Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (Nr. 43/2015); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 35: Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 43/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Bei der vorliegenden Gesetzesänderung handelt es sich nicht einfach um eine zusätzliche Regulierung, sondern um eine Beseitigung einer Überregulierung. Und von daher ist sie grundsätzlich schon einmal zu begrüssen. Worum geht es konkret? Im Rahmen von ersten Anträgen auf Umwandlung von Investmentunternehmen in alternative Investmentfonds wurde eine Überregulierung im Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds festgestellt. Im uns allen bekannten AIFMG ist vorgesehen, dass die Umwandlung über eine Strukturmassnahme zu erfolgen hat. Diese Strukturmassnahme stellt eine sogenannte andere Strukturmassnahme dar, für welche das Verschmelzungsregime sinngemäss Anwendung findet. Diese Regelung ist für die Verwalter mit einem hohen Verwaltungs- und im internationalen Vergleich hohen Kostenaufwand verbunden. Sie stellt für die Verwaltungsgesellschaften ein Hindernis für die angestrebte Umwandlung von Investmentunternehmen in AIF dar. Dasselbe gilt auch für andere für die Fondsindustrie wichtigen Massnahmen, wie die Vornahme eines Wechsels des Verwalters, Sitzverlegungen oder auch die Durchführung eines Rechtsformwechsels. Der hohe Verwaltungs- und Kostenaufwand führt nachweislich zu einem Wettbewerbsnachteil für den liechtensteinischen Fondsstandort. Die Regierung möchte diese Regelung, welche über die Erfordernisse der Richtlinie hinausgeht, zum Nutzen des Fondsstandortes Liechtenstein nun beseitigen. Die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes ist der Regierung gerade angesichts des wirtschaftlichen Potenzials der Branche ein besonderes Anliegen. Selbstverständlich im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes. Die einzelnen Abänderungen erfolgen auch im Einvernehmen mit allen betroffenen Verbänden und der FMA.Ich begrüsse diese Regierungsvorlage im Sinne der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Fondsplatzes. Wie es im Bericht heisst, verfolgt die Regierung das Ziel, EWR-Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, keiner strengeren Umsetzung zuzuführen als von dem jeweiligen EWR-Rechtsakt vorgegeben. Es sei denn, es sprechen besondere Gründe dafür. Letzteres sei insbesondere im Bereich der gegenständlichen Strukturmassnahmen aber nicht der Fall. Viel mehr führt die bestehende Regelung zu verschiedenen Mehraufwendungen bei der Fondsindustrie, aber auch bei der FMA. Ich vertrete ebenfalls die Position, dass es vom Grundsatz her keine gesetzliche Regelung geben sollte, die zu einem nationalen Gold-Plating führt, das heisst zu einem national strengeren Recht, als von den europäischen oder sonstigen Vorgaben gefordert wird. Darüber hinaus gilt es, unnötige Wettbewerbsnachteile zu vermeiden beziehungsweise zu beseitigen. Ich möchte die Regierung ermuntern, auch in anderen Bereichen zu prüfen, ob es ein solches Gold-Plating gibt und entsprechende Abänderungs- respektive Verbesserungsvorschläge dem Landtag zu unterbreiten. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage soll das Gesetz über die alternativen Investmentfonds abgeändert werden. Mein Vorredner Alois Beck hat die Vorlage bereits sehr gut beschrieben. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen - zusammengefasst - die im internationalen Vergleich sehr hohen Gebühren abgeändert werden. Diese führten zu einem Wettbewerbsnachteil für den liechtensteinischen Fondsstandort. Aufgrund des einheitlichen Verständnisses der Marktteilnehmer wurde auf eine formelle Vernehmlassung verzichtet. Mit dieser Vorlage wird ein bisheriger Wettbewerbsnachteil für den liechtensteinischen Fondsstandort beseitigt und somit die Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Fondsplatzes gestärkt. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für diese wohlwollende Aufnahme der Vorlage und möchte noch kurz erwähnen, dass wir festgestellt haben, dass es im Nebenerlass UCITS-Gesetz noch einen Korrekturbedarf gibt. Ich möchte das kurz ausführen: Im bestehenden UCITS-Gesetz ist in Art. 11 Abs. 2 wie folgt ausgeführt: «Die Änderungen nach Abs. 1 sind nach der Genehmigung durch die FMA durch die Verwaltungsgesellschaft zu veröffentlichen. Sie werden zum Beginn des 20. Tages nach der Veröffentlichung wirksam.» Hier gibt es also keinen Verweis auf die Bst. a bis f. Nun - der Korrekturvorschlag sieht so aus, dass man den Art. 11 Abs. 2 wie folgt abändert: «Die Änderungen nach Abs. 1 sind nach der Genehmigung durch die FMA von der Verwaltungsgesellschaft zu veröffentlichen. Änderungen nach Abs. 1 Bst. a bis f werden zu Beginn des 20. Tages nach der Veröffentlichung, alle übrigen Änderungen mit der Genehmigung durch die FMA wirksam.»Ich möchte das kurz begründen. In dieser Bestimmung wird eine Korrektur eines technischen Versehens in der Weise vorgenommen, dass im zweiten Satz klargestellt wird, dass die verzögerte Genehmigungswirkung «20 Tage nach der Veröffentlichung» nur im Fall von Änderungen nach Abs. 1 Bst. a bis f zum Tragen kommt. Übrige Änderungen, die, weil es sich in Abs. 1 um keine abschliessende Liste handelt, das heisst, die insbesondere eben auch möglich sind und häufig anfallen - zum Beispiel Änderungen von Gebühren, Kosten und so weiter -, die sollen bereits mit der Genehmigung durch die FMA wirksam sein. Die Korrektur ist für den Markt von Bedeutung und stellt nur einen Zustand her, wie er bis vor Abänderung des Art. 11 UCITS-Gesetzes im März dieses Jahres immer möglich war. Es scheint selbstverständlich, dass die aufgrund der verabschiedeten Abänderung eingetretene Verschlechterung vom Gesetzgeber nicht gewollt sein konnte. Und deshalb werde ich diesen Antrag dann beim Nebenerlass zum UCITS-Gesetz stellen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weitere Wortmeldung. Wir stimmen über Eintreten ab.Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die erste Lesung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmendfonds durch Artikelaufruf vor. Art. 19 Abs. 1, 2 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1, 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 90 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 91 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 109 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 109 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 185 Abs. 1, 5 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 185 Abs. 1, 5 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 187 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 187 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 185 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 185 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir haben die Gesetzesvorlage in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Anhang 1 Abschnitt C Ziff. 1 Bst. f Unterbst. aa, gg, qq und rr werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt C Ziff. 1 Bst. f Unterbst. aa, gg, qq und rr stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Ziff. I Bst. B wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Ziff. I Bst. B steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Art. 93 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 93 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Wie bereits einleitend erwähnt, bitte ich darum, den Art. 11 Abs. 2 aufzunehmen. Ich wiederhole gerne nochmals, wie er heute lautet. Der Abs. 2 lautet wie folgt: «Die Abänderungen nach Abs. 1 sind nach der Genehmigung durch die FMA durch die Verwaltungsgesellschaft zu veröffentlichen. Sie werden zum Beginn des 20. Tages nach der Veröffentlichung wirksam.» Und neu lautet Abs. 2 wie folgt: «Die Änderungen nach Abs. 1 sind nach der Genehmigung durch die FMA von der Verwaltungsgesellschaft zu veröffentlichen. Änderungen nach Abs. 1 Bst. a bis f werden zum Beginn des 20. Tages nach der Veröffentlichung, alle übrigen Änderungen mit der Genehmigung durch die FMA wirksam.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es hierzu Wortmeldungen?Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir die Vorlagen in 1. Lesung beraten.
Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Wie wir gesehen haben, hat es überhaupt keine Fragen oder Kommentare und so weiter gegeben. Ich möchte deshalb beantragen, da die Vorlage völlig unbestritten ist, eine abschliessende Behandlung dieser Vorlagen zu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wird abschliessende Behandlung beantragt.Abg. Wolfgang Marxer
Zu diesem Antrag möchte ich doch eine Rückfrage stellen. Ist eine zeitliche Dringlichkeit gegeben? Und der Grund ist, Sie haben einen Ergänzungsantrag, den wir nicht schriftlich vor uns haben wie auch die Begründung. Ich habe keine Zweifel, dass alles richtig ist und seine Richtigkeit hat, aber ich hätte eigentlich erwartet, dass das in der Stellungnahme auf die 2. Lesung hin schriftlich vorliegt und begründet wird, sodass dann in der 2. Lesung das - ich sage jetzt - sauber behandelt werden kann. Also wenn es keine zeitliche Dringlichkeit gibt, werde ich dem Antrag nicht zustimmen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich hätte noch eine Frage. Haben Sie Ihren Abänderungsantrag mit den Vernehmlassungsteilnehmern abgestimmt oder mit den betroffenen Personen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zur ersten Frage. Es ist im Interesse der Marktteilnehmer, dass diese Abänderung so rasch als möglich umgesetzt wird. Wir haben aber trotzdem nicht den Antrag auf abschliessende Lesung gestellt, weil wir natürlich auch zuerst abwarten wollten, wie der Landtag darauf reagiert. Für den Markt ist es wichtig, dass es rasch umgesetzt wird.Zur zweiten Frage des Abg. Thomas Vogt: Die abgeänderte Bestimmung wurde mit dem Fondsverband, der FMA und dem Rechtsdienst abgestimmt. Wie gesagt, auch hier handelt es sich um eine Erleichterung, dass eben nicht diese Frist von 20 Tagen für sämtliche dieser Punkte zum Tragen kommt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef, ich bin jetzt nicht ganz happy mit Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Marxer. Er hat gefragt, ob es eine Dringlichkeit gibt und Sie haben gesagt, ja, die Marktteilnehmer wären froh, wenn es rasch erfolgen würde. Reicht das auch noch nach der Sommerpause?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Da die Abänderungen mit den betroffenen Verbänden abgeklärt wurden und ich denke, für den Markt ist es gut, wenn die Regelung möglichst schnell in Kraft tritt, bin ich für eine 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ja, Herr Abg. Pio Schurti. Sie haben recht, es ist keine zeitliche Dringlichkeit in dem Sinne, dass diese Vorlage jetzt abschliessend behandelt werden muss, das ist richtig. Deshalb hat die Regierung ja auch nicht den Antrag auf abschliessende Behandlung gestellt. Für den Markt ist es relevant, dass diese Änderung rasch in Kraft tritt. Wir können auch warten und die Vorlage im September das zweite Mal behandeln. Das ist für mich aus Regierungssicht kein Problem. Wir können dann auch den Änderungsantrag nochmals begründen. Von Marktsicht ist es einfach wichtig, dass die Änderung rasch umgesetzt wird, und je rascher, desto besser. Und die Frage ist, wie der Landtag mit diesem Thema umgehen möchte. Aber ich bin offen, ich kann den Antrag des Abg. Alois Beck sicher unterstützen, weil es im Interesse des Marktes ist und diese Bestimmung, die ich noch eingebracht habe, auch mit dem Markt abgestimmt ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Nur kurz, es gibt natürlich keine rechtliche oder derartige Dringlichkeit. Es ist einfach so, dass auf diesem Markt die Entwicklung relativ rasch vorangeht. Die Konkurrenz schläft überhaupt nicht. Wenn solche offensichtlichen Wettbewerbsnachteile bestehen, gehen viele Geschäfte einfach weg oder entstehen überhaupt nicht. Und hier geht es letztlich auch um staatliche Einnahmen. Es geht da nicht darum, ob einzelne Marktteilnehmer hier Vorteile hätten, überhaupt nicht - es geht darum, dass letztlich damit auch entsprechende Steuereinnahmen generiert werden können. Das ist meine Motivation.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte eine Aussage machen im Sinne eines Stimmungsbildes. Ich kann die Begründungen des Regierungschefs sehr gut nachvollziehen. Ich erwarte keine neue Erkenntnis, wenn wir im Sommer dieses Thema noch einmal behandeln. In diesem Sinne würde ich dem Vorschlag folgen und jetzt diese Vorlage behandeln. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich hätte noch eine Zusatzfrage: Im Bericht und Antrag sind bei den Inkrafttretensbestimmungen keine Daten genannt. Es heisst einfach dann: Es wird in Kraft gesetzt nach Ablauf der Referendumsfrist. Wenn wir jetzt die 2. Lesung machen, kann die Regierung dann ein Datum festlegen, wann das in Kraft gesetzt wird? Können Sie hierzu bitte noch eine Aussage machen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Das Inkrafttretensdatum würde auf den 1. August festgesetzt.Landtagspräsident Albert Frick
Damit wäre auch diese Frage geklärt und wir können über den Antrag auf abschliessende Beratung abstimmen.Wer mit abschliessender Beratung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einer abschliessenden Behandlung zugestimmt. In diesem Falle stelle ich Antrag auf 2. Lesung durch Gesetzesaufruf. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt.-ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die verwalter alternativer investmentfonds
Landtagspräsident Albert Frick
Somit können wir die 2. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds per Gesetzesaufruf vornehmen. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Der Form halber zu III. Inkrafttreten: Es müsste dann im Abs. 1 wie folgt lauten: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. August 2015 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Auch hier zu II. Inkrafttreten müsste das Datum auf den 1. August 2015 festgesetzt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann kommen wir wiederum zur Schlussabstimmung.Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über bestimmte organismen für gemeinsame anlagen in wertpapieren
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Auch hier muss unter II. Inkrafttreten das Datum auf 1. August 2015 festgelegt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung.Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 35 erledigt. -ooOoo-