Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Nr. 56/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 33: Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 56/2015 und steht zur Diskussion.
Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir befinden heute über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, die sogenannte Lanzarote-Konvention. Wir befinden ebenfalls über die Umsetzung dieser Konvention im Strafgesetzbuch. Bei der Lanzarote-Konvention handelt es sich um die einzige internationale Konvention, die den sexuellen Kindsmissbrauch in seinen verschiedenen Formen regelt. Mit der Konvention wird bezweckt, dass Kinder einen besseren Schutz von sexuellen Übergriffen erhalten und zwar auf internationaler Ebene. Die Ratifikation braucht es, damit auch Liechtenstein bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit koordiniert mit anderen europäischen Ländern gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, von Minderjährigen vorgehen kann. Die Lanzarote-Konvention basiert auf der Kinderrechtskonvention und übernimmt deren Grundprinzipien wie das Recht auf Nichtdiskriminierung, das Wohl des Kindes, das Recht auf Leben und Überleben und Entwicklung, das Recht auf Anhörung, sowie das Prinzip der Würde des Kindes. Die Lanzarote-Konvention geht allerdings weiter als die Kinderrechtskonvention, denn sie ergänzt die universell geltenden Normen und stellt zusätzliche Forderungen. In erster Linie hält sie die Notwendigkeit kinderfreundlicher, rechtlicher Verfahren fest, indem insbesondere die wiederholte Anhörung von Kindern vermieden wird, wie in Art. 35 beschrieben, zur Vermeidung der Sekundärviktimisierung und Retraumatisierung. Sie enthält aber auch genaue Definitionen der strafbaren Handlungen, insbesondere Kinderhandel, Sextourismus und Kinderpornografie, sowie die Festlegung eines klaren Mindestalters für einvernehmlichen Sex.Schliesslich verlangt die Konvention einen besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch mittels Internet und die Ausarbeitung eines effizienten Systems für die Anzeige eines Verdachts und die Ermittlung bei Verfahren. Im vorliegenden Bericht und Antrag wird festgehalten, dass die liechtensteinische Rechtsordnung den Anforderungen des Übereinkommens weitestgehend genügt. Zur vollständigen Umsetzung werden wir lediglich einige wenige Änderungen betreffend die Strafgerichtsbarkeit über Auslandsdaten anbringen. Diese werden wir im Anschluss an diese Eintretensdebatte in 1., 2. und 3. Lesung auch gleich tun, damit ein gleichzeitiges und zeitnahes Inkrafttreten möglich ist und das ist auch gut so. Ich bin überzeugt, dass wir uns alle dahingehend einig sind, dass sexueller Missbrauch gegenüber Kindern zu einer der schlimmsten Formen von Gewalt gehört und dass wir alles daran setzen müssen, um Übergriffe zu vermeiden. Die Opfer und deren Angehörigen sollen geschützt, und die Täter sollen bestraft und überwacht werden. Das ist auch Ziel der Lanzarote-Konvention. Die Regierung hält zudem fest, dass eine zeitnahe Abklärung betreffend eine Verschärfung des Strafrechtes in Bezug auf die Verjährung des Berufsverbotes und des Groomings - Grooming wäre dann das Anbahnen von Kontakten mit Minderjährigen - stattfinden soll. Diese Verschärfungen würden inhaltlich über die Bestimmungen des Übereinkommens hinausgehen. Diese Fragen müssen im Kontext des gesamten Strafrechts geklärt werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden diese Optionen derzeit vom Rechtdienst geprüft. Da hätte ich gleich eine Bitte an die Frau Ministerin, nämlich diese Abklärungen auch dem Landtag in schriftlicher Form zukommen zu lassen. Ich bin nämlich klar der Auffassung, dass es mitunter tatsächlich Verschärfungen im Besonderen im Bereich des Berufsverbotes des Groomings, sowie in der Verjährbarkeit braucht. Ziel der Lanzarote-Konvention ist es auch, sich dem Thema Prävention anzunehmen und diese zu stärken. Alleine die Ausdehnung der Strafbarkeit reicht nicht aus, um sexuellen Missbrauch an Kindern wirkungsvoll zu begegnen. Das Strafrecht kommt ja bekanntlich erst immer dann zur Anwendung, wenn das Leid bereits geschehen ist, also wenn Kinder bereits Opfer von sexueller Gewalt geworden sind. Das ist für die Opfer meist zu spät. Präventionsmassnahmen bilden darum auch einen Schwerpunkt in der Lanzarote-Konvention. Liechtenstein kennt bereits verschiedene solcher Massnahmen, besonders im schulischen Bereich. Viele der Vernehmlassungsteilnehmer regen in ihren Stellungnahmen an, die Prävention auf gesamtgesellschaftlicher Ebene noch weiter zu verstärken. Ich schliesse mich dieser Haltung gerne an. Ganz neu und darum besonders erwähnenswert ist der neu gegründete Verein Kinderschutz.li, ein Verein zur Prävention gegen sexuelle Gewalt an Kindern, der aus der Elternvereinigung in Schaan entstanden ist. Mit dem Arbeitstitel «Kinder stark machen» zielt die Gruppe in die genau richtige Richtung, nämlich massgeschneiderte Präventionsmassnahmen vorzustellen, die auf folgende Zielgruppen ausgerichtet sind: Nämlich erstens auf die Kinder, zweitens auf die Eltern und drittens auf die Lehrpersonen. In diesem Zusammenhang möchte ich gerade auch noch einen Appell an unsere Medien richten: Wenn Sie, geschätzte Mitarbeitende der liechtensteinischen Medien, diesen massgeschneiderten Aktionen der Präventionsgruppe in Form von Vorträgen und Weiterbildung die entsprechende mediale Aufarbeitung und Berichterstattung entgegenbringen, dann haben wir noch einen dritten starken Partner in der Prävention gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, bei der nämlich die allgemeine Öffentlichkeit sensibilisiert und informiert wird. Sie tragen somit einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der Konvention bei.Dann habe ich noch eine weitere Anmerkung zur Aktion «Kinder stark machen». Da hält die Regierung auf Seite 91 fest, dass dies ein Projekt mit grossem Potenzial ist. Dazu erlaube ich mir eine Anmerkung beziehungsweise habe ich noch eine kleine Frage. Die Gemeinde Schaan hat dieses Pilotprojekt mit einem sehr grosszügigen Betrag unterstützt. Denkt die Regierung darüber nach, in Zukunft dieses Projekt zu finanzieren oder eventuell mitzufinanzieren - natürlich nach einer entsprechenden sorgfältigen Evaluation -, oder soll dies weiterhin Sache der Gemeinde bleiben, auch wenn dadurch die Gefahr besteht, dass nur einzelne Gemeinde von diesem Projekt profitieren? Ich finde es nämlich wichtig, dass wir die nötigen Finanzen für die Prävention haben, um diesen Missbräuchen wirksam entgegentreten zu können. Ich komme nun zum Schluss. Liechtenstein hat die Lanzarote-Konvention bereits 2008 unterschrieben. Heute ist es nun endlich soweit und die Konvention liegt zur Ratifizierung vor. Somit kommt dem Sprichwort «Was lange währt, wird endlich gut» ein ganz besondere Bedeutung zu. Ich bedanke mich bei den Europaratsgremien und all jenen, die mitgeholfen haben, die Konvention und die Vorlage zu erarbeiten. Ich spreche mich klar für Eintreten auf die Vorlage aus. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Liechtenstein hat die Europaratskonvention im Jahre 2008 unterzeichnet. Diese Konvention dient dem Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung. Ich freue mich sehr, dass wir diese Vorlage nun vor den Sommerferien behandeln können, wie dies auch in der Beantwortung meiner kleinen Anfrage im März 2015 angekündigt wurde. Ich kann mich vollumfänglich den Ausführungen meiner Kollegin Rüdisser-Quaderer anschliessen und möchte noch zwei, drei für mich wichtige Punkte anmerken. Auch ich erachte die Präventionsmassnahmen als sehr zentral. Der Schutz der Kinder muss über allem stehen. Die Kinder müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen haben oder es zu Übergriffen gekommen ist. Aber sie müssen auch wissen, was es heisst, einen Übergriff anzuzeigen, denn wenn eine ungerechtfertigte Beschuldigung erfolgt, kann dies das Leben einer zu Unrecht beschuldigten Person zerstören. Positiv ist auch, dass Personen, welche befürchten eine Straftat zu begehen, Unterstützung erhalten. Das finde ich wichtig. Zu begrüssen wäre auch, dass die Familie des Täters, der Täterin, im Falle einer Straftat ebenfalls begleitet wird, denn diese befinden sich ebenfalls in einer äusserst belastenden Situation und müssen damit umgehen lernen. Dieser Punkt sollte ebenfalls mitberücksichtigt werden. Für mich wäre wichtig, dass der Informationsaustausch länderübergreifend erfolgt, wie das meine Kollegin auch angetönt hat. Alles in allem begrüsse ich die Umsetzung der Konvention und würde mich noch mehr freuen, wenn im kommenden Jahr auch die Istanbul-Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ebenfalls dem Landtag vorgelegt würde. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag unterbreitet die Regierung dem Landtag das Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Das Übereinkommen ist auch unter dem Namen Lanzarote-Konvention bekannt. Dieses Europarats-Übereinkommen ist das erste und bislang einzige internationale Übereinkommen, welches die verschiedenen Formen des sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend für strafbar erklärt. Es enthält einerseits minimale Anforderungen an die nationale Strafgesetzgebung, wobei sämtliche Formen der sexuellen Ausbeutung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern geregelt werden. Das Übereinkommen berücksichtigt auch neue Technologien und Begehungsformen von Sexualstraftaten. Auf der anderen Seite liegt das Augenmerk auf der Einführung von Präventionsmassnahmen. Die liechtensteinische Rechtsordnung genügt den Anforderungen des Übereinkommens weitestgehend. Zur Umsetzung mehrerer Bestimmungen muss jedoch die liechtensteinische Strafgerichtsbarkeit über Auslandsdaten erweitert werden. Deshalb schlägt die Regierung vor, gleichzeitig mit der Übernahme der Lanzarote-Konvention auch eine entsprechende Abänderung des Strafgesetzbuches vorzunehmen. Sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch von Kindern gehören zu den schwersten Verletzungen der Rechte von Kindern. Kinder sind häufig nicht in der Lage, sich zu Wort zu melden und sich zu verteidigen. Jegliche Form der sexuellen Gewalt gegen Kinder ist daher inakzeptabel und eine gravierende Verletzung der Würde der Kinder. Der Europarat schätzt, dass nahezu jedes fünfte Kind Opfer von sexueller Gewalt wird und dass die Mehrzahl der Fälle von Menschen begangen wird, die zum «Vertrauenskreis» des Kindes gehören. Dies sind unter anderem Eltern, Verwandte, Freunde, Lehrer oder Betreuer. Vielfach fällt es den missbrauchten Kindern schwer, diese Taten zu melden, was zu einer hohen Zahl an Fällen von Straflosigkeit führt. Gleichzeitig leiden die Opfer im Verborgenen - häufig ihr Leben lang. Es ist daher unsere Aufgabe, ja unsere Pflicht, Kinder bestmöglich vor sexueller Gewalt zu schützen. Die Ratifikation der Lanzarote-Konvention und die nötigen Anpassungen im Strafgesetzbuch sind nur die logische Konsequenz, wie Liechtenstein zu einem umfassenden Rechtsrahmen zum Schutz von Kindern in Europa beitragen kann. Der innerstaatliche Ratifikationsprozess hat einige Zeit gedauert. Liechtenstein ist aber bei Weitem nicht der letzte Mitgliedstaat des Europarats, der diese fundamentale Konvention ratifiziert und seine Gesetze entsprechend anpasst.Die Lanzarote-Konvention ist das erste internationale Instrument, das strafrechtliche Massnahmen in Hinblick auf verschiedene Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern fordert, einschliesslich der Fälle, die Zuhause oder in der Familie stattfinden. Dadurch werden Lücken in der europäischen Gesetzgebung gefüllt und die nationalen Gesetzgebungen harmonisiert. Mit der Ratifikation dieser Konvention dürfen wir die Hände aber nicht in den Schoss legen, im Gegenteil: Wir sind auch in Zukunft angehalten, die Rechte der Kinder in diesem Bereich weiter zu stärken und Präventionsmassnahmen auszubauen. In der Vernehmlassung wurden auch Verschärfungen des Strafrechts im Bereich der Verjährung, des Berufsverbotes und des Groomings vorgeschlagen, welche inhaltlich jedoch über die Bestimmungen des Übereinkommens hinausgehen. Die Regierung hält vertiefte Abklärungen zu den Vorschlägen für durchaus sinnvoll und sie werde die entsprechenden Abklärungen vornehmen. Ich spreche mich dafür aus, dass weitere rechtliche Verschärfungen rasch und umfassend geprüft werden, beispielsweise muss auch das Vorgehen bei fehlbaren Lehrpersonen geklärt werden. Diesbezüglich ist insbesondere ein gut funktionierender europaweiter Informationsaustausch von grösster Bedeutung. Abschliessend danke ich der Regierung für den sehr guten Bericht, welcher auch eine informative Übersicht über die bereits vorhandenen Regelungen, Institutionen und Aktivitäten in den diversen Bereichen zum Schutz von Kindern vor sexuellen Ausbeutungen und sexuellem Missbrauch bietet. Ich werde dem Europarats-Übereinkommen klar meine Zustimmung erteilen und bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage über die Abänderung des Strafgesetzbuches. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Ich befürworte die Zustimmung zum vorliegenden Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch gemäss Antrag der Regierung ausdrücklich. Ich möchte das Übereinkommen im Sinne meiner Vorrednerinnen und Vorredner ebenfalls positiv würdigen, ohne dass ich aber noch einmal auf die wesentlichen Punkte des Übereinkommens eingehe. Der Landtag soll das Übereinkommen ratifizieren und heute die Abänderung des Strafgesetzbuches abschliessend behandeln, damit die Strafgerichtsbarkeit über Auslandstaten § 64 Abs. 1 Ziff. 4 und 4a des Strafgesetzbuchs erweitert werden und damit diese Abänderung gleichzeitig mit der Lanzarote-Konvention Inkrafttreten kann. Das ist wichtig und steht für mich ausser Frage. Derzeit beinhaltet der Vorschlag der Regierung zur Zustimmung zum vorliegenden Übereinkommen auch die Anbringung eines Vorbehalts. Den Vorbehalt könnten wir zu einem späteren Zeitpunkt entfernen, sobald wir unsere Rechtslage abgeändert hätten. Dies ist im Antrag der Regierung auch genauso vorgesehen. Zum Vorbehalt möchte ich hier nochmals einhaken. Bei uns in Liechtenstein ist gemäss § 219 Abs. 6 des Strafgesetzbuches das Herstellen und Besitzen von pornografischem Material einer jugendlichen Person, das heisst eine Person, die 14 bis 18 Jahre alt ist, nicht strafbar, wenn dies mit der Einwilligung dieser jugendlichen Person und zu deren eigenen Gebrauch gemacht worden ist. Gemäss APK-Protokoll will die Regierung in näherer Zukunft nichts daran ändern, deshalb will die Regierung diese Einschränkung der Strafbarkeit durch Hinterlegung eines Vorbehalts in der Ratifizierung des Abkommens dokumentieren. Dieses Vorbehaltsrecht haben die Staaten gemäss Art. 20 Abs. 3 des Abkommens ausdrücklich. Das Anbringen dieses Vorbehalts ist also übereinkommenskonform. Den Vorbehalt zu einem späteren Zeitpunkt aufzulösen, hiesse also, vorab unsere Rechtslage in § 219 Abs. 6 des Strafgesetzbuches abzuändern und die Herstellung von pornografischen Bildern von Jugendlichen, die mit ihrer Einwilligung gemacht wurden und sich in ihrem Besitz befinden, zu bestrafen. Dies bräuchte eine separate Gesetzesvorlage. Diesbezüglich möchte ich die Regierung fragen, was ihre Haltung zum derzeit gültigen § 219 Abs. 6 des Strafgesetzbuches ist, nach dem die Herstellung von pornografischen Bildern von Jugendlichen, wie er-wähnt, nicht strafbar ist. Mich interessiert, welche Abklärungen die Regierung traf oder trifft, um den entsprechenden Gesetzesartikel mittelfristig abzuändern, in dem ein verbesserter Opferschutz bei Jugendlichen zu Ungunsten der Täter erreicht werden könnte. Will die Regierung wirklich bis auf weiteres an der bestehenden Bestimmung festhalten? Ich fände eine solche Änderung zumindest prüfenswert. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Im Bericht und Antrag der Regierung heisst es, dass diese Ratifizierung dieser Konvention ein zentrales Anliegen der liechtensteinischen Menschenrechtspolitik ist. Ich sehe das auch so, es gehört natürlich speziell in die Kinderrechte, also die Menschenrechte als Kinderrechte, und das ist zu Recht ein grosses Kernanliegen der liechtensteinischen Menschenrechtspolitik. Auch in anderen Bereichen, zum Beispiel wo es darum geht, Kinder in aller Welt vor Kriegshandlungen zu schützen oder davor zu bewahren, dass sie für Kriegsdienste rekrutiert werden. Hier geht es um ein anderes Prinzip, dass die Kinder eben weltweit vor sexuellem Missbrauch und vor sexueller Ausbeutung geschützt werden sollen. Es geht in gewisser Weise darum, also so wie wir die Kinder gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch schützen, das auch als Weltrechtsprinzip in unser Recht einzuführen. Das finde ich richtig, dass Liechtensteiner, die im Ausland eine Tat begehen, die bei uns strafbar ist, aber allenfalls in diesem Touristen-Land nicht, strafbar sind, und dass dann eben unser Recht zur Anwendung kommt. Das ist richtig. Ich möchte aber noch auf etwas hinweisen, ein paar wichtige Punkte, die in den vorhergehenden Voten weniger oder gar nicht berücksichtigt wurden. Es geht auch darum, Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von jungen Menschen strafbar zu machen, die bei uns eben strafbar sind, die aber nicht unbedingt von liechtensteinischen Bürgern begangen werden. Diese Handlungen werden dann gezielt begangen, indem man in ein Land reist, in dem diese möglich sind. Ich komme hier auf Praktiken wie Genitalverstümmlungen oder auch Zwangsverheiratungen zu sprechen. Wir können gerade heute einen Artikel in unseren Zeitungen lesen, zumindest in einer: Da wurde ein Mann im Rheintal zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er seine Töchter in sein Heimatland, sein Ursprungsland entführt hat, um sie dort zwangszuverheiraten. Bei der Genitalverstümmelung, die ich vorhin erwähnt habe, ist es klar, da in der vorgeschlagenen Gesetzesänderung unter Abs. 4a klar festgehalten ist, dass Genitalverstümmelung im Sinne von § 90 Abs. 3 eben auch jetzt, unabhängig davon, in welchem Land diese Tat ausgeführt wird, strafbar sein soll. Bei der Zwangsverheiratung bin ich nicht so sicher, ob das auch erfasst ist. Ich habe da lediglich § 102 gefunden, wo es heisst, dass erpresserische Entführung unter Strafe gestellt ist. Ich bitte die zuständige Ministerin, da Ausführungen zu machen, ob explizit eben auch so eine Entführung, um eine Ehe herzustellen oder die Tochter allenfalls mit einem jungen Mann in der ursprünglichen Heimat der Einwanderer zu verkuppeln - ob das auch enthalten oder umfasst ist. Ein weiterer Punkt wäre dann die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Da kann man sich auch vorstellen: Wir hatten selber mit dieser Gratwanderung zu tun. Ich denke, es gibt auch bei uns noch ganz klar gebilligte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Wenn man zum Beispiel den Töchtern als Eltern verbieten darf, am Schwimmunterricht teilzunehmen, und das dann auch noch unter religiösem Vorwand gebilligt wird, dann ist das in meinen Augen eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Etwas schlimmer ist natürlich oder wahrscheinlich häufiger sind dann auch gewisse Formen der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Und das betrifft dann auch weniger Liechtensteiner oder Bewohner in Liechtenstein, sondern allenfalls wiederum Personen mit Migrationshintergrund, die dann - ich sage jetzt einmal - mit den Traditionen, mit den liberalen Traditionen, die wir hier haben, in den Herkunftsländern grössere Mühen haben. Ich wollte das einfach noch anbringen. Ich finde, der Lanzarote-Konvention und der Erweiterung im Strafgesetzbuch, dem kann man zustimmen. Aber sie sind auch nicht ganz vollständig - oder vielleicht habe ich das übersehen - wenn eben diese Massnahmen gegen eine Zwangsverheiratung im Ausland, wenn diese Änderungen diese Massnahmen nicht umfassen würden, und allenfalls auch Massnahmen gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich beginne am Anfang, verzichte auch auf ein Eintretensvotum, weil die Lanzarote-Konvention und der vorliegende Bericht und Antrag umfassend von den Abgeordneten Rüdisser-Quaderer, Judith Oehri und Alois Beck gewürdigt wurde und dafür bedanke ich mich herzlich. Zu den Fragen der Abg. Rüdisser-Quaderer in Bezug auf die Unverjährbarkeit: Wir haben im Ministerium gestern die umfassenden Abklärungen des Amtes für Justiz bekommen, die wurden im Amt für Justiz gemacht. Ich kann Ihnen heute im Landtag auch erste Hinweise machen, bitte aber auch um Verständnis, dass für die Umsetzung der Verjährbarkeit dann unser Regierungskollege Thomas Zwiefelhofer zuständig wäre und ich auch nicht zu fest in seinem Gebiet grasen möchte. Aber die ersten Abklärungen, soviel darf ich Ihnen mündlich schon sagen, haben ergeben, dass eine Unverjährbarkeit systemwidrig wäre, die eigentlich nicht in die Systematik von unserem Strafgesetzbuch hineinpassen würde. Es gibt aber andere Ansatzpunkte, die zu einem ähnlichen Ergebnis kommen würden, nämlich unterschiedliche Altersgrenzen für den Beginn der Verjährbarkeit zu prüfen. Es gibt also Strafgesetzordnungen, wo die Verjährbarkeit einer Tat, die einem Jugendlichen oder einem Kind zugefügt wurde, erst mit 30 beginnt. Und bei uns beginnt sie mit der Volljährigkeit. So ist es beispielsweise in Österreich 28 Jahre, in der Schweiz sind es mindestens 25 Jahre, je nach Delikt, in Deutschland sind es 30 Jahre. Das ist wahrscheinlich ein interessantes Gebiet, das man einmal genauer anschauen könnte. Und vielleicht ist auch noch wichtig: Die Unverjährbarkeit ist in keinem unserer Nachbarländer, auf die wir uns ja beziehen, wenn wir unsere Gesetze, insbesondere in diesem Bereichen, anpassen, vorgesehen. Darum wird es wahrscheinlich in eine dieser Richtungen gehen. Vielleicht darf ich Ihnen auch noch mitteilen, dass im Jahr 2015 in Österreich eine grosse Strafgesetz-Revision geplant ist und wir schauen traditionsgemäss die Revisionen immer sehr genau an. Ich selber - ohne dass ich jetzt da im Gebiet des Justizministers zu fest Auskunft geben möchte - gehe davon aus, dass wir dann auch eine Prüfung vornehmen werden und vielleicht in diesem Bereich Anpassungen machen.Dann noch kurz zum Grooming, das Sie auch angesprochen haben: Bei uns ist nur das Grooming, also die Anbahnung via Internet, unter Strafe gestellt. In Österreich ist es die Kontaktanbahnung, also der persönliche Kontakt, auch auf der Strasse - also wenn man versucht ein Kind zu locken, indem man ihm Süssigkeiten oder etwas anbietet. Und auch hier wäre wahrscheinlich eine mögliche Variante, das im Zuge einer grossen Strafgesetzbuch-Revision zu prüfen. Aber ich bedanke mich für die Hinweise und vor allem auch für den Input, der auch von Kinderschutz.li und vom Gemeindeschulrat gekommen ist. Das hat bei uns auch wichtige Fragen ausgelöst und Gedanken angestossen.Dann haben sie noch die Mitfinanzierung angesprochen. Es handelt sich um eine private Initiative. Aus bildungspolitischer Sicht ist es eigentlich immer sehr schön, wenn private Initiativen auch privat sind. Man kann nie mehr erreichen, als wenn aus der Elternschaft heraus solche Initiativen gestartet werden. Aber die Initiative geniesst die volle Unterstützung, das zeigt auch, dass ich immer wieder an Anlässen anwesend war. Den Hinweis an einer möglichen finanziellen Unterstützung können wir natürlich prüfen. Aber ich möchte nochmals betonen, dass Privatinitiativen auch sehr, sehr viele positive Aspekte in sich tragen. Dann wurde noch das Thema Tätigkeitsverbot angesprochen und vor allem der länderübergreifende Informationsaustausch wurde stark angesprochen. Wir haben im Moment eine Prüfung, die im Bildungsbereich am Laufen ist, um das Tätigkeitsverbot von Lehrern machen zu können. Und wir gehen davon aus, dass wir den Landtag noch in diesem Jahr mit diesem Thema befassen können, sind dort also schon relativ weit fortgeschritten.Dann wurde noch die Frage der Abg. Helen Konzett Bargetze in Bezug auf § 219 Abs. 6 gestellt. Ich verstehe die Frage von Ihnen. Ich habe mir ehrlich gesagt dieselbe Frage auch gestellt. Ich möchte einfach explizit darauf hinweisen, dass wir immer versuchen, möglichst nahe an der Rezeptionsvorlage zu sein. Österreich kennt die genau gleiche Regelung, hat diese Regelung auch im Zuge der grossen Revision, die gemacht wurde, nicht abgeschafft. So wie unser Kenntnisstand ist, ist im Moment auch nicht geplant, eine Anpassung zu machen. Und wir regen immer an, vor allem auch von juristischer Seite, dass man an der Rezeptionsvorlage bleibt. Also ich gehe nicht davon aus, dass hier eine Änderung angedacht ist, aber da möchte ich auch nochmals erwähnen, dass inhaltlich der Justizminister für dieses Thema zuständig wäre. Und dann komme ich noch zum Abg. Pio Schurti: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, auf eine Strafgesetzbuchdebatte bin ich nicht vorbereitet, vor allem auch, weil ich leider nicht mehr Justizministerin bin. Ob die Entführung oder die Genitalverstümmelung miterfasst ist, ich glaube, da müssten wir eine Strafgesetzbuchdebatte führen. Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass wir mit diesen Anpassungen, die wir jetzt heute hier im Landtag beraten, die Anpassungen vorgenommen haben, die wichtig und notwendig sind, um die Lanzarote-Konvention ratifizieren zu können. Das ist der Punkt, um den es heute geht. Wir haben nicht das ganze Strafgesetzbuch durchgekämmt und geschaut, was man alles machen könnte, weil wir gewusst haben, dass das wahrscheinlich eine grössere Ladung wäre. Und dann hätten wir die Lanzarote-Konvention wahrscheinlich im nächsten oder übernächsten Jahr hier drinnen behandelt. Es war ein grosses politisches Anliegen, das von der Basis aus gekommen ist, das auch hier drin immer wieder diskutiert worden ist, dass wir zeitnah mit der Lanzarote-Konvention im Landtag sind. Das war mein Anliegen und wir haben die Sachen berücksichtigt, die notwendig waren, um die Lanzarote-Konvention unterzeichnen zu können. Wenn Sie mir noch etwas mehr Zeit geben, dann kann ich auch noch ein bisschen im Strafgesetzbuch rumstöbern und schauen, ob die Genitalverstümmelung für Auslandstaten auch miterfasst ist. Aber da bräuchte ich einfach auch etwas mehr Zeit, um mich vorbereiten zu können und das Strafgesetzbuch durchlesen zu können.Und jetzt habe ich noch zum Tätigkeitsverbot von Lehrern eine präzisere Antwort, die ich auf die Schnelle nicht gefunden habe. Aufgrund einer Bestimmung im Strafgesetzbuch besteht die Möglichkeit, dass das Strafgericht für verurteilte Sexualtäter, die Berufe oder Hobbies mit Minderjährigen ausüben, beispielsweise Lehrer oder Fussballtrainer, ein Tätigkeitsverbot aussprechen kann. In unseren Gesetzen fehlt im Moment aber eine Grundlage, um Lehrpersonen, die mit einem Tätigkeitsverbot nach dem Strafgesetzbuch belegt sind, an in- und ausländische Behörden zu melden - das war ja auch die Diskussion, die man in der Vergangenheit immer wieder hatte. Zudem fehlt die Möglichkeit, ein Tätigkeitsverbot auszusprechen, wenn es zwar zu keiner strafrechtlichen Verurteilung gekommen ist, aber ein disziplinarisches Verfahren eingeleitet wurde, also wenn man nicht nach StGB im Gericht war, sondern wenn ein Disziplinarverfahren gemacht wurde. Wir sind jetzt im Moment dabei, diese gesetzlichen Grundlagen genau zu analysieren und planen, zuerst in die Vernehmlassung zu gehen, und dann nach der Vernehmlassung vielleicht in diesem Jahr noch den Landtag zu befassen. Das wäre es.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Entschuldigen Sie, Herr Präsident, meine Fragen wurden beantwortet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Die Zustimmung zu diesem Übereinkommen ist selbstverständlich unbestritten. Ich habe lediglich zwei Fragen. Die erste bezieht sich auf Seite 23, hier ist Art. 9 des Übereinkommens ausgeführt. Der Titel des Artikels 9 lautet: «Beteiligung von Kindern, des privaten Sektors, der Medien und der Zivilgesellschaft». Und dann wird auf Seite 23 darauf hingewiesen, dass jede Gemeinde eine Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche einzurichten habe, deren Aufgabe es sei, den Kindern in ihren Angelegenheiten in altersgerechter Weise Gehör in der Gemeinde zu verschaffen. Da möchte ich die Regierung fragen: Wer sind diese Institutionen in den Gemeinden? Ist es konkret die offene Jugendarbeit, die wir gestern im Rahmen des Rechenschaftsberichtes thematisiert haben, wo anscheinend ein Zusammenschluss im Land erfolgt ist - mit Ausnahme der Gemeinde Mauren - oder wer sind diese Ansprechstellen in den Gemeinden für die Kinder? Der zweite Punkt bezieht sich auf Seite 39. Hier befinden wir uns im Art. 15 «Allgemeine Grundsätze». Dann im Abs. 3: «Evaluation von Gefährlichkeit und Rückfallwahrscheinlichkeit». Auf Seite 39 wird hierzu ausgeführt: «Sexualstraftäter/-innen sind bei Antritt ihrer Haftstrafe an die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter zu melden.» Da fehlt mir einfach ein wenig der Austritt. Es wird dann auf Seite 39 schon darauf verwiesen, dass man natürlich auch Bewährungshilfe vorsehe für den Austritt. Aber nach meinem Dafürhalten müsste hier auch explizit erwähnt sein, dass diese Überweisung an diese Stelle, vor allem beim Austritt, sehr zentral ist. Denn der Austritt ist doch die kritische Phase, da muss doch jemand entscheiden: Ist dieser Austritt berechtigt? Ja oder Nein. Da wäre ich der Regierung noch dankbar, wenn sie entsprechende Ausführungen machen könnte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Frau Ministerin, es ist vielleicht in meinem etwas mäandrierenden Votum vorhin nicht klar geworden: Die Genitalverstümmelung, die ist ganz klar aufgenommen in eben dieser Abänderung des Strafgesetzbuches, § 64 Abs. 4a, da wird sie an erster Stelle genannt. Was nicht genannt ist oder was ich nicht gefunden habe, ist eben die Zwangsverheiratung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei uns nicht unter Strafe ist. Ich habe einfach nicht gefunden, wo das jetzt wäre, ob das dann allenfalls unter diesem Paragraf «Erpresserische Entführung» wäre. Ich habe auf dieses Beispiel hingewiesen, dass vor ein paar Tagen ein Mann im Rheintal verurteilt wurde wegen Entführung, nicht wegen beabsichtigter Zwangsverheiratung. Es könnte also sein, dass das dieser Paragraf ist. Und dann meine Fragen zum Thema Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: Ich weiss auch nicht, wo das drin ist. Vielleicht ist es noch nicht enthalten, überhaupt noch nicht berücksichtigt in unserm Strafgesetzbuch. Da geht es um praktische Fragen. Wenn zum Beispiel Eltern mit Migrationshintergrund nicht zurechtkommen, wenn Kinder - und in den meisten Fällen sind es dann eben Mädchen - wieder in das Ursprungsland zurückgeschickt werden, wenn sie sich nicht an die Kleiderordnung halten, die im Ursprungsland bevorzugt wird, wenn die Kinder dann in die Pubertät kommen. Da sehen wir eben: Es hat immer oft mit Sexualität zu tun, wenn die Töchter dann ein gewisses Alter haben, und sie sich vielleicht eher an unsere Kleidungsordnung halten oder an die Kleidungsordnung der weiblichen Teenager halten, dass sie dann in Schwie-rigkeiten kommen mit ihren Eltern und dann unter Umständen zurückgeschickt werden und dort von einem Onkel oder von den Grosseltern aufgezogen werden. Und das würde ich eben als Diskriminierung betrachten. Da stellt sich mir die Frage, ob das irgendwo berücksichtigt wird. Ich kann mir schon vorstellen, dass es jetzt noch nicht berücksichtigt wird. Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaube auch, dass dieses Anliegen, allgemeine Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, in diesem Zusammenhang nicht behandelt werden kann, weil es hier doch ganz konkret um den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung beziehungsweise sexuellem Missbrauch geht. Das Anliegen ist sicher berechtigt, aber ich denke nicht, dass es in diesem Zusammenhang jetzt abgehandelt werden kann. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich muss das jetzt loswerden. Herr Abg. Schurti, jetzt sprechen Sie sich so für Menschenrechte aus und vorgestern bei Traktandum 4, Petition zur Schaffung eines Menschenrechtvereins, da haben Sie, glaube ich, Nein gestimmt. Sie wären ja ein geeignetes Mitglied in diesem Verein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Dieses Votum meiner Vorrednerin möchte ich bekräftigen. Ich wundere mich auch. Aber das ist ein anderes Thema. Ich möchte der zuständigen Ministerin für Ihre Antwort danken, ich nehme das so zur Kenntnis, dass derzeit ein verbesserter Opferschutz bei Jugendlichen zu Ungunsten der Täter wahrscheinlich nicht weiter verfolgt wird - also es handelt sich ja auch um ein Detail, das ist mir klar. Ich nehme das so zur Kenntnis, dass es auch eine Bedeutung hat, sich nahe an der österreichischen Rezeptionsvorlage zu halten, aber werde die Entwicklung weiter beobachten beziehungsweise vielleicht auch mit dem Justizminister einmal darüber sprechen, was er dazu meint. Besten Dank - für den Moment. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Replik, weil ich da direkt angesprochen wurde: Ich habe gegen diese Petition gestimmt oder eigentlich gegen diese drängelnde Aufforderung, eine Regierungsorganisation zu schaffen. Nicht, weil ich gegen Menschenrechte wäre oder sowas, ich sehe das eher, wie die Frau Ministerin vor Kurzem ausgeführt hat: Wie wertvoll sind doch Initiativen im Bereich Menschenrechte, wenn sie von privater Seite kommen. Das hat sie eben gesagt, ich sehe das genau auch so. Ich habe grosse Bewunderung für diese Vereine, für die Elternvereinigung Schaan und den neuen Verein Kinderschutz.li, und sie haben sehr viel dazu beigetragen, dass wir das jetzt hier bearbeiten. Und wenn ich eine kurze Frage noch anfügen darf: Ich weiss nicht, ob das jetzt schneller gekommen wäre, wenn wir so eine Regierungsorganisation gehabt hätten. Also ich sehe ganz klar auch den Verdienst privater Organisationen in diesem Bereich. Das hat gar nichts damit zu tun, dass ich gegen die Überweisung dieser Petition gestimmt habe. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur noch ganz kurz eine Antwort an meinen Vorredner: Ich denke, genau diese privaten Initiativen haben Sie mit Ihrer Nichtunterstützung ein bisschen vor den Kopf gestossen. Denn die würden eben auch gerne das Wohlwollen der Politik in dieser Frage spüren, dass sie sich eben ständig ehrenamtlich auch engagieren in diesen Fragen, diese Vereine, weil das sind Initiativen von vielen Privaten, die sich eben zusammentun. Das konnte ich nicht verstehen. Es geht nicht darum, in dem Sinne eine klassische Regierungsorganisation zu schaffen, sondern es ist eben ein bisschen eine spezielle Anforderung der Unabhängigkeit von der Regierung. Das ist eben gerade das Spezielle an dieser Forderung, dass aber die Regierung sich dem Anliegen eben trotzdem annimmt, auch wenn es nicht eine klassische Division eines Amtes werden soll. Genau darum geht es und ich denke, Sie haben das einfach bis heute nicht ganz verstanden. Das entnehme ich zumindest Ihren Worten, aber ich möchte es jetzt dabei bewenden lassen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Das möchte ich auch, ich möchte jetzt wirklich nicht auf die Petition zurückkommen. Regierungsrätin Aurelia Frick
Vielen Dank nochmals, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Pio Schurti: Ich verstehe Ihre Frage einfach nicht. Schauen Sie einmal auf Seite 99 § 64 Abs. 1 Ziff. 4 und 4a an und dann auf der nachfolgenden Seite: Da steht, dass es strafbar ist, gerade wenn es im Ausland nicht strafbar ist, und da haben wir bei Ziff. 4a die Genitalverstümmelung ganz explizit aufgeführt. Also ich verstehe die Frage irgendwie nicht richtig, ich kann Ihnen nicht richtig antworten, weil ich die Frage nicht verstehe. Die Genitalverstümmelung ist ja eben gerade aufgeführt, also die ist bei uns strafbar und wenn jemand mit einer Tochter irgendwohin reist, um das dann dort vorzunehmen, ist es eben gerade strafbar. Das hatten wir jetzt gerade neu gemacht, darum komme ich wahrscheinlich einfach nicht draus, was Sie mich fragen wollen. Und dann noch zur Zwangsverheiratung, die ist unter der schweren Nötigung zu finden. Ich habe noch kurz nachgeschaut: Bei § 106 Abs. 1 Ziff. 3 steht auch explizit - das haben wir auch neu hier aufgeführt - die schwere Nötigung, da fällt die Zwangsverheiratung - wenn Sie den Artikel nachher lesen - auch darunter. Also die zwei Bereiche sind explizit hier abgedeckt. Und sonst müssten Sie mich nochmals fragen, dann kann ich vielleicht antworten. Und auch das Thema der Kleiderordnung, ich glaube, das müsste man einmal juristisch genau anschauen, ob das Thema auch unter Nötigung fällt, wenn man die Kinder zwingt, irgendwie spezifisch, für uns kulturfremd, angezogen zu sein. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das auch unter dem Thema Nötigung zu subsumieren wäre, aber da möchte ich mich nicht zu sehr auf die Äste hinauslassen.Dann wurde noch zu Seite 39 die Frage gestellt, wie der Austritt geregelt ist. Ich glaube, hier ist wichtig zu berücksichtigen: Man entlässt ja nicht jemanden einfach aus einer Haftanstalt, sondern das wird dann auch richterlich geprüft, insbesondere weil wir in vielen Fälle eine vorzeitige Entlassung haben. Dann erfolgt ein Urteil, da werden auch psychologische Gutachten gemacht, da wird auch geschaut, ob jemand dafür bereit ist. Und in vielen Fällen werden die Täter dann auch nach dem Austritt begleitet, also die entlässt man nicht einfach so nach einer 20-jährigen Haft in die totale Freiheit, sondern das wird sehr sorgfältig gemacht. Aber dass der Hinweis darauf in den Materialien fehlt, dass das diesbezüglich nicht so sorgfältig abgehandelt wurde, da mag ich Ihnen durchaus recht geben. Und dann haben sie noch gefragt, an welche Stelle man sich wendet, oder die Jugendlichen und Kinder sich wenden können, wenn sie sich Gehör verschaffen möchten. Das ist im Kinder- und Jugendgesetz geregelt. Es gibt Kinderbeauftragte, wir selber nennen sie Jugendarbeiter, die haben wir in jeder Gemeinde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Frau Ministerin. Diese Hinweise auf die Genitalverstümmelung, die hatte ich auch gefunden, da hatte ich zwei Mal darauf hingewiesen. Und eben bei der Zwangsverheiratung, da war ich nicht fündig geworden. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie das eben jetzt gefunden haben. Es ist unter schwerer Nötigung und nicht unter erpresserischer Entführung, wie ich vermutet hatte, zu finden. Und die andere Frage - ich erwarte jetzt keine Antwort: Mir erscheint diese Frage, was die Kleiderordnung anbetrifft, aber eine wichtige Frage. Aber ich habe völliges Verständnis dafür, wenn das jetzt nicht besprochen, diskutiert und geklärt wird. Ich wollte das in den Raum stellen, dass es verschiedene Formen von Diskriminierung aufgrund der Sexualität gibt. Ich wollte das einfach festhalten, ich erwarte keine Erklärung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich möchte zur Kleiderordnung doch noch was sagen. Es fällt jetzt aber vielleicht nicht unmittelbar in meinen Zuständigkeitsbereich, aber da befinden wir uns natürlich auf sehr dünnem Eis mit der Kleiderordnung. Denn manche Eltern möchten nicht, dass ihre Kinder mit einem - aber dann sprechen wir von den Töchtern - mit einem Trägertop in die Schule gehen. Dann gibt es gewisse Schulen, die vorschreiben, wie hoch die Hose sitzen muss, damit es ordentlich ist. Und da sind wir natürlich in einem heiklen Bereich drin. Also ich denke, bei minderjährigen Kindern haben Eltern ein gewisses Recht, den Kindern Vorschriften zumachen, das entspricht auch unserer Tradition hier in Liechtenstein, dass das die Eltern dürfen und es auch sollen. Da haben nicht nur die Schulen Pflichten. Und wenn wir dann auf die schulische Komponente kommen, gibt es ja immer wieder Gerichtsurteile und auch Diskussionen darüber, ob ein Kind mit Kopftuch oder ein Lehrer mit Kopftuch in der Schule sein darf oder nicht. Also wir befinden uns in einem ganz breiten und ganz heiklen Gebiet, und ich glaube, es wäre falsch - aber Sie haben das auch nicht gefordert -, wenn wir versuchen würden, das Thema Kleiderordnung relativ banal in einem Strafgesetzbuchartikel zu erledigen, weil wir auch bei uns in Liechtenstein ganz unterschiedliche Ansichten davon haben, was eine angepasste Kleiderordnung für welchen Anlass und für Kinder in welchem Alter ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, werden wir uns jetzt zuerst dem Antrag der Regierung zuwenden und bei Zustimmung anschliessend die Gesetzesvorlage über die Abänderung des Strafgesetzbuches beraten. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag der Regierung zu verlesen. Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt, somit können wir uns dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches zuwenden. Wir befinden zuerst über Eintreten. Wer für Eintreten auf die Gesetzesänderung ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Ebenfalls einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen, somit können wir mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage beginnen. § 64 Abs. 1 Ziff. 4 und 4a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 64 Abs. 1 Ziff. 4 und 4a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir nehmen die 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches vor. § 64 Abs. 1 Ziff. 4 und 4a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 64 Abs. 1 Ziff. 4 und 4a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion. Wir stimmen ab.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Somit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 33 erledigt.-ooOoo-