Beschluss Nr. 29/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Übernahme der Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke) (Nr. 47/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 30: Beschluss Nr. 29/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Übernahme der Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 47/2015. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Bei der Vorlage zu den verwaisten Werken: Verwaiste Werke sind Werke wie Bücher, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel sowie Filme, die noch urheberrechtlich geschützt sind, aber deren Autoren nicht bekannt sind oder nicht gefunden beziehungsweise kontaktiert werden können, um die urheberrechtliche Zustimmung zu deren Öffentlichmachung einzuholen. Ziel dieser Vorlage ist es, dass solche Werke für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden und nutzenstiftend verwendet werden können. Wir hatten mit der Umsetzung dieser sinnvollen EU-Richtlinie im Liechtensteiner Recht bereits im November 2014 und im März 2015 zu tun. Nun gilt es noch die staatsvertragliche Zustimmung zu erteilen. Kurze Rede, langer Sinn: Die Fraktion der Freien Liste wird ihre Zustimmung erteilen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Erwähnenswert scheint mir hier, dass es sich eben um eine Vorabumsetzung handelt, das heisst, die Umsetzung der Richtlinie wurde in Liechtenstein vor deren Übernahme in das EWR-Abkommen gemacht, das Urheberrechtsgesetz haben wir ja bereits entsprechend angepasst. Normalerweise ist es ja so, dass zuerst der Übernahmebeschluss auf staatsvertraglicher Ebene erfolgt und nachher die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung. Das ist vielleicht hier noch das Besondere an dieser Vorlage. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 29/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. Februar 2015 die Zustimmung erteilen.Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge seine Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 30 abgeschlossen.-ooOoo-