Genehmigung eines Ergänzungskredites und eines Nachtragskredites für die Teilnahme am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, Technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (Nr. 49/ 2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Genehmigung eines Ergänzungskredites und eines Nachtragskredites für die Teilnahme am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, Technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013).
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 49/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Die Höhe der Beitragsleistungen an EU-Programme basiert jeweils auf dem Bruttoinlandprodukt. Das liechtensteinische Bruttoinlandprodukt BIP ist bekanntlich aufgrund des aussergewöhnlich hohen Anteils an Grenzgängern vergleichsweise ausserordentlich hoch. Von diesem sehr hohen BIP hat der liechtensteinische Staatshaushalt letztlich aber nur beschränkt etwas, da ein wesentlicher Anteil des Arbeitseinkommens durch die Grenzgänger im Ausland versteuert wird. Für den Staatshaushalt heisst das, dass Liechtenstein durch das hohe BIP hohe Beitragsleistungen an EU Programme bezahlt, selbst aber aufgrund des hohen Grenzgängeranteils im Vergleich zum BIP verhältnismässig wenig Einkommenssteuern einnimmt. Diese Sondersituation Liechtensteins bleibt bei der Finanzierung von EU-Programmen völlig unberücksichtigt und führt dazu, dass solche Programme für Liechtenstein in der Regel überdurchschnittlich teuer werden. Allein schon aus diesem Grunde ist meines Erachtens jede Teilnahme Liechtensteins an EU-Programmen jeweils besonders kritisch zu hinterfragen. Die Forschungsprogramme der EU sind ein eindrückliches Beispiel, wenn nicht fast schon erschreckendes Beispiel, für die Eigendynamik, die die Teilnahme an EU Programmen entwickeln kann. Der Landtag hat im 2006 EUR 7,4 Mio. für die Teilnahme am sogenannten Siebten Rahmenprogramm bewilligt. Heute müssen wir zu Kenntnis nehmen, dass die tatsächlichen Kosten über 70% höher, nämlich bei EUR 12,7 Mio. liegen werden. Das von diesem Landtag zu Recht abgelehnte Nachfolgeprogramm «Horizon 2020» wäre dann noch einmal von Beginn an schon 100% teurer ausgefallen als dieses Vorgängerprogramm, für welches wir heute einen Ergänzungs- beziehungsweise Nachtragskredit sprechen müssen. Müssen, da uns schlicht und einfach nichts anderes übrig bleibt und wir hier eigentlich gar keinen Handlungsspielraum haben. Der Mist ist bereits geführt und ich stimme dem Finanzbeschluss daher etwas ernüchtert, aber mangels Alternativen, doch zu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Dem vorliegenden Bericht und Antrag ist zu entnehmen, dass ein Ergänzungskredit in Höhe von EUR 2'228'000 und einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 192'000 genehmigt werden soll. Die Erhöhung des Ergänzungskredites wird damit begründet, dass die aktuellen BIP-Zahlen Liech-tensteins zu höheren Beitragsleistungen für das Siebte Rahmenprogramm zur Folge hat. Die damalige Berechnungsmethode nahm Bezug auf das schweizerische BIP und ging von einem Beteiligungsschlüssel von 0,64% aus. Bereits im Jahr 2007 betrug der Beitragsschlüssel 1,01%. Die darauffolgende Annahme, dass sich die liechtensteinische Beteiligung bei 1,01% einpendeln wird, hat sich als unzutreffend erwiesen. Zum Nachtragskredit wird erwähnt, dass die Beitragszahlungen für das Jahr 2015 voraussichtlich bei circa CHF 1'691'037, das heisst um circa CHF 191'037 über dem für 2015 budgetierten CHF 1,5 Mio. liegen wird. Eine Grundsatzdiskussion, ob eine Teilnahme an diesem Rahmenprogramm sinnvoll gewesen ist, erübrigt sich meiner Ansicht nach. Der Entscheid über diese Teilnahme wurde bereits vor Jahren von einer anderen Regierung und einem anderen Landtag beschlossen. Aufgrund des EWR-Abkommens sind wir verpflichtet, diesen Beitrag zu bezahlen. Die Teilnahme am Nachfolgeprogramm «Horizon 2020» wurde vom Landtag Ende 2013 abgelehnt. Der Landtag hat damals befürwortet, diese Gelder nicht in ein internationales Forschungsprogramm zu stecken, sondern in geringerem Mass direkt für die einheimische Forschungsförderung zu verwenden. Ich hoffe, dass wir ein solches Forschungsförderungsgesetz noch in diesem Jahr vorgelegt bekommen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Vor wenigen Tagen konnte die Hilti AG ihr beeindruckendes Innovationszentrum eröffnen. Ein Weltunternehmen, bei dem am Dorfrand der international gesehen, vergleichsweise kleinen Gemeinde Schaan - ich bitte die Schaaner wegzuhören - gut 400 Mitarbeitende ständig mit Forschung und Entwicklung an bestehenden oder an neuen Produkten beschäftigt sind. Dieser Einsatz für Innovation in Schaan, aber auch anderer Betriebe in anderen Gemeinden, ist Ausdruck für das, was Unternehmen in Liechtenstein tun, wenn die vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen stimmen und wenn Betriebe für sich und ihre Mitarbeitenden eine Zukunft in Liechtenstein sehen. Stichwort Staat: Der Staat muss für Innovation das Seine tun. Übertragen auf den vorliegenden zu treffenden Finanzbeschluss für einen Ergänzungs- und Nachtragskredit am Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Europäischen Gemeinschaft heisst das für mich, dass wir als Gesetzgeber und die Finanzhoheit innehabendes Gremium, mit vielen verschiedenen grösseren und kleineren Vorhaben unseren Beitrag für einen Forschungs- und Innovationsplatz Liechtenstein leisten können.Bei der Vorlage heute geht es nicht um grundsätzliche, sondern um technische Fragen beim Programm. Es handelt sich also nicht um die grundsätzliche Zustimmung zum Programm, sondern um einen Ergänzungs- und Nachtragskredit für die Jahre 2015 bis etwa 2021, mit der Option der Indexierung. Es sind heute EUR 2,228 Mio. zu genehmigen. Ja, es ist richtig, der Betrag ist noch nicht fixiert. Finanztechnisch gesprochen machen wir ein Termingeschäft, bei dem wir möglicherweise wieder einen Gewinn machen werden. Der Gewinn ist in den Programmen selbst, bei den Programmteilnehmern, teilnehmenden Institutionen, aber auch beim Staat selbst verortet und hängt auch vom Engagement der Teilnehmenden ab. Die Freie-Liste-Fraktion steht der Teilnahme am Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Europäischen Gemeinschaft weiterhin positiv gegenüber, nimmt den Bericht und Antrag der Regierung zur Kenntnis und wird dementsprechend auch diesem Finanzbeschluss zustimmen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur ganz kurz auf die drei Voten eingehen. Zuerst zum Votum des Abg. Elfried Hasler. Ich stimme in vielen Punkten mit ihm überein, insbesondere die BIP-Thematik, die uns immer wieder bei volkswirtschaftlichen Fragen beschäftigt. Auch das Grenzgängermodell und die damit verbundene Wertschöpfungsfrage führt uns, wenn man das ganze weiterdenkt, zur Quellensteuerthematik und so weiter. Also hier haben wir wirklich eine Verknüpfung von verschiedenensten Aspekten und da haben Sie Recht, dass ein negativer Aspekt dieser BIP-Konstellation in Liechtenstein die überdurchschnittliche Teuerung für die EWR-Programme ist. Das ist ein Effekt, der nicht gewünscht ist, aber der aus dieser Situation heraus kommt. Es gibt sicher auch Vorteile aus dieser Grenzgängerlösung. Aber das ist ein anderes Thema. So viele Dinge hängen hier miteinander zusammen. Vielleicht noch ein Wort zu diesem eindrücklichen Schreckensszenario, das Sie erwähnt haben. Und diese Verdoppelung. Tatsache ist einfach, dass der Landtag im Jahr 2006 vom Schweizer BIP ausgegangen ist bei der Berechnung und diese 0,64% genommen hat. Und schon ein Jahr später wurde dann eben das erste Mal das Liechtensteiner BIP genommen und das hat eben zu dieser Verdoppelung von CHF 7 Mio. auf CHF 12 Mio. geführt. Das heisst, es ist nicht so, dass die EU hier Fehler gemacht hat und dass es viel teurer geworden ist, sondern es wurde damals im 2006 schlicht und einfach ein anderer Schlüssel angewandt und diese Änderung hat später zu dieser Verdoppelung geführt. Das ist mir einfach noch wichtig. Aber in der Sache selbst haben Sie sicher Recht, das ist eine schwierige Thematik.Dann noch zum Votum des Abg. Frank Konrad betreffend die Ablehnung von «Horizon 2020» und der Konsequenz daraus, aus den Debatten auch im Landtag. Im Rahmen dieser Debatte zu «Horizon 2020» wurde ja von vielen Abgeordneten argumentiert, dass das Geld für einheimische Forschungsinstitutionen und Firmen genutzt werden solle, also eine direkte Förderung in Liechtenstein erfolgen solle, anstelle einer Einzahlung in eine sogenannte Blackbox - so war glaube ich der Begriff, der hier gewählt wurde für das EU-Programm. Und neben diesem Auftrag seitens des Landtags im Rahmen der Horizon-Debatte gibt es ja auch noch das Postulat aus dem Jahre 2009, das nie erledigt wurde, das damals auch die Schaffung eines Forschungsförderungsgesetzes verlangt hatte. In der Folge und im Nachgang zur Horizon-Entscheidung hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet und dieser Entwurf wäre theoretisch möglich, im Landtag im Herbst behandelt zu werden. Die Aufteilung in diesem Gesetzesentwurf ist so vorgesehen, dass es einerseits eine Forschungs- und Innovationsförderungsseite geben soll - da werden die Grundsätze festgelegt - und andererseits parallel dazu einen im Entwurf einmal vorgesehenen, vier Jahre ausgerichteten Finanzbeschluss, der in der Höhe dann eben flexibel ausgestaltet sein kann. Das wäre ein ähnliches Modell, wie bei der Energieeffizienz, erneuerbarer Energieförderung, wo man die Förderhöhe jeweils per Finanzbeschluss anpassen kann und die Grundsätze dann aber im Gesetz geregelt sind.
Dieser Entwurf des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes soll vor allem Zugänge zu internationalen Forschungsprogrammen ermöglichen. So könnten liechtensteinische Forschungseinrichtungen oder Firmen heute als Drittland bei einem Horizon-Projekt trotzdem mitmachen, müssen aber ihren Beitrag im Gegensatz zu anderen Partnern selbst bezahlen. Und hier könnte das geplante Gesetz den liechtensteiner Beitrag, der könnte dann der Forschungseinrichtung erstattet werden und damit hätten sie gleich lange Spiesse wie die Wettbewerber. Die Schweiz hat im Rahmen der Probleme im Nachgang zur Masseneinwanderungsinitiantive und zur Umsetzung von Horizon einen ähnlichen Ansatz gewählt und hat gesagt: Wir bezahlen den Schweizer Forschungsinstitutionen einfach den Beitrag, den sie bezahlen müssten, aber erst natürlich, nachdem eben ein Projekt erfolgreich gewesen ist und mitmachen kann. Und dann steht auch fest, wie viel der Betrag, der Mitmach-Betrag sozusagen, ist.Der gleiche Ansatz wäre hier auch für die KTI-Förderung gedacht, dass dann, wenn Projekte eben eine KTI-Förderung erhalten und damit feststeht, wie viel der Beitrag wäre, den sie bezahlen müssten, um mitmachen zu dürfen, dass man dann hier im Sinne einer Förderung aus diesem Fördertopf heraus den Beitrag bezahlen könnte, sofern eben die Höhe dieser Förderung gemäss Finanzbeschluss noch nicht ausgeschöpft ist oder überschritten würde, eben analog zum Energieeffizienzgesetz. Und mit diesem System, das so geplant wäre, wäre auch gewährleistet, dass es eben keine separate Struktur in Liechtenstein braucht, die Förderanträge prüft, die Know-how aufbaut, um Forschungsprojekte zu prüfen. Sondern der Ansatz wäre, dass erst dann, wenn der externe Experte sozusagen die Forschungsinstitution ETH oder Nationalfonds oder wer auch immer ein Projekt gutgeheissen hat und die Prüfung damit eigentlich erfolgt ist oder durch KTI erfolgt ist, erst dann würde eine Förderung aus dieser liechtensteiner Seite erfolgen und damit bräuchten wir keine separate Struktur in Liechtenstein, die das prüft.Die Gesetzesvorlage ist fertiggestellt, muss aber noch in der Regierung diskutiert werden und Sie können sich denken, dass natürlich angesichts der Primärthematik Sanierung des Staatshaushaltes diese Debatte in der Regierung sicher auch noch geführt werden muss. Insbesondere falls grundsätzlich ein Einverständnis da wäre, wie hoch eine solche Förderung überhaupt sein könnte, wie hoch ein solcher Finanzbeschluss sein könnte. Und diese Debatte ist noch nicht geführt worden in der Regierung, insofern kann ich Ihnen keine Versprechungen abgeben, wie das Ganze dann ausgehen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Nur ganz kurz dazu, dass es hier einen Auftrag aus der Horizon-2020-Debatte heraus gäbe, scheint mir eine kreative Interpretation zu sein. Aber diese Diskussion werden wir dann beizeiten führen. Nur wirklich kurz vorweg: Die EU geht den Weg, sie knüpft den Unternehmen möglichst viel Steuern ab, lässt ihnen wenig vom Gewinn, und nachher, aufgrund planwirtschaftlicher Programme, bekommen sie dann vom Staat wieder etwas Geld über Forschungsprogramme zurück. Ich habe da ganz einen anderen Ansatz. Ich glaube, wir sollten schauen, dass die Unternehmen möglichst viel von ihrem Gewinn behalten können, das heisst, möglichst attraktive steuerliche Rahmenbedingungen haben, damit sie dann das Geld selber dort in Forschung und Entwicklung einsetzen können, wo sie es für richtig erachten. Und ich bin sehr skeptisch, wenn der Staat versucht, irgendwie hier zu lenken, weil da hat der Staat meines Erachtens einfach nicht das Know-how dazu und das kommt nicht gut raus. Aber diese Diskussion werden wir beizeiten dann führen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Diese Diskussion, wenn Sie sie schon einmal angezogen haben, ein kurzes entgegnendes Votum möchte ich dann schon noch anbringen. Ich denke, die Schweiz ist nicht gerade dafür bekannt, dass sie ein sozialistischer Staat ist. Und wenn auch Bundesräte aus einer urliberalen Partei - und das sind auch Politiker, die aus der Industrie kommen - solche Forschungsförderungen als richtig erachten, damit eben die Schweizer Unternehmen Zugang haben zu diesen europäischen Programmen und den Zugang eben im Sinne einer Unterstützung vom Staat erstattet bekommen, dann kann man das auch als Hinweis nehmen, dass es offensichtlich auch andere Meinungen zu dieser Vorgehensweise gibt. Aber ich respektiere Ihre Haltung. Das ist sicher ein Punkt, den man so sehen kann. Es gibt aber hier, denke ich, auch gute und viele Argumente, die eine andere Argumentation führen und offensichtlich hat auch der Landtag in früheren Jahren das ganz anders eingeschätzt. Und nach meinen Rückmeldungen, auch aus den Wirtschaftsverbänden, wird das teilweise auch anders gesehen. Aber wir können diese Debatte dann wirklich führen, wenn sie soweit ist und wenn es reif ist. Und wie gesagt: Zuerst wird die Debatte in der Regierung zu führen sein und dann vielleicht einmal im Landtag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich mache es wirklich kurz, aber das juckt mich jetzt schon noch. Ich glaube, in der Horizon-2020-Debatte kam es ganz klar heraus: Die Schweiz hat komplett andere Voraussetzungen als wir. Sie hat technische Hochschulen und das meiste dieser EU-Gelder fliesst in die technischen Hochschulen. Die haben wir nicht. Darum dürfen wir nicht sagen: Nur weil es die Schweiz macht, dürfte es für uns auch richtig sein. Das ist es eben nicht. Aber jetzt sage ich wirklich nichts mehr dazu.Landtagspräsident Albert Frick
Dann können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 17 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 16 erledigt.Ich schliesse jetzt die Landtagssitzung bis morgen, Donnerstag, 9 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 20:55 Uhr).
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