Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 2/2015); [1. Lesung: 5. März 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 55/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir ziehen ein Traktandum vor, Traktandum 28 werden wir anschliessend behandeln. Wir kommen zu Traktandum 29: Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen sowie die Abänderung weiterer Gesetze.Diese dicke Vorlage wurde am 5. März 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 55/2015. Das Landtagspräsidium, in dem alle Fraktionen vertreten sind, stellt einhellig Antrag auf Lesung durch Gesetzesaufruf. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass für diesen Beschluss Einstimmigkeit gefordert ist und bitte um entsprechende Konzentration.Nur kurz zur Erinnerung: Auch bei beschlossener Lesung durch Gesetzesaufruf werde ich das Gesetz zur Diskussion stellen und es können natürlich einzelne Artikel angesprochen werden. Ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen, denn wir haben sonst kaum eine Chance, die Landtagssitzung heute zu Ende zu bringen. Es gibt noch eine Wortmeldung.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke für Ihren Antrag, ich werde ihn sicher unterstützen. Ich möchte zusätzlich sagen: Wir haben alle das Schreiben des Versicherungsverbandes zu dieser Stellungnahme erhalten und es sind eigentlich keine Problempunkte aufgeworfen worden. Der Versicherungsverband ist mit der Stellungnahme mehr als zufrieden. Der einzige Artikel, der zur Diskussion gestellt werden wird - da werde ich dann noch etwas dazu sagen -, ist Art. 182. Aber ich werde Ihren Antrag sicher unterstützen und hoffe, dass da alle mitmachen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer dem Antrag auf 2. Lesung durch Gesetzesaufruf die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dem Antrag wurde mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. Wir beginnen mit der 2. Lesung per Gesetzesaufruf. Das Gesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine Äusserung zu Art. 182 Abs. 7, Seite 175, wo es darum geht, dass die FMA Dritte zum Zweck der Sicherstellung und Erfüllung ihrer Aufgaben beiziehen kann und die Kosten des Beizugs von Dritten hat das betroffene Versicherungsunternehmen zu tragen. Das wurde bereits in der 1. Lesung diskutiert. Die Regierung hält an ihrem Antrag oder am Wortlaut dieser Bestimmung fest. Dem Versicherungsverband, dem ist diesbezüglich nicht ganz wohl, weil man kann die Kosten nicht greifen, die sind nicht vorhersehbar, die sind nicht planbar. Ich habe gewisses Verständnis für die FMA, möchte aber doch zu Protokoll geben: Nach meinem Verständnis geht es darum, dass Dritte beigezogen werden, wenn ein Verschulden des Versicherungsunternehmens vorliegt, also bei aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen, oder wenn ein spezielles Know-how benötigt wird wegen spezifischer, interner Modelle. Mit diesen zwei Aspekten habe ich eigentlich kein Problem, weil dann ist das sachlich gerechtfertigt. Im Bericht und Antrag wurde aber auch ausgeführt, dass wenn die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen, dass man dann auch Dritte beiziehen kann. Damit habe ich meine Mühe und das finde ich eine unglückliche Formulierung. Es kann nicht sein, dass wir hier zum Beispiel den Staatsbeitrag reduzieren und nachher wird es einfach so überwälzt.Nach meinem Verständnis muss die FMA sehr zurückhaltend Dritte beiziehen. Es muss verhältnissmässig sein, die Kosten müssen verhältnismässig sein. Und für mich ist das Wichtigste, dass wenn die FMA Dritte bezieht, dass sie mit dem konkreten Versicherungsunternehmen Rücksprache hält, damit diese wissen, was auf sie zukommt, was für Kosten, damit das einfach auch planbar ist und transparent ausgewiesen wird. Aber vielleicht kann die Regierung hierzu noch etwas sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Alois Beck, wollen Sie sich zum gleichen Artikel äussern?Abg. Alois Beck
Das ist so, jawohl. Besten Dank. Ich beziehe mich auch auf diesen Abs. 7 von Art. 182. Ich habe hier keinen Antrag, sondern das ist lediglich für die Materialien, damit es später da nicht zu Auslegungsschwierigkeiten kommt. Ich kann die Ausführungen des Vorredners Christian Batliner unterstützen, möchte aber noch hinzufügen: Wir hatten im ursprünglichen Bericht und Antrag die klare Äusserung der Regierung, dass es sich, wenn Dritte beigezogen werden sollen, einerseits eben um Pflichtverletzungen handeln kann und auf der anderen Seite eben, wenn es sich auch um andere Angelegenheiten handelt.Die Diskussion bei der 1. Lesung ging dahingehend, dass einige Abgeordnete diese Kosten nur überwälzen wollten, wenn es sich um eine Verletzung von aufsichtsrechtlichen Pflichten handelt. Und wie ich die Stellungnahme der Regierung hier lese, bleibt sie bei ihrer Ansicht, dass sie sowohl bei Verletzung der aufsichtsrechtlichen Pflichten aber auch bei anders gelagerten Fällen hier eine Kostenüberwälzung vorsieht. Es kommt nicht mehr so klar in der Stellungnahme zum Ausdruck, ich möchte deshalb die Regierung bitten, hier dies klarzustellen.Dann muss man dann schon noch präzisieren. Um was geht es bei dieser Überwälzung von Kosten? Ich bin auch dafür, dass man hier ein klares Verständnis hat, dass die Aufsichtsbehörde das sehr restriktiv handhabt in - ich sage einmal - relevanten, wirklich wichtigen Fällen. Ich habe letztes Mal dieses Beispiel mit diesen internen Modellen aufgebracht. Es ist ja so, dass Versicherungsunternehmen wählen können zwischen Standardmodellen und unternehmensspezifischen Modellen bei der Erfüllung der Solvenzkapitalanforderungen. Und es ist tatsächlich so, wenn solche internen Modelle gewählt werden, dass da ein übermässiger Ressourcenbedarf vermutlich generiert wird. Es braucht Know-how, es braucht Expertenwissen, vermutlich auch entsprechende Systeme und da muss Klarheit bestehen, dass diese Kosten dann das entsprechende Unternehmen tragen muss. Das geht hier aus der Stellungnahme auch hervor. Aber dann eben zur Präzisierung: Wahrscheinlich hat die Regierung hier schon im Kopf, dass es ein mögliches Beispiel ist und dass es unter Umständen noch andere gibt. Aber wie gesagt: Das Verständnis muss sein, dass es wirklich um besondere Mehrkosten geht und nicht die Aufsichtsbehörde dann einen zu grossen Spielraum hat. Ich habe, wie gesagt, keinen konkreten Antrag, weil es schwierig ist, dies in Worte zu fassen, und sonst ist es wieder so allgemein gehalten, dass man wieder fordert, das Gesetz müsse konkretisiert werden. Aber ich glaube, wenn man das Verständnis so in den Materialien hat, müsste das genügen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich benütze zwischendurch die Gelegenheit, eine 4. Klasse des Liechtensteinischen Gymnasiums mit ihrer Lehrperson Christian Beck bei uns zu begrüssen. Herzlich willkommen im Landtag und danke für das Interesse an unserer Arbeit. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herren Abgeordnete Batliner und Beck. Wir haben hier das gleiche Grundverständnis. Ich denke, es ist klar, auch für die Regierung, wie Sie es ausgeführt haben, dass diese Überwälzung der Mehrkosten unter diesen zwei Bedingungen erfolgen kann: Einerseits diese Pflichtverletzung, wenn dort Mehrkosten verursacht werden, andererseits für diese internen Modelle. Was nicht sein kann, ist, dass irgendwelche Mehrkosten verursacht werden aufgrund fehlender Ressourcen. Ich denke, da sind wir uns einig und in dem Sinne kann ich Ihren Ausführungen voll und ganz zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungechef. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir zur Schlussabstimmung kommen.Wer dem Gesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des versicherungsvertragsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt.-ooOoo-
gesetz über das internationale versicherungsvertagsrecht
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über das internationale Versicherungsvertragsrecht.Das Gesetz über das internationale Versicherungsvertragsrecht wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über das internationale Versicherungsvertragsrecht steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des pensionsfondsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Pensionsfondsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Pensionsfondsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Pensionsfondsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des personen- und gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.Das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des versicherungsvermittlungSgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvermittlungsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvermittlungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvermittlungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des wertpapierprospektgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Vielen Dank.Somit haben wir sämtliche Vorlagen in 2. Lesung beraten und haben gleichzeitig Traktandum 29 erledigt.-ooOoo-