Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes, des Bankengesetzes sowie des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Nr. 54/2015); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 36: Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes, des Bankengesetzes sowie des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 54/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck
Wenn sich hier niemand vordrängt, melde ich mich einmal. Ich glaube, es ist nicht nötig, dass man vertieft auf diese Vorlage eingeht, der Landtag hat sich bereits vor einiger Zeit in 1. Lesung damit beschäftigt. Durch die bekannte Problematik der Verzögerung hinsichtlich der Aufnahme der EU-Aufsichtsstrukturen wurde das für die 2. Lesung damals herausgenommen. Und jetzt erscheint das Ganze wieder in dieser Vorlage. Ich möchte lediglich die Regierung noch fragen nach der faktischen Relevanz. Im 2013 war es so, dass die Landesbank und Swisspartners ein solches Finanzkonglomerat darstellten. Ansonsten gab es das auf dem Platz nicht und jetzt sind die Swisspartners, glaube ich, mittlerweile auch verkauft. Wie ist da der aktuelle Stand der Dinge? Ich bitte hier die Regierung um entsprechende Auskünfte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Auch wir begrüssen Eintreten auf diese Vorlage. Einfach der Umstand, den der Abg. Beck schon erwähnt hat - es geht hier im Kern um die Übernahme von zwei Richtlinien. Beide wurden schon in 1. Lesung im Jahre 2013 behandelt. Eine Richtlinie wurde aufgrund der bekannten Verzögerungen bezüglich der europäischen Organismen, die noch nicht gegründet waren oder die in Gründung waren, wieder aus der Vorlage entnommen. Und jetzt geht es eigentlich um die Umsetzung dieser zweiten Richtlinie 2011/89/EU. Ich sage einmal, theoretisch könnten wir diese auch gleich in 2. Lesung behandeln, weil wir sie in 1. Lesung behandelt haben. Doch die Regierung hat es vorgezogen, richtigerweise vorgezogen, dies in einer neuen Vorlage zu präsentieren und das eigentlich korrekt in 1. und 2. Lesung umfassend zu behandeln. Dem spricht nichts entgegen. Ich danke der Regierung für diesen Weg und wir begrüssen Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Kurz zur Frage des Abg. Alois Beck: Also aktuell gibt es kein Finanzkonglomerat nach dem FKG im Bankenbereich. Auch im Versicherungsbereich gibt es aktuell kein Finanzkonglomerat, in dem die FMA die Stelle eines Koordinators einnimmt. Aktuell sind allerdings zwei Versicherungsunternehmen Teil eines unter ausländischer Aufsicht stehenden Finanzkonglomerats. Konkret sind dies die Uniqa Versicherung AG und die Fortuna Lebens-Versicherungs AG.Aufgrund des geringeren Konzernanteils, also deutlich unter 1%, sind wir in die Finanzkonglomeratsaufsicht für diese beiden Unternehmen nicht direkt eingebunden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Der Landtag hat Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Finanzkonglomeratsgesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 1 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1 Bst. b, c, e, f, g, i Ziff. 4, Bst. n, o, p, r, t, w und x werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. b, c, e, f, g, i Ziff. 4, Bst. n, o, p, r, t, w und x stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Abs. 1 Bst. e und f sowie Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 1 Bst. e und f sowie Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Ziff. I Unterziff. 2 Bst. b und Ziff. II werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Ziff. I Unterziff. 2 Bst. b und Ziff. II stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Finanzkonglomeratsgesetz in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die abänderung des bankengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.Art. 3a Abs. 1 Ziff. 31 und 32 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3a Abs. 1 Ziff. 31 und 32 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 2 Schlusssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 2 Schlusssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63a Abs. 4 Einleitungssatz und Abs. 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63a Abs. 4 Einleitungssatz und Abs. 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes in 1. Lesung beraten.
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gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die verwalter alternativer investmentfonds
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Art. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds in 1. Lesung beraten.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bitte Sie, diese Vorlage aufzubehalten. Aufgrund des Faktes, dass keine Diskussion geführt wurde und keine Fragen gestellt worden sind, die offen geblieben sind, wird die Regierung keine separate Stellungnahme verabschieden, sondern diese Vorlage für die 2. Lesung verwenden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Da es keine Fragen gab, beantrage ich hiermit diese Vorlage auch in 2. und abschliessender Lesung zu behandeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es hierzu weitere Wortmeldungen?Es wurde beantragt, die Vorlagen in 2. Lesung abschliessend zu beraten. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen zugestimmt. Damit können wir die 2. Lesung vornehmen. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des finanzkonglomeratsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte, mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes zu beginnen. Art. 1 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Ich stelle jetzt noch Antrag auf Gesetzesaufruf, das würde die ganze Sache noch beschleunigen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung, damit können wir die Vorlagen über Gesetzesaufruf lesen. Ich bitte noch einmal, die erste Vorlage zu lesen.Das Gesetz über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des bankengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte, das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes zu lesen. Das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen.-ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die verwalter alternativer investmentfonds
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte, das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds zu lesen. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Damit haben wir die Vorlagen abschliessend behandelt und haben Traktandum 36 erledigt. -ooOoo-