Abänderung des Organismengesetzes (Nr. 41/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 40: Abänderung des Organismengesetzes.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 41/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Das liechtensteinische Organismengesetz basiert auf dem schweizerischen. Aufgrund von Änderungen in der Schweiz sind auch Anpassungen des liechtensteinischen Gesetzes notwendig, da diese den Warenverkehr im gemeinsamen Wirtschaftsraum betreffen. Des Weiteren wurden ältere europäische Richtlinien in der Richtlinie 2009/41/EG neugefasst, was Anpassungen unseres Rechts zur Folge hatte. Die Anpassungen des Organismengesetzes sind grundsätzlich zu begrüssen. Das Gesetz behandelt den Umgang mit gebietsfremden Organismen, sogenannten Neobiota. Nicht alle gebietsfremden Arten sind grundsätzlich problematisch. Vor allem jene aber, die sich invasiv vermehren, gefährden die heimischen natürlichen Ökosysteme, da sie sich auf Kosten unserer Arten ausbreiten und diese verdrängen. Dies kann zu eklatantem Biodiversitätsverlust führen. Weltweit gelten gebietsfremde Organismen als zweitwichtigste Ursache für den weltweiten Artenschwund und als Verursacher hoher ökonomischer Schäden. Neben der grossen Gefahr für unsere Ökosysteme, ökonomischen Schäden, können auch gesundheitliche Probleme entstehen. Die Fraktion der Freien Liste anerkennt die Notwendigkeit dieser Vorlage und ist für Eintreten. Die Ausweitung der Vorschriften, auch auf bestimmte gebietsfremde Organismen in geschlossenen Systemen, ist aufgrund ihres Gefahrenpotenzials sehr zu begrüssen. Die Anpassung, dass mit invasiven gebietsfremden Organismen kontaminierter Aushub nicht nur am Entnahmeort verwendet werden muss, sondern sachgerecht entsorgt werden kann, ist sehr positiv zu bewerten. Ich möchte aber noch einige Anmerkungen zum vorliegenden Bericht und Antrag machen, insbesondere zu den Kommentaren der Regierung zur Vernehmlassung. Wie immer in Sachen Naturschutz, teilt die Regierung die Sorgen über den Zustand der Natur, misst dem Naturschutz eine überaus grosse Bedeutung zu. Aber meistens bleibt es dabei und die überaus grosse Bedeutung wird relativiert, weil entsprechende Massnahmen personelle und finanzielle Ressourcen benötigen, die nicht verwendet werden möchten. In den letzten vier Jahren schenkte man der Problematik um die Neobiota, insbesondere den Neophyten, endlich Beachtung. Dies verdient eine positive Erwähnung. Insbesondere das Neophyten-GIS und die Wegleitungen zum Umgang mit Neophyten und kontaminiertem Material sind Schritte in die richtige Richtung. Dass diese ein Gefahrenpotenzial darstellen, ist schon seit über 20 Jahren bekannt. Sicherlich, besser spät als nie. Wie in vielen Bereichen ist es leider der Fall, dass je später man handelt, es umso teurer wird. Hätte es schon damals, als die Probleme bekannt und erkannt wurden, ein aktives Eingreifen der öffentlichen Hand gegen invasive Neophyten gegeben, wäre es jetzt kein so teures Unterfangen, diese zu bekämpfen. Gut informierte Private und Vereine haben sich damals schon für die Eingrenzung invasiver Neophyten engagiert, aber eine gesetzliche Grundlage besteht erst seit 2011.Und auch hier zeigt sich: Nicht alles ist schlecht, was von der EU über den EWR zu uns kommt. Heute geht es aber weniger darum, Bilanz zu ziehen, sondern wir müssen den zukünftigen Umgang mit invasiven Neophyten organisieren. Dennoch besteht wohl ein Konsens darüber, dass im Umgang mit bestimmten gebietsfremden Organismen besondere Achtsamkeit geboten ist. Wegen dieser gebotenen Achtsamkeit begrüsse ich die neu vorgeschlagene Pflicht, beim Umgang in geschlossenen Systemen mit bestimmten pathogenen und gebietsfremden Organismen mit Schadenpotenzial für die Umwelt, bestimmte Anmeldevorschriften einzuhalten oder Bewilligungen einzuholen. Dass die entstehenden Kosten auf die Antragssteller mittels Gebühren übertragen werden, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Wegen dieser gebotenen Achtsamkeit stehe ich der vorgeschlagenen Lockerung der Bedingungen für den Umgang mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren jedoch kritisch gegenüber. Ich sehe ein Gefahrenpotenzial im nachlässigen Umgang und bei einer allfälligen Freisetzung und Vermehrung von gebietsfremden wirbellosen Kleintieren. Ich sehe keinen Grund, neu auf das Erteilen einer Bewilligung für diese als Heimtiere deklarierten Organismen zu verzichten. Denn auch als Heimtiere gehaltene Wirbellose können ein grosses Schadenspotenzial aufweisen, wenn sie bewusst oder unbewusst in die Umwelt gelangen. Der Halter muss garantieren können, dass die Tiere nicht in die Umwelt gelangen. So kann im Schadensfall mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auch auf den Züchter und Freisetzer zurückgegriffen werden und der Schaden wird nicht allein der öffentlichen Hand aufgebürdet. Das sollte uns ein Anliegen sein. Im vorliegenden Bericht und Antrag wirft die Regierung die Frage auf, wie viel der Staat und die öffentliche Hand leisten können und wie weit den Bodenbesitzern und den Bewirtschaftern eine Eigenverantwortung zukommt. Soviel wie nötig, muss die Antwort sein. Invasive Neobiota gefährden die intakte Umwelt und somit ist ein verfassungsmässiger Auftrag zur Förderung der Volkswohlfahrt gegeben. Beim Lesen des Berichts und Antrags bekomme ich das Gefühl, dass sich die Regierung immer wieder aus der Verantwortung ziehen möchte. So heisst es, dass es nicht möglich sei, dass der Staat bei sich neu ereignenden Entwicklungen umgehend mit eindeutigen Regeln, Überwachungs- und Unterstützungsmassnahmen reagieren kann. Insbesondere dann, wenn noch Wissenslücken bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein invasiver Neobiot das erste Mal in Liechtenstein auftritt und Schäden verursacht, ist sehr unwahrscheinlich. Ich denke, hier kann man auf die Erfahrung umliegender Länder problemlos zurückgreifen. Im Bericht und Antrag wird wiederum aufgezeigt, dass die Kürzung der Stellenprozente des Bereichs Naturschutz ein Fehler war. Der Aufgabenbereich kann nicht bewältigt werden. Auch eine Aufgabenumverteilung beziehungsweise Auslagerung wird das Problem nicht lösen. Wir müssen hier wieder mehr investieren. Gerne können uns Vertreter der Fraktionen DU und FBP wiederum, wie bei der Interpellationsbeantwortung zum Gewässerschutz, vorwerfen, dass wir bei der erstbesten Gelegenheit die Staatsausgaben erhöhen wollen. Im Bereich des Naturschutzes wollen wir - es ist eine Notwendigkeit. Ausgaben, die nicht jetzt getätigt werden, rächen sich unwiederbringlich und bringen in Zukunft ein Vielfaches an Mehrkosten oder es entstehen Schäden, die nie wieder repariert werden können. Die Natur ist ein hohes Gut, dass es zu schützen gilt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Mein Vorredner hat die Vorlage vorgestellt und ich möchte eigentlich die lobenden Worte unterstützen, dass man erkannt hat, dass die Neophyten bekämpft werden müssen. Man kann zusätzlich vielleicht noch sagen: Man hat hier auch im Bereich der IT vorgesorgt, dass es Datenbanken gibt, wo diese Geschichten gesammelt werden. Das ist sicher sehr positiv, sofern die Bevölkerung auch eine Handhabe hat, mit diesen Sachen umzugehen. Ich habe die gleichen Bedenken bezüglich der wirbellosen Kleintiere. Ich bin kein Fachmann, ich habe aber ein bisschen recherchiert und ich möchte dann beim enstprechenden Artikel nochmals auf das zurückkommen. Ich möchte jetzt nur zwei Punkte bei der Regierung erfragen. Bei der Vernehmlassung - der Abg. Lageder hat es schon angesprochen - hat zum Beispiel die VBO in Bezug auf die gebietsfremden Organismen angemahnt, dass die Notwendigkeit einer starken Vollzugspraxis besteht und diese mit einer klaren Regelung auf Stand der Technik vollzogen werden sollte. Und es wird darauf hingewiesen, dass die Verschleppung von Unkräutern, Verschleppung durch Baustellen und Verschleppung durch die Verschwendung von belastendem Aushubmaterial ein Risiko darstellen. Die Regierung schreibt dann: Sie teile die Sorge der VBO hinsichtlich der grossen Problematik von invasiven, gebietsfremden Organsimen, weist aber auch gleichzeitig darauf hin, dass eine umfassende Überwachung finanzielle und personelle Ressourcen bedinge, die eigentlich nicht bereit gestellt werden können.Weiters schreibt die Regierung: Bei der Thematik der Neobiota handle es sich um ein Aufgabenfeld, das gleichzeitig den immer knapper werdenden finanziellen und personellen Ressourcen entgegenlaufe. Und man habe hier eigentlich ein grosses Problem und dieses würde auch in Zukunft sicher bestehen und sich noch verschärfen. Und da habe ich mich dann gefragt: Und jetzt? Wie geht man mit dem um? Also man weiss, die finanziellen und personellen Ressourcen sind hier ein Problem und man weiss, die Problematik wird sich verschärfen und dann ist aber der Abschnitt zu Ende. Also zum Beispiel wird angeführt, dass der Kampf gegen die kanadische und spätblühende Goldrute bereits verloren sei und man dann - sicher zum Teil auch berechtigt - diesbezüglich infrage stelle, was der Staat und die öffentliche Hand leisten können und was eben dann in die Verantwortung der Bodenbesitzer und Bewirtschafter beziehungsweise in deren Eigenverantwortung fallen würde. Meine Konklusion - und ich bitte Sie hier dann um eine Ausführung - war dann: Es ist doch relevant, wo ein übergeordnetes Interesse besteht, nämlich bei Gesundheitsgefährdung und Ähnlichem, wo die öffentliche Hand, meiner Ansicht nach, die Verantwortung nicht von sich schieben kann. Ich möchte Sie bitten, hierzu und vor allem zu diesen Ausführungen der VBO noch Stellung zu nehmen. Ein zweiter Punkt, wo ich um eine Erläuterung der Praxis bitten möchte, ist, wenn man ein Baugesuch erlangen möchte, dass dann automatisch geprüft wird, ob sich auf der zu überbauenden Parzelle Einträge in diesem IT-System befinden, ob dort gebietsfremde Pflanzen vorhanden sind. Und dann habe ich mich gefragt, der nächste Abschnitt geht nämlich so los, dass grundsätzlich die Pflicht eines jeden einzelnen ist, eine Verschleppung von gebietsfremden Pflanzen zu verhindern. Also, es kann sich niemand auf einen fehlenden Eintrag in dieser Neophyten-Datenbank berufen. Das verstehe ich, ich habe mich dann nur gefragt, wie denn das in der Praxis abläuft. Haben die Menschen genügend Kenntnisse oder sind da unsere Bauunternehmer oder Transportunternehmer genügend geschult oder sensibilisiert, dass sie einen Bauherrn darauf aufmerksam machen? Also wenn ich bauen würde und dort ein paar Pflanzen sind, hätte ich keine Ahnung, ob sich das dort um Neobiota oder Neophyten handelt oder nicht. Also da habe ich mich gefragt, wie mit dem in der Praxis umgegangen wird. Wie gesagt, zum Thema der wirbellosen Kleintiere werde ich mich dann im Artikel noch äussern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Meine Vorredner Lageder und Gopp haben schon einiges dazu gesagt, ich kann dem nur beipflichten. Ich werde mich deshalb kurz auf die wirbellosen Kleintiere beschränken, weil das ist für mich auch ein Problem. Einmal ausgesetzt, sind die fast nicht mehr zu kontrollieren. Das heisst, wenn zukünftig wirbellose Kleintiere als Haustiere gehalten werden und diese freigelassen werden, was machen wir dann? Ich habe hier grosse Bedenken und ich denke, dass diese gebietsfremden, wirbellosen Tiere durchaus auch registriert werden könnten. Was sind wirbellose Kleintiere? Das ist vielleicht nicht für jeden verständlich. Das sind Gliederfüssler, Insekten, Tausendfüssler, Krebstiere, Skorpione, Heuschrecken, Milben, also alles, was kreucht und fleucht, wie man das so im landläufigen Sinne sagt. Das sind also hunderttausende von Arten. Wenn sie eben gebietsfremd sind, dann wird es gefährlich. Jedermann oder jede Frau kann sich heute im Internet irgendwelche gebietsfremde, wirbellose Kleintiere beschaffen, sich als Haustiere zulegen, sei das ein Skorpion, eine Vogelspinne oder ein Heuschreckenschwarm aus der Sahelzone und sie später entsorgen, sei das über die Toilette oder beim nächsten Spaziergang. Das ist aus meiner Sicht nicht kontrollierbar. Eine unkontrollierte Freisetzung solcher Tierarten kann massiven Schaden in der Umwelt anrichten, was eben nicht unterschätzt werden darf. Leider ist der Übergang dieser wirbellosen Kleintiere vom Nützling zum Schädling sehr fliessend. Ich möchte hier nur das Beispiel des asiatischen Marienkäfers vorführen, den ich einmal auf einer Exkursion dargestellt bekommen habe. Dieser Marienkäfer wurde zur biologischen Schädlingsbekämpfung in den USA ausgesetzt - das war glaube ich in den achtziger Jahren -, dann wurde er 2001 in Belgien nachgewiesen. Heute ist er in ganz Mitteleuropa vorzufinden und eine Bedrohung für unseren Marienkäfer und ein grosses Problem für die Weinwirtschaft. So schnell kann das gehen. Darum bin ich dafür, dass man diese wirbellose Kleintiere durchaus registriert, wenn die eingekauft beziehungsweise als Haustiere gehalten werden. Des Weiteren ist auf den Seiten 25 und 26 unter Punkt 7 - es wurde auch schon angesprochen - die personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkung dargestellt, das heisst, dass das Amt für Umwelt in der heutigen Besetzung nicht allen Aufgaben nachkommen kann. Die Regierung schreibt auf Seite 26: «Eine weitere allfällige Aufgabenumverteilung beziehungsweise Auslagerung im Bereich Naturschutz wird deshalb im Rahmen der laufenden Leistungs- und Prozessanalyse im Amt für Umwelt untersucht.» Ich möchte die Regierung fragen, wo nun die Untersuchung und die Analyse beim Amt für Umwelt steht. Wie wird hier weiter vorgegangen? Die Regierung sollte dazu noch Stellung nehmen. Ich bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich danke auch den Vorrednern. Sie haben eigentlich den Inhalt dieser Vorlage gut wiedergegeben. Ein Punkt, der mir sehr wichtig erscheint, wurde am Anfang vom Kollegen Lageder vorgebracht. Er hat darauf hingewiesen, dass der Faktor Zeit eine grosse Rolle spielt und dass es da auch Versäumnisse gegeben hat. Ich möchte dem eigentlich nur ein Beispiel anfügen, dass es von amtlicher Seite nicht nur zeitliche Versäumnisse gegeben hat, sondern auch Fehleinschätzungen. Für mich ist da die Grossdeponie Ställa ein gutes Beispiel. Da konnte ich als Mitglied der nicht mehr einberufenen Kommission für Natur- und Landschaftsschutz einmal an einigen Exkursionen oder Besichtigungen teilnehmen, als eben abgeklärt wurde, ob man diese Grossdeponie schaffen sollte. Mittlerweile haben wir in dieser Grossdeponie ein extremes Neophyten-Problem und wir alle wissen, dass diese Deponie direkt oberhalb vom Schwabbrünnen-Äscher, von unserem sehr wertvollen Naturschutzgebiet, liegt. Also ich denke, man kann bald davon ausgehen, dass verschiedene Neophyten dann auch in diesem Naturschutzgebiet vermehrt auftreten werden, wie es im Ruggeller Riet auch schon der Fall ist. Ich kann das Anliegen nur unterstützen. Man muss dieses Problem dringend anpacken und man sollte sich eben auch so gut wie möglich vor Fehleinschätzungen schützen. Wenn ich noch einmal auf dieses Beispiel von der Grossdeponie Ställa kommen darf: Selbstverständlich könnte man sagen, dass es besser ist, wenn man das alles in dieser einen Grossdeponie hat, diese Neophyten, die mit Aushub herbeitransportiert werden. Besser, als wenn man eine Deponie in Ruggell, eine in Mauren, eine in Schaan und dann noch ein paar in Triesen und Balzers hätte. Aber es ist halt ein Problem. Man sollte sich schon gut überlegen, wie man mit diesem Aushubmaterial und Pflanzenresten aus privaten Gärten umgeht, wo man dann letztlich nicht weiss, was da alles für Pflanzen und andere Neobiota drin sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Herr Kollege Schurti, ich kann da ein Stück weit Entwarnung geben. Dieses Problem der Neophyten im Bereich der Deponie Ställa in Schaan ist erkannt worden und auch die Gefahr eines Übergriffs dieser Pflanzen Richtung Schwabbrünnen-Äscher ist erkannt worden. Gerade im Lichte dessen hat der alte Schaaner Gemeinderat noch einen Kredit von CHF 100'000 gesprochen, um genau an diesem Ort die grossflächige Ausbreitung verschiedener Neophyten zu bekämpfen. Diese Arbeit ist aufgenommen, also das Übergreifen von der Ställa nach Schwabbrünnen-Äscher sollte, glaube ich, keine grosse Gefahr mehr darstellen. Wir hoffen es alle. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Ich wünsche den Schaanern viel Glück. Diese Information, die ich vorhin präsentiert habe, stammt aus dem Protokoll des Schaaner Gemeinderats. Es kostet eben Geld, Fehleinschätzungen und Fehlplanungen wieder zu korrigieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das Organismengesetz hat die Erhaltung einer intakten Umwelt zum Ziel und bezweckt den umfassenden Schutz von Mensch und Umwelt gegen schädliche oder lästige Einwirkungen durch Organismen. Die vorliegende Abänderung des Organismengesetzes dient gleichzeitig der Umsetzung von EU-Richtlinien - das wurde hier schon erwähnt, ich wiederhole das nicht -, aber auch der Angleichung an die zwischenzeitlich total revidierte schweizerische Einschliessungsverordnung. Vermehrt sind nämlich in den letzten Jahren gebietsfremde Organismen zum Problem geworden, daher soll mit der heutigen Vorlage der Geltungsbereich ausgeweitet werden. Neu soll eine Einschliessungspflicht für bestimmte, gebietsfremde Organismen und auch eine Anmelde- und Bewilligungspflicht vorgesehen werden. Eine solche ist neu auch für bestimmte Tätigkeiten mit genetisch veränderten Organismen in geschlossen Systemen vorgesehen. Dabei kann dann rasch auf neue Erkenntnisse reagiert werden. Der Umgang mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren hingegen soll gelockert werden, sowie das hier schon verschiedentlich aufgeführt und auch infrage gestellt wurde, wenn diese wirbellosen Kleintiere als Heimtiere dienen oder nicht direkt in die Umwelt freigesetzt werden. Beim Umgang mit belastetem Bodenaushubmaterial ist ebenfalls eine Erleichterung vorgesehen, indem solches Material wie bisher am Entnahmeort verwertet oder neu auch fachgerecht ohne Weiterverbreitungsmöglichkeit entsorgt werden kann. Bei den drei Vernehmlassungsteilnehmern, die als einzige eine Stellungnahme abgegeben haben, wurden die Gesetzesanpassungen begrüsst sowie einzelne Anregungen eingebracht. Die VBO wies vor allem auf die Bedeutung der Neophyten-Problematik und auf die besondere Betroffenheit der Landwirte hin. Die Regierung möchte an dieser Stelle betonen, dass die Thematik der Neobiota ein neues Aufgabenfeld eröffnet hat. Das beauftragte Amt für Umwelt hat in den letzten Jahren zur Vorsorge und zur Bekämpfung der Neobiota bereits eine Reihe von Massnahmen getroffen, inklusive dem Aufbau einer Datenbank, aktiver Bekämpfung vor Ort und umfassender Information der Bevölkerung. Die Regierung unterstützt Betroffene und die Gesamtbevölkerung mit einem Neobiota-Konzept sowie einer zentralen Anlaufstelle im Amt mit Informationen über aktuelle Entwicklungen an die Verantwortlichen des Landes und der Gemeinden sowie mit dem Neophyten-GIS. Durch die vorliegende Gesetzesanpassung wird das Aufgabenfeld der Regierung nochmals erweitert. Die Aufwendungen können zwar verursachergerecht umgewälzt werden, jedoch wird die personelle Situation, die hier schon verschiedentlich angesprochen wurde, nicht verbessert. Massnahmen im personellen Bereich beziehungsweise eine Auslagerung im Bereich Naturschutz werden derzeit im Rahmen der Leistungs- und Prozessanalyse untersucht. Hier wurde die Frage gestellt, wie weit wir sind. Wir sind noch nicht fertig. Unabhängig davon wird sich zukünftig die Frage stellen nach der gesellschaftlichen Verantwortung. Wie weit sollen staatliche Leistungen gehen und wo beginnt die Verantwortung von Bodenbesitzern und Pächtern? Jedenfalls ist jeder in der Verantwortung, im Bereich seiner Möglichkeiten eine Verschleppung von Neophyten zu verhindern. Die Problematik selbst bleibt nämlich weiterhin bestehen. Ich komme nun zu den einzelnen Voten. Der Abg. Thomas Lageder hat bei einer früheren Bekämpfung moniert, man hätte die Neophyten früher bekämpfen sollen, dann wäre auch das Ergebnis positiver. Ich möchte auf Seite 13 des Berichts dahinweisen, wo wörtlich steht: «Andererseits kann nicht mit Sicherheit behauptet werden, dass sich die Situation heute wesentlich anders präsentieren würde, wenn diese Pflanzen schon früher bekämpft worden wären. In den umliegenden Ländern wurden entsprechende Massnahmen bereits früher eingeleitet. Dennoch gelten Goldruten beispielsweise auch in der Schweiz zwischenzeitlich als Pflanzen, welche nicht mehr landesweit ausgerottet werden können.» Ich möchte dieses Vorgehen nicht relativieren oder entschuldigen, möchte aber dennoch darauf hinweisen, dass die Aufgabenbereiche des Amtes für Umwelt enorm sind und dauernd ausgeweitet werden. Dann haben Sie, Herr Abg. Lageder, auch Bedenken zur Lockerung bei den wirbellosen Kleintieren, die hier vorgesehen ist, geäussert. Sie sind nicht der Einzige, der darauf hingewiesen hat, auch der Abg. Peter Büchel. Auch ich hatte hier meine Bedenken und deshalb habe ich nochmals nachgefragt und kann folgende Information geben: Die wirbellosen Kleintiere im direkten Umgang in der Umwelt wären beispielsweise als Haustiere, Labortiere, Nützlinge in geschlossenen Gewächshäusern oder für die Reptilienfütterung gehaltenen wirbellosen Kleintiere. Die Lockerung - ich habe sie schon im Eingangsvotum erwähnt, die total revidierte Einschliessungsverordnung - stellt einen Nachvollzug der Neuregelung in der Schweiz dar. Nachdem in der Schweiz Erfahrungen in dieser Thematik gemacht wurden, war eine Lockerung angebracht, da die anfänglichen Regelungen unverhältnismässig strikt ausgefallen waren, was bei Erlass der Regelungen aufgrund mangelnder Erfahrung nicht abzusehen war. Es handelt sich hier nicht um einen Nachvollzug einer EU-Richtlinie, das war nicht darin enthalten, das war eine schweizerische Regelung. In der Schweiz wurde das in der Zwischenzeit gelockert. Tun wir das nicht, dann sind wir einfach auf unserm Gebiet etwas strenger als die Schweiz. Dann kam der Vorwurf von Ihrer Seite, Herr Abg. Lageder, dass sich die Regierung aus der Verantwortung ziehe. Ich sehe das nicht so. Im Rahmen des Möglichen hat die Regierung beziehungsweise das Amt alles unternommen, um hier rasch, zielgerichtet und wirksam zu agieren. Ich möchte auf das Bekämpfungskonzept, den Massnahmenplan hinweisen, das ist beides in der Vernehmlassung. Es soll vor den Sommerferien noch zurückkommen, dann werden die Vernehmlassungseingaben ausgewertet und von der Regierung dann weiter bearbeitet. Wir rechnen damit, dass im Herbst etwas Konkretes vorgelegt werden kann. Dann wurde auch die Anregung von Ihnen gemacht, dass man aus Erfahrungen anderswo lernen sollte und könnte. Ja, das tun wir. Ich habe soeben die Schweiz aufgeführt, aus deren Erfahrungen wir immer wieder ableiten und schöpfen können. Sie haben ganz prominent die Personalfrage beim Amt für Umwelt erwähnt, die ist auch im Bericht und Antrag erwähnt. Diese Frage wurde auch vom Abg. Rainer Gopp in den Raum gestellt und ich möchte dazu ein paar Ausführungen machen, wie die Situation beim Amt für Umwelt betreffend Umweltschutz aussieht. Ursprünglich war der Bereich Naturschutz mit 200 Stellenprozenten besetzt. Zeitgleich mit der Zusammenlegung der Umweltämter wurde die eine Stelle auf 60% gekürzt. Es gab dafür verschiedene Gründe. Einer davon war die schwerpunktmässige Bearbeitung der naturkundlichen Sammlung während drei Jahren, um sie auf den notwendigen Stand zu bringen. Das war ein lange geplantes Projekt. Hierzu wurden dann drei Jahre lang diese 60 Stellenprozente eingesetzt. Nach dieser Phase war vorgesehen, die Stelle wieder aufzustocken und die Aufgabenschwerpunkte wieder im Bereich «Vollzug Naturschutzgesetz» zu setzen. Mit dem weitgehenden Abschluss der Arbeiten in der naturkundlichen Sammlung war dieser Zeitpunkt dann gekommen. Dies umso mehr, als das Amt für Umwelt von den rasanten Entwicklungen in den Bereichen Neophyten, Grossraubtieren und Bibern geradezu mit dringenden Aufgaben eingedeckt wurde. Die Aufstockung und Neuzuteilung der Aufgabenschwerpunkte wird dazu führen, dass damit die neuen Entwicklungen im Bereich Neophyten, Grossraubtiere, Biber et cetera ausreichend bearbeitet werden können. Für den Unterhalt der naturkundlichen Sammlung sind langfristig nach den erfolgten Aufbauarbeiten der vergangenen drei Jahre lediglich noch circa 30 Stellenprozente nötig. Die wiederbesetzte Stelle soll somit 70% Vollzugsaufgaben und Konzepte abdecken und 30% Unterhalt der naturkundlichen Sammlung. Wegen der Aufgabenanalyse, in deren Rahmen der Verbleib der Sammlung im AU untersucht wird, wurde die Neuausschreibung der Stelle sistiert. Aktuell stehen dem AU also nur 100% anstatt 200% zur Verfügung, weshalb verschiedene Arbeiten nicht in der geforderten Tiefe und Priorität bearbeitet werden können. Auslagerung von Aufgaben im Bereich von Naturschutz - diesbezüglich hat die laufende Aufgabenanalyse bisher keine konkreten Aussagen geliefert. Die organisatorische Eingliederung der naturkundlichen Sammlung im AU wurde geprüft und das Amt hat hierzu einen Bericht erstellt.Ich möchte hier noch einen Hinweis machen. Wir sind jetzt alle besorgt wegen diesen Organismen, die eine bestimmte Gefährdung für die Umwelt darstellen und die wir jetzt nicht schnell genug bekämpfen können. Ich denke, das müssen wir auch tun. Und wir müssen alles Notwendige und alles Machbare tun, um diese Gefährdung einzudämmen beziehungsweise zu reduzieren. Aber gerade hier im Landtag wurde in den vergangenen zwei Jahren immer und immer wieder gefordert, dass das Personal, der Personalaufwand bei der Landesverwaltung und der Sachaufwand bei der Landesverwaltung ganz drastisch reduziert werden müssen. Diese Forderungen kamen nicht nur vom Landtag, sie kamen - das weiss ich sehr wohl - auch von der Bevölkerung, die sie immer wieder an die Landtagsabgeordneten herangetragen haben, die als Volksvertreter diese Wünsche und Forderungen auch weitergeben. Aber ich habe schon gestern Abend bei der Diskussion zum öffentlichen Verkehr gesagt: Wir geben Leistungsaufträge, wir haben Vorstellungen, was zu passieren habe in diesem Land, aber wir stellen die nötigen Mittel und das nötige Personal nicht zur Verfügung, dann ist absehbar, dass wir die Leistungen nicht erbringen können. Ich möchte da jetzt nicht länger lamentieren. Dies ist nur Hinweis darauf, dass wir das machen können, was mit Personal und Finanzen möglich ist, die wir zur Verfügung haben. Und mehr ist nicht möglich.Der Abg. Rainer Gopp hat noch die VBO-Hinweise thematisiert. Auf Seite 12 hat die Regierung hierzu Stellung genommen und bezüglich der Verantwortung des Einzelnen und der Informationen, die das Amt hinausgibt, unter Kapitel 4.2.1 und 4.2.2 aufgeführt, was das Amt in dieser Beziehung leistet. Ich möchte noch einmal den Vorwurf zurückweisen, dass die Regierung oder das Amt hier die Verantwortung nicht wahrgenommen hat. Es wurde im Rahmen des Möglichen wirklich alles getan. Zu den monierten Fehleinschätzungen des Abg. Pio Schurti zu Ställa kann ich nichts dazu sagen, es wird dann bei der Stellungnahme auf die 2. Lesung darauf eingegangen werden. Das sind dann alle Fragen, die es zu beantworten gab. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, ich habe nicht moniert, dass hier die Verantwortung nicht wahrgenommen werde. Aber Sie haben das im Zusammenhang mit meiner Frage genannt, darum möchte ich das klarstellen. Ich habe Sie lediglich gefragt, wie sich das verhält, wenn man sich der Problematik bewusst ist, und ab wann die Eigenverantwortung in diesen Fällen ziehen soll und ab wann der Staat dann doch eine Rolle bzw. die Verantwortung hat. Und ich habe das übergeordnete Interesse angesprochen und hier hätte ich einfach gerne eine fachliche Aussage dazu. Zudem bin ich nicht sicher, ob ich in Ihrem Votum überhört habe, ob Sie zum Thema «Baugesuch», «Know-how der potenziellen Bauherren» Stellung genommen haben. Das würde mich noch speziell interessieren. Landtagspräsident Albert Frick
Frau Regierungsrätin.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Diese Frage ist mir entfallen. Die Baugesuche gehen in einen Ämterumlauf und im Zuge dieses Ämterumlaufes werden alle Sachverhalte überprüft und es wird darauf eingegangen - auch beim Amt für Umwelt, das ist ein Amt das in den Ämterumlauf eingebunden ist. Nähere Ausführungen kann ich Ihnen auf die 2. Lesung hin machen, wenn Sie genau wissen wollen, was alles geprüft wird. Ich entschuldige mich, wenn ich die Frage der Verantwortung fälschlicherweise Ihnen zugeordnet habe. Ich habe bei Ihnen Verantwortung des Einzelnen notiert und wollte darauf hinweisen, dass vom Amt für Umwelt Informationen geliefert werden, sodass der Einzelne seine Verantwortung auch wahrnehmen kann - das gerade zum Beispiel in Bezug auf Landwirte. Und es war der Abg. Thomas Lageder, der auf die Verantwortung des Amtes für Umwelt und der Regierung hingewiesen hat. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur eine ganz kurze Bemerkung zu diesen pointierten Ausführungen betreffend das Personal im Amt für Umwelt machen. Ich habe mich dazu auch im Rechenschaftsbericht geäussert und die Frage gestellt, ob von Neubesetzungen und Ersatzbesetzungen Abstand genommen wird und Fluktuationen ausgenützt werden, um den Personalbestand längerfristig ein bisschen weiter herunterzufahren. Ich bin der festen Überzeugung, dass es ämterübergreifend Lösungen gibt, um hier solche Engpässe anders zu verwalten und auch diese Aufgaben dann zu bewältigen. Bei dieser Grösse der Ämter oder der Anzahl Mitarbeiter gibt es sicher da und dort Möglichkeiten - wenn man diese will -, Lösungen zu finden, um solche Aufgaben - Personalverschiebungen oder Aufgabenverschiebungen - kurzfristig auch projektmässig, ämterübergreifend vornehmen zu können. Da bin ich ganz der festen Überzeugung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich habe zwei grundsätzliche Fragen. Frau Regierungsrätin, Sie haben erwähnt, dass dieses Problem nicht ein lokales, sondern ein internationales Problem ist. Die Schweiz und Österreich sind natürlich auch von dieser Thematik betroffen. Haben Sie Erfahrungen wie zum Beispiel im Kanton St. Gallen oder im Bundesland Vorarlberg mit dieser Problematik umgegangen wird? Die zweite Frage ist: Der Abg. Wenaweser hat erwähnt, dass die Gemeinde Schaan zum Beispiel beschlossen hat, hier ganz konkret Aktionen durchzuführen und auch die finanziellen Mittel dafür gesprochen hat, was ich vorbildlich finde. Inwieweit arbeitet das Amt für Umwelt mit den Gemeinden zusammen? Gibt es hier Kooperationen? Hat man versucht, gemeinsam Lösungen zu suchen? Ich denke, hier liegt wahrscheinlich ein grosses Potenzial in den Gemeinden selber. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine zusätzliche Bitte für die 2. Lesung. Also zuerst bedanke ich mich einmal, dass Sie den Prozess bezüglich diesen Abklärungen bei Baugesuchen darstellen. Ich möchte noch einmal auf mein erstes Votum zurückkommen. Ich möchte Sie auch bitten, hier eine Einschätzung abzugeben, beziehungsweise die Massnahmen zu erläutern, wie mit dem Know-how der Menschen umgegangen wird. Denn das ist eigentlich meine Hauptintension gewesen, dass ich mir in der Praxis schwer vorstellen kann, dass die Menschen, die sowas auf ihrem Grundstück verwirklichen wollen, überhaupt das Know-how haben oder ansatzweise wissen, um was es sich dabei handelt, was da wächst und ob da was zu tun ist. Dort hätte ich gerne eine Erläuterung dazu, weil das meines Erachtens ein grosses Gefahrenpotenzial darstellt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung noch einmal das Wort? Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich nehme die Anregung des Abg. Johannes Kaiser entgegen, der sagt, dass man ämterübergreifend Personalverschiebungen vornehmen sollte. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass beim Amt für Umwelt sehr viel Fachwissen, sehr viel Spezialwissen vorhanden ist. Das kann man nicht einfach mit Personal abdecken, das aus einem anderen Amt kommt. Wenn Sie konkrete Vorstellungen und Vorschläge haben - das habe ich ein bisschen herausgehört -, dann bitte ich Sie sehr, Kontakt aufzunehmen mit dem Amt und darüber zu sprechen oder auch mit der Regierung Kontakt aufzunehmen und darüber zu sprechen. Es ist einfach so, dass wir eben sehr viel Fachwissen dort benötigen. Sie haben auf Fluktuationen hingewiesen - wir haben derzeit eine Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters, der sehr viel an Spezialwissen hat und es wird nicht einfach sein, diese Stelle neu zu besetzen. Es wurde auch spekuliert, weshalb diese Fluktuationen stattfinden. Da möchte ich in erster Linie dazu bemerken, dass es jedem Mitarbeiter unbenommen sein soll, sich beruflich zu verändern oder eine neue Stelle oder eine neue Position zu suchen oder der Karriereplanung eine neue Ausrichtung zu geben. Aber natürlich hat das auch mit der Ämterzusammenlegung, mit Neuorganisationen und mit neuen Aufgaben zu tun, wenn Mitarbeiter die Landesverwaltung verlassen, wenn sie sich nicht mehr dort finden, wo sie sich eben zu finden wünschen oder vorher gesehen haben. Das kommt und das kam vor und das ist kein Einzelfall, wenn eine Person in einem Amt kündigt. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass es schwierig sein wird, solches Fachpersonal zu finden. Man kann sie nicht einfach aus anderen Ämtern verschieben, da die Fachleute dann an anderer Stelle natürlich auch wieder fehlen würden. Zum Abg. Eugen Nägele: Die Ämter, die Amtsleitungen und die Abteilungsleitungen sind in ständigem Kontakt auf kantonaler Ebene mit den Schweizer Behörden und Amtskollegen auf kantonaler Ebene. Ob speziell zum Kanton St. Gallen und zum Bundesland Vorarlberg in dieser Frage Kontakt aufgenommen wurde, das kann ich Ihnen auf die 2. Lesung hin abklären. Den Hinweis, mit den Gemeinden die Kooperation zu suchen, habe ich entgegengenommen. Was derzeit der Fall ist: Das Amt für Umwelt und seine Fachleute sind im ständigen Austausch auch mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Gemeinden. Aber ich denke, Sie haben eine andere Art von Kooperation gemeint. Gehe ich da richtig? Nicht nur informativ und fachlich, sondern auch finanziell - habe ich das richtig verstanden?Dann zum Abg. Rainer Gopp: Sie haben mich um eine Einschätzung gebeten, ob die Bevölkerung und Betroffene genug Informationen haben. Ja, ich gehe davon aus, dass wir hier noch mehr tun können. Wir haben schon Informationen gegeben, sind auch laufend dabei und nachdem der Massnahmenplan und das Neophyten-Konzept bearbeitet werden - das heisst, nach dem Rücklauf der Vernehmlassung -, wird es wieder Gelegenheit geben, umfassend hierüber zu informieren. Auf Seite 16 hat die Regierung ausgeführt, welcher Art die Informationen heute sind. Es wurden Gärtnereien und Blumenläden angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, welche Pflanzen nur mittels eindeutigem Hinweis auf die Gefährdungen von Natur und Umwelt verkauft und welche Pflanzen überhaupt nicht in Umlauf gebracht werden dürfen. Ebenfalls wurden schriftlich alle Transport- und Baufirmen darauf hingewiesen, was es im Zusammenhang mit dem Transport, mit der Entsorgung und mit dem Umgang mit gebietsfremden, pflanzenbelastetem Erdmaterial zu beachten gibt. Und die breite Öffentlichkeit wird immer wieder mittels Zeitungsberichten über die Problematik mit gebietsfremden Pflanzen informiert. Die Regierung ist der Meinung, dass Informationen nicht nur über die Zeitungen erfolgen müssen. Es muss in direkten Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen geschehen, um der Problematik und der Lösungssuche auch das nötige Gewicht zu geben und die Sensibilität in Hinblick auf die Problematik der Neophyten zu erhöhen. Wir nehmen diesen Hinweis gerne entgegen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, die Eintretensdebatte erschöpft sich langsam. Sie bringt doch nicht mehr viele neue Erkenntnisse. Ich möchte dann gerne über Eintreten befinden. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich mache es auch ganz kurz. Das war keine Kritik an Sie, Frau Regierungsrätin. Ich weiss auch von dieser speziellen Personalsituation nichts, die Sie da wahrscheinlich angesprochen haben. Es geht mir generell um Fluktuationen, Neubesetzung, Ersatzbesetzung - die Erwartung habe ich an die Regierung betreffend Personalsachen. Und diese Möglichkeiten haben Sie sicher auch ausgelotet, da bin ich überzeugt, aber es gibt sicher auch ämterübergreifend Lösungsvarianten. Sie haben eigentlich die bessere Variante gewählt. Sie setzen auch die Privatwirtschaft ein, das finde ich sehr schön und gut von der Regierung. Wie ich weiss, wird auch das Fachwissen von der Privatwirtschaft genutzt und gerade bei den Neophyten ist von einem Fachunternehmen ein Konzept unterwegs, zusammen mit den Gemeinden. Auch das ist eine gute Lösung. So kann man projektmässig arbeiten, ohne dass man Personal anstellt und dieses dann, auch wenn das Projekt fertig ist, immer noch hat. Dazu gratuliere ich Ihnen, wenn Sie auch an solche denken, damit nicht der Staat alles selbst machen muss, sondern dass das auch Fachunternehmen machen können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich möchte es auch ganz kurz machen. Ich habe bei der Zusammenarbeit mit den Gemeinden nicht an finanzielle Transfers von der Regierung und vom Land an die Gemeinde gedacht, sondern ganz konkret: Es gibt das Beispiel der «Umwelt Potzeti». Jede Gemeinde hat einen Anlass, man macht ihn sogar zusammen mit Werdenberg. Ich könnte mir auch einen regionalen Anlass in Kooperation mit der Schweiz vorstellen. Genau in dem Sinne, wie Sie es vorhin gesagt haben - Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema, auch ein Wissenstransfer von den Experten zu der Bevölkerung, dass man auch selber darauf reagieren kann -, könnte ich mir sicher vorstellen, dass die Bereitschaft auch vorhanden wäre. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Auch ich möchte nur ganz kurz etwas sagen und hier gerade bei den Gemeinden anschliessen. Ich stelle mir die Kooperation mit den Gemeinden eher auch so vor, dass die Gemeinden Ressourcen dafür verwenden können und sich auch auf ihrem Gemeindegebiet relativ gut auskennen. Ich kann mich erinnern an diese Feuerbrand-Problematik, da waren von der Gemeinde auch Personen unterwegs, die dann halt in die Beete geschaut haben. Und als im letzten Jahr das erste Mal diese agressive neue Fruchtfliege aus Asien angeflogen kam, diese Drosophila suzukii, da war auch eine Verunsicherung zum Beispiel im Wein- und Obstbau. Geschulte Gemeindeangestellte könnte man mit dem bestehenden Personal, hoffe ich, ein paar Tage für solche Aufgaben aufwenden und eben das Land dementsprechend ein bisschen entlasten, wenn die Ressourcen beim Land so knapp sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsdident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Schluss der Eintretensdebatte möchte ich Ihnen noch meinen Dank aussprechen für die durchwegs positive Aufnahme dieses Berichts und Antrags. Ich freue mich sehr, dass die Sensibilisierung hier im Landtag nicht notwendig ist, offenbar ist sich jeder und jede der Abgeordneten dieser Problematik bewusst. Ich danke Ihnen sehr für die Hinweise, einerseits des Abg. Kaiser für die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, andrerseits hat der Abg. Nägele die regionale Zusammenarbeit angesprochen und die Abg. Konzett Bargetze hat die Zusammenarbeit mit der Gemeinde angesprochen. Also wir können stufenweise vorgehen und ich danke Ihnen sehr für diese Hinweise. Ich denke, das ist sehr wertvoll und wir sollten das auch tun. Wir sollten das auch umsetzen, um zuletzt bei jedem Einzelnen anlangen zu können. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Organismengesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1 Bst. d, e und i sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. d, e und i sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe hier nur eine Verständnisfrage. In den Erläuterungen auf Seite 19 zu diesem Artikel wird angeführt, dass die VBO die Entsorgung in Deponien befürwortet, aber dass für Terrainveränderungen dann eindeutige Vorgaben gemacht werden sollten. Interpretiere ich das richtig, dass hier die VBO und die Regierung nicht vom Selben sprechen? Die Erläuterung geht dahin, dass man lediglich vom Aushub spricht und nicht von veränderten pathogenen Organismen. Meine Anschlussfrage wäre: Wo werden denn diese entsorgt, wenn es solche gibt, wenn sie nicht auf Deponien hier im Lande kommen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihnen das auf die 2. Lesung vertieft abklären, vorläufig möchte ich einfach auf eines hinweisen: Die Entsorgung fand bisher in Form von Verwendung am Aushubort statt und das ist, meiner Meinung nach, mit einer Terrainveränderung verbunden. Wenn das Aushubmaterial dort verwendet wird, wo es entnommen wurde, dann gibt es Terrainveränderungen. Und neu kommt noch dazu, dass man es auch anderweitig entsorgen kann, sofern sichergestellt ist, dass diese Organismen nicht verschleppt werden. Aber bis zur 2. Lesung werden Sie eine vertiefte Antwort bekommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe angekündigt, dass ich beim Artikel nochmals auf das Thema der wirbellosen Kleintiere zurückkommen möchte. Ich möchte noch einmal bekräftigen, dass ich die Bedenken der anderen Abgeordneten teilen möchte, dass das hier gelockert wird. Ich möchte mich auch auf einen Artikel des Bundesamtes für Umwelt beziehen. Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, dass es ein Nachvollzug der Verordnungsumsetzung der Schweiz ist und dass man auf die Erfahrungen der Schweiz setzen möchte. Das mit den Erfahrungen finde ich ein bisschen komisch, weil wenn man sich den Eintrag im Internet des BAFUs anschaut, dann sieht man, dass die im August 2014 - das ist noch nicht sehr lange her - eine Studie vorgestellt haben, die sie in Auftrag gegeben hatten. Und ich möchte hier schon vorwegnehmen: Ich werde dem nicht zustimmen, sofern ich das dann kann und hier bin. Ich finde, wenn man doch dieses etwas spezielle Hobby hat - zum Beispiel exotische Ameisen und Spinnen zu halten -, dann darf man das auch irgendwo registrieren und anmelden, und dann darf man das wissen, dass das jemand hat. Natürlich wird man nicht umher kommen, dass es dann halt auch Leute gibt, bei denen man das nicht weiss, dass die das haben. Zumindest diese Verpflichtung möchte ich bei den Leuten eigentlich nicht auslassen. Also in dieser Darstellung zur Studie wird von Tausenden von Spinnen, Käfern, Schmetterlingen, Gespenstschrecken, Tag- und Nachtfaltern, Skorpionen, Ameisen in jeglicher Ausführung in Terrarien gesprochen. Und dann hat man sich bei dieser Studie die Frage der Gefahr einer Verwilderung gestellt, ob es hier Arten gibt, die bei uns in freier Natur überleben und sich fortpflanzen können. Also das war die zentrale Frage dieser Risikostudie. Sie sollte klären, welche Arten in welchen Mengen im Handel angeboten werden und wie die Branche dann auch wirklich funktioniert - was da genau gehandelt wird, und ob sie sich dann, wenn man sie aussetzt, fortpflanzen und überleben können. Man hat dann klimatische Bedinungen verglichen. Und gerade bei Tieren, die aus Regionen mit ähnlichen klimatischen Bedingungen kommen, aber aufgrund des Klimawandels auch zunehmend Tiere, die aus wärmeren Regionen kommen, können bei uns überleben. Und die Konklusion war: Ja, es besteht ein Gefahrenpotenzial und das möchte ich jetzt kurz zitieren, wenn Sie erlauben, Herr Präsident: «Zudem haben manche Händler Mühe mit der Systematik. So gelangen verschiedene Arten mit teilweise unterschiedlicher Herkunft unter demselben Namen in den Verkauf, etwa bei den Pfauenspinnen. Bei den Vogelspinnen wurden gar Fantasienamen festgestellt, die wohl das Interesse von Sammlern wecken sollten. Bei den Ameisen ist das Problem am grössten. Für diese Artengruppen fehlen derzeit die wissenschaftlichen Grundlagen zu einer sicheren Bestimmung und ihre Biologie ist noch ungenügend erforscht.»Also wenn ich das lese, graust es mich. Ich funktioniere ja eigentlich gesellschaftsliberal. Wenn man aber dieses für mich doch sehr, sehr spezielle Hobby hat - das ich ehrlich gesagt nicht verstehe -, dann sollte das wenigstens - reglementiert sein. Denn wenn man sich vorstellt und das nur ansatzweise stimmt, dass solche exotischen Tiere überleben, sich fortpflanzen und hier plötzlich heimisch sind, dann haben wir mit den Tieren dann das gleiche und vielleicht dramatischere Problem, als es heute mit den Neophyten gegeben ist. Also ich finde diese Lockerung schlecht. Und um nochmals zurückzukommen: So viel Erfahrung kann die Schweiz nicht haben, wenn die im August 2014 eine solche Studie veröffentlichen, die eine solche Konklusion zulässt. Dann kann die Erfahrung ein knappes Jahr alt sein und darum würde ich plädieren, das wieder rückgängig zu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Rainer Gopp bekräftigen und ich möchte der Regierung nahelegen, doch die Erfahrungen der Schweiz für die 2. Lesung darzulegen, damit wir uns selbst ein Bild machen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, ich möchte nur sagen: Dito. Und ich würde gerne der Regierung ans Herz legen, bei der Bewilligungsgebühr auch das Schadenspotenzial, das drinsteckt, auch wenn sich jemand Mühe gibt und das sorgfältig macht, mitzuberücksichtigen und dementsprechend auch die Gebühr festzulegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nachdem nun diverse Abgeordnete dieses Thema «Freisetzung der wirbellosen Kleintiere» wirklich zu einem zentralen Punkt ihres Votums gemacht haben und es wirklich ein Anliegen zu sein scheint, wo man ein hohes Gefährdungspotenzial sieht, ist es sicher angebracht - und wir werden das auch tun - Aufwand und Nutzen beziehungsweise Erfahrungswerte auf die 2. Lesung aufzuarbeiten und Ihnen darzulegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 36 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 Abs. 2 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 Abs. 2 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 Abs. 2 Bst. a und k werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 Abs. 2 Bst. a und k stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63 Abs. 1 Bst. b bis d und l werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 Abs. 1 Bst. b bis d und l stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Bst. a und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Bst. a und h stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 Bst. f, g und k werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 68 Bst. f, g und k stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Abänderung des Organismengesetzes in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 40 erledigt.-ooOoo-