LANDESVORANSCHLAG UND FINANZGESETZ FÜR DAS JAHR 2000 (NR. 109/1999) [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Wir setzen die Sitzung fort. Wir sind bei der Beratung der laufenden Rechnung des Jahresvoranschlags. Wir kommen zum Titel 4 mit den Untertiteln Spitäler, Sozial- und Präventivmedizinische Dienststelle, Schulgesundheitsdienst, Sucht-Prävention. Titel 4 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich habe Ihnen mitzuteilen, dass die Regierung beim Voranschlag bezüglich Konto 470.318.04 eine Erhöhung um CHF 15'000 in ihren Voranschlagsantrag integrieren möchte. Begründung: Das Land soll dem Beratungs- und Gesundheitsdienst für Klein- und Wiederkäuer BGK, wie es da heisst, beitreten, eine sehr ernste Angelegenheit. Es geht um die Bekämpfung der sogenannten Moderhinke beim Schaf. Das ist eine Bakterienerkrankung, die zu schweren Problemen in den Schafherden führen kann. Dafür brauchen wir CHF 15'000 zusätzlich.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte zurückkommen auf den Kontenkreis 3, weil ich der Meinung war, das ist noch nicht ganz abgeschlossen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Stellen Sie einen Rückkommensantrag, Herr Abg. Hoch? Wir haben den Titel an und für sich abgeschlossen. Ich habe extra darauf hingewiesen.
Abg. Gebhard Hoch:
Es war keine Möglichkeit, sich vorher zu melden. Ja, ich stelle den Rückkommensantrag.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut. Der Antrag auf Titel 3 - Kultur/Freizeit - zurückzukommen, steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, dass wir auf den Titel 3 - Kultur/Freizeit - zurückkommen, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Abg. Gebhard Hoch:
Konto 340.365.05, Sportförderung: CHF 2'725'000. Es freut mich, dass die Regierung diese Position aufgestockt hat, und zwar um rund CHF 700'000. Und wenn man den Landesbeitrag vom letzten Jahr an die Kleinstaatenspiele mitberücksichtigt, dann um CHF 200'000. Die Regierung ist dem Antrag des Sportbeirates gefolgt. Ich stelle auch erfreut fest, dass für den Leistungssport CHF 100'000 vorgesehen sind und für den Spitzensport ebenfalls CHF 100'000. Ich habe den neuen Bericht und Antrag der Regierung zum Sportgesetz noch nicht gelesen, das war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Ich weiss also nicht, in welcher Form und wie weit die Regierung in Zukunft den Spitzensport unterstützen will. Ich spreche das Papier an, das die liechtensteinischen Spitzensportler verfasst haben und Ihnen, Frau Regierungsrätin, übergeben haben. Rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass mit den CHF 100'000, die jetzt für den Spitzensport vorgesehen sind, die Erwartungen der Spitzensportler natürlich bei weitem nicht erfüllt werden können. Aber das muss man dann näher ansehen. Ich glaube, es ist jetzt zumindest ein Anfang gemacht.
Abg. Alois Beck:
Mir ist gerade aufgefallen, bei Konto Nr. 306, Seite 47, bei der Fachstelle für Kulturfragen: Hier ist nicht von Gehältern oder Sozialbeiträgen die Rede. Wurde hier nicht eine Kraft eingestellt in letzter Zeit?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Bei welchem Konto?
Abg. Alois Beck:
Es ist also bei der Nr. 306 auf Seite 47. Das Konto selbst ist eben nicht aufgeführt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Kann dazu seitens der Regierung Auskunft gegeben werden?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja, das habe ich natürlich auch gleich gefragt. Mir wurde gesagt, dass dieser Lohn dieses betreffenden Mitarbeiters unter der allgemeinen Verwaltung budgetiert ist, nämlich unter 020.301.01.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird sonst das Wort noch gewünscht?
Abg. Alois Beck:
Was macht die Regierung? Ist das nächstes Jahr jetzt dann hier budgetiert? Ich würde es doch sinnvoll finden, dass man sich eben einen Eindruck machen kann.
Regierungschef Mario Frick:
Der Gedanke, der dahinterstand, war der, dass, wenn es eine Person gibt in diesem Amt und das wird ausgewiesen, dann ist der Lohn öffentlich. Die Frage ist: Ist das sinnvoll? Soll man das mit Ihrem Lohn auch machen, Herr Abgeordneter? Das ist etwas der Hintergrund.
Abg. Alois Beck:
Meiner ist vielleicht nicht so gross, dass das der Rede wert wäre. Aber ich finde es nicht immer zielführend, dass man gleich persönlich wird. Ich habe einfach gefragt, aus welchem Grund? Ich weiss ja auch nicht, wie viele Leute da eingestellt wurden. Es war eine einfache Frage.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist richtig. Wird das Wort noch gewünscht zu Titel 3 - Kultur/Freizeit? Das scheint nicht der Fall zu sein.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kehren wir zurück zum Titel 4 - Gesundheit: Ich hätte dazu eine Frage an die Regierung zu Konto 400.367.01 - Beiträge an ausländische Spitäler. Ich ersehe da aus der Aufstellung auf Seite 54, dass ziemlich einheitlich mit gewissen Abweichungen für alle ausländischen Spitäler eine Steigerung der Anzahl der jährlichen Krankentage um ca. 12% budgetiert wird. Das wundert mich doch, warum man davon ausgeht, dass die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner im nächsten Jahr um 12% mehr im Spital liegen werden als in diesem Jahr. Gibt es sonst noch Wortmeldungen zu Titel 4, Gesundheit?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Sie haben Recht, Herr Präsident, das fällt tatsächlich auf. Wir gehen bei der Budgetierung von den Annahmen aus, die auch bei den einzelnen Spitälern vorgenommen werden. Und wenn die jedes für sich genommen mit mehr Patienten aus Liechtenstein rechnen, dann nehmen wir das zur Kenntnis. Mag sein, dass wir hier etwas zu pessimistisch gewesen sind. Ich möchte aber davon absehen, einen Antrag auf Senkung dieser Kosten zu stellen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, gehen wir zu Titel 5 - Soziale Wohlfahrt mit den Untertiteln Altersversicherung, Invalidenversicherung, Krankenversicherung, sonstige Sozialversicherungen, Unfallversicherungen, Beihilfen gemäss Jugendgesetz, Invalidität, Wohnbauförderung, Amt für Soziale Dienste, Allgemeine Fürsorge, Familienhilfe, sonstige Beiträge, Flüchtlingswesen und Hilfsaktionen im Ausland. Der Titel Soziale Wohlfahrt steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Hier möchte ich eine Änderung bekannt geben von Konto 530.363.00. Sie haben das auf der Übersichtsliste ausgeführt, und zwar eine Reduktion um CHF 60'000. Gleichzeitig werde ich dann bei Konto 840.365.00 - Beiträge für Wirtschaftsförderung - eine Erhöhung um CHF 300'000 bekannt geben, also eine Änderung des Regierungsantrages. Begründung ist die Folgende: Es war geplant, dass das Arbeitsvermittlungsgesetz auf 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft tritt. Wie Sie sich erinnern können, ist dort vorgesehen, dass die Kosten der Arbeitsvermittlung durch beigezogene private Arbeitsvermittler künftig von der Arbeitslosenversicherungskasse getragen werden. Es war nicht möglich, diese Vorlage für die Dezember-Sitzung bereits für die 2. Lesung parat zu machen, so dass sich das Inkrafttreten des AVG verzögern wird. Wir schlagen deshalb vor, weil wir dieses erfolgreiche Projekt "Beizug privater Vermittler" nicht abbrechen wollen, dass wir die Mittel für die ersten sechs Monate des kommenden Jahres dem Konto Wirtschaftsförderung belasten, wie es bereits im laufenden Jahr der Fall war, d.h. konkret: Die Hälfte der CHF 600'000 für eben die ersten sechs Monate des kommenden Jahres wären dem Konto Wirtschaftsförderung - sprich Konto 840.365.00 - zu belasten. Das erklärt den Erhöhungsantrag um CHF 300'000. Entsprechend würde sich der Defizitbeitrag des Landes an die Arbeitslosenversicherung reduzieren, allerdings nicht um CHF 300'000, sondern nur um die 20%, die der Staat vom Defizit der Arbeitslosenversicherung trägt, sprich um CHF 60'000. Ab Inkrafttreten des neuen Arbeitsvermittlungsgesetzes würde dann wie geplant die Arbeitslosenversicherungskasse für diese Kosten aufkommen. Es geht also um eine Übergangsregelung, die auf das etwas verspätete Inkrafttreten des AVG zurückzuführen ist.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke. Die Regierung stellt einen Erhöhungsantrag unter Konto 540.318.00 - Jugendschutz, und zwar in der Höhe von CHF 35'000. Es geht hier um die Einsetzung einer Fachgruppe, die eingesetzt werden soll im Zuge einer Auswertung eines Berichtes zur sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Diese Arbeitsgruppe hat Ende September ihren Bericht abgeliefert und empfiehlt der Regierung eben die Einsetzung einer Fachgruppe, die dann ein Coaching-Modell einführt, wo eben solche Opfer sich hinwenden können.
Regierungschef Mario Frick:
Zwei Positionen, nämlich auf Seite 63 die Position 590.318.03 - Verfahrenskosten Flüchtlingswesen: Diese reduzieren sich auf CHF 375'000, nachdem ja weniger Flüchtlinge hier sind als man als "Worst-case"-Szenario angenommen hat, die jetzt ein Verfahren durchlaufen. Dann das Konto 590.366.00: Da sind zusätzliche Flugkosten, eben das korrespondiert mit der anderen Position, dann aber auch eine Verminderung von Rückerstattungen, die wir erwartet hatten. Das hat sich im Verlauf der weiteren Abklärungen gezeigt, dass da weniger Rückerstattung zu erwarten ist als anfangs vielleicht noch vermutet werden konnte.
Abg. Johannes Matt:
Zum Konto 590.318.05 - Verfahrenshilfe: Da ist nichts gebucht. Ich weiss nicht, ist das vorne auf Seite 25 beinhaltet? Wenn ja, möchte ich wissen, wie hoch diese sind in diesem Zusammenhang hier mit Flüchtlingswesen. Dann eine Frage zum Konto 591.367.03 - Zusammenarbeit Osteuropa. Das beläuft sich nun auf CHF 850'000, das sind CHF 100'000 mehr als im Voranschlag, aber rund CHF 300'000 mehr gegenüber der Rechnung 1998. Da möchte ich wissen, was für Projekte man da neu dazu genommen hat?
Abg. Alois Beck:
Zuerst zur Seite 57, Kontonummer 510.363.01: Der IV-Staatsbeitrag ist ja ein langjähriger Begleiter von uns, indem wir immer wieder Erhöhungen zur Kenntnis genommen haben. Es war eine jener Massnahmen, die wir heute Morgen indirekt angesprochen haben, als der Regierungschef gesagt hat, man habe früher gewisse Sachen in Aussicht gestellt. Hier glaube ich doch, dass jetzt langsam ein Ergebnis vorliegen müsste. Der Regierungschef-Stellvertreter hat uns jetzt sicher jahrelang darauf vertröstet, eine Arbeitsgruppe sei im Gang, es sei kompliziert und komplex. Das wird von niemandem bestritten. Aber ich glaube doch, dass hier einmal was vorliegen sollte. In den Erklärungen ist auch kein Hinweis auf diese Arbeitsgruppe oder auf mögliche Resultate gegeben.Dann auf derselben Seite Kontonummer 520.436.00 - Rückerstattung-Krankenkassen-Subventionen: Hier wird kein Ertrag aufgeführt. Ich bin davon ausgegangen, dass nächstes Jahr dem Staat doch wieder etwas zufliesst. Sie haben das in Aussicht gestellt. Deshalb möchte ich Sie fragen, warum hier kein Betrag vorgesehen ist.Dann auf Seite 61/62, Kontonummer 581.362.00: Hier geht es um die Förderung nach Art. 25, Sozialhilfegesetz. Hier ist für das Budget neu vorgesehen unter Ziff. 14 eine Stiftung Krisenintervention. Hier würde mich interessieren, was das ist. Dann auf Seite 63, zuerst das Konto 591.367.02 - Entwicklungszusammenarbeit: Hier schreibt die Regierung in der Erklärung, dass solange die Höhe des BIP nicht verfügbar ist, man gemäss Veränderung der laufenden Aufwendungen weiterfahren würde, die Beiträge zu gewähren. Wir hatten ja anlässlich der Postulatsbeantwortung in diesem Zusammenhang Gelegenheit, uns grundsätzliche Gedanken zu machen. Zu jenem Zeitpunkt hat sich die Regierung nicht darüber geäussert, was ihre Zielvorstellungen sein werden, dass eben dann diese Berechnungen vorliegen. Sie kennen die entsprechenden Werte in der Schweiz, welchen Betrag des Sozialproduktes man hierfür abzweigen will. Ich möchte Sie nun fragen, wie sich die Regierung nun dazu stellt. Dann die Frage bezüglich Osteuropa wurde vom Kollegen Johannes Matt vorweggenommen. Dann noch das Konto 591.367.04. Hier werden auch neu bilaterale kulturelle Projekte aufgelistet. Ich möchte auch hier die Regierung ersuchen, Erläuterungen zu machen, was wir darunter verstehen müssen. Gibt es hier bestimmte Länder, die bevorzugt werden usw.?
Abg. Gebhard Hoch:
Konto 591.367.02 - Entwicklungszusammenarbeit. Es freut mich, dass die Regierung den Betrag für die Entwicklungshilfe wieder namhaft erhöht um CHF 700'000. Bei der Behandlung des Jahresberichtes im Juni habe ich Sie, Frau Regierungsrätin, gefragt, warum die effektive Rechnung und das Budget 1998 auf den Franken genau mit CHF 6,2 Mio. übereinstimmen. Sie wollten das abklären und den Gesamtlandtag oder nur mich darüber informieren, wie es sich verhält. Das Gleiche war auch bezüglich der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung betreffend die getätigten Anschaffungen. Auch dort haben Sie eine Antwort zugesagt. Ich möchte einfach wieder einmal deponieren: Wenn die Regierung solche Zusagen macht, sollte sie sie auch einhalten. Man sollte nicht immer genötigt sein, die Regierung daran zu erinnern.
Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte, wie ganz zu Anfang dieser Debatte ausgeführt, darauf hinweisen, dass die Kosten für die Krankenversicherung teurer ausfallen werden, als die Regierung uns hier glauben macht. Zunächst einmal fällt auf, dass eine Teuerung von 10% vom Amt für Volkswirtschaft für das Jahr 2000 vorgesehen wird. Ich frage mich hier, ob dann auch die Prämien der Versicherten um diese 10% ansteigen werden, wie das die Regierung für die Staatsausgaben annimmt. Und dann komme ich auch auf eine andere Zahl, weil bisher, also 1998, betrug der Staatsbeitrag an die Krankenkassen CHF 24,456 Mio., CHF 24,5 Mio. plus 10% - 2,4 Mio., und da sagt die Regierung kommt sie auf CHF 25,8 Mio. Ich komme da auf eine neue Zahl, auf eine andere Zahl, nämlich auf CHF 27 Mio. Dann kommt dazu die Prämienverbilligung für die Kinder. Das macht bei mir zusammen dann CHF 30 Mio., nicht 29, wie hier angegeben ist, also sicher eine Million mehr. Ich zweifle auch daran, ob die Berechnung für das Anschubsystem, für den Anschub des Hausarztsystems, für die Startfinanzierung des Hausarztsystems mit diesen CHF 1,5 Mio. für das nächste Jahr richtig angegeben ist. Ich würde annehmen, nachdem ja die Prämien im allgemeinen Bereich nun wie wir wissen um 10% steigen werden, dass der Anreiz, im Hausarztsystem sich zu versichern, sehr hoch sein wird, dass also diese Annahme der 25% der Versicherten wohl eher zu tief angesetzt sein wird. Und ich glaube auch, dass der Ansatz für die Prämienverbilligung für Einkommensschwache tief angesetzt ist, wobei, hier konnte eigentlich bei der Bearbeitung der entsprechenden Vorlage niemand so genau sagen, wie hoch das dann sein werde. Ich nehme zur Kenntnis, dass das nach Schätzung der Regierung pro Jahr dann CHF 3,5 Mio. sein werden. Wenn ich jetzt alle diese Ausgaben auf ein Jahr hochrechne, dann komme ich insgesamt auf Kosten von - wenn ich jetzt noch nicht einmal mehr annehme, als die Regierung hier in ihrer Vorlage ausführt - auf Kosten von CHF 40,35 Mio., welche die Regierung für dieses Krankenversicherungssystem wird aufwenden müssen, statt bisher CHF 24,5 Mio., das heisst also ein Mehraufwand für den Staat pro Jahr von CHF 16 Mio., und nicht etwa CHF 10 Mio., wie der Herr Regierungschef ausgeführt hatte. Darin noch nicht einmal enthalten ist die Teuerung, wie sie hier für die Spitäler ausgewiesen wird, wo wir nicht mehr CHF 8,8 Mio., sondern neu jetzt eben CHF 10,5 Mio. ausgeben werden, was doch zusammen dann einen erklecklichen Anstieg der Gesundheitskosten in diesem Bereich aufgrund des neuen Krankenversicherungsgesetzes ausmachen wird. CHF 16 Mio., immerhin.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Ich habe eine Frage zum Konto 590 - Flüchtlingswesen: Die Regierung rechnet hier ja im nächsten Jahr mit einem starken Anstieg der Kosten. Ich möchte die Regierung einfach fragen, aufgrund welcher Annahmen rechnet sie mit einem dermassen starken Anstieg? Und auf wie viel beläuft sich die Zahl der Flüchtlinge derzeit? Rechnet die Regierung noch mit den Annahmen, wie sie sie uns auf Seite 64 dargelegt hat? Sind diese Zahlen realistisch?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wem darf ich von der Regierung zuerst das Wort geben?
Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Ich kann mich ja auf den Bereich Flüchtlingswesen konzentrieren. Fangen wir vielleicht gerade mit der letzten Frage an. Es ist extrem schwierig, zu beurteilen, wie viel Flüchtlinge wir nun wirklich haben werden. Wir haben, wenn wir es international vergleichen, einen sehr guten Erfolg erzielen können, dass es möglich war, in einer sehr geeigneten Art und Weise die Menschen aus dem Kosovo heimzubegleiten, oder dass mindestens diese mitgeteilt haben, dass sie freiwillig heimgehen werden. Wir haben eine gewisse Anzahl von Menschen, die hier bleiben möchten und das entsprechende Verfahren durchziehen wollen. Wir haben noch vor ein paar wenigen Wochen von zuständigen Experten aus der Schweiz, aber auch aus Österreich erhebliche Warnungen gekriegt, dass neue Schübe von Flüchtlingen befürchtet werden, und zwar aus dem Kosovo, aber nicht Kosovo-Albaner, sondern Serben, aber auch dann aus der Republik Jugoslawien dann selber, auch von dorther. Und die Hintergründe, die uns geschildert wurden, liessen vermuten oder befürchten - je nach Optik -, dass auf den Winter hin, also auf die Zeit, in der wir jetzt stehen, nochmals zusätzliche Personen kommen könnten. Das schaut jetzt weniger wahrscheinlich aus, aber ausschliessen kann man es immer noch nicht. Die Zahlen hier, das gebe ich offen zu, sind sicherlich Annahmen im "Worst-case"-Bereich. Wir hoffen, dass es nicht so weit kommt. Im Moment schaut es auch besser aus. Ich würde im Moment nicht wagen, eine klare Rückäusserung zu geben. Die Anzahl jetzt ist bei etwas über 300, aber wie gesagt: Wir haben entsprechende Auskünfte, die uns Vorsicht an den Tag legen lassen.Dann zur Frage betreffend Verfahrenshilfe: Verfahrenshilfe ist nicht geschuldet im Flüchtlingsgesetz. Ich wollte noch den Artikel nachschlagen, wobei - das ist ja nicht so wichtig. Es ist explizit festgehalten, dass keine Verfahrenshilfe geleistet wird, sondern eben dass die Rechtsberatung über die Hilfswerke, die Flüchtlingshilfe abgewickelt wird, also das ist dort integriert bei diesen CHF 150'000. Das ganze Verfahren selber wird sich ja nach einer Verordnung richten, welche die Regierung vor kurzem erlassen hat und die dem Hohen Landtag im Sinne von Art. 44 des Flüchtlingsgesetzes auch zugestellt wurde. In dieser Verordnung nämlich wurden spezielle Verfahrensvorschriften, Abläufe und Bedingungen dargelegt, nach denen sich ein entsprechendes Gesuch darzustellen hat. Wir haben dort, so denken wir, die Eingriffe vorgenommen, die notwendig waren und zu denen uns das Flüchtlingsgesetz im besagten Art. 44 auch ermächtigt. Wir denken auch, dass aus diesem Grund heraus sehr speditive, aber doch faire Verfahren durchgeführt werden können. Wenn ich das Wort gerade habe, möchte ich auf etwas hinweisen, das ich leider vergessen habe am Anfang. Das Konto 590.452.00 - Beteiligung der Gemeinden an Flüchtlingskosten - erhöht sich durch die oben genannten Verschiebungen budgetär auf CHF 5,095 Mio., eben gesetzt den Fall, dass wirklich diese Kosten in dieser Höhe eintreten sollten. Das ist die Gegenposition aufgrund der 50%igen Beteiligung der Gemeinden. Ich bitte, das Versehen nachzusehen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Die IV-Revision wurde angesprochen, tatsächlich eine sehr anspruchsvolle Angelegenheit. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Gesetzesentwurf samt dem Entwurf eines Vernehmlassungsberichtes jetzt vorliegt. Die Arbeitsgruppe hat sich die Arbeit nicht einfach gemacht. Wir haben 17 Sitzungen miteinander gehabt. Es mussten sehr viele Amtsstellen, externe Stellen, die IV-Verwaltung selbstverständlich, die IV-Kommission, Schulbehörden, Krankenkassenvertreter usw. einbezogen werden. Es liegt ein Entwurf vor, der sich sehen lassen kann. Die Arbeitsgruppe hat sehr gute Arbeit geleistet, würde ich meinen. Der Umfang des Berichtes, den der Landtag erwartet, ist beeindruckend. Es wird ein dickes Buch geben zu diesem Thema. Wir gehen davon aus, dass wir noch in diesem Jahr oder spätestens Anfang des nächsten Jahres das Vernehmlassungsverfahren durchführen können und der Landtag in jedem Fall noch in dieser Mandatsperiode mit der Teilrevision des IV-Gesetzes befasst werden kann. Dann wurden die Krankenkassensubventionen angesprochen, ebenfalls auf Seite 57. Wir sind auf der Zielgeraden mit den Verhandlungen mit den Krankenkassen. Der Landtag ist informiert, dass wir auf Empfehlung der OTG versuchen, eine vergleichsweise Erledigung dieser Angelegenheit hinzukriegen. Es sieht so aus, als wenn das gelingen würde. Wir achten streng darauf, dass die Fachleute der OTG und auch der Finanzkontrolle dabei sind bei diesen Gesprächen und auch von ihrer fachlichen Seite her helfen, zu beurteilen, ob diese Vergleichslösungen solide, fair und sachgerecht sind. Wir hoffen, dass wir noch in diesem Jahr diese vertraglichen Regelungen treffen können. Das ist auch der Grund, weshalb für das kommende Jahr nichts budgetiert ist. Die Gespräche waren schwieriger als angenommen. Wir haben mehr Zeit gebraucht, aber wenn man etwas richtig machen will, braucht man manchmal halt etwas länger.Dann wurde Art. 24 SHG angesprochen und die auf Seite 62 unter Punkt 14 angesprochene Stiftung für Krisenintervention. Diese Stiftung ist eine gute Sache. Es geht darum, dass Menschen, die in eine Extremsituation geraten, beispielsweise weil ein naher Angehöriger tödlich verunfallt ist oder Selbstmord begangen hat, die dort eine fachliche, psychologische Betreuung und Unterstützung bekommen. Das ist eine private Stiftung, die diese Dienste anbietet. Wir wollen diese Stiftung künftig unterstützen. Es ist sicher eine Einrichtung, die nicht absolut notwendig ist, aber sie ist sehr sinnvoll. Sie hat schon in einigen Fällen wertvolle Arbeit geleistet. Das ist auch ein schönes Beispiel für den sehr gut ausgebauten auf hohem Niveau befindlichen Sozialstaat Liechtenstein, dass wir uns solche Sachen leisten können. Dann schliesslich zur Krankenversicherung: Herr Abg. Marco Ospelt, wenn der Staat 10% mehr Mittel aufwendet, dann wissen Sie so gut wie ich, dass nicht automatisch die Prämien dann auch 10% hinaufgehen, sondern der gegenteilige Effekt ist natürlich gegeben. Je mehr der Staat subventioniert, desto tiefer können die Prämien sein. Also das ist eine kommunizierende Röhre, das ist ja offensichtlich, weil wir mit den Subventionen natürlich verhindern, dass die Prämien übermässig ansteigen. Wenn wir beispielsweise die Kinderprämien übernehmen zu 90% und die Versicherten für Kinder überhaupt keine Prämien mehr bezahlen müssen, sofern sie das im Rahmen des Hausarztmodells abwickeln, dann wird das dort besonders deutlich, dass dann eben im Wesentlichen der Staat die Kosten der Krankenpflege von Kindern bis 16 Jahren trägt und der Private überhaupt keine Prämienlast mehr hat für Kinder. Da sieht man, wie der Mechanismus funktioniert. Was die Zahlen angeht: Ich glaube, es bringt wenig, wenn wir jetzt die einzelnen Positionen versuchen, nachzurechnen. Richtig ist, dass wir natürlich Annahmen treffen mussten, vor allem bezüglich der neuen Elemente, die wir einführen wollen oder die der Landtag beschlossen hat, einzuführen. Es mussten Annahmen getroffen werden, wie viele Leute im Lauf des kommenden Jahre sich dem Hausarztmodell anschliessen. Wir waren, was das Budget angeht, vorsichtig. Wir wollten nicht uns dem Vorwurf aussetzen, völlig unrealistisch optimistische Annahmen zu treffen. Es freut mich, wenn sie an den Erfolg des Hausarztsystems glauben, das tut mir richtig gut, das finde ich toll. Wenn im nächsten Jahr mehr Leute schon von Beginn an dabei sind und dieses Modell ein Erfolg wird, dann bin ich sicher der, der sich am meisten freut. Und wenn das dann einen Nachtragskredit oder im Jahr drauf mehr Geld braucht, ich glaube, dann ist auch der Landtag glücklich, wenn dieses gute Modell eben guten Anklang findet. Gleiches gilt für die Prämienverbilligung. Wir haben uns Mühe gegeben, vernünftige Angaben zu treffen, aber wir können natürlich heute nicht auf CHF 10'000 genau und auch nicht auf CHF 100'000 genau sagen, wie viele Menschen Gebrauch machen werden und wie viele überhaupt in den Anwendungsbereich dieses Prämienverbilligungssystems fallen. Da haben wir nicht die genügend differenzierten statistischen Unterlagen. Hier mussten wir mit Schätzungen operieren. Etwas kann ich Ihnen aber sicher sagen, ohne dass ich polemisch werden möchte, aber so über den Daumen gepeilt: Die Kosten des Modells, wie es jetzt vom Landtag beschlossen worden ist, sind mit Sicherheit unter 50% jener Kosten, die entstanden wären, wenn Ihre Vorstellungen und Ihre Initiative realisiert worden wäre.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Ergänzungsfrage noch, Herr Regierungschef-Stellvertreter, auf das sind Sie auch nicht eingegangen, was der Abg. Marco Ospelt diesbezüglich gesagt hat. Diese Zahlen, die da in der Erläuterung stehen mit der 10%igen Kostensteigerung, zu welchen Ergebnissen das führt, das stimmt mit den Zahlen, die hier im Budget drin sind, teilweise nicht überein. Meine Frage daher: Wie hoch sieht es nach der mutmasslichen Rechnung aus bei den Staatsbeiträgen für die Krankenkassen, weil nur dann, wenn diese um einiges geringer sind - ich komme dann auf CHF 23,35 Mio. als theoretische Berechnung - als im Budget 1999 vorgesehen, nämlich CHF 24,5 Mio., nur dann kann das stimmen, was da unten steht, dass das Amt für Volkswirtschaft aufgrund einer 10%igen Kostensteigerung mit einem Mehraufwand von CHF 2,45 Mio. gegenüber 1999 und da mit einem Landesbeitrag von CHF 25,8 Mio. auf den obligatorischen Krankenpflegekosten rechnet. Wenn nämlich im 1999 tatsächlich so viel Staatsbeitrag aufgewendet werden musste, wie im Budget stand, dann geht sich das rechnerisch nicht mehr aus. Aber ich will Sie da in Ruhe rechnen lassen und gebe derweil der Frau Regierungsrätin Willi das Wort.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Zum Budget: Entwicklungszusammenarbeit 591.367.02 auf Seite 63. Ich freue mich, Herr Abg. Alois Beck, dass Sie treu jedes Jahr diesem "BSP" nachfragen. Sie wissen, wir haben noch kein BSP. Eines Tages werde ich stolz sagen können: "Wir haben es jetzt", und ich werde Ihnen dann auch alle entsprechenden Prozentzahlen genauestens mitteilen können. Wie Sie der Postulatsbeantwortung entnehmen konnten, auch der Debatte hier im Landtag entnehmen konnten, muss sich die Regierung anders behelfen bei der Ausrechnung ihres Budgets für die Entwicklungszusammenarbeit. Die Regierung hat sich so beholfen, dass sie nämlich das Budget für die Entwicklungshilfe so erhöht, wie sich das Gesamtbudget des Staates erhöht. Dieses Jahr hat sich das um ca. 10% erhöht, also wir haben eine Steigerung von 700'000 Franken vom letzten Jahr auf dieses Jahr. Sie können schon fragen: Was wird dann einmal unser angestrebtes BSP-Prozent sein? Ich kann Ihnen das heute nicht sagen. Ich kann Ihnen sagen, bei der Schweiz ist es 0,33%, der OECD-Durchschnitt ist 0,22%. Die Zielgrösse, die die UNO angegeben hat, ist 0,7%. Ich kann mich auf den Kopf stellen, aber ich kann Ihnen jetzt einfach kein liechtensteinisches BSP sagen. Ich kann auch nicht mit einem fiktiven BSP jetzt rechnen. Deswegen kann ich Ihnen auch nicht schon im Voraus sagen, was wir dann einmal als Zielgrösse nehmen werden.Was ich Ihnen noch sagen kann, was Sie vielleicht interessieren wird, ist Folgendes: Der Abg. Lorenz Heeb hatte damals angeregt, dass man doch schauen soll: Was sind die Gesamtausgaben der Schweiz? Was ist die Hilfe humanitärer Art und in die Entwicklungszusammenarbeit? Und dass man bei der Schweiz die selbe Rechnung machen soll, wie bei uns, also auch am laufenden Budget. Das haben wir gemacht. Aber ich schicke voraus, das sind Schätzungen und das ist auch von nirgends autorisiert. Diese Zahlen haben wir einfach intern einmal zusammengetragen. Aber vielleicht gibt das einen kleinen Vergleich. Also für das Jahr 1998 hat Liechtenstein rund 8,6 Mio. Franken ausgegeben für humanitäre Hilfe und LED und Zusammenarbeit mit Osteuropa. Das entspricht einer Grösse von 1,51% an den laufenden Ausgaben. Im gleichen Jahr hat die Schweiz schätzungsweise 1,3 Milliarden Franken ausgegeben für diese Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe und Osteuropa-Hilfe. Das entspricht einem Prozentsatz an den laufenden Aufgaben auf das Schweizer Gesamtbudget von Bund, Kantonen und Gemeinden, von 1,21%. Also hier haben Sie einen kleinen Vergleichspunkt, dass wir also schon hier irgendwo in der Mitte liegen, also, wenn die Zahlen stimmen, ein bisschen darüber liegen. Das zur Entwicklungshilfe. Wie gesagt: Ich kann Ihnen jetzt einfach kein liechtensteinisches BSP sagen, ich kann es auch nicht erfinden.Dann noch zur Frage des Abg. Gebhard Hoch, wieso das Budget des LED denn das letzte Mal auf einen Franken genau aufgebraucht worden ist? Ich habe mich damals erkundigt, und zwar ist das so: Wenn etwas übrig bleibt, fliesst das in das Stiftungsvermögen, weil der LED ja eine Stiftung ist. Und darum geht das immer reibungslos auf. Das ist korrekt so.Dann betraf die zweite Frage die Zusammenarbeit mit Osteuropa. Ich bin sehr dankbar, dass hier das Budget erhöht worden ist, weil diese Länder können diese Hilfe sehr gut gebrauchen. Ich weiss nicht, soll ich jetzt alle Projekte, die wir heuer im 1999 unterstützt haben, vorlesen, oder soll ich Ihnen diese dann im Rechenschaftsbericht ausführlicher noch beschreiben. Also neben den klassischen Ländern, wie Ungarn, Rumänien, Slowakei und Tschechien haben wir vermehrt auch Länder in Not berücksichtigt in diesem Jahr. Ich spreche von Mazedonien, Albanien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina. Wir haben hier bewusst nach dem Krieg, oder nach dem Ende des Kosovo-Krieges, Hilfe auch in Schulen, in mobile Ambulanzen, in Heime vermittelt. Ich lese Ihnen ein paar Projekte vor: Wir haben Projekte des Europarates unterstützt. Da ging es um eine Schule in Mazedonien. Es ging um ein Kinderprojekt im Kosovo und auch im ehemaligen Jugoslawien. Auch dort sind Kinder in Not. Es ging um die Unterstützung einer mobilen Ambulanz im Kosovo. Wir haben ein Familienberatungszentrum in Bulgarien unterstützt. Wir haben einen Radiosender in Bosnien-Herzegowina unterstützt, der einzige unabhängige Radiosender dort. Wir haben in Rumänien ein Heim für sozial gefährdete Jugendliche unterstützt. Wir haben dann ein Projekt der UNICEF für den Kosovo und für das ehemalige Jugoslawien unterstützt, auch für die Betreuung von Kindern. Hier geht es vor allem darum, die Kinder, die durch den Krieg sehr in Mitleidenschaft gezogen worden sind, zu unterstützen. Dann sind weiterhin Stipendien ausgegeben worden, wie üblich, wie schon seit Jahren: Fünf nach Fribourg, fünf an die IAP. Ein Stipendium für eine bosnische Studentin. Dann haben wir wiederum ein Projekt eines Lehrerinnen- und Lehrerbesuchs aus der Republik Tschechien unterstützt. Wir haben eine Menschenrechts-Bibliothek eingerichtet in Mostar. Wir haben ein Treffen nationaler Minderheiten in der Slowakei unterstützt usw. Dann betraf eine weitere Frage die bilaterale kulturelle Zusammenarbeit unter dem Konto 591 367 04. Das ist erstmals hier budgetiert. Hier geht es darum, Künstlern ohne Gegenleistung hier einen Aufenthalt zu ermöglichen. Es gibt ja hier ein Atelier, in dem Künstler malen können. Nach einem Aufenthalt von sechs Wochen können sie dann ihre Bilder ausstellen. Normalerweise ist das im Gegenaustausch. Aber wir haben gesehen, dass das auch auf unilateraler Basis ermöglicht werden sollte. Es gibt oft Künstler, gerade aus Mittel- und Osteuropa, die sehr angewiesen sind auf solche Unterkünfte. Wir wollen das erstmals als Pilotprojekt jetzt versuchen. Vielen Dank.
Abg. Marco Ospelt:
Wenn ich mit dem Letzten anfangen darf, Frau Regierungsrätin. Ich finde es gut, dass unsere Beiträge für Entwicklungshilfe angehoben wurden um diese 700'000 Franken. Ich finde aber Ihre Rechnung, wie Sie das jetzt mit der Schweiz vergleichen, nicht ganz fair. Wenn Sie Hilfsaktionen im Ausland des Landes vergleichen mit sämtlichen Auslagen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, dann entsteht hier eine Schieflage, weil Sie dann die Gemeinden mit einbeziehen, wo bei uns sicher die Gemeinden in diesen Auslagen nicht mitbetroffen sind, und dann wird das Bild ein bisschen schief. Also dann stehen wir besser da, als wir in Tat und Wahrheit dastünden.Dann zur Krankenkasse: Sie sagten, Herr Regierungschef-Stellvertreter, dass das die Teuerung und die Prämien, die Teuerung, die das Land bezahlt, und die Prämien ein System von kommunizierenden Röhren sei und haben da die Beiträge für die Kinder gleich mit hinein kommunizieren lassen. Die werden aber hier in Ihren Ausführungen separat angeführt und haben mit der Teuerung, die Sie hier ausweisen, nichts zu tun, sondern die Teuerung betrifft die Prämien für die Erwachsenen, so wie Sie es hier ausweisen. Und diese Teuerung macht nun also 10% aus, wie Sie ausführen. Wenn das nun stimmt, dass Sie mit kommunizierenden Röhren denken, dann müssten ja die Prämien entsprechend sinken. Aber ich nehme gerne zur Kenntnis, dass Sie mindestens festhalten: Die Prämien werden im Jahre 2000 für die Erwachsenen nicht steigen ausserhalb des Hausarztsystems, wenn ich Sie da richtig verstanden habe.Jedenfalls haben Sie die Kinder, die Prämienzahlung des Landes für die Kinder, separat ausgewiesen. Und unwidersprochen bleibt auch, dass insgesamt die Kostensteigerung im Krankenkassenbereich 16 Mio. Franken pro Jahr ausmacht. Das ist zwar ein bisschen weniger als die Hälfte von dem, was Sie da hinauf gemetert haben auf unsere damalige Initiative, die ja ausgewiesen hat 18 Mio. Franken, und Sie haben es dann hochgesteigert auf 35 Mio. Franken. Aber es ist immerhin noch genug. Es sind 16 Mio. Franken.
Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte etwas zu Ihrer Feststellung zum Hausarztmodell sagen. Sie haben Ihrer Freude Ausdruck gegeben auf die Bemerkung hin vom Abg. Marco Ospelt, dass wir offensichtlich an das Hausarztmodell glauben und das wird dann als Erfolg für Ihr Hausarztmodell verbucht. Ich möchte dazu etwas sagen: Ich bin schon der Auffassung, dass Leute ins Hausarztmodell gehen, gehen müssen, weil das einfach die attraktivere Form ist. Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir im Zusammenhang mit dem Krankenversicherungsgesetz darauf hingewiesen haben, dass das Hausarztmodell einen Teuerungsschub bringen wird für das Gesundheitswesen, mit administrativen Kosten u.a.m., dass das vom System getragen werden muss, dass der Hausarztmodell-Versicherte zwar günstigere Prämien hat, aber handkehrum dann durch Kostenbeteiligung, durch Sockelbetrag im Krankheitsfall eben diese Vergünstigung doch wieder zu zahlen hat und insgesamt eine Verteuerung resultiert, die dann, zumindest im Krankheitsfall, dem einzelnen Patienten nicht zugute kommt. Also ich würde jetzt schon sagen, dass eine Akzeptanz des Hausarztmodells nicht gleichbedeutend ist mit einem Erfolg dieses Modells.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich beziehe mich auf Seite 59 - Nichtbetriebsunfallversicherungen. Ich habe eine gesetzestechnische Frage. Die Unfallversicherung der Schweiz teilt mir mit, dass in der Schweiz die Stundengrenze für Nichtberufsunfall von 12 auf 8 Stunden bei einem Arbeitgeber reduziert wurde. Letzteres trifft im Fürstentum Liechtenstein nicht zu. Die bisherige 12-Stundenregelung des Art. 19 usw. bleibt somit weiter bestehen. Ich möchte von der Regierung wissen, ob Liechtenstein hier analog eine Reduktion der Stunden vornimmt, ein Anliegen, das wir schon generell an die Regierung heran getragen haben, weil Teilzeitangestellte, sagen wir jetzt im Ausmass von etwa 30%, gar nicht versichert werden können unter dem Kapitel der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung. Allenfalls würde eine Änderung, die wir hier nachvollziehen, auch höhere Kosten dann verursachen.
Abg. Gebhard Hoch:
Warum, Frau Regierungsrätin Willi, haben Sie Ihre Abklärungen, die Sie im Anschluss an die Juni-Landtagssitzung gemacht haben, mir nicht mitgeteilt, obwohl Sie das im Landtag versprochen haben? Dann war das eine ganz interessante Information, die Sie gegeben haben, nämlich die, dass wenn der LED sein Budget nicht ausschöpft, er die Differenz in das Stiftungsvermögen überträgt. Und im Brustton der Überzeugung sagen Sie, dass das so korrekt ist. Erklären Sie mir, Frau Regierungsrätin, auf welcher Rechtsgrundlage diese Praxis fusst?Dann zum Flüchtlingswesen, Herr Regierungschef: Ihre Ausführungen haben mich eigentlich eher bestärkt in der Annahme, dass die veranschlagten Kosten eher überdimensioniert sind. Zwar deshalb: Die Regierung geht von 700 Flüchtlingen aus am 1. Januar 2000. Jetzt, einen guten Monat davor, haben wir gemäss Ihren Aussagen 300 Flüchtlinge hier. Und Sie beantragen jetzt noch eine Erhöhung für u.a. Rückkehrhilfe. Ich frage mich, ob die Überlegungen der Regierung richtig sind, wenn jetzt im Moment nur 300 Flüchtlinge hier sind. Ich konzediere Ihnen, dass man nicht voraussehen kann, wie sich das entwickelt im kommenden Jahr. Trotzdem bin ich der Meinung, wenn Sie nicht eine Reduktion dieser Budgetposition vorschlagen, dass Sie dann eine sehr grosse Sicherheitsmarge eingerechnet haben.
Abg. Johannes Matt:
Ich komme nochmals zurück zu meiner Frage betreffend die Zusammenarbeit in Osteuropa. Ich möchte hier von der Frau Regierungsrätin, wenn Sie Zeit hat und Ihre Abklärungen im Hintergrund abgeschlossen hat, von Ihr wissen, wie hoch die Zahlungen für Personen sind, die an der IAP studieren. Ich möchte das betragsmässig wissen, und vor allem möchte ich die Entwicklung wissen vom letzten Jahr auf diesen Budgetbetrag. Also wie viel geben wir 1999 dafür aus, und wie viel werden wir im nächsten Jahr dafür ausgeben?
Abg. Alois Beck:
Nochmals zurück zum Thema Entwicklungszusammenarbeit. Die Frau Regierungsrätin hat schon diverse Male diese Vergleiche hier präsentiert, und wir kommen wieder auf dasselbe Problem zurück, dass man eben nicht Ungleiches mit Gleichem vergleichen soll. Es ist eben so, dass hier die Entwicklungszusammenarbeit im engeren Sinne angesprochen ist. Sie kommen dann immer wieder mit den humanitären Massnahmen und mit der Hilfe. Da ist es eben so - ich sage mal vereinfachend: Das sind Massnahmen zur Linderung der Not und das andere hat eben nichts mit dem zu tun, das sind dauerhafte Massnahmen der Zusammenarbeit im Bereiche der Finanzhilfe, technischen Hilfe usw. Und wenn man sich eben auch international vergleichen lassen will, muss man eben auf diese Massstäbe zurückgreifen, die hier gegeben werden, und das ist nun mal das BSP. Sie haben gesagt, Sie freuen sich, bis Sie stolz sagen können, in welcher Höhe des BSP die Regierung gewillt ist, in Sachen Entwicklungszusammenarbeit Beiträge zu liefern. Ich gehe davon aus, dass das BSP für das Land frühestens 2001 zur Verfügung steht. Hier stellt sich natürlich das Problem, dass wir dazwischen Wahlen haben. Und da gibt es vier Möglichkeiten, ob wir uns in diesem Hohen Hause noch gemeinsam darüber unterhalten können. Und eben das "gemeinsam" ist relativ gering dann. Aber wir werden sehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe auch noch eine Frage an die Regierung im Zusammenhang mit der Sozialen Wohlfahrt. Bei den Beiträgen nach Art. 24 des Sozialhilfegesetzes sehen wir aus der Aufstellung auf Seite 62, dass eine immerhin 40%-Steigerung im Jahr 2000 bei der Kontakt- und Beratungsstelle Alter stattfinden soll. Eine Erläuterung dazu gibt es nicht. Da würde mich doch interessieren, was denn dort vorgesehen ist, das eine so überproportionale Kostensteigerung erforderlich macht?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke. Zuerst noch einmal zu den Schweizer Zahlen, Herr Abg. Marco Ospelt. Ich habe gesagt, das sind Schätzungen, das ist intern, das ist versuchsweise, das ist so gut, wie wir das konnten. Die Zahlen habe ich Ihnen zuliebe einmal zusammentragen lassen. Sie sehen, wie ich Sie gern habe. Aber die helfen uns vielleicht ein bisschen, ein klareres Bild zu bekommen, aber Sie erheben überhaupt nicht den Anspruch jetzt auf Richtigkeit. Sie geben uns ein bisschen einen Anhaltspunkt. Bitte, legen Sie jetzt diese Zahlen auch nicht auf die Goldwaage. Sie haben mich gebeten, wir haben das versucht. Ich weiss selbst, dass das sehr bescheiden ist, das hilft uns auch nicht weiter. Wir wissen, die angestrebte Zielgrösse ist 0,7%. Alle UNO-Mitgliedsstaaten haben sich auf diese Zielgrösse verständigt, haben auch politisch zugesagt, diese Zielgrösse anzustreben, auch Liechtenstein hat das getan. Wenn wir unser BSP haben werden und ich das mit dem Abg. Alois Beck dann anschauen kann, können wir auch festlegen: Jetzt sind wir da, bis in wie viel Jahren werden wir auf 0,7% sein. Das ist eine Zielgrösse, die steht, die steht auch in zwei Jahren noch und alle Länder streben sie an, so auch wir. Dann zum Abg. Gebhard Hoch. Ich habe mich wahrscheinlich da missverständlich ausgedrückt, wohin die Mittel gehen, die übrig bleiben am Ende des Jahres. Sie gehen in die Stiftung, aber nicht ins Vermögen. Sie gehen in die Stiftung und werden als Fremdkapital ausgewiesen und werden dann an laufende Projekte, noch aus dem Vorjahr, die werden dann damit noch rückwirkend bezahlt. So geht das also. Also das ist jetzt wirklich finanzrechtlich abgeklärt. Dass ich Ihnen das nicht mitgeteilt habe, das bedauere ich sehr, weil ich habe noch am gleichen Tag mich bei der Stabsstelle Finanzen erkundigt. Ich wollte Ihnen das auch sagen, aber das ist wahrscheinlich dann auch untergegangen. Dann zur Frage wegen der IAP-Studenten: Das ist jedes Jahr derselbe Betrag. Das sind fünf Studenten aus Osteuropa, und das sind pro Student CHF 15'000. Der gleiche Betrag geht auch an die Universität Fribourg, auch für fünf Studenten aus Osteuropa. Das ist schon längere Jahre so. Man könnte jetzt das im Rechenschaftsbericht nachschauen, seit wie viel Jahren schon das so ist, und es ist auch für nächstes Jahr so vorgesehen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Zunächst zur Krankenkasse: Zur Darstellung auf Seite 58 - Krankenversicherung. Die Zahlen stimmen, wie sie bei diesem Konto und bei der Darstellung angegeben sind. Sie sind aber leider verkürzt dargestellt. Ich gebe gerne zu, dass wenn man das so liest, dass es nach einem Fehler aussieht. Was hier nicht erwähnt ist, ist, dass im Jahre 1999 1,1 Mio. Franken vorgesehen oder benötigt wurden, die an sich ins Jahr 1998 gehört hätten aufgrund verspäteter Abrechnung, aber in 1999 angefallen sind, sodass man eigentlich nicht von 24,5 Mio. Franken ausgehen muss, sondern die 10% Teuerung auf 23,4 Mio. Franken aufrechnen muss. Wenn man da 10% dazu zählt, dann kommt man auf die 25,8 Mio. Franken, wie sie im Text erwähnt sind, da die 3,4 Mio. Franken Prämienbefreiung dazu, gibt dann den Betrag von 29,2 Mio. Franken, wie er im Voranschlag beantragt ist. Die Platzverhältnisse sind immer etwas beengt. Man versucht, sich knapp in der Darlegung auszudrücken. Und da ist diese an sich notwendige Information, damit sich der Text erschliesst, auf der Strecke geblieben. Aber die Zahlen stimmen.Dann, Herr Abg. Marco Ospelt: Sie sind beim Versuch, mich aufs Glatteis zu führen, ausgeglitten. Ich habe nicht gesagt, dass die Prämien nicht steigen werden. Die Regierung legt die Prämien nicht fest. Wie sollen wir sagen können, ob die Prämien steigen, ich bin kein Prophet. Also bitte legen Sie mir nicht etwas in den Mund, was ich nicht gesagt habe. Und ich denke, ich habe sehr klar Ihrer Aussage widersprochen, dass die Kosten 16 Mio. Franken betragen werden. Und damit das im Protokoll wirklich eindeutig nachlesbar ist, diese Aussage ist nicht richtig, dass es 16 Mio. Franken sein werden. Wenn Sie argumentieren, die Prämien dürften nicht steigen, weil ja der Staat sich finanziell stärker engagiert, dann übersehen Sie, dass es so etwas wie medizinischen Fortschritt gibt. Erstaunlich, dass gerade Sie das übersehen. Sie wissen doch, dass die Behandlungsmöglichkeiten von Jahr zu Jahr besser werden, dass man im Gesundheitsbereich nicht nur problematische Kostensteigerungen kennt, sondern auch solche, die wohl begründet sind, weil man Krankheiten behandeln kann, vielleicht schon im nächsten Jahr, die heuer noch nicht behandelbar sind. Es kommen fast täglich neue, in der Regel teuere Medikamente auf den Markt, die wollen wir unseren Versicherten nicht vorenthalten. Das kann Teuerung auslösen. Also wir haben es nicht mit einem statischen System zu tun - insofern muss man das Bild der kommunizierenden Röhre sicher relativieren. Es erklärt nicht alles, aber es ist vielleicht hilfreich gewesen in dem Zusammenhang, in dem ich es bemüht habe. Also wir werden auch in Zukunft - das hat der Herr Regierungschef heute bereits einmal angesprochen - mit Kostenproblemen im Gesundheitswesen zu kämpfen haben wie jede hochentwickelte Gesellschaft. Wir glauben, dass wir mit der vom Landtag beschlossenen Reform gute Lösungsansätze gesetzlich fixiert haben, die helfen, dass die Kostenentwicklung gedämpft ist. Jetzt so tun, als wenn keine Kostensteigerungen mehr entstehen würden, wäre unredlich und die Gesundheitsreform daran zu messen, ob es jetzt nochmals Prämienerhöhungen in den kommenden Jahren gibt oder nicht, wäre auch unredlich. Das wissen Sie besser als jede andere Person. Dann die Nichtbetriebsunfallversicherung: Die Frage der Abg. Ingrid Hassler. Das ist in Überprüfung. Ich habe die Aufträge erteilt, dass das angeschaut wird. Aber es ist noch nicht so weit, dass wir hier bereits entsprechende Budgetauswirkungen berücksichtigen können.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Könnten Sie meine Frage noch beantworten, Herr Regierungschef-Stellvertreter, nach der drastischen Kostensteigerung bei der Alters-, Kontakt- und Beratungsstelle.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ja, das ist untergegangen, Herr Präsident. Das hängt zusammen mit dem Bericht und Antrag Nr. 122/1999, den der Landtag für die Dezember-Sitzung traktandiert hat und wo diese Mehrbelastung von 150'000 Franken, sind es glaube ich, begründet wird.
Regierungschef Mario Frick:
Zum Votum des Abg. Gebhard Hoch: Ich habe es jetzt noch einmal im Kopf durchgerechnet. Es sind einige Posten, wo es schwierig ist, etwas zu ändern. Betreuung Flüchtlingswesen, das hängt auch mit dem Personal zusammen. Da macht es merkwürdigerweise nicht so viel aus, wie viele Leute es wirklich sind. Es geht wirklich um die Position "Sozialhilfe für Flüchtlinge, Rückkehrhilfe". Da habe ich jetzt wirklich hin und her gerechnet. Es ist so, dass wir zuerst davon ausgegangen sind, dass ungefähr 500'000 Franken zurückgezahlt werden. Das wird sich reduzieren auf 250'000 Franken. Dann die Flugkosten, die doch ungefähr 100'000, 120'000 Franken ausmachen werden. Auf der anderen Seite ist sicherlich nicht mehr vom Schnitt von gegen 500 Personen auszugehen. Da haben Sie sicherlich einen Punkt. Ich denke, dass bei aller Vorsicht es angemessen ist - und ich stimme Ihnen da zu: Die Regierung ändert Ihren Antrag, dass wir wieder auf die 6 Mio. Franken zurückgehen, dass wir es bei denen belassen. Entsprechend wird dann die Position 590.452.00 - Beteiligungen der Gemeinden - angepasst. Das ist eine mathematische Angelegenheit. Ich glaube, den Automatismus darf die Stabsstelle Finanzen dann, wenn kein Abänderungsantrag seitens des Hohen Landtages kommt, entsprechend anpassen. Aber bei aller Vorsicht: Sie haben da einen Punkt. Wir würden hier mit der Erhöhung zu sehr auf die sichere Seite gehen. Es müsste so eigentlich klappen.
Abg. Marco Ospelt:
Herr Vizeregierungschef. Ich bin nicht gegen die berechtigten Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich, wie sollte ich auch. Aber ich bin für Transparenz. Ich lasse mich nicht gerne aufs Glatteis führen, ich auch nicht, genau so wenig, wie Sie. Und deshalb halte ich mich jetzt einmal ganz einfach an Ihre Zahlen, die Sie mir hier vorlegen. Sie sagen mir jetzt: Ja, diese 10% Teuerung, da sei man von einer falschen Zahl ausgegangen, weil im Voranschlag des Jahres 1999 seien gewisse Kosten mitenthalten, die eigentlich ins Jahr 1998 gehören. Nun, war die Rechnung 1998 ja auch schon 94,5 Mio. Franken. Und über die mutmassliche Rechnung für das Jahr 1999 - da haben Sie sich nicht ausgelassen. Vielleicht war es Zufall. Aber jedenfalls, wenn ich jetzt die Rechnung 1998 nehme und annehme, dass es seit 1998 wahrscheinlich nicht billiger geworden sein wird, mit diesen 24,5 Mio. Franken und dann diese 10% Teuerung dazu rechne, dann komme ich genau auf die Zahl, die Sie in Ihrer Erklärung aufführen. Sie hatten absolut genug Platz, um das auszuführen. Sie schreiben von einer 10%igen Teuerung, die einen Mehraufwand von 2,45 Mio. Franken auslöse. Punkt, fertig. Und wenn ich dann Ihre Zahlen zusammenzähle, dann komme ich für die Krankenkassen plus Teuerung, plus die Beiträge für die Kinder, die Sie mit 3,4 Mio. Franken angeben, auf 30,3 Mio. Franken. Pro Jahr geben Sie für Kinder 4,5 Mio. Franken aus nach Ihren Zahlen. Wenn ich das alles zusammenziehe plus die 2 Mio. Franken für den Anschub des Hausarztsystems plus die 3,5 Mio. Franken für die Prämienverbilligung, die Sie selber so ausweisen, dann komme ich auf 40 Mio. und ein "paar Zerquetschte". Und das sind halt in Gottes Namen 16 Mio. Franken mehr als bisher. Und da sind die Spitäler noch gar nicht mit eingerechnet.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort zum Titel Soziale Wohlfahrt noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Abg. Marco Ospelt. Ich habe den Eindruck, wenn wir Ihnen noch eine Viertelstunde zuhören, dann kostet die Reform der Regierung mehr als Ihre Krankenkasseninitiative gekostet hätte. Ich habe versucht zu erklären, dass nicht die Zahlen falsch sind, sondern dass nicht die ganze Berechnungsgrundlage dargelegt worden ist, dass aber auch das an den Zahlen nichts ändert. Wer Recht hat, werden wir wissen, wenn wir die Rechnung des nächsten Jahres behandeln werden, der dannzumalige Landtag mit der dannzumalig verantwortlichen Regierung. Der Versuch von Ihrer Seite, jetzt so zu tun, als wenn wir mit unserer Reform ohnehin fast so viel Geld ausgeben würden, als wenn man Ihre Initiative angenommen hätte, der muss scheitern. Zum einen stimmt das von den absoluten Zahlen her überhaupt nicht, und was Sie völlig unter den Tisch wischen, ist, dass wir ein Element eingeführt haben, das eine sozial orientierte, sozial differenzierte Prämienverbilligung gemacht wird. Es macht einen Riesenunterschied, ob man Geld einfach so verteilt für alle, wie es Ihre Initiative in grossem Ausmass vorsah, oder ob man es differenziert macht, wie das jetzt beschlossene Modell, wo man einerseits Familien berücksichtigt mit Prämienbefreiung für Kinder, andererseits Einkommensschwache mit dem Prämienverbilligungsmodell und drittens, in ein Hausarztmodell investiert, im Sinne einer Anschubfinanzierung, das kostensparend und effizient ist.
Abg. Helmut Konrad:
Wir müssen nicht noch einmal dieselbe Diskussion führen wie beim Krankenversicherungsgesetz. In Teilbereichen haben Sie Sozialaspekte berücksichtigt, aber in anderen auch wieder nicht. Kinder sind für alle - für Grossverdienende und für Wenigverdienende - prämienbefreit. Wir haben andere Ansätze gehabt, dieser Vergleich hinkt. Warten wir ab, wie es mit Ihrer Revision, mit dem revidierten Krankenversicherungsgesetz aussieht. Wir können dann einmal in ein, zwei, drei Jahren bilanzieren.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das war ein schönes Schlusswort für das Kapitel "Soziale Wohlfahrt". In ein, zwei, drei Jahren werden wir weiter sehen, welche Kostensteigerungen in der Sozialen Wohlfahrt dann auftreten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, kommen wir zu Titel 6 - Verkehr - mit den Untertiteln: Strassen und Brückenunterhalt, öffentlicher Verkehr, Postwertzeichenstelle, Postmuseum und Briefmarkengestaltung, Telekommunikation und First Link. Der Titel "Verkehr" steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke. Die Regierung erhöht das Konto 682.310.03 - Markenerstellung - um 75'000 Franken. Also die Regierung stellt diesen Antrag, und zwar, weil zwei neue Briefmarken noch im Jahr 2000 erscheinen sollen. Das wurde erst kurzfristig klar. Eine betrifft die neue Post. Die wollte zu ihrem Neuanfang eine schöne neue Marke. Die andere Marke betrifft 25 Jahre OSZE. Auch da ist Liechtenstein seit Beginn dabei und auch hier ist eine Marke sicher gerechtfertigt. Danke.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Die Regierung schafft mit der Kontonummer 650.318.03 - Beitrag Liechtenstein-Takt - ein neues Konto. Es soll mit 325'000 Franken dotiert werden. Ich denke, Sie haben schon genügend Informationen zum "Liechtenstein-Takt". Deshalb nur ganz kurz zu den Kosten. Sie setzen sich zusammen aus Beiträgen an die ÖBB, aus Beiträgen an die LBA für die Linienverstärkungen und die zusätzlichen Linien und auch für einen Betrag, um die Linie einzuführen. Das sind gewisse Werbemassnahmen.
Regierungschef Mario Frick:
Dann noch, um das abzuschliessen, Konto 681.301.00 - Gehälter Postwertzeichenstelle: Da gab es eine Umteilung einer Stelle von der Postwertzeichenstelle zur Landespolizei. Ich habe das entsprechende Gegenstück oder die entsprechende Gegenposition unter dem Titel 1 nennen können. Es wird entsprechend reduziert von 1,279 Mio. Franken auf 1,225 Mio. Franken und folgerichtig auch die Sozialbeiträge unter 681.303. Diese werden von 273'000 Franken auf 264'000 Franken reduziert.
Abg. Johannes Matt:
Eine Frage zum Konto 684.318.00 - Gutachten Experten - betreffend Telekommunikation. Hier möchte ich wissen, wie hoch die Kosten bei der mutmasslichen Rechnung sind und die 300'000 Franken, die für das nächste Jahr budgetiert werden, sollen die alle Expertenkosten im Zusammenhang mit der Telekommunikation beinhalten, oder sind irgendwo sonst auch noch Expertenhonorare, die dieses Thema betreffen, versteckt?
Abg. Gebhard Hoch:
Auf Seite 65 - Konto 650.363.00 - Beitrag an Liechtenstein Bus Anstalt: 11,652 Mio. Franken. Was beinhaltet dieser Betrag? Ist das das voraussichtliche Defizit der Liechtenstein Bus Anstalt, das damit abgegolten wird?Dann auf Seite 69 - Konto Nr. 684.318.02 - Standort Marketing: 250'000 Franken. Hier steht in den Erläuterungen: "Auch ist im Zuge der Investoren-Akquisition mit persönlichen Treffen mit möglichen Investoren in Vaduz zu rechnen". Was für Investoren sind das und was wollen die kaufen?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Zur Frage betreffend Liechtenstein Bus Anstalt, zu diesen 11,652 Mio. Franken. Die Regierung hat bereits einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtages verabschiedet: den Betriebsvoranschlag 2000 der Liechtenstein Bus Anstalt. Dieser ist auch auf die Dezember-Sitzung traktandiert. Dort ist die ganz genaue Kostenaufschlüsselung. Es sind also insgesamt Kosten von 14,85 Mio. Franken und es sind Einnahmen von 3,2 Mio. Franken. Die Differenz beträgt der Landesbeitrag von diesen 11,652 Mio. Franken, wie Sie richtig ausgeführt haben.
Regierungschef Mario Frick:
Konto 684.318 - Gutachten Experten: Im Jahre 1999 werden wir das entsprechende Konto voll ausnützen. Über dieses Konto wurde u.a. auch die Mobilausschreibung abgewickelt. Sie haben ja sicherlich zur Kenntnis nehmen können, dass die FIAK Europlattform AG, die Mobilcom Austria sowie die TELE 2 aus dieser Ausschreibung erfolgreich hervorgingen. Das wurde mit ausländischer Unterstützung durchgeführt, also mit einer entsprechenden Fachfirma, die schon in Österreich und, ich glaube, auch in Deutschland, wenn ich mich recht entsinne, bei Mobilausschreibungen mitgewirkt hat. Wir werden sogar wahrscheinlich noch einen kleinen Nachtrag einbringen müssen, aber das ist noch nicht ganz klar. Also das Konto wird es voll brauchen für das Jahr 1999. Dann war die Frage, ob die 300'000 Franken alles umfassen, was im Bereich "Gutachten Experten" gebraucht wird. Nein, nicht ganz. "Gutachten Experten" im Bereich Telekommunikation, das ist das, was von Amtes wegen gebraucht wird, wenn wir gewisse Aspekte weiterentwickeln oder wenn sich neue Chancen ergeben, die wir genauer anschauen müssen - ich nenne das Beispiel Satelliten-Telekommunikation etc. - kann es durchaus sein, dass wir etwas machen müssen, dass man dann noch zusätzliche Kosten aus dem allgemeinen Gutachten-Konto nehmen würde. Aber das ist jetzt nicht genau absehbar. Wir müssen da auch auf Chancen oder Fragen, die auf uns zukommen, die jetzt nicht absehbar sind, reagieren können. Ich denke aber, dass der absolute Löwenanteil hier drin ist. Dann zur Frage, was da zu verstehen ist, dass da persönlich Treffen notwendig sind und weswegen eben dann dieses "Reisespesen, Repräsentationen" auf 75'000 Franken angepasst werden muss. Ich glaube, das war die Frage. Habe ich das richtig verstanden, Herr Abg. Gebhard Hoch? Mir reicht ein Nicken oder ein Kopfschütteln.
Abg. Gebhard Hoch:
Nein, ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Mir geht es um diese 250'000 Franken "Standort-Marketing". Und da ist unten, auf Seite 70, in der Begründung von Investoren-Akquisition die Rede. Ich weiss eben nicht, was das Land verkauft. Will es mit Interessenten für das LTN oder weiss ich was, mit wem, verhandeln? Da hätte ich gerne Aufklärung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber diese Erläuterung betrifft das Konto 684.317.00: Reisespesen, Repräsentation.
Regierungschef Mario Frick:
Daher rührt ja auch mein Missverständnis. Ich kann vielleicht beide Bereiche abdecken. "Standort-Marketing" - das war schon heuer drin. Es geht dort darum, dass man aktiv auf die entsprechenden Unternehmungen zugehen muss, erklären muss, was passiert eigentlich in Liechtenstein? Welche Chancen hat man? Welche Möglichkeiten? Welches Potenzial ist gegeben? Wir haben dort mit der Firma EMC eine entsprechende Leistungsvereinbarung. Sie ist verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von erfolgreichen Akquisitionen zu machen. Erfolgreich sind sie dann, wenn die entsprechenden Konzessionen erteilt und entsprechende Business-Pläne abgeliefert wurden. Das ist für das Jahr 1999 erfolgreich gelungen. Auch für das Jahr 2000 kann man sagen, dass gute Kontakte in Aussicht stehen. Letztes Jahr war der Schwerpunkt vor allem auf Firmen, die den Hubbing-Aspekt im Zentrum hatten. "Hubbing" bedeutet, dass Firmen speziellen Verkehr über Liechtenstein abwickeln wollen, konkret über die Telenet. Die Telenet muss dann mit den entsprechenden Destinationen entsprechende Vereinbarungen über Tarife abmachen - das ist ein Hauptaspekt - und vor allem auch die entsprechenden Verkehrsströme leiten. Wir haben dort entsprechende Konzessionen erteilen können. Die Idee ist von diesen Firmen, dass Ende erstes Quartal sie die Dienste entsprechend aufnehmen wollen. Das auf jeden Fall gemäss deren Geschäftspläne. Dann haben wir auch Mehrwertdienste-Erbringer konzessionieren können, die ebenfalls im Jahre 2000 starten möchten. Der Akzent hat sich jetzt verschoben. Es hat erheblich Interessenten im Bereich Internet, die über Liechtenstein gerne Dienste abwickeln würden und im Bereich E-Commerce, also elektronische Handelsaspekte, die sehr interessant werden können. Es ist eine Richtlinie in der EU in Ausarbeitung, die dann auch in den EWR übernommen würde. Das würde Rechtssicherheit geben und wir hätten sehr gute Standort-Chancen aufgrund unserer liberalen Gesetzgebung in dem Bereich. Dort sind verschiedene Akquisitionsgespräche. Das im Bereich Standort-Marketing. Das Ganze muss aber auch durch das Amt für Telekommunikation unterstützt werden, das heisst, es braucht dann entsprechende Gespräche mit Interessenten. Wir haben beispielsweise auch verschiedene Anfragen betreffend Firmen, die von uns aus auch internationale Telefonie in Spezialbereichen machen möchten. Neuerdings auch vermehrt Zusatzanfragen betreffend Mobiltelefonie, wobei der Bereich an sich jetzt ja über die Ausschreibung abgedeckt ist. Und da muss auch das Amt für Kommunikation sich mit verschiedenen Unternehmungen treffen, Gespräche führen, zum Teil auch reisen. Das ist deren Auftrag. So stehen die beiden Konti "Reisespesen, Repräsentationen" und "Standort-Marketing" in Zusammenhang.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zum Titel "Verkehr" noch das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu Titel 7: Umwelt, Raumordnung: Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Bodenschutz, Abfall und Verdachtsflächen, Störfallvorsorge, Umweltgefährdende Stoffe, Amt für Umweltschutz, Gewässerverbauungen, Windschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Landesplanung. Der Titel "Umwelt, Raumordnung" steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Ich habe eine Frage zu Seite 75 - Kontonummer 770.318.03 - Konzepte und Planungen: In den Erläuterungen unten, auf Seite 76, heisst es, dass gemäss Art. 10 des Naturschutzgesetzes die Regierung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein Natur- und Landschaftsschutzkonzept erarbeitet. Und ganz am Schluss heisst es da: "Das im laufenden Jahr gestartete Projekt wird sich über eine Dauer von 10 bis 12 Jahren erstrecken". Es ist aber immer nur die Rede vom Konzept. Jetzt kann ich mir nicht gut vorstellen, dass die Konzeptphase sich auf diese Zeitdauer erstreckt. Ich möchte deshalb die Regierung um Ausführungen ersuchen, was sie hier genau plant, und ich nehme an, dann auch umsetzt.
Abg. Paul Vogt:
Ich stelle den Antrag, das Konto 770.365.02 - Beiträge an Projekte - um 30'000 Franken zu erhöhen, und zwar geht es mir hier um einen höheren Beitrag an den 2. Alpenreport, der von der CIPRA erstellt wird. Die CIPRA wurde im Landtag bisher sehr wohlwollend behandelt, weil man der Ansicht war, dass die CIPRA für die ganze Alpenregion von grosser Bedeutung ist und dass es auch für das Land Liechtenstein von grossem Vorteil ist, wenn die CIPRA hier ihren Standort hat. Der erste Alpenreport wurde durch eine liechtensteinische Stiftung im Wesentlichen mitsubventioniert und auch von der Regierung mit einem namhaften Betrag subventioniert. Der zweite Alpenreport ist noch nicht gesichert, was die Finanzierung anbelangt. Die Regierung möchte hier ihren Beitrag auf 10% der insgesamt auf 700'000 Franken geschätzten Kosten beschränken. Ich glaube, dass es Liechtenstein sehr gut anstehen würde, wenn man sich hier etwas nobler zeigen würde und den Betrag auf 100'000 Franken festsetzen würde.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das habe ich jetzt nicht verstanden, Herr Abg. Paul Vogt. Sie haben eine Erhöhung um 13'000 Franken beantragt.
Abg. Paul Vogt:
30'000 Franken.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann sind wir auf 140'000 Franken, statt auf 110'000 Franken.
Abg. Paul Vogt:
Richtig, ja. Der 2. Alpenreport soll mit 100'000 Franken unterstützt werden, wie das auch von der CIPRA beantragt wurde.
Abg. Helmut Konrad:
Ich hätte diesen Antrag auch gestellt, und ich möchte ihn ausdrücklich unterstützen, zumal ja auch in den Berichten und Anträgen an den Landtag 1998 und 1999 im Zusammenhang mit der Gewährung des Landesbeitrages von der Regierung immer darauf hingewiesen wurde, dass seitens des Landes über den Landesbeitrag hinaus auch konkrete Projektbeiträge gesprochen werden sollen, und beim Alpenreport handelt es sich um einen solchen. Ich denke auch, es ist ein sehr sinnvolles Projekt. Das hat ja die Regierung auch bestätigt. Ich möchte auch beliebt machen, dass man diese 30'000 Franken, diesen Betrag um diese 30'000 erhöht und dem Anliegen der CIPRA dann so entgegenkommt auf diese 100'000 Franken, die sie ihrerseits beantragt haben.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke. Ich kann diese zwei Anfragen so beantworten. Zuerst zum Konzept und Planungen, wie man über 10 Jahre planen könne: Hierbei handelt es sich um das sogenannte Natur- und Landschaftsschutzkonzept. Im Rahmen dieses Konzeptes ist vorgesehen, dass man die verschiedenen Biotope, die es bei uns im Land gibt, vernetzt. Das heisst, dass eine Gemeinde nach der anderen in diesem Sinne bearbeitet werden muss, das heisst, es ist notwendig, für jede einzelne Gemeinde dementsprechend ein Konzept zu erstellen. Deshalb auch der lange Zeitrahmen dieser Konzepte und Planungen, weil es nicht möglich ist, alles auf einmal zu erledigen.Dann zum zweiten Punkt - Beiträge an Projekte: Dazu ist zu sagen, dass es sicher so ist, dass es sehr viele unterstützungswürdige Projekte im Kulturbereich gibt, im Naturschutzbereich und in vielen weiteren Bereichen. Es ist notwendig, hier eine Abwägung zu finden. Ganz kurz noch zur Vorgeschichte: Der Abg. Helmut Konrad hat dazu einiges ausgeführt: Bisher wurde die CIPRA ja mit 150'000 Franken unterstützt. Die CIPRA hat Antrag gestellt auf Erhöhung auf 250'000 Franken. Die Regierung hat dann gesagt, dass sie vorsieht, 150'000 Franken Jahresbeitrag wie bisher, aber 100'000 Franken für Projekte, die sie durchführen. Also wären gemäss dem Vorgehen 250'000 Franken vorgesehen gewesen. Dies war auch der Antrag der CIPRA vor eineinhalb Jahren. Jetzt hat der Landtag mittlerweile den Jahresbeitrag auf 200'000 Franken erhöht. Die Regierung kommt der CIPRA hier mit diesem Projekt mit 70'000 Franken entgegen, das heisst also, jetzt hätten sie schon 270'000 Franken. Jetzt mit diesen zusätzlichen 30'000 Franken, dann wären wir auf 300'000 Franken. Ich sehe das auch ein bisschen als in dem Sinne - es wurde mir heute vorgeworfen als "Salamitaktik". Aber der ursprüngliche Antrag der CIPRA war auf 250'000 Franken. Und wir überschreiten den schon mit 20'000 Franken jetzt.
Abg. Helmut Konrad:
Ich denke, dass der Antrag der CIPRA damals auf diese 250'000 Franken in Bezug auf die Geschäftsstelle gestellt worden ist. Der Abg. Paul Vogt hat auf die Bedeutung der CIPRA hingewiesen. Sie ist die einzige internationale Organisation mit Sitz in Liechtenstein. Die CIPRA hat, denke ich, eine positive Ausstrahlung für Liechtenstein. Ich gehe davon aus und bin davon ausgegangen, dass diese Erhöhung des Beitrages für die Geschäftsstelle nichts mit den Projekten zu tun hat. Wenn man dort natürlich um 50'000 Franken erhöht hat im Wissen, dass das nachher um 50'000 Franken eine Reduktion bei den Projekten bringt, dann ist das ja faktisch keine Besserstellung der Finanzierung der Geschäftsstelle gewesen. Ich denke, dass man diese beiden Sachen nicht miteinander vermischen sollte, sondern dass der Landtag, so habe ich das aufgefasst, bewusst aus Anerkennung der Arbeit der CIPRA gegenüber diese Unterstützung der Geschäftsstelle als solche erhöht hat, ohne diese Mischrechnung mit den Projekten zu machen. Da zusätzlich ja diese Bekundung von Seiten der Regierung beide Male eigentlich geäussert wurde, dass man förderungswürdige Projekte unterstützen werde. Ich habe schon bedauert, dass man die Unterstützung der Sommerakademie auf kommendes Jahr ja gestrichen hat, also sie nicht mehr unterstützt. Umso mehr, denke ich, könnte man dem Anliegen der CIPRA entsprechend eben dieses Projekt "Alpenreport" um diese 30'000 Franken mehr unterstützen.
Abg. Marco Ospelt:
Ich habe ein paar Fragen zu den Budget-Posten auf Seite 71. Insbesondere betreffend das Konto 701, 702 und 705, nämlich die Untersuchungen und Beobachtungen in Bezug auf Verunreinigungen, Luftreinhaltung, Lärmschutz und Störfallvorsorge bzw. Kontrolle in Bezug auf umweltgefährdende Stoffe. Gerade in der Luftreinhaltung - das wurde während dieser Landtagssitzung schon einmal ausgeführt - da kontrolliert die Regierung fleissig, stellt fleissig fest, dass Schadstoffkonzentrationen überschritten werden, und es geschieht eigentlich dann nichts in der Folge davon. Hier ist zwar ein Massnahmenplan ausgeführt. Es würde mich gerne interessieren, was da für Massnahmen vorgesehen sind oder was das für ein Massnahmenplan sein soll bei der Luftreinhaltung? Ich habe aber auch Fragen zum Lärmschutz, nämlich die Summe ist ja nicht sehr gross, die hier eingesetzt wird zur Kontrolle in Bezug auf den Lärmschutz, aber es würde mich interessieren: Gibt es da Erkenntnisse? Wie ist die Lärmbelastung im Land? Was gedenkt die Regierung zu tun gegen Lärmbelastungen, und dann vor allem auch Risikoanalysen im Zusammenhang mit umweltgefährdenden Stoffen. Im Ausland gibt es immer wieder Erkenntnisse über zum Beispiel Bauten, die umweltgefährdende Stoffe enthalten und die ihre Bewohner durch solche umweltgefährdende Stoffe belasten. Wir haben hier Beträge für Risikoanalysen. Es betrifft offenbar vor allem Betriebe, aber auch dort gibt es - mindestens im Ausland - immer wieder Probleme im Zusammenhang mit umweltgefährdenden Stoffen, die in diesen Betrieben Verwendung finden. Mich würde interessieren: Wie sieht das in Liechtenstein aus? Eigentlich müsste es ja bei uns genauso häufig vorkommen, wie zum Beispiel in der Schweiz. Wenn ja: Was unternimmt die Regierung? Wenn nein: Warum denkt die Regierung, haben wir weniger Störfälle als zum Beispiel die benachbarte Schweiz?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu von der Regierung das Wort gewünscht?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Es ist richtig, dass hier in verschiedenen Bereichen des Umweltschutzes Kontrollen und Untersuchungen notwendig sind. Es ist auch notwendig, dass daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen werden. Bei jedem Konto handelt es sich im Prinzip um andere Sachverhalte und dementsprechend muss etwas ausgeholt werden. Was die Luftreinhaltung betrifft: Wir haben ja schon gesehen, auch bei der Interpellationsbeantwortung ist ja die Statistik geliefert worden: Es ist notwendig, daraus die Schlussfolgerungen zu ziehen. Wir haben vor wenigen Wochen ein praktisch neues Luftreinhaltegesetz in die Vernehmlassung geschickt. Weiters ist eine Arbeitsgruppe tätig, um zu sehen, was im Bereich des Verkehrs auch notwendig sein wird, um hier die entsprechenden Massnahmen zu setzen. Ich denke auch an die Umsetzungen im Rahmen der Energieabgaben in der Schweiz oder der VOC-Gesetzgebung oder Verordnungen. Das heisst also: Wir sind einerseits dabei, diese Erhebungen zu machen und andererseits aber auch, die Massnahmen in die Wege zu leiten, wobei bei bestimmten Fällen, insbesondere beim Ozon, es natürlich ein abgestimmtes Verhalten notwendig macht. Dies wird durchgeführt. Was den Lärmschutz betrifft: Hier wird im Ressort ein Lärmschutzgesetz erarbeitet. Ursprünglich war vorgesehen, das auch zum Teil durch externe Stellen durchführen zu lassen, weil wir die entsprechende Kapazität im Amt für Umweltschutz nicht hatten. Jedoch hat der Landtag auch zugestimmt, dass im Amt für Umweltschutz befristet hier eine Stelle geschaffen wird, um hier eben in der Gesetzgebung die entsprechende Unterstützung zu geben. Deshalb ist auch hier eine Reduktion der Kosten zu sehen, weil eben eine Verlagerung hier stattfindet. Wir haben noch kein Lärmschutzgesetz. Wir sind aber dabei, dies zu erarbeiten, und führen jetzt momentan nur Kontrollen durch, wenn Beschwerden von der Bevölkerung kommen. Aber wir haben noch keine gesetzliche Grundlage, was das Lärmschutzgesetz anbelangt. Wir haben wohl andere Möglichkeiten, wenn die Störung wirklich zu gross wird. Dann die Untersuchungen betreffend Risikoanalyse wurden noch angesprochen im Zusammenhang mit der Störfallvorsorge. Da haben wir die entsprechenden Verordnungen auch dieses Jahr in Kraft gesetzt. Und wie auch unten ausgeführt ist, auf Seite 72, müssen die entsprechenden Betriebe Kurzberichte und Risikoermittlungen liefern. Aber diese müssen dann auch beurteilt werden. In diesem Zusammenhang fallen auch Expertenkosten an. Das sind also diese Kosten, die aber zum Teil weiterverrechnet werden. Was auch noch aufscheint in diesem Konto sind die Untersuchungen, die im Zusammenhang mit den Tankanlagen laufen. Das war auch eine sehr grosse Arbeit, die zu leisten war, um alle Tankstellen des Landes entsprechend zu kontrollieren, ob sie den Umsetzungsverpflichtungen auch nachgekommen sind. Man muss diese Untersuchungen einerseits als Kontrollmöglichkeit sehen, andererseits auch als Grundlagenerarbeitung für zukünftige Massnahmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich hätte noch eine Frage, Herr Regierungsrat, bevor da abgestimmt wird über den Antrag des Abg. Paul Vogt. Das Konto 770.365.02 - Beiträge an Projekte - lautet ja jetzt auf 110'000 Franken. Wie wir aus den Erläuterungen sehen, sind davon offenbar 70'000 Franken für diesen 2. Alpenreport vorgesehen. Mich würde interessieren, für was die restlichen 40'000 Franken sind?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Die restlichen 40'000 Franken waren oder sind vorgesehen für die Erarbeitung des Verkehrsprotokolls im Rahmen der Alpenkonvention. Es ist noch nicht klar, dass im Jahre 2000 keine Sitzung mehr stattfinden wird. Wir hoffen es, dass keine mehr notwendig sein wird.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zum Titel "Umwelt/Raumordnung"? Das ist nicht der Fall, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Paul Vogt, Konto 770.365.02 - Beiträge an Projekte - um 30'000 Franken auf 140'000 Franken zu erhöhen, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 8 - Volkswirtschaft - mit den Untertiteln: Landwirtschaftsamt, Berg- und Alpwirtschaft, Direktzahlungen, Preis- und Absatzsicherung, Tierzucht, Pflanzenproduktion, Amt für Wald, Natur und Landschaft, Waldwirtschaft, Holzbearbeitung, Forstpflanzgarten Unterau, Jagd, Fischerei, Fremdenverkehrszentrale, Amt für Volkswirtschaft, Amt für Zollwesen und Energiefachstelle. Der Titel "Volkswirtschaft" steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Wie angekündigt, sollen beim Konto 840.365.00 - Beiträge für Wirtschaftsförderung - 300'000 Franken dazugegeben werden wegen der bereits ausgeführten verspäteten Inkrafttretung des Arbeitsvermittlungsgesetzes. Zudem soll eine weitere Erhöhung um 220'000 Franken gemacht werden mit Blick auf die von der Regierung beschlossene stärkere Unterstützung der Gewerbekammer und der Weiterbildungsmassnahmen. Der entsprechende Bericht und Antrag ist dem Landtag bereits zugegangen, und das Geschäft ist für den Dezember-Landtag traktandiert worden, womit sich eine Erhöhung dieses Kontos um 520'000 Franken ergibt, was ein Total von 1,32 Mio. Franken macht.
Abg. Alois Beck:
Ich habe zwei Fragen zu Seite 87: Die erste Frage betrifft die Kontonummer 840.318. 05 - Statistische Erhebungen: Es wird in den Erläuterungen angeführt, dass im Jahre 2000 eine Volkszählung durchgeführt wird. Ich habe hierzu in diesem Frühjahr, glaube ich war es, eine Kleine Anfrage gestellt. Die Regierung konnte zu den aufgeworfenen Fragen zu diesem Zeitpunkt noch keine genaueren Angaben machen. Deshalb möchte ich sie hier wiederholen:Es ist ja so, dass wir im Gleichschritt mit der Schweiz diese Volkszählung durchführen. So jedenfalls nehme ich das an, dass auch die entsprechenden EDV-Auswertungen in der Schweiz erfolgen. Wie ich gelesen habe, wird in der Schweiz ab dieses Mal versucht, gewisse Angaben nicht mehr direkt per Fragebogen zu erfahren, sondern dass man probiert, jetzt langsam auch auf die bestehenden Daten zurückzugreifen, beispielsweise Gemeinderegister. Hier möchte ich Sie fragen als Vertreter der Regierung: Ist das ähnliche Vorgehen wie in der Schweiz von der Regierung aus geplant? Sind auch die entsprechenden Arbeiten, wenn das so ist bei den Gemeinden usw., auf einem einheitlichen Stand, dass das auch administrativ dann gut bewältigt werden kann?Dann die zweite Frage betrifft das Konto 840.431.01 - Verwaltungsgebühren. Hier heisst es: "Höhere Erträge aus den Gebühren für die Versicherungsaufsicht". Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen auf Seite 21 verweisen. Hier geht es um die Aufsichtsgebühren bei den Banken. Da war es ja so, dass der Staatsgerichtshof einzelne Bestimmungen der entsprechenden Gebührenverordnung als gesetzes- und verfassungswidrig aufgehoben hat. Es wurde dann eine neue Finanzierung auf die Beine gestellt. Ich möchte jetzt fragen, ob bei den Versicherungsaufsichtsgebühren ein - wie hiess es da - ein gesetzes- und verfassungskonformes Modell gewählt wurde, oder entspricht das in etwa dem anderen? Ist hier noch Anpassungsbedarf?
Abg. Ingrid Hassler:
Auf Seite 88, die Erklärungen zum Konto "Beiträge für Wirtschaftsförderung": Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage: Was kann man sich für wirtschaftspolitische und wirtschaftsfördernde Massnahmen vorstellen in der Pauschale von 200'000 Franken?Und die zweite Frage: Die Bemerkung zum Erhöhungsantrag um 300'000 Franken für die privaten Stellenvermittlungskosten: Was heisst dort "zeitliche Verschiebung"? Ich denke, dass wir das Gesetz über die Arbeitsvermittlung, das ja dann diese Kosten der Arbeitslosenversicherung "aufhalsen" sollte, doch im Jahr 2000 verabschieden. Was bedeutet 300'000 Franken in diesem Konto?
Abg. Paul Vogt:
Ich habe eine Frage zum Konto 811.362.01 - Beiträge an die Besoldung der Gemeindeförster. Dafür sind 300'000 Franken vorgesehen. Meines Erachtens ist es systemwidrig, wenn der Staat Beiträge an die Besoldung von Gemeindepersonal ausrichtet. Deshalb zuerst meine Frage an die Regierung: Sind diese Beiträge im Gesetz verankert? Wenn nicht, dann möchte ich den Antrag stellen, diese Beiträge zu streichen. Wenn sie aber gesetzlich verankert sind, dann möchte ich wissen, ob diese Beiträge nach wie vor Sinn machen nach Meinung der Regierung?Dann habe ich noch eine Frage zum Konto 840.367.00 auf Seite 87: Beiträge an Vereinigungen beim Amt für Volkswirtschaft. Hier wird der Betrag um 50'000 Franken erhöht. Was sind das für Vereinigungen? Wieso diese Zunahme?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich kann zur ersten Frage des Abg. Paul Vogt die Antwort geben: Besoldung der Gemeindeförster. Es ist im Gesetz, in Art. 41 des Waldgesetzes vorgesehen, dass sich das Land an den Kosten der Gemeindeförster beteiligt. Es macht auch durchaus Sinn, dass sich das Land dabei beteiligt, weil doch die ganze Koordination vom Land wahrgenommen wird. Ich denke an die Waldfunktionen-Kartierung, die erstellt wurde und die doch Einfluss hat auf die gesamte Waldwirtschaft einer Gemeinde. Das Waldgesetz ist noch nicht so alt. Es wurde damals als zielführend angesehen und ich denke, es macht auch in der Zukunft noch Sinn.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Was die Volkszählung angeht, so liegt die Vorbereitung und Planung der Volkszählung beim Amt für Volkswirtschaft. Die Regierung ist nicht über Details dieser Planung zurzeit orientiert. Wir werden sicher vom Amt für Volkswirtschaft rechtzeitig die entsprechenden konzeptionellen Vorschläge bekommen. Die Durchführung der Volkszählung wird ja erst in der zweiten Hälfte des Jahres stattfinden, sodass das Amt für Volkswirtschaft im Moment noch in dieser konzeptionellen Phase ist. Klar ist, dass man sich so nah wie möglich und sinnvoll an die schweizerischen Vorgaben und das schweizerische Vorgehen hält, um die Kosten tief zu halten. Man braucht nicht das Rad noch einmal zu erfinden. Was die Verwaltungsgebühren bei der Versicherungsaufsicht angeht, gehe ich davon aus, dass die Rechtsgrundlagen beim Versicherungsaufsichtsgesetz, das ein sehr junges Gesetz ist, eindeutig und klar sind und auch verfassungskonform. Im Vornhinein das mit Sicherheit sagen zu können, ist kaum möglich, weil bekanntlich Juristen dazu neigen, unterschiedliche Rechtsmeinungen zu haben. Da möchte ich Richter nicht ausnehmen. Aber wir gehen davon aus, dass der Landtag ein Gesetz beschlossen hat, das verfassungskonform ist, und dass die Regierung eine Verordnung über die Gebühren erlassen hat, die gesetzes- und verfassungskonform ist. Mir sind jedenfalls keine Schwierigkeiten bekannt, wie sie im Bankenbereich mit den Gebühren aufgetreten sind.Dann wurde bei der Wirtschaftsförderung gefragt, was mit dieser zeitlichen Verschiebung gemeint ist? Ich habe versucht, das bereits zu erläutern bei der Begründung zu einem vorhergehenden Konto, nämlich 530.363.00. Das Arbeitsvermittlungsgesetz kann nicht im Dezember-Landtag behandelt werden, weil die Stellungnahme noch nicht fertig ist und die Traktandenliste in der Zwischenzeit ja bereits beschlossen ist, sodass sich das Inkrafttreten des AVG verschiebt. Damit verschiebt sich auch das Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage, die vorsieht, dass die Arbeitslosenversicherungskasse für die Tragung der Kosten aus dem Beizug privater Vermittler aufkommt. Deshalb diese Erhöhung um 300'000 Franken. Es ist seit vielen Jahren so, dass beim Konto "Wirtschaftsförderung" ein Pauschalbetrag in der Grössenordnung, wie wir jetzt vorschlagen, um 200'000 Franken, vorgesehen ist, der im Vornhinein nicht genau im Detail belegt werden kann, für was man das braucht. Das ist eine gewisse Flexibilität, die wir in diesem Bereich haben, weil bei der Rechnung wir dann sehr genau sagen können, was damit geschehen ist. Das ist gewissermassen ein "Puffer", sei dies, dass man für Umschulungsmassnahmen mehr Geld braucht, als die 357'000 Franken, die hier drin sind, sei es, dass sinnvolle Projekte im Laufe des Jahres entstehen, die man fördern kann. Das können Beiträge an neu entstehende Vereinigungen sein oder andere Massnahmen, die mit dem Gesetz über die Wirtschaftsförderung, oder mit der Idee der Wirtschaftsförderung - muss ich sagen - im Einklang stehen. Wir denken, dass es sinnvoll ist, diesen Betrag auch im kommenden Jahr zu budgetieren, um diese Flexibilität zu haben. Dann noch, was die Beiträge an Vereinigungen angeht: Diese 50'000 Franken sind für eine Vereinigung MISOC vorgesehen. Ich muss aber gestehen, ich bin im Moment nicht in der Lage, Ihnen zu sagen, was das für eine Vereinigung ist. Ich verfüge über die Bezeichnung. Ich könnte mir vorstellen, dass das eine Abkürzung ist, aber ich muss diese Information nachreichen.
Abg. Alois Beck:
Nochmals ein Wort zu diesen Gebühren bei der Versicherungsaufsicht: Wenn ich mich recht entsinne - aber Sie können mich da gerne korrigieren - wurde das entsprechende Gesetz, das Versicherungsaufsichtgesetz im Jahre 1996 verabschiedet und die Verordnung - glaube ich - im Jahre 1997. Und die von mir angesprochene, auf Seite 22 zitierte Staatsgerichtshofentscheidung bei der Gebührenverordnung im Bankenbereich, die ist relativ jüngeren Datums. Ich weiss nicht, ob sie noch in diesem Jahr - aber sicher nicht älter als aus dem Jahre 1998. Also konnte man zum Zeitpunkt der Erarbeitung des entsprechenden Versicherungsaufsichtgesetzes noch nichts von dem wissen. Aber es ist, glaube ich, am besten, wenn Sie diese Materie einmal anschauen und bei späterer Gelegenheit berichten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Auf das Gesetz kommt es sicher nicht an, Herr Abg. Alois Beck, denn bei diesen Staatsgerichtshofentscheiden über solche Verwaltungsgebühren geht es nicht um die gesetzliche Grundlage, sondern es geht darum, dass solche Gebühren "Aufwand angemessen" sein müssen. Das heisst, wenn eine Behörde eine Tätigkeit auszuüben hat, die, sagen wir einmal, die Behörde eine Viertelstunde in Anspruch nimmt, kann dafür in einer Regierungsverordnung, auch wenn die Regierung korrekt in einem Gesetz grundsätzlich die Ermächtigung zum Erlass einer Gebührenverordnung erhalten hat, nicht eine völlig unangemessene Gebühr vorgeschrieben werden, zum Beispiel 10'000 Franken für eine Viertelstunde, um jetzt nur ein Beispiel zu sagen. Wie das bei der Gebührenverordnung zum Versicherungsaufsichtgesetz ist, weiss ich nicht. Aber ich glaube, das ist das einzige Kriterium, auf das es ankommt.
Abg. Alois Beck:
Ich stimme mit Ihnen überein, dass es beim Gesetz so ist. Ich habe mich nur auf die Aussage des Herrn Regierungschef-Stellvertreters bezogen, dass er gesagt hat, der Landtag würde ja wohl nicht solch eine Sache im damaligen Gesetz oder Verordnung vorgeschlagen haben. Das war ein bisschen eine undifferenzierte Antwort. Ich habe mich nur darauf bezogen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu Titel 8 - Volkswirtschaft? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zu Titel 9 - Finanzen/Steuern - mit den Untertiteln: Landessteuern, Eidgenössische Abgaben, Steueranteile an Finanzausgleich, Vermögens- und Schuldenverwaltung, Liegenschaften des Finanzvermögens, Zölle, Abschreibungen Finanzvermögen, Mindestabschreibungen, Zusatzabschreibungen, Wertberichtigungen, Einlagen in Spezialfinanzierungen und Entnahmen aus Spezialfinanzierungen. Der Titel Finanzen/Steuern steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Beim Konto 992.331.07 - EDV-Anlagen - muss die Mindestabschreibung erhöht werden in Bezugnahme auf die Investition Projekt "Schulnetz 2000", die ja später an diesem Abend sicher noch diskutiert wird. Das würde bedeuten, dass die Position von 5'148'000 Franken auf 5'456'000 Franken erhöht würde. Es ist ja so, dass 75% der jeweiligen Investition sofort abgeschrieben wird.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich wollte genau das Gleiche sagen, weil es das Projekt "Schulnetz 2000" betrifft und ich auch einigermassen dafür zuständig bin.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich hoffe, dass wir im Zuge der Diskussion nicht noch Kompetenzstreitigkeiten innerhalb der Regierung austragen müssen.
Abg. Gebhard Hoch:
Seite 93 - Konto 940.318.00 - Bankspesen/Vermögensverwaltungskosten: 5'144'000 Franken. In den Erläuterungen unten, auf Seite 94, heisst es: "Diese Kosten setzen sich bei den Banken aus einer sog. "Flat Fee" zusammen, deren Höhe sich einerseits am verwalteten Vermögen, andererseits am Zielerreichungsgrad bemisst". Ich interpretiere das so, dass einzelne Banken in ihrer Kommission eine Erfolgskomponente eingebaut haben. Dann kann man aber nicht mehr von einer "Flat Fee" sprechen. Wie ist nun diese Kommissionsgestaltung effektiv?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu das Wort gewünscht?
Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Sie haben Recht, es ist keine reine "Flat Fee", sondern in Abhängigkeit des erzielten Erfolges, und zwar: Wenn jemand voll auf der Linie der strategischen Anlagealokation ist, also das heisst, dass er den Markterfolg voll erbringt, was der Markt theoretisch bringen würde, und zwar abzüglich Spesen etc., was eine sehr hohe Anforderung ist, dann kann es ein kleines Plus geben. Ich habe die "Flat Fees" nicht mehr in ihrer Abstufung genau im Kopf, aber es ist so, dass beispielsweise, wenn eine Bank mit einem entsprechend hohen Anlagevolumen 0,35 als "Flat Fee" hat, kann es bis 0,40, also 0,05% mehr geben. Das heisst, dass der Aspekt der "Flat Fee" absolut überwiegt, aber eben diese Möglichkeit gegeben ist. Die Erfahrung bis dato war, dass es sehr sehr schwierig ist, dieses Optimum zu erreichen. Also, wenn man das jetzt in der Retrospektive anschaut.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zum Titel "Finanzen/Steuern"? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann haben wir die laufende Rechnung behandelt. -ooOoo-
INVESTITIONSRECHNUNG:
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Investitionsrechnung. Auch hier wird auf dieselbe Art und Weise aufgerufen. Titel 0 - Allgemeine Verwaltung - mit den Untertiteln: Landtag, Regierung, nicht aufteilbare Aufgaben und Allgemeine Verwaltung. Wird dazu das Wort gewünscht? Der Titel steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Aufgrund unserer Debatte im nichtöffentlichen Landtag stelle ich den Antrag, das Konto 011.506.01 - Datenverarbeitung Landtagssekretariat - auf CHF 290'000 zu erhöhen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab.
Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung. Es ist die Frage aufgetaucht, "um" oder "auf" CHF 290'000. Es ist "auf" CHF 290'000, weil ein grosser Teil der Investition schon im jetzigen Betrag enthalten ist. Nur war der zu tief angesetzt. Danke.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, das geht ja auch aus dem Bericht der Arbeitsgruppe hervor. Wer mit dem Antrag des Abg. Rudolf Lampert, Konto 011.506.01 - Datenverarbeitung Landtagssekretariat - um 32'000 Franken auf neu 290'000 Franken zu erhöhen, einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird sonst zum Titel "Allgemeine Verwaltung" der Investitionsrechnung das Wort gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zum Titel 1 - Öffentliche Sicherheit - mit den Untertiteln: Landespolizei, Landgericht und Amt für Zivilschutz. Der Titel "Öffentliche Sicherheit" steht zur Diskussion: Sie wird nicht gewünscht.Wir kommen zu Titel 2 - Bildungswesen - mit den Untertiteln: Ober- und Realschule Eschen, Schulausstattungen und Weiterbildung. Der Titel "Bildungswesen" steht zur Diskussion.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Gemäss Liste, die Sie auch vor sich haben, ändern wir Position 219.506.08 neu auf CHF 1,502 Mio.
Abg. Ingrid Hassler:
Zum gleichen Konto möchte ich keine langen Ausführungen mehr machen. Wir haben vorher schon darüber gesprochen. Dieser Erhöhungsantrag von 410'000 Franken ist weitestgehend ungeklärt. Ich weiss zum Beispiel nicht, ob es ein einmaliger Betrag ist für das Jahr 2000, wie die Folgekosten sind usw. Im Zusammenhang mit den weiteren, offenen Fragen des Gesamtprojektes beantrage ich, den Betrag von 792'000 Franken im Budget 2000 unter dieser Position gesamthaft vorzusehen zur Fortführung des Projektes. Die weiteren Gelder sollen erst - also inklusive dem Projekt "Schulnetz 2000" - sollen erst mittels einem Bericht und Antrag unter Einschluss eines allfälligen Nachtragskredites gewährt werden. Wir haben uns vorgestellt, dass folgende Punkte geklärt werden müssen resp. darüber zu informieren ist: Es ist der Zeitplan und Ablauf der Umsetzung des Gesamtprojektes, der Aufwand des Gesamtprojektes, und nicht nur für zwei Drittel der Weiterführenden Schulen inklusive den Kosten der Arbeitsstelle und die Entlastungskosten der Super-User, dann die Supportkosten anderer Ämter oder Einrichtungen, die jährlichen Folgekosten inklusive Personal für ca. drei Jahre, die Kosten für Räume, Umnutzung, Installation und Verkabelung, das ganze Projekt "Schulnetz 2000" inklusive Folgekosten und den Sponsoring-Beiträgen, die erwähnt wurden, und vor allem auch das Abklären über die Einbindung des Primarschulbereichs in dieses Projekt. Es geht ganz einfach um die Gesamtkosten, um die absehbaren Folgen dieses Projektes. Ich habe mir überlegt, wenn schon ein Lehrer wie der Abg. Lorenz Heeb von der Vorstellung ausgeht, dass dem Landtag selbstverständlich noch ein Bericht und Antrag zugeht und die Budgetierung so weit eigentlich ein gesperrter Kredit sei, dann sollte doch diesem Antrag der Finanzkommission entsprochen werden können. Ich bitte um Unterstützung, dass wir diese Unterlagen zu diesem Projekt bekommen. Wir haben uns bemüht, sorgfältige Abklärungen zu treffen.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich möchte nicht wiederholen, was ich schon beim entsprechenden Konto bei den "Laufenden Ausgaben" erwähnt habe. Wir werden einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtages verabschieden. Wir werden diesen Bericht und Antrag auf den März-Landtag des nächsten Jahres terminieren. Wir werden alle Fragen, die Sie anlässlich der Finanzkommissionssitzung oder auch jetzt anlässlich dieser Landtagsdebatte hier aufgeworfen haben, beantworten. Aber wir halten an diesem Antrag fest.
Abg. Lorenz Heeb:
Ich möchte nochmals dazu ausführen, dass ich unter diesen Umständen selbstverständlich den Regierungsantrag unterstützen werde, diesen Beitrag zu erhöhen, weil eben ein Bericht und Antrag folgen wird. Und dann wird wirklich der Landtag ausführlich informiert werden. Ich denke, wie ich mich auch zwischenzeitlich unterhalten habe mit Mitgliedern der Finanzkommision, ist das durchaus in ihrem Sinne.
Abg. Ingrid Hassler:
Wenn es sich um einen gesperrten Kredit handelt, solange dieser Bericht und Antrag nicht genehmigt ist, bin ich damit einverstanden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe doch noch eine Frage. Wir können hier nicht einen gesperrten Kredit entscheiden in diesem Budget. Es ist ja automatisch in sich gegeben, dass ohne einen Antrag der Regierung, ohne einen Beschluss des Landtages, hier keine Mittel freigegeben werden. Ich sehe jetzt eigentlich nicht den Unterschied. Im Prinzip entspricht es in der Praxis einem gesperrten Kredit. Aber ich weiss jetzt nicht, was wir hier anderes entscheiden sollen. Wir können nicht einen gesperrten Kredit entscheiden in einem Budget. Ich weiss nicht, wie das gehen soll.
Abg. Johannes Matt:
Ich glaube, wenn man die Arbeit der Finanzkommission ernst nimmt, wenn man die intensiven Bemühungen sieht, die wir unternommen haben, um "Licht in dieses Dunkel" zu bringen und die Zukunftsaussichten und vor allem die Realisierbarkeit dieses Konzeptes zu überprüfen, dann müssen wir davon ausgehen, dass ich, als Mitglied der Finanzkommission, dieser Erhöhung nicht zustimmen kann. Ich will, dass das Konzept vorliegt, wieder in die Finanzkommission kommt und man dann das grundsätzliche "Ja" sagen kann. Ansonsten sind wirklich in Zukunft alle Arbeiten, die wir machen, nicht zu gebrauchen. Denn wir können uns doch nicht mit diesem Projekt befassen in der Finanzkommission und Stunden damit verbraten. Und jetzt wird das einfach alles stillschweigend genehmigt, wenn wir diese Erhöhung akzeptieren. Dann sehe ich eigentlich die Arbeit von unserer Seite aus wirklich als nutzlos an.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Die Arbeit der Finanzkommission ist sicher nicht nutzlos gewesen, sondern Sie haben verschiedene Fragen aufgeworfen, und diese Fragen werden wir selbstverständlich in diesem Bericht beantworten. Aber ich habe schon gesagt: Am grundsätzlichen Konzept gibt es keine Änderungen. Es ist nur ein beschleunigter Prozess. Im Prinzip hat man das im Bericht und Antrag vor den Sommerferien beschlossen. Und jetzt ist es auf guten Boden gefallen, alle sind motiviert, das soll man schneller durchziehen. Und jetzt sind wir halt jetzt schon vor dem Landtag und haben diesen Antrag gestellt auf diese Erhöhung.
Abg. Alois Beck:
Wenn wir den Bericht Nr. 109 der Regierung hernehmen, so haben wir auf Seite 39 sog. "Gesperrte Kredite". Hier werden Sachen aufgezeigt, beispielsweise Subventionen an Privatschulen, Theater am Kirchplatz usw. Und unten heisst es: "Die Regierung hat dem Landtag schon entsprechende Vorlagen unterbreitet oder wird dies noch tun". Ich gehe davon aus, dass zur Sprechung dieses Betrages auch so ein Bericht erforderlich ist. Und dann glaube ich, könnte man, ohne irgendjemandem hier weh zu tun, diese Vorgangsweise wählen, dass dann im Zuge des Berichtes das aufgeführt wird. Ich glaube auch, dass die Finanzkommission hier sicher nicht nutzlose Arbeit gemacht hat, sondern die Regierung weiss, was sie dann im Bericht zu berichten hat. Ich gehe auch davon aus, dass der Betrag, wenn man dann den Bericht vor sich hat, das Konzept sieht, kritisch unter die Lupe genommen wird. Wir haben ja vermutlich auch schon andere Beträge dann im Voranschlag gehabt, als dann effektiv bei der Rechnung enthalten war. Ich sehe das ganz pragmatisch. Die Frage ist höchstens noch: Muss im Sinne dieser Ausführungen auf Seite 39 die Regierung hier so einen Bericht vorlegen? Und wenn das in dem Sinne zwingend der Fall ist, gibt es hier, glaube ich, keine grossen Missverständnisse mehr. Das ist meine Meinung.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte nur einen kurzen Satz vorlesen aus dem Bericht vom April, wo es um den Ausrüstungsplan für die Weiterführenden Schulen geht. Dort steht: "In einem ersten Schritt werden alle Schulhäuser kurzfristig mit einem komplett eingerichteten Computer-Raum - 13 bis 15 Geräte - ausgestattet. In Punkt 3: "Ebenfalls zu prüfen ist die Bereitstellung der Computer direkt im Schulzimmer". Und jetzt, 6 Monate später, werden 500 Computer in die Schulzimmer gestellt und dieses Geld einfach über das Budget genehmigt, ohne weitere Informationen. Deswegen noch einmal: So eindeutig war die Grundlage vom Beschluss im April nicht, dass mit dieser Dimension zu rechnen war. Ich halte meinen Antrag aufrecht, wenn die Alternative des gesperrten Kredites aus rechtlichen Gründen für die Regierung jetzt nicht möglich wäre.
Abg. Lorenz Heeb:
Dieser Bericht von damals und die Kosten, die für die Zukunft auch verwendet werden sollen, das sind zwei ganz verschiedene Dinge. Die in den Weiterführenden Schulen eingerichteten Computer-Räume sind notwendig zur Lehrplanerfüllung. Die Computer in den Klassenzimmern, das ist ein zusätzliches Angebot im Unterricht, um den Unterricht zu verbessern, um die Möglichkeiten der Informationen und der Lehrmittel besser ausschöpfen zu können. Der Lehrplan kann durchaus auch ohne diese Computer erfüllt werden. Aber, wie schon oft erwähnt, Bildung und Information, auch für die Jugend, ist sehr, sehr wichtig bei uns. Man nennt es den "einzigen Bodenschatz". Ich glaube, wir sollten einfach alles dafür tun, um eben bei dieser "Schatzgräberei" auch fündig zu werden.
Abg. Alois Beck:
Ich habe auch einen Vorteil, indem ich ganz hinten sitze, so kann ich mich mit den Experten unterhalten. Von dieser Seite wurde mir zugetragen, dass das kein automatisch gesperrter Kredit sei, sondern dass das auf dem Schulgesetz beruhe. In diesem Sinne müsste ich dann wieder auf die Linie der Finanzkommission einschwenken.
Abg. Johannes Matt:
Also ich verwehre mich jetzt nochmals dagegen. Wenn man hier versucht, ein Konzept zu verlangen, dass man dann in die Ecke gestellt wird, als wenn man gegen jegliche Informatikausrüstung in den Schulen wäre. Das ist ja wirklich nicht so. Aber man kann doch erwarten, dass auch ein Schulamt eine gewisse Planung macht. Und wenn sie anfangs dieses Jahres einen Bericht und Antrag einbringen, dann kann man doch davon ausgehen, dass diese Planung Minimum ein Jahr lang hält. Wenn es das nicht tut, o.k., dann haben sie sich verplant, dann haben sie nicht richtig geplant, dann haben sie die Verhältnisse nicht richtig eingeschätzt. Auch das akzeptiere ich. Aber dann muss man doch Minimum sofort einen neuen Bericht und Antrag erhalten, um die genauen Fakten zu kennen, warum jetzt diese Planung umgestellt wird. Ich glaube, das kann man doch wirklich erwarten.
Abg. Ingrid Hassler:
Ja, ich schliesse mich dem Abg. Johannes Matt an, weil ich jetzt einfach auch nicht mehr verstehe, wie wir eben in diese "Ecke gedrängt" werden - weil wir abklären wollen -, dass wir noch gegen "den grössten Bodenschatz" unseres Landes sind, gegen die Bildung.
Abg. Rudolf Lampert:
Es drängt Sie niemand in eine Ecke. Ich war auch der irrigen Meinung, dass hier noch einmal ein Bericht in den Landtag kommen würde. Aber in der Zwischenzeit habe ich mich auch eines Besseren belehren lassen und unterstütze auch Ihren Antrag, wenn dem so ist. Danke.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da frage ich mich, von wem Sie sich eines Besseren haben belehren lassen. Der Herr Regierungsrat hat doch hier mehrfach ausgeführt in dieser Debatte, sowohl jetzt als auch bei dem früheren Konto, dass die Regierung zu diesen Aufwendungen einen solchen Bericht einbringen wird im Landtag. Warum gehen Sie jetzt davon aus, dass der nicht kommt? Ich meine, entweder Sie glauben den Versicherungen des Herrn Regierungsrates oder nicht, das steht Ihnen natürlich frei. Ich habe die Ausführungen der Regierung so verstanden, dass ganz unabhängig davon, ob rechtlich gesehen bei Bewilligung dieses Budgetkredites die Möglichkeit bestünde, ihn auch in Anspruch zu nehmen, die Regierung offenbar beabsichtigt in diesem Fall, nicht zuletzt aufgrund der Einwände der Finanzkommission, zunächst diesen detaillierten Bericht dem Landtag zu unterbreiten und erst, wenn der dort gestellte Antrag vom Landtag genehmigt wurde, dann diesen Budgetkredit auszunützen.
Abg. Rudolf Lampert:
Mir geht es darum, ob über dieses Geld verfügt werden kann, auch ohne Bericht. Und das ist hier der Fall und das ist für mich das Ausschlaggebende, nicht ob es der Regierung genehm ist, nun einen Bericht zu bringen oder nicht. Ich habe das schon gehört, dass er einen Bericht bringen wird. Aber hier kann über das Geld verfügt werden. Das Geld wird mit unserem Beschluss freigegeben. Das möchte ich nicht, solange nicht feststeht, wofür es überhaupt exakt verwendet wird. Das scheint nicht der Fall zu sein, sondern es wird einfach hochgerechnet: 500 PCs in die Schule und das kostet eine Million Franken.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Es geht doch nicht darum, Herr Abg. Lampert, ob der Regierung etwas genehm ist oder nicht, sondern es geht darum, dass die Regierung zugesichert hat, sie werde so einen Bericht bringen. Das hat doch nichts damit zu tun, ob es ihr genehm ist oder nicht.
Abg. Johannes Matt:
Aber es gibt noch einen Aspekt. Wenn wir die Diskussion von der "laufenden Rechnung" nochmals uns überlegen, so habe ich zumindest den Eindruck gehabt, dass der Regierungsrat heute noch nicht absolut sicher ist, ob diese Summe, die hier kommt, stimmen wird oder nicht. Da werden noch Diskussionen im Ressort des Herrn Regierungsrates stattfinden. Anhand dieser Diskussionen werden dann schlussendlich die Meinungen gebildet werden. Ich glaube nicht, dass dieser Betrag, den er hier jetzt vorschlägt, der schlussendlich richtige Betrag sein wird. Und dann verstehe ich es nicht, warum man diesen Betrag aufnehmen will. Dann lassen wir es, wie es ursprünglich gedacht war.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich habe nicht gesagt, dass diese Zahlen sich verändern werden. Ich habe aber wohl angedeutet, dass die EDV-Welt eine sehr schnelllebige Welt ist und sich dadurch auch einiges ändern kann. Aber es wurde der Vorwurf gemacht, vom Schulamt sei innerhalb sehr kurzer Zeit hier eine ganze Wende eingetreten. Ich muss Sie daran erinnern: Dieser Bericht wurde Anfang 1999 erstellt, und diese Phase hier, dieses Budget erstreckt sich bis Ende 2000. Also von dem her gesehen ist das nicht eine kurzfristige Änderung der ganzen Konzeption. Aber ich glaube, wir haben das ausführlich diskutiert. Ich habe zugesagt, dass im März-Landtag ein entsprechender Bericht mit all den Antworten zu Ihren Fragen eingereicht werden wird. Ich denke, es macht Sinn, dass wir dieses Budget in dem Sinne verabschieden, weil ich nicht davon ausgehe, dass es Änderungen gibt am Konzept und auch nicht am Betrag.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zum Titel "Bildungswesen" der Investitionsrechnung? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Aber ich möchte die Frau Abg. Hassler bitten, Ihren Antrag nochmals zu wiederholen. Er war etwas kompliziert.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich beantrage, in der Budgetposition 219.506.08, 792'000 Franken festzusetzen, und gleichzeitig die Regierung zu beauftragen, einen Bericht und Antrag einzureichen für die weiteren Mittel, die für dieses Projekt benötigt werden unter Berücksichtigung der verschiedenen Punkte, die wir abgeklärt wünschen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Also diesen Antrag können Sie hier nicht stellen in der Budget-Debatte. Sie können den Antrag stellen, dieses Konto mit 792'000 Franken statt mit einer 1'502'000 Franken festzusetzen, selbstverständlich, alles andere ist Sache der Regierung. Ob die Regierung dann, wenn der Landtag das beschliessen sollte, jemals so einen Antrag bringt oder nicht, ist ausschliesslich ihre Sache.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer diesem Antrag der Abg. Ingrid Hassler, das Konto 219.506.08, statt mit 1'502'000 Franken nur mit 792'000 Franken zu dotieren, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen bei 20 anwesenden Abgeordneten. Wird das Wort noch gewünscht zum Konto "Bildungswesen" der Investitionsrechnung? Das ist nicht der Fall. Dann machen wir jetzt eine halbe Stunde Pause. DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN
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Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die Beratung der Investitionsrechnung des Landesvoranschlages 2000 fort. Wir kommen zu Titel 3 - Kultur/Freizeit - mit den Untertiteln: Denkmalpflege/Heimatschutz, Antennen- und Kabelanlagen und Sportanlagen. Der Titel "Kultur/Freizeit" der Investitionsrechnung steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 4 - Gesundheit - mit dem Untertitel: Spitäler. Der Titel "Gesundheit" steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 5 - Soziale Wohlfahrt - mit den Untertiteln: Jugend, Invalidität, Wohnbauförderung, Altersheime und allgemeine Fürsorge. Der Titel "Soziale Wohlfahrt" steht zur Diskussion: Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 6 - Verkehr - mit den Untertiteln: Landstrassen, Öffentlicher Verkehr, Postbetrieb, Postwertzeichenstelle und Netz-Holding. Der Titel "Verkehr" steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 7 - Umwelt/Raumordnung - mit den Untertiteln: Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Amt für Umweltschutz, Gewässerverbauungen und Naturschutz. Der Titel "Umwelt/ Raumordnung" steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 8 - Volkswirtschaft - mit den Untertiteln: Landwirtschaft, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, Amt für Wald, Natur und Landschaft und Amt für Volkswirtschaft. Der Titel "Volkswirtschaft" steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 9 - Finanzen/Steuern - mit den Untertiteln: Subventionen an Gemeinden, Hochbauten und Zölle. Der Titel "Finanzen/Steuern" steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir auch die Investitionsrechnung behandelt. Wir kommen zur Abstimmung über den Landesvoranschlag 2000. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer dem Landesvoranschlag 2000 mit den bereits beschlossenen Änderungen - das ergibt meiner Berechnung nach, hoffentlich habe ich mich nicht verzählt - einen "laufenden Aufwand" von 558'994'000 Franken einen Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung von 59'457'000 Franken und Mehreinnahmen in der Gesamtrechnung von 5'649'000 Franken, wer also dem Landesvoranschlag 2000 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Behandlung des Finanzgesetzes. Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen noch den Abs. 5 gemäss Schreiben der Regierung vom 10. November 1999. Abs. 5 lautet: "Betreffend die Grundstücksgewinnsteuer findet der Steuersatz gemäss Abs. 1 für die nach dem 1. Januar 2000 grundverkehrsbehördlich genehmigten Rechtsgeschäfte Anwendung".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Die Regierung schlägt hier eine Senkung des Steuersatzes von 60 auf 54% der gesetzlichen Steuereinheiten vor. Das ist die erwähnte 10%ige Steuerreduktion auf die Vermögens- und Erwerbssteuer. Herr Regierungschef. Sie haben selber schon heute in einem anderen Zusammenhang, ich glaube, beim Finanzplan erwähnt, dass diese Steuererleichterung vor allem die gehobene Mittelklasse oder die höheren Einkommen trifft. Ich möchte das hier einfach noch einmal betonen. Es ist tatsächlich so: Nach Auskunft der Steuerverwaltung sind für 80% des Aufkommens oder des Anfalles dieser Steuer 20% der Steuerpflichtigen verantwortlich. Das heisst, 20% der Steuerpflichtigen mit höherem Einkommen zahlen 80% dieser Steuer. Das bedeutet logischerweise, dass von dieser Steuerreduktion 80% auf das Konto von 20% der Steuerzahler geht, wenn ich richtig rechnen kann. Also der grosse Teil dieser Steuerreduktion geht zugunsten der hohen Einkommen. Das muss man einfach hier festhalten. Ich möchte das nicht weiter bewerten. Ich persönlich - ich gehöre in diese Klasse mit meinem Beruf, das muss ich zugeben - ich persönlich werde mich hier der Stimme enthalten, weil ich selbstverständlich nicht mir selber hier ein Steuergeschenk machen kann. Aber einfach, dass das hier einmal festgehalten ist: Hier werden nicht massgeblich niedere Einkommen entlastet, sondern die hohen Einkommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir weiterlesen. Entschuldigung, Herr Regierungschef.
Regierungschef Mario Frick:
Nur der guten Ordnung halber: Das kann ich bestätigen. Das ist auch genau das, was die Regierung bei der Präsentation des Berichts und Antrages im Oktober auch mitgeteilt hat. Es darf niemand behaupten, dass das eine Sozialtat sei, sondern ganz bewusst auch die Segmente steuermässig berücksichtigt sind, die eben sehr gut verdienen. Ganz klar, also mit Sozialpolitik hat dieser Aspekt nichts zu tun. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen..
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Wir führen wie üblich im Anschluss an die 1. Lesung die 2. Lesung durch. Ich schlage Ihnen vor, wenn sich kein Widerspruch regt, die 2. Lesung durch Artikel-Aufruf durchzuführen. Wenn jeweils eine Lesung eines Artikels gewünscht wird, möchte ich Sie bitten, sich zu melden. Nachdem sich niemand meldet, nehme ich an, dass Sie mit dieser Art der Durchführung der 2. Lesung einverstanden sind. Art. 1: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 3: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit der Erlassung dieses Finanzgesetzes für das Jahr 2000 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung beantragt, dieses Finanzgesetz als dringlich zu erklären. Wird dazu das Wort gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Wer mit der Dringlicherklärung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Damit haben wird das Finanzgesetz erlassen und dringlich erklärt und damit haben wir auch Punkt 21 der Tagesordnung behandelt. Wir unterbrechen unsere Sitzung jetzt und setzen sie morgen um 09.00 Uhr fort.DIE SITZUNG WIRD UM 21.10 UHR GESCHLOSSEN.
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