Abänderung des Waldgesetzes und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 115/2014); [1. Lesung: 5. Dezember 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 40/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir holen jetzt Traktandum 28 nach: Abänderung des Waldgesetzes und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Diese Vorlage wurde am 5. Dezember 2014 in 1. Lesung beraten. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 40/2015. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Waldgesetzes beginnen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Zuerst freut es mich einmal, dass uns die Frau Regierungsrätin mit ihrer Anwesenheit beehrt, besten Dank dafür. Dann, wie Ihnen bekannt ist, haben wir hier einen Abänderungsantrag eingebracht, den wir Ihnen allen fristgerecht zugestellt haben. Es geht hier, wie gesagt, um Art. 2 Abs. 2, es geht um die Auenwälder. Ich möchte den Antrag kurz begründen:In der Stellungnahme zur 1. Lesung zur Abänderung des Waldgesetzes wird ausgeführt, dass die heutigen noch vorhandenen Auenwälder allesamt das Mindestmass von 250 Quadratmeter übertreffen und daher keine Notwendigkeit besteht, Auenwälder im Gesetz als Waldflächen speziell auszuweisen. Des Weiteren haben diese vier Waldreservate und Sonderflächen als ausgewiesene Naturvorrangflächen einen zusätzlichen Schutzstatus. Die Fraktion der Freien Liste beantragt in der 2. Lesung den Begriff «Auenwälder» trotzdem nicht aus der Liste zu streichen. Auenwälder sind dynamische Ökosysteme, da sie von Überschwemmungen und hohen Grundwasserpegeln stark beeinflusst werden. Ein Hochwasser kann einen Auenwald auf weniger als 250 Quadratmeter dezimieren und den Baumbestand verjüngen. Auch wenn dies für die vier in der Stellungnahme erwähnten derzeitigen Auenwälder praktisch nicht der Fall sein wird, sollte diesem Grundgedanken im Gesetz entsprochen werden. Es ist unbedingt notwendig, dass der Schutz der Auenwälder nicht geschmälert wird: Auenwälder sind, wie bereits im Rahmen der ersten Lesung erwähnt, überaus seltene und wertvolle Lebensräume, die einen besonderen Schutzstatus nötig haben. Auenwälder weisen eine hohe Biodiversität auf, da durch die Dynamik des Fliessgewässers verschiedene Sukzessionsstadien nebeneinander auftreten und daher mosaikförmig vielfältige terrestrische wie auch aquatische Lebensräume geschaffen werden. Das Ziel muss sein, die bestehenden wenigen Auwälder nicht nur zu schützen, sondern diese auch zu fördern. Und hier greift die neue vorgeschlagene Variante zu kurz. Auch kleine Flächen Auenwald sind bereits überaus wertvoll und müssen geschützt werden. So ist zum Beispiel eine natürlich entstehende Vegetation auf Kiesbänken mit verschiedenen Weiden und der seltenen und gefährdeten Deutschen Tamariske ebenfalls ein Auenwald, und muss geschützt und erhalten werden. Des Weiteren können durch verschiedenste Revitalisierungen an unseren Fliessgewässern, wie zum Beispiel am Binnenkanal, kleinere Weichholzauen entstehen, die ebenso besonders wertvolle Lebensräume für unsere einheimische Fauna und Flora darstellen. Mit der Änderung des Waldgesetztes und der Streichung des Begriffs aus Art. 2 entfällt der Schutzstatus, da diese Vegetationsfläche zu Beginn der Entstehung kleiner als 250 Quadratmeter ist. Auch bei einer allfälligen Rheinaufweitung würden vermehrt kleinere und grössere Auwälder durch die natürliche Dynamik immer wieder von neuem entstehen und durch Erosion und Sedimentation wieder verschwinden. Auch von Anbeginn sollten diese einen Schutzstatus aufweisen. Auenwälder sind dynamische Ökosysteme und können unter die Mindestfläche fallen, wenn sie durch Hochwasserereignisse reduziert werden. Aber gerade diese Dynamik machen Auenwälder so artenreich und daher wertvoll für die Natur und uns Menschen. Allgemein würde durch die explizite Nennung dieses überaus seltenen und besonderen Lebensraums das Bewusstsein für dessen Schutz erhöht und unbedachte, leichtfertige Eingriffe könnten vermieden werden. Wir beantragen daher konkret, dass Art. 2 Abs. 2 wie folgt lauten würde: «a) bestockte Alpweiden; b) Auenwälder; c) aufgelockerten Bestände an der oberen Waldgrenze; d) unbestockte oder ertragslose Flächen eines Waldgrundstückes, wie Blössen, Waldstrassen und -wege sowie andere forstliche Bauten und Anlagen; e) Grundstücke, für die eine Aufforstungspflicht besteht.» Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich gegen diesen Änderungsantrag aussprechen. Ich denke, das zuständige Amt oder Ressort hat eine glaubwürdige Begründung gebracht, warum man die Auenwälder eben herausnehmen kann aus dem bestehenden Gesetz. Ich finde es «z'hindraför», dass man zum Beispiel sagt: Die Auwälder, «die Kiesbankwälder», die auf einer Kiesbank entstehen, die sollte man dann speziell schützen. Der Rhein hat die Funktion, Hochwasser abzuführen und auch Nicht-Hochwasser. Und so ein Wald, wie wir ihn präsentiert bekommen haben auf einem schönen Foto von einer Kiesbank in Balzers, ich gehe davon aus, dass der einfach entfernt wird, wenn das zuständige Amt das Gefühl hat, dass das ein Risiko sein wird. Wie gesagt, ich finde es «z'hindraför», dass man auf der einen Seite Kiesbankwälder oder -gestrüppe schützen möchte und dann sagt: Ja, wir sollten vielleicht auch den Rhein ausweiten, um uns selber noch mehr vor Hochwasser zu schützen. Ich bin da eher ein Anhänger von einem sicheren Damm und einem kiesbankwaldfreien Rhein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung, Stellung zu nehmen?Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen und anerkenne Ihre engagierten Voten zum Schutze der Auenwälder. Es ist auch der Regierung ein Anliegen, die Auenwälder zu schützen, darauf weist auch unsere Antwort auf Ihre Ausführungen in der 1. Lesung hin. Auf Seite 16 schreibt die Regierung: «Abgesehen von der Grösse, die im schlechtesten Fall die minimal geforderte Fläche um das 32fache übersteigt, sind Waldreservate und Sonderwaldflächen per Verordnung ausgewiesene Naturvorrangflächen, die einen besonders hohen Schutzstatus geniessen.» Sie haben den Schutz der Auenwälder schon bei der 1. Lesung als Anliegen vorgebracht. Die Regierung ist in ihrer Stellungnahme eingehend darauf eingegangen. Was der Abg. Pio Schurti dazu gesagt hat in Bezug auf Hochwasserschutz, möchte ich bekräftigen. Es ist richtig, dass die Auenwälder durch eine aussergewöhnliche Dynamik sich auszeichnen und deshalb besonders wertvoll sind. Wie die Abg. Helen Konzett Bargetze treffend bemerkt, weisen Auenwälder eine hohe Biodiversität auf, die sich nicht zuletzt durch die verschiedenen Stadien der Sukzession ergeben, die gleichzeitig auftreten können. Deshalb legen wir in Liechtenstein auch besonderen Wert auf den Erhalt der bestehenden Auenwälder und suchen nach Möglichkeiten, um allenfalls noch neue Flächen dazuzugewinnen. Leider ist Letzteres in Liechtenstein unter den gegebenen Nutzungsverhältnissen nur mehr schwierig zu realisieren. Das im Änderungsantrag der Freien Liste erwähnte Beispiel eines eingewachsenen Rheinkiesbankes in Balzers eignet sich leider nicht, um den Auenwaldschutz zu veranschaulichen. Die Rheinbestockung in Balzers steht nämlich im Widerspruch zu den Vorgaben des Hochwasserschutzes, welche die Gewährleistung der erforderlichen Abflusskapazität verlangen. Sollte der Hochwasserschutz mit seinen Zielsetzungen auch in Zukunft bei der Bewirtschaftung von Waldbestockungen in und an Gewässern Vorrang geniessen, können diese nicht im Sinne von Auenwäldern bewirtschaftet respektive einem besonderen Schutzstatus unterstellt werden. Gerade die sich innerhalb des Rheinbauwerks in den vergangenen Jahren installierten Bestockungen müssen vor diesem Hintergrund kritisch beurteilt werden. Die vegetationsbedingte Reduktion des Abflussprofils verkleinert die Abflusskapazität und führt zu einer verminderten Hochwassersicherheit am Rhein. Sollte die gegenwärtig beobachtete Vegetationsentwicklung auf den Kiesbänken ungehemmt fortschreiten, können Rodungen aus Sicht der Hochwasserschutzverantwortlichen nicht ausgeschlossen werden. Das gilt sinngemäss auch für Bestockungen, die sich in der Folge von Revitalisierungsmassnahmen am und im Binnenkanal einstellen.Die explizite Erwähnung der Auenwälder in Art. 2 Abs. 2 wird nicht benötigt, da die Auenwälder durch die Definition des Waldbegriffes in Abs. 1 bereits ausreichend erfasst worden sind. Ich möchte noch einen kleinen Hinweis anbringen. In Ihrem Abänderungsantrag haben Sie bis zu Bst. e) alle schutzbedürftigen Walddefinitionen aufgeführt, es fehlt aber bei Ihrem Antrag der Bst. f) und damit wird die wesentliche Stossrichtung des ganzen Abänderungsantrages dann hinfällig. Ich gehe davon aus, dass das ein Versehen und keine Absicht war. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich bin kein Auenwaldspezialist, das muss ich ganz ehrlich sagen. Und wenn ich jetzt die Stellungnahme der Regierung höre und den Antrag der Freien Liste, dann bin ich ein wenig unsicher, was ich jetzt machen soll. Ich kann die Begründung der Regierung durchaus nachvollziehen, dass, wenn das - Beispiel wie im Anhang 1 gezeigt - weiterwächst und hier die Hochwassersicherheit nicht gewährleistet ist, dann muss man eingreifen können. Hier wäre ich froh, wenn Sie dazu Stellung nehmen könnten. Würde die Aufnahme von Auenwäldern in diese Gesetzesvorlage diese Rodung verhindern? Falls ja, dann würde ich hier schon ein Problem sehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Also unserer Meinung nach ist die Ausgangslage relativ klar. Der Auenwald ist so lange schutzbedürftig bis er ein Sicherheitsrisiko darstellt und dann würde er allenfalls entfernt werden. Also ich denke nicht, dass das im Widerspruch steht, aber da müsste sich vielleicht die Regierung noch einmal dazu äussern. Ich denke nicht, dass hier ein Zielkonflikt besteht. Es spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, den Auenwald so lange zu schützen, solange er für die Natur und uns Menschen wertvoll ist. Wenn er aber ein Sicherheitsrisiko darstellt, dann ist er nicht mehr schutzwürdig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank. Die Erklärung des Kollegen Lageder ist irgendwo plausibel, aber mir erscheint sie halt «z'hindraför». Es nützt doch nichts, etwas zu schützen, wenn man weiss, dass man später sagt: Aus Sicherheitsgründen muss das weg.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch kein Auenwaldspezialist, aber ich habe ein bisschen Mühe mit diesem Antrag. Weil eigentlich - so wie das die Regierung ausführt - fallen die bestehenden grossen Auenwälder alle unter Abs. 1. Geht es jetzt rein um diesen Auenwald in Balzers, wo wir ein Foto erhalten haben? Oder geht es um mehr? Und für mich ist die Frage: Ab wann ist dann ein Auenwald ein Auenwald? Sie sagen einfach «kleinere Auenwälder», aber ab wann muss das geschützt werden? Ab wann erfüllt das das Kriterium eines Auenwaldes? Ich kann das nicht nachvollziehen. Und die Regierung, das ist für mich das zentrale Argument, möchte sich am schweizerischen Waldgesetz festhalten. Da können wir da auf diese Lehre und Rechtssprechung zurückgreifen. Und wenn ein Auenwald eine gewisse Grösse hat, dass er schutzbedürftig ist und unter Abs. 1 fällt, dann ist das klar, dann kann man das auch greifen. Aber sonst weiss ich nicht, was überhaupt betroffen ist und ich werde dem Antrag der Regierung folgen. Ich habe da ein bisschen Auslegungsprobleme. Ich sehe da dann in der Folge praktische Probleme. Aber vielleicht können Sie mir das erklären: Ab wann ist ein Auenwald ein Auenwald? Geht es da rein um diese paar Büsche auf der Sandbank? Nicht abwertend gemeint. Ich bin da heute morgen vorbeigeradelt, das ist schön. Aber ist das wirklich schutzbedürftig? Und da geht es dann um Hochwasserschutz und so weiter und das sind dann andere Kriterien. Da muss eine klare Interessenabwägung stattfinden und da geht für mich die Sicherheit vor. Gibt es weiter Beispiele oder reden wir rein über die Kiesbänke? Weil dann erübrigt sich die Diskussion unter dem Strich. Dann wollen Sie jetzt etwas unter Schutz stellen, wo aber der Hochwasserschutz vorgeht. Dann scheint mir das klar zu sein. Ich gehe auch nicht davon aus, dass das nachher einfach abgeholzt wird da draussen. Aber gibt es weitere, praktische Fälle und - da möchte ich eine klare Antwort haben - ab wann ist ein Auenwald wirklich ein Auenwald? Ich bin kein Experte, aber vielleicht können Sie mir das erklären. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Christian Batliner: Die Definition ist klar. Nach der Regierung sind es eben 250 Quadratmeter und genau deshalb möchten wir die explizite Erwähnung, dass es eben auch möglich ist, einen Auenwald von beispielsweise 100 Quadratmetern unter Schutz zu stellen. Gegenwärtig ist das nicht möglich in dieser Gesetzesvorlage, wenn wir das nicht explizit erwähnen. Und um genau das geht es uns eigentlich. Das ist das Kernproblem. Dann noch ein Wort zum Abg. Pio Schurti. Vergleichen Sie einmal die Situation mit dem Wolf. Der Wolf ist geschützt. Wenn er ein Risiko für die Bevölkerung darstellt oder für verschiedene Nutztiere, dann wird er abgeschossen. Also wir haben da schon analoge Beispiele, wo es genau so funktioniert, denke ich. Und dann ist es eben eine Güterabwägung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Auch von meiner Seite noch kurz: Auch mein Lieblingstier, der Biber, ist da so ein ähnlicher Fall. Dem kann es auch so ergehen, dass er dann abgeschossen wird, aber das nur am Rande. Dann möchte ich noch sagen, dass eben der Begriff der Auenwälder bisher auch im Gesetz war und er hat auch da keine Probleme verursacht, man hat da auch diesen Umgang eben so gepflegt. Also wenn es denn eine Gefahr war, dann hat man reagiert, aber man hat ihn eben doch explizit erwähnt gehabt und das möchten wir beibehalten. Darum geht es uns. Also ist das, was wir wollen, eigentlich nicht so kompliziert und ich hoffe, dass Sie dementsprechend auch unseren Antrag unterstützen können. Und ich denke auch - und da wird mir die zuständige Regierungsrätin sicher recht geben - damit könnte die Regierung wahrscheinlich auch leben letztendlich; was ich zumindest hoffe. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Dann möchte ich noch einmal an die Regierung rückfragen bezüglich des Bst. f): Also wir haben jetzt noch einmal in das jetzt gültige Gesetz hineingeschaut, da finden wir leider keinen Bst. f). Ich möchte bitten, dass Sie mir das ausführen, ob uns das durch die Lappen gegangen ist oder wie sich das verhält. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchten Sie direkt Stellung nehmen, Frau Regierungsrätin?Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich ganz kurz fassen: Ich werde diesen Antrag mit Sicherheit nicht unterstützen, vor allem hat mich jetzt diese Begründung mit dem Biber ganz sicher auf den Punkt gebracht. Zuerst führen wir diese kleinen Biberlein ein und wenn sie dann ein bisschen zur Gefahr werden, dann füttern wir ihnen ein Bleimenü und entsorgen sie. Das kann es ja wirklich nicht sein. Und genau so verhält es sich mit diesem Antrag der Freien Liste. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, wir sind langsam abstimmungsreif.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Einfach noch kurz zum Abg. Lageder und zur Abg. Konzett Bargetze. Nur, weil das jetzt im Gesetz ist, heisst das nicht, dass wir es im Gesetz belassen müssen. Wenn es zu Unklarheiten führt und so weiter, dann kann man das Gesetz auch verbessern. Und zum Abg. Lageder: Sie sagen jetzt einfach 100 Quadratmeter. Wenn es unter 250 Quadratmeter ist, dann soll man das unter Schutz stellen können. Wir definieren gemäss Ihrem Antrag Auenwälder als Wald. Können das auch 50 Quadratmeter sein? 20 Quadratmeter? Ab wann ist ein Auenwald ein Wald? Auenwälder sind dann generell unter Schutz gestellt. Oder muss nach Ihrer Ansicht die Regierung etwas definieren und sagen, das ist jetzt ein Auenwald? Muss man da eine spezielle Planung machen, das ausscheiden und so weiter? Das birgt für mich einfach diverse Fragen. Wie weit geht das? Und ich möchte da lieber am schweizerischen Recht - wie wir das übrigens in allen Rechtsbereichen machen -, an der Rezeptionsvorlage, möglichst nah daran bleiben oder strikte daran bleiben, damit wir da auch auf die Lehre und Rechtssprechung zurückgreifen können. Und ich werde in diesem Sinne den Antrag nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Abgeordneten der Freien Liste, die den Antrag stellen, haben mich gefragt, ob die Regierung damit leben könnte, wenn diese Teilflächen im Rhein auch unter Schutz gestellt sind. Natürlich könnte die Regierung damit leben, für jeden einzelnen Baum, der unter Schutz gestellt wird. Es geht hier aber nicht um ein wirkliches Problem. Der Bericht und Antrag und auch die Stellungnahme der Regierung führt aus, dass Auenwälder einem generellen, grundsätzlichen Schutz unterstellt sind und bleiben und sein sollen. Und das betrifft dann eben die Flächen, die grösser sind als 250 Quadratmeter. Und wovon wir jetzt sprechen, das sind kleine Teilflächen, die natürlich entstanden sind, die die Natur so entstehen hat lassen, die aber auch durch die Natur selbst wieder gefährdet sind. Ich möchte hier nur die Überflutungen ansprechen. Auch wenn wir das unter Schutz stellen, wenn der Rhein selbst hochkommt und wenn die Auenwälder überflutet werden, dann ist da auch wieder ein Schaden entstanden aus Ihrer Sicht, davor kann auch die Unter-Schutz-Stellung nicht schützen. Ich möchte nochmals auf die Ausführungen hinweisen zur Sicherheit, zur Abflusskapazität, und das ist nicht aus der Welt zu diskutieren. Wenn wir diese Kleinstflächen unter Schutz stellen, dann haben wir jedesmal ein Rodungsproblem, wenn aus Sicherheitsgründen die Flächen eliminiert werden müssen. Und da müssen wir mit Ausnahmen und mit Ausnahmeregelungen schaffen. Das ist einfach nicht notwendig. Und ich möchte noch betonen, dass jetzt, so wie es jetzt ist, mit diesen natürlich entstandenen Flächen auch keine Gefährdung da ist. Es ist ja nicht so, dass hier ein Druck entsteht auf das Amt oder auf die Regierung, diese kleinen Flächen im Rhein zu roden. Dieser Druck ist gar nicht gegeben, also überlassen wir doch das der Natur selbst beziehungsweise halten wir uns an die Rezeptionsgrundlage auch von der Schweiz, die die Auenwälder nicht vorsieht. Und dann haben wir auch in der Rechtssprechung eine Sicherheit. Ich denke nicht, dass wir hier von einem wirklichen Problem sprechen. Ich anerkenne aber die Stossrichtung. Sie möchten auch ein Signal setzen damit, dass Auenwälder eben etwas wertvolles sind. Dieses Signal setzt aber die Regierung auch, indem sie die Auenwälder generell unter Schutz stellt und bei diesen Kleinflächen im Rhein eben sagt: Lassen wir das so, wie es ist. Und es ist auch keine Gefährdung da von aussen - ausser wenn es um Sicherheitsfragen geht.Zum fünften Buchstaben, den ich erwähnt habe: In der Regierungsvorlage ist der Bst. f) eine zentrale Stelle und den haben Sie ausgelassen bei Ihrem Antrag. Aber ich gehe davon aus, dass es ein Versehen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben noch eine Wortmeldung. Ich denke, anschliessend sollten wir zur Abstimmung schreiten.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Zuerst zum Bst. f): Also in Abs. 2 gibt es meiner Meinung nach keinen Bst. f). Wir reden vom Abs. 2, nicht 3. Das zu dem. Und zum anderen: Uns ist es wichtig, dass die Auenwälder hier explizit erwähnt werden. Und mir ist es schon klar - und ich meine, das ist ja genau das ökologisch wertvolle -, dass diese Auenwälder eben dynamische Lebensräume sind und entstehen und vergehen durch die natürlichen Hochwasser und Niedrigwasser. Und genau um das geht es ja eigentlich. Ich meine, es ist klar, die werden verschwinden und kommen, aber es geht eigentlich um das, dass das eben nicht dann einfach abgeholzt wird, wenn es nicht nötig ist. Uns ist es wichtig, dass die Auenwälder explizit erwähnt werden. Die Regierung hält das für nicht notwendig, wir schon.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich habe mich in der 1. Lesung auch ausgesprochen für diese Auenwälder, diese unter besonderen Schutz zu stellen, kann aber heute und hier in dieser Diskussion die Argumentation der Regierung wirklich nachvollziehen. Ich habe mich auch bei dem Fachamt kundig gemacht und die haben mir auch ausdrücklich gesagt, dass es nicht notwendig ist, diesen Zusatz zu implementieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir abstimmen.Es wird seitens der Fraktion der Freien Liste beantragt, Art. 2 Abs. 2 wie folgt zu ergänzen: b) Auenwälder. Die restlichen Buchstaben würden sich dann um je einen Buchstaben nach hinten verschieben. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben. Somit stimmen wir über Art. 2 Abs. 2 bis 4 gemäss Regierungsvorlage ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 3 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe hier nur eine Anmerkung. Das einzige, was sich hier geändert zu haben scheint - wenn ich das nicht falsch geprüft habe - in der zweiten Zeile: «Bürger- und Alpgenossenschaften». Die Bürgergenossenschaften waren bisher nicht im Gesetz enthalten. Ich finde das richtig, dass das aufgenommen wird. Ich fände es auch gut, wenn in solchen Gesetzesvorlagen jeweils die Änderung unterstrichen würde, damit man nicht immer nachsehen muss, was sich da jetzt geändert hat. Ich nutze die Gelegenheit anzukündigen, Herr Präsident, dass ich auch zu Art. 6, 7 und 17, die jetzt nicht aufgerufen werden, gerne einen Kommentar abgegeben hätte, weil in der 1. Lesung eigentlich angekündigt wurde, dass diese Artikel auch bearbeitet würden. Ich habe da einfach einen Kommentar zu diesen Artikeln.Landtagspräsident Albert Frick
Ich weiss nicht, ob ich dem stattgeben kann. Ich denke, das ist ein bisschen problematisch, nachdem diese Artikel nicht mehr aufscheinen in der zweiten Vorlage und Sie sich auch zehn Tage vorher nicht dazu gemeldet haben, stehen diese Artikel jetzt eigentlich nicht mehr zur Beratung. Aber wir werden dann noch weitersehen.Können wir über Art. 3 Abs. 1 jetzt abstimmen? Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Herr Präsident, wenn Sie mir erlauben. Die Artikel 6, 7 und 17, die eigentlich auch in diesem Bericht und Antrag zur 2. Lesung diskutiert werden - wir haben sehr viele Informationen von der Regierung dazu bekommen, aber es gibt eben keine Artikeländerung und deshalb gibt es keinen Artikelaufruf. Ich möchte aber trotzdem der Regierung mitteilen - vielleicht für die Materialien -, dass ich die Begründung, warum eben keine Änderung vorgesehen ist für Art. 7, dass ich die unterstütze. Und bei Art. 17 hätte ich gerne angemerkt, dass mir das ein bisschen zu Wald-Weide-trennungslastig ist. Da wird darauf hingewiesen, dass Trittschäden auf den Wurzelanläufen der Bäume zum Beispiel von Kühen herbeigeführt werden können, das ist sicher richtig. Ich denke aber, dass auf Alpweiden keine einzelnen schönen Tannen bestehen würden, wenn die Kühe die Wurzeln dermassigen beschädigen würden. Ich hätte es gerne gesehen, wenn die Regierung auch darauf hingewiesen hätte, dass es auch Wurzelbeschädigungen durch das überzählige Wild, das im Wald haust, gibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für die Kürze der Erklärung. Zu Art. 20, den wir gegenwärtig beraten: Keine weiteren Wortmeldungen? Dann stimmen wir darüber ab. Wer damit einverstanden ist, möge die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Frage zu Abs. 3. Nach meinem Dafürhalten hat es hier eine Änderung gegeben im Vergleich zur 1. Lesung. Es ist aber leider auch nichts unterstrichen, wie es bereits der Abg. Pio Schurti erwähnt hat. Da würde mich interessieren: Was wurde geändert? Und in den Erläuterungen auf Seite 18 ist unter anderem auch noch nachzulesen, dass sich das Land mit grossen Kosten an dieser Wildschadenverhütung beteiligt, im Vergleich zu unseren Nachbarn. Da würde mich natürlich interessieren, wer das bei unseren Nachbarn bezahlt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Nur ein kurzer Kommentar. Ich finde die Betonung auf Forstorgane in Abs. 2 wichtig. Jetzt wurde das ausgeweitet - leider auch nicht unterstrichen : «Forstorgane von Land und Gemeinden». Es wurde in dem Sinne präzisiert. Aber das Wichtigste scheint mir, dass es eben um die Forstorgane geht und dass damit eben auch dem Wald Priorität beigemessen wird. Und das ist in dieser Wald-Wild-Problematik, die natürlich auch zur Sprache kommt in den Ausführungen, zum Beispiel auf Seite 19, sehr wichtig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir sind wieder beim Thema Wild- und Wald-Problematik. Das kommt bei jeder Gelegenheit zum Vorschein und es ist - wie ich gestern gesagt habe - ein Problem, das wir nicht völlig aus der Welt schaffen können. Der Unterschied von Abs. 3 im Art. 23 zum bestehenden Gesetz liegt darin, dass hier präzisiert wird, dass sich die Kostentragung bei der Wildschadensverhütung nach dem Jagdgesetz richtet und es wird der entsprechende Artikel angeführt. Im bisherigen Gesetz, im geltenden Gesetz, heisst es bei Art. 23 Abs. 3: «An den Kosten von Verhütungs- und Schutzmassnahmen haben sich Staat, Waldeigentümer und Jagdpächter entsprechend der von der Regierung getroffenen Regelung zu beteiligen.» Hier wird einfach präzisiert. Ich weise aber darauf hin, dass auch durch diese Präzisierung Differenzen, Interessenskonflikte nicht völlig aus der Welt geschafft sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Lampert, Sie haben ausgeführt, dass sich beim Abs. 3 des Art. 23 etwas gegenüber der 1. Lesung geändert hätte. Meines Erachtens hat sich bei diesem Absatz nichts geändert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diesen Hinweis.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das war eben genau meine Frage, ob sich hier nicht dieser Verweis auf Art. 49 Abs. 2 eingeschlichen hat. Und eine Frage ist noch offen. Auf Seite 18 steht dann eben explizit in diesem Zusammenhang: «Das ist bezogen auf die Waldfläche im Vergleich mit unseren Nachbarn ein sehr hoher Wert.» Und da frage ich mich einfach, wer dies denn bei unseren Nachbarn bezahlt. Wenn hierzu die Regierung noch kurz eine Aussage machen könnte?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Dieser Verweis hat sich nicht eingeschlichen, der war bereits anlässlich der Vorlage zur 1. Lesung drin. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über Art. 23 Abs. 2 bis 4 ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 Abs. 1 Bst. cbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 Abs. 1 Bst. cbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 Bst. a, abis und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 Bst. a, abis und h stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 50a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Somit haben wir die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung.Wer dem Gesetz über die Abänderung des Waldgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 Bst. n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Somit haben wir auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung.Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 28 erledigt. Wir machen jetzt eine Viertelstunde Pause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:40 bis 10:55 Uhr).
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