Abänderung des Grundverkehrsgesetzes (GVG), des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie des Steuergesetzes (SteG) (Nr. 59/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort und kommen zu Traktandum 39: Abänderung des Grundverkehrsgesetzes, des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Steuergesetzes.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 59/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Mit der Verwaltungsreform ist es passiert. Ein Amt war plötzlich für die Durchführung und gleichzeitig für die Kontrolle von Grundverkehrsgeschäften zuständig. Ein unhaltbarer Zustand für einen Rechtsstaat. Der vorliegende Bericht und Antrag behebt diesen Missstand und das ist gut so. Der Vorschlag der Regierung, alle Grundverkehrsgeschäfte in Zukunft über eine einzige Grundverkehrskommission zu regeln, fand auch bei den Gemeinden Zustimmung. Ein Grundverkehrsgeschäft ist nicht banal und es geht um viel Geld und ein noch wertvolleres Gut, das nicht vermehrt werden kann - um Grund und Boden. Ein dreiköpfiges Gremium mit einem rechtskundigen Präsidenten und einem ebensolchen Stellvertreter soll in Zukunft über den Grundverkehr entscheiden. Es findet also eine Professionalisierung statt und auch eine Entpolitisierung. Die neue Grundverkehrskommission soll als unabhängige, weil weisungsungebundene, Kommission entscheiden können, so die Auskunft des zuständigen Ministers Thomas Zwiefelhofer gegenüber der Finanzkommission. Beschwerden über Entscheide werden von der Verwaltungsbeschwerdekommission behandelt. Die Professionalisierung und Entpolitisierung können als positiv bewertet werden, wie auch die Vereinfachung des Systems. Wo früher vier Behördengänge notwendig waren, sind es in Zukunft nur noch diese drei: Grundverkehrskommission, dann Steueramt, dann zum Grundbuch. Es ist gut, dass nun endlich die Stiftungen klar geregelt sind und nicht mehr als Schlupfloch zur Umgehung des Grundverkehrsgesetzes dienen können. All des ganzen Lobes für diese Vorlage zum Trotz, gibt es einige Details, die es zur Vorlage noch zu klären gibt, respektive bitte ich die Regierung, hierzu Stellung zu beziehen. In Zukunft soll der Präsident der Grundverkehrskommission entscheiden können, ob ein Geschäft bewilligungspflichtig ist oder nicht. Ohne dem oder der zukünftigen Inhaberin dieser Position etwas unterstellen zu wollen, meine ich, es müssten mindestens zwei Mitglieder der GVK involviert sein. Verkäufer und Käufer haben kein vitales Interesse an einer Beschwerde, auch wenn das Grundverkehrsgeschäft nicht korrekt abgewickelt worden ist. Die Argumentation, dass es bei einem Richter ähnlich ist, gilt nicht. Denn bei einem Richterspruch gibt es praktisch immer einen Sieger und einen Unterlegenen. Auch das Argument, dass die Vorsteher heute das gleiche Recht innehaben, allein zu entscheiden, ob ein Geschäft genehmigungspflichtig ist oder nicht, hinkt aus meiner Sicht. Hier ist das Risiko zumindest auf elf Personen im Land verteilt.Die Begründung, dass die Geschäfte rasch erledigt sein müssen und die GVK, also diese Kommission, nicht häufig tage und daher der Präsident das alleine entscheiden solle, hinkt aus meiner Sicht ebenso. Ein Grundstück oder ein Stockwerkeigentum wird nicht einfach so schnell gekauft. Es ist ja nicht ein Kilo Mehl, welches ich im Lebensmittelgeschäft hole, sondern etwas sehr teures und rares. Da darf ich schon erwarten, dass auf eine Bewilligung der GVK 14 Tage gewartet werden muss. Offenbar gibt es auch etliche Personen, die ein Grundstück sich oder seiner Liebsten zu Weihnachten schenken. Auf den Jahresendspurt kann die GVK ohne Probleme wöchentlich tagen. Hierzu wird die Präsidentin oder der Präsident sicherlich rasch das richtige Gespür entwickeln.Dann auch noch die Frage: Warum nur drei Mitglieder? Ist das üblich? Oder wird hier aus Überlegungen des Sparens oder aus einem Effizienzsteigerungswunsch das Kind mit dem Bade ausgeschüttet? Fünf Mitglieder wären für diese wichtige Kommission angemessen. Auf Seite 80 weist die Regierung auf eine allfällige Finanzierungslücke hin und schlägt vor, diese Lücke vom Land mit 80% und von den Gemeinden mit 20% zu decken. Die Gebühren müssen auf jeden Fall kostendeckend sein, meine ich. Dies muss der Landtag bei der Entschädigung des GVK-Präsidenten und dessen Stellvertreter berücksichtigen oder aber die Gebühren entsprechend anheben.Wer mit der GVK zu tun hat, besitzt ein nicht unerhebliches Vermögen und soll daher für die verursachten Kosten voll aufkommen. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit, die Steuerzahler, für diese Gebühren aufkommen oder mitaufkommen sollen. Ein Grossteil der Einwohner Liechtensteins werden nie in der Lage sein, mit Grund und Boden zu handeln. Eventuell sollte es, statt einen fixen Betrag zu setzen, stattdessen einen Minimalbetrag in Kombination mit grundsätzlich wertabhängigen Gebühren geben. Wir sind der Meinung, die Bestrebungen, eine gute gesetzliche Handhabe bei Grundverkehrsgeschäften zu haben, dürfen mit dieser Gesetzesvorlage nicht enden. Es gibt weiteren Handlungsbedarf. Die oft beobachtete Umgehung der Intention des Gesetzes, Hamsterkäufe von Grundstücken, brauchen weiterhin eine gesetzliche Antwort. Stichworte dabei: Überbauungstatbestand, Wohnbedürfnis. Ich fasse zusammen: Auf die 2. Lesung hin bitte ich die Regierung, Stellung zu nehmen zur angesprochenen Finanzierung und dem Gebührenmodell sowie zu folgenden Fragen: - Wie wird effektiv mit einem Fehlentscheid des Präsidenten umgegangen, wenn dieser alleine entscheidet, ob ein Geschäft genehmigungspflichtig ist oder nicht?
- Was geschieht, wenn nach Abschluss des Grundverkehrsgeschäftes - also der Eintragung des Grundbuchs - sich herausstellt, dass das Grundverkehrsgeschäft nicht rechtens war?
- Was geschieht, wenn dies sofort oder erst nach zehn Jahren herauskommt und das Grundstück bereits weiter veräussert oder bebaut wurde?
- Welche Gründe sprechen für, welche gegen eine fünfköpfige Kommission?
Die Freie Liste begrüsst es, dass die Regierung diesen Bericht und Antrag in den Landtag einbringt und ist für Eintreten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage soll insbesondere das Grundverkehrsgesetz abgeändert werden. Und ich möchte mich beim Herrn Justizminister für die Ausarbeitung dieser Vorlage bestens bedanken. Die Schwerpunkte dieser Vorlage sind die Errichtung einer zentralen Grundverkehrskommission, eine gesetzliche Regelung des Grunderwerbs durch Stiftungen und Grunderwerb unter einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise.Zum ersten Punkt, der Errichtung einer zentralen Grundverkehrskommission: Bis anhin ist es so, dass in Grundverkehrssachen die Gemeindegrundverkehrskommission in erster Instanz entscheidet. Die Gemeindegrundverkehrskommissionen wurden mit dem Grundverkehrsgesetz aus dem Jahre 1923 eingeführt. Die Gemeindegrundverkehrskommissionen würden somit in acht Jahren ihr 100-jähriges Bestehen feiern. Die Grundverkehrskommissionen sollen nun jedoch abgeschafft werden und es soll auf Landesebene eine Grundverkehrskommission eingerichtet werden. Dieser Schritt wurde, soweit ersichtlich, insbesondere von den Gemeinden begrüsst und ist auch aus meiner Sicht sinnvoll, um eine Vereinheitlichung der Genehmigungspraxis herbeizuführen. Es soll nunmehr eine unabhängige Kommission ausserhalb der Landesverwaltung geschaffen werden. Gegenüber der Errichtung einer solchen Kommission ausserhalb der Landesverwaltung bin ich jedoch skeptisch. Die Erstellung eines grundverkehrsrechtlichen Antrags samt der Zusammenstellung der für den Antrag benötigten Unterlagen, ist vielfach keine leichte Aufgabe. Heutzutage ist es oft so, dass der Erwerber eines Grundstücks oder dessen Rechtsvertreter vor Einreichung eines Antrags mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder mit dem Vorsteher einer Gemeinde Rücksprache hält, ob ein angedachtes Grundstücksgeschäft genehmigungsfähig ist oder nicht. Dies ist meines Erachtens ein sehr kundenfreundlicher Ansatz. Ein potenzieller Erwerber weiss somit bereits in einem frühen Stadium, ob ein Grundstückskaufvertrag genehmigt wird oder nicht. Die für den Grundverkehr zuständige Person bietet den Bürgern auch oft Hilfestellungen an, wie ein Antrag gestellt werden muss, damit dieser den Anforderungen des Grundverkehrsgesetzes entspricht. Dies erspart dem Erwerber oft unnötige Leerläufe und Kosten. Diese Beratungstätigkeit würde bei einer gerichtsähnlichen Kommission wohl vollständig wegfallen. Meine Befürchtung besteht mit der neu angedachten Kommission nunmehr darin, dass diese Kundenfreundlichkeit verloren geht und die potenziellen Erwerber keinen Ansprechpartner in grundverkehrsrechtlichen Fragen mehr haben. Es ist zu befürchten, dass ein Antrag bei dieser Kommission eingereicht wird, ohne dass man irgendwelche Anhaltspunkte hat, ob ein Antrag voraussichtlich genehmigt wird oder nicht. Die Hilfestellung für den Bürger würde verloren gehen und es würden wohl viele frustrierte Aufwände entstehen. Eine Lösung, um dieses Problem zu lösen, könnte wohl sein, dass man eine Grundverkehrsstelle bei einem Amt oder der Regierung ansiedelt, bei welcher der Bürger auch entsprechende Beratung oder Hilfestellung erhält. Wir haben gegenständlich im Landtag seit etlichen Jahren wieder einmal die Möglichkeit, die Fragen zu diskutieren, inwieweit das Grundverkehrsgesetz heute noch angemessen ist, inwiefern das heutige Grundverkehrsgesetz heute noch Sinn macht und inwiefern das Ziel des Grundverkehrsgesetzes, die Streuung des Grundeigentums, erreicht wird. Meines Erachtens ist die Sinnhaftigkeit des Grundverkehrsgesetzes in einigen Bereichen zumindest fraglich. In bestimmten Konstellationen führt das Grundverkehrsgesetz gerade zu einer ungewollten Hortung von Liegenschaften, welche dazu führt, dass für bestimmte Liegenschaften de facto kein Erwerber ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Solche Liegenschaften sind somit nahezu unverkäuflich. Bei Wohnliegenschaften macht für mich die Zielsetzung des Grundverkehrsgesetzes, die Streuung von Grundeigentum noch einen gewissen Sinn. Bei Betriebsliegenschaften bezweifle ich jedoch stark, dass die Zielsetzung noch zeitgemäss ist. Meines Erachtens behindert der Grundverkehr im Zusammenhang mit Betriebsliegenschaften nicht unerheblich das Geschäftsleben und ich würde eine Befreiung der Betriebsliegenschaften von der Genehmigungspflicht begrüssen. Die Regierung steht einer Beschränkung des Grundverkehrs auf Wohnliegenschaften skeptisch gegenüber. Die Regierung begründet ihre eher ablehende Haltung auf eine Beschränkung auf Wohnliegenschaften mit einer möglicherweise bestehenden EWR-Inkompatibilität und mit einer Rechtsunsicherheit dahingehend, welche Liegenschaften als Betriebsliegenschaften eingestuft würden und welche nicht.Meines Erachtens vermag zumindest das Argument der EWR-Inkompatibilität nicht zu überzeugen, gibt es doch beispielsweise in Österreich in fast jedem Bundesland ein eigenes Grundverkehrsgesetz. Diese Grundverkehrsgesetze sind, soweit ersichtlich, auf bestimmte Liegenschaftsarten eingeschränkt. Hier wird zwischen dem sogenannten grünen, dem grauen und dem blauen Grundverkehr unterschieden. Der grüne Grundverkehr betrifft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, der graue Grundverkehr betrifft Baugrundstücke und der blaue Grundverkehr betrifft den Verkehr mit Seeflächen. Es gibt in Europa somit Länder, welche das Erfordernis einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung auf bestimmte Liegenschaftstypen beschränken und dies im Einklang mit dem EWR-Recht steht. Die Bedenken der Regierung in Bezug auf eine bestehende Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Zonenzugehörigkeit würde wohl tatsächlich bestehen, wäre meines Erachtens aber sicherlich lösbar.Ich möchte an dieser Stelle dem Herrn Justizminister nochmals bestens für die Vorlage danken und bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Gesetzesvorlage sieht vor, die bisher elf Gemeindegrundverkehrskommissionen abzuschaffen und anstelle dieser eine zentrale Grundverkehrskommission mit drei Mitgliedern einzusetzen. Im gleichen Zuge wird das bestehende Kontroll- und Beschwerderecht der Regierung aufgehoben, sodass als Rechtsweg für die Antragsteller die Verwaltungs- und Beschwerdekommission beziehungsweise der Verwaltungsgerichtshof die weiteren Beschwerdeinstanzen sind. Als weitere Gründe der Grundverkehrsrevision neben der Entlastung der Gemeinden und die Vereinfachung des Verfahrens, führt die Regierung die doppelte Zuständigkeit des Amtes für Justiz im Bereich des Grundverkehrs auf. Diese doppelte Zuständigkeit hat sich die Regierung mittels der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 28. März 2013 selbst gegeben, indem die Regierung die Zuständigkeit des Beschwerde- und Gegenäusserungsrechts gemäss Grundverkehrsgesetz von der Regierung zum Amt für Justiz verschoben hat. Ich führe dies an dieser Stelle explizit aus, da ich diese Verordnung, die sich die Regierung vor zwei Jahren selbst auferlegt hat, ebenfalls nicht als eine sinnvolle ansehe. Diese Doppelspurigkeit lässt sich jedoch mit einer alternativen Lösungsvariante problemlos lösen. Nun, was ich positiv finde - wie auch praktisch alle Vernehmlassungsteilnehmer -, ist, dass die elf Gemeindegrundverkehrskommissionen aufgelöst und an ihrer Stelle eine zentrale Grundverkehrsbehörde installiert wird. Dies bildet eine Straffung der Struktur und eine Vereinfachung der Wege. Bei zwei zentralen, von der Regierung im vorliegenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes vorgeschlagenen Regelungen, vertrete ich jedoch eine andere Lösungsform, wie sie auch von mehreren Vernehmlassungsteilnehmern in Vorschlag gebracht wurde und soeben vom Abg. Thomas Vogt. Es geht dabei um die Frage der Organisation beziehungsweise der Ausgestaltung einer Grundverkehrsbehörde und damit um die Frage, wo die Behörde organisatorisch künftig zugeordnet werden soll. Und es geht um das Thema des Grunderwerbs unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise.
Zum Punkt 1: Zur Doppelspurigkeit beim Amt für Justiz möchte ich vorausschicken und klarstellen, dass diese Problematik so schnell aufgehoben werden kann, wie sie von der Regierung - übrigens freiwillig, wie ich eben gesagt habe - eingeführt wurde. Die Regierung hat die Zuständigkeit mittels Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung im März 2013 selbst an das Amt für Justiz delegiert. Diese Delegation und damit die doppelte Zuständigkeit des Amts für Justiz kann von der Regierung auch jederzeit wiederum problemlos aufgehoben werden. So komme ich, insbesondere aus der Sicht des Bürgers und Antragstellers, zu einem der wichtigsten Punkte dieser Grundverkehrsgesetzesrevision, welche die Ausgestaltung dieser neuen zentralen Grundverkehrskommission betrifft. Ich bin nicht für ein rechtsunabhängiges Konstrukt der Grundverkehrskommission, sondern für eine Grundverkehrsbehörde, die in ihrer Prüfungs- und Genehmigungsausübung auf der Basis der gesetzlichen Vorlagen eine gewisse Flexibilität und entsprechenden Spielraum hat, wie dies die heutigen Fachstellen in der Verwaltung beziehungsweise bei der Regierung innehaben. Die Ansiedlung dieser Grundverkehrsbehörde gehört aus meiner Sicht in das Umfeld der Regierung und da stehe ich mit dieser Zielsetzung nicht alleine da, wie dies auf den Seiten 29 und 30 des Berichts und Antrags auch zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer vertreten. Eine Gerichtsbarkeit hat zwar den sogenannten Vorteil, dass sie von der Regierung unabhängig entscheidet und eine einheitliche Spruchpraxis entwickelt. Dies birgt jedoch zugleich den grossen Nachteil in sich, dass jeglicher wirtschaftspolitischer Gestaltungsspielraum, den es in der Praxis unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen eben auch gibt, keine Berücksichtigung findet. Dies kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen und ich verwehre mich dagegen, dass eine Grundverkehrsbehörde zu einer rein richterlichen Institution mutiert, die auf der Basis von Spruchregelungen agiert. Dies ist übrigens auch genau der Punkt, warum heute die Regierung als politische Behörde für das zentrale Thema des Grundverkehrs im Land verantwortlich ist. Ich habe Vertrauen zu unserer Regierung, dass sie das Thema Grundverkehr auch künftig professionell handhabt. Anstelle einer unabhängigen Kommission ist deshalb eine zentrale und unabhängige Grundverkehrsstelle im Umfeld der Regierung beziehungsweise der Landesverwaltung zielführender; eine Behörde, die administrativ und organisatorisch in die Verwaltungsabläufe eingebunden ist, jedoch weisungsunabhängig entscheidet. Es werden dadurch auch keine neuen Stellen geschaffen, da sich ja in der Verwaltung heute schon Personen mit diesem Thema beschäftigen. Es wird aus Marktsicht der Bürgerinnen und Bürger wie auch Familienstiftungen fatale Auswirkungen haben, wenn die Beratungsfunktion und die Lösungssuche dem Beurteilungssystem eines Grundverkehrsgeschäftes völlig entzogen wird. In der Vergangenheit war das Thema Grundverkehr - Beschwerderecht der Regierung - beim Ressort Justiz, dann beim Ressort Inneres, dann bei der Regierungskanzlei und jüngst beim Amt für Justiz angesiedelt. Das Problem der Doppelspurigkeit hat sich die Regierung gegeben, diese kann sie auch wieder auflösen. Es ist auch denkbar, dass die Grundverkehrsbehörde aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen auch bei einer Amtsstelle, zum Beispiel beim Amt für Volkswirtschaft, angesiedelt werden kann. So könnte sie, wie dies in der Vernehmlassung ebenfalls in Vorschlag gebracht wurde, nicht nur die Bewilligungsfunktion von Grundverkehrsgeschäften übernehmen, sondern auch die Aufsicht über die Familienstiftungen, sofern man diese Funktion nicht der Stiftungsaufsichtsbehörde zuordnen möchte. Es gibt innerhalb der Verwaltung verschiedene Beispiele, welche auf diese Weise gelöst und umgesetzt sind. Das prominenteste davon ist sicherlich der Datenschutz, der in der Verwaltung eingebunden ist und dennoch völlig weisungsunabhängig ist. Andere Beispiele sind: Heilmittelkontrolle, Regulierungsbehörde Elektrizitätsmarkt, Kommission für Energiemarktaufsicht. Die erwartete Arbeitslast wird von der Regierung im Bericht und Antrag auf der Seite 32 mit einer circa 50-Prozent-Auslastung erwartet. Mit den Gebühren, die erhoben werden, müsste das Ziel einer Selbstfinanzierung möglich sein. Es müsste also nicht einmal eine neue Stelle geschaffen werden, zumal - wie ich bereits erwähnt habe - dieses Aufgabengebiet bereits heute von Spezialisten innerhalb der Verwaltung bearbeitet wird. Dann zu Punkt 2: Betreffend die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist der Art. 5 Abs. 2 von Bedeutung, der neu die Formulierung trägt: «Über das Vorliegen eines berechtigten Interesses hat die Grundverkehrskommission unter Abwägung aller Umstände zu entscheiden. Dabei ist zu Gunsten oder zu Lasten des Erwerbers eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zu erstellen.» Ich teile voll und ganz die Bedenken, die neben verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern insbesondere auch die liechtensteinische Wirtschaftskammer darlegte. Dieser Teilsatz «Es ist zu Gunsten oder zu Lasten des Erwerbers eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zu erstellen» ist zu streichen beziehungsweise so zu formulieren, dass insbesondere auch unter Vornahme einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden ist. Es handelt sich bei der Gesetzesformulierung der Regierung um eine zu offene Formulierung, bei der insbesondere bei einem ablehnenden Fall zu befürchten ist - also zu Lasten -, dass es zu einer restriktiven Spruchpraxis der beabsichtigten unabhängigen Grundverkehrskommission führen wird. Bei einem ablehnenden Fall gibt diese offene Formulierung der künftigen Grundverkehrsbehörde einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum, welcher bei unsachgemässer beziehungweise restriktiver Auslegung zu Marktverzerrungen sowie zur Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit führen kann. Ich führe ein Beispiel dazu auf, wohin dieser Gesetzestext, wie vorgeschlagen, unter Umständen führen kann: Nehmen wir an, der Antragsteller X möchte in der Gemeinde Triesen an zentraler Lage ein Grundstück zu Überbauungszwecken erwerben. X ist zudem Alleineigentümer der Gesellschaft Y, welche aber bereits über ein anderes Grundstück in Triesen verfügt. Dieses andere Grundstück lässt sich jedoch aufgrund der bestehenden Bau- und Zonenordnung nicht entsprechend überbauen. Auf Basis der vorgeschlagenen Gesetzesformulierung in Art. 5 Abs. 2 könnte beziehungweise müsste die Grundverkehrsbehörde den Antrag ablehnen. Das kann doch nicht das Ziel des Gesetzgebers sein. Im Sinne der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, um Überregulierungen zu vermeiden, wäre der Art. 5 Abs. 2 wie folgt anzupassen: Über das Vorliegen eines berechtigten Interesses hat die Grundverkehrsbehörde unter Abwägung aller Umstände, insbesondere auch unter Vornahme einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, zu entscheiden.Ich ersuche die Regierung, diese beiden Punkte dieser Gesetzesvorlage bis zur 2. Lesung vorzunehmen: - Anstelle einer unabhängigen Kommission eine zentrale und unabhängige Grundverkehrsstelle im Umfeld der Regierung beziehungsweise der Landesverwaltung zu bilden, welche administrativ und organisatorisch in die Verwaltungsabläufe eingebunden ist, jedoch weisungsunabhängig entscheidet.
- Im Art. 5 Abs. 2 bei ablehnenenden Fällen nicht Tür und Tor für restriktive Spruchpraxis zu öffnen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich frage mich manchmal, ob es sich wirklich lohnt, unsere epischen Debatten hier im Landtag vor den Bildschirmen mitzuverfolgen. Bei diesem Traktandum hingegen bin ich der Meinung, dass es sich für den einen oder anderen lohnen könnte, denn er bekommt hier eine Anleitung auf Seite 45 des Berichts und Antrags Nr. 59/2015, wie er das Grundverkehrsgesetz legal und einfach umgehen kann. Das kann sich für den einen oder anderen doch lohnen.Auf Seite 45 wird eben im Rahmen der Vernehmlassung von der Grundverkehrskommission darauf hingewiesen, dass eben eine Lücke im Gesetz besteht, da jedermann durch den Erwerb einer Gesellschaft mit maximal 49% Immobilienvermögen unkontrolliert Grundstücke erwerben könne. Durch eine Vermögenswidmung - anderes Vermögen als Grundstücke - vor einem Verkauf an einen Dritten könne das Immobilienvermögen auf unter 50% gesenkt werden und damit das Geschäft genehmigungsfrei gemacht werden. Das ist doch schon sehr interessant. Die Regierung antwortet auf diesen Einwand, dass es so ist. Es wird hier gesagt, dass diese Möglichkeit einer Umgehung des Grundverkehrsgesetzes theoretisch bestehe - ich meine nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch - und weiters macht sie dann darauf aufmerksam, dass eben diese Bestimmung unverändert vom alten Gesetz 1992 übernommen wurde und sieht darum wenig Grund, jetzt das hier zu ändern. Das ist für mich ein nicht wirklich gutes Argument, nur weil man vielleicht 1992 diese Lücke aufgemacht hat.Es wird dann auch ausgeführt, dass es nur zwei Möglichkeiten gäbe, diese Lücke zu schliessen, nämlich: Juristische Personen dürfen überhaupt keine Grundstücke mehr erwerben oder jeder Aktienkauf würde genehmigungspflichtig. Das scheint mir etwas zu absolut formuliert und es gibt nicht nur diese zwei Möglichkeiten. Es gäbe natürlich auch die Möglichkeit, diese Lücke mindestens enger zu machen, beispielsweise diese 50-Prozent-Grenze anderswo anzusetzen oder beispielsweise auch ein Kriterium einzufügen, wann diese Vermögenswidmung, diese zusätzliche, mit der dann das Vermögen auf unter 50% gedrückt wird, wann die erfolgt ist. Dann gäbe es zum Beispiel auch die Möglichkeit, dass man sagt: Wenn das innerhalb der letzten zwei Jahre war, dann ist es eben trotzdem genehmigungspflichtig oder was auch immer. Also ich denke, für mich ist hier einfach schlecht argumentiert. Einmal schlechtes Argument, ja das war bisher auch schon so, das ist kein Argument für mich, und zweitens, es gibt nur zwei Möglichkeiten. Ich glaube, man sollte sich doch auf die 2. Lesung auch noch die Mühe machen, darüber nachzudenken, ob es vielleicht eben doch nicht noch mehr als diese zwei Möglichkeiten hier gäbe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Besten Dank dem Regierungschef-Stellvertreter für den ausführlichen Bericht und Antrag zum Grundverkehrsgesetz. Ich denke, die Stossrichtung ist sicher die richtige und wurde auch von den Gemeinden so gewollt. Ich habe noch zwei, drei Anmerkungen. Zum einen, dass die Grundverkehrsstelle im Umfeld der Regierung angesiedelt werden könnte, wurde schon zwei, drei Mal gesagt, das könnte ich mir durchaus und sehr gut vorstellen. Das andere ist: Auf Seite 33 wird ausgeführt - zu den Informationen an den Gemeinden. Ich bin schon der Meinung, dass dies für die Gemeinden wichtig ist, was da auf ihrem Hoheitsgebiet gehandelt wird und sie so viele Informationen wie möglich erhalten könnten. Und das Dritte ist: Auf Seite 80, die allfällige Finanzierungslücke - da würde ich schon auch vorschlagen, dass man die so gut wie möglich ausschliessen kann, dass es zu einer allfälligen Finanzierungslücke kommt, und entsprechend die Gebühren so ansetzen, dass keine Finanzierungslücke entstehen kann. Ich finde die Aufteilung - ich weiss auch nicht, wie die 80% und die 20% zustande kommen - das würde man besser auf der einen Seite belassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, diese Organisationsumstellung und das Zusammenspiel und Neuorganisieren zwischen Gemeinden und Staat, respektive nur beim Staat, ist sicher ein guter Fortschritt und das wäre sicher auch Modellcharakter, den man hier als Vorbild für weitere Themen zur Vereinfachung vorantreiben könnte, das sehe hier als sehr positiv.Ich habe nun einfach noch ein paar praktische Erläuterungsfragen, bei denen ich die Regierung bitte, hier ihre Erfahrung einzubringen. Ich beginne da mit der Seite 19, wo das Beispiel einer Familienstiftung aufgeführt ist, wo ich die Frage stelle: Wenn jetzt da acht Begünstigte in dieser Stiftung drin sind und es sind drei Grundstücke, wie läuft das in der Praxis ab? Ist dann nur eine Erklärung abzugeben, wem dieses Grundstück zuzuordnen ist? Und ist das noch irgendwo registriert oder ist das einzig dann beim Akt dieses Grundstücks hinterlegt? Oder eben, wie läuft das in der Praxis ab?Dann bezugnehmend auf Seite 23 steht da im unteren Drittel betreffend der betrieblich genutzten Grundstücke einfach auch die praktische Erfahrung. Es gibt natürlich oftmals das Bedürfnis, dass man auch aus Eigentumsschutz den Betrieb und das betrieblich genutzte Grundstück eben trennen möchte. Wie sieht hier die Regierung die Thematik, dass man eben hier den Eigentumsschutz hochhalten kann? Es hat bislang oder in früheren Rechtsprechungen auch diese Thematik gegeben, dass eben nur die juristischen Personen oder die Betriebe selbst die Liegenschaften kaufen durften. Aber wie sieht das jetzt in der Praxis aus und was denkt die Regierung darüber?Dann auch eine weitere Frage wegen den flächenmässigen Begrenzungen: Also wenn Sie zum Beispiel ein Start-up haben und es sind drei Mitarbeiter, welche eine Chip-Fabrik aufbauen wollen und die kommen mit einem Antrag und wollen 2'000 Quadratmeter erwerben. Wie sieht das aus mit der flächenmässigen Begrenzung, wenn es um eine wirtschaftliche Nutzung geht? Wo sehen Sie hier die praktischen Möglichkeiten oder Erfahrungen?Auf Seite 28, da geht es auch wieder um die juristischen Personen. Die Regierung schreibt dazu, eben wenn man einfach ein Grundstück kauft zum Überbauen und Verkaufen, wenn es dann nur vermietet würde: «Aus diesem Grund ist die Regierung der Ansicht, dass bei einem bereits vorhandenen geeigneten Grundstück des (Allein-)aktionärs der Antrag auf Erwerb eines Grundstücks durch die Gesellschaft abgelehnt werden muss.» Und sie schreibt dann nachher, dass das bei mehreren Beteiligten im Einzelfall zu prüfen wäre. Dann stellt sich eben auch wieder die Frage, wie das in der Praxis aussieht. Und wie sieht es aus, wenn zum Beispiel neben vier Aktionären noch ein Österreicher und ein Schweizer beteiligt wären? Also das wäre natürlich interessant zu wissen; und hier ein Beispiel zu haben und auch zu wissen, wie man mit dem umgehen würde.Und es ist auch in diesem Bericht enthalten, dass die AHV und Immobilienfonds keine Möglichkeit hätten, hier mehr Grundstücke zu erlangen. Also man muss auch immer in Zukunft wissen: Erstens schreiben wir ihnen vor, der AHV zum Beispiel, dass sie sich diversifizieren muss in ihrer Anlage und andererseits hat sie dann auch keine Möglichkeiten mehr zu kaufen. Und ich denke, das wird für die Pensionskassen das gleiche Thema sein. Und eben die Immobilienfonds werden auch nicht zugelassen. Und dann denke ich an das Zukunftsprodukt Wohnbaugenossenschaften: Also ich denke, mit unseren Bodenpreisen und dieser Entwicklung werden kleinere Investoren oder kleinere Interessenten an Wohnraum vermehrt an solchen Gesellschaften Anteile erwerben wollen und da denke ich, da könnte doch einiges hinderlich sein. Wenn Sie dazu auch noch Ausführungen machen könnten, wie man dann auf die Zukunft gut vorbereitet ist, dann wäre ich Ihnen dankbar dafür.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Regierung für diese Vorlage. Ich denke, es ist wichtig, dass wir dieses Thema hier einmal diskutieren. Ich bin grosso modo mit der Vorlage einverstanden. Es gibt viele Klarstellungen. Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich der Familienstiftung begrüsse ich, dass das im Gesetz aufgenommen wird. Ich habe aber mit zwei zentralen Punkten ziemlich starkes Bauchweh und hoffe, die Regierung kann mir dieses nehmen: Das eine ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise und das andere die unabhängige Grundverkehrskommission. Zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise: Gemäss Art. 5 des Grundverkehrsgesetztes benötigt man ein berechtigtes Interesse beim Erwerb eines Grundstückes und gemäss Staatsgerichtshof-Rechtsprechung genügt es, wenn ein solches bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise gegeben ist. Und da habe ich ziemlich starkes Bauchweh. Weil das bedingt eine genaue und saubere Kontrolle beim Grunderwerb durch juristische Personen. Und die Kontrolle muss vor allem vorgenommen werden, wenn es zu Lasten des Grundverkehrsgeschäfts gehen soll, also wenn man einen Grunderwerb nicht genehmigen möchte. Und da muss man bei juristischen Personen immer beide Seiten anschauen, muss also einen «Durchgriff» machen. Also man muss prüfen, ob die juristische Person schon Grundstücke hat und wer hinter der juristischen Person steht und ob diese Person ebenfalls schon Grundstücke hat. Ich denke, da wird man um ein Register nicht umherkommen. Wenn eine juristische Person schon ein Grundstück hat, müssen sich das eigentlich auch die natürlichen Personen, also die Aktionäre der juristischen Person, anrechnen lassen. Ähnlich wird es schon bei Familienstiftungen gemacht, aber ich denke, bei juristischen Personen hat das nochmals eine andere Tragweite. Und das muss gemacht werden, weil sonst kann man gar nicht zu Lasten eines Grunderwerbes entscheiden. Und wenn das nur zu Gunsten des berechtigten Interesses gemacht werden sollte, dann verwässern wir das Grundverkehrsgesetz. Aber ich stelle mir das einfach schwierig und sehr, sehr aufwändig vor und ich habe einfach Angst, dass es viele, viele Einzelfälle geben wird und dass man noch mehr Umgehungen ermöglicht. Wir haben einzelne Beispiele heute schon gehört und dass man halt Sachverhalte konstruiert, damit das Gesetz umgangen werden kann.Ich sehe die Intention der Regierung, sie will das Urteil des Staatsgerichtshofes umsetzen. Aber vor dem Staatsgerichtshofurteil gab es vor allem eine formaljuristische Betrachtungsweise. Da war man viel restriktiver und dieses neue Staatsgerichtshofurteil hat dann das ganze aufgeweicht und schwammig gemacht. Es ist nun ein Ansatz, das Staatsgerichtshofurteil umzusetzen, aber der andere Ansatz wäre, dem Staatsgerichtshofurteil den Boden zu entziehen und im Gesetz klar aufzunehmen, dass eine wirtschaftliche Betrachtungsweise für ein berechtigtes Interesse eben nicht genügt. Dann wären wir eigentlich wieder in der Zeit vor diesem Staatsgerichtshofurteil. Ich war über dieses Urteil nicht glücklich, aber ich denke, Personen, die das nutzen wollen in der Wirtschaft, die hat das gefreut, denn das hat neue Möglichkeiten gegeben. Aber das ist nicht das Ziel des Grundverkehrsgesetzes, da will man eigentlich eine Konzentration verhindern. Mir ist aber auch klar, dass es schon vorher bei einer formaljuristischen Betrachtungsweise oder unter der alten Rechtsprechung auch schon Umgehungsmöglichkeiten gab, dass es viele Einzelfälle gab. Aber ich denke, das Gesetz war damals einfacher zu handhaben und ich würde eigentlich eher wieder in diese Richtung tendieren. Und sonst könnte man sogar auch noch einen Schritt weitergehen. Wenn man nämlich ganz provokativ sein möchte, stellt sich folgende Frage: Hat sich die Regierung oder die Arbeitsgruppe auch einmal überlegt, das Grundverkehrsgesetz einfach abzuschaffen? Ich weiss schon, das ist politisch nicht machbar, aber irgendwo müssen wir einfach auch ehrlich sein mit dem Architektenartikel. Da kann jemand ein Grundstück erwerben, er muss es dem Markt zuführen und er muss es nicht verkaufen, er kann es einfach vermieten; und das führt eben auch zu Bodenkonzentrationen. Denn Architekten haben das vielfach gemacht, ich denke, das ist bekannt. Aber das wäre ein provokativer und vielleicht ein bisschen ein extremerer Ansatz, aber ich weiss, politisch ist das schwierig. Aber im Ergebnis, glaube ich, könnte das auch eine Variante sein. Es gibt viele Personen, die sagen, dass der Bodenmarkt bei uns nicht funktioniert, weil wir ein Grundverkehrsgesetz haben. Weil wenn ich ein Grundstück habe, dann möchte ich das nicht verkaufen, weil ich Angst habe, dass ich nachher keines mehr kaufen kann. Aber wenn ich dieses Problem nicht habe, dann bin ich vielleicht auch eher einmal bereit, ein Grundstück zu verkaufen. Aber das ist jetzt eine Anregung oder eine provokative Überlegung, die ich hier einfach einmal so in den Raum stelle.Der zweite Punkt ist die Aufhebung der Gemeindegrundverkehrskommission. Das befürworte ich, da habe ich gar kein Problem. Für mich ist aber fraglich - und das wurde heute auch schon angetönt: Muss das eine unabhängige Grundverkehrskommission sein oder ist das eine verwaltungsinterne Kommision? Ich tendiere zur verwaltungsinternen Kommission. Der Abg. Kaiser hat es auch schon ausgeführt: Es könnte für mich eine Stabsstelle sein. Ich denke, da haben wir die Kosten besser im Griff. Ich habe es gesagt: Wenn man das so umsetzt, das bedarf aufwändiger Abklärungen und so weiter. Präsident und Vizepräsident müssen Juristen sein. Die müssen Zugang zu Registern haben, die müssen mit Dokumenten aufmunitioniert sein und so weiter, und ich habe das Gefühl, wenn man das bei der Regierung intern belässt, dass das einfacher zu handhaben sein wird. Die Berechnungen der Regierung, die werden vor allem mit den Sitzungsgeldern gemacht. Aber es sind 700 bis 800 Fälle pro Jahr, die entschieden werden müssen. Es wird auf das Bezügergesetz verwiesen. Andere Kommissionen haben Fallpauschalen. Wenn das hier auch so gemacht wird, habe ich Angst, dass da die Kosten explodieren. Aber da bitte ich die Regierung, dass sie sich das ganz genau überlegt und dann auf die 2. Lesung hin nochmals Ausführungen macht. Aber ganz generell kann ich sagen, was die Kosten anbelangt: Die Gemeinden werden entlastet und ich gehe davon aus, dass wenn man die Kommission auf die Landesebene zurückholt und die Kosten neu beim Land anfallen, dass man das Geld irgenwie bei den Gemeinden zurückholt. Also wenn es dort eine Entlastung gibt, muss es da irgendwo einen Ausgleich geben. Aber unabhängig davon, ob das eine interne oder externe Kommission ist, ist für mich wichtig, dass der Zugang zur Kommission gegeben ist, weil das ist in der Praxis äusserst wichtig und das kann auch zu einer Entlastung führen. Früher war es so, dass man das mit dem Mitarbeiter der Regierung gemacht hat, da er ein Beschwerderecht gehabt hat. Da konnte man Einzelfälle besprechen und das Feuer im Vornherein schon herausnehmen und das so machen, dass das dann auch durchging. Und bei einer Kommission ist das einfach schwieriger. Da sollte man wirklich den Zugang gewährleisten, dass da Vorfragen geklärt werden können und dann stellen sich in der Praxis auch viel weniger Probleme. Und das zweite ist, dass die Praxis veröffentlicht wird. Ich meine zu wissen, dass es regierungsintern schon eine Art Grundverkehrskommentar gibt oder dass Arbeiten einmal begonnen wurden, vielleicht können Sie da weitere Ausführungen machen. Es gibt etwas, aber das sollte dann auch zugänglich sein, dass das veröffentlicht wird. So kann sich viel besser eine Praxis etablieren.Aber insgesamt bitte ich die Regierung, sich das alles nochmals genau zu überlegen, Ausführungen zu machen und ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich danke dem Regierungschef-Stellvertreter auch für diese Vorlage. Ich finde den Zusammenschluss der Kommissionen sinnvoll, denn es sind zunehmend juristische Fragen, die man beantworten muss, und da kommen die Gemeinden an ihre Grenzen. Ich denke auch, dass gerade der Beratungsteil durch die Kommission abgedeckt werden kann. Das kann man als Service aufbauen, also da sehe ich jetzt nicht so ein Problem.Ich möchte mich eigentlich dem Abg. Elfried Hasler anschliessen mit der Umgehung. Für mich hat es eigentlich noch zwei Umgehungsmöglichkeiten für Privatpersonen, die die Leute auch wissen sollen, wenn man die beibehalten soll. Das eine ist: Ich kaufe ein Grundstück, schenke es einem Kind, warte fünf Jahre und kaufe das nächste Grundstück. Oder die zweite Möglichkeit: Ich gebe es in eine Familienstiftung rein und kann dann wieder kaufen. So verstehe ich das und für mich ist das eigentlich eine Umgehungsmöglichkeit, wo ich mich frage, ob man die wirklich beibehalten will. Ich weiss, es gibt hier auch ein Staatsgerichtshofurteil, aber ich verstehe eigentlich nicht, warum man dieses Spiel zulässt. Ich wäre froh um Ausführungen zu diesem Punkt, besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe auch noch eine Ausführung zu den Kosten. Unter Punkt 7.3, Seite 80, wird erwähnt, dass diese Institution, diese unabhängige Richterstelle, durch Selbstfinanzierung finanziert werden sollte. Und wenn Kosten auftreten, dass dann auch die Gemeinden zur Kasse gebeten werden. Ich würde hier das Prinzip der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden wahren, wie das der Abg. und Vorsteher Christoph Beck ausgeführt hat. Ich würde das Prinzip der Aufgabenentflechtung wahren, weil das wurde so von den Gemeinden und dem Land definiert und wenn neue Kosten dazukommen, dass es auch nach dem Prinzip der Aufgabenentflechung geregelt wird: Entweder das Land oder die Gemeinden, aber nicht diese Verteilschlüssel wieder einführen, die man mit grossem Bemühen entfernt hat. Denn der Verteilschlüssel macht dann Sinn, wenn es um Sozialwerke geht, wie zum Beispiel die LAK, dort kann man das nach dem Verteilschlüssel aufteilen. Aber für solche kleine marginale Kosten, da soll jemand zuständig sein. Dann ist auch die Verantwortung klar und dann wird auch geschaut, dass es kostengünstig und kostenwirtschaftlich gemacht wird, sonst geht das auch wieder aus dem Ruder. Also das würde ich auch noch anfügen, bei Seite 80, dass die Gemeinden herausgenommen werden bei diesem Fall oder dass das Land zuständig ist. Es geht nicht darum, bei dieser Aufgaben- und Kostenentflechtung, dass sich jemand vor den Kosten drückt. Im Gesamtbild, wenn es wieder neue Aufgaben gibt, ist es so, dass das Land und die Gemeinden auch bei der Aufgabenentflechtung unter dem Strich gleich viel bezahlt haben, wie sie früher bezahlt haben. Aber es ging um die Entflechtung. Und ich finde auch, dass hier die Entflechtung sauber weitergeht. Aus diesem Grunde würde ich hier auf die Kostenbeteiligung des Landes, falls, wie es hier geschrieben wird, wider Erwarten die Kosten nicht gedeckt würden, verzichten. Und wenn ich den Abg. Christian Batliner gehört habe, würden bei einer unabhängigen Stelle, wenn man da plötzlich die Fallpauschale einführen würde, wo wir wahrscheinlich nicht weit weg sind, wenn es eine solche Richterstelle als Grundverkehrskommission gibt, riesige Kosten entstehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke auch, Eintreten ist im Grundsatz unbestritten. Ich habe lediglich zwei Fragen. Die erste bezieht sich auf die Seiten 32 und 33: Hier wird die Stellungnahme der Gemeinden ausgeführt, speziell dieses Meldewesen. Und ich frage mich unter dem Aspekt der aktiven Bodenpolitik, wie die Gemeinden hier dies noch betreiben sollen, wenn sie - wie auf der Seite 33 ausgeführt wird - erst die Entscheidungsprotokolle erhalten. Dann haben hier die Gemeinden einen erheblichen Nachteil, wenn sie in diesen Bodenmarkt eingreifen möchten und deshalb denke ich mir, die Gemeinden müssen hier schon früher informiert werden.Der nächste Punkt - und das scheint der zentrale zu sein in dieser Vorlage - das ist die Zusammenlegung dieser elf Gemeindegrundverkehrskommissionen. Da bin ich schon ein wenig erstaunt über den Sinneswandel, der hier drinnen vonstatten geht. Sonst spricht man immer vom schlanken Staat, Subsidiaritätsprinzip ist auch ein schönes Schlagwort, sparen ist ein schönes Schlagwort, das kann ich alles leider nicht erkennen. Wenn wir uns die Seite 79 betrachten, bezahlt man derzeit CHF 50 bis CHF 100, neu soll es CHF 100 bis CHF 500 sein. Das ist ein wenig mehr, ein wenig viel mehr, nach meinem Dafürhalten. Wir haben es auch gehört: Sollte es Richtung Fallpauschalen gehen, könnte es dann noch viel teurer werden und da frage ich mich schon, auch unter dem Aspekt des schlanken Staates, wie kann man das vertreten? Ich sehe durchaus den Vorteil, wenn man es zentralisiert, dass man hier eben eine einheitliche Rechtsprechung, eine einheitliche Auslegung hat. Aber das bedingt nach meinem Dafürhalten halt wiederum Personal und da möchte ich die Regierung doch bitten, Ausführungen zu den Aussagen von Johannes Kaiser zu machen. Er sagt, es braucht nicht mehr Personal. Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, die elf Gemeindegrundverkehrskommissionen machen heute nichts. Und das kann ich mir nicht vorstellen. Die werden auch etwas machen, die haben sicher Inputs gebracht, die haben grosse Vorleistungen erbracht. Und das sollte nun alles mit dem bestehenden Personal gemacht werden? Wie gesagt, da würde mich schon interessieren, ob effektiv nichts gegangen ist bei den elf Gemeindegrundverkehrskommissionen. Das kann ich mir persönlich nicht vorstellen. Dann wurde bereits mehrfach auf die Seite 80 verwiesen. Der Abg. Johannes Kaiser hat gerade gesagt, er könne sich vorstellen, dass das Land das 100% übernimmt. Da haben wir einfach wieder das Problem: Das Land hat ja immer so ein schönes Defizit, das haben wir die letzten zwei Tage ausführlichst diskutiert. Klar kann man sagen: Es werden keine Riesenbeträge sein, aber - wir haben es ja auch vernommen - sollte es in Richtung Fallpauschale gehen, könnte es dann doch noch teurer werden? Ich frage mich halt auch unter dem Sparaspekt: Wie passt das in diese Diskussionslandschaft? Es steht nach meinem Dafürhalten schon ein wenig schief drinnen. Aber wie gesagt: Ich muss hier nicht einen kolossalen Sinneswandel vollbringen, da haben andere Herren sicher die grösseren Probleme.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann darf ich das Wort an die Regierung übergeben.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich für die sehr interessante und ausführliche Eintretensdebatte bedanken. Ich werde nachher versuchen, die Punkte, die ich beanworten kann, schon zu beantworten und einige grundsätzliche Ausführungen zu machen. Und dann natürlich werden einige Fragen sicher noch offen bleiben, die werden wir dann auf die 2. Lesung so ausführlich wie möglich darstellen.Lassen Sie mich bitte noch einmal ganz kurz die grundsätzlichen Überlegungen darstellen, bevor ich dann auf die einzelnen Voten eingehe. Mit dieser Vorlage soll unter grundsätzlicher Beibehaltung der bestehenden Grundstrukuren des geltenden Grundverkehrsrechts dieses in organisatorischer Hinsicht vereinheitlicht und somit vereinfacht werden. Gleichzeitig soll die einschlägige Rechtsprechung der vergangenen Jahre zum Grunderwerb durch Stiftungen gesetztlich normiert werden. Anstelle der bisher elf Grundverkehrskommissionen soll neu eine einheitliche, zentrale Grundverkehrskommission geschaffen werden. Mit der Schaffung dieser zentralen Grundverkehrskommission soll dem Bedürfnis der Bevölkerung nach einer einzigen Anlaufstelle in Grundverkehrsfragen entsprochen und zugleich eine einheitliche Praxis gewährleistet werden. Die Grundverkehrskommission soll aus drei ständigen Mitgliedern bestehen, die vom Landtag gewählt werden. Beschwerdeinstanz soll neu die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten, die sogenannte VBK, sein. Die bisher zuständige Landesgrundverkehrskommission wird abgeschafft. Gleichzeitig soll das von der Regierung an das Amt für Justiz delegierte Beschwerde- und Gegenäusserungsrecht gegen Entscheidungen der Grundverkehrskommission, mit welcher der Erwerb von Grundeigentum genehmigt wird, ersatzlos aufgehoben werden.Weiters wird die Rechtsprechung zum Grunderwerb durch Stiftungen sowie zur wirschaftlichen Betrachtungsweise ausdrücklich im Gesetz verankert, so die Voraussetzungen zum Grunderwerb von Stiftungen und bestimmten anderen juristischen Personen. Dies dient sowohl dem Bedürfnis der Bevölkerung als auch der zuständigen Behörde nach Rechtssicherheit.Zusammengefasst soll das Grundverkehrsgesetz auf einen zeitgemässen und zugleich den liechtensteinischen Verhältnissen entsprechenden Stand gebracht werden. Bereits im Vorfeld wurden diverse Teilbereiche der Vorlage mit den Gemeinden, interessierten Verbänden und Praktikern ausführlich und intensiv, auch in Arbeitsgruppen, diskutiert.
Und damit komme ich auf Ihre Voten aus der Eintretensdebatte. Ich beginne wieder ganz vorne, beim Eingangsvotum der Abg. Helen Konzett Bargetze. Sie hat insbesondere Kritik geäussert an der Grundsatzfrage, ob der Präsident einer solchen Grundverkehrskommission gewisse Entscheide selbst fällen kann, ohne damit die ganze Kommission zu befassen. Sie haben die Argumente, die Sie dann auch widerlegen wollten oder haben - da kann man unterschiedlicher Ansicht sein -, aufgezählt. Wichtig ist mir einfach, noch einmal festzuhalten, dass diese Entscheide nicht die bewilligungspflichtigen Geschäfte betreffen, sondern nur die Vorlage betreffen. Das heisst das sind Geschäfte, die dann eben keine Bewilligung brauchen und insofern sind das eher die klaren Fälle. Es gibt - das stimmt - in solchen Situationen auch Fehler, die sind auch passiert, ich erwähne hier das Stichwort Bürgergenossenschaften, die von manchen Gemeindevorstehern als nicht bewilligungspflichtig angesehen wurden, was laut Regierung eben nicht korrekt war und darauf haben wir auch hingewiesen. Es gibt solche einzelnen Themen, die immer wieder aufgetreten sind, aber grundsätzlich hat diese Einzelentscheidung funktioniert. Ich werde aber gerne in der 2. Lesung auf dieses Thema noch einmal eingehen. Und ich möchte auch darauf hinweisen, dass angedacht ist, dass in der Geschäftsordnung dieser Grundverkehrskommission dann festgelegt werden kann oder soll, dass der Präsident diese Entscheide, die er alleine fällt, den anderen Mitgliedern einfach zur Kenntnis bringt, dass er sie also informiert. Damit soll eben dieser Zeitverlust verhindert werden, damit speditiv solche eher einfachen Fälle abgehandelt werden können und trotzdem die anderen Mitglieder der Kommission informiert sind über diese Entscheide; das wäre so angedacht gewesen.Dann haben Sie die Frage aufgeworfen, warum es drei Mitglieder sein sollen. Die Regierung hat das auf Seite 14 ausgeführt, dass es eben ein übliches Gremium ist bei erstinstanzlichen Institutionen, dass drei Mitglieder eigentlich normal sind, und fünf Mitglieder, solche Senate, eher bei Beschwerdeinstanzen, wenn es dann an höhere Instanzen geht. Wir haben zum Beispiel beim Obergericht ähnliche Diskussionen geführt, wie gross diese Senate sein sollen. Also grundsätzlich bei einer erstinstanzlichen Institution sind wir der Auffassung, dass drei Mitglieder üblich sind, plus zwei Ersatzmitglieder. Damit sollte es abgedeckt sein. Und die Regierung denkt auch, dass mit fünf Mitgliedern nicht wesentlich mehr Know-how aufgebracht werden kann als mit drei Mitgliedern. Entscheidend werden vor allem sowieso der Präsident und der stellvertretende Präsident sein, die den wichtigsten Know-how-Pool dieser Institution darstellen sollen.
Betreffend Selbstfinanzierung, da komme ich natürlich dann noch ein paar Mal darauf zu sprechen. Ganz am Ende der Eintretensdebatte hat der Abg. Wendelin Lampert darauf hingewiesen, andere haben es auch angetönt. Es ist klar, auch die Regierung möchte eine Selbstfinanzierung dieser Institution. Wir haben ausgeführt, was wir einnahmensseitig ungefähr erwarten, je nach Fallschwierigkeit. Das soll ja dann angepasst sein. Das heisst, in schwierigeren Fällen kann das durchaus eine Gebühr von bis zu CHF 500 auslösen und in einfachen Fällen, denke ich, sind dann CHF 100 auch gerechtfertigt. Das Argument, dass diese Gebührenerhöhung für den Bürger eine zusätzliche Belastung darstellt, das wurde auch von anderen Abgeordneten bereits widerlegt. Ich denke, wenn man beim Grundverkehr beschäftigt ist und wenn man mit Grundstücken handelt oder Grundstücke kauft und verkauft, da geht es um Summen, da stehen normalerweise viele Nullen im Spiel. Und ob da dann CHF 100 oder CHF 400 oder CHF 500 ein grosses Problem sind, wenn dafür das Tempo grösser ist, die Rechtsprechung oder die Rechtsanwendung einheitlicher ist, die Qualität der Entscheidung vielleicht noch besser ist, dann denke ich, ist eine leicht höhere Gebühr in Relation zum Gesamtpreis sicher vertretbar.Ich werde die Fragen, die Sie für die 2. Lesung aufgeworfen haben, gerne aus dem Protokoll mitnehmen und dann auf die 2. Lesung auch abklären. Dann zum Abg. Thomas Vogt, der ein ausführliches Votum gehalten hat: Er hat einige zentrale Punkte angesprochen, die auch von anderen Abgeordneten angeführt wurden. Ich denke, man hat gesehen heute, eine der zentralen Fragen wird die künftige Organisation dieser zentralen Einheit sein. Ich freue mich, dass Sie weitgehend mit einer Ausnahme mit mir einig sind, dass es sehr sinnvoll ist und dass es trotz grundsätzlicher Hemmungen gegenüber Zentralisierungsbestrebungen in diesem Fall eben sehr viel Sinn macht. Bei einer komplexen und für unser rares Gut «Boden» sehr wichtigen Thematik wie Grundverkehr ist wichtig, dass eben eine möglichst hohe Rechtsqualität zu Stande kommt und die Rechtsanwendung für den Bürger transparent und einheitlich ist. Nicht, dass der Bürger den Eindruck bekommt, dass er in Ruggell eventuell eine andere Entscheidung bekommt als in Balzers. Ich glaube, diese Vereinheitlichung, Zentralisierung - habe ich heute mitgenommen - ist nicht bestritten, und dass das eine grosse Qualitätssteigerung bringen kann. Aber ich nehme natürlich mit, dass zumindest die überwiegende Mehrheit der Voten - von denen, die sich geäussert haben - ergibt, dass sie klar bevorzugen würden, dass es in irgendeiner Form eine Einheit innerhalb der Verwaltung gibt. Und glauben Sie mir, die Regierung - und das darf ich mir jetzt noch nicht verkneifen -, die Koalitionsregierung, ist bestrebt, den Staatshaushalt zu sanieren. Alle involvierten Parteien sind sehr bestrebt, den Staatshaushalt zu sanieren. Und die Regierung hat daher Hemmungen, bei der Verwaltung weitere Stellen auszubauen oder, wenn sich Möglichkeiten ergeben, Stellen abzubauen - auch im Sinne der Leistungsanalyse, die im Moment stattfindet. Wenn wir das von der Verwaltung wegbringen können und mit einer Selbstfinanzierung ausstatten können, sind wir der Überzeugung, dass das durchaus auch im Sinne des Landtages ist. Wenn Sie aber - die Argumente, die Sie heute gebracht haben - eher eine zentrale Stelle innerhalb der Verwaltung bevorzugen, vielleicht auch mit dem Hinweis auf die Kostentragung, das könnte dann natürlich bedeuten, dass anstelle der Defizitgarantie durch das Land bei einer verwaltungsinternen Stelle eher der Steuerzahler direkt über die Abdeckung durch die Löhne dieser Mitarbeiter stärker damit befasst ist. Ich bin überzeugt, wir reden hier von einer kleinen Summe, weil eben die Selbstfinanzierung angestrebt wird. Wenn das kein grosses Problem für Sie darstellt - und das nehme ich heute so mit -, dann werden wir sicher noch einmal ausführlich prüfen und uns überlegen, ob wir nicht doch eine Ansiedlung bei der Verwaltung ins Auge fassen können.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Regierung überzeugt war, dass eben eine Neutralisierung dieser ganzen heiklen Thematik «Grundverkehr» einer Entpolitisierung und Vereinheitlichung und eben weg von der Regierung, weg von Parteien, auch weg von der Gemeindeparteipolitik und so weiter, dass das eine Qualitätsverbesserung ist. Und das muss man sich einfach im Klaren sein: Wenn diese Stelle in der Verwaltung bleibt, wird man sicher darauf achten müssen - wie es der Abg. Johannes Kaiser auch dargestellt hat -, dass wir irgendeine Unabhängigkeit wie die Energiemarktkommission und andere - wurde ja angetönt - trotzdem hineinbringen. Also hier werden wir uns sicher intensiv Gedanken machen auf die 2. Lesung, ob wir so ein Modell bewerkstelligen können, mit welchem wir innerhalb der Verwaltung trotzdem eine hohe Unabhängigkeit dieser Stelle gewährleisten können. Dann zum kundenfreundlichen Ansatz, der wurde auch mehrfach erwähnt, auch vom Abg. Vogt als erster Votant. Ich denke, es kommt aus dem Bericht und Antrag vor allem am Anfang - wenn Sie das auf Seite 14 und besonders auf Seite 11 sehen - zum Ausdruck: «Betroffene Bürger können sich ausserdem sowohl für Informationen im Vorfeld als auch für den Antrag selbst an ein und dieselbe Stelle wenden.» Das heisst, es ist eben klar die Absicht, dass diese zentrale Grundverkehrskommission nicht nur ein Gericht ist, wie Sie das teilweise heute gesagt haben, sondern sie soll auch eine Auskunftsstelle und Beratungsstelle sein. Da gibt es ja auch andere Beispiele heute schon, Stichwort Medienkommission - und ich gebe zu, das sind wenige Fälle - und auch dort findet eine Beratung statt und in anderen Fällen auch. Das ist hier ganz klar angedacht und wir können auch dazu dann auf die 2. Lesung vielleicht noch ausführen. Es ist eben angedacht, dass diese zentrale Grundverkehrskommission - und darum heisst es auch nicht Grundverkehrsgericht, sondern Grundverkehrskommission - auch beratende Funktion im Sinne der Vereinheitlichung der Rechtsanwendung im Land haben soll. Also das ist vielleicht im Bericht und Antrag ein bisschen zu wenig herausgeschält worden. Aber ich denke, wenn Sie Seite 11 zum Beispiel anschauen, dann ist das eben durchaus angeführt und auch angedacht, dass eben die Kundenfreundlichkeit nicht verloren gehen soll. Im Gegenteil, sie soll besser werden, indem es eben einheitliche Auskünfte - nicht von jeder Gemeinde andere Auskünfte -, eine einheitliche Praxis und eine einheitliche Auskunftstelle an zentraler Stelle gibt. Das ist durchaus angedacht und dazu könnten wir dann auch noch mehr ausführen.Die Frage wurde nicht nur von Ihnen gestellt, Herr Abg. Vogt, ob es heute überhaupt noch ein GVG braucht, ob das noch angemessen ist heute. Ich bin ein sehr liberaler Mensch und kann mir durchaus vorstellen, dass man ein GVG abschafft und auf dieses Instrument verzichtet und den Markt spielen lässt. Aber ich bin mir sehr bewusst und ich warne davor, dass das natürlich auch Konsequenzen haben kann und der Markt eben nicht immer so funktioniert, wie sich das dann vielleicht die meisten Leute wünschen würden. Ich bin überzeugt, dass eine völlige Abschaffung des GVG auf der einen Seite wirtschaftsfreundlich sein könnte, dass es für die Standortattraktivität eine Steigerung bedeuten könnte. Aber es beinhaltet auch grosse Risiken betreffend Bodenkonzentration, betreffend alle diese unschönen Nebenaspekte in diesem heiklen Thema; und Grund und Boden ist in Liechtenstein bekanntlich ein sehr emotionales Thema. Und ich denke, wir müssen bei diesem Thema sehr vorsichtig vorgehen und auf diese Debatte im Landtag, wenn wir das GVG abschaffen wollten, wäre ich noch mehr gespannt, als auf die heutige Debatte. Ich denke nicht, dass das im Moment ein Thema ist, das die Regierung aktiv anpacken wird.Und es wurde auch erwähnt, dass das GVG hauptverantwortlich für die Blockierung des Bodenmarktes sei. Ich persönlich habe da ein bisschen eine andere Meinung. Ich denke, der Bodenmarkt ist insbesondere durch steuerliche Anreize oder eben Nicht-Anreize stark beeinflusst. Ich sehe das Problem eher im Steuerrecht, als im Grundverkehrsrecht, was den Bodenmarkt angeht. Also hier möchte ich das GVG ein bisschen in Schutz nehmen, nicht dass das GVG hier das Hauptproblem ist. Und auch da, denke ich, ist es nicht gerade eine heilige Kuh wie in Indien, aber ein heisses Eisen wie beim Schmid, das ist es sicher, dieses Steuerrecht, was den Grund und Boden angeht. Auch diese Diskussion, denke ich, wäre politisch hochbrisant und wird darum auch seit Jahrzehnten immer wieder vermieden, weil sich daran eben einfach niemand die Finger verbrennen will. Die Situation ist wie sie ist und ich denke, mit dieser Situation in Sachen Bodenmarkt werden wir uns im Moment abfinden müssen. Und das Grundverkehrsgesetz ist eben, wie gesagt, meines Erachtens nicht die Hauptursache für dieses Problem. Aber das ist meine persönliche Einschätzung, ich respektiere es, wenn man das anders sieht.Die Frage wurde aufgeworfen vom Abg. Vogt, ob man Betriebsliegenschaften ausnehmen oder befreien könnte, das wurde auch von einem anderen Abgeordneten noch ins Spiel geführt. Und hier möchte ich einfach auch warnen und darauf hinweisen, dass diese ganze Grundverkehrsgesetzgebung von der Europäischen Aufsichtsbehörde mit einem sehr grossen Augen-zu-Halten und mit grosser Kulanz so akzeptiert wurde, diese liechtensteinische Lösung. Hauptargument war und ist, dass wir in Liechtenstein kein Raumplanungsrecht haben und dass dieses Grundverkehrsgesetz eigentlich fast das einzige Instrument im Bereich Raumplanung, was den Boden angeht, ist. Und das hat die ESA, die Aufsichtsbehörde, als Argument akzeptiert. Und wenn wir selbst nun hingehen und dieses Gesetz aufweichen und weitere Ausnahmen schaffen, besteht von den Experten - ich spreche hier von der Stabsstelle EWR, die mir diese Frage auch schon beantwortet hat - die grosse Befürchung, dass ein Anrühren dieser Ausnahmetatbestände im GVG sofort Reaktionen in Brüssel auslösen würde bei der Aufsichtsbehörde und dass uns dann das gesamte GVG aus europarechtlicher Sicht um die Ohren fliegen könnte. Und daher zögert die Regierung, hier einfach Hand anzulegen bei diesen Ausnahmetatbeständen.Ich habe selbst in dem ersten Regierungsjahr den Versuch unternommen, habe einen Anlauf genommen, um die Frage von Immobilienfonds anzustossen. Ich fand das eine tolle Idee, dass wir hier mehr Möglichkeiten schaffen könnten und wurde dann auch von den Europaexperten belehrt, dass auch diese Idee, der Ausnahmetatbestand von Fondsmöglichkeiten, bereits früher schon angedacht worden sei und dann sehr kritisch aus Brüssel kommentiert worden sei, dass das ein Anlassgrund wäre, die gesamte Grundverkehrsgesetzgebung sehr kritisch europarechtlich zu hinterfragen. Und deshalb haben wir dann auch schweren Herzens diese Fondsfrage wieder ad acta gelegt, weil wir nicht quasi zum Glück gezwungen werden wollten von europäischer Seite. Also daher sind wir bei diesem Thema, auch bei Betriebsliegenschaften, einfach sehr skeptisch. Ich werde das aber, wie Sie es gewünscht haben, auf die 2. Lesung gerne aufnehmen und noch einmal Vor- und Nachteile und die Risiken darstellen. Sie haben das Beispiel Österreich noch erwähnt und dort gibt es eben auch einen Unterschied, denn die haben Raumplanungsgesetze und eben ein Grundverkehrsrecht, das stimmt, aber wir haben nur das Grundverkehrsrecht; das ist ein grosser und wichtiger Unterschied.Dann zu den Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser. Sie haben gesagt, die Regierung habe sich die Doppelzuständigkeit selbst eingebrockt. Ja, das stimmt. Die Regierung hat sich das selbst eingebrockt, aber das hat sie natürlich nicht einfach aus Spass gemacht, sondern die Regierung hat sich das schon überlegt. Hintergedanke war eben diese Problematik der Unabhängigkeit dieser Entscheidungen. Wir wollten das aus der Politik herausnehmen, wir wollten es von der Regierung wegnehmen. Generell sind wir im Verwaltungsbereich auf der Tendenz, dass wir auch die Regierung zunehmend als Beschwerdeinstanz herausnehmen möchten. Die Regierung ist nicht grundsätzlich geeignet als Beschwerdeinstanz, sondern soll exekutiv sein, soll entscheiden, soll Führungsaufgaben wahrnehmen und nicht als Beschwerdeinstanz agieren. Das ist eine Grundfrage, die wir im Rahmen der LVG-Revision, die angestossen wurde, jetzt diskutieren. Das hat erst gerade begonnen, eine Arbeitsgruppe wird eingesetzt und da werden wir diese Grundsatzfrage auch thematisieren: Wie weit soll die Regierung überhaupt noch im Verwaltungsrecht Beschwerdeinstanz sein. Das ist eine Grundfrage, die werden wir in zwei, drei Jahren dann dem Landtag vorlegen können, eine Totalrevision des Verwaltungsgesetzes. Da stellen sich nämlich viele Fragen in diesem Zusammenhang. Und das war der Grund, dass die Regierung eben hier gesagt hat: Wir wollen das nicht mehr bei uns haben, wir wollen das in die Behörden hinausgeben. Und Sinn gemacht hat natürlich das Amt für Justiz. Nur unschönerweise ist dort auch die Grundbuchbehörde und das war dann halt die Konsequenz. Darum wollen wir es auch nicht zurücknehmen - das wurde auch in der Vernehmlassung angeregt, wir sollen es einfach wieder zurücknehmen. Das wollten wir nicht so schnell machen und darum haben wir auch diese Arbeitsgruppe beschäftigt und jetzt auch diese Vernehmlassung durchgeführt und diese Vorlage hier vorgelegt. Wir wollen eine andere Lösung und nicht einfach wieder zurück zu alten Zuständen. Das ist ein bisschen kurz dargestellt, der Hintergrund.Sie haben auch diese Organisationsfrage angesprochen - ich glaube, darauf bin ich schon eingegangen. Wir werden das auf die 2. Lesung hin noch einmal prüfen, ob wir das nicht behördenintern lösen können. Und Sie haben diese wirtschaftspolitische Gestaltung, diesen Spielraum, ins Spiel gebracht, Herr Abg. Kaiser. Das Problem ist, das Grundverkehrsgesetz, wenn Sie Art. 1 anschauen, da gibt es keinen wirtschaftspolitischen Spielraum vom Gesetz her, ratio legis. Aber wenn Sie die Materialien von früher lesen: Das Gesetz war knallhart zur Vermeidung von Bodenkonzentration und zur Streuung des Grundbesitzes gedacht. Und wirtschaftspolitische Überlegungen haben hier im GVG grundsätzlich eigentlich wenig verloren, sage ich einmal. Da kann man sicher anderer Ansicht sein, aber dann müsste man vielleicht auch den Zweckartikel, den Art. 1, einmal kritisch hinterfragen. Das führt dann aber auch wieder zu einer grossen Grundsatzfrage, die ich hier heute nicht anstossen wollte. Ich wollte nur erklären, warum eben diese Frage hier nicht angedacht worden ist.Sie haben auch angetönt, dass keine neuen Stellen geschaffen werden, weil diese Stellen ja alle schon da sind - und das wurde auch von jemand anders noch angetönt, ich glaube der Abg. Wendelin Lampert hat das am Schluss auch noch angesprochen. Eine solche zentrale Einheit in der Verwaltung würde sicher mehr Stellen bedeuten, als das, was heute da ist. Also was heute gemacht wird im Amt für Justiz ist nicht die grundverkehrsrechtliche Beratung und Entscheidung, sondern das ist quasi die Kontrolle der Entscheidungen der elf Gemeinden, der Grundverkehrskommissionen. Und diese Übernahme der Aufgaben der elf Gemeinden wäre eben angedacht durch die zentrale Grundverkehrskommission. Und wenn wir das bei der Behörde ansiedeln, werden wir nicht herumkommen um einen gewissen Aufbau an Stellenprozenten. Vielleicht kann man das kompensieren, indem wir andere Stellen, die im Moment durch die Leistungsanalyse abgebaut werden sollen, dann einfach abbauen, dass da Kompensationen stattfinden. Aber dass man sagen könnte: Das was heute da ist, genügt eigentlich für diese Funktion; das denke ich nicht, das ist auch nicht die Idee mit dieser zentralen Einheit. Hier soll wirklich Know-how aufgebaut werden und soll eine Einheit geschaffen werden, die sehr schnell und sehr kundenfreundlich dieses Thema bearbeitet im Sinne einer zentralen Anlaufstelle. Ich glaube, die wichtigsten Punkte habe ich aufgenommen. Sie haben gebeten, auf die 2. Lesung eben noch einmal diese unabhängige Stelle in der Verwaltung und den Art. 5 zu prüfen, diese Anpassung aus der wirtschaftspolitischen Betrachtungsweise zu prüfen - Sie sprechen hier diese wirtschaftliche Betrachtungweise an. Darauf komme ich nachher noch bei einem anderen Votum zu sprechen. Sie wollten diesen Teilsatz «zu Gunsten oder zu Lasten» gestrichen haben, ich werde dazu auf die 2. Lesung sicher Ausführungen machen. Denn Hintergedanke - das kann ich hier schon sagen - war eben, dass es nicht nur zu Gunsten sein kann. Das wurde von jemand anders heute auch schon gesagt, ich glaube, der Abg. Christian Batliner war es: Die wirtschaftliche Betrachtungsweise kann nicht eine Einbahn sein, dass man hier nur zu Gunsten Entscheide fällt, sondern es kann natürlich auch zu Lasten des Gesuchstellers führen. Und das ist sicher auch im Sinne des Gesetzes und das ist sicher auch im Sinne der Staatsgerichtshofrechtsprechung.Der Abg. Elfried Hasler hat für die gesamte Bevölkerung, die am Fernseher zuhört, sehr deutlich auf die Anleitung zur Umgehung auf Seite 45 hingewiesen. Ja, dazu stehe ich, dass das hier ausgeführt ist. Die Abg. Judith Oehri hat auch noch ein paar Müsterchen gebracht. Wir wissen das alle. Und wenn Sie heute mit der Bevölkerung oder mit Leuten, die viel mit Grundstücken oder Grundstückhandel zu tun haben, sprechen, die kennen das alle. Diese Themen sind auf dem Tisch und darum war es auch nicht nötig, hier etwas diskret zu verschweigen. Wir werden diese Frage, die Sie aufgeworfen haben, und die Begründung, warum wir das nicht angepackt haben, auf die 2. Lesung noch einmal darstellen. Tatsache ist einfach, dass hier der Gesetzgeber 1992 klar diese Regelung so getroffen hat. Diese Regelung kann man anpassen, aber das haben wir jetzt hier nicht gemacht. Wir werden das noch ausführlicher darstellen und uns noch einmal überlegen, ob wir vielleicht - wie Sie es angeregt haben - diese 50% verändern oder eine andere Einschränkung, zum Beispiel beim Zeitraum und so weiter, vornehmen, um das anders lösen zu können. Ich bin um diese Anregung sehr dankbar.Dann hat der Abg. Christoph Beck in seiner Funktion als Landtagsabgeordneter darauf hingewiesen, dass die Gemeinden gerne mehr Informationen hätten, so viele wie möglich. Ich denke, die Regierung hat im Bericht und Antrag sehr ausführlich dargestellt, wie die Situation ist. Es gibt diese Handänderungsanzeigen und dort werden die Informationen, die möglich sind, an die Gemeinden mitgeteilt, so schnell wie es möglich ist. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinden schon heute direkten Zugriff haben auf das Grundbuch. Die Gemeinden können in das Grundbuch Einblick nehmen, sich über gewisse Informationen wie Anmerkungen, Wegrechte et cetera unbürokratisch und einfach darüber informieren. Und was den Preis angeht - da komme ich einfach nicht um den Datenschutz herum, das wurde uns von der Datenschutzstelle auch so klar kommuniziert: Die Bekanntgabe des Preises an andere Stellen als die betroffenen Parteien ist datenschutzrechtlich einfach sehr heikel und ist auch privatsphärenmässig, finde ich, ein Problem. Ich persönlich möchte nicht, wenn ich Grundverkehrsgeschäfte tätige, bei denen die Gemeinde nicht involviert ist, dass der Preis, den ich da bezahlt habe, an die Gemeinde gemeldet wird. Das ist Privatsache. Dass es für den Bodenmarkt, für die Bodenpolitik der Gemeinde einfacher wäre, wenn die Gemeinde alle Preise kennt, die gezahlt werden, das mag sein, aber hier werden wir um diese Datenschutzthematik nicht herumkommen. Und sonst werden wir das auf die 2. Lesung gerne auch noch einmal mit der Datenschutzstelle genauer anschauen, ob hier nicht doch eine Möglichkeit besteht. Aber ich bin da ziemlich skeptisch, was das angeht. Dann zum Abg. Manfred Batliner, er hat einige Beispiele aufgezählt. Auf Seite 19, die Familienstiftung mit den acht wirtschaftlich Berechtigten und den drei Grundstücken, hat er nach der Praxis gefragt. Es ist tatsächlich so, in der Praxis und gemäss Rechtsprechung müssen diese drei Grundstücke in Ihrem Beispiel drei wirtschaftlich Berechtigten zugeordnet werden. Das ist gemäss StGH die heutige Praxis, die so handzuhaben ist. Das ist eben eine Konsequenz dieses wirtschaftlichen Betrachtens einer Stiftung, anders ist das leider nicht möglich, sonst hätten wir eben wieder diese Umgehungmöglichkeiten. Aber ich kann das sicher für alle Beispiele, die Sie aufgeführt haben, auf die 2. Lesung noch einmal darstellen.Sie haben auf Seite 23 verwiesen betreffend diese betrieblichen Grundstücke, wie das in der Praxis aussieht, diese Trennung in Betrieb und Grundstück. Das möchte ich jetzt nicht ausführen, das werden wir auch auf die 2. Lesung noch etwas ausführlicher darstellen, wie die Praxis hierzu ausschaut.Die flächenmässige Begrenzung haben Sie angesprochen. Ihr Beispiel war eine Chip-Fabrik mit 2'000 Quadratmeter Bedürfnis. Die Praxis ist dahingehend, dass diese Nutzungsnotwendigkeit, diese Bedürfnisse einfach nachgewiesen werden müssen. Wenn diese Chip-Fabrik nachweisen kann, dass sie 2'000 Quadratmeter braucht, dann ist das bewilligungsfähig. Also der Nachweis muss geführt werden, es muss begründet werden, warum diese Grösse notwendig ist und dann ist es auch möglich. Also soweit ist zumindest mein Wissensstand. Ich werde das aber auch noch auf die 2. Lesung dann genauer darstellen lassen.Und die Einzelfallprüfung, die Sie erwähnt haben, auch für die werde ich gerne auf die 2. Lesung noch ein paar Beispiele bringen, wie das in der Praxis funktioniert. Betreffend AHV habe ich den Verdacht, dass da ein Missverständnis vorliegt. Die AHV kann Grundstücke erwerben, es geht nur darum, ob sie von der Bewilligungspflicht ausgenommen wird oder nicht. Es geht nicht darum, dass sie nicht mehr darf, sondern es geht darum, ob sie eben in die Kommission hinein muss oder nicht. Und Tatsache ist, dass wenn wir die AHV ausnehmen, dass wir dann angeblich, laut Europarechtsexperten, wieder ein grosses Problem mit europarechtlichen Fragen hätten. Das heisst, die AHV selbst beharrt auch nicht darauf. Die sagen, sie haben kein Problem damit, wenn sie in die Kommission müssen, sie verstehen diese europarechtlichen Einschränkungen. Und Sie sagen, wenn diese betrieblichen Personalfürsorgeinheiten, auch Fonds, dann ein Grundstück kaufen wollen und das dann nicht können, dass das nicht gut sei. Die Fakten sind nach meinem Informationsstand einfach so, dass wenn diese Einheiten ein Grundstück kaufen wollen, womit sie jetzt zum Beispiel eine Überbauung bewerkstelligen wollen, und sie haben aber schon in ihrem Portfolio eine Liegenschaft, die genau diese Art von Überbauung zulassen würde, die noch nicht überbaut ist, dann gibt es eine Blockade in dem Moment. Wenn aber die Überbauung realisiert ist, dann können sie ein neues Grundstück wieder erwerben, wo eine Überbauung für Mietwohnungen et cetera möglich ist. So ist nach meinem Wissensstand die Praxis. Das heisst, es gibt keine generelle Blockade, sondern nur man kann, solange man eben ein unüberbautes Grundstück hat, nicht noch eines kaufen, sondern nur wenn der Bedarf da ist, ein Neues zu bekommen, dann ist es eben möglich. Das ist meines Wissens die Praxis, die sich aus dem Gesetz heraus ergibt. Aber auch das werden wir noch einmal darstellen auf die 2. Lesung.Dann zum Votum des Abg. Christian Batliner betreffend die wirtschaftliche Betrachtungsweise und das StGH-Urteil. Ich glaube, wir sind uns da eigentlich einig, dieses StGH-Urteil hat auch eine gewisse Aufweichung gebracht. Dieser Durchgriff ist wichtig, das haben Sie auch erwähnt, dass es eben eine saubere und genaue Kontrolle bei den juristischen Personen braucht. Und dass da eine gewisse Angst vor Einzelfallumgehungen da ist, das ist eben so. Sie haben gesagt: Wir sollen versuchen, über die Gesetzesanpassung den StGH wieder zurückzubinden oder hier einen Schritt zurückzumachen. Das Problem ist nach meiner Einschätzung - aber ich werde das gerne auf die 2. Lesung auch noch darstellen -, dass wenn der StGH mit Grundrechtsbedenken argumentiert, mit verfassungsrechtlichen Bedenken, dann können wir das mit einer Gesetzesanpassung nicht ganz einfach aushebeln oder zurückbinden. Das müssen wir uns gut anschauen, wie wir da eventuelle Grundrechtsbedenken des StGHs durch eine Gesetzesanpassung umgehen können, da bin ich etwas skeptisch. Ich glaube der StGH hat sehr stark auf verfassungsmässiger Ebene argumentiert. Und das können wir durch eine GVG-Anpassung nicht gut ändern. Also wir schauen uns das an, aber da bin ich jetzt etwas skeptisch. Das ist das Schicksal mit StGH-Urteilen, die sind auf Verfassungsebene und da kann der Gesetzgeber dann eben in der Regel meistens nicht so viel machen. Aber wir prüfen das.Die Angst vor der Kostenexplosion bei Fallpauschalen haben Sie erwähnt, das werden wir sicher noch einmal anschauen. Wir hatten ja sowieso vor, dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten. Damit komme ich auch auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert: Ich denke, das Ziel ist die Selbstfinanzierung. Und die Fallzahlen sind ungefähr bekannt. Wir haben hier einen klaren Trend, wir haben einigermassen verlässliche Prognosen und wenn man das zusammennimmt mit den Fallpauschalen - wenn sie für den Präsidenten und den stellvertretenden Präsidenten eine Lösung sind -, dann wird man einigermassen ausrechnen können, wo wir da landen. Wir rechnen mit Einnahmen zwischen CHF 200'000 bis 300'000, das ist so die grobe Schätzung und das Ziel muss natürlich sein, dass wir dann eben mit den Kosten auch ungefähr da landen würden. Wir werden das aber anschauen. Das Geld bei den Gemeinden holen, dazu wäre ich dann gespannt, was der Abg. Christoph Beck dazu meint. Ich denke, ich weiss schon, was er dazu meint.Dieser Einwand des Abg. Wendelin Lampert ist sicher richtig, aber Fakt ist: Wir haben ein Grundverkehrsgesetz, wir wollen eine möglichst konforme Umsetzung, wir wollen eine möglichst bürgerfreundliche Anwendung, und wir wollen eine einheitliche Anwendung und Spruchpraxis, damit es nicht in jeder Gemeinde anders ist, auch im Sinne der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit. Und das wird mit bestimmten Kosten verbunden sein. Wenn wir hier die Selbstfinanzierung anstreben, denke ich, sollte das Problem damit gelöst sein. Der Staat besteht nicht nur aus dem Land, sondern auch aus den Gemeinden. Für mich sind die Gemeinden auch ein Teil des Staates und wenn die Gemeinden elf Grundverkehrskommissionen abschaffen können, die auch immer wieder Anlass für Diskussionen gegeben haben, denke ich, ist das auch eine Verschlankung, eine Vereinfachung. Es fällt im ganzen Prozedere eine Instanz weg, der ganze Ablauf wird einfacher für den Bürger. Also insofern sprechen wir im Bericht und Antrag deshalb ja auch von Bürokratieabbau, aber ich denke, Sie werden dazu sicher noch einmal etwas sagen. Meine Meinung ist, mit diesem Vorschlag wird es schlanker, effizienter, rechtsfreundlicher und rechtsklarer, und damit eben auch bürgerfreundlicher. Und darum freut es mich auch, dass der Landtag hier darauf eingestiegen ist.Dann noch zur Abg. Judith Oehri betreffend diese Umgehungsmöglichkeiten. Sie haben in einem Punkt recht und im zweiten eher nicht. Ich denke, bei der Schenkung haben Sie recht, das ist eine Rechtsgestaltung, die heute möglich ist, die funktioniert und das ist auch begründet, dass die funktioniert. Ob man das dann als Umgehung betiteln will, das ist dann Geschmacksache. Die andere Möglichkeit, die Sie angetönt haben, mit den Stiftungen, das ist eben nicht so. Durch die Stiftungspraxis heute, durch das StGH-Urteil, durch die wirtschaftliche Betrachtungsweise, die wir auch in das Gesetz übernehmen wollen, und dass man eben bei Stiftungen und ähnlichen Rechtsformen die Grundstücke den einzelnen Berechtigten klar zuordnen muss, soll eben eine Umgehung über Stiftungen nicht möglich sein. Also hier glaube ich nicht mehr, dass man bei Stiftungen von Umgehungsmöglichkeiten sprechen kann. Ich kann gerne das noch einmal auf die 2. Lesung ausführlich darstellen.Der Abg. Johannes Kaiser hat noch einmal darauf hingewiesen wegen der Aufgabenentflechtung, dass wir hier keine komplizierten Lösungen suchen sollen, sondern bei dieser Grössenordnung wahrscheinlich einfach das Land in den sauren Apfel beissen muss und die Gemeinden nicht noch 20% mittragen sollen. Das nehme ich so mit, das werden wir uns anschauen. «Keep it simple» ist normalerweise auch mein Motto. Wir wollten hier, ähnlich wie Sie es angetönt haben bei den sozialrechtlichen Fragen, wo eben die Gemeinden 50:50 teilweise mitfinanzieren, den Gemeinden nicht zu grosse Geschenke machen, sondern wir wollten den Gemeinden irgendwo auch signalisieren: Wir nehmen euch etwas ab und dafür sollt ihr, wenn es eben keine Selbstfinanzierung ist, wenn es einen Restbetrag gibt, bitte dafür auch etwas mitbezahlen. Das war die Meinung. Wenn der Landtag hier der Meinung ist: Ach, bei dieser Grössenordnung macht das keinen Sinn, dann nehme ich das so mit und wir werden das auf die 2. Lesung, natürlich auch das Entschädigungsmodell dieser Kommission, versuchen darzustellen.Ich glaube, damit habe ich die wesentlichen Punkte alle abgehandelt, und stehe für weitere Fragen zur Verfügung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für die Erläuterungen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter ebenfalls für die interessanten, ergänzenden und wertvollen Ausführungen. Ich möchte nur eine kurze Replik geben, ganz am Schluss nochmals betreffend die Aufgabenentflechtung. Dieser Teil war, glaube ich, bei der Vernehmlassung auch nicht drin, der ist erst in diese Vorlage hineingekommen, deshalb konnte er auch nicht vollständig diskutiert werden. Aber es geht um das Prinzip der Weiterführung der Aufgabenentflechtung, dass jetzt nicht plötzlich wieder solche Verteilschlüssel eingeführt werden. Eher dieser Gedanke, aber der ist auch nicht völlig entscheidend bei diesem Projekt.Nur ganz kurz noch zu wirtschaftspolitischen Überlegungen: Ich gehe da mit Ihnen schon einig, dass das nicht sein kann. Es ist auch schwierig auszudrücken. Es geht mir eher darum, im Sinne von wirtschaftpolitischen Überlegungen, auch im Sinne von einer Beratung oder Kundenfreundlichkeit. Das konnte natürlich schon bewerkstelligt werden in dem Sinne, dass die Vorsitzenden der Grundverkehrskommissionen in den Gemeinden - sprich die Vorsteher - irgendwie auch die örtlichen Verhältnisse kannten und so weiter und so fort, ohne dass es immer gleich schon mit schummeln oder so etwas in Verbindung gebracht wird. Das wäre falsch. Es geht wirklich darum, dass der Antragssteller - der das vielleicht nicht tagtäglich macht, sondern vielleicht wenige Male im Leben, andere natürlich wieder häufiger - diese Möglichkeit hat, dass noch nicht gleich ein Richterspruch gesprochen wird. Denn bei einem Richterspruch wird es eine Spruchpraxis geben, wenn es dann eine unabhängige Richterstelle ist. Und diese Spruchpraxis entwickelt sich zu einer Spruchlegung und das ist dann das Mass aller Dinge, bei allen Anträgen, die kommen. Da wird etwas eingegeben und dann gibt es einen Spruch und fertig. Und das wird völlig ausgeschaltet und das würde dann bei einer verwaltungsnahen Positionierung dieser Grundverkehrskommission gewährleistet werden, dass man diese beratende oder kundenfreundliche oder diesen Tipp geben, dass das noch möglich ist. Es geht um diese Richtung, das haben Sie, glaube ich, auch so richtig verstanden, wie ich das gemeint habe. Ja, das wäre es. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Nennen Sie mich naiv, aber als ich diese Vorlage gelesen habe, dachte ich, es geht um eine organisatorische Massnahme, das Zurückführen eines rechtlich nicht haltbaren Zustandes et cetera. Und das ist es. Was ich jetzt aus den Ausführungen gelernt habe und das konnte auch der Herr Regierungsrat in dem Sinne nicht korrigieren: Sprechen wir hier von einem Gesetz, dessen Zweckartikel infrage gestellt ist? Wo auch davon gesprochen wird, ob das ganze Gesetz überhaupt noch nötig ist. Wo relativ transparent darüber gesprochen wird, welche Lücken, welche Umgehungsmöglichkeiten hier bestehen. Und völlig banal sprechen wir weiter: Ja, organisatorisch müsste man das so machen. Es wird noch angeregt: Das Gesetz auf einen liechtensteinischen Stand zu bringen. Da sträubt es meine Nackenhaare, wenn ich so einen Begriff höre, was das überhaupt ist. Und vom Herrn Regierungsrat wird auch offen gesagt, dass wir uns mit dem Gesetz ohnehin europarechtlich auf ganz dünnem Eis befinden, sodass für mich das ganze Gesetz eine Frage der Zeit ist, die offensichtlich niemand antasten will. Aber der Zweck, weshalb diese Vorlage heute im Landtag ist, ist völlig banal, im Gegensatz zu dem, um was es eigentlich gehen würde. Wenn ich höre - und der Abg. Hasler hat es auch gesagt -, dass diese Diskussion für den Bürger draussen irgendwie wohl noch interessant ist, weil der Bürger jetzt hört: Die gesetzgebende Behörde kümmert sich bei dem Gesetz um eine organisatorische Massnahme, im Wissen, welche Umgehungslücken da bestehen, welche Ausnahmefälle da bestehen, und sieht dem Treiben bewusst zu. Dann würde ich sagen, das wären die zentralen Punkte dieses Grundverkehrsgesetzes, die der Bürger erwartet, dass sie die gesetzgebende Institution angeht und nicht eine organisatorische Massnahme - wo das angesiedelst ist, wer das bezahlt und so weiter. Im übrigen, was die Organisation angeht, folge ich den Anregungen des Abg. Kaiser vollumfänglich. Aber nochmals, ich bin eigentlich naiv oder schockiert, was wir hier diskutieren und welche Mängel in diesem Gesetz letztlich aus Bügersicht hier bestehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, dass ich darauf direkt antworten kann. Nein, Herr Abg. Marxer, Sie sind nicht naiv. Aber es ist einfach eine Tatsache, dass wir bei der ganzen EWR-Integration zwei heikle, problematische Stellen hatten und haben. Das ist die Personenfreizügigkeit, wo wir eine liechtensteinische Sonderlösung haben, und das ist der Grundverkehr, wo wir eine liechtensteinische Speziallösung haben, die von der ESA akzeptiert wird. Das ist nicht ein europarechtlicher Grat, sondern das ist eine Lösung. Und diese zwei Themen, das ist offiziell, und das kann man in den Medien immer wieder nachlesen, sind diese zwei Themen, wo uns Europa gesagt hat: Wir wollen Liechtenstein dabei haben im EWR und wir sind uns bewusst, dass es bei der Personenfreizügigkeit und im Grundverkehr bestimmte Einschränkungen gibt, die insgesamt europarechtlich vielleicht heikel sind, aber wir akzeptieren, dass Liechtenstein hier eine Sonderlösung bekommt. Das ist einfach Fakt. Und Fakt ist auch, dass damals und auch immer wieder in der Zwischenzeit klar kommuniziert wurde, dass Änderungen, weitere Aufweichungen in diesem Grundverkehrsbereich heikel wären und das gleiche gilt auch für die Personenfreizügigkeit. Wenn wir dort Aufweichungen anstreben, auch dort wird Europa kommen und sagen: Liebe Liechtensteiner, entweder bleibt diese Regelung, die ihr hier habt, die wir akzeptieren, genau so, und wenn ihr weiter aufweichen wollt, dann müssen wir diese Ausnahme infrage stellen. Das ist hier einfach analog eine gleiche, ähnliche Situation. Und deshalb sind Sie nicht naiv, aber Sie sind vielleicht über etwas schockiert. Ich weiss nicht, ob es Ihnen zu wenig bewusst war, aber das ist einfach die Situation. Liechtenstein hat hier zwei spezielle Konstellationen. Und diese Frage der Umgehung - und das ist genau der Punkt - hat der Staatsgerichtshof auch immer wieder versucht zu unterbinden im Sinne der Gleichbehandlung und nach Verfassung, dass jeder Bürger gleich behandelt wird, dass Umgehungen einfach nicht stattfinden. Deshalb gibt es diese Rechtsprechung zu der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, deshalb gibt es die Rechtsprechung zu den juristischen Personen, zu den Stiftungen, um die Löcher zu schliessen. Und es gibt noch Löcher und mit dieser Gesetzesanpassung wollen wir eben zumindest die Löcher, die offensichtlich auch vom Staatsgerichtshof als nicht akzeptabel anerkannt sind, jetzt klar im Gesetz regeln. Dass es noch weitere Ungenauigkeiten gibt, die vielleicht auslegungsbedürftig sind, das haben Sie bei jedem Gesetz. Es gibt immer wieder in Gesetzen Sachen, die nicht ganz klar sind, weil die Praxis hunderte von Fälle produziert, die der Gesetzgeber vielleicht nicht vorausgesehen hatte. Und darum habe ich zum Abg. Elfried Hasler gesagt: Ich bin dankbar für den Hinweis und darum haben wir im Bericht und Antrag auf Seite 45 dieses Beispiel angeführt und wir werden sicher - wenn das vom Landtag so kommuniziert wird, und das habe ich heute so mitgenommen - diese angebliche Umgehungsmöglichkeit, diese Lücke oder diese unpräzise Stelle im Gesetz anschauen, ob wir das verbessern können. Also es geht nicht darum, dass wir hier offen über Umgehungen diskutieren, sondern es geht darum, dass mit dieser Anpassung des Gesetzes eben Lücken, die die Rechtsprechung schon geschlossen hat, jetzt im Gesetz abgebildet werden sollen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Besten Dank dem Regierungschef-Stellvertreter für die Antworten. Ich habe die Ausführungen gehört, der Lautsprecher war laut genug. Ich bitte Sie, auf die 2. Lesung noch ein paar Ausführungen zu machen betreffend den Datenschutz, weshalb die Gemeinden diese Informationen nicht haben dürfen, denn ich denke schon, dass die Gemeinden vertrauenswürdig genug sind, um mit diesen sensiblen Daten auch richtig umgehen zu können. Das Argument, dass die Gemeinden so einen Vorteil hätten, suggeriert, dass sie jetzt aus der jetzigen Situation für sich die Vorteile nutzen würden. Dem kann ich definitiv nicht zustimmen und deshalb bitte ich Sie, dazu noch Ausführungen zu machen.Das zweite, mit der Finanzierung, da haben Sie völlig recht. Ich würde mich nicht dafür aussprechen, dass die Gemeinden etwas daran bezahlen müssen, sondern im Sinne der Aufgabenentflechtung, wie es der Abg. Kaiser schon mehrmals betont hat, dies so belassen, wie es ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Besten Dank dem Regierungschef-Stellvertreter für seine Beantwortungen. Bei meiner Thematik, beim Beispiel der Heiz- und Produktions AG und der Heiz- und Immmobilien AG, da möchte ich einfach auch mitgeben, dass man diesen Eigentumsschutz haben sollte in der heutigen wirtschaftlichen Welt. Und ich denke, dass man trotzdem genau gleich das Bedürnis an einer gewerblichen Nutzung oder einer gewerblichen Liegenschaft feststellt, und dass hier auch keine Umgehung stattfinden kann und deshalb einfach dieser Schutz hier gewährt wird.Dann möchte ich noch ergänzen dazu. Ich möchte bitten, auf die 2. Lesung hin eben diese Thematik der Wohnbaugenossenschaft oder Aktiengesellschaften zu prüfen. Wir werden zukünftig Gelder poolen müssen, ich denke einfach für Wohnen im Alter, wo andere Lebensformen stattfinden werden. Und ich möchte einfach, dass man in diesem Hinblick eben auch betrachtet, wo Wohnbaugenossenschaften und Aktiengesellschaften vermutlich in diversen Fällen einfacher zu handhaben sind als Stockwerkeigentum, weil eben dann diese Organisation von solchen Häusern besser vollzogen werden kann. Und ich bitte Sie dann, auszuführen, wie das unter diesem Gesichtspunkt zu handhaben ist. Und es wäre dann natürlich auch interessant, ob man dann wie bei der Stiftung sagt: Okay, wir haben hier, wie vorher diskutiert, nicht nur acht Begünstigte in der Stiftung, sondern wir haben acht Aktionäre und diese Liegenschaft wird einem zugeordnet. Oder wie läuft das bei der Wohnbaugenossenschaft? Wird einfach einer eine Zuordnung erhalten und der Rest hat dann personenmässig noch Freiheiten im Erwerb von Liegenschaften? Da möchte ich Sie bitten, auf die Zukunft betrachtet, hier detaillierte Ausführungen zu machen, vor allem in organisatorischer Hinsicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Der Abg. Wolfgang Marxer mag schon recht haben, wenn er sagt: Wir sollten hier nicht über diese organisatorischen Komplikationen diskutieren. Aber nach meinem Dafürhalten hatten wir vor ein, zwei Tagen Riesendebatten über Finanzen in diesem Staatshaushalt und über Personal, und das gehört hier eben auch dazu, nicht nur, aber auch. Und ich denke, der Abg. Christian Batliner hat schon einen guten Vorschlag eingebracht zu Art. 5, zu diesem Staatsgerichtshofurteil, bei dem er eben sagt: Sollen wir nicht zurück vor dieses StGH-Urteil? Sie haben dann schon gesagt, dass das schwierig werden dürfte, da ja der StGH logischerweise auf Verfassungsbasis argumentiert. Aber diesen Vorschlag, den finde ich schon mehr als prüfenswert, dann hätten wir mitunter eher wieder eine gewisse Schärfe in diesem Gesetz. Dann zu der aktiven Bodenpolitik. Sie sagen: Die Gemeinden hätten Einsicht in das Grundbuch. Ja, das nützt doch reichlich wenig. Die Gemeinden sollten eben vorher informiert werden, damit sie mitunter auch Boden kaufen können. Anscheinend scheint das vor allem in Triesenberg ein Thema zu sein, wenn ich mir die Votanten hier drinnen so anhöre, das ist es nach meinem Dafürhalten eben auch. Aber nichtsdestotrotz, nur die Einsicht in das Grundbuch, das nützt relativ wenig. Man muss ja wissen, was wird gehandelt und da kann man mitunter auch einschreiten und auch versuchen, in diesem Markt irgendetwas zu kaufen. Ich verstehe Sie natürlich auch, wenn Sie sagen, hier drinnen sind eigentlich nur Leute, die das gerne in der Nähe der Regierung hätten, diese Institiution. Ich hätte einfach gerne auf die 2. Lesung die personellen und finanziellen Konsequenzen aufgezeigt. Das hätte ich dann schon gerne, dass auch alle hier drinnen wissen, von was wir sprechen. Ich muss hier keinen Salto rückwärts machen bei dieser Argumentation. Wie gesagt: Da haben andere sicher mehr Mühe. Ich möchte dann einfach auf die 2. Lesung wissen, was das personell und finanziell aus Sicht des Landes bedeutet. Und was sicherlich auch gut wäre, unabhängig wo wir diese Institution ansiedeln, dass man im Budget Aufwand und Ertrag sieht, damit man eben auch sieht, wohin diese Finanzierungslücke geht. Und ich verstehe den Abg. Christoph Beck schon, wenn er sagt, er hätte mit dieser Lösung auf Seite 80 keine Freude. Aus Sicht der Gemeinde verstehe ich das natürlich auch. Aber aus Sicht eines hochdefizitären Staatshaushaltes kann ich diese Meinung nicht teilen und muss einfach sagen: Damen und Herren, Sie wissen, dass wir in der laufenden Rechnung ein massives Minus haben. Und ohne Börsenerfolg wäre es dann nicht gut herausgekommen. Und jetzt kann man schon wieder sagen, es ist nur ein kleiner Betrag, aber deshalb möchte ich dann eben auf die 2. Lesung wissen, wie hoch dieser kleine Betrag - und zwar unter Worst-Case-Annahme - ist.Ich gehe einmal davon aus, das sind dann die Fallpauschalen, die da zu Buche schlagen werden. Solche Fakten müssen wir dann einfach haben und mitunter ist dann die Debatte auch auf einer anderen Basis zu führen, wenn einmal die effektiven Konsequenzen aufgezeigt werden. Und Sie haben ja bereits gesagt, dass das Nullsummenspiel dann nicht aufgeht. Die elf Gemeindegrundverkehrskommissionen haben eben auch etwas gemacht. Das habe ich mir schon auch gedacht, dass das so ist, sonst würde mich dann wundernehmen, was die bis jetzt gemacht haben, wenn Sie hier eine andere Aussage getätigt hätten. Und dann haben Sie auch gesagt, dass es mit dem bestehenden Personal nicht gehen wird. Es wird zusätzliches Personal brauchen und da möchte ich einfach klipp und klar wissen, wie viele Stellen. Da sind wir dann auch wieder bei der GPK, ich denke mir, auch die GPK hat hier berechtigte Forderungen in den Raum gestellt, aber wer A sagt, muss auch B sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Noch zum Abg. Marxer: Soweit ich Sie verstanden haben, haben Sie sich gewundert, dass hier nicht nur über die Organisation diskutiert wird, sondern das Gesetz auch allgemein hinterfragt wird. Ich denke, diese Diskussion findet einfach alle Jahrzehnte einmal statt. Das Grundverkehrsgesetz ist schon sehr alt, stammt ursprünglich aus dem Jahre 1923. Es hat nachher einzelne Novellen dieses Gesetzes oder Gesetzesänderungen gegeben und die ursprüngliche Idee des Grundverkehrsgesetzes war ganz klar, Ausländer vom Liegenschaftskauf in Liechtenstein abzuhalten. Ich kann Ihnen vielleicht hier einmal einen Zeitungsartikel aus dem «Liechtensteiner Volksblatt» vom 30. August 1919 vorlesen, damit Sie auch die Stimmung vom Ursprung dieses Gesetzes ein bisschen mitbekommen: «Wer wird dadurch in Zukunft Herr im Lande sein und wer wird dadurch zu Knechten dieser Fremden herabgewürdigt? Unser eigenes Volk geht auf diese Weise in die Knechtschaft und verliert somit die goldene Freiheit. Die Liechtensteiner wurden aufgefordert, Volk von Liechtenstein, behalte deine Freiheit und Unabhängigkeit und bleibe Herr in deinem Lande.» Das war ursprünglich die Grundidee des Grundverkehrsgesetzes, die hat sich natürlich spätestens mit dem EWR-Beitritt grundlegend geändert und nunmehr ist der Zweck des Gesetzes eine breite Streuung des Grundeigentums. Ich persönlich sehe jetzt die EWR-Problematik nicht so stark, wenn man gewisse Liegenschaftsarten aus dem Grundverkehr herausnehmen würde, da es einzelne österreichische Bundesländer auch haben. Mich würde es wundern, wenn das in Liechtenstein nicht gehen würde, aber ich wäre einfach der Regierung dankbar, wie es der Herr Justizminister bereits dankenswerterweise ausgeführt hat, wenn man da auf die 2. Lesung noch weitere Ausführung hätte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke schön.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Dieses Votum hat mir gerade sehr gut gefallen, Herr Abg. Thomas Vogt. Es war sehr interessant, wirklich. Und ich bin froh, dass wir heute nicht mehr solche Voten hören im Landtag. Da habe ich es mit Ihnen, es geht mir persönlich eigentlich auch weniger um diese EWR-Thematik, sondern es geht wirklich mehr darum, dass wir keine Konzentration des knappen Bodens in wenigen Händen wollen. Ich denke, da sind wir uns einig, dass wir eine breite Streuung anstreben mit eben diesem Gesetz. Ich möchte auch dem Herrn Vizeregierungschef danken für seine Ausführungen. Ich nehme das so zur Kenntnis. Ich favorisiere auch nach dem Votum hier weiterhin eine den Staatshaushalt möglichst schonende, organisatorische Variante und mir gefällt der Vorschlag der Regierung eigentlich nach wie vor. Ich sehe es eher so, dass es eine Kommission ist, als eine in die Verwaltung integrierte Variante - ausser es wäre dem Landtag angehängt, aber ich denke, da haben wir dann wieder andere Diskussionspunkte dazu - und der Vorschlag der Regierung gefällt mir wirklich sehr gut. Ich möchte noch eine kleine Frage anfügen. Es gibt auch Boden in der Reservezone und wenn wir von diesem Wohnbedürfnis sprechen, da gibt es, glaube ich, auch entsprechende Gerichtsurteile dazu, wie solche Hamsterkäufe in der Reservezone eingedämmt werden können? Weil der Käufer kann ja dann damit nicht unbedingt sein Wohnbedürfnis befriedigen, sondern es wird ihm vielleicht eher unterstellt, dass er damit rechnet, dass dann der Boden irgendwann überbaut werden kann und auch eine Wertsteigerung stattfindet. Also vielleicht könnte die Regierung auch dort noch Überlegungen oder Ausführungen dazu machen, wie Käufe in der Reservezone oder ob Käufe in der Reservezone dazu benutzt werden, das Gesetz zu umgehen, und wenn das so ist, ob dem entgegengewirkt werden könnte. Generell und abschliessend möchte ich einfach sagen, dass ich sehr dafür bin, dass wir diese Lücken, wenn sie denn bekannt sind, schliessen und möchte der Regierung eben auch den Mut wünschen, das wirklich zu tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Die Ausführungen des Abg. Wendelin Lampert und jetzt gerade eben von Helen Konzett Bargetze bewegen mich nochmals dazu, etwas zu dem Personal und den Finanzen zu fragen. Ich bin dankbar, dass der Abg. Wendelin Lampert bei der Regierung - wobei der Regierungschef-Stellvertreter das schon angeboten hat, dass er das nochmals anschaut - die Ausführung der Personal- und Finanzfrage einfordert und uns da eine Grössenordnung durchgegeben wird. Wenn Sie, Frau Abg. Helen Konzett Bargetze, eine staatshaushaltsschonende Verwaltung bei dieser Grundverkehrsreform wünschen, dann müssten Sie den Vorschlag einer verwaltungsnahen Ansiedlung favorisieren, weil da die Finanzen im Griff sind. Wenn im Bericht und Antrag steht, dass ungefähr eine 50-Prozent-Stelle erfordert wird und Gebühreneinnahmen von CHF 200'000 bis CHF 300'000 hereinkommen, und wir vorher in der Diskussion festgestellt haben, dass ein unabhängiges Richtergremium mit Fallpauschalen, die ins Uferlose gehen können, ist hier schon sehr überlegt vorzugehen. Genau diese staatshaushaltschonende Verwaltungsvariante wäre eine verwaltungsnahe Grundverkehrskommission. Aber diese Ausführung wird dann die Regierung bei der 2. Lesung machen. Aber gemäss den jetzigen Grundlagen auf Seite 80, die wir mit dem Bericht und Antrag erhalten haben, müsste eigentlich eine staatsnahe Form wesentlich besser im Griff sein und auch günstiger sein, eigentlich kostendeckend sein. Es gibt keinen Aufbau auf der Staatsverwaltung, es gibt sie heute schon, eine 50-Prozent-Stelle. Natürlich ist fraglich, ob diese ausreicht oder nicht ausreicht, aber immerhin wird mit Einnahmen von CHF 200'000 bis CHF 300'000 gerechnet. Ich kenne aber das Lohngefüge zu wenig, um beurteilen zu können, wie viel Stellen da runtergebracht werden können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich danke für die Kommentare des Herrn Regierungsrats, des Abg. Lampert und des Abg. Vogt. Zum Abg. Lampert: Es geht mir überhaupt nicht darum, dass ich sage, dass das banal ist, was wir hier diskutieren, das soll nicht diskutiert werden. Selbstverständlich muss das auch diskutiert werden, nur gäbe es im Lichte der Diskussion nach meiner Ansicht mindestens ebenso wichtige Punkte. Und der Hinweis an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter: Jawohl, wir haben diesbezüglich, was Grundverkehr und Boden und so weiter betrifft, offenbar eine Ausnahmeklausel, eine Sonderregelung mit dem EWR. Mir ging es um die Lücken und offensichtlichen Umgehungsmöglichkeiten im inländischen Bereich. Und Sie sagten in Ihren Ausführungen den Satz: «Die Situation ist so, wie sie ist.» Und das ist bezüglich der offensichtlichen Mängel dieses Gesetzes keine befriedigende Antwort.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Definitiv noch eine letzte kleine Wortmeldung von mir an den Abg. Kaiser. Sie könnten durchaus recht haben, also das bestreite ich auch nicht. Ich habe weniger das Problem, wo genau jetzt diese Stelle dann sein wird, sondern mir geht es wirklich mehr darum, dass diese Gebühren eben nach dem Verursacherprinzip auch funktionieren und kostendeckend sind. Und dann denke ich, ist es vielleicht zweitrangig, wie viel diese 50-Prozent-Stelle den Staat kostet, weil eigentlich soll das Geld ja dann wieder hereinkommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich hätte noch eine ergänzende Frage zur Frage des Abg. Batliner zur AG. Vielleicht können Sie mir das auf Anhieb beantworten, sonst bitte auf die 2. Lesung. Ich spreche hier ein Geschäftsmodell an, das zumindest in der Schweiz - ich weiss nicht, ob das in Liechtenstein auch der Fall ist - sehr oft praktiziert wird. Nämlich ein Baurecht zu vergeben von Privaten oder der Gemeinde, und Investoren finanzieren dann den Bau - ein Hotel oder eine Einrichtung im Gesundheitswesen usw. - und vermieten dies dann an eine Immobiliengesellschaft, an eine Betreibergesellschaft. Wie würde sich das hier verhalten? Würde hier auch das GVG zum Zuge kommen? Wie wäre hier die Zurechnung für die Investoren gegeben?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich glaube, viele Punkte muss ich nicht mehr ansprechen. Das Wesentliche ist gesagt. Ich habe bereits zugesagt, dass wir insbesondere die Kostenfrage, Finanzierungsfrage auf die 2. Lesung bei beiden Modellen sauber abprüfen und darstellen, inklusive Worst-Case-Szenarien, damit wir da abschätzen können, was das bedeuten würde. Zum Abg. Christoph Beck noch kurz wegen dem Datenschutz: Datenschutz ist nicht etwas, was wir einfach freiwillig machen, das wir einfach übergehen können. Also da möchte ich schon darauf hinweisen. Wenn es datenschutzrechtliche Restriktionen gibt, dann sind es Restriktionen, die müssen wir sonst per Gesetz aushebeln. Dann müssen wir das also im Gesetz ändern. Da können wir nicht einfach sagen: Schauen wir nochmal, ob es hier Datenschutz wirklich braucht. Das kann ich nicht einfach so entscheiden. Also das müssen wir sicher auf die 2. Lesung - habe ich ja zugesagt - auch noch einmal genau anschauen.Auch die Frage, die vom Abg. Wendelin Lampert noch einmal angesprochen wurde betreffend Bodenpolitik. Mein Hinweis betreffend Grundbucheinblick ging eher darum, dass die Gemeinden natürlich auch Interesse daran haben, zu wissen, wo sind bestimmte Sonderrechte, Wegrechte, Durchfahrtsrecht et cetera und dass sie da den Zugang haben. Und da hatten Sie über die Grundverkehrskommissionen bis jetzt natürlich durch das, dass sie da die Verträge gesehen haben, immer sofort die aktuellsten Rechtssituationen. Und das können sie eben auch in Zukunft, indem sie dann im Grundbuch sofort nachschauen können, welche Rechtssachen da noch registriert wurden. Also das wird keine Verschlechterung geben. Die andere Frage, die Sie angesprochen haben, da werde ich auch noch auf die 2. Lesung prüfen, ob wir da irgendetwas tun können. Dieses Argument mit dem Wissen, welche Vorgänge passieren, damit man auch mitbieten kann, damit man im Bodenmarkt mitagieren kann, denke ich, ist keine einfache Frage, aber wir werden das auf die 2. Lesung noch einmal prüfen.Dann zur Frage des Abg. Thomas Vogt: Sie haben gesagt, es würde Sie wundern, wenn das von der ESA ein Problem wäre. Wir haben uns eben halt schon ab und zu einmal gewundert. Leider passiert das, dass man sich ab und zu wundert. Und dieses Risiko einzugehen, das ist dann halt etwas schwierig, wenn das Wunder dann eintritt, dann ist es eben da. Das Wunder zurückzudrehen, das geht bei den StGH-Urteilen schwer und bei den ESA-Urteilen geht das noch schwerer. Also darum möchte ich keine Wunder erleben beim Grundverkehr. Darum sind wir da einfach vorsichtig. Dann zur Frage wegen der Reservezone. Meines Wissens ist das gesetzlich nicht geregelt, die Reservezone ist nicht berührt, aber auch das werde ich auf die 2. Lesung noch ausführen und anschauen. Ich möchte den Abg. Johannes Kaiser einfach noch einmal bitten, nicht immer von einem Richtergremium zu sprechen. Es ist eine Kommission und die soll auch beratend agieren können. Sie soll eine kundenfreundliche, bürgernahe Beratung sicherstellen, wenn etwas vor einer Entscheidung eben auch gefragt werden kann, wie es heute auch ist. Und darum ist es für mich keine Gerichtsinstanz. Die erste Gerichtsinstanz, die kommt, das ist eigentlich dann die VBK nach dem neuen Modell, die Verwaltungsbeschwerdekommission. Die Grundverkehrskommission hat zu entscheiden, das ist richtig, aber deswegen würde ich sie nicht einfach als Gericht bezeichnen. Ich finde diesen Begriff irreführend. Es ist eine Behörde, eine Kommission die Entscheidungkompetenzen hat, da haben Sie Recht. Aber sie ist kein Gericht in dem Sinne, sondern sie hat durchaus auch beratende Aufgaben und soll eben eine zentrale Anlaufstelle sein. Und das wäre auch bei der unabhängigen Lösung angedacht, also nicht nur bei der verwaltungsinternen Lösung. Also ich bin einfach froh, wenn Sie nicht immer vom Gericht sprechen, das fände ich hier irgendwo etwas irreführend.Dann noch zum Abg. Wolfgang Marxer: Ich habe gesagt, dass die Situation so ist, wie sie ist. Da habe ich natürlich nicht die offensichtlichen Umgehungen gemeint. Das kann ich als Justizminister auch nicht gutheissen. Da habe ich die Situation gemeint, dass wir dieses Gesetz haben und dass wir die Grundverkehrsthematik jetzt so in Liechtenstein gelöst haben. Das ist so, wie es ist. Offensichtliche Umgehungen werden auch durch die Landesgrundverkehrskommission abgestellt, sie werden durch den StGH letztinstanzlich abgestellt. Und meine Aufgabe - und die haben wir hier versucht, so wahrzunehmen - ist einfach nicht nur die Rechtsprechung zu akzeptieren, sondern dann und wann gefestigte Rechtsprechung auch in das Gesetz zu überführen, damit die Umgehungen eben nicht nur durch die Justiz abgestellt werden, sondern auch durch den Gesetzgeber. Das ist eben hier gemeint. Und da ist die Situation nicht so, wie sie ist, sondern da kann man durchaus Änderungen machen und das tun wir hier ja. Wir kommen hier mit Vorschlägen, was man anpassen sollte und könnte.Und die Frage des Abg. Rainer Gopp zur Aktiengesellschaft betreffend Baurecht und Immobilien, da ist einfach grundsätzlich zu sagen: Baurecht gilt wie Grundeigentum. Sachenrechtlich ist ein Baurecht, dass aus einem Grundstück sozusagen zwei Grundstücke werden. Ein Baurecht wird behandelt wie ein Grundstück. So viel einmal als erste Antwort. Das heisst, solche Fälle, die Sie geschildert haben, werden grundverkehrsrechtlich wie ein Grundstückshandel betrachtet, mit allen Konsequenzen. Und wir werden auf die 2. Lesung nicht nur die Wohnbaugenossenschaften, sondern auch dieses konkrete Beispiel gerne auch kurz darstellen, was es da für Praxisfälle oder Rechtsprechung dazu gegeben hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir jetzt über Eintreten abstimmen.Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen Eintreten beschlossen. Bevor wir jetzt die 1. Lesung vornehmen, möchte ich noch einmal 15 Minuten Pause einschalten.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:50 bis 18:10 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort und nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1 sowie 2 Bst. a, b, d und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 sowie 2 Bst. a, b, d und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. d und g sowie Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. d und g sowie Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 1 Bst. 1 und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 Bst. 1 und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 5 stehen zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 9 steht zur Diskussion.
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Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
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Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 11 wird aufgerufen.
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Überschrift vor Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 bis 14 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 bis 14 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 1, 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1, 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 1 Bst. e neu wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 Bst. e neu steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 Bst. p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die abänderung des personen- und gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts. Art. 180a Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 180a Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des gesetzes über die landes- und gemeindesteuern
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur letzten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern. Art. 104 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 104 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese letzte Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben gleichzeitig Traktandum 39 erledigt.
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