LANDESVORANSCHLAG UND FINANZGESETZ FÜR DAS JAHR 2000 (NR. 109/1999) [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die öffentliche Landtagssitzung fort. Ich muss Ihnen eine Entschuldigung mitteilen. Der Landtagsabgeordnete Karlheinz Ospelt muss sich für heute Nachmittag wegen dringender Gemeindeangelegenheiten im Sinne seiner Ausführungen kurz vor der Mittagspause leider entschuldigen und wird durch die stellvertretende Abg. Dorothee Laternser ersetzt.Wir befinden uns nach wie vor in der allgemeinen Debatte über den Landesvoranschlag 2000. Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef Mario Frick:
Es wurden verschiedene Fragen an die Regierung gerichtet. Ich gehe sie chronologisch und gesammelt durch. Eine erste Frage war bei der Einschätzung der Einnahmen: Ob man noch einmal mit den grossen Unternehmungen geredet hat, ob sich zwischenzeitlich etwas geändert habe? Das hat man nicht gemacht, für das war die Zeit auch nicht mehr gegeben neben anderen Agenden, die anstanden. Aber wir haben frühzeitig in diesem Jahr bzw. rechtzeitig auf das Budget hin, um das korrekt zu formulieren, natürlich das Gespräch gesucht gehabt. Von verschiedener Seite wurde auf die Aufwandseite hingewiesen, die mit Augenmass in den nächsten Jahren zu leiten sei. Wir haben schon im Zusammenhang mit der Finanzplanung festhalten können, dass wir sicherlich für das Jahr 2000 ein spezielles Jahr haben und dass in den nächsten Jahren der Versuch der Stabilisierung, das Ziel der Stabilisierung sicherlich da ist. Die Einnahmenseite war auch Gegenstand der Diskussionen, der Debatte. Es hiess durch den Abg. Gebhard Hoch absolut zu Unrecht, dass wir bewusst so tief die Einnahmen geschätzt hätten. Eine Behauptung, die ich von mir weise, das stimmt nicht. Sie können durchaus und auch zu Recht festhalten, dass wir uns die letzten Jahre bei den Einnahmen schwergetan haben, was die Schätzung anbelangt, das stimmt. Aber Ihre Behauptung, dass wir jetzt absichtlich im Hinblick auf die Krankenkasseninitiative die Bürgerpartei hier etwas manipuliert hätten, ist absurd. Das weise ich von mir. Abgesehen davon, wenn Sie dieses Thema immer wieder strapazieren: Es ist halt schon ein Unterschied, ob man CHF 25 Mio. und mehr ausgibt oder eben knapp CHF 10 Mio., wie es die Vorlage vorgesehen hat, die der Landtag dieses Jahr beschliessen konnte. Also ich würde in dem Zusammenhang auch etwas aufpassen, was man wem unterstellt. Dann zum Finanzausgleich: Der wird immer wieder gerne herangezogen. Es ist in der Tat richtig, dass der heutige Finanzausgleich etwas empirisch Gewachsenes ist, das einerseits versucht, die Erträgnisse der Gemeinden pro Kopf aneinander anzugleichen, und weiter versucht, spezielle Aspekte, wie Aspekte der Überschuldung bzw. den Aspekt, dass eine Gemeinde Berggemeinde ist, in die Gedankenwelt einzubeziehen. Wir haben verschiedentlich schon diskutieren können, wie sinnvoll oder wenig sinnvoll ein wissenschaftlich fundiertes System wäre. Ich möchte die Diskussion nicht noch einmal wiederholen, aber nur Stichworte wie: Wer regelt, was richtig wäre für die Gemeinde? Wer regelt, was raumplanerisch richtig wäre für die Gemeinde, was vom Investitionsvolumen richtig wäre? Wir würden, wenn überhaupt, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Der Abg. Gebhard Hoch hat auch moniert, dass der Ertrag von 4% auf das angelegte Vermögen nicht befriedige. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir hier von realisiertem Gewinn und nicht von der Performance reden, die selbstredend höher sein sollte. Es geht um den realisierten Gewinn, und nichts anderes kann im Zusammenhang mit dem Budget interessieren. Dann wurde behauptet vom Abg. Hoch, dass die Vermögensverwaltung Geheimsache sei. Das stimmt mitnichten. Sie können jederzeit das Anlagereglement haben; die OTG und die GPK haben Zugriff. Ich kann gerne auch zusagen, dass wir beispielsweise im Zusammenhang mit der Rechnung 1999 - ich denke, das ist eine gute Gelegenheit - im begleitenden Bericht einen speziellen Teil einmal darlegen können, wo dargelegt wird, was die Situation ist, dass das ausführlicher präsentiert würde. Das ist übrigens auch etwas, was in der Abänderung zum Finanzhaushaltsgesetz auch vorgeschlagen ist. Also von Geheimnistuerei kann da gar keine Rede sein. Dann wurden verschiedene Einzelaspekte angesprochen. Auf Seite 34 und 35 des Berichtes und Antrages heisst es im Zusammenhang mit dem Personalbereich, dass wir schwerer zu Personal kommen und auch das Besoldungsgesetz angeschaut werden muss. Ich kann Folgendes festhalten: Bis und mit mittleres Kader ist das Besoldungsgesetz und das damit zusammenhängende Reglement sehr gut, sehr flexibel und wir sind absolut wettbewerbsfähig. Unsere Schwierigkeiten liegen tendenziell im obersten Bereich, im obersten Kader, wo wir mit unserem System einfach an Grenzen stossen. Wir diskutieren deswegen verschiedenste Möglichkeiten, unter anderem die Einführung der Besoldungsklasse C, also einer entsprechenden Aufdoppelung. Dann ist auch in Diskussion, ob man im System erhebliche Aspekte des Leistungslohnes einbringen kann. Die Tendenz geht dahin, dass man in zwei Schritten vorgeht. In einem ersten Schritt auf der Basis des bestehenden Besoldungssystems, beispielsweise mit der Besoldungsklasse C und verschiedenen Optimierungen. In einem zweiten Schritt dann den Aspekt der leistungsabhängigen Besoldung noch verstärkt. Wir haben heute schon die Möglichkeit der Lohnerhöhung für gute Leistungen. Aber wenn man einen Lohn hat, dann hat man den. Die Idee geht dahin, dass man neben dem fix geschuldeten Lohn einen variablen Anteil beigesellen könnte. Aber das ist eine Aufgabe, die derzeit in Bearbeitung ist. Die Frage nach dem Qualitätsmanagement: Es ist das Ziel der Regierung, dieses Modell über die ganze Verwaltung anzuwenden. Wir sind aber der Meinung, dass wir sinnvollerweise zuerst mit Pilot-Ämtern starten, die Erfahrungen sammeln und dann das definitive "Stop or Go" beschliessen. Es macht keinen Sinn, gewalttätig etwas über die Verwaltung rüberzustülpen, was allenfalls keine Akzeptanz fände. Ich gehe davon aus, dass es Akzeptanz finden wird, um so mehr als dieses Projekt mit den Amtsleitern intensiv vorbesprochen und in einer Klausurtagung auch ausführlich präsentiert wurde. Auch die Rückmeldungen der Amtsstellen, also die Meldungen, sich als Pilot-Amt zur Verfügung zu stellen, waren sehr erfreulich; wir hatten in der Tat die Qual der Wahl. Dann hiess es, dass die Ausführungen zur Post AG hinterfragt werden. Es wurde gesagt, dass man Skepsis habe, ob es allenfalls gleiche Probleme wie in der Telekommunikation gäbe im Übergangsregime. Zuerst einmal verstehe ich, dass man eine Skepsis hat, weil es in Telekommunikation in der Tat erhebliche Probleme gegeben hat, weil wir dort in einem sehr schwierigen Prozess sind. Der grosse Unterschied bei der Post AG ist der, dass die bestehenden Strukturen weitestgehend beibehalten werden können, das heisst vom Personal her, von den Abläufen her, von der Zusammenarbeit her mit der schweizerischen Post. Ich kann Ihnen dort wirklich versichern, dass eine Kontinuität gegeben ist, und wie gesagt, in wirtschaftlicher Hinsicht im Minimum die "schwarze Null", die ich angekündigt habe. Wenn es mehr gibt, umso besser. Die "schwarze Null" allein wäre schon eine Verbesserung um mehrere Millionen Franken. Gestossen hat sich der Abg. Gebhard Hoch, und ich glaube auch der Abg. Beck daran, dass wir gesagt haben: "Liechtenstein bewegt sich auf einem hohen, grundsätzlich gut abgesicherten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Niveau". Meine Frage: Ist das falsch? Haben wir kein hohes wirtschaftliches Niveau? Ich würde behaupten: Die Wirtschaft boomt. Haben wir kein hohes soziales Niveau? Ich verweise nur auf die Lösung beispielsweise in der AHV mit eigenständigen Rentenansprüchen für jeden Ehepartner, ohne dass das getopt würde, also ohne dass man dort Einbussen hätte, sondern da kriegt man zweimal 100%ige Renten. Da gibt es ebenfalls sehr wohlhabende Staaten, die sich das nicht leisten können. Dann verweise ich auf die Lösungen im Krankenversicherungsgesetz. Ich verweise auf das preiswerte Wohnen, ich verweise auf die Mietbeihilfen, die der Hohe Landtag behandeln kann. Mit Verlaub: Wir haben ein hohes soziales Niveau. Dann das kulturelle Niveau: Da staune ich auch, wie man das infrage stellt. Liechtenstein ist ein Kulturstaat. Ich erinnere an die Musikschule, an die Vereine, an das Kunstmuseum, das im Entstehen ist, das Landesmuseum/ Verweserhaus, das Engländergebäude, das ja auch weiterhin kulturellen Zwecken zur Verfügung gestellt sein wird. Ich kann gesichert feststellen, dass wir kulturell überproportional viel leisten in diesem Land. Und ich denke, es ist schön so. Wir sind, und auch das bestätige ich, grundsätzlich gut abgesichert. Ich stimme aber dem Abg. Beck zu, dass das nicht dazu führen darf, dass man leger wird, dass man nachlässig wird, sondern im Gegenteil: Es ist ungleich schwieriger, ein hohes gutes Niveau zu halten, als erst einmal dort hinzukommen. Dann, obwohl jetzt der Abg. Karlheinz Ospelt nicht da ist. Ich kann einigem aus dem Hohelied auf die Gemeinden zustimmen. Die Arie, die mein sehr geschätzter Freund und Kollege da abgelassen hat, ist vielleicht doch etwas zu opulent ausgefallen. Wenn er vom Abwasserzweckverband redet, ist ihm vielleicht im Moment entfallen, dass das mit 50% subventioniert wird von Papa Staat, auch die anderen Subventionen. Die neuen Aufgaben sind sicherlich da. Nur, es ist unbestritten, dass die meisten neuen Aufgaben beim Staat, beim Land anfallen. Ich glaube, ein Blick zurück in die jüngere Vergangenheit kann das belegen. Ich möchte damit nicht die Leistungen der Gemeinden gering schätzen, ganz im Gegenteil. Sie leisten Vieles und Wichtiges, aber ich möchte einfach die Aussagen etwas relativieren, damit das nicht einfach unbestritten da ist. Klar ist auch, dass die Gemeinden derzeit von der hervorragenden Situation profitieren, und dass insbesondere bei ihnen geschaut werden müsste, wenn es sich irgendwann einmal ergäbe, dass der Druck auf die Landesfinanzen grösser wird. Ich glaube, das muss man glasklar sagen: Sie sollen jetzt profitieren, sie dürfen das auch. Sie können damit auch erhebliche Reservemittel auf die Seite bringen. Aber die Aufgabenschwerpunkte der öffentlichen Hand liegen glasklar und nachweisbar, wissenschaftlich nachweisbar, beim Land.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Marco Ospelt:
Herr Regierungschef. So ganz kann man Ihre Äusserungen schon nicht so stehen lassen. In drei Punkten möchte ich eine Anmerkung machen. Zunächst einmal zu Ihren Ausführungen über das hohe soziale und kulturelle Niveau unseres Landes. Ich weise Sie darauf hin, dass die Regierung dieses Niveau erwähnt im Zusammenhang mit Cashflow, Ertragsüberschuss und Reserven. Es ist vielleicht bezeichnend, dass genau in diesem Zusammenhang von einem hohen kulturellen Niveau gesprochen wird. Und genau das ist, glaube ich, auch der Kritikpunkt des Abg. Hoch oder des Abg. Beck gewesen, nämlich dass dieses kulturelle Niveau so ganz ohne weiteres und ausschliesslich mit Geld in Verbindung gebracht wird, jedenfalls hier in diesem Bericht. Und zum sozialen Niveau ist natürlich auch zu sagen, dass eigentlich die Versorgung mit Geldmitteln im sozialen Bereich noch nicht das Einzige ist, was ein hohes soziales Niveau ausmacht. Dazu würde ja z.B. auch gehören so Gedanken wie Solidarität oder Gemeinschaftssinn. In diese Richtung habe ich bisher von der Regierung oder seit ich im Landtag bin von der Regierung keine wesentlichen Vorstösse erfahren. Eine kleine Anmerkung erlauben Sie mir, gerade mir, auch zu der Vorlage im Bereich der Krankenkassen. Zunächst einmal ist dazu zu sagen, dass pro Jahr die Kosten ihrer Vorlage, der Regierungsvorlage, natürlich nicht so um CHF 10 Mio., sondern mindestens, so wie die Regierung es ausführt, CHF 12 Mio. ausmachen werden, und dass unsere Vorlage nicht bei CHF 35 Mio. lag, sondern bei CHF 18 Mio. lag. Aber es ist natürlich verständlich, dass Sie bei unserer Initiative eher die Tendenz haben, die Unkosten höher anzusetzen und bei ihren eigenen Vorlagen tendenziell die Kosten eher tief ausweisen. Ich bin auch überzeugt - wir werden bei der Einzelkreditvergabe noch darauf zu sprechen kommen - ich bin überzeugt davon, dass die Ansätze, die sie jetzt im Krankenkassenbereich vorgesehen haben, dass die nicht genügen werden. Ich würde schätzen, dass mindestens 5% höhere Kosten anfallen werden.Und dann noch eine kleine Anmerkung zu den Ausführungen des Abg. Karlheinz Ospelt. Es ist schade, dass er nicht hier ist. Es war ja bezeichnend, dass ausgerechnet der Gemeindevertreter einer Gemeinde, die keine Finanzausgleichsmittel erhält, sich bemüssigt fühlte, so die Aufgaben der Gemeinden ins gute Licht zu rücken. Er hat dabei vergessen die Pflästerei, z.B. im Städtle, zu erwähnen, also die Goldfäden im Strassenbelag sind natürlich auch Angelegenheit der Gemeinde. Und im Zusammenhang mit der Wasserversorgung ist mir halt aufgefallen, dass damals, wie es um die Beschneiungsanlage in Malbun ging und um die Sicherheit der Wasserreservoirs in Malbun, dass damals in dieser Beziehung vom selben Abgeordneten keine Bedenken geäussert wurden.
Abg. Gebhard Hoch:
Bezüglich des hohen sozialen und kulturellen Niveaus hat der Abg. Marco Ospelt eigentlich das jetzt richtig gestellt, was ich sonst auch zu sagen gehabt hätte. Ich habe unter keinen Umständen das hohe wirtschaftliche, soziale und kulturelle Niveau in Liechtenstein bezweifelt. Ich habe nur den Zusammenhang mit den guten Staatsfinanzen hinterfragt. Und sozial und kulturell: Da gibt es verschiedene Interpretationen. Das kann man in der Tat nicht allein vom finanziellen Standpunkt aus betrachten und vom Standpunkt der staatlichen Förderung. Herr Regierungschef: So vehement Sie den Vorwurf zurückweisen, das letztjährige Budget sei im Hinblick auf die dazumal anstehende Krankenkasseninitiative - Sie haben den Ausdruck "manipuliert" gebraucht, ich habe den nicht gebraucht - so vehement bin ich der Meinung, dass es so war. Aber da werden wir uns nicht annähern. Darum lassen wir das wohl besser so stehen. Es ist mir natürlich bekannt, dass die Rendite von 4% nur die realisierten Gewinne beinhaltet, das ist mir sehr wohl klar. Trotzdem scheint mir eine Rendite von 4% nicht überragend. Sie ist deshalb nicht überragend, weil gemäss Anlagereglement Aktienanlagen zulässig sind. Von dieser Möglichkeit wird reger Gebrauch gemacht. Aber auch da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich für meinen Teil bin der Meinung: 4% ist nicht überragend. Was mich als Abgeordneter natürlich interessiert, ist die Performance. Da habe ich beanstandet, dass es sehr mühsam ist, sich diese Informationen zu besorgen. Es ist erforderlich bei einem Anlagevolumen dieser Grössenordnung von gegen CHF 900 Mio., dass der Landtag hier anders informiert wird als zu Zeiten, als die Pool-Gelder - weiss ich was - CHF 100 oder 150 Mio. ausmachten. Das ist heute ein sehr bedeutendes Vermögen. Hier ist es notwendig, dass wir, der Landtag, auch vom Reporting, das der Regierung sicher zugeht - Sie haben ja eine Firma speziell angestellt, die dieses Reporting und alles was damit zusammenhängt überwacht - darüber möchte ich gerne informiert sein, und zwar auf fortlaufender Basis. Wenn Sie sagen, Sie würden gerne das Anlagereglement zur Verfügung stellen: Ich sehe darin nicht eine Gunst der Regierung dem Landtag gegenüber. Selbstverständlich muss man die Möglichkeit haben, darin Einsicht zu nehmen. Ich möchte nochmals der Forderung Ausdruck geben, dass in Zukunft der Landtag vermehrt, und nicht nur vermehrt, sondern regelmässig über die Ergebnisse der einzelnen Vermögensverwalter informiert wird. Es ist auch nicht richtig - das hat das Beispiel gebracht mit diesem Beiblatt bei einem Finanzkommissionsprotokoll -, dass dort die Namen der Vermögensverwalter anonymisiert wurden. Warum sollen wir nicht wissen, wer die Vermögensverwalter sind, seien es nun Banken oder seien es private Vermögensverwalter. Es ist auch interessant, zu verfolgen, was die Regierung aus diesen Performances für Konsequenzen zieht. Wenn ein Vermögensverwalter über eine längere Zeit - zwei Jahre müsste man ihm wohl Zeit geben - aber wenn er über einen solchen Zeitraum schlechte Resultate, eine schlechte Performance erzielt, dann muss er eben ausgewechselt werden. Und hier möchte ich als Abgeordneter, der auch von der Materie etwas versteht, gerne informiert werden. Über den Finanzausgleich werden wir uns auch nicht einig werden. Ich bin aber gar nicht Ihrer Meinung, wenn Sie sagen, wenn man einen mehr wissenschaftlichen, wie soll ich sagen (approach(, wählen würde, das würde heissen, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Das stimmt überhaupt nicht. Immerhin haben sich am Liechtenstein-Institut mehrere Forscher mit dem Staatshaushalt unseres Landes auseinandergesetzt. Es sind dort Erkenntnisse gewonnen worden. Eine Forderung eines Forschungsprojektes war, dass eben der Finanzausgleich hinterfragt werden sollte, und zwar, indem eine Expertengruppe diesen Finanzausgleich einmal von Grund auf neu überarbeiten, studieren würde. Sie haben sich auch nicht dazu geäussert. Ich habe einen Hinweis gemacht, dass der Finanzausgleich vom Begriff her schon lange nicht mehr stimmt. Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass es Gemeinden gibt, die in absoluten Zahlen die höchsten Bezüger von Finanzausgleichsmitteln sind und Reserven ausweisen, die einfach - ich kann nicht sagen jenseits von Gut und Bös - die einfach nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis sind. Das ist im Bericht und Antrag auf der letzten der grünen Seiten aufgezeigt. Also am Finanzausgleich, so wie er jetzt gehandhabt wird, spielt etwas nicht richtig. Dann haben Sie etwas übersehen oder auf jeden Fall noch nicht beantwortet. Ich habe das Steuerpaket angesprochen, das noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung gehen soll. Da möchte ich die Regierung fragen, was für Änderungen sie am jetzigen Steuersystem vornehmen will. Heute Morgen bei der Finanzplanung haben wir gehört, dass die CHF 10 Mio. allein der Wirtschaft zugute kommen sollen. Mich würde interessieren, wie dieses Steuerpaket in etwa aussieht.
Abg. Alois Beck:
Ich habe noch zwei ergänzende Fragen zum vorgesehenen Pilotprojekt "Qualitätsmanagement". In den Ausführungen im Bericht heisst es, dass das Modell verschiedene Kriterien festlege, nach denen der Weg einer Organisationseinheit zum definierten Ziel überprüft werden kann. Hier meine erste Frage: Es hat natürlich nur einen Sinn, wenn in der Verwaltung ein sogenanntes MbO-Management by Objectives auch eingeführt wird, dort wo es sinnvoll und durchführbar ist. Deshalb meine erste Frage: Wie steht es hiermit bei der Landesverwaltung? Dann heisst es weiter im Bericht, dass hier regelmässig Selbstbewertungsprozesse durchgeführt werden sollen. Ganz am Schluss wird angeführt, dass es das Ziel ist, durch die Optimierung der Leistungen gute Leistungen im Interesse der Bürger zu erstellen. Und hier würde ich doch anregen, dass hier nicht Selbstbewertungsprozesse durchgeführt werden, wenn ich das richtig interpretiere, sondern dass man hier in dem Sinne eine Fremdbewertung vornimmt, was die Bürger, die Bürgerinnen dazu meinen, dass man hier Umfragen macht.
Regierungschef Mario Frick:
Zuerst bin ich, gelinde gesagt, etwas überrascht über die Zimperlichkeit oder das Entsetzen, das man hat, wenn man feststellt, dass ein Staat, der sozial und kulturell etwas machen will, dazu Geld braucht. Tut mir leid, wenn ich Ihnen das jetzt unter die Nase gerieben habe, aber das ist nun halt in Gottes Namen so. Ich habe nie behauptet, die Regierung hat es auch nie behauptet, dass soziales Klima, kulturelles Klima nur vom Geld abhängig ist. Das wäre ein ausgemachter Blödsinn, wie auch das Gegenteil ein ausgemachter Blödsinn wäre. Ohne das Geld fällt es eben viel schwerer, in sozialer und kultureller Hinsicht etwas zu machen. Und um nichts anderes ist es gegangen. Und dass es im Zusammenhang mit einem Budget halt leider in der Nachbarschaft das Geldes erstehen muss, wenn man so Aussagen macht. Nun gut, wenn es Sie stört, dann werden Sie selber damit zurechtkommen.Dann die Frage des Abg. Gebhard Hoch. Es ist unbestritten, dass die Information verbessert werden kann in diesem Zusammenhang. Die Regierung will dies auch machen. Ich habe schon einmal an die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes erinnert, die dem Hohen Landtag seit, ich würde behaupten drei oder vier Monaten mindestens, vielleicht sogar länger schon vorliegt. Also die Regierung hat gar nicht die Absicht, irgendetwas zu verheimlichen. Ich habe ja auch angekündigt: Wir werden spätestens im Zusammenhang mit der Rechnung 1999 im entsprechenden Begleitbericht das ausführlichst darstellen. Was ich natürlich sagen muss, dass Sie ein Reporting auf laufender Basis wünschen, das ist natürlich schon etwas weitgehend. Ich glaube, das ist dann eine Frage der Zuständigkeiten. Wer soll die Vermögensverwaltung machen - verantwortlich? Die Regierung oder der Landtag? Die Regierung. Und jetzt kommt da halt schon etwas der Punkt: Wenn Sie wirklich ein laufendes Reporting wollen, dann bin ich der Meinung, dann gehören Sie in den Steuerungsausschuss hinein, weil dort macht es Sinn, weil man ja dann regieren kann. Nach normalen Ansätzen muss man mit dem Gesetz die Vorgaben machen, dann im Zusammenhang mit dem Budget auch sagen, was man wie wünscht. Die GPK kann Zwischenberichte verlangen beispielsweise, also die Mittel sind vorhanden. Aber dass wir ad personam Reporting machen, scheint mir doch eher ungewöhnlich. Also ich wäre erstaunt, wenn der Landtag diesen Weg beschreiten wollte. Warum ist es anonymisiert zugegangen, wie das aufgeteilt ist? Die Finanzkommission kennt die Zahlen. Die Zahlen sind vorhanden. Man wollte verhindern, dass im öffentlichen Landtag gesagt wird: Es ist ja verrückt, dass die Bank XY nur so viel Performance gemacht hat, warum hat jene so wenig, weil das diesen Banken nicht gerecht wird. Es ist ja darum gerade die Idee, dass der Steuerungsausschuss unterstützt durch die Complementa AG das Ganze entsprechend anschaut und auch entsprechende Korrekturen vornimmt. Das Projekt ist ja nicht so, dass wir einfach ein Jahr zuschauen, sondern dass man in regelmässigen Abständen auch mit den entsprechenden Anlegern redet und sagt: Du hast das und das gemacht. Der Marktvergleich zeigt, man hätte so viel und so viel realisieren können. Warum hast du halb so viel? Was ist deine Strategie innerhalb der Anlagemöglichkeiten? Es ist also ein begleitender Prozess.Dann die Zeitspanne, um beurteilen zu können, ob ein Anleger gut gearbeitet hat oder nicht. Da haben Sie Recht, da muss man eine gewisse Zeit zuwarten. Aber durch diese Begleitung ist man gefeit, dass man nicht plötzlich nach einem Jahr grosse negative Überraschungen erlebt. Also von daher ist es ein System, das sehr gut funktioniert. Man lässt den Anlegern die Freiheit, kontrolliert aber, ist im Dialog. Und ich glaube, das ist auch wichtig. Wollte man ihnen keine Freiheit lassen, dann kann man es ja gleich selber machen. Ich denke, dass wir da ein gutes System gefunden haben. Wir werden das Ende 2000 vertieft noch einmal validieren: Was sind die Erfahrungen? Was ist positiv? Was ist negativ? Aber Sie werden auf jeden Fall den Bericht erhalten. Dann haben Sie bekritelt, dass einige Gemeinden recht erhebliche Reserven haben. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das Finanzausgleichsgesetz besagt, dass ab einem gewissen Reservenstand keine oder nur noch reduzierte Finanzausgleichsmittel gewährt werden. Also das Gesetz sieht dort Schranken vor. Ich müsste es aber jetzt explizit hervorholen, um Ihnen sagen zu können, wie die Mittel reduziert werden. Es ist aber nicht ein abrupter Stop bei Ausschüttung der Mittel, sondern sukzessive. Das Steuerpaket: Es wird, wie gesagt, anfangs Dezember in die Vernehmlassung geschickt, geht von einer Reduktion von CHF 10 Mio. aus. Diese CHF 10 Mio. werden absolut schwerpunktmässig der Wirtschaft zugute kommen. Ein zentrales Element ist die Abschaffung der Couponsteuer von 4%. Diese wurde von allen Beteiligten als systemfremd angeschaut. Das wären aber mehrere Millionen Franken, das wird ein riesiges Loch reissen. Deswegen werden die fehlenden Mittel einerseits durch eine Anpassung der kapitalen Ertragssteuer teilweise kompensiert, dann aber auch in anderen Bereichen im Wirtschaftsbereich, sodass eben diese Entlastung von gegen CHF 10 Mio., also etwas weniger natürlich, kommt. Dann werden wir Anreize oder Aspekte drin haben, die den kleineren und mittleren Unternehmen helfen, und zwar denjenigen, die nicht einen riesigen Gewinn erzielen. Also wenn ich hier von kleineren und mittleren Unternehmungen spreche, dann meine ich das auch im Gewinnbereich. Es macht ja wenig Sinn, wenn eine Unternehmung drei Personen hat und CHF 10 Mio. Gewinn erzielt. Ich denke, dass sich da unser aller Mitleid über die Steuerbelastung in sehr eng begrenzten Aspekten halten wird, sondern es geht um kleinere und mittlere Unternehmungen, die zu kämpfen haben, die einen Gewinn haben, der in engen Bereichen ist. Und da haben wir auch eine Lösung. Weiter haben wir einen Aspekt drin, der diejenigen Unternehmungen unterstützen wird, die Lehrlinge anstellen, also der diesen Anreizen gibt; also lehrlingsausbildende Unternehmungen erhalten da einen Anreiz. Es ist auch klar, dass das den kleineren Unternehmungen ein stärkerer Anreiz sein wird als den grossen Firmen. Was ist noch? Drin ist auch betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer eine erhebliche Verbesserung bzw. Erleichterung. Keine gänzliche Abschaffung, wie das zum Teil gewünscht wurde. Zu den Gründen verweise ich gerne auf den entsprechenden Vernehmlassungsbericht, der sehr ausführlich ist und der das meines Erachtens auch plausibel macht. Jetzt kommt mir der letzte Punkt nicht mehr in den Sinn, den ich leider jetzt nicht reproduzieren kann, aber mit zwei, drei Wochen Geduld ist das auch nachlesbar. Ich hoffe, dass das als erster Überblick reichen kann. Mehr kann es nicht sein, sonst bräuchte man wirklich die Unterlagen vor sich. Ich glaube, das verstehen Sie.Zur Frage EFQM: Beim EFQM handelt es sich um ein Qualitätssicherungssystem, das international erprobt ist, und zwar sowohl in der Wirtschaft als auch in der Verwaltung. Es geht davon aus, dass die entsprechenden Unternehmungen und Verwaltungen nicht einfach sich irgendeinen Guru, einen Guru Swani einkaufen, der dann mit irgendwelchen Mitteln durch die Verwaltung und Unternehmung schwirrt, irgendwelche tolle Sachen erzählt, alles durcheinander bringt und wieder verschwindet. Die Idee dabei ist, dass, wenn man etwas erreichen will, das nur dann funktioniert, wenn die Leute mitarbeiten und selber erkennen, wo auch die Fehler sind. Aber damit das passieren kann, damit sie die Stärken aber auch die Potenziale erkennen können, braucht es eine Selbstbewertung, eine angeleitete Selbstbewertung. Und diese Selbstbewertung wird auch durch Umfragen unterstützt. Das bedeutet, dass, wenn sich ein Amt auf dieses Abenteuer einlässt, wird eine Frage sein: Habt ihr zur Qualitätssicherung Feedback eurer Kunden? Wenn die Antwort Nein ist, dann folgt daraus: Dann müsst ihr ein System einführen, das in objektiver Art und Weise ein Feedback sichert, sei das, dass einmal im Jahr während einer Woche Formulare ausgegeben werden an die Kunden, anonymisiert natürlich, oder auf irgendeine andere Art und Weise. Also durch das System werden diese Möglichkeiten eröffnet. Das Ziel ist die Verbesserung der Amtsstellen, eine Verbesserung natürlich auch der eigenen Leistung, der eigenen Zufriedenheit, weil wir von einem Menschenbild oder Mitarbeiterbild ausgehen, dass die Leute gute Arbeit leisten wollen. Also wir sind da, um ein böses Wort zu nehmen, Gut-Menschen. Also wir gehen davon aus, die Leute haben ein Interesse, gut zu arbeiten, sie wollen das und sie haben das auch wirklich. Und daraus kommt automatisch das Ziel der Bürgerfreundlichkeit. Die Frage, ob wir Zielvereinbarungssysteme oder MbOs kennen? Ja, das kennen wir seit fünf Jahren. Damit denke ich, sollte ich die entsprechenden Fragen erwischt haben.
Abg. Gebhard Hoch:
Noch eine Klarstellung zur Vermögensverwaltung, Herr Regierungschef. Ich vermische die Zuständigkeiten zwischen Regierung und Landtag nicht und verwechsle die auch nicht. Es ist mir klar, dass das laufende Reporting von der Regierung gemacht wird. Ich nehme an, das geschieht bei einem Vermögen dieser Grössenordnung monatlich. Ich würde nie erwarten, dass die Regierung den Landtag monatlich oder auch quartalsmässig informiert, aber ich würde mir wünschen und fordere das eigentlich auch, dass wir wenigstens einmal im Jahr, sei es durch einen speziellen Bericht oder sei es über den Jahresbericht von der Regierung umfassend über die Vermögensverwaltung informiert werden, dass dort die Performances der einzelnen Vermögensverwalter aufscheinen und auch die Preise, das heisst die Kommissionen, die dafür bezahlt werden. Ich kann überhaupt nicht irgendetwas erkennen, das dagegen sprechen würde, dass der Landtag die Namen der Vermögensverwalter kennt. Also die Besorgnis, die da in der Finanzkommission offenbar geäussert wurde, kann ich nicht teilen. Aber wenn wir einen Konsens auf dieser Basis erreichen könnten, dann wäre einiges gewonnen.
Abg. Ingrid Hassler:
Ja, ich möchte dem Konsens zwischen dem Abg. Gebhard Hoch und dem Regierungschef jetzt nicht dazwischen funken, aber wir bekommen doch schon seit zwei Jahren, das waren die Bemühungen 1997 über den OTG-Bericht, das Reporting in dem Sinn, dass wir wissen, bei welcher Bank welche Performance erzielt worden ist, welche Anlagen getätigt sind, welche nicht realisierten Kursdifferenzen drin sind, welche stillen Reserven vorhanden wären, um sie realisieren zu können, um auch einmal eine Landesrechnung notfalls zu verbessern usw. Also Ihre Bestürzung, glaube ich, ist hier ein bisschen am falschen Platz.Ein zweites Problem waren die Kosten, die diese Verwaltung verursacht. Da haben wir auch zwei, drei Jahre herumgemacht. Da haben wir jetzt eine Aufstellung bekommen in der Finanzkommission. Wir haben sie geprüft, für vernünftig befunden - die Bedingungen, die abgemacht sind - das so bestätigt. Ich kann nur sagen, von uns aus ist dieser Punkt jetzt erledigt. Und wir können natürlich über die GPK vielleicht einmal im Jahr schon wieder auf diese Fragen zurückkommen. Aber jetzt, denke ich, ist die Vermögensverwaltung des Finanzvermögens in der Verantwortung der Regierung. Sie hat uns auch in zwei Sitzungen, der Finanzkommission und der GPK, die Konzepte dieser neuen Organisation vorgestellt. Ich würde jetzt einmal diesen Leuten das Vertrauen geben, das Vermögen des Staates zu verwalten. Sie wissen als Vermögensverwalter genauso gut wie ich, dass genau das Vertrauen an den Verwalter das Wichtigste ist, dass er wirklich effizient arbeiten kann an einer Anlagestrategie, die man ihm vorgibt und die eben durch ein qualifiziertes Reporting zu prüfen ist, aber in meinen Augen durch die Regierung. Sie hat das zu verantworten.
Abg. Gebhard Hoch:
Frau Abg. Hassler. Ich möchte jetzt nicht, dass Sie den sich anbahnenden Konsens zwischen Regierung und der Opposition stören. Ich habe heute Morgen nicht gesagt, es sei mir völlig unmöglich, zu diesen Informationen zu kommen. Ich habe ausgerechnet ganz speziell den Revisionsbericht angesprochen und die Protokolle der Finanzkommission und der GPK. Wenn ich mir Mühe gebe, komme ich schon zu diesen Informationen. Nur sehe ich nicht ein, warum ich mir so viel Mühe machen muss über eine Selbstverständlichkeit, wie ich sie sehe. Im Übrigen: Das Vertrauen in die Vermögensverwalter - darüber habe ich mich überhaupt nicht geäussert. Ich habe absolut Vertrauen in die Vermögensverwalter. Nur muss man die eben an ihren Leistungen messen. Und so spätestens alle zwei bis drei Jahre muss man das tun. Und das möchte ich nicht allein der Regierung überlassen, da können wir auch etwas beitragen.
Regierungschef Mario Frick:
Ganz kurz, um das nochmals zu betonen: Mindestens bei der Rechnung jedes Jahr, glaube ich, wird und muss ein entsprechender Bericht dabei sein mit entsprechender Dokumentation für die Abgeordneten. Wir werden sicherlich schauen müssen, wie breit man das sinnvollerweise streut, weil diese Anlageberater ein Stück weit auch, wie soll ich sagen, nicht gerade in der Öffentlichkeit verhandelt werden müssen. Ich bin also sehr einverstanden damit, mindestens bei der Rechnung, vielleicht auch beim Budget. Das wären so zwei Zeiträume im Jahr, wo es Sinn macht bei der Rechnung. Dann hätte man den Abschluss jeweils per Vorjahr und beim Budget hätte man den Halbjahresabschluss. Ich glaube, das könnte Sinn machen, dann jeweils entsprechende Informationen eben im Budget drin oder in der Rechnung zu geben. Wenn wir das machen, würde ich aber gerne etwas vorschlagen, und ich bin überzeugt, da stimmen Sie mir zu. Nicht nur das Land hat einiges an Vermögen, das verwaltet und bewirtschaftet wird, auch die AHV. Ich glaube, schlappe CHF 1,4 Milliarden. Und wenn schon, denn schon. Dann will ich auch, dass der Landtag sich - Entschuldigung, dass ich das so direkt sage - auch mit dem befasst. Es kann ja kaum sein, dass man der Regierung weniger zutraut als der AHV-Verwaltung. Sonst wäre ich wirklich enttäuscht. Also, ich glaube, das wäre wichtig und macht auch Sinn, wäre auch zur langfristigen Sicherung der AHV. Wenn schon, denn schon. Die Regierung wird das gerne machen. Ich bin überzeugt, dass auch die AHV hierzu gerne bereit ist und im gleichen Ausmass und der gleichen Transparenz die Unterlagen liefern wird.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich darf davon ausgehen, Herr Regierungschef, dass Sie das nicht als Junktim, als Bedingung gemeint haben, dass die Regierung nur dann Auskunft erteilen werde in dieser Hinsicht, wenn das auch die AHV tue. Wie wir alle wissen, haben wir über die AHV-Verwaltung kein so direktes Kontrollzugriffsrecht wie über die Landesverwaltung, sprich die Regierung. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, dann treten wir in die Detailberatung ein. Wie üblich rufe ich die einzelnen Titel auf, nenne die Untertitel, und Sie haben dann die Gelegenheit zu Wortmeldungen, Bemerkungen, Anträgen, wobei ich Sie bitte, wie jedes Jahr, jeweils die vollständige Kontonummer zu Ihren Wortmeldungen anzugeben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir beginnen mit der laufenden Rechnung - Titel 0 - Allgemeine Verwaltung: Untertitel Landtag, Regierung, Europarat, Vereinte Nationen, EWR/Koordination, Mission bei den Europäischen Gemeinschaften, EFTA-UNO-Mission, Genf, Ständige Vertretung bei der OSZE und Botschaft in Wien, Botschaft Bern, Allgemeine Verwaltung, Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Landeskasse, Steuerverwaltung, Amt für Personal und Organisation, Datenverarbeitung/Kommunikation, Bauadministration, Tiefbauamt, Hochbauamt, Stabsstelle Gleichstellungsbüro, Leistungen an Pensionierte, Regierungskanzlei, Stabsstelle Rechtsdienst, Stabsstelle Protokoll, Stabsstelle Finanzen/Finanzkontrolle, nicht aufteilbare Aufgaben und Liegenschaftsverwaltung Verwaltungsbereich. Der Titel "Allgemeine Verwaltung" steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Die Regierung hat mit Bericht und Antrag Nr. 130/1996 eine Erhöhung der Beiträge an die politischen Parteien beantragt bzw. wird das in der Beilage, die man uns ebenfalls zukommen liess, beantragen. Der Bericht und Antrag stellt einen Fortschritt gegenüber dem früher Dagewesenen dar. Der Antrag der Regierung ist mir aber ungenügend. Ich spreche hier von Konto Nr. 012.365.00. Es scheint sehr unpopulär zu sein, Geld für Parteien auszugeben. Für mich ist das eine falsche Bescheidenheit. Die Parteien sollten nicht nur ein notwendiges Übel in diesem Staat sein. Der Stellenwert der Parteien sollte entsprechend auch mit finanziellen Mitteln unterstützt werden. Wir brauchen uns nicht vor einer Parteizugehörigkeit zu verstecken und die Parteien sind nichts Anrüchiges. Wie soll die Jugend zu den Parteien stehen, wenn wir es selbst nicht wagen, dazu zu stehen und sie angemessen zu finanzieren. Die Parteien sind die Eckpfeiler der Demokratie, und die Demokratie muss dem Staat mehr wert sein. Die Parteiarbeit der Mandatare ist absolut unbezahlt, sämtliche Funktionäre, ausgenommen vielleicht einige Mitarbeiter in den Büros, verrichten ihre Arbeit absolut unbezahlt. Sie sollten nicht auch noch die Parteien finanzieren müssen. Ich fordere nicht hier Geld für Mandatare, ich fordere es für das Überleben der Parteien. Wenn ich dabei denke, dass vor kurzem eine der grossen Parteien ihre Jahresrechnung in der Zeitung veröffentlicht hat, so haben wir gesehen, dass dort Aufwendungen von CHF 560'000, wenn ich mich recht erinnere, vorhanden waren. Dass diese Aufwendungen irgendwie finanziert werden müssen, das ist jedem klar. Jede der anderen Parteien hat ebenfalls ihre Auslagen. Bei diesen Ausgaben, die ich jetzt erwähnt habe, handelt es sich nicht etwa um ein Wahljahr, wo noch zusätzliche Prospekte und was immer dazukommt. Die Verhältnismässigkeit gegenüber der Unterstützung anderer Institutionen scheint mir nicht gegeben. Ich denke an die beispielsweise gestern verteilten Gelder - ich meine das mit verteilen nicht negativ - aber doch zur Ausgabe freigegebenen Gelder. Ich denke dabei beispielsweise an die Eröffnungsfeierlichkeiten des Landesmuseums, welche allein diese zwei Tage CHF 540'000 ausmachen. Ich möchte hier nicht eine Institution gegen die andere ausspielen. Ich möchte nur zeigen, wie die Gelder doch relativ grosszügig ausgegeben, und dass die Parteien hier einfach auf schmaler Flamme gehalten werden. Mein Antrag ist deshalb die Erhöhung. Die Regierung beantragt CHF 530'000. Ich beantrage CHF 660'000 total für alle Parteien. Ich finde, dass die Parteien es nicht nur verdienen, sondern sie es nötig haben, um die Demokratie zu erhalten. Und wenn wir sehen, was sich in diesem Land sonst noch alles abspielt, so bin ich überzeugt, dass das ein berechtigtes Anliegen ist. Selbstverständlich werden die grösseren Parteien etwas mehr davon profitieren, aber sie haben wahrscheinlich auch mehr Aufwände durch die grössere Anzahl von Personen, die jeweils an Veranstaltungen und dergleichen teilnehmen. Danke schön.
Abg. Alois Beck:
Ich habe auch einige Fragen an die Regierung. Die erste betrifft einige Konti. Ich möchte mich aber auf die Aussage auf Seite 4 unten beziehen. Es geht hier um die diplomatische Vertretung. Es heisst hier, dass voraussichtlich noch in diesem Jahr ein Kompensationsmodell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im diplomatischen Dienst verabschiedet werde. Das ist ja schon ein längeres Thema. Und ich weiss noch, als ich noch in der Aussenpolitischen Kommission sass, war das schon Gegenstand der Beratungen. Deshalb würde mich interessieren: Wie sieht dieses Modell aus?Die zweite Frage betrifft das Konto 015.367.00 - Mitgliedsbeiträge EWR: Es wird hier unten in der Begründung ausgesagt, dass sich die EWR-Staaten über die Finanzierung eines neuen Kohäsionsfonds geeinigt haben. Als Mitglied der EFTA- und EWR-Delegation würde mich hier interessieren, wie dieser Fonds neu nun ausgestaltet werden soll?Dann das Konto 024.309.03 - Sonstiger Personalaufwand beim Amt für Personal und Organisation: Hier ist neu ein Betrag von insgesamt CHF 390'000 vorgesehen. In der Begründung wird neben den Lunch-Schecks angeführt, dass jedes Jahr an einen Bezügerkreis von ca. 2'300 Personen je ein Satz gestempelte und ungestempelte Briefmarken abgegeben werden. Weiter heisst es, die ungestempelten Briefmarken können potenziell für Frankaturen verwendet werden, müssen der Post aber aus diesem Grund vergütet werden mit rund 90'000 Franken. Für mich ist dieser Sachverhalt neu. Ich möchte deshalb wissen, warum solche Briefmarken abgegeben werden?Dann Konto 040.310.00 - Kanzleiauslagen: Hier wird der Aufwand für den Rechenschaftsbericht angeführt. Hier teile ich die Fragen in dem Sinne auf. Rechenschaftsbericht: Alljährlich im Sommer haben wir die Diskussion über eine Neuausgestaltung, vor allem inhaltlicher Art dieses Berichtes. Deshalb würde mich interessieren, einerseits von der Regierung, ob nun endlich im nächsten Rechenschaftsbericht diese Neuerungen eingeführt werden. Gleichzeitig habe ich auch die Geschäftsprüfungskommission ersucht, hierzu ihre Vorstellungen der Regierung bekannt zu geben. Ich möchte auch hier den Vorsitzenden bitten, Auskunft zu geben in dem Sinne: Wird nun dieser Bericht besser und neu strukturiert, damit er vor allem auch aussagekräftiger wird?Dann noch eine letzte Frage: Sie betrifft das Konto 091.314.00 - Unterhalt Verwaltungsgebäude. In der Begründung wird hier unter anderem auch ein Betrag für die Kanzlei Strassburg und Bern aufgeführt. Ich habe mich gefragt, warum das nicht an den jeweiligen entsprechenden Stellen budgetiert wird, damit man sich auch einen besseren Überblick über die jeweiligen Kosten machen kann. Nach welchen Grundsätzen geht hier die Regierung vor bei der Budgetierung?
Abg. Egon Matt:
Ich habe einen Erhöhungsantrag betreffend Konto 021.367.00 - Beiträge an Vereinigungen und internationale Organisationen: Ich habe diesen Antrag schon angekündigt anlässlich unseres Beitretens zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Wüstenbildung. Die Regierung hat im damaligen Bericht aufgeführt, dass sie für dieses Jahr 600 Franken budgetiert hat. Das sind die ordentlichen Mitgliederbeiträge für dieses Übereinkommen. Ich habe das damals als fast beschämend tituliert. Ich möchte jetzt den Antrag stellen, hier das Konto um CHF 50'000 zu erhöhen im Sinne eines einmaligen Beitrages anlässlich des Beitritts zu diesem Übereinkommen. Ich stelle mir vor, dass diese CHF 50'000 einmalig dem Zusatzfonds zukommen. Das ist ein Fonds, aus dem regionale Projekte finanziert werden. Unter anderem hat auch der LED Interesse gezeigt, an einem solchen Projekt mitzuarbeiten. Es würde sich also um einen einmaligen Beitrag ohne Folgekosten anlässlich des Beitritts zu diesem Übereinkommen handeln, zuhanden des LED, damit dieser an einem solchen Projekt mitmachen kann.
Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auch zum Thema Beiträge an die politischen Parteien Stellung nehmen. Der an die Regierung gestellte Antrag auf Erhöhung der Beiträge an die politischen Parteien und der dann auch im Regierungsbericht aufgenommen wurde, sieht eine Erhöhung der Beiträge von jetzt CHF 300'000 auf CHF 500'000 vor, welche dann nach erzielten Anteilen an Wählerstimmen aufgeteilt werden. Zusätzlich wird der pauschale Beitrag von CHF 10'000 auf CHF 20'000 an die im Landtag vertretenen politischen Parteien angehoben. Das entspricht einer Erhöhung von 70% der ordentlichen Beiträge bzw. 100% des Pauschalbeitrages. Ich denke, dieser Erhöhungsantrag ist nicht unerheblich. Natürlich kann man, wie das der Abg. Rudolf Lampert auch gemacht hat, in der Berücksichtigung der Bedeutung der politischen Parteien für unser Staatswesen der Meinung sein, dass den Parteien eine höhere Zuwendung an finanziellen Mitteln auch zuerkannt werden müsste. Ich darf hier aber auf den doch beträchtlichen Erhöhungsantrag gemäss Regierungsbericht 130/1999 hinweisen. Ich möchte auch eine gewisse Bescheidenheit im Aus- und Aufbau der Organisationen und Strukturen und Administrationen der Parteien anmahnen. Daher denke ich, ist der Erhöhungsantrag, wie er im Regierungsbericht 130 zum Ausdruck kommt, angemessen.
Abg. Johannes Matt:
Ich habe eine Frage zu Konto 028.318.04 - Handbuch zum öffentlichen Beschaffungswesen: Mich erstaunt es, dass da im nächsten Jahr nochmals zusätzlich CHF 20'000 benötigt werden. Ich dachte, das wäre abgeschlossen. Ich möchte hier einige Informationen über den Stand dieses Handbuches. Wie nehmen die interessierten Kreise dieses Handbuch auf? Die weitere Frage geht zum Konto 030.301.00 - Einsparungen aus frühzeitiger Pensionierung: Dies wird immer wieder aufgeführt. Es ist nichts verbucht. Ich möchte noch einmal eine Erklärung, was hier allenfalls eingebucht werden würde und was mit diesem Konto bezweckt wird?
Abg. Gebhard Hoch:
Ich habe eine Bemerkung und eine Frage zu den Konten 020 auf Seite 9: 020.310.01, ist ein Aufwand von 1,5 Mio. Franken budgetiert - Telekommunikationsaufwendungen. Das ist der Betrag, der uns voraussichtlich von der Telekom FL für Service- und Wartungskosten in Rechnung gestellt wird, was bis jetzt die Swisscom nicht gemacht hat. Das ist noch ein Nebenaspekt der Verselbstständigung, an den man mit Sicherheit nicht gedacht hat. Dann zum Konto 020.318.01 - Gutachten Experten: Hier werden in diesem Bereich CHF 1,2 Mio. veranschlagt. Die Regierung hat einen Antrag gestellt, das zu erhöhen auf CHF 1,5 Mio. Es gibt andere Budgetposten für Gutachten und Experten unter anderen Positionen oder Bereichen. Kann die Regierung in etwa sagen, wie viel gesamthaft für Gutachten und Experten im nächsten Jahr ausgegeben werden soll?
Abg. Lorenz Heeb:
Der Abg. Beck hat eine Anfrage an mich direkt gerichtet. Die Regierung hat der GPK einen Vorschlag zur Neugestaltung des Rechenschaftsberichtes unterbreitet und dessen Behandlung ist auf den 1. Dezember traktandiert.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe auch noch eine Frage an die Regierung, nachdem sich gerade niemand zu Wort gemeldet hat, und zwar ist aus dem Konto 030.307.01 bei den Pensionen ersichtlich, dass die Pensionen, das sind ja Pensionen für Altmagistraten, vom letzten Jahr auf heuer um 11,5% steigen sollen bzw. von diesem Jahr auf nächstes Jahr, da meines Wissens in diesem Jahr keine neuen Pensionsbezüger dazu gekommen sind. Es würde mich schon interessieren, woraus diese markante Steigerung resultiert?Wenn ich gerade am Wort bin, möchte ich zwischendurch etwas Grundsätzliches sagen. Wir haben zu dieser Rechnung bzw. zu diesem Voranschlag 2000 vier Nachträge der Regierung erhalten, etwas verwirrend, wie ich sagen muss. Zunächst zwei Schreiben vom 10. und 16. November mit konkreten Regierungsbeschlüssen betreffend jeweils ein einzelnes Konto. Einmal das Konto "Gutachten/ Experten", was der Abg. Hoch schon angesprochen hat, und dann ein Konto "Repräsentationen", was auch zu diesem Titel "Allgemeine Verwaltung" gehört. In diesen Schreiben heisst es jeweils: "Das zuständige Regierungsmitglied wird beauftragt, anlässlich der Budgetdebatte einen entsprechenden Abänderungsantrag einzubringen". Das nächste, was wir bekommen haben, ohne jedes Begleitschreiben oder Erläuterung, war diese zweiseitige Aufstellung mit dem Titel "Nachträge der Regierung". Wie das zu verstehen sei, ist aus diesem Zettel nicht ersichtlich. Ich nehme jetzt einmal an, im Hinblick auf diese erwähnten anderen Schreiben, dass das weitere, vorgesehene Nachbesserungen, die vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der Budgetsitzung vorgebracht werden, sein sollen. Es sind diese beiden erwähnten Anträge, die schon separat und mit Begründung mitgeteilt worden sind, da auch wieder inbegriffen. Das war am 18. November. Dann ist am 23. November - sprich vorgestern - noch ein Schreiben gekommen mit drei weiteren Erhöhungspositionen, die jetzt in dieser Aufstellung nicht enthalten sind, wo es jeweils wieder heisst: "Die zuständigen Regierungsmitglieder werden diese Erhöhungen anlässlich der Budgetdebatte beantragen".Zum Begriff "beantragen", zur Wiederholung von Ausführungen, die ich schon im Vorjahr gemacht habe: Die Regierung ist Antragstellerin. Sie muss sicherlich für solche Erhöhungsabsichten keinen Antrag in dem Sinn stellen, dass darüber abgestimmt würde. Sie kann uns einfach mitteilen: Wir erhöhen unseren Antrag zu der und der Kontoposition oder ermässigen ihn auf die - es sind nämlich auch Verringerungen dabei bei dieser umfangreicheren Liste - verändern ihn also in der und der Art und Weise. Dann nehmen wir das zur Kenntnis. Nachdem die Regierung aber eine Vorgangsweise gewählt hat, wie sie uns das ausdrücklich mitgeteilt hat, dass das jeweilige Regierungsmitglied sich dazu jeweils zu Wort melden werde, werden wir das abwarten. Ich fände es zweckmässig, das als Anregung an die Regierung, zu Beginn jedes Titels diese Mitteilungen, soweit die Regierung noch dabei bleibt, was ich annehme, dass das bei all diesen Positionen zutrifft, diese Mitteilungen zu machen. Dann können wir in der Diskussion gleich von diesen veränderten Positionen ausgehen.
Abg. Paul Vogt:
Bei den diplomatischen Vertretungen heisst es, dass noch in diesem Jahr ein Kompensationsmodell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im diplomatischen Dienst verabschiedet werden soll. Wenn ich das richtig sehe, führt dieses neue Kompensationsmodell mit Ausnahme der Botschaft in Bern überall zu einer gewissen Erhöhung der Ausgaben. Kann die Regierung schildern, worum es bei diesem Kompensationsmodell geht?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt ist die Regierung am Wort.
Regierungschef Mario Frick:
Zur Frage dieser Nachträge der Regierung: Wir haben es in der Tat so geplant, dass jedes Regierungsmitglied das entsprechend vortragen würde. Ich habe mich übrigens, nur der guten Ordnung halber, gleich am Anfang gemeldet. Aber wie es üblich ist, werden selbstverständlich zuerst die Abgeordneten gehört. Das macht auch Sinn. Ich werde mich jeweils vor einem Titel melden, und, um das Verfahren zu erleichtern, in Abstimmung mit meinen Kollegen, die sich sicherlich nicht wehren, kurz die jeweiligen Titel, die geändert sind, also die entsprechenden Ziffern nennen. Das sind dann Abänderungen der Regierung. Zu den Fragen, die in den Aufgabenbereich meiner Ressorts gehören. Zuerst die Erhöhungsanträge - oder vielleicht der guten Ordnung halber zuerst: Geändert sind die Positionen 012.365.00 - Beiträge an politische Parteien auf CHF 560'000. Dann 020.317.02 - Veranstaltungen und Repräsentationen - von CHF 648'000 auf CHF 680'000. Das hängt mit der Jungbürgerfeier zusammen. Wir haben zwar die höhere Anzahl Jungbürger eingerechnet, wir kriegen aber etwas Raumschwierigkeiten. Wir müssen entweder mit einem Zelt oder mit einer Halle operieren. Es spricht im Moment einiges dafür, dass wir die Jungbürgerfeier 2000 in einer entsprechenden Halle haben werden. Beispielsweise in der Jenni-Spoerry in Vaduz, also wo die Gemeinde Vaduz die Turnhalle errichtet hat. Dann 020.318.01 - Gutachten und Experten. Das Konto wird auf CHF 1,5 Mio. angepasst. Wir sehen einfach, dass die Verfassungsdiskussion aber auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen gewissen Mehraufwand bringen. Nicht gerade CHF 300'000, das gestehe ich zu, aber doch einiges an Mehraufwendungen. Zwischenzeitlich wissen wir auch, dass im Zusammenhang mit anderen Aspekten entsprechende Mittel auf uns zukommen könnten. Schliesslich noch die Position 091.316.00 - Mietzinsen Verwaltungsgebäude. Das ist in dem letzten Begleitschreiben drin, wo es auf CHF 2,055 Mio. angepasst würde, weil beim Amt für Volkswirtschaft kurzfristig etwas angemietet werden musste. Wir hatten das entsprechende Objekt noch nicht bei der Hand und wollten deswegen an sich mit einem Nachtragskredit im nächsten Jahr operieren. Jetzt, nachdem wir das Objekt haben, möchten wir das doch der guten Ordnung halber gleich im Budget integriert wissen.Nun auf die einzelnen Positionen: Beiträge an die politischen Parteien. Das ist das Konto 012.365.00 auf Seite 3. Von Seiten der Regierung sind wir einem Anstoss, einer Anregung gefolgt, die zum Vorschlag machte, dass die Pauschalbeiträge auf CHF 20'000 erhöht werden sollten und der Gesamtbeitrag, der zu verteilen ist, auf CHF 500'000. Ich muss ganz offen sagen, dass auch diese Summe von CHF 560'000 in absoluter Betrachtungsweise, aber auch in Relation mit unseren Nachbarstaaten, sicherlich nicht übertrieben ist. Ganz klar nicht. Wir fanden einfach in der Steigerung vom bisherigen zum jetzigen, also von CHF 330'000 auf CHF 560'000 sei es doch ein erheblicher Schritt, aber auch CHF 660'000 wären absolut gerechtfertigt. Ganz klar, weil die Leistungen der Parteien entsprechend da sind und die Aufwendungen sind immens. Ich schliesse jetzt einmal von den Strukturen, die ich kenne auf andere. Die entsprechenden Funktionen werden allesamt ehrenamtlich ohne jegliche Sitzungsgelder oder Ähnliches ausgeübt. Ich denke, dass die Parteien einen wichtigen Beitrag an die politische Diskussion zu leisten haben. Dann zur Frage des diplomatischen Dienstes: Die Lösung heute ist eine sehr individuelle. Das ist alles historisch irgendwo gewachsen. Wir möchten das neu auf ein einheitliches System bringen. Ein System, das mit Zulagen und Abzügen arbeitet. Also es werden Zulagen gemacht je nach Ort, wo jemand versetzt worden ist. Also, man nimmt Rücksicht auf die Lebenshaltungskosten vor Ort. Dann je nachdem Zulagen für die Ausbildung der Kinder. Die Kinder sollen allenfalls in einer deutschen Schule zur Schule gehen können. Es muss auch gewährleistet sein, dass bei einer weiteren Versetzung - ich fand das eher jetzt von New York nach Genf und dann nach Wien - auch die Kontinuität in der Schulgebung gewährleistet ist, damit die Kinder nicht darunter leiden. Das bedeutet aber entsprechende Mehrkosten. Dort haben wir uns an den Kosten, die im Land grundsätzlich für den Staat anfallen, orientiert. Dann braucht es eine gewisse Zulage für die Ehepartner, die auch Repräsentationsaufwendungen anzubringen haben. Es wird eine gewisse Zulage gemacht bzw. ein Spesenkonto berücksichtigt für eine gewisse Anzahl von Rückflügen. Ich glaube zwei, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Genau, zwei. Das sind die Zulagen. Ich habe bewusst keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber das sind die Kernzulagen. Dann hat es auch Abzüge, das nämlich für das Wohnen gewisse Abzüge gemacht werden. Das heisst, es wird ein bestimmter Beitrag angerechnet. Also, dass man eine bestimmte Summe abzieht und sagt: Das hättest du als Wohnaufwendungen, die man dir jetzt einfach anrechnen muss. Es sind noch ein, zwei Abzüge für gewisse Aspekte der fixen Kosten, die die Personen haben. Das Ganze war recht schwierig. Wir haben den Ansatz gewählt, dass wir zuerst ausländische Modelle verglichen haben. Dabei mussten wir einfach feststellen, dass da von ganz anderen Rahmenbedingungen ausgegangen wird, ganz andere Ansätze. Die Regelungen waren von unterschiedlicher Qualität. Ich nenne jetzt nicht die Staaten, deren Regelungen wir angeschaut haben. Aber teilweise muss ich sagen: Schwer nachvollziehbar und ein Stück weit abenteuerlich. Also, die haben uns nicht sehr geholfen für das Modell, das uns dienen soll. Wir haben mehrfach intensiv diskutiert und wir denken, dass es heuer möglich sein sollte, das zu verabschieden. Wir haben der Finanzkommission des Landtages auch zugesagt, dass das auch noch einmal präsentiert wird entsprechend. Ich denke aber, dass wir ein Modell unterwegs haben, das sehr viel transparenter sein wird und das den Realitäten auch gerecht wird. Wir sind der Meinung, dass die Mehrbelastungen berücksichtigt sein müssen und dass auch ein Tick mehr dabei sein darf und muss, um auch die ganzen Rahmenbedingungen, die man hat, wenn man weg von zu Hause ist, aber doch den Kontakt wahren will, berücksichtigen kann. Das jetzt relativ generell und abstrakt. Die Frage des Abg. Beck zum Konto "Sonstiger Personalaufwand", zum Kommentar auf Seite 12. Das betrifft das Konto 024.309.03. Diese CHF 90'000, die an die Post AG zu zahlen sind, also ob es jetzt genau CHF 90'000 sind, das wird man abklären müssen, aber an sich ist das das Potenzial, das verschickt werden könnte. Schon seit X Jahren, weiss nicht, ob meine Kollegin Andrea Willi gerade weiss: Seit wie viel Jahren werden Briefmarken verschickt? Schon vor unserer Zeit auf jeden Fall. Also, ich will man sagen, zehn, zwölf Jahre sicherlich, eher mehr. Dieses traditionelle Geschenk, das von der Regierung an die entsprechenden Staatsangestellten, Lehrer etc. verschickt wird. Wir sind der Ansicht gewesen, dass diese Sitte aufrecht erhalten werden soll. Bis dato war das eine Rechnung, die vermischt war in der Postrechnung des Landes. Das ist dort nicht aufgeschienen. Es ist einfach so, dass jetzt durch diese Trennung die Kosten zum Teil auch transparenter werden. Dann zur Frage des Rechenschaftsberichtes: Wir haben die entsprechenden Anregungen der Regierung, unsere Kommentare zuhanden der Geschäftsprüfungskommission abgeliefert. Da wird jetzt eine Diskussion auch stattfinden, was die Wünsche sind. Zum Konto 091.314.00, das ist auf Seite 19 - Unterhalt Verwaltungsgebäude. Die Kanzlei Strassburg und die Kanzlei Bern sind im Eigentum des Landes. Deswegen werden die auch als Verwaltungsgebäude gehandhabt. Also, man hat da nicht einen Weg beschritten, dass man das irgendwo den entsprechenden Konti zuweist, sondern man hat es zusammengefasst. Es war früher eher die Kritik, wie man es noch aufgesplittert gehabt hat, dass es eben unübersichtlich wird, was sind die Gesamtkosten des Staates für diese Aspekte, was ist in unserem Eigentum? Deswegen gehört es hier hinein.Dann Konto 028.318.04: Das ist auf Seite 15 und betrifft das Handbuch zum öffentlichen Beschaffungswesen. Dort sind noch CHF 20'000 vorgesehen. Das werden Anpassungen und Änderungen sein, die heuer noch durchzuführen und zu drucken sind. Es muss ja entsprechend verteilt, distribuiert und angepasst werden. Da müssen verschiedenste Aspekte berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist das Handbuch gut angekommen. Das auf jeden Fall die Rückmeldungen, die ich erhalten habe. Die Idee ist jetzt auch aufgrund der gemachten Erfahrungen, weitere Formulare zu ergänzen, weitere Beispiele. Zum Teil müssen gewisse Sachen schon wieder ausgewechselt werden und das ist eine sehr, sehr aufwendige Geschichte. Ich denke aber, dass wir in den kommenden Jahren mit weniger auskommen werden und dann auch ein entsprechendes Ertragskonto dem entgegenstehen wird. Dann zum Konto 030.301.00 auf der gleichen Seite, auf Seite 15: Man muss gar nicht blättern. Die Einsparungen aus "Frühzeitiger Pensionierung". Wir haben da seinerzeit das erste Mal als Beispiel das Pro-Memoria-Konto gemacht. Es gibt eben keine expliziten Finanzflüsse. Wir werden uns überlegen müssen, ob wir das in Zukunft noch Pro Memoria drin behalten. Eher nicht. Ich denke, besser ist es, wenn wir allenfalls hier drin oder jeweils beim Stellenplan ein kleines Kapitel integrieren, wo wir so die Tendenzen, die Entwicklungen bekannt geben. Wir werden das überprüfen, aber ich tendiere dazu, das beim Stellenplan jeweils darzulegen: Was bringt es uns? Was kostet es uns? Dass man es dort diskutiert, wo es hingehört, nämlich in den Personalbereich.Dann zum Konto 030.307.01: Dort geht es um Pensionen für ehemalige Regierungsmitglieder. Bei einem pensionierten Regierungsmitglied ist die Sparversicherung inzwischen abgelaufen bzw. aufgebraucht, und der Staat muss die entsprechende Pension jetzt begleichen. Das heisst, dass in der Pensionsversicherung nicht mehr entsprechende Mittel sind. Das macht CHF 44'000 aus und daher auch der entsprechende Sprung.Dann zum Konto 020.310.01: Das finden wir auf Seite 9. Es betrifft die Telekommunikationsaufwendungen. Es geht insbesondere auch um die Mietleitungen. Das war bis dato intern verrechnet, also wurde nicht explizit ausgewiesen. Diese CHF 1,5 Mio. sollten aber herunterkommen, weil die entsprechenden Preise für die Mietleitungen jetzt offen und klargelegt sind, aber nach heutiger Kenntnis soll dies der Preis sein. Wir gehen aber davon aus, dass es günstiger werden wird. Das ist in der Tat - da haben Sie Recht - etwas mit dem wir am Anfang nicht gerechnet hatten. Den Punkt hatten wir nicht gesehen, aber ganz klar: Das ist ein Kostenteil, das jetzt offen gelegt wurde und der entsprechend zu begleichen ist. Dann im Zusammenhang mit dem Konto 020.318.01 haben Sie gefragt, wo noch Expertenkosten sind. Expertenkosten sind noch beim Konto für das Amt für Kommunikation, Grössenordnung von CHF 300'000. Dann beim Amt für Finanzdienstleistungen müsste auch noch etwas sein. Die können auch selber Experten heranziehen, wenn konkrete Fälle sind. Das habe ich jetzt nicht im Kopf, wie viel das ist. Aber wenn man das zusammenzieht, dürfte das bei etwas über CHF 2 Mio. liegen. Aber da müsste ich jetzt nachschauen. Weiter müsste man auch schauen, was bei den Gerichten noch an Expertengutachten anfällt. Aber das zusammenzuziehen, das weiss ich leider nicht. Aber das können wir gerne nachreichen, wenn das hilfreich ist.Damit sollte ich alle Positionen erfasst haben. Wenn Aspekte übersehen wurden, bitte ich das mitzuteilen.
Abg. Paul Vogt:
Ich vermisse die amtlichen Kundmachungen. Ich sehe lediglich beim Amt für Personal und Organisation einen Betrag von CHF 120'000 für Inserate. Ich möchte gerne wissen, wie hoch der Betrag für amtliche Kundmachungen ist und insbesondere auch, ob die Rabatte, die die Zeitungen gewähren für häufige Inserate, in Anspruch genommen werden.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke. Zwei Fragen sind noch aus der ersten Runde übrig geblieben, und zwar Seite 5 - Konto 015.367.00 - Mitgliedsbeiträge EWR: Da geht es um den Kohäsionsfonds. Das ist der Fonds, aus dem die EFTA-Länder, die drei EWR-EFTA-Länder-Projekte in der EU finanzieren. Nach Ansicht der EFTA-EWR-Länder war dieser Fonds eigentlich mit 1998 abgelaufen. Man hat sich dann aber mit der EU geeinigt, dass man diesen Fonds noch einmal auf fünf Jahre öffnet, laufen lässt. Für Liechtenstein bedeutet das jährlich CHF 380'000. Die Regierung wird dem Landtag einen Verpflichtungskredit unterbreiten für diese fünf Jahre. Wir haben hier schon zwei Jahre vorsorglich budgetiert, den Betrag für 1999 und den Betrag für 2000. Es ist so, dass die ganzen Modalitäten, wie dieses Geld ausbezahlt wird, noch nicht feststehen. Die EU- und die EFTA-EWR-Länder konnten sich diesbezüglich noch nicht einigen. Früher war das so, dass der Fonds in der Europäischen Investment Bank lag und die Investment Bank das auch verwaltet hat. Diese Bank möchte das nicht mehr. Darum muss man jetzt schauen: Welche neue Bank oder welcher neue finanzielle Mechanismus kann diesen Fonds der EFTA-EWR-Länder verwalten? Sobald das alles ausgehandelt ist, wird die Regierung eben den Bericht unterbreiten und die entsprechenden Beträge auch genehmigen lassen. Das ist einfach schon vorsorglich im Budget aufgenommen worden. Dann die zweite Frage betrifft Seite 9 - Konto 021.367.00 - Beiträge an Vereinigungen und internationale Organisationen: Ein Antrag des Abg. Matt auf Erhöhung um CHF 50'000 für den Beitritt zum Wüstenabkommen. Ich habe das nicht vergessen, dass wir hier das extra speisen wollen. Wir hätten das aus dem Konto für die humanitäre Hilfe genommen für dieses Jahr. Ich habe aber auch nichts dagegen, wenn man das hier erhöht. Und zum Betrag äussere ich mich jetzt nicht, das wäre sicher für die Abkommensverwalter eine grosse Freude, wenn ein Beitrittsland zur Feier des Beitritts eine solche Summe spricht. Wir hätten da an einen Betrag zwischen CHF 5'000 und CHF 10'000 gedacht. Aber selbstverständlich, wenn das kein Präjudiz ist für spätere Beitritte, dann wäre das sicher eine besondere Geste Liechtensteins, um die Wichtigkeit und Bedeutung unsererseits zur Vermeidung von Wüsten, wo wir doch eine Oase sind, auszudrücken.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab.
Regierungschef Mario Frick:
Ich habe mich noch schlau gemacht zur Frage des Abg. Gebhard Hoch, damit wir das nicht nachreichen müssen. Es hat sich gezeigt, dass mein Gedächtnis da durchaus mangelhaft ist. Es sind nämlich verschiedene Konti. Es ist im Bereich Organisation: Also beim APO CHF 690'000, da werden immer Externe beigezogen. Dann Gleichstellungsbüro: CHF 150'000, Amt für Finanzdienstleistungen CHF 150'000, Gerichte CHF 870'000 rund, Telekommunikation und Landesplanung zusammen etwas mehr als 4 Mio. Franken. Also da werden verschiedene Expertisen beigeholt. Zum Teil wird es dann weiterverrechnet und zum Teil bleiben die Kosten wirklich bei uns. Ich würde sagen, dass 3,5 Mio. Franken dann wirklich beim Land als Expertenkosten hängen bleiben. Ungefähr CHF 600'000 kann man weiterverrechnen, wobei ich beim Gericht nicht ganz sicher bin, was da noch dazukommt. Also zwischen CHF 3 bis CHF 3,5 Mio. bleiben da im Land. Der Rest wird dann weiterverrechnet, eben beim Gericht und zum Teil und beim Amt für Finanzdienstleistungen/Telekommunikationsbereich.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Und wie kann man die CHF 3,5 Mio. mit einem Budgetkredit von CHF 1,5 Mio. bezahlen?
Regierungschef Mario Frick:
Ganz einfach, indem bei den entsprechenden Konti das berücksichtigt ist, also sowohl beim APO als auch beim Amt für Finanzdienstleistungen, bei den Gerichten, Telekommunikation etc. Das ist dort entsprechend dargestellt und ausgewiesen. Noch zur Frage nach den amtlichen Kundmachungen: Das ist etwas verteilt. Der Kopf ist mit CHF 140'000 im Konto 020.310.02. Dort sind auch Inserate für CHF 110'000 und dann Konto 024.309.02: CHF 120'000 für die Stellenausschreibungen des Personalamtes. Das ist auch etwas aufgeteilt. Also es ist schwierig, das nachzuvollziehen.
Abg. Egon Matt:
Ich möchte nur noch erwähnen, dass ich den Antrag auf diese CHF 50'000 zum Wüstenkässeli, wie ich es damals genannt habe, extra hier gestellt habe. Erstens, weil die Länder Afrikas im letzten Jahr bei der humanitären Hilfe stark zu kurz gekommen sind, weil sich die Hilfe sehr auf Kosovo konzentriert hat, und ich deshalb meine, dass hier ein gewisser Ausgleich gerechtfertigt wäre.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich begrüsse das selbstverständlich. Aber zu Afrika möchte ich einfach erwähnen, dass die natürlich aus dem Konto des Liechtensteinischen Entwicklungsdienstes, das ja CHF 6,7 Mio. betragen hat 1999, auch etwa CHF 3 bis 4 Mio. erhalten haben, also gar nichts hat Afrika nicht bekommen. Einfach, damit nicht falsche Eindrücke bleiben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Zunächst über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert zu Konto 012.365.00. Hier beantragt die Regierung jetzt einen Betrag von CHF 560'000. Der Abg. Lampert beantragt, dies um CHF 100'000 zu erhöhen - Beiträge an politische Parteien - und gesamthaft CHF 660'000 Franken zuzusprechen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir zum zweiten Antrag des Abg. Egon Matt - Konto 021.367.00: Wie wir gehört haben, beantragt der Abg. Egon Matt, dieses Konto - Beiträge an Vereinigungen und internationale Organisationen - mit CHF 208'000 um CHF 50'000 auf CHF 258'000 zu erhöhen, und zwar spezifisch als Zusatzfonds zur Verwendung im Rahmen des Wüstenbildungsverhinderungsabkommens als einmaliger Beitrag anlässlich des Beitritts Liechtensteins zu diesem Abkommen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 1 - Öffentliche Sicherheit - mit den Untertiteln Grundbuch, Zivilstandsamt, Amt für Finanzdienstleistungen, Fremdenpolizei und Passamt, Landesvermessung, Eichwesen, Landespolizei, Motorfahrzeugkontrolle, Gerichtswesen, Staatsanwaltschaft, Untersuchungsgefängnis, Amt für Zivilschutz und Landesversorgung. Der Titel 1 steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Wie vorangekündigt, kurz noch einmal die Ihnen schriftlich auch dargelegten Abänderungen. Das Erste betrifft das Ausländer- und Passamt - Konto 103.301.00 - welches von CHF 1,291 Mio. auf CHF 1,416 Mio. erhöht wird. Es geht da vor allem um die Implementierung "Lösung Personenverkehr", ob wir befristet jemanden beiziehen werden müssen. Dann geht es um das Konto 103.303.00 - Sozialbeiträge. Das ist eine Konsequenz aus dem Gesagten, eine Erhöhung von CHF 205'000 auf CHF 225'000. Dann Konto 110.301.00 - Gehälter Landespolizei. Das ist eine Erhöhung von CHF 7'353'000 auf CHF 7'407'000. Wie es dort steht: Eine Umteilung einer Stelle von der Postwertzeichenstelle zur Landespolizei. Die Konsequenz dann das Konto 110.303.00 - Sozialbeiträge Landespolizei - die entsprechend auf CHF 1'155'000 angepasst werden müssen. Dann noch Konto 120.301.00 - Gehälter Landgericht - die sich auf CHF 4'641'000 erhöhen und entsprechend Konto 120.303.00 - Sozialbeiträge - auf CHF 728'000.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Das nehmen wir zur Kenntnis. Wird sonst das Wort zu Titel 1 gewünscht?
Abg. Alois Beck:
Seite 21 in 102 wird das Amt für Finanzdienstleistungen unter öffentliche Sicherheit gereiht. Ich möchte jetzt hier nicht darüber spekulieren, wieso. Eine Frage zum Konto 120.318.04 und 05: Hier geht es um die Verfahrenshilfe. Es sind hier wieder erheblich höhere Beträge eingesetzt. In der Begründung heisst es dann jeweils, die Regierung habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Wir haben dieses Thema nun schon einige Zeit zur Debatte. Ich möchte hier die Regierung fragen, ob noch keine Lösung in Sicht ist, damit man die diesbezüglichen Kosten in den Griff bekommt.
Abg. Marco Ospelt:
Ich habe eine Anmerkung zu einem Konto, das in diesem Zusammenhang noch nicht besteht. Es gehört wahrscheinlich unter das Kapitel 120 irgendwo hinein. Es geht mir um die Bewährungshilfe. Bewährungshilfe erscheint in diesem Voranschlag zweimal, nämlich einerseits unter dem Konto 465.366.03 auf Seite 53 unter Diversionsmassnahmen und Bewährungshilfe im Bereich Suchtprävention und einmal - und das ist besonders interessant - unter dem Kapitel 581 Allgemeine Fürsorge: Konto 581.366.01. Da geht es um Art. 24 Sozialhilfegesetz. Da ist Bewährungshilfe und Diversionsmassnahmen mit CHF 50'000 eingesetzt. Wie Sie wissen, hat die Kommission Bewährungshilfe ihre Arbeit beendet. Das Gesetz liegt vor. Die Bewährungshilfe wird natürlich auch Kosten verursachen. Wir schätzen ca. CHF 90'000 im Jahr. Es ist sehr schwierig, genau vorauszusagen, wie hoch die Kosten sein werden. Und mich würde jetzt interessieren: Sind diese Kosten in Bezug auf die Einführung der Bewährungshilfe unter einem der beiden erwähnten Konten schon enthalten, also unter Suchtprävention, da sind es CHF 10'000, oder unter Sozialhilfegesetz, da sind es CHF 50'000? Das würde ziemlich genau passen. Oder sind das andere Kosten Bewährungshilfe und Diversionsmassnahmen, Kosten, die aufgrund irgendeiner anderen Bestimmung entstanden sind und die mit unserem Bewährungshilfegesetz nichts zu tun haben? Und müsste dann nicht unter dem Kapitel Gerichtswesen ein Konto Bewährungshilfe eingesetzt werden?
Abg. Paul Vogt:
Ich habe eine Frage zum Gefängniswesen auf Seite 27. Also der Titel 130 "Untersuchungsgefängnis" müsste wahrscheinlich einfach heissen "Gefängniswesen", weil da auch die Strafverbüssung vorkommt. Und das betrifft jetzt eigentlich auch meine Frage: Ist es richtig, dass Gefangene nur noch in Österreich ihre Haft verbüssen, und zwar aus finanziellen Gründen? Früher waren ja die meisten Gefangenen im Saxerriet oder in Regensdorf. Ist es so, dass heute, weil das kostengünstiger ist, alle nach Österreich kommen? Und wenn ja, was wären die finanziellen Unterschiede?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Kann die Regierung diese Fragen beantworten?
Regierungschef Mario Frick:
Gerne. Zur Verfahrenshilfe - Konto 120.318.04 und 120.318.05 auf Seite 25. Eine Arbeitsgruppe ist eingerichtet unter dem Vorsitz meines Ressortsekretärs Marcus Rick. Wir haben dieses Thema ja schon bei der Rechnung 1998 behandeln können. Es gibt dort verschiedene Ideen. Es wird jetzt geprüft, man wird wahrscheinlich nicht drum herum kommen, die Zivilprozessordnung und das Rechtsanwältegesetz anzupassen, allenfalls muss man auch bei der STPO ansetzen. Man hat zwar schon einmal, gerade im Bereich der Zivilsachen eine gewisse Reduktion eingebracht, nämlich, dass ab einem bestimmten Streitwert nicht mehr die vollen Rechtsanwaltstarife beglichen werden, sondern weniger. Aber das hat anscheinend noch nicht ganz ausgereicht. Es ist dann auch die Problematik, wie weit man akzeptieren soll, dass Leute, die es sich sonst gar nicht leisten können, eben die Verfahren durchexerzieren. Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber es ist nicht ausgeschlossen, um es vorsichtig zu formulieren, dass der eine oder andere Rechtsanwalt sich sagt: O.k., einen besseren Schuldner als den Staat kann ich gar nicht haben. Versuchen wir einmal die ganze Kiste bis zum Obersten Gericht durchzuziehen. Und da wird geschaut, was man da machen könnte. Es ist aber nicht ganz einfach, weil auf der einen Seite das berechtigte Interesse besteht, dass man ein Verfahren kriegt, ein sauberes Verfahren und auch anständig durch einen rechtsfreundlichen Vertreter begleitet wird. Und auf der anderen Seite sollte das nicht aus dem Ruder geraten. Einen genauen Zeitplan kann ich nicht bekannt geben, aber ich denke auf jeden Fall, dass der Hohe Landtag sich nächstes Jahr mit diesem Thema befassen kann.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Bemerkung dazu, Herr Regierungschef, damit das nicht so unwidersprochen im Raum stehen bleibt. Zunächst zu Ihrer Bemerkung, "einen besseren Schuldner kann ich nicht haben". Die Verfahrenshilfe ist ungefähr der schlechteste Schuldner; denn ich habe als Rechtsanwalt Fälle - ich habe nicht sehr viele, aber zwei, drei Fälle, die mir zugeteilt wurden - die ich im Januar 1999 abgerechnet habe, wurden bis heute nicht bezahlt. Das ist bei anderen Klienten nicht üblich, und zwar deshalb, weil nach Auskunft der Rechtsanwaltskammer diese von der Regierung das Geld immer noch nicht bekommen hat. Das ist die eine Seite, das ist nicht so wichtig, das ist nur ein Nebenaspekt. Aber die Hauptsache, wenn man hier nur aufs Geld schauen will, dann sollte man die Verfahrenshilfe schleunigst wieder abschaffen. Denn es ist ganz klar, dass die Beträge, mit denen man anfänglich gerechnet hat und die man anfänglich budgetiert hat, dann niemals ausreichen können, wenn diese Möglichkeiten wirklich von allen Einwohnern unseres Landes, die glauben, Rechtsansprüche zu haben, ausgenützt - nämlich im positiven Sinne, ich meine das nicht negativ - umgesetzt und angewandt werden. Es zeigt sich nämlich jetzt bei dieser Verfahrenshilfe, dass eben sehr viele Leute, die früher einfach gesagt haben, ich kann mir das nicht leisten, ich kann nicht prozessieren, dass sich die das jetzt mittels Verfahrenshilfe leisten können. Und es wird daher meiner Meinung nach nicht damit sein Bewenden haben können, indem man versucht, die Kostenansätze soweit wie möglich herunterzuschrauben, immer mehr, nur damit die Gesamtsumme, die durch Verfahrenshilfekosten entsteht, einen gewissen Betrag ja nicht übersteigt. Man wird sich überlegen müssen: Dürfen die bedürftigeren Menschen auch ihr Recht bei Gericht suchen oder dürfen sie das eben nicht, weil der Staat eben nicht mehr als eine gewisse Mindestsumme dafür ausgeben will. Darum wird es letztlich, wenn dann diese Abänderungsanträge der Regierung einmal zur Diskussion stehen, gehen.
Regierungschef Mario Frick:
Ich glaube, wir haben unser klassisches Rencontre. Ich habe nicht davon geredet, dass man so etwas abschaffen soll, sondern ich stelle einfach fest, dass es solche und solche gibt, dass es auch Verfahren gibt, die durchgezogen werden gegen Wind und Wetter. Und dem ist einfach so. Was ein vernünftiger Mensch nicht machen würde, auch ein vernünftiger Anwalt nicht machen würde, dass man einfach sagt: Wir haben ja in dem Sinn kein Risiko, dass wir nicht zu unserem Geld kommen könnten, das ziehen wir durch. Punkt 1. Punkt 2: Sie haben Recht, es hat Verzögerungen gegeben. Die sind aber nicht nur von uns verschuldet. Ich möchte aber nicht weiter ins Detail gehen. Das Land ist insofern ein sicherer Schuldner, Sie kriegen das Geld, wenngleich ich zugeben muss, mit einer gewissen Verzögerung, wobei dort die Ursachen geteilt sind. Das möchte ich auch festhalten. Ich kann Ihnen auch versichern: Wir werden nicht in eine Richtung gehen, dass wir vor lauter Sparwut das einfach runter kriegen, aber auf jeden Fall in eine Richtung, dass besser gewährleistet ist, dass sorgfältig mit diesen Mitteln umgegangen wird. Und das ist heute nicht gewährleistet. Das möchte ich vielleicht auch festgehalten haben.
Abg. Marco Ospelt:
Für mich hat diese Verfahrenshilfe auch etwas zu tun mit dem hohen sozialen Standard, den wir in diesem Land haben und den wir zu Beginn angesprochen hatten. Dazu gehört eben auch, dass man vor Gericht sein Recht erkämpfen kann und dass man nicht aus finanziellen Gründen auf dieses Recht verzichten muss. Für mich ist die Höhe der Verfahrenshilfe auch ein bisschen Ausdruck dafür, dass eben bei uns nicht alle so rosig gebettet sind, wie man so von aussen gesehen immer meinen würde.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich möchte bei dieser Verfahrenshilfe nur auf einen Aspekt zu sprechen kommen. Im Übrigen kann ich das Votum des Landtagspräsidenten hier praktisch vorbehaltlos unterstützen. Ein Aspekt ist noch zu wenig beleuchtet worden. Es sind bei Verfahrenshilfe Mandate der Anwälte selten und es sind nicht die Anwälte, die hier quasi treiberisch wirken, um in die Instanzen zu gehen, sondern es befindet sich der Anwalt ganz einfach in der Situation, dass sein Klient von ihm verlangt, wenn er schon Verfahrenshilfe hat, auch in die Instanzen zu gehen, und dass dem Anwalt kaum etwas anderes übrig bleibt, als zu gehen, wenn noch auch nur eine kleine Hoffnung besteht.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Der Abg. Marco Ospelt hat gefragt, ob die Bewährungshilfe gemäss dem im Entwurf vorliegenden Gesetz der Landtagskommission im Budget berücksichtigt ist. Es ist, wie er richtig sagt, auf Seite 62 unter dem Konto 581.362.000. Beim Unterkonto 13 - Bewährungshilfe und Diversionsmassnahmen - sind CHF 50'000 eingerechnet. Es war für uns natürlich sehr schwer, ohne Kenntnis des Gesetzesentwurfes bei der Budgetierung bereits vernünftige Annahmen zu treffen. Wenn wir aber davon ausgehen, dass das Gesetz ja erst im Lauf des Jahres wird in Kraft treten können, gehen wir davon aus, dass die Mittel ausreichen werden, zumal für Diversion, die damit auch erfasst werden soll und wo auch ein Gesetzesentwurf vorliegt und auch im Lauf des nächsten Jahres im Landtag behandelt werden soll, zumal dort keine erheblichen Kosten zu erwarten sind, gehe ich davon aus, dass wir hier keine Änderung vornehmen müssen.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich habe noch eine Frage zu beantworten zum Untersuchungsgefängnis bzw. wie es tatsächlich besser heissen müsste "Gefängniswesen", zumal auch Unterbringung im Ausland dabei ist. Es ist richtig, dass wir Häftlinge in Österreich unterbringen, nicht mehr in der Schweiz, das ist absolut richtig. Es sind jedoch nicht nur Kostengründe, die dafür sprechen, sondern wir haben auch einen Vertrag mit Österreich und nur mit Österreich über die Unterbringung von Gefangenen. Dieser Vertrag garantiert vor allem ein Mitspracherecht oder auch teilweise Entscheidungsbefugnisse, wie es sein sollte von den liechtensteinischen Gerichten, im Gegensatz zur Schweiz. Dort ist es einerseits kantonal und sogar insofern regional geregelt, als in der Schweiz die Gefängnisdirektoren eine grosse Autonomie geniessen, z.B. was Halbfreiheit, Halbfreiheitsentscheidungen angeht, wo wir auch kein geregeltes Mitspracherecht hätten. Und schliesslich die Differenz, was die Kosten angeht. Diese Differenz bewegt sich zwischen 50 und 100%, eher in Nähe 100%, was es in der Schweiz mehr kosten würde als in Österreich. Das nur zur Information.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort zu Titel 1 noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zu Titel 2: Bildungswesen mit den Untertiteln Kindergärten, Primarschulen, Primar- und Sekundarschulen, Oberschule Vaduz, Ober- und Realschule Triesen, Ober- und Realschule Eschen, Hallenbad Schulzentrum Unterland, Realschule Balzers, Gymnasium und Realschule Vaduz, Realschule Schaan, 10. Schuljahr Schaan, Schulamt, allgemeine Ausgaben, Sonderschulung, diverse Schulen, Lehrerausbildung, Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife, Ingenieurschulen, Hochschulen, Grundlagenforschung, internationale Programme, Stipendien, Liechtensteinische Musikschule, Erwachsenenbildung, Amt für Berufsbildung, Berufsberatung, Kunstschule, Amtlicher Lehrmittelverlag, Didaktische Medienstelle, Jugendhaus Malbun und Liegenschaftsverwaltung Bildungsbereich. Titel 2 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke Herr Präsident. Die Regierung ändert die zwei folgenden Kontonummern ab, und zwar: 219.318.01, diverse Schulprojekte, um CHF 95'000 auf neu CHF 517'000. Zweitens: Konto-Nr. 219.318.02 - EDV-Support Weiterführende Schulen - um CHF 16'000 auf neu CHF 98'000. Dazu möchte ich Folgendes ausführen: Zuerst zum PISA-Projekt. Die OECD führt ein Programm für internationale Kompetenzmessungen bei 15-jährigen Schülerinnen und Schülern durch. Es soll aufzeigen, inwiefern Lernende gegen Ende der obligatorischen Schulzeit über gewisse Grundkenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für eine volle Teilnahme an der Gesellschaft zentral sind. Die erste PISA-Erhebung findet im Jahr 2000 statt. Danach wird die Erhebung im Dreijahres-Rhythmus wiederholt. Drei Kompetenzbereiche bilden den Kern jedes Erhebungszyklus. Lesefähigkeit, mathematisches Verständnis und naturwissenschaftliches Verständnis. Die Regierung ist der Ansicht, dass es Sinn macht, an diesem Projekt mitzumachen. Wir haben die Möglichkeit, uns der Schweiz anzuschliessen und dadurch die Kosten sehr tief zu halten, weil auch eine direkte Teilnahme an diesem Projekt nicht grössenverträglich für unser Land wäre. Es handelt sich um ein Projekt, das vier Jahre umfasst. Es sind insgesamt Kosten von CHF 126'500, wobei für das Jahr 2000 CHF 95'000 anfallen würden, also der grösste Betrag. Insgesamt gehen CHF 56'000 in die Schweiz und CHF 50'500 direkt an die OECD. CHF 20'000 werden bei uns im Land aufgebraucht. Dieses Projekt macht also durchaus Sinn, um unser Bildungssystem mit ausländischen Bildungssystemen vergleichen zu können und Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. Dann zum zweiten Punkt: Da geht es um das Projekt "Schulnetz 2000". In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass im ganzen EDV-Bereich weitere Kostenerhöhungen anfallen. Auf diesem Blatt, das Sie vor sich haben, wo diese ganzen Konti zusammengestellt sind, sind auch unter Konto-Nr. 992.331.07 - Abschreibung EDV-Anlagen - sowie in der Investitionsrechnung unter Konto 219.506.08 - EDV-Koordination Weiterführende Schulen - weitere Erhöhungen vorgesehen. Man muss also das alles im Zusammenhang sehen. Diese Erhöhungen haben auch Anlass zu Diskussionen in der Finanzkommission gegeben. Ich möchte deshalb kurz dazu etwas ausholen.Vor den Sommerferien dieses Jahres haben wir einen Bericht und Antrag hier im Landtag behandelt, wo es um die EDV-Ausstattung an den Weiterführenden Schulen ging. Unter anderem wurden auch zwei Stellen beim Schulamt bewilligt. Eine Stelle betraf die pädagogische Arbeit in diesem Bereich, die andere betraf die technische Arbeit in diesem Bereich. Diese Stellen sind mittlerweile besetzt. Eine Person hat schon seit wenigen Wochen die Arbeit aufgenommen, die andere Person wird Anfang Dezember die Arbeit aufnehmen. Es wurde aber schon in der Zwischenzeit intensiv an der Weiterführung und Einführung dieses EDV-Konzeptes gearbeitet. Das hat auch dazu geführt, dass jetzt diese Erhöhungen vorgesehen sind. Ursprünglich war vorgesehen, dass man die Hardwareausstattungen in den Klassenzimmern über zwei Jahre verteilt. Es haben Umfragen stattgefunden bei allen Schulen, wie der Bedarf gesehen wird, wie viele Klassen ausgerüstet werden sollten und generell wie schnell das vor sich gehen sollte. Es hat dazu geführt, dass der ganze Prozess aus Sicht der Lehrer und sicher auch aus Sicht der Eltern beschleunigt werden sollte und deshalb vom ursprünglich vorgesehenen Betrag von etwa CHF 460'000 auf der Investitionsseite diese Ausstattung der einzelnen Klassenzimmer mit PC zu einer Erhöhung auf CHF 1,092 Mio. geführt hat. In der Zwischenzeit ist noch ein weiteres Projekt dazugekommen, das hier unter dem Projekt "Schulnetz 2000" läuft. Hierbei handelt es sich um ein Kommunikationsnetzwerk der Schulen. Es ist entstanden in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Liechtenstein, der Telenet AG und auch der Telecom AG. Das für die Weiterführenden Schulen Liechtensteins erfolgreich realisierte Projekt "Schulnetz Liechtenstein" soll durch das Projekt "Schulnetz 2000" ergänzt, und wie folgt erweitert werden: 1.) Alle öffentlichen Schulen Liechtensteins werden mit der modernsten Netzwerkinfrastruktur vernetzt. 2.) Die bestehende Infrastruktur wird durch einen zentralen Daten- und Applikationsserver erweitert. Dieser steht allen interessierten Schulen zur Verfügung. Damit können dezentrale Installationen und Aufwendungen wegfallen. Und 3.) Damit das neue Schulnetz gegen Zugriffe von aussen optimal geschützt wird, wird der Zugang zum Internet durch eine neue Firewall zusätzlich abgesichert. An den Gesamtkosten zur Realisierung des Projektes werden auch Sponsorleistungen eingebracht. So hat die Telekom FL AG CHF 70'000 gesponsort und auch die Telenet AG sponsort CHF 70'000. Es sind in der Zukunft auch reduzierte Kosten zu erwarten. Pro Jahr werden Einsparungen von CHF 50'000, was Kommunikationskosten anbetrifft, erzielt. Aufgrund des zentralen Servers kann man auch CHF 100'000 pro Jahr einsparen. Diese Investition würde sich in wenigen Jahren schon amortisieren. Was auch noch gesagt werden muss: Die Telenet AG stellt das Glasfasernetz gratis zur Verfügung. Die theoretischen Kosten für das wären CHF 1 Mio. pro Jahr. Man sieht also, dass hier sehr grosse Leistungen von aussen vorhanden sind, um dieses "Schulnetz 2000" bei uns im Land installieren zu können. Das ist auch eine Fortführung des ursprünglichen Projektes "Schulnetz", das bisher realisiert worden war, wo die LGT-Innovations-Stiftung massgebliche Beiträge gesponsort hat. Das ist vorgesehen mit diesen Erhöhungsanträgen. In der Finanzkommission wurden zum Teil Fragen aufgeworfen, die auch im Protokoll der Finanzkommission aufgeführt sind. Ich habe auch dementsprechende Instruktionen dem Schulamt weitergegeben, um ausführlichere Berichte zuhanden des Landtags zusammenzustellen. Aber ich denke, es wäre in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen, wirklich tiefschürfend und ausführlich den ganzen Aspekt abzuhandeln. Wovon ich aber auf jeden Fall überzeugt bin, dass es sich um sehr gute Projekte handelt und die unbedingt realisiert werden müssen. Die Frage, die sich jetzt nur stellt: Wird es hier in diesem Budget aufgenommen oder wird es mittels eines Nachtragskredites im Laufe des Jahres dann ins Budget aufgenommen werden? Ich denke, es hat schon Diskussionen gegeben vor kurzem, dass wir nicht genug vorausschauend budgetiert haben. Ich denke an die Diskussionen betreffend Post AG oder auch Liechtenstein Bus-Anstalt. In diesem Bereich sind wir jetzt frühzeitig daran. Wir können das ins Budget aufnehmen. Wir können den Landtag informieren, was im Jahre 2000 an Kosten in diesem Bereich anfallen wird. Wir sind sehr gerne bereit, einen ausführlichen Bericht zuhanden des Landtags auf die März-Landtagssitzung nachzureichen.
Abg. Ingrid Hassler:
Zu diesem letzten Punkt kann ich vorerst Stellung nehmen. Zuerst bin ich einmal erstaunt, dass die LTN AG ein so grosszügiges Sponsoring macht, für CHF 1 Mio. im Jahr die Netze gratis zur Verfügung stellt. Das hat mich jetzt schon verwundert. Für unser Land wird eine Dividende von CHF 400'000 prognostiziert. Das jetzt nur nebenbei. Die Finanzkommission oder deren Mitglieder waren sicher auch überzeugt, dass die EDV-Installationen an den Weiterführenden Schulen ein sehr gutes Projekt ist, sonst hätte man im April nicht die Stellen bewilligt und das Projekt nicht näher untersucht. Sie müssen einfach verstehen, dass die vielen Fragen, die in der Finanzkommission zu diesem Projekt längerfristig offen geblieben sind und durch Ihre Ausführungen jetzt auch nicht beantwortet worden sind, in meinen Augen zum Antrag führen werden beim Investitionsbudget - nachdem ja auch noch einmal CHF 410'000 dazu kommen beim Konto 219.506.08 - dass ein Antrag gestellt wird, dieses Investitionsbudget auf der Basis von CHF 792'000, wie es uns im Frühjahr vorgerechnet wurde, zu genehmigen und für die weiteren Erhöhungen und im Zusammenhang mit all den unbekannten Folgekosten usw. ein Bericht und Antrag verlangt wird, den wir im Frühjahr behandeln können, um dann die entsprechenden Kredite zu genehmigen - im Rahmen von Nachtragskrediten oder auch vielleicht teilweise im Folgejahr dann für das Budget. Ich werde dann die ganzen Ausführungen beim Antrag noch machen, was alles offen geblieben ist, und wie wir uns das vorstellen können, dass es auch wirklich Sinn macht, dieses Projekt finanziell aus der Sicht des Landtages sauber durchzuziehen. Und nicht einfach so mit einzelnen Zeilen in diesen Nachträgen, wie wir sie hier auf dem Blatt bekommen haben, das alles so zu akzeptieren.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Es sind nicht nur ein paar wenige Zeilen, die hier vorliegen. Anlässlich der Finanzkommissionssitzung wurde ein 11-seitiges Papier des Schulamtes auch diskutiert, das genau darlegt, wie die Differenz zu sehen ist, was ursprünglich im Sommer dieses Jahres im Landtag prognostiziert gewesen ist und welche Änderungen sich dadurch ergeben haben. Aber dieses 11-seitige Papier hat noch nicht ausgereicht, um wirklich alle Fragen zu beantworten. Und deshalb ist es auch nicht machbar gewesen, innerhalb von zwei Tagen jetzt ein 40- oder 50-seitiges Papier nachzureichen, das wirklich ausführlich alle Fragen beantwortet. Deshalb war es nicht möglich, hier diesen Bericht nachzureichen. Aber ich denke, es fällt schon jetzt in diesem Kontonummernbereich eine Vorentscheidung, weil hier wird schon ein Konto betroffen - das Konto Nr. 219.318.02 - wo es auch um das Projekt "Schulnetz 2000" geht. Es geht hier allerdings nur um CHF 16'000. Aber wenn der Landtag generell der Ansicht ist, dass das gestrichen wird, dann wäre es folgerichtig, das hier zu diskutieren und debattieren.
Abg. Ingrid Hassler:
Dieses 10-seitige Papier war schon sehr lang, aber es hat sehr viele Zahlen auf vagen Annahmen uns mitgeteilt. Und wenn ich dann sehe, dass diese CHF 82'000 in dem erwähnten Konto 219.318.02 dort gar nicht erfasst sind, dass wir auch unter anderen Konti wie "Unterhalt Schulgebäude" CHF 100'000 finden für Verkabelung Schulräume usw., da drängen sich schon noch weitere Abklärungen auf. Wir waren der Meinung, dass wir diese CHF 82'000, die hier für den Support drin sind, stehen lassen und die CHF 792'000 in den Investitionen beantragen - dann kann das Projekt problemlos bis zum Frühjahr weitergeführt und die Sachen abgeklärt werden. Aber im Grossen und Ganzen muss zum Investitionsbudget dieser Antrag von uns kommen, und dann kann der Landtag darüber abstimmen. Ob er es jetzt alles gewähren will - diese Kredite - ohne die Abklärung der Folgekosten, die ja sehr bedeutend sind. Wir wissen eine Zahl: CHF 510'000 pro Jahr. In diesem Budget drin, von dem wir sprechen, von CHF 1,092 Mio. sind keine Personalkosten drin. Es fehlt ein Drittel der Weiterführenden Schulen, die in all diesen Zahlen, die wir bekommen haben, nicht inbegriffen sind. Was kostet das noch? Es wurde der Primarschulbereich angesprochen, auch jetzt wieder im Zusammenhang mit dem Schulnetz. Da hat ein Mitglied der Finanzkommission gesagt, dass die Gemeinden darüber noch nicht befasst sind. Einmal sagt man mir, sie müssen 100% bezahlen. Im Bericht steht die Hälfte, es wird geteilt usw. Ich möchte einfach sagen: In diesem Projekt sind Fragen offen und die, waren wir der Meinung, sollte man klären.
Abg. Hansjörg Goop:
Ich kann die Ausführungen der Abg. Hassler nur unterstützen. Ich bin auch der Ansicht, dass die Regierung hier die Pflicht hat, ein Konzept aufzustellen. Die ganze EDV-Ausrüstung in den Schulen geht meines Erachtens viel weiter, als hier im Budget sogar aufgelistet ist. Wenn ich eine Mitteilung der Realschule Eschen anschaue: Da hat man zwei Räume EDV-mässig ausgerüstet mit 24 Computern und die Realschule Eschen - das wird der Landtagsvizepräsident sicher bestätigen können - fordert eigentlich 60 Computer zukünftig. Ich gehe davon aus, dass es in anderen Schulen genau dasselbe ist, und dass da ein enormer Bedarf ist. Und man muss natürlich auch abklären, ob nebst Hardware auch personelle Einsätze oder personeller Bedarf noch vorhanden ist oder generiert wird. Und da bin ich der Ansicht, muss das schon in einem Konzept festgehalten werden. Ich wäre der Ansicht gewesen, dass man einen Finanzbeschluss fasst, dann kann das Land respektive das Schulamt investieren, wo es nötig ist und zu welchem Zeitpunkt das auch gewährleistet oder notwendig ist. Aber so nur nachschieben, Häppchenweise - ich habe das in der Finanzkommission als Salamitaktik bezeichnet - wobei ich niemandem vom Schulamt etwas Böses unterstellen möchte, aber ich glaube, es geht nicht an, dass man jedes Jahr etwas nachschiebt, da CHF 400'000, da CHF 300'000 immer für die EDV-Ausrüstung. Und Sie haben uns selber gesagt, dass man Umfragen gemacht hat in den Schulen, dass der Druck von den Eltern da ist, dass man die Schulen ausrüstet mit EDV. Aber dann sollte man auch den Eltern klarmachen, was das kostet. Und wenn wir jedes Jahr nur CHF 300'000 oder 400'000 so nachschieben, dann ist nie eine Übersicht da, was das kostet. Das kostet enorm Geld in den nächsten Jahren. Das sind wiederkehrende Kosten. Da bin ich der Ansicht, da müsste die Regierung eine saubere Zusammenstellung machen, was das gesamthaft kostet mit den Primarschulen. Das Thema haben wir besprochen, was das alles beinhaltet. Und dann kann man das abschätzen. Und da kann der Landtag, und da bin ich überzeugt davon, er wird den Kredit sprechen, dann kann der Landtag entscheiden, und er hat aber auch saubere Grundlagen. Um das geht es hier.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Es gibt schon in verschiedenen Bereichen klare Richtlinien, wie hier vorgegangen werden soll, z.B. dass pro Schule ein Computerraum ausgestattet werden soll, wo eine ganze Klasse Unterricht in Informatik oder im Tastaturschreibbereich nehmen kann. Dann gibt es auch ein klares Konzept, dass vier PCs pro Klassenzimmer vorhanden sein sollten, damit auch in anderen Bereichen - ich denke an Mathematik oder Geographie oder auch Deutsch - entsprechende Lektionen durchgeführt werden können. Es ist sicher unbestritten, dass man hier ein Gebiet betritt, das sehr zukunftsträchtig ist. Es ist auch so zu verstehen: Es ist sehr zu begrüssen, dass die Lehrer in dieser Hinsicht bereit sind, das zu fördern, das zu unterstützen, weil hier liegt ein sehr grosses Potenzial im pädagogischen und auch didaktischen Bereich. Es ist also sehr zu begrüssen. Es ist ganz klar, dass gewisse Fragen noch unklar sind. Zum Beispiel: Wie viel Personal ist notwendig, um die ganze Hardware auch zu warten? Wir reden hier von Computern in der Grössenordnung von 500 an allen Schulen. Das hängt natürlich auch sehr stark davon ab, wie sich die ganze Technik entwickelt. Auch mit der zentralen Serverlösung hätte man die Möglichkeit, eben sehr viele Aufgaben, auch Wartungsaufgaben usw., zentral zu lösen, um auch hier zu optimieren. Wir sind hier in einem Gebiet tätig, wo es zum Teil recht schwierig ist, Prognosen zu machen, Prognosen die weiter als 2, 3 Jahre hinausreichen, weil im ganzen Informatikbereich ist so viel im Fluss. Ich denke rein an die Hardwarekosten, die anfallen. Z.B., ob man das Ganze verkabelt, ist eine ganze andere Frage; ob man im Klassenzimmer z.B. Funk hat; oder hat man festinstallierte oder hat man bewegliche Materialien. Es sind da Fragen, die praktisch alle 6 Monate oder jedes Jahr eine andere Antwort finden werden. Und deshalb gibt es sicher auch in Zukunft, auch wenn wir einen ausführlichen Bericht haben, noch Fragezeichen. Die werden sicher auch von der Finanzkommission aufgeworfen. Aber wir sind sehr gerne bereit, so einen ausführlichen Bericht zu erstellen, den derzeitigen Stand anzuführen. Wir haben auch jetzt dann die personellen Ressourcen, um das wirklich ausführlich machen zu können und dass dann der ganze Bericht von den entsprechenden Leuten, zum Teil vom Schulamt, in der Finanzkommission auch vorgestellt wird. Und dann kann man ausführlich zu diesen Fragen Stellung nehmen. Und dann sehe ich absolut kein Problem, dass der Vorschlag auch in dieser Grössenordnung, was die Kosten anbelangt, die Zustimmungen des Landtags finden wird. Ich glaube, es ist einfach eine unterschiedliche Vorgehensweise. Die Regierung zieht vor, dass das Budget in dem Sinne heute genehmigt wird. Die Finanzkommission zieht vor, dass das erst im März passiert.
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe noch eine Bemerkung. Sie haben hingewiesen auf den pädagogischen und den methodisch-didaktischen Bereich. Mir scheint dieser Hinweis einfach noch wichtig und wertvoll aus meiner Perspektive. Es ist sehr viel Goodwill von Seiten der Behörden da, auch von Seiten der Eltern der Wunsch da, von Seiten der Industrie, der Wirtschaft zum Teil auch, dass in diesem Bereich investiert wird. Es ist sicher auch ein Potenzial da, um im Unterricht in der Schule Fortschritte zu ermöglichen. Ich denke, es ist aber ganz wichtig in eben den Investitionen, die man in die Hardware, also in die technische Aufrüstung der Schulen investiert, verbunden mit grossen Folgekosten, dass man da auch den pädagogischen und methodisch-didaktischen Bereich beachtet. Ich habe einmal in einer Fachzeitschrift gelesen, dass man davon ausgehen müsste bei Anfangsinvestitionen, dass man hälftig, etwa 50% Aufrüstung im technischen Bereich und 50% eben auch im Bereich Weiterbildung Lehrpersonen investieren müsste. Es ist viel Engagement und Initiative da, auch bei der Lehrerschaft, aber zum Teil auch fast eine Überforderung, die feststellbar ist. Man will in diesem Bereich sich kundig machen. Man will sie einbeziehen in den Unterricht, vor allem wenn dann auch die Infrastrukturen da sind. Aber es ist eben auch eine Forderung da, dass man dann eben sich mit diesen Fragestellungen auseinandersetzten muss. Und da sind, glaube ich, im Weiterbildungsbereich auch grosse Anstrengungen notwendig.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte dem Eindruck doch noch entgegenwehren, dass wir von der Finanzkommission aus gegen ein solches Projekt sind. Das haben wir mehrfach betont, dass das nicht der Fall ist. Wir haben gesagt, dass die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit eines effizienten EDV-Einsatzes an den Schulen wichtig ist. Es geht um die ganzen Hintergründe und Folgekosten, die nicht transparent sind. Und es war jetzt einfach nicht möglich, das aufzuklären. Es sind so viele Fragen offen, und wir haben uns doch bemüht, bei grösseren Projekten das zu hinterfragen. Gestern hat man uns den Vorwurf gemacht beim Landesmuseumskredit, wir seien nicht zu tief hineingegangen. Also, hier wollen wir es an sich jetzt doch wissen. Und wir sind ja auch der Meinung, dass jetzt das Projekt voll weitergeführt wird. Ich meine, mit CHF 792'000 im Budget kann man doch auch etwas machen. Und deswegen werden wir den Antrag beim Investitionsbudget einfach stellen. Wenn der Landtag der Meinung ist, dass man heute die CHF 1,5 Mio. Investitionen plus die ganzen Nebenkosten, die in den anderen Konti aufscheinen, sprechen soll ohne diese Abklärungen, dann akzeptieren wir das.Eine Frage habe ich noch. Sind die CHF 100'000 Verkabelung Computerräume an der Realschule St. Elisabeth auch Bestandteil dieses EDV-Konzeptes, das Sie hier beim Schulamt in Angriff genommen haben?
Abg. Johannes Matt:
Ich möchte doch das Votum meiner Vorrednerin unterstützen, denn ich glaube wirklich, dass wir in der Finanzkommission uns intensiv mit diesen Fragen beschäftigt haben und ganz sicherlich nicht darum, weil wir diese Investition respektive diese Kosten nicht für gutheissen würden, sondern weil wir gerade in Sorge um diese Weiterbildung hier wollen, dass ein Konzept vorliegt. Ich meine, man hat ein bisschen den Eindruck, dass scheibchenweise immer etwas eingebracht wird, aber konzeptionell das nicht richtig koordiniert wird. Und das war eigentlich der Hintergrund der Diskussion in der Finanzkommission. Das möchte ich auch noch einmal klar hier hervorheben. Also es geht nicht darum, dass wir gegen solche Investitionen sind, dass wir gegen solche Vorhaben des Schulamtes sind, sondern darum, dass wir ein Konzept haben, und dass wir dieses Konzept eben auch durchziehen können. Denn gerade wenn Sie sagen, Herr Regierungsrat, dass all halbjährlich wieder ein neues Konzept erstellt werden könnte, das glaube ich Ihnen. Das ist klar, dass es aufgrund gerade in diesem Bereich der technischen Entwicklung so sein wird. Aber wenn man jedes halbe Jahr die Richtung ändert, dann wird man nie auf wirklich eine gute gemeinsame Lösung kommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich halte nur der guten Ordnung halber fest, dass bisher keine Anträge, in welche Richtung auch immer, zu diesem Thema gestellt wurden.
Abg. Lorenz Heeb:
Ich möchte doch den Herrn Regierungsrat unterstützen, dass dieser Betrag bereits heute ins Budget aufgenommen wird. Meines Erachtens, wenn ich ihn richtig verstanden habe, ist diese Budgetierung noch keine Kreditsprechung. Der Bericht und Antrag wird folgen, und der Landtag hat dann immer noch die Möglichkeit, den eigentlichen Kredit sprechen zu können. Es ist auf die Bedeutung der Weiterbildungsmöglichkeiten hingewiesen worden. Ich erachte dies auch als sehr, sehr wichtig. Ich finde nichts schlimmer, als Weiterbildung zu betreiben, ohne diese gelernten Praktiken und Methoden auch gleichzeitig anwenden zu können. Das ist nämlich schon mehrfach, besonders in den Anfängen des Computerzeitalters auch in den Schulen der Fall gewesen, dass man Kurse gemacht hat, aber die Anwendungsmöglichkeiten haben gefehlt. Vieles war so für die Katze. Und wenn es angewendet werden kann, mit den Schülern ausprobiert werden kann, natürlich mit der Unterstützung beispielsweise des Supports vom Schulamt, gerade in Sachen richtiger Auswahl der entsprechenden Software, bin ich überzeugt, ist das wesentlich fruchtbarer. Ich glaube auch, dass wir nicht um diese Investitionen herumkommen werden. Wenn nicht heute bereits ein Startschuss in gewissem Sinn gegeben wird, eben spätestens in einem halben Jahr.
Abg. Hansjörg Goop:
Herr Abg. Heeb. Es geht ja nicht darum, dass wir die Investitionen für die Zukunft nicht sprechen möchten. Es geht ja nur darum, dass ein Grundkonzept zu Papier gebracht wird, wie das schlussendlich aussehen sollte. Wir können doch nicht jedes Jahr herumdoktern, wie das dann jetzt weitergeht. Es muss doch ein Grundkonzept sein. Und die Vorredner Johannes Matt und Frau Hassler haben es ganz klar gesagt. Es geht nicht darum, das Projekt zu bodigen, sondern um wirklich das auf eine Schiene zu legen, die dann auch Erfolgs versprechend ist. Dass das im Lernunterricht enorme Vorteile bringt, hat überhaupt niemand bestritten.
Abg. Johannes Matt:
Herr Abg. Heeb. Auch ich bin mit Ihnen davon überzeugt, dass, wenn wir diese Investition heute nicht sprechen, dass wir sie in einem halben Jahr sprechen werden. Aber in einem halben Jahr werden wir mehr Grundlagen haben. In einem halben Jahr werden wir entscheiden können, ob diese Investitionen wirklich die richtigen für die Zukunft sind.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich hoffe nicht, dass wir jetzt ein halbes Jahr lang diskutieren werden.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich möchte noch ganz kurz sagen: Das Konzept ist klar, das haben wir auch schon im Bericht diesen Frühling präsentiert. Es ist vorgesehen, dass jede Schule ein vollständiges Klassenzimmer mit PCs ausgerüstet hat, und dass jede weitere Klasse dann vier PCs hat, um eben in anderen Lektionen auch den PC-Unterricht durchführen zu können. Das ist das Konzept, und an dem halten wir fest.
Abg. Lorenz Heeb:
Herr Abg. Goop. Ich glaube nicht, dass in diesem Bereich bisher herumgedoktert worden ist und auch in Zukunft nicht herumgedoktert wird. Ich bin überzeugt, es ist sehr gute Arbeit geleistet worden im Hinblick auf die Ausrüstung von Informatikräumen, die sicher notwendig sind für den Schulunterricht. Jetzt geht es aber um die Erweiterung in den Klassenzimmern. Ich weiss, dass bereits konzeptionell sehr gute Arbeit geleistet worden ist in diesem Bereich. Es ist wirklich kein Herumdoktern, sondern es ist sehr zielorientiert.
Abg. Klaus Wanger:
Als Mitglied der Finanzkommission möchte ich abschliessend sagen: Es fehlt aus meiner Sicht jegliche Entscheidungsgrundlage, um diesem Kredit zu sprechen. Es geht nicht darum, jetzt etwas zu verzögern. Meine Bitte an die Regierung: Bringen Sie den Bericht und Antrag. Dann prüfen wir das im Landtag und entscheiden. Ende der Durchsage.
Landtagspräsident Peter Wolff:
War das ein Antrag auf Ende der Debatte? Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Ingrid Hassler:
Ja, ich hätte noch gerne Antwort auf die Frage, die ich gestellt habe zu den CHF 100'000, Verkabelung Computerräume an der Weiterführenden Schule in Schaan. Ich möchte im Rahmen der Debatte und der weiteren Anträge den Antrag stellen, das Konto 219.318.02 bei CHF 82'000 zu belassen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Welche Kontonummer meinen Sie?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meinen Sie mit dem Antrag, Herr Regierungsrat?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Nein, nicht mit dem Antrag.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Irgendwas wegen Schaan habe ich verstanden.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe gebeten um das Konto 295.314.00. Da sind in den Erklärungen "Verkabelung Computerräume" CHF 100'000 drin. Ich wollte nur wissen, ob das auch Bestandteil dieses EDV-Konzeptes ist, über das wir uns jetzt unterhalten haben.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Nein, das ist ein separates Konto. Das ist nicht unter dem anderen Punkt zu berücksichtigen.
Abg. Johannes Matt:
Aber es gehört doch in das Gesamtkonzept der EDV-Einführung. Es ist doch Gesamtkonzept im Zusammenhang mit der EDV, dieses "Verkabelung", wie ich das sehe.
Abg. Lorenz Heeb:
Sollte jetzt dieser Betrag nicht in das Budget aufgenommen werden: Gehe ich dann schon richtig in der Annahme, dass mit dem vorhandenen Geld, also ich glaube CHF 792'000 waren genannt, genau in die Richtung weitergearbeitet würde, wie es bei einem höheren Betrag auch der Fall wäre? Nicht, dass jetzt eine andere Spur eingeschlagen wird, mangels dem nicht vorgesehenen Geld.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist sicher so, dass wir am Konzept festhalten und das in diesem Sinne vorantreiben. Was resultieren kann, ist eine geringfügige zeitliche Verzögerung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu Titel 2 - Bildungswesen?
Abg. Gebhard Hoch:
Aufgrund der langen Diskussion habe ich das fast vergessen. Auf Seite 31 - Konto 215.302.00 - Gehälter Lehrpersonen beim Gymnasium. Warum schlägt die Regierung CHF 600'000 weniger vor als im Vorjahr?
Abg. Egon Matt:
Ich habe auch noch eine Frage zu einem Konto, auf der gleichen Seite, zu Konto 213.312.00: Wasser, Energie, Heizung beim Hallenbad Schulzentrum Unterland. Es wurde da kürzlich eine energietechnische Sanierung vorgenommen. Es würde mich wundern, warum hier der Aufwand für Energie doch um CHF 20'000 gestiegen ist, nachdem diese Sanierung abgeschlossen wurde.
Abg. Alois Beck:
Ich habe eine Frage auf Seite 43, Kontonummer 295.316.00: Mieten Schulgebäude. Wir haben uns am Morgen in genereller Weise auch mit dieser Thematik befasst, dass eben die Mietkosten beträchtlich ansteigen. Ich möchte hier die Regierung fragen, ob hier geplant ist, neue Gebäude zuzumieten oder ob die Miete um so viel aufschlagen wird?
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe noch eine Frage zu Nummer 295.314.00: Unterhalt Schulgebäude. Da ist in der Erklärung unter Schulzentrum Mühleholz: Fassadensanierung CHF 3,5 Mio., also der grosse Teil des Betrages Unterhalt Schulgebäude. Die Fassadensanierung ist ja praktisch abgeschlossen. Meine Frage: Warum wird das auf das Jahr 2000 budgetiert? Sind das zusätzliche Arbeiten, die noch getätigt werden müssen oder wird das erst auf das nächste Jahr verrechnet?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte diese Fragen zu den Seiten 31 und 43 zum Anlass nehmen, die Regierung ganz generell zu ersuchen, zukünftig wieder einmal dafür zu sorgen, dass die Erläuterungen etwas detaillierter ausfallen. Die Erläuterungen sind weitgehend sehr bescheiden bei diesem Bericht. Ich kann mich noch erinnern, dass die Regierung dem Landtag seinerzeit, als man davon abging, dem Landtag noch das sogenannte "dicke Buch" zur Verfügung zu stellen, zusicherte, dass wesentlich erweiterte Anmerkungen und Informationen in diesen Unterlagen über den Landesvoranschlag erfolgen würden. Das ist leider nicht immer der Fall.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Drei Fragen betreffen das Ressort Bauwesen. Ich kann Stellung nehmen zur Frage betreffend Gehälter Lehrpersonen am Gymnasium und der Realschule Vaduz, also Konto 215.302.00. Es ist nicht so, dass weniger Kosten wären, weniger Klassen geführt würden. Ganz im Gegenteil. Aber das ist auf eine interne Verrechnung zurückzuführen, und zwar betrifft das insbesondere die Kontokorrentstunden. Jeder Lehrer hat ja eine bestimmte Soll-Stundenzahl pro Jahr. Und das kann Schwankungen geben ins Plus und ins Minus. Und je nachdem, ob in einem Jahr wieder abgebaut wird oder aufgebaut wird, ist es notwendig, mehr andere Lehrer, Teilzeitlehrer usw. einzusetzen. Das kann in dem Sinne Schwankungen geben. In diesem Bereich ist hier also in diesem Jahr eine Reduktion in diesem Sinne zu sehen.Weiters sind an der Realschule Vaduz Minderkosten, weil weniger Schüler vorhanden sind; das heisst, es kann eine Klasse eingespart werden. Das sind also die Reduktionen dieses Kontos hier bei 215.302.00.
Abg. Johannes Matt:
Ich habe noch eine Zusatzfrage zu Ihren Erklärungen zu diesem Kontokorrentstunden. Aber da müssten ja diese irgendwo aufgefangen werden. Also, wenn diese Lehrpersonen, die hier fest angestellt sind, weniger Schule geben, dann müssten doch irgendwo anderswo die Kosten höher sein, wenn ich das richtig verstanden habe.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Die angestellten Hauptlehrer haben natürlich ihr Jahresgehalt. Ob sie nun weniger Stunden, zwei, drei weniger oder zwei, drei mehr machen. Aber diejenigen Stunden, die nicht voll erbracht werden, müssen eben durch Teilzeitlehrer abgegolten werden durch mehr oder weniger. Und das macht dann die Kosten. Aber die Hauptlehrstellen sind immer gleich und die Teilzeitlehrstellen können eben dadurch variieren. Und wenn man diese Kontokorrentstunden auf eine Seite korrigiert, dann kann es eben bei den weiteren Stunden, bei den Teilzeitlehrstunden, zu Mehr- oder Minderkosten kommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke.
Regierungschef Mario Frick:
Zuerst zu den Mieten. Ich habe mich da nochmals rasch kundig gemacht. Oder vielleicht zuerst eine grundsätzliche Antwort, auch auf Ihren Einwand, dass hier die Kommentare zu dürftig sind, das stimmt. Wir werden wieder veranlassen, dass, wenn so Sprünge sind, dass unten das kurz dargelegt wird. Es ist nämlich sonst wirklich schwierig nachzuvollziehen, auch für uns, weil aus der Erinnerung nicht alles gleich beantwortbar ist.Bei den Mieten geht es konkret um zwei Objekte, und zwar Primarschule Schaan. Da geht es vor allem auch um die Mitbenutzung der Turnhalle. Das kostet rund 40'000 Franken mehr und dann das Haus "Nigg". Da geht es auch um das Projekt "Neues Lernen", wo man sich entsprechend einmieten musste. Also das sind zwei neue Objekte. Dann Unterhalt Schulgebäude: Schulzentrum Mühleholz, Fassadensanierung. Der grösste Teil ist in der Tat für diesen Bereich, also Fassadensanierung mit Isolation etc., was dahinter liegt. In der Bausitzung haben wir das auch diskutiert. Es ist in der Tat ein grosser Teil Fassadensanierung. Es hat aber auch dahinterliegende Aspekte. Ich staune jetzt nur, aufgrund Ihrer Aussage, dass da der grösste Teil abgeschlossen sei. Dieser Aussage gebe ich durchaus ein gewisses Gewicht, nachdem Sie ja dort auch arbeiten. Aber diese Sachen wurden durchgesprochen. Es wurde gesagt, das sind die notwendigen Kosten beim Schulzentrum Mühleholz. Vielleicht, dass das etwas zu knapp formuliert ist, es sind noch weitere Aspekte auch involviert. Es müssen ja noch andere Aspekte beim Schulzentrum renoviert werden, das wissen Sie selber auch.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte noch eine "ketzerische Bemerkung" machen, Herr Regierungschef. Wenn man sieht, wie Sie hier laufen müssen und sich immer erkundigen müssen und wie es hin und wieder heisst, "das können Sie aus der Erinnerung beim besten Willen nicht sagen", erlaube ich mir doch die Anregung: Wie wäre es, wenn die Regierungsmitglieder sich wieder wie in früheren Jahren mit entsprechenden Unterlagen versehen würden zur Budget-Debatte, weil einer der Zwecke einer Budget-Debatte ist ja, dass die Abgeordneten Detailfragen stellen. Wenn Sie aber nur dieselben Unterlagen haben wie wir und aus der Erinnerung naturgemäss nicht alles auswendig wissen können, dann ist ein Teil des Sinnes einer solchen Debatte nicht mehr erfüllt.
Abg. Johannes Matt:
Es tut mir leid, aber mir ist die Erklärung noch nicht ganz aufgegangen betreffend diesen Unterschied zwischen den Gehältern bei der Lehrperson am Gymnasium und an der Realschule. Ist es richtig so, dass die Teilzeitlehrer auch in diesem Konto abgerechnet werden? Und wenn sie in diesem Konto abgerechnet werden, so müssen doch einfach mehr Teilzeitlehrer beschäftigt werden oder diese mehr Stundenaufträge erfüllen, um die anderen zu entlasten. Aber unter dem Strich müsste es dann doch auf dieselbe Summe herauskommen. Zumindest nicht dieser grosse Unterschied von CHF 300'000, weil das ist doch relativ viel.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Es sind die ganzen Kosten drin, die für Lehrer gebraucht werden. Es ist aber so: Der Hauptlehrer hat ein fixes Gehalt, aber keine fixe Lektionenzahl, das heisst eine variable Lektionenzahl für die Teilzeitlehrer. Das ist der Grund. Eben die Besoldung für den Hauptlehrer ist konstant von Jahr zu Jahr, abgesehen von Erhöhungen. Aber die Besoldung für Teilzeitlehrer, das kann schwanken. Das führt dazu, dass eben je nach dem, ob Kontokorrent-Stunden abgebaut oder aufgebaut werden, eben diese Summe sich verändern kann.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zum Titel Bildungswesen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab über den Antrag der Abg. Ingrid Hassler. Der Antrag lautet: Konto 219 318 02 - EDV-Support Weiterführende Schulen - möge herabgesetzt werden auf CHF 82'000. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
9 Stimmen bei 20 anwesenden Abgeordneten. Der Antrag ist nicht angenommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir zu Titel 3 - Kultur, Freizeit - mit den Untertiteln: Landesbibliothek, Landesmuseum, Theater, Konzerte, Staatliche Kunstsammlung, Landesarchiv, Historischer Verein, Fachstelle für Kulturfragen, Rheinberger-Forschung, Denkmalschutz, Archäologie, Presse- und Informationsamt, Medien, Parkanlagen, Wanderwege, Sport, Kirche und Liegenschaftsverwaltung Kulturbereich. Titel 3 - Kultur, Freizeit - steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Die Regierung stellt zwei Erhöhungsanträge, und zwar zu Konto 301.363.00, Beitrag Landesmuseum. Der Erhöhungsantrag beträgt CHF 100'000 auf die Totalsumme von CHF 2,468 Mio. Es handelt sich um einen Ankaufskredit für eine sehr wertvolle Zinnsammlung, die das Landesmuseum jetzt erwerben kann und die in der Region einzigartig ist. Sie würde dem Landesmuseum sehr wertvoll sein und ein schöner Beitrag zur Eröffnung werden. Der zweite Antrag betrifft das Konto 303.363.00, Staatliche Kunstsammlung. Hier beantragt die Regierung eine Erhöhung um CHF 2 Mio. mit dem Verwendungszweck für das Ankaufsbudget. Im Hinblick auf die Eröffnung des Kunstmuseums im nächsten Jahr wäre es sehr sinnvoll, oder ist es sehr notwendig, die bestehende Sammlung noch mit einigen Werken, die zugänglich und auf dem Markt sind, zu ergänzen. Es liegt ein ausgearbeitetes Projekt der Regierung vor. Die Regierung konnte auch mit dem Stiftungsrat alles noch einmal besprechen. Die Regierung begrüsst diesen Ankauf für die Eröffnung des Kunstmuseums.In diesem Zusammenhang kann ich erwähnen, dass die Regierung im März-Landtag einen Bericht und Antrag zu einer Gesetzesänderung der Staatlichen Kunstsammlung oder des entsprechenden Gesetzes dem Landtag unterbreiten wird. In diesem Bericht können wir dann zugleich auch diese Sammlung vorstellen und auch beschreiben, wie diese zwei Millionen verwendet werden sollen. Vielen Dank.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Aufgrund der Diskussionen heute Morgen zum Medienförderungsgesetz drängt sich eine Anpassung beim Konto 321.365 auf. Hier heisst es im Moment unter 00 Medienförderungsbeiträge. Zur Konkretisierung muss es hier heissen: Medienförderungsbeiträge für Medien und Medienberichterstattungen. Es ist also Bst. a dieses entsprechenden Art. 4.Dann müsste man die Unternummern 01, 02, 03 freihalten für die restlichen Medienförderungsbeiträge und dann die jetzige Nr. 01 in 04 umbenennen, und das wäre: Leistungsvereinbarung gemäss - hier steht Mediengesetz - das müsste heissen Medienförderungsgesetz. Das wären die Änderungen, die nachzuführen sind aufgrund der Diskussionen heute Morgen. Die Summe von CHF 1 Million wäre in diesem ersten Jahr 2000 dann voll für diesen Art. 4 Bst. a vorgesehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke.
Abg. Klaus Wanger:
Konto Nr. 321 365 00, Medienförderungsbeiträge - und wie der Herr Regierungsrat ergänzt hat - für Medien und Medienberichterstattungen. Im Medienförderungsgesetz haben wir heute beschlossen, mindestens CHF 1 Million jährlich als Medienförderungsbeiträge auszuschütten. Ich habe bei der Verabschiedung des Medienförderungsgesetzes bzw. bei dem von der Regierung vorgeschlagenen Mindestbeitrag keinen Erhöhungsantrag gestellt, da ich der Ansicht bin, dass der Landtag jährlich anlässlich der Budget-Debatte jeweils situativ, das heisst entsprechend der zu fördernden Medien, bezogen auf Anzahl und den Umfang den Mindestbetrag beibehalten oder erhöhen kann. Nachdem wir gestern die Radio- und Fernsehgebühren abgeschafft haben und dadurch aus diesem Topf keine Mittelzuwendung an das Radio L und den Fernsehsender XML ausgerichtet werden kann, bin ich der Ansicht, dass für das Jahr 2000, ohne Präjudiz für die kommenden Jahre, für die Print- und elektronischen Medien der Medienförderungsbetrag auf CHF 1,8 Mio. erhöht werden soll. Ich beantrage somit, die Medienförderungsbeiträge - Konto Nr. 321. 365 00 - für das Jahr 2000 auf CHF 1,8 Mio. zu erhöhen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da wir gerade bei den Erhöhungsanträgen sind, stelle ich auch noch einen Erhöhungsantrag, und zwar betreffend Konto 321 365 04, wie es jetzt nach den Ausführungen des Herrn Regierungsrates heisst. Das sind die Leistungsvereinbarungen gemäss Medienförderungsgesetz. Ich muss ehrlich sagen, mir kommt der Erhöhungsantrag des Abg. Klaus Wanger etwas übersetzt vor, wenn man berücksichtigt nämlich, dass es jetzt zusätzlich eben auch noch diese Leistungsvereinbarungen gibt. Aber das ist eine persönliche Ansichtssache, das kann man auch rechtlich oder sonstwie objektiv nicht werten. Ich bin der Meinung, dass der Schwerpunkt bei den Leistungsvereinbarungen liegen sollte. Die Regierung hat hier einen Aufwand von CHF 500'000 vorgesehen, dies auf der Basis ihres Gesetzesvorschlages, also ihrer ursprünglichen "Rumpffassung", wie ich sie einmal etwas despektierlich nennen möchte, von Art. 3 des Medienförderungsgesetzes, praktisch nur für die Information über Aktivitäten der Behörden, namentlich der Regierung und des Landtages, und für Aktivitäten in Not- und Krisenzeiten.Nachdem wir jetzt ein Gesetz verabschiedet haben, in dem Leistungsvereinbarungen vorgesehen sind darüber hinaus zur Sicherstellung der Information über allgemein interessierende Angelegenheiten des öffentlichen Lebens in Liechtenstein, unter Einschluss der Berichterstattung über kulturelle und sportliche Geschehnisse, bin ich der Auffassung, dass dieser Kredit auf CHF 1 Mio. erhöht werden sollte. Ich stelle dementsprechend Antrag. Wird zu Titel 3 das Wort noch gewünscht?
Regierungschef Mario Frick:
Bevor das so sang- und klanglos durchgeht: Ja, aber selbstverständlich. Ich staune, dass da niemand etwas sagt. Man geht "schlankweg" mit einem Vorschlag von CHF 1 Mio. auf CHF 1,8 Mio. und das ist offenbar kein Wort Diskussion wert. Also ich staune da sehr, entschuldigen Sie die Direktheit, die ich da an den Tag lege. Bis dato wurden keine Förderungen ausgeschüttet: Null, nichts, nada. Und jetzt ist der Vorschlag im Gesetz CHF 1 Million plus Leistungsvereinbarungen von einer halben Million oder allenfalls erhöht. Da sehe ich eher Diskussionsbedarf. Jetzt will man da fleissig hochsteigen, ohne dass man Erfahrung hat, ohne dass man weiss: Was bewirkt das? Wie sind die Rechnungen? Wie sind die Aufwendungen der einzelnen Firmen? Ich würde da doch zu einer gewissen Vorsicht raten. Wir sind der Ansicht, die Million, welche die Regierung vorgeschlagen hat, ist ein seriöser Startbetrag. Es ist einfacher, in Zukunft hinauf zu gehen, nach oben anzupassen, als dann den Weg zurück zu machen, insbesondere im Budget 2001.
Abg. Klaus Wanger:
Ich verstehe den Herrn Landtagspräsidenten, ich verstehe auch Sie, Herr Regierungschef. Ich bin sicher nicht bekannt in diesem Hause, Budgetanträge in dieser absoluten Höhe einzubringen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit Sie aber bitten, den gestrigen Tag nochmals "live" ablaufen zu lassen, als wir den Landesbeitrag an die Radio-TV AG gesprochen haben. Sie erinnern sich, dass die Finanzkommission die auf den grünen Seiten dargestellten Finanzierungspläne der kommenden Jahre insofern als realistisch angesehen hat, dass Radio L beispielsweise überhaupt nur eine Chance hat, wenn dieser Sender minimum CHF 750'000 erhält. Wenn Sie bei einer Million bleiben und von dem ausgehen, dass CHF 750'000 zur Aufrechterhaltung des Sendebetriebes von Radio L notwendig sind, ohne hier der Medienkommission vorzugreifen, dann frage ich mich, was dann noch für das Fernsehen und für die Print-Medien noch übrig bleiben soll? Und wenn der Landtagspräsident nun die zweite Position, die Leistungsvereinbarung von CHF 500'000 auf CHF 1 Million erhöht, dann sprechen wir noch insgesamt von zusätzlichen Mitteln, die für die Print- und elektronischen Medien von CHF 300'000 und nicht CHF 800'000. Dann wäre nämlich der Antrag, wenn dieser durchgeht, CHF 1 Million Franken für die Medienförderungsbeträge und CHF 1 Million gemäss Mediengesetz. Ich habe ausdrücklich gesagt: Ich muss mich halt wiederholen - wenn Sie sehen, dass Radio L beispielsweise jetzt einen Passivüberhang hat von CHF 4 Mio. und per 31. Dezember dieses Jahres mit CHF 6,3 Mio. Verlust dasteht - dies habe ich ja im gestrigen Votum betont. Es geht nicht an, dass der Staat eine privatrechtliche Institution so stützt. Dann müsste man es öffentlich-rechtlich machen, wenn es in der Förderung überbordet. Aber ich wollte ja auch ganz bewusst nicht den Minimalbetrag erhöhen, sondern ich gehe einfach davon aus, dass jetzt CHF 1 Million nicht ausreichend sind. Und dass wir, wenn wir nach einem Jahr Radio L sehen, durch die Ausweitung - Sie haben ja dem Bericht und Antrag auch entnommen, dass Investitionen im nächsten Jahr von über CHF 1 Million fällig sind, die das Sendegebiet ausweiten - durch die Ausweitung des Sendegebietes hoffe ich und erwartet auch Radio L höhere Werbeeinnahmen - dann bin ich nicht der Ansicht, dass nächstes Jahr das eingefroren ist und "die Bahn nur nach oben fährt". Aus dem Grunde habe ich gesagt, "ohne Präjudiz", aber für die Startphase, wo so viele Print- und elektronische Medien jetzt in einer ersten Phase gefördert werden müssen, sehe ich das völlig utopisch an, mit CHF 1 Million. Ich bitte nochmals, diese CHF 1,8 Mio. zu unterstützen. Ich sehe eigentlich primär in der Medienförderungsbetragserhöhung die höhere Flexibilität, als wenn wir eine halbe Million für die Leistungsvereinbarung gemäss Mediengesetz um eine halbe Million erhöhen. Im Saldo für die Medien kommt das aufs Gleiche heraus. Da gehe ich auch mit dem Landtagspräsidenten einig. Also wenn wir jetzt über die Differenz sprechen, dann sprechen wir im Prinzip über eine Erhöhung. Antrag Landtagspräsident, Antrag von mir, um CHF 300'000.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich weiss jetzt nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Der Maximalbetrag, den ein Medium ja bekommen kann, ist 20% des gesamten Betrages, des gesamten Medienförderungsbeitrages. Die Leistungsvereinbarung wird ja separat abgehandelt. Also hier bekäme ein Radio L beispielsweise, bei dieser Million Franken maximal CHF 200'000. Die Regierung hat uns aber bei der gestrigen Vorlage ein Gesamtbudget von Radio L vorgelegt, das CHF 750'000 an Landesbeiträgen vorsieht. Und jetzt hätte ich gerne gewusst, wie dann diese CHF 750'000 zustande kommen, wenn hier maximal 20% bei einer Million Franken an ein Medium zugewiesen werden kann. Das sind dann maximal CHF 200'000. Und in der Vorlage waren CHF 750'000.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich vor allem gegen die Auffassung des Landtagspräsidenten wehren, dass der Schwerpunkt der Medienförderungen bei den Leistungsvereinbarungen liegen soll. Die Leistungsvereinbarungen werden zwischen der Regierung und dem entsprechenden Medium geschlossen. Und meines Erachtens gibt das der Regierung auch sehr grosse Möglichkeiten, auf die einzelnen Medien Einfluss zu nehmen, ihnen Auflagen zu machen, zu sagen, in welche Richtung es gehen muss. Da habe ich sehr grosse Bedenken. Ich denke, das ist letztlich auch eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit. Wenn die Regierung so etwas will, wenn die Regierung sagen will, worüber berichtet werden soll, dann muss man sich wirklich fragen, ob man nicht den Weg von öffentlich-rechtlichen Medien beschreiten muss. Aber auch da müsste natürlich die Unabhängigkeit gewährleistet werden. Ich spreche mich also ganz klar dafür aus, dass das Schwergewicht bei den Medienförderungsbeiträgen liegen soll, bei der Förderung einer Meinungsvielfalt und nicht bei Leistungsvereinbarungen.
Abg. Hansjörg Goop:
Ich möchte zuerst eine Anmerkung machen zu den Aussagen des Abg. Klaus Wanger. Er hat gesagt, dass so viele Medien gefördert werden "müssen". Nach meinem Wissensstand ist es im Moment eine Unternehmung, die gefördert werden muss. Da muss ich den Herrn Regierungschef unterstützen. Bis anhin haben die Medien nichts bekommen, und mir ist nicht bekannt, dass die jetzt unbedingt gefördert werden müssen. Ich sehe daher diese zwei Anträge auch als "überrissen" an. Ich bin auch der Ansicht, dass man da langsam beginnen sollte und die Mittel sorgsam einsetzen. Wie gesagt, es ist ein Medium, das wirklich in der Krise steckt. Aber da, und das sage ich ganz offen hier, da müssten einfach zuerst einmal die Aktionäre den Willen zeigen, um das Medium auf den "Nullstand" zu setzen. Ich glaube nicht, dass es angeht, dass das Land Liechtenstein hier eine private Unternehmung fördert, auch wenn sie wichtig ist für unser Land oder wichtige Informationen verbreitet. Es kann ja nicht sein, dass wir dann schlussendlich vielleicht 40 oder 50% der Einnahmen über einen Landesbeitrag bezahlen. Da wehre ich mich also auch heftigst dagegen. Der Herr Regierungschef hat sich sehr erzürnt gezeigt. Und für mich war klar, ich wollte mich eigentlich nicht mehr melden. Ich stimme dem einfach nicht zu. Damit hat es sich.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke. Ich glaube, wir dürfen die ganzen Beiträge, die in diesem Konto vorgesehen sind, nicht so arrangieren, dass Radio L genau auf seine CHF 750'000 kommt. Ich glaube, wir müssen da von einer übergeordneten Warte ausgehen. Aber trotzdem ist es sicher interessant zu sehen, was das für Auswirkungen hätte. Sie erinnern sich: Es gibt ja drei verschiedene Förderungsbereiche. Das eine sind die ordentlichen Medienförderungsbeiträge. Wenn hier eine Million Franken vorgesehen ist, kann ein Unternehmen maximal CHF 200'000 bekommen. Durch die Erhöhung, die der Abg. Klaus Wanger vorgeschlagen hat - CHF 1,8 Mio. - wäre es möglich, speziell jetzt Radio L CHF 360'000 zukommen zu lassen. Es ist aber noch nichts gesagt über die restlichen 1,4 "sowieso" Mio. Franken. Das heisst, diese werden dann auch verteilt werden an Medienunternehmen. Also hier wird sehr viel nicht zielgerichtet eingesetzt. Eine zweite Möglichkeit besteht eben über diese Leistungsvereinbarung. Hier sind momentan CHF 500'000 vorgesehen. Es ist voraussehbar, dass hier der grösste Teil in den Bereich der elektronischen Medien, sprich im Moment an Radio L geht. Das heisst, wenn man CHF 200'000, wie es die Regierung vorgesehen hat maximal, plus CHF 450'000 dazuzählt, ist man schon bei CHF 650'000. Dann kommt noch Art. 5 zum Zug, das sind die ausserordentlichen Medienförderungsbeiträge, wo man zinslose Darlehen geben kann oder auch nicht rückzahlbare Darlehen, das heisst, hier besteht die Möglichkeit, an Infrastrukturkosten Beiträge zu richten. Wenn man das zusammenzählt, hat man schon mit dem jetzigen Vorschlag der Regierung die Möglichkeit, Radio L so weit entgegen zu kommen, dass es diesen CHF 750'000 entspricht. Was die Ansicht der Regierung ist, und was man gestern auch gehört hat. Es ist ja Ansicht der Finanzkommission, dass das die beste Version ist, um Radio L zu helfen. Also rein aus Gründen dieser Überlegungen - Radio L - drängt es sich nicht auf, hier so massive Erhöhungen vorzunehmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die rechnerische Seite Ihrer Ausführungen stimmt meiner Meinung nach nicht, Herr Regierungsrat. Ich bin zwar überhaupt nicht der Ansicht und halte es auch für falsch, das immer wieder zu betonen, dass diese Zahl von CHF 750'000, die da verschiedentlich in den Unterlagen vorkommt, dass die da Ausgangs- und Angelpunkt unserer Überlegungen sein soll und dass alles so hingerichtet werden soll, dass die irgendwie erzielt werden kann. Aber wenn man davon ausginge, und wenn man sich an die Frage des Abg. Rudolf Lampert erinnert, dann ist es aufgrund des von uns verabschiedeten Medienförderungsgesetzes und der Budgetanträge der Regierung ganz klar, dass diese Zahl bei weitem unmöglich erreicht werden könnte, wenn es darum ginge - da von den ordentlichen Medienförderungsbeiträgen her nur CHF 200'000 maximal gesprochen werden könnten, da von den Leistungsvereinbarungen überhaupt, gesamthaft, für sämtliche Medien, nur CHF 500'000 zur Verfügung stehen, man wohl nicht annehmen kann, dass die zu 100% an ein einziges Medium ausbezahlt werden, und da die ausserordentlichen Medienförderungsbeiträge für die Infrastruktur-Investitionen mit dieser Zahl von CHF 750'000 gar nichts zu tun haben. Aber das nur nebenbei. Ich wollte eigentlich noch etwas anderes sagen. Ich bin unter anderem deshalb der Meinung, dass der Antrag des Abg. Klaus Wanger übersetzt ist, weil er genau die Folge hätte, die der Herr Regierungsrat jetzt geschildert hat. Die ordentlichen Medienförderungsbeiträge sind mehr oder weniger im Sinne des Gesetzes zu verteilen, im Unterschied zu dem, was für Leistungsvereinbarungen budgetiert ist, da komme ich noch dazu, denn auf die ordentlichen Medienförderungsbeiträge besteht ein Anspruch. Das haben wir im Gesetz so beschlossen. Für ein Medium kann maximal 20% zur Verfügung gestellt werden gemäss Gesetz. Das heisst, wenn wir ein Medium, von dem hier immer gesprochen wird, abziehen, dann blieben noch CHF 1,44 Mio. übrig. Und ich sehe beim besten Willen nicht, dass die anderen Medien dieses Geld überhaupt brauchen. Nehmen würden sie es wahrscheinlich schon. Aber ich sehe nicht, warum sie das unbedingt brauchen. Und deshalb finde ich diesen Antrag mit den CHF 1,8 Mio., ehrlich gesagt, überhöht. Bei den Leistungsvereinbarungen möchte ich die Regierung doch daran erinnern, wenn sie sich jetzt über die Grössenordnung, von der hier die Rede ist, alteriert, dass der Ausgangspunkt der ganzen Diskussion über staatliche Beiträge für Medien die früheren Radio- und Fernsehgebühren waren. Die haben jährlich CHF 2,4 Mio. gebracht. Das hat den Staat keinen Rappen gekostet, die hätten wir auch weiterhin noch, wenn die Regierung nicht so dezidiert der Meinung wäre, die müssen abgeschafft werden, für die Medienförderung und Unterstützung sorgen wir selbst. Das war die dezidierte Meinung der Regierung schon im April und auch bei ihrer Stellungnahme zu den Voten anlässlich der 1. Lesung. Wohlan, diese Meinung kann man selbstverständlich vertreten, ich habe nichts dagegen, wir haben dieser Meinung auch zugestimmt. Aber dann darf man sich nicht wundern, wenn die - zumindest für Leistungen, zu denen sich gewisse Medien verpflichten sollen - nötigen Mittel dann eben vom Staat zu Verfügung gestellt werden müssen. Und man kann nicht annehmen, dass man für etwas, wofür bisher jährlich CHF 2,4 Mio. geflossen sind, auch wenn sie nicht in diesem Umfang zu diesem Zweck gebraucht wurden, wo man anlässlich der 1. Lesung der beiden Gesetze verschiedentlich noch gesagt hat, für unsere Zwecke, nämlich für das, was an Aufwand nötig wäre, würde wahrscheinlich die Hälfte auch reichen, das wären immer noch CHF 1,2 Mio. Und jetzt meint man, man müsse für die Leistungsvereinbarung mit CHF 500'000 auskommen. Das ist die eine Seite.Es gibt aber noch einen anderen Aspekt zu berücksichtigen. Die Budgetmittel, die der Landtag für solche Leistungsvereinbarungen bewilligt. Das ist ein Budgetrahmen, an den sich dann die Medienkommission zu halten hat. Aber bei diesen Mitteln, im Unterschied zu den ordentlichen Medienförderungsbeiträgen ist keineswegs gesagt, dass die ausgegeben werden müssen. Das heisst, wenn die Regierung überhaupt keine Leistungsvereinbarungen abschliesst oder wenn sie nur Leistungsvereinbarungen abschliesst, die wesentlich geringere Zahlungsverpflichtungen beinhalten, dann werden wir eben in der Jahresrechnung 2000 lesen: Es wurden - von mir aus - nur CHF 450'000 ausgegeben, und der restliche Budgetkredit wurde nicht in Anspruch genommen. Ist in Ordnung, das ist Sache der Regierung und der Medienkommission, sich darüber ein Bild zu machen, in welchem Umfang gemäss dem verabschiedeten Gesetz Bedarf nach Leistungsvereinbarungen besteht und in welchem Umfang Bedarf nach inhaltlich Leistungen, die solche Unkosten verursachen würden, besteht. Das ist völlig Sache der Regierung und das wird mit einem solche Budgetkredit in keiner Weise präjudiziert. Ausser dass - wie man sich vorstellen kann - bei Vorlage der Rechnung, wenn man sieht, es wurden nur wesentlich weniger Franken ausgegeben als budgetiert, wahrscheinlich eine Frage gestellt würde, wenn das nicht schon in den Anmerkungen zu lesen steht, warum? Und das wird die Regierung erklären und damit hat es sich. Also ich glaube nicht, dass hier einfach "ins Blaue hinein" unnötig Geld von vornherein verpulvert würde. Ich halte es aber aus den vorher angeführten Gründen für zweckmässig, wenn der Budgetrahmen deutlich grösser ist für diese Leistungsvereinbarungen als die von der Regierung vorgeschlagenen CHF 500'000, um dann auch wirklich in dem ja vom Gesetzgeber erweiterten Leistungsumfang Leistungsvereinbarungen abschliessen zu können. Ich möchte schon noch einmal mein Argument von vorhin, zu dem die Herren Regierungsvertreter nicht Stellung genommen haben, wiederholen: Die Regierung hat es für angemessen gefunden, CHF 500'000 zu budgetieren nur für Informationen über Regierung und Landtag und für Informationen in Not- und Krisenzeiten. Sonst für gar nichts. Und jetzt steht im Gesetz: "Umfassende Information über alles, was in Liechtenstein läuft und geht". Und ich glaube jetzt schon, dass man davon ausgehen kann, dass dies etwas umfangreichere, auch kostspieligere Leistungsvereinbarungen rechtfertigen kann.
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Präsident. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie vorhin gesagt, dass im Gegensatz zur Leistungsvereinbarung die Medienförderungsbeiträge voll ausbezahlt werden müssen. Das sehe ich nicht so. Wenn nur drei Medien sind und jedes nur 20% bekommen kann, so bleiben eben die übrigen CHF 400'000 bestehen. Ich sehe das nicht so, wie Sie es vorhin ausgeführt haben, dass die Medienförderungsbeiträge voll ausgeschöpft werden müssen. Das nur zur Richtigstellung. Vielleicht habe ich Sie falsch verstanden. Dann habe ich noch zu den Ausführungen des Herrn Regierungsrates Norbert Marxer eine Frage. Sie haben gesagt, dass neben den Medienförderungsbeiträgen zinslose rückzahlbare Darlehen und zinslose nicht rückzahlbare Darlehen abgegeben werden. Ich hoffe, das war ein Versprecher. Weil das sind dann die Geschenke, die wir verteilen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt, Herr Abg. Rudolf Lampert. Ich wollte sagen - ich weiss nicht mehr genau, mit welchen Worten ich es gesagt habe -, dass man bei den ordentlichen Medienförderungsbeiträgen in der Praxis davon ausgehen kann, dass die voll ausgeschöpft werden, weil sie nicht unter den Ausschluss des Rechtsanspruches fallen in Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes, und man annehmen kann, dass dann Anträge gestellt werden, die die Medienkommission im Umfang der ihr budgetmässig zustehenden Mittel wahrscheinlich auch ausschöpfen wird. Also davon gehe ich mit ziemlicher Sicherheit aus. Eine zwingende rechtliche Verpflichtung, diesen Budgetkredit auszuschöpfen, besteht natürlich nicht. Da haben Sie völlig Recht. Und wenn zum Beispiel, wie in Ihrem Beispielsfall, sich überhaupt nur drei Medien um Beiträge bewerben würden, dann kann er gar nicht ausgeschöpft werden, weil dann ja nur 60% verwendet werden können. Das ist völlig richtig.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte Sie fragen, ob Sie allen Ernstes glauben, dass, wenn wir einen Kredit von 1 Mio. Franken für Leistungsvereinbarungen sprechen, dieser Kredit dann nicht ausgeschöpft wird? Sie haben gesagt, das stehe dann der Regierung frei. Aber das ist doch mehr als unwahrscheinlich.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, das halte ich ganz und gar nicht für unmöglich. Ich halte es weder für wahrscheinlich noch für unwahrscheinlich, sondern ich halte beides für möglich.
Abg. Johannes Matt:
Ich glaube auch, dass die Medienförderungsbeiträge, welche der Abg. Klaus Wanger beantragt hat auf CHF 1,8 Mio. zu erhöhen - diesen Antrag werde ich unterstützen -, dass diese allenfalls nicht ausgenützt werden. Weil wenn man bedenkt, dass nur 20% pro Medium bezahlt werden kann und das ja noch eine Klausel hat aufgrund der Aufwandsausgaben, eine prozentuale Entgeltung für die Ausgaben, so können wir uns doch vorstellen, dass die kleinen Medien, die Rechnungen stellen werden, nicht so immense Kosten haben werden, dass das alles allenfalls ausgenutzt werden muss. Ich glaube schon, dass die Variante des Abg. Klaus Wanger zur Erhöhung auf CHF 1,8 Mio. mehr sicherstellt, dass die Auszahlungen auch an die gemäss den Aufwendungen erfolgen.
Abg. Gebhard Hoch:
Es zeigt sich im Nachhinein, dass die Beschränkung auf 20% nicht der Weisheit letzter Schluss war.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da müssen wir uns schon selbst bei der Nase nehmen, Herr Abg. Hoch. Niemand hat einen Abänderungsantrag gestellt.
Abg. Gebhard Hoch:
In der 1. Lesung habe ich vehement darauf hingewiesen, dass das nicht zielführend sein kann.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das nützt aber nichts, wenn Sie keinen Abänderungsantrag stellen in der 2. Lesung.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Wie ich vorhin schon ausgeführt habe, unterstütze ich auf jeden Fall eher eine Erhöhung bei den Leistungsvereinbarungen. Wie es richtig ausgeführt wurde, wenn es auch auf eine Million festgesetzt würde, hätte die Regierung immer noch die Möglichkeit, das tiefer zu halten. Aber die Regierung geht von ihren bisherigen Überlegungen aus, dass, wenn schon, dann eine geringe Erhöhung, vielleicht auf CHF 600'000, vorzuziehen wäre. Die Regierung ändert den Vorschlag diesbezüglich ab, dass also CHF 600'000 vorgesehen werden sollen.Ich möchte auch noch erwähnen, dass bisher wohl CHF 2,4 Mio. an Gebühren eingenommen worden sind, aber diese Gelder sind keineswegs in unsere Medien geflossen, sondern an die SRG CHF 250'000 jährlich, bis Ende 1997, und an die Schweizerische PTT in der Grössenordnung von CHF 1,1 Mio., aber nicht für unsere Medien. Und jetzt wäre dieser grosse Sprung hier vorhanden, also CHF 1,6 Mio. neu die Regierungsvorlage. Und von Null auf CHF 1,6 Mio. - ich finde, das ist schon ein sehr schöner Sprung.
Abg. Klaus Wanger:
Herr Regierungsrat. Besten Dank für Ihren Hinweis, aber Sie können sicher sein, dass ich auch weiss, dass das nicht an die Medien geflossen ist. Aber Tatsache ist, dass damals Gebührenerträge von CHF 2,24 Mio. gesprochen wurden. Entschädigung für SRG, für Programmleistungen von CHF 0,25 Mio., CHF 1,1 Mio. Entschädigung an PTT für die Sicherung eines guten Fernseh- und Radioempfanges und für die Dienststelle für Post- und Fernmeldewesen CHF 0,1 Mio. Das war die Situation, Herr Regierungsrat. Und jetzt wollen wir die einheimischen Medien stützen, gar nichts anderes. Und ergänzend zur Aussage des Abg. Johannes Matt: Wenn Anträge eingehen, die müssen ja aufgrund dieser 20%- oder maximal 30%-Limiten geprüft werden. Das sind ja die Obergrenzen. Sonst sagen Sie es bitte. Ich weiss es nicht. Ich habe im Kopf etwa fünf Medien, fünf oder sechs Medien, die hier sicher an die Türe klopfen. Vielleicht sind es zehn. Gestern haben Sie etwa eine halbe Stunde "herumgedoktert", ob die ausländischen Medien Geld bekommen oder nicht bekommen. Ich weiss es heute noch nicht, ob Sie aus der Million dann auch noch Geld über den Rhein oder nach Österreich schicken müssen. Sie haben mich gestern überhaupt nicht überzeugt. Bekommen die ausländischen Medien nun Geld oder nicht? Und das ist doch der Grund. Es geht darum, die liechtensteinischen Medien im ersten Jahr - wohlverstanden - im ersten Jahr so zu unterstützen. Und wenn halt dann nur CHF 1,6 oder 1,4 Mio. aufgrund der gesetzlichen Grundlage ausgeschüttet werden können, dann werden CHF 1,4 Mio. ausgeschüttet. Aber wenn maximal CHF 1,8 Mio. beansprucht und zu Recht ausgeschüttet werden können und müssen, dann sollen auch CHF 1,8 Mio. ausgeschüttet werden. Das ist meine felsenfeste Überzeugung. Es geht mir nicht darum, den Betrag von 800'000 Franken einfach hochzujubeln.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Sie verweisen auf die Diskussionen gestern Abend betreffend die ausländischen Medien. Die Regierung kann nichts sagen, weil das wird eine unabhängige Medienkommission entscheiden, welche ausländischen Medien Unterstützung finden werden.
Abg. Klaus Wanger:
Ich glaube, jetzt müssen wir wirklich aufhören. Jetzt komme ich überhaupt nicht mehr draus. Jetzt müssen Sie sich einmal vorstellen, wenn wir keine gesetzliche Grundlage haben, und Sie mir heute nicht sagen können, welche ausländischen Medien sind aufgrund der gesetzlichen Grundlage berechtigt, diesen Medienfonds anzuzapfen, dann delegieren Sie das an die Medienkommission. Dann gute Nacht.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich habe nicht gesagt, dass keine gesetzliche Grundlage da ist. Es ist eine gesetzliche Grundlage da, um auch ausländische Medien zu unterstützen. Aber welche Medien dann Unterstützung bekommen werden, das wird die unabhängige Medienkommission entscheiden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wir stimmen zuerst ab über den Antrag des Abg. Klaus Wanger, den Kredit unter dem Konto 321.365.00, der jetzt heisst: Medienförderungsbeiträge für Medien und Medienberichterstattungen, im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. a des heute verabschiedeten Medienförderungsgesetzes neu auf CHF 1,8 Mio. festzusetzen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir über meinen Antrag ab, das Konto 321.365.04 -auch das hier die neue Nummer, die diesem Konto von der Regierung geben wurde - Leistungsvereinbarungen gemäss Medienförderungsgesetz neu auf CHF 1 Mio. festzusetzen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Wird das Wort noch gewünscht zu Titel 3 - Kultur/Freizeit? Dann machen wir jetzt eine Pause von 15 Minuten.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 17:40 UHR)
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