo zu dieser Frage der Streichung dieser Kosten- und Qualitätskommission Stellung nehmen auf die 2. Lesung?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich denke, zu den Kommissionen haben wir sowohl im Vernehmlassungsbericht als auch im Bericht und Antrag ausführlichst Stellung bezogen, weil das eine der Veränderungen ist, die auch vehement bekämpft wurde. Und die Ansicht, um das ganz kurz zu wiederholen, der Regierung ist, dass eine Kommission genügt. Es sind zwei Kommissionen ohne Entscheidungskompetenz jetzt vorhanden und das ist einfach nicht sinnvoll. Kommissionen haben entweder etwas zu entscheiden, das sind Kommissionen, die Entscheide vorbereiten und der Regierung vorlegen, oder sie sind einfach beratende Kommissionen. Und die Regierung wünscht sich eine beratende Kommission; und die Arbeiten der Kosten- und Qualitätskommission sind repetitiver Natur und können teilweise vom Amt übernommen werden, also diejenigen, die repetitiver Natur sind, und die, die beratender Natur sind, können von der Landesgesundheitskommission übernommen werden. Also da müssen Sie den Bericht und Antrag nochmals anschauen, da wird ausführlichst auf die Eingaben der entsprechenden Verbände, die eine andere Lösung wünschen, Rücksicht genommen und auch eingegangen. Aber letztendlich: Es ist nicht so, dass wir die Kommissionen abschaffen, wie das so kolportiert wird. Wir straffen sie und möchten einfach eine Kommission. Es macht einfach keinen Sinn, hier zwei Kommissionen zu haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke der Regierung für die Beantwortung der Fragen. Ja, ich glaube auch, dass die Regierung nicht willkürlich handelt. Nur, wenn ich so die letzten Monate mich zurückbesinne, wie die drei beteiligten Parteien vom Kassenverband, Leistungserbringern und Regierung zusammengearbeitet haben, da habe ich halt ein wenig Bedenken, wie das dann schlussendlich umgesetzt wird. Das zum einen. Und zum zweiten steht halt «künftig zu kürzen» im Abs.2, da steht nicht, dass es einmal angepasst wird, also ich denke einfach, da sollte man beide Seiten offenlassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Verstehe ich Sie richtig, Sie fordern, dass wir dort reinschreiben, dass die Regierung die Tarife erhöhen kann, wenn die Kosten nicht eingehalten werden?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Peter Büchel
Nein, ich meine das nicht so direkt. Ich meine, die Frage ist einfach: Wenn der Kassenverband und die Leistungserbringer eben das Kostenziel neu festlegen und eben, wie Sie gesagt haben, zusätzliche Stellen schaffen möchten, ist das dann im Art. 1 abgehandelt oder muss das über den Art. 2. gehen? Ich habe gedacht, es würde dann über den Art. 2 gehen, vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Im Abs. 1 steht: «Die Regierung legt nach Anhörung des Kassenverbandes und der Verbände der Leistungserbringer die Kostenziele der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fest.» Also sie fragt beide und sie legt dann ein Kostenziel fest. Und dann weist sie die Verbände an, den Kassenverband, Verbände der Leistungserbringer, diese Kostenziele unter Beachtung der Massnahmen zur Sicherung der Qualität umzusetzen und zu überprüfen. Also es ist schon so: Im Abs. 1 wird es festgelegt und im Abs. 2 wird dann geprüft und werden Konsequenzen gezogen, wenn sie nicht eingehalten werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich beim Kollegen Nägele bedanken für seine Aufmerksamkeit zu dieser Stunde. Er hat darauf aufmerksam gemacht, dass eben mit diesem Abs. 4 eine Kommission aufgehoben wird. Ich stehe dem auch sehr, sehr skeptisch gegenüber - der, ich sage es jetzt einmal überspitzt, Ausbootung von Kommissionen. Es gibt eine Tendenz seit Jahren, schon länger als Sie jetzt in der Regierung sind, von der Regierung, dass man eben beratende Kommissionen zwar noch hat, aber dann eigentlich nicht mehr einsetzt und dafür lieber die Landesverwaltung einsetzt. Ich habe es in einem anderen Zusammenhang in einer früheren Landtagssitzung schon gesagt, ich sehe darin eigentlich eine gewisse Bürokratisierung, weil eben Aufgaben in die Landesbürokratie verschoben werden. Und gleichzeitig ist das auch eine gewisse Entdemokratisierung, weil eben Kommissionen aufgehoben, zusammengelegt und dann unter Umständen nicht mehr konsultiert werden. Wenn es diese beratenden Kommissionen gibt, nicht nur jetzt im Gesundheitswesen, dann sollte man die auch nutzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte nochmals betonen, wir schaffen nicht im Gesundheitswesen die beratende Kommission ab, sondern wir erfüllen einen Auftrag des Landtags, des Gesetzgebers. Ich möchte auf Seite 95 verweisen, da steht: «Das Gesetz vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation verpflichtet die Regierung im Rahmen ihrer ständigen Aufgabe zur Überprüfung von Verwaltungsaufgaben dazu, Kommissionen regelmässig hinsichtlich Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung zu überprüfen.» Genau das machen wir hier und sind zum Schluss gekommen, wir brauchen nicht zwei, wir brauchen eine. Eine dieser beiden Kommissionen, jene, die heute Landesgesundheitskommission heisst, das war früher die Sanitätskommission und die hat effektiv operative Aufgaben gehabt. Sie hat die Zulassung der Leistungserbringer geregelt. Diese Aufgabe gibt es heute auch nicht mehr, diese Aufgabe ist eben diese ganze Bedarfsplanung, die wir ausführlichst disktutiert haben vor ein paar Stunden. Das ist jetzt nicht mehr bei einer Kommission, das ist jetzt bei den Verbänden. Also wir sind zur Ansicht gelangt: Eine Kommission genügt und die repetitiven und mechanischen Aufgaben können leichter im Amt erbracht werden. Das geht tipptopp und so eine riesige Mehrbelastung für das Amt ist das nicht und organisatorisch ist es dann besser aufgehängt als bei einer Kommission, die solche Aufgaben wahrnehmen sollte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe nur noch eine Verständnisfrage. Also wenn man diese Kommission wieder einführen wollte, dann müsste man dann in der 2. Lesung einen Antrag stellen? Jetzt geht es ja nur um die 1. Lesung, allgemeine Diskussion. Jetzt muss man nichts unternehmen, stimmt das?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, genau so ist es. Wenn Sie dieser Abänderung des Gesetzes nicht zustimmen wollen, müssen Sie in der 2. Lesung dann den Antrag stellen und abstimmen lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Gesellschaftsminister für seine Antworten und seine Ausführungen. Ich wollte eigentlich mit dem ersten Frageblock nur darauf hinweisen, wer nicht schwarze Schafe sanktioniert, der wird dann halt alle sanktionieren müssen mit diesen Tarifkürzungen. Das finde ich persönlich eigentlich schade, aber wenn wir halt keinen Weg finden, wie wir schwarze Schafe sanktionieren, dann wird das dann unter anderem ein Ansatz sein. Wenn ich ein weisses Schaf wäre, würde ich mich gegen solche Massnahmen massiv zur Wehr setzen.Dann zu dieser Abschaffung der Kosten- und Qualitätskommission: Ich denke mir einfach, wir haben hier gewisse Überlappungen bei diesen Kommissionen, ich versuche, es ja jährlich im Rahmen der Rechenschaftsdebatte ein wenig aufzuzeigen, dass hier doch gerade auch die Interessen der Leistungserbringer zu stark vertreten werden und das noch in mehreren Kommissionen. Und deshalb bin ich eigentlich der Regierung dankbar, dass sie hier zumindest eine Kommission - wie könnte man dem sagen, «abschaffen» sollte man nicht sagen, dann sage ich jetzt halt einmal - effizienter gestaltet. Aber wie gesagt, ich versuche ja schon den ganzen Tag herauszukristallisieren, dass eben gerade die Patienten und Prämienzahler relativ wenig vertreten werden, und das sehe ich einfach auch in diesen Kommissionen, dass hier die Unterstützung zu wenig vorhanden ist. Deshalb denke ich auch, auch aus demokratiepolitischer Sicht ist es eben nicht begrüssenswert, wenn gewisse Interessengruppen mehr Mitsprache haben und ihre Interessen in verschiedenen Kommissionen einbringen können. Logischerweise wird dann die Regierung einseitig beraten. Was kommt raus? Das sehen wir. Zumindest in der Vergangenheit war das nicht gerade der Weisheit letzter Schluss. Und deshalb kann ich mit dieser Abschaffung hier beziehungsweise mit dieser effizienteren Gestaltung gut leben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Ja, Herr Kollege Lampert, wenn man das Gefühl hat, dass die Demokratie in dieser Kommission oder in anderen Kommissionen nicht so richtig funktioniert hat, dann muss man sie nicht abschaffen, sondern demokratischer ausgestalten. Dann muss man halt die Patienten und die Versicherten vielleicht auch noch aufnehmen in so eine Kommission. Ich finde das den falschen Weg, dass man sagt: Das ist jetzt repetitive Arbeit oder solche Dinge, weil es die Bedarfsplanung gibt, macht die Kommission das und das nicht mehr. Es wird ein bisschen zu drastisch für mein Empfinden dieser direktdemokratische Aspekt bei uns wegrationalisiert. Aber das ist meine Meinung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte nochmals betonen, wir schaffen hier nicht die Kommissionen ab, wir straffen. Wir machen aus zwei Kommissionen eine und wir erlauben der Regierung, das sehen wir dann weiter hinten, auch noch bei der Zusammensetzung - bis auf wenige Vorschriften - da grosszügig zu sein. Also wenn es Aspekte gibt, wo die Regierung denkt, dass sie durch Vertreter von Patienten besser beraten sei, dann kann sie das machen. Und es wird auch nicht immer dieselben Aufgabenstellungen geben, für die eine Beratung der Regierung nötig ist. Es mag eine Zeit geben, zum Beispiel, wenn jetzt das Hausarztproblem sich grob verschärfen sollte, dann muss man die Kommission eben so ausrichten, dass man bevorzugt an diesem Problem arbeiten kann. Und diese Freiheit und Flexibilität sollte die Regierung eben haben gemäss der Aufgabenstellung.Und eben, wie gesagt, es soll eine Kommission eingerichtet werden, die es heute schon gibt, aber die Regierung soll bei der Besetzung dieser Kommission, ausser den Vorschriften, die wir weiter hinten beraten werden, relativ frei sein, um einfach ihren Auftrag bestmöglich erfüllen zu können. Um das geht es und nochmals: Wir schaffen nicht Demokratie ab oder so etwas, wir straffen zwei Dinge in eines.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Abg. Pio Schurti. Ja, ich bin Ihnen dankbar für diesen Input. Ich habe mir nämlich auch aufgeschrieben - bei Art. 52 Abs. 1 im Gesundheitsgesetz, hier geht es genau um die Zusammensetzung dieser Landesgesundheitskommission, habe ich gross «paritätische Besetzung» hingeschrieben. Und mit «paritätisch» meine ich natürlich: Leistungserbringer und Leistungsbezüger. Und dann müssen wir sicherlich bei diesem Artikel noch etwas ändern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 19c Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19c Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich nehme Bezug auf die Ausführungen des Landesspitals auf Seite 98. Das Landesspital ist hier der Meinung, dass im Prinzip die bestehende Ausschlussregelung ausreichend wäre in diesem Artikel 19c. Hier möchte ich die Regierung fragen, wie viele solcher Ausschlüsse hat es denn in der Vergangenheit gegeben? Gibt es hier Zahlen? Hat das schon einmal funktioniert die letzten x Jahre?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich kann das nicht mit letzter Bestimmtheit sagen, aber sehr viele Fälle werden es nicht gewesen sein. Sicher nicht. Aber ich bin hier dezidiert der Ansicht, dass diese Dinge, die hier stehen, genau hier hineinmüssen, also die Abänderung des geltenden Rechts. Und hier geht es genau um das, was ich vorher gesagt habe und was auch der Krankenkassenverband gefordert hat. Hier geht es um die unterlassene Weitergabe von Vergünstigungen, diese Retrozessionsproblematik, die in der Schweiz letzthin mal aufgepoppt ist. Und es ist natürlich eine sehr naheliegende Vermutung, wenn es um so viel Geld geht, wie es im Gesundheitswesen eben geht, dass dort ab und zu die hohle Hand gemacht wird. Und solche Zustände müssen wir auch ahnden können, und zwar relativ schnell ahnden können durch den sofortigen Ausschluss aus der OKP. Meistens hat man hier das Problem, wir hatten das einmal bei uns, dass wir Zweifel hatten und dann ist auch die Staatsanwaltschaft tätig geworden und am Schluss kam raus, dass es keinen Geschädigten gibt. Das ist eine interessante Ansicht, weil: Jetzt nehmen Sie an, Sie erhalten als Arzt Retrozessionen für eine Zuweisung in eine Klinik, aber der Preis der Klinik wird ja dadurch nicht höher und Ihre Rechnung wird auch nicht höher. Also ist die Krankenkasse nicht geschädigt, weil in diesem Fall ja die Totalsumme der Bezahlung gleich geblieben ist. Aber was hier natürlich unterschätzt wird, ist die Lenkungswirkung. Oder Sie könnten beeinflusst sein als Arzt, wenn Sie Retrozessionen bekommen und mehr Operationen anordnen, als es nötig ist. Aber dass es dort einen Geschädigten gibt, den nachzuweisen, das ist eben rechtlich schwierig. Und deshalb muss das hier rein, dass das zu den Spielregeln gehört in der OKP, dass Vergünstigungen weitergegeben werden müssen und wenn das eben nicht geschieht, dann raus.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Noch eine Frage zu diesen unwahren Bestätigungen. Schliesst das auch zum Beispiel Krankenscheine ein, wenn ein Arzt, ich weiss auch nicht, eine Person fünf Tage krankschreibt aber eigentlich nur drei Tage gerechtfertigt wären? Wie ist das genau zu verstehen?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ob solche Feinheiten, fünf Tage statt drei Tage, wirklich unterscheidbar sind, kann ich nicht sagen. Aber es kam auch schon vor, dass einfach zu viel Krankschreibungen da waren. Dass die Leute einfach sozusagen massenhaft krankgeschrieben wurden und dieses Problem musste man auch schon einmal lösen in unserem Gesundheitssystem. Aber es gibt natürlich alle anderen Möglichkeiten von unwahren Bestätigungen. Also da ist die Fantasie unerschöpflich.Landtagspräsident Albert Frick
Wir könnten weiterlesen. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich habe einen Punkt zu den Vertrauensärzten und da bitte ich die Regierung, auf die 2. Lesung ein Modell zu prüfen, und zwar habe ich schon ein bisschen das Gefühl, wer zahlt, befiehlt. Die Vertrauensärzte sind auf der Lohnliste der Kassen. Und zum Teil sind sie auch in deren Räumlichkeiten tätig. Das gibt schon eine gewisse Nähe zu den Kassen. Für mich ist das gefühlt keine Unabhängigkeit, und ich habe mich gefragt, ob es nicht möglich wäre, dass die Vertrauensärzte den Vertrag mit dem Amt für Gesundheit haben, nicht die Kosten, die sollten weiterhin bei den Kassen sein. Aber den Vertrag. Das heisst, das Amt kann die Vertrauensärzte benennen oder auch wieder entlassen und den Vertrag beenden. Sie müssten meines Erachtens dann auch die Oberaufsicht in Bezug auf Qualität haben und auch Ansprechpersonen sein für die Patienten. Also wenn ich irgendeinen Entscheid von der Kasse bekomme, dass aufgrund des Entscheides oder der Empfehlung des Vertrauensarztes ein Entscheid gefallen ist, dann möchte ich nicht unbedingt den Rechtsanwalt schon bemühen müssen, weil ich hätte als Patient auch gerne eine Stelle, wo ich mich hinwenden kann und sagen: Könnt ihr das mal anschauen, ist das richtig. Und für mich wäre das Amt für Gesundheit so eine neutrale Stelle, wo ich als Patient auch ohne grossen juristischen Beistand mal hingehen könnte. Ich wäre froh, wenn man das prüfen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wir werden das prüfen, aber ich möchte nochmals auf Seite 100 verweisen. Die Schweizer Rechtsprechung ist hinsichtlich der Unabhängigkeit klar. Die arbeitsrechtliche Unterstellung ist nicht gleich die fachliche, inhaltliche Leistungsgebundenheit. Wir werden das nochmals anschauen, aber die Rechtslage in der Schweiz ist sonnenklar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich möchte mich sehr gerne dem Votum der Abg. Oehri anschliessen. Ich habe genau das gleiche Gefühl. Gestern haben wir Geschäftsberichte besprochen und diskutiert und dieser Ausspruch, den Sie zitiert haben, «Wer zahlt, befiehlt», ist ja immer wieder gefallen. Dort verlangen wir das und dort erwarten wir das auch und hier soll es nicht gelten. Das ist schon fragwürdig und ich denke, das sollte man hinterfragen. Aus den Äusserungen des Gesundheitsministers muss ich jetzt aber schon heraushören, dass nicht viel Spielraum drinliegt: Man kann es anschauen, aber die Situation in der Schweiz ist klar. Haben wir hier einen Spielraum, um das anders zu regeln, oder müssen wir uns hier an die schweizerischen Gegebenheiten anpassen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Theoretisch haben wir schon Spielraum, aber wie im Bericht und Antrag ausgeführt ist, werden die meisten Vertrauensärzte aus der Schweiz beigezogen. Da nimmt man nicht den Arzt aus dem nächsten Dorf, weil das einfach dann etwas zu eng ist. Und wir möchten uns eben möglichst gut an die Schweizer Regelung angleichen, damit wir eben auch die gleichen Vertrauensärzte aus der Schweiz bei uns zum Einsatz bringen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Da möchte ich die Abg. Judith Oehri durchaus unterstützen, ich sehe auch die gefühlte Nähe. Ich sehe auch das Problem mit den Vertrauensärzten in der Schweiz, da gibt es eben auch so Querverbindungen, ich habe das selber erlebt mit einem Arbeitskollegen. Erst als wir uns eingeschaltet haben, kam dann ein anderes Urteil raus, das zu dem. Das Zweite ist: Sie haben, wenn Sie sagen Vertrauensärzte aus der Schweiz, die haben keine Ahnung von unserem, sage ich jetzt einmal, heutigen System. Das heisst, die leben in einem Tarmed, wie soll das dann gehen? Müssen Sie da einen Kurs besuchen, dass sie mit unserem Leistungssystem dann, wie soll ich sagen, da bei Tarifanwendungen und so weiter auch drauskommen, was da gebucht wird? Und das Dritte ist, wenn die Vertrauensärzte natürlich jetzt Liechtensteiner sind, die haben natürlich wieder Angst, den Vertrag nicht zu verlängern, also ich sehe da schon einen gewissen Zielkonflikt mit den Vertrauensärzten. Und da hätte ich schon die Bitte, dass man das genau anschaut und genau untersucht, dass dieser Zielkonflikt eben nicht kommt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wie gesagt, wir werden das prüfen, aber ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen: Vertrauensärzte führen nicht die Wirtschaftlichkeitsverfahren durch - in dem Sinn, dass sie Tarifdinge auch noch gross kennen müssen. Vertrauensärzte entscheiden meistens darüber, ob eine Behandlung jetzt angemessen ist und vergütet werden soll oder ob sie nicht vergütet werden soll. Und das eben aufgrund der Krankheit des Patienten, also sie untersuchen den Patienten als Zweitmeinung. Das ist nicht dieselbe Sache wie ein Wirtschaftlichkeitsverfahren. Aber wie gesagt, wir nehmen das für die 2. Lesung auf.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich möchte nur noch einmal nachhaken und Folgendes sagen: Ich kenne nicht fünf Fälle, ich kenne nur zwei Fälle, und in diesen Fällen aus meinem persönlichen Umfeld wurde vom Vertrauensarzt die Behandlung abgelehnt und erst nach grossen Bemühungen von anderen Stellen, wurde dann diese Behandlung, die eigentlich vom Arzt angeordnet wurde, dann wieder durchgeführt. Also eine - ich sage einmal - nicht repräsentative Aussage hat jetzt kein gutes Bild von diesen Vertrauensärzten ergeben, weil die Urteile nicht bestätigt worden sind. Also die Nähe erscheint mir irgendwie schon auf der Hand zu liegen, muss ich ganz ehrlich sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Es gibt immer Zweifelsfälle und es gibt immer Fälle, bei denen eine weitere Instanz ein anderes Urteil fällt. Das ist ganz normal, sonst gäbe es die Hälfte der Gerichte ja überhaupt nicht. Und es wird, auch wenn diese Vertrauensärzte beim Amt sind oder wie auch immer sie organisiert werden, auch ablehnende Verfahren geben. Und wenn die Leute dann von Pontius zu Pilatus rennen, wird es dann plötzlich irgend eine Zustimmung geben. Dieses Problem werden Sie nie lösen können, es wird immer einen Graubereich geben, wo es eine ablehnende Haltung eines Vertrauensarztes gibt, wo auch immer der angesiedelt ist, und dann nachher eine nächste Instanz oder wie man dann immer den Rechtszug dann nimmt, wird dann Zustimmung erteilen. Und dann kann man immer daraus konstruieren, der Vertrauensarzt war zu streng oder hatte Unrecht. Man muss schon schauen, dass man vor lauter Organisation nicht einfach sagt: Ja gut, dann bezahlen die Kassen einfach alles, ist ja wurst. Es muss irgendwo eine Kontrollinstanz geben, die auch entscheiden kann, jetzt nein. Und es gibt Fälle, es gibt Zweifelsfälle, es ist nicht jeder Fall klar. Und wo Menschen entscheiden, passieren Fehler. Und jeder Vertrauensarzt wird auch nicht zu 100% immer alles richtig machen. Richtig machen hiesse aus Sicht des Patienten immer: stattgeben. Richtig machen aus Sicht der Krankenkassen hiesse immer: nicht stattgeben. Und das ist eben genau die Position des Vertrauensarztes, der muss da drin sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich bin froh, prüft man das. Mir geht es auch darum, wo wendet sich der Patient hin, wenn er jetzt wirklich das Gefühl hat, er wird nicht richtig beurteilt, und er nicht gleich die Rechtsmittel ergreifen möchte, weil man meistens vielleicht auch nicht so fit ist, dass man jeden Kampf aufnehmen möchte. Die LIPO hat ja nicht unbedingt den Status wie ein Amt für Gesundheit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte es unter allen Umständen verhindern, dass das Amt für Gesundheit Anlaufstelle für Patienten wird, die irgendein Problemchen haben mit ihrer Krankenkasse. Wir bezahlen der Patientenorganisation CHF 25'000 pro Jahr, das sehen Sie jedes Jahr im Budget, damit die sich um eben solche Sachen kümmert und nötigenfalls auch Rechtsbeistand stellen kann. Also da gibt es schon eine Anlaufstelle, aber natürlich zuerst wird man vernünftigerweise mit der Kasse reden und mit seinem eigenen Arzt, denn in der Regel geht es ja darum, dass der Arzt etwas angeordnet hat und die Krankenkasse sagt, das übernehmen wir nicht. Da muss man zuerst einmal zwischen diesen beiden Partnern Einigkeit herzustellen versuchen. Und wenn es dann wirklich nicht mehr weitergeht, dann ist ja die Patientenorganisation da. Dass die Leute also dann beim Amt rumrennen und sagen, das Amt soll sich um solche Dinge kümmern, dann muss ich einige Leute noch einstellen, wenn sie das leisten sollen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 20a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20a steht zur Diskussion.
Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier nur eine Anmerkung zum Abs. 1. Da hat der Herr Gesundheitsminister vorher bei einer Artikellesung von «zwangsweise» gesprochen. Ich persönlich finde, es ist zwingend, dass die Versicherten eine Kopie der Rechnung erhalten und nicht «zwangsweise», sondern «zwingend». Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich komme nochmals mit meinem Anliegen: mehr Rechte für Patienten. Dieser Art. 20a ist mehr oder weniger Art. 42 aus dem KVG der Schweiz, aber die ersten beiden Absätze fehlen. Und daher, wenn man nur diese Gesetze anschaut, dann ist anzunehmen, dass der Honorarschuldner die Krankenkasse ist. In der Schweiz kann das aber sowohl der Patient als auch die Krankenkasse sein, je nach Vereinbarung. Und bei uns nicht, also bei uns haben die Patienten weniger Rechte. Der Honorarschuldner, wenn das die Krankenkasse ist, kann dieser die Rechnung kontrollieren, aber der Patient nicht. In der Schweiz ist beides möglich. Und das ist mir nicht klar. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Zu Art. 20a Abs. 1 habe ich eine andere Meinung als meine Vorrednerin Karin Rüdisser-Quaderer. Ich meine, Sie können heute schon die Rechnungskopie verlangen, ich weiss nicht, wie hoch der Anteil dieser Rechnungskopien ist, die heute schon verlangt werden, vielleicht weiss das die Regierung. Weil ich glaube einfach, solange wir dieses Tiers garant haben, wird die Rechnung einfach in den Papierkorb wandern und es ist schade um das Porto. Dann habe ich auch die Frage gestellt beim Eintretensvotum, kann man die auch per E-Mail versenden? Gibt es da auch Möglichkeiten? Papier ist geduldig, ich hätte es dann lieber gerne per E-Mail. Oder kann ich meine Rechnungen wie zum Beispiel bei der Stromabrechnung heute einsehen bei der Krankenkasse? Das wäre auch eine Möglichkeit. Also das gäbe es verschiedene Möglichkeiten, hier den Aufwand zu minimieren. Das zum einen.Dann habe ich noch ein Thema bezüglich Datenschutz, das heisst, wenn Rechnungen versendet werden nach bestimmten Regeln beziehungsweise per Post geht das dann, aber eben per E-Mail oder Einsicht, wie schaut es da mit dem Datenschutz aus? Wie gesagt, da gäbe es verschiedene Möglichkeiten, und ich bin der Auffassung, wenn die per Post kommt und nicht bezahlt werden muss, ist es leider nur für den Papierkorb. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Also über die Art, ob die jetzt elektronisch oder per Post ist, da wird der zukünftige technische Fortschritt wahrscheinlich so sein, dass die einmal elektronisch sein wird und aus Datenschutzgründen wahrscheinlich eher so wie bei der Rechnung der Gasversorgung oder so, dass man die einsehen muss und sich einloggen muss.Aber Sie müssen auch sehen, wieso wir das gemacht haben. Wir hatten in der Vernehmlassung vorgesehen, dass der Tiers garant gelten soll. Dagegen gab es sehr viel Widerstand und wir hatten eigentlich den Tiers garant vorgesehen, um Transparenz zu schaffen über die Leistungen, die abgerechnet wurden. Und dagegen gab es eben Widerstand und dann haben wir von diesem Tiers garant abgelassen und haben gesagt, aber dann muss stattdessen der Patient eine Rechnungskopie bekommen. Da im Tiers garant eben der Versand der Rechnung zulasten des Leistungserbringers gegangen wäre und natürlich auch die Debitorenbuchhaltung und das Inkasso und so weiter, haben wir mit diesem Schritt den Leistungserbringer von allen diesen Pflichten befreit, dafür auferlegen wir ihm aber die Pflicht, die Rechnung dem Patienten zukommen zu lassen. Wenn das per Briefmarke ist, dann kostet das halt etwas, was der Massenversand halt so kostet: ein paar Rappen. Und wenn das elektronisch geht, dann ist das eben elektronisch. Und ich kann mir durchaus auch Lösungen vorstellen, wie zum Beispiel, dass man sich bei seiner Krankenkasse einloggen kann und dort die Rechnungen im Detail anschauen kann und dass dann diese Pflicht erfüllt ist.Es ist aber heute so, dass das System so aufgesetzt ist, dass möglichst wenige Patienten diese Rechnung beziehen. Das hat teilweise technische Gründe, aber es ist eben so, dass man dem Arzt heute ins Gesicht sagen muss, dass man kein Vertrauen habe. Weil nur der Arzt, und zwar jeder Arzt einzeln, man kann nicht zu einem Arzt hingehen und sagen, ich hätte gerne alle zukünftigen Rechnungen aller Ärzte - bei jedem Arzt, bei dem man ist, muss man sagen, ich hätte gerne deine Rechnungen in Zukunft in Kopie. Dann schickt einem die Rechnungen nicht der Arzt nach Hause, sondern ein Datenverarbeitungscenter, das auch die Daten verarbeitet, die zu den einzelnen Kassen geschickt werden. Und das System hat halt eben dazu geführt, dass fast kein Mensch Rechnungskopien bestellt, es sind 700 bis 800 Rechnungskopien im Jahr, die rausgehen, also es ist nichts. Und die Abrechnung, die man bekommt von der Krankenkasse, die ist wirklich nichtssagend. Mit der kann kein Patient erahnen, ob die Rechnung richtig war oder nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich finde es schade, dass die Regierung geschwenkt ist von der Vernehmlassung, dass sie nicht am Tiers garant festgehalten hat. Also wenn Anträge in der 2. Lesung kommen, werde ich das sicherlich unterstützen. Es wurde bereits erwähnt, ich glaube, der Stv. Abg. Thomas Rehak hat gesagt, er könnte sich das gut vorstellen, hier auf Tiers garant zu schwenken. Ich könnte mir das auch sehr gut vorstellen, denn was jetzt abgeht, das bringt nicht sehr viel, wenn man dem Patienten einfach eine Kopie zustellt. Gut wäre gewesen, der Patient erhält die Rechnung, muss den Betrag einmal ansehen, kann dann die Rechnung auch an die Krankenkasse weiterleiten, dann erhält er den Betrag zurück und dann kann er diesen Betrag der Krankenkasse an den Leistungserbringer überweisen. Dann haben die Leute einmal das Geld in der Hand und das wirkt. Deshalb finde ich es schade, aber ich weiss schon, es wurde hier in der Vernehmlassung erhebliche Opposition geäussert, aber persönlich wäre ich ein klarer Fan von Tiers Garant. Das ist übrigens auch der Liechtensteinische Krankenkassenverband, er setzt sich auch für diesen Tiers garant ein. Es gibt ja dann auch noch immer die Behauptung, dass unter anderem die grossen Kostenunterschiede zwischen Schweiz und Liechtenstein auch in diesen unterschiedlichen Abrechnungsarten begründet seien. Dann hätten wir dieses Problem gerade auch noch eliminiert, sofern dies effektiv ein so grosses Problem ist, was ich aber persönlich bezweifle.Noch drei Fragen: Kann die Regierung ausführen, wo der Tiers payant heute überhaupt gesetzlich geregelt ist? Gibt es hier eine explizite Regelung im Gesetz? Und wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, könnte sich die Regierung vorstellen, dass man diese Tarifart den Tarifpartnern überlässt, also diese Abrechnungsart? Und die dritte Frage: Könnte sich die Regierung ebenfalls vorstellen, Tarifverträge, in welchen der Tiers payant vereinbart wurde, nicht mehr zu genehmigen? Ich denke mir, der Abg. Herbert Elkuch hat hier auch verschiedene Modelle aufgezeigt, dass verschiedene Abrechungssysteme massgebend wären. Ich denke, wir sollten uns hier schon auf eines einigen und persönlich würde ich den Tiers garant begrüssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Büchel. Ich möchte hier noch einen Satz dazu sagen. Wenn dann diese Rechnungskopien per E-Mail versandt werden, dann würde es mich wundern, wie meine Mutter mit bald 85 Jahren das auch kontrollieren könnte. Die Post hingegen - wenn sie Briefmarken verkaufen darf und kann, das wird das Kerngeschäft stärken.Dann haben Sie mich wahrscheinlich falsch verstanden. Wenn die Regierung, wie hier vorgesehen, bei dem Tiers garant bleibt, dann muss der Patient die detaillierte Rechnung zwingend in Kopie erhalten. Das war meine Aussage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu den Fragen rund um den Tiers payant: Wo ist der geregelt im Gesetz? Wir haben das bewusst offen gelassen im Gesetz. Es regeln die Tarifpartner in ihren Verträgen. In der Schweiz ist es so, dass gewisse Leistungserbringerverbände mit den Krankenkassenverbänden Tiers payant abgemacht haben und die anderen Tiers garant. Also das ist frei bei uns jetzt. Ob wir uns überlegen könnten, dann Verträge nicht mehr zu genehmigen, die eine bestimmte Struktur haben, also Tiers payant oder Tiers garant: Wir sagen also, wenn es im Gesetz offen ist, dann sollte es auch in der Praxis offen sein. Und im Vernehmlassungsbericht haben wir ja dann in diesem Art. 20a auch den Tiers garant drin gehabt; und es ist jetzt natürlich ein Leichtes, in der 2. Lesung dann das vorzuschlagen oder so zu machen wie in der Vernehmlassung und dann darüber abstimmen zu lassen. Also da sind Sie frei, jederzeit einen Antrag zu stellen. Er ist schon vorformuliert, sehen Sie nur in die Vernehmlassung hinein. Und dann können Sie darüber abstimmen lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Alois Beck
Der Abg. Peter Büchel hat ausgeführt, dass bisher das wenig genutzt wurde mit diesen Rechnungskopien. Der Regierungsrat hat klargestellt, was hier die Gründe sind. Es ist natürlich so, dass aufgrund der Ausgestaltung, das einem Misstrauensvotum gegenüber dem Arzt gleichgekommen wäre oder ist. Und da ist natürlich dann der Anreiz gering, solche Kopien einzufordern. Aber wenn man das genau überlegt, diese ganze Frage, ist das schon mehr als seltsam, wenn man noch eigentlich diskutieren muss, dass man eine Rechnung bekommt, die detailliert und verständlich ist. Das ist doch, ich sage einmal, so selbstverständlich wie überall. Und dass man sich noch erklären muss, dass man so etwas macht, das ist eigentlich der wunde Punkt. Gelten hier eigene Gesetzmässigkeiten? Es dürfte doch klar sein - das Selbstverständlichste bei jedem anderen Auftrag und so weiter: eine klare, aussagekräftige Rechnung, also seltsam.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Wendelin Lampert unterstützen. Die Regierung hat in der Vernehmlassung geschrieben, dass sie die Eigenverantwortung der Leute stärken möchte. Und ich glaube auch, die Leute sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Aber das können sie nur, wenn sie auch wissen, was für Kosten sie verursachen, und dies auch realisieren. Insofern finde ich es ebenfalls sehr schade, dass man den Tiers garant nicht mehr vorschlägt. Dies ist übrigens ja nicht ein Novum im Gesundheitswesen Liechtensteins. Wer die Alternativmedizin in Anspruch nimmt, der rechnet bereits heute mit dem Tiers garant ab. Also wenn man den Tiers payant dann beibehält, dann würde ich vorschlagen, dass man das über alle Players dann macht und nicht bei den einen den Tiers garant und bei den anderen den Tiers payant. Aber ich würde den Tiers garant bevorzugen, könnte noch darüber diskutieren, bis zu welchem Betrag, aber grundsätzlich wäre mir der sympathischer. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, besten Dank. Ich möchte in die selbe Kerbe schlagen. Ich möchte auch das Votum von Herrn Lampert unterstützen. Er hat das richtig erkannt, wir haben das im Eingangsvotum gesagt oder ich zumindest: Wir brauchen die Umstellung auf den Tears garant. Ich möchte nicht beim Tears payant verbleiben, weil die Vergleichbarkeit immer wieder auch in das Spiel geführt wird, speziell auch von der Ärztekammer. Die hat uns gesagt, nur mit dem Tiers garant könne man die Zahlen tatsächlich vergleichen, mit dem Tiers payant würden wir das nie erreichen. Und sie haben hinter vorgehaltener Hand dann auch gesagt, okay, sie könnten durchaus auch mit diesem Tiers garant leben. Sie hätten kein Problem damit. Also die Vergleichbarkeit ist mir sehr wichtig, auch die Sensibilisierung der Versicherten möchte ich sagen. Ich sehe jetzt diesen Tiers garant nicht als eine Erziehungsmassnahme, überhaupt nicht, sondern für mich ist es eine Sensibilisierung, dass Krankheit oder Gesundheitsleistungen Geld kosten. Das muss man irgendwo sehen. Wenn man das überhaupt nicht sieht, dann ist es schwierig. Ich denke, nur mit einer Rechnungskopie wird das zu wenig bringen. Davon wird man sich nichts versprechen können. Es gibt auch noch einen anderen Grund, warum dieser Tiers garant wichtig ist. Das hat auch Herbert Elkuch sehr gut ausgeführt. Es gibt eben auch Versicherte, die wollen überhaupt nicht, dass die Krankenkasse weiss, was sie für eine Leistung bezogen haben bei diesem Arzt. Das kann ich mir durchaus vorstellen, dass so etwas passiert, und da ist dieser Tiers garant sicher auch nicht von Nachteil. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Jetzt hat der Abg. Rehak alle Argumente vorgebracht, die ich auch vorbringen wollte. Ich wollte eben auch nur sagen, dass ich ebenfalls für die Einführung des Tiers garant bin. Gerade die Kombination Tarmed und Tiers garant bringt uns die vollkommene Vergleichbarkeit mit der Schweiz und es gibt dann auch keine Ausreden mehr, dass hier irgendwo anders gerechnet wird und dass dann noch irgendwelche versteckten Kosten sind, die in der Schweiz dann eben nicht mitgezählt werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie kennen ja meine Meinung dazu, ich habe genau die umgekehrte Meinung und werde mich auch sehr stark dafür machen, dass wir nicht auf dem Buckel der Bevölkerung diesen Tiers garant einführen. Dies möchte ich unserer Bevölkerung wirklich ersparen. Aber ich habe nicht dieses erpresserische Gehabe, dass ich jetzt zum Herrn Regierungsrat sage: entweder oder. Nein, das überlasse ich Ihnen.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu den Bedenken des Abg. Thomas Rehak. Wenn Sie nicht wollen, dass die Krankenkasse weiss, was Sie für ein Gebrechen haben, oder noch schlimmer, wenn Sie nicht wollen, dass eine Rechnung reinflattert und Ihre Frau weiss, was Sie auf einer Geschäftsreise so getrieben haben, dann ist es am besten, Sie bezahlen die Rechnung selbst. Dann erfährt es weder die Krankenkasse noch sonst jemand. Und das können Sie immer machen. Es ist immer möglich, bei einem Arzt zu sagen: Nein, ich bin Privatpatient für diesen Fall, ich bezahle das alles selbst, weil ich aus Diskretionsgründen nicht will, dass irgendein Mensch auf dieser Welt von diesen Ausflügen erfährt.Dann zur Vergleichbarkeit: Ja, da werden die tollsten Zahlen herumgereicht. Natürlich ist es so, wenn wir Tiers garant haben, dann haben wir in grossen Teilen eine bessere Vergleichbarkeit. Jetzt muss man fragen: Wie gross ist jetzt die Differenz? Die Differenz wird immer grösser, je länger man die Ärztekammer reden hört. Irgendwann waren es einmal in einer Äusserung von der FMH 15% der Rechnungen. Jetzt sind es schon 15% der Gesundheitskosten. Also es ist ziemlich irr, was da behauptet wird. Wir würden es wissen, wenn wir Tiers garant haben, aber ich denke, es werden ein paar Prozent sein, weil so viele Leute in der Schweiz wird es auch nicht geben, die sagen: Ach, die Rechnung bezahle ich selbst, das reiche ich nicht bei der Krankenkasse ein. Ich meine, so viele so reiche Leute, dass es keinen Unterschied mehr macht, gibt es eben auch nicht. Denn wie gesagt, die Möglichkeit, beim Arzt etwas selbst zu bezahlen, um die Diskretion zu wahren in Dingen, die Sie wirklich niemandem zeigen wollen, ist heute immer da. Und abgesehen davon sieht man bei einer Rechnung ja oft einfach: eine Konsultation, eine Untersuchung und dann ein Medikament. Man könnte bestenfalls aus dem Medikament erahnen, was Sie haben. Aber wenn Sie ein allgemeines Antibiotikum bekommen, dann könnte das für sehr viele verschiedene Indikationen sein. Also so schnell sieht man aus einer Rechnung auch nicht, was dem Menschen genau fehlt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ja, das ist genau das Problem dieser Rechnungen; diese zu lesen, ist ein wirkliches Kunststück. Ich habe das auch schon probiert, das ist nicht ganz einfach, dieses Ding zusammenzureimen, was da genau verordnet wurde. Dann zu den Arztpraxen, ich meine, die kennen das schon. Schweizer Patienten in liechtensteinischen Arztpraxen kriegen schon die Rechnung zugestellt. Also die haben den Tiers garant, die haben schon Erfahrung damit. Und die werden ausserdem auch im Tarmed abgerechnet. Dann habe ich noch zu meiner Kollegin Karin Rüdisser-Quaderer, ja, man kann durchaus die Briefmarke kleben. Aber ich glaube, ein Arzt wird keine eigenen Briefmarken designen mit dem Stethoskop oben. Er wird das einem Dienstleistungsunternehmen überreichen und die werden dann ihren Stempel raufdrücken. Das zu dem Rechnungsversand. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. In der Vernehmlassung war der Tiers garant für sich da, aber man kann beide Systeme problemlos auch nebeneinander haben, so wie das in der Schweiz ist. Die Rechnungen, die vom Patienten bezahlt sind, die sind erledigt, die muss die Krankenkasse nicht mehr verbuchen und das spart dann etwas. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, noch einmal zurück. Die Vertraulichkeit, glaube ich, haben wir jetzt abgehandelt. Von dem Sinne her, das glaube ich Ihnen, dass das so möglich ist. Das ist auch nicht nur das. Sie haben die anderen Dinge vergessen. Die Vergleichbarkeit, es geht mir mehr um das eigentlich, es ist wichtig, dass wir wirklich schöne, verwendbare, glaubwürdige Zahlen haben, dass wir unsere Gesundheitskosten tatsächlich auch vergleichen können. Wir wissen, unser Markt ist zu klein, deshalb bin ich für den Tiers garant. Das ist für mich wichtig, dass das umgesetzt wird. Und vielleicht noch zu der Zustellung, um das Ganze, diese Dokumente elektronisch zustellen zu können, da bin ich nicht unbedingt dagegen, aber das ist nicht so einfach, wenn man auch hier die Vertraulichkeit wahren will, dann wäre vielleicht diese E-Business-Solution, die in Dresden gemacht wird, schon noch ein Ansatz, dass man es so regeln könnte. Das ist schon ein Produkt, welches die Post heute auch vertreibt, aber ich bin auch dafür: Im Moment gehört eine Briefmarke darauf. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Sachüberschrift vor Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zwei Fragen und die beziehen sich auf die Seite 20 und die Seite 27 im vorliegenden Bericht und Antrag. Auf der Seite 20 würde mich vonseiten der Regierung interessieren, wie sich diese Bruttohochkosten die letzten Jahre entwickelt haben. Wenn hierzu die Regierung Ausführungen machen könnte? Und das ist im Prinzip dann auch die zweite Frage auf Seite 27, wie sieht es aus, die Regierung führt auf Seite 27 aus: «Die Höhe des Staatsbeitrages wird jährlich vom Landtag festgelegt.» Und da frage ich mich eben auch: Wenn sich diese Hochkostenfälle massiv reduzieren würden, könnte man auch davon ausgehen, dass sich dann auch der Staatsbeitrag massiv reduzieren würde? Da sprechen wir ja von diesen CHF 33 Mio., die wir auf der Seite 20 sehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Also diese Zahlenreihe habe ich leider nicht präsent im Kopf. Ich werde das auf die 2. Lesung vorbereiten. Der Landtag ist dann gemäss dieser Reform, die wir beraten, frei in der Festlegung der Summe, die er zur Subvention der Krankenversicherung ausgeben will «für die übrigen Versicherten», heisst das immer. Und wenn die Kosten für die Hochkostenfälle tatsächlich sinken würden, aber so etwas wage ich eigentlich aufgrund der demografischen Veränderungen kaum zu hoffen, dann wäre es natürlich möglich, dass man den Betrag senken könnte, ohne dass die Prämien angehoben werden müssten. Denn es sind ja kommunizierende Gefässe, wenn der Betrag von CHF 33 Mio. gesenkt wird, dann müssten ja die Prämien angehoben werden, um das auszugleichen. Es gibt ja keine dritte Quelle, ausser man ändert wieder das Gesetz und legt eine noch höhere Franchise fest. Aber die Möglichkeit einer weiteren Senkung muss immer abgewogen werden - in dem Fall gegen eine Prämienerhöhung. Und ich denke, wir haben die Sparziele im Krankenversicherungsbereich gemäss den Massnahmenpaketen der Regierung erreicht, und gehe vorerst davon aus - ich meine, der Landtag wird im Juni darüber entscheiden -, dass die Beträge ungefähr auf dem gleichen Niveau verbleiben werden und nicht stärker reduziert werden. Sollte es unserem Staat in Zukunft aus irgendwelchen Gründen viel schlechter gehen und die Regierung ein neues Massnahmenpaket vorlegen, ja dann muss man die Lage neu beurteilen. Aber vorerst gehe ich davon aus, dass diese CHF 33 Mio. das untere Ende der Fahnenstange sind. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 22 Abs. 1, 1a, 8 und 8a werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 1, 1a, 8 und 8a stehen zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, guten Abend. Ich habe eine Bemerkung zum Abs. 8. Es wurde ja von einzelnen der Wunsch geäussert, den Arbeitgeberbeitrag zu plafonieren. Und es wurde auch stark dagegen votiert - meistens mit dem Stichwort Entsolidarisierung. Ich glaube, das sieht man in dem Kontext falsch, denn wenn man von einer Entsolidarisierung sprechen will, dann ist es eher, dass die, die die Beiträge zahlen müssen, mehr zahlen müssen für die entstehenden Gesundheitskosten, für, ich sage einmal Einkommen, die doch eher hoch sind. Ob jetzt nun der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer oder in welchem Verhältnis sie diese zahlen, macht meines Erachtens nicht die Entsolidarisierung aus. De facto ist es einfach so: Die Lohnnebenkosten steigen - und steigen vor allem signifikant aufgrund der Gesundheitskosten und auch des Arbeitgeberbeitrags. In den vergangenen Jahren hat das einfach auch die Konsequenz gehabt, dass dann einfach keine Lohnerhöhungen stattfinden, weil einfach mehr Lohnnebenkosten bezahlt werden müssen. Das heisst, Sie nehmen dem Arbeitnehmer das Geld weg, binden es zweckgebunden an die Gesundheitskosten und da ist nicht die Entsolidarisierung, sondern dass sie einfach mehr bezahlen müssen.Nun, die Regierung hat ihre Form beibehalten und ist den Wünschen nicht gefolgt. Ich kann es zu einem gewissen Grad nachvollziehen, ich glaube aber nicht, dass es sowohl dem Arbeitnehmer wie auch der Wirtschaft hilft. Es nimmt - ganz im Gegensatz - den Leuten Kapital, das sie für anderes verwenden könnten.Was mir aber ein Anliegen ist, das die Regierung vielleicht prüfen könnte: Ob man diesem Arbeitgeberbeitrag für die Krankenversicherung nicht einen anderen Namen geben könnte. Denn es gibt einen zweiten Nachteil: Im Wettbewerb mit der Schweizer Wirtschaft wird dieses eben nicht zu den Lohnkosten dazugezählt und eigentlich ist es eine zusätzliche Lohnzahlung, zumindest ist es in den Personalkosten. Und ich glaube, den Arbeitnehmern ist es egal, wie Sie das nennen. Ich frage einfach, ob man zumindest dieser Position nicht einen anderen Namen geben könnte, ich weiss nicht, eine Grundlohnpauschale oder was auch immer, damit man wenigstens, wenn man im Schweizer Markt tätig, sagen kann, der Lohn, den diese Person hat, ist zuzüglich diese CHF 160 - oder was auch immer es dann sind. Dass das als Lohnbestandteil und nicht als Sozialleistung betrachtet wird. Mag jetzt rein vom Thema her nicht ganz stimmen, aber es würde zumindest der Wirtschaft ein wenig weiterhelfen. Ich glaube, der Name, wie man dieses Kind nennt, ist dann den Arbeitnehmern nicht wirklich so wichtig. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte gerne auf den Abs. 8a eingehen, der besagt: «Der Arbeitgeber hat die Beiträge der obligatorischen Krankengeldversicherung des Arbeitnehmers bei der Lohnzahlung in Abzug zu bringen und zusammen mit seinen eigenen periodisch, spätestens auf das Ende des jeweiligen Kalenderquartals, der Kasse zu entrichten.» Das ist ziemlich absolut, ich kenne Firmen, die das anders handhaben, das heisst, da wird der Firmenanteil ausgewiesen auf dem Lohnblatt und dem Arbeitnehmer überwiesen und der Arbeitnehmer macht dann die Überweisung an die Krankenkasse. Wenn das so absolut hier drinsteht, müsste meine Firma dann wirklich effektiv das ganze Abrechnungssystem umstellen. Also ich sage jetzt einfach, das ist Aufwand generiert für etwas, das heute eigentlich gut funktioniert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Achtung, hier geht es um die Krankentaggeldversicherung. Die wurde immer schon und wird heute schon vom Arbeitgeber abgeführt. Die wurde noch nie vom Arbeitnehmer abgeführt. Ich bin da auch darüber gestolpert, als ich das zum ersten Mal gelesen habe. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf den Abs. 1a Bst. b: Hier geht es ja unter anderem um diese Mutterschaftsversicherung und diese Einheitsprämie. Ich denke mir, es wurde bereits in der Eintretensdebatte thematisiert. Ich frage mich schon, ob das hier wirklich zielführend ist. Ich weiss nicht, ich habe sehr viele Fragen zu diesem Punkt. Aber nach meinem Wissensstand, zumindest wie ich die Regierung interpretiert habe im Rahmen der Eintretensdebatte, hat sie hier doch Probleme erkannt und wird diesen Punkt nochmals überarbeiten für die 2. Lesung. Die zweite Frage ist der Abs. 8: Wir wissen ja oder es wird ja gesagt, die Prämien werden sinken, also wird mit diesem Abs. 8 dann auch der Arbeitgeberbeitrag entsprechend sinken. Und ich frage mich einfach: Im Endeffekt werden natürlich diejenigen, die keine höheren Franchisen wählen können, weil sie es mitunter schlicht und einfach nicht finanzieren können, dann doppelt bestraft, weil bei denen ja dann auch der Arbeitgeberbeitrag gekürzt wird. Und dieser Arbeitgeberbeitrag wird in dem Sinn gekürzt, weil einfach einige wenige sich diese höhere Franchisen erlauben können. Ich weiss nicht, wie Sie zu diesem Problem stehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Also es wird nicht, wenn jemand eine höhere Franchise hat, sein Arbeitgeberbeitrag gekürzt. Es bekommen alle denselben Arbeitgeberbeitrag. Wenn sehr viele Personen in unserem Land eine höhere Franchise wählen würden, dann wird der Arbeitgeberbeitrag sinken. Das ist so und das ist eine Art Entgegenkommen, um eine Interessenkongruenz eben auch herzustellen. Und Ihre andere Frage: Es werden die Prämien sinken, wenn wir die höheren Kostenbeteiligungen einführen, diese CHF 315 machen auf den Medianlohn ungefähr 0,2 Prozentpunkte aus, die der Arbeitgeber entlastet wird. Und das ist, finde ich, schon substantiell. Das macht auf alle Arbeitnehmer in unserem Land schon einiges aus. Aber es ist klar, dass wenn wir diese Umstellung haben in der gedanklichen Sekunde und diese CHF 315, die wir berechnet haben, jetzt weggehen, und gleichzeitig oder über die Zeit danach eine Kostensteigerung eintritt, wie der Abg. Thomas Lageder das gesagt hat, dann wird die Ersparnis natürlich wieder kompensiert über die Jahre durch die Kostensteigerung.Wenn also die Kostensteigerungen immer so munter weitergehen, dann wird das so sein. Jetzt müssen wir aber immer unterscheiden zwischen der Kostensteigerung aller Gesundheitskosten und der Kostensteigerung pro Kopf. Die Prämien bemessen sich immer an der Kostensteigerung pro Kopf. Wenn unsere Bevölkerung zahlreicher wird, werden die Gesundheitskosten natürlich steigen. Aber es steigt auch die Anzahl Prämienzahler, auch die Köpfe werden mehr, auf die man es verteilen kann. Und deshalb dieser Widerspruch und der Unterschied ist ungefähr ein Prozentpunkt im Wachstum zwischen den Pro-Kopf-Kosten und den gesamten Brutto-OKP-Kosten. Und das muss man natürlich auch noch in Abzug bringen. Also es wird, wenn es einigermassen mit Vernunft zugeht, derartige Wachstumsraten, wie wir die letzten Jahre gesehen haben, hoffentlich nicht mehr geben. Wir versuchen, mit allen Mitteln gegenzusteuern, aber das System ist eine Krake, es wächst.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 23 Abs. 1, 2 und 2a werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 1, 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, 2a macht mir ein bisschen Bauchweh. Und einige haben es schon in den Eingangsvoten gesagt. Chronisch krank und alt ist, wie Regierungsrat Pedrazzini einmal ausgeführt hatte, nicht gleich bedürftig. Und jung heisst auch nicht gleich Geld haben in Hülle und Fülle. Ich bin überzeugt, es gibt prozentual genau gleich viel bedürftige Familien, wie es bedürftige Rentner oder chronisch Kranke gibt. Auch bei dieser Bevölkerungsgruppe sollten die staatlichen Beiträge fokussiert werden und es soll eine gezielte Unterstützung von finanziell Bedürftigen erfolgen. Verstehen Sie mich richtig, es gibt garantiert bedürftige Rentnerinnen und Rentner, so wie es garantiert bedürftige chronisch Kranke gibt und denen muss unbedingt geholfen werden. Aber es gehören nicht alle in diese Kategorie. Warum sage ich das? Ich habe mir bei der Vorbereitung einmal die Steuerstatistik 2013 geben lassen. Und da beträgt das Durchschnittseinkommen von 46% der 65- bis 84-Jährigen zwischen CHF 30'000 und CHF 60'000. Das sind Einpersonenhaushalte, nicht zwei Personen in einem Haushalt. Fast 15%, das sind fast 700 Leute, haben ein Einkommen zwischen CHF 60'000 und CHF 120'000. 2,1%, das sind gegen 100 Leute, haben ein Einkommen zwischen CHF 120'000 und CHF 240'000 und 0,8% haben noch ein Einkommen über CHF 240'000. Allerdings - und das muss man noch sagen - haben 36% ein Einkommen von weniger als CHF 30'000 und diese Gruppe müssen wir uns anschauen.In der Volkszählung 2010 fand man heraus, dass jede dritte Person über 65 Jahren alleine lebt. Das heisst, wenn wir noch davon ausgehen, dass all diese Personen unter CHF 30'000 Einkommen haben, so haben wir doch 70%, die über ein ordentliches Einkommen verfügen, denn die haben diese Zahlen, die ich gesagt habe, mal zwei. Im Vergleich vielleicht noch einmal das Durchschnittseinkommen der 29-Jährigen: Das beträgt CHF 4'978. Oder der 30- bis 39-Jährigen: Das ist CHF 6'584. Und das ist ja die Zeit, wo man meistens eine Familie gründet, wo das Einkommen durch zwei, drei oder vier geht, wo man vielleicht ein Haus baut, Hypothekarzinsen hat, einfach im Vergleich. Ich meine, man sollte den Selbstbehalt für alle gleich machen und über Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen die wirklich bedürftigen gut finanziell versorgen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, ich beziehe mich auf das Ersuchen, das ich bei der Eintretensdebatte bereits artikuliert habe, dass bei den Rentnern die in etwa gleich hohe prozentuale Erhöhung vorgenommen wird bei der Minimalfranchise. Bei den normal Versicherten ist das von CHF 200 auf CHF 500 und das wäre bei den Rentnern angewandt: von CHF 100 auf CHF 300, also maximal CHF 300. Und das müsste die Regierung mit einem Buchstaben - oder wie sie das auch immer will - einbauen. Das ist mein Ersuchen. Ich kann es noch weiter begründen, sonst mache ich aus zeitökonomischen Gründen das Angebot, dass ich auf meine Eintretensdebatte verweise, aber wenn die Regierung wünscht, dass ich es nochmals begründe, mache ich das natürlich sehr gerne.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich denke, Ihre Begründung war klar, und wir werden das zur 2. Lesung ausführen. Dann werden wir auch berechnen, was für Konsequenzen das hat, weil: «There is no such thing as a free lunch.» Also wenn wir etwas einbauen, irgendeine Vergünstigung, die von den anderen bezahlt werden muss, müssen wir auch wissen, was das denn den einzelnen kostet und ob das dann auch richtig ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Hier komme jetzt ich mit meinen chronisch Kranken beziehungsweise Geburtsgebrechen. Unter Abs. 4 steht im jetzigen Gesetz eben: «... insbesondere bei Chronischkranken, die Kostenbeteiligung senken oder ganz aufheben». Ich hätte einfach gerne, dass hier auch Geburtsgebrechen inkludiert werden, weil Geburtsgebrechen, wie ich ausgeführt habe, sind nicht unbedingt chronisch, aber die Leute leiden ein Leben lang beziehungsweise müssen ein Leben lang medizinische Versorgung haben und sie sind heute eigentlich ausserhalb des Systems. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wir werden das prüfen, aber auch dort sage ich, ein Ausbau der Leistungen ist mit Kosten verbunden, das müssen Sie wissen. Und irgendjemand bezahlt das und da führen wir wieder, wenn das so ist, dass es eine separate Kategorie ist, was ich aber jetzt nach meinem Geschmack nicht ganz glaube, weil eine chronische Krankheit auch auf einem Geburtsgebrechen fussen kann, wenn wir das so machen, dann führen wir für eine weitere Kategorie, unabhängig von der Bedürftigkeit, eine Vergünstigung ein. Und wir hatten ja in der Vernehmlassung die Meinung der Abg. Judith Oehri vertreten, dass Alter, chronische Krankheit und Bedürftigkeit eben nicht gleichzusetzen sind, sondern dass man eben unterscheiden muss und dass diejenigen, die Bedürftig sind, in den Genuss der Prämienverbilligung kommen - egal, ob sie alt, chronisch krank oder mit einem Geburtsgebrechen behaftet sind -, dass dort diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beachtet wird. Es war aber so, dass die Vernehmlassungsergebnisse darauf schliessen liessen, dass keine mehrheitsfähigen Lösungen entstehen, wenn wir diese Vergünstigungen nicht gewähren. Deshalb hat die Regierung den Bericht und Antrag so gemacht, wie er jetzt dasteht. Aber jetzt noch auszuweiten, eine weitere Kategorie unabhängig ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, also da wäre ich jetzt sehr vorsichtig. Wie gesagt, wir werden das anschauen, weil ich der Ansicht bin, dass chronische Krankheiten - egal, auf was sie zurückzuführen sind, auf Geburtsgebrechen oder eben ob sie erworben wurden im reiferen Alter - eben chronische Krankheiten sind und eigentlich unter dieselbe Kategorie fallen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte auch noch zum Abs. 2a etwas sagen. Mich interessiert auch, ob hier die Solidarität mit jungen Familien und Rentenbezügern tatsächlich gegeben ist. Ich denke, es würde sich vielleicht schon noch lohnen, hier ein paar statistische Daten zu bringen, auch für die 2. Lesung wäre das vielleicht interessant. Ich habe mir die Mühe gemacht, um auch ein paar Zahlen anzuschauen. Ich habe gesehen, es gibt laut Bevölkerungsstatistik aus dem Jahr 2014 6'349 Personen über dem 64. Altersjahr, die eine AHV beziehen. Und da hat mich dann interessiert, wie viele Personen davon eben nur eine AHV haben und nur ein Vermögen von CHF 100'000 und weniger ausweisen können. Und das sind deren 428. Ich meine, es würde sich sicher lohnen, das ein bisschen genauer anzuschauen, ob wir hier für die Rentner nicht über das Ziel hinausschiessen, ob es dort nicht vielleicht auch Personen gibt, die diesen 20-Prozent-Selbstbehalt auch zahlen könnten. Ich bin der Meinung, es gibt sie. Es gibt sicher auch Bedürftige, vielleicht müsste man denen noch mehr unter die Arme greifen, das ist für mich auch nicht ganz klar. Aber wenn wir vielleicht ein paar statistische Daten hätten, dann wäre es vielleicht einfacher, eine Entscheidung zu finden, als wenn wir jetzt aus dem hohlen Bauch heraus für die Rentner das einfach so zugestehen. Ich sehe auch, dass es Rentner gibt, die durchaus bedürftig sind, wo vermutlich diese 10% bereits viel zu viel sind, da habe ich durchaus Verständnis dafür. Aber ich würde trotzdem beliebt machen, ob man das vielleicht prüfen könnte, dass wir ein bisschen mehr Zahlen und Fakten zu diesem Vorgehen haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Bezüglich der Zahlen für die Familien möchte ich auf die Interpellation zur Familienpolitik verweisen. Da sind sehr viele Zahlen drin. Den Vergleich zwischen einer Familie und einem Rentner hat uns die Abg. Judith Oehri ja schon mitgegeben und hat uns dazu sehr konkrete Zahlen genannt. Ich bitte Sie auch, zu beachten, dass wir in dieser Vorlage als Kompensation dafür, dass generell eine höhere Kostenbeteiligung eingefordert wird, bei der Prämienvergünstigung für wirtschaftlich Bedürftige in Zukunft neu auch einen Prozentsatz der Kostenbeteiligung fördern. Das heisst, wir haben doch einige Dinge eingebaut, die für Bedürftige eine Erleichterung darstellen und eben, wie Sie in den Beispielen sehen können hinten, die Differenzen zur heutigen Lösung minimalst machen. Wenn irgendetwas einmal CHF 100 mehr kostet und beim anderen kostet es halt CHF 100 weniger, das sehen Sie in den Beispielen drin, dann müssen Sie das ins Verhältnis stellen zu den Gesamtkosten von CHF 5'000 pro Jahr, die dann eben ein Schwerstkranker zu übernehmen hat, und zwar nicht als Kostenbeteiligung, sondern als Summe von Kostenbeteiligung und Prämien. Also Sie müssen immer diese Summe anschauen. Und wenn das CHF 100 sind auf die Summe von Kostenbeteiligung und Prämien von einem Jahr von rund CHF 5'000, dann ist das ein Betrag, der fast im Rauschen untergeht, wenn man es eben so anschaut. Wenn man CHF 100 für sich anschaut, dann sagt man: mein Gott, so viel. Aber man muss es ins Verhältnis setzen.Ja, die Frage, wie viele bedürftige Rentner es gibt, die ist eben relativ schwierig zu klären. Der einzige recht zuverlässige Indikator für Altersarmut ist die Anzahl der Bezüger von Ergänzungsleistungen, weil die Ergänzungsleistungen die einzige Beurteilungsform sind, bei der eben alle möglichen Einkommen - also auch aus anderen Renten und so weiter und so fort und Dinge, die in der Steuererklärung nie auftauchen, wie Mieten und so weiter - berücksichtigt werden und sogar auch noch die Grundstücke. Also die vollständigste Beurteilungsform eines Haushaltes wird eben bei den Ergänzungsleistungen gemacht und da sind es irgendwie 6% der Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen. Und da wissen wir ja, wo die Schwelle ist. Aber wir werden versuchen, vielleicht noch ein paar Zahlen beizutragen, aber ich möchte Sie auch darauf hinweisen, lesen Sie die Vernehmlassungsergebnisse, es hat nicht nur mit Geld zu tun. Es sind auch andere, emotionalere Faktoren drin, um das mal vorsichtig auszudrücken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte noch ins gleiche Horn blasen und ich brauche auch keine weiteren Erläuterungen dann vom Herrn Regierungschef, er hat jetzt eigentlich alles gesagt. Ich möchte den Antrag oder die Beweggründe oder die Bitte um Abklärung der Abg. Oehri ausdrücklich unterstützen, Ihr letztes Beispiel, wenn es um die Berechnung von Ergänzungsleistungen geht, gibt eigentlich die einzige wahre, gute Statistik bezüglich Einkommens- und Vermögensverteilung in diesem Land. Es ist irgendwie beschämend, dass das eigentlich die Realität zeigt, und für mich ist es das klassische Beispiel, dass hier drin Entscheide gefällt werden, ohne über deren Auswirkungen in der Bevölkerung genau eine Voraussage machen zu können. Das Schlüsselwort zu unserer Diskussion wäre: Leistungsfähigkeit und nicht Alter als Kriterium für eine Prämienfestlegung. Und deshalb bin ich umso mehr froh, dass Sie sagten, was immer wir da noch anschauen und Berechnungsbeispiele mit einfügen werden, wir werden auch mit Zahlen belegen, wie diese Schicksalsgemeinschaft der Prämienzahler neu sortiert wird. Wenn eine Subvention am einen Ende noch gegeben wird oder draufgesetzt wird, geht das zulasten der anderen Versicherten. Und diese Relation werden Sie im richtigen Licht darstellen, da bin ich sehr froh, es wäre eine Gelegenheit - und nochmals, wenn ich auf das Kriterium Alter zurückkomme -, die Giesskanne hier stehen zu lassen und an der Leistungsfähigkeit die Geschichte zu messen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich danke Ihnen für die Beförderung zum Regierungschef, aber ich möchte Ihnen versichern, so leicht lasse ich mich nicht von diesem Stuhl als Gesundheitsminister verdrängen. Ich habe noch einiges zu tun. Ich bitte Sie auch, zu bedenken, die rationale Befassung mit diesen Dingen - wie Leistungsfähigkeit und dass man bessere Statistiken haben muss etc. und dass die Steuer eben nicht alles aussagt, weil es eben ein Steuersystem ist, das unter gewissen Umständen entstanden ist -, das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, Geschenke zurückzunehmen, die einmal gewährt wurden. Und Sie wissen so gut wie ich, dass das in der Demokratie eine der schwierigsten Aufgaben ist, weil man sich da eben nicht sehr viele Freunde macht. Sehen Sie die Vernehmlassungseingaben nochmals an, ich teile grundsätzlich Ihre Auffassung, dass es mit dem Giesskannenprinzip eigentlich vorbei sein sollte, habe aber auch die Aufgabe gefasst, eine mehrheitsfähige Vorlage zu entwickeln, und die Politik ist eben die Kunst des Machbaren. Und wie viel machbar ist, müssen wir hier drin eben miteinander ausloten - in der Hoffnung, dass Sie so gute Volksvertreter sind, dass auch eine eventuelle Volksabstimmung genau den Geschmack trifft, der in diesem Saal vertreten wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ich habe noch eine Frage zu den chronisch Kranken. Es wurde ja verschiedentlich darauf hingewiesen, dass es nicht so einfach ist, hier eine eindeutige und klare Abgrenzung vorzunehmen, welche Fälle hier zu subsumieren sind oder nicht. Ich möchte die Regierung hier anfragen, wie es diesbezüglich in der Schweiz steht? Wie ist dort die Handhabe?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. In der Schweiz besteht die gesetzliche Möglichkeit für den Bundesrat, die chronisch Kranken auszunehmen oder ihnen Erleichterungen zu gewähren. Der Bundesrat hat aber von dieser Möglichkeit bis heute nicht Gebrauch gemacht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich möchte noch einen anderen Punkt anbringen. Ich habe einmal eine Kleine Anfrage zum Armutsbericht gestartet. Die Antwort war, dass man überlegt, den Armutsbericht zu erstellen. Für solche Diskussionen wäre es hilfreich, wenn man einen hätte, und vielleicht hat man schon entschieden, das nimmt mich jetzt gerade wunder, ob der schon in Auftrag gegeben wurde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, gerade der Armutsbericht wird uns da nichts helfen. Der Armutsbericht beurteilt Armut nach internationalen Kriterien, und da sind so Dinge dabei, behaften Sie mich nicht auf die letzten Details, aber: Arm ist, wer weniger als die Hälfte des Durchschnittslohns verdient. In einem Land voll Treuhänder und Banker sind die Hürden dann relativ gross. Wir haben 2% der Bevölkerung, die auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind, und wirtschaftliche Sozialhilfe bekommt man nur nach Prüfung aller Einnahmen und Festlegung eines Existenzminimums. Und wenn ich mich recht erinnere, waren im letzten Armutsbericht fast 12% der Leute in Liechtenstein arm. Laufen Sie mal durch das Land - es sind nicht 12% der Leute arm. Das sind wirre Dinge und wenn wir mit solchen Zahlen anfangen, Sozialleistungen auszurichten, dann geht das schief. Wir müssen wirklich belastbarere, bessere Zahlen haben, die eben das ganze Vermögen einbeziehen, vielleicht auch das, das die Steuer nicht kennt, und alle Einnahmen eben kennen. Und da hilft uns der Armutsbericht dann relativ wenig bei der Festlegung solcher Sozialleistungen. Da muss man wirklich viel klarer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach Zahlen, nach effektiven Zahlen, ansetzen, irgendwo ein Existenzminimum festsetzen und schauen, wer darunter fällt. Und dann muss gezielt dort gefördert werden. Weil sonst überschütten wir Leute mit Förderungen und kreieren wir hohe implizite Grenzsteuersätze bis weit in den Mittelstand hinein. Und das kann nicht der Zweck sein einer Sozialgesetzgebung nach meinem Empfinden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ich möchte noch eine Zusatzfrage zu den chronisch Kranken stellen. Gibt es in der Schweiz solche Zuteilungskriterien oder eine Definition, dass hier eine klare Abgrenzung gemacht wird - oder wie steht es dort?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Meines Wissens nicht, weil der Bundesrat ja die Kompetenz nicht ausgeschöpft hat. Also wüsste ich nicht, wo ich suchen sollte nach einer Einteilung, was eine chronische Krankheit ist. Eine chronische Krankheit nach medizinischer Definition kann alles mögliche sein - bis zum chronischen Bluthochdruck. Und wenn morgen ein Ersuchen käme, den chronischen Bluthochdruck auch in diese Liste aufzunehmen, dann hätten wir wahrscheinlich ein Drittel der erwachsenen Männer über 50 da drin. Und die würden dann für keine einzige Leistung mehr einen Kostenbeitrag leisten. Sie müssen wissen, heute ist das System so gestaltet: Wenn Sie einmal diese Befreiung von der Kostenbeteiligung bekommen, dann gilt die für alle Krankheiten. Es gab schon mehrere Diskussionen: Kann man denn das nicht einschränken, dass es nur für diese Krankheit gilt? Dann wird das zu einer ungeheuren Bürokratie. Dann muss der Arzt bei jedem Arztbesuch entscheiden: Ja, war jetzt diese Behandlung nötig, weil er Diabetiker ist, oder wäre die sonst auch nötig gewesen? Viele Menschen mit chronischen Krankheiten, die leiden auch an anderen Krankheiten, wie vielleicht an einer Grippe, stärker als jemand, der nicht unter einer chronischen Krankheit leidet. Und hier diese Unterscheidung bei jeder einzelnen Behandlung zu machen, das wäre unmöglich.Also hat man gesagt: Du bekommst diese Befreiung, diese Befreiung gilt dann für alles, jede Behandlung. Also die Regierung hat ja im Bericht und Antrag ausführlichst beschrieben, was sie tun will. Also sie will nochmals einen Versuch unternehmen, diese Liste auf einigermassen vernünftige Grundlagen zu stellen. Es sind in der Vernehmlassung auch einige Ideen aufgetaucht, die einer vertieften Prüfung unterzogen werden können.Ich denke, wir sollten vor allem auch auf Invaliditätsgrade abstellen, eben um genau das Problem des chronisch kranken, aber voll arbeitsfähigen Bankdirektors auszunehmen, weil es sich kaum rechtfertigen lässt, wieso er diese Förderung zulasten der anderen Versicherten bekommen soll. Denn das ist ja immer zulasten der anderen Versicherten. Und deshalb - auch unter Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse - haben wir uns entschieden, das so zu regeln, wie es Ihnen vorliegt, also nichts zu verändern und eben nochmals einen Versuch zu unternehmen, diese Liste einigermassen vernünftig zu gestalten, wohlwissend, dass dies sehr schwierig sein wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, dieser Punkt betreffend die chronisch Kranken, das wurde ja bereits in Beilage 1 ausgeführt. Das kostet CHF 40. Der Gesellschaftsminister hat das bereits treffend ausgeführt oder versprochen auf die 2. Lesung: Diese Anträge, diese Ideen, die jetzt eingebracht wurden, die muss dann jemand bezahlen. Und sie werden ja diese Zahlen auch liefern. Und ich denke, gerade auch das Beispiel der Abg. Judith Oehri wird mitunter auch einige Fakten klarstellen. Persönlich frage ich mich betreffend diese chronisch Kranken schon, Sie haben hier einen kleineren Salto gemacht im Verhältnis zur Vernehmlassungsvorlage. Da haben Sie selbst gesagt, es lässt sich hier keine Liste definieren. Jetzt sagt man, man versucht es nochmals. Also ich denke, das ist nicht wirklich ein zielführender Ansatz.Betreffend die Rentner hätte ich eine Frage zu Seite 119. Sie haben 58 Stellungnahmen erhalten, 37 Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung haben sich eigentlich nicht geäussert, sprich, die haben die Regierung unterstützt. Von den anderen 21 haben sieben explizit auch die Regierung unterstützt. Dann sind wir von 58 bei 44 Ja; die anderen 14, die haben das kritisch gesehen. Wieso haben Sie dann geschwenkt bei 44 zu 14?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, es hat nicht jede Stellungnahme dasselbe Gewicht. Und das ist einfach, nennen Sie es einfach, politisches Gespür für das, was mehrheitsfähig ist. Und es war ja das Ziel, eine mehrheitsfähige Vorlage zu bringen. Ich meine, wenn ich alle die Wünsche anschaue, die jetzt, heute in dieser Debatte, geäussert wurden zum Krankenversicherungsgesetz, dann wird es schon noch schwierig, alle die unter einen Hut zu bringen. Letztlich ist es einfach eine politische Einschätzung, was möglich ist. Und diese politische Einschätzung, was möglich ist, denke ich, kann man sich am besten holen, indem man eine Vernehmlassung macht, möglichst breit und auch mit möglichst vielen Massnahmen, in diesem Fall jetzt, und dann eben schaut, welche Massnahmen Chancen haben und welche Massnahmen wenig Chancen haben, und daraus ein Paket macht. Aber das ist einfach die Arbeit, die ein Regierungsrat halt eben hat, solche Dinge abzuschätzen, was er dem Landtag vorlegen will. Wenn Sie das ändern wollen - Änderungsanträge sind ganz leicht: Sie nehmen einfach die Vernehmlassungsvorlage und den entsprechenden Artikel und hauen den in der 2. Lesung auf den Tisch.Landtagspräsident Albert Frick
Ich schalte jetzt nochmals eine kurze Pause ein.Die Sitzung ist unterbrochen (von 21:40 Uhr bis 22 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir können weiterlesen. Art. 23a Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Eine verspätete Wortmeldung. Abg. Wendelin Lampert
Besser spät als gar nie, besten Dank für das Wort. Landtagspräsident Albert Frick
Besser spät als Tarmed. Abg. Wendelin Lampert
Eine Frage, es kann ja zwischen diesen CHF 500 und diesen CHF 3'500 noch zwei Stufen geben. Es könnte ja sein, dass eine Versicherung sagt, wir nehmen CHF 500, 550 und 600 und die 3'500. Ich weiss nicht, sieht die Regierung hier nicht auch ein gewisses Potenzial? Denn aktuell haben wir ja die Situation im Land, es gibt zum Beispiel Krankenkassen, die bieten nach meinem Informationsstand gar keine höheren Franchisen an. Und bei solchen Versicherungen könnte es ja sein, dass die sagen: Dieses Modell ist uns wenig sympathisch und deshalb bieten wir - 500 müssen wir - 550 und 600 und dann nehmen wir noch 3'500. Also zwei ganz kleine Franchisen plus die Maximale. Wie sieht die Regierung das Potenzial für solche Ideen? Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, theoretisch kann das möglich sein, das ist schon so. Aber letztlich müssen sich die Versicherungen ja auch in einem Markt bewegen und attraktive Angebote leisten. Wir haben uns bei der Erarbeitung überlegt, ob wir fixe Stufen vorgeben sollen oder nicht und haben uns dann letztlich dazu entschieden, das den Versicherungen im Vertrauen darauf zu überlassen, dass die eben schon vernünftige Stufen festlegen, wenn sie eben auch die höchste Stufe anbieten müssen. Es gibt eine Versicherung, die bietet bei uns überhaupt keine höheren Franchisen an, und wenn die Versicherungen in Zukunft die höchste Stufe anbieten müssen und zwei dazwischen, dann gehe ich schon davon aus, dass sie die einigermassen vernünftig festlegen. Andernfalls müsste man nochmals über die Bücher, aber die Festlegung auf fixe Stufen wollten wir nicht vornehmen von der Regierung aus, weil wir eben denken, dass sich diese Stufen auch einstellen. Wir können nicht sagen, wo die Bedürfnisse der Konsumenten in Zukunft genau sind, die Bedürfnisse der Versicherten, darum möchten wir da eine gewisse Freiheit walten lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke der Regierung für die Beantwortung der Frage. Ich muss ehrlich gestehen, ich bin nicht so ein Freund dieses Kostenmodells, weil ich denke, wenn jede Versicherung hier selbst ihre Höhe festlegt, ist es dann auch relativ schwierig zu vergleichen unter Umständen. Also ich weiss, der Kunde will das vielleicht oder vielleicht nicht, ich kann das nicht beurteilen. Ich sage nur, ich hätte gerne, wenn die Regierung hier vorschreibt, welche Stufen oder Etappen eben in diesem Modell drin sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich frage mich auch: Wie bindet man Versicherte, die eine höhere Franchise gewählt haben, sodass diese im Krankheitsfall diese Franchise nicht einfach wieder reduzieren können, indem sie in ein anderes System wechseln? Hat die Regierung hier vor, entsprechende Bedingungen zu definieren? Oder auch, was passiert, wenn die Versicherten dann plötzlich sagen, ja, dann wechsle ich halt die Kasse? Einfach, dass nicht dieses Hopping passiert zwischen den Kassen und auch zwischen diesen Stufen? Müsste es hier nicht gewisse Grenzen geben, dass man sagt, wer diese einmal gewählt hat, diese höhere Franchise, der muss auch eine gewisse Zeit darin bleiben und auch eine gewisse Zeit bei der Kasse bleiben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wir haben heute auch schon höhere Franchisen bis maximal CHF 1'500, haben heute keine gesetzliche Regelung. Das heisst, heute hat das der Markt irgendwie geregelt. Wir werden aber im Bezug auf die 2. Lesung nochmals mit den Krankenkassen das Gespräch suchen, ob sie eine solche gesetzliche Regelung wünschen und, wenn ja, wie die ausgestaltet werden könnte. Es gibt ja grundsätzlich mehrere Möglichkeiten: Man kann einfach eine zeitliche Befristung machen, dass jemand zwei Jahre oder so etwas drin bleiben muss, man kann aber auch - wie im Rahmen des Gesundheitskontos angedacht, wie gesagt, das Gesundheitskonto wird ja nicht umgesetzt - einfach sagen, man hat so lange drinzubleiben, oder wenn jemand wechseln will, dann hat er einfach diese Franchise zu leisten, und wenn er das geleistet hat finanziell, dann darf er raus. Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten. Wie gesagt, die Kassen haben in der Vernehmlassung keine derartigen Forderungen erhoben. Es kann aber sein, dass sie davon ausgegangen sind, dass das Gesundheitskonto diese Funktion übernimmt, und wir werden das auf die 2. Lesung nochmals abklären, ob und gegebenenfalls wie das implementiert werden soll.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, es gibt eben die Franchisen heute schon, aber die wenigsten wissen das eigentlich, und ich wäre froh, wenn man die Kassen dann verpflichten könnte, dass das dann auch transparent auf der Webseite dargestellt werden muss oder in Broschüren, damit die Leute wirklich die Information holen. Ich glaube heute, wenn ich auf die Webseite gehe, ich weiss nicht, ob ich das finde oder nicht. Es ist vielleicht mein Defizit, dass ich das zu wenig gesucht habe. Aber ich finde es wichtig, dass die Leute in diese Richtung gut informiert werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja also in den Leistungskatalogen oder Prospekten der Krankenversicherer ist das schon drin für die, die es anbieten. Aber wie gesagt, es bieten es heute nicht alle an. Und in Zukunft müssen alle so etwas anbieten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich würde ins gleiche Horn stossen wie meine Kollegin Judith Oehri. Es ist tatsächlich so, ich glaube nicht, dass die Krankenkassen ein grosses Interesse haben, insbesondere bei den Gesunden oder den potenziell gesunden Kunden eine hohe Franchise abzuschliessen. Die haben doch auch lieber gesunde Patienten mit tiefen Franchisen und hohen Prämien. Ich würde es schon beliebt machen, dass die Regierung die Kassen wirklich beauftragt, diese Franchisenangebote auch offensiv darzustellen und nicht kleingedruckt in ihren Unterlagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Präsident. Ja auch ich möchte in dasselbe Horn stossen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Krankenkassen eben wenig Interesse haben, diese Franchisen tatsächlich umzusetzen. Das, denke ich, ist wichtig, dass wir das wissen. Auch den Patienten oder den Versicherten müssen wir im Auge behalten, ich meine nicht, dass es unbedingt gerade wünschenswert wäre, wenn diese komplette Franchise auch dann tatsächlich zu bezahlen ist und diese Person da zehn Jahre versichert bleiben muss, nur weil sie nicht zum Arzt geht. Das kann es nicht sein. Ich denke, jährliche Kündigungszeiten müsste man da schon einhalten und das nicht über zwölf Monate ausdehnen, das sehe ich dann überhaupt nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wie gesagt, die Modalitäten müssen wir mit den Krankenkassen noch besprechen, aber es muss auch eine gewisse Gerechtigkeit sein, dass die Leute nicht einfach «abhauen» können, wenn sie ahnen, dass es jetzt dann teurer wird. Und darum ist das Modell, das ich persönlich favorisiere, aber in der Schweiz im Moment nicht umgesetzt ist, eben ein Erbe dieses Gesundheitskontos, nämlich dass man, wenn man sich einmal verpflichtet hat, CHF 2'000 Kostenbeteiligung zu bezahlen, erst raus kann, wenn die CHF 2'000 einmal bezahlt sind. Und nicht, dass man umsteigen kann auf die tiefe Kostenbeteiligung, wenn man ahnt, dass etwas kommt. Aber gut, das müssen wir vor allem mit den Kassen besprechen wegen der Umsetzbarkeit.Wegen des aggressiven Bewerbens, ich habe es gerade nachgeschaut: Auf der Startseite von concordia.li steht «Produkte», dann unter «Grundversicherung»: «OKP Basic», «OKP Plus», dann «frei wählbare Franchisen». Also deutlicher geht es nicht. Dass die Kassen das verstecken, das sehe ich heute nicht. Also wenn es auf der Startseite schon ist, dann kann das so bleiben, denke ich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort, Herr Präsident. Staatliche Einheitskasse - alle Probleme gelöst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 24a Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich habe hier eine Frage, und zwar leistet der Staat einen Beitrag an die Hochkostenversicherung. Wenn man dann auf Seite 19 das nachliest, da steht «Dem erwerbstätigen Versicherten finanzieren Staat und Arbeitgeber die Hochkostenversicherung somit im Grunde zur Gänze. Dies ist eine äusserst starke Form der Solidarität für ernsthafte Erkrankungen mit hohen Kostenfolgen. Im Gegensatz dazu wird der Versicherte verpflichtet, im Bereich der Grundversicherung mehr Eigenverantwortung wahrzunehmen.» Ich verstehe das als ein Geschäft, in dem Sinn, dass der Staat sich hier verpflichtet, zusammen mit dem Arbeitgeber die Hochkostenversicherung zu finanzieren, auch für alle Zukunft. Und im Gegenzug dazu, so steht das hier, muss der Versicherte jetzt halt ein bisschen mehr Eigenverantwortung wahrnehmen. Ich denke, das ist für den Versicherten, so wie ich das verstehe, ein sehr gutes Business, weil wir wissen, wo die Kosten steigen werden in Zukunft. Das wird vor allem im stationären Bereich sein, dort wo die Hochkosten auch tatsächlich sich entwickeln und nicht unbedingt hier in der Grundversicherung, im ambulanten Bereich. Den werden wir jetzt reglementieren und hoffentlich eine Zeitlang im Griff haben. Also mit dieser Formulierung könnte ich sehr gut leben als Versicherter. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Sie haben das schön verstanden, aber genau so ist es nicht gemeint. Es ist so gemeint, dass heute mit den heutigen Staatsbeiträgen und dem heutigen Arbeitgeberbeitrag de facto die Prämie der Hochkostenversicherung bezahlt wird. Es ist keineswegs so gemeint, dass es als Garantie ausgestattet ist, dass in alle Zukunft die Staatsbeiträge und die Beiträge des Arbeitgebers in jedem Fall die Prämie der Hochkostenversicherungen bezahlen. Um das nochmals ganz deutlich auszudrücken, der Mechanismus ist ein anderer. Der Arbeitgeberbeitrag ist die Hälfte der Gesamtprämie aus Hochkostenversicherung und Grundversicherung. Die Prämien für die Hochkostenversicherung ergeben sich durch die gesamten Kosten abzüglich des Staatsbeitrages, der vom Landtag jedes Jahr festgelegt wird. Wenn der Landtag will, dass jedes Jahr der Betrag so festgelegt wird, dass diese Rechnung gerade aufgeht, so wie Sie sie verstanden haben, ist der Landtag frei darin, das zu machen. Aber in diesem Gesetz, dass ich das ganz klar und präzise sage, ist keinerlei Mechanismus drin, der dies sicherstellen soll. Um das ganz deutlich zu sagen: Die Bemessung der Prämien und der Beiträge für die übrigen Versicherten geschieht unabhängig voneinander und ohne diese Garantie, dass das zustande kommt. Ich hoffe, ich war hier deutlich genug.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, geschätzter Regierungsrat Pedrazzini, ich bin jetzt froh um diese Ausführungen. Ehrlich gesagt, das war ironisch, was ich hier gesagt habe, ich habe das schon richtig verstanden. Oder ich habe gedacht, dass ich es richtig verstehe, aber dieser Absatz ist wirklich missverständlich zu lesen. Man kann das auch anders verstehen. Ich denke, es ist hiermit auch geklärt, ich bin froh, dass Sie das so ausgeführt haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 24b Abs. 1, 2, 2a und 5 Bst. c werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24b Abs. 1, 2, 2a und 5 Bst. c stehen zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der Einkommensgrenzen für Ehepaare ist sehr zu begrüssen, in meinen Augen sogar überfällig. Der bisherige Zuschlag von 20% für Ehepaare war eindeutig zu gering und führte zu einer klaren Benachteiligung von Ehepaaren. Durch die KVG-Revision im 2012 wurde der Freibetrag auf AHV-Renten per 1.1.2014 gestrichen, dies hat die Problematik der Benachteiligung von Ehepaaren mit geringen Einkommen gegenüber Einzelpersonen noch verschärft. Ich möchte hier die Regierung auf die 2. Lesung hin bitten, zu prüfen, ob eine Erhöhung der Einkommensgrenzen für Ehepaare nicht schon vor der geplanten Inkraftsetzung dieses Gesetzes im Jahr 2017 umgesetzt werden könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich hätte eine Frage zum Abs. 2, zu den Bst. a und b, zum Erwerb. Wie ist das hier zu verstehen, ist dieser Erwerb prozentual zum Anstellungsgrad zu verstehen oder ist das grundsätzlich der Erwerb? Das Problem ist, denke ich, wenn wir hier beispielweise eine Mutter mit zwei Kindern haben, dann kann sie natürlich nicht oder wahrscheinlich nicht 100% zur Arbeit gehen und wird dann irgendwie unter diese Schranke fallen - sehr wahrscheinlich. Einfach gerne, wie das zu verstehen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Es ist in absoluten Zahlen zu verstehen, weil wenn man das prozentual rechnen würde, dann wäre das ja nachteilig. Das sind absolute Zahlen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Auf der Seite 133 führt die Regierung aus, durch diese Anhebung erweitere sich der Kreis der potenziell Förderungsberechtigten nur geringfügig. Hat die Regierung hierzu konkrete Zahlen? Es ist ja doch, wenn wir die finanziellen Konsequenzen betrachten, erheblich. Aber eben, wie gesagt, auf der Seite 133 sagen Sie ja: Es gibt eigentlich nur wenige, die zusätzlich förderungsberechtigt sind. Da würden mich doch konkrete Zahlen interessieren, zumindest auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, wir haben die Zahlen erhoben für die Berechnung der auf Seite 143 dargestellten personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen. Sie sehen auch dort: Für die Erhöhung der Einkommensgrenzen für Paare sind CHF 100'000 vorgesehen; auf der Seite 143 unter Punkt 7. Aber man muss halt sagen, für die Leute, die es trifft, ist es halt schon erheblich. Denn die Erhöhung der Einkommensgrenzen heute war ja 20%. Das wären CHF 6'000 mehr gewesen bei CHF 30'000. Also mit CHF 6'000 mehr kann man eine zusätzliche Person in einem Haushalt nicht ernähren, nicht mal ernähren. Diese Grenzen waren nicht stimmig, das war klar. Darum sieht das mit CHF 12'000 mehr schon besser aus. Aber eben, wie gesagt, die gesamten Mehrkosten haben wir addiert auf CHF 100'000. Ich weiss jetzt nicht auswendig, wie viele Personen wir dafür angesetzt haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 2a. Ehegatten generell, registrierte Partnerschaften, nehme ich an, werden gleich behandelt? Und was ist, wenn zum Beispiel ein Paar, das Kinder hat, aber nicht verheiratet ist, wie werden die behandelt? Separat?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
In der Regel werden faktische Lebensgemeinschaften genauso behandelt wie die Ehe. Das ist gleich wie bei den Ergänzungsleistungen, weil sonst wäre es ja lustig, könnte man das Gesamteinkommen aufteilen und beide bekämen etwas mehr. Also das kann ja nicht sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 25 Abs. 1 und 4 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26c Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26c Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wenn wir uns die Erläuterungen auf Seite 136 betrachten, so stellen wir fest: Hier wurde eine Angleichung an schweizerisches Recht vollzogen. Wir stellen aber auch fest: Anscheinend gibt es im schweizerischen KVG hier mehrere Artikel. Konkret wird hier auf den Art. 92 und den Art. 93 hingewiesen. Ich habe diese Artikel nicht angesehen im schweizerischen KVG, aber ich wäre Ihnen schon dankbar, wenn man auf die 2. Lesung einmal einen Vergleich hätte. Konkret, gibt es Unterschiede zwischen diesen schweizerischen Bestimmungen und den liechtensteinischen? Wenn ja, welche und wieso? Mir geht es konkret darum: Können wir auch schwarze Schafe sanktionieren mit diesen Strafbestimmungen? Und wenn wir hier wieder Lücken haben im Vergleich zur Schweiz, dann wird das ein weiterer Grund sein, dass es nicht funktioniert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des gesundheitsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes. Art. 52 Abs. 1, 2 Bst. b und c sowie 3 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 Abs. 1, 2 Bst. b und c sowie 3 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie bereits erwähnt, hätte ich hier gerne eine paritätische Besetzung dieser Landesgesundheitskommission gehabt. Wir haben es in der Debatte betreffend die Aufhebung beziehungsweise Implementierung der Kosten- und Qualitätskommission in eine andere Kommission gehört. Hier sollten einfach die Interessen der Prämienzahler und der Patienten paritätisch vertreten sein im Vergleich zu den Interessen der Leistungsbezüger. Und wenn wir hier fünf Mitglieder haben - hier wird immer von «mindestens» gesprochen, «mindestens zwei Vertreter von Verbänden der Leistungserbringer». Nach meinem Dafürhalten müsste im Gesetz klar definiert sein, dass diese Kommissionen paritätisch zu besetzen sind. Die Interessen der Prämienzahler und der Patienten müssen auch vertreten sein. Das fehlt mir.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wenn Sie die Medienberichterstattung in den letzten Monaten verfolgt haben, war plötzlich jeder für die Patienten zuständig und hat die Patienten vertreten. Und jeder war für die Versicherten zuständig und die Prämienzahler und jeder war für die Prämienzahler auch Vertreter. Also diese paritätische Besetzung, die sehe ich jetzt nicht unbedingt sehr positiv, weil wir sagen ja: «... mindestens zwei Vertreter von Verbänden der Leistungserbringer und mindestens ein Vertreter des Krankenkassenverbandes Einsitz nehmen.»Diese Kommission hat nichts zu entscheiden, gar nichts. Und deshalb ist es auch irgendwie ein Irrglaube, zu denken, dass so eine Kommission abstimmt und danach irgendwo daraus etwas entsteht. Der Streit in der Kommission, das war einfach ein Stellvertreterstreit zwischen dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer über viele Jahre und hat natürlich die Arbeit in der Kommission entsprechend blockiert. Und ich habe nach meinem Amtsantritt Weisung erteilt, dass ich nicht daran interessiert bin, nur die Mehrheitsmeinung der Kommission zu kennen, sondern dass es mir ein Anliegen ist, die Meinungen der Kommissionsmitglieder zu kennen. Das Spiel früher war eben, dass die Kommission über etwas diskutiert hat und dann hat man mit Abstimmung irgendetwas beschlossen und gesagt, das ist unsere Stellungnahme, hü oder hott.Und das hat dann eben zu diesem kindischen Stellvertreterkrieg geführt, dass sich die Leistungserbringer, die zahlreicher waren, dann eben durchgesetzt haben gegen die Krankenkassen und dann der Regierung die Meinung der Krankenkassen eben vorenthalten wurde. Und dann gab es wieder die kindischen Sachen, dass halt dann Nebeninformationen noch rumgereicht wurden und solche Sachen. Und das ist einfach, abgesehen davon, dass es ein unwürdiges Spektakel ist, nicht in dem Sinne, wie eine Kommission funktionieren soll. Eine Kommission soll aus verschiedenen Mitgliedern bestehen, und wenn die der Regierung einen Ratschlag erteilt, dann erwarte ich, wenn das kontrovers ist, dass im Protokoll drinsteht, Traktandum XY wurde kontrovers diskutiert, der Vertreter des Krankenkassenverbandes sagt dieses, der Vertreter des Leistungserbringer XY sagt jenes. Das verstehe ich unter einer vernünftigen Beratung und nicht: die anderen niederstimmen und dann nur die Mehrheitsmeinung kolportieren. Diese Arbeitsweise ist nicht erwünscht. Und da diese Arbeitsweise nicht erwünscht ist, ist es auch meines Erachtens nicht nötig, diese paritätische Besetzung zu beschreiben, weil man eben, wie gesagt, paritätische Besetzungen zum Beispiel bei Schlichtungskommissionen oder bei Schiedsgerichten oder so irgendetwas haben muss, wo wirklich etwas entschieden wird. Hier geht es um Beratung und hier ist es nicht wichtig, hier muss man einfach schauen, dass die Kommission in einer Art und Weise arbeitet, dass alle in der Kommission vertretenen Meinungen der Regierung zugänglich gemacht werden und dass nicht eine Mehrheit in der Kommission die Minderheit davon abhält, der Regierung ihre Beratungsleistung zu erbringen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte trotz Ihrer Ausführungen, Herr Minister, das Votum von Herrn Lampert unterstützen. Ich verstehe Herrn Lampert so: «Paritätisch» heisst, dass eben der versicherte Otto Normalverbraucher auch irgendwie vertreten ist und nicht über diese spezialisierten Verbände, Krankenkassenverband oder eben Ärztekammer. Ich könnte mir gut vorstellen, dass darin eben auch zum Beispiel ein Arbeitgeberverband noch vertreten ist, weil die Arbeitgeber ja auch in die Kassen zahlen. Also es hat schon viele Kommissionen gegeben, wo man sich vielleicht gefragt hat, was tut jetzt dieser Verband oder jener Verbandsvertreter da drin. Ich finde das eben ganz gut, wenn ein möglichst breites Spektrum der Bevölkerung dann abgebildet wird. Und ich sehe das Problem, ich vermute ähnlich wie Herr Lampert, wenn da der Krankenkassenverband und die Leistungserbringer drin sind und wenn das auch noch paritätisch ist, dann sind das halt eben der Krankenkassenverband und die Leistungserbringer. Und das ist kein genügend gutes Abbild der Bevölkerung und der «Gesetzesunterworfenen», sage ich jetzt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte schon noch betonen, es war niemals die Absicht des Gesetzgebers bisher, irgendwie die Bevölkerung in der Landesgesundheitskommission vertreten zu haben. Das war eine Kommission von Experten und Leuten, die im Gesundheitswesen arbeiten oder mit dem Gesundheitswesen direkt zu tun haben, eben Krankenkassenverbände, Leistungserbringer, wenn es geht auch Gesundheitsökonomen. Und das ist ein Fachgremium und nicht ein «Nebenlandtag», wenn Sie das so wollen. Weil die sollen die Regierung beraten auf einem Niveau der Gesetzgebung, auf einem Niveau der Regelungen und solche Sachen; und da möchte ich schon davor warnen, wenn das ein Hinz-und-Kunz-Gremium wird, dann wird das seine Funktion nicht mehr erfüllen können. Dieses Gremium muss fachzentriert sein, sonst ist es nur ein Debattierklub, weil man muss etwas von der Sache verstehen, sonst hat man in dieser Kommission eigentlich nichts zu suchen. Und auch wenn man als Vertreter der Versicherten drin ist, muss man von der Sache etwas verstehen. Und auch ein Vertreter der Patienten muss in einem höheren Masse von der Sache etwas verstehen, als ab und zu zum Arzt zu gehen. Also da sind die Anforderungen an dieses Gremium schon etwas höher.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich hätte vielleicht noch einen konstruktiven Vorschlag für die personelle Besetzung der Kommission. Vielleicht könnte hier diese ominöse Renate Einsitz nehmen, sie scheint ja die unterschiedlichsten Organisationen zu vertreten.Landtagspräsident Albert Frick
Wenn man denn wüsste, wer diese ominöse Renate ist ...Abg. Pio Schurti
Also ich fühle mich jetzt ein bisschen wie in einem Hinz-und-Kunz-Klub. Also wenn Sie so argumentieren, wie Sie eben argumentiert haben, dann weiss ich jetzt wirklich nicht, warum ich mich mit dem Gesundheitsgesetz und dem KV-Gesetz auseinandergesetzt habe. Dann könnte man ja auch sagen, das sollen die Experten unter sich ausmachen. Demokratie ist eben die Herrschaft der Laien, und die sehe ich ein Stück weit auch in den Kommissionen. Selbstverständlich können Sie da so viele Experten hineinbestellen, wie Sie für notwendig erachten, aber dass da Hinz und Kunz überhaupt nicht vertreten sind, das finde ich dann eben ungenügend bis schlecht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich verstehe Ihre Argumentation schon auf der einen Seite, Herr Gesellschaftsminister. Aber Hinz und Kunz müssen das schöne Debakel eben am Ende des Tages bezahlen. Das ist mein zentrales Problem. Wie auf der Seite 140 ausgeführt wird, wird die Regierung dann entsprechend beraten von diesen Kommissionen. Sie sind jetzt ein kritischer Gesundheitsminister, Hut ab vor Ihnen, aber wir hatten auch schon andere Fälle. Und wenn dann die Madame Renate noch vertreten wäre, dann würde ich dann von paritätisch gerade gar nicht mehr sprechen. Dann haben wir dann die Ärztekammer III in dieser Kommission und dann kann man dann die Patienten und die Prämienzahler komplett vergessen. Dann sind dann diese Interessen aussen vor und das ist eben genau nicht der Input, den ich bringen möchte.Ich möchte auch die Interessen der anderen Seite vertreten haben und da finde ich es noch ganz gut, was der Abg. Pio Schurti sagt, Arbeitgeber-, Arbeitnehmerverband, die sollten hier auch vertreten sein. Arbeitgeber bezahlen, Arbeitnehmer bezahlen, mitunter ein paar Leute, die das auch noch bezahlen müssen am Ende des Tages, das könnte schon zu Einsichten führen. Ich finde es gut, dass Sie sagen, Sie möchten nun auch die Minderheitsmeinungen erfahren. Wenn man sich die Vernehmlassungsstellungnahmen ansieht, hat es zu einer Kommission auch einen Minderheitsantrag, eine Minderheitsstellungnahme, gegeben. Also da sieht man schon, das hat bereits gefruchtet. Aber wie gesagt: Wir wissen ja nicht, was die nächste Regierung macht. Mitunter ist die dann nicht so kritisch wie Sie es jetzt sind. Und ich hätte es schon gerne gesehen, wenn hier auch Hinz und Kunz vertreten gewesen wäre, weil die es bezahlen müssen. Die hätten vielleicht auch ein wenig einen Blick, der hier auch zu Zielen führt, die durchaus erstrebenswert sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, wir werden es aufnehmen und die Sache nochmals prüfen, aber ich möchte nochmals sagen, dass die Aufgabe der Kommissionen eigentlich nicht die Fortsetzung der Lobbyarbeit mit anderen Mitteln wäre. Die Aufgabe dieser Kommission wäre die Beratung der Regierung und eben das Einbringen des Fachwissens, das eben die Regierung natürlicherweise nicht haben kann in dieser Breite. Und Kommissionen müssen befreit werden von diesem Lobbyistengedanken und dann funktionieren sie auch. Was Sie immer kritisiert haben, dieses Nichtfunktionieren der Kommissionen und was Sie immer nachgefragt haben, was ist die Mehrheitsmeinung der Kommission XY, x-mal in diesem Landtag, ich möchte lieber einen Zustand, in dem Sie diese Fragen nicht stellen brauchen. Sie haben diese Fragen immer gestellt, weil Sie wissen wollten, welche Lobbyvereinigung hat sich wieder da durchgesetzt?Aber das ist nicht der Zweck der ganzen Sache. Eine Beratung muss etwas sein, das mit Fachwissen entsteht und der Regierung dann hilft. Und Sie als Landtagsabgeordnete sollten sich auch dann verlassen können darauf, dass Experten zu etwas eine differenzierte Meinung haben, die dann eben - wie geschehen - einfliessen in einen Bericht und Antrag. Und Sie können sich dann ein Bild machen: Aha, Teile dieser Kommission waren der Ansicht, dass A, und andere Teile waren der Ansicht B. Und mit dieser und dieser Begründung. Und so werden Ihnen dann Argumente geliefert für Ihre Entscheidungen von Leuten, die hoffentlich von ihrem Beruf etwas verstehen. Also ich wäre froh, wenn wir uns diese Fragen nicht stellen müssten und die Kommission so weit bringen, dass diese Fragen eben irrelevant sind, weil wir ein breiteres Meinungsspektrum geliefert bekommen als eben nur die Mehrheitsmeinung, die durch Abstimmung entstanden ist und die Unterlegenen einfach unter den Tisch wischt, so wie es x-mal in dieser Kommission passiert ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe jetzt von Ihrem letzten Votum, Herr Minister, den Eindruck bekommen, dass wir eigentlich gar nicht so weit auseinander sind. Sie reden von einer eigentlich bis anhin dysfunktionalen Kommission. Und die soll jetzt halt funktional sein, sie soll diese Beratungsfunktion gut ausfüllen und ich würde - da habe ich es ganz mit Ihnen - von jeder Kommission erwarten, dass sie ein anständiges Protokoll und nicht nur eine Mehrheitsmeinung abliefert. Das ist doch völlig klar. Aber anstatt die Kommission, die bisher dysfunktional war, einfach erziehen zu wollen sozusagen, würde ich vorschlagen, wie auch der Kollege Lampert: Die kann man ja auch mal etwas umfangreicher machen, besser besetzen; und da gehört eben Hinz und Kunz hinzu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich muss noch präzisieren. Ich habe nicht gesagt, dass die Kommissionen dysfunktional sind, sondern dass die Kommissionen sehr wahrscheinlich wertvolle Diskussionen geführt haben und danach aber im Protokoll nur erschien, was einer Mehrheit passte. Und damit habe ich als Regierungsrat nur die Hälfte der Wahrheit auf dem Tisch. Und wenn dieses Spiel aufhört, dann ist es auch nicht mehr so wesentlich, wie viele Vertreter welcher Interessensgruppe da drin sind, weil sie sich ja nicht gegenseitig runterstimmen können. Und um das geht es mir. Ich möchte noch einen Verweis machen auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Da steht in Art. 48: «Bei der Bestellung der besonderen Kommissionen ist unter Berücksichtigung der Aufgaben darauf zu achten, dass: a) ihre Mitglieder über ausreichende Fachkenntnisse verfügen; ...» Also wenn ein Patientenvertreter drin ist, dann wäre es zu begrüssen, wenn das zum Beispiel ein spezialisierter Patientenanwalt ist. Solche Dinge, das sind dann entsprechende Fachkenntnisse. Aber eben, wie ich gesagt habe, zweimal im Jahr zum Arzt gehen ist zu wenig Qualifikation, das genügt mir nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
gesetz betrefefnd die ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR aLTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Art. 2 Abs. 4 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 4 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2bis Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2bis Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir auch das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in 1. Lesung beraten. Wir haben Traktandum 27 erledigt.-ooOoo-