Europäisches Übereinkommen über die Computerkriminalität (Cyber Crime Convention) vom 23. November 2001 (Nr. 76/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Europäisches Übereinkommen über die Computerkriminalität (Cyber Crime Convention) vom 23. November 2001. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 76/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Pio Schurti
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob wir jetzt anfangen können - die beiden zuständigen Minister sind nicht hier.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist eine zutreffende Bemerkung. Ich mache jetzt eine ganz kurze Pause. Wir können uns vielleicht erkundigen, wo die zuständigen Minister bleiben. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:55 bis 12:10 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir können mit den Beratungen fortfahren. Wir kommen zu Traktandum 23: Europäisches Übereinkommen über die Computerkriminialität (Cyber Crime Convention) vom 23. November 2001.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 76/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Kinderpornografie im Internet, rassistische und fremdenfeindliche Propaganda in den Social Media, viele neue Phänomene aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationskriminalität führen zunehmend zu Problemen in der Rechtsprechung. Der Missbrauch des Internets, insbesondere durch die organisierte Kriminalität und auch den internationalen Terror, nimmt zu.Der Europarat hat sich dieser Thematik bereits 1997 angenommen, da es kein anderes globales Instrument zu diesem Thema gibt und hat auch nicht EU-Länder aufgefordert, mitzumachen. Die Schweiz hat das Übereinkommen bereits im 2011 ratifiziert und anfangs 2012 umgesetzt, Österreich Ende 2012. Es ist erfreulich und auch höchste Zeit, dass Liechtenstein diese Vorlage nun auch umsetzt. Mit der Ratifikation dieses Übereinkommens des Europarates wird nicht nur die Bedeutung der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung krimineller Handlungen im Bereich der Computerkriminalität unterstrichen, sondern damit wird auch die Grundlage für weiter gehende Entwicklungen gelegt.Es ist wichtig, dass die Übernahme des Abkommens gut kommuniziert und den Menschen bewusst gemacht wird, dass das Internet kein Freibrief für Äusserungen sämtlicher Art ist. Derzeit ist dies gerade im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation ein brandaktuelles Thema. Gerade Jugendliche realisieren oft nicht, was ihre vermeintlich harmlosen öffentlichen Posts für Auswirkungen haben, wie das kürzlich in Liechtenstein kursierende Youtube-Video mit fremdenfeindlichen Äusserungen, das auf Facebook gepostet wurde, beweist. Und die Erwachsenen, die wissen müssen, was sie tun, soll man zur Rechenschaft ziehen können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit der Behandlung des vorliegenden Berichts und Antrags wird Liechtenstein dem Übereinkommen über die Computerkriminalität beitreten. Im Wesentlichen soll die Konvention ein Werkzeug darstellen, um gegen Verletzungen des Urheberrechts, des Computerbetrugs, der Kinderpornografie als auch gegen Verstösse gegen die Sicherheit von elektronischen Netzen, also Hacking, vorzugehen. Eine einheitliche Rechtsgrundlage für dieses grenzüberschreitende, weltweite Problem ist sehr wünschenswert. Weiter ist es als sehr positiv zu bewerten, dass sich diesem Übereinkommen des Europarats auch andere, nicht-europäische Staaten angeschlossen haben. Die Konvention wird sich also aller Voraussicht nach als Standard durchsetzen. Wie immer machen die üblichen Verdächtigen nicht mit. Russland steht aussen vor und China wird sich wohl nicht freiwillig einem Regime unterwerfen. Trotzdem ist es wichtig, dass wir diese Konvention ratifizieren, denn Liechtenstein sollte nicht aussen vor stehen. Die Fraktion der Freien Liste erachtet die Ratifikation dieser Konvention als wichtig und richtig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich denke, der Zustimmung zu diesem Übereinkommen und auch zu den Vorbehalten und Einwänden, die die Regierung vorschlägt - ich denke, die Zustimmung dazu steht nicht zur Diskussion. Da kann man sicher zustimmen. Ich möchte aber trotzdem ein paar kritische Anmerkungen zur Konvention selber machen, an der wir ja nichts ändern können.Auf Seite 14 des Berichts und Antrags heisst es auch zur Klärung, was denn das alles überhaupt ist, was das umfasst, die Computerkriminalität, und da steht eben auch ganz klar dabei, auch Mobiltelefone fallen unter diese Definition der Computersysteme. Wir haben es eben auch im Votum des Vorgängers gehört, glücklicherweise gehören zu diesem Übereinkommen oder zu den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens auch aussereuropäische Länder wie die USA und Australien. Und dort sehen wir dann auch, dass die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sich selber herausnehmen, dieses Übereinkommen eben nur lasch umzusetzen oder selber als Staaten sich nicht daran zu halten.Wir wissen alle, das haben wir in den letzten Monaten und Jahren gehört, dass die USA sich vor allem im Abhören von den Computersystemen oder Mobilfunk hervorgetan haben. Aber es sind nicht nur die USA, sondern natürlich auch Staaten wie Deutschland und Frankreich zum Beispiel. Es scheint also, dass diese Vertragspartner andere Länder dazu anhalten, so einer Konvention beizutreten, sich selber dann aber recht «casual» verhalten. Und ich möchte in diesem Zusammenhang die Frau Ministerin fragen, ob es beim Europarat oder anderswo so etwas wie eine Vertragsstaatenkonferenz zu dieser Konvention gibt, wie oft allenfalls diese Vertragsstaatenkonferenz stattfindet und ob es die Möglichkeit gäbe, an so einer Konferenz die Vertragspartner eben darauf hinzuweisen, dass man selbstverständlich von ihnen erwartet, dass sie dieses Übereinkommen nicht nur gegenüber Privaten durchsetzen, sondern sich selber natürlich auch als Staaten daran halten.
Als Kleinstaat kann man nicht vielmehr machen, als die grossen Partner, die mächtigen Staaten, immer wieder dazu aufzurufen, dass sie sich selber halt auch an das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit halten sollen und selber die Übereinkommen einhalten sollen.Das führt mich dann zum nächsten Punkt: Ab Seite 29 im Bericht und Antrag werden die Art. 16 und 17 des Übereinkommens besprochen, und da geht es im Wesentlichen um die Vorratsdatenspeicherung. Der Europäische Gerichtshof hat die Vorratsspeicherungsrichtlinie für ungültig erklärt, sie sei nicht vereinbar mit der EU-Charta. Die Vorratsdatenspeicherung wurde kurzerhand aufgehoben. In vielen Ländern, unter anderem auch in Liechtenstein, existieren aber schon Gesetze, die noch gültig sind, jetzt aber eigentlich EU-Charta-widrig. Aber es ist halt so, dass, wenn niemand klagt, bei uns müsste man wahrscheinlich gegen das Kommunikationsgesetz klagen oder gegen diese entsprechenden Bestimmungen zur Vorratsdatensicherung im Kommunikationsgesetz, kommt das nicht vor das Verfassungsgericht. Und so bleibt eigentlich eine verfassungswidrige oder EU-Charta-widrige Bestimmung in unserem Gesetz bestehen.Es heisst dann irgendwo im Bericht und Antrag auch, dass es bei uns eine Arbeitsgruppe gibt oder gebe, die sich dieser Sache, dieses Umstandes, angenommen habe, aber man weiss eigentlich nicht, was diese Arbeitsgruppe macht. Und ich möchte die Frau Ministerin fragen: Ist diese Arbeitsgruppe tätig? Und wenn sie tätig ist, was macht sie? Was hat sie bisher getan? Und was gedenkt eigentlich die Regierung zu tun, um verfassungskonformität herzustellen? Diese Vorratsdatensicherung ist, wenn sie EU-Charta-widrig ist - ich möchte wagen, zu sagen - sicher auch nicht verfassungskonform, da bitte ich die Regierung, entsprechende Schritte zu unternehmen.Dann noch ein letzter Punkt: Auch wieder ein Hinweis auf die Vertragspartner, die man immer wieder hat, wenn man solchen Verträgen, Staatsverträgen oder Konventionen zustimmt. In der letzten oder zweitletzten Erklärung der Regierung steht explizit drin, dass die Regierung eben eine Erklärung abgeben wird, dass alle Ersuchen und ihre Unterlagen, «soweit sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, mit einer Übersetzung ins Deutsche oder Englische zu versehen» sind. Ich bin der Regierung dankbar, dass Sie das so gemacht hat, festgehalten hat. Das wurde zum Beispiel im FATCA-Gesetz und in den FATCA-Abkommen nicht gemacht. Es ist ein Grund, warum jetzt eben FATCA, das FATCA-Gesetz, angezweifelt werden kann. Es ist ein Grund, warum es vermutlich auch nicht mit der Verfassung konform ist. Also noch einmal explizit: Es ist zu begrüssen, dass die Regierung hier diese Erklärung aufgenommen hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Der Vorredner Pio Schurti hat es schon angesprochen, auf Seite 38 steht die Geschichte mit dieser Vorratsdatenspeicherung. Dazu hätte ich auch gerne eine Erklärung, wie das mit dieser Arbeitsgruppe geht, weil hier unter anderem im letzten Satz steht: «Der Abschluss des Arbeitsgruppenberichtes wird in naher Zukunft erwartet.» Was heisst das genau, «nahe Zukunft», und was muss man sich vorstellen, was da wieder geändert wird? Beziehungsweise wie bekommen wir diesen Status des Europäischen Gerichtshofes in unser Gesetz? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe ebenfalls zwei, drei kleine Fragen an die Frau Ministerin. Und zwar: Nach meinem Verständnis wurden bereits die Inhalte dieser Konvention grossmehrheitlich in nationale Gesetzgebung übernommen und jetzt handelt es sich eigentlich nur noch um den abschliessenden Akt, die Konvention zu übernehmen. Denn solche Straftaten, wie das Hacking oder das Abfangen von elektronischer Kommunikation, sind bereits jetzt im Strafgesetzbuch vorgesehen. Aber da können Sie jetzt vielleicht noch etwas dazu ausführen. Es ist also nicht so, dass wir die Cyber Crime Convention neu übernehmen, sondern wir bestätigen meines Erachtens nur Dinge, die wir bereits in letzten Jahren in nationale Gesetze übernommen haben.
Auch ich hätte eine Frage, nur zum Status der Vorratsdatenspeicherung. Im Grunde genommen ist es ja so, dass die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie gar nicht Teil unseres EWR-Abkommens ist, das hatten wir hier in diesem Hohen Haus auch schon oft. Ich bin persönlich zwar kein grosser Freund der Vorratsdatenspeicherung, sehe aber durchaus den Nutzen. Ich persönlich bin auch der Meinung, dass man damals nicht die Speicherung grundsätzlich als verfassungswidrig beurteilt hat, sondern lediglich diese flächendeckende und verdachtslose Speicherung einer bestimmten Menge von Daten. Der Europäische Gerichtshof hatte sich damals darauf beschränkt, das Ganze auf das absolut Notwendige herunterzuschrauben.Nun Sie haben bestimmt als Aussenministerin - schade, dass der Herr Innenminister nicht hier ist - Kontakt zu entsprechenden Kollegen aus dem Ausland, insbesondere Deutschland und Österreich. Mich würde es interessieren, ob die Bestrebungen da sind, eine Art Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Man liest in den Medien beziehungsweise kennt die einschlägigen Meinungen der Sicherheitsbehördenvorsitzenden, die natürlich auch wieder gerne ein solches Mittel zur Terrorismusbekämpfung haben möchten. Und möglicherweise können Sie mir hierzu einfach aufgrund Ihrer aussenpolitischen Kontakte etwas dazu sagen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt dies ausführen. Es ist vielleicht eine Frage, die ein wenig tiefer geht als die Cyber Crime Convention selbst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Erst einmal herzlichen Dank für die grundsätzlich sehr wohlwollende Prüfung und Beurteilung des Abkommens. Ich bin mit Ihnen einig, es ist ein wichtiger Bereich. Ich glaube, dass die Veränderung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie in den letzten Jahren viele neue Bereiche und Fragenstellungen aufgeworfen hat, das hat dringenden Handlungsbedarf hervorgerufen. Der Europarat hat diesen Handlungsbedarf erkannt, hat gehandelt und hat diese Konvention aufgesetzt. Die Tatsache, dass grosser Bedarf vorhanden war, unterstreicht auch die Tatsache, dass beispielsweise Staaten, die ausserhalb vom Europarat sind, wie beispielsweise die USA, mit dabei sind. Das Übereinkommen wurde von 47 Staaten ratifiziert und von sieben Staaten unterzeichnet. Ich glaube, das haben wir sonst bei Europaratsübereinkommen sehr selten.Dann vielleicht noch so ein bisschen zum Überblick: Die Abgeordnete Christine Wohlwend hat es richtig gesagt. Wir haben in den letzten Jahren in diesem Hohen Haus immer wieder vor allem Strafgesetzbuchvorlagen verabschiedet, die sich mit diesen Themen befasst haben. Die letzte Anpassung, die wir vorgenommen haben, um diese Konvention schlussendlich dem Landtag vorlegen zu können, das war die Lanzarote-Konvention, also die Grundlagen für die Lanzarote-Konvention, muss ich ganz präzis sagen. Und das war der letze Schritt, den wir brauchten, um sagen zu können, wir haben innerstaatlich grundsätzlich den Standard, den das Übereinkommen erfordert, damit wir es nun jetzt schlussendlich ratifizieren können.Dann zu den einzelnen Punkten: Der Abgeordnete Pio Schurti hat gesagt, die Mobiltelefone sind erwähnt, ja sie sind erwähnt, weil wir eben nicht wollen, dass einfach ins Blaue hinaus irgendwelche Mobiltelefone gehackt, abgehört oder sonst etwas werden können. Ich glaube, das ist von uns allen ein Anliegen, und darüber streitet sich grundsätzlich eigentlich auch niemand. Und selbst das EuGH-Urteil, auf das jetzt viele Bezug genommen haben im Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung, auch dieses EuGH-Urteil sagt nicht, man darf grundsätzlich gar nichts machen. Es sagt und das zitiere ich jetzt Ihnen: «Es geht um die Information darüber, wer mit wem, wann, wie lange und wo mit welchen technischen Hilfsmitteln kommuniziert hat.» Und diese Information kann dann schlussendlich helfen, ein Verhalten im Nachhinein rekonstruieren zu können und nachvollziehen können, beispielsweise auch den Aufenthaltsort von vermissten Personen nachvollziehen zu können oder ausfindig machen zu können. Wir sprechen dann von dieser sogenannten Notsuche. Und der EuGH sagt in diesem Zusammenhang dann, dass nicht das Speichern auf Vorrat an und für sich verboten ist, sondern dass die Aufbewahrung, die Verwendung und der Zugriff auf diese Daten sehr restriktiv geregelt sein sollen. Es heisst nicht, man darf gar nichts machen, sondern es soll sehr restriktiv und sehr präzis geregelt sein. Und ich glaube, es ist im Interesse von uns allen, dass das so geschieht. Ich glaube, wir brauchen ein gewisses Mass an Daten, aber der Umgang mit diesen Daten, der muss ganz genau geregelt sein.Dann wurde in diesem Zusammenhang verschiedentlich die Frage gestellt, wo die Arbeitsgruppe im Prozess steht. Die Regierung hat nach diesem EuGH-Urteil, das ich vorhin auch zitiert habe, eine Arbeitsgruppe unter dem Amt für Kommunikation eingesetzt. Das Ziel war, den allfälligen Handlungsbedarf mit Blick auf das Urteil aufzuzeigen und zu schauen, ob wir gesetzeskonform unterwegs sind oder nicht.Dann hat am 8. Juli 2015 die Regierung den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht hat die Arbeitsgruppe ihre Erkenntnisse und Empfehlungen zur Frage eines weiteren Bedarfs an Vorratsdatenspeicherung geprüft. Sie ist auch zur Ansicht gelangt, dass es weiterhin einen Bedarf einer Vorratsdatenspeicherung gibt und dass eine solche, die notwendigen gesetzgeberischen Anpassungen vorausgesetzt, auch weiterhin möglich sein soll. Darüber sind wir uns eigentlich grundsätzlich einig. Aber die Handhabung soll sehr restriktiv und strikt sein, wie es das EuGH-Urteil vorgibt. Die Arbeitsgruppe konnte keinerlei Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung aufzeigen. Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme des Berichts beauftragte die Regierung die Arbeitsgruppe, gemäss ihren Empfehlungen einen Vernehmlassungsbericht über die notwendigen gesetzlichen Anpassungen auszuarbeiten. Und dieser Vernehmlassungsbericht soll der Regierung noch bis Ende dieses Jahres vorgelegt werden.Dann wurde noch die Frage gestellt, wie es mit dem Monitoring aussieht. Es gibt keinen formalisierten Reviewmechanismus, wie wir das beispielsweise bei den Menschenrechtsangelegenheiten mit diesem UPR haben, das gibt es nicht. Es gibt auch keine formelle Vertragsstaatenkonferenz. Aber es gibt jährliche Treffen am Europarat, an denen natürlich auch wir teilnehmen werden. Dort gibt es jederzeit die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen, wenn man das Gefühl hat, dass irgendwo Parameter oder Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Aber eine formelle Konferenz mit Reviewmechanismus gibt es sonst nicht. Es gibt einfach diese jährlichen Treffen. Jetzt habe ich, glaube ich, alle Fragen abgedeckt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Darf ich dann noch nachfragen: Wurde bisher zum Beispiel im Zusammenhang mit so einer Konvention - mit dieser Konvention wahrscheinlich nicht, weil wir ja jetzt erst die Zustimmung geben werden -, aber hat im Zusammenhang mit einer Konvention beim Europarat Liechtenstein vielleicht schon einmal das Wort ergriffen und sich mit den Vertragspartnern unterhalten? Wird das auch wahrgenommen, diese Möglichkeit, die Sie erwähnt haben? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke, Herr Präsident. Unsere Politik ist es, dass wir in den Bereichen, an denen wir teilnehmen, an denen wir vor Ort selber vertreten sind, aktiv mitarbeiten, also dass wir aktive Partner sind, dass wir nicht nur drinsitzen und einmal zuhören, was die anderen tun, sondern dort, wo wir dabei sind, versuchen wir, aktiv zu sein. Wir haben keine Politik des «naming and shaming», sondern wir versuchen, konstruktiv Sachen anzugehen, bei denen wir glauben, dass es eine Notwendigkeit gibt. Aus dem Stegreif haben wir es in diesem Bereich sicher nicht gemacht, weil wir eben nicht dabei waren. Aber in anderen Bereich, beispielsweise beim UPR, arbeiten wir sehr aktiv und konstruktiv mit, haben dort auch eine sehr grosse Visibilität. Und ich glaube, das ist auch richtig, das steht uns an, wir sind in diesen Bereichen sehr gut unterwegs, und ich glaube, da darf man auch einmal deutliche Worte finden. Das tut Liechtenstein immer im Rahmen unserer Möglichkeiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag zu verlesen. Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag vernommen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Zustimmung erteilen.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 23 abgeschlossen. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 12:35 bis 14:30 Uhr)
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