Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2016 bis 2022 (Nr. 45/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 15: Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2016 bis 2022.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 45/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Mit der Edition historischer Quellen wird der Geschichtsforschung der Zugang zu schriftlichen Zeugnissen erleichtert. Die Finanzierung der Urkundenedition durch das Land geht bis ins Jahr 1934 zurück. Es wurden verschiedene Finanzbeschlüsse getätigt und es wurde auch eine Online-Version www.lub.li gestartet. Es gibt noch viele Jahre aufzuarbeiten. Der wissenschaftliche Beirat ist der Ansicht, dass die Quellenedition in jeglicher Hinsicht vorbildlich ist und umfangreiches Grundlagenmaterial nicht nur für Liechtenstein, sondern auch für die benachbarten Länder Schweiz, Österreich und Deutschland verfügbar macht. Ich anerkenne den historischen Wert des Urkundenbuches, allerdings haben sich mir beim Studium des Berichts und Antrags folgende Fragen gestellt: Man hat 40 Jahre für die Bearbeitung bis zum Jahre 1416 benötigt, weitere 20 Jahre für die Aufarbeitung der folgenden 100 Jahre. Es bleiben noch 500 Jahre aufzuarbeiten und das Datenmaterial wird nicht weniger. Ich möchte von der zuständigen Ministerin gerne wissen:- Mit welchem Pensum widmet sich der Experte der Aufarbeitung der Daten?
- Falls es ein Teilzeitpensum ist, würde ein höheres Pensum die Arbeiten nicht beschleunigen und effizienter machen? Ansonsten, wann sind wir dann fertig mit der Aufarbeitung?
- Wie sieht die Leistungsvereinbarung mit dem historischen Verein aus?
- Bis wann liegt diese vor?
Ich hätte es sehr begrüsst, wenn diese im Anhang des Berichts und Antrags zu finden gewesen wäre und habe mich gefragt, weshalb dem nicht so ist. Da die Aufarbeitung der Geschichte länderübergreifend erfolgt, stellt sich die Frage, ob es keine Kooperationsmöglichkeit gäbe, um die Aufarbeitung zu beschleunigen und so die Kosten zu senken. Ist es zwingend notwendig, dass der Staat die gesamten Kosten trägt oder gibt es auch andere Organisationen beziehungsweise Länder/Kantone, die ein Interesse an der Erstellung haben und sich an den Kosten beteiligen könnten? Weshalb sind LUB I und LUB II nicht auf derselben Internetseite verfügbar? Das eine finde ich unter www.eliechtensteinensia.li/JBHV und das andere unter www.lub.li. Die erste Internetadresse scheint bei der Landesbibliothek zugeordnet - übrigens habe ich dort keinen Verweis auf lub.li gefunden, umgekehrt schon - und lub.li scheint beim Amt für Kultur angesiedelt zu sein. Obwohl ich mit den vorgelegten Informationen und insbesondere mit der fehlenden Leistungsvereinbarung nicht ganz glücklich bin, werde ich im Vertrauen, dass die Leistungsvereinbarung bald vorliegt, in den Worten des Abg. Elfried Haslers gerade noch dem Bericht und Antrag zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. In diesem Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass wir einen Beitrag für die Jahre 2017 bis 2022 für die Aufarbeitung der soeben erwähnten Daten sprechen sollen. Ich finde diesen Bericht und Antrag einleuchtend, klar strukturiert, die Zeiträume werden aufgezeigt, die Arbeiten werden aufgezeigt. Für mich ist das ein guter Bericht und Antrag und ich kann diesem Bericht und Antrag mit gutem Gewissen zustimmen. Die Fragen, die vorhin erwähnt worden sind, sind allerdings interessant. Ich habe jetzt nicht an die Leistungsvereinbarung gedacht, aber es stimmt, das ist ein interessanter Gedanke, den Sie, Frau Oehri, da aufgebracht haben. Aber für mich passt dieser Bericht und Antrag sehr gut. Im Zweck-Artikel des Historischen Vereins steht, dass der Historische Verein der Förderung der Geschichte und der Landeskunde und der Bildung des historischen Bewusstseins verpflichtet ist. Ich denke, die Aufarbeitung dieser Quellen dient diesem Zweck sehr gut und deshalb kann ich auch diesen Bericht und Antrag gut unterstützen.Und dann ist mir noch ein Zitat eingefallen, manchmal können Zitate auch helfen beim Verständnis. Churchill hat gesagt: «Je weiter man zurückblicken kann, desto weiter wird man vorausschauen.» Also ich denke, es ist wichtig, dass wir diese Quellen aufarbeiten. Es ist sehr wichtig, dass wir wissen, woher wir kommen - wenn man das so vereinfacht sagen kann -, damit wir auch wissen, wohin wir gehen sollen. Und in diesem Sinne unterstütze ich diesen Bericht und Antrag. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Beginnen wir etwas mit der Geschichte und mit der Frage: Wie lange wird es noch dauern? Meine Profis, der Leiter des Amtes für Kultur, sagen mir immer: Das wird etwas Ewiges sein. Also da wird man sozusagen lebenslänglich daran arbeiten, weil irgendwann werden wir im Jahre 2010 oder 2020 angelangt sein und dann ist das 2015 bereits schon wieder aufzuarbeiten. Also ich glaube, wir werden es nicht mehr gemeinsam erleben, alle miteinander, dass wir aktuell sind und diese Arbeiten abgeschlossen sind. Und das war auch damals die Meinung, wenn man etwas in die Historie und in die Materialien der alten Beschlüsse des Landtags zurückgeht, dass die Aufarbeitung der Geschichte etwas sein wird, was 1933 die Meinung war, mit dem man sich da 100 Jahre beschäftigen wird. Also ich glaube, das ist ein Prozess, der lange dauern wird, und leider Gottes werden wir wahrscheinlich alle miteinander nicht erleben, dass wir alles erarbeitet und archiviert haben, so wie wir es uns wünschen.Dann wurde von der Abg. Judith Oehri die Frage gestellt, welches Pensum der zuständige Herr für die systematische Aufarbeitung der Quellen hat. Er arbeitet mit einem 50-Prozent-Pensum. Ja, ein höheres Pensum wäre sicherlich wünschenswert, würde alles sicherlich auch beschleunigen, würde es vielleicht auch effizienter machen. Aber für mich war es klar, dass im Rahmen des geordneten Staatshaushaltes ich nicht mit einem höheren Pensum den Landtag befassen möchte. Und wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht. Der Herr, der das macht, arbeitet schon seit Jahren an diesem Projekt. Und mit dieser Arbeitsteilung, mit diesem Arbeitseinsatz, den er heute macht, kommt er gut zu Gang. Er hat einen Arbeitsplatz im Amt für Kultur und das funktioniert in diesem Setting, wie es bereits schon Jahre funktioniert, sehr, sehr gut. Dann regen Sie an, dass die Leistungsvereinbarung noch nicht existiert oder auch dem Bericht und Antrag nicht beiliegt. Wir sind relativ früh im Prozess unterwegs. Es war von uns klar die Planung, dass wir zuerst den Staatsbeitrag besprechen und beschliessen, und dass wir dann, basierend darauf, die Leistungsvereinbarung erstellen werden. Wenn Sie den Inhalt der Leistungsvereinbarung ein bisschen anschauen oder ein Gefühl dafür bekommen möchten, haben wir eigentlich recht gute Ausführungen auf Seite 10 und 11 gemacht. Also man wird relativ genau umfassen, in welchem Zeitraum man sich bewegt. Was ich aber auch darauf hinweisen möchte, und das der guten Transparenz halber, es ist wahnsinnig schwierig zu sagen, man darf genau so viel Anzahl Wochen oder Monate genau für einen Bereich verwenden. Weil die grosse Schwierigkeit bei dieser Aufarbeitung ist, dass man irgendwo in einem Archiv Dinge sucht und dann neue Sachen zum Vorschein kommen, und da kommt dann wie ein Rattenschwanz von neuen Sachen wieder hintennach. Und das Ziel der Historiker ist es ja, ein möglichst umfassendes Bild über eine gewisse Epoche erhalten zu können. Und weil man eben nicht weiss, was in anderen Archiven vorhanden ist, ist es auch wahnsinnig schwierig einzuteilen, wie viel Zeit man genau für welche Epoche oder für welchen Zeitraum braucht. Ich habe mir auch sagen lassen, dass es dann einmal über Jahre Sprünge gibt, wo sehr wenig vorhanden ist und dann passiert wieder etwas, wo sehr viel Material vorhanden ist.Aber Sie merken auch, wenn Sie die Seite 11 in der Mitte lesen, dass die Sensibilisierung auch vorhanden ist, dass man versucht, eine Straffung des vorliegenden Editionsmaterials herbeizuführen und dass man eine strikte Etablierung der Arbeiten nach der Wichtigkeit der ausländischen Archive macht. Also dass man nicht überall jedem einzelnen Hinweis irgendwohin nachgeht, sondern dass man auch eine Etablierung hat und die Wichtigkeit der Archive wirklich auch erfasst und schaut, wo lohnt es sich wirklich. Aber Sie haben sicher einen wichtigen, sehr sensiblen Punkt angesprochen, mit dem es auch sehr schwierig ist, in der Praxis umzugehen.Dann haben Sie noch angesprochen: Die Kooperation mit dem Ausland. Ich glaube, das ist eine sehr berechtigte Frage. Ich werde diese auch gerne noch einmal zurücktragen. Wir haben das intern auch schon diskutiert. Die Herausforderung liegt einfach darin, dass sich das Ausland für unsere nationale liechtensteinische Geschichte nicht so stark interessiert, wie wir das tun. Aber ich werde den Gedanken sicher auch noch einmal zurückspielen. Aber eben, auch die Beteiligung vom Ausland an unserer eigenen Geschichte dürfte eine beschränkte Aussicht haben.Dann habe ich den Hinweis von Ihnen mit Interesse entgegengenommen, dass LUB I und II nicht auf der gleichen Webseite erfasst sind. Eine Antwort kann ich Ihnen nicht geben. Ich gehe davon aus, dass der Grund darin liegt, dass LUB I abgeschlossen ist und deshalb auf der Landesbibliothek umfassend zugänglich ist und das LUB II nur über die andere Webseite, weil daran noch konstant gearbeitet wird. Also das ist sozusagen im Tagesgeschäft noch einbezogen. Aber ich werde das zurückspielen und wenn es Sie interessiert, lasse ich Ihnen auch gerne eine Antwort zukommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir wenden uns dem Finanzbeschluss zu. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit stimmen wir ab.
Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und wir haben Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-