Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz, SteAHG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA, AHG-USA) (Nr. 54/2014); [1. Lesung: 6. Juni 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 58/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA).Diese Vorlage wurde am 6. Juni 2014 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 58/2015. Die Regierung hat Ihnen zwischenzeitlich eine leicht überarbeitete Stellungnahme zugestellt, die Sie bitte verwenden wollen. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes beginnen. Überschriften vor Art. 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 Abs. 1 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe zu Art. 24 Abs. 2 eine Frage an die Regierung. Mir stellt sich hier die Frage, ob das in Einklang steht mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofes, die nun hier eingearbeitet wurde. Hier geht es um die Einschränkung der Akteneinsicht vor Erlass der Schlussverfügung, das kann, wie der Staatsgerichtshof ausgeführt hat, unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs problematisch sein. Der Staatsgerichtshof hat zwar klar gesagt, dass das zulässig ist, mit dem Verweis auf die Rechtssprechung im Strafverfahren und zur Strafrechtshilfe. Er hat aber auch gesagt, dass es eine klare, gesetzliche Grundlage braucht, dass hierfür eine differenzierte Interessensabwägung erforderlich ist und dass das verhältnismässig sein muss. Wenn eine Einschränkung erforderlich ist, muss das eigentlich von der ersuchenden ausländischen Behörde begründet werden. Der Staatsgerichtshof hat aber auch gesagt, dass es zulässig ist, wenn der Gesetzgeber selber eine solche Interessensabwägung vornimmt. Art. 24 Abs. 1 regelt die Rechte der Verfahrensbeteiligten im Allgemeinen und im Abs. 2 geht es um die Akteneinsicht. Und bis jetzt war es ja so, dass der zweite Satz die Abwägung ist, die der liechtensteinische Gesetzgeber selber macht, wann das eingeschränkt werden kann, wenn das im Interesse des ausländischen Verfahrens ist, zum Schutze wesentlicher Interessen Natur oder Dringlichkeit und so weiter. Nach meinem Verständnis müsste der erste Satz, der nun eingeführt wird, die generelle Akteneinsicht sein. Und wenn ich das das so lese: «Die Berechtigten können Einsicht in die entscheidungsrelevanten Auszüge des Ersuchens nehmen», dann beinhaltet das schon eine Einschränkung der Akteneinsicht. Und das als genereller Grundsatz macht für mich keinen Sinn oder da habe ich Fragezeichen, ob das im Lichte der Staatsgerichtshofentscheidung so Stand hält. Denn der Staatsgerichtshof hat auch klar gesagt: Es ist zentral, dass man sich schriftlich äussern können muss und dass man sich effektiv zu allem äussern kann. Und es ist mir schon klar, es wird gesagt: «Entscheidungsrelevante Auszüge», aber wer entscheidet, was entscheidungsrelevant ist und wenn etwas nicht relevant ist, warum darf man das dann eigentlich nicht einsehen? Da habe ich einen Knopf. Denn wenn die ausländische Behörde das nicht speziell begründet oder nicht im Ersuchen Antrag stellt, dass eine weitere Einschränkung erforderlich ist - dass die Einschränkung zum Beispiel im Interesse des Verfahrens ist oder Dringlichkeit besteht oder zur Förderung des ausländischen Verfahrens nötig ist und so weiter -, wenn da also kein konkreter Antrag gestellt wird, dann sehe ich auch nicht das Interesse der ausländischen Behörde, dass man in nicht-entscheidungsrelevante Unterlagen nicht Einblick nehmen kann, warum das dann nicht generell erlaubt wird. Ich sehe einfach nicht, wo hier das Bedürfnis ist, und wenn wir das einfach so aufnehmen, dann wird eigentlich auch keine Interessensabwägung vorgenommen. Und für mich ist klar: Wenn das so beibehalten wird, dann darf man in einer Schlussverfügung dann auch nicht Bezug nehmen auf irgendetwas, das einer betroffenen Person nicht kundgemacht wurde oder zu was sie keinen Einblick hatte, weil sonst ist es dann wirklich problematisch unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs. Aber ich wäre froh, wenn die Regierung hierzu Ausführungen machen könnte. Für mich ist klar: Es muss verhältnismässig sein und es müsste eigentlich eine Interessensabwägung stattfinden und man muss sich effektiv äussern können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Vorab möchte ich mich beim Abg. Batliner für seine Ausführungen bedanken. Ich kann mich dem Verständnis des Abg. Batliner im Zusammenhang mit dieser Bestimmung anschliessen. Es ist wichtig, dass das rechtliche Gehör gewahrt wird und dass der Betroffene jeweils ebenfalls eine Möglichkeit zur Stellungnahme hat. In diesem Sinne habe ich das gleiche Verständnis wie der Abg. Batliner. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Gemäss den verfassungsrechtlichen Vorgaben setzt eine Beschränkung der Akteneinsicht eine begründete Interessenabwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen voraus. Der Gesetzgeber kann eine solche Interessenabwägung vornehmen, wenn dies durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt ist und er eine differenzierte Regelung trifft. Als Beispiel wurde in der Strafprozessordnung §30 Abs. 2 genannt. Nach dieser Massgabe wurde der Einleitungssatz zu Art. 24 Abs. 2 formuliert. Die Bestimmung liegt nach Ansicht der Regierung sowohl im öffentlichen Interesse und ist ausreichend differenziert ausgestaltet. Im Rahmen der internationalen Amtshilfe gelten klare Vertraulichkeitsbestimmungen, zu denen sich Liechtenstein gegenüber seinen Vertragspartnern in den einzelnen DBAs und TIAs verpflichtet hat. Gemäss dem geltenden internationalen Standard fällt das Originalersuchen der ausländischen Behörde ausdrücklich unter diese Vertraulichkeitsbestimmungen. Die Einhaltung dieser Vertraulichkeitsbestimmungen wird seitens des Global Forums im Rahmen der derzeit laufenden Phase II Überprüfung Liechtensteins überprüft und bewertet. Daher ist es der Regierung ein Anliegen, diese Klarstellung gesetzlich zu verankern. Das ist für einen Nachweis der Konformität mit dem geltenden, internationalen Standard und zur Einhaltung der bestehenden Verträge Liechtensteins unerlässlich. Eine funktionierende internationale Amtshilfe im Finanzmarkt und Steuerbereich liegt im Interesse des Landes und damit im öffentlichen Interesse, das haben der VGH und der StGH in ständiger Rechtssprechung ausdrücklich bestätigt. Eine standardkonforme Amtshilfe wäre ohne die vollständige Umsetzung der Vertraulichkeitsstandards nicht gewährleistet und hätte auch negative Konsequenzen für das bevorstehende liechtensteinische Rating im Peer Review. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben verlangen, dass eine betroffene Person im Verfahren die Möglichkeit haben muss, ihre Rechte geltend zu machen. Im Ausnahmeverfahren ist diese Möglichkeit zunächst auf den Informationsinhaber beschränkt, das heisst auf sein Recht auf Akteneinsicht und sein Recht auf Basis der Aktenlage eine entsprechende Stellungnahme zur Wahrung seiner eigenen Interessen abzugeben. Der Vorschlag der Regierung nimmt sowohl auf die öffentlichen wie auch auf die privaten Interessen ausreichend Rücksicht. Einerseits darf eine generelle Akteneinsicht in das Originalersuchen selbst nicht gewährt werden, weil diese sonst die Vertraulichkeitsbestimmungen zwischen beiden Vertragspartnerstaaten verletzen würde. Andererseits können betroffene Personen aber Einsicht in die entscheidungsrelevanten Auszüge des Originalersuchens nehmen. Im Ausnahmeverfahren hat der Informationsinhaber somit die Möglichkeit, diejenigen Inhalte des Originalersuchens zu erfahren, welche für die Übermittlung der verlangten Unterlagen an die Steuerverwaltung oder für eine allfällige Stellungnahme dazu erforderlich sind. Da der Informationsinhaber somit ohnehin alle entscheidungsrelevanten Informationen aus dem Originalersuchen im Rahmen der Akteneinsicht erhält, ist nach Ansicht der Regierung keine weitere Differenzierung erforderlich. Auch aus Gründen des Datenschutzes, der sich selbstverständlich auch auf die Korrespondenz der ausländischen Behörde erstreckt, ist nicht nachvollziehbar, welches rechtliche Interesse der Informationsinhaber am Originalersuchen selbst haben könnte. Dies vor allem dann nicht, wenn er ohnehin Einsicht in die entscheidungsrelevanten Auszüge dieses Ersuchens nehmen kann. Deshalb ist aus Sicht der Regierung eine Streichung von diesem ersten Satz im Art. 24 Abs. 2 abzusehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich finde es wichtig, dass das so zu den Materialien gegeben wird. Ich kann es trotzdem nicht ganz nachvollziehen. Es scheint Gepflogenheit zu sein, dass man hier staatsvertragliche Verpflichtungen eingegangen ist und Vertraulichkeit wichtig ist, es wird auch von Datenschutz gesprochen. Aber ich sehe halt immer noch nicht: Wo ist das Bedürfnis, wenn etwas nicht entscheidungsrelevant ist? Warum kann man da nicht Einsicht nehmen? Aber wie gesagt: Ich nehme das zur Kenntnis. Ich glaube auch nicht, dass wir das abändern müssen. Ich finde es einfach wichtig, dass das so in den Materialien festgehalten wird. In der Praxis läuft es so ab, dass die Behörde das ausländische Ersuchen zusammenfasst und dann dem Informationsinhaber oder den betroffenen Parteien weiterleitet. Und wenn halt hier ein Fehler gemacht wird in der Zusammenfassung, dann ist das so, aber es kann dann nicht Basis für die Schlussverfügung sein. Für mich ist alles entscheidungsrelevant, was in der Schlussverfügung dann schlussendlich aufscheint. Und die Behörden dürfen nicht auf etwas Bezug nehmen, das nicht bekannt gemacht wurde, weil dann ist es eigentlich wieder entscheidungsrelevant und dann ist es wieder ein Problem vom rechtlichen Gehör. Und wenn das hier das gemeinsame Verständnis ist, dann habe ich kein Problem, weil dann haben wir es jetzt ja so zu den Materialien gegeben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich kann die Voten der Abgeordneten Batliner und Vogt vollumfänglich unterstützen, habe aber auch Verständnis für die Haltung der Regierung. Und schon sind wir bei der Thematik, die wir schon gestern hatten. Wir befinden uns permanent in einem Spagat, in einem Graubereich drin, zwischen der Erfüllung von internationalen Standards und der Berücksichtigung unserer Verfassung. Wie es der Regierungschef gestern schon gesagt hat: Wir werden uns dieser Diskussion vielleicht sogar auf Verfassungsstufe irgendwann stellen müssen und ich kann einfach an den Regierungschef appellieren, dass wir das eher früher als später tun. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Mir haben sich eben die Härchen im Nacken aufgestellt. Ich möchte keine Verfassungsdiskussion, weil wir irgendwo unter Druck stehen von aussen. Ich möchte, dass wir zu unserer Verfassung stehen, nicht, dass wir jetzt kuschen und allenfalls eine Verfassungsdiskussion anleiern müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Ja, das Wort Verfassungsdiskussion hat einen Beigeschmack, den ich in dieser Form eigentlich gar nicht möchte. Es geht einfach darum, Herr Abg. Schurti: Sie stecken in genau der gleichen Situation drin. Wir müssen immer wieder über Vorlagen bestimmen, bei denen wir wissen, dass wir Probleme mit der Verfassung bekommen könnten. Und Sie haben auch selbst solchen Vorlagen mitunter schon zugestimmt. Es gibt einige, worüber wir eine Diskussion über die Verfassungsmässigkeit hatten. Wir hatten es beim FATCA-Umsetzungsgesetz, wir hatten es beim Abkommen mit Österreich, wir haben es bei der Bankengesetz-Revision letztes Jahr im Dezember gehabt, wo wir wissentlich ein Problem geschaffen haben. Wir haben eine EU-Richtlinie direkt in liechtensteinisches Recht übernommen. Das war ein Graubereich und in diesem Graubereich befinden wir uns immer wieder. Und die Individualklage, die ein Finanzmarktteilnehmer gegen das FATCA-Umsetzungsgesetz eingebracht hat, zeigt uns das wieder auf. Und wir hatten es in anderen Themen auch schon. Wir hatten die Rückwirkung im AHG-USA: Die hatte der vorige Landtag auf zehn Jahre festgelegt. Der Staatsgerichtshof hat diese gekürzt auf die fünf Jahre. Ich spreche nur den Spagat an und den müssen wir irgendwann lösen, sonst zerreisst es uns die Leiste.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Also ich bin dem Staatsgerichtshof dankbar, dass er unsere Verfassung hütet und das in meinen Augen sehr gut macht. Ich finde es den falschen Ansatz, wenn man denkt: Wir haben jetzt diese schwierigen Situationen, sei es mit dem Abkommen mit Österreich, sei es mit Dingen, die wir aus dem EU- oder EWR-Abkommen übernehmen müssen oder dann eben solche, in meinen Augen wirklich sehr, sehr fragwürdigen Dinge, die wir im Rahmen des FATCA-Abkommens übernommen haben. Wenn man dann den Umkehrschluss zieht: Wir müssen jetzt da etwas ändern, unsere Verfassung ändern, weil es uns allenfalls sonst in der Leiste zerreisst, das ist der falsche Ansatz. Ich denke, da müssten wir den Spagat etwas mehr trainieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir können weiterlesen, wir haben hier ein gemeinsames Verständnis und wie ich gesagt habe: Es ist wichtig, dass das in den Materialien ist, weil in der Praxis wird das Gesetz dann verfassungskonform ausgelegt. Und das ist dann zu Gunsten der Verfassung. Also von dem her gesehen, so wie ich den Regierungschef verstanden habe, haben wir dasselbe Verständnis und das passt für mich in dieser Form. Wichtig ist, dass es in den Materialien ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, auch für die Materialien möchte ich das Votum des Abg. Christoph Wenaweser ausdrücklich unterstützen. Die internationalen Standards entwickeln sich weiter und wir müssen uns einfach die Frage stellen, welchen Weg wir gehen wollen. Wir müssen uns auch bewusst sein, was dann dieser jeweilige Weg für Konsequenzen für Liechtenstein hat. Und genau deshalb ist diese Diskussion enorm wichtig und muss frühzeitig geführt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Entschuldigen Sie, Herr Präsident. Darf ich noch einmal nachhaken? In anderen Zusammenhängen hören wir immer wieder, dass Norwegen zum Beispiel ein verfassungsrechtliches Problem hat, wenn es um die Zusammenarbeit mit Norwegen im EWR/EFTA geht. Wir akzeptieren da, dass Norwegen und Island zum Teil verfassungsrechtliche Probleme haben, aber von unserer Seite sind wir bereit, über unsere verfassungsrechtlichen Hürden zu diskutieren und diese Hürden allenfalls selber abzubauen. Das finde ich etwas voreilig. Ich würde es begrüssen, wenn man etwas mehr zu unserer Verfassung stehen würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keinen Abänderungsantrag gibt, können wir über Art. 24 Abs. 2 abstimmen. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 28f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 28f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung.Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA.Überschriften vor Art. 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 6 stehen zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage Gesetzesaufruf, weil es ja eigentlich eins zu eins dieselbe Vorlage wie das Steueramtshilfegesetz ist und das hat keine Fragen gegeben.Landtagspräsident Albert Frick
Es wird Lesung über Getzesaufruf beantragt. Dies bedingt Einhelligkeit, wie Sie bekanntlich wissen. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Ich bitte, die Lesung per Gesetzesaufruf vorzunehmen. Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Für die Materialien: Bezüglich Art. 24 Abs. 2 verweise ich auf die Diskussionen, wie wir sie beim allgemeinen Steueramtshilfegesetz gehabt haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 27 erledigt.Die Sitzung ist unterbrochen (von 9:30 bis 9:40 Uhr).
-ooOoo-