Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Italienischen Republik über den Informationsaustausch in Steuersachen (Nr. 53/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Italienischen Republik über den Informationsaustausch in Steuersachen. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 53/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Um die Spannung etwas zu brechen: Ich werde diesem Abkommen mit Italien über den Informationsaustausch in Steuersachen meine Zustimmung erteilen. Bekanntlich haben wir die Situation, dass Liechtenstein auf einigen schwarzen Listen bei Italien ist und das hat zur Folge, dass unsere Unternehmen in diversen Bereichen steuerliche Benachteiligungen erfahren müssen. Jetzt mit diesem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen, einem sogenannten TIEA, kann nun in diversen Bereichen eine Verbesserung erzielt werden, indem eine Beseitigung von wesentlichen Nachteilen gemacht werden kann. Das heisst, Liechtenstein kommt dadurch auf weisse Listen. Leider ist das nicht in jedem Fall so, weil Italien zusätzlich noch gewisse Hürden in dem Bereich hinsichtlich der Körperschaftssteuer hat und da ist unser Satz von 12,5% in Italien nicht immer so gern gesehen. Aber hier, glaube ich, dürften wir keine Änderung erfahren, dass wir unser Steuergesetz wegen dem anpassen. Aber wie gesagt: Es geht darum, dass eben nicht eine flächendeckende Bereinigung stattfinden kann. Gleichzeitig muss erwähnt werden, dass Italien ein neues Offenlegungsprogramm lanciert hat, es wurde am 1. Januar dieses Jahres gestartet und läuft voraussichtlich bis Ende September. Jetzt ist es so: Wenn ein Land mit Italien keinen effektiven Informationsaustausch hat, dann kann man bei diesem Offenlegungsprogramm als Kunde dann natürlich nicht in dem Masse profitieren wie es geboten ist, sondern man hat deutlich höhere Steuerrückzahlungen zu gewärtigen, das geht fast bis zum Doppelten. Und es kann für italienische Kunden mit dem Informationsaustausch natürlich eine Gleichstellung des Finanzplatzes mit anderen Finanzplätzen, die solche Regelungen haben, erfolgen.Nun ist es aber wieder so, dass der Standard bei dem TIEA - ohne Gruppenanfragen - nicht umgesetzt werden konnte und deshalb hat Liechtenstein zusätzlich noch ein Zusatzprotokoll abgeschlossen. Hier geht es um eine Sonderregelung vor dem Hintergrund dieses Offenlegungsprogrammes, unter bevorstehender bekannter Einführung des automatischen Informationsaustausches. Ziel ist es natürlich, dass italienische Steuerpflichtige die Offenlegung ihrer nicht deklarierten Vermögen über Liechtenstein zu den bestmöglichen Konditionen machen können. Und das ist mit diesen Regelungen jetzt gewährleistet. Anderenfalls müsste man eben einen unter Umständen massiven Vermögensabfluss von solchen Geldern gewärtigen, auch wenn sie in die Steuerkonformität gehen. Schliesslich noch ein Hinweis auf die gemeinsame Erklärung - ich möchte hier nicht in die Details gehen: Das ist auch nicht Teil des Abkommens, deshalb hat der Landtag hier auch keinen Beschluss zu fassen. Aber wichtig erscheint mir hier vor allem auch die Tatsache, dass man vereinbart hat, dass man später dann ein Doppelbesteuerungsabkommen aufnehmen wird respektive entsprechende Verhandlungen, und das ist auch nicht unbedeutend. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Das Steuerinformationsabkommen mit Italien ist durchaus positiv zu bewerten. Vor allem die im Zusatzprotokoll festgelegte Sonderregelung im Zusammenhang mit dem italienischen Offenlegungsprogramm im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch, birgt für den Finanzplatz Liechtenstein Chancen. Italienischen Steuerpflichtigen wird so eine Option geboten, ihre nicht deklarierten Vermögen über Liechtenstein zu den bestmöglichen Konditionen offenzulegen. Damit soll ein potenziell massiver Abfluss von Kundengeldern vermieden werden. Positiv zu bewerten ist ausserdem, dass Liechtenstein durch dieses Abkommen von sogenannten schwarzen Listen gestrichen wird. Hingegen kann nur ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen möglicherweise dazu führen, dass der liechtensteinische Körperschaftssteuersatz von 12,5% nicht mehr als Hindernis aufgefasst wird. Die DBA-Verhandlungen mit Italien sollen nach Abschluss dieses Abkommens umgehend gestartet werden. Schliesslich schützt dieses Abkommen auch die Finanzinstitute und deren Mitarbeiter, die nicht mehr für die Steuervergehen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. So können unsere Finanzintermediäre, wenn sie schon nicht mehr in die USA reisen können oder wollen, wenigstens ihre Ferien im schönen Italien verbringen, ohne dabei einen weit länger als gedachten Aufenthalt in Kauf nehmen zu müssen. Die Fraktion der Freien Liste wird dem Abkommen ihre Zustimmung erteilen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Das dem Landtag zur Genehmigung vorliegende Tax Information Exchange Agreement mit Italien ist das 27. gemäss Homepage der Regierung. Es entspricht der konsequenten Fortsetzung der Finanzplatzstrategie gemäss der Liechtensteiner Erklärung 2009 und der Regierungserklärung 2013. Die Bemühungen mit Italien in Verhandlungen zu treten beziehungsweise diese zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, scheiterten über mehrere Jahre hinweg am hierfür offenbar nur sehr eingeschränkt vorhandenen Interesse Italiens. Dass nun doch ein genehmigungsreifes TIEA vorliegt, ist sicher neben der Beharrlichkeit der in Liechtenstein hierfür verantwortlichen Amtsstellen vor allem der glaubwürdigen Politik Liechtensteins und der aktiven Positionierung als Early-Adopter-Landes hinsichtlich des kommenden automatischen Informationsaustausches zu verdanken. Eine nicht unbeträchtliche Zahl bisheriger Benachteiligungen, welche Italien liechtensteinischen Marktteilnehmern aufgrund eines fehlenden Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten aufgebürdet hatte, gehört damit der Geschichte an. Insbesondere sind dies der Wegfall der Finanztransaktionssteuer und der Wegfall des Erfordernisses eines Steuerrepräsentanten für international tätige liechtensteinische Versicherungsunternehmen. Leider verbleiben aber dennoch einige Benachteiligungen, welche Italien unter anderem aufgrund des in Liechtenstein zur Anwendung gelangenden Ertragssteuersatzes von 12,5% nicht aufzuheben gedenkt. Diese Benachteiligungen sind im Rahmen eines TIEA aber nicht zu beseitigen. Das TIEA selbst entspricht inhaltlich den übrigen, bereits abgeschlossenen Abkommen dieser Art, sowie den internationalen Standards der OECD und übernimmt die Formulierungen des OECD-TIEA-Musterabkommens. Ausser der Tatsache, dass diese TIEA keine rückwirkende Kraft für Steuerperioden vor dem 26. Februar 2015, dem Tag der Unterzeichnung in Rom, entfaltet, bedarf das TIEA selbst, meiner Meinung nach, keiner besonderen Kommentierung. Erwähnenswert erscheint mir hingegen das Zusatzprotokoll zum Abkommen, welches italienischen Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein ermöglicht, am aktuellen, vermutlich bis Ende 2015 laufenden Scudo Fiscale zu den gleichen, nicht unattraktiven Bedingungen teilzunehmen, wie italienische Kunden anderer Finanzplätze, mit denen Italien Informationsaustauschabkommen oder Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Standard unterhält. Das erhöht die Chance für liechtensteinische Finanzintermediäre, italienische Kunden nicht nur in die Steuerehrlichkeit zu begleiten, sondern diese als Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein zu erhalten. Es schafft mit den verbesserten Rahmenbedingungen allenfalls auch die Perspektive, neue italienische Kunden anzuziehen. Ebenso erwähnenswert scheint mir auch die zum Abkommenspaket gehörende gemeinsame Erklärung, dass Italien und Liechtenstein den gegenseitigen automatischen Informationsaustausch nach dem Fahrplan der Early Adopters umsetzen wollen. Aber vor allen Dingen wird Liechtenstein dadurch von der italienischen schwarzen Liste steuerlich nicht kooperativer Staaten genommen. Von einer Liste, auf der unser Land bislang in einer Kategorie mit beispielsweise Libanon, Liberia und der nahezu geschlossenen karibischen Staatenwelt geführt wird. Letztlich bleiben folgende Fragen an die Regierung: Welche Benachteiligungen für Liechtenstein oder liechtensteinische Marktteilnehmer verbleiben aufgrund des gemäss unserem Steuergesetz zur Anwendung gelangenden Ertragssteuersatzes von 12,5%? Wird Liechtenstein weiterhin auf irgendwelchen schwarzen Listen in Italien geführt? Bis wann ist mit der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien zu rechnen? Gibt es von italienischer Seite konkrete Zusagen? Den Verantwortlichen der Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden und der Steuerverwaltung danke ich für ihre Bemühungen im Wissen darum, dass das Verhandlungsmandat mit Italien nicht eines der einfacheren Art war. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Alois Beck, Sie haben den Inhalt des Abkommenspaketes sehr gut vorgestellt, ich danke Ihnen dafür, und deshalb verzichte ich diesbezüglich auch auf weitere Äusserungen meinerseits. Zum Abg. Thomas Lageder: Ihre Bemerkung zu den Finanzplatzakteuren ist aus meiner Sicht deplatziert in diesem Rahmen. Und auf die Fragen des Abg. Christoph Wenaweser möchte ich gerne etwas vertiefter eingehen.Die steuerlich relevanten Beschränkungen in Italien basieren auf einem nicht ganz einfach zu überblickenden System von schwarzen und weissen Listen, die über die Jahre eingeführt wurden. Die liechtensteinische Verhandlungsdelegation hat alle diese Beschränkungen und die Grundlagen dafür während den Verhandlungen im Detail diskutiert und überprüft. Einige dieser Beschränkungen werden durch einen fehlenden effektiven Informationsaustausch gemäss internationalem Standard ausgelöst, andere sind zusätzlich an die Höhe des ausländischen Steuersatzes gebunden. Mit dem Inkrafttreten des TIEA werden jene Beschränkungen beseitigt, die auf dem fehlenden Informationsaustausch beruhen. Diese waren für die liechtensteinische Wirtschaft sehr nachteilig. Dazu gehören die bestehende Doppelbesteuerung bei der Finanztransaktionssteuer und bei der Besteuerung der Fonds, sowie der Wegfall des Erfordernisses eines Steuerrepräsentanten für Versicherungen. Auch gewisse Quellensteuern auf Dividenden werden verringert. Mit einer kürzlich erfolgten Revision der weissen Liste fallen ausserdem für Liechtenstein bisher sehr nachteilige Beschränkungen der Abzugsfähigkeit von Kosten von liechtensteinischen Unternehmen weg. Für die Zwecke des Offenlegungsprogramms wird Liechtenstein bereits jetzt, das heisst seit der Unterzeichnung des TIEA und des Zusatzprotokolls, als Weisse-Liste-Land behandelt, obwohl wir erst nach dem Inkrafttreten auf die entsprechende weisse Liste kommen.Während Liechtenstein mit dem TIEA den geforderten Informationsaustausch gewährt und damit wesentliche Benachteiligungen beseitigt werden können, ist der liechtensteinische Körperschaftssteuersatz mit 12,5% zu tief, um alle steuerlichen Benachteiligungen durch Italien zu eliminieren. Wie viele andere Länder, hat Italien eine sogenannte CFC-Gesetzgebung, das heisst: «Controlled foreign companies regime». Zur Erklärung: Als «controlled foreign companies» werden Gesellschaften bezeichnet, die ihren Sitz im Ausland, zum Beispiel in Liechtenstein, haben und die von ihren im Inland ansässigen Gesellschaften beherrscht werden. Das Problem der Gewinnverlagerung von Italien in ein Niedrigsteuerland wie Liechtenstein wird als ungerechtfertigte oder missbräuchliche Steuerreduzierung durch Ausnutzung eines internationalen Steuergefälles angesehen. Da die Verlagerung der Gewinne von Italien ins minderbesteuerte Ausland oft durch die Richtung von sogenannten CFCs erfolgt, unterwirft Italien über die CFC-Gesetzgebung die Einkünfte dieser ausländischen Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen auch der italienischen Steuer. Das CFC-Regime ermöglicht insofern unter bestimmten Voraussetzungen den Zugriff des italienischen Fiskus auf die Gewinne der ausländischen, in unserem Fall der liechtensteinischen, Gesellschaften. Die italienische CFC-Black-List basiert auf zwei Voraussetzungen: Kein effektiver Informationsaustausch und ein zu tiefes Niveau der Unternehmensbesteuerung. Dieses darf im Moment nicht weniger als 50% tiefer liegen als das italienische Steuerniveau, welches bei rund 30% liegt. Liechtenstein wird somit bei einem Steuersatz von 12,5% weiterhin nicht ohne weiteres von dieser Liste wegkommen können. Es ist aber geplant, diesen Punkt sowie weitere Fragen der Doppelbesteuerung bei den bevorstehenden Verhandlungen über einen DBA aufzunehmen. In der zusammen mit dem TIEA unterzeichneten gemeinsamen Erklärung hat sich Italien zur Aufnahme von Verhandlungen über ein DBA nach Inkrafttreten des TIEAs bereit erklärt. Auf hoher Beamtenebene herrscht zwischen Liechtenstein und Italien ein sehr gutes Einvernehmen. Die italienische Seite hat bereits signalisiert, dass entsprechende Vorbereitungen und Gespräche im Hinblick auf ein DBA bereits in Kürze aufgenommen werden können. Dies auch in Anerkennung der bevorstehenden Umsetzung des automatischen Informationsaustausches als Early Adopter. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 26. Februar 2015 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und Regierung der Italienischen Republik über den Informationsaustausch in Steuersachen samt Protokoll sowie dem Zusatzprotokoll seine Zustimmung erteilen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 32 abgeschlossen.-ooOoo-